Übersicht Kampagne 2015

Kontakt: Bundesamt für Gesundheit, Sektion Transplantation und Fortpflanzungsmedizin, [email protected], transplantinfo.ch
BAG-Bevölkerungsinformation zu Transplantation und Spende von Organen, Geweben und Zellen
Übersicht Kampagne 2015
Fortsetzung der letztjährigen Kampagne
Mit TV-Spots, einem Kurzfilm und
­verschiedenen Aktionen in Kinos,
Postfilialen und öffentlichen Verkehrsmitteln macht das Bundesamt
für Gesundheit (BAG) die Bevölkerung
erneut auf die Organspende auf­
merksam. Die Produkte der Kampagne 2013/14 wurden leicht angepasst,
im Zentrum steht aber auch 2015
der Kurzfilm «Die Entscheidung».
Die Kampagne erinnert daran, dass
Organspende Leben rettet, und sie
betont, wie wichtig es ist, auch die
­A ngehörigen über seinen Entscheid
für oder gegen Organspende zu
­informieren.
Umfragen zeigen, dass in der Schweiz die
Mehrheit einer Organspende nach dem
Tod grundsätzlich positiv gegenübersteht.
Doch viele gehen dem Thema zu Leb­
zeiten aus dem Weg und schieben den
Entscheid für oder gegen eine Organ­
spende hinaus. Mit der Folge, dass bei
­ihrem Tod die Angehörigen entscheiden
müssen, ob Organe gespendet werden
­sollen oder nicht. Kennen die Angehörigen
den Willen nicht, sagen sie im Zweifels­
falle oft nein zu einer Spende.
Mit der Kampagne 2015 will das BAG den
Menschen nochmals aufzeigen, wie wich­
tig es ist, sich nicht nur rechtzeitig für oder
gegen eine Organspende zu entscheiden,
sondern diesen Entscheid auch den An­
gehörigen mitzuteilen. So werden ihnen
schwierige Entscheide in einer belasten­
den Situation abgenommen.
Kurzfilm und TV-Spot
Der Kurzfilm «Die Entscheidung» erzählt
die Geschichte zweier Freunde mittleren
Alters, die mit ihrem Auto von der Strasse
abgekommen und auf der Kante einer
Klippe zum Stillstand gekommen sind. In
dieser prekären Situation, mit dem Tod
vor Augen, unterhalten sich die beiden
darüber, ob sie ihre Organe spenden wollen
oder nicht.
Was sehr ernst tönt, ist im Film überspitzt
dargestellt und wird humorvoll abge­
handelt. Die beiden Pechvögel sind auch
in ­ihrer misslichen Lage nicht um Pointen
verlegen. Dank diesem unkonventionellen
Ansatz öffnet der Film auf spielerische
Art den Zugang zu Fragen, die einen
ernsten Hintergrund haben und deren
Be­antwortung oft zu lange hinausge­
schoben wird. Im Abspann wird nochmals
dazu aufgefordert, die Angehörigen
zu informieren und darauf hingewiesen,
dass Organspende Leben rettet.
Kampagnen-Website
Ausschnitte des Films werden als TV-Spots
gezeigt. Sie machen einerseits auf den
Kurzfilm auf www.die-entscheidung.ch
aufmerksam, gleichzeitig kommunizieren
sie aber bereits die Hauptbotschaft der
ganzen Kampagne: «Organspende rettet
Leben. Entscheiden Sie sich. Und infor­
mieren Sie Ihre Angehörigen.» Über den
Kurzfilm gelangt man auf die Webseite
www.transplantinfo.ch des Bundesamtes
für Gesundheit BAG.
Spendekartenbroschüre
Die bisherige Informationsbroschüre
wurde leicht überarbeitet und neu ge­
staltet. Sie soll helfen, den Entscheid
zur Spende von Organen, Geweben und
Zellen gut informiert zu treffen. Auf
der he­rausnehmbaren Spendekarte
kann fest­gehalten werden, ob man
spenden will oder nicht.
Die Broschüre mit Spendekarte kann
bei Swisstransplant (Gratistelefon
0800 570 234, [email protected])
oder über www.transplantinfo.ch be­
zogen werden. Die Broschüre wird zu­
sätzlich in Postfilialen, ausgewählten
Kino-­Foyers sowie in Bussen und Trams
aufgelegt.
