GEFAHREN ERKENNEN UND HANDELN

THEMA
Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015
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Jahresthema 2015: Helden der Arbeitssicherheit
GEFAHREN
ERKENNEN
UND HANDELN
Um herauszufinden, ob die Arbeitsplätze im Betrieb sicher und gesund
sind, muss man dessen Gefahren kennen. Das Kernstück jeder Branchenlösung
für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist deshalb die Gefährdungsermittlung. Das Wichtigste zum Thema auf einen Blick und die Hilfsmittel
der Branchenlösung mit grosser Wirkung.
— Text: Monika Mebold Kaufmann, Sicherheitsingenieurin EKAS, Arbeitssicherheit Schweiz —
Jahresthema 2015 im «magazin»:
X Nr. 1 Zeit geben und nutzen
X Nr. 2 Geschäftsleitung – Linie –
mittlung, Risikobeurteilung) und 6 (Massnahmenplanung, -realisierung) den Kern der Branchenlösung. Die gesetzliche Grundlage definiert
das Vorgehen wie folgt:
Mitarbeitende
X Nr. 3 Gefährdungen ermitteln
X Nr. 4 Augen auf
Zahlreiche Tätigkeiten in unserem Arbeitsalltag
führen wir routiniert und ohne gross über potenzielle Gefahren nachzudenken aus. Gewisse Berufs- und Arbeitsfelder bergen jedoch
mehr Risiken als andere. Eine Pflegefachfrau
ist beispielsweise durch die Betreuung kranker
Menschen anderen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt als der Mitarbeiter in seinem
Büro im Steueramt. Um die Mitarbeitenden
optimal zu schützen, ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, die in seinem Betrieb
auftretenden Gefährdungen zu ermitteln und
die erforderlichen Massnahmen und Anordnungen zu treffen. Diese müssen, vor allem
bei betrieblichen Veränderungen, regelmässig
überprüft werden.*
In den Modulbüchern von Arbeitssicherheit Schweiz bilden die Register 5 (Gefahrener-
Die Gefährdungsermittlung
im Griff behalten
Eine Gefährdungsermittlung wird entweder
systematisch, proaktiv oder nachträglich durchgeführt.
• aufgrund Hinweisen von Mitarbeitenden,
«Kunden» etc.
• bei speziellen (Gross-)Anlässen
• im Rahmen von Sicherheitsrundgängen oder
Audits
Nachträglich
• Beinahe-Unfälle abklären
• Zwischenfälle abklären
• Unfallabklärung mit Massnahmenplanung
• Auswertung von Unfallstatistiken
Wer ist verantwortlich?
Systematisch
Die betriebliche Gefährdungsermittlung ist in
folgenden Fällen durchzuführen:
• bei Eintritt in die Branchenlösung
• bei gesetzlichen Veränderungen
• bei Revision des Modulbuches und
• periodisch alle 5 Jahre
Proaktiv
• bei jeder Tätigkeit nach dem Prinzip: Halt,
Denken, Handeln
• bei Neuerungen: Arbeitsprozesse,
Tätigkeiten, Anlagen, Maschinen, Mitarbeitende, neue Produkte, bauliche Veränderungen (Neu- und Umbauten)
Bei der Gefährdungsermittlung liegt die Hauptaufgabe beim Bereichssicherheitsbeauftragen
(BESIBE), unterstützt durch den Sicherheitsbeauftragten (SIBE). Wichtig dabei ist, die Linienverantwortlichen und die Mitarbeitenden,
welche ihre Tätigkeiten und die damit verbundenen Gefährdungen am besten kennen, miteinzubeziehen.
Aufgaben des SIBE
• Planen und Koordinieren der Gefahrenermittlungen und Risikobeurteilungen
(gesundheitliche Risiken) im Betrieb und
in den Bereichen
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Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015
• Regelmässige Überprüfung der Gefahrenermittlung und Risikobeurteilung, insbesondere bei betrieblichen Veränderungen
• Beizug von ASA (Arbeitsärzten und
anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit)
in besonderen Fällen
• Berichterstattung und Anträge an die
verantwortliche Instanz (GL, Behörde, Vorgesetzte)
• Beratung der Behörde, der Geschäftsleitung
und der Vorgesetzten
• Sicherstellung der Ausbildung der Mitarbeitenden in der sicherheitskonformen
Verwendung der Arbeitsmittel
Aufgaben des BESIBE
• Führt die Gefahrenermittlung und Risikobeurteilung anhand der elektronischen
Branchenlösung und der vorhandenen
Checklisten in seinem Bereich durch (mit
oder ohne Unterstützung des SIBE)
Elektronische Branchenlösung
Arbeitssicherheit Schweiz stellt für die Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung (Kapitel
5) sowie die Massnahmenplanung und -realisierung (Kapitel 6) allen Mitgliedern kostenlos
die elektronische Branchenlösung zur Verfü-
In der folgenden Tabelle ist das Vorgehen bei der systematischen
Gefährdungsermittlung beschrieben:
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gung. Diese enthält eine Analyse der Tätigkeiten und der Gefährdungen aller Arbeitsbereiche der 15 Modulbücher von Arbeitssicherheit
Schweiz und einen umfassenden Empfehlungskatalog für Massnahmen, die Gefährdungen am
Arbeitsplatz reduzieren und vermeiden.
