Kooperation mit OBI-Baumärkten Mieterhöhungen und falsche

Nachrichten aus dem Landesverband
Baden-Württemberg
Konstanz - Über 5.000 Mieter suchten 2014 Rat und
Hilfe beim Deutschen Mieterbund Bodensee, so viele wie
noch nie. Diese Zahl nannte der
Vorsitzende Herbert Weber auf
einer Delegiertenversammlung
des Mieterbundes, der seine Mitgliederzahl im Bodenseekreis
und im Landkreis Konstanz erneut steigern konnte. Über 7.000
Mieterhaushalte gehören dem
Verband an.
Warum kommen Mieter zum
Mieterbund? Teure Nebenkostenabrechnungen sind wie in
den Vorjahren der wichtigste Beratungsgrund, so Weber. Immer
mehr Mieter suchen jedoch Rat
wegen drohender Mieterhöhungen. Dies gelte nicht nur für die
Stadt Konstanz, sondern für den
gesamten Einzugsbereich des
Mieterbundes, geht aus dem Rechenschaftsbericht hervor.
In Konstanz, Singen, Radolfzell
und Rielasingen-Worblingen sei
auch nach einer Erhebung des
Landes die Wohnungsversorgung gefährdet. Daher wird in
diesen Gemeinden die maximal
zulässige Mieterhöhung von 20
auf 15 Prozent innerhalb von drei
Jahren abgesenkt.
Zahlreiche Konflikte gebe es mit
den neuen Eigentümern der etwa 600 Konstanzer Wohnungen,
die die Landesbank Baden-Württemberg an Investoren verkauft
habe. Ein Teil dieser Wohnungen
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Herbert Weber, Vorsitzender des Mieterbundes Bodensee
Mieterhöhungen und
falsche Abrechnungen
habe bereits ein weiteres Mal den
Besitzer gewechselt. Die neuen
Eigentümer strebten die Umwandlung in Eigentumswohnungen an. Gleichzeitig seien
teure Modernisierungen geplant, die vor allem zu Lasten der
Mieter gehen, kritisiert Weber.
Er begrüßte daher die Pläne der
Landesregierung, die Kündigungssperrfrist nach der Umwandlung einer Mietwohnung in
eine Eigentumswohnung zu verlängern. Allerdings agiere die
Landesregierung halbherzig: „In
Konstanz brauchen wir wie in
anderen Bundesländern eine
Schutzfrist von zehn Jahren“,
fordert Weber. Diese mache Umwandlungen unattraktiver und
erhalte den Bestand an Mietwohnungen. Der Mieterbund habe
daher auch Oberbürgermeister
Uli Burchardt um eine entsprechende Intervention in Stuttgart
gebeten.
„Wer einen Makler bestellt, muss
ihn auch bezahlen“, beschrieb
Weber das neue Recht für Wohnungsvermittler. Wie wichtig
diese Änderung sei, habe sich in
einer Konstanzer Wohnanlage
beim Petershausener Bahnhof
gezeigt: Mit Hilfe des Mieterbundes erhielten Mieter Provisionen
zurückerstattet, die Eigentümer
Mieterbund Bodensee
Kooperation mit OBI-Baumärkten
Konstanz - Mitglieder des
Mieterbundes Bodensee
haben seit Jahresbeginn eine
Mieterbund-Card in den Händen. Sie weist sie als Mitglieder
einer großen, starken Selbsthilfeorganisation aus und bringt
zusätzlich Vorteile: So gewähren
die OBI-Baumärkte in Konstanz,
Singen und Überlingen Mieterbund-Mitgliedern gegen Vorlage
der Mieterbund-Card Rabatte.
Diese Vorteile sollen allerdings
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nur den Mitgliedern, nicht jedoch
Trittbrettfahrern
zugutekommen. Daher macht der Mieterbund Bodensee auf folgende Vereinbarungen aufmerksam: Die
Mieterbund-Card darf nur von
Mitgliedern verwendet werden.
