Die Grundwerte der westlichen Gesellschaft und die 613 Mizwot (Tariag Mizwot) aus der Thora Das Judentum braucht sich seiner Gesetze nicht zu schämen. Die vor mehr als 3000 Jahren am Sinai verkündeten Rechtssatzungen waren für die damalige Zeit revolutionär und sind bis heute sehr "modern" geblieben. Zu Recht hat König David ausgerufen: "Ich werde Deinen Zeugnissen gegenüber Königen reden und mich nicht schämen!" (Tehilim 119, 46). Die meisten Werte der westlichen Demokratien, nach denen wir heute leben, basieren auf den Gesetzen der Thora. Wir führen viele Handlungen aus (und unterlassen Vieles), ohne dass uns bewusst ist, dass es sich um Mizwot aus der Thora handelt. Zu unseren Werten (und zu den Werten der westlichen Demokratien) zählen z.B. die Erhaltung der Würde des Menschen, das Gebot der Chancengleichheit, das Prinzip des Ausgleichs zwischen Bedürftigkeit und Überfluss und die Garantie körperlicher und seelischer Unversehrtheit. Wenn wir genau hinsehen, finden wir diese Werte und noch viele mehr in den 613 Mizwot der Thora: Vergleichstabelle Wert in Beispiele aus den Der Passuk in der unserer 613 Mizwot Thora Gesellschaft Körperliche Unversehrtheit Verbot zu morden Du sollst nicht morden … (Schmot 20, 13) Verbot, bei Lebensgefahr eines anderen unbekümmert abseits zu stehen … stehe nicht still bei dem Blut deines Nächsten. (Wajikra 19, 16) Ausgleich von Bedürftigkeit und Überfluss (Soziale Gerechtigkeit) Verbot, die Gefährdung eines anderen zu verschulden oder ihm einen Anstoß in den Weg zu legen Wenn du ein neues Haus baust, so baue ein Geländer um dein Dach … (Dewarim 22, 8) ... und vor einen Blinden lege keinen Anstoß … (Wajikra 19, 14) Gebot, den Armen zu unterstützen … auftun sollst du deine Hand deinem Bruder, deinem Armen und deinem Dürftigen in deinem Lande. (Dewarim 15, 11) Verbot, den Schuldner gewaltsam auszupfänden, ein ihm unentbehrliches Pfand zu behalten und von einer Witwe ein Pfand zu nehmen. Man soll nicht pfänden Mühle und Mühlstein; denn er pfändet das Leben. (Dewarim 24, 6) Du sollst nicht beugen das Recht eines Fremdlings, einer Weise, und nicht pfänden das Kleid einer Witwe (Dewarim 24, 17) Gebot, Darlehen an Arme zu geben … und leihen auf Pfand sollst du ihm, soviel als hinreicht für seinen Mangel, was ihm gebricht. (Dewarim 15, 8) Verbot, einem Israeliten Zins abzunehmen oder zu bewilligen Dein Geld gib ihm nicht um Zins, um Wucher gib ihm nicht deine Speise (Wajikra 25, 37) Gebot: Stehenlassen einer Ecke auf dem Felde, Liegenlassen abgefallener Früchte und vergessener Ähren Und wenn ihr erntet in eurem Lande, so sollst du nicht abernten das Ende deines Feldes … Und in deinem Weinberg sollst du nicht nachlesen … dem Armen und dem Fremdling sollst du sie überlassen … (Wajikra 19.9-10) Brachlassen und Freigeben des Bodens im 7. Jahr (Schmitta) und Enthaltung von Bestellung des Bodens Aber im siebenten lasse es brach und gib es Preis, dass davon essen die Dürftigen deines Volkes … (Schmot, 23, 11) Heiligung des Jobeljahres, Posaunenblasen zum Jobel, Rückgabe der verkauften Grundstücke … Und heiliget das fünfzigste Jahr, dass ihr Freiheit ausrufet durch das Land all seinen Bewohnern, ein Jobel soll dasselbe euch sein, dass ihr zurückkehret jeglicher zu seinem Besitz … (Wajikra 25, 9. 10. 24.) (Im Jobeljahre werden alle Grundstücke an ihren Besitzer zurückgegeben und alle jüdischen Sklaven in die Freiheit entlassen, im Deutschen kennen wir den Ausdruck „alle Jubeljahre“ und das Wort „Jubiläum“.) Wahrung der Würde des Menschen und soziales Verhalten Gebot, den Nächsten zu lieben Du sollst dich nicht rächen und nichts nachtragen den Kindern deines Volkes, sondern deinen Nächsten lieben, wie dich selbst. Ich bin der Ewige. (Wajikra 19, 18) Gebot der Ehrung der Eltern Ehre deinen Vater und deine Mutter, damit deine Tage lang werden in dem Land, das G’tt dir gibt. (Schmot 20, 12) Gebot der Ehrung der Weisen (alter