für den Jugendraum 6071 Aldrans, Am Sportplatz Der Jugendraum ist ein Ort, an dem sich überwiegend Jugendliche im Alter zwischen 12 und 17 Jahren treffen, Kontakte zu anderen Jugendlichen knüpfen/pflegen und die vorhandenen Angebote nutzen können. Da wir ein friedliches Jugendzentrum wollen, gilt folgendes: Þ Alle Besucher des Jugendraums sind, unabhängig von ihrem Alter oder von anderen Merkmalen untereinander gleichberechtigt. Þ Den Anweisungen des pädagogischen Personals oder dem von ihm ausdrücklich bevollmächtigten Personals ist Folge zu leisten. Þ Der Jugendtreff ist gewalt- und waffenfrei. Þ Im Jugendtreff herrscht ein respektvoller Umgang mit anderen Jugendlichen und den Mitarbeitern. Daher sind auch Beleidigungen und Beschimpfungen unerwünscht. Þ Schäden aller Art sind vom Verursacher wieder gut zu machen, Verunreinigungen sofort zu beseitigen. Mutwillige Zerstörungen werden nicht geduldet. Jeder haftet für selbstverschuldete Schäden. Þ Das Jugendschutzgesetz ist Bestandteil der Hausordnung. Þ Der Jugendtreff ist alkohol-, rauch- und drogenfrei. Wer betrunken ist, ist im Jugendtreff unerwünscht. Wer Alkohol in den Jugendtreff mitbringt, wird aus dem Treff verwiesen. Einzige Ausnahme bildet jeder 2. Freitag im Monat, wo – entsprechend dem Jugendschutzgesetz – zwischen 21:30 Uhr und 23.30 Uhr Alkohol an über 16 Jährige ausgeschenkt wird („lange Freitage“). Es darf von Jugendlichen kein Alkohol mitgebracht werden. Wer Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren weitergibt, erhält Hausverbot für die „langen Freitage“. Jugendliche unter 16 Jahren, die in und um den Jugendtreff Alkohol konsumieren, werden bis zu ihrem 16. Geburtstag an “den langen Freitagen“ vom Jugendraum ausgeschlossen. Die Leiterin kann die Abgabe von Alkohol verweigern. Þ Bei einem Verstoß gegen die Hausordnung entscheidet der / die pädagogische Mitarbeiter/in über die Maßnahme (Gespräch, Verwarnung oder Hausverbot). Þ Die Besucher des Jugendtreffs haben sich so zu verhalten, dass der gute Ruf nach außen hin gewahrt wird. Þ Alle Besucher des Jugendtreffs haben aufeinander Rücksicht zu nehmen, die Räumlichkeiten sauber zu halten, die Einrichtung und alle anderen Wertgegenstände des Treffs pfleglich zu behandeln. Þ Die Erziehungsberechtigten haben selbst Sorge zu tragen, wann ihre Kinder den Jugendtreff zu verlassen haben. Þ Alle Besucher sind für ihre Handlungen selbst verantwortlich und nur durch ihre privaten Versicherungen geschützt. Þ Die Hausordnung ist bindend und wird mit dem Betreten des Jugendtreffs anerkannt. Þ Wer den Jugendtreff mietet, ist für die Ordnung verantwortlich.
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