«Sprechminute»
Ein Kinobesuch bietet kurz vor Filmbeginn
eine gute Gelegenheit, um mit seiner
­Begleitung das Thema Organspende
an­zusprechen. Wenn da nur nicht diese
­Werbung wäre. Deshalb schenken wir
den Besuchern mit der «Sprechminute»
ein Zeitfenster, um dies zu tun. Statt Wer­
bung zeigt die Leinwand ein CheminéeFeuer und es wird gefragt: «Haben Sie
sich entschieden, ob Sie Ihre Organe ein­
mal ­spenden wollen? Warum sprechen Sie
nicht mit Ihrer Begleitung darüber. Zum
Beispiel jetzt.» Besucher, die mehr über
Organspende wissen möchten, finden
die Broschüre mit Spendekarte im KinoFoyer.
Organspende-T-Shirt
Mit dem auf 250 Stück limitierten Organ­
spende-T-Shirt kann man seinen ganz
­persönlichen Entscheid auch mit der
Öffentlichkeit teilen. Auf dem T-Shirt
sind ­Illustrationen von Organen zu sehen.
Das Besondere daran: Die Organe, die
der ­Träger einmal spenden will, können
angekreuzt werden. Das T-Shirt kann
auf der Webseite www.transplantinfo.ch
kreiert und kostenlos bestellt werden.
Kontakt: Bundesamt für Gesundheit, Sektion Transplantation und Fortpflanzungsmedizin, [email protected], transplantinfo.ch
Kurzfilm, TV-Spots und Online Streaming
Organspende rettet Leben.
Kino-Spot
Organspende rettet Leben.
Entscheiden Sie sich.
transplantinfo.ch präsentiert
Die Sprechminute
Organspendekarten sind im Kino-Foyer
oder über transplantinfo.ch erhältlich.
Und informieren Sie Ihre Angehörigen.
Broschüre mit Spendekarte
OrganspendeKarte
Hinweis:
Informieren Sie Ihre Angehörigen über Ihren Willen
betreffend Entnahme von Organen, Geweben und Zellen.
Grundlage für die in dieser Karte enthaltene Willensäusserung sind
Artikel 8 und 10 des Transplantationsgesetzes vom 8. Oktober 2004.
Weitere Informationen finden Sie im Internetportal des
Bundesamtes für Gesundheit BAG unter www.transplantinfo.ch.
Der Kurzfilm zum Thema auf
transplantinfo.ch
Willensäusserung für oder gegen
die Entnahme von Organen, Geweben und Zellen
zum Zweck der Transplantation
Information zur Entnahme von Organen, Geweben und Zellen im Todesfall.
Sie können dafür oder dagegen sein –
Hauptsache, Sie äussern Ihren Willen.
Es gibt so viele Meinungen, wie es Menschen
gibt. Das ist bei der Frage, ob man im Todesfall Organe, Gewebe und Zellen spenden
will, nicht anders. Egal ob Sie für oder gegen
eine Spende sind, wichtig ist, dass Sie Ihren
Willen bekanntgeben. Ist Ihre Zustimmung
oder Ablehnung nicht bekannt, werden
Ihre nächsten Angehörigen in einer Trauersituation mit der Frage einer allfälligen
Spende konfrontiert. Indem Sie Ihren Willen
rechtzeitig äussern, entlasten Sie also Ihre
Angehörigen. Setzen Sie sich mit dem Thema
auseinander, füllen Sie die Spendekarte am
Ende dieser Broschüre aus, und teilen Sie Ihren
Entscheid auch Ihren Angehörigen und allenfalls weiteren Vertrauenspersonen mit.
Weiterführende Infos unter:
www.transplantinfo.ch
www.swisstransplant.org
oder bei Ihrem Hausarzt.
Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Spende?
Organe, Gewebe oder Zellen dürfen einer
verstorbenen Person nur dann entnommen
werden, wenn dafür eine Einwilligung vorliegt und der Tod festgestellt worden ist.
Ist der Wille der verstorbenen Person nicht
bekannt, werden die nächsten Angehörigen
gefragt. Sie müssen bei ihrer Entscheidung
den mutmasslichen Willen der verstorbenen
Person beachten.
Willensäusserung für oder gegen
die Entnahme von Organen, Geweben und Zellen
zum Zweck der Transplantation
Karte zum Ausfüllen auf der Rückseite.
Was kann nach dem Tod gespendet werden?
Nach dem Tod können folgende Organe
gespendet werden: Nieren, Lungen, Leber,
Herz, Bauchspeicheldrüse (oder deren
Inselzellen) und Dünndarm. Neben Organen
kann auch Gewebe gespendet werden,
wie zum Beispiel die Hornhaut des Auges.
Blutstammzellen werden aktuell nur im
Rahmen einer Lebendspende entnommen.
Der Wille der verstorbenen Person geht
dem Willen der Angehörigen vor.
