TOP 4 Neubau Geh- und Radweg entlang der K

Ausschuss für Umwelt und Technik
TOP 4
öS
I.
07.03.2016
Neubau Geh-/Radweg entlang der K 8033 und L 300
- Vergabe von Planungsleistungen -
Zu beraten ist:
Der Einstieg in die Planungen für den Neubau eines Geh-/Radweges entlang der K 8033 und
L 300 zum Gewerbegebiet (GE) Wasserstall.
II. Zum Sachverhalt:
Sowohl die Radwegenetzkonzeption des Landkreises Ravensburg als auch das städtische
Radverkehrskonzept sehen eine Verbesserung der fuß- und radverkehrlichen Anbindung des
Gewerbegebietes Wasserstall vor.
Beide Konzepte sehen den Neubau eines einseitigen Zweirichtungsrad-/Gehweges vor. Der
angedachte Neubauabschnitt beginnt im Süden etwa an der Einmündung der Holzstraße in
die Biberacher Straße. Er soll bis zum GE Wasserstall führen. Die Gesamtstrecke ist ca. 900
m (siehe beiliegenden Lageplan) lang. Sie ist nach Zuständigkeitsgesichtspunkten in zwei
Abschnitte zu teilen. Der erste Streckenabschnitt etwa von der Holzstraße bis zur B 30 verläuft über ca. 360 m Länge entlang der Biberacher Straße (L 300). Hier ist das Land bzw.
das Regierungspräsidium zuständiger Baulastträger. Ab etwa der B 30 folgt in Richtung Norden (GE Wasserstall) ein zweiter Abschnitt mit ca. 540 m Länge entlang der K 8033. Hier ist
der Landkreis zuständiger Baulastträger.
Der Maßnahmenabschnitt im Zuge der K 8033 hat in der Radverkehrskonzeption des Landkreises in der Kategorie „Kreisstraße“ eine vorrangige Priorität. Der Abschnitt entlang der L
300 ist hingegen in der Kategorie „Landesstraße“ in einer nur niedrigen Dringlichkeit eingestuft.
In Folge der Bedeutung des Projektes in der städtischen Radverkehrsentwicklung und der
hohen Dringlichkeit in der Aufgabenplanung des Landkreises wurde mit dem Landkreis vereinbart mit der Planung zu beginnen. In Abstimmung mit den Beteiligten (Stadt, Landkreis,
Land) sollte die Planung auch den Abschnitt entlang der L 300 berücksichtigen. Nur so lässt
sich ein funktionsfähiger Gesamtabschnitt erreichen. Die Planung bis zur Leistungsphase
(LP) 4 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) soll federführend
durch die Stadt betrieben werden.
Die Planungs- und Untersuchungskosten belaufen sich für den Gesamtabschnitt auf ca.
53.000 €.
Bei Radverkehrsmaßnahmen des Landkreises muss die betroffene Kommune 50 % der Kosten tragen (Kreistagsbeschluss). Diese Regelung trifft auch für die erwarteten Planungskosten zu. Zur förmlichen Verabredung dieser Modalitäten wird eine Vereinbarung zwischen
Stadt, Landkreis und Land erforderlich.
Das Land kann in Folge der niedrigen Dringlichkeit der Maßnahme nach Landesgesichtspunkten keine Kostenübernahme zusagen. Derzeit muss davon ausgegangen werden, dass
die Stadt die Planungskosten für den Wegeabschnitt entlang der L 300, als Interessensbeitrag für das Projekt, selbst tragen muss. Der städtische Anteil an den Planungsaktivitäten
liegt unter obigen Vorgaben grob bei ca. 37.000 €.
Mit den erforderlichen Vermessungs- und Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis
4 HOAI sowie der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung soll das Ing.-Büro AGP, Bad Waldsee
beauftragt werden.
Die Finanzierung ist über die Haushaltsstelle 2.6301.950001 des städtischen Haushaltes
2016 gesichert. Das Vorhaben könnte entlang der K 8033, über das Förderprogramm des
Landes für die Anlage kommunaler Rad- und Fußgängerverkehrsinfrastruktur förderfähig
sein. Ein Förderantrag kann erst mit hinreichend fortgeschrittenen Planungsüberlegungen
gestellt werden.
Eine Umsetzung des Projektes wird nach der dargestellten Sachzusammenhängen von allen Beteiligten nur als durchgängige Gemeinschaftsmaßnahme als sinnvoll erachtet.. Im Zuge der Planung muss mit Land und Landkreis die Finanzierung und der weitere Ablauf einer
späteren Maßnahmenumsetzung geklärt werden.
III. Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt und Technik stimmt:
1.
dem Einstieg in die Planungen eines Geh- und Radweges entlang der K8033/B30 von
der Einmündung Holzstraße bis zum Kreisverkehr GE Wasserstall zu
2.
die Verwaltung wird beauftragt mit dem Landkreis Ravensburg und dem Land eine Vereinbarung zur Verteilung der Planungskosten abzuschließen
3.
die Planungskosten für den Abschnitt des Landes entlang der L300 wird von der Stadt
Bad Waldsee freiwillig als Interessensbeitrag übernommen
4.
die Ingenieurleistungen der LP 1 bis 4 der HOAI werden an das Ing.-Büro AGP, Bad
Waldsee vergeben
5.
die Finanzierung der Planungen erfolgt über die Haushaltsstelle 2.6301.950001 des
städtischen Haushalts 2016
Verteiler:
Bad Waldsee, 15.02.2016
gez. Bucher
BM
Schriftführer
1. Beigeord.
10
20 (2x)
30
60 / Fr. Denzel
60 / H. Natterer
70
80
Reg.