Nachrichten aus dem Landesverband Baden-Württemberg Konstanz - Über 5.000 Mieter suchten 2014 Rat und Hilfe beim Deutschen Mieterbund Bodensee, so viele wie noch nie. Diese Zahl nannte der Vorsitzende Herbert Weber auf einer Delegiertenversammlung des Mieterbundes, der seine Mitgliederzahl im Bodenseekreis und im Landkreis Konstanz erneut steigern konnte. Über 7.000 Mieterhaushalte gehören dem Verband an. Warum kommen Mieter zum Mieterbund? Teure Nebenkostenabrechnungen sind wie in den Vorjahren der wichtigste Beratungsgrund, so Weber. Immer mehr Mieter suchen jedoch Rat wegen drohender Mieterhöhungen. Dies gelte nicht nur für die Stadt Konstanz, sondern für den gesamten Einzugsbereich des Mieterbundes, geht aus dem Rechenschaftsbericht hervor. In Konstanz, Singen, Radolfzell und Rielasingen-Worblingen sei auch nach einer Erhebung des Landes die Wohnungsversorgung gefährdet. Daher wird in diesen Gemeinden die maximal zulässige Mieterhöhung von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren abgesenkt. Zahlreiche Konflikte gebe es mit den neuen Eigentümern der etwa 600 Konstanzer Wohnungen, die die Landesbank Baden-Württemberg an Investoren verkauft habe. Ein Teil dieser Wohnungen ■ Herbert Weber, Vorsitzender des Mieterbundes Bodensee Mieterhöhungen und falsche Abrechnungen habe bereits ein weiteres Mal den Besitzer gewechselt. Die neuen Eigentümer strebten die Umwandlung in Eigentumswohnungen an. Gleichzeitig seien teure Modernisierungen geplant, die vor allem zu Lasten der Mieter gehen, kritisiert Weber. Er begrüßte daher die Pläne der Landesregierung, die Kündigungssperrfrist nach der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung zu verlängern. Allerdings agiere die Landesregierung halbherzig: „In Konstanz brauchen wir wie in anderen Bundesländern eine Schutzfrist von zehn Jahren“, fordert Weber. Diese mache Umwandlungen unattraktiver und erhalte den Bestand an Mietwohnungen. Der Mieterbund habe daher auch Oberbürgermeister Uli Burchardt um eine entsprechende Intervention in Stuttgart gebeten. „Wer einen Makler bestellt, muss ihn auch bezahlen“, beschrieb Weber das neue Recht für Wohnungsvermittler. Wie wichtig diese Änderung sei, habe sich in einer Konstanzer Wohnanlage beim Petershausener Bahnhof gezeigt: Mit Hilfe des Mieterbundes erhielten Mieter Provisionen zurückerstattet, die Eigentümer Mieterbund Bodensee Kooperation mit OBI-Baumärkten Konstanz - Mitglieder des Mieterbundes Bodensee haben seit Jahresbeginn eine Mieterbund-Card in den Händen. Sie weist sie als Mitglieder einer großen, starken Selbsthilfeorganisation aus und bringt zusätzlich Vorteile: So gewähren die OBI-Baumärkte in Konstanz, Singen und Überlingen Mieterbund-Mitgliedern gegen Vorlage der Mieterbund-Card Rabatte. Diese Vorteile sollen allerdings ■ 16 nur den Mitgliedern, nicht jedoch Trittbrettfahrern zugutekommen. Daher macht der Mieterbund Bodensee auf folgende Vereinbarungen aufmerksam: Die Mieterbund-Card darf nur von Mitgliedern verwendet werden. Sie ist nicht übertragbar und darf nicht weitergegeben werden. Die OBI-Baumärkte haben das Recht, den Inhaber der MieterbundCard nach einem Ausweis oder anderen Identitätsnachweisen zu fragen. Davon werden die OBIBaumärkte ab sofort Gebrauch machen. Endet die Mitgliedschaft im Mieterbund Bodensee, ist die Karte unaufgefordert an den Verein zurückzugeben. Die Baumärkte gewähren die Vorteile auf das gesamte Sortiment. Ausnahmen sind Tabakwaren, Bücher, Zeitschriften, Pfand, Kautionen, Leihgebühren sowie der Erwerb von Warenoder Geschenkgutscheinen. ■ oder Verwalter beim Vertragsabschluss verlangt hatten. „Diese Vermittlungsgebühr war rechtswidrig. Das Maklerrecht hat zu diesem und anderem Missbrauch eingeladen. Gut, dass dem endlich ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben wurde“, sagte Weber erleichtert. Mieterbund-Mitglieder schilderten auf der Delegiertenversammlung neue Abrechnungstricks. So würden Hausmeisterdienste und Gartenpflege in größeren Wohnanlagen