KEF-Büro der ARD Fragen und Antworten zur Anmeldung des Finanzbedarfs der ARD zum 20. KEF-Bericht 1. Warum melden ARD, ZDF und Deutschlandradio bei der KEF den Finanzbedarf an? Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind staatsvertraglich verpflichtet, alle zwei Jahre ihren Finanzbedarf an die unabhängige KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs) zu übermitteln. 2. Was beinhaltet das KEF-Verfahren? Das KEF-Verfahren ist im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag geregelt. Die KEF hat danach die Aufgabe, unter Beachtung der Programmautonomie den von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzbedarf fachlich zu überprüfen und zu ermitteln. Die KEF muss den Landesregierungen mindestens alle zwei Jahre einen Bericht erstatten. Den 20. Bericht wird die KEF voraussichtlich im Frühjahr 2016 veröffentlichen. Dazu müssen ARD, ZDF und Deutschlandradio die Anmeldungen bis Ende August 2015 an die KEF übermitteln. 3. Wie wird der monatliche Rundfunkbeitrag festgelegt? Der monatliche Rundfunkbeitrag wird auf Basis eines dreistufigen Verfahrens festgelegt. Danach melden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der ersten Stufe den Finanzbedarf an. In der zweiten Stufe erfolgt durch die KEF eine fachliche Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs. Abschließend wird in der dritten Stufe der Rundfunkbeitrag auf Grundlage des KEF-Vorschlags durch den Rundfunkgesetzgeber festgesetzt. 4. Warum melden ARD, ZDF und Deutschlandradio bei der KEF den Finanzbedarf für den 20. KEF-Bericht erst zum 31. August an und nicht wie bei vorangegangenen Anmeldungen zum 30. April? Im Hinblick auf die damals laufende Überprüfung des zum 01.01.2013 neu eingeführten Beitragsmodells und der erwarteten Anpassungen durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 18. Juni 2015 hat die KEF vorgeschlagen, die Abgabe um vier Monate zu verschieben. Somit konnten medienpolitische Beschlüsse der Länder noch in der Finanzbedarfsplanung für den 20. KEF-Bericht berücksichtigt werden. Stand: 31.08.2015 Seite 1 KEF-Büro der ARD 5. Was wurde auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 18. Juni 2015 über die Evaluierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags entschieden? Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben die Auswirkungen durch die ab Januar 2013 erfolgte Umstellung von der Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag überprüft. In ihrer Konferenz am 18.06.2015 wurden einige Anpassungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages beschlossen. Diese betreffen im privaten Bereich Erleichterungen für volljährige Kinder bei Befreiung der Eltern, die Verlängerung der Befreiungszeiträume und Erleichterungen bei der Antragsstellung. Im nicht privaten Bereich soll künftig ein Wahlrecht bestehen, so dass die Anzahl der Beschäftigten oder alternativ sog. Vollzeitäquivalente zur Einordnung in die Betriebsstättenstaffelung gemeldet werden können. Der Rundfunkbeitrag von sogenannten privilegierten Einrichtungen (zum Beispiel Kindertagesstätten) soll von einem vollen auf einen Drittel-Beitrag reduziert werden. Ergänzend sollen in den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag weitere Datenschutzregelungen und die Ermächtigung zu einem weiteren Meldedatenabgleich in einigen Jahren aufgenommen werden. Die Länder erarbeiten derzeit auf dieser Grundlage einen Staatsvertragsentwurf, der am 1. Januar 2017 in Kraft treten soll. Die Fragen zur Begrenzung von Werbung / Sponsoring, Strukturausgleich und Reduzierung der Belastungen bei Kfz wollen die Regierungschefinnen und Regierungschefs im Frühjahr 2016 nach Vorlage des 20. KEF-Berichts behandeln. 6. Wodurch entsteht die Beitragsrücklage und was passiert damit? In ihrem 19. Bericht hat die KEF empfohlen, dass Beitragsmehrerträge, die den von ihr festgelegten Finanzbedarf der Anstalten übersteigen, einer Beitragsrücklage zuzuführen sind. Faktisch wurden damit die verwendbaren Beitragserträge für ARD, ZDF und Deutschlandradio im Zeitraum 2013 bis 2016 „gedeckelt“. Bis Ende 2016 werden die ARD-Landesrundfunkanstalten voraussichtlich rund 1.163 Mio. € an Beitragsrücklagen angesammelt haben. Gemäß der im 19. KEF-Bericht dargestellten Zielsetzung soll die Beitragsrücklage für den Zeitraum ab 2017 herangezogen und mit dem Finanzbedarf der Rundfunkanstalten für die kommende Beitragsperiode verrechnet werden. Stand: 31.08.2015 Seite 2 KEF-Büro der ARD 7. Wie hoch ist die Anmeldung der ARD? Mit der Anmeldung zum 20. KEF-Bericht übermitteln die ARD-Landesrundfunkanstalten die mittelfristigen Finanzplanungen für den Zeitraum 2017 bis 2020 an die KEF. Im Ergebnis wird für diesen Zeitraum unter Berücksichtigung der voraussichtlich bis Ende 2016 gebildeten Beitragsrücklage in Höhe von 1.163 Mio. € ein ungedeckter Finanzbedarf von durchschnittlich 99 Mio. € p. a. angemeldet. 