Stellungnahme des Presbyteriums zu den Plänen des

PROTESTANTISCHE KIRCHENGEMEINDE
KONKEN
Prot. Pfarramt Konken, Hauptstr. 18, 66871 Konken
Bezirkskirchenrat
Herrn Dekan Lars Stetzenbach
Luitpoldstraße 1
66869 Kusel
Presbyterium
Konken, 1. Februar 2016
Stellungnahme zur Strukturplanung 2020 des Bezirkskirchenrates Kusel
Sehr geehrter Herr Dekan Stetzenbach,
sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst danken wir Ihnen für die ausführlichen Informationen zur geplanten Strukturveränderung in
unserem Dekanat und die Überlassung der Präsentationsfolien. Erst dadurch werden wir in die Lage
versetzt eine differenzierte, sachorientierte Stellungnahme abzugeben.
Natürlich berührt uns als Presbyterium die Zukunft unserer Gemeinde im Innersten. Deshalb bitten wir
um Nachsicht für die teils hitzigen und emotionalen Diskussionsbeiträge. Auch wenn das ein oder andere etwas über das Ziel hinaus schoss, wollte sicher kein Diskutant wirklich persönlich verletzend
wirken. Wir denken, Frau Backhaus hat unseren Gefühlszustand im letzten Redebeitrag treffend wiedergegeben.
Sie beschreiben die Ausgangslage der Prot. Landeskirche dahingehend, dass Einsparmaßnahmen bis
2030 zu erzielen und deshalb alle 5 Jahre die Pfarrstellensituation in den Dekanaten zu überprüfen
sei. Bisher sind schon 3 dieser Runden über unser Dekanat ergangen. Wie zu vernehmen ist, waren
zumindest die letzten beiden Veränderungen nicht konfliktfrei, ganz im Gegenteil. Es kann doch nicht
ernsthaft Wille der Kirchenregierung sein, dies noch weitere 15 Jahre fortzusetzen. Am Ende wurde
den meisten Gemeinden auf die Füße getreten und die Gemeindeglieder verärgert. Bei der ohnehin
etwas lockeren Bindung in der Protestantischen Kirche, wirkt sich dies auf die Anzahl der Gemeindeglieder und das Gemeindeleben erheblich aus. Diese Spirale nach unten ist zu durchbrechen. Der Bezirkskirchenrat sollte sich dies zu eigen machen und keinen Vorschlag bei der Landeskirche einreichen, sondern stattdessen eine zumindest für eine Generation (25 Jahre) währende Lösung plädieren.
Der Bezirkskirchenrat hat sich Kriterien für seine Entscheidung gegeben und diese offen gelegt. Dies
begrüßen wir ausdrücklich. Es handelt sich dabei auch um Ein- und Ausschlusskriterien. Auf Einzelheiten, soweit sie unsere Kirchengemeinde betreffen, gehen wir später ein. Generell fehlt uns, dass
Kennzahlen zum Gemeindeleben in keiner Weise berücksichtigt werden. Nach unserem Informationsstand hat sich die letzte Landessynode sehr intensiv mit Einsparmöglichkeiten befasst. Bei dem erarbeiteten Ranking wichtiger Aufgaben landete die Gemeindearbeit an vorderster Stelle. Wir gehen davon aus, dass die Kirchenregierung dieses Votum ernst nimmt und erachten eine Entscheidungsfindung ohne die Einbeziehung solcher Zahlen von vornherein für fehlerhaft. Zu den Hauptkriterien zäh-
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len wir Gottesdienstteilnahme, Höhe der Kollekten/Opfergelder, Anzahl der Konfirmationen, Spende naufkommen, ehrenamtliche Arbeit und Aktivitäten des Presbyteriums sowie des Gemeindelebens.
Warum Eingriffe in bereits veränderte Strukturen unterbleiben sollen erschließt sich uns nicht. Wie
schon erwähnt, sind zumindest bei der letzten Veränderung noch „Wunden“ offen. Die dort evtl. falsch
beurteilten Zusammenhänge sollten doch eher revidiert werden, statt schon wieder neue Problemfelder aufzumachen. Deshalb erachten wir dieses Kriterium als nicht sachgerecht.
