20.11.15 09:18:09 [Motiv '7550790(1-1)/Stadtverwaltung Goslar' - Dialog 40 | Medienhaus Krause | Zeitung] von hdinges (Color Bogen) Stadt Goslar A.) Frühzeitige Beteiligung gem. § 3(1) BauGB: 98. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Goslar für den Bereich „Am Klusteich“ und Bebauungsplan Nr. 174 „Am Klusteich II“ Der Verwaltungsausschuss der Stadt Goslar hat in seinen Sitzungen am 17. 11. 2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 174 beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. Ziel der Planung ist, die Fläche für zwei Stadthäuser für „junge Alte“ zu überplanen. Es liegt eine gutachterliche Stellungnahme zum Artenschutz bezüglich Fledermausquartieren und Vogelvorkommen vor. B.) Öffentliche Auslegung gem. § 3(2) BauGB: Bebauungsplan Nr. 503.2 „Langeliethstraße“, 2. teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 503 „Langeliethstraße“ Der Verwaltungsausschuss der Stadt Goslar hat in seiner Sitzung am 17. 11. 2015 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 503.2 beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Ziel der Planung ist es die überbaubare Fläche im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zu erweitern. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Hahnenklee-Bockswiese, Flur 1, Flurstück 172/2. Umweltbezogene Informationen sind in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und liegen zu den Themen Wasserschutz (Wasserschutzgebietsverordnung Granetalsperre) und Bodenschutz (Bodenplanungsgebietsverordnung Harz im Landkreis Goslar) vor. C.) Öffentliche Auslegung gem. § 3(2) BauGB: Bebauungsplan Nr. 113.6 „Bassgeige Mitte, Blatt 1“, 6. teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 113 „Bassgeige Mitte, Blatt 1“ Der Verwaltungsausschuss der Stadt Goslar hat in seiner Sitzung am 17. 11. 2015 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 113.6 beschlossen. Ziel der Planung ist es, die dortige Industriegebietserweiterung planungsrechtlich abzusichern und damit den Basisbebauungsplan Nr. 113 „Bassgeige Mitte, Blatt 1“ in einem Teilbereich im sog. „vollen Verfahren“ zu ändern. Umweltbezogene Informationen sind in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und liegen zu folgenden Themen vor: Bodenschutz: Verordnung des Bodenplanungsgebietes Harz im Landkreis Goslar, Naturschutz: eigene Bestandaufnahmen, Wasserschutz: textliche Festsetzungen im B-Plan. Folgende umweltrelevanten Stellungsnahmen werden als Anlage zur Begründung mit ausgelegt: Harz Energie Netz GmbH, 28. 7. 2015 und Landkreis Goslar, 4. 8. 2015. Während der hiermit eingeleiteten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB hängen die Pläne zu A.) ab sofort bis einschließlich Mo., 21. 12. 2015 bei der öffentlichen Auslegung gem. § 3(2) BauGB hängen die Entwurfsunterlagen zu B.) und C.) vom Mo., 30. 11. 2015 bis einschließlich Mo., 4. 1. 2016 in der Tordurchfahrt des Verwaltungsgebäudes, Charley-Jacob-Str. 3, werktags von 7.00 bis 18.00 Uhr sowie im Flur des Fachbereiches 3, Fachdienst Stadtplanung, Charley-Jacob-Str. 3 (DG), während der Dienststunden, Mo. bis Fr. von 8.00 bis 13.00 und zusätzlich Do. von 14.00 bis 18.00 Uhr, öffentlich aus. Die Planunterlagen zu B.) hängen zudem im Kurhaus Hahnenklee, Kurhausweg 7 während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo. bis Fr. 9.00 bis 17.00 Uhr, Sa. u. So. 9.00 bis 13.00 Uhr) aus. Ergänzend können die Unterlagen zu B.) und C.) auf der Internetseite der Stadt Goslar eingesehen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden. Goslar, 21. 11. 2015 STADT GOSLAR Der Oberbürgermeister
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