Was kann ich erreichen? Ich bin krank. Warum? Wem kann ich danken? Da geht was andelns du bist anz nah! Warum immer ich? ste Wer verzeiht meine Fehler? Trau' dich! Musik machen Anderen begegnen Meine Liebe ist in allem, was ich tue Ich erfreue mich an meinen Kindern Ja, ich will! – von ganzem Herzen Ich genieße den Augenblick! Gerechtigkeit vorleben Religion lernen Bibel lesen Andere begleiten Ge b Wo bleibt Warum tut das das Leben Leben so weh? am Ende? Kart Dein Was hält mich gefangen? Niemals aufgeben Gott behütet mich Wü Und wie? Gott hält mich Aussichtsreich unterwegs F Lieben können Ich will Kind Gottes sein Wolke 7 Frei könn A ve Themen, Ziele und Wege fürMein Glaube ist stark die Kirchenvorstandsarbeit 2015 – 2021 Thank God i rg e de i fe e w Z s de un öhenIch fühled Tief H e r mich so leer n Meinen Weg finden Ein offenes Ohr finden lns Großzü Ich kann nicht mehr! Gott begleitet mich Verlassen im tiefen Tal? Ich sehe keinen Ausweg mehr! it‘s friday! Meine Trauer ist unendlich groß Warum liebt mich keiner? Vorwort Liebe Kirchenvorsteherinnen und liebe Kirchenvorsteher, zunächst beglückwünsche ich Sie von Herzen zu Ihrem Ehrenamt. Sie leiten nun für sechs Jahre die Geschicke Ihrer Kirchengemeinde vor Ort soweit es menschenmöglich ist. Sie führen damit ein bewährtes und wichtiges Strukturmerkmal unserer evangelischen Kirche fort: Haupt- und Ehrenamtliche üben im Kirchenvorstand die Leitung auch und gerade in geistlicher Hinsicht gemeinsam aus. Dafür möchte ich Ihnen herzlich danken. Ein entscheidender Vorläufer unseres heutigen Ehrenamtes „Kirchenvorsteherin und Kirchenvorsteher“ geht auf eine Versammlung zurück, die in den Jahren 1538 und 1539 in dem Ort Ziegenhain in Hessen zusammenkam, heute Teil der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Der Straßburger Reformator Martin Bucer gab dazu die Anregung und in der dort verabschiedeten „Kirchenzuchtordnung“ wurde nicht nur die Konfirmation grundgelegt, sondern eben auch das Amt, welches Sie nun ab dem 1. September 2015 innehaben werden. In dieser Ordnung wird angeregt, dass die „verständigsten, bescheidensten, eifrigsten sowie die bestvertrautesten und wohlangesehensten“ Gemeindemitglieder in dieses Amt zu wählen bzw. zu berufen sind. Das, liebe Schwestern und Brüder, sind in der Nachfolge von 1539 nun Sie. Und wer glaubt, dass wir mit einem basisdemokratischen Verständnis eine Errungenschaft erst des 20. Jahrhunderts vor uns haben, dem empfehle ich die weitere Lektüre dieser alten Ordnung. Dort wird diesen Gemeindemitgliedern unter anderem der Auftrag erteilt, über die rechte Lehre zu wachen und die Pfarrer (damals tatsächlich nur Männer) z. B. gegen Verleumdungen zu verteidigen. Summa summarum heißt es dann: „so sollen allewege die Ältesten dabei sein und ihren getreuen Rat und Hilfe dazu nach ihrem 2 besten Vermögen beweisen, damit in der Kirche alles desto ordentlicher, vertrauter und zu größerer Besserung verrichtet werde“. Auch wenn uns viele dieser Worte heute fremd erscheinen, so bin ich froh und stolz darüber, in einer Kirche verantwortlich mit dabei zu sein, in der so vielen Menschen so vieles zugetraut wird. Und ich freue mich, dass Sie zu diesen Menschen heute ebenfalls gehören. Auf den folgenden Seiten finden Sie viele Anregungen, wie Sie dieses Amt in den kommenden sechs Jahren ausüben und wo Sie welche Unterstützung dazu abrufen können. Meine Bitte an Sie lautet: Nutzen Sie diese Möglichkeit des Miteinanders, der Kommunikation, der Vernetzung. Es ist wichtig, dass wir uns über den eigenen Kirchturm hinaus gut verständigen und einander im guten Sinne brauchen. Für Ihr Ehrenamt wünsche ich Ihnen aber vor allem auch Gottes Segen, denn in seinem Geist werden wir ins Leben und in die Verantwortung gerufen und in seinem Geist machen wir uns auf den Weg. Vor allem so dürfen Sie den Titel dieser Zusammenstellung verstehen: So sind wir nämlich „Aussichtsreich unterwegs“. Ihr Dr. Ulrich Oelschläger Präses der Kirchensynode Inhaltsverzeichnis Auf gute Zusammenarbeit 91 K urze Übersicht über die Struktur unserer Kirche 2 Vorwort 3 Inhaltsverzeichnis 96 A ufgaben von Kirchenvorstand und Pfarramt 4 Zum Gebrauch dieses Buches 99 Regionalverwaltung 6 Aussichten und Ansichten, 100 K irchenverwaltung die Wanderung beginnt 102 Wer Genehmigungen erteilt 110 S tichwortverzeichnis 121 Notizen 128 2 017 – Das Reformationsjubiläum 130 Das besondere Ereignis 131 Impressum 104 D ie ersten Schritte im Kirchenvorstand Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen: 15 Zentrum Verkündigung 21 Zentrum Seelsorge und Beratung 25 Zentrum Bildung 33 Zentrum Ökumene 39 Z entrum Gesellschaftliche Verantwortung 46 Diakonie 74 V isitation 58 Kooperation: Miteinander auf dem Weg zu gemeinsamen Zielen 59 K ooperation in Organisation und Verwaltung 62 G ut organisiert Freiräume gewinnen 65 Personalrecht 51 Konfirmandenarbeit 66 D ie Zentrale Konfliktberatungsstelle 53 Sozialforschung und Statistik 68 Projekt Doppik 55 F undraising und Mitgliederorientierung 70 K irchliche Gebäude 76 M edien und Öffentlichkeitsarbeit 81 C hancengleichheit 82 B eraten mit Kontakt, Personalberatung, Organisationsentwicklung und Supervision 86 Ehrenamtsakademie 88 Frauenverband 89 Jugendverband 3 Zum Gebrauch dieses Buches Liebe Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher, dieses Buch soll Sie bei Ihrer Arbeit im Kirchenvorstand unterstützen. Es ist in drei Teile aufgeteilt. Für die ersten Wochen und Monate ist hoffentlich der Teil unter der Überschrift „Auf gute Zusammenarbeit“ ab Seite 90 für Sie hilfreich. Sie bekommen dort einen ersten Überblick über die Struktur und Zuständigkeiten innerhalb der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und Erläuterungen zu den Aufgaben eines Kirchenvorstandes. Ganz am Ende des Buches sehen Sie ein Stichwortverzeichnis, in dem über 500 Begriffe aufgeführt werden. Zu jedem Begriff finden Sie entweder einen Querverweis auf die Erwähnung und Erläuterung in diesem Buch selbst oder aber Sie werden auf die Internetseite kirchenvorstand.ekhn.de verwiesen. Im Internet finden Sie unter dieser Adresse dann das gesamte Stichwortverzeichnis und werden dort hinter jedem Stichwort einfach durch Anklicken direkt zu den entsprechenden Fachstellen bzw. zu Broschüren, Aufsätzen, Hinweisen, Formularen, Rechtstexten geleitet. Dieses Buch lebt vom Zusammenspiel mit dieser Internetseite. Dort aktualisieren wir die Liste ständig und nehmen weitere Informationen auf. Dieses Zusammenspiel ermöglicht übrigens auch, das Bedrucken von Papier deutlich zu reduzieren, ein Wunsch, der von vielen Kirchenvorständen immer wieder geäußert wird. Im ersten Teil finden Sie viele „Aussichten und Ansichten“ über Ihre mögliche Arbeit im Kirchenvorstand in den kommenden sechs Jahren. Über 20 Zentren und Fachstellen unserer Kirche haben aus ihrer Sicht einerseits zusammengetragen, vor welchen Herausforderungen und Chancen Sie als Kirchenvorstand vor Ort gegenwärtig oder in der kommenden Zeit stehen könnten. Andererseits wird Ihnen gleichzeitig angeboten und verdeutlicht, wie diese Fachstellen Sie bei Ihrer Arbeit vor Ort unterstützen und begleiten wollen. Herausgekommen ist ein buntes Bild, ein großer Blumenstrauß an Aussichten und Ansichten. Damit Sie gut damit umgehen können, sollten Sie unbedingt die Erläuterungen zu Beginn lesen. Unter dem Titel „Aussichten und Ansichten, die Wanderung beginnt“ werden Sie eingeladen, für sich als Kirchenvorstand vor Ort auf eine gute Wanderung zu gehen und dabei die angemessene Auswahl für sich zu treffen: Was ist für uns dran? Wo wollen wir hin? Was lassen wir liegen? Was wählen wir aus? 4 Wie soll Ihre Wandertour aussehen? Eher flach oder gebirgig? Wie lang sind die Etappen? An welchen Aussichten wollen Sie vorbeikommen? Wen wollen Sie unterwegs besuchen? Wer braucht Ihre Hilfe? Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen Auf gute Zusammenarbeit Auf gute Zusammenarbeit Mit „Aussichtsreich unterwegs“ wollen wir Ihnen Mut machen, diesen eigenen Weg für die Kirchenvorstandsarbeit der kommenden Jahre zu finden und zu gehen. Das aber kann man getrost erst tun, wenn man sich einen Überblick über Themen und Möglichkeiten verschafft hat. Beides soll mit diesem Buch und den dazugehörenden Internet-Seiten versucht werden. Dr. Steffen Bauer, L e i t e r d e r Ehr e n a m tsakad e m i e Im Namen der rund 50 Personen, die an diesem Buch mitgeschrieben haben, und deren Namen als Ansprechpersonen Sie jeweils bei den Artikeln vermerkt sehen, darf ich Ihnen Gottes Segen für all Ihr Tun wünschen. Gerne können Sie sich mit Anregungen und Kritik an die einzelnen genannten Ansprechpersonen bzw. natürlich auch direkt an mich, Dr. Steffen Bauer ([email protected]), wenden. Merkposten: Die EKHN lebt von ihrer Vielfalt. Diese Vielfalt spiegelt sich auch in den Beiträgen auf den kommenden Seiten wieder. Der Stil und die Art und Weise, Sie als Leserinnen und Leser anzusprechen, unterscheidet sich, und diese Verschiedenheit haben wir bewusst erhalten. Die Stichwortliste am Ende verweist Sie mindestens auf die Fachstelle, die für das von Ihnen aufgesuchte Stichwort zuständig ist, selbst wenn Sie den Begriff im Beitrag des Heftes gar nicht direkt finden. Keine Fachstelle und kein Zentrum hat alle Zuständigkeiten erwähnen bzw. beschreiben können, das hätte den Umfang des Heftes hier vervielfacht. Bitte schauen Sie deswegen auch im Internet nach, denn dort können wir umfangreichere Informationen anbieten. Nicht jede Person kann bzw. will sich im Internet bewegen. Natürlich können Sie unter den jeweiligen Kontaktadressen auch direkt Informationen erfragen bzw. um Zustellung in Papierform bitten. 5 Wie soll Ihre Wandertour aussehen? Eher flach oder gebirgig? Wie lang sind die Etappen? An welchen Aussichten wollen Sie vorbeikommen? Wen wollen Sie unterwegs besuchen? Wer braucht Ihre Hilfe? Aussichten und Ansichten, die Wanderung beginnt Ziele und Wege für die Kirchenvorstandsarbeit Wanderung statt Sitzungsmarathon Auf alle neugewählten Kirchenvorstandsmitglieder warten in den nächsten sechs Jahren mindestens 72 Kirchenvorstandssitzungen, wenn der Kirchenvorstand monatlich tagt. Eine Sitzung dauert in der Regel von 19.30 bis 22.00 Uhr, das ergibt die beachtliche Zahl von 180(!) Stunden, die Sie sitzend und beratend miteinander verbringen. Eine echte Herausforderung für Kopf und Gesäß! Auf den nächsten acht Seiten wollen wir Ihnen keine orthopädischen Ratschläge geben, wie Sie das Ganze gut überstehen, sondern Sie einladen, die Kirchenvorstandsarbeit nicht als Sitzungsmarathon, sondern als lange und aussichtsreiche Wanderung zu gestalten. Und das ist nicht nur ein Bild, eine Metapher. Wenn Sie als Kirchenvorstand wirklich schon einmal eine Wanderung gemacht haben, dann haben Sie erlebt: Sie reden ganz anders miteinander als bei einer Sitzung. Mal läuft die eine neben mir, mal ein anderer – ganz ungezwungen. Manchmal schweigen Sie und es ist in Ordnung. Sie entdecken miteinander schöne Aussichten, schimpfen gemeinsam über den plötzlichen Regen, teilen den Proviant und erreichen miteinander ein Ziel. Dabei ist es wie immer: Einige laufen schon einmal voraus und erkunden den Weg, andere nehmen sich mehr Zeit. Aber alle achten darauf, dass alle dabei bleiben. Immer ist einer dabei mit schrecklichem Schuhwerk, dessen Blasen versorgt werden, aber abends im Wirtshaus merken Sie, dass sich alle Anstrengung gelohnt hat. Und nicht zuletzt: Die Bibel berichtet von unzähligen Wandergeschichten. Menschen, die im Vertrauen auf Gott unbekannte Wege gegangen sind, sicheres Terrain verlassen, Wüsten durchquert, Ziele erreicht haben. Die Zahl der Sitzungsprotokolle fällt in der Bibel viel bescheidener aus! Strategiearbeit für die Wanderung Wie soll Ihre Wandertour aussehen? Eher flach oder gebirgig? Wie lang sind die Etappen? An welchen Aussichten wollen Sie vorbei- kommen? Wen wollen Sie unterwegs besuchen? Wer braucht Ihre Hilfe? In diesem Handbuch für die Kirchenvorstandsarbeit bekommen Sie von den Fachstellen der EKHN, den gesamtkirchlichen Zentren und Dienststellen wertvolle Ideen und Impulse für Ihre Arbeit in den nächsten sechs Jahren. In dieser Zeit kommen auch Pflichtaufgaben auf Sie zu, wie die Erstellung einer Geschäftsordnung für ihre Arbeit im Kirchenvorstand, oder eine Pfarrdienstordnung für die Gemeindepfarrerin oder den Gemeindepfarrer, die Einführung der Doppik im Haushaltswesen und die Erstellung eines Gebäudestrukturplans für Ihre gemeindlichen Gebäude. Es wird in Ihrem Propsteibereich eine Visitation geben, für die Sie eine Gemeindevorstellung schreiben. Sie werden besucht und werden andere besuchen. Das Dekanat wird eine Verwaltungsprüfung durchführen. Und viele Kirchenvorstände werden sich angesichts der zurückgehenden Mitgliederzahlen und der nächsten Pfarrstellenbemessung 2019 mit Fragen der Zusammenarbeit mit benachbarten Kirchengemeinden beschäftigen müssen. Für diese Aufgaben werden Sie genügend Zeit einplanen müssen, um sie gemeinsam mit Regionalverwaltung, Dekanat oder Pröpstin oder Propst erledigen zu können. Hinzu kommen die wöchentlichen, monatlichen und jährlichen Aufgaben, die Sie als Kirchenvorstand (KV) zu bewältigen haben. Es gibt Liegengebliebenes vom Vorgänger-KV. Hinzu kommen die Ideen der neu gewählten KV-Mitglieder. Wenn Sie alle diese Impulse und Aufgaben gleich zu Beginn in Angriff nehmen wollen, geht es Ihnen in der Tat wie unerfahrenen Wanderern, die meist viel zu viel in ihren Rucksack packen. Deshalb braucht es eine gute Überlegung vor Beginn und immer wieder zwischendurch, was Ihre eigenen Prioritäten sind! Die nächsten Seiten sollen Ihnen helfen, wie Sie Ihren Bedarfen entsprechend die vielfältigen Angebote auswählen und nutzen können. In anderen Zusammenhängen würde eine solche Überlegung „Strategiearbeit“ heißen. Wir bleiben beim Bild der Wanderung. 7 Kooperation mit Nachbargemeinden Neue Möglichkeiten Aussichten und Ansichten, die Wanderung beginnt Sackgasse Blick auf die Wanderkarte Der Blick auf die Wanderkarte und die eingezeichneten Wege zeigt, dass die Aufgabe eines Kirchenvorstandes keine einfache Route von A nach B ist. Veränderungen im Nachbarschaftsraum der Gemeinden Konfirmationen Verwaltung Reparaturen Da gibt es einen monatlichen Rundweg, den geht der KV von Sitzung zu Sitzung: Das Planen der nächsten Gottesdienste, Personalfragen in Kita und Gemeinde, bauliche Reparaturen, tägliche Finanz- und Verwaltungsaufgaben. Und zwischen den Sitzungen geschieht durch den Vorsitzenden des KV, durch Pfarrerin und Pfarrer und die Ausschüsse die tägliche Arbeit: Ausführen der Beschlüsse, Vorbereiten der nächsten Sitzungen und das Abarbeiten von vielem, was nicht in den Kirchenvorstand muss. Daneben gibt es den Weg durch das Jahr mit all den Aufgaben, die jährlich anstehen: Konfirmationen und die Einführung der neuen Konfis, die Feste, wie das Gemeindefest oder ein Dankfest für die Mitarbeitenden. Der Haus- haltsplan ist zu verabschieden, die Kollekten- kasse zu prüfen. Eine spannende Herausforde- rung ist dabei, die Veränderungsimpulse aus dem Vorjahr gut in die Planung für das nächste Jahr einzubinden. Und es kommen immer wieder ungeplante Ausflüge dazu. Bei der Wanderung ändert sich die Wetterlage. Es gibt Konflikte, die viel Kraft kosten oder es gibt Veränderungen im Dekanat und im Nachbarschaftsraum der Gemeinden: Eine neue Gemeindepädagogenstelle oder die Vakanz in der Nachbargemeinde. Manche Wege entpuppen sich dabei als spannende neue Möglichkeiten, manchmal gibt es auch Irrwege und Sackgassen. 8 Personalfragen Finanzen Gottesdienste Feste Konflikte Und nun sollen weitere Ziele dazu kommen! Wandern auf dem Blütenweg an der Bergstraße oder dem Europäischen Fernwanderweg? – Die Gottesdienste für junge Familien attraktiver machen. Einen Glaubenskurs anbieten. Das Gemeindehaus umbauen. Eine Kooperation mit der Nachbargemeinde anfangen oder sogar einen Zusammenschluss planen? – Die Reaktion eines Kirchenvorstands, der die monatlichen und jährlichen Aufgaben gut erledigt und die dazwischen hineinkommenden Aufgaben auch noch bewältigt, könnte nun sein: Dafür haben wir keine Zeit und Kraft! Das wird doch zu viel! – Gleichzeitig ist es der Wunsch vieler Kirchen- vorsteherinnen und Kirchenvorsteher, nicht nur das Alltagsgeschäft zu bewältigen, sondern „hoffnungsvoll unterwegs“ zu sein und ein weiteres Ziel zu erreichen. Planung „nächstes Jahr“ Irrweg Kirchenvorstandswochenende Neue Impulse Glaubenskursangebot Haushaltsplan Gemeindehaus-Umbau Veränderung im Dekanat Neue Möglichkeiten Wetterlage Der Kirchenvorstand als Leitung Am 1. September 2015 beginnt der Weg der neuen „Wandergruppe“. Mit dabei sind „Junge Wilde und Alte Weise“, Menschen, die unterschiedliche Geschwindigkeiten laufen. Da gibt es welche, die sorgen für gute Verpflegung, andere machen gern Fotos unterwegs und halten alles fest. Es gibt Menschen, die nehmen ein fernes Ziel in Blick, andere überwachen die GPS-Karte haargenau und sagen, wie es weiter geht. Diese bunt gemischte Gruppe hat nach Artikel 13 der Kirchenordnung den Auftrag, Gemeinde „nach Schrift und Bekenntnis“ zu leiten. Konkret benennt die Kirchenordnung dabei, die „Sendung der Gemeinde in die Welt ernst zu nehmen“ und „geeignete Gemeindeglieder zur Mitarbeit“ zu „ermuntern und vorhandene Gaben in der Kirchengemeinde wirksam“ werden zu lassen. Hier wird der Blick auf den Auftrag der Kirche gerichtet. Der soll nicht dann erst in Angriff Aussichten und Ansichten, die Wanderung beginnt Veränderung genommen werden, wenn die Aufgaben der täglichen Selbstverwaltung abgearbeitet sind und dafür noch Zeit ist! Sondern der Auftrag hat Priorität. Wie kann es gehen, dass dieser Auftrag angenommen und mit Phantasie bearbeitet wird? Der Weg könnte darin liegen, dass der Kirchenvorstand begreift, dass er sich selbst leiten und seine Arbeit gestalten kann! Und das ist nicht die Aufgabe der Pfarrerin oder des Pfarrers oder des Vorsitzenden, sondern hier kommt die oben skizzierte bunt gemischte Gruppe ins Spiel. Jede und jeder mit ihren und seinen Fähigkeiten und Gaben und Neigungen, spielt eine Rolle. Das Vertrauensprinzip, „geeignete Gemeindeglieder zur Mitarbeit ermuntern und vorhandene Gaben“ wirksam werden zu lassen, muss der Kirchenvorstand in sich selbst leben, um es nach außen wirken zu lassen! Das bedeutet ganz konkret eine gute Delegation der monatlichen und jährlichen Aufgaben in die Ausschüsse eines Kirchenvorstandes, die vordenken und Beschlussvorschläge erarbeiten oder Aufgaben selbst erledigen. Bei einer Wanderung kümmern sich auch einige um den Proviant, andere um die Wegführung; bei einer Bergtour ist es wichtig, das Wetter im Blick zu haben, andere kümmern sich um das Quartier. Vertrauensvolle Delegation ist ein wirksames Mittel gegen Ermüdung, die entsteht, wenn alle immer alles machen. Kirchenvorstände sollen sich nach der Kirchengemeindeordnung daher eine Geschäftsordnung geben und die Aufgaben verteilen. Hierzu gehört auch eine Pfarrdienstordnung für die Pfarrerin oder den Pfarrer. Die Kirchengemeindeordnung ermöglicht es, dass Ausschüsse eines Kirchenvorstands einzelne Arbeitsbereiche selbst gestalten und verantworten. Auf diesem Weg setzt der Kirchenvorstand ganz konkret die Weisung der Kirchenordnung um, andere zu ermuntern und die „Sendung der Gemeinde“ zu leben! 9 Aussichten und Ansichten, die Wanderung beginnt Um Ziele zu erreichen, braucht man Kraft und Luft und die bekommt ein Gremium, wenn es sich selbst gut organisiert und leitet. Das erste Jahr einer neuen Kirchenvorstandszeit ist gewiss nötig, bis diese Selbststeuerung sich gut einspielt. Mutig träumen ... Zuversichtlich dürfen die neuen Kirchenvorstände an einem Klausurtag darangehen, ihre neuen Ziele zu finden und zu benennen. Die Arbeit an den monatlichen und jährlichen Routinen muss nicht vorher erledigt sein, die bleibt immer im Fluss, und unvorhergesehene Aufgaben kommen sowieso von allein dazu. Umso wichtiger ist das mutige Träumen. Die schon zitierte Kirchenordnung hat mit der „Sendung der Gemeinde in die Welt“ und dem „Ermuntern von Gemeindegliedern“ eine Blickrichtung und eine Methode benannt: Träume gehen über das schon immer Bekannte hinaus. Sie weisen auf noch Unbekanntes. Und es werden Menschen dazu kommen, die ihre Lust und Fähigkeiten einbringen. Es gibt Gemeinden, die machen eine Werkstatt „zum mutigen Träumen“ und laden noch andere ein, mit ihnen und für sie zu träumen. Die Landschaft, das Umfeld der Gemeinde, der Ort, der Sozialraum, die Nachbargemeinden, die Herausforderungen kommen in Blick. Es ist aufregend zu hören, was andere der Gemeinde zutrauen! Übrigens: In dieser Phase des Träumens muss keine Auskunft gegeben werden auf die Fragen, wer was bis wann erledigt und aus welcher Haushaltsstelle das bezahlt werden soll! neue Ziele finden ... In einem zweiten Schritt werden aus Träumen Ziele. Das Ziel einer Wanderung muss an einem Tag oder bei einer Hüttentour in einer Zahl von Tagen erreichbar sein. Und je länger der Weg ist, desto mehr Unvorhergesehenes kann dazwischen kommen wie eine Schlechtwetterfront. Ob aus 10 Träumen Ziele werden, entscheidet sich schon bald an der Frage der Ressourcen. Das sind in erster Linie menschliche Kräfte. Wer möchte sich für dieses Ziel einsetzen? Wenn sich nun niemand meldet, war es nur ein Traum, der gerade noch nicht „dran“ war. Doch wenn nur ein Mensch im KV sagt: „Das ist mein Ding!“, kann die nächste Frage lauten: „Was brauchst du, damit du gut starten kannst? Andere Mitarbeitende der Gemeinde oder Beratung oder finanzielle Unterstützung? Welcher bislang noch Unbeteiligte, aber Interessierte kann gewonnen werden?“ Allerdings: Es wird auch Leute geben, die dem neuen KV sagen, die vorrangige Aufgabe sei der Erhalt des Bestehenden. Neue Ziele lösen manchmal Ängste aus, das Alte werde nun über Bord geworfen und nicht mehr geachtet. Hilfreich könnte da der Satz sein: „Segne unser Tun und Lassen.“ Das „Lassen“ muss nicht zwangsläufig bedeuten, etwas fallen zu lassen, man kann auch etwas einfach bestehen lassen und dennoch die Kräfte ausrichten. Und manchmal geht wirklich etwas zu Ende. Und Neues fängt an. ... und ins Leben der Gemeinde integrieren Dann folgt der dritte Schritt: Es wird z. B. eine Projektgruppe gegründet, die aus KV-Mitgliedern und anderen „geeigneten Gemeindegliedern“ besteht. Auch Neugierige dürfen mitarbeiten! Im Gottesdienst wird die Projektgruppe „ausgesendet“. Die Gemeinde erfährt von den Zielen und andere Interessierte schließen sich an. Im Kirchenvorstand ist ein Bericht dieser Gruppe In den genannten drei Phasen vom Traum über das Ziel zum Projekt gibt es verschiedene Arbeitsbereiche unserer Kirche, die Sie beraten: Ermutigen beim Träumen, helfen beim Fokussieren und praktisch unterstützen beim Planen. Nehmen Sie diese Angebote in Anspruch! ... oder mutig scheitern Bei einer Wanderung in den Alpen kann es noch im Sommer passieren, dass plötzlich ein Schneefeld vor einem liegt. Steil, die Oberfläche zu Eis gefroren, rutschig und es geht steil und gefährlich weit nach unten. Ohne Steigeisen – und wer hat die schon im Sommer dabei – unpassierbar. Schon viele Höhenmeter am Morgen gelaufen, aber hier ist die Wanderung zu Ende. Es geht wieder hinab. Enttäuschung ist spürbar. „Das hätte man doch wissen müssen.“ Vorwürfe werden geäußert. Im Tal angekommen erst mal eine Pause: Suppe, Brot und ein Bier. Anstoßen auf die gute Weggemeinschaft bis dahin und auf ein Neues! Jedes neue Projekt trägt das Risiko des Scheiterns in sich. Aber das ist kein Grund, das Projekt nicht zu beginnen. Vielleicht ist bei der Gelegenheit ein gutes Team entstanden, das nach einer Erholungszeit schon bald einen neuen Weg oder ein anderes Ziel vor Augen hat. Außerdem kommt dabei eine evangelische Grunderfahrung zum Ausdruck: Wir dürfen scheitern! Wir dürfen Fehler machen. Für manches Richtige ist manchmal auch noch nicht die Zeit. Manche Wanderer müssen nochmal in der Hütte übernachten, bis der Sturm vorüber ist. Aussichten und Ansichten, die Wanderung beginnt in den nächsten Monaten fester Bestandteil der Sitzung. Es geht zu wie bei der Entwicklung eines Produktes: Prototypen werden vorgestellt, Kommentare gehört, Ideen hinzugefügt, es wird wertgeschätzt und gelobt und die Gruppe wird weiter losgeschickt. Rückschläge gibt es auch: Enttäuschung, dass erste Ideen nicht so ankommen. Aber welcher Prototyp geht schon in Serie? Neue Ermutigung wird ausgesprochen. Und auf einmal steht es da: Der Glaubenskurs, der im nächsten Jahr angeboten wird. Die Flüchtlingsinitiative zusammen mit der Nachbargemeinde. Das Gospelchorprojekt. Haushaltsmittel waren keine vorgesehen, aber es haben sich Spenderinnen und Spender gefunden und nach einem Jahr ist das neue Modell fester Bestandteil geworden. Planen und offen bleiben für Neues Beim schon erwähnten Klausursamstag zum „mutigen Träumen“ wurden noch mehr Träume aufgeschrieben. Und im Lauf der Zeit kommen neue Impulse und Herausforderungen hinzu: Das Diakonische Werk hat eine Wohngruppe mit behinderten Menschen in der Gemeinde angesiedelt; einige besuchen das Gemeindeleben. Syrische Flüchtlinge leben in der Gemeinde und Menschen haben sich beim KV gemeldet, sie würden gern Deutschunterricht geben. Da ist Dynamik im Spiel und das Leben ist nicht ordentlich planbar. Der Kirchenvorstand darf dabei immer auf seine Rolle als Leitungsgremium schauen, das zur Arbeit ermutigt und selbst mit anpackt. Er ist aber auch begrenzt, in dem, was seine Mitglieder selbst zu leisten vermögen. Zur Leitungsaufgabe des KV gehört auch die Klarheit manchmal zu sagen: „Gute Ideen machen wir auch nicht!“, denn die gute Idee der anderen Gemeinde ist nicht sofort ein Ziel für die eigene Gemeinde. 11 Aussichten und Ansichten, die Wanderung beginnt Pausen und Orientierungen Es ist wunderbar nach anstrengendem Aufstieg an einem schönen Aussichtspunkt die Rucksäcke zu öffnen, und Brot und Käse, Eier und Obst und Schinken herauszuholen. Erstaunlich, was so ein Wanderproviant alles zu Tage fördert. Ausruhen und auftanken ist angesagt. Solche Zeiten sind im Leben eines KV die Andachten und die Gespräche über den Glauben. Zeiten der Energiezufuhr, Zeiten des Stillwerdens. Abseits von vielen lauten Fragen, die sich aufdrängen, fragt der KV nach dem, was wirklich wichtig ist. Wenn der KV diese Zeiten für sich gestaltet, leitet er sich selbst und gibt den Ton an für die ganze Gemeinde. Wir leben nicht aus eigener Kraft, wir wissen, dass Jesus gesagt hat: „Ohne mich könnt ihr nichts tun“. An einem Tag kommt eine Fraktion der Wandergruppe zum Kirchenvorstand und sagt: „Wir sind keine Wandergruppe mehr! Wir können die karierten Hemden und Kniebundhosen nicht mehr sehen; und die alten Wanderlieder wollen wir nicht mehr singen. Wir sind eine moderne Outdoor-Trekking-Gruppe und wollen auch steilere Wege gehen.“ Übersetzt: Wir stellen uns Gemeinde ganz anders vor, wollen ein neues Profil, neue Musik, neue Gottesdienste. Ganz oft ist das eine Generationenfrage. Das Neue Testament ist voll davon: Es gibt Junge und Alte, Männer und Frauen, Reiche und Arme, Menschen verschiedener Herkunft. In Unterschiedlichkeit eins zu sein, ist eine große Aufgabe und gleichzeitig ein Geschenk. Manchmal kommt in Andachten auch die Frage nach dem richtigen Weg zur Sprache. Wohin sollen wir gehen, ausgehend von Herausforderungen, die sich uns stellen? Wie ist das Volk Israel, wie ist die junge Gemeinde weitergegangen? Was hat sie geleitet? Es ist wichtig, dass z. B. in einem Bibelgespräch die Ideen und Impulse der KV-Mitglieder zu Wort kommen. Neben der Ausrichtung der Gemeinde hin zur „Sendung für die Welt“, neben der Einbindung vieler Menschen in die Aufgaben der Gemeinde, ist das die dritte große Herausforderung für den KV: Geistliche Leitung der Gemeinde. Ressourcen verfügbar machen, zur Quelle gehen. Unterschiedliche Wege gleichzeitig gehen Es könnte nämlich auch sein, dass die Einigkeit bunt ist und einen großen Überblick braucht. 12 Für den Kirchenvorstand ist die Königsdisziplin, wenn verschiedene Gruppen in der Gemeinde verschiedene Routen gehen und die Leitung die Aufgabe hat, immer wieder zusammenzuführen, was für eine Zeit verschiedene Wege geht. Der Kampfruf: „Wir wollen niemals auseinandergehen!