Nach unserer Kenntnis haben wir es zum ersten Mal mit dem Kriterium „Veränderung von Gemeindegrenzen“ zu tun. Dieses Kriterium widerspricht der aktuellen Beschlusslage der Bezirkssynode. Ein
entsprechender Hinweis in der Sitzung wird mit „Unzuständigkeit“ der Bezirkssynode von Ihnen beantwortet. Bei allem Respekt, mit diesem Argument wird das höchste Gremium des Dekanats in die „Beliebigkeit“ gestellt. Für uns ist dies nicht nachvollziehbar. Darüber hinaus trifft dieses Novum genau auf
den Vorschlag für unsere Kirchengemeinde zu. Klingt für uns ein bisschen wie „wir machen uns die
Welt, wie sie uns gefällt“. Eine Teilung/Abspaltung lehnen wir strikt ab.
Der Bezirkskirchenrat hat 3 Möglichkeiten untersucht und sich offensichtlich für die Modifikation der
Möglichkeit 3, also der Möglichkeit 4, entschieden. Das jeweilige Pro und Kontra sowie die Abwägungen der Möglichkeiten 1 bis 3 wollen wir grundsätzlich nicht kommentieren, nur soweit es uns betrifft.
Erwähnen wollen wir aber doch, dass uns die zu Möglichkeit 1 genannte Entfernung zwischen Dennweiler-Frohnbach und St. Julian von 23 Kilometern bereits in der Sitzung ziemlich weit vorkam. Bei der
Eingabe beider Orte im Routenplaner (Google maps) erscheinen 11,8 Kilometer und bestätigt damit
unser Gefühl.
Die letztlich gewählte Möglichkeit 4 betrifft die Kirchengemeinde Konken in der Weise, dass sie in dem
Pfarramt 3 Kusel West mit Konken (ohne Herchweiler und Selchenbach) aufgeht. Weitergehende Dinge, wie Nutzung der Kirche, des Gemeindehauses und des Pfarrhauses in Konken (wohl in diesem
Vorschlag als Pfarrersitz vorgesehen?!) sind nicht besprochen. Die Kirchengemeinde Konken soll reduziert erhalten bleiben. Die Abspaltung der Orte Herchweiler und Selchenbach wird damit begründet,
dass die Menschen dort keine Ausrichtung nach Kusel hätten. In der entsprechenden Folie dazu ist
aufgeführt: „Wieder: Ausrichtung auf Kirche in Niederkirchen (früher gehörten beide Orte zur Pfarrei
Niederkirchen – siehe „Chronik des Ostertales“ des Heimat- und Kulturvereins)“. Auf Nachfrage wird
mündlich ergänzt, dass viele PKW mit Kennzeichen KUS beim Einkaufen in Niederkirchen und St.
Wendel beim „Globus“ gesehen werden.
Beginnen wir mit der Historie. Es trifft zu, dass vermutlich beide Orte zur Kirche in Niederkirchen gehörten. Wissen muss man auch, dass Niederkirchen damals zum westlichsten Bezirk des Erzbistums
Mainz zählte. Wir bewegen uns also in einer Zeit vor der Reformation oder kurz danach. Interessant in
diesem Zusammenhang den Eintrag zu Herchweiler während der Kirchenvisitation 1544 in Niederkirchen zu kennen: „Item die von Herchweiler dieweil sie etwaß weit in die Kirch haben, gehen sie gen
Oberkirch, hören Papistisch meß, wiewohl sie oft verwarnet werden“. Eigentlich bedarf dies für Herchweiler keiner weiteren Kommentierung. Wenige Jahre später wird Herchweiler zwar immer noch in
Niederkirchen formal geführt, erscheint aber schon in den Kirchenbüchern von Konken.
