Auswirkungen von „Solothurn Top 5“

Auswirkungen von „Solothurn Top 5“ auf das
Wasseramt und dessen Gemeinden
Analyse der Chancen und Risiken der Fusion für die
Restgemeinden des Wasseramtes
Bachelor Thesis 2015
Auftraggeberschaft:
Herr Hardy Jäggi, Gemeinde Recherswil und
Herr Thomas Fischer, Gemeinde Drei Höfe
Autorin:
Frau Nicole Wüthrich
Dozent:
Herr Prof. Claude Wagner
Ort, Datum:
Gänsbrunnen, 7. August 2015
Koordinaten der Auftraggeberschaft:
Gemeindeverwaltung Recherswil
Herr Hardy Jäggi
Hauptstrasse 56
4565 Recherswil
Telefon G:
Mobil:
E-Mail:
+41 32 674 42 62
+41 79 525 45 65
[email protected]
Gemeinde Drei Höfe
Herr Thomas Fischer
Landstrasse 7
4558 Winistorf
Telefon G:
Mobil:
E-Mail:
+41 32 675 22 62
+41 79 500 79 54
[email protected]
Koordinaten der Verfasserin:
Nicole Wüthrich
Binzstrasse 66
4716 Gänsbrunnen
Telefon:
E-Mail:
+41 79 243 16 57
[email protected]
Studentin der Klasse TZ11B, Brugg/Windisch
Koordinaten des betreuenden Dozenten:
Herr Prof. Claude Wagner
Dozent für Kommunikation und Projektleiter Standortmarketing
Fachhochschule Nordwestschweiz
Riggenbachstrasse 16
4600 Olten
Telefon G:
Mobil:
E-Mail:
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Nicole Wüthrich
+41 62 957 24 62
+41 79 420 06 76
[email protected]
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Ehrenwörtliche Erklärung
«Ich versichere, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und ohne Benutzung anderer als der
im Literaturverzeichnis angegebenen Quellen und Hilfsmittel angefertigt habe. Die wörtlich oder
inhaltlich den im Literaturverzeichnis aufgeführten Quellen und Hilfsmitteln entnommenen Stellen
sind in der Arbeit als Zitat bzw. Paraphrase kenntlich gemacht. Diese Bachelor Thesis ist noch
nicht veröffentlicht worden. Sie ist somit weder anderen Interessenten zugänglich gemacht noch
einer anderen Prüfungsbehörde vorgelegt worden.»
Gänsbrunnen, 7. August 2015
Nicole Wüthrich
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Danksagung
Ich möchte mich bei Herrn Thomas Fischer, Herrn Hardy Jäggi und Herrn Claude Wagner bedanken für die angenehme Zusammenarbeit und Unterstützung während dieser spannenden Zeit der
Bachelor Thesis.
Zudem danke ich allen Ansprechpartnern für Ihre Zeit, das Engagement und die interessanten
Gespräche, die ich mit ihnen führen durfte.
Mein Dank geht auch an Frau Anna Zwahlen, die meine Studienarbeit auf eine korrekte Schreibweise überprüft hat.
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Management Summary
Die mögliche Fusion der Stadt Solothurn mit den umliegenden Gemeinden Zuchwil, Derendingen,
Luterbach und Biberist, welche unter dem Namen Solothurn Top 5 läuft und am 28. Februar 2016
zur Abstimmung kommt, bedeutet für den Bezirk Wasseramt, dass er auf einen Schlag bis zu
26‘000 Einwohner verlieren könnte und viele Bereiche der Zusammenarbeit zwischen den Projektund Nicht-Projektgemeinden neu organisiert werden müssten. Daher sind die Gemeinden des
Wasseramtes daran interessiert, dass die möglichen Auswirkungen der Fusion auf sie analysiert
werden.
Das Ziel der Arbeit ist es bereits heute erste Risiken und Chancen für die 15 NichtProjektgemeinden des Wasseramtes zu identifizieren und mögliche Lösungswege oder Alternativen der Zusammenarbeit aufzuzeigen. Im Rahmen dieser Arbeit wurden die Themenbereiche Zivilschutz, Schule, Sozialregionen, Elektrizität und Wasser, Zentrumslasten und die politischen
Auswirkungen behandelt. In einer ersten Phase des Deskresearches wurden detaillierte Informationen über die jeweiligen Bereiche und deren Verflechtungen zusammengetragen, anschliessend
wurden verschiedene Interviews mit den Verantwortlichen der jeweiligen Bereiche geführt und
mögliche Varianten der Neuorganisation bzw. Lösungswege der betroffenen Vernetzungen erarbeitet.
Aus diesem Vorgehen ergaben sich dann die nachfolgend genannten Auswirkungen, Lösungswege und Alternativen. Im Bereich Zivilschutz wurde erkannt, dass durch die Fusion ein Austritt von
Derendingen und Biberist aus den jeweiligen Zivilschutzorganisationen zu erwarten ist. Diese verlieren somit ihre Leitgemeinde. Zudem ist die Erhöhung des Bevölkerungsschutzkreises auf 20‘000
Einwohner ein weiteres Problem. Mögliche Wege der Neuorganisationen für die Zukunft sind der
Anschluss an die Zivilschutzorganisation des neuen Solothurns oder ein neuer Zweckverband im
Wasseramt zu bilden. Auch im Bereich der Schule und der Sozialregionen sind die Austritte von
Derendingen und Biberist aus den bisherigen Verbänden die grössten zu erwartenden Auswirkungen. Mögliche Alternativen für die Zukunft bilden der Anschluss an die jeweilige neue Organisation
von Solothurn, die Weiterführung des bestehenden Zweckverbandes oder die Gründung einer
neuen Organisation für das Wasseramt.
Des Weiteren ist auch das Projekt des Zusammenschlusses der EWD Derendingen mit dem
Zweckverband Wasserversorgung äusseres Wasseramt bei der Fusion von Derendingen gefährdet, da in diesem Falle die EWD längerfristig in die Unternehmung des neuen Solothurns übernommen würde. Die Kräfteverhältnisse verschieben sich bei einer Fusion auch im Bereich der
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Zentrumslasten. So würde das Wasseramt durch die Stärkung der Zentrumsstadt Solothurn auch
an Gewicht bei Entscheidungen über kulturelle Themen verlieren.
Aus politischer Sicht ist es möglich, dass das neue Solothurn durch die grössere Bevölkerungszahl
mehr Gewicht in die kantonale und kantonsübergreifende Politik einbringen könnte und somit eine
Kräfteverschiebung in den Amteien stattfindet. Die Neuorganisation der Amteien könnten wie folgt
passieren: die Amtei Solothurn-Lebern (inkl. Neuem Solothurn) bleibt bestehen, es gibt eine neue
6. Stadtamtei Solothurn oder eine Stadt-Umlandamtei aus den zwei bestehenden Amteien Solothurn-Lebern und Wasseramt-Bucheggberg, die Amtei Wasseramt-Bucheggberg wird gestärkt, in
dem das neue Solothurn in diese integriert wird. Es könnte aber auch die Chance genutzt werden,
die generelle Bedeutung der Bezirke zu überdenken.
Die zusammengetragenen möglichen Auswirkungen und Lösungswege, lassen folgendes Fazit zu:
die Fusion von Derendingen, würde die meisten Veränderungen für das Wasseramt mit sich bringen. Die Gemeinde Derendingen spielt in allen behandelten Bereichen eine grosse Rolle für die
restlichen 15 Wasserämter Gemeinden. Ob die Fusion für Derendingen mit Solothurn mehr Vorteile bringt, als beispielsweise eine sinnvolle Zusammenarbeit im Sinne einer Kreisgemeinde Wasseramt, wäre ein spannendes Thema für ein neues Projekt.
Detaillierten Aussagen über die Auswirkungen und die möglichen Veränderungen für das Wasseramt aus der Fusionen, können vor allem nach der Volksabstimmung über die Fusion im Februar
2016 gemacht werden. In vielen Themenbereichen wurden zum jetzigen Zeitpunkt noch keine vertiefenden Gedanken über die möglichen Lösungswege und Ausgestaltungen der zukünftigen Zusammenarbeit im Wasseramt getätigt. Dennoch konnten mit dieser Arbeit einige interessante
Auswirkungen und mögliche Lösungswege aufgezeigt werden.
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Inhaltsverzeichnis
1
2
Einleitung ...............................................................................................................................10
1.1
Ausgangslage ................................................................................................................. 10
1.2
Problemstellung .............................................................................................................. 11
1.3
Zielsetzung ......................................................................................................................12
1.4
Umfang ........................................................................................................................... 12
1.5
Vorgehen ........................................................................................................................ 13
1.6
Der Bezirk Wasseramt ....................................................................................................13
1.7
Theoretische Grundlagen ................................................................................................ 15
1.7.1
Funktionale Räume .................................................................................................. 15
1.7.2
Zweckverband ..........................................................................................................15
1.7.3
Leitgemeindemodell .................................................................................................16
1.7.4
Gemeindefusion .......................................................................................................17
1.7.5
Zentrumslasten/Spillovers ........................................................................................ 17
Analyse der Chancen und Risiken ......................................................................................18
2.1
Zivilschutz ....................................................................................................................... 18
2.1.1
Ausgangslage ..........................................................................................................18
2.1.1.1
Regionale Zivilschutzorganisation Wasseramt Ost ............................................ 19
2.1.1.2
Regionale Zivilschutzorganisation Biberist Bucheggberg Lohn-Ammannsegg... 19
2.1.1.3
Rechtliche Grundlagen ......................................................................................19
2.1.2
Grundlagen aus dem Entwurf des Fusionsvertrages ................................................20
2.1.3
Grundlagen aus der Vorstudie der Hochschule Luzern ............................................ 20
2.1.4
Interview...................................................................................................................21
2.1.5
Mögliche Auswirkungen und Lösungswege .............................................................. 22
2.2
Schulen ........................................................................................................................... 23
2.2.1
Ausgangslage ..........................................................................................................23
2.2.1.1
Oberstufe Wasseramt Ost ................................................................................. 24
2.2.1.2
Oberstufe Kreisschule Biberist-Lohn-Ammannsegg ..........................................25
2.2.1.3
Rechtliche Grundlagen ......................................................................................25
2.2.2
Grundlagen aus dem Entwurf des Fusionsvertrages ................................................26
2.2.3
Grundlagen aus der Vorstudie der Hochschule Luzern ............................................ 26
2.2.4
Interview...................................................................................................................28
2.2.5
Mögliche Auswirkungen und Lösungswege .............................................................. 29
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2.3
Sozialregionen ................................................................................................................31
2.3.1
Ausgangslage ..........................................................................................................31
2.3.1.1
Sozialdienst Wasseramt Ost .............................................................................31
2.3.1.2
Sozialdienst Biberist Bucheggberg Lohn-Ammannsegg ....................................32
2.3.1.3
Rechtliche Grundlagen ......................................................................................32
2.3.2
Grundlagen aus dem Entwurf des Fusionsvertrages ................................................33
2.3.3
Grundlagen aus der Vorstudie der Hochschule Luzern ............................................ 33
2.3.4
Interview...................................................................................................................34
2.3.5
Mögliche Auswirkungen und Lösungswege .............................................................. 35
2.4
Elektrizität und Wasser....................................................................................................36
2.4.1
Ausgangslage ..........................................................................................................36
2.4.1.1
EWD und ZWäW ...............................................................................................37
2.4.1.2
Projekt: Zusammenschluss EWD und ZWäW ...................................................38
2.4.2
Grundlagen aus dem Entwurf des Fusionsvertrages ................................................39
2.4.3
Grundlagen aus der Vorstudie der Hochschule Luzern ............................................ 39
2.4.4
Mögliche Auswirkungen und Lösungswege .............................................................. 40
2.5
Freizeit und Kultur - Zentrumslasten................................................................................41
2.5.1
Ausgangslage ..........................................................................................................41
2.5.1.1
2.5.2
Grundlagen aus dem Entwurf des Fusionsvertrages ................................................42
2.5.3
Grundlagen aus der Vorstudie der Hochschule Luzern ............................................ 42
2.5.4
Interview...................................................................................................................42
2.5.5
Mögliche Auswirkungen und Lösungswege .............................................................. 43
2.6
Politische Auswirkungen .................................................................................................43
2.6.1
Ausgangslage ..........................................................................................................43
2.6.1.1
3
Regionalplanungsgruppe espaceSOLOTHURN ................................................41
Rechtliche Grundlagen ......................................................................................44
2.6.2
Grundlagen aus der Vorstudie der Hochschule Luzern ............................................ 44
2.6.3
Regierungsratsbeschluss .........................................................................................45
2.6.4
Interview...................................................................................................................45
2.6.5
Mögliche Auswirkungen und Lösungswege .............................................................. 47
Weitere Überlegungen und Informationen ......................................................................... 48
3.1
Kreisgemeinde ................................................................................................................48
3.2
Die Gemeindefusion im Kanton Glarus............................................................................ 49
4
Fazit und Ausblick................................................................................................................49
5
Literatur und Quellenverzeichnis ........................................................................................ 52
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6
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis ................................................................................55
7
Anhang .................................................................................................................................. 56
7.1
Interview zum Bereich Zivilschutz.................................................................................... 56
7.2
Interview zum Bereich Schule .........................................................................................58
7.3
Interview zum Bereich Sozialregionen .............................................................................61
7.4
Wasserversorgung EWD .................................................................................................63
7.5
Stellungnahme repla espaceSOLOTHURN ..................................................................... 64
7.6
Interview über die politischen Auswirkungen ................................................................... 65
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1
Einleitung
1.1 Ausgangslage
In der Schweiz kam ab dem Jahr 2000, im internationalen Vergleich eher spät, die Fusionsdynamik
in Gang. Seither hat sich die Gemeindezahl der Schweiz von 2899 auf 2495 Gemeinden im Januar
2012, also um 404 Gemeinden oder 14% reduziert (vgl. Rühli 2012, S.17). Durch die Gemeindefusionen sind vor allem Synergiegewinne und eine stärkere Bündelung der Kräfte möglich, dies aufgrund der Optimierung übergeordneter Strukturen von Gemeinden (vgl. Rühli 2012, S. 21). Der
meist genannte Nachteil grösserer Einheiten, liegt im Verlust der Bürgernähe bzw. bürgernahen
Leistungserbringung, welche garantiert, dass die staatlichen Leistungen nicht an den Bürgern vorbei ziehen (vgl. Rühli 2012, S. 23). Aber nicht nur für die direkt involvierten Gemeinden einer Fusion gibt es Chancen und Risiken, sondern auch die Nachbargemeinden oder die Restgemeinden
eines Bezirkes sind von den Auswirkungen betroffen. Genau diese Thematik wird in dieser Bachelor Thesis anhand eines Praxisfalls behandelt.
Beim Fusionsprojekt „Solothurn Top 5“ sind, nach dem im Jahr 2013 Bellach und Langendorf aus
dem Projekt ausgestiegen sind, noch Biberist, Derendingen, Luterbach, Solothurn und Zuchwil für
eine Grossfusion im Rennen. Würde die Fusion so angenommen werden, kämen die fünf Gemeinden zusammen auf rund 42‘000 Einwohner. In den Gemeinden wurden bereits öffentliche Workshops und Informationsveranstaltungen durchgeführt und seit kurzem liegt der Entwurf des Fusionsvertrages vor. Bis zum 28. Februar 2016 soll dann die endgültige Fassung des Fusionsvertrages für die Volksabstimmung vorliegen und die Fusion per 1. Januar 2018 vollzogen werden. Die
Gemeinde Solothurn fusioniert vorbehaltslos mit jeder Gemeinde, die dem Fusionsvertrag zustimmt. Die Gemeinde Derendingen fusioniert nur dann mit den zustimmenden Gemeinden, wenn
Solothurn und Zuchwil den Fusionsvertrag ebenfalls genehmigen. Biberist, Luterbach und Zuchwil
fusionieren nur unter dem Vorbehalt, dass auch Solothurn dem Fusionsvertrag zustimmt (vgl. Solothurn Top 5 2015, S. 3 ff.).
Die Vision für die Zukunft von Solothurn Top 5 ist es, dass zusammen wächst, was zusammen
gehört und die Region stark macht. Da die jahrelange Zusammenarbeit der Stadt Solothurn und
ihrer Nachbargemeinden in Sachen Mitbestimmung und Effizienz an ihre Grenzen stösst und die
Lebensräume der Menschen nicht mehr mit den politischen Gemeindegrenzen übereinstimmen, ist
das langfristige Ziel eine dynamische und bestens positionierte Stadt Solothurn, in welcher die
Grenzen wieder übereinstimmen (vgl. Solothurn Top 5 2015, S. 4).
Es wurde zudem von der Hochschule Luzern eine Vorstudie mit dem Titel „Chancen und Risiken
von Fusionen der Stadt Solothurn mit Ihren Nachbargemeinden“ durchgeführt, welche viele wertBachelor Thesis
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volle Hinweise für diese Bachelor Thesis liefert. Ziel der Vorstudie war es eine Entscheidungsgrundlage für das konkrete Fusionsprojekt aus Sicht der ganzen Region sowie aus Sicht der einzelnen Gemeinden zu erarbeiten. Die Erkenntnisse in den einzelnen Themenbereichen, die in dieser Arbeit von Bedeutung sind, werden in den jeweiligen Abschnitten aufgeführt. Die Hochschule
Luzern kommt in ihrer Vorstudie zur Schlussfolgerung, dass eine Fusion in fast allen Bereichen
mehr Vorteile als Nachteile erbringe. Die Gemeinden haben unter einer funktionalräumlichen Optik
nahezu idealtypische Merkmale und können deshalb in einem hohen Masse eine Aufgaben- und
Problemlösungsgemeinschaft bilden, welche sich ohne institutionellen Hindernissen und einer gemeinsamen Strategie noch dynamischer entwickeln könnte. Zudem sei aber die Grösse der fusionierten Gemeinde eine Herausforderung für den Kanton, da die neue Gemeinde einen Fünftel der
Kantonsbevölkerung umfassen würde und so beispielsweise entsprechend viele Kantonsräte stellen könnte, die parteipolitische Orientierung sich aber nicht gross verschieben werde. Es sind aber
auch Synergien vorhanden, beispielsweise in den Bereichen Feuerwehr und Zivilschutz, die ohne
die Fusion, aber in Form einer Zusammenarbeit, genutzt werden können (vgl. Bruni et al. 2012, S.
80ff.).
Der Entwurf des Fusionsvertrages basiert in den meisten Punkten auf den Erkenntnissen der Vorstudie. Bereits dem Begleittext lässt sich entnehmen, dass nicht alle Fragen abschliessend beantwortet werden können, da nicht klar ist, wer Teil der neuen Stadt sein wird.
