K3575 Umgehungsstraße Bad Schönborn

Amt für Straßen
Az.: 22.12001-653.21; 012.31-2690644
Sitzungsvorlage
46/2015
K3575 Umgehungsstraße Bad Schönborn
- Entscheidung über die Weiterführung der
Planung
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Gremium
Sitzung am
Öffentlichkeitsstatus
7
Kreistag
26.11.2015
öffentlich
keine Anlagen
Beschlussvorschlag
Der Kreistag beschließt:
1. Zur Entscheidung über die Fortführung der Planungen für eine Ortsumgehung Bad
Schönborn (K 3575) soll eine aktuelle Verkehrsprognose erstellt werden.
2. Eine Entscheidung über einen vollständigen Neubeginn der Planung ist erst dann zu
treffen, wenn die Ergebnisse dieser Prognose vorliegen und definitive Klarheit über
eine Förderung des kommunalen Straßenbauvorhabens besteht.
I. Sachverhalt
a) Ausgangslage
Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat in seiner Sitzung am 08.10.2015, die Angelegenheit vorberaten. Zu diesem Sitzungspunkt haben die Kreistagsfraktionen von CDU
und SPD einen gemeinsamen Antrag zur Erstellung eines aktuellen Verkehrsgutachtens im Verkehrsraum der K 3575 gestellt. Der ursprüngliche Beschlussvorschlag wurde daraufhin von der Verwaltung um Ziff. 1 (Erstellung einer aktuellen Verkehrsprognose) ergänzt. Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat dem Kreistag mit 19 JaStimmen und 4 Nein-Stimmen zum Beschlussvorschlag Ziff. 1 und einstimmig zum Beschlussvorschlag Ziff. 2 (Entscheidung über Neubeginn der Planung) zur Beschlussfassung empfohlen. Im Dezember soll mit den betroffenen Gemeinden und dem Verkehrsplaner ein Koordinierungsgespräch zur Erstellung einer Verkehrsprognose stattfinden.
Der Ausschuss für Umwelt und Technik wurde im März 2015 darüber informiert, dass
mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur A20 bei Bad Segeberg
(Entscheidung 9 A 14.12 vom 06.11.2013, veröffentlicht am 13.03.2014) neue Maßstä-
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be zur Untersuchungstiefe bei der Beurteilung der Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeit
(FFH-Verträglichkeit) in Bezug auf Fledermausvorkommen gesetzt wurden. Dieses Urteil hat nach Ansicht der Verwaltung gravierende Folgen hinsichtlich der Planfeststellbarkeit der Umgehungsstraße Bad Schönborn.
In der Region um Bad Schönborn und Kronau gibt es ein entsprechendes Fledermausvorkommen. Insbesondere das große Mausohr hat in Mingolsheim seine Wochenstube
und in der Lußhardt sein Jagdhabitat. Die von unserem Fachplaner gewählte Methode
der Detektion in Verbindung mit einer „Worst-Case-Betrachtung“ ist nicht mehr ausreichend.
Auf Grund des Urteils muss letztlich mit verschiedenen wissenschaftlichen Methoden
wie z. B. Wildtier-Telemetrie (ökologische Verfolgung von freilebenden Tieren mittels
Hochfrequenz-Sendern) versucht werden, die Flugroute zu ermitteln.
Mit den Vertretern der Naturschutz- und Planfeststellungsreferate im Regierungspräsidium war man sich einig, dass eine gerichtsfeste Planfeststellung ohne die vom
BVerwG neuerdings geforderten Untersuchungen nicht möglich ist.
Nach dem grundsätzlichen Planungsauftrag zum Bau der Straße im Jahr 1999 und der
Planungsänderung im Jahr 2009 für den Verzicht auf Rückbau der K3575 alt und Anbindung an die K3575 neu bei Langenbrücken ist es nun zum dritten Mal Aufgabe der
Verwaltung in der über 40-jährigen Planungsgeschichte der Straße eine Entscheidungsgrundlage zu erarbeiten, damit die Gremien über den weiteren Fortgang befinden
können.
