Werben Sie dort, wo Ihre Kunden sind. PubliPoste

Werben Sie dort, wo Ihre Kunden sind.
PubliPoste – erfolgreich werben
Angebote und Preise 2016
Inhaltsverzeichnis
6
Ein dichtes Netz von Points of Sale
8
Spiegelbild der Bevölkerung
10
Kundenumfrage
12
Schalterabgaben
13
Plakate
14
Dispenser
15
CanalPoste
16
CanalPoste-Dispenser
17
Promotionsflächen
19
Rabatte und Co.
20
Beratung und Verkauf
20
Produktion / Technische Anforderungen
20
Warenanlieferung
3
IHR
PLAKAT
IHR
AT
PL A K
4
IHRE
ION
PROMOT
IHR
CANALPOSTESPOT
IHR
PLAKAT
IHRE
SCHALTERABGAB E
IHR
PLAKAT
IHR
PROSPEKT
IHRE
BROSCHÜ­R E
IHR
FLYER
IHR
MAGAZIN
IHR
FLYER
IHR
KATALOG
Ihre Werbung: In rund 1500 Poststellen
Nutzen Sie die Poststelle als vielseitigen Werbekanal
Diese Tarifdokumentation liefert Ihnen eine Übersicht
über diese und viele weitere Werbemöglichkeiten sowie
Angebote in unseren Poststellen. Präsentieren Sie Ihr
Unternehmen schweizweit und werben Sie ganz nach
Ihren Bedürfnissen!
Tarife / Konditionen gültig vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016
© Post CH AG, PubliPoste, Dezember 2015
5
Ein dichtes Netz von Points of Sale
Rund 1500-mal in der Schweiz
Mit rund 1500 Poststellen, die über die ganze Schweiz
verteilt sind, verfügt die Schweizerische Post über eines
der dichtesten Vertriebsnetze der Welt. Natürlich gibt
es kleinere und grössere Filialen. Die kleinsten Post­
stellen des Landes bedienen täglich im Schnitt rund 200
Kundinnen und Kunden. Bei den grösseren Poststellen
sind es durchschnittlich 1550.
Dieses einzigartige Netz bietet nicht nur die Möglichkeit,
praktisch die ganze Schweiz anzusprechen, sondern ebenfalls
Varianten, um lokal oder regional zu werben. Auf der Karte
sind beispielsweise urbane Ballungszentren ebenso deutlich
zu sehen wie die Abdeckung vorwiegend ländlicher Gebiete.
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Gruppe 1 (Typen A–D)
Sehr grosse POS im Zentrum
grösserer Städte. Durchschnittlich
1550 Kunden pro Tag.
Gruppe 2 (Typen E–H)
Grosse POS im Zentrum grösserer
und mittlerer Städte und in Agglo­
merationen. Durchschnittlich
500 Kunden pro Tag.
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Gruppe 3 (Typen I–N)
Mittelgrosse POS in Dörfern und
Stadt­quartieren. Durchschnittlich
200 Kunden pro Tag.
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7
Spiegelbild der Bevölkerung
Zahlen und Fakten, die überzeugen
Wenn Sie, wie man so schön sagt, Herrn und Frau Schweizer
ansprechen möchten, dann sind Sie bei PubliPoste genau
richtig. Denn die Poststellenbesucher bilden ein Spiegelbild der
Schweizer Bevölkerung; in Bezug auf das Alter ebenso wie im
Hinblick auf Faktoren wie Berufstätigkeit, sozialen Status oder
Haushaltsgrösse. Das spricht definitiv für Werbung in den
Poststellen, denn hier wird Ihre Botschaft praktisch von der
gesamten Schweizer Bevölkerung gesehen; übrigens inklusive
­
Vor­
jüngerer Zielgruppen. Denn entgegen weitverbreiteten
urteilen können offenbar weder E-Mail noch E-Banking der
Beliebtheit der Poststellen etwas ­anhaben.
Aufteilung nach Alter
Aufteilung nach Lebensphasen
16 %
9%
13 %
4%
19 %
15 %
14%
23 %
20 %
21 %
15 –19 Jahre
20–34 Jahre
35–44 Jahre
45–54 Jahre
55–64 Jahre
65–74 Jahre
Aufteilung nach Geschlecht
27%
8 % 11 %
Familien mit kleinen Kindern
Familien mit Teenagern
Familien mit erwachsenen
Kindern
Jüngere Paare
Ältere Paare
Jüngere Singles
Ältere Singles
Aufteilung nach Haushaltsgrösse
13 %
47 %
49 %
53 %
38 %
1–2 Personen
3–4 Personen
5 oder mehr Personen
weiblich
männlich
Aufteilung nach Berufstätigkeit
8%
4%
7%
33 %
36 %
44 %
19 %
23 %
26 %
Vollzeit
Teilzeit
nicht
Quelle
2015: Telebus; GfK Switzerland AG (n = 1100), Filter: mind. ein monatlicher Poststellenbesuch
8
Vollzeiterwerbstätige
Teilzeiterwerbstätige
Rentner
Hausfrauen / ­männer
Schüler / Studierende /
Berufslernende
Sonstiges
Poststellen nach Sprachgebiet
für nationale /sprachregionale Kampagnen
Sprachgebiet
Ein markanter Vorteil der Werbung in
den Poststellen ist die Möglichkeit, nach
präzisen Kriterien zu regionalisieren. Eine
Kampagne nur in der Romandie? Eine
Aktion ausschliesslich im Mittelland?
Punktgenau ausgewählte Poststellen
einer bestimmten Region? Sie haben die
Wahl!
22
139
256
417
Deutschschweiz
54
431
458
943
Italienische Schweiz
Gesamttotal
14
12
41
43
26
24
33
13
44
32
27
21
34
25
15
23
16
28
29
22
11
1
2
3
4
5
Westschweiz
Alpen und Voralpen
Westmittelland
Ostmittelland
Italienische Schweiz
29
95
128
599
809
1488
Zweisprachige Poststellen sind doppelt erfasst.