Urs Byland schrieb in seinem Artikel in der Solothurner Zeitung vom 28. März 2015, dass der Fusionsvertrag ein schönes Kind sei, welches die kritischen Bereiche nicht festlege. Diese Entscheidungen werden explizit der Bevölkerung der neuen Gemeinde überlassen, damit die fünf Gemeindepräsidenten kein Kriterium platzieren müssen, welches bereits einen Teil der Bevölkerung zu
Fusionsgegnern mache. So beispielsweise bei der Organisation der Polizei, wo die Varianten von
Stadtpolizei, Kantonspolizei oder anderen bestehen. Auch im Bereich Bildung wird nur gesagt,
dass die Schulstandorte grundsätzlich erhalten bleiben sollen und mögliche Anpassungen und
Veränderungen durch das übergeordnete Recht möglich sind. Welche dies sein werden, wird aber
offen gelassen (vgl. Byland 2015).
1.2 Problemstellung
Eine Fusion in dieser Grössenordnung bringt auch Veränderungen für die 15 Restgemeinden des
Wasseramtes mit sich. Der Bezirk Wasseramt würde auf einen Schlag mehr als die Hälfte bzw.
über 26‘000 seiner Einwohner verlieren und nur noch zwei Gemeinden im Wasseramt hätten eine
Einwohnerzahl von über 3‘000 Personen. Der Verlust der Grösse bedeutet, dass man mit einem
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Identitätsverlust sowie Interessensverlust rechnen müsste, was ausserdem das politische Gewicht
der Restwasserämter Gemeinden schmälert, sowie die direkte Einbindung und Verantwortung deren Bevölkerung. Zudem würden bestehende und vernetzte Gemeindestrukturen und Leitgemeinden zum Teil wegfallen. Es lassen sich bereits heute in vielen Themenbereichen, wie zum Beispiel
Politik, Verwaltung, Finanzen, Bevölkerungsschutz, Schulen, Sozialregionen, Kultur und anderen,
Auswirkungen eruieren. Eine grosse Problematik wird die Leitgemeindefunktion in den verschiedenen Bereichen sein, die meist durch eine der zur Fusion stehenden Gemeinden wahrgenommen
wird. Zudem spielen auch die Softfaktoren wie Verlust der Identifikation, Verlust der Basisnähe,
weniger direkte Einbindung und Verantwortung der Bevölkerung und weitere eine grosse Rolle.
Die Konsequenzen daraus sind, dass die Aufgaben vermehrt auch in den Restgemeinden zentralisiert und delegiert werden, was wiederum zu Desinteresse seitens der Bevölkerung führt. Um das
Bewusstsein über die Auswirkungen dieser Fusion für die Restgemeinden des Wasseramtes zu
stärken, hat sich eine Arbeitsgruppe formiert, welche vorab die obgenannten kritischen Themenkreise und ihre Risiken aufgelistet hat und welche in erster Linie die Auftraggeber dieser Bachelor
Thesis sind.
1.3 Zielsetzung
Am Kick-off Meeting mit der Arbeitsgruppe, welche durch Herrn Hardy Jäggi (Gemeindepräsident
Recherswil) und Herrn Thomas Fischer (Gemeindepräsident Drei Höfe) vertreten wurde, definierten wir das Ziel dieser Thesis, in Absprache mit dem betreuenden Dozenten, Herrn Claude Wagner. Es geht darum, erste Risiken und Chancen auf die 15 Restgemeinden des Wasseramtes zu
identifizieren und zu analysieren sowie anschliessend einige mögliche Lösungswege und Alternativen für auserwählte Themenbereiche zu erarbeiten.
1.4 Umfang
Aufgrund der Rahmenbedingungen für diese Bachelor Thesis und der grossen Anzahl von betroffenen Gemeinden wurde zudem festgehalten, dass die Qualität vor der Quantität steht und somit in erster Linie nur die massgebendsten Risiken und Chancen behandelt werden. Die relevanten Themenbereiche dieser Bachelor Thesis sind der Zivilschutz, die Schule, die Sozialregionen,
die Elektrizität und das Wasser, die Zentrumslasten und die politischen Auswirkungen.
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1.5 Vorgehen
In einer ersten Phase werden durch Deskresearch detaillierte Informationen über die kritischen
Themenbereiche zusammengetragen, um so weitere Chancen und Risiken für die Restgemeinden
des Wasseramtes zu erkennen und einen genaueren Einblick in die Situation, respektive Vernetzung im Bezirk zu erhalten. Die Erstellung von Fragebögen und die Durchführung von Interviews
mit den entsprechenden Verantwortlichen der jeweiligen Themenbereichen geben weitere Inputs
über die Auswirkungen, Chancen und Risiken der Fusion für die Restgemeinden des Wasseramtes. Es werden anschliessend, anhand bestehenden Konzepten, Modellen, Praxisbeispielen und
Experteninterviews, mögliche Lösungswege und Alternativen für die Themenbereiche dargestellt.
1.6 Der Bezirk Wasseramt
Im Zentrum dieser Arbeit stehen die (nicht fusionierenden) Gemeinden des
Wasseramtes, zudem stammen vier der fünf zur Fusion stehenden
Gemeinden (Biberist, Derendingen, Luterbach und Zuchwil) aus diesem Bezirk.
Abb. 2: Wappen
Der Bezirk Wasseramt besteht aus den Gemeinden Aeschi, Biberist, Bolken, Deitingen, Derendingen, Drei Höfe, Etziken, Gerlafingen, Halten, Horriwil, Hüniken, Kriegstetten, Lohn-Ammannsegg,
Luterbach, Obergerlafingen, Oekingen, Recherswil, Subingen und Zuchwil (vgl. Pro Wasseramt
o.J.).
Der Bezirk hat mit 19 Gemeinden die höchste Anzahl Gemeinden gegenüber den anderen Bezirken des Kantons Solothurn. Im kantonalen Vergleich mit den insgesamt 10 Bezirken ist das Wasseramt mit einer Einwohnerzahl von rund 50‘000 auf dem zweiten Platz und auf dem fünften Rang
des Rankings über die Bezirksfläche. Der Bezirk gehört zudem zu der Amtei BucheggbergWasseramt (vgl. Pro Wasseramt o.J.).
Inoffiziell wird der Bezirk gerne in Inneres, Mittleres und Äusseres Wasseramt eingeteilt. Das Innere Wasseramt umfasst die industriell geprägten südlichen Vororte von Solothurn, dazu gehören
Biberist, Derendingen, Gerlafingen, Lohn-Ammannsegg, Luterbach und Zuchwil. Wobei LohnAmmannsegg geographisch anders liegt und sich eher am Bucheggberg orientiert. Das Mittlere
Wasseramt ist die Übergangszone zwischen Agglomeration und ländlichem Gebiet. Es gehören
die Gemeinden Deitingen, Halten, Kriegstetten, Obergerlafingen, Oekingen, Recherswil und Subingen dazu. Zu dem Äusseren Wasseramt zählen die Landgemeinden Aeschi, Bolken, Etziken,
Heinrichswil-Winistorf, Hersiwil, Horriwil, Hüniken und Steinhof (vgl. Pro Wasseramt o.J.).
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Einwohnerzahlen des Wasseramtes per 31. Dezember 2014:
Gemeinde
Aeschi (SO)
Biberist
Bolken
Deitingen
Derendingen
Drei Höfe
Etziken
Gerlafingen
Halten
Horriwil
Hüniken
Kriegstetten
Lohn-Ammannsegg
Luterbach
Obergerlafingen
Oekingen
Recherswil
Subingen
Zuchwil
Bezirk Wasseramt
Einwohnerzahl
1 247
8 310
575
2 258
6 319
750
780
4 932
866
865
85
1 293
2 665
3 410
1 123
815
1 781
3 061
8 818
49 953
Gemeinde
Aeschi (SO)
Bolken
Deitingen
Drei Höfe
Etziken
Gerlafingen
Halten
Horriwil
Hüniken
Kriegstetten
Lohn-Ammannsegg
Obergerlafingen
Oekingen
Recherswil
Subingen
Bezirk Wasseramt
Einwohnerzahl
1 247
575
2 258
750
780
4 932
866
865
85
1 293
2 665
1 123
815
1 781
3 061
23 096
Tab. 2: Einwohnerzahlen WA ohne Projektgemeinden (eigene Darstellung angelehnt an
Daten vom Kanton)
Tab. 1: Einwohnerzahlen WA mit Projektgemeinden (eigene Darstellung angelehnt
an Daten vom Kanton)
Abb. 3: Karte Bezirk Wasseramt
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1.7 Theoretische Grundlagen
1.7.1
Funktionale Räume
Die Definition von funktionalen Räumen ist schwierig präzise zu definieren. Bei der Abgrenzung
und Festlegung des institutionellen Rahmens eines funktionalen Raumes verfügen die Behörden
über einen gewissen Spielraum. Im Entwurf zum Raumentwicklungsgesetz (E-REG) bezeichnet
man Gebiete, deren räumliche Entwicklung ein gemeinsames Vorgehen mehrerer Gemeinwesen
erfordert als funktionale Räume. In der Bauverordnung des Kantons Glarus definiert Art. 5 die
funktionalen Räume. In Abs. 1 steht, dass es sich um einen Raum handelt, der sich über die Beziehungen und das Verhalten der Einwohner, die Erreichbarkeiten, sowie die Aktivitäten, die in
diesem Raum stattfinden und deren Vernetzungen bestimmt und über die politischen Grenzen der
Gemeinde oder des Kantons geht. Abs. 2 erläutert, dass Wirtschaftsräume, Agglomerationen,
ländliche Räume, touristische Regionen und Ähnliches funktionale Räume sein können. Die Abgrenzungen werden gemäss Abs. 3 grundsätzlich von der zu lösenden Aufgabe und den betroffenen Gemeinwesen bestimmt. Das zuständige Departement kann aber die Abgrenzung des funktionalen Raumes, in Absprache mit den Gemeinden festlegen, wenn es das Kantonsinteresse so
erfordert gemäss Abschnitt 4 (vgl. VLP-ASPAN 2012, S.13f.).
Zudem ist ein funktionaler Raum eine sinnvolle Vermarktungsgrösse im Standortmarketing. Es
definiert funktionale Räume als jene, in welchem sich das gesamte Leben einer Familie innerhalb
von 20-25 Jahren abspielt und nicht etwa innerhalb von 12 Monaten, da in diesem Zeitraum zu
viele Bedürfnisse wegfallen würden (vgl. Müller et al. 2014, S. 25).
Grundsätzlich sind die Parameter zur Bestimmung von funktionalen Räumen frei. Die Parameter
können sämtliche Aktivitäten aus dem täglichen Leben sein, welche gesetzlich nicht an einen bestimmten Ort gebunden sind und frei gewählt werden können. Mit Hilfe von Befragungen der Bevölkerung im nahen Umkreis können dabei die funktionalen Räume erhoben werden. Die Frage
nach der geografischen Lage der Einkaufscenter, in denen potentiell und sinnvoll Wocheneinkäufe
getätigt werden kann, ist nur ein Beispiel von vielen der möglichen Fragen zur Erhebung (vgl. Müller et al. 2014, S. 26).
1.7.2
Zweckverband
Aus der Verfassung des Kantons Solothurn Art. 48 Zusammenarbeit, Zweckverbände Abs. 1 geht
hervor, dass Gemeinden zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben Zweckverbände oder gemeinsame Anstalten errichten können, sowie Verträge mit Gemeinden innerhalb oder ausserhalb
des Kantons abschliessen können und sich an öffentlichen, gemischtwirtschaftlichen oder privaten
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Unternehmungen beteiligen können. Abs. 2 besagt, dass die Stimmberechtigten einen Anspruch
auf Mitwirkung haben und das Gesetz die Einzelheiten regelt. Abs. 3 besagt zudem, dass das Gesetz Gemeinden verpflichten kann, Zweckverbände zu bilden oder solchen beizutreten, wenn die
regionalen Aufgaben nur gemeinsam sinnvoll lösbar sind (vgl. Schweizerische Eidgenossenschaft
o.J.).
Der Regierungsrat genehmigt die Gründung des Zweckverbands, welcher eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt. Die Organisation der Zweckverbände kann entweder mit einer Zweckverbandversammlung (analog Gemeindeversammlung) oder Delegiertenversammlung (analog Gemeindeversammlung) gestaltet werden. Der Zweckverband muss ein separates Budget und eine separate
Jahresrechnung führen, welche durch die Versammlung beschlossen wird. Für Schulden haftet in
erster Linie das Verbandsvermögen, die Nachschusspflicht der Verbandsgemeinden ist in den Statuten zu regeln. Die Vorteile sind die eigene Rechtspersönlichkeit, die klare Organisationsstruktur
und das Instruktionsrecht der Gemeinden an die Delegierten. Demgegenüber stehen die höheren
Anforderungen in der Führung und Vernetzung mit den Verbandsgemeinden, sowie das Risiko der
Verselbständigung des Zweckverbandes (vgl. Kt. Solothurn o.J., S. 1f.).
1.7.3
Leitgemeindemodell
Das Leitgemeindemodell basiert auf einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur gemeinsamen Bewältigung von öffentlichen Aufgaben. Eine der beteiligten Gemeinden ist die Leitgemeinde, welche
zugleich die Rechtspersönlichkeit ist. Die Steuerung der Leitgemeinde erfolgt über das gemeinsame Organ. Dieses Modell der Zusammenarbeit wird vom Departement genehmigt. Die Leitgemeinde führt das Budget und die Jahresrechnung. Das gemeinsame Organ kann einen Antrag
stellen und die Leitgemeinde beschliesst das Budget und die Jahresrechnung. Über den Betriebskosten- oder Investitionskostenbeitrag beschliesst jede Vertragsgemeinde selbst. Die Haftung trägt
in erster Linie die Leitgemeinde, die Haftung der Vertragsgemeinden ist im Vertrag explizit zu regeln. Der Vorteil dieses Modells ist die Entlastung der Vertragsgemeinden mit der Federführung
und deren Steuerung über das gemeinsame Organ. Nachteilig ist, dass die Leitgemeinde eine höhere Verantwortung trägt als die restlichen Vertragsgemeinden, sowie das Risiko, dass eine Vertragsgemeinde ihren Betriebs- oder Investitionskostenbeitrag ablehnt (vgl. Kt. Solothurn o.J., S.
1f.).
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1.7.4
Gemeindefusion
Unter einer Gemeindefusion, oder auch Gemeindezusammenschluss genannt, versteht man die
totale Verschmelzung zweier oder mehrerer Gemeinden zu einer neuen Gemeinde. Dabei geben
die fusionierenden Gemeinden ihre Selbstständigkeit und Existenz vollkommen auf. Es gibt zwei
Arten von Fusionen, der Zusammenschluss zu einer neuen Gemeinde und die Eingemeindung
resp. Absorption, wodurch eine Gemeinde durch eine andere aufgenommen wird (vgl. Kettiger
2004, S. 3).
Oft fungiert die interkommunale Zusammenarbeit bis zu einem gewissen Mass als Substitut für
Gemeindefusionen aber auch als Wegbereiter. Viele Herausforderungen können mit der Intensivierung der Zusammenarbeit gelöst werden, und oft zeigt genau diese den Gemeinden, dass die Interessen sich nicht gross unterscheiden. Früher oder später stellen die Gemeinden fest, dass sich
gewisse Synergiepotenziale nicht durch Zusammenarbeit erzielen lassen, der Koordinationsaufwand zu hoch und ihre tatsächliche Autonomie zu klein wird und sich deshalb eine Fusion lohnen
könnte (vgl. Rühli 2012, S. 47).
1.7.5
Zentrumslasten/Spillovers
Als Zentrumslasten/Spillovers versteht man Aufwendungen, die aus der Bereitstellung zentralörtlicher Leistungen entstehen, bei denen aber das Äquivalenzprinzip verletzt wird. Dies bedeutet,
dass die Bevölkerung anderer Gemeinden von den Leistungen profitiert, ohne dafür voll zu bezahlen. Die fiskalische Äquivalenz fehlt (vgl. Leuthold et al. 2004, S. 4).
Bachelor Thesis
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2
Analyse der Chancen und Risiken
Die Arbeitsgruppe hat in Vorbereitung auf diese Bachelor Thesis ein Arbeitspapier erstellt, welches
die Verflechtungen der Wasserämter Gemeinden aufzeigt. Aus diesem Arbeitspapier geht hervor,
dass die Themenbereiche Zivilschutz, Schule und Sozialregion Verflechtungen mit den zur Fusion
stehenden Gemeinden aufweisen. Diese Verflechtungen haben im Falle der Fusion Auswirkungen
auf die Restgemeinden des Wasseramtes, weshalb diese Auswirkungen Gegenstand dieser Arbeit
sind. Zudem werden der Bereich Elektrizität und Wasser, die Zentrumslasten und die politischen
Auswirkungen analysiert, da auch hier interessante Erkenntnisse über die Auswirkungen zu erwarten sind.
In den verschiedenen Themenbereichen werden jeweils die Ausgangslage mit den bestehenden
Verflechtungen zwischen den Gemeinden und deren Organisationen beschrieben, sowie die entsprechenden rechtlichen Grundlagen. Im Weiteren werden die entsprechenden Artikel aus dem
Entwurf des Fusionsvertrages und die Erkenntnisse aus der Vorstudie der Hochschule Luzern aufgeführt, da diese auf den Ergebnissen der jeweiligen Fachgruppe basieren. Abschliessend werden
jeweils die möglichen Auswirkungen der Fusion auf die Nicht-Projektgemeinden und entsprechende Lösungswege und/oder Alternativen für die Nicht-Projektgemeinden des Wasseramtes beschrieben.
2.1 Zivilschutz
2.1.1
Ausgangslage
Im Wasseramt gibt es die regionalen Zivilschutzorganisationen (RZSO) RZSO Wasseramt Ost
(WA Ost), RZSO Wasseramt West, RZSO Zuchwil-Luterbach und RZSO Biberist Bucheggberg
Lohn-Ammannsegg (BBL). Im Zusammenhang mit der Fusion von Solothurn Top 5 stehen vor allem die RZSO WA Ost und die RZSO BBL im Vordergrund, da diese Zivilschutzorganisationen
eine der zur Fusion stehenden Gemeinden beinhalten und gemäss des Entwurfes des Fusionsvertrages, das neue Solothurn eine neue Zivilschutzorganisation aufbauen wird. Somit entfallen aus
den vorgenannten zwei RZSO die Gemeinden mit der Leitfunktion.
Nachfolgende Grafik zeigt den Bestand an Angehörigen des Zivilschutzes (AdZ) im Jahre 2013.
Zudem wird ersichtlich, dass die neue RZSO Solothurn auf insgesamt 32 Nicht-Projektgemeinden
einen Einfluss haben wird.
