Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21. Wahlperiode
21/861
30.06.15
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 23.06.15
und
Betr.:
Antwort des Senats
Vandalismus, aggressives Verhalten und Mobbing auch gegen Lehrer
an der Stadtteilschule Rissen: Kollegium und Schüler fühlen sich im
Stich gelassen!
Vandalismus, aggressives Verhalten und Mobbing haben in der Stadtteilschule (STS) Rissen im vergangenen Jahr stark zugenommen. Schüler und
Schulleitung fühlen sich nach Aussage der Schülerschaft bei der Bewältigung
dieser Situation im Stich gelassen. Über die diesjährigen Frühjahrsferien war
das Gelände regelrechten „Graffiti-Attacken“ ausgesetzt, deren weitläufige
Folgen – trotz tatkräftiger schulübergreifender Anstrengungen sowohl des
Schülerrats des benachbarten Gymnasiums Rissen (Voßhagen) als auch des
Elternrats und Kollegiums der STS Rissen – nicht beseitigt werden konnten.
Zuletzt am 8. Juni gab es erneut Graffiti-Schmierereien in großem Umfang,
bei denen ein Lehrer massiv beschimpft wurde. Insbesondere die sogenannten mobilen Klassenräume sind immer häufiger Graffiti-Attacken ausgesetzt.
Zuletzt richteten sich diese Schmierereien inhaltlich explizit gegen ein Mitglied des Kollegiums der STS Rissen, welches durch eine weitreichende
Aktion mit vielen Graffitis auf dem Schulgelände extrem beleidigt und bedroht
wurde. Diese Situation muss beendet, die Ursache beseitigt und Abhilfe
geschaffen werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1.
Hat die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) Kenntnis von der
sich ausweitenden Graffitiproblematik an der STS Rissen?
Wenn ja, seit wann und durch wen wurde die Situation zur Kenntnis
gebracht und um wie viele einzelne Vorfälle handelt beziehungsweise
handelte es sich in den Jahren 2014 und 2015?
2.
Wurden vergleichbare Fälle auch vom benachbarten Gymnasium Rissen
gemeldet oder beschränkt sich die Problematik auf die STS Rissen?
3.
Hat die BSB konkrete Kenntnis von dem in Rede stehenden Graffitivorfall, der sich explizit gegen ein Mitglied des Kollegiums der STS richtete?
Wenn ja, seit wann und durch wen wurde die Situation zur Kenntnis
gebracht und was sind die Hintergründe für diesen Vorfall?
4.
Wurde vonseiten der Schule und/oder dem betroffenen Lehrer Anzeige
erstattet?
Wenn ja, wann und bezüglich welcher Art von Vorfall beziehungsweise
Vorfällen?
Drucksache 21/861
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Die Einschätzung bezüglich der Zunahme der Problematik wird seitens der Schule
und der zuständigen Behörde nicht geteilt.
Die Graffiti-Farbschmierereien vom 8. Juni 2015 wurden durch eine Mitarbeiterin der
Stadtteilschule Rissen an den Gebäuden der Schule festgestellt und durch die Schulleitung der Stadtteilschule zur Anzeige gebracht. Die Farbschmierereien in Form von
schwarzen Schriftzügen mit beleidigendem Charakter bezogen sich auf einen Lehrer
der Schule. Der betroffene Lehrer stellte am 18. Juni 2015 Strafantrag für alle infrage
kommenden Delikte.
Die zuständige Schulaufsicht wurde in Kenntnis gesetzt. Im Rahmen einer regelmäßig
stattfindenden Beratungsrunde wurde das zuständige Regionale Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ) von der Stadtteilschule Rissen über den Graffiti-Vorfall und die
von der Schule eingeleiteten Maßnahmen informiert.
Die Stadtteilschule und das Gymnasium Rissen teilen sich den Standort Voßhagen
15. Die Problematik beschränkt sich nicht auf die Stadtteilschule.
5.
Welche Erkenntnisse konnte die Polizei bisher über mögliche Täter
gewinnen, wie ist der derzeitige Ermittlungsstand hinsichtlich der gegebenenfalls verschiedenen zur Anzeige gebrachten Vorfälle? Wurden die
Taten von Schülern begangen und handelt es sich um Schüler der Stadtteilschule Rissen?
6.
Sofern die Verantwortlichen bereits ermittelt wurden und es sich um
Schüler der STS Rissen handelt: Wurden vonseiten der Schule Ordnungsmaßnahmen nach § 49 HmbSchG verhängt?
Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Um den Ermittlungserfolg
nicht zu gefährden, sieht die Polizei von Angaben dazu ab.
7.
Gab es an der Stadtteilschule Rissen oder dem benachbarten Gymnasium Rissen vergleichbare Fälle oder sind sonstige Fälle von ausartender
Aggression, Gewalt, Vandalismus und/oder Beleidigung und Mobbing an
einer der beiden Schulen bekannt? Bitte für diese zwei Schulen getrennt
und nach Art, Umfang, Zeitpunkt, eingeleiteten Maßnahmen und Ermittlungsstand ausweisen und falls möglich Klassenstufe/Täterkreis benennen.
8.