Selchenbach war historisch gesehen geteilt. Unterselchenbach nahm einen ähnlichen Werdegang wie
Herchweiler. Oberselchenbach gehörte bis zum 31.10.1966 zu Niederkirchen. Wie in der Niederschrift
über die Feierliche Visitation in Konken am 30. Januar 1966 zu lesen steht, beantragten die ev. Gemeinderäte ihren Ortsteil Oberselchenbach Konken anzugliedern. Durch Beschluss vom 29.8.1966
entsprach die Kirchenregierung diesem Antrag. Schon damals war die Ausrichtung maßgebend und
spricht für sich.
Und wenn wir schon bei der Historie sind, muss erwähnt sein, dass Konken eine der ältesten Kirchen
des Remigiuslandes ist und auf ein ehemals großes Einzugsgebiet zurückblicken kann. In der Rückschau muten die ständigen Verkleinerungen bis Mitte des letzten Jahrhunderts, kombiniert mit dem
jetzigen Vorschlag, wie eine „systematische Ausradierung“ an. Dies wird der historischen Bedeutung
der Kirchengemeinde Konken in keiner Weise gerecht!
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Jetzt zur Lebenswirklichkeit zurück. Herchweiler und Selchenbach gehörten schon immer zur Bürgermeisterei Konken, die 1972 in der Verbandsgemeinde Kusel aufgegangen ist. Die Kinder aus beiden
Orten besuchen den Kindergarten und die Grundschule in Konken. Die weiterführenden Schulen we rden in Kusel besucht. Wegen den länderspezifischen Schulsystemen gibt es wenige wechselseitige
Ausnahmen. Wobei nach unserer Wahrnehmung der größere Anteil aus dem Saarland kommt und
Schulen in Rheinland-Pfalz (Kusel) besucht. Der gesamte Öffentliche Nahverkehr ist nach Kusel hin
ausgerichtet. Nach Niederkirchen gibt es keine diesbezügliche Anbindung. Sämtliche Behördengänge
und Kassengeschäfte werden in Kusel erledigt. Vor diesem Hintergrund eine „Nichtausrichtung“ nach
Kusel zu sehen ist abenteuerlich und entbehrt jeder Grundlage.
Das Einkaufsverhalten ist als Argument nicht schlüssig. Sicher fahren Selchenbacher nach Niederkirchen zum Einkaufen, weil es für sie näher ist als nach Kusel. In Konken gibt es leider keine adäquate
Alternative. So fahren auch einige oder sogar viele aus Herchweiler nach Freisen zum Einkaufen, weil
dort vor Jahren ein neues Fachmarktzentrum mit breitem Angebot entstanden ist. Sollen die Herchweilerer deshalb jetzt in die Rheinische Landeskirche migrieren?
Ähnliches gilt für den Einkauf im Globus. In der Tat sind dort viele PKW mit Kennzeichen KUS zu sehen. Dafür gibt es mehrere Gründe. Ein Hauptgrund ist, dass der Globus in St. Wendel eine sehr bre ite Angebotspalette vorhält und alle Sparten abdeckt. Etwas Vergleichbares gibt es in dieser Form und
in dieser Tiefe in Kusel nicht. Deshalb geht das Einzugsgebiet des Globus St. Wendel nach unserer
Meinung sogar weit über die Grenzen von Kusel in östlicher Richtung hinaus. Sollen alle diese Käufer
ebenfalls zur Rheinischen Landeskirche im Kirchenbezirk St. Wendel migrieren? Oder der Kirche in
Niederkirchen zugeschlagen werden, weil das auf dem Weg liegt?
Es bleibt klar festzuhalten, es gibt heute keine Anbindung oder Ausrichtung beider Orte nach Niede rkirchen. Die Ausrichtung geht eindeutig nach Kusel!
Es gibt keinen Grund zur Abspaltung der beiden Orte von der Kirchengemeinde Konken. Unabhängig
davon wollen die Gemeindeglieder zur Kirchengemeinde Konken gehören. Neben den schon aufg ezeigten vielen Verbindungen, haben diese Gemeindeglieder an der Gestaltung der Kirche und des
kirchlichen Lebens in Konken in den letzten Jahrzehnten tatkräftig mitgewirkt. Dies gilt beispielsweise
für die Renovierungen der Kirche, die Restaurierung der Orgel und die Gestaltung von Gemeindefesten. Das Ergebnis dieses vielfältigen Einsatzes, ob als Spende oder im freiwilligen Arbeitseinsatz, wollen sie jetzt natürlich nutzen.
