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Liechtensteins Engagement für den
© ICC-CPI
Internationalen Strafgerichtshof (ICC)
Seit mehr als zehn Jahren setzt sich der Internationale Strafgerichtshof (ICC) in
Den Haag für Gerechtigkeit für die Opfer von Völkermord, Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und Kriegsverbrechen ein. Der ICC zieht die Haupttäter zur Verantwortung, unabhängig von Rang und Namen: Rebellenführer, Kommandanten,
hochrangige Politiker, selbst Präsidenten. Aktuell angeklagt sind unter anderem
der ehemalige Präsident der Elfenbeinküste, der kenianische Vizepräsident sowie
der berüchtigte ugandische Rebellenführer Joseph Kony. Ab 2017 wird der ICC zudem sogenannte Aggressionsverbrechen verfolgen. Liechtenstein engagiert sich
an vorderster Front für den ICC – für volle strafrechtliche Verantwortung und
somit für mehr Rechtsstaatlichkeit. Denn das Völkerrecht kann dem Schutz aller
Menschen nur dienen, wenn klar ist, dass schwerste Verstösse nicht toleriert werden, niemand über dem Gesetz steht und Opfern dieser Gräuel­taten Gerechtigkeit
zuteil wird. Der ICC beugt dadurch auch möglichen zukünftigen Verbrechen vor.
Rom 1998 – ein historischer Durchbruch
Die Idee eines internationalen Strafgerichtshofes galt lange als utopisch. Besonders
kleine und mittelgrosse Länder setzten sich für diese Vision ein, gegen den teils
heftigen Widerstand einiger Grossmächte. Ein Strafgesetzbuch für einen Staat zu
schreiben ist schwierig, eines für die Welt fast unmöglich. Im Sommer 1998 verhandelten fünf Wochen lang 160 Länder nach jahrelangen Vorbereitungen bis
zur Annahme des Römer Statuts, der Rechtsgrundlage des ICC. Liechtenstein koordinierte an der Römer Konferenz die Arbeiten zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und unterzeichnete das Statut. Als 40. Staat ratifizierte Liechtenstein das
Statut und trug somit zu dessen Inkrafttreten im Jahr 2002 bei. Inzwischen hat sich
das Gericht auf dem internationalen Parkett etabliert und zählt 123 Vertragsstaaten.
Untersuchungen des ICC
Der ICC betreibt aktuell Untersuchungen zu acht Fällen in Afrika (Uganda,
DR Kongo, Sudan, Zentralafrikanische Republik, Libyen, Côte d’Ivoire und Mali)
und ist auch in anderen Regionen aktiv (beispielsweise Afghanistan, Honduras,
Kolumbien, Palästina und Georgien). Der ICC ist ein letztinstanzliches Gericht und
wird nur aktiv, wenn keine nationalen Strafverfahren durchgeführt werden. Im ersten Prozess wurde ein kongolesischer Milizenführer wegen der Rekrutierung von
Kindersoldaten verurteilt.
Delegierte aus aller Welt bei der Überprüfungskonferenz
des ICC in Kampala (Uganda) in 2010 – unter Vorsitz
Liechtensteins.
Die Rolle Liechtensteins –
Höhepunkte
•40. Vertragsstaat (2. Oktober 2001)
•Koordination zu Verbrechen gegen
die Menschlichkeit an der Römer
Konferenz 1998
•Entwicklung und Überarbeitung
des Systems der Richterwahlen
•Leitung der Arbeitsgruppe
zu Aggressionsverbrechen
•Präsidentschaft der Vertragsstaaten
(2008 – 2011)
•Vorsitz der ICC-Überprüfungs­
konferenz (2010)
•Globales Projekt zum Verbrechen
der Aggression
•Schaffung und Leitung
des ICC-Ministernetzwerks
Gerechtigkeit für Opfer
Die Rechte der Opfer von Verbrechen
sind im Statut des ICC stark ausgeprägt.
Opfer können an Prozessen teilnehmen
und Entschädigungen erhalten. Der Opferfonds des ICC ist zu diesem Zweck
auch direkt in jenen Ländern aktiv, in
denen Verbrechen begangen wurden,
und unterstützt Opfergruppen mit Hilfsmassnahmen vor Ort. Liechtenstein för­
dert den Opferfonds mit jährlichen Beiträgen.