“, führt oft zu endgültiger Trennung und Menschen verlassen sogar die Gemeinde. Aber es ist auch möglich, unterschiedliche Routen um den Berg herumzugehen, Programme für verschiedene Generationen einzurichten und sich abends im Gasthaus gemeinsam zu treffen! Wenn der KV die Gemeinde und sich selbst leitet, welche Rolle spielt dann die oder der KV-Vorsitzende, zusammen mit den Pfarrerinnen und Pfarrern der Gemeinde? Ganz klar, in diesen Personen bündelt sich die Leitungsaufgabe und sie haben Karte und Kompass und die Wetterkarte in der Hand. Sie schauen heute schon, wohin die Wanderroute des nächsten Tages führt. Es ist gut, wenn die Leitung nicht in einer Person liegt, die allein die Aufgabe und die Last hat, zu bestimmen, über was im Kirchenvorstand gesprochen wird. Das Aufstellen der Tagesordnung einer Sitzung, das Gestalten der Andacht, das Thema einer jährlichen Klausur des KV, hier geschieht die Routenführung der Gemeindearbeit. Es tut gut, das im kleinen Kreis zu besprechen. Auch hier bieten Arbeitsstellen der EKHN ihre Hilfe an. Wie man eine Sitzung gut leitet, wie man die monatlichen Routinen gut organisiert. Ganz wichtig ist, wie man mit Feedback und Kritik umgeht, wie man Dinge wieder auf die Tagesordnung setzt, Ergebnisse auswertet und Veränderungen wieder einspielt. So wird KV-Arbeit wirklich aussichtsreich. Ausblick Aussichten und Ansichten, die Wanderung beginnt Leitung der Leitung Sie haben die Wahl! Es gibt eine Fülle von Möglichkeiten. Wählen Sie aus, welche Ziele Sie sich setzen und welche Wege Sie gehen wollen (und welche nicht)! In diesem Handbuch finden Sie Angebote, die Sie in Ihrer KV-Arbeit unterstützen können. Sie helfen Ihnen bei der täglichen Verwaltungsarbeit, den Routineaufgaben der Kirchenvorstandsarbeit und bei dem, was Ihnen selbst „Lust auf Gemeinde“ macht: Träumen und neue Wege gehen und zum Ziel kommen. Elke Breckner und Andreas Klein, IPOS 13 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen Zentrum Verkündigung GOTTESDIENST KULTUR – stärken, begleiten und gestalten In Ihrer Kirchengemeinde bringen Menschen großzügig ihre Gaben und Kompetenzen ein. Miteinander werden Gottesdienste gefeiert, Projekte auf den Weg gebracht, das geistliche und kulturelle Leben wird gepflegt, die Kirchenräume sind einladend gestaltet, Altes und Neues werden auf gute Weise miteinander verbunden. In Ihrer Arbeit als Kirchenvortand begegnet Ihnen aber auch Belastendes, das mit den Veränderungsprozessen und Umbrüchen in der Gesellschaft und in der Kirche einhergeht. Im Blick auf die Aufgaben und Erwartungen, die sich mit Ihrem Amt als neu gewählte Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher verbinden, stellen sich elementare Fragen: Unsere Aufgabe als gesamtkirchliches Zentrum ist es, für andere und mit anderen zu arbeiten. Unsere Arbeit kommt Pfarrerinnen und Pfarrern und allen, die sich ehrenamtlich, haupt- und nebenberuflich im Bereich der Verkündigung engagieren, zu Gute. Dies geschieht in Begegnungen bei Beratungen, Fortbildungen und Gesprächen, aber auch in Aus- und Weiterbildungen und durch unsere Materialien (z. B. Materialbücher, Predigtvorschläge, Periodika: Impuls Gemeinde und Kirchenmusikalische Nachrichten). Was gibt uns Kraft für unser Leben? Was sollen wir tun und was können wir lassen? Wie finden wir in eine Haltung der Zuversicht und Besonnen heit, dass wir unsere Arbeit mit Freude und Liebe tun können? Unser Anliegen als Zentrum Verkündigung ist, Sie bei Ihren Aufgaben zu unterstützen, um mit Ihnen gemeinsam die Klarheit, Vielfalt und geistliche Tiefe der Verkündigung zu stärken. Ausführliche Informationen über das Zentrum Verkündigung finden Sie auf unserer Internetseite: zentrum-verkuendigung.de Ihre Ansprechpartnerinnen: Oberkirchenrätin Pfarrerin Sabine Bäuerle, Zentrumsleitung E-Mail: [email protected] Jutta Winkler, Geschäftsführung und Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit E-Mail: [email protected] Zentrum Verkündigung: zentrum-verkuendigung.de E-Mail: [email protected] Telefon: 069 713790 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 15 Zentrum Verkündigung Kunst und Kirchenraum Das Referat Kunst und Kirche hilft Ihnen gerne, wenn Sie Ihren Kirchenraum verändern wollen, seien es Paramente und Altargerät oder ein komplettes Raumkonzept samt Altar und Kanzel oder neue, künstlerisch gestaltete Fenster. Das Referat begleitet sie bei theologischen Fragen (z. B. „was bedeutet ein Altar für uns?“), hilft bei der Auswahl möglicher Materialien und Stilmittel und bringt Sie in Kontakt mit geeigneten Künstlerninnen oder Künstler. Manchmal hilft ein Wettbewerb mit verschiedenen Entwürfen weiter. In Zusammenarbeit mit dem Baureferat der EKHN kann das Referat Kunst und Kirche Sie bis zum erfolgreichen Abschluss durch den Prozess begleiten und in manchen Fällen mit Zuschüssen helfen. Darüber hinaus finden Sie hier auch einen Ansprechpartner für Ausstellungen und für die „Offene Kirche“, wenn Ihre Kirche unter der Woche zum Besuch einladen soll. Ihr Ansprechpartner: Pfarrer Dr. Markus Zink, Referent für Kunst und Kirche E-Mail: [email protected] Offene Kirche: offene-kirchen-ekhn.de Orgeln und Glocken Meist sind Glocken und Orgel einfach „da“. Im Laufe der Jahre und Jahrzehnte ist es aber ganz natürlich und vorhersehbar, dass neben einer Wartung kleinere Reparaturen oder größere Überholungen notwendig werden, vielleicht sogar Restaurierungen oder Neuanschaffungen. Für die Begleitung dieser Maßnahmen auf der Schnittstelle zwischen Musik und Technik steht Ihnen von der ersten Planung bis zur Fertigstellung das Referat Orgel- und Glockensachverständigkeit im Zentrum Verkündigung zur Seite. Das Beratungsangebot umfasst weiterhin Hinweise zur Finanzierung oder Aspekte der Denkmalpflege bei alten und kostbaren Instrumenten. Auch wenn Sie Fragen zur liturgischen Verwendung der Instrumente oder zur Gestaltung einer Läuteordnung haben, finden Sie hier die richtigen Ansprechpartner. Übrigens: Auf der Internetseite des Zentrums Verkündigung können Sie unter der Rubrik Orgeln und Glocken auch Handreichungen zu Erhaltung, Pflege, Heizung und Raumklima abrufen. Ihr Ansprechpartner: Thomas Wilhelm, Orgel- und Glockensachverständiger E-Mail: [email protected] 16 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen Kunstvoll Raum und Klang gestalten Kirchenräume predigen mit – auch ohne Worte, aber mit Farbe, Formen, Licht und Klang. Jeder Kirchenvorstand setzt sich früher oder später damit auseinander, vor allem, wenn eine Renovierung ansteht. Vier Leitfragen stehen dabei im Vordergrund: Wie soll unser Kirchenraum samt Geläut und Bestuhlung wirken? Was bedeutet die Raumaus stattung für unsere Liturgie und unseren Gottesdienst? Was sagen die Dinge im Raum über unseren Glauben? Wie kann unsere Kirche einladender werden? Die Vielfalt der Gaben leuchtet Den einen Gottesdienst gibt es nicht mehr. Neben Pfarrerinnen und Pfarrern, Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern bringen sich unterschiedlichste Menschen mit ihren Gaben und Begabungen in die Gestaltung von Gottesdiensten mit ein und legen so Zeugnis vom ihrem Glauben ab. Für dieses vielfältige Engagement von Ehrenamtlichen im Bereich der Verkündigung braucht es Kenntnisse und Fähigkeiten, damit die Gaben und Begabungen von den Ehrenamtlichen leuchten können. Das Referat Ehrenamtliche Verkündigung berät und unterstützt Personen, die sich für den Lektoren-oder Prädikantendienst interessieren. Es unterstützt diese durch überregionale Fortbildungen und die Herausgabe der Predigtvorschläge. Es bildet zudem Küsterinnen und Küster aus- und fort. Das Referat Spiel und Theater berät und unterstützt Personen und Gruppen, die theaterpädagogisch in der Kirchengemeinde arbeiten. Ob bei Projekten oder in regelmäßigen Theatergruppen bei Fragen zum Thema Spiel und Theater sind sie hier richtig. Außerdem bietet das Referat eine theaterpädagogische Ausbildung an. Auch ohne Ordination ist es möglich an verantwortlicher Stelle Gottesdienste mit den Gemeinden zu feiern. Lektorinnen oder Lektoren leiten Gottesdienste unter Verwendung einer Lesepredigt. Prädikantinnen oder Prädikanten formulieren selbst ihre Predigten oder Gebete. Mitglieder des Kirchenvorstandes übernehmen im Gottesdienst die Begrüßung, die Schriftlesung und die Verabschiedung. Sie wirken mit bei der Austeilung des Abendmahls und bei der Fürbitte. Auch manch Küsterdienst wird von engagierten Gemeindegliedern ehrenamtlich übernommen. Gerade bei besonderen Gottesdiensten, wie z. B. dem Gottesdienst mit Krippenspiel, bei alternativen Gottesdienstformen oder den Gottesdiensten mit Konfirmanden planen und gestalten Ehrenamtliche mit den Hauptamtlichen zusammen. Ihre Ansprechpartnerin: Pfarrerin Dr. Christiane Braungart, Referentin für Ehrenamtliche Verkündigung E-Mail: [email protected] Ihr Ansprechpartner: Uwe Hausy, Referent für Spiel und Theater E-Mail: [email protected] Theaterpädagogische Ausbildung: modulausbildung.de Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 17 Zentrum Verkündigung Das Referat „Geistliches Leben“ bietet: Geistlich stärken „Geistlich“ meint, dass ein Mensch, eine Gruppe oder Gemeinde bewusst dem Einfluss des Heiligen Geistes Raum gibt. Dies bewirkt, dass wir uns von der Liebe Gottes inspiriert, getragen und gestärkt wissen und darum fröhlich glauben, lieben und hoffen können. Bei der Gestaltung des geistlichen Lebens sowohl im persönlichen wie im gemeindlichen Bereich können Sie sich Unterstützung holen. Ihre Ansprechpartnerin: Pfarrerin Dorothea Hillingshäuser, Referentin für Geistliches Leben E-Mail: [email protected] Ihr Ansprechpartner: Pfarrer Dr. Klaus Douglass, Referent für missionarisches Handeln und geistliche Gemeindeentwicklung E-Mail: [email protected] Stärkung des geistlichen Lebens von Ehren- und Hauptamtlichen in der Vielfalt evangelischer Frömmigkeit und Spiritualität Impulse für geistliches Leben im Kirchenvorstand Vermittlung von geistlicher Begleitung Fort- und Weiterbildungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Bereich geistlicher Angebote Das Referat „Missionarisches Handeln und geistliche Gemeindeentwicklung“ bietet: 18 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen Fortbildungen und Begleitung u. a. zu den Themen „Glaubenskurse“, „Sprachfähig werden im Glauben“, oder „Glaubensweckende Verkündigung“ Unterstützung in den Bereichen „Hauskreisarbeit“, „gabenorientierte Mitarbeit“, „Missionarische Gottesdienste“ oder „Bibeltage und Bibelwochen“ Kirchenvorstandstage zu Fragen der geistlichen Gemeindeentwicklung und Folgeangebote zu dem für die Kirchenwahl 2015 entwickelten Glaubenskurs für Kirchenvorstände „Sehnsucht nach mehr“ Lebendig Gottesdienst feiern Stärkung im Glauben finden wir im Gottesdienst. Dabei gibt es nicht mehr den Gottesdienst und auch nicht mehr den Kindergottesdienst. Viele Gemeinden haben sich auf die Suche nach neuen Konzepten gemacht. Lange Zeit war die Zielgruppenfrage die wichtigste. Jetzt sind wir auch wieder auf der Suche nach Konzepten, die Menschen verschiedener Milieus, Generationen und Lebensformen verbinden. Grundlegend dabei ist für uns: Jeder Gottesdienst, den wir feiern, ist ein vollwertiger Gottesdienst, selbstverständlich auch der Kindergottesdienst. Zu diesen und weiteren Fragen bieten wir Fortbildungen und Beratungen für Pfarrerinnen und Pfarrer, Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern sowie Ehrenamtliche an. Wir sind über unsere Landeskirche mit weiteren Instituten und Einrichtungen vernetzt, reflektieren und diskutieren diese Themen mit anderen. In Publikationen, sowohl gedruckt als auch online, suchen wir Wege für lebendige Gottesdienste und stellen Material zur Verfügung. Viele Gemeinden bewegen die Fragen: Wie können wir einladende Gottesdienste gestalten? Was ist Liturgie? Wie können wir sie gut mitfeiern? Wollen wir etwas ändern? Wie können Ehrenamtliche in Gottesdiensten mitwirken? Welche alternativen Gottesdienstformen gibt es? Und welche passen zu uns und unseren Möglichkeiten? Wie gehen wir damit um, dass Menschen nicht mehr regelmäßig Gottesdienste besuchen? Wie finden wir neue Formen, Gottesdienste mit wenigen zu feiern? Wie können mehrere Gottesdienstorte nach Pfarrstellenreduzierung oder Gemeindefusionen bespielt werden? Wie finden wir eine elementare Sprache in Gebet und Predigt? Wie können wir generationenverbindende Gottesdienste feiern? Wie begegnen wir dem Bedürfnis nach moderner Musik in Gottesdiensten? Wie verbinden sich Wort und Musik? Wie können wir auch hinsichtlich der Musik generationenverbindend feiern? Wie gestalten wir unsere Abendmahlsfeiern einladend und stärkend – auch mit Kindern? Wie kommen Kinder in unseren Gottesdiensten und Kasualgottes- diensten vor? Wie können Taufgottesdienste so gestaltet werden, dass anwesende Kinder Raum und Freiraum finden? Wie gehen wir mit der Unruhe um? Welche Konzepte für Gottesdienste mit Kindern gibt es? Ihre Ansprechpartnerinnen: Pfarrerin Natalie Ende, Referentin für Gottesdienste mit Kindern E-Mail: [email protected] Pfarrerin Doris Joachim-Storch, Referentin für Gottesdienst E-Mail: [email protected] Ursula Starke, Referentin für Singen mit Kindern E-Mail: [email protected] Rechtsauskünfte zu Fragen des Urheberrechts und der Gema: Oberkirchenrätin Sabine Langmaack, Stabsbereich Recht der Kirchenverwaltung E-Mail: [email protected] Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 19 Zentrum Verkündigung Klangvoll Gemeinde bauen Kirchenmusik führt Menschen verschiedener Generationen in der Gemeinde zusammen: singend, spielend, hörend in Chören, Bands, Posaunenchören, Instrumentalgruppen und an der Orgel in Gottesdiensten, Konzerten und anderen Gemeindeveranstaltungen Mitarbeitende des Zentrum Verkündigung beraten zu Fragen des Urheber- und Aufführungsrechts und zur Eingruppierung bei nebenberufliche kirchenmusikalische Tätigkeit, stellen Urkunden für Dienstjubiläen nebenberuflicher Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker aus und organisieren die Ausleihe der landeskirchlichen Orgeln. Nähere Informationen und Kontaktdaten von allen Mitarbeitenden finden Sie auf unserer Internetseite. Ihre Ansprechpartnerin und Ansprechpartner: Wolfgang Diehl, Referent für Gitarre und Bandarbeit E-Mail: [email protected] Bernhard Kießig, Referent für Pop Piano, Pop- und Gospelchor E-Mail: [email protected] Christa Kirschbaum, Landeskirchenmusikdirektorin E-Mail: [email protected] Abteilung Kirchenmusik: zentrum-verkuendigung.de/unsere-themenbereiche/kirchenmusik 20 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen Kirchenmusikalische Arbeit in der Gemeinde bewegt sich dabei im Spannungsfeld zwischen künstlerischem Anspruch und der Ermöglichung der Teilhabe vieler. Unterstützung und Beratung zu den vielfältigen Themen und Aufgaben erhalten Sie von den kirchenmusikalischen Fachleuten des Zentrums Verkündigung: Gemeindesingen Musizieren in der Kindertagesstätte Singen mit Kindern Musik mit Konfirmandinnen und Konfirmanden Popularmusik Bläserarbeit Orgel- und Glockensach- verstand Sie bieten kirchenmusikalische Aus- und Fortbildungen an, auch in Zusammenarbeit mit den Dekanatskantorinnen und Dekanatskantoren sowie mit der Kirchenmusikalischen Fortbildungsstätte Schlüchtern: D- und C-Ausbildung mit den Hauptfächern Bandleitung, Chorleitung, Bläserchorleitung, Gitarre, Kinderchorleitung, Pop- und Gospelchorleitung, Pop Piano, Orgel Studientage Gemeindesingen, Gottesdienst- und Gesangbuchkunde, Klingende Bibliothek, thematische Fortbildungen und Schulungen Zentrum Seelsorge und Beratung Das Zentrum Seelsorge und Beratung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) bietet allen, die in den Bereichen Seelsorge und Beratung tätig sind, fachliche Unterstützung. Die Gemeinde ist der Ort gelebten Glaubens, an dem christliche Seelsorge auf vielen Ebenen und auch in pastoralen Handlungsfeldern erlebbar wird. Der Kirchenvorstand trägt hier Mitverantwortung für die Seelsorge. Daher steht das Zentrum auch hier beratend und unterstützend zur Seite – genauso wie den Pfarrerinnen und Pfarrern in den Gemeinden. Das Zentrum Seelsorge und Beratung bietet fachliche Beratung in den unterschiedlichen Seelsorgebereichen und der Psychologischen Beratungsarbeit, Aus-, Fort- und Weiterbildung in Seelsorge, sowie Psychologische Beratung für Mitarbeitende. Folgende Herausforderungen sieht das Zentrums Seelsorge und Beratung für die kommenden Jahre: Besuchsdienst / Besuchsseelsorge Altenseelsorge Inklusion Interreligiöse Begegnung Seit jeher ist es eine zentrale Aufgabe der Kirche, Menschen auf ihrem Lebensweg und in den verschiedenen Lebensphasen zu begleiten. Durch professionelle Hilfe in Form von Seelsorge und Beratung erfüllt die evangelische Kirche ihren Auftrag, das Evangelium von Jesus Christus in Wort und Tat zu bezeugen. Seelsorge wird dabei als „Unterstützung in der Lebensgestaltung“ definiert. Diese Definition leitet sich aus der Überzeugung ab, dass der christliche Glaube eine wesentliche Bedeutung für ein erfülltes Leben hat. Zum einen, bietet er Orientierung und kann neue Wege aufzeigen. Zum anderen, macht der Glaube und die christliche Tradition die Menschen sprachfähig und hilft ihnen so, ihre Wünsche und Hoffnungen zu formulieren und für ihre Interessen im Leben einzutreten. Besuchsdienst / Besuchsseelsorge Die qualifizierte Mitarbeit Ehrenamtlicher in den Gemeinden wird zunehmend eine größere Bedeutung in den Gemeinden gewinnen. Auf dem Feld des Besuchsdienstes und der Besuchsseelsorge wird die Teilhabe Ehrenamtlicher in den nächsten Jahren deshalb zunehmen. Der Besuch von Menschen zu Hause ermöglicht es, sie in ihren Lebenszusammenhängen wahrzunehmen und wertzuschätzen. Auch für die Besuchsseelsorge ist der Kirchenvorstand in besonderer Weise verantwortlich. Pfarrerinnen und Pfarrer oder andere neben- oder ehrenamtlich Mitarbeitende besuchen in Kirchengemeinden Zugezogene, Konfirmandeneltern, aber vor allem alte, kranke oder sterbende Menschen. Über einen Besuch freuen sich auch Menschen, die Geburtstag feiern oder ein anderes Jubiläum begehen (z. B. Silberne, Goldene und Diamantene Hochzeit). Besucht werden außerdem Menschen in Krankenhäusern, in Altenheimen oder im Rahmen der Hospizarbeit. Um die Arbeit der Ehrenamtlichen zu stärken, wurde am Zentrum Seelsorge und Beratung ein Ausbildungskonzept entwickelt. Ehrenamtliche erhalten eine praxisnahe Ausbildung auf einem hohen pastoralpsychologischen Niveau unter Mitwirkung von erfahrenen Pfarrerinnen und Pfarrern. Nach der Ausbildung zur Seelsorge werden sie öffentlich in einem Gottesdienst für diesen wichtigen Dienst der Kirche beauftragt. Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 21 Zentrum Seelsorge und Beratung Altenseelsorge Im demographischen Wandel sieht das Zentrum Seelsorge und Beratung eine der größten Herausforderungen der nächsten Jahre. Die Zahl alter und hochaltriger Menschen in den Gemeinden steigt. Die Kirchenleitung hat auf Vorschlag des Zentrums Seelsorge und Beratung eine Neuorientierung in der Altenseelsorge vorgenommen. Zukünftig sollen nicht nur die Menschen in den Blick genommen werden, die in Altenpflegeeinrichtungen leben (Aufgabe der klassischen Altenheimseelsorge), sondern auch diejenigen, die noch in den eigenen vier Wänden leben können und deren Lebensradius auf Grund des Alters eingeschränkt ist (deshalb neu: Altenseelsorge). Das Zentrum Seelsorge und Beratung ist davon überzeugt, dass der demographische Wandel eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und nur in Kooperation mit allen Kräften bewältigt werden kann. Die neu geschaffenen Pfarrstellen der Altenseelsorge sollen innerhalb der EKHN ein Netzwerk bilden, in dem bereits vorhandene kirchliche Angebote in Beziehung gesetzt und weiterentwickelt werden sollen. Gleichzeitig sollen diese Stellen der Altenseelsorge die Ansprechpartner für die Kommunen und die Schnittstellen für das bürgerschaftliche Engagement sein. Die Pfarrstellen der Altenseelsorge verteilen sich über die ganze Fläche der EKHN, jeweils zwei Stellen in einer Propstei. So soll sichergestellt werden, dass jede Gemeinde in relativer Nähe eine Person finden kann, die sie in Fragen des demographischen Wandels, dementielle Erkrankungen, Gemeinwesenorientierung und in Hinblick auf Altenseelsorge beraten kann. Da sich das Netzwerk dieser Stellen im Aufbau befindet (noch nicht alle geplanten Stellen sind besetzt) erhalten Sie aktuelle Informationen über die Homepage des Zentrums Seelsorge und Beratung. Oder kontaktieren Sie im Zentrum den zuständigen Studienleiter, Herrn Pfarrer Lutz Krüger. Inklusion Das Thema Inklusion ist ein Querschnittsthema, das zukünftig kirchliches Handeln in allen Bereichen verändern und beeinflussen wird. Der Behindertenbereich ist sicher der wichtigste davon. Er betrifft nicht nur die Inklusion geistig behinderter Menschen, sondern auch die Inklusion Schwerhöriger, Gehörloser und Sehbehinderter bzw. Blinder. Dies erfordert eine Umstrukturierung des Bereichs Behindertenseelsorge. Nach und nach sollen aus den vorhandenen Stellen der klassischen Behindertenseelsorge Fachberater-Stellen „Inklusion“ (0,5 Pfarrstellen pro Propstei) entwickelt werden. 22 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen Die Pfarrstellen für Inklusion sollen Folgendes leisten: Auf der Ebene der Strukturen: Hier sollen sie Kirche entwi ckeln, Gebäude verändern und Vielfalt organisieren helfen. Auf der Ebene der Praktiken: Hier sollen sie pädagogische Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, um das Mitmachen möglichst aller zu fördern. Auf der Ebene der Kultur(en): Hier sollen sie neue Werte vermitteln, eine neue Bewusstseinsänderung herbeiführen und ein neues Gemeinschaftsgefühl bilden helfen. Ziel ist es, möglichst viele Benachteiligungen in der sozialen Interaktion, aber auch Barrieren (in den Köpfen und bei Gegenständen) abzubauen und möglichst viele Menschen zu berühren und für dieses Thema zu gewinnen. Grundlage der Zusammenarbeit sind die für die Seelsorgeausund -fortbildung geltenden Standards der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie (pastoralpsychologie.de) und die Empfehlungen des Rates der Religionen in Frankfurt (rat-der-religionen.de). Die Weiterentwicklung der entstandenen Beziehungen im gemeinsamen Lernen und Tun gehört zu den aktuellen Aufgaben des Zentrums Seelsorge und Beratung. Interreligiöse Begegnung Einen ausführlichen Überblick über die aktuellen Angebote finden Sie auf der Homepage des Zentrums unter zsb.ekhn.org Ein breites Angebot an Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich der Seelsorge verhilft Gemeindepfarrerinnen und Gemeindepfarrern, Pfarrkolleginnen und -kollegen in Einrichtungen und ehrenamtlich Mitarbeitenden dazu, ihre Kompetenzen zu vertiefen, Gaben weiterzuentwickeln und größere Sicherheit gewinnen. Es werden grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen vermittelt, daneben wird Raum geboten für den Umgang mit aktuellen Herausforderungen und Fragestellungen wie etwa der Seelsorge in interkulturellen Begegnungen, im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Krisen oder im Bereich der Sterbe- und Trauerbegleitung. Dies geschieht in Langzeitkursen mit intensivem Praxisbezug, in thematischen Kursangeboten und in Studientagen. Spezielle Themen können je nach Bedarf auch regional vor Ort bearbeitet werden. Alle Kursangebote finden gemäß der geltenden Standards der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie statt. Zentrum Seelsorge und Beratung Kaiserstraße 2 61169 Friedberg Telefon: 06031 162950 Fax: 06031 162951 E-Mail: [email protected] zsb.ekhn.org Die Begleitung des Mitmenschen in seiner Bedürftigkeit, Not und Freude, die Sorge um den Nächsten ist ein Anliegen, das alle Religionen kennen. Eine zunehmend interreligiös und interkulturell geprägte Gesellschaft erfordert den religionssensiblen Umgang in Gemeinden, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen. Seit 2011 kooperiert das Zentrum Seelsorge und Beratung der EKHN projektbezogen mit einem muslimischen Verein im Rhein-Main-Gebiet. In verschiedenen Ausbildungskursen haben Mitarbeitende des Zentrums den Verein dabei unterstützt, eine muslimische Klinik – und Notfallseelsorge in Frankfurt aufzubauen. Ein zweites Projekt fand in Kooperation mit einem buddhistischen Verein in Frankfurt statt. Aus-, Weiter- und Fortbildung von Pfarrerinnen und Pfarrern Psychologische Beratung für Mitarbeitende Wenn haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende oder ihre Familienangehörigen in eine persönliche Krise geraten oder von psychischen Probleme betroffen sind, so können auch sie sich direkt an das Zentrum Seelsorge und Beratung wenden. Mitarbeitende des Zentrums stehen ihnen helfend zur Seite und bieten auf Wunsch Einzel-, Paar- und Familienberatung an. Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 23 Zentrum Seelsorge und Beratung Ihre Ansprechpartnerin und Ansprechpartner: Oberkirchenrat Christof Schuster, Leitung des Zentrums Seelsorge und Beratung Telefon: 06031 162950 Fax: 06031 162951 weiterhin erreichbar unter: Telefon: 06151 405-431 (Kirchenverwaltung der EKHN ) E-Mail: [email protected] O b e rk i r c h e n rat Chr i sto f S c h u st e r Pfarrer Lutz Krüger, Studienleitung Ehe-, Familienund Lebensberater (EZI), Stellv. Leitung des Zentrums Seelsorge und Beratung Telefon: 06031 162950 Fax: 06031 162951 E-Mail: [email protected] Pfarrer Dr. Raimar Kremer, Diplom-Psychogerontologe, Studienleiter Supervisor (DGSv) Telefon: 06031 162950 Fax: 06031 162951 E-mail: [email protected] Diplom-Psychologin Jutta Lutzi, Studienleiterin Psychologische Psychotherapeutin Supervisorin (DGSv, BDP, EKFuL) Landeskirchliche Beauftragte für psychologische Beratungsarbeit Telefon: 06031 162950 Fax: 06031 162951 E-mail: [email protected] Pfarrer Bernd Nagel, Supervisor (DGfP), Psychodramaleiter (DGfP) Systemischer Coach, Studienleiter Telefon: 06031 162950 Fax: 06031 162951 E-mail: [email protected] P f arr e r L u tz K rüg e r P f arr e r D r . R a i m ar K r e m e r D i plo m - P s y c holog i n J u tta L u tz i P f arr e r B e r n d Nag e l 24 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen Zentrum Bildung Das Zentrum Bildung gliedert sich entsprechend der Breite seines Handlungsfeldes Bildung und Erziehung inhaltlich in drei Fachbereiche: Erwachsenenbildung und Familienbildung Kinder- und Jugend Kindertagesstätten Fachbereichsübergreifend werden im Zentrum Bildung die Fachund Profilstellen wie auch der gemeindepädagogische Dienst gefördert und begleitet. Das Zentrum Bildung ist das gesamtkirchliche Unterstützungszentrum für das Handlungsfeld Bildung und Erziehung. Im Handlungsfeld Bildung und Erziehung begleitet, fördert und vernetzt das Zentrum Bildung die Bildungsarbeit der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und unterstützt die Profilentwicklung in den Regionen. Das Zentrum orientiert sich am Konzept des „lebensbegleitenden Lernens“. Lebensphasengerechte Bildung fragt nach den biographischen Herausforderungen und nimmt die Lebenslagen der Menschen in den Blick. Mit zielgruppenspezifischen Konzepten nimmt das Zentrum kirchliche Bildungsverantwortung für die haupt- und ehrenamtliche, professionelle Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Familien wahr. Die Zuständigkeit des Zentrums bezieht sich auf den außerschulischen und allgemeinen / außerberuflichen Bildungsbereich der EKHN und beinhaltet den Bereich der öffentlichen Bildungsverantwortung. Die Aufgaben und Angebote werden gemäß der Verwaltungsverordnung zur Unterstützung der Arbeit in den kirchlichen Handlungsfeldern (Handlungsfelderverordnung – HfVO) wahrgenommen. Die Fachbereiche des Zentrums Bildung sorgen für die Entwicklung von Theorie und Praxis eines Handlungsfeldes Bildung durch Beteiligung an der theologischen, gesellschaftlichen und fachlichen Diskussion, die Qualitätssicherung der kirchlichen Arbeit in den Handlungsfeldern, Beratung und Unterstützung der Kirchengemeinden, Dekanate und kirchlichen Einrichtungen, die Unterrichtung der Kirchenleitung bei wesentlichen Vorgängen und Entwicklungen in den Handlungsfeldern, die Beratung der Kirchenleitung bei Entscheidungen, die die Hand lungsfelder betreffen, die Vernetzung der im jeweiligen Handlungsfeld tätigen Einrichtungen und Dienste, die Mitwirkung an der Personalförderung und Organisationsentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichungen nach den Rahmenvor gaben der Kirchenleitung. Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 25 Zentrum Bildung Die Bedarfe der Dekanate und Kirchengemeinden werden bei der Entwicklung von Arbeitszielen und -schwerpunkten durch das Zentrum Bildung angemessen berücksichtigt. Die Fachbereiche des Zentrums Bildung sind ihrem Auftrag entsprechend an der Konzeptionserstellung der Dekanate für das jeweilige Handlungsfeld, an der regelmäßigen Evaluation und an der Bestellung von Dekanatsbeauftragten beteiligt. Ihnen obliegt die verbindlich vorgeschriebene Fachberatung. Dies bedeutet: Das Zentrum Bildung hat die Aufgabe zu erarbeiten, was Bildung, Erziehung und Arbeit mit Zielgruppen im Kontext von Kirche und Gesellschaft gegenwärtig bedeuten kann, und dies nach innen und außen zu vertreten. Das Zentrum Bildung entwickelt zielgruppenorientierte, sowie generations- und zielgruppenübergreifende Konzepte lebensbegleitenden Lernens. Es werden Bildungsveranstaltungen angeboten, die den gegenwärtigen Stand kirchlicher Bildungsarbeit reflektieren und zukunftsweisende Diskussionen fördern. Die primäre Zielgruppe der Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sind ehrenamtliche und hauptamtliche Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der jeweiligen Fachfelder. Das Zentrum Bildung hält Kontakt zu kommunalen, staatlichen und privaten Bildungsträgern und Kooperationspartnern, kommuniziert die Anliegen kirchlicher Bildungsarbeit und gemeinsamer Bedarfe. Zur Weiterentwicklung von Theorie und Praxis hält das Zentrum Kontakt zu Universitäten und Fachhochschulen. Kontakt: Zentrum Bildung Erbacher Straße 17 64287 Darmstadt zentrumbildung-ekhn.de 26 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen Fachbereich Erwachsenenund Familienbildung, Leitung: Heike Wilsdorf Fachbereich Kinder- und Jugend, Leitung: Gernot Bach-Leucht Fachbereich Kindertagesstätten, Leitung: Sabine Herrenbrück Der Fachbereich Kindertagesstätten im Zentrum Bildung ist die Fachabteilung in der EKHN für Kindertagesstätten, in der Unterstützungsangebote wie pädagogische, religions pädagogische, rechtliche und betriebswirtschaftliche Be ratung für die Träger und das Personal von Kindertagesstätten organisiert werden; Qualitätssicherung und ihre Fortschreibung gewährleistet wird; Qualifizierungsangebote ent wickelt und geplant werden; kirchenrechtliche Genehmi- gungen der Betriebsverträge und Sollstellenpläne vorge nommen werden; Unterstützung von Vertragsver handlungen mit den kommu nalen Kooperationspartnern geleistet wird; Controlling und Strategieent wicklungen stattfindet; Arbeitsmaterialien und Praxishilfen wie der „Lila Ordner“ oder Positionspapiere erarbeitet und bereitgestellt werden; Interessen der Träger und des Personals der Kindertages stätten in der EKHN in fach politischen Zusammenhängen in den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz und auf Bundesebene vertreten werden; Fachbereich Kindertagesstätten Im Evangelium werden wir aufgefordert, Kinder besonders zu achten, sie in unseren Gemeinschaften in die Mitte zu stellen, sogar von ihrem unverstellten Zugang zum Reich Gottes zu lernen. Aus diesem Grund treten Kirchengemeinden anwaltlich für Kinder und Familien ein – besonders in der Kindertagesstättenarbeit. Kirchengemeinden betreiben als Träger von Kindertagesstätten professionelle Bildungseinrichtungen. Sie unterstützen als freie Träger die Kommunen bei ihrer Aufgabe, die lokale Versorgung mit Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten sicherzustellen. Träger von Kindertagesstätten stehen vor der Herausforderung, Arbeitgeber von einer oft nicht geringen Anzahl von Mitarbeitenden zu sein, im großen Umfang mit öffentlichen Geldern umzugehen und sich immer wieder neu auf gesetzliche und bildungspolitische Vorgaben einstellen zu müssen. Ein umfassender Bildungsauftrag stellt fachliche Anforderungen an die Träger und auch an die Qualifikation der Erzieherinnen und Erzieher. Dies erfordert eine Weiterentwicklung der pädagogischen Angebote und des Selbstverständnisses der Fachkräfte. Der Kirchenvorstand soll diese Prozesse unterstützen. Es gilt politische, fachliche, finanzielle und gesetzliche Rahmenbedingungen so zu verknüpfen, dass die Qualität und das evangelische Profil der Kindertagesstätten sichtbar sind und Kinder und Familien einen gelingenden Alltag gestalten können. Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 27 Zentrum Bildung Der Fachbereich Kindertagesstätten versteht sich als Service- und Dienstleistungsstelle für Kirchengemeinden und Dekanate und unterstützt die Einrichtungsträger in Fragen zur Gestaltung von Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern durch vielfältige Angebote. Die Dienstleistungen des Fachbereiches Kindertagesstätten werden getragen von Verbindlichkeit, Flexibilität, Fachlichkeit und Transparenz der Fachberatungen. Der Fachbereich Kindertagesstätten positioniert sich inhaltlich und gibt Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Arbeitsfeldes. Auf allen Ebenen in Kirche und Politik werden diese Positionen eingebracht. Die Empfehlungen werden auf der Grundlage staatlicher Gesetze, des Kirchenrechts der EKHN und erziehungswissenschaftlicher Erkenntnisse erstellt. Die Zuständigkeiten des Fachbereiches Kindertagesstätten regelt die Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) Website des Fachbereichs Kindertagesstätten: kita.zentrumbildung-ekhn.de/index_kita.html Kontakt aufnehmen: Zentrum Bildung der EKHN Fachbereich Kindertagesstätten Erbacher Straße 17 64287 Darmstadt Telefon: 06151 6690-210 Fax: 06151 6690-212 E-Mail: [email protected] zentrumbildung-ekhn.de 28 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen S ab i n e H e rr e n brü c k , L e i t e r i n d e s Fa c hb e r e i c h e s K i n d e rtag e sstätt e n Herausforderungen und Chancen aus unserer Sicht Die Umsetzung des Bundes kinderschutzgesetzes (Kindes wohl) und die Öffnung der Angebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen (Inklusion) markieren zwei aktuelle Herausforderungen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Das Internet ist für Kinder und Jugendliche das zentrale Kommunikationsmedium. Schule wird als Lebens- und Lernort immer wichtiger, und die Auswirkungen der Hoch schulreform auf das Engage ment Jugendlicher und junger Erwachsener ist spürbar. Die Schere zwischen Arm und Reich klafft immer weiter aus einander. Das erfordert Unter stützung, damit alle Kinder und Jugendlichen die Chance auf ein eigenständiges und selbst bestimmtes Leben erhalten. Die Situation des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen hat sich in den letzten 15 Jahren deutlich verändert. Auch der Stellenwert religiöser Sozialisation innerhalb der Kirche findet verstärkt Beachtung. Zudem entsteht zunehmend ein Bewusstsein für die Not wendigkeit einer stärkeren Kooperation der unterschied lichen Akteurinnen und Akteuren in der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Unterstützung durch den Fachbereich Kinder und Jugend im Zentrum Bildung Im Fachbereich Kinder und Jugend im Zentrum Bildung der EKHN werden Ideen und Impulse für die Arbeit mit, von und für Kinder und Jugendliche in den Kirchengemeinden und Dekanaten der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) entwickelt und Initiativen motiviert. Wir wollen, dass die Evangelische Kinder- und Jugendarbeit ein zentrales Thema kirchlicher Selbstreflexionen bleibt und selbstverständlicher und selbstständiger Teil von Kirche ist. Dabei geht es darum, das Evangelium Kindern und Jugendlichen vor dem Hintergrund ihrer Lebenslagen und Lebensperspektiven offensiv und lebensnah zu interpretieren und ihnen die Räume zu eröffnen, die sie brauchen für eine selbst organisierte und selbstverantwortliche Mitgestaltung von Kirche. Wir unterstützen Kirchengemeinden und Dekanate durch die verbindliche Fach- und Praxisberatung für die Evangelische Kinder- und Jugendarbeit. Sie richtet sich an alle hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gemeindepädagogischen Dienst auf Gemeinde- und Dekanatsebene, einschließlich der schulbezogenen Jugendarbeit im Gemeindepädagogischen Dienst. Die Fachberatung unterstützt sowohl die Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber als auch die Anstellungsträgerinnen und Anstellungsträger (Kirchenvorstand, Dekanatssynodalvorstand). So wird die berufliche Kompetenzentwicklung gefördert und begleitet. Wir stärken den Reflexionsprozess der pädagogischen Praxis, vermitteln in Konflikt- und Problemsituationen und fördern den Kommunikationsprozess zwischen den Arbeitsfeldern auf der Dekanatsebene. Vor allem in Anstellungsfragen nehmen wir die verbindliche Fachberatung wahr. Wir bieten diverse Qualifizierungsangebote, z. B. Fachtage, Konferenzen und Fachberatungstagungen, sodass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gemeindepädagogischen Dienst in der Kinder- und Jugendarbeit gemeinsam Potenziale und Ressourcen erschließen und innovative Ansätze kennenlernen. Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 29 Zentrum Bildung Wir unterstützen ihre Kirchenvorstandsarbeit direkt, indem wir 2015 drei Fachtage für frisch gewählte Jugenddelegierte in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Jugend in Hessen und Nassau e. V. (EJHN e. V.) und der Ehrenamtsakademie der EKHN anbieten. Unter dem Motto: „Hurra, ich bin gewählt – und nun?“ werden Jugenddelegierte in Mainz, Frankfurt und Herborn informiert und qualifiziert zu allen Fragen, die sie zu dem Thema Kirchenvorstand haben. 2016 bietet der Fachbereich Kinder und Jugend in Zusammenarbeit mit der EJHN e. V. für alle neu gewählten Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher einen Fachtag an, der speziell erklärt, wie die Arbeit mit, von und für Kinder und Jugendliche in der EKHN aufgebaut ist und wie sie Unterstützung erhalten können. G e r n ot B a c h - L e u c ht, L a n d e sj u g e n dp f arr e r L e i t e r Fa c hb e r e i c h K i n d e r u n d J u g e n d Simone Reinisch, S t e llv e rtr e t e n d e L e i t e r i n Fa c hb e r e i c h K i n d e r u n d J u g e n d Weiterführende Informationen Wir bieten Ihnen sehr viele Informationen über unsere Homepage: ev-jugendarbeit-ekhn.de. Gerne können sie sich für unseren Newsletter anmelden. Bitte senden Sie hierfür eine E-Mail an: [email protected], mit dem Stichwort „Newsletter“. Es gibt sehr viele Arbeitshilfen und Dokumentationen zu bestellen, lesen Sie dazu weiter auf ev-jugendarbeit-ekhn.de. Ansprechadresse und Ansprechpartner Landesjugendpfarrer Gernot Bach-Leucht Zentrum Bildung der EKHN Fachbereich Kinder und Jugend Erbacher Straße 17 64287 Darmstadt E-Mail: [email protected] 30 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen Erwachsenenbildung und Familienbildung im Zentrum Bildung Was wir Ihnen bieten – kurz vorgestellt Der Fachbereich bietet in den Bereichen Erwachsenenbildung, Familienbildung und für den Aufbau von Familienzentren Gemeinden, Dekanaten und Bildungseinrichtungen der EKHN Fort- und Weiterbildungen, Fachberatung sowie fachliche Unterstützung an. Seine Angebote richten sich in erster Linie an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (Haupt- und Ehrenamtliche), die im Bildungsbereich tätig sind. Wir beraten Sie in allen Bereichen der Erwachsenenbildung und Familienbildung und beim Aufbau von Familienzentren. Im Mittelpunkt unserer Beratung steht die Situation vor Ort. Gemeinsam sichten wir Bedarfe und entwickeln Handlungskonzepte für Ihre Region. Wir beraten zu praxisrelevanten Themen und geben Ihnen konkrete Empfehlungen. Wir unterstützen Sie bei der Konzeption von Fachtagen und Fortbildungen in Ihrer Region, die speziell an Ihre Bedarfe angepasst sind. Wir bieten Fort- und Weiterbildung für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren an. Erwachsenenbildung und Familienbildung arbeiten dabei grundsätzlich prozess- und teilnehmenden orientiert. Fast alle Veranstaltungen des Fachbereichs sind öffentlich zugängig für Mitarbeitende anderer Trägereinrichtungen und dem kommunalen Bildungsbereich. Auf Anfrage halten wir Vorträge und fachlich aktuelle Impulsreferate in Pfarrkonventen, Dekanatssynoden oder in ihrem Bildungswerk. Wir erstellen Praxishilfen und Themenhefte, mit welchen wir Ihnen sowohl inhaltlich aufgearbeitetes Grundlagenwissen zur Verfügung stellen wollen als auch praktische Anregungen für Ihre Bildungspraxis geben können. Wir nehmen die Interessen der Erwachsenenbildung und Familienbildung durch Beratung kirchlicher Gremien und durch die Mitarbeit in den Arbeitsgemeinschaften der Länder Hessen und Reinland-Pfalz sowie der Landeskirche (EKHN) wahr. Die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der EKHN finden sie bei uns. Sie erhalten hier Informationen zur Beantragung von Mitteln aus den Weiterbildungsgesetzen Hessen und Rheinland-Pfalz. Durch die Geschäftsstelle werden die von Kirche und Staat für die Erwachsenenbildung zur Verfügung gestellten Mittel verwaltet. Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 31 Zentrum Bildung Bei uns finden Sie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für: Das Augenmerk unserer Arbeit liegt besonders auf den Bereichen: Leitungskompetenz und Grundqualifikationen für die Bildungsarbeit Religiöse und Theologische Bildung Politische und Kulturelle Bildung Persönlichkeitsbildung Bildungsarbeit mit Zielgruppen, insbesondere Familien, Frauen und Männer, sowie älteren Menschen des dritten und vierten Lebensalters Wir bieten Ihnen außerdem eine Plattform für vielfältige virtuelle Lernangebote unter: eeb-virtuell.de Hier finden Sie u. a. das Evangelische Bildungsportal. Das Evangelische Bildungsportal ist ein interaktives Netz und steht als Lern- und Austauschplattform Gemeinden und Dekanaten sowie allen kirchlichen Gruppen und Einrichtungen in der EKHN zur Verfügung. Das Bildungsportal ist eine „Mitmach-Plattform“ und bietet seinen Nutzern öffentlich zugängliche Themenbereiche und geschlossene Lernräume an. Gruppen- und Erwachsenenpädagogik Familienpädagogik und Inter generatives Lernen Digitales Lernen Bildungstheoretische Ansätze für das Lebenslange Lernen (DQR / EQR) Regionale Bildungsplanung (Sozialraumanalyse / Milieu orientiertes Lernen) Genderdidaktik Biographisches Lernen Qualitätsmanagement und Kompetenzstufenorientiertes Lernen Bildungsarbeit im Gemeinde pädagogischen Dienst Weiterbildungsgesetze der Länder Bildungsurlaub Bei Interesse wenden Sie sich an: Erwachsenenbildung und Familienbildung im Zentrum Bildung Erbacher Straße 17 64287 Darmstadt Telefon: 06151 6690-190 Fax: 06151 6690-189 E-Mail: ebfb.zbekhn-net.de erwachsenenbildung-ekhn.de 32 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen P f arr e r i n H e i k e W i lsdor f, Fa c hb e r e i c hsl e i t u n g Zentrum Ökumene Der Ökumenische Rat der Kirchen hat auf seiner Weltversammlung in Busan | Korea 2013 seine Mitgliedskirchen zu einer gemeinsamen Pilgerreise der Gerechtigkeit und des Friedens in den kommenden sieben Jahren eingeladen. Ziel der Pilgerreise ist es, kirchliche und gemeindliche Initiativen der Gerechtigkeit und des Friedens mit regionalen, nationalen und internationalen Initiativen zu verbinden. Die Synode der EKHN hat diese Einladung angenommen als eine Chance in der Begegnung mit den ökumenischen Partnerkirchen wie mit zivilgesellschaftlichen Initiativen als Kirche Jesu Christi den missionarischen Auftrag in dieser Welt anzunehmen. Dafür stellt sie den Gemeinden Mittel für Projekte, Veranstaltungen und Workshops im Rahmen der Pilgerreise zur Verfügung. Inhaltliche Schwerpunkte sind: Friedensbildung, Förderung nachhaltiger Lebensstile und nachhaltigen Wirtschaftens sowie Fragen der Klimagerechtigkeit. Ebenso kann die Entwicklung von liturgischen Entwürfen, Themengottesdiensten und Angeboten von Einkehr- und Besinnungstagen zu Fragen des eigenen Lebensstils, der Friedenssicherung und der Klimagerechtigkeit gefördert werden. Eingeladen zu einer Pilgerreise der Gerechtigkeit und des Friedens Das Zentrum Oekumene ist seit Januar 2015 eine gemeinsame Einrichtung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW). Wir beraten Gemeinden, Dekanate und die Leitungsorgane beider Kirchen in den Beziehungen zu anderen Christlichen Kirchen, zu Gemeinden anderer Sprache und Herkunft sowie zu Religionsgemeinschaften und beraten in Weltanschauungsfragen. Wir sind im Dialog mit den jüdischen Gemeinden und verschiedenen muslimischen Verbänden und vermitteln gerne Kontakte. Wir gestalten die Beziehungen zu unseren Partnerkirchen in Afrika, Amerika, Asien und Europa, fördern den Kirchlichen Entwicklungsdienst und die Aktion Brot für die Welt. Sie finden bei uns Beratung und Unterstützung in den Bereichen Friedensarbeit und Friedensbildung, globalen und interkulturellem Lernens. Die Referentinnen und Referenten im Zentrum Oekumene beraten Sie gerne im Blick auf mögliche Projekte, Veranstaltungen und Workshops und kommen dazu auch in Ihre Gemeinde. Gemeinsam wird entwickelt, wie Sie vor Ort die Anliegen dieser Pilgerreise aufgreifen können. Wenn dazu finanzielle Mittel notwendig sind, werden Sie auch bezüglich der Antragsstellung beraten. Weitere Informationen und Kontakte über: Detlev Knoche, Leiter des Zentrums Ökumene Praunheimer Landstraße 206 60488 Frankfurt Telefon: 069 976518-13 E-Mail: [email protected] zentrum-oekumene.de Informationen des Ökumenischen Rates der Kirchen zur Pilgerreise finden Sie unter: oikoumene.org/de/was-wir-tun/pilgerweg-der-gerechtigkeit-und-desfriedens Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 33 Zentrum Ökumene Nachhaltig leben – Einfach besser leben – Fairer Handel Das Zentrum Ökumene ist seit Januar 2015 eine gemeinsame Einrichtung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW). Im Rahmen unserer Beziehungen zu Kirchen in Afrika, Asien, Europa und den USA beschäftigen wir uns auch mit den Aufgaben und Zielen kirchlicher Entwicklungszusammenarbeit und den Herausforderungen nachhaltiger Lebensstile. Unser Leben ist zu schnell und zu voll. In immer kürzeren Zeitabständen wollen wir immer mehr Dinge erledigen. Wir stöhnen unter der Last der vielen materiellen Güter. Dazu der technische Overkill. Computer, Digitalkamera, iPods und iPads – die tausend Bedienoptionen lassen sich nicht mehr beherrschen. Die Küchenherde haben 30 Programmierstufen, die Fernseher mehr als 700 Programme. Nonstop-Kommunikation, 24-Stunden-Shopping; die Atemlosigkeit des Alltags scheint uns das Leben zu rauben. Dazu wird immer deutlicher: unsere Art und Weise zu leben hat Auswirkungen – auf den Planeten und das Leben der Menschen anderswo. Wir verbrauchen mehr Ressourcen als nachwachsen können. Unser Lebensstil ist nicht zukunftsfähig. Durch unseren Konsum sind wir mit Menschen in anderen Ländern verbunden; wir kennen ihre Arbeits- und Lebensbedingungen. Egal ob es um Kleidung geht, um Lebensmittel, Kosmetikprodukte, Einrichtungsgegenstände oder um elektronische Geräte – viele Menschen die diese Produkte herstellen, arbeiten unter menschenunwürdigen Bedingungen. Weitere Informationen und Kontakte über: Dr. Ute Greifenstein, Sabine Striether, Helmut Törner-Roos Praunheimer Landstraße 206 60488 Frankfurt Telefon: 069 97651811 E-Mail: [email protected] zentrum-oekumene.de 34 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen Wie können wir als Christinnen und Christen verantwortlich in unserer Welt leben? Welche Herausforderungen stellen weltweite Ungerechtigkeit, Klimawandel und die Endlichkeit der Ressourcen an unseren Lebensstil? Unter der Überschrift „Einfach besser leben“ haben wir Angebote für Kirchengemeinden und Schulen entwickelt. Dazu gehören Vorträge über z. B. die Wasserproblematik, die Problematik des Fleischkonsums genauso, wie Konfirmandentage oder Ideen für Unterrichtseinheiten an Schulen. Der Faire Handel spielt dabei eine besondere Rolle. Sie können Lernkisten (z. B. zu Kaffee, Kakao, Bananen, Gewürze, Kokos etc.) ausleihen, um mit Jugendlichen oder Erwachsenen zu arbeiten. Sie können Ausstellungen ausleihen zu Themen wie „Kleidung“ oder „Fairem Handel“. Alle Angebote finden Sie im aktuellen Jahresprogramm. Das Zentrum Oekumene möchte die interreligiöse Begegnung vor Ort fördern. Aus diesem Grund bieten die Referentinnen und Referenten für interreligiösen Dialog Orientierung und Beratung in interreligiösen Fragen an: durch Einzelberatung, Fortbildungsveranstaltungen und Veröffentlichungen von Orientierungshilfen, die im Zentrum Ökumene erhältlich sind. Auf Anfrage kommen sie zu Vorträgen und beraten Kirchenvorstände in Konfliktfällen. Als Türöffner können sie einen ersten Zugang zu nichtchristlichen Nachbarn eröffnen und die Gemeinden bei interreligiösen Projekten begleiten. Auf Anfrage können Führungen durch Moscheen, Synagogen und Tempel durchgeführt werden. Alle Aktionen werden in Absprache mit den kirchlichen Einrichtungen vor Ort organisiert. Gemeinsam Gesellschaft gestalten – Im Dialog mit den Religionen Das Zentrum Ökumene ist seit Januar 2015 eine gemeinsame Einrichtung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW). Im Rahmen unserer Beziehungen zu jüdischen Gemeinden und muslimischen Verbänden sowie Einrichtungen anderer Religionsgemeinschaften fördern wir den interreligiösen Dialog und vermitteln Kontakte. In den vergangenen Jahren ist die Gesellschaft religiös bunter geworden. Immer öfter begegnen sich Menschen unterschiedlicher Religionszugehörigkeit in der Schule, am Arbeitsplatz oder im Stadtviertel. Leider wachsen auch Rassismus, Antisemitismus und religiöse Radikalisierung. Hier stehen die Kirchengemeinden vor großen Herausforderungen. Sei es in den kirchlichen Kindertagesstätten, wo sich die Frage stellt, wie weit sich die Erzieherinnen und Erzieher auf nichtchristliche Kinder und deren Religion einstellen sollen, oder bei den Schulanfängergottesdiensten, bei denen schon lange nicht mehr nur christliche Kinder in der Kirche sitzen. Wie soll sich ein Pfarrer verhalten, wenn ein religiös gemischtes Brautpaar in seiner Kirche getraut werden möchte? Wie kann eine Kirchengemeinde angesichts eines Brandanschlages auf die benachbarte Synagoge angemessen reagieren? Soll die Pfarrerin die von der Moscheegemeinde ausgesprochene Einladung zum Iftar-Empfang annehmen? Soll sie sie mit einer Einladung zur Adventsfeier beantworten? Die Erfahrung zeigt, gegen alle interreligiösen Konflikte: Es gibt keine Alternative zum Dialog und dieser will gelernt sein! Weitere Informationen und Kontakte über: Susanna Faust Kallenberg (Schwerpunkt Judentum und Naher Osten), Andreas Herrmann (Schwerpunkt Islam), Dr. Martin Repp (Schwerpunkt Asiatische Religionen) Praunheimer Landstraße 206 60488 Frankfurt Telefon: 069 97651811 E-Mail: [email protected] zentrum-oekumene.de Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 35 Zentrum Ökumene Tragen Kerzen Rucksäcke? – Pilgern mal anders Das Zentrum Oekumene ist seit Januar 2015 eine gemeinsame Einrichtung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW). Sie finden bei uns auch Beratung und Unterstützung in den Bereichen Friedensarbeit und Friedensbildung. Bei der „Ökumenischen Aktion Wanderfriedenskerze“ pilgern nicht Menschen, sondern eine Kerze wandert von Gemeinde zu Gemeinde. Sie wird in Gottesdiensten, Friedensgebeten und überall dort entzündet, wo Menschen gemeinsam den Frieden zum Leuchten bringen wollen. Die Idee zur Aktion entstand nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001. Evangelische, katholische und freikirchliche Gemeinden entwickelten ein Friedensgebet, dessen verbindendes Element eine große Kerze war. Seitdem werden jedes Jahr neue Kerzen gestaltet. Sie bringen ein Gebetsanliegen zum Ausdruck für Menschen, die Opfer von Terror, Gewalt und Krieg sind. Im dazu gehörenden „Kerzenrucksack“ gibt es Anregungen für Gottesdienste und Veranstaltungen zur Wanderfriedenskerze. Außerdem lädt ein Gästebuch dazu ein, Friedenswünsche zu teilen. Weitere Informationen und Kontakte über: Sabine Müller-Langsdorf Praunheimer Landstraße 206 60488 Frankfurt Telefon: 069 97651811 E-Mail: [email protected] zentrum-oekumene.de 36 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen Die Aktion Wanderfriedenskerze startet jeweils am 1. September (Internationaler Antikriegstag) mit einem zentralen ökumenischen Gottesdienst. Aus einer Kerze im Jahr 2002 in Frankfurt wurden im Jahr 2014 sieben Kerzen, die in einem zentralen ökumenischen Gottesdienst auf ihren Weg geschickt werden. Bis zum Buß-und Bettag Ende November wandern die Kerzen durch fast 200 katholische, evangelische und freikirchliche Gemeinden in ganz Hessen. Abgeholt werden können sie in Frankfurt, Gießen, Darmstadt, Limburg und Mainz. Die Kerzenübergabe schafft Begegnung zwischen Gemeinden und stärkt das gemeinsame Eintreten für Gerechtigkeit und Frieden. Am Ende der Aktion werden die Kerzen an Initiativen verschenkt, die sich in besonderer Weise für Gerechtigkeit und Frieden einsetzen. So ging im Jahr 2014 eine Kerze in eine katholische christliche Gemeinde im NordIrak, eine andere fährt mit einem Kleiderkonvoi aus Neu-Isenburg in die reformierte Gemeinde in der West-Ukraine. Auch bei der letzten Weltversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen wanderte eine Friedenskerze aus Hessen mit dem Peace-Train von Berlin bis Busan | Korea. Von einem Partnerschaftsbesuch zurückgekehrt hat es ein Teilnehmer so formuliert: „Die ökumenischen Partnerschaften geben der Ökumene ein Gesicht. Es fasziniert mich zu wissen, dass der eine Glaube uns über alle Grenzen hinweg verbindet, dass der Glaube eine weltweite Dimension hat. Als Christ bin ich nicht allein. Es gibt Menschen, die an mich denken, die für mich beten.“ Oft entsteht daraus eine Sensibilität für die Nöte und Belange der Partner, ein Engagement für Gerechtigkeit, Frieden und faire Handelsbeziehungen oder auch für Versöhnungsarbeit vor allem mit unseren osteuropäischen Partnern. Die EKHN und ihre weltweiten Partnerschaften Das Zentrum Oekumene ist seit Januar 2015 eine gemeinsame Einrichtung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW). Zu den Aufgaben gehört u. a. die Gestaltung der Beziehungen zu unseren Partnerkirchen in Afrika, Amerika, Asien und Europa. Die EKHN pflegt seit vielen Jahren offizielle Partnerschaften zu Kirchen in Afrika, Asien, Europa und in den USA. Diese sind verschiedenen Regionen in unsere Kirche zugeordnet und werden von engagierten Ehren- und Hauptamtlichen getragen. Sie sind aus dem Wunsch nach einem ökumenisch gelebtem Glauben heraus entstanden und werden getragen durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von gleichberechtigten Partnern. Die ökumenischen Partnerschaften waren und sind Instrumente um mit Christinnen und Christen aus anderen Teilen der Welt Glauben und Leben zu teilen, sich gegenseitig zu entdecken und in einer globalisierten Welt Kirche als weltweite Gemeinschaft zu erleben. Die Partnerschaften haben ökumenische Lernprozesse angestoßen und die Kirche verändert. In manchen Gemeinden werden in Gottesdiensten regelmäßig Lieder aus den Partnerkirchen gesungen oder im Fürbittengebet die Anliegen der Partner aufgenommen und mit Kollekten gemeinsame Projekte unterstützt. In manchen Partnerschaften ist es zur Gewohnheit geworden einmal im Jahr einen Partnerschaftsgottesdienst mit einer gemeinsamen Liturgie zu feiern. Durch die Begegnungen im Rahmen von Partnerschaftsbesuchen haben Gemeindeglieder neue Zugänge zum Glauben gefunden. Der lebendige Glaube in den Partnerkirchen und die Auseinandersetzung mit existenziellen Themen in den Partnerschaften haben Menschen beeindruckt und nachdenklich gemacht. Als Gemeinden sind Sie herzlich eingeladen, mit dabei zu sein. Weiter Informationen und Kontakte über: Friedhelm Pieper (Europa und USA), Dr. Helga Rau (Afrika), Dr. Johny Thonipara (Asien) Praunheimer Landstraße 206 60488 Frankfurt Telefon: 069 97 65 18 31 E-Mail: [email protected] zentrum-oekumene.de Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 37 Zentrum Ökumene Evangelische Vielfalt – gemeinsam gestalten Das Zentrum Ökumene ist seit Januar 2015 eine gemeinsame Einrichtung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW). Sie finden bei uns unter anderem Beratung und Unterstützung in Fragen der Beziehungen zu anderen christlichen Konfessionen und Kirchen sowie zu „Gemeinden anderer Sprache und Herkunft“. Christliche Gemeinden anderer Sprache und Herkunft weisen uns auf diese Vielfalt gelebten Christin- und Christ-Seins hin und bilden zudem einen Stachel im Fleisch, der unsere Auffassungen von festgefügten kirchlich-gemeindlichen Realitäten hinterfragt. 2001, bzw. 2004 hat die EKHN als erste Landeskirche in Deutschland zwei dieser Gemeinden aufgenommen: die Koreanische Gemeinde im Rhein-Main-Gebiet und die Indonesische Kristusgemeinde Rhein-Main. Interkulturalität ist mittlerweile (nicht nur im Rhein-Main-Gebiet) auch innerhalb des gemeindlich gelebten christlichen Glaubens eine Realität – in jeder Gemeinde, auch auf dem Land, leben heute Christinnen und Christen mit einem „Migrationshintergrund“. Zunehmend brechen Gemeinden in der EKHN auf und versuchen erste Schritte um mit dieser zunehmenden kulturellen Vielfalt umzugehen. Da bleibt sicherlich nicht alles beim Alten und um diese ersten Schritte hin zu einer adäquaten Öffnung muss immer wieder neu gerungen werden. Wenn Sie sich als Gemeinde auf diesen Weg begeben wollen und nach notwendigen Veränderungen und Neuaufbrüchen suchen, beraten wir Sie gerne und vermitteln Kontakte zu Gemeinden, die hier bereits erste Erfahrungen gemacht haben. Weitere Informationen und Kontakte über: Jörg Bickelhaupt Praunheimer Landstraße 206 60488 Frankfurt Telefon: 069 97651811 E-Mail: [email protected] zentrum-oekumene.de 38 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen Im Zuge weltweiter Migration kommen auch viele evangelische Christinnen und Christen aus anderen Kontinenten zu uns. Nach dem hessischen Religionsmonitor sind rund 67 % der Migrantinnen und Migranten Christen. Lediglich 20 % sind Muslime. Oft akzentuieren und leben sie ihren christlichen Glauben deutlich anders als wir. Diese wachsende Vielfalt und die intensiven Beziehungen zu den „Gemeinden anderer Sprache und Herkunft“ sind dabei das Gesicht unserer Kirche zu verändern. In den sozialen Einrichtungen der Kirche wird die interkulturelle Öffnung diskutiert und gefordert. Und nicht zuletzt leben auch in den Ortsgemeinden zunehmend Menschen, deren kulturelle Wurzeln außerhalb Deutschlands liegen. Die Vielfalt in der EKHN wächst und wenn sie sich weiterhin als eine Volkskirche verstehen will, fordert dies zu einem gemeinsamen Nachdenken heraus, wie diese Vielfalt gestaltet werden kann. Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung Der Grüne Hahn Jede Kirchengemeinde verbraucht Heizenergie, Strom und Wasser. Papier wird benötigt. Vielleicht stehen Sanierungs- oder Baumaßnahmen an. Dabei werden begrenzte Ressourcen verbraucht, Luft, Boden und Wasser belastet, Tiere und Pflanzen in ihren Lebensmöglichkeiten gefordert oder gefährdet. Möchten Sie sich über klimafreundliche Möglichkeiten informieren und einige davon umsetzen? Potenziale des Grünen Hahns: Erreichbar sind bis zu 10 % weniger Stromverbrauch, bis zu 25 % weniger Wasserverbrauch und bis zu 30 % weniger Wärmeenergieverbrauch (Heizung) sowie eine Reduktion des Restmüllaufkommens. Links: kirum.de/index.php/umweltmanagementsysteme.html – KirUm Netzwerk Kirchliches Umweltmanagement ekiba.de/html/content/ umweltmanagement_gruener_ gockel.html Herausforderungen für Kirchenvorstände aus Sicht des Zentrums Gesellschaftliche Verantwortung 1. Nachhaltigkeit Eine Möglichkeit ist die Einführung des Grünen Hahns. Und so geht das: Der Kirchenvorstand beschließt, das Umweltmanagementsystem in der Kirchengemeinde einzuführen. Er nimmt Kontakt mit dem Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung auf. Dieses benennt einen Umweltauditor, der die Kirchengemeinde bei allen folgenden Schritten begleitet. Die Kirchengemeinde gründet ein Umweltteam und benennt einen Umweltbeauftragten. Das Team plant eine Auftaktveranstaltung. Dadurch wird der Grüne Hahn in der Gemeinde bekannt gemacht. Hier lassen sich Interessierte für das Umweltteam finden. Schöpfungs- / Umweltleitlinien werden vom Umweltteam formuliert. Die Leitlinien beschreiben die grundsätzlichen Umweltziele der Gemeinde. Es folgt die Bestandsaufnahme: Das Umweltteam erfasst die umwelt relevanten Daten, z. B. monatlich den Heizenergie-, Strom- und Wasser verbrauch sowie jährlich das Abfallaufkommen, die Reinigungsmittel und die rechtlichen Grundlagen. Das Umweltprogramm wird vom Team erstellt. Es enthält die konkreten Verbesserungsmaßnahmen für einen Zeitraum von vier Jahren. Ein Ablaufplan und Verantwortlichkeiten werden festgelegt. So entsteht Schritt für Schritt ein Umweltmanagementsystem. Dieses wird in den folgenden Monaten getestet. Die wichtigsten Ergebnisse werden vom Team in der Umwelterklärung zusammengefasst. Der Umweltgutachter überprüft vor Ort die bisherigen Schritte und erklärt die Umwelterklärung durch seine Unterschrift für geltend (Validierung). Der Erfolg der Gemeinde ist durch die Verleihung des kirchlichen Umweltzertifikats Grüner Hahn für alle sichtbar. Das Umweltteam überprüft fortan jährlich die selbstgesteckten Umweltziele. Das Zertifikat gilt für vier Jahre und kann dann erneuert werden. kirchliches-umweltmanagement.de Kontakt: evangelisch-in-westfalen.de/ themen/gruener-hahn.html Pfarrer Dr. Hubert Meisinger Referat Umwelt und Digitale Welt Telefon: 06131 2874450 E-Mail: [email protected] Siehe auch: Synodenbeschluss vom 24.04.2009 P farr e r D r . H u b e rt M e i s i n g e r , R e f e rat U m w e lt u n d D i g i tal e W e lt Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 39 Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung Nachhaltige Ernährung und fair gehandelte Produkte Zum Kirchengemeindeleben gehören Feste, gemeinsames Essen und Trinken bei Seniorenkreisen, in Kindertagesstätten oder bei Arbeitsbesprechungen. Selten macht man sich im Alltag Gedanken über die Herkunft der Lebensmittel. Aber es gibt viele einfache Möglichkeiten, den Einkauf öko-fairer zu gestalten, Kosten niedrig zu halten und trotzdem nicht auf Genuss zu verzichten. Einige Anregungen: Kaffee und Tee können aus fairem Handel bezogen werden. Obstsaft gibt es aus ökologisch arbeitenden Betrieben der Region. Manche Kindertagesstätten abonnieren Gemüsekisten und versorgen die Kinder mit frischen, ökologischen und saisonalen Produkten. Bei einer nachhaltigen Ernährungsweise geht es darum, etwas Neues auszuprobieren und damit das eigene Verhaltensspektrum zu erweitern. Seminare im Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung bieten Anregungen für und Informationen zu nachhaltiger Ernährung und geben Orientierung im Kennzeichnungsdschungel. Links: zukunft-einkaufen.de ecotopten.de Siehe auch: Synodenbeschluss vom 21.11.2012 Naturnahe Gestaltung kirchlicher Grundstücke Wie viele Gärten, Rasenflächen und versiegelte Böden gibt es in Ihrer Kirchengemeinde? Mit wenigen Mitteln können Sie die Grundstücke naturnah gestaltet. Sähen Sie Wiesen anstatt Rasen. Brechen Sie versiegelte Flächen wieder auf und legen Blühstreifen an oder pflanzen Schmetterlingsbüsche. Stellen Sie Nistkästen auf. Hummeln, Bienen und Schmetterlinge, aber auch die heimischen Vögel werden es Ihnen danken und Sie selbst leisten ganz nebenbei einen Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt. Kontakt: Dr. Maren Heincke Referat Ländlicher Raum Telefon: 06131 2874447 E-Mail: [email protected] D r . Mar e n H e i n c k e , R e f e rat L ä n dl i c h e r R a u m 40 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen Viele Kirchengemeinden sind im Besitz von Land, das sie an Landwirtinnen und Landwirte verpachten. Pachtverträge haben eine bestimmte Laufzeit. Danach müssen die Grundstücke wieder neu ausgeschrieben werden. Und was dann? Wie geht man mit den eingehenden Pachtwünschen um? Wie trifft man eine Entscheidung? Für juristische Fragen in Bezug auf die Verpachtung von Kirchenland (genehmigungspflichtig) steht Ihnen in der EKHN-Kirchenverwaltung die Abteilung „Grundstücksverwaltung und -angelegenheiten“ zur Verfügung: Lutz Schinke E-Mail: [email protected] Telefon: 06151 405-337 2. Kirchenlandverpachtung Erste Anregungen für ein transparentes und glaubwürdiges kirchliches Handeln in Bezug auf eine gerechte Kirchenlandverpachtung können folgende Vergabekriterien bieten: Kirchenzugehörigkeit Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche Zugehörigkeit zur katholischen Kirche Zugehörigkeit zu einer Kirche der „Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland“ Wirtschaftliche bzw. soziale Bedürftigkeit / Verträglichkeit Ökonomisch erforderliche Mindestflächengröße von Betrieben traditionell lange, kontinuierliche Verpachtung an den gleichen Pächter räumliche Nähe des Pächterbetriebs zur Pachtfläche (Pächter aus dem Dorf) Ökologische Verträglichkeit der Bewirtschaftung Anerkannter Betrieb des ökologischen Landbaus Einhaltung des kirchlichen Klärschlammverbots Einhaltung des kirchlichen Anbauverbots von gentechnisch veränderten Pflanzen Beitrag zur Landschaftspflege Tierethische Kriterien Artgerechte Tierhaltung Höhe des Pachtpreisangebots Die Kirchenvorstände müssen individuell entscheiden und die örtlichen Kriterien gegeneinander abwägen. In einigen Landeskirchen gibt es transparente Punktesysteme für Verpachtungskriterien. In anderen Kirchengemeinden wird gelost. Kontakt: Dr. Maren Heincke Referat Ländlicher Raum Telefon: 06131 2874447 E-Mail: [email protected] Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 41 Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung 3. Sonntagsschutz Das ehrenamtliche Engagement im Kirchenvorstand ist von einer gesellschaftlichen Entwicklung betroffen, die in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat. Arbeitszeiten werden flexibler und erstrecken sich oft sogar in Sonn- und Feiertage hinein. Immer mehr Menschen müssen an Sonn- und Feiertagen arbeiten und immer mehr Menschen nutzen verkaufsoffene Sonntage zum Einkaufen. Diese Flexibilität bietet Chancen, bringt aber auch zum Teil erhebliche Belastungen für das Zusammenleben im privaten wie im öffentlichen Raum mit sich. Davon betroffen sind Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher selbst, aber auch andere Ehrenamtliche in einer Kirchengemeinde und natürlich alle Gemeindeglieder und alle Bürgerinnen und Bürger im Einzugsbereich einer Kirchengemeinde. Auch wenn in Hessen und Rheinland-Pfalz unterschiedliche Regelungen für die Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen gelten, erweckt ein Blick auf die in den Medien dargestellte Diskussion zum Sonntagsschutz in den beiden Bundesländern den Eindruck, als ginge es den Kritikern der verkaufsoffenen Sonntage in beiden Ländern nur um ein verzweifeltes Rückzugsgefecht zum Schutz des Gottesdienstbesuches und zur Aufrechterhaltung längst überholter christlicher Traditionen. Das ist aber nicht der Fall und verkürzt die tatsächlich geführte Debatte erheblich. Sowohl in der Allianz für den freien Sonntag Hessen als auch in der Allianz für den freien Sonntag Rheinland-Pfalz engagieren sich neben evangelischen und katholischen Organisationen und Einrichtungen vor allem auch Mitglieder der Gewerkschaft ver.di. Sie alle verbindet die Einsicht, dass die zuverlässige Einräumung gleichzeitiger Ruhephasen für die Menschen in unserem Land ein hohes gesellschaftliches Gut ist, das nicht zuletzt dem sozialen Frieden dient. Diese Einsicht wurde von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2009 mit großer Klarheit formuliert und als unverzichtbarer Bestandteil unseres Rechtsstaates festgehalten. Menschen, die nicht in einem der wenigen notwendig von Sonntagsarbeit betroffen Berufe – wie zum Beispiel Polizei, medizinische Versorgung, Feuerwehr und jenen Berufen, die unmittelbar der Erholung und Entspannung von Menschen dienen – arbeiten, müssen vor dem Interesse sowohl der Unternehmer als auch der Konsumenten geschützt werden. 42 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen Falls im Bereich Ihrer Kirchengemeinde Fälle auftreten, in denen der Schutz des Sonntages infrage gestellt wird, nutzen Sie doch diese Gelegenheit zu einer nicht nur oberflächlichen Diskussion dieses Themas. Sie werden staunen, wie tief diese Frage mit fast allen Aspekten des menschlichen Zusammenlebens verknüpft ist, und wie sie in ihrer Tiefe auch von Menschen ohne religiöse Bindung unmittelbar verstanden wird. Hilfestellung und Orientierung erhalten Sie von der EKHN. Auch die juristische Klärung kann ein Teil einer solchen gesellschaftlichen Debatte sein. Kirchengemeinden, die vor Gericht die Klärung einer strittigen Frage rund um den Sonntagsschutz anstreben, sind beileibe keine Spaßverderber, sondern tragen zur gesellschaftlichen Aufklärung bei. Und wie die Erfahrung aus den vergangenen Jahren zeigt, ergeben sich oft schon lange vor solchen juristischen Klärungsprozessen erstaunliche Koalitionen zwischen kirchlich engagierten Menschen und dem Engagement nichtkirchlicher Personenkreise, die ganz neue Einblicke in die gesellschaftliche Relevanz des christlichen Glaubens mit sich bringen. Auch in juristischen Fragen kann die EKHN Ihnen Information und Beratung vermitteln. Links: sonntagsallianz-hessen.de sonntagsallianz-rlp.de Siehe auch: Synodenbeschluss vom 27.04.2012 Kontakt: P f arr e r D r . R al f S troh , R e f e rat W i rts c ha f t u n d F i n a n zpol i t i k Pfarrer Dr. Ralf Stroh Referat Wirtschaft und Finanzpolitik Telefon: 06131 28744-56 E-Mail: [email protected] Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 43 Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung 4. Kommunales Engagement Bereits heute schon beteiligen sich viele Kirchengemeinden als Träger von Kindertagesstätten an den sozialpolitischen Aufgaben der Kommunen. Durch den Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen haben Städte und Gemeinden weniger Geld für die Daseinsvorsorge und gleichzeitig müssen sie zusätzliche Aufgaben von Bund und Ländern erfüllen. Die Verschuldung wird steigen und die Abwanderung ebenfalls. Wenn weniger Menschen in der Kommune leben, gehen zudem die Einnahmen aus der Einkommenssteuer zurück. Ein Teufelskreis setzt ein. Wie kann ein funktionierendes Gemeinwesen erhalten werden? Für die Glaubwürdigkeit von Kirchengemeinden ist es unverzichtbar, dass sie sich mit ihren Mitteln für die Verbesserung der Lebensbedingungen der Nachbarinnen und Nachbarn engagiert. „Die Kirchensteuer ist ein Privileg, das uns verpflichtet, die Gesellschaft aktiv mitzugestalten“, so der Kirchenpräsident Dr. Volker Jung. In der Öffentlichkeit werde Kirche auch wahrgenommen, wenn sie Angebote außerhalb der Gemeinde mache wie z. B. die Flughafenseelsorge. Dafür bringen Kirchengemeinden einiges mit: laut jüngster Mitgliedschaftsuntersuchung der EKD ist die Bereitschaft von Kirchenmitgliedern, sich ehrenamtlich zu engagieren, höher als in der Gesamtgesellschaft. Die Kirchengemeinden haben Erfahrung in Beratungs- und Seelsorgearbeit und, wie man bei der Unterstützung von Flüchtlingen heute sieht, auch Erfahrung in der Organisation von elementarer Hilfe. Durch ihr kommunales Engagement kann die Kirchengemeinde wesentlich dazu beitragen, den sozialen Frieden in der Stadt oder der Gemeinde zu erhalten. Im Mai 2014 hat die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau das Projekt DRIN (Dabei sein, Räume entdecken, Initiativ werden, Nachbarschaft leben, siehe „Diakonie“ S.46) auf den Weg gebracht und drei Millionen Euro für Angebote gegen zunehmende Armut und wachsende Ausgrenzung zur Verfügung gestellt. Voraussetzung für eine Projektfinanzierung ist, dass sich Kirchengemeinden gemeinsam mit anderen Einrichtungen und Akteuren vor Ort zusammenschließen, die unterschiedlichen Erfahrungen und Stärken zusammenbringen und gemeinsam einen Beitrag für das Gemeinwesen leisten. Links: zgv.info Perspektiefe Nr. 34: Regionale Schrumpfung gestalten Perspektiefe Nr. 35: Den Wandel gestalten im Gemeinwesen Siehe auch: Synodenbeschluss vom 10.05.2014 Kontakt: Oberkirchenrat Pfarrer Christian Schwindt Telefon: 0631 28744-41 E-Mail: [email protected] P f arr e r Chr i st i a n S c hw i n dt, O b e rk i r c h e n rat 44 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen Das Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung bietet zusammen mit dem Stabsbereich Chancengleichheit für die Mitarbeitenden der EKHN regelmäßig Fortbildungen zu folgenden Fragen an: Wie kann die eigene Berufs tätigkeit mit der Pflege von Angehörigen in Einklang gebracht werden? Was muss man tun, um nicht selbst krank zu werden? Können Arbeitszeiten so eingeteilt werden, dass sie den Bedürfnissen der Mitarbeitenden und ihrer Familien entgegen kommen? Wie erhält man professionelle und vertrauenswürdige Unter stützung, wenn man die Angehörigen selbst nicht pflegen kann? Wie lässt sich professionelle Hilfe finanzieren? Unterstützend wirken auch dasNetzwerk Familie und das Netzwerk Leben im Alter der EKHN. 5. Kirche als Arbeitgeber Vereinbarkeit von Beruf und Familie Die Themen rund um „Familien“ sind von herausragender Bedeutung für Gesellschaft und Kirche (siehe auch „Gleichstellung“). Zuletzt hat dies die Diskussion um die Orientierungshilfe der EKD „Zwischen Autonomie und Angewiesenheit - Familie als verlässliche Gemeinschaft stärken“ nochmals deutlich gezeigt. Auch Kirchengemeinden sind hier auf vielfältige Weise sehr engagiert und es sollte auch in Zukunft ein starkes Signal von Kirchengemeinden für Familien ausgehen. Dabei ist sowohl darauf zu achten, dass der im Familienpapier der EKD vorgestellte Familienbegriff – dieser sogenannte erweiterte Familienbegriff umfasst alle familiären Beziehungen, in denen sich Menschen in Freiheit und verlässlich aneinander binden, füreinander Verantwortung übernehmen und fürsorglich und respektvoll miteinander umgehen – zum Orientierungsbegriff in der vielfältigen Arbeit mit und für Familien wird, und zum anderen, dass Familien in ihren unterschiedlichen Lebensbezügen Kirchengemeinden als Anwältin für ihre Anliegen wahrnehmen. Dabei spielt auch das Thema „Kirchengemeinde als Arbeitgeber“ eine große Rolle, insbesondere im Kontext der Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Nicht nur als Anbieter von Kindertagesstätten, sondern auch als Dienstgeber für die eigenen Beschäftigten, stehen die Kirchengemeinden vor der Frage, wie sich die Pflege von kranken Kindern oder Eltern und die Berufstätigkeit miteinander vereinbaren lassen? Gerade da, wo Präsenzzeiten abzudecken sind, kann dies zu Unmut im Team führen, wenn Mitarbeitende, wegen der Pflege von kranken Angehörigen öfter ausfallen. Die betroffenen Mitarbeitenden erleben dies selbst sehr häufig als zusätzliche Stressbelastung. Unterstützende Links: netzwerk-familie.ekhn.de leben-im-alter.ekhn.de Kontakt: Heike Miehe, R e f e rat A rb e i t u n d S oz i al e s Heike Miehe, Referat Arbeit und Soziales Telefon.: 06131 28744-45 E-Mail: [email protected] Zu diesen und vielen anderen Themen gibt es ausführliche Informationen auf der Internetseite des Zentrums Gesellschaftliche Verantwortung: zgv.info Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 45 Diakonie Sozial engagiert? Immer zusammen mit der Diakonie! Weil Glaube und tätige Liebe zusammengehören, darum gehören Kirche und Diakonie zusammen. In einer eigenen diakonischen Profilierung liegen große Chancen für Kirchengemeinden. Umfragen belegen: Menschen schätzen an den Kirchen in erster Linie ihr diakonisches Engagement. In seiner Weltgerichtspredigt (Mt 25) nennt Jesus Christus die diakonische Zuwendung zum Nächsten als das entscheidende Kriterium, an dem sich festmachen lässt, ob ein Leben christlich, sinnvoll und gottgefällig geführt wurde. Manchmal muss sich die Kirche an ihren diakonischen Auftrag erinnern lassen. Viele Kirchengemeinden haben es längst verstanden, dass sie Fragen der Barmherzigkeit und Gerechtigkeit nicht einfach an die hauptamtlichen Mitarbeitenden in der organisierten Diakonie wegdelegieren können. Gemeindliche Diakonie und diakonische Einrichtungen sind aufeinander angewiesen und ergänzen sich. Gemeinden, die sich nicht nur mit sich selbst beschäftigen und immer weiter an gesellschaftlicher Bedeutung verlieren wollen, sondern sich einen lebendigen Aufbruch im Geist der Liebe wünschen, müssen ihren diakonischen Auftrag neu erkennen und wahrnehmen. Dabei müssen sie nicht als Einzelkämpfer arbeiten oder sich angesichts fehlender Fachkenntnisse selbst überfordern. Die Kolleginnen und Kollegen von der Diakonie beraten und unterstützen sie gerne. Egal ob Ihre Gemeinde Flüchtlinge unterstützen, die Lebensqualität von älteren Menschen im Dorf verbessern oder sich politisch gegen Armut engagieren möchte: Rufen Sie immer als ersten Schritt beim regionalen Diakonischen Werk in Ihrer Nähe an. Laden Sie Vertreterinnen und Vertreter der Diakonie in Ihre Kirchenvorstandssitzungen ein. Besuchen Sie als Kirchenvorstand diakonische Einrichtungen in Ihrer Umgebung. Oder gestalten Sie gemeinsam Diakonie-Gottesdienste. Setzen Sie den Bericht des Diakonie-Ausschusses selbstverständlich als ersten Punkt jeder Tagesordnung. Damit zusammenwächst, was zusammengehört: Kirche und Diakonie. Weitere Informationen unter: diakonie-rwl.de/cms/media/pdf/publikationen/2012-publikationen/ 2012-05-18-HandreichungDiakoniepresbyterUndKirchenvorstaende.pdf Kontaktadressen der regionalen Diakonischen Werke: diakonie-hessen.de/ueber-uns/regionale-diakonische-werke.html 46 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen Es ist nicht genug, wenn die Christen Frieden für sich selbst suchen. Sie müssen Gerechtigkeit für andere suchen. Botschaft der 2. ÖRK-Vollversammlung, Evanston 1954 „Als Mensch vor Gott zu leben angesichts der Menschwerdung Gottes kann also nur heißen, nicht für sich selbst, sondern für Gott und die anderen Menschen dazusein … Nicht der religiöse Akt macht den Christen, sondern das Teilnehmen am Leiden Gottes im weltlichen Leben.“ Dietrich Bonhoeffer, 1943 und 1944 Nicht ohne meine Nachbarn – Gemeinwesendiakonie als Chance für Kirchengemeinden Grundidee der Gemeinwesendiakonie ist, dass sich Kirchengemeinden, diakonische Einrichtungen und andere Akteure gemeinsam an der Erkundung und Gestaltung lokaler Räume und der Verbesserung von Lebensverhältnissen beteiligen. Kirchengemeinden überschreiten so die eigenen Milieugrenzen und werden wieder zu gefragten zivilgesellschaftlichen Akteuren und Partnern, die gesellschaftliche Verantwortung zum Wohl der Menschen übernehmen. Hinter dieser Perspektive steht die Vision von Kirchengemeinden, in denen die Mitglieder nicht unter sich bleiben, sondern die sich öffnen, ihren Horizont erweitern und sich für ihre Nachbarn interessieren. Indem sich die Kirche gemeinwesendiakonisch ausrichtet, stellt sie sich gemeinsam mit der Diakonie und weiteren Partnern den Herausforderungen der sich wandelnden Welt, gestaltet Sozialräume und macht Lebensräume lebenswert. Indem sie ihrem eigenen Anspruch treu bleibt, sich wirklich auf die Nächsten, also die Nachbarn bzw. die Nachbarschaft einzulassen, erschließen sich ihr neue Perspektiven: Gemeindehäuser werden zu Treffpunkten, soziale Angebote entstehen, Begegnungen zwischen Menschen finden statt. Gemeinden können sich als diakonische Gemeinden profilieren und als verlässliche Partnerinnen im Gemeinwesen sichtbar und aktiv werden. Die EKHN und die Diakonie Hessen haben gemeinsam die Initiative DRIN (Dabei sein, Räume entdecken, Initiativ werden, Nachbarschaft leben) auf den Weg gebracht, die gemeinwesendiakonische Projekte von Kirchengemeinden finanziell fördert. Bis zum 6. November 2015 können gemeinsam mit diakonischen Partnern Anträge gestellt werden. Ein idealer inhaltlicher Auftakt für neue Kirchenvorstände! Weitere Informationen unter: drin-projekt.de Kontakt: Pfarrerin Margarete Reinel Projektreferentin für Gemeinwesendiakonie bei der Diakonie Hessen Telefon: 069 7947-6323 E-Mail: [email protected] Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 47 Diakonie Gemeindearbeit immer auch durch die „Armuts-Brille“ betrachten Die Sozialberichte der Bundesregierung und der Landesregierung belegen: Es gibt immer mehr Menschen, die von Armut betroffen sind – garantiert auch in Ihrer Kirchengemeinde. Vielleicht erkennen Sie betroffene Menschen nicht als Arme. Denn so treten Sie oftmals auch ganz bewusst nicht auf. Überlegen Sie: Wenn Sie selbst arm wären, würden Sie wahrscheinlich auch alles tun, damit man es Ihnen nicht ansieht. Und darauf angesprochen, werden die meisten Betroffenen es abstreiten. Aber viele ältere Frauen haben kein Geld zum Heizen, für den Frisör oder für den Gemeindeausflug. Viele Kinder gehen ohne Schulbrot zur Schule und können sich auf dem Gemeindefest kein Getränk kaufen. Viele Erwerbslose gehen jeden Morgen mit dem Aktenkoffer aus dem Haus wegen der verletzenden Vorurteile gegenüber „Hartz IV“-Beziehern – denen übrigens auch in Kirchenvorstandssitzungen nicht immer widersprochen wird. In einer Selbstverpflichtung vom 8. Mai 2014 ermutigt die Synode der EKHN Kirchengemeinden, dafür zu sorgen, dass ihre Angebote und Aktivitäten nicht zur Ausgrenzung armer Menschen beitragen, und sich intensiv sozialanwaltschaftlich für die Interessen armer Menschen politisch zu engagieren. Insbesondere im politischen Engagement könnten sich Kirche und Diakonie ausgezeichnet ergänzen: Die Diakonie weiß, wo regional und überregional die armutspolitischen Stellschrauben liegen, und die Kirche kann aufgrund ihrer finanziellen Unabhängigkeit selbstbewusst auftreten. Weitere Informationen unter: diakonie-hessen.de/veroeffentlichungen/publikationen.html?eID=dam_ frontend_push&docID=2633 Kontakt: Dr. Alexander Dietz Stabsstelle Diakonische Kultur und Referent für Armutspolitik bei der Diakonie Hessen Telefon: 069 7947-6321 E-Mail: [email protected] 48 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen Das große ehrenamtliche Engagement ist begeisternd und ein großer Schatz. Aber wir sehen auch, dass Freiwillige an ihre Grenzen kommen. Deshalb brauchen sie zum einen Unterstützung, Entlastung und Fortbildung durch die Hauptamtlichen der Diakonie. Aber Ehrenamtliche müssen auch wissen, wohin sie abgeben können. Auch dafür, also für unabhängige Beratung und psychosoziale Versorgung, gerade im Hinblick auf die vielen, die durch Erlebnisse im Herkunftsland, aber auch durch die gefährlichen Fluchtwege traumatisiert sind, braucht es kompetente Fachleute, mit denen Ehrenamtliche eng zusammenarbeiten. Willkommenskultur für Flüchtlinge – Wie Kirchengemeinden den Segen der Gastfreundschaft erleben können Aktuell suchen viele Flüchtlinge Schutz und neue Lebensmöglichkeiten in Deutschland. Darum ist es gut, dass sich so viele Menschen wie noch nie in der Flüchtlingsunterstützung engagieren. Diese Unterstützer kommen aus vielen gesellschaftlichen Kreisen – gerade auch aus Kirchengemeinden. Denn für verfolgte und gefährdete Menschen einzutreten und da zu sein, gehört von Beginn an zu den elementaren Aufgaben der Christenheit und der Kirche. In dieser Tradition stehen Kirchengemeinden, die sich für Menschen einsetzen, deren Würde durch ihre Abschiebung in unmenschliche Lebensumstände angetastet wird und denen eine Verletzung ihrer Menschenrechte droht. Immer mehr Kirchengemeinden öffnen zurzeit ihre Türen für Menschen, die von Abschiebung bedroht sind, und ermöglichen ihnen damit, zu Atem, zur Ruhe und zur Besinnung zu kommen. Im besonderen Schutzraum eines Kirchenasyls erleben und erfahren oft nicht nur die Schutzsuchenden, sondern auch die Gemeinden den Segen der Gastfreundschaft als etwas Heilsames. Das gilt auch für die Menschen, die sich für die Flüchtlinge engagieren. Die Entscheidung einer Gemeinde, Kirchenasyl zu gewähren, muss jedoch im Einzelfall sehr sorgfältig geprüft und mit Fachleuten und Verantwortlichen in Kirche und Diakonie besprochen werden. Weitere Informationen unter: diakonie-hessen.de/ueber-uns/arbeitsfelder/flucht-interkulturelle-arbeitmigration.html Kontakt: Pfarrer Andreas Lipsch Leiter des Bereichs Flucht Interkulturelle Arbeit, Migration bei der Diakonie Hessen Telefon: 069 7947-6226 E-Mail: [email protected] Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 49 Diakonie Für eine neue Kultur des Helfens und der Pflege Helfendes alltägliches Handeln und Pflege sind wesentliche Aufträge für Kirche und Diakonie. Immer mehr Menschen werden immer älter, werden pflegebedürftig, erkranken an Demenz. Immer mehr pflegende Angehörige benötigen Entlastung. Immer mehr Pflegekräfte leiden unter der strukturellen Unterfinanzierung des Pflegebereichs. Viele Kirchengemeinden organisieren Besuchsdienste, übernehmen Verantwortung für Diakoniestationen, unterstützen Hospizdienste – und tragen so zur Ermöglichung eines Lebens in Würde sowie zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Pflegebedarf bei. Eine neue Kultur des Helfens macht unser Land menschlicher, freundlicher und warmherziger. Diakonisches Handeln will dazu beitragen, denn Gottes Liebe – für alle ohne Unterschied – ist das Band, das uns zur Gemeinde macht. Am Schluss des Tages ist nicht nur Geld gefragt, sondern eine Wende der Wahrnehmung in unserer Gesellschaft, eine Wende, die uns alle einübt in die Haltung der Barmherzigkeit im helfenden alltäglichen Handeln. Und es trifft uns ohne Ausnahme, dass wir schwach und hilfebedürftig sind – in jedem Fall am Anfang und am Ende des Lebens, nicht selten auch dazwischen. Mit unserem festen Glauben und unserer nimmermüden Hoffnung kann es gelingen, dass Gottes Botschaft der helfenden Liebe uns Beine macht. Weitere Informationen unter: diakonie-hessen.de/ueber-uns/arbeitsfelder/gesundheit-alter-undpflege.html Kontakt: Barbara Heuerding Leiterin des Bereichs Gesundheit, Alter, Pflege bei der Diakonie Hessen Telefon: 069 7947-6262 E-Mail: [email protected] Diakonie Hessen – wir sind für Sie da! Vorstand der Diakonie Hessen: Pfr. Dr. Wolfgang Gern (Vorsitzender) Dr. Harald Clausen Dipl.-W.-Ing. Wilfried Knapp Oberlandeskirchenrat Horst Rühl 50 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen Konfirmandenarbeit Die Konfirmandenarbeit – ein fruchtbarer Acker auf Gottes weitem Feld Die Konfirmandenarbeit ist eines der stabilsten Arbeitsfelder der Evangelischen Kirche. Das belegen besonders die beiden großen bundesweiten Studien, die in den letzten Jahren zum Thema Konfirmandenarbeit durchgeführt worden sind. Diese Studien belegen aber auch, dass sich nicht nur die Bezeichnung „Konfirmandenarbeit“ gegenüber den Zeiten des „klassischen Konfirmandenunterrichts“ verändert hat: Die Konfirmandenarbeit ist, unbeschadet des dienstlichen Auftrag, nicht mehr nur eine Angelegenheit der Pfarrerin oder des Pfarrers. An vielen Orten arbeiten Pfarrerinnen und Pfarrer mit Teams von haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden zusammen. Auch in ihren Arbeitsformen entfernt sich die Konfirmandenarbeit immer mehr vom „Konfi-Unterricht“ hin zu einer Zeit vielfältiger Erfahrungen mit dem eigenen und dem Glauben anderer Menschen. Konfi-Arbeit vollzieht sich in der Begegnung mit anderen Kirchenmitgliedern, mit der eigenen Kirchengemeinde und mit besonderen kirchlichen Orten auch außerhalb der eigenen Gemeinde. Nicht zuletzt ist sie wesentlich Begegnung Gleichaltriger. Die Jugendlichen sollen spüren können: „Hier geht es um mich ganz persönlich!“ Wenn Jugendliche nach ihrer Konfirmation dem Sonntagsgottesdienst zunächst wieder fern bleiben, ist dies keine Messlatte für Erfolg oder Misserfolg der Konfirmandenarbeit. Denn das Gefühl der Zugehörigkeit zur Kirche zeigt sich heute zunehmend weniger im Sinne eines lebenslangen, aktiven Treueverhältnisses zur Kirchengemeinde. Bindungen existieren nicht weniger als früher, aber sie funktionieren anders, ebenso wie die Mitwirkung in Kirche. Für die Jugendlichen ist ihre Konfi-Zeit nicht der Einstieg (oder Ausstieg) aus einer dauerhaften und ununterbrochenen Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen, sondern ein ihnen wertvolles und zugleich zeitlich begrenztes Angebot ihrer Kirchengemeinde – so die Studien links. Und wenn die Konfi-Zeit gelingt, dann sind Jugendliche in ihrer weiteren Entwicklung immer wieder ansprechbar für persönliches, häufig projektbezogenes Engagement, beispielsweise für die Mithilfe bei Kinderbibeltagen, als Teamer in kommenden Konfi-Jahrgängen oder zur Mitwirkung in einem Jugendgottesdienst. Eher selten suchen sie jedoch nach einer Jugendgruppe mit regelmäßigen Treffen. Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 51 Konfirmandenarbeit Noch etwas hat sich verändert: Die Konfirmation markiert nicht mehr so deutlich wie früher den Übergang von der Jugend zum Erwachsensein. Sie bietet Zeit und Hilfe zur Selbstvergewisserung und fokussiert die Aufmerksamkeit auf wesentliche Fragen: Was macht mich aus? Auf wen kann ich mich verlassen? Wer gehört zu mir und zu wem gehöre ich? Das sind die Leitfragen der Konfi-Zeit, die Fragen nach der eigenen Person, nach Familie, nach Freundschaft und nach Gott. Die Konfi-Zeit gibt den Jugendlichen die Möglichkeit, genau diese für sie entscheidenden Fragen mit Hilfe der biblischen Überlieferungen und der christlichen Grundüberzeugungen zu stellen und eigene Antworten zu finden. Wie eingangs geschrieben: Die Konfirmandenarbeit ist – unbeschadet des dienstlichen Auftrags- nicht nur eine Angelegenheit der Pfarrerin oder des Pfarrers: Die Verantwortung für die Konfirmandenarbeit trägt der Kirchenvorstand. Nach Artikel 13 der Kirchenordnung der EKHN leitet er „…die Kirchengemeinde nach Schrift und Bekenntnis sowie der auf ihnen beruhenden kirchlichen Ordnung und ist für das gesamte Gemeindeleben verantwortlich.“ Die Lebensordnung der EKHN präzisiert dies in Abschnitt 198 hinsichtlich der Konfirmandenarbeit: „Für Ziele und Struktur der Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden ist der Kirchenvorstand unter Beachtung der geltenden Rahmenvorgaben verantwortlich.“ Unterstützung der Kirchenvorstände bei der Wahrnehmung dieser Verantwortung leistet unter anderem das Religionspädagogische Institut der Evangelischen Kirche Kurhessen-Waldeck und der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Ständig aktualisierte Tipps, Hinweise und Anregungen sowie ein Rahmenkonzept für die gemeindebezogene Gestaltung der Konfirmandenarbeit finden sich auch unter der Internetadresse konfirmandenarbeit-ekhn.de. Kontakt: OKR Pfarrer Sönke Krützfeld Referat Schule und Religionsunterricht Kirchenverwaltung der EKHN E-Mail: [email protected] 52 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen Sozialforschung und Statistik Sie erreichen diesen Dienst des Referates für Sozialforschung und Statistik der EKHN unter folgender Adresse, wenn Sie einen Zugang zum Intranet haben: http://geoinfo.ekhn.de/ekhn1/ Haben Sie sich schon einmal auf einer Karte angesehen, wie Ihr Kirchengebiet aussieht? Wenn Sie sich das auf einer Straßenkarte ansehen, bekommen sie vermutlich einen Eindruck, wie umfangreich die Fläche ist, die zu Ihrem Zuständigkeitsbereich als Kirchenvorstand gehört. Da finden sie Ihre Kirche, den Kindergarten, das Gemeindehaus, aber auch die Straßen, wo Ihre Freunde und Bekannte wohnen, die Ärzte, die Sozialstation, die Schule und die Einkaufsmöglichkeiten. Vor Ihren Augen sehen Sie Menschen, die Sie kennen, aber vielleicht auch solche, denen es nicht gut geht. Sie sehen auch die Straße vor dem Kindergarten, die noch nicht verkehrsberuhigt ist, oder die Apotheke, die geschlossen werden soll, weil immer mehr jüngere Menschen im Internet einkaufen, oder Sie sehen ein Wohngebiet, das soziale Probleme hat. In welchem Raum steht unsere Kirche? – Kirchliche Zukunftskonzepte mit Hilfe von Sozialraumanalysen Zur Kirchenvorstandswahl haben wir auch eine Landkarte verteilt, die Karte des Glaubens. Darin sind die fünf Handlungsfelder unserer Landeskirche enthalten: Verkündigung, Seelsorge, Bildung, Ökumene und gesellschaftliche Verantwortung. Und wenn Sie genauer hinschauen, erscheinen darin in anderer Weise auch die Menschen Ihrer Gemeinde in der Karte vor Ihrem geistigen Auge und vielleicht auch Sie selbst. Wenn Sie solche Bilder aus den verschiedenen Blickwinkeln für Ihre Arbeit als Kirchenvorstand in der Leitungsfunktion für die Gemeinde wahrnehmen, dann sehen Sie auch Entwicklungen, die uns in den nächsten Jahren mehr oder weniger beschäftigen werden: Der gesellschaftliche Wandel, die demografische Entwicklung, Veränderung von Arbeitsplätzen durch Digitalisierung, die Alterung der Gesellschaft, neue Lebensformen und Lebensverhältnisse, das Zusammenleben in einer multikulturellen und religionspluralen Gesellschaft etc. Solche und andere Faktoren werden auch das kirchliche Leben in Ihrer Gemeinde beeinflussen. Deshalb stellt sich heute die Frage für die Kirche, welche Rolle sie in diesen Veränderungen spielen wird, welche Aufgaben sie übernehmen wird. Zuallererst stellt sich aber die Frage nach der Bedeutung des Glaubens, und von den Kirchenmitgliedern her gedacht, wie sich persönliche Glaubensüberzeugungen verbinden mit diesen Entwicklungen. Mit diesen vielfältigen Fragen zur Gestaltung des kirchlichen Lebens in Ihrer Kirchen- und Ortsgemeinde werden Sie aber nicht alleine gelassen. Wir stellen Ihnen individuell genau für Ihre Gemeinde passend ein für viele Fragen relevantes Expertenwissen zur Verfügung, das Sie jederzeit auch selbst über das kirchliche Intranet abrufen können. In einen Fachbegriff gefasst, können Sie auf Daten und Karten der Sozialraumanalyse zurückgreifen. Ein kircheneigenes Geo-Informationssystem wie Sie das aus Google kennen, steht Ihnen ebenso zur Verfügung aber auch persönlicher Rat und Unterstützung. Sozialraum bedeutet aber nicht nur die Daten zu sozialen Lagen in der Gemeinde, sondern meint auch den kulturellen, den wirtschaftlichen, den politischen Raum und schließlich den Lebensraum in Ihrer Gemeinde. Darin finden sich insbesondere die unterschiedlichen Menschen in ihren kulturellen und sozialen Milieus. In der Vergewisserung dieser vielfältigen Perspektiven und in den Entscheidungen für Ihr kirchliches Handeln erschließt und verbindet sich dann auch der Raum des Glaubens. Als Beispiel für eine direkt von ihnen abrufbare Karte sehen Sie einen Kartenausschnitt einer Gemeinde. So, wie Sie hier als Beispiel in einem kleinen Pop-up-Fenster den Zugang zu einer Gemeinde sehen, so lassen sich vielfältige kirchenstatistische und sozialräumliche Information Ihrer Gemeinde, von Dekanaten und Regionen auf der Karte abrufen. Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 53 Sozialforschung und Statistik Sie erreichen diesen Dienst des Referates für Sozialforschung und Statistik der EKHN unter folgender Adresse, wenn Sie einen Zugang zum Intranet haben: geoinfo.ekhn.de/ekhn1/ Das Beispiel der Geo-Karte zeigt eine von vielen möglichen Nutzungen. Welche Fragen an den „Gestaltungsraum Kirche“ für ihre Gemeinde Bedeutung hat, liegt in Ihrer Planung und Entscheidung für die kommende Wahlperiode des Kirchenvorstandes. Damit Sie noch eine genauere Vorstellung bekommen, welche Fragen die Daten und Karten beantworten können, haben wir als Beispiel einige Fragen zusammengetragen, die von Gemeinden an uns gestellt wurden. Wenn Sie für Ihre Leitungsaufgabe für die Gestaltung Ihres KirchenRaumes Informationen von uns zur Nutzung der Daten oder für sozialräumliche Analysen benötigen, dann wenden Sie sich gerne an uns. Kontakt: Kirchenverwaltung der EKHN Dezernat 1, Sozialforschung und Statistik Paulusplatz 1 64285 Darmstadt Telefon: 06151 405-280 Fax: 06151 405-555280 E-Mail: [email protected] 54 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen Gemeindefragen in sozialwissenschaftlicher Perspektive an den sozialen Raum Welche Altersgruppen, welche soziale Struktur kennzeichnet die Gemeinde und welche Milieus? Wie tragfähig sind die sozialen Netze in der Gemeinde, ihre Vereinsstruktur, wie steht es mit Festen und sozialen und politi schen Traditionen? Wie wird die künftige Personal situation aussehen? (Pfarrerinnen und Pfarrer, Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen etc.) Wie groß ist Ihr ehrenamtliches Potenzial? Was unterscheidet die Gemeinde von anderen und was wird sich in den kommenden Jahren ändern? Wie sehr partizipiert die Kirchen gemeinde an positiven / negativen Bedingungen der Ortsgemeinde? Welche Infrastruktur ist vor handen und wie wird diese sich in den kommenden Jahren ändern? ( Kindergärten, Schulen, Jugendtreffs, Senio rentreffs, Altersheime, städti sche Zentren, Einkaufszentren, Sportstätten etc.?) Was könnten Gottesdienste / Veranstaltungen / Feste / Events / Orte sein, die über die eigene Gemeinde hinaus dem regiona len Raum eine Identität geben? Gibt es Ideen und Wege, eine Gemeinde mit schwachen sozialen Bindungen und Netzen zu stärken? Fundraising und Mitgliederorientierung Ansprechpartner: Fundraising: Die ersten Schritte in der Gemeinde Angelika Vasold – Referentin Fundraising Die Herausforderungen der Kirchengemeinde von Morgen heißen u. a. demographischer Wandel und zurückgehende Kirchensteuereinnahmen. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) prognostiziert, dass der Anteil der Kirchensteuerzahler bis zum Jahr 2030 um ein Drittel sinken wird, die Kirchensteuereinnahmen sogar um die Hälfte. Ein guter Grund also, mit Fundraising, das sich um dauerhafte Unterstützung kirchlicher Arbeit bemüht, zu beginnen. Matthias Pape – Referent Mitgliederorientierung Als Kirchengemeinde verfügen Sie über gute Ausgangsbedingungen für das Fundraising wie z. B.: stabile Beziehungen Präsenz Vorort Beziehungsnetzwerk Datenbank Ein hohes Maß an regionaler Verbundenheit und die stark ausgeprägte Bindung der Mitglieder an ihre Kirchengemeinde bieten gute Chancen für das Gelingen von Fundraising Projekten. Gerne unterstützen wir Sie in Ihren Überlegungen, wenn es z. B. um die Hinweis: Rechtsauskünfte zu Fragen des Stiftungrechts erteilt auch Oberkirchenrätin Sabine Langmaack aus dem Stabsbereich Recht der Kirchenverwaltung: [email protected] Sanierung der Kirche, Restaurierung der Orgel, Gestaltung des Kirchplatzes, Finanzierung der Gemeindepädagogen Stelle, Errichtung eines Förderkreises / Fördervereins oder Stiftung, Umgestaltung des Außengeländes ihrer Kindertagesstätte oder um vieles mehr geht. Der Kirchenvorstand entscheidet über Finanzen und freut sich, wenn Spenden eingenommen werden. Ein Ziel des Fundraising ist es, zu den Spendern eine langfristige Beziehung herzustellen und Spenden als gute – und möglichst kontinuierliche – Ergänzung zu den Haushaltsmitteln zu sehen. Überlegen Sie in Ihrem Kirchenvorstand, ob Sie sich diesem neuen Arbeitsfeld widmen wollen und überlegen Sie, wer in Ihrer Gemeinde für das Fundraising geeignet sein könnte. Kommunikative, Kreative, Querdenker und Planer sind gut geeignet, Internet- und WebsiteKompetenzen wünschenswert. Das notwendige Handwerkszeug kann z. B. bei der Fundraising Akademie in Kooperation mit dem Referat Fundraising und Mitgliederorientierung der EKHN erlernt werden. Weitere Angebote wie dem jährlichen Fundraising-Forum Frankfurt und die regelmäßig stattfindenden AfterWorkShops bieten Gelegenheit zur Weiterqualifizierung. Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 55 Fundraising und Mitgliederorientierung Mitgliederorientierung: Wie erreichen wir (welche) Mitglieder? Aus dem Bereich der Mitgliederorientierung stehen Kirchengemeinden vielerorts vor folgenden Herausforderungen und Fragestellungen: 56 Wie sind wir erkennbar: a) Profil „Unsere Kirchengemeinde ist ...“ b) äußerlich klar erkenn- und wahrnehmbar? Wie viele „Ehemalige“ gibt es in Ihrer Gemeinde? Sie sind nicht mehr Kirchenmitglieder, aber weiterhin evangelische getaufte Christen! Möchten Sie diese Menschen ansprechen? Möchten Sie in Ihrer Gemeinde für die Taufe „werben“? Wie viele Kinder zwischen 0 und 10 Jahren leben in Ihrer Gemeinde und sind nicht getauft? Wie wird sich Ihre Gemeinde demografisch entwickeln? Was sind die altersspezifischen Angebote Ihrer Gemeinde? Manche Kirchenmitglieder werden zukünftig höhere Erwartungen an ihre Gemeinde, an ihre Kirche stellen, andere werden immer weniger von kirchlicher Arbeit wissen und sich auch nicht für sie interessieren. Was bedeutet ein solches Verhalten für Ihre Gemeinde? Für Kirchenmitglieder ist es gut zu wissen, dass die Kirche da ist, aber sie nehmen nicht am kirchlichen Leben teil – was bedeutet das für Ihre Gemeinde? Menschen reden am ehesten im geschützten Rahmen – z. B. zu Hause am Küchentisch, also im privaten Umfeld – über Fragen des Glaubens. Wie können Sie mit Menschen über die Frohe Botschaft ins Gespräch kommen? Die Amtshandlungen – Taufe, Konfirmation, Trauung, Bestattung – sind für Kirchenmitglieder wichtige Begegnungspunkte mit ihrer Kirche. Was bedeutet das für das kirchliche Leben in Ihrer Gemeinde? Neben Gemeindebrief, Mitteilungen in der lokalen Presse geschieht Kommunikation heute auch im Internet und den Sozialen Medien. Bietet Ihre Gemeinde eine Homepage, einen Newsletter an? Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen Kontakt: KR Pfarrer Matthias Pape, Komm. Leitung, Mitgliederorientierung E-Mail: [email protected] Telefon: 06151 405-501 K R P f arr e r Matth i as Pap e , K o m m . L e i t u n g , M i tgl i e d e r or i e n t i e r u n g Angelika Vasold, Fundraising E-Mail: [email protected] Telefon: 06151 405-221 fundraising-evangelisch.de plusevangelisch.blogger.de Umfassenden Überblick bietet der Ordner „Fundraising in Kirche und Diakonie“ Literatur (in Auswahl) zur Mitgliederorientierung: A n g e l i ka Vasold, F u n dra i s i n g „Engagement und Indifferenz – Kirchenmitgliedschaft als soziale Praxis“, V. EKD-Erhebung über Kirchenmitgliedschaft, Hannover 2014 „Von außen sieht man anders – Mitgliederorientierung in der Gemeinde“, Handbuch Kirchenvorstand Bd. 1, 2009 Gemeinde nah am Menschen“, Ksenija Auksutat, Göttingen 2009 „Hinaus ins Weite – Gehversuche einer milieusensiblen Kirche“, Michael N. Ebertz, Hans-Georg Hunstig (Hg.), Würzburg 2008 „Kirchenbindung. Praktische Theologie der mediatisierten Kommunikation“, Gerald Kretzschmar, Göttingen 2007 „MitMenschen gewinnen – Wegmarken für Mission in der Region“ Kirche im Aufbruch Bd. 2, Hans-Hermann Pompe, Thomas Schlegel (Hg.), Leipzig 2011 „Milieus praktisch“, Claudia Schulz, Eberhardt Hauschildt, Eike Kohler, Göttingen 2008 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 57 Kooperation: Miteinander auf dem Weg zu gemeinsamen Zielen In den letzten Jahren entscheiden sich Kirchengemeinden immer öfter, eine engere Kooperation mit Nachbarkirchengemeinden zu suchen. Der Anstoß dazu kommt manchmal von außen, wenn z. B. zur Umsetzung der neuen Dekanatssollstellenpläne gemeinsame Pfarrdienstordnungen entwickelt oder pfarramtliche Verbindungen eingegangen werden. Sehr häufig kommt der Anstoß aber auch von den beteiligten Kirchenvorständen mit ihren Pfarrerinnen und Pfarrern selbst, die erkennen, dass ihre Gemeinden durch gegenseitige Unterstützung etwas gewinnen können: seien es attraktivere Angebote durch eine gemeinsame Konfirmandenoder Chorarbeit, oder eine Entlastung im Bereich der Verwaltung durch eine Zusammenarbeit der Gemeindebüros. Einige Kirchengemeinden schließen sich mit anderen Kirchengemeinden zusammen und machen dabei weitgehend gute Erfahrungen. In der Zukunft dürfte dieser Trend noch zunehmen, da das neue Zuweisungssystem für Kirchengemeinden ab 2016 Gemeindezusammenlegungen nicht länger finanziell benachteiligt. Daneben bietet das Kirchenrecht der EKHN vielfältige Möglichkeiten mit Nachbargemeinden zu kooperieren, so dass bestimmte Arbeitsbereiche gemeinsam gestaltet und verbindlich geregelt werden, die Gemeinde aber als selbständige Kirchengemeinde erhalten bleibt. Hier sind insbesondere die nach dem Verbandsrecht gebildeten Arbeitsgemeinschaften zu nennen. Für die Zusammenarbeit im Pfarrdienst stehen die gemeinsame Pfarrdienstordnung und die pfarramtliche Verbindung zur Verfügung. Die aktuell gültigen Rahmenbedingungen werden im Laufe der neuen Kirchenvorstands-Amtsperiode überarbeitet und weiterentwickelt, um den sich verändernden Anforderungen Rechnung zu tragen. Häufig können konkrete Herausforderungen von Engagierten in den Gemeinden zunächst aber auch unabhängig von kirchenrechtlich festgelegten Formen gemeinsam angegangen werden, wie z. B. in Konfirmandenprojekten oder aktuell in der Flüchtlingsarbeit. Kontakt: Pfarrer Thomas Eberl, Referat Seelsorge und Beratung Kirchenverwaltung der EKHN, Koordinationsstelle Kirchengemeinden und Dekanate 64276 Darmstadt Telefon: 06151 405-387 E-Mail: [email protected]. 58 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen Am Anfang stehen immer ganz konkrete Fragestellungen, Anforderungen und Probleme, die Sie in Kooperation mit Ihren Nachbarkirchengemeinden lösen wollen oder auch müssen. Gerne unterstützen wir Sie in der Kirchenverwaltung, die jeweils passenden Möglichkeiten und Formen der Zusammenarbeit zu finden. Wenden Sie sich hierzu an die Koordinationsstelle Kirchengemeinden und Dekanate im Referat Seelsorge und Beratung, die auch die Koordination mit den weiter zuständigen Fachreferaten und Arbeitszentren übernimmt. Zum Einstieg in die Planung konkreter Kooperationsprozesse wird außerdem in Zusammenarbeit mit dem IPOS ein eigenes Beratungsmodul vorgehalten und finanziell unterstützt. Eine exemplarische Übersicht der unterschiedlichen Möglichkeiten kirchengemeindlicher Zusammenarbeit mit einer biblisch-theologischen Einordnung und konkreten Praxisbeispielen aus der EKHN erscheint zum Beginn der neuen Amtsperiode im Oktober 2015. Kooperation in Organisation und Verwaltung Durch Kooperation in Organisation und Verwaltung Handlungsspielräume gewinnen Projekt „Gemeinde weiterDenken“ Aufgabe des Kirchenvorstandes ist es, die Kirchengemeinde zu leiten. Mit seiner Wahl bringt jedes Kirchenvorstandsmitglied seine Bereitschaft zum Ausdruck selbst Verantwortung für das Gemeinwesen Kirchengemeinde als Ganzes zu übernehmen. Da die Kirchengemeinde als öffentlichrechtliche Körperschaft durch den Kirchenvorstand handelt, bedeutet diese Gesamtverantwortung die persönliche Wahrnehmung von zum Teil neuen, ungewohnten Funktionen mit denen die Kirchengemeinde am kirchlichen und gesellschaftlichen Leben teilnimmt. Sei es als Arbeitgeberin, Bauherrin oder Finanzverantwortliche, aber auch beispielsweise als Veranstalterin einer Jugendfreizeit. Die Arbeit des Kirchenvorstands ist von vielfältigen Organisationsaufgaben und Verwaltungstätigkeiten geprägt, die gleichsam das notwendige Handwerkszeug für die Gestaltung des Gemeindelebens bilden. Dabei wird die Kirchengemeinde insbesondere von ihrer Regionalverwaltung unterstützt. Trotzdem verbleiben der Kirchengemeinde Aufgaben, die nur in ihrer Verantwortung als Körperschaft und damit durch den Kirchenvorstand erledigt werden können, in dem dieser Entscheidungen trifft, Aufsichtspflichten wahrnimmt und Informationen zur Verfügung stellt. Umso wichtiger ist es, in der Kirchengemeinde über eine gute eigene Arbeitsorganisation zu verfügen. Angesichts der finanziellen Rahmenbedingungen ist aber in vielen Kirchengemeinden der Spielraum für die Ausstattung des Gemeindesekretariats häufig begrenzt, die Befassung der Pfarrerinnen und Pfarrer mit organisatorischen und verwaltungstechnischen Fragen steht in Konkurrenz zu seelsorgerlichen Aufgaben. Zudem schränkt ein bedachter Umgang mit ehrenamtlicher Zeit die Bandbreite realisierbarer Aktivitäten ein. Herausforderung nachbarschaftliche Kooperation Eine zentrale Herausforderung wird es deshalb sein, Gemeinde weiter(zu)denken. Weiterdenken bedeutet in diesem Zusammenhang, neue zukunftsorientierte Konzepte in Nachbarschaft mit anderen Kirchengemeinden oder auch in einem regionalen Zusammenhang zu entwickeln. Ein Schlüssel für den zukünftigen Erhalt eigener Handlungsspielräume wird darin liegen, in Kooperation zwischen Kirchengemeinden Synergien zu schaffen, in dem durch Arbeitsteilung, die zu leistende Arbeit auf mehrere Schultern verteilt wird und die Finanzierungsspielräume durch eine gemeinsame Mittelverwendung insgesamt erhöht werden. So kann mit der Bündelung administrativer Tätigkeiten in gemeinsamen Beschäftigungsverhältnissen ein erhöhter Stellenumfang erreicht werden, der wiederum die Verlässlichkeit der Verwaltungsabläufe in den beteiligten Kirchengemeinden und damit das Leitungshandeln der Kirchenvorstände stärkt. Nach dem Motto „Nicht alle Kirchengemeinden müssen alles machen, aber das, was sie machen, besonders gut“ eröffnet die Kooperation von Kirchengemeinden bis hin zur Dekanatsebene die Chance, sich auf eigene Stärken zu besinnen und gleichzeitig von den Ideen und Erfahrungen anderer Kirchengemeinden zu profitieren. Vielleicht verfügt eine Kirchengemeinde im Umkreis bereits über ein gelungenes Konzept der Jugendarbeit, das bei einer gemeinsamen Umsetzung auch Kinder und Jugendliche der eigenen Gemeinde anspricht und eine Bündelung, der dafür eingesetzten Mittel ermöglicht. Die Zusammenarbeit im Gemeindebüro kann beispielsweise die Ansprechbarkeit aller Kirchengemeinden erhöhen, ebenso Vertretungsmöglichkeiten schaffen und damit für mehr Kontinuität in der Bearbeitung der täglichen Vorgänge sorgen. Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 59 Kooperation in Organisation und Verwaltung Förderprojekt der Kirchenleitung Ihre Ideen zählen Solche Konzepte können jedoch nicht nur einem Strukturmodell folgen und dürfen damit nicht „von der Stange“ sein. Vielmehr müssen sie individuell von allen Beteiligten gestaltet und getragen werden. Seit Anfang 2014 fördert deshalb das gesamtkirchliche Projekt „GEMEINDE weiterDENKEN - Entwicklung und Erprobung von Kooperationsund Delegationsmodellen in der Region“ innovative Konzepte der Zusammenarbeit von Kirchengemeinden in Verwaltungsaufgaben. Etliche Kirchengemeinden haben diese Möglichkeit bereits genutzt, um sich beispielsweise durch Bildung eines gemeinsamen Gemeindebüros oder eine abgestimmte Arbeitsweise gegenseitig zu stärken und Freiräume zur Gestaltung des gemeindlichen Lebens zu gewinnen. Voraussetzung für eine Bewerbung ist lediglich eine Idee, die von allen Beteiligten mitgetragen wird und zu den Bedingungen vor Ort passt. Das kann eine gemeinsame Materialbeschaffung sein, die Vernetzung der Gemeindebüros und Abstimmung der Öffnungszeiten für bessere Vertretungsmöglichkeiten, die gebündelte Erledigung einzelner Aufgaben wie das Meldewesen oder die Kirchbuchführung bis hin zu einer Zusammenlegung von Gemeindebüros und der Beschäftigung gemeinsamer Mitarbeitender. Vorschläge erproben Kirchengemeinden, die eine Kooperation anstreben, in ihren Gesprächen aber Unterstützung bei der Konkretisierung von Zusammenarbeitsfeldern benötigen, stellt das Projekt auf Anfrage Themenvorschläge und Hilfestellung bei der Ausarbeitung zur Verfügung. Sie sind der Auffassung, dass auch weniger mehr sein kann? Die Erprobung konkreter Ideen zur Vereinfachung von Abläufen und zur Aufgabenkritik kann ebenso in die Förderung aufgenommen werden, wie die Zusammenarbeit mit einer Regionalverwaltung. Zudem fördert das Projekt auch Modelle, die sich über die eigentlichen Verwaltungsaufgaben hinaus das Ziel setzen, Vorhandenes gemeinsam besser zu nutzen. Kirchengemeinden, die zum Beispiel Interesse an einer gemeindeübergreifenden Jugendarbeit, einem Gebäudenutzungskonzept im Verbund mehrerer Kirchengemeinden, einer Kooperation im Küster- und Organistendienst durch abgestimmte Gottesdienstzeiten oder einer gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit haben, können daher ebenfalls einen Projektantrag stellen. 60 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen Das bietet eine Projektteilnahme Die Projektförderung soll es den teilnehmenden Modellen erleichtern, die Startbedingungen für eine Zusammenarbeit herzustellen. Sie kann beispielsweise für notwendige Investitionen in die Infrastruktur eines Gemeindebüros genutzt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Kooperation stehen oder für anfängliche zusätzliche Personalkosten. Je Modell ist nach Prüfung der geplanten Aufwände eine Förderung bis zu 30.000 Euro möglich. Ergänzend stehen zur Unterstützung der Umsetzung begleitende Moderationstage des IPOS sowie Mittel für besondere Schulungsbedarfe zur Verfügung. Über die Aufnahme in das Projekt und den Umfang der Projektförderung entscheidet nach Prüfung ein von der Kirchenleitung beauftragtes Vergabegremium. Die Projektteilnehmer verpflichten sich mit der Aufnahme, das Modell drei Jahre lang zu erproben. Keine Antragsfrist! Um nach den Kirchenvorstandswahlen möglichst vielen weiteren Initiativen die Gelegenheit für eine Bewerbung zu geben, wird auf eine zeitliche Begrenzung der Aufnahme in die Projektförderung verzichtet. Bis zum Verbrauch der vorgesehenen Fördermittel können somit Projektanträge im Referat Organisationsentwicklung und Qualitätsmanagement der Kirchenverwaltung eingereicht werden. Die dazu notwendigen Antragsformulare sind im Intranet der EKHN abrufbar oder können im Referat angefordert werden. Kontakt: Anfragen und Anträge richten Sie bitte an: Kirchenverwaltung der EKHN, Referat Organisationsentwicklung und Qualitätsmanagement Timo Keller Ulrike Vieten Telefon: 06151 405-281 E-Mail: [email protected] Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 61 Gut organisiert Freiräume gewinnen Herausforderungen und Anregungen Gesellschaftliche Rahmenbedingungen Christlichen Glauben in einer pluralen Gesellschaft zu leben, bekommt auch für evangelische Christinnen und Christen zunehmend individuellen Charakter. Immer verschiedenartiger und differenzierter werden die Wünsche, die an die Kirche und damit auch an die Kirchengemeinden gerichtet werden. Wenn Dekanate und Kirchengemeinden auch in Zukunft gemeindliches Leben sichern wollen, brauchen sie den Mut zu größerer Verschiedenartigkeit und Beweglichkeit. Kirchenvorstandsarbeit gut organisieren – Geschäftsordnung und Pfarrdienstordnung Ein neugewählter Kirchenvorstand soll für die nächsten sechs Jahre die Kirchengemeinde leiten. Hierzu ist es erforderlich, dass sich alle Mitglieder zu einem Team zusammenfinden, dem es gelingt, die vor ihm liegenden Aufgaben zu bewältigen und andere Gemeindemitglieder einzubeziehen. Ein blühendes Gemeindeleben fällt nicht von Himmel und muss gut gepflegt werden. Dabei ist eine gute innere Organisation der Kirchenvorstandsarbeit von großem Vorteil. Der Gesetzgeber verpflichtet daher alle Kirchenvorstände, sich selbst eine Geschäftsordnung zu geben, in der geregelt wird, wer welche Aufgabe wahrnimmt und welche Ausschüsse mit welchen Kompetenzen eingesetzt werden. Da auch die Pfarrerinnen und Pfarrer der Kirchengemeinde Teil des Kirchenvorstands sind, sieht der Gesetzgeber vor, dass auch ihre Aufgaben in der Gemeinde in einer Pfarrdienstordnung gemeinsam mit dem Dekanatssynodalvorstand festgelegt werden. Sind Pfarrerinnen und Pfarrer für mehrere Kirchengemeinden zuständig, ist eine gemeinsame Pfarrdienstordnung für alle betroffenen Pfarrerinnen und Pfarrer gemeinsam von allen beteiligten Kirchenvorständen zu erstellen. Zu Beginn einer Amtsperiode sollen die Kirchenvorstände so die innere Struktur ihrer Zusammenarbeit und Aufgabenverteilung regeln, sodass sie auf dieser soliden Basis ihre tägliche Leitungsarbeit gut beginnen können. Die Kirchenverwaltung hat eine Muster-Geschäftsordnung und Muster-Pfarrdienstordnungen entwickelt, die im Internet zur Verfügung stehen und Ihnen Grundlage und Anregung sein sollen. 62 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen Sich mit den unterschiedlichen theologisch-kirchlichen sowie lokalen Traditionen auseinanderzusetzen, kann dazu führen, dass sich Neues entwickelt. Hierdurch können Kirchen- gemeinden den sich rasant verändernden gesellschaftlichen Bedingungen möglicherweise besser gerecht werden als in den bisherigen kirchlichen Strukturen und Arbeitsformen. Vorhandene personelle und finanzielle Möglichkeiten und das kreative wie ideelle Potential könnten verstärkt oder besser ausgeschöpft werden (Synergieeffekt). Kirchliche Angebote, die für eine Gemeinde allein nicht mehr zu finanzieren wären, können erhalten oder neu aufgebaut werden. Kirchenmitglieder, die bislang nicht zu erreichen waren, werden angesprochen. Wird der Prozess hin zur Partnerschaft öffentlich vermittelt, tritt die Kirchengemeinde und so auch die Kirche in die gesellschaftliche Öffentlichkeit und wird beachtet. Zukunft gestalten – Kirchengemeinden schließen sich zusammen Wenn aufgrund des demographischen Wandels die Zahlen der Kirchenmitglieder, der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schrumpfen und das Kirchensteueraufkommen zurückgeht, wenn Zuweisungen gekürzt und Stellenpläne reduziert werden, wenn es für die einzelne Kirchengemeinde immer schwieriger wird, ihre Gebäude zu unterhalten und sich das ehrenamtliche Engagement auf immer weniger Menschen konzentriert, ist es sinnvoll, mit anderen Kirchengemeinden zusammenzuarbeiten, um die Arbeit der Gemeinden vor Ort in den fünf Handlungsfeldern der EKHN Verkündigung, geistliches Leben, Kirchenmusik, Seelsorge und Beratung, Bildung, Erziehung und Arbeit mit Zielgruppen, Gesellschaftliche Verantwortung und diakonisches Handeln, sowie Ökumene erhalten und fortführen zu können. Das kirchliche Recht der EKHN bietet unterschiedliche rechtliche Formen der Zusammenarbeit. In der Regel ist die Wahl der Form abhängig von den verschiedenen Ursachen, Gründen, der jeweiligen Ausgangssituation und vor allem dem Ziel einer Zusammenarbeit. Beispielsweise kann ein Zustand wieder hergestellt werden, den es vor 50 bis 60 Jahren einmal gab. Denn in den 50erund 60er-Jahren des letzten Jahrhunderts wurden insbesondere in den Ballungsräumen der Großstädte zahlreiche Kirchengemeinden neu gegründet. Vielleicht ist es im ländlichen Raum sinnvoll sich zu fragen, ob viele kleine, selbständige Kirchengemeinden mit nur wenigen hundert Gemeindemitgliedern noch die angemessene Struktur in einer von Landflucht betroffenen Region sind. Interessant für Kirchengemeinden sind vor allem die Arbeitsgemeinschaft und der Gemeindezusammenschluss. Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 63 Gut organisiert Freiräume gewinnen Gemeindezusammenschluss – ein Prozess mit Chancen und Risiken Wenn sich Kirchengemeinden zusammenschließen, geht das nicht von heute auf morgen. Es ist ein umfassender Prozess. Er berührt die historisch gewachsene theologisch-kirchliche und regionale Identität und greift in sämtliche Beziehungs- und Sachstrukturen der einzelnen Kirchengemeinden ein. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich neu orientieren. Gemeindeglieder müssen sich mit einer veränderten Gemeindestruktur vertraut machen. Kirchengemeinden müssen sich in der Öffentlichkeit neu verankern. Für viele Kirchengemeinden dürfte das aber der Königsweg sein, um gemeinsam mit anderen wieder Freiräume für neue inhaltliche Arbeit zu gewinnen. Entschließen sich Kirchengemeinden zum Gemeindezusammenschluss, entsteht eine neue gemeinsame Kirchengemeinde. Die neue Kirchengemeinde ist Rechtsnachfolgerin der bisherigen Einzelgemeinden und tritt automatisch in alle Rechte und Pflichten ein. Materialien: Rechtlicher Leitfaden zur Kirchengemeindeordnung (KGO) Rechtlicher Leitfaden zur Kirchengemeindewahlordnung (KGWO) Rechtlicher Leitfaden zu Dekanatssynodalordnung (DSO) und Dekanatssynodalwahlordnung (DSWO) Handreichung zur Verwaltungsprüfung Muster-Vereinigungsvertrag Fahrplan für den Gemeindezusammenschlus Muster-Geschäftsordnung für den Kirchenvorstand Über den Gemeindezusammenschluss sind zunächst die betroffenen Gemeindemitglieder in einer Gemeindeversammlung zu informieren. Anschließend ist ein Vereinigungsvertrag auszuarbeiten und abzuschließen. Ein Vertragsmuster der Kirchenverwaltung steht hierfür im Internet zur Verfügung. Nach Unterzeichnung des Vereinigungsvertrages können die beteiligten Kirchenvorstände den Antrag auf Gemeindezusammenschluss an die Kirchenverwaltung stellen. Vorher ist die zuständige Pröpstin oder der zustände Propst zu informieren und die Zustimmung des Dekanatssynodalvorstands einzuholen. Die Mitarbeitervertretung hat gem. § 38 des Mitarbeitervertretungsgesetzes ein Mitwirkungsrecht in organisatorischen, wirtschaftlichen und sonstigen Angelegenheiten. Im Regelfall muss daher auch die Mitarbeitervertretung dem Gemeindezusammenschluss zustimmen. Muster-Beschlussvorlagen für Kirchenvorstandssitzungen Muster-Tagesordnung für Kirchenvorstandssitzungen Muster-Protokoll für Kirchenvorstandssitzungen Muster-Übergabeprotokoll beim Wechsel im Kirchenvorstandsvorsitz Muster-Pfarramtsübergabeprotokoll 64 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen Der Gemeindezusammenschluss wird durch die Kirchenverwaltung im Auftrag der Kirchenleitung ausgesprochen, die Vereinigungsurkunde wird im Amtsblatt veröffentlicht. Die bisherigen Kirchenvorstände bilden nunmehr einen gemeinsamen Kirchenvorstand. Die Mitglieder der jeweiligen Kirchenvorstände behalten ihr Amt solange, bis die laufende Wahlperiode zu Ende ist (§ 33 KGO). Personalrecht Für folgende Fragestellungen sind wir zuständig bzw. bieten wir unsere Unterstützung an: Der Kirchenvorstand ist gemäß § 21 KGO Anstellungsträger der Mitarbeitenden in der Kirchengemeinde und führt die Dienstaufsicht. Kirchliches Arbeitsrecht Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses Das Einstellungsverfahren Leitfaden für Vorstellungsgespräche Störungen im Arbeitsverhältnis (Abmahnung) Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Kündigungsschutz Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Mitarbeitervertretungsrecht Fragen rund um den „Dritten Weg“, Dienstgemeinschaft Stellenbewertung Er ist dabei an die durch die Arbeitsrechtliche Kommission beschlossenen Regelungen (insbesondere die kirchliche Dienstvertragsordnung) gebunden und wird z. B. in der Personalverwaltung durch die zuständige Regionalverwaltung unterstützt. Im Intranet finden Sie unter der Rubrik „Personal“ einen Muster-Aufhebungsvertrag eine Muster-Abmahnung eine Muster-Änderungskündigung ein Muster für ordentliche und außerordentliche Kündigungen eine Muster-Empfangsbestätigung der Kündigung und Muster-Zeugnisse Mit allgemeinen Informationen über staatliche Vorgaben, oder auch kirchliche Veränderungen, werden die Kirchenvorstände durch Rundschreiben und Merkblätter des Referates Personalrecht informiert. In Streitfällen oder bei Rechtsfragen, sowie in Gerichtsverfahren, erhalten diese darüber hinaus individuelle Unterstützung. Das Referat Personalrecht bearbeitet neben Fragen des Arbeits- und Dienstrechts, auch Mitarbeitervertretungsrechtliche Fragestellungen und unterstützt bei notwendigem Stellenabbau. Ferner bildet die Stellenbewertung einen Arbeitsschwerpunkt. Die angegliederte Stellenbörse ist bei der Veröffentlichung von Stellenausschreibungen im kirchlichen Intranetportal der EKHN, als auch im überregionalen Stellenportal der EKD anzusprechen und kümmert sich um die entsprechende Veröffentlichung. Anfragen richten Sie bitte an: [email protected] Über alles Wichtige rund ums Dienst- und Personalrecht wird über Rundschreiben, Merkblätter etc. informiert. Wichtig: Je früher Sie sich in diesen Fragen an uns wenden, umso mehr schaffen Sie damit in der Regel die Möglichkeit, dass wir gemeinsam mit Ihnen gut überlegen können, welche Schritte wie gegangen werden können, um zu guten Lösungen für alle Beteiligten zu kommen. Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 65 Die Zentrale Konfliktberatungsstelle Für ein faires und respektvolles Verhalten in der EKHN Die Herausforderungen: Kennen Sie solche oder ähnliche Situationen? Gemeindepädagoge und Pfarrerin streiten. Es geht um die nächste Konfirmandenfahrt. Die Pfarrerin hat den Gemeindepädagogen fest eingeplant. Die Pfarrerin rechnet damit, dass der Gemeindepädagoge mitkommt – wenn nicht für die Jugendarbeit, für was ist er denn sonst da?! Und der Gemeindepädagoge hat das Gefühl, er kann es niemandem recht machen. Wie zueinander kommen? Im Team der Kita scheint es seit einiger Zeit zwei Lager zu geben: die einen, mit ihnen die Kita-Leitung, möchten endlich die Inklusion auch in der Kita umsetzen. Die anderen sagen: „Wir haben doch kaum die Umstellung auf U3 verarbeitet. Jetzt lasst doch endlich mal Ruhe einkehren! Wir werden schon jetzt den Größeren nicht mehr gerecht, weil unsere Zeit vorne und hinten nicht reicht“. Wie geht der Kirchenvorstand damit um, wenn ihm das Thema vorgelegt wird oder er es mitbekommt? Aktuelle gesellschaftliche Streitfragen gehen manchmal mitten durch die Gemeinde: Wie steht die Gemeinde zur neuen Moschee in der Nachbarschaft – geht der KV zu einem offiziellen Antrittsbesuch? Das Dekanat bittet darum, eine von Abschiebung bedrohte Familie aufzunehmen. Wie stellt man sich dazu? Interkulturalität und Interreligiosität fordern die Gemeinden heraus. Manche fordern klare Antworten und Positionierungen, andere sagen, die gibt es nicht. Manchmal prallen dabei Kirchen-, Pfarr- und Gemeindebilder aufeinander und führen zu Auseinandersetzungen. Wie lässt sich hierfür ein guter Prozess für Wahrnehmung und Verständigung aufbauen? Sind Gemeindemitglieder Kunden oder Mitglieder der Kirche oder beides nicht? Können sie Angebote erwarten, die besondere Wünsche im Hinblick auf Taufen, Trauungen und Beerdigungen verwirklichen? Werden Pfarrpersonen damit zu Zeremonienmeistern degradiert oder gehört es zu ihren Aufgaben, Menschen in ihren lebensgeschichtlichen Übergängen bedarfsorientiert zur Seite zu stehen? Hier gehen die Erwartungen stark auseinander und erzeugen Spannungen. Wie können diese Unterschiede fruchtbar miteinander ins Gespräch gebracht und in gemeinsam getragene Entscheidungen überführt werden? 66 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen In jedem Konflikt liegt eine Chance, eine positive Veränderung auf den Weg zu bringen. Häufig entstehen gemeinsame Prioritäten, eine gemeinsame Ausrichtung oder innovative Ideen nicht durch harmonische Gespräche, sondern erst durch sachliche Auseinandersetzungen und fruchtbares Austragen von Differenzen. Ein konstruktiver Umgang mit Konflikten und eine erfolgreiche Konfliktbearbeitung erzeugen produktive Energie für die weitere Zusammenarbeit. In jedem Konflikt liegt aber auch die Gefahr, soziale Beziehungen oder langjährig erarbeitete Früchte der Arbeit zu zerstören. Dabei zeigt die Erfahrung, je früher Konflikte angesprochen und bearbeitet werden, desto größer die Chance, das in ihnen liegende Entwicklungspotenzial zu nutzen und das destruktive Potenzial zu begrenzen! Die Chancen: Entwicklungspotenzial von Konflikten nutzen und destruktives Potenzial begrenzen Konflikte sind nichts Ungewöhnliches. Sie sind normal und alltäglich. Häufig macht sich jedoch das destruktive Potenzial breit, welches auch in Konflikten liegt: Konflikte wirken sich auf das Wohlbefinden sowohl der ehren- als auch hauptamtlichen Mitarbeitenden aus und beeinflussen das Arbeitsklima. In zugespitzten Fällen machen sie krank und arbeitsunfähig oder legen die Arbeit eines ganzen Kirchenvorstands lahm. Die Kunst besteht darin, das konstruktive, entwicklungsförderliche Potenzial in Konflikten zu heben und zu nutzen und die belastenden, destruktiven Anteile zu überwinden. Hinweis (wie neben beschrieben): Die zentrale Konfliktberatungsstelle arbeitet in einem geschützten Rahmen der Vertraulichkeit. Bei Konflikten können Sie sich mit dienstrechtlichen Fragen auch an die Abteilungen „Personalrecht“ und „Gemeinderecht“ der Kirchenverwaltung wenden. Ihr dienstrechtlicher Ansprechpartner bei Konflikten ist der Dekanatssynodalvorstand vor Ort. Zahlreiche Konflikte lassen sich mit Hilfe des gesunden Menschenverstands und eines guten Willens durch klärende Gespräche unter den Beteiligten oder mithilfe eines guten Rats aus dem direkten Umfeld bearbeiten und lösen. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen es ratsam ist, Unterstützung zu holen. Dieses zu tun ist kein Zeichen von Schwäche oder Misserfolg, sondern im Gegenteil: Es zeigt einen professionellen Umgang mit herausfordernden Situationen! Für schon genannte und viele andere Konfliktlagen hat die EKHN eine qualifizierte, kostenfreie, vertrauliche und schnell reagierende Unterstützung eingerichtet. Alle Haupt- und Ehrenamtliche können sich jederzeit direkt an die Zentrale Konfliktberatungsstelle wenden. Davon erfährt niemand etwas. Das weitere eigene Vorgehen kann ruhig und geschützt beraten werden. Kontakt und weiterführende Informationen: Die Ansprechpartnerin für die Bearbeitung von Konflikten und den Umgang mit Mobbing sowie Informationsveranstaltungen zum Thema ist die zentrale Konfliktbeauftragte der EKHN: Elke Breckner Konflikt-Handy: 0151 15181419 Konflikt-E-Mail: [email protected] Elk e B r e c k n e r , K o n f l i ktb e a u f tragt e Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Handreichung zum Umgang mit Konflikten, Mobbing, Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt (Februar 2015), zu beziehen über folgende Internetseite: ipos-ekhn.de/konfliktmanagement-der-ekhn.html Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 67 Projekt Doppik Umstellung des Rechnungswesens auf die Doppik Die 11. Kirchensynode der EKHN hat beschlossen, ihr Rechnungswesen von der erweiterten Kameralistik auf die Doppik (Doppelte Buchführung in Konten) umzustellen. Dies soll nicht für alle Körperschaften gleichzeitig erfolgen, sondern stufenweise. In der Erprobungsphase 2015 erfolgt in drei sogenannten Pilotregionen die Umstellung schon zum 01.01.2015: in der Gesamtkirche, in der Regionalverwaltung Starkenburg West, in der Regionalverwaltung Wiesbaden-Rheingau-Taunus sowie für sämtliche dort angeschlossene Kirchengemeinden, Dekanate und sonstige Körperschaften. Aus den dort gemachten Erfahrungen (einschließlich Fehlern) gilt es zu lernen und für die weiteren Kassengemeinschaften bis zu deren Umstieg am 01.01.2017 entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Weshalb der Umstieg? Mit der Einführung der kaufmännischen Buchführung soll die Anschlussfähigkeit an die Kenntnisse kommender Generationen in Hauptund Ehrenamt gesichert werden. Natürlich sind weder das bisherige kamerale noch das kaufmännische Rechnungswesen selbsterklärend. Dennoch ist letzteres deutlich verbreiterter und dasjenige, welches in den einschlägigen Aus- und Fortbildungsgängen behandelt wird. Auch Sie als Ehrenamtliche werden in ihrem hauptberuflichen Umfeld eher mit dem Geschäftsbericht Ihrer Organisation konfrontiert als mit einem kameralen Haushalt oder gar Jahresabschluss. Denkt man an das kirchlich-diakonische Netz der Einrichtungen, in deren Gremien die EKHN Vertretungsfunktionen wahrnimmt, wird der Umgang mit Bilanzen und Ergebnisrechnungen unerlässlich. Ein weiterer wesentlicher Vorteil liegt in der automatischen Verknüpfung zwischen Mittelherkunft und Mittelverwendung bei der Buchung. Damit wird auch die begrenzte Nutzung von Vermögen, etwa Gebäuden, sichtbar und bezieht dies in Planungsentscheidungen vor Ort mit ein (z. B. Mittel für Instandhaltung reservieren oder Nutzungskonzepte ändern). 68 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen Was ändert sich? Weitere Gründe und gleichzeitig wesentliche Ziele des Doppikprojekts: Am Ende der Einführungs- und Umstiegsprozesse stehen folgende Änderungen im Mittelpunkt: Transparenz schaffen a) über Ziele und Inhalte kirchlichen Handelns b) über Art und Höhe der dafür eingesetzten Ressourcen c) über Vermögens- und Schuldenverhältnisse Um landeskirchen- und EKD-weit aussagefähig zur kirchlichen Aufgaben- und Handlungsvielfalt zu sein, erfolgen die Planungen und Buchungen in einer einheit lichen und detaillierteren Datenbasis. Die Verantwortlichkeiten für Aufgabensteuerung (Kirchen vorstand) und ordnungs gemäßer Buchführung (Regio nalverwaltung) sind klar getrennt. Bilanzen werden Auskunft über Mittelverwendung und -herkunft im Jahresabschluss geben. Der Haushalt plant und vollzieht die Veränderungen zwischen zwei Bilanzstichtagen als Ergebnisrechnung mit Erträgen und Aufwendungen, Rück lagenbewegungen und Investitionen. Die wesentlichen Veränderungen für die Kirchengemeinden erläutert die Broschüre „Kleiner Leitfaden Doppik“, die Sie spätestens mit dem ersten doppisch aufgestellten Haushalt 2017 von Ihrer Regionalverwaltung erhalten. Sie können sie auch gerne im Intranet unter Projekt Doppik abrufen. Vergleichbarkeit herstellen z. B. der Ressourceneinsätze bei ähnlichen Inhalten wie z. B. Verwaltungen oder Bildungseinrichtungen Entscheidungsgrundlagen liefern a) zur Planung und Steuerung der inhaltlichen Ausrichtung b) zum Einsatz von Ressourcen und ihrer Finanzierbarkeit Substanzerhalt ermöglichen – im Sinne einer intergenerativen Gerechtigkeit – über 2025 hinaus: Vermeidung zusätzlicher Investitionsstaus im Interesse der Handlungsspielraum für Kirchensteuerverwendung Mitglieder Handlungsspielraum für Stellen und Gehälter Mitarbeitenden Handlungsspielraum für Schwerpunktsetzungen Leitungsgremien Für Sie als Ehrenamtliche bietet das Projektteam zusammen mit der Ehrenamtsakademie die Informationsveranstaltung „Lesehilfe“ für den doppischen Haushalt und die Bilanz an. Sie wird seit Frühjahr 2015 in den Pilotregionen und ab 2016 dekanatsweise angeboten und auf der Website der Ehrenamtsakademie angekündigt. Fragen zur Umstellung können Sie darüber hinaus jederzeit an das Doppikteam richten unter [email protected]. Kontakt: EKHN Kirchenverwaltung Dezernat 3, Finanzcontrolling Paulusplatz 1 64285 Darmstadt Telefon: 06151 405-570 Timm Ohnesorg Fachkonzepte Doppik operativer Leiter und Projektkoordinator E-Mail: [email protected] Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 69 Kirchliche Gebäude Segen und - oder Last Mit der Wahl zum Kirchenvorstand sind Sie Eigentümer geworden – und damit ganz plötzlich steinreich- nicht nur in Bezug auf die Steine, sondern auch in Bezug auf die Gebäudewerte. Denn meist steckt der größte Teil des gemeindlichen Vermögens und damit der Verpflichtung in den Gebäuden und den Grundstücken. Viel von dem was Ihre Kirchengemeinde ausmacht, spielt sich in diesen Gebäuden ab. Sie geben ein besonderes Zeichen in unsere Gesellschaft. Mit dem Angebot, der Qualität, dem Zuschnitt und dem Potenzial prägen die Gebäude auch nach außen das Bild Ihrer Kirchengemeinde ähnlich einer Visitenkarte. Sicher kennen Sie „Ihre“ Gebäude als Gemeindemitglied schon – die Kirche, das Pfarrhaus, das Gemeindehaus oder Gemeindezentrum, eventuell einen Kindergarten, Wohnhäuser und vielleicht auch mehr. Die meisten Menschen identifizieren sich mit ihren Orten als Heimat neben Sprache, Mentalität, Atmosphäre, sozialen Netzen auch über Bauwerke. Verantwortung weil die öffentliche Bedeutung Ihrer Gebäude, die kirchliche Kultur und die darin enthaltene Aufgabe der Bewahrung der Schöpfung messbar und ablesbar sind, weil alle, die in Ihre Gebäude kommen, darauf vertrauen, diese sicher und gefahrenfrei nutzen zu können, weil Sie Ihr Kirchvermögen schützen, nachhaltig und nutzungsorientiert entwickeln und vertrauensvoll und fürsorglich an die nächsten Generationen von Kirchenvorständen weitergeben wollen. Chancen Gerade die sakralen Bauwerke stehen aber nicht nur für Kontinuität, sondern spiegeln auch den sozialen und kulturellen Wandel, insbesondere die jeweilige spirituelle Situation einer Zeit wieder. Kirchen sind daher Orte, die Sinn eröffnen und zum Leben helfen können, Orte der Gastfreundschaft und Zuflucht. Sie sind Räume, die Glauben symbolisieren, Erinnerungen wach halten, Zukunft denkbar werden lassen, Beziehungen ermöglichen: zu sich selbst, zur Welt, zu Gott. Dies unterscheidet unsere Gebäude verantwortlich in einer besonderen Wirkung. Als Eigentümer werden sie ab jetzt aber auch noch ganz anders Ihren Blick auf die Gebäude richten, denn mit dem Eigentum kommen die Verantwortung, die Chancen und vielleicht auch die Last. 70 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen weil Ihre Gebäude auch gebaute Einladungen sind, sie erzählen eine Geschichte und sind häufig über lange Zeit geprägte Orte. Im besten Fall machen sie auf Ihre Gemeinde und die evangelische Gemeinschaft neugierig und vermitteln zusammen mit den inhaltlichen Angeboten die Attraktivität Ihrer Kirchengemeinde. Bauen ist zudem oft auch mit Aufbruch, Erneuerung und zukunftsorientierten Impulsen für ein aktives Gemeindeleben verbunden - Sie können diese Aufgabe auch aktiv und gemeinschaftsbildend nutzen. Last weil die Entscheidungen, wie die Gebäude in Zukunft aus sehen sollen und wo die eigenen, aber auch gesamt kirchlichen Ressourcen mit Blick auf die Zukunft eingesetzt werden müssen, nicht einfach sind. weil Sie auch im Umgang mit Ihren Gebäuden ein Vorbild sind und sich Kritik und vielleicht nachvollziehbaren, jedoch unrealistischen Wünschen gegenüberstehend behaupten und erklären müssen. weil sich bei Problemen die Lösungen manchmal nicht aufdrängen, Entscheidungen fast immer auch nachvollzieh bare, abgewogene Kompromisse benötigen, und Sie sich dafür auch den Diskussionen aus setzen müssen. weil die ehrenamtliche Aufgabe Bauen viel Arbeit macht, kompliziert ist und auch Risiken birgt. Pflege, Unterhaltung und der Betrieb der vielfach öffentlich genutzten Gebäude verlangen einigen Aufwand, personell aber auch finanziell. Bei anstehenden größeren Baumaßnahmen sollte ein Kreis von Ehrenamtlichen z. B. in einem Bauausschuss dies in der Aufgabe der Bauherrenschaft der Kirchengemeinde gemeinsam verantworten und arbeitsteilig an der Umsetzung und dem auch für die Gemeindearbeit belebenden schönen Ergebnis einer Baumaßnahme mitwirken. Umso höher schätzen wir Ihr ehrenamtliches Engagement in diesem Bereich und unterstützen Sie dabei. Schön wäre es, wenn Sie im Kirchenvorstand zwei Personen mit Einsatz und Interesse für die Aufgaben rund um die Gebäude und Grundstücke als Verantwortliche benennen können. Vielleicht gibt es zukünftig auch gemeindeübergreifend Kirchenvorstände, die sich mit einem gewissen Schwerpunkt dieser ehrenamtlichen Aufgabe in einer Gruppe widmen möchten und ebenso im Austausch voneinander in der Erfahrung und Unterstützung profitieren. Die MitarbeiterInnen und Mitarbeiter der Kirchenverwaltung im Bereich kirchliches Bauwesen und Liegenschaften unterstützen sie darin inhaltlich, methodisch und finanziell. Im Bereich der Liegenschaften finden Sie Ansprechpartner zu den Themen Grundstücke, Verpachtung, Vermietung, sowie An- und Verkauf von Immobilien. Für die überwiegende Zahl der Verträge sind kirchenaufsichtliche Genehmigungen erforderlich, die das Referat Liegenschaften erteilt. Besonders interessant kann die Zusammenarbeit mit dem Liegenschaftsreferat werden, wenn Sie über wenig oder nicht genutzte Grundstücke bzw. Grundstücksteile wie z. B. zu große Außenbereiche um Gebäude, übergroße Pfarrhausgärten etc. sowie Acker- oder Wiesengrundstücke in der Nähe zu bebautem Gebiet verfügen. Durch Entwicklung von Bauland kann in diesen Fällen ein nicht unerheblicher Mehrwert zu Gunsten Ihrer Kirchengemeinde entstehen. Das Liegenschaftsreferat unterstützt Sie außerdem in allen rechtlichen Fragen um die Immobilien (Baurecht, Mietrecht, Erbbaurecht, Nachbarrecht etc.) bis hin zur Vertretung vor Gericht. In den Referaten Kirchliches Bauen sind die Kirchenarchitekten in der Region und in der zentralen Kirchenverwaltung für alle Fragen rund um die Gebäude, Kirche, Gemeindehaus, Pfarrhaus und Kita Ihre ersten Ansprechpartner. Bei der Vorbereitung und Abwägung der baulichen Prioritäten, der Planung von Baumaßnahmen, bei der Einschaltung von Architekten und Fachplanern, in Fragen der Denkmalpflege, der Wirtschaftlichkeit, der Gestaltung, aber auch der technischen Umsetzung im Bereich der Nachhaltigkeit, wie ökologisches Bauen und Förderungen zur Energieeinsparung und der Finanzierung der Maßnahmen werden Sie beraten, begleitet durch die notwendigen Gremienentscheidungen bis zur kirchenaufsichtlichen Baugenehmigung, die die Baufreigabe mit den entsprechenden Zuschüssen enthalten. Auch bei der Abwicklung der Baumaßnahmen werden Sie unterstützt, auch wenn wir nicht Ihre Bauherrenaufgaben übernehmen können. Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 71 Kirchliche Gebäude Kirchen Die Kirchen sind Orte des Gottesdienstes in der Gemeinschaft und gleichzeitig auch Angebot für die Bedürfnisse der persönlichen Andacht und des Gebets. Die EKHN ist bestrebt, unsere Kirchen zu pflegen und zu erhalten und fördert dies in besonderem Maße. Wir möchten Sie auch begleiten zur „Offenen Kirche“. Als Zeichen einer gastfreundlichen Kirche erfordert sie Aufmerksamkeit und liebevolle Gestaltung. Ist „offene Kirche“ in diesem Sinn nur für die allgemeine Öffentlichkeit gemeint oder noch wichtiger als aufmerksame Geste, Haltung der sich selbst wertschätzenden Gemeinde? Pfarrhaus Das Pfarrhaus ist seelsorgerisches Angebot in die Gemeinde und zugleich attraktive Dienstwohnung für die hauptamtliche evangelische Präsenz in Ihrer Gemeinde. Die Pfarrfamilie reicht von der Familie mit mehreren Kinder, über Paare bis zu Einzelpersonen. Unsere Pfarrhäuser sollten flexibel auf die Erfordernisse der Nutzer reagieren können. Gemeindehaus Das Gemeindehaus ist Zentrum des aktiven Gemeindelebens und des evangelischen Angebots in der Gesellschaft. Häufig ist für das Gemeindehaus nicht Größe und Raumangebot (Quantität) das Problem, sondern die Qualität. Bei der Entscheidung zu baulichen Eingriffen oder Änderungen sollten die Gemeindeperspektiven, die inhaltliche Ausrichtung zusammen mit den anderen lokalen Einrichtungen z. B. von evangelischen Nachbargemeinden, der Kommune, der katholischen Kirche oder von diakonischen Einrichtungen mit betrachtet werden, um Synergien und Ergänzungen im gemeindlichen Angebot zu stärken. Noch, zurzeit, stets, auf ewig??? sind Kirchen in der EKHN gesetzt Wenn das unser erklärtes, gemeinsames Ziel ist, müssen wir uns Strategien und Wege dazu bilden und einen Konsens finden in der Priorisierung des möglichen Mitteleinsatzes für alle unsere Gebäude. Neben den Kirchen liegt dabei auch viel Potenzial im Umgang mit unseren Gemeindehäusern, die teilweise sehr hohen Investitionsbedarf haben und andererseits im Hinblick auf ihre Nutzungsanforderungen und bei schwindenden Mitgliederzahlen häufig überdimensioniert und unterqualifiziert sind. Viele Kirchengemeinden haben an dieser Stelle oft kein quantitatives, sondern ein qualitatives Problem. Da aber diese Gebäude langjährige Dienstleister sind und den aktiven gemeindlichen Bedürfnissen Rechnung tragen und sich über die Jahre wechselnden Anforderungen anpassen sollten, können wir mit intelligenten Lösungen mit diesen Bauaufgaben über die bisherigen Kirchengemeindegrenzen hinweg Mehrwert in vielerlei Hinsicht entwickeln. Für komplexe strategische Fragestellungen zum Umgang mit dem Gebäudebestand bieten wir das methodische Instrument von Gebäudeentwicklungskonzepten an. Eine Idee: Die Gemeinde beschreibt ihr Profil und definiert Angebote an die Gemeinde und die Öffentlichkeit, auch mit Blick auf die Nachbarn. 72 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen Der Blick auf das Bestehende klärt sich und lässt die Defizite erkennen. Varianten zu Investitionen und vergleichende Folge- und Betriebskosten schärfen den Blick, eröffnen Handlungsspielräume und bilden ein gefestigtes Ziel. Diskussionen darüber bilden im besten Fall neue Gemeinschaften. Neue Angebote mobilisieren passive Mitglieder und senden positive, lebendige, zukunftsorientierte, optimistische Signale in die zivile Gesellschaft. Da Betriebskosten innerhalb weniger Jahre die Investitionskosten einholen, lohnen sich der Einsatz und die konsequente Reduktion auf das Wesentliche innerhalb überschaubarer Zeiten wirtschaftlich und inhaltlich doppelt. Nicht blindes Aufgeben sondern intelligente Konzentration und Qualitätssteigerungen sind die Schätze, die wir mit Ihnen gemeinsam heben möchten. „Gebäude sind dienende Hüllen“ – je intelligenter, je nachhaltiger, je einladender – umso selbstverständlicher, motivierender und zeitgemäß kann Ihre aktive Gemeinde wirken und das vielfältige Angebot der evangelische Kirche zeigen. Weiterführende Informationen: Intranet der EKHN (http://192.168.5.6/intranet/verwaltung/kv/bauwesen/download. htm) mit zahlreichen Informations-und Merkblättern, Vertragsmustern sowie Musterformularen Handbuch Kirchenvorstand 2009, Markus Keller: „Eigentum der Gemeinde – Grundstücke, Liegenschaften, Immobilien“ Bd. 3, S. 153-159 (ehrenamtsakademie. ekhn.de/infos-ehrenamt/downloads.html) Wir möchten mit Ihnen gemeinsam aktiv handeln und in die Zukunft steuern, solange die Spielräume noch da sind, damit Mangel oder finanzielle Not letztlich nicht nur Reaktionen zulassen. Wir können Zeichen durch einen kirchengemeindlichen Veränderungsprozess setzen und dem Abwandern in eine gesellschaftliche Nische oder Randbereich auch mit einem baulichen, gemeindlichen Aufbruch entgegen wirken. Auf unserer Homepage finden Sie die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die Angebote, die inhaltliche Themen, die Methoden, die Pflichten und auch die Spielregeln der EKHN rund ums Thema Bauen. Kontakt: Kirchenbaudirektorin Margrit Schulz E-Mail: [email protected] Oberkirchenrat Markus Keller E-Mail: [email protected] zpv-ekhn.de Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 73 Visitation Kirchenvorstände, die visitiert werden, stehen in einer großen Tradition. Der Besuch von Christengemeinden durch Glaubensgenossen gehört zu den ältesten Aufgaben der Kirche. Schon Paulus hat die frühen Gemeinden nach ihrer Gründung nicht alleine gelassen, sondern sich durch Briefe und Boten immer wieder nach ihrem Befinden erkundigt und sie auf seinen Reisen persönlich aufgesucht, um sie im Glauben zu ermutigen. Luther und Melanchthon war die Visitation wichtig, um die Gemeinden in ihrer reformatorischen Grundhaltung zu festigen. Und auch wenn die Anliegen, die Praxis und die Bedeutung der Visitation in ihrer langen Geschichte recht verschieden gewesen sind, so ist sie bis heute eine zentrale Aufgabe kirchenleitenden Handelns geblieben. In der EKHN liegt der Akzent der Visitation deutlich auf dem partnerschaftlichen Austausch und der gegenseitigen Glaubensvergewisserung. Sie geschieht im Geist gegenseitiger Wertschätzung und Ermutigung. Visitation ist Schatzsuche, nicht Fehlerfahndung. Sie hilft den Besuchten ebenso wie der Kirchenleitung bei der Bestandsaufnahme und der Zukunftsorientierung. Insofern ist sie ein Beitrag zur Gemeinde- und Kirchenentwicklung. Die Visitation stellt Kirchenvorstände vor die Herausforderung, ihre Kirchengemeinde als Teil der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau zu verstehen. Deshalb ist eines der im Visitationsgesetz vorgegeben Ziele die Vernetzung innerhalb der Kirche. Dazu gehört auch, sich gegenseitig Einblick in die Arbeit und Entwicklung der Gemeinde zu gewähren und einander Rechenschaft abzulegen. So trägt die Visitation zur Einheit der Kirche in all ihrer Vielfalt bei. Neben dem synodalen Prinzip, das die Einheit der Kirche gewährleistet, dient auch die Visitation der Zusammengehörigkeit von Gemeinden in ihren unterschiedlichen Prägungen und Gestalten und hilft, über den eigenen Kirchturm hinauszublicken. In ihr begegnet und reflektiert Kirche sich selbst. Bilder von Gemeinde und Kirche bleiben im Austausch und regen sich gegenseitig an. 74 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen „Zuerst waren wir nicht sehr begeistert über die Aussicht, Visitationsbesuch zu bekommen. Aber jetzt sind wir sehr froh, dass wir das gemacht haben.