Zusatzblatt zur Anmeldung bei mehreren

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Zusatzblatt zur Anmeldung zum Bezug von Familienzulagen
für Personen, die bei mehreren Arbeitgebenden beschäftigt sind
Ist eine Person bei mehreren Arbeitgebenden beschäftigt, so ist die Familienausgleichskasse des Arbeitgebenden zuständig, der den höchsten Lohn ausrichtet. Dieses Formular ist ausgefüllt und zusammen mit der Anmeldung einzureichen wenn:
● mehrere Arbeitgebende vorhanden sind
● wenn bei keinem Arbeitgebenden das Mindesterwerbseinkommen von CHF 587.00 pro Monat erreicht wird
● wenn das Mindesterwerbseinkommen von CHF 7‘050.00 pro Jahr durch die Beschäftigung bei mehreren
Arbeitgebenden erreicht wird (die Löhne werden zusammengezählt)
1. Personalien Arbeitnehmer / Arbeitnehmerin
GeschlechtGeburtsdatum
Mann
Frau
Name Vorname
Versichertennummer
2. Angaben des Arbeitgebenden
FirmennameStrasse/Nr.
PLZ/Ort
E-Mail
Der/die Arbeitnehmer/in ist in Stellung seit
Bruttojahreslohn in CHF (muss zwingend angegeben werden)
3. Angaben der Arbeitgebenden
FirmennameStrasse/Nr.
PLZ/Ort
E-Mail
Der/die Arbeitnehmer/in ist in Stellung seit
Bruttojahreslohn in CHF (muss zwingend angegeben werden)
SVA Aargau, Kyburgerstrasse 15, 5001 Aarau - Telefon 062 836 81 81 - Fax 062 836 81 99 - www.sva-ag.ch - 09.2015
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4. Angaben des Arbeitgebenden
FirmennameStrasse/Nr.
PLZ/Ort
E-Mail
Der/die Arbeitnehmer/in ist in Stellung seit
Bruttojahreslohn in CHF (muss zwingend angegeben werden)
5. Verpflichtungen und Unterschrift des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin
Die unterzeichnende Person bestätigt,
Sie nimmt zur Kenntnis, dass sie
● dass sie das Zusatzblatt wahrheitsgetreu ausgefüllt hat.
● dass sie das verlangte Mindesteinkommen von
CHF 7‘050.00/Jahr für den Anspruch auf Zulagen erreicht.
● dass sie bei keinem anderen Arbeitgeber
Familienzulagen bezieht.
● sich für unwahre Angaben, das Verschweigen
von Tatsachen oder durch Verletzung der Meldepflicht die zu ungerechtfertigten Auszahlungen führen könnten, strafbar macht.
● zu Unrecht bezogene Zulagen innert 10 Tagen
zurückzuerstatten hat.
Bitte melden Sie Ihrem Arbeitgebenden zu Handen der SVA Aargau umgehend alle Änderungen der
gegenwärtigen Verhältnisse, welche den Anspruch auf Familienzulagen beeinflussen können.
Ort und Datum
Unterschrift
SVA Aargau, Kyburgerstrasse 15, 5001 Aarau - Telefon 062 836 81 81 - Fax 062 836 81 99 - www.sva-ag.ch - 09.2015
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