Kooperationsvereinbarung - Baden

Kooperationsvereinbarung
zwischen
dem Innenministerium Baden-Württemberg
und
dem WEISSEN RING e. V. im Landesverband Baden-Württemberg
vom 12. Oktober 2015
Opferschutz- und Opferhilfe leisten einen wichtigen Beitrag für eine sichere
Gesellschaft. Sie ergänzen eine effektive staatliche Strafverfolgung und eine
umfassende, gesamtgesellschaftliche Kriminalprävention durch Hilfe und Beistand für
die Opfer von Kriminalität. Durch die gezielte Vermittlung professioneller
Hilfsangebote wird den Opfern ermöglicht, die Folgen von Straftaten besser zu
verarbeiten. Hierdurch können zusätzliche Viktimisierungen und posttraumatische
Belastungsstörungen vermieden bzw. minimiert werden. Zugleich wird dadurch das
Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Sicherheitsbehörden gestärkt und die
Bereitschaft, die Strafverfolgungsorgane zu unterstützen, erhöht.
Die erfolgreiche Vermittlung von Opferhilfe und nachsorgendem Opferschutz
korreliert mit der engen und institutionalisierten Zusammenarbeit von Polizei, Justiz,
Rechtsanwaltschaft sowie den örtlichen Beratungs- und Hilfseinrichtungen.
Um die bereits bestehende gute Zusammenarbeit zwischen dem WEISSEN RING
e. V. und der Polizei Baden-Württemberg zu intensivieren und manifestieren,
schließen das Innenministerium Baden-Württemberg und der WEISSE RING e. V.
folgende Vereinbarung:
Die Polizeidienststellen des Landes Baden-Württemberg und der Landesverband
Baden-Württemberg des WEISSEN RINGS arbeiten eng und vertrauensvoll
zusammen, um
-
ein opferfreundliches Klima in der Gesellschaft zu fördern,
-
den Opfern von Kriminalität schnell und unbürokratisch zu helfen,
-
die Verhinderung von Straftaten durch gezielte gemeinsame
kriminalpräventive Aktivitäten und Projekte zu unterstützen und
-
eine aktive Netzwerk- und Zusammenarbeit auf örtlicher und Landesebene zu
stärken.
Zur Verwirklichung dieser Ziele
•
knüpfen die Opferschutzkoordinatoren der Polizei Baden-Württemberg und die
Außenstellen des WEISSEN RINGS aktive, örtliche Netzwerke. Sie führen
Besprechungen und Veranstaltungen durch, um Opferschutzmaßnahmen auf
kommunaler Ebene zu koordinieren und opferbezogene Präventionsaktivitäten
zu initiieren.
•
tauschen sich das Innenministerium Baden-Württemberg und der
Landesverband Baden-Württemberg des WEISSEN RINGS über
opferschutzrelevante Erkenntnisse und Erfahrungen aus, um im Bedarfsfall
gemeinsame landesweite Maßnahmen zu ergreifen und Projekte
durchzuführen.
•
intensiviert die Polizei Baden-Württemberg den nachsorgenden polizeilichen
Opferschutz, der in der Regel bedarfsorientiert durch den jeweiligen
Sachbearbeiter bzw. auf ausdrücklichen Wunsch des Opfers erfolgt.
•
gewährleistet der WEISSE RING die telefonische Erreichbarkeit und Aktualität
der Daten seiner Außenstellen. Darüber hinaus stehen Opfern von Straftaten
über das kostenlose Opfertelefon des WEISSEN RINGS unter der
Telefonnummer 116 006 täglich von 7.00 bis 22.00 Uhr Ansprechpartner zur
Verfügung.
•
händigt die Polizei Baden-Württemberg, die für Opfer von Straftaten in aller
Regel der erste Ansprechpartner ist, diesen weiterhin grundsätzlich das
„Merkblatt über Rechte von Verletzten und Geschädigten in Strafverfahren“
aus.
•
informiert die Polizei Baden-Württemberg in geeigneten Fällen Opfer von
Straftaten über die Hilfsmöglichkeiten und Erreichbarkeiten des WEISSEN
RINGS und benachrichtigt auf deren Wunsch oder mit deren Einverständnis
den WEISSEN RING.
•
tauschen sich der Landesverband des WEISSEN RING und das
Innenministerium Baden-Württemberg jährlich über die Entwicklung der
Anzahl der Vermittlungen durch die Polizei an den WEISSEN RING aus.
•
gewährleistet der WEISSE RING eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den
Opfern.
•
ermöglicht die Polizei Baden-Württemberg, Materialien des WEISSEN RINGS
in ihren öffentlich zugänglichen Bereichen auszulegen.
•
begrüßt und unterstützt das Innenministerium Baden-Württemberg das
ehrenamtliche Engagement von Polizeibeamtinnen und -beamten im
WEISSEN RING.
•
unterstützen sich Polizei Baden-Württemberg und WEISSER RING
gegenseitig bei der Aus- und Fortbildung im Hinblick auf die Opferhilfe und die
opferrelevante Kriminalprävention.
Durch diese Vereinbarung soll die seit vielen Jahren bestehende enge und
vertrauensvolle Partnerschaft zwischen der Polizei Baden-Württemberg und dem
WEISSEN RING weiter intensiviert werden. Darüber hinaus soll ein positives Signal
für den Opferschutz gesetzt und die hohe Bedeutung des Opferschutzes
unterstrichen werden. Der WEISSE RING und die Polizei sind bestrebt die
Vermittlung von Betreuungs- und Hilfeleistungen für die Opfer von Kriminalität weiter
zu optimieren.
Stuttgart, den 12.Oktober 2015
Reinhold Gall, MdL
Innenminister
Erwin Hetger
Landesvorsitzender Baden-Württemberg
WEISSER RING e. V.