nicht mehr von angestellten Mitarbeitern, sondern von neu gegründeten Tochtergesellschaften übernommen. Die Folge seien starke Kostenexplosionen, obwohl die Leistung nicht besser geworden sei. Der Mieterbund Bodensee unterstützt das Handlungsprogramm Wohnen der Stadt Konstanz, so Weber. Allerdings müsse ausreichend in sozialen Wohnungsbau investiert werden. „Denn Durchschnittsverdiener können sich die Konstanzer Marktmieten kaum noch leisten“, beklagt Weber. ■ Nachruf Der Deutsche Mieterbund Offenburg-Lahr trauert um Karl-Heinz Jedamzik Karl-Heinz Jedamzik gehörte seit dem Jahre 2002 dem Vorstand an. Am 24. Oktober 2007 wurde er zum 2. Vorsitzenden gewählt. Er engagierte sich ehrenamtlich für den Verein und war für den Mieterverein Begleiter bei Wohnungsübergaben. Der Deutsche Mieterbund Offenburg-Lahr wird KarlHeinz Jedamzik ein ehrendes Andenken bewahren. Rainer Wünsch, Vorsitzender Deutscher Mieterbund Offenburg-Lahr Rolf Gaßmann, Landesvorsitzender Deutscher Mieterbund Baden-Württemberg MieterZeitung 4/2015 ZKZ 2211 Dass ausgebildete Lehrer alles besser wissen wollen, bestätigt sich nicht bei Udo Casper. Denn der Landesgeschäftsführer des Deutschen Mieterbundes in Baden Württemberg hört genau hin und hat immer ein offenes Ohr für die Anliegen der 35 Mietervereine im Südweststaat. Wenn möglich, versucht er, deren Anregungen umzusetzen. Die Hilfestellung für die Vereine durch Bereitstellung von Serviceangeboten wie Telefonrouting, Schulungsangebote und Infomaterial ist aber nur ein Teil seiner Arbeit. Darüber hinaus bereitet er Konferenzen und Mietertage vor und sorgt in enger Abstimmung mit dem Lan- ■ Vom Pädagogen zum Mietrechtsexperten: Udo Casper desvorstand für eine starke politische Interessenvertretung des Mieterbundes gegenüber Landesregierung, Landtag und Wohnungswirtschaft. Eigentlich hatte Udo Casper eine Karriere als Realschullehrer vorgeschwebt. Weil daraus aber wegen der damaligen „Lehrerschwemme“ zunächst nichts wurde, bewarb er sich vor nun 25 Jahren erfolgreich für die Geschäftsführung des Mieterbundes und arbeitete sich schnell in die Verbandsarbeit ein. Damals ging vieles im Mieterbund noch weit weniger professionell zu. Auch dank seines außergewöhnlichen Einsatzes konnte der Landesverband sich zu einer allseits Der Landesvorstand gratuliert (v. l.): Thomas Keck (Mitglied des Landesvorstandes), Rolf Gaßmann (Landesvorsitzender), Karl Winckelmann (stellvertretender Landesvorsitzender), Udo Casper, Angelika Casper, Susanne Matt (Mitglied des Landesvorstandes) und Joachim Knöpfel (stellvertretender Landesvorsitzender) Ministerbesuch beim Mieterbund Bodensee Konstanz - Welche wohnungspolitischen Maßnahmen will die Landesregierung in diesem Jahr umsetzen? Darüber diskutierte der badenwürttembergische Minister für Bundesrat, Europa und Internationale Angelegenheiten, Peter Friedrich, mit dem Vorstand des Mieterbundes Bodensee. Der Minister, der seit zehn Jahren Mitglied des Mieterbundes ist, stellte die geplanten mietrechtlichen Rechtsverordnungen der Landesregierung vor. So werde die maximal mögliche Mieterhöhung auf 15 Prozent innerhalb ■ von drei Jahren begrenzt. Anhand von konkreten Beispielen aus Konstanz machte der Mieterbundvorsitzende Herbert Weber deutlich, dass das Land den rechtlichen Spielraum zum Schutz der Mieter vor Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen voll ausschöpfen müsse. Es reiche nicht aus, diese Kündigungssperrfrist von drei auf nur fünf Jahre auszudehnen. Die Regierung solle sich am hessischen Vorbild orientieren und die Frist auf zehn Jahre verlängern, denn „Umwandlung vernichtet günstigen Wohnraum“. ■ anerkannten Interessenvertretung der Mieter in Baden-Württemberg entwickeln. Mit Hilfe seines pädagogischen Geschicks ließ sich manche Unstimmigkeit im Verband ausräumen, so dass seit langem in allen Gremien des Landesverbandes eine freundschaftliche Atmosphäre herrscht. Landesvorsitzender Rolf Gaßmann bedankte sich deshalb auf der Vorsitzendenkonferenz für 25 Jahre erfolgreiche und engagierte Arbeit: „Udo, du bist ein Glücksfall für die baden-württembergische Mieterorganisation, wir schätzen dein Engagement oft bis in die Abendstunden und wir spüren, dass dir die Arbeit mit uns Freude bereitet.