Sie ist nicht übertragbar und darf
nicht weitergegeben werden. Die
OBI-Baumärkte haben das Recht,
den Inhaber der MieterbundCard nach einem Ausweis oder
anderen Identitätsnachweisen
zu fragen. Davon werden die OBIBaumärkte ab sofort Gebrauch
machen. Endet die Mitgliedschaft im Mieterbund Bodensee,
ist die Karte unaufgefordert an
den Verein zurückzugeben.
Die Baumärkte gewähren die
Vorteile auf das gesamte Sortiment. Ausnahmen sind Tabakwaren, Bücher, Zeitschriften,
Pfand, Kautionen, Leihgebühren sowie der Erwerb von Warenoder Geschenkgutscheinen. ■
oder Verwalter beim Vertragsabschluss verlangt hatten. „Diese
Vermittlungsgebühr war rechtswidrig. Das Maklerrecht hat zu
diesem und anderem Missbrauch eingeladen. Gut, dass
dem endlich ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben wurde“, sagte
Weber erleichtert.
Mieterbund-Mitglieder schilderten auf der Delegiertenversammlung neue Abrechnungstricks.
So würden Hausmeisterdienste
und Gartenpflege in größeren
Wohnanlagen nicht mehr von
angestellten Mitarbeitern, sondern von neu gegründeten Tochtergesellschaften übernommen.
Die Folge seien starke Kostenexplosionen, obwohl die Leistung
nicht besser geworden sei.
Der Mieterbund Bodensee unterstützt das Handlungsprogramm
Wohnen der Stadt Konstanz, so
Weber. Allerdings müsse ausreichend in sozialen Wohnungsbau
investiert werden. „Denn Durchschnittsverdiener können sich
die Konstanzer Marktmieten
kaum noch leisten“, beklagt Weber.
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Nachruf
Der Deutsche Mieterbund
Offenburg-Lahr trauert um
Karl-Heinz Jedamzik
Karl-Heinz Jedamzik gehörte
seit dem Jahre 2002 dem
Vorstand an. Am 24. Oktober
2007 wurde er zum 2. Vorsitzenden gewählt. Er engagierte sich ehrenamtlich für den
Verein und war für den Mieterverein Begleiter bei Wohnungsübergaben.
Der Deutsche Mieterbund
Offenburg-Lahr wird KarlHeinz Jedamzik ein ehrendes
Andenken bewahren.
Rainer Wünsch,
Vorsitzender
Deutscher Mieterbund
Offenburg-Lahr
Rolf Gaßmann,
Landesvorsitzender
Deutscher Mieterbund
Baden-Württemberg
MieterZeitung 4/2015
ZKZ 2211
Dass ausgebildete Lehrer
alles besser wissen wollen,
bestätigt sich nicht bei Udo Casper. Denn der Landesgeschäftsführer des Deutschen Mieterbundes in Baden Württemberg hört
genau hin und hat immer ein offenes Ohr für die Anliegen der
35 Mietervereine im Südweststaat. Wenn möglich, versucht
er, deren Anregungen umzusetzen. Die Hilfestellung für die Vereine durch Bereitstellung von
Serviceangeboten wie Telefonrouting,
Schulungsangebote
und Infomaterial ist aber nur ein
Teil seiner Arbeit. Darüber hinaus bereitet er Konferenzen
und Mietertage vor und sorgt in
enger Abstimmung mit dem Lan-
■
Vom Pädagogen zum
Mietrechtsexperten:
Udo Casper
desvorstand für eine starke politische Interessenvertretung des
Mieterbundes gegenüber Landesregierung, Landtag und
Wohnungswirtschaft.
Eigentlich hatte Udo Casper eine
Karriere als Realschullehrer vorgeschwebt. Weil daraus aber wegen der damaligen „Lehrerschwemme“ zunächst nichts
wurde, bewarb er sich vor nun
25 Jahren erfolgreich für die Geschäftsführung des Mieterbundes und arbeitete sich schnell in
die Verbandsarbeit ein. Damals
ging vieles im Mieterbund noch
weit weniger professionell zu.
