Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Neumühlequai 10 Postfach 8090 Zürich März 2016 Information über die Umsetzung des neuen Gemeindegesetzes Nachdem der Reformprozess rund acht Jahre in Anspruch genommen hatte, beschloss der Kantonsrat am 20. April 2015 den Erlass des Gemeindegesetzes. Zahlreiche Gemeinden erwarten nun eine rasche Umsetzung der gesetzlichen Neuerungen. Das Gemeindegesetz beauftragt den Regierungsrat, eine Verordnung zum Gesetz zu erlassen. Die Direktion der Justiz und des Innern hat letztes Jahr einen Verordnungsentwurf in die Vernehmlassung gegeben, deren Ergebnisse werden eingearbeitet. Es ist vorgesehen, dass der Regierungsrat die Verordnung Mitte 2016 beschliesst. Eine Inkraftsetzung des Gemeindegesetzes setzt voraus, dass der Kantonsrat die Verordnung genehmigt. Mit Schreiben vom 15. September 2015 hat die Direktion der Justiz und des Innern den Gemeinden und ihren Organisationen mitgeteilt, dass das Anliegen der Gemeindeverbände, das Gemeindegesetz nicht auf den 1. Januar 2017, sondern erst auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten zu lassen, aufgenommen wird. Dies macht auch Sinn, weil 2018 kommunale Erneuerungswahlen stattfinden werden. Da die neue Rechnungslegung gemäss Gesetzesvorgabe bereits im ersten Jahr nach Inkraftsetzung der Gemeindegesetzgebung einzuführen ist, muss 2017 die Schulung der Behördenmitglieder und Verwaltungsangestellten aller Gemeinden und ihrer Organisationen durchgeführt werden. Dieser Terminplan setzt voraus, dass der Kantonsrat die Verordnung bis Ende 2016 genehmigt, damit die Gemeinden, Zweckverbände und Anstalten genügend Zeit für die Umsetzung haben. Genehmigt der Kantonsrat die Verordnung nicht, kann das Gemeindegesetz nicht auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt werden. Der Regierungsrat hat in diesem Fall eine neue Verordnung zu beschliessen, die erneut der Genehmigung des Kantonsrates untersteht. Unter der Annahme der Verordnungsgenehmigung durch den Kantonsrat bis Ende 2016 und der Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2018 sollen die Gemeinden und ihre Organisationen über den Vorgehensplan zur Umsetzung der neuen Gemeindegesetzgebung bzw. über die Unterstützung durch das Gemeindeamt informiert werden. Mit einer Homepage zum Thema Umsetzung des neuen Gemeindegesetzes, die per Ende März aufgeschaltet werden soll (www.gemeindegesetz.zh.ch), wird das Gemeindeamt die Gemeinden und ihre Organisationen laufend über Anleitungen, Hilfsmittel, Schulungen, etc. informieren. Für die Gemeinden, Zweckbände und Anstalten steht die Frage im Zentrum, in welchen Bereichen in Folge der neuen Gesetzgebung ein Handlungsbedarf be- Seite 2/2 steht. Zu diesem Zweck wird auf der oben erwähnten Homepage ein Leitfaden aufgeschaltet. Dieser zeigt alle rechtlichen Neuerungen auf, o die direkt anwendbar sind, ohne dass konkrete Umsetzungsschritte erfolgen müssen, o die zwingend zu einer Änderung des kommunalen Rechts führen oder o welche die Gemeinden und ihre Organisationen ermächtigen, aber nicht verpflichten, Neuerungen einzuführen. Dem nachfolgenden Zeitplan kann entnommen werden, zu welchem Zeitpunkt die vom Gemeindeamt geplanten Mustervorlagen und Hilfsmittel zur Verfügung stehen, damit die Umsetzung der neuen Vorgaben möglichst reibungslos erfolgen kann. Umsetzungsplan neues Gemeindegesetz 2016 2017 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 2018 Mustergemeindeordnung Musterstatuten Zweckverband Restatement Tool Kontenrahmen Musterformularsatz Musterbilanzanpassungsbericht Handbuch Rechnungswesen Leitfaden Umstellung Leitfaden Erneuerungswahlen Mustergeschäftsordnung Musterplan Rechtssammlung Die neue Gemeindegesetzgebung schafft die Grundlage, dass Gemeinden, Zweckverbände und Anstalten im Interesse der Bevölkerung ihre Organisation und Haushaltsführung zeitgemäss ausgestalten. Die Umsetzung wird die Gemeinden und ihre Organisationen in den nächsten Jahren fordern. Der Direktion der Justiz und des Innern ist es ein Anliegen, diesen Prozess möglichst gut zu unterstützten. Bei Fragen gibt das Gemeindeamt, Vittorio Jenni, Tel. 043 259 83 34, gerne Auskunft.
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