Debattierclub Georgia Augusta e.V. Göttingen Debattierclub Georgia Augusta e.V. c/o Nicolas Eberle Der Beauftragte für Billigkeitsfragen E [email protected] An alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der ZEIT DEBATTE Göttingen Wiesbaden, 21. X. 2015 Betr.: Memorandum zum Umgang miteinander A. Zusammenfassender Teil In einem Satz (tl;dr): Behandle Andere so, wie Du in Deren jeweiliger Situation würdest behandelt werden wollen, und: wer nicht behandelt werden will, der wird auch nicht behandelt. Stichpunkte zum konfliktvermeidenden Verhalten: 1. Bitte verhaltet Euch möglichst freundlich, tolerant und verständnisvoll. 2. Verzichtet auf alles, was geeignet ist, Andere herabzusetzen, gleich ob diese anwesend oder abwesend sind. 3. Nehmt Rücksicht auf die jeweiligen Empfindungen und Eigenheiten Eures Gegenübers (Adressatenbezogenheit Eures Verhaltens). 4. Bitte versucht, zu unterstellen, dass Euer Gegenüber Euch nicht angreifen möchte (Intention des Sprechers bzw. der Sprecherin). 5. Löst etwaige Konflikte durch freundliche Kommunikation miteinander, räumt Missverständnisse aus. 6. Achtet insbesondere beim Flirten darauf, niemandem zu nahe zu treten. Akzeptiert ohne Weiteres auch Nichtinteresse. 7. Diskriminiert niemanden, nur weil er oder sie in irgendeiner Form anders ist oder denkt, als ihr selbst seid oder denkt. Debattierclub Georgia Augusta e.V. c/o Alexander Osterkorn (Präsident) Zimmermannstraße 5, App. 59 37075 Göttingen I IBAN: DE14 2605 0001 0000 1322 33 BIC: NOLADE21GOE [email protected] www.dcga.de B. Analytischer Teil: I. Problembeschreibung 1. Veranstaltungsumfeld als Mikrogesellschaft Debattierturniere zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass eine relative große Anzahl von Menschen über einen relativ langen Zeitraum auf engem Raum in Gemeinschaft ist. Neben dem eigentlichen Debattieren verleben die TeilnehmerInnen auch ihre Freizeit – üblicher Weise über die Dauer eines Wochenendes – miteinander. Regelmäßig beinhalten zudem die gemeinsamen Freizeitaktivitäten den Ausschank von Alkohol und gemeinsames Feiern. 2. Moral, Sitte und Gesetz Im Rahmen eines jeden gesellschaftlichen Umgangs miteinander treten zwischen Menschen regelmäßig Konflikte auf. Ein Zusammenleben einer Vielzahl von Menschen ist ohne das Auftreten von Konflikten im Grunde nicht möglich, so dass ein geordnetes gesellschaftliches Zusammenleben das Setzen und die Befolgung von allgemeingültigen Regeln erforderlich macht. Dies ist – grob vereinfacht – Hintergrund einer jeden gesetzlichen Regelung: Das Zusammenleben einer Vielzahl von Menschen zu ordnen. Neben diesen gesetzlichen Regeln existieren auch nichtgesetzliche – und damit nicht allgemeingültige – Normen für ein jedes gesellschaftliches Zusammenleben. Üblicherweise werden derartige Normsätze als „Sitte“ oder „Moral“ bezeichnet, wobei sich nach deutlich überwiegender Ansicht in Psychologie und Recht ein Gefälle in folgender Gestalt ergibt: (1) Zunächst bildet der Einzelne für sich eine Moral aus, diese ist zunächst rein subjektiv, (2) eine Moral, die ihrem Wesen nach von einer Mehrheit einer relevanten Gesellschaft geteilt wird, wird zur Sitte (im Recht gerne definiert als „das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“) und ist damit jedenfalls vom Anspruch her zumindest intersubjektiv, (3) wird letztlich nach einer mehr oder minder langen Zeit in aller Regel zum gesetzten Recht, ergo zum allgemeinverbindlichen Gesetz. Debattierclub Georgia Augusta e.V. c/o Alexander Osterkorn (Präsident) Zimmermannstraße 5, App. 59 37075 Göttingen II IBAN: DE14 2605 0001 0000 1322 33 BIC: NOLADE21GOE [email protected] www.dcga.de 3. Mangelnde Intersubjektivität als Konfliktpotenzial Wer nun einmal auf einem Debattierturnier gewesen ist, dem dürfte rasch einleuchten, dass