Grundsätzlich kann 3 Monate vor Erreichen des Zielalters die theoretische Prüfung sowie 4 Wochen vorher die praktische Prüfung abgelegt werden, vorausgesetzt die entsprechenden Unterlagen liegen dem TÜV vor. Checkliste Sehtestbescheinigung (max. 2 Jahre alt) Augenärztliches Attest nach §12 Abs. 6 FeV (max. 2 Jahre alt) Ärztliches Attest nach § 7 Abs. 9 FeV (max. 1 Jahr alt) Reaktionstest Bescheinigung über 9-stündige Unterweisung „Erste Hilfe“ Führungszeugnis der Belegart 0 (ohne Eintrag) Anlage zum Antrag „Begleitetes Fahren ab 17“, für jede Begleitperson Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) gültiger Personalausweis oder Pass Kopie Personalausweis oder Pass Antrag auf Fahrerlaubnis* > persönliche Angaben ergänzen und unterschreiben Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, B96, BE, L, T C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE D1, D1E, D, DE alle Klassen D1, D1E, D, DE B, B96, BE: i. R. des „Begleiteten Fahrens“ alle Klassen alle Klassen alle Klassen alle Klassen * entweder direkt beim Straßenverkehrsamt erhältlich (hierbei bitte die DEULA Westfalen-Lippe als Fahrschule angeben) oder nach Übersenden des Anmeldeformulars durch die DEULA zur Verfügung gestellt Es ist möglich, dass Ihr Straßenverkehrsamt ein anderes Antragsformular verwendet. Übertragen Sie dann einfach alle Daten auf dieses Formular und zeigen Sie dem Straßenverkehrsamt nur unseren Original-Firmenstempel auf dem Antrag, den Sie von uns erhalten haben. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte telefonisch an uns. Führerscheinbewerber der Klassen B, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, T können die theoretische Prüfung der Klasse A, A1, A2 bzw. AM innerhalb dieses Lehrgangs ablegen. In diesem Fall sind auch die Klassen A, A1, A2 bzw. AM zu beantragen. Die praktische Ausbildung und Prüfung kann innerhalb eines Jahres nachgeholt werden. Aufkleber > mit schwarzem Faserstift unterschreiben und o. g. Lichtbild aufkleben** **entweder direkt beim Straßenverkehrsamt erhältlich oder nach Übersenden des Anmeldeformulars durch die DEULA zur Verfügung gestellt Das Antragsverfahren ist nicht überall einheitlich. Entweder Sie geben Ihren Antrag und die Unterlagen eigenhändig zum Straßenverkehrsamt oder Sie gehen mit allen Unterlagen zu Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung und diese leiten von dort aus Ihre Unterlagen weiter. Das Straßenverkehrsamt stellt eine Anfrage an das Kraftfahrtbundesamt. Zur Verkürzung der Bearbeitungszeit können Sie darum bitten, diese Anfrage per Telefax zu stellen (gebührenpflichtig). Beim Straßenverkehrsamt Warendorf ist dies jedoch nicht möglich! Die normale Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 Wochen (bitte beachten Sie dies bei der Wahl Ihres Wunschtermins). Das Straßenverkehrsamt leitet Ihren Antrag weiter an den TÜV Nord Mobilität GmbH & Co. KG Führerscheinbüro Münster | Rudolf-Diesel-Str. 5-7 | 48157 Münster Ihre Unterlagen müssen dem TÜV Münster bis Lehrgangshalbzeit vorliegen, denn sonst kann die Prüfung erst zu einem späteren Termin erfolgen. Hinweis: Es besteht die Möglichkeit, die theoretische Prüfung mit AUDIO-UNTERSTÜTZUNG zu absolvieren. Den Antrag hierfür müssen Sie eigenständig bei dem für Sie zuständigen Straßenverkehrsamt, zusammen mit den weiteren oben genannten Unterlagen, stellen. Für weitere Informationen hierzu sprechen Sie uns gerne an. Um Kosten zu sparen, weisen Sie bitte bei gewerblicher Nutzung des Führerscheins darauf hin, dass: Sie Ihre zukünftige Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten (Eintrag Schlüsselnummer 95), die Gültigkeit für Fahrerlaubnis und Eintrag Schlüsselnummer identisch sein sollte. Straßenwärter- und Berufskraftfahrer-Auszubildende unter 21 Jahren benötigen zusätzlich: beglaubigte Kopie des Arbeitsvertrags kleine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) AN24013.doc / Vers. 18 / 11.06.2015
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