“ Udo Casper arbeite aber wohl auch deshalb oft bis spät abends so gern in der Geschäftsstelle, weil er daheim weniger rauchen dürfe. „Nun musst du dich für 25 Jahre gute Arbeit mit nur einem kleinen Jubiläumsgeschenk des Mieterbundes zufriedengeben“, scherzte Gaßmann. Schließlich sei Udo Casper durch seine Arbeit beim Mieterbund schon reichlich beschenkt worden: In der Geschäftsstelle des Mieterbundes hatte er die Liebe seines Lebens kennengelernt: Angelika und er sind seit Jahren ein Ehepaar. ■ Mieterverein Zollern/Alb Jahreshauptversammlung 2015 Hiermit lädt der Mieterverein Zollern/Alb Sie herzlich zu seiner diesjährigen Jahreshauptversammlung am Samstag, den 19. September 2015, um 15.00 Uhr in die Gaststätte „Grüne Au“ in Albstadt-Ebingen, Hartmannstraße 176, ein. TAGESORDNUNG 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Anträge und Verabschiedung der Tagesordnung 3. Geschäftsbericht 2014 4. Kassen- und Revisionsbericht 5. Aussprache zu den Berichten 6. Entlastung des gesamten Vorstandes 7. Kurzreferat/Vortrag des DMB-Landesverbandes Baden-Württemberg 8. Verschiedenes Anträge an die Mitgliederversammlung müssen dem Vorstand des Mietervereins Zollern/Alb, Sigmaringerstraße 3, 72422 Albstadt, bis spätestens 31. August 2015 schriftlich vorliegen. Jeder Teilnehmer erhält einen Verzehrgutschein. Gerhard Holdenried, Vorsitzender 4/2015 MieterZeitung 17 Nachrichten aus dem Landesverband Baden-Württemberg Gebietskulisse für Mietpreisbremse vergrößern Der Deutsche Mieterbund Baden-Württemberg begrüßt, dass die grün-rote Landesregierung plant, der Mietpreisbremse in Baden-Württemberg Gültigkeit zu verschaffen, hätte sich aber ein Inkrafttreten vor der Sommerpause gewünscht. Anlässlich der Vorsitzendenkonferenz des Verbandes erklärte der Landesvorsitzende Rolf Gaßmann vor Medienvertretern in Ludwigsburg: „Die Mietpreisbremse ist eine wichtige wohnungspolitische Maßnahme, weil sie die Auswirkungen des Wohnungsmangels abfedert und verhindert, dass Wohnen in der Stadt für immer mehr Menschen zu einem Armutsrisiko oder gar zu einem unbezahlbaren Luxusgut wird.“ Die Landesverordnung sei aus Sicht der Mieterorganisation zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung, sie zeige jedoch deutlichen Verbesserungsbedarf. ■ Wiedervermietungsmieten: Baden-Württembergs Städte an der Spitze Baden-Württemberg ist ein attraktives Bundesland, und Wohnen ist daher schon immer teuer. Die Mietpreise liegen hier durchschnittlich 20 bis 30 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Gaßmann: „In den letzten Jahren ist jedoch die Mietpreisentwicklung in den Ballungsräumen und Universitätsstädten völlig aus dem Ruder gelaufen.“ Seit Jahren vergrößert sich der Abstand zwischen Bestandsund Angebotsmieten. In vielen Städten liegen die Angebotsmieten durchschnittlich um 20 bis 30 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Im F+B-WohnIndex für das erste Quartal 2015 werden unter den „Top 50 der Neuvertragsmieten für Wohnen in Städten ab 25.000 Einwohnern“ überdurchschnittlich viele, nämlich 18, Städte in BadenWürttemberg genannt. Das Internetportal „Immowelt“ hat für die Städte in der Region Stuttgart für Juni 2015 Angebotsmieten festgestellt, die deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen: Stuttgart 13,34 Euro, Sindelfingen 10,72 Euro, Esslingen 9,54 Euro, Ludwigsburg 11,27 Euro, Böblingen 10,28 Euro, Leonberg 9,94 Euro, Filderstadt 9,31 Euro und Leinfelden-Echterdingen 11,29 Euro pro Quadratmeter. Die Gebietskulisse der Landesverordnung hat Lücken Nach der bundesgesetzlichen Grundlage (Paragraph 556 d Absatz 2 BGB) ist ein angespannter Wohnungsmarkt Voraussetzung für die Mietpreisbremse. Wohnungsmangel und in der Folge dramatisch steigende Mieten sind in