Poststellen nach WEMF­Wirtschaftsgebieten
für regionale Kampagnen
Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3
51
11 Genf
5
40
Total
28
73
12 Waadt
7
43
70
120
13 Neuenburg
3
14
23
40
14 Jura
1
9
44
54
15 Freiburg (fr.)
2
17
42
61
16 Unterwallis
3
11
45
59
33 Berner Seeland (fr.)
1
5
2
8
–
–
2
2
22
139
256
417
21 Luzern | OW | NW
3
38
33
74
22 Berner Oberland
2
20
26
48
23 Oberwallis
1
6
21
28
24 Zug
1
11
3
15
25 Uri | Schwyz
–
8
13
21
34 Berner Mittelland (fr.)
Total
Regionen
4
80
  1 Westschweiz
42
31
Total
Westschweiz
Wirtschaftsgebiet
Wirtschaftsgebiete
Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3
2 Alpen und Voralpen
26 St. Gallen | AI | AR
2
30
37
69
27 Glarus | Obersee
1
13
21
35
28 Bündner Unterland
2
12
24
38
1
12
25
38
15 Freiburg (dt.)
–
1
–
1
13
151
203
367
7
33
30
70
Total
31 Basel
32 Solothurn
4
26
46
76
33 Berner Seeland (dt.)
2
13
20
35
34 Berner Mittelland (dt.)
4
46
43
93
17
118
139
274
41 Aargau
3
41
39
83
42 Schaffhausen
1
6
6
13
18
99
49
166
2
16
22
40
24
162
116
302
Total
4 Ostmittelland
43 Zürich
44 Thurgau
Total
5 Italienische Schweiz
51  Tessin
4
28
93
125
29 Bündner Oberland (it.)
–
1
2
3
Total
4
29
95
128
Stand Oktober 2015; Offerten und Abrechnungen werden jeweils
aufgrund der aktuellsten Poststellenliste erstellt.
9
Gute Stimmung ebnet den Weg
Ein Potenzial, das es auszuschöpfen gilt
Werbung soll ein möglichst breites Zielpublikum ansprechen
und die grösstmögliche Wirkung entfalten. Ihre unmittelbare
Umgebung spielt dabei eine zentrale Rolle: Je besser die
Stimmung vor Ort, desto einschlagender der Effekt.
Da fast 70 Prozent der Schweizer Bevölkerung mindestens
einmal im Monat eine Poststelle besuchen, ist das Werbe ­
potenzial an diesen Standorten gewaltig.
Kundenbesuche in den Poststellen
«Wie häufig gehen Sie zur Post?»
10
30
50
70
90
20 %
20 %
18 %
%
wöchentlich
48 %
47 %
50 %
monatlich
28 %
28 %
27 %
jährlich
4%
6%
5%
nie
«Auf welche Poststelle gehen Sie normalerweise?»
10
30
50
70
12 %
16 %
15 %
90
%
Gruppe 1 (A–D)
66 %
53 %
54 %
Gruppe 2 (E–H)
22 %
31 %
31 %
Umfrage 2013 (n = 967)
Umfrage 2014 (n =978)
Umfrage 2015 (n = 1063)
Quellen
2013: Telebus; Bekanntheit Markenartikel, GfK Switzerland AG (n = 1001 Personen)
2014: Telebus; GfK Switzerland AG (n = 1000), Filter: keine Mitarbeitenden Post CH AG
2015: Telebus; GfK Switzerland AG (n = 1100), Filter: mind. ein monatlicher Poststellenbesuch
10
Gruppe 3 (I–N)
Zufriedenheit kennt kein Alter
Die Post kommt bei allen gut an
Die bemerkenswert hohe Zufriedenheit der Postkunden ist
unabhängig von deren Altersgruppe und Berufstätigkeit. So wohl Privat­ als auch Geschäftskunden schätzen die Dienste
der Post sehr und loben insbesondere das Verkaufspersonal
und das Angebot in den Poststellen. Die Zufriedenheit der
Postkunden steigt mit dem Alter leicht an, liegt aber bei Jung
und Alt bei über 80 Prozent. Die Zufriedenheitswerte der
berufstätigen und selbstständigen Postkunden liegen alle
dicht beieinander und werden nur von Personen im Renten­
alter sowie von Hausfrauen und ­männern übertroffen.
Zufriedenheit der Postkunden
«Wie sehr schätzen Sie die jeweiligen Aspekte der Dienstleistungen bei Ihren Besuchen auf der Poststelle?»
10
30
50
70
90
79 %
78 %
Öffnungszeiten
79 %
Verkaufsfläche
74 %
91 %
87 %
83 %
80 %
Verkaufspersonal
Angebot der Poststelle
74 %
72 %
Preis­Leistungs­Verhältnis
79 %
75 %
Informationen zu Produkten
und Dienstleistungen
57 %
60 %
Umfrage Privatkunden 2014 (n = 12 625)
Punkte
Problembehandlung
Umfrage Geschäftskunden 2014 (n = 7008)
Zufriedenheit nach Altersgruppen
10
30
50
70
90
%
82 %
bis 30 J.
82 %
30–39 J.
40–49 J.
84 %
50–59 J.
85 %
88 %
90 %
60–69 J.
70+ J.
Zufriedenheit nach Zugehörigkeit zu Berufsgruppe und Zivilstand
10
30
50
70
90
%
Selbstständige
82 %
Leitende Angestellte
85 %
Angestellte / Arbeiter / Beamte
84 %
90 %
88 %
Rentner
Hausfrauen / ­männer
85 %
Schüler / Lernende / Studierende
85 %
Andere Stellungen im Beruf
11
Schalterabgaben
Kundennähe in Reinkultur
Sampling in der Poststelle ist eine
äusserst effiziente und erfolgs­
versprechende Werbemassnahme.
Ob überraschendes Give-away,
erfrischendes Getränkemuster, infor­
mativer Katalog oder vieles mehr –
die Übergabe erfolgt zielgruppengenau,
persönlich und freundlich. Die indivi­
duelle Ansprache am Postschalter macht
den Unterschied. Die Zielgruppe lässt
sich im Vorfeld der Aktion sehr genau
definieren und anhand von Faktoren wie
z. B. Alter, Geschlecht etc. eingrenzen.
In vielen Poststellen kennt die Person
am Schalter ihren Kunden zumindest
vom Sehen – ein Garant für maximale
Aufmerksamkeit.
– ­
Preise für Schalterabgaben (durchschnittlich 200 Stück pro Poststelle)
– – Preise in CHF und pro Stück, exkl. MWST
– 1)Schalterabgaben
ab 501 g / Stück und / o der
überdurchschnittlich voluminös: Preis nach
Absprache
Konditionen siehe Seite 19.
