Westliche Werte

Die Grundwerte der westlichen Gesellschaft und
die 613 Mizwot (Tariag Mizwot) aus der Thora
Das Judentum braucht sich seiner Gesetze nicht zu schämen. Die vor mehr
als 3000 Jahren am Sinai verkündeten Rechtssatzungen waren für die
damalige Zeit revolutionär und sind bis heute sehr "modern" geblieben.
Zu Recht hat König David ausgerufen:
"Ich werde Deinen Zeugnissen gegenüber Königen reden und mich nicht
schämen!"
(Tehilim 119, 46).
Die meisten Werte der westlichen Demokratien, nach denen wir heute
leben, basieren auf den Gesetzen der Thora. Wir führen viele Handlungen
aus (und unterlassen Vieles), ohne dass uns bewusst ist, dass es sich um
Mizwot aus der Thora handelt.
Zu unseren Werten (und zu den Werten der westlichen Demokratien)
zählen z.B. die Erhaltung der Würde des Menschen, das Gebot der
Chancengleichheit, das Prinzip des Ausgleichs zwischen Bedürftigkeit und Überfluss
und die Garantie körperlicher und seelischer Unversehrtheit. Wenn wir genau
hinsehen, finden wir diese Werte und noch viele mehr in den 613 Mizwot der Thora:
Vergleichstabelle
Wert in
Beispiele aus den Der Passuk in der
unserer
613 Mizwot
Thora
Gesellschaft
Körperliche
Unversehrtheit
Verbot zu morden
Du sollst nicht morden …
(Schmot 20, 13)
Verbot, bei Lebensgefahr
eines anderen
unbekümmert abseits zu
stehen
… stehe nicht still bei
dem Blut deines
Nächsten.
(Wajikra 19, 16)
Ausgleich von
Bedürftigkeit
und Überfluss
(Soziale
Gerechtigkeit)
Verbot, die Gefährdung
eines anderen zu
verschulden oder ihm
einen Anstoß in den Weg
zu legen
Wenn du ein neues Haus
baust, so baue ein
Geländer um dein Dach …
(Dewarim 22, 8)
... und vor einen Blinden
lege keinen Anstoß …
(Wajikra 19, 14)
Gebot, den Armen zu
unterstützen
… auftun sollst du deine
Hand deinem Bruder,
deinem Armen und
deinem Dürftigen in
deinem Lande. (Dewarim
15, 11)
Verbot, den Schuldner
gewaltsam auszupfänden,
ein ihm unentbehrliches
Pfand zu behalten und
von einer Witwe ein Pfand
zu nehmen.
Man soll nicht pfänden
Mühle und Mühlstein;
denn er pfändet das
Leben. (Dewarim 24, 6)
Du sollst nicht beugen das
Recht eines Fremdlings,
einer Weise, und nicht
pfänden das Kleid einer
Witwe (Dewarim 24, 17)
Gebot, Darlehen an Arme
zu geben
… und leihen auf Pfand
sollst du ihm, soviel als
hinreicht für seinen
Mangel, was ihm gebricht.
(Dewarim 15, 8)
Verbot, einem Israeliten
Zins abzunehmen oder zu
bewilligen
Dein Geld gib ihm nicht
um Zins, um Wucher gib
ihm nicht deine Speise
(Wajikra 25, 37)
Gebot: Stehenlassen einer
Ecke auf dem Felde,
Liegenlassen abgefallener
Früchte und vergessener
Ähren
Und wenn ihr erntet in
eurem Lande, so sollst du
nicht abernten das Ende
deines Feldes … Und in
deinem Weinberg sollst du
nicht nachlesen … dem
Armen und dem
Fremdling sollst du sie
überlassen … (Wajikra
19.9-10)
Brachlassen und
Freigeben des Bodens im
7. Jahr (Schmitta) und
Enthaltung von Bestellung
des Bodens
Aber im siebenten lasse
es brach und gib es Preis,
dass davon essen die
Dürftigen deines Volkes …
(Schmot, 23, 11)
Heiligung des Jobeljahres,
Posaunenblasen zum
Jobel, Rückgabe der
verkauften Grundstücke
… Und heiliget das
fünfzigste Jahr, dass ihr
Freiheit ausrufet durch
das Land all seinen
Bewohnern, ein Jobel soll
dasselbe euch sein, dass
ihr zurückkehret jeglicher
zu seinem Besitz …
(Wajikra 25, 9. 10. 24.)
