Kennzeichnung von Videos HitchOn hat dem bekannten „YouTube“-Rechtsanwalt Christian Solmecke einige Fragen gestellt, wie Kooperationen mit Unternehmen fair und transparent gekennzeichnet werden können, damit eine Zusammenarbeit für YouTuber, Unternehmen und Zuschauer ein voller Erfolg wird. Hier findet Ihr die Antworten auf eure häufigsten Fragen in Bezug auf die Verwendung von Markenprodukten in den Videos (Auszug, hier geht’s zum ganzen Artikel: http://bit.ly/1caAPoG): 1. Was, wenn ich von einem Unternehmen gesponsert werde, aber die Ware nicht in meinem Video zeige. Muss ich das auch kennzeichnen? 5. Wann zählt ein Video als Dauerwerbesendung? Geht man davon aus, dass Youtube Videos als fernsehähnlich zu qualifizieren sind (Vgl.§ 58 Abs. 3 RStV), dann muss ein solches Sponsoring im Video kenntlich gemacht werden. Das bestimmt §8 Abs. 1 RStV. Die Norm sieht vor, dass zu Beginn oder am Ende auf die Finanzierung durch den Sponsor in gebotener Kürze und angemessener Weise hingewiesen werden muss. Anstelle des Namens kann auch ein Firmenemblem, eine Marke oder ein anderes Symbol des Sponsors verwendet werden. 2. Wie kennzeichne ich eine Produktplatzierung? Die Kennzeichnung muss für den Nutzer erkennbar zu Beginn und zum Ende der Sendung, sowie nach einer Werbeunterbrechung für mindestens 3 Sekunden mit der Abkürzung „P“ als senderübergreifendes Logo zum Ausdruck gebracht werden. Ergänzend sollte der Hinweis “Unterstützt durch Produktplatzierung“ eingeblendet werden (Vgl. Ziffer 4 Abs. 3 Nr.4 WerbeRL). 3. Ist eine Kennzeichnung auch notwendig, wenn ein Produkt nur zufällig im Video erscheint? Zunächst einmal darf eine Produktplatzierung ohnehin nie zu sehr in den Vordergrund gerückt werden (Vgl. §7 VII Nr.3 RStV). Eine Produktplatzierung ist immer nur zulässig, wenn das Produkt zumindest überwiegend aus programmlich- dramaturgischen Gründen in die Handlung integriert wurde oder zur Verdeutlichung des Inhalts der Sendung notwendig ist. Spielen die Produkte in der Sendung nur eine Nebenrolle, etwa weil der Lippenstift zum Aufzeigen einer Schminktechnik gebraucht wird, ohne dass es dabei auf die Marke des Lippenstiftes ankommt, dann liegt eine nicht-kennzeichnungspflichtige Produkthilfe vor. 4. Müssen ältere Videos, die nicht korrekt gekennzeichnet wurden, gelöscht werden? Ja, solche Videos müssen entweder gelöscht oder nachträglich entsprechend gekennzeichnet werden. Solange die Videos im Netz zugänglich sind, können die Youtuber dafür haftbar gemacht werden. Dauerwerbesendung sind Sendungen von mindestens 90 Sekunden Dauer, in denen der Werbecharakter erkennbar im Vordergrund steht und bei denen die Werbung wesentlichen Bestandteil der Sendung darstellt. Dauerwerbesendungen müssen zu Beginn als solche angekündigt und während der gesamten Sendung als solche gekennzeichnet werden (Vgl. Ziffer 3 Abs 3 WerbeRL und § 7 V RStV). 6. Sind Youtube Videos, die eine Produktplatzierung und zusätzlich noch affiliated Links zum Produkt in der Infobox enthalten erlaubt? Die Kombination von beidem ist problematisch. Eine Produktplatzierung ist nämlich nur zulässig, wenn die redaktionelle Verantwortung und Unabhängigkeit hinsichtlich des Inhalts unbeeinträchtigt bleiben. Die Produktplatzierung darf nicht unmittelbar zum Kauf auffordern und das platzierte Produkt darf nicht zu stark im Vordergrund stehen. Durch einen affiliated Link kann der Youtuber an dem Verkauf des Produkts verdienen, wodurch eine unabhängige Darstellung des Inhalts zumindest beeinträchtigt und im Zweifel nicht mehr gewährleistet sein kann. Außerdem stellt der Link eine zumindest indirekte Kaufaufforderung dar, die in Verbindung mit einer Produktplatzierung verboten ist (Vgl. § 7 VII RStV). 7. Was muss ich bei einer Auftragsproduktion beachten? Wird ein Youtuber von einem Verband oder ähnliches finanziert, um auf unabhängige und neutrale Art und Weise einen Beitrag zu einem Thema zu verfassen, dann ist dieser Beitrag nicht kennzeichnungspflichtig (Vgl. Ziffer 4 Absatz 1 WerbeRL). Mit freundlicher Genehmigung von WILDE BEUGER SOLMECKE - Kanzlei für Medienrecht Website: http://wbs-law.de
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