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RZSO
Bestand 2013
Solothurn
363 AdZ
BBL
228 AdZ
WA Ost
189 AdZ
Zuchwil-Luterbach
142 AdZ
Total
992 AdZ
Beteiligte Projektgemeinden
Solothurn (plus 13 Nicht-Projektgemeinden)
Biberist (plus 9 Nicht-Projektgemeinden)
Derendingen (plus 10 Nicht-Projektgemeinden)
Zuchwil und Luterbach
Tab. 3: Aufstellung der RZSO (eigene Darstellung)
2.1.1.1 Regionale Zivilschutzorganisation Wasseramt Ost
Die Regionale Zivilschutzorganisation Wasseramt Ost, kurz RZSO WA Ost, besteht aus den Gemeinden Aeschi, Bolken, Deitingen, Derendingen, Drei Höfe, Etziken, Horriwil, Hüniken und Subingen. In den Gemeinden leben rund 15‘000 Einwohner. Die RZSO wurde 2004 in Betrieb genommen und die Gemeinde Derendingen übernimmt die Aufgaben der Administration und des
Kommandopostens. Es stehen rund 200 Zivilschutzdienstleistende im Einsatz (vgl. RZSO WA Ost
o.J.).
2.1.1.2 Regionale Zivilschutzorganisation Biberist Bucheggberg Lohn-Ammannsegg
Der Regionalen Zivilschutzorganisation Biberist Bucheggberg Lohn-Ammannsegg, kurz RZSO
BBL, gehören die Gemeinden Biezwil, Buchegg, Lüterkofen-Ichertswil, Lüterswil-Gächliwil, Messen, Schnottwil und Unterramsern an. Die RZSO BBL ist in 2 Gebiets- und einen regionalen
Standort aufgegliedert und zählt Total 240 Schutzdienstpflichtige. Der erste Standort (Stao I) ist
Biberist-Lohn-Ammannsegg mit rund 110 Schutzdienstpflichtigen und der zweite Standort (Stao II)
ist Mittelbucheggberg-Limpachtal mit rund 100 Schutzdienstpflichtigen plus der Regionale Abschnitt (Führungsunterstützung) mit rund 30 Schutzdienstpflichtigen. Beim Stao I ist der Kommandoposten (KP) und die Bereitstellungsanlage (BSA) in Biberist und ein KP/BSA Betreuungsposten
in Lohn beim Schulhaus integriert. Der KP/BSA Betreuungsposten für den Stao II steht in Lüterswil
bei der Post und das KP Materialmagazin und das KP in Mülchi (vgl. RZSO BBL o.J.).
2.1.1.3 Rechtliche Grundlagen
Gemäss dem Einführungsgesetz zur Eidgenössischen Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetzgebung (EG BZG) Art. 6 Bevölkerungsschutzkreise Abs. 2 müssen die regionalen Verbünde
nach der Änderung vom 28. April 2014 per 1 Januar 2015 mindestens 20‘000 Einwohner umfassen. Im 3. Abs. steht weiter geschrieben, dass der Regierungsrat die Gemeinden verpflichten kann
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Bevölkerungsschutzkreise zu bilden wenn sie a) eine zu geringe Einwohnerzahl haben und b) die
Gemeinden keine einvernehmliche Lösung finden (vgl. EG BZG o.J., S. 3 f.).
2.1.2
Grundlagen aus dem Entwurf des Fusionsvertrages
Im Entwurf des Fusionsvertrages ist im Art. 27 Bevölkerungsschutz festgelegt, dass die fusionierenden Gemeinden zu einer neuen regionalen Bevölkerungsschutzorganisation Solothurn zusammengeschlossen werden. Den nicht fusionierenden Gemeinden wird freigestellt, ob sie sich dieser
neuen Organisation anschliessen (vgl. Solothurn Top 5 2015, S. 12).
2.1.3
Grundlagen aus der Vorstudie der Hochschule Luzern
Die RZSO Solothurn, die RZSO BBL, die RZSO Zuchwil-Luterbach und die RZSO Wasseramt Ost
verfügen zusammen über insgesamt 992 AdZ bei einem Soll-Bestand von 1‘034 AdZ (vgl. Bruni et
al. 2012, S. 40).
Die Hochschule Luzern schlägt vor, dass die obgenannten vier RZSO, welche im Fusionsperimeter
sind, als Ganzes fusionieren sollen. Dies hätte den Vorteil, dass keine kleine NichtProjektgemeinde ein Problem erhält, wenn die bisherige Leitgemeinde (Solothurn, Biberist und
Derendingen) des RZSO wegfällt. Das Gebiet der neuen RZSO würde nun rund 80‘000 Einwohnern und eine Soll-Bestand von rund 600 AdZ umfassen. Die Organisation würde nach der Vorstellung der zuständigen kantonalen Stelle eher mit einer einfachen Führungsstruktur und einem
Kommando erfolgen. Für die Führung, Administration und Wartung werden 400 Stellenprozente
veranschlagt (Ist 500 Stellenprozente). Das Sparpotenzial liegt vorerst bei CHF 175‘000.- , welche
sich aus der Reduktion der Stellenprozente und tieferen Ausbildungskosten aufgrund kleineren
Mannschaftsbeständen ergibt. Langfristig wird aber auch bei Neuinvestitionen ein Sparpotenzial
erkannt, dieses lässt sich aber noch nicht abschätzen. Auch die Kosten pro Einwohner in der neuen RZSO würden schätzungsweise auf CHF 10.70 sinken, was in allen bestehenden RZSO eine
Senkung bedeuten würde (vgl. Bruni et al. 2012, S. 41ff.).
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RZSO
Solothurn
BBL
Wasseramt Ost
Zuchwil-Luterbach
Fusion
Netto-Kosten in CHF
452'000.00
209'000.00
214'000.00
158'000.00
858'000.00
Kosten/Einwohner in CHF
12.60
12.10
14.10
12.90
10.70
Tab. 4: Aufstellung der Kosten der RZSO (eigene Darstellung Anlehnung an die Vorstudie der Hochschule Luzern)
Die Vorteile dieses Vorschlags der Neuorganisation des Zivilschutzes sind, dass die aktuellen Bestandsprobleme der einzelnen RZSO gelöst werden können und zugleich die Rekrutierung, die
Personalbestände und die Kaderrekrutierung durch die grösseren Selektionsmöglichkeiten optimiert werden. Die Verwaltung und Steuerung erfolgt zentral, was zu einfacheren Abläufen und im
Leistungsbereich zur Qualitätsverbesserung führen kann. Auch die Nutzung der Synergien in den
Bereichen Transportwesen, Beschaffung, Materialwesen und Unterhalt der Anlagen darf hier als
Vorteil genannt werden (vgl. Bruni et al. 2012, S. 42).
Als mögliche Nachteile bei dieser Variante werden die grosse geografische Fläche, die grossen
Distanzen, die steigende Anonymität und zugleich die sinkende Identifikation mit der Heimatgemeinde genannt. Auch Ortskenntnisse und Kenntnisse über die jeweiligen Eigenheiten der Gemeinden können durch die enorme Grösse des neuen RZSO verloren gehen. Zudem besteht die
Gefahr, dass die Einflussmöglichkeit der kleineren Gemeinden schwindet und somit eine Benachteiligung entsteht und somit die Angst vor Fremdbestimmung steigt (vgl. Bruni et al. 2012, S. 42).
Die Arbeitsgruppe ist der Meinung, dass die Vorteile überwiegen und der Zusammenschluss realisierbar sei. Sie hält zudem fest, dass dieser Zusammenschluss auch ohne Fusion durchgeführt
werden könnte. Veränderungen im Aufgabengebiet der Bevölkerung werden keine erwartet. Die
Ausdünnung kann allenfalls als Abnahme der Sicherheit empfunden werden, wobei die Professionalisierung wiederum zu einem grösseren Vertrauen in den Zivilschutz führen kann (vgl. Bruni et
al. 2012, S. 42f.).
2.1.4
Interview
Herr Dominik Meyer, Zivilschutzkommandant der RZSO WA Ost, stellte sich freundlicherweise für
ein Gespräch über das Thema Auswirkungen der Fusion Solothurn Top 5 im Bereich Zivilschutz
zur Verfügung. Das Protokoll zum Interview kann im Anhang unter Punkt 7.1 eingesehen werden.
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Falls Derendingen fusionieren wird, bedeutet dies für die RZSO WA Ost, dass Derendingen als
Leitgemeinde verloren geht und damit der stärkste Partner mit über 6‘000 Einwohnern weg ist.
Die RSZO WA Ost ist zudem gezwungen, sich bis zum Ende der Übergangsfrist im Jahre 2017
Gedanken über die Organisation zu machen, da sie momentan die neue rechtliche Auflage des
Kantons Solothurn von einer RZSO welche 20‘000 Einwohner umfasst nur zu ca. 80% erfüllt. Aktuell läuft aber kein Projekt dazu, da man die Abstimmung über die Fusion abwartet und erst danach handeln wird. Der Kommandant hätte es aber begrüsst, wenn man sich bereits heute Gedanken über einen möglichen Plan A und B zu den verschiedenen Situationen gemacht hätte, da so
ein Projekt zeitintensiv ist.
Daher gibt es auch keine offizielle Antwort über die möglichen Alternativen der Reorganisation des
RZSO WA Ost. Möglich wäre aber, dass man versuchen wird die RZSO WA Ost selbstständig
weiterzuführen und Subingen oder Deitingen als mögliche Leitgemeinden eingesetzt würden Der
Zusammenschluss mit der RZSO Wasseramt West käme als weitere Alternative in Frage, bevor
der Schritt in Richtung Beitritt in die neue RZSO Solothurn gemacht würde.
2.1.5
Mögliche Auswirkungen und Lösungswege
Wie aus den vorgenannten Abschnitten entnommen werden kann, sind bei einer Fusion von allen
5 Projektgemeinden 32 Nicht-Projektgemeinden von den Auswirkungen der Neuorganisation der
RSZO betroffen.
Im Wasseramt sind vor allem die RZSO WA Ost und RZSO BBL betroffen, da hier mit Derendingen und Biberist die Leitgemeinden der jeweiligen RZSO wegfallen würden. Dies bedeutete, dass
die RZSO neue Leitgemeinden einsetzen, die Kommandoposten neu erstellt , die Führungspositionen neu besetzt , die Prozesse und Arbeitsabläufe neu definiert , die Stellenprozente und die
Budgets angepasst , die Infrastruktur und viele weitere Dinge überprüft werden müssten.
Da das Gesetz über die Bevölkerungsschutzkreise per 1 Januar 2015 geändert wurde, müssen
sich, mit einer Übergangsfrist von 2 Jahren, alle RZSO des Wasseramtes Gedanken über ihre Organisation machen. Keine der bestehenden RZSO erfüllt die neue Auflage von einem Bevölkerungsschutzkreis mit 20'000 Einwohner.
Mögliche Lösungswege für die Nichtprojekt-Gemeinden des Wasseramtes sind deshalb entweder
dem Lösungsweg der Fachgruppe und der Hochschule Luzern zu folgen, sich dem neuen RZSO
Solothurn anzuschliessen. Die Chance dieser Variante wäre, dass man das Problem der Grösse
gelöst hätte, von einer eventuellen Professionalisierung und einer Kostensenkung sowie von SyBachelor Thesis
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nergien profitieren könnte und die Gemeinden von den administrativen und organisatorischen Aufgaben entlastet würden. Nachteilig für die Wasserämter Gemeinden wären die bereits genannten
Punkte wie Zunahme der Anonymität, sinkende Identifikation mit der Heimatgemeinde, Verlust von
Ortskenntnissen und sinkender Einflussmöglichkeit. Dies Variante der Zusammenarbeit wird von
der Fachgruppe auch empfohlen, wenn die Fusion nicht zustande kommt.
Eine weitere Alternative für die restlichen Gemeinden des Wasseramts, die auch die Gesetzesänderung erfüllt, wäre der Zusammenschluss der RZSO WA Ost und West zu einer neuen RZSO
Wasseramt und evtl. dem RZSO BBL, hier vor allem mit Lohn-Ammannsegg. Ganz im Sinne eines
neuen Zweckverbandes für das Wasseramt. Vorteile sind hier, dass die Wasserämter Gemeinden
die Selbstbestimmung behalten, das Problem der Grösse des Kreises gelöst wäre und die Zusammenarbeit des Wasseramtes gestärkt würde. Im Vergleich zur ersten Variante entsteht hier
sicher ein grösserer Organisationsaufwand der neuen Strukturen des neuen RSZO Wasseramt.
Zudem müsste sich die RZSO BBL überlegen, ob es geografisch etc. sinnvoll ist, wenn sich der
Bucheggberg dem Wasseramt anschliesst.
Die genannten Auswirkungen und Lösungswege sind nicht abschliessend. Die Überlegungen sind
ausgehend von dem Gedanken, dass alle fünf Projektgemeinden der Fusion zustimmten. Falls
zum Beispiel Zuchwil oder Derendingen nicht fusionieren, würden sich hier weitere Alternativen
von Zusammenschlüssen ergeben. Für detailliertere Aussagen müssten weitere Analysen gemacht werden und eventuell der Ausgang der Urnenabstimmung über die Fusion abgewartet werden, dies könnte Teil eines weiterführenden Projektes sein.
2.2 Schulen
2.2.1
Ausgangslage
Im Bereich der Unterstufen sind bei den Gemeinden des Wasseramtes keine Vernetzungen zwischen Projekt- und Nicht-Projektgemeinden festzustellen, weshalb für diesen Teil der Bachelor
Thesis nur die Sekundarstufe I betrachtet wird.
Im Wasseramt gibt es die Oberstufe Kreisoberschule Gerlafingen (Gerlafingen, Obergerlafingen
und Recherswil), Oberstufe Kreisschule Biberist-Lohn-Ammannsegg, die Oberstufe Zuchwil und
die Oberstufe Wasseramt Ost (restliche Gemeinden des Wasseramtes). Für die nachfolgenden
Analysen der Auswirkungen der Fusion von Solothurn Top 5 sind vor allem die Oberstufe Wasseramt Ost und die Oberstufe Kreisschule Biberist-Lohn-Ammannsegg von Bedeutung, da diese VerBachelor Thesis
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flechtungen von Projektgemeinden mit Nicht-Projektgemeinden aufweisen und gemäss des Entwurfes des Fusionsvertrages die Sekundarstufe I bei einer Fusion zusammengeführt wird.
2.2.1.1 Oberstufe Wasseramt Ost
Dem Zweckverband der Oberstufe Wasseramt Ost (OWO) mit Sitz in Derendingen gehören die
Projektgemeinden Derendingen und Luterbach an, sowie die Nicht-Projektgemeinden Aeschi, Bolken, Deitingen, Drei Höfe, Etziken, Halten, Horriwil, Hüniken, Kriegstetten, Oekingen und Subingen. Dieser Zweckverband bietet in der Sekundarstufe I Sek P, E, B und K an und unterhält die
notwendigen Bauten, Anlagen und Infrastrukturen. Die Standorte der Schulzentren sind Derendingen-Luterbach (DeLu) und Subingen (oz13), für die zudem ein angepasster Busfahrplan für die
Schüler besteht. Am Standort DeLu gehen die Schüler aus den gleichnamigen Gemeinden zur
Schule und die Schüler der restlichen Verbandsgemeinden besuchen die Schule am Standort Subingen. Beide Standorte bieten Sek E, B und K an, der mittelschulvorbereitenden Unterricht Sek P
findet für alle Schüler des Zweckverbandes am Standort DeLu statt. Durch den Zweckverband sind
schulübergreifende Lehrveranstaltungen und Anlässe möglich. Die Kosten werden nach den Einwohnerzahlen der Gemeinden aufgeteilt (vgl. OZ Wasseramt o.J.).
Im Schuljahr 2011/2012 besuchten 369 Schüler die Sekundarstufe I und insgesamt 41 Lehrkräfte
wurden am Standort DeLu beschäftigt (vgl. Bruni et al. 2012, S. 50). Gemäss Herrn Van der Floe,
Schuleiter der gesamten Oberstufe, zählt der Zweckverband zurzeit rund 660 Schüler. Die Musikschule ist der Primarschule angeschlossen und ein 10. Schuljahr wird nicht angeboten.
Aus den Statuten des Zweckverbandes aus Art. 30 Austritt einer Verbandsgemeinde geht hervor,
dass ein Austritt nur durch Genehmigung des Regierungsrates und der Einhaltung der Kündigungsfrist von 4 Jahren, immer auf Ende eines Schuljahres, und frühestens 10 Jahre nach in Kraft
treten der Statuten (Gründungsjahr 2006, letzte Revision 2008) möglich ist. Die austretende Gemeinde haftet zudem anteilsmässig für die Verbindlichkeiten des Zweckverbandes und hat ein Anrecht auf eine Entschädigung. Die Höhe dieser Zahlungen wird anhand einer Schätzung auf den
Austrittszeitpunkt und unter Berücksichtigung der Amortisationsdauer für Bauten, Anlagen und
Einrichtungen festgesetzt und ist im Verhältnis der Beteiligung am Zweckverband zu bezahlen (vgl.
Zweckverband Schulkreis Wasseramt Ost 2008, S. 8).
Und Art. 31 Auflösung des Zweckverbandes besagt, dass es die Zustimmung aller Verbandsgemeinden und des Regierungsrates für einen Austritt bedarf. Die Aktiv- und Passivüberschüsse sind
unter den Verbandsgemeinden im Verhältnis ihrer Beteiligung zu verteilen (vgl. Zweckverband
Schulkreis Wasseramt Ost 2008, S. 8).
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2.2.1.2 Oberstufe Kreisschule Biberist-Lohn-Ammannsegg
Die Oberstufe Kreisschule Biberist-Lohn-Ammannsegg (KS BLA) setzt sich aus Biberist als fusionierende Gemeinde und Lohn-Ammannsegg als eine der Restgemeinden des Wasseramtes zusammen. Die Oberstufe bietet nur Sek B und E an, die Schüler der Sek P gehen in Solothurn zur
Schule. Die Musikschule organisiert jede Gemeinde selbst (vgl. Kreisschule Biberist LohnAmmannsegg o.J.).
Zwischen den Gemeinden Biberist und Lohn-Ammannsegg besteht ein Kreisschulvertrag über den
gemeinsamen Betrieb der Sekundarstufe I der Volksschule. Die Räumlichkeiten stellt die Gemeinde Biberist zur Verfügung, die Kreisschule wird aber gemeinsam geführt, weshalb dieser Vertrag
kein Zweckverband schafft. Es gibt einen neuen Vertag, welcher ab dem 1. August 2015 in Kraft
tritt und für unbestimmte Zeit gilt und welcher mit einer Kündigungsfrist von 3 Jahren auf Ende eines Schuljahres gekündigt werden kann. Die Kosten werden nebst einer Jahrespauschale im Verhältnis der Schülerzahlen aufgeteilt (vgl. Einwohner Gemeinde Biberist 2015).