Auch dank seines außergewöhnlichen Einsatzes konnte der Landesverband sich zu einer allseits
Der Landesvorstand gratuliert (v. l.): Thomas Keck (Mitglied des Landesvorstandes),
Rolf Gaßmann (Landesvorsitzender), Karl Winckelmann (stellvertretender Landesvorsitzender),
Udo Casper, Angelika Casper, Susanne Matt (Mitglied des Landesvorstandes) und
Joachim Knöpfel (stellvertretender Landesvorsitzender)
Ministerbesuch
beim Mieterbund Bodensee
Konstanz - Welche wohnungspolitischen
Maßnahmen will die Landesregierung in diesem Jahr umsetzen?
Darüber diskutierte der badenwürttembergische Minister für
Bundesrat, Europa und Internationale Angelegenheiten, Peter
Friedrich, mit dem Vorstand des
Mieterbundes Bodensee. Der Minister, der seit zehn Jahren Mitglied des Mieterbundes ist, stellte
die geplanten mietrechtlichen
Rechtsverordnungen der Landesregierung vor. So werde die
maximal mögliche Mieterhöhung auf 15 Prozent innerhalb
■
von drei Jahren begrenzt. Anhand von konkreten Beispielen
aus Konstanz machte der Mieterbundvorsitzende Herbert Weber
deutlich, dass das Land den
rechtlichen Spielraum zum
Schutz der Mieter vor Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen voll ausschöpfen müsse.
Es reiche nicht aus, diese Kündigungssperrfrist von drei auf nur
fünf Jahre auszudehnen. Die Regierung solle sich am hessischen
Vorbild orientieren und die Frist
auf zehn Jahre verlängern, denn
„Umwandlung vernichtet günstigen Wohnraum“.
■
anerkannten Interessenvertretung der Mieter in Baden-Württemberg entwickeln. Mit Hilfe
seines pädagogischen Geschicks
ließ sich manche Unstimmigkeit
im Verband ausräumen, so dass
seit langem in allen Gremien des
Landesverbandes eine freundschaftliche
Atmosphäre
herrscht.
Landesvorsitzender Rolf Gaßmann bedankte sich deshalb auf
der Vorsitzendenkonferenz für
25 Jahre erfolgreiche und engagierte Arbeit: „Udo, du bist ein
Glücksfall für die baden-württembergische Mieterorganisation, wir schätzen dein Engagement oft bis in die Abendstunden
und wir spüren, dass dir die Arbeit mit uns Freude bereitet.“
Udo Casper arbeite aber wohl
auch deshalb oft bis spät abends
so gern in der Geschäftsstelle,
weil er daheim weniger rauchen
dürfe. „Nun musst du dich für 25
Jahre gute Arbeit mit nur einem
kleinen Jubiläumsgeschenk des
Mieterbundes zufriedengeben“,
scherzte Gaßmann. Schließlich
sei Udo Casper durch seine Arbeit
beim Mieterbund schon reichlich
beschenkt worden: In der Geschäftsstelle des Mieterbundes
hatte er die Liebe seines Lebens
kennengelernt: Angelika und er
sind seit Jahren ein Ehepaar. ■
Mieterverein Zollern/Alb
Jahreshauptversammlung 2015
Hiermit lädt der Mieterverein Zollern/Alb Sie herzlich zu seiner
diesjährigen Jahreshauptversammlung am Samstag, den
19. September 2015, um 15.00 Uhr in die Gaststätte
„Grüne Au“ in Albstadt-Ebingen, Hartmannstraße 176, ein.
TAGESORDNUNG
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Anträge und Verabschiedung der Tagesordnung
3. Geschäftsbericht 2014
4. Kassen- und Revisionsbericht
5. Aussprache zu den Berichten
6. Entlastung des gesamten Vorstandes
7. Kurzreferat/Vortrag des DMB-Landesverbandes
Baden-Württemberg
8. Verschiedenes
Anträge an die Mitgliederversammlung müssen dem Vorstand
des Mietervereins Zollern/Alb, Sigmaringerstraße 3, 72422 Albstadt, bis spätestens 31. August 2015 schriftlich vorliegen.
Jeder Teilnehmer erhält einen Verzehrgutschein.