auf den Ebenen von Moral und Sitte schnell Unstimmigkeiten zwischen einzelnen TeilnehmerInnen oder verschiedenen TeilnehmerInnen-Gruppen auftreten können. Schon die Intersubjektivität der Sitte ist in aller Regel begrenzt auf die Mehrzahl der Teilelemente einer Gesellschaft. Subjektive Moralvorstellungen bieten indes noch mehr Raum für individuelle Abweichungen. Jedwede solche Abweichung kann zu Konflikten zwischen einzelnen Personen und/oder Personengruppen führen. Nicht nur, aber auch auf Debattierturnieren. Anzumerken ist hier, da für den Turnierbetrieb des VDCH von großer Bedeutung, dass im Gegensatz zu internationalen Debattierturnieren ein erheblich reduziertes Konfliktpotenzial anzunehmen sein wird – die TeilnehmerInnen auf VDCH Turnieren werden mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit ein und das selbe oder doch ein vergleichbares sittliches Wertekonzept sowie eine eher vergleichbare jeweilige individuelle Moral aufweisen, als beispielsweise Individuen aus sehr unterschiedlichen Ländern. Letztlich wird das „Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“ notwendiger Weise überdeutlich vom jeweiligen Kulturkreis geprägt, ist nach verschiedenen Theorien in verschiedenen Feldern der Wissenschaft sogar als erhebliches Teilelement der Kultur zuzurechnen. Nichtsdestoweniger sind auch VDCH-Turniere grundsätzlich offen für ganz unterschiedliche Menschen mit ganz unterschiedlichen persönlichen Hintergründen, Erfahrungen und gegebenenfalls unterschiedlichem Moral- und Sittlichkeitsempfinden. Gemeinhin wird dies als „Diversität“ auch begrüßt – wie bei jeder Heterogenität unter Menschen beim Zusammenleben auf engem Raum auf eine gewisse Dauer können sich jedoch auch hier gewisse Konfliktpotenziale ergeben. II. Zielbestimmung Vermutlich allgemein gewünschtes – auf dieser Zeitdebatte völlig zweifelsfrei angestrebtes – Ziel ist es nun, unter Erhaltung der gerade im Debattieren wünschenswerten Diversität des Teilnehmerfeldes etwaig auftretende Konflikte durch Aufbringen gegenseitigen Verständnisses und Zurückstellen eigener Befindlichkeiten zu lösen. Das bedeutet im schlimmsten Fall eine unbefriedigende Lösung für beide Konfliktparteien, trägt allerdings in erheblichem Maße zur Befriedung von Gesellschaften gleich welcher Größe bei. Optimaler Weise zu erreichendes Ziel ist es, dass auftretende Unstimmigkeiten bereits vor Ausbruch eines eigentlichen Konfliktes erstickt werden. Hierfür ist es von Nöten, Debattierclub Georgia Augusta e.V. c/o Alexander Osterkorn (Präsident) Zimmermannstraße 5, App. 59 37075 Göttingen III IBAN: DE14 2605 0001 0000 1322 33 BIC: NOLADE21GOE [email protected] www.dcga.de dass einerseits eine jede Person, deren Verhalten von einer anderen Person als unmoralisch oder anderweitig störend empfunden wird, dieses Verhalten grundsätzlich einzustellen bereit ist. Andererseits ist es ebenso notwendig, dass die jeweils in ihren Moralvorstellungen oder anderweitig in ihrem Befinden gestörte Person diese Störung zum einen dem/der StörerIn kommuniziert und dann keine weitere Konfliktvertiefung betreibt. Ein guter Hinweis aus dem Feld der Mediation dürfte hier sein, dass eigene subjektive Empfinden in allen Situationen für verhandelbar zu halten und nicht den Fehler zu machen, subjektive Vorstellungen verallgemeinern zu wollen. III. Verhaltenshinweise, Konfliktlösung, Verfahrensgang 1. Verhaltenshinweise Die TeilnehmerInnen sollten zur Konfliktvermeidung über den geltenden gesetzlichen Mindestrahmen hinaus bemüht sein, zu jedem Zeitpunkt auf dem Turnier ein möglichst sozialverträgliches Verhalten an den Tag zu legen. Hintergrund dessen ist der wünschenswerte Versuch, die Teilnahme an allen Phasen des Turniergeschehens für alle Anwesenden möglichst angenehm zu gestalten. Dies beinhaltet, wie