Beurteilungskriterien allgemein: Notendefinition laut Gesetz: gilt für

Beurteilungskriterien allgemein:
Notendefinition laut Gesetz: gilt für NMS und AHS (gleicher Lehrplan)
Sehr gut:
Mit „Sehr gut'' sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler/die Schülerin die
nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in
der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in weit
über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und, wo dies möglich ist,
deutliche Eigenständigkeit beziehungsweise die Fähigkeit zur selbständigen
Anwendung seines Wissens und Könnens auf für ihn neuartige Aufgaben zeigt.
Gut:
Mit „Gut'' sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler/die Schülerin die
nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in
der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in über
das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und, wo dies möglich ist,
merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit beziehungsweise bei entsprechender
Anleitung die Fähigkeit zur Anwendung seines Wissens und Könnens auf für ihn
neuartige Aufgaben zeigt.
Befriedigend:
Mit „Befriedigend'' sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler/die
Schülerin die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der
Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der
Aufgaben in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt; dabei werden
Mängel in der Durchführung durch merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit
ausgeglichen.
Genügend:
Mit „Genügend'' sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler/die Schülerin
die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in
der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den
wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt.
Nicht genügend:
Mit „Nicht genügend'' sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler nicht
einmal alle Erfordernisse für die Beurteilung mit „Genügend'' (Abs. 5) erfüllt.
besondere Bestimmungen für NMS ab der 3. Klasse (7. Schulstufe):
In den differenzierten Gegenständen Deutsch, Mathematik und Englisch wird
zwischen vertiefter und grundlegender Allgemeinbildung (VA und GA)
unterschieden:
Daraus ergibt sich folgende Notenskala:
Sehr gut
VA
Gut
VA
Befriedigend
VA
Genügend
VA
Befriedigend
GA
Genügend
GA
Nicht
genügend
GA
die gestellten Anforderungen in weit über
das Wesentliche hinausgehendem
Ausmaß erfüllt / deutliche Eigenständigkeit
bzw. die Fähigkeit zur selbständigen
Anwendung auf neuartige Aufgaben
die gestellten Anforderungen in über das
Wesentliche hinausgehendem Ausmaß
erfüllt / merkliche Ansätze zur
Eigenständigkeit bzw. bei entsprechender
Anleitung die Fähigkeit zur Anwendung auf
neuartige Aufgaben
die gestellten Anforderungen in den
wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt /
merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit
gleichen Mängel in der Durchführung aus
die gestellten Anforderungen in den
wesentlichen Bereichen überwiegend
erfüllt
die gestellten Anforderungen in den
wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt /
merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit
gleichen Mängel in der Durchführung aus auf einer niedrigeren Stufe der
Komplexität (d.h. einfacher)
die gestellten Anforderungen in den
wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt –
auf einer niedrigeren Stufe der
Komplexität (d.h. einfacher)
die Erfordernisse von „genügend“ nicht erfüllt
vertiefte
Allgemeinbildung
= AHS
Übertritt in Höhere
Schulen ohne
Aufnahmeprüfung
grundlegende
Allgemeinbildung
Aufnahmeprüfung
bei Übertritt in
Höhere Schulen
Bewertungsschlüssel für alle Schularbeiten und Tests an der NMS Neuberg:
ab 90 %
78 - 89 %
65 - 77 %
50 - 64 %
unter 50 %
Sehr gut
Gut
Befriedigend
Genügend
Nicht genügend
(ab der 3. Klasse in D, E, M eine positive
Beurteilung in grundlegender
Allgemeinbildung möglich - siehe Skala oben)