Übergangswohngemeinschaft Haar für Menschen mit seelischer

Spenden
Wir freuen uns über Spenden auf folgendes Konto:
Regenbogen Wohnen gGmbH
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN DE64 70020500 0001811222
BIC BFSWDE33MUE
Kontaktaufnahme
Bei Bedarf wenden sich die Betroffenen persönlich oder
professionelle HelferInnen an die Einrichtungsleitung.
Zu den einzureichenden Unterlagen gehören Lebenslauf
und ärztliche Stellungnahme. Es wird ein Vorstellungstermin in der Einrichtung vereinbart.
Unsere Leistungsangebote werden mit dem Bezirk Oberbayern laut bayerischem Rahmenleistungsvertrag (Eingliederungshilfe SGB XII) verhandelt.
Die Ziele und Maßnahmen werden mittels Gesamtplanverfahren mit den zu begleitenden Menschen abgestimmt.
Einrichtungsleitung
Übergangswohngemeinschaft
Haar für Menschen mit
seelischer Behinderung
Hans-Stießberger-Straße 3
85540 Haar
Thomas Reinauer
Tagesstätte Regenbogen
Ingolstädter Straße 12, 80807 München
T 089-87 59 84 99
F 089-87 59 84 98
[email protected]
Träger
Regenbogen Wohnen gemeinnützige GmbH
Levelingstraße 10, 81673 München
T 089-46 16 98-3
F 089-46 16 98-50
www.rebo-wohnen.de
Mitglied im
M
Regenbogen Wohnen gGmbH
Mit unseren sozialtherapeutischen Wohnheimen und Wohngemeinschaften, zwei Übergangswohngemeinschaften, einer
Außenwohngruppe, betreutem Einzelwohnen, persönliches
Budget, einer Tagesstätte und einem Zuverdienstprojekt
betreuen wir über 250 erwachsene Menschen mit seelischer
Behinderung in Oberbayern.
Wir streben mit unserer Arbeit ein höchst mögliches Maß an
Autonomie an, stärken vorhandene Ressourcen und ermutigen immer wieder zum Ausbau dieser Möglichkeiten.
Leistungsangebot
Der Regenbogen ist ein Sinnbild für den Wandel,
für das Wechselspiel von Regen und Sonne,
für die Wunder und die Verwundbarkeit des Lebens.
Mit der Kraft dieses Bildes gestalten wir unsere Arbeit.
Die Leistungen umfassen im Schwerpunkt Unterstützung
und Hilfestellung mit Maßnahmen zur/zum:
· Umgang mit den Auswirkungen der Behinderung
· Selbstversorgung und Wohnen
· Tagesgestaltung und Freizeitgestaltung
· Aufnahme und Gestaltung sozialer Beziehungen
· Beschäftigung, arbeitsähnlichen Tätigkeiten, Arbeit,
·Ausbildung
· Tagesgestaltung Freizeitverhalten, Teilnahme am
gesellschaftlichen Leben
· Sicherstellung der medizinischen Versorgung
·Krisenversorgung
· Koordination, Hilfeplanung und Abstimmung von
Aufnahmeverfahren, Entlassplanung, Nachsorge
Der Umfang der Leistung orientiert sich an dem individuellen
Hilfebedarf der KlientInnen und hat je nach deren Lebenssituation unterschiedliche Priorität.
Räumlichkeiten
Die Übergangswohngemeinschaft befindet sich in der Gemeinde Haar in einem Wohnhaus im 2. OG mit 230 qm
Wohnfläche und 30 qm großen Dachterrasse. Über 2 Etagen
ergeben sich 3 helle und freundliche Einzelzimmer und ein
sehr geräumiges Doppelzimmer mit eigenem Bad. Die Wohnung verfügt außerdem über eine Küche, 2 Bäder, großem
Ess- und Wohnbereich mit angrenzender Dachterrasse. Alle
unsere Zimmer sind voll ausgestattet.
Eine hohe Infrastruktur in unmittelbarer Nähe ist gegeben.
Der Bus hält direkt vor der Tür und fährt zur S-Bahn-Station
in Haar.
Leider können wir keine Möbel oder andere persönlichen
Dinge unterstellen.
Qualitätssicherung
Unsere Qualitätssicherung stellt die Bedürfnisse der Klient
Innen und MitarbeiterInnen in den Vordergrund. Damit
begegnen wir den Chancen, Risiken und Herausforderungen
der Zukunft.
Wir arbeiten mit hoher fachlicher und menschlicher Kompetenz. Im Betreuungsteam arbeiten qualifizierte und erfahrene MitarbeiterInnen aus den Berufsfeldern der Pflege,
Psychiatrie, Pädagogik und Sozialarbeit.
Zielgruppe
Die Übergangswohngemeinschaft sieht ihre Hauptaufgabe
darin, besonders KlientInnen, die medizinisch behandelt
sind, denen jedoch keine sozialtherapeutische Anschluss-
einrichtung in Aussicht steht, bei der Suche nach einer
adäquaten Betreuungs- und Wohnform intensiv zu unterstützen. Die Aufenthaltsdauer ist auf 6 Monate begrenzt.
Betreuungsangebot
Grundsätzlich richten sich die Betreuungszeiten nach den
Bedürfnissen und dem Hilfebedarf der KlientInnen.
Interessierte Betroffene müssen den eigenen Alltag weitgehend selbständig gestalten können, um durch unser
Angebot adäquat betreut zu sein. Ärztliche Versorgung
Die KlientInnen haben selbstverständlich freie Arztwahl,
auch wenn sie sich in der Klinik befinden. Schweigepflichtentbindungen sind zum Erreichen der vereinbarten Ziele
(festgelegt im Gesamtplan) notwendig.
Die Bereitschaft zur Behandlung durch einen Nervenarzt
und/oder Psychiater ist Grundvoraussetzung zur Aufnahme
in der Übergangswohngemeinschaft.