THEMA Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015 14 Jahresthema 2015: Helden der Arbeitssicherheit GEFAHREN ERKENNEN UND HANDELN Um herauszufinden, ob die Arbeitsplätze im Betrieb sicher und gesund sind, muss man dessen Gefahren kennen. Das Kernstück jeder Branchenlösung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist deshalb die Gefährdungsermittlung. Das Wichtigste zum Thema auf einen Blick und die Hilfsmittel der Branchenlösung mit grosser Wirkung. — Text: Monika Mebold Kaufmann, Sicherheitsingenieurin EKAS, Arbeitssicherheit Schweiz — Jahresthema 2015 im «magazin»: X Nr. 1 Zeit geben und nutzen X Nr. 2 Geschäftsleitung – Linie – mittlung, Risikobeurteilung) und 6 (Massnahmenplanung, -realisierung) den Kern der Branchenlösung. Die gesetzliche Grundlage definiert das Vorgehen wie folgt: Mitarbeitende X Nr. 3 Gefährdungen ermitteln X Nr. 4 Augen auf Zahlreiche Tätigkeiten in unserem Arbeitsalltag führen wir routiniert und ohne gross über potenzielle Gefahren nachzudenken aus. Gewisse Berufs- und Arbeitsfelder bergen jedoch mehr Risiken als andere. Eine Pflegefachfrau ist beispielsweise durch die Betreuung kranker Menschen anderen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt als der Mitarbeiter in seinem Büro im Steueramt. Um die Mitarbeitenden optimal zu schützen, ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, die in seinem Betrieb auftretenden Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Massnahmen und Anordnungen zu treffen. Diese müssen, vor allem bei betrieblichen Veränderungen, regelmässig überprüft werden.* In den Modulbüchern von Arbeitssicherheit Schweiz bilden die Register 5 (Gefahrener- Die Gefährdungsermittlung im Griff behalten Eine Gefährdungsermittlung wird entweder systematisch, proaktiv oder nachträglich durchgeführt. • aufgrund Hinweisen von Mitarbeitenden, «Kunden» etc. • bei speziellen (Gross-)Anlässen • im Rahmen von Sicherheitsrundgängen oder Audits Nachträglich • Beinahe-Unfälle abklären • Zwischenfälle abklären • Unfallabklärung mit Massnahmenplanung • Auswertung von Unfallstatistiken Wer ist verantwortlich? Systematisch Die betriebliche Gefährdungsermittlung ist in folgenden Fällen durchzuführen: • bei Eintritt in die Branchenlösung • bei gesetzlichen Veränderungen • bei Revision des Modulbuches und • periodisch alle 5 Jahre Proaktiv • bei jeder Tätigkeit nach dem Prinzip: Halt, Denken, Handeln • bei Neuerungen: Arbeitsprozesse, Tätigkeiten, Anlagen, Maschinen, Mitarbeitende, neue Produkte, bauliche Veränderungen (Neu- und Umbauten) Bei der Gefährdungsermittlung liegt die Hauptaufgabe beim Bereichssicherheitsbeauftragen (BESIBE), unterstützt durch den Sicherheitsbeauftragten (SIBE). Wichtig dabei ist, die Linienverantwortlichen und die Mitarbeitenden, welche ihre Tätigkeiten und die damit verbundenen Gefährdungen am besten kennen, miteinzubeziehen. Aufgaben des SIBE • Planen und Koordinieren der Gefahrenermittlungen und Risikobeurteilungen (gesundheitliche Risiken) im Betrieb und in den Bereichen THEMA Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015 • Regelmässige Überprüfung der Gefahrenermittlung und Risikobeurteilung, insbesondere bei betrieblichen Veränderungen • Beizug von ASA (Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit) in besonderen Fällen • Berichterstattung und Anträge an die verantwortliche Instanz (GL, Behörde, Vorgesetzte) • Beratung der Behörde, der Geschäftsleitung und der Vorgesetzten • Sicherstellung der Ausbildung der Mitarbeitenden in der sicherheitskonformen Verwendung der Arbeitsmittel Aufgaben des BESIBE • Führt die Gefahrenermittlung und Risikobeurteilung anhand der elektronischen Branchenlösung und der vorhandenen Checklisten in seinem Bereich durch (mit oder ohne Unterstützung des SIBE) Elektronische Branchenlösung Arbeitssicherheit Schweiz stellt für die Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung (Kapitel 5) sowie die Massnahmenplanung und -realisierung (Kapitel 6) allen Mitgliedern kostenlos die elektronische Branchenlösung zur Verfü- In der folgenden Tabelle ist das Vorgehen bei der systematischen Gefährdungsermittlung beschrieben: 15 gung. Diese enthält eine Analyse der Tätigkeiten und der Gefährdungen aller Arbeitsbereiche der 15 Modulbücher von Arbeitssicherheit Schweiz und einen umfassenden Empfehlungskatalog für Massnahmen, die Gefährdungen am Arbeitsplatz reduzieren und vermeiden. Die Gefährdungsermittlung ist ein kontinuierlicher Prozess, das heisst die Umsetzung der Massnahmen muss überwacht und kontrolliert werden. Zum Beispiel im Rahmen eines internen oder externen Audits oder einer Begehung. Die Wirksamkeit der Massnahmen soll ebenfalls in die Beurteilung einfliessen, so dass im Sinne von «Plan-Do-Check-Act» die notwendigen Anpassungen und Handlungen (act) erfolgen können. Nr. Was wird gemacht Wer ist zuständig Hilfsmittel 1 ś 'HƮQLHUHQZHUZHOFKH*HI£KUGXQJHQ beurteilen muss – Login für BESIBE erstellen durch SIBE SIBE mit BESIBE – Organigramm der Sicherheitsorganisation als Basis – Anleitung zur elektr. Branchenlösung** 2 'HƮQLHUHQZHUZHOFKH.DSLWHOGHUHLQ]HOQHQ Modulbücher bearbeitet SIBE mit BESIBE Kapitelliste der Modulbücher (Website Arbeitssicherheit Schweiz) und elektr. Branchenlösung 3 – Erstellen der eigenen Modulbücher – Terminierung der Gefährdungsermittlung SIBE Dazu gibt es drei Wege: – Mit der Anleitung zur elektr. Branchenlösung selbst vornehmen – Kurs elektr. Branchenlösung besuchen und «eigene Bücher» erstellen – Durch Berater von Arbeitssicherheit Schweiz erstellen lassen 4 – Auswählen der Kapitel für die Bearbeitung und Auswahl nach Priorität 1–3 – Wissen, was S, W und (S)TOP bedeuten BESIBE mit Unterstützung SIBE – In der elektr. Branchenlösung – SIBE-Handbuch Kapitel 5 und 6 5 Gefährdungen und Massnahmen vor Ort im Betrieb anhand der Dokumente (Gefährdungslisten) aus der elektr. Branchenlösung überprüfen BESIBE; wichtig: Mitarbeitende miteinbeziehen, bei Bedarf ASA-Spezialisten beiziehen (besondere Gefährdungen) Mit den Gefährdungslisten aus der elektr. Branchenlösung, ergänzend die Checklisten von Arbeitssicherheit Schweiz, Checklisten der Suva, EKAS, bfu, Seco und eigene Anweisungen beiziehen 6 Terminieren der umzusetzenden Massnahmen SIBE und BESIBE ¤ Anträge an die Geschäftsleitung (Budget) SIBE Aufgrund der Ergebnisse der betrieblichen Ermittlungen legt der Betrieb eine Massnahmenplanung nach Prioritäten fest. Hinweise im SIBE-Handbuch Kapitel 6, Seite 4 * Art. 3 bis 10 Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) und Art. 3–9 Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (Gesundheitsvorsorge, ArGV 3), Art. 2 ff ** www.arbeitssicherheitschweiz.ch (Login-Bereich) ³ Angebot Betriebsbegehung Welche Gefahren und Risiken lauern in meinem Betrieb? Ein Berater von Arbeitssicherheit Schweiz besichtigt und analysiert einen Betrieb oder einen Betriebsteil PLWGHQ$XJHQHLQHV([SHUWHQ(UJLEW+LQZHLVHXQG(PSIHKOXQJHQ'LH%HWULHEV begehung ist ausserdem eine ideale Gelegenheit, um Fragen und Anliegen des SIBE oder BESIBE vor Ort persönlich zu besprechen. Details auf der Website von Arbeitssicherheit Schweiz, Rubrik Produkte (Beratung/Support). Anfragen für Offerten und Terminvereinbarungen nimmt die Geschäftsstelle von Arbeitssicherheit Schweiz entgegen: Tel. 044 388 71 91 oder [email protected] Hilfsmittel von $UEHLWVVLFKHUKHLW6FKZHL] Folgende Unterlagen und Instrumente unterstützen bei der Gefährdungsermittlung: – elektr. Branchenlösung (Login bei der Geschäftsstelle erhältlich, Zugang via Website) – Kapitel 5 und 6 des SIBE-Handbuchs und Modulbücher – Checklisten und Hilfsformulare (Login bei der Geschäftsstelle erhältlich, Zugang via Website)
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