Diese Voraussetzungen sind im Transplantationsgesetz festgehalten.
Wann ist eine Organspende möglich?
Möglich ist eine Organentnahme bei einer
verstorbenen Person, wenn der Tod infolge
einer direkten (primären) Hirnschädigung eingetreten ist, beispielsweise nach einer Hirnblutung oder nach einem Unfall mit SchädelHirn-Verletzung. Auch möglich ist eine
Organentnahme, wenn der Tod nach einem
anhaltenden Herz-Kreislauf-Stillstand einge treten ist. Dies ist beispielsweise der Fall bei
Patientinnen und Patienten mit aussichtsloser
Prognose, bei denen der Tod eintritt, nachdem alle Therapien eingestellt worden sind.
Wer zu Hause verstirbt, kann nicht zur Organspenderin oder zum Organspender werden,
weil die Entnahme medizinische Vorbereitungen verlangt, die nur in einem Spital möglich
sind.
Erhält man Geld für eine Spende?
Das Transplantationsgesetz verbietet den
Handel mit Organen, Geweben oder Zellen
und schreibt vor, dass eine Spende unentgeltlich erfolgen muss.
316.728.d
OrganspendeKarte
Sind keine Angehörigen vorhanden oder
erreichbar, ist es verboten, Organe, Gewebe
oder Zellen zu entnehmen.
Die Spende von Organen, Geweben und
Zellen ist in jedem Fall eine freiwillige Gabe
und wird finanziell nicht entschädigt. Es
entstehen daraus auch keine finanziellen
Nachteile für die Angehörigen.
Wer kann Spenderin oder Spender sein?
Organe, Gewebe oder Zellen können meist bis
ins hohe Alter gespendet werden. Nicht das
Alter, sondern der Gesundheitszustand ist entscheidend. Auch Menschen mit bestimmten
Infektionskrankheiten oder Krebsarten können
unter Umständen Organe und Gewebe
spenden. Ob dies möglich ist, kann oft erst
kurz vor oder während der Entnahme festgestellt werden. Daher kann grundsätzlich
jede Person eine Spendekarte ausfüllen.
Organspende rettet Leben.
Entscheiden Sie sich.
Wie wird der Tod festgestellt?
Bevor einer verstorbenen Person Organe entnommen werden können, muss deren Tod
zweifelsfrei nachgewiesen werden. Dafür
müssen zwei Ärztinnen oder Ärzte mit entsprechender Qualifikation nach dem VierAugen-Prinzip bestätigen, dass die Funktionen
des Hirns und des Hirnstamms endgültig
ausgefallen sind (man spricht auch vom Hirntod-Nachweis). Die Untersuchungen und
Tests, die dabei gemacht werden müssen,
sind genau definiert.
Dieser Nachweis des Todes muss in der Schweiz
in jedem Fall erbracht werden, unabhängig
davon, ob der Tod nach einer direkten Hirnschädigung eingetreten ist oder nach einem
Herz-Kreislauf-Stillstand. Die Ärztinnen und
Ärzte, die den Tod nachweisen, dürfen nicht zu
jenem Team gehören, das die Organe entnimmt oder die Transplantation durchführt.
Und informieren Sie Ihre Angehörigen.
Vorbereitende medizinische Massnahmen
haben keinen direkten Nutzen für die Patientin oder den Patienten. Sie sind nötig, um
die Organe zu erhalten. Vorbereitende medizinische Massnahmen dürfen nur durchgeführt werden, wenn dafür eine Zustimmung
vorliegt.
Ein konkretes Beispiel einer Organspende
Der Notfall
Ein Mann wird mit einer schweren Hirnblutung ins Spital eingeliefert. Auf der
Notfall- und Intensivstation bemüht sich
das Arzt- und Pflegeteam, sein Leben
zu retten. Leider gelingt dies nicht. Jede
Behandlung ist aussichtlos geworden,
und der Tod ist nicht mehr zu verhindern.
Wie weiter?
Welche vorbereitenden medizinischen Massnahmen
entnommen, die diese später auch transplantieren werden. Nach der Entnahme werden
die kühl gelagerten Organe mit dem Helikopter oder der Ambulanz zu den Transplantationszentren gebracht. Der Transport muss
möglichst schnell erfolgen, da die Organe
ohne Durchblutung nur für kurze Zeit funktionstüchtig bleiben. Werden zusätzlich
Gewebe entnommen, erfolgt dies nach der
Organentnahme.
Die Angehörigen erhalten keine Informationen
darüber, wem ein Organ zugeteilt worden ist.
