Fragen und Antworten zur Anmeldung des Finanzbedarfs der ARD

KEF-Büro der ARD
Fragen und Antworten zur Anmeldung des Finanzbedarfs der ARD
zum 20. KEF-Bericht
1. Warum melden ARD, ZDF und Deutschlandradio bei der KEF den
Finanzbedarf an?
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind staatsvertraglich verpflichtet,
alle zwei Jahre ihren Finanzbedarf an die unabhängige KEF (Kommission zur
Ermittlung des Finanzbedarfs) zu übermitteln.
2. Was beinhaltet das KEF-Verfahren?
Das KEF-Verfahren ist im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag geregelt. Die KEF
hat danach die Aufgabe, unter Beachtung der Programmautonomie den von den
Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzbedarf fachlich zu überprüfen und zu
ermitteln. Die KEF muss den Landesregierungen mindestens alle zwei Jahre
einen Bericht erstatten.
Den 20. Bericht wird die KEF voraussichtlich im Frühjahr 2016 veröffentlichen.
Dazu müssen ARD, ZDF und Deutschlandradio die Anmeldungen bis Ende
August 2015 an die KEF übermitteln.
3. Wie wird der monatliche Rundfunkbeitrag festgelegt?
Der monatliche Rundfunkbeitrag wird auf Basis eines dreistufigen Verfahrens
festgelegt. Danach melden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der
ersten Stufe den Finanzbedarf an. In der zweiten Stufe erfolgt durch die KEF
eine fachliche Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs. Abschließend wird
in der dritten Stufe der Rundfunkbeitrag auf Grundlage des KEF-Vorschlags
durch den Rundfunkgesetzgeber festgesetzt.
4. Warum melden ARD, ZDF und Deutschlandradio bei der KEF den
Finanzbedarf für den 20. KEF-Bericht erst zum 31. August an und nicht wie
bei vorangegangenen Anmeldungen zum 30. April?
Im Hinblick auf die damals laufende Überprüfung des zum 01.01.2013 neu
eingeführten Beitragsmodells und der erwarteten Anpassungen durch die
Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder auf der
Ministerpräsidentenkonferenz am 18. Juni 2015 hat die KEF vorgeschlagen, die
Abgabe um vier Monate zu verschieben. Somit konnten medienpolitische
Beschlüsse der Länder noch in der Finanzbedarfsplanung für den
20. KEF-Bericht berücksichtigt werden.
Stand: 31.08.2015
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5. Was wurde auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 18. Juni 2015 über die
Evaluierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags entschieden?
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben die
Auswirkungen durch die ab Januar 2013 erfolgte Umstellung von der
Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag überprüft. In ihrer Konferenz am
18.06.2015 wurden einige Anpassungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
beschlossen.
Diese betreffen im privaten Bereich Erleichterungen für volljährige Kinder bei
Befreiung der Eltern, die Verlängerung der Befreiungszeiträume und
Erleichterungen bei der Antragsstellung.
Im nicht privaten Bereich soll künftig ein Wahlrecht bestehen, so dass die Anzahl
der Beschäftigten oder alternativ sog. Vollzeitäquivalente zur Einordnung in die
Betriebsstättenstaffelung gemeldet werden können.
Der Rundfunkbeitrag von sogenannten privilegierten Einrichtungen (zum Beispiel
Kindertagesstätten) soll von einem vollen auf einen Drittel-Beitrag reduziert
werden.
Ergänzend
sollen
in
den
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
weitere
Datenschutzregelungen und die Ermächtigung zu einem weiteren
Meldedatenabgleich in einigen Jahren aufgenommen werden. Die Länder
erarbeiten derzeit auf dieser Grundlage einen Staatsvertragsentwurf, der am
1. Januar 2017 in Kraft treten soll.
Die Fragen zur Begrenzung von Werbung / Sponsoring, Strukturausgleich und
Reduzierung der Belastungen bei Kfz wollen die Regierungschefinnen und
Regierungschefs im Frühjahr 2016 nach Vorlage des 20. KEF-Berichts
behandeln.
