Rechtliche Regelungen FLog 2015-08

Rechtliche Regelungen,
Regelungen, Vereinbarungen und Vergütung
während der Ausbildung
für Fachkräfte Lagerlogistik
(Hessen)
Alle Lernenden sollten in ihrem eigenem Interesse die nachfolgenden Informationen genau
durchlesen und Unklarheiten und Fragen mit ihrem/ihrer Ausbilder/in besprechen.
Arbeitszeit
Die Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden, verteilt auf 5 Arbeitstage.
Berufsschulzeit
für Lernende unter 18 Jahre
Ein Berufsschultag pro Woche mit mehr als 5 Unterrichtsstunden von mindestens je 45
Minuten wird mit 8 Stunden auf die Arbeitszeit von 40 Std. angerechnet.
Der 2. Berufsschultag, innerhalb einer Woche, wird mit der Unterrichtszeit einschließlich der
Pausen auf die Arbeitszeit angerechnet.
für Lernende über 18 Jahre
Alle Berufsschultage werden mit der Unterrichtszeit einschließlich der Pausen auf die
Arbeitszeit angerechnet.
Lernende dürfen nach jedem Berufsschultag beschäftigt werden, unabhängig von der Dauer der
Unterrichtszeit. Wenn die Beschäftigung nach der Berufsschule z. B. wegen langem Unterricht
oder langen Wegezeiten nicht mehr sinnvoll ist, kann die Beschäftigung auch an anderen Tagen
nachgeholt werden.
Vergütung
Die Vergütung beträgt zur Zeit
im 1. Ausbildungsjahr
im 2. Ausbildungsjahr
im 3. Ausbildungsjahr
715,79,- €
763,16,- €
810,53,- €
Das Urlaubsgeld beträgt in der Regel 246,00 € (altersabhängig).
Das Urlaubsgeld wird nach einer Betriebszugehörigkeit von einem Jahr gezahlt.
Das Weihnachtsgeld beträgt 153,39 € nach einer Betriebszugehörigkeit von einem Jahr.
Nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt das Weihnachtsgeld 204,52 €.
Sachbezug
Daneben gewährt das Unternehmen einen Sachbezug.
Für Lernende gilt folgende Sachbezugsregelung:
Auf einen Monatseinkauf von 113,63 € mit tegut...-Mitarbeiterkarte erhalten Lernende einen max.
Rabatt von 22 % (also ca. 25,00 € pro Monat). Krankheitstage werden anteilig vom Sachbezug
gekürzt. Am Ende des Monats wird der Monatseinkauf von deinem Konto einbehalten abzüglich
des Sachbezuges (max. 25,00 €).
D. h. bei einem Einkauf im Monat von 100,00 € (ohne Kranktage) werden dir 78,00 € von deinem
Konto abgezogen. Weitere Informationen dazu kann dir dein/deine Ausbilder/in geben.
Stand: August 2015
Benachrichtigung im Krankheitsfall
Du bist ab dem 1. Arbeitstag Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft, wirst mit Aufgaben betraut und
übernimmst Verantwortungen. Deshalb ist es wichtig, wenn du einmal krank werden solltest, du
umgehend am Morgen des 1. Krankheitstages dem Betrieb Nachricht gibst.
Bezüglich der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Zettel) gibt es Regelungen über die du
mit deinem/deiner Ausbilder/in sprechen musst.
Achte darauf, dass du diese Regelung genau einhälst!
Krankmeldung an Berufsschultagen
Berufsschulzeit ist Arbeitszeit und Lernende sind verpflichtet am Berufsschulunterricht
teilzunehmen!
Wenn du aus Krankheitsgründen nicht zur Berufsschule gehen kannst, musst du dich morgens vor
Schulbeginn in der Schule und im Betrieb krankmelden.
Eine schriftliche Entschuldigung muss nachgereicht werden. Dieser Entschuldigung ist die
Krankmeldung deines Arztes beizulegen (ggf. Kopie). Die schriftliche Entschuldigung und die
Kopie der Krankmeldung legst du deinem/deiner Ausbilder/in zur Unterschrift vor und gibst diese
anschließend in der Berufsschule ab.
Entschuldigungen für Berufsschule an Seminartagen
Es ist deine Pflicht, bei Einladungen zu Ausbildungsseminaren zu prüfen, ob das Seminar auf
einen Berufsschultag fällt. Wenn dies der Fall ist, muss eine Kopie von der Seminareinladung als
Entschuldigung im Vorfeld an deinem/deiner Klassenlehrer/in abgegeben werden.
Fulda, den 12. August 2015/jr
Harald Bottin
Vorsitzender Betriebsrat
Stand: August 2015
Janina Rehm
Vorsitzende Jugend- und Auszubildendenvertretung