Menge ab
Preis / Stück in CHF
bis 250 g
Preis / Stück in CHF
251–500 g1)
10 000 Stück (Mindestmenge)
–.79
1.03
20 000 Stück
–.74
–.96
50 000 Stück
–.69
–.89
100 000 Stück
–.59
–.76
150 000 Stück
–.54
–.70
200 000 Stück
–.47
–.61
300 000 Stück
–.39
–.50
400 000 Stück
–.34
–.44
500 000 Stück
–.29
–.37
1 Million Stück ++
–.24
–.31
Beachten Sie die Anzahl Gratis­Versände in der folgenden Box.
Vereinbaren Sie ab 100 000 Exemplaren einen Jahresvertrag und profitieren
Sie von einer Verteilung in mehreren Wellen.
10 000 bis 100 000 Ex.: 1 Welle inbegriffen
100 001 bis 300 000 Ex.: 2 Wellen inbegriffen
Jede weitere Welle wird nach Aufwand zusätzlich verrechnet.
12
Plakate
Auf der Post wird Ihre Botschaft
gesehen und gelesen
In der Poststelle wirken Plakate ganz
besonders effektiv. Denn während bei
Plakatstandorten auf offener Strasse
kaum jemand stehen bleibt, um ein
Plakat anzuschauen oder gar den Text
zu lesen, ist in der Poststelle genau das
die Regel. Hier haben Kundinnen und
Kunden meist einige Minuten Zeit, Ihr
Plakat in aller Ruhe zu betrachten. So
viel Aufmerksamkeit können Sie für Ihre
Botschaft sonst fast nirgends verbuchen.
– Preise für Plakate
– -
– Gruppe 1
Gruppe 2
Gruppe 3
Grund ­
preis
Grund ­
preis
Grund ­
preis
2 Wochen
Jede
weitere
Woche
2 Wochen
Jede
weitere
Woche
2 Wochen
Jede
weitere
Woche
– Plakate in Verkaufsstellen
– A3-Plakate*
42.–
21.–
34.–
17.–
24.–
12.–
F4-Plakate
80.–
40.–
65.–
32.50
–
–
58.–
29.–
–
–
–
–
*A3-Plakate müssen auf A4 gefaltet angeliefert
werden (Zuschlag von CHF 10 pro Poststelle
bei Plakaten, welche nicht gefaltet angeliefert
werden).
**D ie A3-Dispenser-Plakate müssen in
2 A4-­P lakate geschnitten angeliefert werden
(Zuschlag von CHF 10 pro Poststelle bei
Plakaten, welche nicht geschnitten angeliefert
werden).
Plakate auf Ticketspender
A3-Ticketspender-Plakate*
Plakate auf Dispenser
A4-Dispenser-Plakate
42.–
21.–
34.–
17.–
–
–
Neu: A3-Dispenser-Plakate quer**
47.–
23.50
38.–
19.–
–
–
Konditionen siehe Seite 19.
13
Dispenser
Für die optimale Präsentation
Ihrer Werbemassnahmen
Dispenser in der Poststelle sind zentral
und prominent platziert – und somit
genau der richtige Ort um Broschüren,
Kataloge, Magazine, Flyer etc. an ein
interessiertes Publikum zu bringen. Hier
haben Sie die Gewissheit, dass die an­
visierte Zielgruppe Ihre Botschaften aus
freien Stücken mit nach Hause nimmt.
Streuverluste tendieren somit gegen
null, besonders wenn Ihr Produkt
attraktiv gestaltet ist. Der CanalPosteDispenser wird auf Seite 16 beschrieben.
– – Preise für Dispenser
– Gruppe 1
Gruppe 2
Gruppe 3
– Grund ­
preis
Grund ­
preis
Grund ­
preis
– Preise in CHF und pro Poststelle, exkl. MWST
2 Wochen
1)
Werbemittel
ab 501 g / Stück und / oder
überdurchschnittlich voluminös: Preis nach
Absprache
Tarife für die Dispenserplakate siehe Seite 13.
Konditionen siehe Seite 19.
14
Jede
weitere
Woche
2 Wochen
Jede
weitere
Woche
2 Wochen
Jede
weitere
Woche
Preise nach Werbemittel
Werbemittel bis 250 g
50.–
25.–
35.–
17.50
20.–
10.–
Werbemittel 251–500 g1)
60.–
30.–
40.–
20.–
25.–
12.50
CanalPoste
Ihre Spots im dichtesten AdScreen­Netz der Schweiz
AdScreens erfreuen sich einer stark
wachsenden Beliebtheit. Nicht ohne
Grund: Bewegtbilder wecken Emotionen
und generieren eine erhöhte Aufmerksamkeit. CanalPoste ist nicht nur das
dichteste AdScreen-Netz der Schweiz;
aufgrund der Erfahrung und des Knowhows von PubliPoste ist es auch das
beste. Somit bietet CanalPoste die ideale
Bühne für Ihren Auftritt. Die Spots im
Format 16:9 laufen in über 250 Poststellen auf über 380 Bildschirmen.
Mindestdauer / Spot: 10 Sekunden
Netze CanalPoste
– 1)Mehrsprachige
Poststellen wurden nur einmal
­ ezählt.
g
2)Städte Basel, Bern, Luzern, Winterthur, Zürich
3)Städte Genf, Lausanne
4)Städte Bellinzona, Chiasso, Locarno, Lugano
5)Keine Kombination mit CanalPoste-Dispensern
möglich
Produktionstechnische Angaben
finden Sie auf Seite 20.
Spots bis 5 MB senden Sie an
[email protected].
Für Spots ab 5 MB rufen Sie uns
bitte an unter 058 386 60 00.
Konditionen siehe Seite 19.