2.2.1.3 Rechtliche Grundlagen
In der Verfassung des Kantons Solothurn in Art. 105 Öffentliche Schulen steht, dass die Einwohnergemeinden die Volksschule mit Ausnahme der sonderpädagogischen Institutionen errichten
und führen und der Kanton sich an den Kosten beteiligt und diese beaufsichtigt (vgl. Schweizerische Eidgenossenschaft).
Aus dem Volksschulgesetz des Kantons Solothurn geht aus dem 4. Abschnitt Schulgemeinden
und Schulkreise Art. 41 Bildung eines Schulkreises hervor, dass zwei oder mehrere Gemeinden
sich zur Führung aller oder bestimmter Schularten, Schulstufen und Unterrichtszweigen zu einem
Schulkreis zusammenschliessen können. Dieser Zusammenschluss kann durch einen Vertrag oder die Errichtung eines öffentlich-rechtlichen Zweckverbandes erfolgen. Der Zusammenschluss
durch Vertag wird vom Departement und der Zweckverband durch den Regierungsrat genehmigt.
Die Kostentragung und Anforderungen werden in Art. 42 geregelt und besagen, dass die beteiligten Gemeinden verpflichtet sind Beiträge zu leisten und dies die Gemeinden im Vertrag oder den
Statuten selbst regeln. Zudem kann der Regierungsrat gemäss Art. 43 die Gemeinden zu Zusammenschlüssen zu einem Schulkreis verpflichten und bestehende Schulkreise abändern, sofern
dies dem Grundsatz der vernünftigen Schulplanung entspricht. Eine Gemeinde kann aber auch die
Führung einzelner Schularten, Schulstufen und Unterrichtszweige für andere Gemeinden, durch
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einen Vertrag der vom Departement genehmigt wird, übernehmen, ohne dass ein Schulkreis gebildet werden muss (vgl. Kanton Solothurn 2009).
Die Sekundarstufe Sek P wird vom Regierungsrat geregelt. Sie wird durch eine Schulgemeinde
oder einen anderen öffentlichen Schulträger geführt und der Regierungsrat bestimmt aufgrund der
Ressourcenoptimierung die Schulträger, Standorte sowie das Einzugsgebiet der einzelnen Schule
gemäss Art. 44 (vgl. Kanton Solothurn 2009).
2.2.2
Grundlagen aus dem Entwurf des Fusionsvertrages
Der Entwurf des Fusionsvertrages behandelt diesen Themenbereich unter dem 7. Punkt Schulen.
Aus Art. 30 Schulleitung und Art. 31 Schulstandorte lässt sich entnehmen, dass die Gesamtleitung
zentral über eine Direktion erfolgen wird und die Schulhausleitungen im Bereich Primarschule und
Sekundarstufe I für einen oder mehrere Standorte eingesetzt werden. Kindergärtner und Primarschüler sollen in der Nähe ihres Elternhauses zur Schule gehen, wohingegen bei Schülern der
Sekundarstufe I durchaus die Möglichkeit besteht, dass sie eine Schule in einem andern Stadtteil
besuchen müssen. Die bisherigen Schulstandorte bleiben grundsätzlich in der fusionierten Gemeinde bestehen, jedoch unter dem Vorbehalt, dass Anpassungen aus organisatorischen und
wirtschaftlichen Gründen sowie durch das übergeordnete Recht gemacht werden können. Die
grössere Anzahl Schüler und die besseren finanzielle Mittel lassen aber einen grösseren Spielraum bezüglich der Beibehaltung der Schulstandorte zu. Die Musikschule wird zudem organisatorisch zu einer Führungseinheit zusammengefasst, die Unterrichtsstandorte bleiben jedoch dezentral. Das Angebot der Schulsozialarbeit und die Tagesschulen bleiben bestehen, über einen allfälligen Ausbau dieser Angebote entscheidet die fusionierte Gemeinde. Auf der Ebene Sekundarstufe
I wird zudem nicht ausgeschlossen, dass sich weitere Gemeinden, die nicht an der Fusion beteiligt
sind, sich dieser wie bis anhin anschliessen können (vgl. Solothurn Top 5 2015, S. 12).
2.2.3
Grundlagen aus der Vorstudie der Hochschule Luzern
Für das Bildungswesen wurden zwei Organisationsstrukturen von der Arbeitsgruppe Bildung entworfen. In beiden Strukturen wird das Bildungswesen durch ein Schuldirektorium angeführt. Die
Strukturen unterscheiden sich vor allem in der Ausgestaltung des Schuldirektoriums. Die Schuldirektion wird durch eine Einzelperson im zweistufigen Direktionsmodell geführt, alle Schulleitungen
sind ihr direkt unterstellt, was eine sehr schlanke Führungsstruktur darstellt. Aus vier Personen
besteht das Schuldirektorium im dreistufigen Modell. Es gibt den Schuldirektor/Schuldirektorin und
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das Vizedirektorium bestehend aus drei Personen. Dies hat den Vorteil, dass die Schulleitungen
entlastet von administrativen Tätigkeiten werden (vgl. Bruni et al. 2012, S. 50f.).
Die Fusion führt zu keinen Veränderungen des Bestandes der Schulstandorte auf der Stufe Kindergarten und Primarschule. Eine Optimierung des Lehrbetriebes und des Schulweges kann aber
durch die erhöhte Flexibilität der Schülerzuweisung erreicht werden. Auch auf Stufe der Sekundarstufe I werden alle Standorte bestehen bleiben, die flexiblere Zuteilung der Schüler führt auch hier
zu besserer Auslastung (vgl. Bruni et al. 2012, S. 52).
Die fusionierte Gemeinde würde den Musikschulunterricht weiterhin an dezentralen Standorten
durchführen, die Leitung und Administration würde aber zentral erfolgen. Dadurch, dass das heutige Leistungsangebot dem gesamten neuen Gemeindegebiet zur Verfügung stehen würde, können
den Lehrpersonen grössere Pensen mit klareren Anstellungsbedingungen angeboten werden. (vgl.
Bruni et al. 2012, S. 53).Das Angebot könnte zudem tendenziell vielfältiger ausgestaltet werden.
(vgl. Bruni et al. 2012, S. 55).
Im Sekundarstufe I-Bereich sind zahlreiche Kooperationen mit Nicht-Projektgemeinden vorhanden.
Als regionale Auswirkungen beschreibt die Vorstudie hier, dass die Gemeinden ausserhalb des
Projektperimeters für neue Lösungen zum Sekundarstufe I-Angebot schauen müssten, da bei der
Fusion die Schulkreise aufgelöst würden. Die Arbeitsgruppe Bildung hat sich folgende Gedanken
zu den Partnergemeinden gemacht:
- Lohn-Ammannsegg: Sekundarstufen-Schulangebot bei der neuen Gemeinde beziehen
- Subingen: es wurde erst vor wenigen Jahren ein modernes Sekundarstufen-Schulhaus errichtet, dies eröffnet den Gemeinden des äusseren Wasseramtes die Möglichkeit weiterhin einen
eigenen Schulkreis zu bilden. Das Einzugsgebiet wäre hierfür auch ohne Luterbach und Derendingen ausreichend gross
(vgl. Bruni et al. 2012, S. 54).
Die Vorteile der Fusion im Bildungsbereich sind, dass Doppelspurigkeiten vermieden werden können, ein grosses Pool an Fachwissen entsteht, Leitungspensen vermehrt für die Kernaufgaben zur
Verfügung stehen, lokale Schwankungen in den Schülerbeständen besser aufgefangen werden
können, attraktivere Anstellungsbedingungen für die Lehrpersonen entstehen, die Erbringung spezifischer Schulangebote wie Spezialunterrichte und die Zusammenarbeit mit ausserschulischen
Partnern wie der KJPD durch die Grösse erleichtert wird und schulische Reformen mit Projektmanagement umgesetzt werden können. Aus finanzieller Sicht kann zwar kein Sparpotenzial genannt
werden, aber der Kostenbedarf kann sicher eingedämmt werden. Nachteil der Fusion ist hingegen,
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die steigende Gefahr, dass die Anonymisierung und Bürokratisierung der Schule steigt und die
Möglichkeiten der Mitsprache von Eltern und Schulkindern sinkt. Die eher positive Beurteilung entsteht dadurch, dass der Veränderungsbedarf gering ist. Bewährtes bleibt erhalten und viele Vereinfachungen können realisiert werden (vgl. Bruni et al. 2012, S. 55).
2.2.4
Interview
Herr Adrian van der Floe, Schulleiter der Oberstufe Wasseramt Ost gesamt und Leiter des Standorts Derendingen-Luterbach, stellte sich freundlicherweise für ein Gespräch über das Thema Auswirkungen der Fusion Solothurn Top 5 im Bereich Bildung zur Verfügung. Ergänzend wurde auch
ein Gespräch mit Herrn Stefan Flückiger, Leiter des Standorts Subingen oz13, geführt, da sich
aber die Antworten kaum unterscheiden resp. Herr Flückiger zu einigen Fragen keine Stellung
nahm, sind die Antworten zusammengefasst. Das Protokoll zum Interview kann im Anhang unter
Punkt 7.2 eingesehen werden.
Eine Auswirkung der Fusion kann sein, dass Derendingen und Luterbach aus dem Zweckverband
austreten und somit der Standorte DeLu verloren geht. Es gilt dabei aber zu beachten, dass die
rechtlichen Grundlagen massgebend sind. So ist eine Gemeinde verpflichtet, das Schulwesen
selbst zu organisieren und in einem Zweckverband sind zudem die Statuten zu berücksichtigen.
Aus Art. 30 der Statuten geht hervor, dass bei einem Austritt oder einer Auflösung alle Gemeinden
damit einverstanden sein müssen, es einen Regierungsratsbeschluss braucht und die Verpflichtungen der einzelnen Gemeinden bei den Verbindlichkeiten der Infrastrukturen etc., welche Herr
van der Floe auf ca. Fr. 30 Mio. schätzt, zu berücksichtigen sind. Auch ist die Kündigungsfrist von
4 Jahren einzuhalten, was bedeutet, dass ein Austritt eine gewisse Zeit dauert.
Bereits heute wird unter den beiden Standorten der Schülerbestand bei Schwankungen mit Verschiebung der Schüler ausgeglichen, was bei einem Austritt von Derendingen und Luterbach entfallen würde. Auch alle anderen gemeinsamen Aufgaben des Zweckverbandes und die Synergien,
die genutzt werden, würden durch diese Austritte wieder verloren gehen. Das Schulsekretariat
müsste zudem sicher massiv verkleinert werden. Auch die schulübergreifenden Lehrveranstaltungen und Anlässe würden wahrscheinlich wieder fallen gelassen oder zumindest schwerer zu koordinieren.
Der Standort der Sek P in DeLu mit dem entsprechenden Einzugsgebiet wurde vom Regierungsrat
beschlossen, weshalb dieser sicher auch weiterhin bestehen bleibt und für die Schüler des Wasseramtes zugänglich sein wird. Gemäss dem Volksschulgesetz §35 erteilt der Regierungsrat die
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Bewilligung nur, wenn mindestens 250 Schüler pro Schuljahr in die Sekundarschule aufgenommen
werden und mindestens zwei parallele Klassenzüge geführt werden können.
Aufgrund der steigenden Einwohnerzahlen und der ausreichenden Ressourcen kann der Standort
Subingen oz13 selbstständig weiter geführt werden. Es gibt noch keine offizielle Antwort auf die
Frage was mit dem Standort Subingen oz13 passiert nach dem Austritt von Derendingen und Luterbach, aber ein Zusammenschluss mit anderen Zweckverbänden wird aufgrund der Verkehrslinien eher als unwahrscheinlich empfunden.
Die Schulleitung der Kreisschule Biberist-Lohn-Ammannsegg beantwortete die Interviewanfrage
mit dem Verweis auf die offiziellen Ergebnisse der Vorstudie der Hochschule Luzern im Bereich
der Bildung, welche durch die Fachgruppe Bildung erarbeitet wurden.
Das Volksschulamt des Kantons Solothurn verwies mich ebenfalls auf die Überlegungen der
Fachgruppe Bildung in der Vorstudie, welche sie aus kantonaler Sicht nachvollziehen, und zusätzlich auf das Volksschulgesetz des Kantons Solothurn, da der Fusionsprozess in die Zuständigkeit
der beteiligten Gemeinden fällt.
2.2.5
Mögliche Auswirkungen und Lösungswege
Die grösste Auswirkung der Fusion von Solothurn Top 5 könnte sein, dass die Gemeinden Derendingen, Luterbach und Biberist aus den bestehenden Zweckverbänden resp. dem Vertrag austreten. Dies bedeutet, dass im Zweckverband Oberstufe Wasseramt Ost ein ganzer Standort wegfällt
und für Lohn-Ammannsegg, dass sie keinen Vertragspartner mehr haben.
Beim Austritt von Derendingen und Luterbach aus dem Zweckverband gilt es die rechtlichen
Grundlagen der Statuten nicht zu unterschätzen und genügend Zeit einzurechnen. Auch die finanziellen Verbindlichkeiten, die bei einem Austritt oder einer Auflösung des Zweckverbandes entstehen, sollten gut eingeplant werden.
Ein möglicher Lösungsvorschlag für den Standort Subingen oz13 und allen angehörigen Gemeinden des Wasseramtes könnte sein, den Zweckverband selbstständig weiter zu führen, wie es die
Vorstudie und auch Her van der Floe für die beste Lösung hält und eine Kooperation über die Sek
P mit der neuen fusionierten Gemeinde zu definieren. Dies hat für die Wasserämter Gemeinden
den Vorteil, dass sie sicher einen grösseren Entscheidungseinfluss haben als bei einem Anschluss
an die Sekundarstufe I der neuen Gemeinde und die Gefahr der Anonymität nicht so gross ist. NaBachelor Thesis
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türlich hat diese Variante auch ihre Nachteile, so können zum Beispiel die gemeinsamen Synergien nicht mehr genutzt werden weshalb zum Beispiel der Verwaltungsaufwand für Subingen wieder steigen könnte. Auch die Flexibilität beim Ausgleich der Schülerbestände wäre kleiner und
schulübergreifende Anlässe würden zurückgehen. Die mögliche Professionalisierung der Sekundarstufe I von Solothurn und die einfacheren Strukturen des Direktoriums (z.B. nur noch ein Ansprechpartner) können auch als Chance für eine einfachere Zusammenarbeit zwischen den
Zweckverbänden gesehen werden.
Eine weitere, eher unwahrscheinliche Möglichkeit wäre, dass sich der gesamte Zweckverband der
Oberstufe Wasseramt Ost der Oberstufe der fusionierten Gemeinde anschliesst.
Eine andere Alternative wäre aber auch, dass sich im Wasseramt ein neuer Zweckverband gründet. Dieser könnte beispielsweise so aussehen, dass Subingen oz13 sich auf oz15 erweitert und
sich mit der Kreisoberstufe Gerlafingen zusammenschliesst. Dieser Zweckverband könnte wiederum zwei Schulstandorte und Schulleitungen, eine in Subingen und eine in Gerlafingen oder z.B.
Kriegstetten, führen und somit von den Vorteilen von zwei Standorten profitieren.
Für die Gemeinde Lohn-Ammannsegg würde die Fusion bedeuten, dass Biberist aus dem Vertrag
austritt und somit auch die Räumlichkeiten für die Oberstufe verliert. Lohn-Ammannsegg muss sich
nach einer neuen Partnerschaft umschauen, da die Bewältigung der Aufgaben und Verantwortung
einer Oberstufe heute kaum von einer Gemeinde alleine getragen werden können. Dabei stellen
sich Alternativen in den Vordergrund, entweder sie schliesst sich gemäss Vorstudie dem neuen
Solothurn an oder sucht den Anschluss an einen bestehenden oder neuen Zweckverband im
Wasseramt oder Bucheggberg, da in beide Richtungen bereits Arten der Zusammenarbeit bestehen.
Auch für diesen Themenbereich gilt wiederum, dass die genannten Auswirkungen und Lösungswege nicht abschliessend sind. Für detailliertere Aussagen müssten weitere Analysen gemacht
werden und die Urnenabstimmung über die Fusion abgewartet werden.
Bachelor Thesis
Nicole Wüthrich
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2.3 Sozialregionen
2.3.1
Ausgangslage
In diesem Themenbereich werden die verschiedenen Organisationen der Spitex ausgeklammert,
da sie bereits gut aufgestellt sind in den Restgemeinden, sowie auch die Altersheime, welche eher
privat organisiert sind und ein kleineres Problem bei einer Fusion darstellen.
Im Wasseramt bestehen die Sozialdienste Wasseramt Süd (Gerlafingen, Halten, Drei Höfe,
Kriegstetten, Obergerlafingen, Oekingen, Recherswil), der Sozialdienst Wasseramt Ost, der Sozialdienst BBL und Sozialregion Zuchwil-Luterbach. Wobei nur in den Sozialdiensten Wasseramt
Ost und BBL Vernetzungen von Projektgemeinden mit nicht Projektgemeinden vorzufinden sind.
2.3.1.1 Sozialdienst Wasseramt Ost
Als Gemeinde mit Leitfunktion im Sozialdienst Wasseramt Ost (WA Ost) gilt Derendingen, wo sich
auch der Schalter befindet. Zu diesem Sozialdienst gehören die Gemeinden Aeschi, Bolken,
Deitingen, Etziken, Horriwil, Hüniken und Subingen. Der Sozialdienst ist für die Bereiche Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz und das Asylwesen zuständig. Folgende Dienstleistungen
werden von dem Sozialdienst WA Ost angeboten:
- Beratung und Betreuung von Familien und Einzelpersonen
- Vermittlung von weiteren Fachstellen
- Sozialhilfe (wirtschaftliche Hilfe) gemäss den SKOS-Richtlinien und den Richtlinien des Kantons
Solothurn zur Bemessung der Sozialhilfe
- Bevorschussung von Leistungen der Arbeitslosen- und Invalidenversicherung
- Kostengutsprachen für Heimaufenthalte und Therapieeinrichtungen (Drogen / Alkohol)
- Führung von Beistandschaften
- Beratung privater Beistände
- Jugendschutz und Altersfürsorge
- Erstellen von Unterhaltsverträgen
(vgl. Gemeinde Derendingen o.J.).