(Im Jobeljahre werden alle
Grundstücke an ihren Besitzer
zurückgegeben und alle
jüdischen Sklaven in die
Freiheit entlassen, im
Deutschen kennen wir den
Ausdruck „alle Jubeljahre“ und
das Wort „Jubiläum“.)
Wahrung der
Würde des
Menschen und
soziales
Verhalten
Gebot, den Nächsten zu
lieben
Du sollst dich nicht rächen
und nichts nachtragen
den Kindern deines
Volkes, sondern deinen
Nächsten lieben, wie dich
selbst. Ich bin der Ewige.
(Wajikra 19, 18)
Gebot der Ehrung der
Eltern
Ehre deinen Vater und
deine Mutter, damit deine
Tage lang werden in dem
Land, das G’tt dir gibt.
(Schmot 20, 12)
Gebot der Ehrung der
Weisen (alter Menschen)
Vor einem grauen Haupte
stehe auf und ehre den
Greis und fürchte dich vor
deinem G’tt. Ich bin der
Ewige (Wajikra 19, 32)
Gebot der Liebe zum
Fremdling
Und wenn bei dir weile ein
Fremdling in eurem
Lande, sollt ihr ihn nicht
bedrücken. (Wajikra 19,
33)
Verbot, Menschen zu
stehlen (Menschenhandel
zu betreiben)
Und wer einen Menschen
stiehlt und ihn verkauft, und
er wurde in seiner Hand
gefunden, soll des Todes
sterben. (Schmot, 21, 16)
Verbot, nach eines
anderen Frau oder nach
seinem Eigentum zu
gelüsten (neidisch sein)
Verbot, den Nächsten zu
hassen
Verbot, Waisen und
Witwen zu bedrücken
Gerechtigkeit
vor Gericht
Du sollst nicht Gelüste
tragen nach dem Hause
deines Nächsten. Du sollst
nicht Gelüste tragen nach
dem Weibe deines
Nächsten , nach seinem
Knecht, seiner Magd und
seinem Ochsen und
seinem Esel und allem,
was deines Nächsten ist.
(Schmot 21, 14)
Du sollst deinen Bruder
nicht hassen in deinem
Herzen; …
(Wajikra 19, 17)
Keine Witwe und Waise
sollt ihr bedrücken
(Schmot 22, 21)
Verbot, als Richter
Bestechung anzunehmen
Und Bestechung nimm
nicht, denn Bestechung
blendet die Hellsehenden
und verkehret die Worte
der Gerechten (Schmot,
23, 8)
Verbot, als Richter das
Ansehen der angeklagten
Person zu achten oder
sich (vor dieser) zu
fürchten
Ihr sollt keine
Ungerechtigkeit tun im
Gericht, du sollst nicht
Nachsicht haben mit dem
Geringen und nicht ehren
den Vornehmen, mit
Gerechtigkeit sollst du
deinen Nächsten richten.
(Wajikra 19, 15)
Verbot, Gesetzesunkundige als Richter
einzustellen
Schaffet euch Männer,
weise und einsichtig und
wohl bekannt, nach euren
Stämmen, dass ich sie
stelle an eure Spitze.
