Kontakt: Bundesamt für Gesundheit, Sektion Transplantation und Fortpflanzungsmedizin, [email protected], transplantinfo.ch BAG-Bevölkerungsinformation zu Transplantation und Spende von Organen, Geweben und Zellen Übersicht Kampagne 2015 Fortsetzung der letztjährigen Kampagne Mit TV-Spots, einem Kurzfilm und verschiedenen Aktionen in Kinos, Postfilialen und öffentlichen Verkehrsmitteln macht das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Bevölkerung erneut auf die Organspende auf merksam. Die Produkte der Kampagne 2013/14 wurden leicht angepasst, im Zentrum steht aber auch 2015 der Kurzfilm «Die Entscheidung». Die Kampagne erinnert daran, dass Organspende Leben rettet, und sie betont, wie wichtig es ist, auch die A ngehörigen über seinen Entscheid für oder gegen Organspende zu informieren. Umfragen zeigen, dass in der Schweiz die Mehrheit einer Organspende nach dem Tod grundsätzlich positiv gegenübersteht. Doch viele gehen dem Thema zu Leb zeiten aus dem Weg und schieben den Entscheid für oder gegen eine Organ spende hinaus. Mit der Folge, dass bei ihrem Tod die Angehörigen entscheiden müssen, ob Organe gespendet werden sollen oder nicht. Kennen die Angehörigen den Willen nicht, sagen sie im Zweifels falle oft nein zu einer Spende. Mit der Kampagne 2015 will das BAG den Menschen nochmals aufzeigen, wie wich tig es ist, sich nicht nur rechtzeitig für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, sondern diesen Entscheid auch den An gehörigen mitzuteilen. So werden ihnen schwierige Entscheide in einer belasten den Situation abgenommen. Kurzfilm und TV-Spot Der Kurzfilm «Die Entscheidung» erzählt die Geschichte zweier Freunde mittleren Alters, die mit ihrem Auto von der Strasse abgekommen und auf der Kante einer Klippe zum Stillstand gekommen sind. In dieser prekären Situation, mit dem Tod vor Augen, unterhalten sich die beiden darüber, ob sie ihre Organe spenden wollen oder nicht. Was sehr ernst tönt, ist im Film überspitzt dargestellt und wird humorvoll abge handelt. Die beiden Pechvögel sind auch in ihrer misslichen Lage nicht um Pointen verlegen. Dank diesem unkonventionellen Ansatz öffnet der Film auf spielerische Art den Zugang zu Fragen, die einen ernsten Hintergrund haben und deren Beantwortung oft zu lange hinausge schoben wird. Im Abspann wird nochmals dazu aufgefordert, die Angehörigen zu informieren und darauf hingewiesen, dass Organspende Leben rettet. Kampagnen-Website Ausschnitte des Films werden als TV-Spots gezeigt. Sie machen einerseits auf den Kurzfilm auf www.die-entscheidung.ch aufmerksam, gleichzeitig kommunizieren sie aber bereits die Hauptbotschaft der ganzen Kampagne: «Organspende rettet Leben. Entscheiden Sie sich. Und infor mieren Sie Ihre Angehörigen.» Über den Kurzfilm gelangt man auf die Webseite www.transplantinfo.ch des Bundesamtes für Gesundheit BAG. Spendekartenbroschüre Die bisherige Informationsbroschüre wurde leicht überarbeitet und neu ge staltet. Sie soll helfen, den Entscheid zur Spende von Organen, Geweben und Zellen gut informiert zu treffen. Auf der herausnehmbaren Spendekarte kann festgehalten werden, ob man spenden will oder nicht. Die Broschüre mit Spendekarte kann bei Swisstransplant (Gratistelefon 0800 570 234, [email protected]) oder über www.transplantinfo.ch be zogen werden. Die Broschüre wird zu sätzlich in Postfilialen, ausgewählten Kino-Foyers sowie in Bussen und Trams aufgelegt. «Sprechminute» Ein Kinobesuch bietet kurz vor Filmbeginn eine gute Gelegenheit, um mit seiner Begleitung das Thema Organspende anzusprechen. Wenn da nur nicht diese Werbung wäre. Deshalb schenken wir den Besuchern mit der «Sprechminute» ein Zeitfenster, um dies zu tun. Statt Wer bung zeigt die Leinwand ein CheminéeFeuer und es wird gefragt: «Haben Sie sich entschieden, ob Sie Ihre Organe ein mal spenden