6. Wodurch entsteht die Beitragsrücklage und was passiert damit?
In ihrem 19. Bericht hat die KEF empfohlen, dass Beitragsmehrerträge, die den
von ihr festgelegten Finanzbedarf der Anstalten übersteigen, einer
Beitragsrücklage zuzuführen sind. Faktisch wurden damit die verwendbaren
Beitragserträge für ARD, ZDF und Deutschlandradio im Zeitraum 2013 bis 2016
„gedeckelt“. Bis Ende 2016 werden die ARD-Landesrundfunkanstalten
voraussichtlich rund 1.163 Mio. € an Beitragsrücklagen angesammelt haben.
Gemäß der im 19. KEF-Bericht dargestellten Zielsetzung soll die
Beitragsrücklage für den Zeitraum ab 2017 herangezogen und mit dem
Finanzbedarf der Rundfunkanstalten für die kommende Beitragsperiode
verrechnet werden.
Stand: 31.08.2015
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7. Wie hoch ist die Anmeldung der ARD?
Mit
der
Anmeldung
zum
20. KEF-Bericht
übermitteln
die
ARD-Landesrundfunkanstalten die mittelfristigen Finanzplanungen für den
Zeitraum 2017 bis 2020 an die KEF. Im Ergebnis wird für diesen Zeitraum unter
Berücksichtigung der voraussichtlich bis Ende 2016 gebildeten Beitragsrücklage
in Höhe von 1.163 Mio. € ein ungedeckter Finanzbedarf von durchschnittlich
99 Mio. € p. a. angemeldet.
8. Wieso weist die ARD für den Zeitraum 2017 bis 2020 einen ungedeckten
Finanzbedarf aus?
Der angemeldete, ungedeckte Finanzbedarf soll die Aufwandssteigerungen
ausgleichen, die für den Zeitraum 2017 bis 2020 bei durchschnittlich 2,2 % p. a.
und damit geringfügig über dem Niveau der prognostizierten Teuerungsraten
liegen. Dadurch sollen im Wesentlichen die zu erwartenden Preissteigerungen
ausgeglichen und zudem Mittel zur Stärkung der Produktionsqualität im
Programm und für die Weiterentwicklung der Standards in der
Programmverbreitung (Digitaler Hörfunk und DVB-T2) bereit gestellt werden.
Darüber hinaus soll in die Erhaltung der vielfältigen archivierten
Programmschätze der ARD durch den Ausbau moderner Archivierungsverfahren
investiert werden.
9. Wird es eine Anpassung des monatlichen Beitrags geben?
Der monatliche Rundfunkbeitrag ist seit dem Jahr 2009 nicht mehr erhöht
worden. Bis zum 1. April 2015 - also sechs Jahre in Folge - lag er stabil bei
17,98 € und wurde dann in diesem April auf 17,50 € gesenkt. Das Ergebnis der
Anmeldung
basiert
u. a.
auf
einer
mit
der
KEF
entwickelten
Beitragsertragsplanung, die für den Zeitraum 2017 bis 2020 stabile
Beitragserträge ausweist. Derzeit ist noch unklar, ob und in welcher Höhe ein
ungedeckter Finanzbedarf durch eine Veränderung der monatlichen
Beitragshöhe ab dem Jahr 2017 ausgeglichen werden müsste. Die KEF wird dies
im Rahmen der Erstellung des 20. KEF-Berichts bewerten und einen Beitrag für
die kommende Beitragsperiode 2017 – 2020 vorschlagen. Auf dieser Grundlage
entscheiden die Landesregierungen und Länderparlamente über eine
Anpassung.