Preise für CanalPoste­Spots
Anzahl
Poststellen
Nationales Netz
Schweiz 1)
Preis / Sek. /
POS
2 Wochen
Jede
weitere
Woche
262
Nationale, regionale
und städtische Netze
6.40
3.20
194
Individuelle Netze
ab 6 Poststellen 5)
12.80
6.40
Lokale Buchung
bis 5 Poststellen 5)
25.60
12.80
Sprachnationale Netze
Deutschschweiz
Buchung
Westschweiz
52
Italienische Schweiz
18
Regionale Netze
Genf
16
Waadt
22
Jura
11
Bern
26
Mittelland
26
Basel
24
Zürich
64
Zentralschweiz
27
Ostschweiz
24
Tessin
Tessin: Sottoceneri resp. Sopraceneri
18
je 9
Städtische Netze
Genf Stadt
16
Lausanne Stadt
12
Bern Stadt
12
Basel Stadt
11
Zürich Stadt
24
Winterthur Stadt
5
Luzern Stadt
11
Swiss Cities Deutsch 2)
63
Swiss Cities Französisch 3)
28
Swiss Cities Italienisch 4)
Swiss Cities gesamt
9
100
15
CanalPoste
CanalPoste­Dispenser
Buchen Sie zum CanalPoste-Spot den
dazugehörigen Dispenser. Die Möglichkeit, im gedruckten Werbematerial
vertiefende Informationen anzubieten,
wirkt verstärkend. Sie können den
CanalPoste-Dispenser ebenfalls ohne
Spot buchen. Sie nutzen so die Nähe zu
informativen Elementen auf CanalPoste,
wie zum Beispiel Wetterinformationen
oder die Ankündigung von kulturellen
Events.
–Dispenserformat: max. A4 = 210 × 297 mm
(Hochformat)
– Preise für CanalPoste­Dispenser*
(Preise für Einzeldispenser siehe Seite 14)
– Preise in CHF und pro Poststelle, exkl. MWST
*Nur ganze Netze möglich, siehe Netze auf
Seite 15.
1)
Werbemittel
ab 501 g / Stück und / oder
überdurchschnittlich voluminös: Preis nach
Absprache
Konditionen siehe Seite 19.
16
Grundpreis
2 Wochen
Jede weitere
Woche
Preise nach Werbemittel
Werbemittel bis 250 g
50.–
25.–
Werbemittel 251–500 g 1)
60.–
30.–
Promotionsflächen
Vier Quadratmeter für Ihren Auftritt
Die 2 x 2 m grossen Promotionsflächen,
die sich in über 100 Poststellen in der
ganzen Schweiz buchen lassen, bieten
Platz für das persönliche Gespräch mit
potenziellen Kunden. Egal, ob Sie mit
Ihrem Promoteam eine Degustation
durchführen, Flyer oder Warenmuster
überreichen, Fundraising betreiben oder
die Promotionsfläche als Verkaufsplattform nutzen: Sie begegnen einer grossen Zahl von Interessenten in einer vor
Wind und Wetter geschützten, entspannten Atmosphäre. Die Preise finden
Sie auf der nachfolgenden Seite 18.
Kundenbeispiele
basefit.ch
Rolling Bistro
17
Promotionsflächen
Preise für PromoStandard
Preise für Promotionsflächen PromoStandard (Indoor)
Gruppe 1
Kanton
Aargau
Anzahl
Poststellen
Gruppe 2
Poststellen
(Stand November 2015)
Anzahl
Poststellen
Poststellen
(Stand November 2015)
Total Poststellen
4
Aarau 1* | Baden 1* | Brugg 1
Zofingen
7
Lenzburg 1 | Mellingen | Muri | Reinach
Spreitenbach | Unterkulm | Wohlen 1
11
Appenzell AR
–
–
1
Herisau 2
1
Basel­
Landschaft
–
–
1
Pratteln 1
1
Basel­Stadt
3
Basel 1 | Basel 2* | Basel 5*
3
Basel 12 | Basel 13 | Basel 18
6
Bern
6
Bern 1 | Bern 7 | Bern 18
Biel 1 | Burgdorf 1* | Thun 1
9
Bern 15 | Heimberg | Lenk | Münchenbuchsee* | Ostermundigen 1 | Steffisburg 1
Thun 4 | Uetendorf | Urtenen-Schönbühl
15
Freiburg
1
Freiburg 1
3
Freiburg 5 | Murten | Villars-sur-Glâne 1
4
Genf
2
Genf 1 | Genf 4*
9
Carouge | Chêne-Bourg | Genf 2 | Genf 3 11
Grand-Lancy | Meyrin 1* | Petit-Lancy 1
Thônex | Versoix
Glarus
–
–
1
Glarus
1
Graubünden
2
Chur 2 | Davos Platz 1*
3
Chur 1 | Samedan | St. Moritz 1
5
Jura
–
–
1
Porrentruy 1*
1
Luzern
1
Kriens 1*
3
Luzern 2 | Luzern 7 | Meggen
4
Neuenburg
2
La Chaux-de-Fonds 1 | Neuenburg 1
2
Le Locle | Peseux
4
Obwalden
–
–
1
Engelberg
1
Schaffhausen
1
Schaffhausen 1*
–
–
1
Schwyz
–
–
1
Schwyz
1
Solothurn
1
Grenchen 1
2
Balsthal | Egerkingen
3
6
Altstätten | Bad Ragaz* | Heerbrugg
St. Gallen 4 | St. Gallen 6 | Uzwil
St. Gallen
1
St. Gallen 1
Tessin
4
Bellinzona 1 | Chiasso 1 | Locarno 1
Lugano 1
Thurgau
1
Kreuzlingen 1
2
Arbon | Weinfelden
Waadt
4
Lausanne 1* | Lausanne 2*
Vevey 1 | Yverdon-les-Bains 1
9
Clarens | Lausanne 16
13
Montagny-Chamard | Montreux 1
Morges 1 | Nyon 2 | Payerne | Prilly | Pully
Wallis
3
Sierre / Siders | Sion / Sitten 1* | Brig
4
Monthey 2 | Naters | Verbier | Zermatt
7
–
Zug
10
7
Agno | Airolo | Ascona | Biasca | Giubiasco 14
Losone | Lugano 6 | Mendrisio | Minusio
Serfontana
3
–
1
Unterägeri
1
Zürich
11
Bülach | Glattzentrum* | Kloten*
Regensdorf 1 | Schlieren | Winterthur 1
Zürich 22 | Zürich 26 | Zürich 40
Zürich 50 | Zürich 1
4
Effretikon | Winterthur 4
Zürich 24 | Zürich 49*
15
Total
47
CHF 400.– pro Tag / Poststelle
CHF 300.– pro Tag / Poststelle
130
– – *Auf Anfrage
18
83
Rabatte und Co.
Machen Sie noch mehr aus Ihrem Budget
1) Rabatte sind nicht kumulierbar; der höchste Rabatt wird berücksichtigt.
