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Vertrauliche Mail, betrügerische Absichten
Absicherung bei Cyberbetrug: Warnung vor Fake President
Fraud und Co.
Sandra Dammalacks
Besonders dreiste Cyber-Betrugsfälle halten unser Schadenteam
seit einiger Zeit in Atem: Fake President Fraud (übersetzt in etwa:
Falscher-Chef-Trick). Die Schäden gehen in die Millionen und
treffen Unternehmen weltweit.
Der größte veröffentlichte Schaden aus den USA beläuft sich auf
53 Mio. USD. Aber auch Unternehmen in Europa melden vermehrt
derartige Attacken. Die in unserem Hause bislang registrierten
Schadenfälle liegen zwischen 50.000 € und 500.000 €.
Nachdem sich die Betrugsversuche im letzten Jahr verstärkt auf
den französischsprachigen Raum konzentriert haben, steht nun –
so die Erfahrung von Kunden und Vertrauensschadenversicherern
– besonders auch der deutschsprachige Raum mit Deutschland,
Österreich und der Schweiz im Fokus.
Fake President Fraud – was ist das?
Fake President Fraud ist der Überbegriff für eine neue
Betrugsmasche, die – in unterschiedlichen Spielarten – mit
gefälschten Identitäten arbeitet und Unternehmen mitunter herbe
Vermögensverluste beschert. Man unterscheidet drei
Herangehensweisen:
•
•
•
Fake President Fraud: Betrug durch Vorspiegelung einer
falschen Identität
Fake Identity Fraud: Betrug durch Nutzung einer fremden
Identität
Payment Diversion: Betrug durch Umleitung von
Zahlungsströmen
Fake President Fraud: Betrug durch Vorspiegelung einer
falschen Identität
Bei dieser Betrugsmasche geben sich die Täter als ein Organ des
Unternehmens, in der Regel als Vorstandsmitglied, aus und
kontaktieren per E-Mail oder Fax einen Mitarbeiter der
Finanzabteilung. Oft geht dieser gefälschten E-Mail oder dem
gefälschten Fax ein vorbereitender Anruf voraus.
Unter Vorspiegelung der – falschen – Tatsache, dass es sich um
eine höchst geheime und vertrauliche Angelegenheit handele, von
der strategische Weichenstellungen im Unternehmen abhingen,
wird der angeschriebene Mitarbeiter dazu gebracht, eine
vermeintlich dringende Überweisung auszuführen.
Oft fühlen sich die Betroffenen wegen der angeblichen Wichtigkeit
der Transaktion unter Druck gesetzt oder auch angesichts des
besonderen Vertrauens, das ihnen der vermeintliche Vorstand,
Geschäftsführer oder Gesellschafter entgegenbringt,
geschmeichelt. Auf diese Weise psychologisch manipuliert, führen
sie dann mittunter ebenso zügig wie unbedacht die verlangten
Überweisungen aus.
In der Regel soll das Geld auf ein ausländisches Konto
überwiesen werden, meist in Asien oder Osteuropa. Fliegt der
Betrug dann schließlich auf, sind die Konten leergeräumt oder die
Rückholung der überwiesenen Summe ist aufgrund des
Rechtssystems im betreffenden Land erheblich erschwert.
Besonders perfide: Oftmals sprechen die Betrüger gezielt
Mitarbeiter in ausländischen Niederlassungen des Unternehmens
an, welche die verantwortlichen Organe im Unternehmen nicht
persönlich kennen und sich daher leicht von der Identität der
Kontaktperson täuschen lassen.
Fake Identity Fraud: Betrug durch Nutzung einer fremden
Identität
Bei diesem Betrugsszenario geben sich die Täter als Kunde oder
Neukunde aus und ordern schriftlich Waren. Mit plausiblen
Erklärungen erwirken sie, dass die Lieferung an eine von der
üblichen abweichende Lieferadresse geschickt wird. Da die
Identität einer tatsächlich existierenden Firma genutzt wird,
schöpfen die Betrugsopfer zunächst keinen Verdacht.
Oft fliegt der Betrug erst auf, wenn das betrogene Unternehmen
die echte Firma, der die Waren ja vermeintlich geliefert wurden,
wegen der Bezahlung anmahnt. Überprüft die Polizei die
Lieferadresse, findet sie die angeblichen Geschäftsräume
verlassen vor. Von der Ware keine Spur.
