1 Sokrates Steffen Linke/ Kerstin Bernauer – Jugendhilfe im Strafverfahren(JGH) DIE JUGEND VON HEUTE LIEBT DEN LUXUS, HAT SCHLECHTE MANIEREN UND VERACHTET DIE AUTORITÄT. SIE WIDERSPRECHEN IHREN ELTERN, LEGEN DIE BEINE ÜBEREINANDER UND TYRANNISIEREN IHRE LEHRER. Fachtag: Hilfen für straffällig gewordene junge Menschen – Umsetzung ambulanter Maßnahmen 03.06.2015 1. STEUERUNGSVERANTWORTUNG DER JUGENDHILFE 3. Kinderschutz 4. Stolpersteine 5. Ausblick / Wünsche Steffen Linke/ Kerstin Bernauer – Jugendhilfe im Strafverfahren(JGH) 2. Veränderungen und Chancen der ambulanten Maßnahmen 2 1. Steuerungsverantwortung der Jugendhilfe (§ 36a SGB VIII) Jugendgerichtshilfe ist Bestandteil der Jugendhilfe mit einem originären Handlungsauftrag Bereitstellung einer glaubwürdigen Hilfe, d.h. Beratungs-, Beziehungs- und Leistungsangebot auch und gerade aus Anlass eines Strafverfahrens - ambulante Maßnahmen sind Leistungen der Jugendhilfe - Jugend(gerichts)hilfe ist Hilfe mit und für den noch in der Entwicklung befindlichen jungen Menschen Steffen Linke/ Kerstin Bernauer – Jugendhilfe im Strafverfahren(JGH) - 3 1. Steuerungsverantwortung der Jugendhilfe (§ 36a SGB VIII) Entwicklung von konstruktiven Lösungsansätzen und Lebensperspektiven unter Berücksichtigung seiner gegenwärtigen Lebenslage und Möglichkeiten - Veränderungsprozesse mit den jungen Menschen und ggf. ihren Familien werden eingeleitet Steffen Linke/ Kerstin Bernauer – Jugendhilfe im Strafverfahren(JGH) - 4 2. VERÄNDERUNGEN UND CHANCEN DER AMBULANTEN MAßNAHMEN Veränderungen im Rahmen der Leistungsbeschreibungen - Überbrückung zwischen Anmeldezeitraum und Beginn des Kurses - Aufhebung der Zuweisungsgebundenheit für spezifische Kurse - Berichtspflicht gegenüber dem Jugendamt - eindeutige Regelungen der Modalitäten über Fehlzeiten und Abbrüchen Steffen Linke/ Kerstin Bernauer – Jugendhilfe im Strafverfahren(JGH) Zielgruppe der ambulanten Maßnahmen sind junge Menschen, deren gesellschaftliche Integration gefährdet oder verloren gegangen ist. Es geht um mehrfach benachteiligte, mehrfach belastete und mehrfach auffällige junge Menschen. 5 2. VERÄNDERUNGEN UND CHANCEN DER AMBULANTEN MAßNAHMEN - Einheitliches Tarifsystem „Ost und West“ Steffen Linke/ Kerstin Bernauer – Jugendhilfe im Strafverfahren(JGH) 6 2. VERÄNDERUNGEN UND CHANCEN DER AMBULANTEN MAßNAHMEN Steffen Linke/ Kerstin Bernauer – Jugendhilfe im Strafverfahren(JGH) Chancen der ambulanten Maßnahmen - Passgenauigkeit der Hilfen - Flexibler Einsatz der Fachleistungsstunden (z.B. Betreuungsweisung / Beratungseinheiten) - Konzeptionelle Vielfallt; z.B. angewandte Methoden und Konzepte im sozialen Trainingskurs / Anti – Gewalt – Training verpflichtende Qualitätsentwicklung durch Leistungsbeschreibung und regelmäßige Qualitätsdialoge im Bereich der fachlichen Standards - verpflichtende Entwicklungsberichte - transparentes Abrechnungsverfahren 7 3. KINDERSCHUTZ - - - Schutzauftrag in der gesetzl. Definition bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Förderung des Entwicklung und der sozialen Integration Entwicklungsberichte auch in Bezug auf eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls Empfehlungen über mögliche weitergehende Maßnahmen seitens des Jugendamtes Nutzung des berlineinheitlichen Erfassungsbogens bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung (Berlineinheitlicher Erfassungsbogen bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII; für Fachkräfte der freien Jugendhilfe) Steffen Linke/ Kerstin Bernauer – Jugendhilfe im Strafverfahren(JGH) - besser : Kindeswohl 8 4. STOLPERSTEINE - - ungenügender Informationsfluss - d.h. nicht, permanent informiert zu werden, jedoch zwischenzeitliche Rückmeldungen über die erfolgreiche Kontaktaufnahme des Jugendlichen, über Beginn und voraussichtliches Ende der Maßnahmen sind leider nicht überall eine Selbstverständlichkeit Verbesserung der Kommunikation im konkreten Einzelfall, evtl. auch bzgl. weiterer Maßnahmen Rechnungslegung entsprechend der Leistungsbeschreibung (Musterrechnung) Steffen Linke/ Kerstin Bernauer – Jugendhilfe im Strafverfahren(JGH) - aus Sicht der Jugendhilfe im Strafverfahren 9 5. AUSBLICK / WÜNSCHE Literatur: Steffen Linke/ Kerstin Bernauer – Jugendhilfe im Strafverfahren(JGH) Weiterentwicklung der ambulanten Maßnahmen ausgerichtet am Bedarf der Jugendlichen gute Kommunikationsbereitschaft zwischen den freien Trägern der Jugendhilfe und der öffentlichen Jugendhilfe Trenczek,T.: Fachliche Verantwortung und gemeinsames Handeln; Forum Jugendhilfe 2/2001 Münder,J; Trenczek,T. u.a.: Frankfurter Kommentar zum SGB VIII; 5. Auflage Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft: Jugend-Rundschreiben Nr. 1/ 2013 Leistungsbeschreibung für ambulante Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) 10 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Steffen Linke und Kerstin Bernauer Steffen Linke/ Kerstin Bernauer – Jugendhilfe im Strafverfahren(JGH) Wir danken Ihnen an dieser Stelle für Ihre bisherige Arbeit und Ihr persönliches Engagement in der Arbeit mit den jungen Menschen und wünschen Ihnen auch weiterhin Elan, Mut zur Veränderung und persönliche Zufriedenheit in der beruflichen Tätigkeit. 11
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