oben bereits angemerkt, sowohl den sensiblen Umgang mit anderen TeilnehmerInnen, als auch die sensible Reaktion auf das Verhalten anderer TeilnehmerInnen. Es empfiehlt sich unbedingt, grundsätzlich zu unterstellen, dass das jeweilige Gegenüber keine bösartigen Absichten hegt. Insbesondere: Direkte oder indirekte Beleidigungen, gruppenbezogene Ausgrenzung, Verlachen, Bloßstellen oder verbales Abwerten von TeilnehmerInnen sollten vermieden werden. Den intensiven Austausch über die Sexualität anderer TeilnehmerInnen sollte niemand nötig haben. Das Verhalten anderer zwanghaft zu bewerten, mag eine verzeihliche Charakterschwäche sein, die eigenen Bewertungen öffentlich oder halböffentlich kund zu tun, kann nur Ausdruck der eigenen Lächerlichkeit sein. Im Grunde bedarf doch nur ein armes Würstchen der Herabsetzung anderer vor Dritten, um sich selbst aufzuwerten. Leider ist derartiges Verhalten recht häufig auf deutschen Debattierturnieren zu beobachten. Die Vermutung liegt nahe, dass auf den Veranstaltungen arme Würstchen in zumindest relativ hoher Dichte zu finden sind. Frauen wie Männer gleichermaßen sollten zudem darauf achten, einen angemessenen Umgang mit jedem potentiellen Subjekt der Begierde zu pflegen. Neben den gesetzlichen Vorgaben ist hier insbesondere zu erwähnen, dass gerade das explizite Debattierclub Georgia Augusta e.V. c/o Alexander Osterkorn (Präsident) Zimmermannstraße 5, App. 59 37075 Göttingen IV IBAN: DE14 2605 0001 0000 1322 33 BIC: NOLADE21GOE [email protected] www.dcga.de oder implizite Bekunden von Nichtinteresse entsprechend zu würdigen ist. Kein Mensch ist in wie auch immer gearteter Form minderwertig oder legitimer Weise herabzusetzen, nur weil er/sie die eigenen amourösen Avancen nicht wertzuschätzen weiß. Wenn ihr so unwiderstehlich wärt, wie ihr glaubt, wärt ihr erst gar nicht in die Situation geraten, mit Ablehnung umzugehen. Die Wahrscheinlichkeit der Wiederholung dieser unangenehmen Erfahrung ist daher recht hoch. Es bietet sich für Euch folglich dringend an, den adäquaten Umgang mit Ablehnung möglichst rasch zu trainieren. Nämlich sofort. Auch hier finden sich geradezu haarsträubende Negativbeispiele in der Geschichte des Debattierens. Ebenso im Besonderen sollten alle TeilnehmerInnen darauf achten, niemanden aufgrund seiner Hautfarbe, Nationalität, Religion, anderweitiger Überzeugung oder Gewissensbildung, körperlichen Merkmalen oder Zugehörigkeit zu einer wie auch immer differenzierbaren Gruppe zu diskriminieren. Gleichsam sollte ein jede und ein jeder darauf achten, nicht überall eine Diskriminierungsabsicht zu erblicken. Gerade im Hinblick auf diskriminierendes Verhalten ist – über diejenigen Vorgänge, die gesetzlich normierte ggf. unter Heranziehung von in der Rechtsprechung gebildeten Fallgruppen ausgefüllte Tatbestände verwirklichen – auch aus Perspektive des/der etwaig Diskriminierten Vorsicht geboten. Zur Verwirklichung des Ziels des angenehmen gemeinsamen Verlebens der Turniertage haben alle Anwesenden im Sinne eines vermittelnden Ausgleichs Rücksicht auf alle anderen Anwesenden zu nehmen. Dies betrifft auch und gerade das oftmals sehr subjektiv geprägte Feld der nicht rechtserheblichen Diskriminierung, da diese nicht objektiv oder objektivierbar, oftmals nicht hinreichend intersubjektiv fassbar ist. Aus Perspektive einer Teilnehmerin bzw. eines Teilnehmers ist es daher empfehlenswert, Verhaltensweisen anderer, die verschiedene Interpretationsmöglichkeiten bieten, grundsätzlich nicht als Diskriminierung zu verstehen. Immer empfehlenswert ist es zudem beim zwischenmenschlichen Umgang in derlei Situationen unter Erwachsenen, zunächst das Gespräch mit dem oder der Betroffenen zu suchen, bevor man aufgrund subjektiven Empfindens eine gegebenenfalls unpassende oder doch zu harsche