8. Wieso weist die ARD für den Zeitraum 2017 bis 2020 einen ungedeckten Finanzbedarf aus? Der angemeldete, ungedeckte Finanzbedarf soll die Aufwandssteigerungen ausgleichen, die für den Zeitraum 2017 bis 2020 bei durchschnittlich 2,2 % p. a. und damit geringfügig über dem Niveau der prognostizierten Teuerungsraten liegen. Dadurch sollen im Wesentlichen die zu erwartenden Preissteigerungen ausgeglichen und zudem Mittel zur Stärkung der Produktionsqualität im Programm und für die Weiterentwicklung der Standards in der Programmverbreitung (Digitaler Hörfunk und DVB-T2) bereit gestellt werden. Darüber hinaus soll in die Erhaltung der vielfältigen archivierten Programmschätze der ARD durch den Ausbau moderner Archivierungsverfahren investiert werden. 9. Wird es eine Anpassung des monatlichen Beitrags geben? Der monatliche Rundfunkbeitrag ist seit dem Jahr 2009 nicht mehr erhöht worden. Bis zum 1. April 2015 - also sechs Jahre in Folge - lag er stabil bei 17,98 € und wurde dann in diesem April auf 17,50 € gesenkt. Das Ergebnis der Anmeldung basiert u. a. auf einer mit der KEF entwickelten Beitragsertragsplanung, die für den Zeitraum 2017 bis 2020 stabile Beitragserträge ausweist. Derzeit ist noch unklar, ob und in welcher Höhe ein ungedeckter Finanzbedarf durch eine Veränderung der monatlichen Beitragshöhe ab dem Jahr 2017 ausgeglichen werden müsste. Die KEF wird dies im Rahmen der Erstellung des 20. KEF-Berichts bewerten und einen Beitrag für die kommende Beitragsperiode 2017 – 2020 vorschlagen. Auf dieser Grundlage entscheiden die Landesregierungen und Länderparlamente über eine Anpassung. 10. Wie haben sich die Beitragserträge in den letzten Jahren entwickelt? Für den Zeitraum 2013 bis 2016 werden für die ARD Beitragserträge in Höhe von durchschnittlich 5.651 Mio. € p. a. erwartet. Für den Zeitraum 2017 bis 2020 ergeben die aktuellen Planungen für die ARD Beitragserträge in Höhe von durchschnittlich 5.621 Mio. € p. a., so dass nach heutiger Erkenntnis kein weiterer Anstieg des Volumens der Beitragserträge erwartet wird. Stand: 31.08.2015 Seite 3 KEF-Büro der ARD 11. Werden neben den Erträgen aus Rundfunkbeiträgen noch andere Erträge erzielt? Neben den Erträgen aus Rundfunkbeiträgen erzielt die ARD im Zeitraum 2017 bis 2020 noch weitere Erträge von durchschnittlich 953 Mio. € p. a., die aus Werbung und Sponsoring sowie aus sonstigen Erträgen resultieren. Gemessen an der Summe aller Erträge der ARD sind das rund 14,5 %. Diese Einnahmen ermöglichen es der ARD, die Höhe des ungedeckten Finanzbedarfs zu dämpfen. 12. Welche Aufwandssteigerung hat die ARD eingeplant? Die Aufwandssteigerungen der ARD-Landesrundfunkanstalten für die Gebührenperiode 2009 bis 2012 mit durchschnittlich 0,9 % p. a. und für die Beitragsperiode 2013 bis 2016 mit durchschnittlich 0,7 % p. a. liegen deutlich unter dem Durchschnitt der allgemeinen Teuerungsrate. Dies bringt zum Ausdruck, dass die ARD-Landesrundfunkanstalten bereits in der Vergangenheit in erheblichem Umfang Rationalisierungs- und Kürzungsmaßnahmen umgesetzt haben. Die Aufwandssteigerungen in der Anmeldung für den 20. KEF-Bericht für den Zeitraum 2017 bis 2020 liegen im Vergleich zur Feststellung im 19. KEF-Bericht für den Zeitraum 2013 bis 2016 um durchschnittlich 2,2 % p. a. höher. Die Aufwandssteigerungen liegen geringfügig über dem Niveau der prognostizierten Teuerungsraten und sollen im Wesentlichen die zu erwartenden Preissteigerungen ausgleichen sowie die Umsetzung zukunftsweisender technischer Projekte im Bereich der Programmverbreitung und der Archivierung ermöglichen. 13. Was sind die wesentlichen Entwicklungen bei der Aufwandsplanung? Die ARD-Landesrundfunkanstalten orientieren sich bei den Tarifabschlüssen an den Ergebnissen im Öffentlichen Dienst der Länder. Am 28.03.2015 haben die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und ver.di in der vierten Verhandlungsrunde ein Tarifergebnis erreicht. Die Beschäftigten der Länder (außer Hessen) erhalten danach rückwirkend ab 1. März dieses Jahres 2,1 % mehr Gehalt und weitere 2,3 % (mindestens 75 €) ab 1. März 2016. Die ARD-Landesrundfunkanstalten orientieren sich bei ihren Tarifabschlüssen an den Ergebnissen im Öffentlichen Dienst der Länder und haben diese Steigerungsraten in ihrem Finanzbedarf als Obergrenze berücksichtigt. Die Programmaufwendungen der ARD sind für den Zeitraum 2017 bis 2020 durchschnittlich mit einer Steigerungsrate in Höhe von jährlich 2,2 % geplant. Nach unterproportionalen Steigerungen im Zeitraum 2013 bis 2016 liegen die Steigerungen geringfügig über der mit 2,05 % erwarteten rundfunkspezifischen Teuerungsrate, da zusätzliche Mittel zur Stärkung der Produktionsqualität im Programm benötigt werden. Stand: 31.08.2015 Seite 4
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