Rechtliche Regelungen, Regelungen, Vereinbarungen und Vergütung während der Ausbildung für Fachkräfte Lagerlogistik (Hessen) Alle Lernenden sollten in ihrem eigenem Interesse die nachfolgenden Informationen genau durchlesen und Unklarheiten und Fragen mit ihrem/ihrer Ausbilder/in besprechen. Arbeitszeit Die Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden, verteilt auf 5 Arbeitstage. Berufsschulzeit für Lernende unter 18 Jahre Ein Berufsschultag pro Woche mit mehr als 5 Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten wird mit 8 Stunden auf die Arbeitszeit von 40 Std. angerechnet. Der 2. Berufsschultag, innerhalb einer Woche, wird mit der Unterrichtszeit einschließlich der Pausen auf die Arbeitszeit angerechnet. für Lernende über 18 Jahre Alle Berufsschultage werden mit der Unterrichtszeit einschließlich der Pausen auf die Arbeitszeit angerechnet. Lernende dürfen nach jedem Berufsschultag beschäftigt werden, unabhängig von der Dauer der Unterrichtszeit. Wenn die Beschäftigung nach der Berufsschule z. B. wegen langem Unterricht oder langen Wegezeiten nicht mehr sinnvoll ist, kann die Beschäftigung auch an anderen Tagen nachgeholt werden. Vergütung Die Vergütung beträgt zur Zeit im 1. Ausbildungsjahr im 2. Ausbildungsjahr im 3. Ausbildungsjahr 715,79,- € 763,16,- € 810,53,- € Das Urlaubsgeld beträgt in der Regel 246,00 € (altersabhängig). Das Urlaubsgeld wird nach einer Betriebszugehörigkeit von einem Jahr gezahlt. Das Weihnachtsgeld beträgt 153,39 € nach einer Betriebszugehörigkeit von einem Jahr. Nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt das Weihnachtsgeld 204,52 €. Sachbezug Daneben gewährt das Unternehmen einen Sachbezug. Für Lernende gilt folgende Sachbezugsregelung: Auf einen Monatseinkauf von 113,63 € mit tegut...-Mitarbeiterkarte erhalten Lernende einen max. Rabatt von 22 % (also ca. 25,00 € pro Monat). Krankheitstage werden anteilig vom Sachbezug gekürzt. Am Ende des Monats wird der Monatseinkauf von deinem Konto einbehalten abzüglich des Sachbezuges (max. 25,00 €). D. h. bei einem Einkauf im Monat von 100,00 € (ohne Kranktage) werden dir 78,00 € von deinem Konto abgezogen. Weitere Informationen dazu kann dir dein/deine Ausbilder/in geben. Stand: August 2015 Benachrichtigung im Krankheitsfall Du bist ab dem 1. Arbeitstag Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft, wirst mit Aufgaben betraut und übernimmst Verantwortungen. Deshalb ist es wichtig, wenn du einmal krank werden solltest, du umgehend am Morgen des 1. Krankheitstages dem Betrieb Nachricht gibst. Bezüglich der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Zettel) gibt es Regelungen über die du mit deinem/deiner Ausbilder/in sprechen musst. Achte darauf, dass du diese Regelung genau einhälst! Krankmeldung an Berufsschultagen Berufsschulzeit ist Arbeitszeit und Lernende sind verpflichtet am Berufsschulunterricht teilzunehmen! Wenn du aus Krankheitsgründen nicht zur Berufsschule gehen kannst, musst du dich morgens vor Schulbeginn in der Schule und im Betrieb krankmelden. Eine schriftliche Entschuldigung muss nachgereicht werden. Dieser Entschuldigung ist die Krankmeldung deines Arztes beizulegen (ggf. Kopie). Die schriftliche Entschuldigung und die Kopie der Krankmeldung legst du deinem/deiner Ausbilder/in zur Unterschrift vor und gibst diese anschließend in der Berufsschule ab. Entschuldigungen für Berufsschule an Seminartagen Es ist deine Pflicht, bei Einladungen zu Ausbildungsseminaren zu prüfen, ob das Seminar auf einen Berufsschultag fällt. Wenn dies der Fall ist, muss eine Kopie von der Seminareinladung als Entschuldigung im Vorfeld an deinem/deiner Klassenlehrer/in abgegeben werden. Fulda, den 12. August 2015/jr Harald Bottin Vorsitzender Betriebsrat Stand: August 2015 Janina Rehm Vorsitzende Jugend- und Auszubildendenvertretung
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