Preise in CHF, exkl. MWST
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werbe ­
aktionen in Poststellen sind integrierter Bestandteil
der Konditionen auf den Seiten 22 / 23.
Schalterabgaben
Rabatte 1)
Zusatzrabatte
Rabatt steuerbefreite
Organisationen
Beraterkommission
Spezialkonditionen für
Wohlfahrtsorganisationen,
Gemeinwesen und öffent­
liche Institutionen: 25 %.
10 % Beraterkommission vom Rechnungsnetto für anerkannte
Agenturen
SW
­
­(Schweizer Werbung).
Dieser Rabatt ist
nicht mit Zusatzrabatten
­kumulierbar.
Plakate
Spezialkonditionen für
Wohlfahrtsorganisationen,
­­
Gemeinwesen und öffent­
liche Institutionen: 25 %.
Dieser Rabatt ist
nicht mit Zusatzrabatten
­kumulierbar.
Promotions­
flächen
Spezialkonditionen für
Wohlfahrtsorganisationen,
Gemeinwesen und öffent­
liche Institutionen: 25 %.
Dieser Rabatt ist
nicht mit Zusatzrabatten
­kumulierbar.
Dispenserauflagen
Spezialkonditionen für
Wohlfahrtsorganisationen,
Gemeinwesen und öffent­
liche Institutionen: 25 %.
Dieser Rabatt ist
nicht mit Zusatzrabatten
­kumulierbar.
CanalPoste Spots
Spezialkonditionen für
Wohlfahrtsorganisationen,
Gemeinwesen und öffent­
liche Institutionen: 50 %.
Dieser Rabatt ist
nicht mit Zusatzrabatten
­kumulierbar.
CanalPoste Dispenser
Spezialkonditionen für
Wohlfahrtsorganisationen,
Gemeinwesen und öffent­
liche Institutionen: 25 %.
Dieser Rabatt ist
nicht mit Zusatzrabatten
­kumulierbar.
Zuschläge und
Zusatzdienstleis­
tungen
Abgabe von zwei Samplings gleichzeitig:
+ 10 % des Brutto ­
preises.
Beraterkommission
nicht kumulierbar mit
Rabatt für steuerbefreite Organisationen.
10 % Beraterkommission vom Rechnungsnetto für anerkannte
­
SW
Agenturen
­(Schweizer Werbung).
Aktionen unter
CHF 5000:
zusätzliche Kosten von
CHF 500 für administra­tiven Aufwand.
Beraterkommission
nicht kumulierbar mit
Rabatt für steuerbefreite Organisationen.
10 % Beraterkommission vom Rechnungsnetto für anerkannte
Agenturen
­
SW
­(Schweizer Werbung).
–
Beraterkommission
nicht kumulierbar mit
Rabatt für steuerbefreite Organisationen.
10 % Beraterkommission vom Rechnungsnetto für anerkannte
Agenturen
­
SW
­(Schweizer Werbung).
Aktionen unter
CHF 5000:
zusätzliche Kosten von
CHF 500 für administra­tiven Aufwand.
Beraterkommission
nicht kumulierbar mit
Rabatt für steuerbefreite Organisationen.
10 % Beraterkommission vom Rechnungsnetto für anerkannte
Agenturen
­
SW
­(Schweizer Werbung).
Beraterkommission
nicht kumulierbar mit
Rabatt für steuerbefreite Organisationen.
10 % Beraterkommission vom Rechnungsnetto für anerkannte
­
Agenturen
SW
­(Schweizer Werbung).
Unser Werbespot­produzent berät Sie
gerne bei technischen
Anpassungen von bestehenden Spots oder
bei Neuproduktionen
speziell für das Medium CanalPoste (Ad resse siehe Seite 20).
Aktionen unter
CHF 5000:
zusätzliche Kosten von
CHF 500 für administra­tiven Aufwand.
Beraterkommission
nicht kumulierbar mit
Rabatt für steuerbefreite Organisationen.
19
Gut beraten
Wir freuen uns auf eine persönliche Beratung
Beratung und Verkauf
Hauptansprechpartnerin
Verkaufspartner PubliPoste
Verkaufspartner CanalPoste
Verkauf Mittelland / Zentral­ /
Nordwestschweiz
Verkauf Ost­ / Südostschweiz / Tessin
Goldbach Media
Seestrasse 39
8700 Küsnacht
Tel. 044 914 92 00
[email protected]
goldbachmedia.com
Post CH AG
Poststellen und Verkauf
PubliPoste
Elisabeth Rötsch
Wankdorfallee 4
3030 Bern
Tel. 058 386 60 00
[email protected]
post.ch/publiposte
mymedia vermarktungs gmbh
Yvonne Müller
Hüttenrain 26
8143 Stallikon
Tel. 044 700 38 82
[email protected]
my-media.ch
Verkauf Westschweiz
Barking Cat
Marine Rebuffat / Olivier Albrecht
Rue de la Maison-Forte, 10
1287 Laconnex
Tel. 022 756 57 58
[email protected]
Eventbooster
Seestrasse 513
8038 Zürich
Tel. 044 269 62 44
[email protected]
eventbooster.com
Technische Anforderungen / Produktion
Technische Anforderungen CanalPoste 1)
Format
Spotproduktion CanalPoste
Spezifikationen
Standbilder
.jpg 2)
Seitenverhältnis
16 : 9
Video
.wmv
Auflösung
1280 × 720 Pixel
Framerate
25 fps
Dateigrösse
max. 30 MB
Audiospur
keine Spur
Bitrate
max. 8000 kbit / s
aten, die von den Produktionsvorschriften
D
abweichen, können auf CanalPoste leider
nicht gezeigt werden.
2) nur RGB-Codierung
1)
306.ch – Keller und Partner GmbH
Spezialisten für neue Medien
Bielstrasse 42
3294 Büren an der Aare
Tel. 031 761 00 68
Mobile 076 383 42 44
[email protected]
306.ch
Konvertierungen aus anderen Formaten
gegen Aufpreis. Spots bis 5 MB senden
Sie an [email protected]. Für Spots
über 5 MB rufen Sie uns bitte an unter
058 386 60 00.