Zudem ist in Derendingen auch die AHV-Zweigstelle für die Gemeinden Bolken, Deitingen, Derendingen und Subingen. Eine weitere AHV-Zweigstelle befindet sich in Aeschi, welcher die Gemeinden Etziken-Hüniken und Steinhof angehören. Die Gemeinde Horriwil hat selbst eine AHV-Stelle.
Bachelor Thesis
Nicole Wüthrich
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Im Vertag des Sozialkreises Wasseramt Ost vom 1. Januar 2009 wurde Derendingen zur Leitgemeinde und zum Standort des Sozialdienstes gewählt. Es gibt eine Kommission, welche je einen
Vertreter der Vertragsgemeinden beinhaltet und fachlich über dem regionalen Sozialdienst steht.
Die Betriebskosten werden nach Abzug der Pauschalen gemäss §38 der Sozialverordnung im
Verhältnis der Einwohnerzahlen verteilt. Ein Austritt einer Gemeinde aus dem Vertag muss auf das
Ende eines Kalenderjahres erfolgen und von der jeweiligen Gemeindeversammlung beschlossen
werden. Die Kündigung muss bis zum 31. Dezember des vorangehenden Jahres erfolgen (vgl.
Sozialkreis Wasseramt Ost 2007).
2.3.1.2 Sozialdienst Biberist Bucheggberg Lohn-Ammannsegg
Dem regionalen Sozialdienst Biberist Bucheggberg Lohn-Ammannsegg (BBL) gehören die Gemeinden Biberist, Lohn-Ammannsegg, Biezwil, Buchegg, Lüterkofen-Ichertswil, Lüterswil-Gächliwil,
Messen, Nennigkofen, Schnottwil und Unterreamsern an. Das Büro ist in Biberist und bietet die
diversen Dienstleistungen im Bereich der Sozialhilfe und Sozialberatung an und trifft im Auftrag der
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Abklärungen (vgl. Biberist o.J.).
Aus dem öffentlich-rechtlichen Vertag der obgenannten Gemeinden vom 19. Juni 2008 geht hervor, dass sie als Sozialregion BBL anerkannt sind und die Leitgemeinde Biberist ist. Zusätzlich
führen sie ab dem Jahre 2010 eine AHV-Zweigstelle für alle Gemeinden. Für den Betrieb der Anlaufstelle werden den beteiligten Gemeinden Fr. 2.00 pro Einwohner verrechnet. Weiter werden die
Betriebskosten der Sozialregion über den Lastenausgleich den Vertragsgemeinden belastet. Die
durch den Lastenausgleich nicht gedeckten Kosten werden zu 30% mit einem einheitlichen Sockelbeitrag und mit 70% im Verhältnis zu den Einwohnerzahlen verrechnet. An der Gemeindeversammlung kann eine allfällige Kündigung dieses Vertrages beschlossen werden. Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr und muss bis zum 31. Dezember des Vorjahres erfolgt sein gemäss Art. 12
des Vertrages (vgl. Sozialregion BBL 2007).
2.3.1.3 Rechtliche Grundlagen
Aus dem Sozialgesetz des Kantons Solothurn Art. 27 Sozialregionen geht hervor, dass die Einwohnergemeinden die ihnen zugewiesenen Aufgaben der Sozialhilfe, der institutionellen Zusammenarbeit sowie des Kindes- und Erwachsenenschutzes in Sozialregionen erbringen. Eine Sozialregion muss mindestens 12‘000 Einwohner und Einwohnerinnen umfassen, der Regierungsrat
kann aber mit Rücksicht auf die regionalen Verhältnisse Sozialregionen mit geringeren Einwohnerzahlen zulassen. Auch der Zusammenschluss von Sozialregionen, um gemeinsam soziale AufgaBachelor Thesis
Nicole Wüthrich
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ben zu erfüllen, ist möglich. Im Art. 28 steht zudem, dass die Sozialregion aus einer Sozialkommission, welche von den Einwohnergemeinden bestimmt wird und einem Sozialdienst, der die
Massnahmen vollzieht, besteht. Im Weiteren führt die Ausgleichskasse gemäss Art. 33 Zweigstellen, welche sie beaufsichtigt und welchen sie Weisungen erteilt. Die Ausgleichskasse kann mit den
Sozialregionen vereinbaren, dass diese eine Zweigstelle führen (vgl. Kanton Solothurn 2013).
2.3.2
Grundlagen aus dem Entwurf des Fusionsvertrages
Der Entwurf des Fusionsvertrages lässt aus dem Art. 33 Gesundheit und Soziales hervorgehen,
dass die fusionierenden Gemeinden eine neue Sozialregion bilden werden, welcher sich aber auch
weitere Nichtprojektgemeinden anschliessen können (vgl. Solothurn Top 5 2015, S. 13).
2.3.3
Grundlagen aus der Vorstudie der Hochschule Luzern
Die bestehenden Sozialdienste werden in der fusionierten Gemeinde betrieblich zu einem Sozialdienst zusammengeführt. An den Standorten der bisherigen Sozialdienste kann auf Aussenstellen
verzichtet werden. Den Gemeinden ausserhalb des Fusionsperimeters, welche einem der früheren
Sozialdienste angehörten, kann ein Anschlussvertrag angeboten werden. Auch die AHVZweigstellen und die kommunalen Arbeitsämter werden je zu einer organisatorischen Einheit mit je
einer zentralen Anlaufstelle zusammengeschlossen (vgl. Bruni et al. 2012, S. 46).
Die Vorteile dieses Zusammenschlusses sind, dass die unterschiedlichen fachlichen und personellen Ressourcen gezielter eingesetzt werden können und die fachliche Arbeit in allen Themen- und
Dienstleistungsbereichen vereinheitlicht und auf ein höheres Niveau gebracht werden kann. Der
Aufbau, die Bündelung und die Nutzung von Spezialwissen werden so besser möglich (vgl. Bruni
et al. 2012, S. 47).
Für das Sozialwesen bedeutet dies aber auch die Gefahr hin zur Bürokratisierung und der Verlust
von Bürgernähe und der Identifikation der Einzelnen mit der Gemeinde. Auch die Einflussnahme
der Gemeinde auf die Sozialhilfe wird sinken, da man die Situation des Sozialhilfebedürftigen nicht
mehr so gut kennt. Die Kenntnisse über die kleinräumigen Beziehungsnetze können durch diese
Neuorganisation verloren gehen (vgl. Bruni et al. 2012, S. 47).
Für die Bevölkerung werden die Auswirkungen im Bereich Soziales eher gering eingeschätzt. Ein
Teil der Bevölkerung wird Zugang zu differenzierteren oder sogar zusätzlichen Dienstleistungen
erhalten und die jeweiligen Wahlmöglichkeiten werden grösser. Die Transparenz und Qualität der
Dienstleitungen dürften auch steigen, wovon besonders Betagte und Familien mit Kinder profitieBachelor Thesis
Nicole Wüthrich
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ren werden. Ein Nachteil könnte sein, dass die Wege zu den Dienstleistungsstellen länger werden,
was aber durch die gute Erschliessung und das überschaubare Gebiet kein Problem sein sollte.
Zudem könnte die ehrenamtliche Arbeit in den Dörfer abnehmen, die Identifikation mit der Gemeinde kleiner werden und die Anonymität der Einwohner steigen (vgl. Bruni et al. 2012, S. 49).
2.3.4
Interview
Frau Dr. Claudia Hänzi, Chefin des Amtes für soziale Sicherheit, stellte sich freundlicherweise für
ein Gespräch über das Thema Auswirkungen der Fusion Solothurn Top 5 im Bereich der Sozialregionen zur Verfügung. Das Protokoll zum Interview kann im Anhang unter Punkt 7.3 eingesehen
werden.
Es besteht die Möglichkeit, dass Derendingen und Biberist die Fusion annehmen und somit aus
den bestehenden Sozialregionen austreten. Gemäss dem Sozialgesetz muss jede Gemeinde einer
Sozialregion angehören und diese sollte eine Grösse von 12‘000 Einwohner haben. Betrachtet
man die Auswirkung der Fusion auf die Einwohnerzahlen, so verliert die Sozialregion WA Ost beim
Austritt von Derendingen rund 6‘500 Einwohner, bei einer jetzigen Grösse von nahezu 15‘000
Einwohnern. Die Sozialregion BBL umfasst ca. 19‘000 Einwohner und verliert beim Austritt von
Biberist rund 8‘300 Einwohner. Faktisch gesehen würden also beide Sozialregionen nach der Fusion zu klein sein. Das Sozialgesetz lässt aber die Möglichkeit zu, dass der Regierungsrat eine
kleinere Sozialregion bewilligt.
Grundsätzlich ist der Zusammenschluss der gesamten Sozialregionen (inkl. Anschlussvertrag für
Nichtprojektgemeinden) der fusionierenden Gemeinden vorgesehen. Die Umsetzung dieses Projektes wäre innerhalb eines halben Jahres möglich, wenn die entsprechenden Arbeiten effizient
ausgeführt werden können. Es wäre aber auch vorstellbar, dass sich die Sozialregion WA Ost und
WA Süd zusammenschliessen und sich die Sozialregion BBL eventuell Richtung Grenchen orientiert. Hier spielt sicher die örtliche Nähe eine Rolle.
Aus rechtlicher Sicht müssten sicher die Vorgaben des Sozialgesetze und der jeweiligen Verträge
eingehalten werden bei einem Austritt oder dem nachfolgenden Zusammenschluss mit anderen
Gemeinden. Die organisatorischen Folgen werden die Aufgaben der Neustrukturierung sein, sowie
auch sicher personelle Veränderungen, welche beachtet werden müssen. Hier gilt es immer die
jeweiligen Organisationsmodelle (Leitgemeinde-Modell, Zweckverband oder einfache Zusammenarbeit Vertag) der einzelnen Region genauer zu betrachten. Die finanziellen Folgen der Fusion
wären eine Liquidation und Abschlussbilanz, sowie die anschliessende Auszahlung der einzelnen
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Nicole Wüthrich
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Gemeinden einer Sozialregion. Auch die anschliessende Einzahlung in die neue Sozialregierung
und Erstellung eines Budgets und Eröffnungsbilanz würden dazu gehören.
Die AHV-Zweigstellen werden von der Ausgleichskasse geführt und können bei Sozialregionen
oder Gemeinden angesiedelt werden gemäss Art. 33 des Sozialgesetzes. Die Neuorganisation der
betroffenen AHV-Stellen ist daher sicher flexibler umzusetzen als die Neuorganisation der Sozialregionen.
2.3.5
Mögliche Auswirkungen und Lösungswege
Im Bereich der Sozialregionen wird die grösste Auswirkung der Fusion für das Wasseramt der
Austritt von Derendingen und Biberist aus den bestehenden Sozialregionen sein, welcher innert
Jahresfrist möglich ist,. Beide Gemeinden führen die Dienststellen des Sozialdienstes.
Da eine Sozialregion gemäss Sozialgesetz 12‘000 Einwohner umfassen muss und der Sozialdienst WA Ost sowie BBL diese Vorgabe nach den Austritten nicht mehr erfüllen, müssen sie sich
mit weiteren Gemeinden zusammenschliessen.
Eine Möglichkeit wäre den empfohlenen Anschlussvertrag der neuen Sozialregion der fusionierten
Gemeinde anzunehmen. Die Chancen wären, dass man von dem gebündelten Know-How und des
höheren Niveaus der Dienstleistungen profitieren könnten. Weiter würde die Bevölkerung Zugang
zu differenzierteren Dienstleistungen und Wahlmöglichkeiten erhalten. Nachteilig wäre die geografisch grosse Distanz, womit die Situation des Bedürftigen schlechter beurteilt werden kann, die
Bürgernähe verloren geht und die Anfahrtswege zu der Anlaufstelle enorm wären. Zudem würde
eine solch grosse Sozialregion zur Bürokratisierung führen. Auch die Durchsetzungskraft der kleineren ländlicheren Gemeinden des Wasseramtes gegenüber der mächtigen Stadt Solothurn, kann
als Nachteil gesehen werden.
Eine andere Alternative wäre der Zusammenschluss der Sozialregion WA Ost mit der Sozialregion
WA Süd, nach dem Austritt von Derendingen. Der Vorteil hier wäre, dass man die Bürgernähe im
Wasseramt behalten könnte, sowie ein weiteres Mal auch die Zusammenarbeit und Position des
Wasseramtes stärkt. Ob Gerlafingen die Leitgemeindefunktion in dieser Grösse tragen kann und
wie der Standort verkehrstechnisch für die beteiligten Gemeinden liegt und ob es eine andere Alternative einer Leitgemeinde gäbe, sind Fragen, die es in einem neuen Projekt zu klären gilt. Für
die Sozialregion BBL besteht die Möglichkeit zum Anschluss ans Wasseramt oder man sucht den
Anschluss an andere Sozialregionen in Richtung Grenchen, wie es Frau Dr. Hänzi vorgeschlagen
hat.
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Nicole Wüthrich
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Die AHV-Zweigstellen in Derendingen und Biberist würden zudem auch entfallen. Der Anschluss
der betroffenen Gemeinden an die AHV-Zweigstelle der fusionierten Gemeinde ist möglich. Die
Gemeinden Bolken, Deitingen und Subingen könnten zusammen eine neue AHV-Stelle beantragen oder sich aber der Zweigstelle in Horriwil oder Aeschi anschliessen. Oder aber die AHVStellen werden im Wasseramt grundsätzlich neu definiert bei einer neuen Sozialregion Wasseramt.
Die Gemeinden Lohn-Ammannsegg könnte sich je nach dem der AHV-Zweigstelle des neuen Solothurns anschliessen oder je nach Lösung der Sozialregionproblematik dort einen Anschluss finden.
Auch in diesem Themenbereich sind nur die wichtigsten Auswirkungen und Chancen benannt
worden und die vorerst ersichtlichen Lösungswege aufgezeigt. Wie bei allen andern Themen bedarf es aber nach der Urnenabstimmung über die Fusion weiterer Analysen. Vorerst ist es schwierig detailliertere und fundiertere Aussagen zu erhalten, da niemand den Ausgang der Fusion kennt
und daher niemand weiss, welche Gemeinden schlussendlich wirklich fusionieren werden.
2.4 Elektrizität und Wasser
2.4.1
Ausgangslage
Die Wasser- und Energieversorgung des Wasseramtes verläuft nicht einheitlich und es bestehen
viele verschiedene Anbieter, Infrastrukturen, Verträge und Zusammenarbeitsformen, so dass es
schwierig ist im Rahmen dieser Bachelor Thesis die Situation transparent aufzuzeigen.
Wichtige Teile der Wasser- und Energieversorgung des Wasseramtes sind der Zweckverband
Wasserversorgung Äusseres Wasseramt (ZWäW), Energie und Wasser Derendingen (EWD), das
Grundwasserpumpwerk Ruchacker, der Wasserturm Etziken, die Wasserversorgung Burgäschi,
der Gemeindeverband ARA, die Elektra und die AEK.
Ausgehend von der Fusion Solothurn Top 5 sind vor allem die Auswirkungen auf die Energie und
Wasserversorgung Derendingen zu beachten.
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Abb. 4: Versorgungsgebiet der AEK
2.4.1.1 EWD und ZWäW
Die EWD Derendingen ist eine selbständige öffentlich rechtliche Unternehmung, welche im Jahre
2002 gegründet wurde und deren Eigentümerin die Einwohnergemeinde Derendingen ist (vgl.
EWD Derendingen o.J.).
Das Wasserreservoir Bleichenberg der EWD Derendingen und der EG Zuchwil sind miteinander
verbunden und können bei einem Ausfall auf das andere umgeschaltet werden. Die Löschwasserversorgung der Feuerwehr wird über die nebenan liegenden Reservoire der Gemeinde Zuchwil
sichergestellt. Dazu finden Sie im Anhang unter Punkt 7.4 eine Grafik (vgl. EWD Derendingen
o.J.).
Der Brunnen resp. das Grundwasserpumpwerk Ruchacker liefert das erstklassige Grundwasser in
das Leitungsnetz. Ab dem Verteilnetz werden die Bewohner von Derendingen direkt mit Wasser
versorgt. Der Zweckverband Wasserversorgung äusseres Wasseramt (ZWäW) beliefert ab einer
Transportleitung, welche an das Versorgungsnetz von Derendingen angeschlossen ist, die Gemeinden des Wasseramtes. Eine zweite Leitung führt direkt ab dem Pumpwerk Ruchacker nach
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Nicole Wüthrich
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Deitingen. Der Betrieb und Unterhalt der gemeinsamen Anlagen erfolgt durch EWD Derendingen
und wird vom ZWäW entsprechend vergütet (vgl. EWD Derendingen o.J.).
Ab dem Pumpwerk Ruchacker werden also die Gemeinden Aeschi, Bolken, Derendingen, Deitingen, Etziken, Halten, Drei Höfe, Horriwil, Hüniken, Kriegstetten, Oekingen und Subingen mit Wasser versorgt (vgl. EWD Derendingen o.J.).
Abb. 5: Wasserversorgung der EWD
2.4.1.2 Projekt: Zusammenschluss EWD und ZWäW
Im Frühling dieses Jahres wurden die verschieden Gemeinderäte angefragt zu einem möglichen
Projekt über den Zusammenschluss von EWD Derendingen und des Zweckverbandes Wasserversorgung äusseres Wasseramt Stellung zu nehmen.
Zurzeit steht das Projekt des Zusammenschlusses des EWD Derendingen und des ZWäW erst in
der Abklärungsphase. Gemäss Herrn Baumgartner, Präsident des ZWäW, möchte man die Wasserversorgung des ZWäW mit der EWD Derendingen neustrukturieren, da das Frischwasser schon
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Nicole Wüthrich
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heute durch den ZWäW von der EWD Derendingen bezogen wird. Mit diesem Projekt sollen vorab
die Vor- und Nachteile eines Zusammenschlusses geklärt werden (vgl. Drei Höfe 2015, S. 1f.).
Es wird in der heutigen Wasserversorgung zwischen Primär- und Sekundärsystem unterscheiden,
werden bei der Wasserversorgung beide Systeme betrieben, spricht man von einem sogenannten
Vollversorger. Die EWD Derendingen und ZWäW streben ein gemeinsames Vollversorgermodell
an. Man würde alle Primär- und Sekundäranlagen in einer Unternehmung bewirtschaften und alle
Aufgaben der Wasserversorgung übernehmen (vgl. Einwohnergemeinde Kriegstetten 2015, S. 16).
2.4.2
Grundlagen aus dem Entwurf des Fusionsvertrages
Der Fusionsvertrag beschreibt in Art. 37 Wasser- und Energieversorgung, dass vorerst grundsätzlich nichts ändern wird. Die bestehenden Lieferverhältnisse mit den heutigen Anbietern werden von
der neuen Gemeinde unverändert übernommen. Jedoch wird der neuen Exekutive die Option über
allfällig nötige Anpassungen offen gelassen, da mittel- und langfristig die Wasser- und Energieversorgung aus einer Hand angestrebt wird. Die gemeindeeigenen Infrastrukturanlagen sollen dabei
in eine Unternehmung integriert werden (vgl. Solothurn Top 5 2015, S. 13).