10. Wie haben sich die Beitragserträge in den letzten Jahren entwickelt?
Für den Zeitraum 2013 bis 2016 werden für die ARD Beitragserträge in Höhe von
durchschnittlich 5.651 Mio. € p. a. erwartet. Für den Zeitraum 2017 bis 2020
ergeben die aktuellen Planungen für die ARD Beitragserträge in Höhe von
durchschnittlich 5.621 Mio. € p. a., so dass nach heutiger Erkenntnis kein
weiterer Anstieg des Volumens der Beitragserträge erwartet wird.
Stand: 31.08.2015
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11. Werden neben den Erträgen aus Rundfunkbeiträgen noch andere Erträge
erzielt?
Neben den Erträgen aus Rundfunkbeiträgen erzielt die ARD im Zeitraum 2017
bis 2020 noch weitere Erträge von durchschnittlich 953 Mio. € p. a., die aus
Werbung und Sponsoring sowie aus sonstigen Erträgen resultieren. Gemessen
an der Summe aller Erträge der ARD sind das rund 14,5 %. Diese Einnahmen
ermöglichen es der ARD, die Höhe des ungedeckten Finanzbedarfs zu dämpfen.
12. Welche Aufwandssteigerung hat die ARD eingeplant?
Die Aufwandssteigerungen der ARD-Landesrundfunkanstalten für die
Gebührenperiode 2009 bis 2012 mit durchschnittlich 0,9 % p. a. und für die
Beitragsperiode 2013 bis 2016 mit durchschnittlich 0,7 % p. a. liegen deutlich
unter dem Durchschnitt der allgemeinen Teuerungsrate. Dies bringt zum
Ausdruck, dass die ARD-Landesrundfunkanstalten bereits in der Vergangenheit
in erheblichem Umfang Rationalisierungs- und Kürzungsmaßnahmen umgesetzt
haben.
Die Aufwandssteigerungen in der Anmeldung für den 20. KEF-Bericht für den
Zeitraum 2017 bis 2020 liegen im Vergleich zur Feststellung im 19. KEF-Bericht
für den Zeitraum 2013 bis 2016 um durchschnittlich 2,2 % p. a. höher. Die
Aufwandssteigerungen liegen geringfügig über dem Niveau der prognostizierten
Teuerungsraten und sollen im Wesentlichen die zu erwartenden
Preissteigerungen ausgleichen sowie die Umsetzung zukunftsweisender
technischer Projekte im Bereich der Programmverbreitung und der Archivierung
ermöglichen.
13. Was sind die wesentlichen Entwicklungen bei der Aufwandsplanung?
Die ARD-Landesrundfunkanstalten orientieren sich bei den Tarifabschlüssen an
den Ergebnissen im Öffentlichen Dienst der Länder. Am 28.03.2015 haben die
Tarifgemeinschaft deutscher Länder und ver.di in der vierten Verhandlungsrunde
ein Tarifergebnis erreicht. Die Beschäftigten der Länder (außer Hessen) erhalten
danach rückwirkend ab 1. März dieses Jahres 2,1 % mehr Gehalt und weitere
2,3 % (mindestens 75 €) ab 1. März 2016. Die ARD-Landesrundfunkanstalten
orientieren sich bei ihren Tarifabschlüssen an den Ergebnissen im Öffentlichen
Dienst der Länder und haben diese Steigerungsraten in ihrem Finanzbedarf als
Obergrenze berücksichtigt.
Die Programmaufwendungen der ARD sind für den Zeitraum 2017 bis 2020
durchschnittlich mit einer Steigerungsrate in Höhe von jährlich 2,2 % geplant.
Nach unterproportionalen Steigerungen im Zeitraum 2013 bis 2016 liegen die
Steigerungen geringfügig über der mit 2,05 % erwarteten rundfunkspezifischen
Teuerungsrate, da zusätzliche Mittel zur Stärkung der Produktionsqualität im
Programm benötigt werden.
Stand: 31.08.2015
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