Warenanlieferung
Zentrale Anlieferadresse Werbemittel
MS Direct AG
Ebikonerstrasse 75 (Gebäude Ringier)
6043 Adligenswil
Tel. 041 317 34 00
[email protected]
ms-direct.ch
post.ch/publiposte
20
Auswahl einiger Referenzen von PubliPoste
Wie Westside Neukunden
via Postschalter gewinnt
Wer kurz vor den Feiertagen an
einem Postschalter im Grossraum
Bern sowie den Kantonen Freiburg,
Waadt, Solothurn oder Neuenburg
Briefmarken gekauft oder seine
Briefe aufgegeben hat, bekam mit
grosser Wahrscheinlichkeit das Ma ­
gazin «Westside MAG» des Berner
Shopping­ und Erlebniscenters
Westside angeboten. Das Magazin,
gespickt mit erlesenen Geschenk­
ideen und tollen Rabatten, kam bei
den Kunden der über 200 Post­
stellen sehr gut an.
«Darf ich Ihnen das ‹Westside MAG›
mit 32 Bons und vielen Ideen für Weihnachten mitgeben?» Vielen Postkunden,
die im November während zweier Wo chen eine der über 200 Poststellen in
den Kantonen Bern, Freiburg, Neuenburg, Solothurn oder Waadt besuchten,
kam diese Frage am Schalter durchaus
gelegen. Schliesslich stand Weihnachten
vor der Tür und Geschenkideen sind in
diesem Moment oft Gold wert.
Viele positive Reaktionen
Die meisten Reaktionen auf die gross
angelegte Schalterabgabe des Shopping- und Erlebniscenters Westside wa ren also wohlwollend bis hocherfreut.
Und wer auf das Angebot mit einem
«Nein, danke.» antwortete, wurde
selbstverständlich nicht weiter behelligt.
Neben den Postkundinnen und -kunden
äussert sich auch Franziska Goldinger,
Leiterin Marketingkommunikation
Westside, lobend zur Aktion: «Das
‹Westside MAG›, mit Hinweisen auf
unser Weihnachtsprogramm sowie den
Rabatt-Bons, konnte durch das Schalter­
personal breit gestreut werden. Die
Zusammenarbeit mit dem PubliPosteTeam verlief stets unkompliziert, professionell und angenehm.»
Ziel erreicht
Auf die Idee gebracht, das PoststellenNetz von PubliPoste für die Schalterabgaben als zusätzlichen Werbe­ und
Distributionskanal zu nutzen, wurde
Westside durch die Werbeagentur
Republica. Das Ziel war ganz klar, durch
die Aktion Neukunden zu gewinnen.
Das ist, so lässt sich nach Auswertung
der Aktion erfreulicherweise feststellen,
gelungen. «Wir durften sowohl junge
Leute als auch Paare und Familien in
unserem Kundenstamm willkommen
heissen und ziehen in dieser Hinsicht
ein absolut positives Fazit», lautet das
Echo aus Bern Brünnen.
Weitere Schalterabgabe
Erfolge motivieren – und haben das
Westside angeregt, im Februar 2015
bereits eine fünfte Schalterabgabe mit
PubliPoste zu lancieren. Dieses Mal
wurde das Westside-BonHeft mit 48
Winter-Bons überreicht. Das handliche
Büchlein fand am Postschalter reissenden Absatz, womit der erste Schritt zu
einer erfolgreichen Aktion getan war.
Die Auswertung dieser Welle ist noch
nicht abgeschlossen, dennoch lässt sich
laut den Verantwortlichen schon heute
sagen, dass diese Massnahme ebenfalls
die gewünschte Wirkung erzielt haben
dürfte.
Fazit: überzeugende Vorteile
Die Vorteile einer Schalterabgabe in den
Poststellen haben sich im Falle von
Westside voll und ganz bewahrheitet.
Durch den persönlichen Kontakt mit
dem Zielpublikum entfallen viele kommunikative Barrieren. Und in einer
Situation, in der gerne ein paar Worte
gewechselt werden, lassen sich neue
Kundinnen und Kunden auf sympa­
thische und relativ unaufdringliche
Weise erreichen. «Wir sind froh, diesen
für uns attraktiven Distributionskanal
erkannt und ausprobiert zu haben. Folge­
aktionen kommen für uns zu gegebenem Zeitpunkt ganz sicher infrage», hält
das Team von Westside fest. Und ein
letztes Lob, das wir gerne weitergeben,
geht an das PubliPoste-Team: «Auf uns­
ere individuellen Wünsche wurde jederzeit eingegangen und es wurden konstruktive Optimierungsvorschläge
unterbreitet.» Einer zukünftigen erfolg reichen Zusammenarbeit steht nichts im
Weg.
21
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Werbeaktionen in Poststellen
1
Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind anwendbar
auf die vertragliche Beziehung zwischen der Post und deren Kunden (Werbetreibende bzw. von ihnen beauftragte Vermittler) und regeln die Planung, Vorbereitung und Durchführung von nationalen und regionalen Werbeaktionen in
Poststellen. Sie gelten für den Verkauf von Werbeflächen und Werbezeit im
Medium CanalPoste, für die Vermietung von physischen Werbeflächen, für die
Abgabe von Werbung an den Postschaltern sowie für die Durchführung von
Promotionen. Die AGB liegen der von der Post erstellten Offerte bei und werden zum Vertragsbestandteil, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes
vereinbaren. Sämtliche Offerten der Post sind unverbindlich. Die vertragliche
Beziehung zwischen den Parteien kommt mit der Auftragsbestätigung der Post
zustande und endet ordentlich, sobald die vereinbarte Auflage­, Sende und / oder Verteilperiode abgelaufen ist.
2
Unzulässige Werbung
Als unzulässig gilt Werbung,
– die gegen die Interessen der Post verstösst; insbesondere darf der Kunde in
seiner Werbung keine Unternehmen oder Personen erwähnen, die ebenfalls
Post­ und Zahlungsverkehrsdienstleistungen, Finanzgeschäfte sowie Produkte, welche die Post im Auftrage Dritter in Poststellen verkauft, anbieten;
– in der alkoholische Getränke und Spirituosen, Tabakwaren und Heilmittel der
Listen A und B von Swissmedic angepriesen werden oder in der bei Heilmitteln
der Listen C und D die gesetzlichen Einschränkungen nicht beachtet werden;
– die religiöse, pornografische oder politische Themen beinhaltet;
– die unwahr, irreführend oder unlauter ist;
– die in anderer Weise gegen gesetzliche Vorschriften verstösst;
– die einen aggressiven Verkauf (Hardselling) sowie unangenehme Lärm­ und
Geruchsemissionen beinhaltet (Promotionen).
