ARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR WARMBLUTZUCHT IN ÖSTERREICH 3100 St. Pölten, Wiener Str. 64, Tel. 05 0259/23103, Fax 05 0259/9523103 Ausschreibung zur Warmblut-Hengstkörung 2016 im Pferdezentrum Stadl-Paura - Samstag, 13. Februar 2016 Zugelassen sind Hengste mit: • Erfolgreich absolvierter Hengstleistungsprüfung/70 Tage Test (Gesamtindex mindestens 100 Punkte oder Gesamtindex mindestens 90 Punkte, wenn der Teilindex Dressur od. Springen zumindest 120 Punkte beträgt bzw. eine Endnote von mindestens 7,5 oder eine Endnote von mindestens 7,0, wenn die Teilnote Dressur oder Springen mindestens 8,2 beträgt) • Erfolgreich absolvierte Hengstleistungsprüfung/30 Tage Test mit zumindest der Wertnote 7,5 und folgender Mindestbeurteilung beim Bundes-Championat des Österreichischen Reitpferdes bzw. einer offiziellen Qualifikation hiezu oder vergleichbaren Veranstaltungen einer anerkannten Zuchtorganisation, welche eine anerkannte Fremdrasse betreut: Dressurpferdeprüfung Klasse A/4-Jährig zumindest 8,0 oder Dressurpferdeprüfung Klasse L/5-Jährig zumindest 8,0 oder Springpferdeprüfung Klasse A oder L/5-Jährig zumindest Wertnote 8,0 oder Springpferdeprüfung Klasse L oder LM/6-Jährig zumindest Wertnote 8,0 oder Geländepferdeprüfung 5- oder 6-Jährig 8,5 • Hengste mit Eigenleistung im Sport (3 Platzierungen 1.bis 3.Platz Springen od. Dressur Klasse S bzw. Vielseitigkeit Klasse M). Die Hengste müssen an der Hand, sowie im Freilaufen und Freispringen vorgestellt werden (für Hengste mit sportlicher Eigenleistung ist das Freispringen nicht verpflichtend). Anmeldung: Anmeldungen sind schriftlich direkt an das AWÖ-Büro, 3100 St. Pölten, Wiener Str. 64, Tel.: 05 0259/23103, Fax: 05 0259/9523103, e-mail: [email protected] zu richten. Der Anmeldung ist der Original-Abstammungsnachweis oder Pferdepass in Kopie, eine Abstammungsüberprüfung (Blut- oder DNA-Typenkarte), das Ergebnis der Hengstleistungsprüfung samt Mindestbeurteilung Bundes-Championat (oder Turnierergebnislisten bei Eigenleistung), der gültige Impfpass (Kopie/Pferdegrippe und Tetanus) sowie der Befund der tierärztlichen Untersuchung beizulegen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Teilnahme an der Körung nur mit einer positiven tierärztlichen Befundung möglich ist. Die Röntgenaufnahmen dürfen maximal 10 Monate alt sein, der klinische Befund hat 3 Monate Gültigkeit. Die Röntgenaufnahmen und auch der klinische Befund müssen von unbefangener Stelle erstellt werden. Die Protokollvorlage für die tierärztliche Untersuchung kann im Büro angefordert werden oder im Internet/Downloadbereich www.pferdezucht-austria.at/arge-wb ausgedruckt werden Anforderungen an Tierärztliche Untersuchung: a) Hengste mit Eigenleistung (mind. 3 S-Platzierungen Dressur oder Springen bzw. 3 MPlatzierungen Vielseitigkeit) und Althengste ab 10 Jahre (Geburtsjahrgang 2006 und älter) benötigen den allgemeinen Befund, aber keine Röntgenbilder. b) Jüngere Hengste (Geburtsjahrgang 2007 und jünger) benötigen die allgemeine Untersuchung lt. Vorlage, und alle Röntgenbilder. Der vom Tierarzt unterfertigte Befund und die Röntgenbilder müssen mit der Anmeldung zur Körung im AWÖ-Büro in St. Pölten vorgelegt werden. Die Röntgenbilder werden vom AWÖ-Tierarzt befundet. Anmeldeschluss: 4. Jänner 2016 Gebühren: € 150,-- Nenngebühr € 90,-- Boxengebühr (nur bei Bedarf) € 50,-- Röntgen-Befundungsgebühr € 200,-- Eintragungsgebühr Die Anmeldung gilt mit Einzahlung der Anmeldegebühr von € 400,-- auf das Konto der AWÖ AT79 3408 3800 0012 8504. Im Falle der Nichtkörung des Hengstes wird die Eintragungsgebühr in der Höhe von € 200,-- wieder retourniert. Hiermit melde ich meine/n Hengst/e Name Lebensnummer Box ja Box nein zutreffendes ankreuzen zur Körung im Pferdezentrum Stadl-Paura 13. Februar 2016 an. Besitzer/Adresse/Telefon: Mit der Anmeldung unterwirft sich der Hengstbesitzer den Bedingungen der Arbeitsgemeinschaft für Warmblutzucht in Österreich. Unterschrift:_______________________________________
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