Kooperationsvereinbarung zwischen dem Innenministerium Baden-Württemberg und dem WEISSEN RING e. V. im Landesverband Baden-Württemberg vom 12. Oktober 2015 Opferschutz- und Opferhilfe leisten einen wichtigen Beitrag für eine sichere Gesellschaft. Sie ergänzen eine effektive staatliche Strafverfolgung und eine umfassende, gesamtgesellschaftliche Kriminalprävention durch Hilfe und Beistand für die Opfer von Kriminalität. Durch die gezielte Vermittlung professioneller Hilfsangebote wird den Opfern ermöglicht, die Folgen von Straftaten besser zu verarbeiten. Hierdurch können zusätzliche Viktimisierungen und posttraumatische Belastungsstörungen vermieden bzw. minimiert werden. Zugleich wird dadurch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Sicherheitsbehörden gestärkt und die Bereitschaft, die Strafverfolgungsorgane zu unterstützen, erhöht. Die erfolgreiche Vermittlung von Opferhilfe und nachsorgendem Opferschutz korreliert mit der engen und institutionalisierten Zusammenarbeit von Polizei, Justiz, Rechtsanwaltschaft sowie den örtlichen Beratungs- und Hilfseinrichtungen. Um die bereits bestehende gute Zusammenarbeit zwischen dem WEISSEN RING e. V. und der Polizei Baden-Württemberg zu intensivieren und manifestieren, schließen das Innenministerium Baden-Württemberg und der WEISSE RING e. V. folgende Vereinbarung: Die Polizeidienststellen des Landes Baden-Württemberg und der Landesverband Baden-Württemberg des WEISSEN RINGS arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen, um - ein opferfreundliches Klima in der Gesellschaft zu fördern, - den Opfern von Kriminalität schnell und unbürokratisch zu helfen, - die Verhinderung von Straftaten durch gezielte gemeinsame kriminalpräventive Aktivitäten und Projekte zu unterstützen und - eine aktive Netzwerk- und Zusammenarbeit auf örtlicher und Landesebene zu stärken. Zur Verwirklichung dieser Ziele • knüpfen die Opferschutzkoordinatoren der Polizei Baden-Württemberg und die Außenstellen des WEISSEN RINGS aktive, örtliche Netzwerke. Sie führen Besprechungen und Veranstaltungen durch, um Opferschutzmaßnahmen auf kommunaler Ebene zu koordinieren und opferbezogene Präventionsaktivitäten zu initiieren. • tauschen sich das Innenministerium Baden-Württemberg und der Landesverband Baden-Württemberg des WEISSEN RINGS über opferschutzrelevante Erkenntnisse und Erfahrungen aus, um im Bedarfsfall gemeinsame landesweite Maßnahmen zu ergreifen und Projekte durchzuführen. • intensiviert die Polizei Baden-Württemberg den nachsorgenden polizeilichen Opferschutz, der in der Regel bedarfsorientiert durch den jeweiligen Sachbearbeiter bzw. auf ausdrücklichen Wunsch des Opfers erfolgt. • gewährleistet der WEISSE RING die telefonische Erreichbarkeit und Aktualität der Daten seiner Außenstellen. Darüber hinaus stehen Opfern von Straftaten über das kostenlose Opfertelefon des WEISSEN RINGS unter der Telefonnummer 116 006 täglich von 7.00 bis 22.00 Uhr Ansprechpartner zur Verfügung. • händigt die Polizei Baden-Württemberg, die für Opfer von Straftaten in aller Regel der erste Ansprechpartner ist, diesen weiterhin grundsätzlich das „Merkblatt über Rechte von Verletzten und Geschädigten in Strafverfahren“ aus. • informiert die Polizei Baden-Württemberg in geeigneten Fällen Opfer von Straftaten über die Hilfsmöglichkeiten und Erreichbarkeiten des WEISSEN RINGS und benachrichtigt auf deren Wunsch oder mit deren Einverständnis den WEISSEN RING. • tauschen sich der Landesverband des WEISSEN RING und das Innenministerium Baden-Württemberg jährlich über die Entwicklung der Anzahl der Vermittlungen durch die Polizei an den WEISSEN RING aus. • gewährleistet der WEISSE RING eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Opfern. • ermöglicht die Polizei Baden-Württemberg, Materialien des WEISSEN RINGS in ihren öffentlich zugänglichen Bereichen auszulegen. • begrüßt und unterstützt das Innenministerium Baden-Württemberg das ehrenamtliche Engagement von Polizeibeamtinnen und -beamten im WEISSEN RING. • unterstützen sich Polizei Baden-Württemberg und WEISSER RING gegenseitig bei der Aus- und Fortbildung im Hinblick auf die Opferhilfe und die opferrelevante Kriminalprävention. Durch diese Vereinbarung soll die seit vielen Jahren bestehende enge und vertrauensvolle Partnerschaft zwischen der Polizei Baden-Württemberg und dem WEISSEN RING weiter intensiviert werden. Darüber hinaus soll ein positives Signal für den Opferschutz gesetzt und die hohe Bedeutung des Opferschutzes unterstrichen werden. Der WEISSE RING und die Polizei sind bestrebt die Vermittlung von Betreuungs- und Hilfeleistungen für die Opfer von Kriminalität weiter zu optimieren. Stuttgart, den 12.Oktober 2015 Reinhold Gall, MdL Innenminister Erwin Hetger Landesvorsitzender Baden-Württemberg WEISSER RING e. V.
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