wollen? Warum sprechen Sie nicht mit Ihrer Begleitung darüber. Zum Beispiel jetzt.» Besucher, die mehr über Organspende wissen möchten, finden die Broschüre mit Spendekarte im KinoFoyer. Organspende-T-Shirt Mit dem auf 250 Stück limitierten Organ spende-T-Shirt kann man seinen ganz persönlichen Entscheid auch mit der Öffentlichkeit teilen. Auf dem T-Shirt sind Illustrationen von Organen zu sehen. Das Besondere daran: Die Organe, die der Träger einmal spenden will, können angekreuzt werden. Das T-Shirt kann auf der Webseite www.transplantinfo.ch kreiert und kostenlos bestellt werden. Kontakt: Bundesamt für Gesundheit, Sektion Transplantation und Fortpflanzungsmedizin, [email protected], transplantinfo.ch Kurzfilm, TV-Spots und Online Streaming Organspende rettet Leben. Kino-Spot Organspende rettet Leben. Entscheiden Sie sich. transplantinfo.ch präsentiert Die Sprechminute Organspendekarten sind im Kino-Foyer oder über transplantinfo.ch erhältlich. Und informieren Sie Ihre Angehörigen. Broschüre mit Spendekarte OrganspendeKarte Hinweis: Informieren Sie Ihre Angehörigen über Ihren Willen betreffend Entnahme von Organen, Geweben und Zellen. Grundlage für die in dieser Karte enthaltene Willensäusserung sind Artikel 8 und 10 des Transplantationsgesetzes vom 8. Oktober 2004. Weitere Informationen finden Sie im Internetportal des Bundesamtes für Gesundheit BAG unter www.transplantinfo.ch. Der Kurzfilm zum Thema auf transplantinfo.ch Willensäusserung für oder gegen die Entnahme von Organen, Geweben und Zellen zum Zweck der Transplantation Information zur Entnahme von Organen, Geweben und Zellen im Todesfall. Sie können dafür oder dagegen sein – Hauptsache, Sie äussern Ihren Willen. Es gibt so viele Meinungen, wie es Menschen gibt. Das ist bei der Frage, ob man im Todesfall Organe, Gewebe und Zellen spenden will, nicht anders. Egal ob Sie für oder gegen eine Spende sind, wichtig ist, dass Sie Ihren Willen bekanntgeben. Ist Ihre Zustimmung oder Ablehnung nicht bekannt, werden Ihre nächsten Angehörigen in einer Trauersituation mit der Frage einer allfälligen Spende konfrontiert. Indem Sie Ihren Willen rechtzeitig äussern, entlasten Sie also Ihre Angehörigen. Setzen Sie sich mit dem Thema auseinander, füllen Sie die Spendekarte am Ende dieser Broschüre aus, und teilen Sie Ihren Entscheid auch Ihren Angehörigen und allenfalls weiteren Vertrauenspersonen mit. Weiterführende Infos unter: www.transplantinfo.ch www.swisstransplant.org oder bei Ihrem Hausarzt. Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Spende? Organe, Gewebe oder Zellen dürfen einer verstorbenen Person nur dann entnommen werden, wenn dafür eine Einwilligung vorliegt und der Tod festgestellt worden ist. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, werden die nächsten Angehörigen gefragt. Sie müssen bei ihrer Entscheidung den mutmasslichen Willen der verstorbenen Person beachten. Willensäusserung für oder gegen die Entnahme von Organen, Geweben und Zellen zum Zweck der Transplantation Karte zum Ausfüllen auf der Rückseite. Was kann nach dem Tod gespendet werden? Nach dem Tod können folgende Organe gespendet werden: Nieren, Lungen, Leber, Herz, Bauchspeicheldrüse (oder deren Inselzellen) und Dünndarm. Neben Organen kann auch Gewebe gespendet werden, wie zum Beispiel die Hornhaut des Auges. Blutstammzellen werden aktuell nur im Rahmen einer Lebendspende entnommen. Der Wille der verstorbenen Person geht dem Willen der Angehörigen vor. Diese Voraussetzungen sind im Transplantationsgesetz festgehalten. Wann ist eine Organspende möglich? Möglich ist eine Organentnahme bei einer verstorbenen Person, wenn der Tod infolge einer direkten (primären) Hirnschädigung eingetreten ist, beispielsweise nach einer Hirnblutung oder nach einem Unfall mit SchädelHirn-Verletzung. Auch möglich ist eine