2.4.3
Grundlagen aus der Vorstudie der Hochschule Luzern
Im Bereich der Wasserversorgung schlägt die Arbeitsgruppe vor, dass die gesamte Wasserversorgung der neuen Gemeinde in eine eigenständige Unternehmung z.B. Der Regio Energie, welche
eine selbstständige öffentlich-rechtliche Unternehmung im Besitz der Gemeinde ist, übergeht. Diese Auslagerung hat den Vorteil, dass sie von der Gemeinde kontrolliert wird, aber die Investitionen
ins Leitungsnetz nach einer betrieblichen und nicht politischen Logik geplant und vollzogen werden
können. Als Knackpunkte dieses Vorhabens werden die bestehenden Verträge und Vereinbarungen mit den Gemeinden ausserhalb des Fusionsperimeters gesehen (vgl. Bruni et al. 2012, S. 58).
Auch für die Energieversorgung wird der neuen Gemeinde vorgeschlagen, diese durch eine juristisch eigenständige Betreibergesellschaft zu organisieren. So könnte gewährleistet werden, dass
die Leistungen aus einer Hand angeboten werden, die Energietarife für alle gleich sind und Quersubventioniert werden kann. Im Vordergrund steht bei diesem Vorhaben wieder die Regio Energie,
da sie bereits heute für die Stadt Solothurn diese Aufgabe wahrnimmt. Die Probleme bei dieser
Zusammenführung sind nicht die technischen Gegebenheiten, sondern die organisatorischen und
vertraglichen Hürden. Als Vorteile werden wieder die einheitliche Energiepolitik, Investitionen aus
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betriebswirtschaftlicher Sicht und die Nutzung von Synergien genannt (vgl. Bruni et al. 2012, S.
59).
Aus der Diskussion mit dem Projektrat hat sich ergeben, dass Derendingen über eine eigene
Strom- und Wasserversorgung verfüge, da es sich aber vornehmlich um rechtliche Fragen handle,
sei der Gemeinderat zuversichtlich gegebenenfalls eine einvernehmliche Lösung zu finden. Zudem
merkt der Projektrat bei der organisatorischen Lösung an, dass eine Zusammenlegung keine Voraussetzung sein soll, man auch mit mehreren verschiedenen Organisationsformen in der neue
Gemeinde arbeiten könne, die Netze weiterhin den Einwohnergemeinden gehören sollen und die
anzustrebende Unternehmung nicht zwingend die Regio Energie sein müsse (vgl. Bruni et al.
2012, S. 61).
2.4.4
Mögliche Auswirkungen und Lösungswege
Eine mögliche und ersichtliche Auswirkung der Fusion von Solothurn Top 5 auf die restlichen
Wasserämter Gemeinden in diesem Bereich kann sein, dass die EWD Derendingen in die neue
Unternehmung der fusionierten Gemeinde übertragen wird. Diese Unternehmung könnte gemäss
Vorstudie die Regio Energie sein. Somit würde der Einfluss auf die Entscheidungen des EWD Derendingen als Frischwasserlieferant sinken und auch für Derendingen ist ein Autonomieverlust
absehbar. Diese Konsequenz gilt vor allem für die längerfristige Sicht, vorerst wird sich gemäss
Fusionsvertrag nichts ändern und die bestehenden Verträge werden in die neue Gemeinde übernommen.
Zudem ist das Projekt des Zusammenschlusses der EWD Derendingen mit dem ZWäW zurzeit in
den ersten Abklärungen. Falls die Bevölkerung von Derendingen der Fusion zustimmt, bedeutet
dies für das Projekt, das es keinen Zusammenschluss in diesem Rahmen geben wird. Die Idee
des Zusammenschlusses wird seitens der Gemeinden im Wasseramt, vor allem von den kleineren,
als Erleichterung empfunden. Es bleibt abzuwarten, wie die Urnenabstimmung ausfällt und sich
Gedanken zu machen, wie sinnvoll es wäre, dass die EWD Derendingen in eine neue Unternehmung integriert wird. Oder ob die Zusammenarbeit mit ZWäW grössere Vorteile bringen würde.
Die Situation ist nicht einfach nachzuvollziehen. Nach der Abstimmung über die Fusionen werden
weitere und detailliertere Auswirkungen aber sicher abschätzbarer und entsprechende Vorkehrungen können getroffen werden.
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2.5 Freizeit und Kultur - Zentrumslasten
2.5.1
Ausgangslage
Die Bevölkerung des Wasseramtes orientiert sich vor allem im Bereich Kultur nach Solothurn, da
die Stadt über ein überdurchschnittlich vielfältiges Kultur- und Freizeitangebot (Theater, Museen,
Kinos, Bibliothek, Konzertsaal, Altes Spital, Freibad usw.) verfügt. Diese Zentrumslasten werden
zu einem Teil durch die Beiträge und Ausgleichszahlungen der umliegenden Gemeinden mitfinanziert.
Die Gemeinden des Wasseramtes verfügen selbst über Kultur- und Freizeitangebote, welche von
den Spillover-Effekten nicht verschont bleiben, jedoch keine auswärtige Unterstützung durch Ausgleichzahlungen erhalten. Dazu zählen etwa der Burgäschisee, die Marien-Kapelle Steinhof, das
Schwimmbad Eichholz in Gerlafingen (Trägerschaft sind die Gemeinden Biberist, Derendingen,
Gerlafingen, Obergerlafingen, Kriegstetten und Halten), der Kulturausschuss Gerlafingen mit dem
Kulturkeller, das Museum Wasseramt/Turm Halten, das Misteli-Hus bzw. alte Schmiede in
Kriegstetten und das Hallenbad Subingen und weitere Angebote.
Zudem stiften die Gemeinden des Wasseramtes den «Prix d’honneur». Seit dem Jahre 2002 wird
eine Schweizer Persönlichkeit geehrt, die sich in besonderer Weise in der Schweizer Filmkultur
engagiert hat. Der Preis ist mit CHF 10'000 dotiert und die Wahl erfolgt auf Vorschlag der Auswahlkommission der Solothurner Filmtage (vgl. Solothurner Filmtage o.J.).
2.5.1.1 Regionalplanungsgruppe espaceSOLOTHURN
Die Regionalplanungsgruppe espaceSolothurn, kurz repla, ist ein Raumplanungsverein. Der Verein wurde 1961 gegründet und zu ihm gehören 41 Gemeinden bzw. rund 95‘000 Menschen. Die
repla wirkt bei gewissen Aufgaben, die die Kapazität der Gemeinden übersteigen mit, da gemeinsam realisierte Projekte ein Zusammenwachsen der Region bewirken (vgl. repla espace Solothurn
o.J.).
Im REPLA-Raum, zu welchem die 5 fusionierenden Gemeinden und die 15 Restgemeinde des
Wasseramtes gehören, existieren mehrere Vereinbarungen zur Mitfinanzierung der Regionsgemeinden von Kultur- und Sportinstitutionen, wie das Stadttheater, Altes Spital, Zentralbibliothek,
Kunsteisbahn Zuchwil, Velostation Solothurn, Naturmuseum usw. Da die Vereinbarungen rechtlich
nicht bindend sind, werden die Beitragszahlungen je nach Finanzlage oder Prioritätensetzung der
Gemeinden nur z.T. oder gar nicht geleistet, was die Finanzplanung der betreffenden Institutionen
erschwert. An der Delegiertenversammlung der repla wurde der Antrag angenommen, eine ArBachelor Thesis
Nicole Wüthrich
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beitsgruppe Kostenbeteiligungen zu beauftragen, ein Finanzierungsmodell auszuarbeiten. Ein erster Vorschlag wurde im Januar 2015 präsentiert und wird weiter bearbeitet, die definitive Lösung
wird an der Delegiertenversammlung 2016 präsentiert. Die Kosten für die Mitfinanzierung von Institutionen mit regionaler Ausstrahlung belaufen sich insgesamt auf Fr. 1.6 -2 Mio. (vgl. repla espace
Solothurn o.J.).
2.5.2
Grundlagen aus dem Entwurf des Fusionsvertrages
Aus dem Entwurf des Fusionsvertrages geht aus Art. 32 Freizeit und Kultur hervor, dass während
einer Übergangsfrist von 4 Jahren die Vereine, Institutionen und Gruppierungen im gleichen Umfang wie bis anhin unterstützt werden und auch die Infrastrukturen im selben Umfang wie bis anhin
genutzt werden können. Zudem wird auch die Kulturförderung während 4 Jahren nicht verändert.
Während der Übergangszeit wird jedoch ein neues einheitliches Beitrags- und Benutzungskonzept
für die 5 Gemeinden erarbeitet. Leistungskürzungen seien nicht vorgesehen (vgl. Solothurn Top 5
2015, S. 13).
2.5.3
Grundlagen aus der Vorstudie der Hochschule Luzern
Die Stadt Solothurn verfügt als Kantonshauptstadt im Vergleich zu Städten in gleicher Grösse über
ein vielfältiges kulturelles Angebot (Theater, Museen, Kinos etc.) und ist im Bereich Kultur eindeutig das Zentrum, weit über die Projektgemeinden hinaus. Die Stadt Solothurn finanziert die zentralen Freizeit- und Kulturangebote selbst. Im Falle einer Fusion würde die Problematik der Zentrumslasten aber in diesem Bereich gelindert, da eine bessere Kongruenz von Nutzniessern und Kostenträgern entstehen würde, da aus den Projektgemeinden die meisten Besucher der Kulturinstitutionen stammen. Im Bereich der Freizeitangebote ist der Zentrumscharakter von Solothurn jedoch
bedeutend geringer (vgl. Bruni et al. 2012, S. 19).
2.5.4
Interview
Herr Martin Reitze, stellvertretender Geschäftsführer der repla espaceSOLOTHURN, hat mir aufgrund meiner Anfrage zu einem Interview die Stellungnahme des Vereins an Herr Kurt Fluri zukommen lassen, welche im Anhang unter Punkt 7.5 eingesehen werden kann.
Aus der Stellungnahme geht hervor, dass die repla espaceSOLOTHURN sich gemäss dem Vorstandsbeschluss als Regionalplanungsverein nicht materiell mit den Auswirkungen der Fusion befasst. Sie sehen den Vorteil bei der Raumplanung aus einer Hand. Der Vorstand ist sich aber beBachelor Thesis
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wusst, dass es zu neuen „Kräfteverhältnissen“ zwischen der neuen Gemeinde und den übrigen
Gemeinden der Region kommen wird und diese entsprechende Auswirkungen haben werden resp.
zu einer Stärkung des Zentrums auf Kosten der ländlicher Gemeinden im repla Perimeter führen
werden (vgl. Siegenthaler/Reitze 2015).
2.5.5
Mögliche Auswirkungen und Lösungswege
Eine der grössten Auswirkungen in diesem Bereich wird sein, dass die Zentrumstadt Solothurn
durch die Fusion zusätzlich gestärkt wird und die Kräfteverhältnisse sich noch mehr zu ihren Gunsten verschieben. Die Nicht-Projektgemeinden des Wasseramtes werden bei kulturellen Themen an
Gewicht bei Entscheidungen verlieren, wie es auch aus der Stellungnahme der repla hervor geht.
Als Chance kann aber auch gesehen werden, dass die Projektgemeinden auch jene Gemeinden
sind, aus welchen die meisten Nutzniesser der kulturellen Institutionen Solothurns stammen und
diese nun direkt an deren Finanzierung beteiligt sein werden.
Vorerst sieht der Entwurf des Fusionsvertrages vor, dass die Beitragszahlungen für 4 Jahre von
der neuen Gemeinde unverändert geleistet werden. Danach wird das Beitrags- und Benutzungskonzept der neuen Gemeinde angepasst. So könnte eine weitere Auswirkung sein, dass kulturelle
Beiträge verloren gehen und generell kleineren Beiträgen im Bereich Kultur bezahlt werden. Beispielsweise beim «Prix d’honneur», je nachdem welche Gemeinden der Fusion zustimmen, muss
die Finanzierung des Preises von Fr. 10‘000 angepasst werden.
Auch die Unterstützung der Kultur- und Freizeitangebote des Wasseramtes im Sinne einer Ausgleichszahlung wie bei den Zentrumslasten resp. die Unterstützung der ländlichen Gegenden wird
wahrscheinlich nur geringe Beachtung finden.
Der jetzige Zeitpunkt lässt es leider nicht zu, dass weitere Aussagen gemacht werden können über
die Auswirkungen und mögliche Lösungswege oder Alternativen.
2.6 Politische Auswirkungen
2.6.1
Ausgangslage
Der Bezirk Wasseramt wird, je nach Umfang der Fusion auf einen Schlag bis zu 26‘000 Einwohner
verlieren. Falls alle fünf Gemeinden fusionieren, wird es im Wasseramt nur noch 3 Gemeinden mit
über 3‘000 Einwohnern geben, zudem liegt bei 7 der restlichen 15 Gemeinden die Einwohnerzahl
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unter 1‘000. Die Fusion könnte einen Verlust des politischen Einflusses des restlichen Wasseramtes bedeuten und es wird vermutet, dass die Erwartungshaltung der Bevölkerung gegenüber den
kleinen Gemeinden steigen wird. Zudem bestehen bei den Nicht-Projektgemeinden des Wasseramtes die Befürchtungen, dass das politische Gewicht schrumpft, dass man Kantonsratsmandate
verliert, an Autonomie einbüsst und das Interesse der politischen Parteien an kleinen Gemeinden
zurück geht bzw. der Graben zwischen Stadt und Land grösser wird, so dass das Wasseramt
schlussendlich zum Landeier-Bezirk wird.
2.6.1.1 Rechtliche Grundlagen
Aus der Verfassung des Kantons Solothurns, Abschnitt II. Amteien, Bezirke, Wahlkreise geht aus
Art. 43 Amteien, Bezirke, Wahlkreise hervor, dass das Kantonsgebiet in fünf Amteien, welche sich
aus je zwei Bezirken zusammensetzt, besteht. Die fünf Amteien sind Solothurn-Lebern, Bucheggberg-Wasseramt, Thal-Gäu, Olten-Gösgen und Dorneck-Thierstein. Die Amteien sind die Grundlage für die Dezentralisierung der Verwaltung und Rechtsprechung, sowie die Wahlkreise für die
Kantonsratswahlen (vgl. Schweizerische Eidgenossenschaft o.J.).
Gemäss Art. 67 der Verfassung wird der Kantonsrat nach dem Proporzsystem gewählt und die
Zuteilung der Sitze an die Wahlkreise erfolgt durch einen Beschluss des Kantonsrates aufgrund
der letzten per Stichtag nachgeführten Bevölkerungsstatistik. Gewichtet wird das Verhältnis der
Einwohnerzahl der Wahlkreise zu derjenigen des Kantons (vgl. Schweizerische Eidgenossenschaft
o.J.).
Kantonsratswahlen 2013
Amtei
Solothurn-Lebern
Bucheggberg-Wasseramt
Thal-Gäu
Olten-Gösgen
Dorneck-Thierstein
Total
Gemeinden Stimmberechtigte
41 364
16
37 768
36
22 471
17
49 367
26
23 899
23
174 869
118
Sitze
23
22
13
29
13
100
Tab. 5: Amteien und Sitze (eigene Darstellung angelehnt an die Daten der Wahlen 2013)
2.6.2
Grundlagen aus der Vorstudie der Hochschule Luzern
Das neue Solothurn wird aufgrund der grösseren Bevölkerungszahl seine Anliegen mit mehr Gewicht in die kantonale und kantonsübergreifende Politik einbringen können (vgl. Bruni et al. 2012,
Bachelor Thesis
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S. 20). Es gibt je nach Umfang der Fusion eine Kräfteverschiebung unter den Amteien SolothurnLebern und Bucheggberg-Wasseramt. Auf das neue Solothurn mit rund 50‘000 Einwohnern würden ca. ein Viertel aller Kantonsratssitze entfallen, was womöglich zu einer Neuorganisation der
Amteien führen könnte (vgl. Bruni et al. 2012, S. 18f.).
2.6.3
Regierungsratsbeschluss
Im Regierungsratsbeschluss vom 4. März 2014 nahm der Regierungsrat Stellung zur Interpellation
von Herrn Christian Werner (SVP, Olten) welcher unter Punkt vier die Frage stellte, wie die Sitzverteilung nach der Fusion aussieht und ob sich eine Neudefinition der Wahlkreise aufdrängt und welche verfassungsrechtlichen Fragen sich daraus ergeben würden. Aus der offiziellen Antwort des
Regierungsrates geht hervor, dass die Fusion Auswirkungen haben wird auf die Wahlkreise. Die
Neugliederung bzw. Neudefinition der Amteien und Wahlkreise lässt verschiedene Alternativen zu,
diese werden aber erst nach der Urnenabstimmung in den Projektgemeinden ausgearbeitet. Die
Fusion ist zurzeit in erster Linie eine Sache der Gemeinde und wird dann erst später zu einer Angelegenheit des Kantons. Die Neudefinition der Wahlkreise hätte je nach dem Auswirkungen auf
einzelne Verfassungsbestimmungen, welche geändert werden müssten. Parallel dazu könnten
auch gerade Anpassungen im Bereich der kantonalen Verwaltung, in den Verwaltungseinheiten
welche nach den Amteien organisiert sind, vorgenommen werden. Da der Kanton bereits in der
Vergangenheit mit der Reorganisation der Amtschreibereien und Oberämtern Erfahrungen sammeln konnte, werden keine grösseren Probleme erwartet (vgl. Eng 2014, S. 3f.).
2.6.4
Interview
Herr André Grolimund, Amtschef des Amtes für Gemeinden, stellte sich freundlicherweise für ein
Gespräch über das Thema politische Auswirkungen der Fusion Solothurn Top 5 zur Verfügung.
Das Protokoll zum Interview kann im Anhang unter Punkt 7.6 eingesehen werden.
Die offiziellen Antworten auf die Fragen in diesem Themenbereich wurden bereits im Regierungsratsbeschluss vom 4. März 2014 geliefert, trotzdem war Herr Grolimund bereit weitere Ergänzungen aus seiner Sicht anzufügen.
