Seite 1 von 6 Die Bilanz nach IFRS im Vergleich zum HGB Erläuterung der Bilanz nach IFRS Die IFRS Rechnungslegung dient der „fair-presentation“: Vermögenswerte und Schulden können generell zu Marktwerten bilanziert werden. Wie auch bei der Bilanz nach HGB, gliedert sich die Bilanz nach IFRS in eine Aktivseite (Mittelverwendung) und eine Passivseite (Mittelherkunft). Auf der Aktivseite spricht man von lang- und kurzfristigen Vermögenswerten, auf der Passivseite von Eigenkapital und lang- und kurzfristigem Fremdkapital. Folgende Abbildung zeigt die Bilanz nach IFRS: Quelle: http://www.rechnungswesenportal.de/upload/FM_old/bilder/fachartikel/Gliederung_der_Bilanz_Teil_3.jpg ; Stand: 14.7.2015 Unterschiede zum HGB Die Posten der Bilanz nach IFRS werden in der Regel in Englisch ausgewiesen. Außerdem werden die Regeln nach IFRS, im Gegensatz zum HGB, fortwährend überarbeitet. Folgende Tabelle erläutert weitere Unterschiede: Bilanz nach HGB Bilanzgliederung: UV/AV EK/FK Bilanz nach IFRS Bilanzgliederung: Lang-/kurzfristige Vermögenswerte EK/lang- vs. kurzfristiges FK Mindestgliederungsschemata für Bilanz Kein Mindestgliederungsschemata Bilanz Funktion: Informations- und Dokumentationsfunkti- Funktion: on, Steuerbemessungsfunktion Informationsfunktion für Investoren Rechnungslegungsgrundsatz: Vorsichtsprinzip (Realisations- und Imparitätsprinzip) Rechnungslegungsgrundsatz: Accrual princible (Periodengerechte Gewinnermittlung) Anlagevermögen: Neubewertung (=Werterhöhung) ist ver- Anlagevermögen: für Seite 2 von 6 boten (Bewertung zu AK oder dem nied- Neubewertung ist zulässig rigeren Wert) Immaterielle Vermögensgegenstände: Immaterielle Vermögensgegenstände: Aktivierungswahlrecht-/verbot für For- Aktivierungspflicht für Forschungs- und schungs- und Entwicklungskosten (§255 Entwicklungskosten Abs. 2a § 4) Abschreibung des GoFs Abschreibung des GoFs Impairment only approach Planmäßige Abschreibung (i.d.R. über 5 (Jährliche Prüfung auf Wertminderung) Jahre) Rückstellungen: Mindestwahrscheinlichkeit von 51% Rückstellungen: muss gegeben sein möglich, auch bei einer Wahrscheinlichkeit des Eintritts von weniger als 50%. Verbot für Rückstellungen aufgrund unterlassener Instandhaltungen Pflicht für Rückstellungen unterlassener Instandhaltungen innerhalb von drei Monaten des folgenden GJ (§249 HGB) Sonstige Unterschiede: Position „sonstiges Ergebnis“ Sonstige Unterschiede: (OCI – other comprehensive income) Position „sonstiges Ergebnis“ nicht vorhanden Genaue Vorschriften definiert Einige Sachverhalte, wie die Bilanzierung von Leasing, sind nicht in HGB Vorschriften enthalten Quelle: www.ifrs-portal.com www.wiwischaft.de/index.php/studium/management/jahresabschluss/41-grundlegende-unterschiedezwischen-hgb-und-ifrs.de ; Stand: 14.07.2015 Erläuterung der Besonderheiten anhand des Geschäftsbericht der Constantin AG: Im Geschäftsbericht der Constantin AG nach HGB (http://www.constantinmedien.de/dasat/images/3/101603-cm-ag-bericht-d2014-2403-safe.pdf,S.3f.; Stand: 14.07.2015) und nach IFRS (http://www.constantin-medien.de/dasat/ images/2/ 101602-cmag-gb14d-boerse2403-safe.pdf, S.94f.; Stand: 14.07.2015), lassen sich folgende Unterschiede und Besonderheiten feststellen: Zunächst einmal fällt auf, dass sich die Summen nach HGB und IFRS deutlich unterscheiden. Dies lässt sich durch das „Vorsichtsprinzip“ erklären, welches laut HGB den Firmen die Möglichkeit bietet, sich ärmer zu rechnen, als sie tatsächlich sind. Der dominierende Rechnungslegungsgrundsatz nach IFRS ist das „accrual principle“ (periodengerechte Gewinnermittlung), wodurch keine Aktivierungswahlrechte sondern –pflichten bestehen (z.B. Forschungs- und Entwicklungskosten). Außerdem werden wir Zahlen bei der Bilanz nach HGB in EUR, bei der Bilanz nach IFRS jedoch in TEUR angegeben. Seite 3 von 6 In der Bilanz nach HGB werden auf der Aktivseite Anlage- und Umlaufvermögen aufgeführt, nach IFRS werden langfristige und kurzfristige Vermögenswerte erfasst. Weiter fällt auf, dass in der Bilanz nach IFRS auf der Aktivseite mehr Unterpunkte zu finden sind, was sich wieder durch die Aktivierungspflicht erklären lässt. Dadurch werden u.a. den Shareholdern mehr Informationen über die Abläufe in dem Unternehmen geboten. Nachfolgend einmal die unterschiedlichen Auflistungen der Aktivseite: Seite 4 von 6 In der Bilanz nach HGB werden auf der Passivseite Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten aufgezählt, die Passivseite nach IFRS erfasst ebenfalls das Eigenkapital sowie langfristige und kurzfristige Schulden (Verbindlichkeiten). Seite 5 von 6 Nachfolgend einmal die unterschiedlichen Auflistungen der Passivseite: Seite 6 von 6 Somit lässt sich feststellen, dass auf der Aktivseite bei der Bilanz nach HGB (nationaler Gesetzgeber) Umlauf- und Anlagevermögen aufgezeichnet werden, bei der Bilanz nach IFRS (internationale private Rechnungslegungsinstitution) wird zwischen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten differenziert. Auf der Passivseite werden in der Bilanz sowohl nach HGB als auch IFRS Eigen- und Fremdkapital ausgewiesen, nach IFRS wird das Fremdkapital jedoch noch in lang- und kurzfristig unterschieden. Darüber hinaus lässt sich feststellen, dass der GoF nach HGB planmäßig abgeschrieben wird, nach IFRS wird dieser jährlich auf Wertminderung geprüft und der tatsächliche Wert der Minderung (sofern einer vorliegt) in der Bilanz erfasst. Weiter lässt sich feststellen, dass im HGB ein Wahlrecht zur Erfassung eines aktiven Überhangs aktiver latenter Steuern besteht. Die Aktivierung der aktiv latenten Steuern ist nach IFRS Pflicht. Tamara Doll, Anna Füldner, Lena Kandler, Julia Oeschger
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