Der letzte Abschnitt der Gesamtkonzeption einer Umgehungsstraße Bruchsal bis zur
Kreisgrenze für die Gemeinden Ubstadt-Weiher und Bad Schönborn ist sehr unterschiedlich und auch kritisch bewertet worden. In die folgende Betrachtung sind deshalb
nicht nur die unmittelbaren Folgen des BVerwG eingeflossen. Es ist vielmehr eine Gesamtbewertung, die auch die Kritik während dem bisherigen Planfeststellungsverfahren,
die ggf. entstehenden Prozessrisiken, die Probleme der langen Planungszeit und der
Finanzierung und Durchführung der Maßnahme beinhaltet.
Insbesondere bei den beiden Erörterungsterminen in den Jahren 2006 und 2011 hat
sich gezeigt, dass die Planungen sehr unterschiedlich wahrgenommen werden. Hauptkritikpunkte sind die Eingriffs- und Ausgleichsthematik infolge der für den Straßenbau
benötigten Flächen, das Verkehrsgutachten sowie die gewählte Trassierung und Dimensionierung der Straße und der Knotenpunkte.
Die Feststellungen aus der Erörterung wurden 2012 einer Arbeitsgruppe aus Mitgliedern aller Kreistagsfraktionen und der Bürgermeister der Gemeinden Bad Schönborn,
Kronau und Ubstadt-Weiher vorgestellt und diskutiert. Hierbei lagen die Schwerpunkte
auf den Bereichen Verkehr und Knotenpunktgestaltung. Die Verkehrszahlen aus dem
Gutachten wurden vorgestellt, die Widersprüche aufgeklärt bzw. die Plausibilitäten dargelegt.
Der Verwaltung war es wichtig aufzuzeigen, dass aufgrund der prognostizierten Verkehrszahlen streng genommen ein drei- oder gar vierstreifiger Querschnitt für die K3575
zu wählen gewesen wäre. Um die Eingriffe und die Kosten in Grenzen zu halten, hat
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man sich jedoch auf einen zweistreifigen Straßenquerschnitt in Verbindung mit leistungsfähigen Knoten festgelegt.
Die Gestaltung der Knotenpunkte als Kreisverkehre wäre verbunden mit erheblichen
Änderungen der Planung (Trassierung) und einer Vielzahl von neuen Betroffenheiten
(Lärm, Natur). Rückverlagerungen des Verkehrs auf die Ortsdurchfahrten, geringere
Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer, erhebliche zusätzliche Eingriffe in die Natur
und die fragliche Leistungsfähigkeit der Kreisverkehre sprechen gegen die Realisierung
eines oder mehrerer Knoten als Kreisverkehre.
b) Entscheidung des Regierungspräsidiums als Planfeststellungsbehörde
Das Ergebnis wurde dem Regierungspräsidium im November 2012 mitgeteilt, verbunden mit der Bitte um Fortführung des Planfeststellungsverfahrens auf Basis der eingereichten Unterlagen.
Nicht nur aufgrund der Erfahrungen bei dieser Maßnahme zeigt sich, dass es sich empfiehlt, ein Straßenbauvorhaben in möglichst kurzer Zeit voranzubringen. Datengrundlagen und Untersuchungen für gutachterliche Stellungnahmen sind ständig zu aktualisieren, Prognosehorizonte sind fortzuschreiben und auf gesetzliche Änderungen und die
Rechtsprechung ist zu reagieren. Eine mehrmalige Fortschreibung hat zwangsläufig zur
Folge, dass die Nachvollziehbarkeit der Untersuchungsergebnisse und Gutachten erschwert wird.