Grundsätzlich lassen sich die politischen Auswirkungen erst nach dem Urnengang der Projektgemeinden definieren. Je nachdem welche der fünf Gemeinden miteinander fusionieren, sind andere
Auswirkungen und Verschiebungen zu erwarten. Das neue Solothurn wird im Kanton an Gewicht
gewinnen, was aber vor allem für die erweiterte Region, sprich für Städte wie Langenthal und Biel
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spürbar wäre. In der kantonalen Politik wird grundsätzlich Sorge zueinander getragen und aufgrund der geografischen Verflochtenheit des Kantons sind die Randregionen gut integriert. Auch
für das Wasseramt werde die Fusion nicht nachteilig spürbar sein bei der Interessensvertretung,
da man aufgrund der geografischen Nähe keine Fronten schaffen will.
Die Fusion wird Auswirkungen auf die Wahlkreise resp. Amteien haben, von denen nebst dem
Wasseramt sicher auch die Leberberger betroffen sein werden. Möglich Szenarien, die man sich
hier vorstellen kann sind, dass
- die Amtei Solothurn-Lebern bestehen bleibt; der Einfluss von Solothurn nimmt zu, der von Lebern und Wasseramt ab
- es eine neue 6. Amtei die Stadtamtei Solothurn gibt
- es eine neue Stadt-Umlandamtei gibt, welche sich aus der Amteien Solothurn-Lebern und Wasseramt-Bucheggberg zusammensetzt; im Kanton gäbe es dann nur noch 4 Amteien
- die Amtei Wasseramt-Bucheggberg gestärkt wird indem das neue Solothurn zum Wasseramt
gehört; verändert eventuell das Einflusspotential der Leberberger
- die Chance wahrgenommen wird, die Bedeutung der Bezirke grundsätzlich zu diskutieren
Ein stärkeres Solothurn bedeutet auch, dass der Einfluss gegenüber der kantonalen Verwaltung
steigt und vereinzelt Aufgaben wieder auf der kommunalen Ebene erledigt werden können, wie es
am Beispiel der Fusion im Kt. Glarus sehr schön zu sehen ist. Die praktische Bedeutung der Fusion von Solothurn Top 5 für andere Kantonsteile wird im Allgemeinen überschätzt und ist vor allem
in den fusionierenden Gemeinden von grosser Bedeutung. Die Fusion der Gemeinde Bucheggberg war kaum spürbar (evtl. neuen Ansprechpartner) für aussenstehende Gemeinden. Der ganze
Verwaltungsapparat wurde im Gegenteil professionalisiert und die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Bucheggberg für Aussenstehende so vereinfacht. Genau diese Professionalisierung in der
Verwaltung und die dadurch einfacher Zusammenarbeit dürfte für die restlichen Gemeinden eine
Chance aus dieser Fusion sein.
Und als Abschluss des Gespräches fügte Herr Grolimund noch einige grundsätzliche Dinge über
die Haltung des Kantons gegenüber Fusionen an. Der Kanton Solothurn hat bislang verhältnismässig geringe Anstrengungen unternommen im Bereich der Förderung von Gemeindefusionen,
sondern hat eher die Zusammenarbeit von Gemeinden gestärkt. Was uns heute vor die Problematik des Kooperationsdschungels mit vielen komplexen Verflechtungen stellt. Dies kann man beispielsweise im Bereich Sozialregionen oder Zivilschutz sehr gut beobachten und feststellen, dass
es langfristig kein Endprodukt sein kann. Zudem ist bei der Zusammenarbeit der Auftraggeber oft
ein anderer als der Auftragserfüller. Was dazu führt, dass der Eine bezahlt und einen kleineren
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Einfluss auf die Ausführung hat und der Andere erfüllt und möglichst gute Qualität abliefern will, so
dass die Arbeit teuer wird. Leider stoppt den Auftragserfüller bei der Qualitätssteigerung wohl
kaum jemand, was schlussendlich dazu führt, dass viele Ressourcen ausserhalb des Einflusses
der Ressourcengeber genutzt werden. Eine weitere Problematik der Zweckverbände war in der
Vergangenheit, dass meist zu viele Delegierte eingesetzt wurden und so wiederum viel Ineffizienz
gepflegt wurde. Diesen Umstand konnte das Amt für Gemeinden nun aber durch Sensibilisierung
etwas reduzieren.
2.6.5
Mögliche Auswirkungen und Lösungswege
Mögliche politische Auswirkungen sind, dass das neue Solothurn durch die grössere Bevölkerungszahl mehr Gewicht in die kantonale und kantonsübergreifende Politik einbringen könnte, eine
Kräfteverschiebung in den Amteien stattfindet und ca. ein Viertel der Kantonsratssitze auf sie entfallen. Wie aus dem Gespräch mit Herrn Grolimund zu lesen ist, sollten diese Auswirkungen aber
vor allem für die erweiterte Region spürbar sein, da die kantonale Politik grundsätzlich Sorge zueinander trage aufgrund der geografischen Lage.
Nebst den Auswirkungen auf das Wasseramt und seine Amtei, wird es aber je nachdem wer mit
wem fusioniert auch Auswirkungen auf die Leberberger haben. Mögliche Varianten der Neuorganisation der Amteien könnten sein, dass die Amtei Solothurn-Lebern bestehen bleibt und der Einfluss von Solothurn zu nimmt und jener des Wasseramtes und des Leberbergs ab, es eine neue 6.
Stadtamtei Solothurn gibt oder gar eine Stadt-Umlandamtei aus den zwei bestehenden Amteien
Solothurn-Lebern und Wasseramt-Bucheggberg gibt. Möglich wäre auch, dass die Amtei Wasseramt-Bucheggberg gestärkt wird, in dem das neue Solothurn nach der Fusion in diese integriert
wird, was das Einflusspotential der Leberberger wiederum schmälert. Eine weitere Alternative wäre, dass man die Chance nutzt und sich Gedanken über die Bedeutung der Bezirke macht sprich
die Amteien unabhängig der Bezirksgrenzen gestaltet.
Für die Wasserämter Gemeinden kann es im Bereich der Zusammenarbeit mit dem neuen Solothurn auch positive Effekte haben, indem sie durch die Professionalisierung der Verwaltung vereinfacht wird.
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3
Weitere Überlegungen und Informationen
3.1 Kreisgemeinde
Ein etwas verfrühter Gedanke, der aber zu den Zukunftsüberlegungen über die diversen Auswirkungen der Fusion Solothurn Top 5 passt, ist das Wasseramt als Kreisgemeinde zu gestalten.
Überlegt man sich, wie das Wasseramt in 10 Jahren aussehen wird und welche Hürden mit den
steigenden Anforderungen an eine Gemeinde gemeistert werden müssen, ist es kein abwegiger
Gedanke.
Falls Derendingen nicht fusioniert, würde sie beispielweise als mögliche Zentrumsgemeinde in
Frage kommen. Derendingen ist eine der grössten Gemeinden des Wasseramtes, liegt geografisch plus minus zentral im Wasseramt und trägt bereits heute die eine oder andere Leitfunktion.
Zudem würde ihr in der Kreisgemeinde möglicherweise mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten oder
resp. mehr Gewicht bei Entscheidungen zustehen, im Vergleich zur Fusion mit der Stadt Solothurn. Der Vorteil einer Kreisgemeinde Wasseramt gegenüber einer Grossfusion Wasseramt wäre,
dass die einzelnen Gemeinden ihre Entscheidungsfreiheiten behalten und somit auch der Verlust
an Anonymität und die Identifikation der Bevölkerung mit der Heimatgemeinde bestehen bleibt.
Auch die emotionale Nähe, die Traditionen, Eigenheiten und Strukturen einer Gemeinde könnten
so eher geschützt werden. Im Vordergrund dieser Kreisgemeinde sollte die sinnvolle Zusammenarbeit in Bereichen des Zivilschutzes, Sozialregion, Wasser- und Energieversorgung und vielen
mehr sein. Die Zusammenarbeit wird in einigen Bereichen intensiv und aufwendig sein, und wäre
wahrscheinlich als fusionierte Gemeinde einfacher, jedoch kann durch dieses Vorgehen mehr
Rücksicht auf die lokalen Bedürfnisse genommen werden und die jeweiligen Entscheidungen sind
demokratisch besser abgestützt. Es kann durch die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit eine
politische und wirtschaftliche Stärkung der Gemeinden und der Region entstehen. Das Ziel sollte
sein, die Region zu stärken und lebensfähige kleine Gemeinden, die zur Wohlfahrt der Region beitragen, zu erhalten. Es kann von Synergien zwischen den Gemeinden profitiert werden und somit
Ineffizienz gestoppt werden. Durch die Zusammenarbeit können zudem in gewissen Bereichen die
angebotenen Dienstleistungen professionalisiert und eventuell sogar ausgebaut werden. Trotzdem
können die eigenständigen Gemeinden flexibler auf die individuellen Bedürfnisse der Einwohner
reagieren.
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3.2 Die Gemeindefusion im Kanton Glarus
Da einige Gedankengänge und Parallelen zu der Grossfusion im Kt. Glarus gezogen werden können, werden im nachfolgenden Abschnitt die wichtigsten Informationen aus dem Praxisfall zusammengefasst.
Die Fusion fand im Jahr 2011 statt. Es wurden 25 Gemeinden zu drei Grossgemeinden GlarusSüd, Glarus und Glarus-Nord zusammengefasst. Die Befürworter versprachen sich vor allem
schlankere, effizienter Strukturen und eine Reduktion der Kosten von der Fusion. Die Fusion
brachte zuerst aber nicht den erwünschten Effekt. Ab 2012 schrieben alle Gemeinden rote Zahlen
und statt einer Senkung des Aufwandes verschlang die Fusion Millionen, weil das Projekt teuer
und kompliziert war. In der Bevölkerung wurde der Unmut laut, dass die Fusion ihnen nichts nütze
und die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltungen völlig fremd wären bzw. eine gewisse Anonymität
herrschte. Durch die Grossfusion wurde aber auch ein Schub ausgelöst, wodurch die Verwaltungen nun professioneller arbeiten und die Dienstleistungen qualitativ höher angeboten werden. Die
Gemeindestruktur braucht sehr viel Zeit, bis sich alles eingespielt hat, ist nun aber auch in der Bevölkerung gut akzeptiert. Im Weiteren kann bestätigt werden, dass die Fusion die Raumplanung
vereinfacht und längerfristig auch das Einsparpotenzial einer Fusion zu tragen kommt, aber auf
keinen Fall kurzfristig. Viele Bürger hält die Angst vor dem Identitätsverlust davon ab einer Gemeindefusion zuzustimmen, die Erfahrungen im Kt. Glarus zeigen, dass die Leute auf dem Papier
wohl einer anderen Gemeinde angehören im Herzen aber immer ihre Heimatgemeinde tragen (vgl.
Schindler 2015, S. 1f.)
Was aus diesem Praxisfall hervor geht und den Gedanken in den vorangegangenen Abschnitten
entspricht ist, dass eine steigende Anonymität herrschen kann, die Veraltung durch die Grösse
professionalisiert wird, die Qualität der Dienstleistungen steigen kann und die Angst vor dem Identitätsverlust besteht.
4
Fazit und Ausblick
Abschliessend möchte ich die zusammengetragenen möglichen Auswirkungen der Fusion Solothurn Top 5 in den einzelnen Bereichen nochmals ganz prägnant zusammenfassen und die möglichen Lösungswege nennen.
Durch die Fusion könnten die Gemeinden Derendingen und Biberist, welche die Leitfunktionen
tragen, aus den RZSO WA Ost und BBL austreten. Zudem stehen die RZSO vor dem Problem der
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Gesetzesänderung über die Grösse des Bevölkerungsschutzkreises auf 20‘000 Einwohner. Mögliche Lösungswege der Neustrukturierung für die Nicht-Projektgemeinden des Wasseramtes sind
sich dem neuen RZSO Solothurn anzuschliessen, der Zusammenschluss vom RZSO WA Ost und
West. Der Gemeinde Lohn-Ammannsegg stehen die gleichen Optionen zur Verfügung, jedoch ist
es geografisch durch Biberist sehr isoliert vom restlichen Wasseramt.
Im Bereich der Schule sind die massgebendsten Auswirkungen, der Austritt von DerendingenLuterbach aus dem Zweckverband Oberstufe Wasseramt Ost. Womit einer von zwei Standorten,
inklusive Sek P-Standort und Gesamtschulleitung, entfällt. In der Kreisschule Biberist-LohnAmmannsegg würde Biberist den Vertrag künden, womit die Gemeinde Lohn-Ammannsegg alleine
wäre und auch die Infrastruktur der Oberstufe entfallen würde. Mögliche Formen der Neuorganisationen sind, dass Subingen den Standort oz13 selbstständig weiter führt, der Anschluss an die
Oberstufe des neuen Solothurn, der Zweckverband Wasseramt Ost zu einem neuen Zweckverband Wasseramt mit allen anderen Wasserämter Gemeinden zusammen geschlossen wird. LohnAmmannsegg könnte sich dem Zweckverband des Wasseramtes oder des Bucheggberges sowie
des neuen Solothurns anschliessen.
Im Bereich der Sozialregionen besteht das Risiko, dass wiederum Derendingen und Biberist aus
den bestehenden Sozialregionen, in welchen sie als Leitgemeinde eingesetzt sind, austreten. Da
das Sozialgesetz eine Grösse von 12‘000 Einwohnern für eine Sozialregion vorschreibt, würden
die betroffenen Sozialregionen Wasseramt Ost und Biberist Bucheggberg Lohn-Ammannsegg zu
klein werden. Einerseits besteht auch hier die Möglichkeit zum Anschluss an die neue Sozialregion
Solothurn, andererseits wäre es auch eine Alternative, dass die Sozialregion Wasseramt Ost mit
der Sozialregion Wasseramt Süd fusioniert. Auch für die Sozialregion Biberist Bucheggberg LohnAmmannsegg wäre der Anschluss ans Wasseramt eine Alternative. Zudem könnte sie sich auch in
Richtung Grenchen, nach einer möglichen Zusammenarbeit umsehen.
Des Weiteren ist auch das Projekt des Zusammenschlusses der EWD Derendingen mit dem
Zweckverband Wasserversorgung äusseres Wasseramt bei der Fusion von Derendingen gefährdet, da in diesem Falle die EWD längerfristig in die Unternehmung des neuen Solothurns übernommen würde. Die Kräfteverhältnisse verschieben sich bei einer Fusion auch im Bereich der
Zentrumslasten. So würde das Wasseramt durch die Stärkung der Zentrumsstadt Solothurn an
Gewischt bei Entscheidungen über die Verteilung der Ausgleichszahlungen verlieren.
Aus politischer Sicht ist es möglich, dass das neue Solothurn durch die grössere Bevölkerungszahl
mehr Gewicht in die kantonale und kantonsübergreifende Politik einbringen könnte, eine Kräfteverschiebung in den Amteien stattfindet. Die Neuorganisation der Amteien könnten wie folgt pas-
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sieren: die Amtei Solothurn-Lebern (inkl. Neuem Solothurn) bleibt bestehen, es gibt eine neue 6.
Stadtamtei Solothurn oder eine Stadt-Umlandamtei aus den zwei bestehenden Amteien SolothurnLebern und Wasseramt-Bucheggberg, die Amtei Wasseramt-Bucheggberg wird gestärkt, in dem
das neue Solothurn in diese integriert wird. Es könnte aber auch die Chance genutzt werden, die
Bedeutung der Bezirke zu überdenken.
Eine Aussage über die emotionalen Auswirkungen auf die Einwohner des Wasseramtes zu machen, ist schwierig. Klar ist aber, dass ein mächtigeres Solothurn zu Kräfteverschiebungen führt
und die Identifikationsprobleme und die Anonymität steigen werden. Eine wichtige Rolle spielt dabei auch die Gestaltung der zukünftigen Zusammenarbeit und Neuorganisationen im Wasseramt.
Je nachdem wie, effektiv und nachhaltig diese sind, könnten sie als Chance zur Stärkung der Region Wasseramt genutzt werden.
Grundsätzlich sind zum heutigen Zeitpunkt in allen Bereichen noch keine vertiefen Aussagen möglich. Die betroffenen Stellen und Organisationen haben sich noch nicht detailliert mit den Auswirkungen der Fusion auseinandergesetzt, da nicht absehbar ist, welche Projektgemeinden schlussendlich fusionieren werden. Die Ausführungen über die möglichen Auswirkungen sind nicht abschliessend und natürlich werden noch weitere Themenbereiche von den Veränderungen der Fusion betroffen sein. Aus den zusammengetragenen möglichen Auswirkungen und Lösungswege,
lässt sich jedoch folgendes Fazit schliessen: die Fusion von Derendingen würde die meisten Veränderungen für das Wasseramt mit sich bringen. Die Gemeinde Derendingen spielt in allen behandelten Bereichen eine grosse Rolle für die restlichen 15 Wasserämter Gemeinden. Ob die Fusion für Derendingen mit Solothurn mehr Vorteile bringt, als eine sinnvolle Zusammenarbeit im
Sinne einer Kreisgemeinde Wasseramt, wäre ein spannendes Thema für ein neues Projekt.
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5
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6
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abb. 1: Titelbild, S. 1:
URL: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/8/
8e/Karte_Gemeinden_des_Kantons_Solothurn_farbig_201
4.png [Stand: 2. August 2015]
Abb. 2: Wappen, S. 13:
URL: http://vector-images.de/image.php?epsid=4312
[Stand: 2. Juli 2015]
Abb. 3: Karte Bezirk
Wasseramt, S. 14:
URL: http://www.bsv-wasseramt.ch/index.php?id=7
[Stand: 2. Juli 2015]
Abb.4: Versorgungsgebiet
der AEK, S. 37:
URL: http://www.aek.ch/stream/de/download---0--0--0-183.pdf [Stand: 6. Juli 2015]
Abb. 5: Wasserversorgung der
EWD, S. 38:
URL: www.pusch.ch/download.php?id=5709 [Stand:
8. Juli 2015]
Tab. 1: Einwohnerzahlen WA mit
Projektgemeinden, S. 13:
URL: https://www.so.ch/verwaltung/finanzdepartement/amtfuer-finanzen/statistikportal/bevoelkerung/
bevoelkerungszahlen/ [Stand: 2. Juli 2015]
Tab. 2: Einwohnerzahlen WA ohne
Projektgemeinden, S. 13:
URL: https://www.so.ch/verwaltung/finanzdepartement/amtfuer-finanzen/statistikportal/bevoelkerung/
bevoelkerungszahlen/ [Stand: 2. Juli 2015]
Tab. 3: Aufstellung der RZSO, S. 19:
eigene Darstellung
Tab. 4: Aufstellung der Kosten
der RZSO, S. 21:
eigene Darstellung in Anlehnung an die Vorstudie der
Hochschule Luzern
Tab. 5: Amteien und Sitze, S. 44:
eigene Darstellung angelehnt an die Daten der Wahlen
2013https://www.so.ch/parlament/ratsmitglieder/wahlen/
[Stand: 25. Juli 2015]
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Anhang
7.1 Interview zum Bereich Zivilschutz
Das Interview wurde mit Herrn Dominik Meyer, Zivilschutzkommandant der RZSO Wasseramt Ost,
durchgeführt.