Wurden in den vorgenannten Fällen Lehrer in beleidigender Form angegriffen?
Wenn ja, kam es zur Anzeige? Welche der Fälle wurden aufgeklärt und
auf welche Weise geahndet?
Siehe Antwort zu 13. Von einer Anzeige wurde abgesehen.
9.
Welcher materielle Schaden ist durch etwaig notwendige Säuberungsund Renovierungsarbeiten entstanden und durch wen wurden diese
wann und in welchem Umfang veranlasst und ausgeführt?
Der Schaden beläuft sich auf circa 1.200 Euro. Die Säuberung wurde von Schülerinnen und Schülern durchgeführt, die sich freiwillig dazu bereit erklärten. Damit sollte
signalisiert werden, dass solche Beschmutzungen an der betroffenen Schule auch von
der Schülerschaft nicht geduldet werden.
10. Konnten die Renovierungsarbeiten die sichtbaren Spuren der GraffitiSchmierereien vollständig beseitigen?
Ja.
11. Gibt es an der Stadtteilschule einen Beratungslehrer oder ein Kriseninterventionslehrer oder -team, der beziehungsweise das bei Problemen
der Schüler untereinander beziehungsweise bei Unstimmigkeiten zwischen Schülern und Lehrern hinzugezogen wird?
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Drucksache 21/861
Wenn ja, in welchem Umfang musste dieser Beratungslehrer in den vergangenen Schuljahren seit Gründung der STS Rissen tätig werden und
zeichnet sich hier eine Zunahme ab?
12. Wenn ja, in welchem Umfang musste dieser Beratungslehrer in den vergangenen Schuljahren seit Gründung der STS Rissen (und im vergleichbaren Zeitraum am Gymnasium Rissen) tätig werden und zeichnet sich
hier eine Zunahme ab?
Wenn nein, ist die Schaffung einer solchen Stelle im Lichte der jüngsten
Entwicklungen geplant und gegebenenfalls zu wann und mit welcher
WAZ-Zahl?
An der Stadtteilschule Rissen gibt es sowohl einen Beratungslehrer als auch ein Kriseninterventionsteam. Beratungslehrkräfte an Hamburger Schulen haben ein spezifisch für den Standort festgeschriebenes Zeitkontingent für ihre Beratungen, die STS
Rissen hat hierfür 16 WAZ (Lehrerwochenarbeitszeitstunden) im Schuljahr 2014/2015
eingeplant. Eine Zunahme der Anfragen an die Beratungslehrkraft zeichnet sich nicht
ab.
Das Gymnasium Rissen hat im Schuljahr 2013/2014 sechs und im 2014/2015 sieben
WAZ für Beratungen eingeplant. Auch hier zeichnet sich keine Zunahme der Anfragen
an die Beratungslehrkraft ab.
13. Wie häufig wurde das zuständige Regionale Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ) in Fällen von Aggression, Gewalt, Vandalismus und/
oder Beleidigung und Mobbing an der Stadtteilschule Rissen seit Gründung der Schule konsultiert? Bitte nach Datum und Art der erfolgten
Beratungen aufschlüsseln.
Das zuständige ReBBZ erhielt seit Gründung der Schule bis zum Ende des Schuljahres 2013/2014 vier Meldungen über Vorfälle, siehe Tabelle:
Meldungen von Vorfällen an der STS Rissen im Schuljahr 2013/2014
Datum
14.11.2013
03.02.2014
06.02.2014
24.04.2014
Beschreibung des Deliktes
Einfache Körperverletzung
Einfache Körperverletzung
Einfache Körperverletzung
Einfache Körperverletzung
ReBBZ-Maßnahme
Kurzberatung
Einzelfallberatung
Einzelfallberatung
Einzelfallberatung
Quelle: Interne Daten der zuständigen Behörde
Eine Auswertung für das Schuljahr 2014/2015 erfolgt erst nach Abschluss des laufenden Schuljahres.
14. Wie stellen sich Fallzahlen, das heißt Fälle, bei denen Lehrer verbal oder
auch tätlich, bedroht oder angegriffen werden, im Hamburger Vergleich
dar? Bitte Anzahl und Datum der bekannten Fälle für jede Hamburger
Schule getrennt aufzählen.
Siehe Drs. 20/12511. Eine Auswertung für das Schuljahr 2014/2015 erfolgt erst nach
Abschluss des laufenden Schuljahres.
15. Welche Maßnahmen wurden ergriffen beziehungsweise welche Handlungskonzepte sind vorgesehen, um dem Vandalismus und Aggressionsproblem an der Stadtteilschule Rissen zu begegnen und zukünftigen
Fällen vorzubeugen? Haben sich diese aufgrund der jüngsten Ereignisse
verändert?
Wenn ja, in welcher Form?
Die Stadtteilschule Rissen hat sich seit Gründung mit den Möglichkeiten der schulischen Prävention beschäftigt und mit dem zuständigen ReBBZ eine Beratungsrunde
etabliert. Fachkräfte der Schulen haben an Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen, zum Beispiel dem Sozialen Kompetenztraining, teilgenommen. Im Übrigen
siehe Antwort zu 1. bis 4.
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