Inhaltlich hätte die Abspaltung der beiden Orte auf die Kirchengemeinde Konken gravierende Auswirkungen. Die Mitgliederzahl sinkt drastisch um ca. 43 % auf noch gut 600 Gemeindeglieder. Die fixen
Kosten für Grund und Gebäude sowie deren Unterhaltung bleiben in gleicher Höhe erhalten. Die Einnahmen sinken deutlich. Die Zuweisungen werden, entsprechend dem Mitgliederschwund, um fast den
gleichen Anteil zurückgehen. Die Höhe des Opfergeldes und die Spenden werden sinken. Bei dieser
gegenläufigen Entwicklung ist es nur eine Frage der Zeit bis auf die Rücklagen zurückgegriffen werden muss und bis diese dann vollständig aufgebraucht sein werden. Auf diesem Wege würde eine
finanziell intakte Gemeinde sehenden Auges in die Armut getrieben und mittelfristig vor der Auflösung
stehen.
Die finanzielle Stärke der kleinen Kirchengemeinde Konken hat Gründe. An erster Stelle ist die gute
und maßvolle Arbeit unserer Vorgänger zu erwähnen. Sie haben sich nicht der Versuchung ergeben
und über Ihre Verhältnisse gelebt. Realistisch wurde der Gebäudebestand gepflegt und die Kosten
dafür klein gehalten. In der Kirche und im Gemeindehaus sind energieeffiziente, zukunftsweisende
Techniken eingesetzt, die Vorbildcharakter haben. Weiterer Hauptgrund ist der hohe Identifikationsgrad der Gemeindeglieder mit ihrer Kirchengemeinde. Nur vor diesem Hintergrund ist es zu verstehen,
dass eine Vielzahl ehrenamtlicher Arbeit beispielsweise in der Gebäudeunterhaltung erbracht wird.
Dafür fallen keine Ausgaben an! Die drohende Aufspaltung wird sich auf diese ehrenamtliche Leistungsbereitschaft auswirken und den finanziellen Verfall noch beschleunigen.
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Die Gottesdienstgemeinde wird zumindest mittelfristig auseinanderbrechen, weil die Gemeindeglieder
beider Orte (Herchweiler, Selchenbach) sich ja nach Niederkirchen orientieren sollen. Heute nehmen
regelmäßig auch diese Mitglieder an den Gottesdiensten in Konken teil. Die Kirche wird leerer werden.
Es steht nicht zu erwarten, dass Mitglieder aus den anderen Orten eines möglichen neuen Pfarramtes
zum Kirchbesuch nach Konken kommen, warum auch, für diese Menschen ändert sich ja nichts.
Ob in der neuen Konstellation noch alle Außenorte bedient werden können, muss zumindest infrage
gestellt werden. Negative Entwicklungen wird es im Bereich der Konfirmanden- und Kinderarbeit geben, weil die Betreuergruppe sich zu einem großen Teil aus Mitgliedern der Gemeinden Herchweiler
und Selchenbach rekrutiert.
Der Gemeindekreis, überwiegend bestehend aus den Frauen von Herchweiler und Konken, wird auseinanderbrechen. Getrennte Kreise werden nicht weiter bestehen, zumindest nicht mit einem christlichen Hintergrund. Ein ähnliches Schicksal droht beispielsweise dem Weltgebetstag. Es steht zu befürchten, dass in Konken keiner mehr zustande kommt. Eine gezielte Zusammenarbeit mit den örtlichen Vereinen, gegenseitige Rücksichtnahme durch Nähe und Verbundenheit, fällt weg. Sondergottesdienste auf Festen droht das gleiche Schicksal.