Nun beginnt die Suche nach möglichen
Empfängerinnen und Empfängern. Um diese
zu bestimmen, braucht es zahlreiche Laboruntersuchungen. Je genauer Blut- und Gewebefaktoren zwischen der spendenden und
der empfangenden Person übereinstimmen,
desto besser wird das Organ nach der Transplantation funktionieren und desto kleiner
wird die Gefahr einer Abstossung sein.
Die Entnahme
Gleichzeitig mit der Suche nach Empfängerinnen und Empfängern beginnen die
Vorbereitungen zur Organentnahme. Die
Koordination ist sehr komplex. Konnten
Empfängerinnen oder Empfänger gefunden
werden, wird die Spenderin oder der Spender
in den Operationssaal gebracht. Die Organe
werden meistens durch die Ärzteteams
Website transplantinfo.ch
Spendekarte mobil ausfüllen
Abschiednehmen
Nach der Entnahme der Organe und Gewebe
werden alle Operationsschnitte zugenäht.
Die Wundnähte befinden sich an Stellen, die
bei einer Aufbahrung des Leichnams nicht
zu sehen sind. Nun können die Angehörigen
vom Verstorbenen Abschied nehmen.
Ohne vorbereitende medizinische Massnahmen ist eine erfolgreiche Transplantation
nicht möglich. Ihre Zustimmung zur Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen
ist deshalb nur sinnvoll, wenn Sie auch mit
solchen Massnahmen einverstanden sind.
Auf der Spendekarte ist deshalb eine separate
Willensäusserung nicht vorgesehen.
Sollten Sie Ihren Entscheid ändern, passen
Sie die Spendekarte entsprechend an oder
füllen Sie eine neue aus.
Das Ausfüllen der Spendekarte wird
nirgends registriert. Tragen Sie die Karte
darum immer auf sich, und informieren
Sie auf jeden Fall Ihre Angehörigen über
Ihren Willen. Diese werden gefragt, wenn
die Spendekarte im Todesfall unauffindbar
oder nicht mehr lesbar ist.
Die Entscheidung über eine Entnahme
können Sie auch einer Vertrauensperson
übertragen. Teilen Sie ihr Ihren Wunsch mit.
Alle Personen, die das 16. Lebensjahr
vollendet haben, können eine Spendekarte
ausfüllen.
Spendekarten aus dem Ausland, frühere
Versionen der Schweizer Spendekarte oder
ein einfacher handschriftlicher Hinweis
werden als gültig betrachtet, wenn sie neben
der klaren Willensäusserung die folgenden
Angaben enthalten: Vorname, Name,
Geburtsdatum, Datum und Unterschrift.
Spendekarten können in vielen Arztpraxen, Apotheken und Spitälern kostenlos bezogen werden
oder bei: Swisstransplant, Postfach, 3011 Bern, Telefon: 0800 570 234
Online bestellen oder selbst ausdrucken:
www.swisstransplant.org oder www.transplantinfo.ch
ausgefüllt haben: Informieren Sie auf jeden
Fall Ihre Angehörigen über Ihren Willen.
In wenigen Schritten zur eigenen Spendekarte
1. Vorname und Name in gut leserlicher Blockschrift schreiben.
2. Angabe des Geburtsdatums verhindert Verwechslungen mit gleichnamigen Personen.
3. Karte unterschreiben, aktuelles Datum einsetzen.
4. Entscheiden Sie, ob Sie im Falle Ihres Todes die Entnahme von Organen, Geweben oder
Zellen erlauben, teilweise erlauben oder verbieten wollen. Oder Sie haben die Möglichkeit,
die Entscheidung einer Vertrauensperson zu überlassen.
Wichtig: Nur eine dieser vier Möglichkeiten ankreuzen!
5. In der Schweiz gibt es kein Register, um den Spendewillen zentral festzuhalten. Tragen
Sie daher die ausgefüllte Spendekarte immer auf sich (z. B. im Portemonnaie), und informieren Sie Ihre Angehörigen über Ihren Willen.
6. Wenn Sie Ihre Meinung bezüglich Organspende ändern, alte Karte einfach vernichten,
neue Karte ausfüllen und Angehörige informieren.
Hinweis:
Es werden Blutproben für Laboruntersuchungen entnommen. Die Ergebnisse dienen
dazu, die Funktionen des Körpers zu überwachen.
Die Suche nach Empfängerinnen
und Empfängern
Weil der Patient künstlich beatmet wird,
fehlen typische äussere Todeszeichen wie
Totenstarre oder Leichenflecken. Die Ärztinnen und Ärzte führen nun die Untersuchungen zur Feststellung des Todes durch.
Sie bestätigen, dass der Mann tot ist.
