Bilanz-nach-IFRS-mit

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Die Bilanz nach IFRS im Vergleich zum HGB
Erläuterung der Bilanz nach IFRS
Die IFRS Rechnungslegung dient der „fair-presentation“: Vermögenswerte und
Schulden können generell zu Marktwerten bilanziert werden.
Wie auch bei der Bilanz nach HGB, gliedert sich die Bilanz nach IFRS in eine Aktivseite (Mittelverwendung) und eine Passivseite (Mittelherkunft). Auf der Aktivseite
spricht man von lang- und kurzfristigen Vermögenswerten, auf der Passivseite von
Eigenkapital und lang- und kurzfristigem Fremdkapital. Folgende Abbildung zeigt die
Bilanz nach IFRS:
Quelle:
http://www.rechnungswesenportal.de/upload/FM_old/bilder/fachartikel/Gliederung_der_Bilanz_Teil_3.jpg ; Stand: 14.7.2015
Unterschiede zum HGB
Die Posten der Bilanz nach IFRS werden in der Regel in Englisch ausgewiesen.
Außerdem werden die Regeln nach IFRS, im Gegensatz zum HGB, fortwährend
überarbeitet.
Folgende Tabelle erläutert weitere Unterschiede:
Bilanz nach HGB
Bilanzgliederung:
UV/AV
EK/FK
Bilanz nach IFRS
Bilanzgliederung:
Lang-/kurzfristige Vermögenswerte
EK/lang- vs. kurzfristiges FK
Mindestgliederungsschemata für Bilanz
Kein Mindestgliederungsschemata
Bilanz
Funktion:
Informations- und Dokumentationsfunkti- Funktion:
on, Steuerbemessungsfunktion
Informationsfunktion für Investoren
Rechnungslegungsgrundsatz:
Vorsichtsprinzip
(Realisations- und Imparitätsprinzip)
Rechnungslegungsgrundsatz:
Accrual princible
(Periodengerechte Gewinnermittlung)
Anlagevermögen:
Neubewertung (=Werterhöhung) ist ver- Anlagevermögen:
für
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boten (Bewertung zu AK oder dem nied- Neubewertung ist zulässig
rigeren Wert)
Immaterielle Vermögensgegenstände: Immaterielle Vermögensgegenstände:
Aktivierungswahlrecht-/verbot für For- Aktivierungspflicht für Forschungs- und
schungs- und Entwicklungskosten (§255 Entwicklungskosten
Abs. 2a § 4)
Abschreibung des GoFs
Abschreibung des GoFs
Impairment only approach
Planmäßige Abschreibung (i.d.R. über 5 (Jährliche Prüfung auf Wertminderung)
Jahre)
Rückstellungen:
Mindestwahrscheinlichkeit von 51%
Rückstellungen:
muss gegeben sein
möglich, auch bei einer Wahrscheinlichkeit des Eintritts von weniger als 50%.
Verbot für Rückstellungen aufgrund unterlassener Instandhaltungen
Pflicht für Rückstellungen unterlassener
Instandhaltungen innerhalb von drei Monaten des folgenden GJ (§249 HGB)
Sonstige Unterschiede:
Position „sonstiges Ergebnis“
Sonstige Unterschiede:
(OCI – other comprehensive income)
Position „sonstiges Ergebnis“ nicht vorhanden
Genaue Vorschriften definiert
Einige Sachverhalte, wie die Bilanzierung von Leasing, sind nicht in HGB Vorschriften enthalten
Quelle:
www.ifrs-portal.com
www.wiwischaft.de/index.php/studium/management/jahresabschluss/41-grundlegende-unterschiedezwischen-hgb-und-ifrs.de ; Stand: 14.07.2015
Erläuterung der Besonderheiten anhand des Geschäftsbericht der Constantin
AG:
Im Geschäftsbericht der Constantin AG nach HGB (http://www.constantinmedien.de/dasat/images/3/101603-cm-ag-bericht-d2014-2403-safe.pdf,S.3f.; Stand:
14.07.2015) und nach IFRS (http://www.constantin-medien.de/dasat/ images/2/
101602-cmag-gb14d-boerse2403-safe.pdf, S.94f.; Stand: 14.07.2015), lassen sich
folgende Unterschiede und Besonderheiten feststellen:
Zunächst einmal fällt auf, dass sich die Summen nach HGB und IFRS deutlich unterscheiden. Dies lässt sich durch das „Vorsichtsprinzip“ erklären, welches laut HGB
den Firmen die Möglichkeit bietet, sich ärmer zu rechnen, als sie tatsächlich sind.
Der dominierende Rechnungslegungsgrundsatz nach IFRS ist das „accrual principle“
(periodengerechte Gewinnermittlung), wodurch keine Aktivierungswahlrechte sondern –pflichten bestehen (z.B. Forschungs- und Entwicklungskosten). Außerdem
werden wir Zahlen bei der Bilanz nach HGB in EUR, bei der Bilanz nach IFRS jedoch
in TEUR angegeben.
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In der Bilanz nach HGB werden auf der Aktivseite Anlage- und Umlaufvermögen
aufgeführt, nach IFRS werden langfristige und kurzfristige Vermögenswerte erfasst.
Weiter fällt auf, dass in der Bilanz nach IFRS auf der Aktivseite mehr Unterpunkte zu
finden sind, was sich wieder durch die Aktivierungspflicht erklären lässt. Dadurch
werden u.a. den Shareholdern mehr Informationen über die Abläufe in dem Unternehmen geboten.
Nachfolgend einmal die unterschiedlichen Auflistungen der Aktivseite:
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In der Bilanz nach HGB werden auf der Passivseite Eigenkapital, Rückstellungen,
Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten aufgezählt, die Passivseite
nach IFRS erfasst ebenfalls das Eigenkapital sowie langfristige und kurzfristige
Schulden (Verbindlichkeiten).
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Nachfolgend einmal die unterschiedlichen Auflistungen der Passivseite:
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Somit lässt sich feststellen, dass auf der Aktivseite bei der Bilanz nach HGB (nationaler Gesetzgeber) Umlauf- und Anlagevermögen aufgezeichnet werden, bei der
Bilanz nach IFRS (internationale private Rechnungslegungsinstitution) wird zwischen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten differenziert. Auf der Passivseite
werden in der Bilanz sowohl nach HGB als auch IFRS Eigen- und Fremdkapital ausgewiesen, nach IFRS wird das Fremdkapital jedoch noch in lang- und kurzfristig unterschieden.
Darüber hinaus lässt sich feststellen, dass der GoF nach HGB planmäßig abgeschrieben wird, nach IFRS wird dieser jährlich auf Wertminderung geprüft und der
tatsächliche Wert der Minderung (sofern einer vorliegt) in der Bilanz erfasst. Weiter
lässt sich feststellen, dass im HGB ein Wahlrecht zur Erfassung eines aktiven Überhangs aktiver latenter Steuern besteht. Die Aktivierung der aktiv latenten Steuern ist
nach IFRS Pflicht.
Tamara Doll, Anna Füldner, Lena Kandler, Julia Oeschger