Gerhard Holdenried, Vorsitzender
4/2015 MieterZeitung
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Nachrichten aus dem Landesverband
Baden-Württemberg
Gebietskulisse für Mietpreisbremse vergrößern
Der Deutsche Mieterbund
Baden-Württemberg begrüßt, dass die grün-rote Landesregierung plant, der Mietpreisbremse in Baden-Württemberg
Gültigkeit zu verschaffen, hätte
sich aber ein Inkrafttreten vor
der Sommerpause gewünscht.
Anlässlich der Vorsitzendenkonferenz des Verbandes erklärte
der Landesvorsitzende Rolf Gaßmann vor Medienvertretern in
Ludwigsburg: „Die Mietpreisbremse ist eine wichtige wohnungspolitische
Maßnahme,
weil sie die Auswirkungen des
Wohnungsmangels
abfedert
und verhindert, dass Wohnen in
der Stadt für immer mehr Menschen zu einem Armutsrisiko
oder gar zu einem unbezahlbaren Luxusgut wird.“ Die Landesverordnung sei aus Sicht der
Mieterorganisation zweifellos
ein Schritt in die richtige Richtung, sie zeige jedoch deutlichen
Verbesserungsbedarf.
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Wiedervermietungsmieten:
Baden-Württembergs Städte
an der Spitze
Baden-Württemberg ist ein attraktives Bundesland, und Wohnen ist daher schon immer teuer.
Die Mietpreise liegen hier durchschnittlich 20 bis 30 Prozent über
dem Bundesdurchschnitt. Gaßmann: „In den letzten Jahren ist
jedoch die Mietpreisentwicklung
in den Ballungsräumen und Universitätsstädten völlig aus dem
Ruder gelaufen.“
Seit Jahren vergrößert sich der
Abstand zwischen Bestandsund Angebotsmieten. In vielen
Städten liegen die Angebotsmieten durchschnittlich um 20 bis 30
Prozent über der ortsüblichen
Vergleichsmiete. Im F+B-WohnIndex für das erste Quartal 2015
werden unter den „Top 50 der
Neuvertragsmieten für Wohnen
in Städten ab 25.000 Einwohnern“ überdurchschnittlich viele, nämlich 18, Städte in BadenWürttemberg genannt. Das Internetportal „Immowelt“ hat für
die Städte in der Region Stuttgart
für Juni 2015 Angebotsmieten
festgestellt, die deutlich über der
ortsüblichen Vergleichsmiete
liegen: Stuttgart 13,34 Euro, Sindelfingen 10,72 Euro, Esslingen
9,54 Euro, Ludwigsburg 11,27
Euro, Böblingen 10,28 Euro, Leonberg 9,94 Euro, Filderstadt
9,31 Euro und Leinfelden-Echterdingen 11,29 Euro pro Quadratmeter.
Die Gebietskulisse der
Landesverordnung hat Lücken
Nach der bundesgesetzlichen
Grundlage (Paragraph 556 d Absatz 2 BGB) ist ein angespannter
Wohnungsmarkt Voraussetzung
für die Mietpreisbremse. Wohnungsmangel und in der Folge
dramatisch steigende Mieten
sind in Baden-Württemberg kein
lokales Problem. Die ausreichende Versorgung der Bevölkerung
mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen ist ein
Problem ganzer Regionen, das
sich mit zunehmender Verdichtung zuspitzt.
Es ist unverständlich, dass zum
Beispiel in der wirtschaftsstarken Region Stuttgart, in der ein
Viertel der Bevölkerung BadenWürttembergs lebt, Städte wie
Ludwigsburg, Leonberg, Esslingen, Böblingen und Waiblingen,
die über äußerst angespannte
Wohnungsmärkte klagen, nicht
in die Verordnung aufgenommen wurden. Es fehlten zudem
Ostfildern und insbesondere
Leinfelden-Echterdingen, das im
F+B-Mietspiegelindex unmittelbar hinter Stuttgart auf Platz
sechs der teuersten Wohnstädte
in Deutschland liegt. Nach allen
Erfahrungen musste man davon
ausgehen, dass zumindest die
ans S-Bahn-Netz angeschlossenen Städte in die Gebietskulisse
der Rechtsverordnung aufgenommen werden, weil die
Wohnraumversorgung gefährdet ist. Vergleichbares gilt für
den Ballungsraum Rhein-Neckar
und andere Verdichtungsräume.