Auch wenn Sie eine Spendekarte
Falls die Spendekarte verloren geht oder
nicht gefunden wird, werden die nächsten
Angehörigen gefragt. Sie müssen bei ihrer
Entscheidung den mutmasslichen Willen der
verstorbenen Person beachten. Informieren
Sie deshalb immer auch Ihre Angehörigen
und allenfalls weitere Vertrauenspersonen
über Ihren Willen.
Informieren Sie Ihre Angehörigen über Ihren Willen
betreffend Entnahme von Organen, Geweben und Zellen.
Eine bereits begonnene künstliche
Beatmung wird weitergeführt.
Feststellung des Todes bei künstlich
beatmeten Patientinnen und Patienten
Auf der beigefügten Spendekarte können
Sie festhalten, ob Sie spenden wollen oder
nicht. Sie können die Spende auf bestimmte
Organe, Gewebe oder Zellen beschränken.
Mit einem Ja stimmen Sie auch den notwendigen vorbereitenden medizinischen
Massnahmen zu.
Grundlage für die in dieser Karte enthaltene Willensäusserung sind
Artikel 8 und 10 des Transplantationsgesetzes vom 8. Oktober 2004.
Medikamente werden verabreicht, die den
Kreislauf unterstützen und den Hormonhaushalt regulieren.
In diesem Fall müssen die Ärztinnen und
Ärzte die Angehörigen auf eine mögliche
Organspende ansprechen. Der Patient wird
zum möglichen Spender, wenn er schriftlich
festgehalten hat, dass er spenden will (z. B.
auf einer Spendekarte oder in einer Patientenverfügung). Liegt keine solche Erklärung
vor, werden die nächsten Angehörigen
Wichtiges zur Spendekarte
Weitere Informationen finden Sie im Internetportal des
Bundesamtes für Gesundheit BAG unter www.transplantinfo.ch.
werden durchgeführt?
Damit die Organe keinen Schaden nehmen,
sind je nach Situation unterschiedliche Massnahmen notwendig:
gefragt. Sie müssen bei ihrer Entscheidung
den mutmasslichen Willen des Patienten
beachten. Liegt eine Zustimmung vor, wird
die künstliche Beatmung weitergeführt, und
falls notwendig, werden weitere vorbereitende medizinische Massnahmen vorgenommen,
um die Organe zu erhalten. Ohne Zustimmung zur Organ- und Gewebespende würden
jetzt alle Massnahmen abgebrochen.
Willensäusserung für oder gegen
die Entnahme von Organen, Geweben und Zellen
zum Zweck der Transplantation
Vorbereitende medizinische Massnahmen
werden bei Organspenderinnen oder Organspendern zwischen dem Therapieabbruch
und der Organentnahme durchgeführt. Der
Entscheid zum Therapieabbruch ist bei einer
schwerkranken oder -verletzten Person
not wendig, wenn jede weitere Behandlung
sinnlos geworden ist und der Tod unmittelbar bevorsteht. Der Entscheid zum Therapieabbruch wird immer unabhängig davon
gefällt, ob eine Spende von Organen, Geweben oder Zellen stattfinden kann.
OrganspendeKarte
Warum braucht es vorbereitende medizinische Massnahmen?
Kontakt: Bundesamt für Gesundheit, Sektion Transplantation und Fortpflanzungsmedizin, [email protected], transplantinfo.ch
Dispenser in Poststellen
Dispenser im Öffentlichen Verkehr
Sprechen Sie mit
Ihrem Sitznachbar doch
über Organspende,
statt übers Wetter.
Nutzen Sie
die Wartezeit,
um über Organspende
nachzudenken.
Organspende: ja oder nein?
Nutzen Sie die Wartezeit, um darüber nachzudenken.
OrganspendeKarte
Willensäusserung für oder gegen
die Entnahme von Organen, Geweben und Zellen
zum Zweck der Transplantation
Karte zum Ausfüllen auf der Rückseite.
Organspende
rettetLeben.
Leben.
Organspende rettet
Entscheiden SieSiesich.
Entscheiden
sich.
Und informieren Sie Ihre Angehörigen.
Und informieren Sie Ihre Angehörigen.
transplantinfo.ch
transplantinfo.ch
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Organspende-T-Shirt
Einschaltplan – Transplantationskampagne 2015
Mediagattung / Medien
August 2015
September 2015
Oktober 2015
32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44
Tag der Organspende
ATL
TV
Online
Kino
BTL
Aushang im Öffentlichen Verkehr
Broschüren in Poststellen
Broschüren in Kinos
T-Shirt-Aktion
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