Organentnahme, wenn der Tod nach einem anhaltenden Herz-Kreislauf-Stillstand einge treten ist. Dies ist beispielsweise der Fall bei Patientinnen und Patienten mit aussichtsloser Prognose, bei denen der Tod eintritt, nachdem alle Therapien eingestellt worden sind. Wer zu Hause verstirbt, kann nicht zur Organspenderin oder zum Organspender werden, weil die Entnahme medizinische Vorbereitungen verlangt, die nur in einem Spital möglich sind. Erhält man Geld für eine Spende? Das Transplantationsgesetz verbietet den Handel mit Organen, Geweben oder Zellen und schreibt vor, dass eine Spende unentgeltlich erfolgen muss. 316.728.d OrganspendeKarte Sind keine Angehörigen vorhanden oder erreichbar, ist es verboten, Organe, Gewebe oder Zellen zu entnehmen. Die Spende von Organen, Geweben und Zellen ist in jedem Fall eine freiwillige Gabe und wird finanziell nicht entschädigt. Es entstehen daraus auch keine finanziellen Nachteile für die Angehörigen. Wer kann Spenderin oder Spender sein? Organe, Gewebe oder Zellen können meist bis ins hohe Alter gespendet werden. Nicht das Alter, sondern der Gesundheitszustand ist entscheidend. Auch Menschen mit bestimmten Infektionskrankheiten oder Krebsarten können unter Umständen Organe und Gewebe spenden. Ob dies möglich ist, kann oft erst kurz vor oder während der Entnahme festgestellt werden. Daher kann grundsätzlich jede Person eine Spendekarte ausfüllen. Organspende rettet Leben. Entscheiden Sie sich. Wie wird der Tod festgestellt? Bevor einer verstorbenen Person Organe entnommen werden können, muss deren Tod zweifelsfrei nachgewiesen werden. Dafür müssen zwei Ärztinnen oder Ärzte mit entsprechender Qualifikation nach dem VierAugen-Prinzip bestätigen, dass die Funktionen des Hirns und des Hirnstamms endgültig ausgefallen sind (man spricht auch vom Hirntod-Nachweis). Die Untersuchungen und Tests, die dabei gemacht werden müssen, sind genau definiert. Dieser Nachweis des Todes muss in der Schweiz in jedem Fall erbracht werden, unabhängig davon, ob der Tod nach einer direkten Hirnschädigung eingetreten ist oder nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand. Die Ärztinnen und Ärzte, die den Tod nachweisen, dürfen nicht zu jenem Team gehören, das die Organe entnimmt oder die Transplantation durchführt. Und informieren Sie Ihre Angehörigen. Vorbereitende medizinische Massnahmen haben keinen direkten Nutzen für die Patientin oder den Patienten. Sie sind nötig, um die Organe zu erhalten. Vorbereitende medizinische Massnahmen dürfen nur durchgeführt werden, wenn dafür eine Zustimmung vorliegt. Ein konkretes Beispiel einer Organspende Der Notfall Ein Mann wird mit einer schweren Hirnblutung ins Spital eingeliefert. Auf der Notfall- und Intensivstation bemüht sich das Arzt- und Pflegeteam, sein Leben zu retten. Leider gelingt dies nicht. Jede Behandlung ist aussichtlos geworden, und der Tod ist nicht mehr zu verhindern. Wie weiter? Welche vorbereitenden medizinischen Massnahmen entnommen, die diese später auch transplantieren werden. Nach der Entnahme werden die kühl gelagerten Organe mit dem Helikopter oder der Ambulanz zu den Transplantationszentren gebracht. Der Transport muss möglichst schnell erfolgen, da die Organe ohne Durchblutung nur für kurze Zeit funktionstüchtig bleiben. Werden zusätzlich Gewebe entnommen, erfolgt dies nach der Organentnahme. Die Angehörigen erhalten keine Informationen darüber, wem ein Organ zugeteilt worden ist. Nun beginnt die Suche nach möglichen Empfängerinnen und Empfängern. Um diese zu bestimmen, braucht es zahlreiche Laboruntersuchungen. Je genauer Blut- und Gewebefaktoren zwischen der spendenden und der empfangenden Person übereinstimmen, desto besser wird das Organ nach der Transplantation funktionieren und desto kleiner wird die Gefahr einer Abstossung sein. Die Entnahme Gleichzeitig