Reaktion folgen lässt. Wichtig ist es hier, zu verstehen, dass es sich beim zwischenmenschlichen Umgang miteinander nicht um eine Debattensituation handelt, in der oftmals Emotionen rationalisiert, Verhaltensweisen eine hypothetischen Analyse und Interpretation unterzogen und Streitstände künstlich vergrößert werden. Dies gilt auch für den Rahmen eines Debattierturnieres – immer dann, wenn sich die Teilnehmenden nicht in einer Debatte befinden. Dieser Absatz erscheint vor dem Hintergrund der geplanten Kostümfeier umso bedeutsamer. Debattierclub Georgia Augusta e.V. c/o Alexander Osterkorn (Präsident) Zimmermannstraße 5, App. 59 37075 Göttingen V IBAN: DE14 2605 0001 0000 1322 33 BIC: NOLADE21GOE [email protected] www.dcga.de 2. Konfliktlösung Sofern kein straf- oder ordnungsrechtlich relevanter Tatbestand vorliegt, ist allen Beteiligten in allen Situationen zunächst der Versuch einer einvernehmlichen Konfliktbeilegung aufzuerlegen. Oftmals können Konflikte bereits durch ein klärendes Gespräch ausgeräumt werden. Hierbei ist – wie es bereits im Kindergarten vermittelt wurde – darauf zu achten, dass die Position des Gegenübers ernst genommen und die eigene Position reflektiert betrachtet wird. Sollte sich aufgrund des Konflikts eine einvernehmliche, nicht moderierte Konfliktlösung als für eine der oder beide Parteien unbillig erweisen oder ist der Versuch einer solchen Konfliktlösung gescheitert, so kann von den Parteien jederzeit gerne der Beauftragte für Billigkeitsfragen angesprochen werden. Dieser wird dann mit allen Beteiligten den ernsthaften Versuch einer streitschlichtenden Mediation nach den im Groben auch für eine Mediation nach der Mediationsrichtlinie bzw. der deutschen Umsetzung der Richtlinie (Mediationsgesetz) vorgesehenen Standards versuchen. Natur der Mediation ist allerdings, hierauf sei an dieser Stelle hingewiesen, dass nur bei Bereitschaft der Parteien, eine einvernehmliche Streitbeilegung zu erwirken und sich am notwendigen reflektierten, verständnisvollen Diskurs mit der Gegenseite zu beteiligen, eine Lösung überhaupt erreicht werden kann. Sollte die Mediation scheitern, ist den Parteien zu empfehlen, sich für die verbleibende Dauer des Turniers voneinander fern zu halten. 3. Verfahrensgang Der Beauftragte für Billigkeitsfragen kann jederzeit (während des Turnierbetriebs) persönlich oder über das Organisationskollegium angesprochen werden und steht per Mail unter [email protected] zur Verfügung. Alle Eingaben werden auf Wunsch anonym behandelt und auf Wunsch auch anonym bei nächster Gelegenheit dem Plenum vorgetragen. Anonyme Eingaben in Schriftform können ebenfalls bei allen an der Turnierorganisation Beteiligten eingereicht werden. Echte Sanktionsmöglichkeiten – über die öffentliche Ansprache eines auftretenden Problems hinaus – bestehen grundsätzlich nicht. In gravierend schweren Fällen sowie bei allen strafrechtlich relevanten Vorgängen (welche erfahrungsgemäß nicht vorkommen dürften) besteht naturgemäß die Möglichkeit, in Ausübung des Hausrechts der Veranstalter nach Anhörung aller Beteiligten und Rücksprache mit der Turnierorganisation einzelne Personen vom Turnier auszuschließen, bzw. diesen das Debattierclub Georgia Augusta e.V. c/o Alexander Osterkorn (Präsident) Zimmermannstraße 5, App. 59 37075 Göttingen VI IBAN: DE14 2605 0001 0000 1322 33 BIC: NOLADE21GOE [email protected] www.dcga.de Betreten der entsprechenden Räumlichkeiten zu untersagen, was einem Ausschluss vom Turnier gleichkommt. gez. Nicolas Eberle (Beauftragter für Billigkeitsfragen) Debattierclub Georgia Augusta e.V. c/o Alexander Osterkorn (Präsident) Zimmermannstraße 5, App. 59 37075 Göttingen VII IBAN: DE14 2605 0001 0000 1322 33 BIC: NOLADE21GOE [email protected] www.dcga.de
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