Baden-Württemberg kein lokales Problem. Die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen ist ein Problem ganzer Regionen, das sich mit zunehmender Verdichtung zuspitzt. Es ist unverständlich, dass zum Beispiel in der wirtschaftsstarken Region Stuttgart, in der ein Viertel der Bevölkerung BadenWürttembergs lebt, Städte wie Ludwigsburg, Leonberg, Esslingen, Böblingen und Waiblingen, die über äußerst angespannte Wohnungsmärkte klagen, nicht in die Verordnung aufgenommen wurden. Es fehlten zudem Ostfildern und insbesondere Leinfelden-Echterdingen, das im F+B-Mietspiegelindex unmittelbar hinter Stuttgart auf Platz sechs der teuersten Wohnstädte in Deutschland liegt. Nach allen Erfahrungen musste man davon ausgehen, dass zumindest die ans S-Bahn-Netz angeschlossenen Städte in die Gebietskulisse der Rechtsverordnung aufgenommen werden, weil die Wohnraumversorgung gefährdet ist. Vergleichbares gilt für den Ballungsraum Rhein-Neckar und andere Verdichtungsräume. Die Ablehnung der Mietpreisbremse durch die Opposition ist unsozial und unverständlich „Bundeskanzlerin Angela Merkel versprach im Bundestagswahlkampf eine Begrenzung der Wiedervermietungsmieten“, erinnert Gaßmann die CDU im Landtag von Baden-Württemberg. Der Mieterbund nimmt deshalb mit Erstaunen zur Kenntnis, dass die Umsetzung der von der CDU im Bundestag mit beschlossenen Regelung im baden-württembergischen Landtag auf deren Ablehnung stößt. Die von deren wohnungspolitischen Sprecher vorgetragene Kritik, dass durch die Mietpreisbremse kein neuer Wohnraum geschaffen werde, zeuge von wenig Sachkenntnis. „Das ist auch nicht die Aufgabe der Mietpreisbremse. Ihre Aufgabe besteht darin, zu verhindern, dass das Grundversorgungsgut Wohnen selbst für Durchschnittsverdiener in den Ballungszentren unbezahlbar wird, weil viele Vermieter ihre Marktmacht in der Mangelsituation missbrauchen“, so Gaßmann. „Stadt bedeute mehr als eine Ansammlung von Wohlhabenden, die sich wohnen in der Stadt leisten können. Deshalb ist die Mietpreisbremse ein Gebot der sozialen Marktwirtschaft.“ Die Mietpreisbremse stelle auch kein Investitionshemmnis dar, widerspricht Gaßmann der Opposition im Landtag. Wer neu baut oder in eine bestehende Immobilie erhebliche Investitionen tätigt, ist bekanntlich von der Mietpreisbremse nicht betroffen. Gaßmann begrüßte in diesem Zusammenhang die jüngste Entscheidung des Bayrischen Verfassungsgerichtshofes. Dieser hatte am 24. Juni 2015 festgestellt, dass die der Kappungsgrenze zugrunde liegende Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht gegen das Grundgesetz verstoße und nicht zu beanstanden sei. Die Bestandsgarantie des Eigentums werde nicht deshalb in Frage gestellt, weil nicht die höchstmögliche Rendite aus dem Eigentumsobjekt erzielt werden könne. Die Befugnis des Gesetzgebers, Inhalte und Schranken zu bestimmen, gehe umso weiter, je mehr das Eigentumsobjekt in einem sozialen Bezug und einer sozialen Funktion stehe. Dies gelte auch für das Ziel, ein zu starkes Ansteigen der Mieten zu verhindern. ■ DMB Mieterverein Waiblingen Sommerferien Verstöße gegen das Bestellerprinzip melden Seit dem 1. Juli 2015 müssen Vermieter grundsätzlich die Maklergebühren bezahlen. Manche Makler verlangen nun rechtswidrig Besichtigungs- oder Servicegebühren. Bitte melden Sie umgehend solche oder ähnliche Tricks der Makler dem Deutschen Mieterbund Baden-Württemberg, Olgastraße 77, 70182 Stuttgart, [email protected], damit er dagegen vorgehen kann. Der Mieterverein Waiblingen und seine Beratungsstelle Schorndorf haben wie folgt geschlossen: Geschäfts- und Beratungsstelle Waiblingen: vom 24. August bis 6. September, je einschließlich, Beratungsstelle Schorndorf: vom 7. September bis 14. September, je einschließlich. Landesverband Baden-Württemberg e. V., Olgastraße 77, 70182 Stuttgart, Tel. 07 11/2 36 06 00, Fax 07 11/2 36 06 02. Verantwortlich für den Inhalt der Seiten 16–18: Udo Casper 18 MieterZeitung 4/2015
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