1. Derendingen könnte aus der bestehenden Organisation austreten, welche Auswirkungen hat
das für die RZSO Wasseramt Ost? Welche Auswirkungen/Chancen/Risiken sehen Sie?
Für das RSZO Wasseramt Ost würde dies bedeuten, dass Derendingen als Leitgemeinde verloren geht und damit der stärkste Partner mit über 6‘000 Einwohner weg ist. Grundsätzlich hat er
aber das Gefühl, dass die Fusion nicht angenommen wird und der Steuerfuss das massgebendste Kriterium sein wird.
Die RZSO Wasseramt Ost muss sich bis zum Ende der Übergangsfrist in 2017 sowieso Gedanken über die Organisation machen, da sie momentan die rechtlichen Auflagen des Kantons,
von einer RZSO welche 20‘000 Einwohner umfasst, nur ca. mit 80% erfüllt. Aktuell läuft aber
kein Projekt dazu, da man die Abstimmungen über die Fusion abwartet und erst danach handeln wird. Er hätte es aber begrüsst, wenn man sich bereits heute Gedanken über einen möglichen Plan A und B zu den verschiedenen Situationen gemacht hätte, da so ein Projekt zeitintensiv ist.
a. Gibt es noch genügend Zivilschutzleistende?
Nein, die Vorlage ist auch jetzt nicht erfüllt.
b. Können die Führungspositionen besetzt werden?
Ja, wahrscheinlich schon.
c. Steigen die Kosten?
Die Stellenprozente würden sich sicher ändern resp. je nach Situation auch gesenkt werden,
was eine Reduktion der Kosten zur Folge hätte und eine Anpassung des Budgets verlangte und
als Chance gesehen werden kann.
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d. Genügt die Infrastruktur?
Heute ist alles in Derendingen, das Problem der Infrastruktur wäre aber sicher in andere Gemeinden lösbar.
2. Wird das RZSO Wasseramt Ost eigenständig weitergeführt oder schliesst es sich der neuen
Organisation Solothurn an? Oder gar ein Zusammenschluss mit dem RZSO Wasseramt West?
Hier gibt es keine offizielle Antwort. Aufgrund der Erfahrungen von Herrn Meyer könnte er sich
vorstellen, dass man zuerst versuchen würde selbständig die RZSO Wasseramt Ost weiter zu
führen, da es von den Ressourcen her funktionieren würde. Mögliche Leitgemeinden dafür
könnten Subingen oder Deitingen sein. Er hat das Gefühl, dass der Zusammenschluss mit dem
RZSO Wasseramt West vor dem Beitritt in die neue RZSO in Erwägung gezogen würde.
3. Kennen Sie eine Zivilschutzorganisation die sich bereits eine Reorganisation durchgeführt hat
und/oder in einer vergleichbaren Situation und Grösse ist? Gibt es da einen möglichen Ansprechpartner?
Eine mögliche Ansprechperson wäre Herr Werner Fische der RZSO Pilatus.
4. Und noch eine Frage zur kleinräumigen Migration aus Ihrer Sicht: In welche Richtung orientieren sich die Leute ihrer Region? Wie sind die Verflechtungen mit den benachbarten Gemeinden
und die emotionale Nähe zu diesen?
Gemäss seinen Erfahrungen orientieren sich die Leute des äusseren Wasseramtes eher Richtung Herzogenbuchsee zum Einkaufen und für andere tägliche Tätigkeiten. So ab Subingen/Deitingen orientiert man sich dann eher wieder nach Derendingen/Solothurn. Kulturmässig
orientieren sich aber alle Richtung Solothurn.
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7.2 Interview zum Bereich Schule
Das Interview wurde mit Herrn Adrian van der Floe, Schulleiter Oberstufe Wasseramt Ost gesamt
und Leiter Standort Derendingen-Luterbach, durchgeführt und ergänzend wurde Herrn Stefan Flückiger, Leiter Standort Subingen oz13, befragt. Da die Antworten sich kaum unterschieden resp.
Herr Flückiger zu Frage 1-2 keine Stellung nahm, sind die Interviews zusammengefasst.
1. Derendingen und Luterbach könnten aus dem bestehenden Zweckverband austreten, womit
der Standort DeLu wegfällt; welche Auswirkungen hat das für den Zweckverband Wasseramt
Ost? Welche Auswirkungen/Chancen/Risiken sehen Sie?
Eine Auswirkung der Fusion kann sein, dass Derendingen und Luterbach aus dem Zweckverband austreten und somit der Standort Derendingen-Luterbach verloren geht. Es gilt dabei aber
zu beachten, dass die rechtlichen Grundlagen massgebend sind. So ist eine Gemeinde verpflichtet, das Schulwesen selbst zu organisieren und in einem Zweckverband sind Statuten zu
berücksichtigen. Aus Art. 30 der Statuten geht hervor, dass bei einem Austritt oder einer Auflösung alle Gemeinden damit einverstanden sein müssen, es einen Regierungsratsbeschluss
braucht und die Verpflichtungen der einzelnen Gemeinden bei den Verbindlichkeiten der Infrastrukturen etc., welche Herr van der Floe auf ca. Fr. 30 Mio. schätzt, zu berücksichtigen sind.
Auch ist die Kündigungsfrist von 4 Jahren einzuhalten, was bedeutet, dass ein Austritt eine gewisse Zeit dauert.
Bereits heute wird unter den beiden Standorten der Schülerbestand bei Schwankungen mit
Verschiebung der Schüler ausgeglichen, was bei einem Austritt von Derendingen und Luterbach entfallen würde. Auch alle andern Punkte die im Zweckverband aufgebaut wurden und zusammen erledigt werden und Synergien genutzt werden würden durch die Austritt wieder verloren gehen. Auch die schulübergreifenden Lehrveranstaltungen und Anlässe würden wahrscheinlich wieder fallen gelassen oder zumindest schwerer zu koordinieren.
a. Was passiert mit den Schülern der Sek P?
Der Standort der Sek P in Derendingen-Luterbach mit dem entsprechenden Einzugsgebiet wurde vom Regierungsrat beschlossen. Daher wird dieser Sek P-Standort sicher auch weiterhin
dort bestehen bleiben.
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b. Hat der Standort oz13_Subingen genügend Ressourcen (Lehrkräfte, Infrastruktur, Schüler
etc.)? Kann die aktuelle Qualität gehalten werden?
Aufgrund des steigenden Wachstums der Einwohnerzahlen, wird der Standort auch bei einer
Fusion nicht stillgelegt. Im Gegenteil der Standort verfügt über genügend Ressourcen, dass er
selbständig weitergeführt werden kann.
c. Was passiert mit dem Schulsekretariat?
Bei einem Austritt von Derendingen-Luterbach müsste das Schulsekretariat wieder massiv verkleinert werden.
2. Wird der Standort oz13_Subingen eigenständig weitergeführt oder schliesst er sich dem neuen
Solothurn an? Oder gibt es einen Zusammenschluss mit anderen Gemeinden des Wasseramtes?
Es gibt noch keine offizielle Antwort auf diese Frage. Herr van der Floe ist aber der Meinung,
dass die Wahrscheinlichkeit des Zusammenschlusses mit einem anderen Zweckverband aufgrund der Verkehrslinien (z.B. für Recherswil) eher klein ist. Er geht davon aus, dass der
Standort Subingen selbständig weiter geführt werden wird.
3. Kennen Sie einen Zweckverband, der bereits eine Reorganisation durchgeführt hat und/oder in
einer vergleichbaren Situation und Grösse ist? Gibt es da einen möglichen Ansprechpartner?
Mögliche Präferenzen könnten aus der Fusion des Bucheggbergs oder der Fusion im Kanton
Glarus gezogen werden.
4. Wer ist zuständig für die kantonale Schulplanung? Haben Sie da einen Ansprechpartner aus
dem Amt für Volksschule/Kindergarten oder der Bildungs-und Kulturkommission für ein weiteres
Interview?
Aus der Schulaufsicht bzw. dem Bewilligungsverfahren könnten Herrn Eggimann oder Herrn
Petiti als Ansprechpartner dienen.
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5. Und noch eine Frage zur kleinräumige Migration aus Ihrer Sicht: In welche Richtung orientieren
sich die Leute Ihrer Region? Wie sind die Verflechtungen mit den benachbarten Gemeinden
und die emotionale Nähe zu diesen?
Die Leute des äusseren Wasseramtes orientieren sich bei der Arbeit eher nach Herzogenbuchsee/Langenthal/Bern, da man einen guten Anschluss an die öffentlichen Verkehrsmittel hat und
im Wasseramt einen günstigen Wohnraum findet. Kulturmässig orientiert man sich aber nach
Solothurn, die öffentlichen Verkehrsmittel wurden dazu auch angepasst. Die Einkaufsmöglichkeiten und Ärzte findet man in Derendingen, da es alles hat und als kleine Zentrumsgemeinde
des Wasseramtes gilt. Luterbach orientiert sich eher nach Zuchwil und Etziken, Horriwil, Subingen eher allgemein nach Solothurn.
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7.3 Interview zum Bereich Sozialregionen
Das Interview wurde mit Frau Dr. Claudia Hänzi, Chefin des Amtes für soziale Sicherheit, durchgeführt.
1. Falls die Fusion angenommen wird, tritt Derendingen aus der Sozialregion Wasseramt Ost und
Biberist aus der Sozialregion BBL aus, sind die Regionen noch gross genug um zu bestehen?
Betrachtet man die Einwohnerzahlen, so verliert die Sozialregion Wasseramt Ost beim Austritt
von Derendingen rund 6‘300 Einwohner, bei einer jetzigen Grösse der Sozialregion von nahezu
15‘000 Einwohnern. Und die Sozialregion BBL verliert beim Austritt von Biberist rund 8‘300
Einwohner bei einer jetzigen Grösse der Sozialregion von rund 19‘000 Einwohnern. Faktisch
gesehen werden also beide Sozialregionen von der Einwohnerzahl her zu klein.
a. Wie gross muss eine Sozialregion sein? Welche Auflagen muss sie erfüllen?
Gemäss dem Sozialgesetz Art. 27 muss eine Sozialregion mindestens 12‘000 Einwohner zählen. In der Praxis zählt aber die örtliche Nähe, daher können auch kleinere Sozialregionen vom
Regierungsrat bewilligt werden, auch weil jede Gemeinde einer Sozialregion angehören muss.
b. Welche Alternativen gibt es? Einen Zusammenschluss mit der Sozialregion Wasseramt Süd mit
Leitgemeinde Gerlafingen zu einer Sozialregion der Restwasserämter Gemeinden?
Grundsätzlich ist der Zusammenschluss der Sozialregionen der fusionierenden Gemeinden
vorgesehen mit einem Anschlussvertrag für die Nicht-Projektgemeinden.
Vorstellbar wäre aber auch, dass sich die Sozialregion Wasseramt Ost und die Sozialregion
Wasseramt Süd zusammenschliessen und sich die Sozialregion BBL nach Grenchen orientiert.
Hier spielt die örtliche Nähe sicher eine grosse Rolle.
c. Welche finanziellen, rechtlichen und organisatorischen Folgen sehen Sie?
Rechtlich müssen die Vorgaben des Sozialgesetzes eingehalten werden und die jeweiligen Verträge der Sozialregionen bei einem Austritt einer Gemeinde eingehalten werden. Organisatorisch würde dies sicher eine Neustrukturierung und sicher auch personelle Veränderungen der
neuen Sozialregion der fusionierten Gemeinde, aber auch für die restlichen Sozialregionen, beBachelor Thesis
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deuten. Zu beachten sind immer die Organisationsmodelle (Leitgemeinde-Modell, Zweckverband oder einfache Zusammenarbeit durch Vertrag) der einzelnen Sozialregionen.
Aus finanzieller Sicht würde man eine Sozialregion liquidieren und eine Abschlussbilanz erstellen und abschliessend die einzelnen Gemeinden auszahlen. Anschliessend würden die Einzahlungen in die neue Sozialregion und die Erstellung eine Budgets und Eröffnungsbilanz satt finden.
d. Wie sieht der zeitliche Rahmen bei der Umsetzung aus?
Die Umsetzung wäre bei einer effizienten Umsetzung innerhalb eines halben Jahres möglich.
2. Welche Alternativen sehen Sie für die AHV-Zweigstellen?
Es gibt mehr AHV-Zweigstellen als Sozialregionen. Diese werden von der Ausgleichskasse geführt und können bei einer Sozialregion oder einer Gemeinde angesiedelt werden. Dafür gibt es
im Sozialgesetz den Art. 33. Die Neuorganisation der betroffenen AHV-Stellen ist daher sicher
flexibler umzusetzen als die Neuorganisation der Sozialregionen.
3. Können Sie mir weitere Informationen/Zahlen über die Sozialregionen des Wasseramtes zur
Verfügung stellen?
Die Informationen über die Sozialregionen können dem Internet entnommen werden oder direkt
bei den einzelnen Sozialregionen.
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7.4 Wasserversorgung EWD
Quelle: EWD Derendingen, URL: http://www.ewd-derendingen.ch/de/Verwaltung/themen/
welcome.php?amt_id=53 / [Stand: 03. August 2015].
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7.5 Stellungnahme repla espaceSOLOTHURN
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7.6 Interview über die politischen Auswirkungen
Das Interview wurde mit Herrn André Grolimund, Amtschef des Amtes für Gemeinden, durchgeführt.
Herr Grolimund war der Meinung, dass der Regierungsratsbeschluss vom 4. März 2014 die offiziellen Antworten auf die gestellten Fragen lieferte, war aber bereit weitere Ergänzungen aus seiner
Sicht anzufügen.
1. Welche Auswirkungen wird die Fusion auf die heute bestehende Politik haben?
Je nachdem, welche Gemeineden der Fusion zustimmen, wird das neue Solothurn im Kanton
an Gewicht gewinnen, was aber vor allem in der erweiterten Region, sprich für andere Städte
wie Langenthal und Biel, spürbar wäre. Die kantonale Politik trage sorge zueinander und nehme
aufgrund der geografischen Verflochtenheit des Kantons Rücksicht auf die Randregionen, welche gut integriert seien. Deshalb wird es für das Wasseramt nicht nachteilig spürbar sein bei der
Interessensvertretung, da man keine Fronten schaffen will aufgrund der geografischen Nähe.
Wegfallen würde eventuell die Idee der Gemeinde Wasseramt mit Zentrum Derendingen.
2. Gibt es Auswirkungen auf die Wahlen?
Die Fusion wird Auswirkungen auf die Wahlkreise haben. Jedoch ist es erst nach der Volksabstimmung möglich die genauen Auswirkungen zu benennen. Die Wahrscheinlichkeit besteht,
dass die Wahlkreise neu definiert werden, was nicht nur für das Wasseramt, sondern auch für
den Bezirk Lebern Auswirkungen haben wird. Wird Solothurn gestärkt, nimmt automatisch auch
der Einfluss der Leberberger ab.
3. Mit welchen Verschiebungen muss gerechnet werden? Und 4. was passiert mit den Amteien?
Wie bereits unter Punkt 2 erwähnt, können noch keine genauen Aussagen gemacht werden.
Vorstellbare Szenarien der Neudefinition der Wahlkreise und Amteien sind aber:
-
Amtei Solothurn-Lebern bleibt bestehen, der Einfluss von Solothurn nimmt zu und der von
Lebern und Wasseramt ab
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Es gibt eine neue 6. Amtei die Stadtamtei Solothurn
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Es gibt eine neue Stadt-Umland Amtei welche sich aus der Amtei Solothurn-Lebern und der
Amtei Bucheggberg-Wasseramt zusammensetzt, es würde dann nur noch 4 Amteien im
Kanton Solothurn geben
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die Amtei Wasseramt-Bucheggberg gestärkt wird indem das neue Solothurn zum Wasseramt gehört; verändert eventuell das Einflusspotential der Leberberger
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die Chance wahrgenommen wird, die Bedeutung der Bezirke grundsätzlich zu diskutieren
Ein stärkeres Solothurn bedeutet auch, dass man wieder mehr kommunal interessiert ist und
der Einfluss von Solothurn gegenüber der kantonalen Verwaltung steigt. Es ist möglich, dass
einige Aufgaben, die bisher von der kantonalen Verwaltung erledigt wurden wieder auf die Gemeinde übergehen, wie es das Beispiel der Fusion im Kt. Glarus zeigt.
Die praktische Bedeutung der Fusion von Solothurn Top 5 für andere Kantonsteile wird zudem
überschätzt, kurz- und mittelfristig ist es vor allem für die fusionierenden Gemeinden von Bedeutung. Auch die Fusion zur Gemeinde Bucheggberg hat kaum spürbare Veränderungen (evtl.
ein neuer Ansprechpartner) für Aussenstehende Gemeinden und den Kanton gegeben. Der
ganze Verwaltungsapparat wurde im Gegenteil professionalisiert und die Zusammenarbeit mit
der Gemeinde Bucheggberg so vereinfacht. Genau diese Professionalisierung in der Verwaltung und die einfachere Zusammenarbeit könnten für das Wasseramt auch eine Chance aus
der Fusion von Solothurn Top 5 sein.
Und als Abschluss des Gespräches fügte Herr Grolimund noch einige grundsätzliche Dinge
über die Haltung des Kantons gegenüber Fusionen an. Der Kanton Solothurn hat bislang verhältnismässig geringe Anstrengungen unternommen in der Förderung von Gemeindefusionen,
sondern hat eher die Zusammenarbeit von Gemeinden gestärkt. Was uns heute vor die Problematik des Kooperationsdschungels mit vielen komplexen Verflechtungen stellt, wie man es im
Bereich Sozialregionen oder Zivilschutz beobachten kann und langfristig kein Endprodukt sein
kann. Zudem ist bei der Zusammenarbeit der Auftraggeber oft ein anderer als der Auftragserfüller. Was dazu führt, dass der Eine bezahlt und einen kleineren Einfluss auf die Ausführung hat
und der Andere erfüllt und möglichst gute Qualität abliefern will, so dass die Arbeit teuer wird
und ihn dabei leider niemand stoppt, was schlussendlich dazu führt, dass Ressourcen ausserhalb des Einflusses des Auftraggebers genutzt werden. Eine weitere Problematik der
Zweckverbände war in der Vergangenheit, dass meist zu viele Delegierte eingesetzt wurden
und so wiederum viel Ineffizienz gepflegt wurde. Diesen Umstand konnte das Amt für Gemeinden nun aber durch Sensibilisierung etwas reduzieren.
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