Payment Diversion: Betrug durch Umleitung von
Zahlungsströmen
Bei dieser Fallvariante versenden die Betrüger gefälschte
Mitteilungen von vermeintlichen Geschäftspartnern oder
Lieferanten. Ziel ist es, die Bezahlung für Waren oder erbrachte
Dienstleistungen auf abweichende Konten umzuleiten.
In der Regel behaupten die Betrüger, dass sich die bisher
vereinbarten Bankverbindungen geändert hätten und der
Zahlungsverkehr ab sofort über die neue Bankverbindung
abgewickelt werden solle.
Im Infokasten finden Sie Handlungsempfehlungen zum Umgang
mit dem Thema Fake President Fraud und seinen Spielarten.
Handlungsempfehlungen
•
Schaffen Sie klar strukturierte Prozesse und geregelte
Zuständigkeiten in Ihrem Unternehmen. Sofern noch nicht
geschehen, sollte bei allen finanzerheblichen Transaktionen
ein Vieraugenprinzip eingeführt werden.
•
Stellen Sie klare Regeln auf, die festlegen, wie bei
Ausnahmefällen vorzugehen ist, etwa wenn eine besonders
hohe oder dringliche Zahlung veranlasst werden soll.
•
Verifizieren Sie die Zahlungsinformation oder die Bestellung
per E-Mail. Dringend zu empfehlen ist ein Kontrollanruf bei
Ansprechpartnern Ihres Kunden, die Ihnen persönlich bekannt
sind. Die Telefonnummer sollte dabei selbstverständlich nicht
der E-Mail entnommen werden, sondern den eigenen
Unterlagen oder der offiziellen Internetseite der Firma.
•
Bei geänderten Bankkontodaten oder Zahlungsempfängern
empfiehlt es sich dringend, die Angaben durch eine sichere
Methode wie Brief, Kontobestätigung oder Rückruf
authentifizieren zu lassen.
•
Kommt Ihnen ein Vorgang „spanisch“ vor, etwa wenn Inhalt,
Stil, Wortlaut oder Procedere vom Üblichen abweichen, ist es
ratsam, sich an die Person, die den Vorgang initiiert bzw.
versandt hat, zu wenden oder den unmittelbaren Vorgesetzten
zu informieren.
•
Im Falle eines Angriffs sollten Sie polizeiliche Anzeige
erstatten.
•
Informieren Sie alle Ihre Angestellten weltweit über mögliche
Betrugsszenarien, sensibilisieren Sie sie für diese Gefahr und
gestalten Sie entsprechende Verhaltensrichtlinien.
•
Besonders Mitarbeiter, die in sensiblen Bereichen wie den
Finanzabteilungen arbeiten, sollten auf die Bedrohung explizit
hingewiesen werden.
Cyberbetrug – kann man solche Schäden absichern?
Versicherbar sind derartige Risiken über die
Vertrauensschadenversicherung (VSV) auf Basis neuester
Bedingungswerke oder auch über eine separate
Cyberversicherung mit VSV-Baustein. Wesentlich ist dabei,
ausreichend hohe Versicherungssummen und Sublimite für diese
Erweiterungen zu wählen.
Die Bedingungswerke unterscheiden sich von Versicherer zu
Versicherer. Daher gibt es in der VSV und der Cyberversicherung
große Unterschiede in den entsprechenden Klauselerweiterungen.
Bei der Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes
bedarf es daher besonderer fachlicher Expertise.
Unsere Schadenpraxis zeigt: Betrugsfälle wie die genannten
ziehen sich durch alle Branchen. D.h. kein Unternehmen ist gegen
Fake President Fraud und Co. gefeit.
Auch produzierenden Unternehmen, die dem Abschluss einer
Vertrauensschaden- oder Cyberversicherung bislang eher wenig
Bedeutung beigemessen haben, empfehlen wir, sich mit diesen
neuen Schadenszenarien auseinanderzusetzen – und sich mit
entsprechenden Versicherungslösungen zu beschäftigen.
Gern stehen Ihnen unsere Kundenberater für weitere
Informationen zur Verfügung und senden Ihnen auf Wunsch auch
ein passendes Angebot zu.