Der Kunde ist für den Inhalt der Werbung verantwortlich und verpflichtet sich,
die aufgelisteten Grundsätze einzuhalten. Es besteht keine Pflicht der Post, die
Werbung auf ihre Zulässigkeit hin zu überprüfen. Bei einer Verletzung der
aufgelisteten Grundsätze stellt der Kunde die Post von jeglichen Ansprüchen
Dritter frei.
3.2 Physische Werbeflächen
Werbemittel und ­materialien: Der Kunde kann als Werbemittel Prospekte,
Kataloge und Plakate einsetzen.
Vorlage der Werbemittel: Die Werbemittel sind der Post spätestens 21 Tage
vor Aktionsbeginn zweimal im Original, d.h. im Massstab 1:1, vorzulegen oder
im PDF-Format zu mailen ([email protected]).
Lieferung der Werbematerialien: Der Kunde liefert die Werbematerialien
auf seine Kosten in den vereinbarten Mengen an die in der Auftragsbestätigung der Post angegebene Lieferadresse. Er ist dafür verantwortlich, dass die
Werbematerialien
­
­
bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Werbe ­
aktion an der angegebenen Lieferadresse eintreffen. Den Weiterversand der
Werbematerialien an die an der Werbeaktion beteiligten Poststellen übernimmt
die Post.
3.3 Schalterabgaben
Werbemittel: Der Kunde kann Prospekte und Warenmuster durch das Post­
personal abgeben lassen.
Vorlage der Werbemittel: Die Werbemittel sind der Post spätestens 21 Tage
vor Aktionsbeginn zweimal im Original, d.h. im Massstab 1:1, vorzulegen oder
im PDF-Format zu mailen ([email protected]).
Lieferung der Werbematerialien: Der Kunde liefert die Werbematerialien in
den vereinbarten Mengen an die in der Auftragsbestätigung der Post angegebene Lieferadresse. Er ist dafür verantwortlich, dass die Werbematerialien bis
spätestens zwei Wochen vor Beginn der Aktion an der angegebenen Lieferadresse eintreffen. Den Weiterversand der Werbematerialien an die an der
Werbeaktion beteiligten Poststellen übernimmt die Post.
Beachten Sie unbedingt die speziellen «Kriterien für Store Checks» im Anhang
der Auftragsbestätigung.
3.4 Promotionsflächen
3.1 CanalPoste
Werbemittel: Der Kunde kann in einzelnen Poststellen eine Fläche von vier
Quadratmetern für die Durchführung von Promotionen (Degustationen,
Demonstrationen usw.) mieten. Ein Verkauf von Waren und Dienstleistungen
ist ausdrücklich erlaubt.
Werbemittel und ­materialien: Der Kunde kann auf CanalPoste als Werbe ­
mittel Spots auf dem Screen sowie Drucksachen im Dispenser einsetzen.
Buchung: Promotionen müssen spätestens zwei Wochen vor Beginn bei der
Post gebucht werden. Kurzfristigere Buchungen sind nach Absprache möglich.
Lieferung der Produktionsunterlagen: Der Kunde liefert auf seine Kosten
den fertig erstellten Werbespot, der den Produktionsvorschriften von Canal­
Poste entspricht, an: Post CH AG, PubliPoste PV24, Wankdorfallee 4, 3030 Bern
oder an [email protected]. Der Werbespot muss spätestens fünf Tage vor
Beginn der Aktion bei der Post eintreffen. Drucksachen liefert der Kunde in
den vereinbarten Mengen an die in der Auftragsbestätigung der Post angegebene Lieferadresse. Er ist dafür verantwortlich, dass die Drucksachen bis spä ­
testens zwei Wochen vor Beginn der Werbeaktion an der angegebenen
Lieferadresse eintreffen. Den Weiterversand der Werbematerialien an die an
der Werbeaktion beteiligten Poststellen übernimmt die Post.
Tourenplanung: Die Tourenplanung wird von der Post unter Berücksichtigung
der Kundenwünsche erstellt.
3
Planung und Vorbereitung der Werbeaktion
Unterhalt der Dispenser: Die Post besorgt den Unterhalt der Dispenser.
Auf Aufforderung der Post hin liefert der Kunde die benötigten Drucksachen
nach. Verzichtet der Kunde auf eine Nachlieferung, ist die Post berechtigt, über
die leeren Dispenser zu verfügen.
Ausfall von Screens: Die Post behält sich das Recht vor, bei einem Ausfall von
Screens in einzelnen Post stellen die Werbeaktion in anderen Poststellen durchzuführen. Falls kein Ersatz möglich ist, erhält der Kunde eine entsprechende
Gutschrift, ausser der Ausfall sei auf ein Verschulden Dritter zurückzuführen.
Promotionsmaterial: Der Kunde informiert die Post spätestens drei Wochen
vor Beginn der Promotion über das Standlayout. Für die Organisation sowie den
Transport des Promotionsmaterials ist der Kunde selber verantwortlich. Vonseiten der Post wird dem Kunden ein Klapprahmen für zwei 50 × 70 cm-Plakate
zur Verfügung gestellt.
4
Durchführung der Werbeaktion
4.1 Platzierung der Werbemittel
Die Post übernimmt die Platzierung der Werbemittel. Dabei berücksichtigt sie
die jeweiligen sicherheitstechnischen, betrieblichen und baulichen Rahmen ­
bedingungen in den Poststellen.
4.2 Änderungen
Die Post behält sich das Recht vor, den Beginn der Werbeaktion aus technischen oder logistischen Gründen um maximal eine Woche zu verschieben.
4.3 Entsorgung der Werbemittel
Nach Ablauf der Werbeaktion entsorgt die Post die verbliebenen Werbemittel
auf eigene Kosten. Auf Verlangen des Kunden vor Aktionsbeginn werden
ihm jedoch die verbliebenen Werbemittel auf seine Kosten zurückgesandt.
Ausgenommen von dieser Regelung ist die Schalterabgabe, da bei dieser Werbe art die Werbeaktion erst nach vollständiger Abgabe der eingesetzten Werbe ­
mittel beendet ist.