Menschen) Vor einem grauen Haupte stehe auf und ehre den Greis und fürchte dich vor deinem G’tt. Ich bin der Ewige (Wajikra 19, 32) Gebot der Liebe zum Fremdling Und wenn bei dir weile ein Fremdling in eurem Lande, sollt ihr ihn nicht bedrücken. (Wajikra 19, 33) Verbot, Menschen zu stehlen (Menschenhandel zu betreiben) Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, und er wurde in seiner Hand gefunden, soll des Todes sterben. (Schmot, 21, 16) Verbot, nach eines anderen Frau oder nach seinem Eigentum zu gelüsten (neidisch sein) Verbot, den Nächsten zu hassen Verbot, Waisen und Witwen zu bedrücken Gerechtigkeit vor Gericht Du sollst nicht Gelüste tragen nach dem Hause deines Nächsten. Du sollst nicht Gelüste tragen nach dem Weibe deines Nächsten , nach seinem Knecht, seiner Magd und seinem Ochsen und seinem Esel und allem, was deines Nächsten ist. (Schmot 21, 14) Du sollst deinen Bruder nicht hassen in deinem Herzen; … (Wajikra 19, 17) Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken (Schmot 22, 21) Verbot, als Richter Bestechung anzunehmen Und Bestechung nimm nicht, denn Bestechung blendet die Hellsehenden und verkehret die Worte der Gerechten (Schmot, 23, 8) Verbot, als Richter das Ansehen der angeklagten Person zu achten oder sich (vor dieser) zu fürchten Ihr sollt keine Ungerechtigkeit tun im Gericht, du sollst nicht Nachsicht haben mit dem Geringen und nicht ehren den Vornehmen, mit Gerechtigkeit sollst du deinen Nächsten richten. (Wajikra 19, 15) Verbot, Gesetzesunkundige als Richter einzustellen Schaffet euch Männer, weise und einsichtig und wohl bekannt, nach euren Stämmen, dass ich sie stelle an eure Spitze. (Dewarim 1, 13) Schutz des Eigentums Verbot, einen Verbrecher ohne Rechtsverfahren zu töten …, dass der Mörder nicht sterbe, bis er der Gemeinde gestanden zu Gericht. (Bamidbar 35, 12) Verbot, etwas zum Gesetz hinzuzufügen oder von ihm wegzunehmen All dasjenige, was ich euch gebiete, sollt ihr beobachten zu tun; tue nichts hinzu und nimm nichts davon.(Dewarim 13, 1) Verpflichtung vor Gericht auszusagen So jemand sündigt, indem er hört die Stimme der Beeidigung, und er war Zeuge, hat gesehen oder erfahren; doch er zeigt nicht an und (so) ladet (er) eine Schuld auf sich; (Wajikra 5, 1) Ihr sollt nicht stehlen, und sollt nicht ableugnen und nicht lügen einer dem anderen. (Wajikra 19, 11) Verbot, Eigentum zu stehlen Verbot, einen Grenzstein zu verrücken Du sollst nicht verrücken die Grenze deines Nächsten, welche die Vorfahren gezogen, auf deinem Besitztume, das du besitzen wirst in dem Lande, das der Ewige dein G’tt dir gibt, es einzunehmen.(Dewarim 19, 14) Verbot, nach eines anderen Eigentum zu gelüsten Du sollst nicht Gelüste tragen nach dem Hause deines Nächsten. Du sollst nicht Gelüste tragen nach dem Weibe deines Nächsten, nach seinem Knecht und nach seiner Magd und seinem Ochsen und seinem Esel und allem, was deines Nächsten ist. (Schmot, 20, 14) Verbot, dem Eigentümer Gefundenes vorzuenthalten Du darfst nicht sehen den Ochsen deines Bruders oder sein Schaf irre laufen und dich ihnen entziehen; bringe sie deinem Bruder zurück. … Und so sollst du tun mit allem Verlorenen deines Bruders, das ihm abhanden gekommen, und du findest es; du kannst dich nicht entziehen. (Dewarim, 21, 1-3) Familie Verpflichtung zur Verehelichung Und G’tt segnete sie und sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und mehret euch, und füllet die Erde und macht sie euch untertan, … (Bereschit 1, 28) Verbot, mit der Frau eines anderen geschlechtlich zu verkehren Und mit dem Weibe deines Nächsten sollst du nicht Beischlaf halten und durch sie unrein werden. (Wajikra 18, 20) Verbot von Geschlechtsverkehr innerhalb der Familie (Unzucht) Niemand soll seiner Blutsverwandten sich nahen, ihre Scham aufzudecken. Ich bin der Ewige. (Wajikra 18, 6 ff.) Gebot, einen neuvermählten Mann ein Jahr lang vom Heeresdienst zu befreien Wenn