Ausschuss für Umwelt und Technik TOP 4 öS I. 07.03.2016 Neubau Geh-/Radweg entlang der K 8033 und L 300 - Vergabe von Planungsleistungen - Zu beraten ist: Der Einstieg in die Planungen für den Neubau eines Geh-/Radweges entlang der K 8033 und L 300 zum Gewerbegebiet (GE) Wasserstall. II. Zum Sachverhalt: Sowohl die Radwegenetzkonzeption des Landkreises Ravensburg als auch das städtische Radverkehrskonzept sehen eine Verbesserung der fuß- und radverkehrlichen Anbindung des Gewerbegebietes Wasserstall vor. Beide Konzepte sehen den Neubau eines einseitigen Zweirichtungsrad-/Gehweges vor. Der angedachte Neubauabschnitt beginnt im Süden etwa an der Einmündung der Holzstraße in die Biberacher Straße. Er soll bis zum GE Wasserstall führen. Die Gesamtstrecke ist ca. 900 m (siehe beiliegenden Lageplan) lang. Sie ist nach Zuständigkeitsgesichtspunkten in zwei Abschnitte zu teilen. Der erste Streckenabschnitt etwa von der Holzstraße bis zur B 30 verläuft über ca. 360 m Länge entlang der Biberacher Straße (L 300). Hier ist das Land bzw. das Regierungspräsidium zuständiger Baulastträger. Ab etwa der B 30 folgt in Richtung Norden (GE Wasserstall) ein zweiter Abschnitt mit ca. 540 m Länge entlang der K 8033. Hier ist der Landkreis zuständiger Baulastträger. Der Maßnahmenabschnitt im Zuge der K 8033 hat in der Radverkehrskonzeption des Landkreises in der Kategorie „Kreisstraße“ eine vorrangige Priorität. Der Abschnitt entlang der L 300 ist hingegen in der Kategorie „Landesstraße“ in einer nur niedrigen Dringlichkeit eingestuft. In Folge der Bedeutung des Projektes in der städtischen Radverkehrsentwicklung und der hohen Dringlichkeit in der Aufgabenplanung des Landkreises wurde mit dem Landkreis vereinbart mit der Planung zu beginnen. In Abstimmung mit den Beteiligten (Stadt, Landkreis, Land) sollte die Planung auch den Abschnitt entlang der L 300 berücksichtigen. Nur so lässt sich ein funktionsfähiger Gesamtabschnitt erreichen. Die Planung bis zur Leistungsphase (LP) 4 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) soll federführend durch die Stadt betrieben werden. Die Planungs- und Untersuchungskosten belaufen sich für den Gesamtabschnitt auf ca. 53.000 €. Bei Radverkehrsmaßnahmen des Landkreises muss die betroffene Kommune 50 % der Kosten tragen (Kreistagsbeschluss). Diese Regelung trifft auch für die erwarteten Planungskosten zu. Zur förmlichen Verabredung dieser Modalitäten wird eine Vereinbarung zwischen Stadt, Landkreis und Land erforderlich. Das Land kann in Folge der niedrigen Dringlichkeit der Maßnahme nach Landesgesichtspunkten keine Kostenübernahme zusagen. Derzeit muss davon ausgegangen werden, dass die Stadt die Planungskosten für den Wegeabschnitt entlang der L 300, als Interessensbeitrag für das Projekt, selbst tragen muss. Der städtische Anteil an den Planungsaktivitäten liegt unter obigen Vorgaben grob bei ca. 37.000 €. Mit den erforderlichen Vermessungs- und Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI sowie der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung soll das Ing.-Büro AGP, Bad Waldsee beauftragt werden. Die Finanzierung ist über die Haushaltsstelle 2.6301.950001 des städtischen Haushaltes 2016 gesichert. Das Vorhaben könnte entlang der K 8033, über das Förderprogramm des Landes für die Anlage kommunaler Rad- und Fußgängerverkehrsinfrastruktur förderfähig sein. Ein Förderantrag kann erst mit hinreichend fortgeschrittenen Planungsüberlegungen gestellt werden. Eine Umsetzung des Projektes wird nach der dargestellten Sachzusammenhängen von allen Beteiligten nur als durchgängige Gemeinschaftsmaßnahme als sinnvoll erachtet.. Im Zuge der Planung muss mit Land und Landkreis die Finanzierung und der weitere Ablauf einer späteren Maßnahmenumsetzung geklärt werden. III. Beschluss Der Ausschuss für Umwelt und Technik stimmt: 1. dem Einstieg in die Planungen eines Geh- und Radweges entlang der K8033/B30 von der Einmündung Holzstraße bis zum Kreisverkehr GE Wasserstall zu 2. die Verwaltung wird beauftragt mit dem Landkreis Ravensburg und dem Land eine Vereinbarung zur Verteilung der Planungskosten abzuschließen 3. die Planungskosten für den Abschnitt des Landes entlang der L300 wird von der Stadt Bad Waldsee freiwillig als Interessensbeitrag übernommen 4. die Ingenieurleistungen der LP 1 bis 4 der HOAI werden an das Ing.-Büro AGP, Bad Waldsee vergeben 5. die Finanzierung der Planungen erfolgt über die Haushaltsstelle 2.6301.950001 des städtischen Haushalts 2016 Verteiler: Bad Waldsee, 15.02.2016 gez. Bucher BM Schriftführer 1. Beigeord. 10 20 (2x) 30 60 / Fr. Denzel 60 / H. Natterer 70 80 Reg.
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