Die Gefährdungsermittlung ist ein kontinuierlicher Prozess, das heisst die Umsetzung der Massnahmen muss überwacht
und kontrolliert werden. Zum Beispiel im
Rahmen eines internen oder externen Audits oder einer Begehung. Die Wirksamkeit
der Massnahmen soll ebenfalls in die Beurteilung einfliessen, so dass im Sinne von
«Plan-Do-Check-Act» die notwendigen Anpassungen und Handlungen (act) erfolgen
können.
Nr.
Was wird gemacht
Wer ist zuständig
Hilfsmittel
1
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beurteilen muss
– Login für BESIBE erstellen durch SIBE
SIBE mit BESIBE
– Organigramm der Sicherheitsorganisation
als Basis
– Anleitung zur elektr. Branchenlösung**
2
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Modulbücher bearbeitet
SIBE mit BESIBE
Kapitelliste der Modulbücher (Website Arbeitssicherheit Schweiz) und elektr. Branchenlösung
3
– Erstellen der eigenen Modulbücher
– Terminierung der Gefährdungsermittlung
SIBE
Dazu gibt es drei Wege:
– Mit der Anleitung zur elektr. Branchenlösung
selbst vornehmen
– Kurs elektr. Branchenlösung besuchen und
«eigene Bücher» erstellen
– Durch Berater von Arbeitssicherheit Schweiz
erstellen lassen
4
– Auswählen der Kapitel für die Bearbeitung und Auswahl nach Priorität 1–3
– Wissen, was S, W und (S)TOP
bedeuten
BESIBE mit
Unterstützung SIBE
– In der elektr. Branchenlösung
– SIBE-Handbuch Kapitel 5 und 6
5
Gefährdungen und Massnahmen vor
Ort im Betrieb anhand der Dokumente
(Gefährdungslisten) aus der elektr.
Branchenlösung überprüfen
BESIBE; wichtig: Mitarbeitende
miteinbeziehen, bei Bedarf
ASA-Spezialisten beiziehen
(besondere Gefährdungen)
Mit den Gefährdungslisten aus der elektr. Branchenlösung,
ergänzend die Checklisten von Arbeitssicherheit Schweiz,
Checklisten der Suva, EKAS, bfu, Seco und eigene
Anweisungen beiziehen
6
Terminieren der umzusetzenden Massnahmen
SIBE und BESIBE ¤ Anträge an
die Geschäftsleitung (Budget)
SIBE
Aufgrund der Ergebnisse der betrieblichen Ermittlungen
legt der Betrieb eine Massnahmenplanung nach Prioritäten
fest. Hinweise im SIBE-Handbuch Kapitel 6, Seite 4
* Art. 3 bis 10 Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) und Art. 3–9 Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (Gesundheitsvorsorge, ArGV 3), Art. 2 ff
** www.arbeitssicherheitschweiz.ch (Login-Bereich)
³ Angebot
Betriebsbegehung
Welche Gefahren und Risiken lauern in meinem Betrieb? Ein Berater von Arbeitssicherheit Schweiz besichtigt und analysiert einen Betrieb oder einen Betriebsteil
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begehung ist ausserdem eine ideale Gelegenheit, um Fragen und Anliegen des SIBE
oder BESIBE vor Ort persönlich zu besprechen. Details auf der Website von Arbeitssicherheit Schweiz, Rubrik Produkte (Beratung/Support). Anfragen für Offerten und
Terminvereinbarungen nimmt die Geschäftsstelle von Arbeitssicherheit Schweiz
entgegen:
Tel. 044 388 71 91 oder [email protected]
Hilfsmittel von
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Folgende Unterlagen und
Instrumente unterstützen bei der
Gefährdungsermittlung:
– elektr. Branchenlösung (Login bei
der Geschäftsstelle erhältlich, Zugang
via Website)
– Kapitel 5 und 6 des SIBE-Handbuchs
und Modulbücher
– Checklisten und Hilfsformulare
(Login bei der Geschäftsstelle erhältlich,
Zugang via Website)