Tipps für der to:dent.ta n ti r e p x E r e d icherte von s r e V h c li tz e ges GmbH er n i e l h a w s u der A i e b f u ist a r n o e t W h c a u z ng u r e h c i s r e v z Zahnzusat 4. Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn der Versicherte die Krankenkasse wechselt? Zahnzusatzversicherung erlischt automatisch (Kassenbindung) Zahnzusatzversicherung ist unabhängig davon, bei welcher Kasse man Mitglied ist Details bei ZahnersatzMaßnahmen 1. Wie umfassend ist der Versicherungsschutz für Implantate? Das Wesentliche 1. Welche zahnärztlichen Leistungen erstattet die Zahnzusatzversicherung? Zahnersatz-Maßnahmen Zahnbehandlung Individual-Prophylaxe nur für Zahnersatz-Maßnahmen nur bei Versicherung von Kindern Kieferorthopädie 2. Für welche Versorgungsform zahlt die Zusatzversicherung? nur Regelversorgung privatärztlich berechnete Leistungen 3. Welche Gesamt-Erstattung (einschließlich der Leistungen der Krankenkasse) wird durch die Zusatzversicherung erreicht? weniger als 50% 50% bis 70% 80% bis 100% es ist nur die Suprakonstruktion (Krone) versichert, die auf das Implantat kommt (Versicherungen nennen dies „implantatgetragener Zahnersatz“) das Implantat selbst ist mitversichert die Anzahl der versicherten Implantate ist nicht begrenzt mindestens 4 Implantate pro Kiefer sind versichert Knochen- und gewebeaufbauende Maßnahmen (augmentative Leistungen) sind mitversichert funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen sind mitversichert Details bei Zahnbehandlungen 1. Welche Behandlungen erstattet die Zahnzusatzversicherung? hochwertige Füllungen nur Wurzelbehandlungen nur Parodontosebehandlungen alle konservierenden Maßnahmen 2. Wie ist der Versicherungsschutz in Abhängigkeit von den Leistungen der Kasse geregelt? Versicherung zahlt nur, wenn Krankenkasse eben- falls einen Teil der Kosten übernimmt Versicherung zahlt nur, wenn Krankenkasse keine Leistung erbringt Versicherung zahlt unabhängig von der Leistungs- pflicht der Kasse, insgesamt werden höchstens die Aufwendungen erstattet, die tatsächlich entstanden sind Details bei Kieferorthopädie für Kinder 1. Wie ist der Versicherungsschutz für die Kieferindikationsgruppen (KIG) geregelt? Versicherung zahlt nur für KIG 1 und 2 Versicherung zahlt bei KIG 1 und 2 und übernimmt Mehrleistungen bei KIG 3-5 Versicherung übernimmt nur Mehrleistungen bei KIG 3-5 2. Welche Erstattung (einschließlich der Leistungen der Krankenkasse) kann durch die Zusatzver sicherung erreicht werden? weniger als 50% 50 bis 70% 80% bis 100% Details bei IndividualProphylaxe (professionelle Zahnreinigung) 1. Wie oft pro Kalenderjahr zahlt die Zahnzusatzversicherung für eine Zahnreinigung? ein Mal im Jahr zwei Mal im Jahr mehrmals im Jahr 2. Welchen Betrag zahlt die Versicherung für die Zahnreinigung höchstens pro Jahr? weniger als 50 Euro 50 bis 80 Euro 81 bis 150 Euro keine Begrenzung 2. Wie werden Material- und Laborkosten vergütet? die Zusatzversicherung zahlt die Preise, die in den Bedingungen aufgelistet sind die Zusatzversicherung zahlt ortsübliche Preise 3. Wie lange gelten Höchstgrenzen für die Erstattung? voller Versicherungsschutz besteht sofort nach Ablauf von Wartezeiten Höchstgrenzen gelten nur in den ersten 3 – 5 Jahren Erstattung ist dauerhaft auf Höchstbeträge begrenzt ► Wirklich guter Versicherungsschutz liegt dann vor, wenn Ihre Zahnzusatzversicherung in den drei Bereichen Zahnersatz, Zahnbehandlung und professionelle Zahnreinigung Leistungen zur Verfügung stellt. Alte Tarife zahlen oft nur für Zahnersatz. Diese können mit anderen Tarifbausteinen zu umfassendem Versicherungsschutz aufgestockt werden. Einen Vergleich von Top-Tarifen finden Sie auch unter www.todentta.de. Wenn Sie Fragen dazu haben, dann nehmen Sie einfach Kontakt auf: Tel.: 0711-69306435, Mail: [email protected]. Hier werden aus allen Tarifen des deutschen Marktes nur solche verglichen, die bestimmte Leistungsstandards erfüllen. Das gibt Ihnen Sicherheit. Garantiert.
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