Besonders deutlich wird dies am Beispiel der Umweltfachbeiträge. Sie nehmen ihren
Anfang im Jahr 1996 mit der Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie. Hierauf aufbauend und ergänzt durch weitere Erhebungen wurde 2001 der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) aufgestellt. Geringfügige Änderungen des LBPs erfolgten 2004.
Im Jahr 2009 wurden die Unterlagen um einen zoologisch-botanischen Fachbeitrag sowie einen Beitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung ergänzt. Zwischen
2012 und 2014 wurden der LBP und die Unterlagen zur artenschutzrechtlichen Prüfung
fortgeschrieben sowie Flora-Fauna-Habitat-Vorprüfungen erstellt.
Es ist davon auszugehen, dass die ergänzende Untersuchung der Fledermäuse mindestens zwei Jahre in Anspruch nehmen wird.
Im Interesse der Planrechtfertigung und der Nachvollziehbarkeit aber auch vor dem Hintergrund einer denkbaren Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss empfiehlt das
Regierungspräsidium
• die Verkehrsuntersuchung nicht nur auf den erforderlichen Prognosehorizont 2030
fortzuschreiben, sondern auch einen neue Erhebung als Grundlage für die Prognose
durchzuführen.
• die technische Planung einschließlich der Knotenpunktgestaltung grundlegend zu
überprüfen (Einhaltung der technischen Standards und Richtlinien)
• ein die Planung begleitendes Sicherheitsaudit
• Fortschreibung des Immissionsgutachtens auf das Prognosejahr 2030 und Anpassung auf die aktuellen Grenzwerte
• Erhebungen zur FFH-Verträglichkeit
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• Baugrunduntersuchung für die Trasse durch den süd-östlichen Teil des Reimoldsees.
c) Fortschreibung der Kosten
Bisher ist die Maßnahme mit 28,5 Mio. € (Stand 2009) im Investitionsprogramm des
Landkreises enthalten. Auf Grundlage des Baupreisindizies der vergangenen Jahre
ergibt sich für den Zeitraum von 2009 bis 2015 ein Aufzinsungsfaktor von ca. 1,10. Die
Bau- und Grunderwerbskosten liegen damit hochgerechnet heute bei ca. 31,5 Mio. €.
Bei einer Fortführung der Planung sind die Kosten fortzuschreiben. Ohne die vorgenannten Untersuchungen kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Aussage zu einer möglichen Änderung der Kosten getroffen werden. Unter Berücksichtigung der Annahme, dass sich der Baupreisindex in den kommenden Jahren ähnlich
verhält und einer optimistischen Prognose für die Dauer der Fortführung der Planung
bis zu einem möglichen Baubeginn in 5 Jahren, ist mit einer weiteren Kostensteigerung
von ca. 10% zu kalkulieren. Damit belaufen sich die Baukosten inkl. Grunderwerb im
Jahr 2020 auf geschätzte 35 Mio. €. Für Untersuchungen, Gutachten und Planung sind
ca. 3 Mio. € anzusetzen zzgl. der Aufwendungen für die Betreuung des Projektes durch
eigenes Personal des Landratsamtes. In der Planungsphase ist hierfür mindestens von
einer halben Stelle und in der Bauphase von zwei Vollzeitstellen auszugehen.
II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen
Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf die Vorlage verwiesen. Im Haushaltsplan
2015 sind für Planungsleistungen ein Ansatz von 25.000 € veranschlagt und im Entwurf
des Haushaltsplans 2016 ein Betrag von 30.000 € angemeldet. Der Ansatz für 2016
wäre je nach Umfang des Verkehrsgutachtens entsprechend zu erhöhen.
III. Zuständigkeit
Nach § 5 Abs. 1, Ziff. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe sind die beschließenden Ausschüsse zuständig über die Entscheidung von Bauvorhaben bei Gesamtkosten von 100.000 € bis 2.500.000 € im Einzelfall. Da die Gesamtkosten der Maßnahme höher sind als 2.500.000 €, ist der Kreistag hierfür zuständig.
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