Das Gemeindefest, seit mehreren Jahren eine feste Größe in unserem Jahreslauf, wird getragen zu
gleichen Teilen aus allen Orten der Kirchengemeinde. Nur die Hälfte stemmt ein solches Fest nicht
mehr. An der Stelle sei erwähnt, dass beim letzten Gemeindefest 180 Mittagessen bestellt und verzehrt wurden. Einen solchen Zuspruch würde sich manche Kirchengemeinde wünschen. Trotz sehr
sozialer Preise wird nebenbei ein erklecklicher Betrag in die Gemeindekasse gespült.
Der jährliche Gemeindeausflug wird gut angenommen und braucht einen großen Reisebus. Soll das
auf einen „Kleintransporter“ beschnitten werden?
Das Presbyterium hat sich seit den letzten Wahlen deutlich verändert und verjüngt. Es sprießen neue
Ideen, Projekte werden aufgelegt und angegangen. Es herrscht eine gute (Aufbruch-) Stimmung in
unserer Gemeinschaft. Dies scheint sich bisweilen sogar auf den Gottesdienstbesuch auszuwirken.
Aber auch dieses Neue ist getragen aus allen 4 Orten der Kirchengemeinde. Das Auseinanderreißen
lässt die jungen Pflänzchen verdorren.
Aus all den aufgezeigten Argumenten und Gründen gehören die Orte Herchweiler und Selchenbach
zur Kirchengemeinde Konken. Eine Abspaltung käme der Aushöhlung der Bestandskraft der Kirchengemeinde Konken gleich und diese würde damit faktisch ausgelöscht. Dies lassen wir nicht zu!
Erwähnt sei an dieser Stelle noch das Kriterium „Personenunabhängigkeit“. Während der Präsentation
erfolgte dazu keine Erläuterung. Wir nehmen uns deshalb das Recht heraus, anzumerken, dass eine
größere Anzahl von Bezirkskirchenratsmitgliedern von dem uns als Lösung offerierten Vorschlag betroffen sind und deren Gemeinden in Zukunft Vorteile daraus schöpfen können.
Zusammenfassend sehen wir in dem derzeitigen Vorgehen der Landeskirche keine gedeihliche Zukunft für die einzelnen Dekanate und Kirchengemeinden. Eine Umkehr ist angezeigt, um den „Kellertreppeneffekt“ für die Protestantische Landeskirche der Pfalz zu durchbrechen. Wir fordern den B ezirkskirchenrat auf, dies aufzugreifen anstatt eine intakte Gemeinde vor das Aus zu stellen.
Nimmt der Bezirkskirchenrat die Beschlüsse der Landessynode und der Bezirkssynode ernst, darf keine Entscheidung ohne die Einbeziehung der von uns genannten kirchlichen Kennzahlen/Kriterien getroffen werden. Gleiches gilt für die Beschlusslage hinsichtlich der Aufspaltung von Kirchengemeinden.
Warum schon veränderte aber evtl. unglückliche Zusammenlegungen der Vergangenheit tabu sein
sollen, ist nicht nachzuvollziehen. Es widerstrebt uns, obwohl wir durch den Bezirkskirchenrat aufgefordert wurden, andere Lösungsvorschläge zu machen, weil wir damit unsere Nachbargemeinden in
der Regel belasten. Dies steht uns im Grunde nicht zu. Andererseits wollen wir uns daraus keine Fehlinterpretation zurechnen lassen. Aus historischen und praktischen Erwägungen, sehen wir insbesonSeite 4
dere einen Zusammenschluss mit der Kirchengemeinde Hüffler sowie die Möglichkeit 3 als relevante
Diskussionsgrundlagen für unsere Zukunft.
Gegen die Aufspaltung der Kirchengemeinde werden wir uns mit allen uns zustehenden Mitteln wehren. Da unsere Stellungnahme einen landeskirchlichen Anteil enthält, erlauben wir uns, eine Ausfertigung direkt der Kirchenregierung zu überlassen.
In der Hoffnung auf eine wohlwollende Behandlung unseres Anliegens, verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
(Reiner Beck)
Stv. Vorsitzender
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