ein Mann ein neues Weib nimmt, so ziehe er nicht aus zum Heere … frei soll er sein für sein Haus ein Jahr und erfreuen sein Weib, das er genommen. (Dewarim 24, 5) Gebot der Ehrung der Eltern Ehre deinen Vater und deine Mutter, damit deine Tage lang werden in dem Land, das G’tt dir gibt. (Schmot 20, 12) Schutz vor der Ausbeutung wirtschaftlich Abhängiger Umweltschutz Verbot, die Entlohnung des Arbeitens aufzuschieben … behalte nicht den Arbeitslohn des Mietlings bei dir, bis an den Morgen (Wajikra 19, 13) Gebot von Schabbatruhe und Heiligung Gedenke des SabbatTages ihn zu heiligen. Sechs Tage kannst du arbeiten und all deine Werke verrichten. Aber der siebente Tag ist Feiertag dem Ewigen deinem G’tt, da sollst du keinerlei Werk verrichten, du und dein Sohn und deine Tochter, dein Knecht und deine Magd und dein Vieh, und dein Fremder, der in deinen Toren. (Schmot 20, 8-10) Verbot, einen freigewordenen hebräischen Sklaven ohne Geschenk ziehen zu lassen Und wenn du ihn frei entlässest von dir, so entlasse ihn nicht leer (Dewarim 15, 13) Verbot, im Erlassjahr (Schnat Schmitta) das Feld zu bestellen, Bäume zu pflanzen, den Nachwuchs zu schneiden oder Früchte zu sammeln Aber im siebenten Jahr sei eine Sabbatfeier für das Land, eine Feier des Ewigen, dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinstock nicht beschneiden ... ein Feierjahr sei für das Land. (Wajikra 25, 4-5) Verbot, im Kriege Fruchtbäume zu zerstören Wenn du eine Stadt lange Zeit belagerst, um sie zu bekriegen, sie einzunehmen, so vernichte nicht ihr Gehölz, dass du dagegen die Axt erhebest, denn du kannst davon essen, haue ihn also nicht um, denn ist der Baum des Feldes eine Mensch, dass er dir vor die Belagerung komme? (Dewarim 20, 19) Asyl Einrichtung von Zufluchtsstätten für die Urheber einer unabsichtlichen Tötung Richte dir den Weg ein und teile das Gebiet deines Landes, … dass dorthin fliehe jeglicher (unschuldiger) Mörder … darum gebiete ich dir also: drei Städte sollst du dir aussondern. (Dewarim 19, 3-7) Rücksicht auf Tiere Gebot von Schabbatruhe auch für Tiere Gedenke des SabbatTages ihn zu heiligen. Sechs Tage kannst du arbeiten und all deine Werke verrichten. Aber der siebente Tag ist Feiertag dem Ewigen deinem G’tt, da sollst du keinerlei Werk verrichten, du und dein Sohn und deine Tochter, dein Knecht und deine Magd und dein Vieh, und dein Fremder, der in deinen Toren. (Schmot 20, 8-10) Verbot, den arbeitenden Tieren das Maul zu verbinden Verbinde dem Ochsen das Maul nicht beim Dreschen. (Dewarim 25, 4) Verbot, ein seiner Last erliegendes Tier ohne Hilfe zu lassen Und so du siehst den Esel deines Hassers erliegend unter seiner Last, und du wolltest es unterlassen, es ihm leichter zu machen … mache es (ihm) leichter mit ihm. (Schmot 23, 5) Verbot, beim Wegnehmen Wenn ein Vogelnest sich vor dir findet auf dem Weg, … des Vogelnestes die Vogelmutter mitzunehmen und die Mutter liegt auf den Küchlein oder auf den Eiern, so sollst du nicht nehmen die Mutter über den Jungen. Fliegen lasse die Mutter und die Jungen nimm dir, auf dass es dir wohlergehe und du lang lebest. (Dewarim 22, 6-7) Maßhalten Frieden Verbot, im Übermaß zu essen und zu trinken Und sprachen zu den Ältesten seiner Stadt: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht nicht unserer Stimme – ein Schlemmer und Säufer. (Dewarim 21, 20) Verbot für den König, zu viele Pferde zu halten, zu viele Frauen zu nehmen oder Gold und Silber übermäßig anzuhäufen Nur soll er sich nicht viel Pferde halten, dass er nicht zurückführe das Volk nach Mizraim um viel Pferde anzuschaffen, … auch soll er sich nicht viele Weiber nehmen, dass sein Herz nicht abtrünnig werde, und Silber und Gold soll er nicht in Menge anschaffen. (Dewarim 17, 16-17) Gesetz über Kriegsführung Wenn du dich einer Stadt gegen eine Stadt näherst, sie zu bekriegen, so rufe sie zum Frieden auf. (Dewarim 20, 10)
© Copyright 2024 ExpyDoc