mit der Suche nach Empfängerinnen und Empfängern beginnen die Vorbereitungen zur Organentnahme. Die Koordination ist sehr komplex. Konnten Empfängerinnen oder Empfänger gefunden werden, wird die Spenderin oder der Spender in den Operationssaal gebracht. Die Organe werden meistens durch die Ärzteteams Website transplantinfo.ch Spendekarte mobil ausfüllen Abschiednehmen Nach der Entnahme der Organe und Gewebe werden alle Operationsschnitte zugenäht. Die Wundnähte befinden sich an Stellen, die bei einer Aufbahrung des Leichnams nicht zu sehen sind. Nun können die Angehörigen vom Verstorbenen Abschied nehmen. Ohne vorbereitende medizinische Massnahmen ist eine erfolgreiche Transplantation nicht möglich. Ihre Zustimmung zur Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen ist deshalb nur sinnvoll, wenn Sie auch mit solchen Massnahmen einverstanden sind. Auf der Spendekarte ist deshalb eine separate Willensäusserung nicht vorgesehen. Sollten Sie Ihren Entscheid ändern, passen Sie die Spendekarte entsprechend an oder füllen Sie eine neue aus. Das Ausfüllen der Spendekarte wird nirgends registriert. Tragen Sie die Karte darum immer auf sich, und informieren Sie auf jeden Fall Ihre Angehörigen über Ihren Willen. Diese werden gefragt, wenn die Spendekarte im Todesfall unauffindbar oder nicht mehr lesbar ist. Die Entscheidung über eine Entnahme können Sie auch einer Vertrauensperson übertragen. Teilen Sie ihr Ihren Wunsch mit. Alle Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können eine Spendekarte ausfüllen. Spendekarten aus dem Ausland, frühere Versionen der Schweizer Spendekarte oder ein einfacher handschriftlicher Hinweis werden als gültig betrachtet, wenn sie neben der klaren Willensäusserung die folgenden Angaben enthalten: Vorname, Name, Geburtsdatum, Datum und Unterschrift. Spendekarten können in vielen Arztpraxen, Apotheken und Spitälern kostenlos bezogen werden oder bei: Swisstransplant, Postfach, 3011 Bern, Telefon: 0800 570 234 Online bestellen oder selbst ausdrucken: www.swisstransplant.org oder www.transplantinfo.ch ausgefüllt haben: Informieren Sie auf jeden Fall Ihre Angehörigen über Ihren Willen. In wenigen Schritten zur eigenen Spendekarte 1. Vorname und Name in gut leserlicher Blockschrift schreiben. 2. Angabe des Geburtsdatums verhindert Verwechslungen mit gleichnamigen Personen. 3. Karte unterschreiben, aktuelles Datum einsetzen. 4. Entscheiden Sie, ob Sie im Falle Ihres Todes die Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen erlauben, teilweise erlauben oder verbieten wollen. Oder Sie haben die Möglichkeit, die Entscheidung einer Vertrauensperson zu überlassen. Wichtig: Nur eine dieser vier Möglichkeiten ankreuzen! 5. In der Schweiz gibt es kein Register, um den Spendewillen zentral festzuhalten. Tragen Sie daher die ausgefüllte Spendekarte immer auf sich (z. B. im Portemonnaie), und informieren Sie Ihre Angehörigen über Ihren Willen. 6. Wenn Sie Ihre Meinung bezüglich Organspende ändern, alte Karte einfach vernichten, neue Karte ausfüllen und Angehörige informieren. Hinweis: Es werden Blutproben für Laboruntersuchungen entnommen. Die Ergebnisse dienen dazu, die Funktionen des Körpers zu überwachen. Die Suche nach Empfängerinnen und Empfängern Weil der Patient künstlich beatmet wird, fehlen typische äussere Todeszeichen wie Totenstarre oder Leichenflecken. Die Ärztinnen und Ärzte führen nun die Untersuchungen zur Feststellung des Todes durch. Sie bestätigen, dass der Mann tot ist. Auch wenn Sie eine Spendekarte Falls die Spendekarte verloren geht oder nicht gefunden wird, werden die nächsten Angehörigen gefragt. Sie müssen bei ihrer Entscheidung den mutmasslichen Willen der verstorbenen Person beachten. Informieren Sie deshalb immer auch Ihre Angehörigen und allenfalls weitere Vertrauenspersonen über Ihren