© ICC-CPI
Liechtensteins Engagement für den Internationalen Strafgerichtshof (ICC)
Minister im Einsatz für den ICC
Als unabhängiges internationales Gericht bekämpft der ICC Straflosigkeit dort, wo
es am dringendsten nötig ist, insbesondere in bewaffneten Konflikten. Dadurch
sieht sich der Gerichtshof häufig politischem Druck ausgesetzt, dem er – als reines
Justizorgan – kaum entgegenwirken kann. Um die politische Un­ter­stützung für den
ICC weltweit zu stärken, hat Regierungsrätin Dr. Aurelia Frick ein informel­les
Ministernetzwerk ins Leben gerufen. Die 29 Mitglieder aus allen Teilen der
Welt beraten darin Strategien zur Stärkung des ICC und koordi­nie­ren ihre Aktivitäten. Dadurch bilden sie eine wichtige Abwehrfront gegen die mitunter einseitige Kritik am ICC. Ausserdem fordern sie wichtige interna­tionale Organe wie
beispielsweise den UNO-Sicherheitsrat dazu auf, ihren Beitrag für einen effek­
tiven Kampf gegen Straflosigkeit zu leisten.
ICC-Ministerpanel in New York: Regierungsrätin Dr. Aurelia Frick (Vorsitz) mit UNO-Rechtsberater Serpa Soares (2. v. l.)
und Amtskollegen aus Estland, Botswana und Argentinien (v.l.).
Sitz des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) in Den Haag.
Liechtensteins Präsidentschaft
der Vertragsstaaten
Der ICC ist ein unabhängiges internationa­
les Gericht. Sein zentrales Gremium bildet
die Versammlung der Vertragsstaaten: Sie
entscheidet über das Budget, wählt die Richter und andere wichtige Organe, wacht über
die Einhaltung des Statuts und die Kooperation der Vertragsstaaten. Von Ende 2008 bis
Ende 2011 hatte Liechtenstein (Botschafter Christian Wenaweser) den Vorsitz der
Versammlung inne. In der Zeit gelang es,
11 neue Vertragsstaaten für das Römer Statut zu gewinnen. Ziel bleibt weiterhin, dass
sich alle Staaten der Gerichtsbarkeit des ICC
unterstellen. Heute haben 123 Staaten das
Römer Statut ratifiziert, fast zwei Drittel
der UNO-Mitglieder.
Mehr Infos zum Projekt zu Aggressionsverbrechen unter: www.crimeofaggression.info
Veranstaltungen
Workshops zum Aggressionsverbrechen
(Mexiko) und Finanzermittlungen (Niederlande)
im Juni 2015
© Liechtenstein/ Marc McAndrews
Aggressionsverbrechen
Höhepunkt der liechtensteinischen Präsidentschaft war die Überprüfungs­
konferenz des Römer Statuts in Kampala, Uganda, im Jahr 2010. Die Vertrags­
staaten einigten sich auf eine Definition des Verbrechens der Aggression
(zum Beispiel Angriffskriege). Voraussichtlich ab 2017 wird der ICC daher auch
die Verantwortlichen für illegale Gewaltanwendung eines Staates gegen einen anderen Staat strafrechtlich verfolgen können. Damit unterstützt der ICC die zentrale
Norm der UNO-Charta: das Gewaltverbot. Die Verhandlungen dazu wurden bereits
seit 2003 von Liechtenstein geleitet, ehe in Kampala der historische Kompromiss
gelang.
Die Statutszusätze zum Aggressionsverbrechen müssen jedoch noch von 30
Staaten ratifiziert werden. Um dies zu erreichen, haben Liechtenstein und das
«Global Institute for the Prevention of Aggression» ein Projekt gestartet, das
über die Vertragszusätze informiert und Staaten bei der Ratifikation unterstützt. Liechtenstein ratifizierte sie als erster Staat 2012. Seitdem haben 22
wei­tere Staaten ratifiziert, und viele andere haben mit dem Prozess begonnen.
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