(Dewarim 1, 13)
Schutz des
Eigentums
Verbot, einen Verbrecher
ohne Rechtsverfahren zu
töten
…, dass der Mörder nicht
sterbe, bis er der
Gemeinde gestanden zu
Gericht. (Bamidbar 35,
12)
Verbot, etwas zum Gesetz
hinzuzufügen oder von
ihm wegzunehmen
All dasjenige, was ich
euch gebiete, sollt ihr
beobachten zu tun; tue
nichts hinzu und nimm
nichts davon.(Dewarim
13, 1)
Verpflichtung vor Gericht
auszusagen
So jemand sündigt, indem
er hört die Stimme der
Beeidigung, und er war
Zeuge, hat gesehen oder
erfahren; doch er zeigt
nicht an und (so) ladet
(er) eine Schuld auf sich;
(Wajikra 5, 1)
Ihr sollt nicht stehlen, und
sollt nicht ableugnen und
nicht lügen einer dem
anderen. (Wajikra 19, 11)
Verbot, Eigentum zu
stehlen
Verbot, einen Grenzstein
zu verrücken
Du sollst nicht verrücken
die Grenze deines
Nächsten, welche die
Vorfahren gezogen, auf
deinem Besitztume, das
du besitzen wirst in dem
Lande, das der Ewige dein
G’tt dir gibt, es
einzunehmen.(Dewarim
19, 14)
Verbot, nach eines
anderen Eigentum zu
gelüsten
Du sollst nicht Gelüste
tragen nach dem Hause
deines Nächsten. Du sollst
nicht Gelüste tragen nach
dem Weibe deines
Nächsten, nach seinem
Knecht und nach seiner
Magd und seinem Ochsen
und seinem Esel und
allem, was deines
Nächsten ist. (Schmot, 20,
14)
Verbot, dem Eigentümer
Gefundenes vorzuenthalten
Du darfst nicht sehen den
Ochsen deines Bruders oder
sein Schaf irre laufen und
dich ihnen entziehen; bringe
sie deinem Bruder zurück. …
Und so sollst du tun mit
allem Verlorenen deines
Bruders, das ihm abhanden
gekommen, und du findest
es; du kannst dich nicht
entziehen. (Dewarim, 21,
1-3)
Familie
Verpflichtung zur
Verehelichung
Und G’tt segnete sie und
sprach zu ihnen: Seid
fruchtbar und mehret
euch, und füllet die Erde
und macht sie euch
untertan, … (Bereschit 1,
28)
Verbot, mit der Frau eines
anderen geschlechtlich zu
verkehren
Und mit dem Weibe
deines Nächsten sollst du
nicht Beischlaf halten und
durch sie unrein werden.
(Wajikra 18, 20)
Verbot von
Geschlechtsverkehr
innerhalb der Familie
(Unzucht)
Niemand soll seiner
Blutsverwandten sich
nahen, ihre Scham
aufzudecken. Ich bin der
Ewige. (Wajikra 18, 6 ff.)
Gebot, einen
neuvermählten Mann ein
Jahr lang vom Heeresdienst zu befreien
Wenn ein Mann ein neues
Weib nimmt, so ziehe er
nicht aus zum Heere …
frei soll er sein für sein
Haus ein Jahr und
erfreuen sein Weib, das er
genommen. (Dewarim 24,
5)
Gebot der Ehrung der
Eltern
Ehre deinen Vater und
deine Mutter, damit deine
Tage lang werden in dem
Land, das G’tt dir gibt.
(Schmot 20, 12)
Schutz vor der
Ausbeutung
wirtschaftlich
Abhängiger
Umweltschutz
Verbot, die Entlohnung
des Arbeitens aufzuschieben
… behalte nicht den
Arbeitslohn des Mietlings
bei dir, bis an den Morgen
(Wajikra 19, 13)
Gebot von Schabbatruhe
und Heiligung
Gedenke des SabbatTages ihn zu heiligen.