Die Ablehnung der
Mietpreisbremse durch die
Opposition ist unsozial und
unverständlich
„Bundeskanzlerin Angela Merkel versprach im Bundestagswahlkampf eine Begrenzung der
Wiedervermietungsmieten“, erinnert Gaßmann die CDU im
Landtag von Baden-Württemberg. Der Mieterbund nimmt deshalb mit Erstaunen zur Kenntnis,
dass die Umsetzung der von der
CDU im Bundestag mit beschlossenen Regelung im baden-württembergischen Landtag auf deren Ablehnung stößt.
Die von deren wohnungspolitischen Sprecher vorgetragene
Kritik, dass durch die Mietpreisbremse kein neuer Wohnraum
geschaffen werde, zeuge von wenig Sachkenntnis. „Das ist auch
nicht die Aufgabe der Mietpreisbremse. Ihre Aufgabe besteht darin, zu verhindern, dass das
Grundversorgungsgut Wohnen
selbst für Durchschnittsverdiener in den Ballungszentren unbezahlbar wird, weil viele Vermieter ihre Marktmacht in der
Mangelsituation
missbrauchen“, so Gaßmann. „Stadt bedeute mehr als eine Ansammlung von Wohlhabenden, die
sich wohnen in der Stadt leisten
können. Deshalb ist die Mietpreisbremse ein Gebot der sozialen Marktwirtschaft.“
Die Mietpreisbremse stelle auch
kein Investitionshemmnis dar,
widerspricht Gaßmann der Opposition im Landtag. Wer neu
baut oder in eine bestehende Immobilie erhebliche Investitionen tätigt, ist bekanntlich von
der Mietpreisbremse nicht betroffen.
Gaßmann begrüßte in diesem
Zusammenhang die jüngste Entscheidung des Bayrischen Verfassungsgerichtshofes. Dieser
hatte am 24. Juni 2015 festgestellt, dass die der Kappungsgrenze zugrunde liegende Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht gegen das Grundgesetz verstoße und nicht zu beanstanden sei. Die Bestandsgarantie des Eigentums werde nicht
deshalb in Frage gestellt, weil
nicht die höchstmögliche Rendite aus dem Eigentumsobjekt erzielt werden könne. Die Befugnis
des Gesetzgebers, Inhalte und
Schranken zu bestimmen, gehe
umso weiter, je mehr das Eigentumsobjekt in einem sozialen Bezug und einer sozialen Funktion
stehe. Dies gelte auch für das
Ziel, ein zu starkes Ansteigen der
Mieten zu verhindern.
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DMB Mieterverein Waiblingen
Sommerferien
Verstöße gegen das Bestellerprinzip melden
Seit dem 1. Juli 2015 müssen Vermieter grundsätzlich die Maklergebühren bezahlen. Manche Makler verlangen nun rechtswidrig Besichtigungs- oder Servicegebühren. Bitte melden Sie umgehend solche oder ähnliche Tricks der Makler dem Deutschen
Mieterbund Baden-Württemberg, Olgastraße 77, 70182 Stuttgart, [email protected], damit er dagegen vorgehen kann.
Der Mieterverein Waiblingen und seine Beratungsstelle
Schorndorf haben wie folgt geschlossen:
Geschäfts- und Beratungsstelle Waiblingen:
vom 24. August bis 6. September, je einschließlich,
Beratungsstelle Schorndorf: vom 7. September bis
14. September, je einschließlich.
Landesverband Baden-Württemberg e. V., Olgastraße 77, 70182 Stuttgart, Tel. 07 11/2 36 06 00,
Fax 07 11/2 36 06 02. Verantwortlich für den Inhalt der Seiten 16–18: Udo Casper
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MieterZeitung 4/2015