Die Jugend von heute liebt den Luxus, hat schlechte Manieren und

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Sokrates
Steffen Linke/ Kerstin Bernauer –
Jugendhilfe im Strafverfahren(JGH)
DIE JUGEND VON HEUTE LIEBT DEN LUXUS,
HAT SCHLECHTE MANIEREN UND VERACHTET
DIE AUTORITÄT.
SIE WIDERSPRECHEN IHREN ELTERN, LEGEN
DIE BEINE ÜBEREINANDER UND
TYRANNISIEREN IHRE LEHRER.
Fachtag: Hilfen für straffällig gewordene junge Menschen –
Umsetzung ambulanter Maßnahmen
03.06.2015
1. STEUERUNGSVERANTWORTUNG DER JUGENDHILFE
3. Kinderschutz
4. Stolpersteine
5. Ausblick / Wünsche
Steffen Linke/ Kerstin Bernauer –
Jugendhilfe im Strafverfahren(JGH)
2. Veränderungen und Chancen der ambulanten
Maßnahmen
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1. Steuerungsverantwortung der Jugendhilfe
(§ 36a SGB VIII)
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Jugendgerichtshilfe ist Bestandteil der Jugendhilfe mit
einem originären Handlungsauftrag
Bereitstellung einer glaubwürdigen Hilfe, d.h. Beratungs-,
Beziehungs- und Leistungsangebot auch und gerade aus
Anlass eines Strafverfahrens
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ambulante Maßnahmen sind Leistungen der Jugendhilfe
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Jugend(gerichts)hilfe ist Hilfe mit und für den noch in der
Entwicklung befindlichen jungen Menschen
Steffen Linke/ Kerstin Bernauer –
Jugendhilfe im Strafverfahren(JGH)
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1. Steuerungsverantwortung der Jugendhilfe
(§ 36a SGB VIII)
Entwicklung von konstruktiven Lösungsansätzen und
Lebensperspektiven unter Berücksichtigung seiner
gegenwärtigen Lebenslage und Möglichkeiten
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Veränderungsprozesse mit den jungen Menschen und ggf.
ihren Familien werden eingeleitet
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Jugendhilfe im Strafverfahren(JGH)
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2. VERÄNDERUNGEN UND CHANCEN DER
AMBULANTEN MAßNAHMEN
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Veränderungen im Rahmen der Leistungsbeschreibungen
- Überbrückung zwischen Anmeldezeitraum und Beginn des
Kurses
- Aufhebung der Zuweisungsgebundenheit für spezifische
Kurse
- Berichtspflicht gegenüber dem Jugendamt
- eindeutige Regelungen der Modalitäten über Fehlzeiten und
Abbrüchen
Steffen Linke/ Kerstin Bernauer –
Jugendhilfe im Strafverfahren(JGH)
Zielgruppe der ambulanten Maßnahmen sind junge
Menschen, deren gesellschaftliche Integration gefährdet oder
verloren gegangen ist. Es geht um mehrfach benachteiligte,
mehrfach belastete und mehrfach auffällige junge Menschen.
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2. VERÄNDERUNGEN UND CHANCEN DER
AMBULANTEN MAßNAHMEN
- Einheitliches Tarifsystem „Ost und West“
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Jugendhilfe im Strafverfahren(JGH)
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2. VERÄNDERUNGEN UND CHANCEN DER
AMBULANTEN MAßNAHMEN
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Chancen der ambulanten Maßnahmen
- Passgenauigkeit der Hilfen
- Flexibler Einsatz der Fachleistungsstunden
(z.B. Betreuungsweisung / Beratungseinheiten)
- Konzeptionelle Vielfallt; z.B. angewandte Methoden und
Konzepte im sozialen Trainingskurs / Anti – Gewalt –
Training
verpflichtende Qualitätsentwicklung durch
Leistungsbeschreibung und regelmäßige Qualitätsdialoge im
Bereich der fachlichen Standards
- verpflichtende Entwicklungsberichte
- transparentes Abrechnungsverfahren
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3. KINDERSCHUTZ
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Schutzauftrag in der gesetzl. Definition bis zur Vollendung
des 18. Lebensjahres
Förderung des Entwicklung und der sozialen Integration
Entwicklungsberichte auch in Bezug auf eine mögliche
Gefährdung des Kindeswohls
Empfehlungen über mögliche weitergehende Maßnahmen
seitens des Jugendamtes
Nutzung des berlineinheitlichen Erfassungsbogens bei
Verdacht einer Kindeswohlgefährdung (Berlineinheitlicher
Erfassungsbogen bei Verdacht einer
Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII; für Fachkräfte
der freien Jugendhilfe)
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Jugendhilfe im Strafverfahren(JGH)
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besser : Kindeswohl
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4. STOLPERSTEINE
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ungenügender Informationsfluss
- d.h. nicht, permanent informiert zu werden, jedoch
zwischenzeitliche Rückmeldungen über die
erfolgreiche Kontaktaufnahme des Jugendlichen,
über Beginn und voraussichtliches Ende der
Maßnahmen sind leider nicht überall eine
Selbstverständlichkeit
Verbesserung der Kommunikation im konkreten Einzelfall,
evtl. auch bzgl. weiterer Maßnahmen
Rechnungslegung entsprechend der Leistungsbeschreibung
(Musterrechnung)
Steffen Linke/ Kerstin Bernauer –
Jugendhilfe im Strafverfahren(JGH)
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aus Sicht der Jugendhilfe im Strafverfahren
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5. AUSBLICK / WÜNSCHE
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Literatur:
Steffen Linke/ Kerstin Bernauer –
Jugendhilfe im Strafverfahren(JGH)
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Weiterentwicklung der ambulanten Maßnahmen
ausgerichtet am Bedarf der Jugendlichen
gute Kommunikationsbereitschaft zwischen den freien
Trägern der Jugendhilfe und der öffentlichen Jugendhilfe
Trenczek,T.: Fachliche Verantwortung und gemeinsames Handeln; Forum Jugendhilfe
2/2001
Münder,J; Trenczek,T. u.a.: Frankfurter Kommentar zum SGB VIII; 5. Auflage
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft:
Jugend-Rundschreiben Nr. 1/ 2013 Leistungsbeschreibung für ambulante Maßnahmen
nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG)
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Steffen Linke und Kerstin Bernauer
Steffen Linke/ Kerstin Bernauer –
Jugendhilfe im Strafverfahren(JGH)
Wir danken Ihnen an dieser Stelle für Ihre
bisherige Arbeit und Ihr persönliches Engagement
in der Arbeit mit den jungen Menschen und
wünschen Ihnen auch weiterhin Elan, Mut zur
Veränderung und persönliche Zufriedenheit in der
beruflichen Tätigkeit.
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