Sechs Tage kannst du
arbeiten und all deine
Werke verrichten. Aber
der siebente Tag ist
Feiertag dem Ewigen
deinem G’tt, da sollst du
keinerlei Werk verrichten,
du und dein Sohn und
deine Tochter, dein
Knecht und deine Magd
und dein Vieh, und dein
Fremder, der in deinen
Toren. (Schmot 20, 8-10)
Verbot, einen freigewordenen hebräischen
Sklaven ohne Geschenk
ziehen zu lassen
Und wenn du ihn frei
entlässest von dir, so
entlasse ihn nicht leer
(Dewarim 15, 13)
Verbot, im Erlassjahr
(Schnat Schmitta) das
Feld zu bestellen, Bäume
zu pflanzen, den
Nachwuchs zu schneiden
oder Früchte zu sammeln
Aber im siebenten Jahr sei
eine Sabbatfeier für das
Land, eine Feier des
Ewigen, dein Feld sollst
du nicht besäen und
deinen Weinstock nicht
beschneiden ... ein
Feierjahr sei für das Land.
(Wajikra 25, 4-5)
Verbot, im Kriege
Fruchtbäume zu zerstören
Wenn du eine Stadt lange
Zeit belagerst, um sie zu
bekriegen, sie
einzunehmen, so
vernichte nicht ihr Gehölz,
dass du dagegen die Axt
erhebest, denn du kannst
davon essen, haue ihn
also nicht um, denn ist
der Baum des Feldes eine
Mensch, dass er dir vor
die Belagerung komme?
(Dewarim 20, 19)
Asyl
Einrichtung von
Zufluchtsstätten für die
Urheber einer
unabsichtlichen Tötung
Richte dir den Weg ein
und teile das Gebiet
deines Landes, … dass
dorthin fliehe
jeglicher (unschuldiger)
Mörder … darum gebiete
ich dir also: drei Städte
sollst du dir aussondern.
(Dewarim 19, 3-7)
Rücksicht auf
Tiere
Gebot von Schabbatruhe
auch für Tiere
Gedenke des SabbatTages ihn zu heiligen.
Sechs Tage kannst du
arbeiten und all deine
Werke verrichten. Aber
der siebente Tag ist
Feiertag dem Ewigen
deinem G’tt, da sollst du
keinerlei Werk verrichten,
du und dein Sohn und
deine Tochter, dein
Knecht und deine Magd
und dein Vieh, und dein
Fremder, der in deinen
Toren. (Schmot 20, 8-10)
Verbot, den arbeitenden
Tieren das Maul zu
verbinden
Verbinde dem Ochsen das
Maul nicht beim Dreschen.
(Dewarim 25, 4)
Verbot, ein seiner Last
erliegendes Tier ohne
Hilfe zu lassen
Und so du siehst den Esel
deines Hassers erliegend
unter seiner Last, und du
wolltest es unterlassen, es
ihm leichter zu machen …
mache es (ihm) leichter
mit ihm. (Schmot 23, 5)
Verbot, beim Wegnehmen Wenn ein Vogelnest sich vor
dir findet auf dem Weg, …
des Vogelnestes die
Vogelmutter mitzunehmen und die Mutter liegt auf den
Küchlein oder auf den Eiern,
so sollst du nicht nehmen
die Mutter über den Jungen.
Fliegen lasse die Mutter und
die Jungen nimm dir, auf
dass es dir wohlergehe und
du lang lebest. (Dewarim
22, 6-7)
Maßhalten
Frieden
Verbot, im Übermaß zu
essen und zu trinken
Und sprachen zu den
Ältesten seiner Stadt:
Dieser unser Sohn ist
unbändig und
widerspenstig, er
gehorcht nicht unserer
Stimme – ein Schlemmer
und Säufer. (Dewarim 21,
20)
Verbot für den König, zu
viele Pferde zu halten, zu
viele Frauen zu nehmen
oder Gold und Silber
übermäßig anzuhäufen
Nur soll er sich nicht viel
Pferde halten, dass er
nicht zurückführe das Volk
nach Mizraim um viel
Pferde anzuschaffen, …
auch soll er sich nicht
viele Weiber nehmen,
dass sein Herz nicht
abtrünnig werde, und
Silber und Gold soll er
nicht in Menge
anschaffen. (Dewarim 17,
16-17)
Gesetz über Kriegsführung Wenn du dich einer Stadt
gegen eine Stadt
näherst, sie zu bekriegen,
so rufe sie zum Frieden
auf. (Dewarim 20, 10)