22
4.4 Promotionen
9
Promotionsfläche: Der Kunde führt die Promotion auf der mit einer Bodenmatte gekennzeichneten Fläche in der Poststelle durch. Dem Kunden ist es
erlaubt, auch ausserhalb der gekennzeichneten Fläche Poststellenbesucher
anzusprechen, zu bedienen bzw. abzuholen sowie Waren und Dienstleistungen
zu verkaufen. Es dürfen max. zwei Promotoren pro Poststelle präsent sein.
Eine Kundenakquisition durch Promotoren vor Poststellen ist nicht
erlaubt.
Bei Geschäftsübernahme, ­vereinigung, ­umwandlung usw. ist der Kunde
verpflichtet, seinem Rechtsnachfolger die Pflicht zur Vertragserfüllung zu über­
binden; bis zum schriftlichen Widerruf durch die Post kann er selbst jederzeit
belangt werden. Die teilweise oder vollständige Abtretung des Vertrags an
Dritte ist nicht zulässig.
Öffnungszeiten: Der Kunde führt die Promotion während der Öffnungszeiten
der Poststelle durch. Die Öffnungszeiten werden dem Kunden mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.
Zugang zu fliessendem Wasser / sanitären Anlagen: Der Zugang zu fliessendem Wasser und die Benützung der sanitären Anlagen werden mit der zuständigen Person in der Poststelle geregelt. Deren Anordnungen, insbesondere
bezüglich Sicherheit, ist unbedingt Folge zu leisten.
5
Ablehnung
Rechtsnachfolge und Abtretung
10 Haftung der Post
Die Post ist für die auftragskonforme Durchführung der Werbeaktion verantwortlich. Der Kunde hat allfällige Schäden nachzuweisen. Die Höhe des Schaden­
ersatzes ist auf die vereinbarte Vergütung beschränkt.
Die Post haftet nicht:
– für Schäden, die von Dritten an den Werbemitteln verursacht werden;
– für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden;
– wenn die Wirkung der Kampagne gegebenenfalls durch Bauarbeiten
eingeschränkt wird, die in Poststellen vorgenommen werden, in denen
die Kampagne durchgeführt wird.
5.1 Ablehnung von Werbemitteln
11 Haftung des Kunden
Die Post kann Werbemittel insbesondere dann ablehnen, wenn diese unsach ­
gemäss hergestellt oder für die ausgewählte Werbeart nicht geeignet sind
(z.B. leicht verderbliche Warenmuster usw.), gegen die Grundsätze von Ziffer 2
verstossen oder wenn die Originale der Post nicht gemäss dem Vorgehen in
den Ziffern 3.1, 3.2 vorgelegt wurden. Die Vergütung bleibt in vollem Umfang
geschuldet.
Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die der Post, ihren Mitarbeitenden
sowie Dritten durch die Vertragsverletzung seinerseits und durch die Werbe ­
mittel entstanden sind, sofern er nicht nachweisen kann, dass ihn kein
Verschulden trifft.
Bei verspäteter oder beschädigter Lieferung der Produktionsunterlagen, Druck­
sachen und Warenmuster sowie bei Nichtlieferung derselben bleibt die Vergütung in vollem Umfang geschuldet. Stellt die Post nach Beginn der Werbeaktion
fest, dass die Werbung gegen Ziffer 2 dieser AGB verstösst, hat sie das Recht,
die Werbeaktion unverzüglich zu stoppen. Die Vergütung bleibt in vollem Umfang geschuldet.
5.2 Ablehnung einer Promotion
Die Post kann Promotionen insbesondere dann ablehnen, wenn diese gegen
die Grundsätze von Ziffer 2 verstossen. Kunden, die für aggressiven Verkauf
bekannt sind, werden zur Durchführung einer Promotion in Poststellen nicht
zugelassen. Dieser Entscheid liegt allein im Ermessen der Post.
5.3 Abbruch einer Promotion
Sollte der Kunde gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere
die Grundsätze von Ziffer 2, verstossen, kann die Post die Promotion ohne Kosten­­
folge mit sofortiger Wirkung abbrechen (Hardselling, verärgerte Poststellen­
besucher usw.). Die Vergütung bleibt in vollem Umfang geschuldet.
6
Beginn und Dauer der Werbeaktion
In Absprache mit dem Kunden legt die Post den Beginn und die Dauer der
Werbeaktion fest.
7
Exklusivität
Die Post sichert dem Kunden keinerlei Exklusivrechte zu. Sie behält sich insbe sondere das Recht vor, jederzeit auch mit beliebigen anderen Kunden Werbe aktionen in Poststellen durchzuführen oder für ihre eigenen Produkte Werbung
zu machen.
8
Vergütung
8.1 Preise
Der Preis für die Werbeaktion richtet sich nach der Preisliste jüngsten Datums
der Post.
8.2 Rechnungsstellung
12 Kundenreklamationen
Reklamationen von Kundenseite müssen während der Aktion eingegeben
werden, damit PubliPoste rechtzeitig reagieren kann.
13 Reservationen
Reservationen sind grundsätzlich möglich. Verbindlich werden sie aber erst
mit der Auftragsbestätigung der Post.
14 Annullierung der Werbeaktion
Der Kunde ist berechtigt, die Werbeaktion ohne Kostenfolge zu annullieren,
sofern die Annullierung spätestens fünf Wochen vor Beginn der Aktion
bei der Post eintrifft.
Bei einer späteren Annullierung verrechnet die Post die nachstehenden
Ent schädigungssätze:
–3 bis 4 Wochen vor Aktionsbeginn:
50 % des Rechnungsbetrags
–ab 2 Wochen vor Aktionsbeginn:
100 % des Rechnungsbetrags
Die Annullierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.
15 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die Verträge unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.
Als Gerichtsstand gilt Bern.
Bern, Dezember 2015
Die Post stellt dem Kunden in der Regel nach Beendigung einer Aktion Rechnung. Sie behält sich jedoch das Recht vor, die Zahlung entweder bei Auftragsbestätigung oder bei Beginn der Kampagne zu verlangen. Die Rechnungen sind
innert 30 Tagen rein netto zahlbar. Der Kunde kann Forderungen der Post nicht
mit allfälligen Gegenforderungen verrechnen.
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Post CH AG
Poststellen und Verkauf
PubliPoste
Wankdorfallee 4
CH­3030 Bern
TD_National_D_2015
Tel. 058 386 60 00
[email protected]
post.ch/publiposte
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