Willen. Informieren Sie Ihre Angehörigen über Ihren Willen betreffend Entnahme von Organen, Geweben und Zellen. Eine bereits begonnene künstliche Beatmung wird weitergeführt. Feststellung des Todes bei künstlich beatmeten Patientinnen und Patienten Auf der beigefügten Spendekarte können Sie festhalten, ob Sie spenden wollen oder nicht. Sie können die Spende auf bestimmte Organe, Gewebe oder Zellen beschränken. Mit einem Ja stimmen Sie auch den notwendigen vorbereitenden medizinischen Massnahmen zu. Grundlage für die in dieser Karte enthaltene Willensäusserung sind Artikel 8 und 10 des Transplantationsgesetzes vom 8. Oktober 2004. Medikamente werden verabreicht, die den Kreislauf unterstützen und den Hormonhaushalt regulieren. In diesem Fall müssen die Ärztinnen und Ärzte die Angehörigen auf eine mögliche Organspende ansprechen. Der Patient wird zum möglichen Spender, wenn er schriftlich festgehalten hat, dass er spenden will (z. B. auf einer Spendekarte oder in einer Patientenverfügung). Liegt keine solche Erklärung vor, werden die nächsten Angehörigen Wichtiges zur Spendekarte Weitere Informationen finden Sie im Internetportal des Bundesamtes für Gesundheit BAG unter www.transplantinfo.ch. werden durchgeführt? Damit die Organe keinen Schaden nehmen, sind je nach Situation unterschiedliche Massnahmen notwendig: gefragt. Sie müssen bei ihrer Entscheidung den mutmasslichen Willen des Patienten beachten. Liegt eine Zustimmung vor, wird die künstliche Beatmung weitergeführt, und falls notwendig, werden weitere vorbereitende medizinische Massnahmen vorgenommen, um die Organe zu erhalten. Ohne Zustimmung zur Organ- und Gewebespende würden jetzt alle Massnahmen abgebrochen. Willensäusserung für oder gegen die Entnahme von Organen, Geweben und Zellen zum Zweck der Transplantation Vorbereitende medizinische Massnahmen werden bei Organspenderinnen oder Organspendern zwischen dem Therapieabbruch und der Organentnahme durchgeführt. Der Entscheid zum Therapieabbruch ist bei einer schwerkranken oder -verletzten Person not wendig, wenn jede weitere Behandlung sinnlos geworden ist und der Tod unmittelbar bevorsteht. Der Entscheid zum Therapieabbruch wird immer unabhängig davon gefällt, ob eine Spende von Organen, Geweben oder Zellen stattfinden kann. OrganspendeKarte Warum braucht es vorbereitende medizinische Massnahmen? Kontakt: Bundesamt für Gesundheit, Sektion Transplantation und Fortpflanzungsmedizin, [email protected], transplantinfo.ch Dispenser in Poststellen Dispenser im Öffentlichen Verkehr Sprechen Sie mit Ihrem Sitznachbar doch über Organspende, statt übers Wetter. Nutzen Sie die Wartezeit, um über Organspende nachzudenken. Organspende: ja oder nein? Nutzen Sie die Wartezeit, um darüber nachzudenken. OrganspendeKarte Willensäusserung für oder gegen die Entnahme von Organen, Geweben und Zellen zum Zweck der Transplantation Karte zum Ausfüllen auf der Rückseite. Organspende rettetLeben. Leben. Organspende rettet Entscheiden SieSiesich. Entscheiden sich. Und informieren Sie Ihre Angehörigen. Und informieren Sie Ihre Angehörigen. transplantinfo.ch transplantinfo.ch transplantinfo.ch Dispenserplakat_BAG_Organspende_2er-A4-Nutzen_420x297_CO_dfi.indd 1-2 Ticketplakat_BAG_Organspende_Wartezeit_297x420_CO_dfi.indd 1 14.08.15 16:08 14.08.15 16:08 Tram-Haengeplakat_BAG_Organspende_Entscheidung_250x350_CO_dfi.indd 1 Organspende-T-Shirt Einschaltplan – Transplantationskampagne 2015 Mediagattung / Medien August 2015 September 2015 Oktober 2015 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 Tag der Organspende ATL TV Online Kino BTL Aushang im Öffentlichen Verkehr Broschüren in Poststellen Broschüren in Kinos T-Shirt-Aktion 3 10 17 24 31 7 14 21 28 5 12 19 26 9 16 23 30 6 13 20 27 4 11 18 25 1 19. 20.08.15 15:37
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