“ Solche oder ähnliche Rückmeldungen kommen aus den allermeisten Kirchenvorständen nach der Visitation. „Wir sind zusammen gewachsen an dieser Aufgabe. Wir haben viel über uns selbst erfahren, was uns so gar nicht klar war.“ Etwa alle acht Jahre kommt auf einen Kirchenvorstand die Aufgabe zu, die Visitation der Gemeinde vorzubereiten, die Gäste zu empfangen und die Rückmeldungen anschließend für die Weiterentwicklung der Gemeindearbeit zu nutzen. Umgekehrt können Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher auch mit dem Besuch einer anderen Gemeinde als Mitglied der Kommission beauftragt werden. Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher können also damit rechnen, dass sie im Schnitt etwa einmal während einer Amtsperiode mit der Visitation zu tun haben. Die Leitung der Gemeindevisitationen liegt in unserer Kirche beim zuständigen Propst bzw. der zuständigen Pröpstin. Sie werden dabei von den Beauftragten für Visitation unterstützt, welche die Visitation mit ihnen vorbereiten, durchführen und auswerten. Sie arbeiten im Auftrag der Kirchenleitung. Konkret heißt das für Kirchenvorstände: Sie erhalten jeweils aktualisierte Leitfragen, anhand derer sie die Situation, das Umfeld, die Aktivitäten und Herausforderungen, Kooperationen und Ziele ihrer Kirchengemeinde bedenken und in einem Gemeindebericht beschreiben. Sie bekommen an einem vereinbarten Wochenende Besuch von einer Kommission aus einer anderen Kirchengemeinde. Sie führen die Gäste durch ihre Gemeinde, stellen ihnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor, lassen sie am Gemeindeleben und Gottesdienst teilhaben und diskutieren mit ihnen Perspektiven ihrer Arbeit. Von der Besuchskommission wird ihnen ein Bericht mit Beobachtungen, Fragen und Anregungen zur Verfügung gestellt. In einem gemeinsamen Auswertungsgespräch mit der Pröpstin oder dem Propst zieht der Kirchenvorstand vorläufige Konsequenzen. Auch auf Dekanats und Kirchenleitungsebene werden aus den Visitationserfahrungen Schlüsse gezogen. Die Visitation betrifft übrigens nicht nur Kirchengemeinden. Auch Dekanate mit ihren Dienststellen und gesamtkirchliche Stellen und Einrichtungen werden visitiert. Weiterführende Informationen: ekhn.de/visitation Ansprechpersonen: Beauftragte für Visitation der EKHN: Pfarrer Christoph Gerken und Pfarrer Dr. Frank Löwe Propsteibereiche Nord-Nassau, Oberhessen und Süd-Nassau: Pfarrer Christoph Gerken Beauftragter für Visitation (Nord) Helene-Mössinger-Straße 38 63303 Dreieich Telefon: 06103 803929 E-Mail: [email protected] Propsteibereiche Rheinhessen, Rhein-Main und Starkenburg: Pfarrer Dr. Frank Löwe Beauftragter für Visitation (Süd) Von-Virneburg-Straße 14 65343 Eltville Telefon: 06123 9999177 E-Mail: [email protected] Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 75 Medien und Öffentlichkeitsarbeit Wie bilden sich Menschen heute ihre (Glaubens-) Einstellungen sowie ihr Bild von der Welt und der Kirche? Besonders intensiv wirken nach wie vor persönliche Erfahrungen mit (Groß-) Eltern und Leuten im Dienst der Kirche – auch Ehrenamtlichen. Deshalb ist es gut, dass alle Menschen um sich herum eine Gemeinde haben. Doch viele bauen sich ihr Weltbild im Wesentlichen mit Hilfe von Informationen und Eindrücken aus den Medien zusammen. Stundenlang sehen sie Fernsehen, hören Radio, surfen im Netz und lesen Zeitung. Deshalb muss die Kirche auch dort vorkommen. Sie tut es – zum Glück. Einen Überblick über die Medienangebote unserer Kirche gibt die folgende Tabelle (S.78 ff.). Doch die Anzahl der Medien wächst rasant. Das interaktive und soziale Internet stellt nichts weniger als eine neue Medienrevolution dar, die immer mehr Menschen ihre Zeit bei Facebook, Twitter & Co. verbringen lässt. Bislang ist die Evangelische Kirche stets mit den neu hinzukommenden Medien mitgegangen. Angefangen vom Buchdruck, der den Reformatoren eine bis dahin undenkbar große öffentliche Wirkung ermöglichte. Wie entwickeln wir jetzt angesichts stagnierender Ressourcen unsere Kirche in diesen neuen IT-Bereich hinein? Wenn wir dort nicht ankommen, geraten wir aus dem Blickfeld sehr vieler Menschen. Zugleich werden die alten Medien weiter genutzt. Unsere Chance ist: Viele Menschen sind nachdenklich über ihr Leben, Gott und die Welt geworden. Sie wünschen sich, von ihrer Kirche im Leben begleitet zu werden. Sie schätzen sie auch als Hilfsorganisation. Sie wünschen sich Antworten auf existenzielle Fragen. Aber immer mehr wollen auch selbst ganz konkret etwas davon haben. Sie wollen aktiv vom Sinn des Glaubens und der Kirche überzeugt werden. 76 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen Als Kirche müssen wir die Öffentlichkeit suchen – aus mindestens vier Gründen: 1. Weil Jesus uns „in alle Welt“ schickt, wie es der Taufbefehl sagt. 2. Weil wir eine Freude daran haben, mit möglichst vielen die Botschaft des Evangeliums zu teilen und damit auch die Gesellschaft mitzugestalten. 3. Weil wir als Volkskirche den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts haben und damit der Öffentlichkeit Transparenz und Rechenschaft schuldig sind. 4. Weil wir in einer offenen und pluralistischen Gesellschaft nur überzeugend wirken, wenn wir genau dies sind: transparent, offen und einladend. Das Problem ist: Wir leben in einer Überflussgesellschaft – auch an Informationen. Angeboten wird weit mehr, als jede und jeder Einzelne verkraften, verarbeiten und gebrauchen kann. Die Folge: Informationen werden in Sekundenbruchteilen gefiltert und aussortiert. Wir konkurrieren also um eine der knappsten Ressourcen unserer Zeit: Aufmerksamkeit. Diese erringen wir nur, wenn wir schnell erkennbare, verständliche und nützliche Angebote machen. Alles muss von denen her gedacht werden, die es wahrnehmen sollen. Sonst tun sie es nicht. Leitfragen für Öffentlichkeitsarbeit in Kirchengemeinden Öffentlichkeitsarbeit ist durchdachte und nachhaltige Kommunikation mit Zielgruppen, die öffentlich zugänglich ist. Wir kommunizieren mit allem: Gebäude, Kleidung, Körper, Sprache, Medien, Veranstaltungen. Denn wir können gar nicht nicht kommunizieren. Nur gut oder schlecht. Zehn Leitfragen helfen, die eigene Öffentlichkeitsarbeit zu verbessern: P f arr e r S t e pha n K r e bs , L e i t e r d e s S tabsb e r e i c hs Ö f f e n tl i c hk e i tsarb e i t Kontakt Pfarrer Stephan Krebs Leiter des Stabsbereichs Öffentlichkeitsarbeit in der Kirchenverwaltung und Verantwortlicher für Medienarbeit in der EKHN Telefon: 06151 405-289 E-Mail: [email protected] Unsere Gebäude sind eine ständige Visitenkarte. Sind sie gut zu erkennen als evangelisch, kirchlich, öffentlich und gemeinschaftlich? Passen Gestaltung und Bewuchs, Beschriftung und Erkennungs zeichen (Logo / Corporate Design) der Gebäude? Ist ihr Zugang einladend gestaltet? Wie und wo sollen die Personen, die für unsere Gemeinde stehen, öffentlich auftreten? (Feste und Veranstaltungen, auf der Straße, bei Vereinstreffen u. a.) Verfügen die Personen, die für uns einstehen, über die nötigen Informationen, um dies auch tun zu können? (Stichwort: Interne Kommunikation) Sind unsere öffentlichen Informationen (Schaukasten, Plakate, Gemeindebriefe, Pressetexte) schnell erkennbar, informativ und interessant zu betrachten? Sind wir angemessen im Internet zu finden? Was muss dort von uns zu sehen sein? Können wir Social Media (Facebook, WhatsApp etc.) für unsere Gemeindekommunikation nutzen? Lässt sich zum Beispiel damit die Gruppenkommunikation im Chor, in der Konfi-Gruppe oder im Kirchenvorstand verbessern? Wie und mit was erreichen wir die Zielgruppen, die wir uns vorstellen? Was brauchen die Leute in unserer Gemeinde eigentlich? Sind wir bereit, auch über Unerfreuliches öffentlich und ehrlich Auskunft zu geben? Offene und einladende Kirche – das wollen fast alle sein. Aber stimmen Anspruch und Wirklichkeit tatsächlich überein? Erleben Fremde unsere Veranstaltungen als offen und einladend? Ist zum Beispiel bei Veranstaltungen immer jemand da, der begrüßt und integriert? Sind wir in unserem Handeln glaubwürdig? Tipp: Sehen Sie sich mit den Augen eines interessierten Neulings! Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 77 Medien und Öffentlichkeitsarbeit Lokale Ebene Regionale Ebene (Dekanat) 78 Wer macht Was Für wen Redaktionskreis in der Gemeinde Gemeindebrief Alle lesenden Gemeindemitglieder Redaktionskreis in der Gemeinde Website Die Internet-affine Öffentlichkeit Jemand in der Gemeinde Pressearbeit Zeitungsleser/-innen Jemand in der Gemeinde Schaukasten Passanten der Gebäude Jemand in der Gemeinde Plakate für Veranstaltungen Passanten Jemand in der Gemeinde Begleitmaterialien für Impulspost-Aktionen Passanten Evt. jemand in der Gemeinde Social Media, oft verknüpft mit Website Nutzergruppen Jemand in der Gemeinde Besondere lokale Aktivitäten und Verschiedene Veranstaltungen Beauftragte/r für Öffentlichkeitsarbeit Berät und unterstützt mediale Aktivitäten im Dekanat Kirchengemeinden Beauftragte/r für Öffentlichkeitsarbeit Website des Dekanats, ggf. auch Social Media Die Internet-affine Öffentlichkeit Beauftragte/r für Öffentlichkeitsarbeit Pressearbeit im Dekanat Nutzer/-innen von Zeitungen und anderen Medien Beauftragte/r für Öffentlichkeitsarbeit Newsletter und andere interne Kommunikation Verschiedene Zielgruppen Jemand im Dekanat Besondere regionale Aktivitäten Verschiedene Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen EKHNEbene Wer macht Was Für wen Stabsbereich Öffentlichkeitsarbeit, Kirchenverwaltung Paulusplatz 1, Darmstadt 06151 405-288 [email protected] Informationsbroschüren über Kasualien, Kirche, Finanzen u. a. meine-lebensart.de Kirchengemeinden, Dekanate, Einrichtungen und interessierte Einzelpersonen Stabsbereich Öffentlichkeitsarbeit EKHN-Shop mit FacettenkreuzProdukten zum Verschenken, Verteilen und Erkennbar Machen meine-lebensart.de Kirchengemeinden, Dekanate, Einrichtungen und interessierte Einzelpersonen Stabsbereich Öffentlichkeitsarbeit Jahresbericht mit Einblicken, Fakten und Zahlen über unsere Kirche ekhn.de/jahresberichte Multiplikatoren, Kirchengemeinden, Dekanate, Einrichtungen und interessierte Einzelpersonen Stabsbereich Öffentlichkeitsarbeit Pressearbeit für die EKHN Nutzer/-innen von Zeitungen und anderen Medien Stabsbereich Öffentlichkeitsarbeit Krisenkommunikation Betroffene Gemeinden und Einrichtungen sowie Medien-Redaktionen und -Nutzerinnen und -Nutzer Stabsbereich Öffentlichkeitsarbeit EKHN-Mitteilungen (Onlinedienst für interne Informationen) unsere.ekhn.de/medien/ekhnmitteilungen Gemeinden, Einrichtungen und interessierte Einzelpersonen Medienhaus der EKHN Rechneigrabenstraße 10 Frankfurt am Main 069 92107-401 [email protected] Verkündigungssendungen im HR und im SWR rundfunk-evangelisch.de und kirche-im-swr.de Hörer/-innen Medienhaus Sendungen in allen privaten Radiokanälen ev-medienhaus.de Hörer/-innen Medienhaus EKHN-Websites ekhn.de und ekhn.de/intern Internet-affine Öffentlichkeit Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 79 Medien und Öffentlichkeitsarbeit EKHNEbene 80 Wer macht Was Für wen Medienhaus Social Media-Kanäle der EKHN de-de.facebook.com/ekhn.de, twitter.com/ekhn_de, twitter.com/glaubensimpuls, instagram.com/glaubensimpuls/ Social-Media-affine Öffentlichkeit und Follower Medienhaus Beratung und Schulung für Social Media Kirchengemeinden Medienhaus Die Wochenpublikation „Evangelische Sonntagszeitung“ (ESZ) evangelische-sonntagszeitung.de Abonnenten Medienhaus Evangelischer Pressedienst (epd) epd.de Medienredaktionen und deren Nutzer/-innen Stabsbereich Öffentlichkeitsarbeit und Medienhaus gemeinsam Impulspost (kurze, attraktiv und elementar gestaltete geistliche Briefe, zwei Mal im Jahr) Alle EKHN-Mitglieder und deren Mitbewohner/-innen Stabsbereich Öffentlichkeitsarbeit und Medienhaus gemeinsam Begleitmaterialien zur Impulspost (Fassadenbanner, Fahnen, Plakate, Postkarten, Flyer, Aufkleber und mehr sowie Websites zur Aktion) Kirchengemeinden und Dekanate sowie deren regionale Öffentlichkeiten Medienhaus gemeinsam mit Stabsbereich Öffentlichkeitsarbeit und IT-Bereich FacettNet, die gemeinsame Online-Plattform für Websites und den Austausch von Inhalten Kirchengemeinden, Dekanate und EKHN-Einrichtungen Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen Chancengleichheit Seit 2011 gibt es das Chancengleichheitsgesetz (ChGlG) in der EKHN. Mit der Novellierung des Gesetzes wurde die regionale Gleichstellungsarbeit eingestellt und der Stabsbereich Chancengleichheit personell verstärkt. Dieser ist zuständig für alle Bereiche der EKHN und der Kirchenverwaltung. Im Vordergrund der Arbeit steht die Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit in allen Bereichen und auf allen Ebenen der EKHN. Das Ziel ist Vielfalt, ohne Diskriminierung von Menschen auf Grund von Geschlecht, Alter, Herkunft, sexueller Orientierung, Lebensform, usw. Vielfalt leben und gestalten – Chancengleichheit in der EKHN Der Fokus unserer Arbeit liegt auf der Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern auf allen Ebenen: bei Stellenausschreibungen und Einstellungsverfahren, Beteiligung in den kirchlichen Arbeitsfeldern, bei der Zusammensetzung von Gremien und in der praktischen Gemeindearbeit. Die verschiedenen Blickwinkel von Frauen und Männern sollen schon bei der Planung durchgehend Berücksichtigung finden. Der Stabsbereich Chancengleichheit arbeitet u. a. zu Themen wie Gender Mainstreaming, Diversity, gerechte Teilhabe von Männern und Frauen an der Arbeitswelt, geschlechtergerechte Besetzung von Gremien, Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Kinder und zu Pflegende), Gesundheit im Beruf, sexualisierte Gewalt, sexuelle Belästigung und Mobbing, geschlechtergerechte Besetzung und Teilbarkeit von Führungspositionen, Theologie und Feminismus, Rente / Altersarmut, Unterhaltsrecht, die Vielfalt von Lebensformen wie auch Geschlechteridentitäten und das daraus resultierende veränderte Familienbild (siehe auch „Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung“). Der Stabsbereich Chancengleichheit bietet zu den genannten Themen auch für Kirchenvorstände Materialien, Beratung, Infoveranstaltungen, Workshops, Podiumsdiskussionen und kulturelle Veranstaltungen an. P f arr e r i n A n i ta G i m b e l- B lä n kl e Mehr erfahren Sie auf unserer Website: chancengleichheit-ekhn.de Kontakt Pfarrerin Anita Gimbel-Blänkle Telefon: 06151 405-414 E-Mail: [email protected] Ly d i a Först e r Lydia Förster Telefon: 06151 405-116 E-Mail: [email protected] Carmen Prasse Telefon: 06151 405-434 E-Mail: [email protected] Car m e n P rass e Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 81 Beraten mit Kontakt, Personalberatung, Organisationsentwicklung und Supervision Institut für Personalberatung, Organisationsentwicklung und Supervision in der EKHN, IPOS as wird die Zeit bringen, in der Sie als neu gewählte KirchenvorW steherin und Kirchenvorsteher Verantwortung tragen? Was finden Sie vor – in der Kirchengemeinde und im Gemeinwesen? Was kommt von aussen auf Sie zu? Wie kommen Sie, zum Beispiel, darüber zu einer guten Wahrnehmung? V on dem vielen, was sich aufdrängt, oder was es aufzufinden gilt: Worauf wollen Sie zugehen, was liegen lassen? Welche Impulse wollen Sie setzen? Wie kommen Sie, zum Beispiel, darüber zu einer guten Verständigung? elche Entwicklungen in der Landeskirche wird die elfte Legislatur W der EKHN von 2015 bis 2021 für Sie bringen? Mit welchen Veränderungen in den Ausstattungen mit Personen, Gebäuden, Finanzen werden Sie konfrontiert werden? Wie kommen Sie, zum Beispiel, hier zu guten konzeptionellen Lösungen? as können Sie gut in der eigenen Kirchengemeinde gestalten? W Mit wem wollen Sie zusammenarbeiten? Wozu wäre, innerkirchlich, eine nachbarschaftliche Kooperation günstig? Oder überlegen Sie eine gemeindliche Fusion? Wie kommen Sie, zum Beispiel, hier zu einer guten Entscheidung? „Zum Beispiel“ – denn diese und eine Fülle anderer Leitungssituationen oder „Stationen“ werden an Ihrem Weg auftauchen: gut wahrnehmen, gut sich verständigen, gut Lösungen finden, gut entscheiden. Doppelt gut: gut gewollt im Auftrag und gut gemacht in der Sache. Sie starten nun in eine sechsjährige Amtszeit. Dafür wünschen wir Ihnen Gottes Segen! Und dafür bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an, für Sie persönlich als Leitungskraft in der Gemeinde und für Ihr Leitungsgremium, den Kirchenvorstand und ebenso für diejenigen, für die Sie verantwortlich sind; für die Anfangssituation, für auftauchende Themen, für die jährliche Bilanz – und nach sechs Jahren für einen guten Abschluss. Unsere Beratungsangebote finden Sie auf den nächsten drei Seiten. Unsere Fortbildungen finden Sie über die Ehrenamtsakademie oder über WissensWerte, das Fortbildungsprogramm der EKHN, und selbstverständlich auf unserer Homepage, ipos-ekhn.de. Gerne beraten wir Sie, welche Art von Unterstützung jeweils die beste ist. Kontakt: Kaiserstraße 2 61169 Friedberg Telefon: 06031 1629-70 Fax: 06031 1629-71 E-Mail: [email protected] ipo-ekhn.de 82 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen G e rd B a u z , I n st i t u tsl e i t e r Fachbereich Personalberatung – Wir unterstützen Menschen in ihrer Berufslaufbahn Die Personalberatung lässt sich von einem weiten Beratungsverständnis leiten. Unterschiedliche Verfahren und Methoden – Personal- und Eignungsdiagnostik, systemische Beratung, Gestaltpsychotherapie, neurolinguistisches Programmieren, Seelsorge – wirken so zusammen, dass die Kunden: Ihre Selbstwahrnehmung schärfen, Ihre Potentiale erkennen und realisieren, Ihr Handlungsspektrum erweitern können. Wir arbeiten „auf gleicher Augenhöhe“ – Kundin und Kunde und Beraterin und Berater begegnen einander gleichberechtigt. Die Personalberatung prägt eine doppelte Loyalität: dem Beratungspartner – und ihrer Kirche in gleicher Weise nützlich zu sein. Vertraulichkeit und Wahrhaftigkeit gehören dabei selbstverständlich zum beraterischen Ethos. Folgende Leistungen bietet die Personalberatung an: Laufbahnberatung: Kirchliche Mitarbeitende reflektieren im Beratungsgespräch ihren Berufsweg, bewerten das Erreichte, vergewissern sich ihrer Potenziale und Fähigkeiten, bedenken ihre Möglichkeiten und antizipieren ihre zukünftige berufliche Entwicklung. Neben Laufbahnberatungen aus Eigeninitiative, gibt es Überweisungen aus Personaldezernaten (auch anderer Landeskirchen und diakonischer Einrichtungen), von Dekaninnen und Dekanen sowie Personalverantwortlichen. Stellenwechsel-Coaching: Entscheiden sich Mitarbeitende für einen Stellenwechsel, erarbeitet die Personalberatung mit ihnen ein StärkenSchwächen-Profil, klärt Karrierewünsche sowie die Motivation, prüft realistische Optionen, identifiziert geeignete Bewerbungsstrategien und begleitet den Bewerbungsprozess – einschließlich der Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche – bis hin zur Auswertung. Auf Wunsch schließt sich ein Einstiegs-Coaching an. Lebensbalance NEU: Mit Hilfe eines wissenschaftlichen Testverfahrens (BIL) bieten wir die Möglichkeit zur Bilanzierung der eigenen LebensBalance. Der Test erfasst ihre Ansprüche an Beruf und Leben und stellt diesen ihre gegenwärtige Realität gegenüber. Personalauswahl und Potenzialanalysen: Die Personalberatung besitzt langjährige Erfahrung in der Entwicklung und Durchführung von Auswahlverfahren und Potenzialanalysen sowohl für Berufseinsteiger, als auch für Fach- und Führungskräfte in Kirche und Diakonie. Personalmanagement: Personalverantwortliche nutzen die Kompetenz der Personalberatung in Fragen der Mitarbeitenden-Gewinnung und Personalentwicklung. Sie erarbeitet zudem personalpolitische Konzepte sowie Expertisen für Personalabteilungen. Outplacement-Beratung: Für Mitarbeitende bieten wir eine individuelle Begleitung auf dem Weg in eine neue Berufstätigkeit auch außerhalb der Kirche. Nähere Infos: ipos.ekhn.de Fachbereich Personalberatung oder rufen Sie an – wir beraten Sie gern: 06031 1629-70 Uw e J as c hk e S y lta S ta u t n e r 83 Personalberatung, Organisationsentwicklung und Supervision Beratung mit Kontakt Gemeindeberatung in der EKHN Die Gotthardbahn in der Schweiz führt auf der Nordflanke des Berges am Durchgangsort Wassen vorbei. Die vielen Höhenmeter schafft die Bahnstrecke nicht mit einem Mal. Zwei Kehrtunnels führen in den Berg hinein, um weiter oben wieder hinauszuführen. Die Kirche von Wassen sieht man während der 10 Minuten dauernden Bahnfahrt gleich dreimal aus verschiedenen Blickwinkeln. Wir von der Gemeindeberatung im IPOS wollen Sie gern bei Ihrer aufregenden Bahnfahrt gut begleiten. Aus langer Erfahrung wissen wir: Es geht nicht nur geradeaus berghoch. Manchmal gehen Gemeinden viele Schleifen, Wege führen in die scheinbar entgegengesetzte Richtung, um doch zu dem erstrebten Zielen zu führen. Auf diese Weise sehen Sie in sechs Jahren Kirchenvorstandsarbeit Ihre Kirche sicher mehr als dreimal mit immer neuen Blickwinkeln. Wir begleiten Sie gern bei den Aufgaben, die Sie als neuen Kirchenvorstand erwarten. Wenn Sie sagen: wir wollen als Kirchenvorstand ein gutes Team werden, unsere verschiedenen Gaben zur Geltung bringen und die Aufgaben gut verteilen, wir wollen unsere Ausschuss-Arbeit sinnvoll gestalten, die Pflichtaufgaben gut bewältigen, um Zeit und Luft für Gemeindeentwicklung zu haben, wir wollen die richtigen Themen und Schwerpunkte finden und bestimmen, die uns in den nächsten Jahren beschäftigen sollen, wir wollen neue Bilder von Gemeinde finden und umsetzen, dabei Bestehendes gut integrieren und in guter Weise Abschied nehmen von Überlebtem, wir wollen als geistliches Leitungsgremium für uns und für die Gemeinde den rechten Weg finden, wir wollen auf die Quellen unser Inspiration und unserer Kraft für die Arbeit achten, wir haben uns in gegensätzlichen Positionen eingefroren und kommen so überhaupt nicht weiter; wir wollen aber wieder aufeinander zu gehen, wir wollen den Sozialraum unserer Gemeinde und die hier entstehenden Aufgaben neu wahrnehmen, wir wollen ehrenamtlich Mitarbeitende in unserer Gemeinde ermutigen und einladen mitzumachen, sie dabei gut begleiten und nicht überfordern, wir wollen den Blick auf unser Umfeld richten und mit den Nachbargemeinden kooperieren, Meistens begleiten wir Sie bei Kirchenvorstandsklausuren, an einem Samstag oder einem ganzen Wochenende, eingebettet in eine Vor- und Nachbereitung. Wir von der Gemeindeberatung kommen meist zu zweit, um die verschiedenen Blickwinkel auf die Dinge zu stärken. Und wir kommen auch gerne wieder, denn die Umsetzungswege brauchen oft einen langen Atem. Nähere Infos: ipos.ekhn.de Gemeindeberatung in der EKHN oder rufen Sie an – wir beraten Sie gern: 06031 1629-70 A n dr e as K l e i n J u tta R ottw i l m dann sind wir als Gemeindeberatung gern für Sie da! Ines Riermeier 84 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen Supervision ist ein wichtiges Angebot der beruflichen Beratung für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kirche und Diakonie im Blick auf die Reflexion der Aufgaben, der Rolle, der Organisation und der Person. Supervision hilft: bei der Klärung und Über nahme neuer Aufgaben, zur Unterstützung von haupt- und ehrenamtlichen Leitungen, bei der Begleitung von Veränderungsprozessen, bei der Entwicklung geeigneter Kommunikations- und Kooperationsformen, bei der Klärung unverstandener und ungelöster Konflikte von Einzelnen, Gruppen, Teams, beim Verständnis von Klienten und anvertrauten Menschen, bei beruflichen Krisen, zur Entlastung in schwierigen Situationen und BurnoutProphylaxe. G e rh i ld Fras c h Fachbereich Supervision Mit einem Team von rund 150 internen und vor allem externen Supervisorinnen und Supervisoren ermöglichen wir folgende Angebote: Einzelsupervision – stellt die Rolle und die Aufgaben einer Person in den Mittelpunkt (z. B. Pfarrerin oder Pfarrer, Vorsitzende oder Vorsitzender des KV oder DSV, Gemeindepädagogin oder Gemeindepädagoge, Kirchenmusikerin oder Kirchenmusiker) Teamsupervision – zur Verbesserung der Kommunikation und Kooperation, zur Klärung von unterschiedlichen Positionen und Konflikten, auch fallbezogen (z. B. Kita, Team Pflegedienst, KV, hauptamtliches Team) Gruppensupervision – ermöglicht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Berufsgruppe übergemeindlichen Austausch / Sichtweitung (z. B. Gruppen für KV-Mitglieder, Gemeindepädagoginnen oder Gemeindepädagogen, Kitaleitungen) Coaching (für Leitende) – gezielte lösungsorientierte Begleitung für Personen mit Leitungsaufgaben Mediation und Konfliktberatung – zur Klärung und möglichen Lösung bei bereits vorhandenen Konfliktsituationen (in allen Feldern) Fortbildung bei spezifischen Fragen (z. B. kollegiale Beratung, Einführung ins Mentoring) Wir vermitteln Sie nach Ihren Anfragen passgenau und zeitnah an kompetente Supervisorinnen und Supervisore. Die Supervisorinnen und Supervisore arbeiten mit verschiedenen Methoden, sie beraten mit Respekt und achten auf Verschwiegenheit über den Prozess hinaus gegenüber Dritten. Sie qualifizieren sich ständig weiter und wissen um neue kirchliche / staatliche Entwicklungen (z. B. Fusionsprozesse, Pfarrerinnen- und Pfarrermangel, Kitaverordnungen usw.). Die Supervisionen werden unterstützt aus Mitteln der Gemeinde, der Dekanate, der Landeskirche (soweit die Budgets reichen). Strukturelle Erkenntnisse aus den Supervisionsprozessen werden an die Träger zurückgespiegelt, um Veränderungsprozesse und Verbesserungen von schwierigen Situationen nachhaltig zu ermöglichen. Nähere Infos: ipos.ekhn.de Fachbereich Supervision oder rufen Sie an – wir beraten Sie gern: 06031 1629-70 Ma n u e la K u c h e n b e c k e r Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 85 Ehrenamtsakademie Wir von der Ehrenamtsakademie organisieren Fortbildungen. Die größte Zielgruppe sind dabei alle Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher, also Sie. Aber auch an die Vorstände der Dekanatssynoden, an die Vorstände z. B. in den Regionalverwaltungen oder an die Synodalen auf allen Ebenen unserer Kirche wenden wir uns. Diese Fortbildungen finden in der Regel bei Ihnen in der Nähe statt, denn die Ehrenamtsakademie hat ihre Geschäftsstelle zwar in Darmstadt, die Hauptarbeit findet aber an 19 regionalen Standorten verteilt über das gesamte Kirchengebiet der EKHN statt. Auf unserer Homepage finden Sie eine Übersicht über alle diese Standorte und vor allem eine Liste mit den dort jeweils verantwortlichen Personen. Wie kommt eine Fortbildung zustande? Die regional verantwortlichen Personen der Ehrenamtsakademie planen und führen die Fortbildungen für ihre Region selbständig durch. Dabei machen wir von der Geschäftsstelle bestimmte Vorschläge für Themen, aber entscheidend ist allein das, was vor Ort gewünscht und gebraucht wird. Dabei hoffen wir immer auf Anregungen aus den Gemeinden selbst. Meistens kann schnell eine Fortbildung zu jedem von Ihnen gewünschten Thema stattfinden. Dazu werden die Kirchenvorstände der Region an einen Ort in Ihrer Nähe eingeladen. Das ist immer ein wesentliches Element unserer Veranstaltungen: Nicht nur die Referentin bzw. der Referent vermitteln Wissen, sondern die anwesenden Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher aus verschiedenen Gemeinden lernen gerade auch durch ihren Austausch untereinander. Dieser Austausch soll bei unseren Veranstaltungen ausdrücklich möglich sein. Was sind die ersten inhaltlichen Schwerpunkte der Fortbildungen? Auf unserer Homepage finden Sie unter „Veranstaltungen“ immer alle Fortbildungen aufgelistet und können sich direkt online anmelden. Dabei können Sie natürlich auch gerne Fortbildungen besuchen, die an einem anderen Ort als in Ihrer Nähe angeboten werden. Bitte melden Sie sich aber in jedem Fall an. 86 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen Ihre Fragen zu beantworten, das ist unsere erste Aufgabe Die Ehrenamtsakademie der EKHN hat die Aufgabe, möglichst präzise und schnell alle Fragen rund um das Ehrenamt entweder selbst zu beantworten, oder aber an die Einrichtung bzw. Person weiterzuleiten, die Ihre Fragen und Problemstellungen beantworten und lösen kann. Auf unserer Homepage finden Sie übrigens schon reichhaltig Materialien zu Fragestellungen wie Sonderurlaub, Versicherungen, Zuschüsse, Auslagenersatz für Ehrenamtliche, Formulare und vieles mehr. Unsere Hauptaufgabe Fortbildungen für Ehrenamtliche in institutionellen Leitungsämtern der Kirche zu organisieren. Übrigens: Als Teilnehmende verwenden Sie wertvolle Zeit für unsere Fortbildungen, müssen aber natürlich nichts bezahlen. Wir freuen uns, wenn Sie kommen. Hinweis: Für ein gutes Miteinander im Kirchenvorstand ist sie eine wichtige Voraussetzung – die Kunst der Anerkennung. Mit diesem Titel haben wir eine Broschüre mit Tipps, Anregungen und Hinweisen zusammengestellt, die Sie gerne bei uns kostenfrei bestellen können. Für den Herbst 2015, bzw. das erste Halbjahr 2016 stehen folgende Themen im Mittelpunkt, bzw. können abgerufen werden: „Hurra – ich bin gewählt“ – die ersten Schritte im Kirchenvorstand, das Thema Jugenddelegierte ist dabei mit im Blick, bzw. wird in eigenen Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit dem Zentrum Bildung und der Evangelischen Jugend in Hessen und Nassau e. V. thematisiert, „Die Struktur der EKHN“ – einen Überblick bekommen, „Sehnsucht nach Mehr“ – vier überregionale Veranstaltungen zum Glaubenskurs für Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher, „Flüchtlinge-Willkommenskultur“ als Thema im Kirchenvorstand – Was ist zu tun? Was kann man tun?, „Gemeinsam an der Spitze“ des Kirchenvorstands, Vorsitz im Kirchen vorstand und Pfarramt, eine Fortbildung für Pfarrerinnen und Pfarrer und ehrenamtliche im Vorsitz des Kirchenvorstandes. Bei Einführung der Doppik werden dazu Fortbildungen in den Regionen angeboten werden. Ganz besonders möchten wir auf das Thema der Prioritätensetzung (Strategie) im Kirchenvorstand hinweisen. Dazu bietet das Institut für Personalberatung, Organisationsentwicklung und Supervision (IPOS) unserer Kirche Beratungen für den Kirchenvorstand an. Bitte wenden Sie sich bei Interesse direkt an das IPOS. Wir von der Ehrenamtsakademie führen in Zusammenarbeit mit Alexander Wolz, einem Trainer und Coach, einen überregionalen „Impulstag Strategie nach der sogenannten TEMP-Analyse“ am 13.02.2016 in Arnoldshain durch. Nähere Informationen finden Sie unter „Veranstaltungen“ auf unserer Website. Kontakt: Dr. Steffen Bauer, L e i t e r d e r Ehr e n a m tsakad e m i e I n a W i tt m e i e r , Referentin Geschäftsstelle Ehrenamtsakademie Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Paulusplatz 1 64285 Darmstadt Telefon: 06151 405-357 Fax: 06151 405-555357 E-Mail: [email protected] ehrenamtsakademie-ekhn.de Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 87 Frauenverband Landesverband Evangelische Frauen in Hessen und Nassau e. V. (EFHN) Als Dachverband für Frauen und Familien in Kirche und Gesellschaft mit 370 Mitgliedsgruppen, 18 Frauenverbänden und 350 Einzelmitgliedern ist der Landesverband Evangelische Frauen in Hessen und Nassau e. V. Stimme evangelischer Frauen auf dem Gebiet der EKHN. Er setzt politische und spirituelle Impulse mit frauenspezifischer Kompetenz und weiß sich eingebunden in die weltweite Ökumene. Mit seinen vier Evangelischen Familien-Bildungsstätten in Wiesbaden, Gießen, Offenbach und der Wetterau mit rund 30.000 Teilnehmenden jährlich ist der Landesverband der größte Anbieter für evangelische Familienbildung in Hessen. Die Situation von Frauen und Familien im Blick Junge Frauen und Paare stehen heute vor der schwierigen Entscheidung, wann und wie sie eine Familie gründen – vor allem, da Berufstätigkeit immer höhere Flexibilität erfordert. Oft sind es dann die Frauen, die zurückstehen. Sie riskieren Probleme beim beruflichen Wiedereinstieg und bei Ehescheidung oder im Alter unterversorgt zu sein. Oder beide Partner arbeiten am Rande der Erschöpfung, wenn die Kinder noch klein sind oder die Eltern Pflege brauchen. Doch Fürsorge- und Pflegearbeit darf nicht auf dem Rücken junger Menschen ausgetragen werden. Fürsorge tut uns persönlich gut, aber auch der Gesellschaft. Private Fürsorge gehört anerkannt und neu bewertet. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Werden Sie Teil unseres Netzwerks. Wir freuen uns auf Sie! Kontakt: Angelika Thonipara Geschäftsführende Pfarrerin Landesverband Evangelische Frauen in Hessen und Nassau e. V. evangelischefrauen.de Evangelische Familien-Bildungsstätten (Wiesbaden, Gießen, Offenbach, Wetterau): evangelischefrauen.de/familienbildung.html Besuchen Sie uns auch auf Facebook! 88 Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen Wir… nehmen Stellung zu gesell schaftspolitischen Fragen stärken Frauen in ihrem ehren amtlichen Engagement in Kirche und Gesellschaft unterstützen unsere Mitglieds verbände und sind Teil eines EKD-weiten Netzwerks setzen uns für politische Strukturen der Frauenarbeit auf Dekanatsebene ein pflegen den Austausch mit Frauen aus der weltweiten Ökumene ziehen unsere Kraft aus dem Evangelium und den Erkennt nissen der feministischen Theologie Als Träger von vier FamilienBildungsstätten: unterstützen wir Familien wirken wir präventiv in die Gesellschaft sind wir für Kindertagesstätten kompetente Partner auf dem Weg zum Familienzentrum sind wir für viele Menschen aller Generationen „Gemeinde auf Zeit“ fördern wir interkulturelle Begegnung Der Frauenverband ist Bindeglied zur Ökumenischen Weltgebetstagsarbeit auf dem Gebiet der EKHN. Jährlich erscheint ein Gottesdienst zum 2. Advent von Frauen für Frauen gestaltet. Jugendverband Jugendliche im Kirchenvorstand sind nicht nur gefragt, wenn es um Jugendfragen geht. Sie können genauso über die Frage der Liturgie, einer neuen Heizungsanlage oder der Renovierung der Kirche mitdenken, mitdiskutieren und mitentscheiden. Und ihre Gedanken, Anregungen und Argumente werden in allen Fällen eine Bereicherung sein. Für die Fort- und Weiterbildung sowie die konkrete Beratung von Jugendlichen im Kirchenvorstand gibt es eine Kooperation von Ehrenamtsakademie, Fachbereich Kinder und Jugend im Zentrum Bildung und Evangelischer Jugend in Hessen und Nassau e. V. (EJHN). J as m i n M e i st e r , V ors i tz e n d e Herausforderungen und Chancen Erstmals können Jugendliche bereits ab dem 14. Lebensjahr als Jugenddelegierte im Kirchenvorstand mitwirken. Sie haben dabei alle Rechte im Kirchenvorstand bis auf das Stimmrecht erhalten. Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten sie automatisch volles Stimmrecht. Gleichzeitig werden viele jungen Menschen in den Kirchenvorstand gewählt, die zum ersten Mal und in jungen Jahren Verantwortung in dem Leitungsgremium ihrer Gemeinde übernehmen. Diese jungen Menschen sind nicht nur eine Zierde für jedes kirchliche Gremium, sie eröffnen auch neue Möglichkeiten und Perspektiven in der Arbeitskultur, in den Inhalten und in den Perspektiven bei den zu treffenden Entscheidungen. Wenn sich ein Kirchenvorstand nun fragt: Was ist für unsere jungen Mitglieder eigentlich zumutbar (Länge der Sitzungen, Art und Weise der Behandlung eines komplexen Themas, wer bringt sie abends nach Hause?), so werden damit Fragen behandelt, die nicht nur für diese Jugendlichen relevant sind, sondern die Arbeitsweise des Kirchenvorstands insgesamt und für alle zum Guten hin verändern. Die Fragen, die Jugendlichen stellen, geben der Diskussion meist eine neue Wendung, erweitern den Blick und bringen so manches einfach auf den Punkt. Die Anwesenheit von Jugendlichen unter 18 Jahren ist neu und muss auch geübt werden. Normal ist, wenn sich die Erwachsenen bemühen, ihnen alles genau zu erklären, sie nicht zu überfordern und ihre schützende Hand über sie zu halten. Das ist sicher wichtig. Gleichzeitig sollen sie sich aber auch eigenständig ihre Meinung bilden können, sie können gefordert werden und bei Entscheidungen auch einmal unterliegen. In jedem Falle wollen sie ernst genommen werden. Ansprechperson in der EJHN: J o c h e n R u o f f, G e s c hä f ts f ühr e r Jochen Ruoff und Matthias Roth Telefon: 06151 15988-50 E-Mai: [email protected] ejhn.de facebook.com/ejhn.de Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen 89 Auf gute Zusammenarbeit Auf gute Zusammenarbeit Kurze Übersicht über die Struktur unserer Kirche Folgende Informationen sollen helfen, dieses Miteinander, diese Zusammenarbeit zu erfassen: Aufbau der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) Aufgaben und Zusammenarbeit von Kirchenvorstand und Pfarramt Regionalverwaltung Kirchenverwaltung Wer Genehmigungen erteilt Die ersten Schritte im Kirchenvorstand Einführung Die Arbeit in der Kirche ist auf Zusammenarbeit angelegt. Niemand steht alleine an der Spitze, das ist strukturell ausgeschlossen. Auf jeder Ebene kommt es darauf an, dass man sich gut abspricht, dass man seine Aufgaben kennt, dass man weiß, wo die Grenzen der Zuständigkeit sind und dass man nur gemeinsam zu guten Lösungen und Entscheidung kommt. Das heißt ausdrücklich nicht, dass alles im Konsens zu geschehen habe. Abstimmungen und Mehrheitsentscheidungen gehören dazu. Die gute Zusammenarbeit, so kann man wohl formulieren, hängt nicht davon ab, dass man etwas einstimmig beschließt, wohl aber davon, dass man einander gut informiert, zuhört und miteinander die Argumente abwägt und dann entscheidet. Spannend und kompliziert wird das Arbeiten gerade im Kirchenvorstand aber auch dadurch, dass nicht nur auf der jeweils gleichen Ebene, also in der Kirchengemeinde, im Dekanat, in der Gesamtkirche gut miteinander zusammenzuarbeiten ist, sondern auch alle drei Ebenen ihre Zuständigkeiten im Miteinander haben. Aufbau der EKHN Leitungsgremien Kirchenleitung Synode Gemeinden Kirchenmitglieder wählen Kirchenvorstände Hauptamtliche Leitungsämter Kirchenvorstand, an der Spitze: Präses Stellverterater/-in Kirchenpräsident/-in Stellvertreter/-in Dekan / -innen wählen Vertreter/-innen in die Kirchensynode Dekanatssynodalvorstand, an der Spitze: Dekanatssynodalvorsitzende Kirchenvorstände Kirchenvorstandsvorsitzende Pfarrer / -innen Synode wählt Kirchenleitung Dekanate Ehrenamtliche Leitungsämter Dekanatssynoden wählen Vertreter/-innen in die Dekanatssynoden Auf gute Zusammenarbeit 91 Kurze Übersicht über die Struktur unserer Kirche Die Kirchengemeinde Die Kirchengemeinde hat einen grundlegenden Auftrag. Sie soll das Evangelium vermitteln und sich selbst daran orientieren, so dass die Frohe Botschaft bei möglichst vielen Menschen ankommt. Dazu dienen ihre Gottesdienste ebenso wie das Handeln in Form von Seelsorge, Bildung und Diakonie. Dazu dienen auch Leitung und Verwaltung, die Zusammenarbeit mit übergemeindlichen Einrichtungen und der Umgang mit den materiellen Werten (vgl. Artikel 10 Kirchenordnung). Die Kirchengemeinde soll kirchliches Leben umfassend verwirklichen. Sie steht aber auch in der Gemeinschaft der Christenheit und ist daher auf die Gemeinschaft des Dekanats und der EKHN bezogen. Im modernen demokratischen Verfassungssystem in Deutschland ist die Evangelische Kirche in Deutschland, ihre Gliedkirchen und damit jede Kirchengemeinde demokratisch verfasst. Jede Kirchengemeinde besteht aus ihren Mitgliedern. Die Kirchengemeinde ist in der Rechtsform der Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Sie kann damit Trägerin von Rechten und Pflichten sein (Artikel 140 Grundgesetz, Artikel 137 Absatz 5 Weimarer Reichsverfassung, Artikel 2 Absatz 4 Kirchenordnung). Kirchenrechtlich bilden die Kirchengemeinden die gemeindliche Ebene im Aufbau der EKHN und sind integraler Bestandteil der Kirche. Eine der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie vergleichbare Selbstständigkeit der Kirchengemeinde besteht im kirchlichen Recht nicht (Artikel 11 Kirchenordnung). Dekanate Die Dekanate bilden die mittlere Ebene der EKHN. Sie sind mehr als nur Verwaltungseinheiten. Vielmehr sorgt das Dekanat dafür, der Evangelischen Kirche in der Region eine angemessene Gestalt zu geben. Gebildet wird das Dekanat durch die Kirchengemeinden eines zusammengehörigen Gebietes. Das Dekanat organisiert das Miteinander der Gemeinden, die Zusammenarbeit unterschiedlicher kirchlicher Dienste, die Leitung der Kirche in der Region und das missionarische Wirken. Der Auftrag des Dekanats lautet, „das kirchliche Leben in der Region zu gestalten und so das Evangelium in seinem Bereich zu bezeugen. Es dient der Erfüllung gemeinsamer Aufgaben, der Förderung der Zusammenarbeit und dem missionarischen Wirken in der Welt. Das Dekanat trägt Verantwortung für die Entwicklung der kirchlichen Handlungsfelder in seinem Gebiet und fördert neue kirchliche Arbeit in seinem Gebiet (Artikel 17 Kirchenordnung). In zwei Stufen werden aus den bisher 44 Dekanaten (2015) in den kommenden Jahren 25 Dekanate. 92 Auf gute Zusammenarbeit Dekanatssynode und Dekanatssynodalvorstand Laut Kirchenordnung der EKHN leitet die Dekanatssynode, ähnlich einem regionalen Kirchenparlament, das Dekanat. Die Dekanatssynode setzt sich aus Gemeindemitgliedern der Kirchengemeinden des Dekanats, aus Pfarrerinnen oder Pfarrer im Dekanat und weiteren berufenen Mitgliedern zusammen. Die Dekanatssynode wiederum wählt den Dekanatssynodalvorstand (DSV), der das Dekanat nach außen vertritt, repräsentiert und im Auftrag der Dekanatssynode leitet. An der Spitze des Dekanatssynodalvorstands stehen eine ehrenamtlich tätige Person als Vorsitzende oder Vorsitzender und der Dekanin oder die Dekan, also eine gewählte Pfarrerin oder ein Pfarrer. Der DSV berät die Kirchengemeinden und unterstützt in Konfliktsituationen vor Ort. Dekanin, Dekan Pröpstin, Probst Die Aufgaben der Dekanin, des Dekans, werden hauptamtlich wahrgenommen. Sie oder er wird für die Dauer von sechs Jahren von der Dekanatssynode gewählt. Ihre oder seine Kernaufgaben sind die Vertretung der Kirchenleitung vor Ort. Gemeinsam mit dem Dekanatssynodalvorstand repräsentiert die Dekanin, der Dekan die Evangelische Kirche in der Region und Öffentlichkeit. Sie oder er trägt laut Kirchenordnung „Sorge für die öffentliche Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung im Dekanat“. Das Kirchengebiet der EKHN ist in Propsteibereiche eingeteilt, die jeweils mehrere Dekanate umfassen. Für jeden Bereich gibt es eine Pröpstin oder einen Propst. Sie tragen Sorge für die rechte Wortverkündigung und Verwaltung der Sakramente und sind zuständig für Ordinationen und Visitationen. Zu den Aufgaben der Dekanin, des Dekans, gehören insbesondere die Personalverantwortung und die Dienstaufsicht über die Pfarrerinnen und Pfarrer. Das heißt z. B.: Urlaubs-regelungen, Regelung der Vertretungen in Krankheitsfällen oder Vakanzen sowie jährlich stattfindende Personal- und Evaluierungsgespräche. Auch bei Personalkonflikten im Dekanat kann die Dekanin, der Dekan, hinzugezogen werden. Zu den weiteren Aufgaben der Dekanin, des Dekans, gehört die Leitung von Dekanatskonferenzen der Pfarrerinnen und Pfarrer. Die Pröpstinnen und Pröpste sind zusammen mit dem Kirchenpräsidenten und seiner Stellvertreterin „insbesondere berufen, innerhalb der Kirchenleitung und gegenüber der Kirche im Gesamten geistlich orientierend zu wirken.“ (Artikel 54 Absatz 1 der Kirchenordnung). Sie werden von der Kirchensynode der EKHN für eine Amtsperiode von sechs Jahren gewählt. Die Pröpstinnen und Pröpste nehmen Amtseinführungen (Ordinationen) von Pfarrerinnen und Pfarrern vor und begleiten Pfarrstellenwechsel und -besetzungen sowie die theologischen Fortbildungen der Pfarrerinnen und Pfarrer. Daher gehört auch die Seelsorge an Pfarrerinnen und Pfarrer zu ihren Aufgaben. Ihre Sorge gilt der rechten Verkündigung und der Einhaltung der kirchlichen Ordnungen in den Kirchengemeinden und Dekanaten. Darum führen Sie Visitationen in den Gemeinden und Dekanaten sowie bei kirchlichen Diensten durch. Bei ihrer Arbeit sind die Pröpstinnen und Pröpste an die (unierten, lutherischen und reformierten) Bekenntnisse der Kirchengemeinden im Kirchengebiet gebunden. Sie sind Mitglieder der Kirchenleitung. Ihnen obliegt auch die Dienstaufsicht über die Dekaninnen und Dekane. Daneben sind Pröpstinnen und Pröpste geistliche Repräsentanten der Evangelischen Kirche in ihrer Region. Sie halten Kontakt zu gesellschaftlichen Gruppen. Sie beteiligen sich als geistliche Stimme an öffentlichen Debatten. In der Praxis liegt das Schwergewicht der geistlichen Leitungsaufgabe einer Pröpstin bzw. eines Propstes darauf, die Gemeinden, Dienste und Dekanate zu begleiten und zu beraten. Dazu gehören bilanzierende Gespräche, Visitationen sowie auch theologische Stellungnahmen zu aktuellen Herausforderungen des kirchlichen Handelns. Auf gute Zusammenarbeit 93 Kurze Übersicht über die Struktur unserer Kirche Kirchensynode Die Synode ist gemäß Artikel 31 der Kirchenordnung das „maßgebende Organ der EKHN der geistlichen und rechtlichen Leitung der Gesamtkirche“. Die Kirchensynode hat den Auftrag für: die Sorge für die rechte Wortverkündigung und Sakramentsver waltung gemäß dem Grundartikel sowie die Sorge für die kirchliche Ordnung; die Beobachtung und Förderung des gesamten kirchlichen Lebens, die Hilfe zur Erfüllung des missionarischen und diakonischen Auftrags in Gemeinde und Kirche sowie die Verantwortung für die geistliche Einheit der in ihr verbundenen Gemeinde; die Stärkung des Zusammenhalts der evangelischen Christenheit in Deutschland und die Pflege der ökumenischen Verantwortung; die Vertretung des ihr aufgetragenen Zeugnisses gegenüber anderen Kirchen, dem Staat und der Gesellschaft; die Wahrnehmung gesamtkirchlicher Aufgaben und die Fürsorge für kirchliche Werke und Verbände. Die Synode erlässt Gesetze, besetzt durch Wahl wichtige Leitungsämter, beschließt den Haushalt und trifft wichtige kirchenpolitische Entscheidungen. Ausschüsse und regionale Arbeitsgruppen bereiten ihre Entscheidungen vor. Geleitet wird die Synode vom Kirchensynodalvorstand. Präses der Kirchensynode Der Präses ist Vorsitzender der Synodentagungen und des Kirchensynodalvorstands und ist verantwortlich für deren Leitung. Er moderiert zusammen mit den weiteren Mitgliedern des Kirchensynodalvorstands die Sitzungen der Synode und fördert deren Arbeit inhaltlich. Er leitet die Sitzungen des Kirchensynodalvorstands, der außerhalb der Synodaltagungen die Rechte der Synode wahrt. Zu seinen Aufgaben gehören des Weiteren die Ausfertigung von Kirchengesetzen und die Vertretung der Kirchensynode nach außen. Der Präses übt die Dienstaufsicht über die Mitarbeitenden im Synodalbüro und den Leiter des Rechnungsprüfungsamtes aus. Der Kirchensynodalvorstand Der Kirchensynodalvorstand strukturiert und leitet die Synodentagungen. Er wahrt die Rechte der Kirchensynode, wenn die Synode nicht tagt. Der Kirchensynodalvorstand, ehrenamtlich geführt, besteht aus dem/der Präses und einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter, sowie drei weiteren Mitgliedern. Der/die Präses führt den Vorsitz im Kirchensynodalvorstand und sollte nicht Pfarrer oder Pfarrerin sein. 94 Auf gute Zusammenarbeit D r . Ulr i c h O e ls c hläg e r , P räs e s d e r 11. S y n od e d e r E K H N Der Kirchenpräsident Die Kirchenleitung Der Kirchenpräsident tritt für die EKHN nach außen auf. Dabei kann er in eigener Verantwortung zu wesentlichen Fragen, die Kirche, Theologie und Gesellschaft betreffen, Stellung beziehen. Die Kirchensynode der EKHN wählt den Kirchenpräsidenten für eine Amtszeit von jeweils acht Jahren, die Wiederwahl ist möglich. Der Kirchenpräsident muss ordinierter Pfarrer sein. Aufgabe des Kirchenpräsidenten ist – zusammen mit anderen – die geistliche Leitung der EKHN. Er hat laut Kirchenordnung „auf die schriftgemäße und bekenntnisgemäße Verkündigung des Wortes Gottes und auf die rechte Verwaltung der Sakramente zu achten“. Er soll die Pfarrerinnen und Pfarrer und Gemeinden „beraten, trösten, mahnen und begleiten“. Außerdem pflegt er die Verbindung mit anderen Kirchen. Die Leitung der Kirche verantwortet ein Gremium. In der EKHN gibt es kein zentrales Bischofsamt, sondern eine Kirchenleitung, die sich aus 17 bis 19 stimmberechtigten oder beratenden Mitgliedern zusammensetzt. Der Kirchenpräsident ist Vorsitzender der Kirchenleitung, hat aber bei Abstimmungen wie alle anderen Mitglieder nur eine Stimme. Damit entsteht eine Entscheidungskultur, in der viele ihre Sichtweisen einbringen können. Aufgabe der Kirchenleitung ist es, die EKHN geistlich und rechtlich „in unaufgebbarem Zusammenwirken“ (Artikel 5 Kirchenordnung) zu leiten. Die Kirchenleitung besteht aus: der Kirchenpräsidentin als Vorsitzender oder dem Kirchenpräsidenten als Vorsitzendem, der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter der Kirchenpräsidentin oder des Kirchenpräsidenten, der Leiterin oder dem Leiter der Kirchenverwaltung, den Dezernentinnen und Dezernenten der Kirchenverwaltung mit beratender Stimme, zwei Mitgliedern des Kirchensynodalvorstandes, die von diesem entsandt werden, zwei, drei oder vier nicht ordinierten Gemeindemitgliedern, die von der Kirchensynode auf die Dauer von sechs Jahren gewählt werden, den Pröpstinnen und Pröpsten. Ein Vorstandsmitglied des Diakonischen Werkes kann mit beratender Stimme an den Sitzungen der Kirchenleitung teilnehmen. Weitere Informationen unter dem Stichwort „Struktur“ im Internet unter kirchenvorstand.ekhn.de D r . V olk e r J u n g , K i r c h e n präs i d e n t Jedes Jahr im Frühjahr zu Beginn der Kirchensynode präsentiert der Kirchenpräsident seinen Bericht zur Lage in Kirche und Gesellschaft. Auf gute Zusammenarbeit 95 Aufgaben von Kirchenvorstand und Pfarramt Der Kirchenvorstand Der Kirchenvorstand ist das (einzige) Leitungsorgan der Kirchengemeinde (Artikel 13 Absatz 1 Kirchenordnung, KO). Er entscheidet und berät im Rahmen der gesamtkirchlichen Ordnung über alle Angelegenheiten der Kirchengemeinde. Er leitet nach der Schrift und gemäß dem Bekenntnis innerhalb der kirchlichen Ordnung die Gemeinde (geistliche Gemeindeleitung) und ist für das gesamte Gemeindeleben verantwortlich. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere (Artikel 13 Absatz 3 KO, §§ 16-23 Kirchengemeindeordnung, KGO): Die Vertretung der Kirchengemeinde in geistlichen und rechtlichen Fragen, die Ordnung und Gestaltung des kirchlichen Lebens in der Kirchengemeinde, die Mitverantwortung für die Seelsorge, die Aufstellung von Pfarrdienstordnungen (§ 5 KGO), die Ordnung der besonderen Dienste der Kirchengemeinde und die Zusammenarbeit mit übergemeindlichen Einrichtungen und Werken der Kirche, die Wahl der Pfarrerin oder des Pfarrers im Falle des Wahlrechts der Kirchengemeinde und die Mitwirkung bei der Pfarrstellenbesetzung in den übrigen Fällen, die Mitwirkung bei der Errichtung neuer Pfarrstellen und der Bildung neuer Pfarrbezirke sowie bei Änderungen im Bestand und der Be grenzung der Kirchengemeinde, die Entscheidung über die finanziellen Angelegenheiten der Kirchengemeinde, die Wahrnehmung der Arbeitgeberfunktion, die Zuständigkeit für die Gebäude. 96 Auf gute Zusammenarbeit Pfarrerinnen und Pfarrer sind: Das Pfarramt der Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer zur Teilnahme an den Deka natskonferenzen (Artikel 28 Absatz 1 Nr. 5 KO) und den gesamtkirchlichen Pastoralkollegs verpflichtet. Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer haben in der Kirchengemeinde einen eigenen Aufgabenbereich (Artikel 15 Kirchenordnung). Sie haben im Rahmen der kirchlichen Ordnung den von der Gesamtkirche erteilten Auftrag und das vorrangige Recht, in der Kirchengemeinde Die Pfarrerin oder der Pfarrer ist darüber hinaus für folgende pfarramtliche Verwaltungsaufgaben verantwortlich: Führen der Kirchenbücher (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Kirchenbuch ordnung) und Beurkundungswesen, Führen der Pfarrchronik (§ 5 der Chronikverordnung), Siegelführung für pfarramtliche Zwecke (§ 4 Siegelordnung). Dieser Auftrag der Gemeindepfarrerinnen und Gemeindepfarrer besteht neben und unabhängig von den Aufgaben des Kirchenvorstands aufgrund des ihnen übertragenen kirchlichen Amtes. die öffentliche Wortverkündigung auszuüben, d. h. Gottesdienste zu leiten, Amtshandlungen vorzunehmen sowie die Seelsorge und Unterweisung wahrzunehmen, d. h. Religionsunterricht und Konfir mandenunterricht zu erteilen, die Zustimmung, wenn eine Amtshandlung durch eine andere Pfarrerin oder einen anderen Pfarrer vorgenommen werden soll, zu erteilen (§ 13 KGO), Pfarrdiakoninnen und Pfarrdiakone, Prädikantinnen und Prädikanten, Lektorinnen und Lektoren und andere dazu beauftragte Gemeinde mitglieder in der Teilhabe am Dienst der Verkündigung zu unterstüt zen und zu beraten. Alle pfarramtlichen Dienste sind durch eine Pfarrdienstordnung für die Kirchengemeinde zu regeln (§ 5 KGO). Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer unterliegen der allgemeinen Dienstaufsicht der zuständigen Dekaninnen und Dekane (Artikel 28 Absatz 2 Nr. 4 KO). Sie sind keine Mitarbeitenden der Kirchengemeinde, sondern von der Gesamtkirche in die jeweilige Kirchengemeinde entsandt. Verzahnung der Aufgaben von Kirchenvorstand und Pfarrerin oder Pfarrer Sowohl Kirchenvorstand als auch Pfarrerin oder Pfarrer haben in der Kirchengemeinde festgelegte Aufgabenbereiche. Es gibt zwar keine „Grauzonen“ aber doch eine enge Verzahnung beider Bereiche. Die kirchliche Ordnung ist so angelegt, dass eine gute, enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit Basis für eine gelingende Zusammenarbeit beider ist. Beide Partner müssen daher den Aufgabenbereich des anderen kennen und respektieren, damit das Zusammenspiel beider zum Wohl der Gemeinde gelingt (Artikel 15 Absatz 2 KO). Einige Beispiele mögen verdeutlichen, dass die Zusammenarbeit von Pfarrerin oder Pfarrer und Kirchenvorstand nur dann harmonisch gelingt, wenn beide Partner zum richtigen Zeitpunkt den richtigen Schritt tun: Die Pfarrerin oder der Pfarrer leitet den Gottesdienst (Artikel 15 Absatz 1 KO). Für die Gottesdienstordnung ist der Kirchenvorstand zuständig (§§ 7 und 17 KGO). Die Pfarrerin oder der Pfarrer muss sich daher an die bestehende Gottesdienstordnung halten (Artikel 15 KO). Auf gute Zusammenarbeit 97 Aufgaben von Kirchenvorstand und Pfarramt 98 Die Pfarrerin oder der Pfarrer leitet den Gottesdienst (Artikel 15 KO) und hat das Kanzelrecht. Danach ist die Pfarrerin oder der Pfarrer dazu befugt, Gottesdienste und Amtshandlungen in den Gottesdienststätten der Kirchengemeinde selbst zu halten und allein darüber zu bestimmen, welche anderen Personen dort Gottesdienste halten und Amtshandlungen vollziehen dürfen (§ 13 Absatz 1 Satz 2 KGO). Der Kirchenvorstand leitet die Gemeinde nach Schrift und Bekenntnis (Artikel 13 Absatz 1 Satz 1 KO) und hat das Hausrecht für alle Gebäude der Kirchengemeinde (§ 20 KGO). Für den Einsatz anderer Pfarrerinnen, Pfarrer, Prädikantinnen und Prädikanten ist daher das Einvernehmen zwischen Kirchenvorstand und Pfarrerin oder Pfarrer erforderlich, d. h. beide müssen dem Einsatz zustimmen (§ 16 Absatz 5 KGO). Für jede Kirchengemeinde werden die Dienste der Pfarrerin bzw. des Pfarrers durch eine Pfarrdienstordnung geregelt. Die Pfarrdienstordnung stellt der Kirchenvorstand auf (Artikel 13 Absatz 3 Nr. 4 KO, § 5 KGO). Aufgrund der Dienstaufsicht der Dekaninnen und Dekane nach Artikel 28 Absatz 2 Nr. 4 KO sollen diese für den Kirchenvorstand im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeindepfarrerinnen und -pfarrern einen entsprechenden Entwurf für die Pfarrdienstordnung erstellen. Die Pfarrdienstordnung kann dann vom zuständigen Dekanatssynodalvorstand genehmigt werden. Die Pfarrerin oder der Pfarrer ist für die Durchführung der Amtshandlungen Taufe, Konfirmation, Trauung, Beerdigung und (Wieder-) Aufnahme in die Kirche zuständig. In Bindung an ihr oder sein Ordinationsgelübde gemäß Artikel 7 Abs. 3 KO können sie oder er die Vornahme von Amtshandlungen im Einzelfall ablehnen und die Sache dem Kirchenvorstand vorlegen. Aufgrund § 17 Absatz 3 KGO und der Lebensordnung der EKHN entscheidet der Kirchenvorstand in diesen Fällen über die Zulässigkeit der Amtshandlung. Hält er die Amtshandlung für zulässig, benennt die zuständige Dekanin oder der zuständige Dekan im „Ernstfall“ eine andere Pfarrerin oder einen anderen Pfarrer, der oder die die Amtshandlung dann vornimmt. Die Pfarrerin oder der Pfarrer ist für die Durchführung des Konfirmationsunterrichts zuständig (Artikel 15 Absatz 1 KO). Ziele und Inhalte der Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden sind nach der Lebensordnung RandNr. 198 vom Kirchenvorstand im Einvernehmen mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer festzulegen. Auf gute Zusammenarbeit Weitere Informationen siehe in der Stichwortliste unter: Rechtlicher Leitfaden zur Kirchengemeindeordnung (KGO) Kontakt: Ansprechpartnerin für Rechtsfragen – Oberkirchenrätin Petra Zander E-Mail: [email protected] Die Regionalverwaltung Aufgaben Dienstleistungszentrum in der Region Die Regionalverwaltungsverbände nehmen wesentliche Verwaltungsaufgaben für die Kirchengemeinden, Dekanate und kirchlichen Verbände der jeweiligen Verwaltungsregion wahr. Sie haben damit eine wichtige Unterstützungsfunktion für die Kirchengemeinden inne. Die Regionalverwaltung ist das Dienstleistungszentrum für die Kirchengemeinden in der Region. Die Regionalverwaltungsverbände sind selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ihre Mitglieder sind die Dekanate der jeweiligen Verwaltungsregion. Derzeit gibt es im Kirchengebiet der EKHN neun Regionalverwaltungsverbände mit je einer Regionalverwaltung als Verwaltungsdienststelle sowie den Regionalverband Frankfurt, der die Funktion einer Regionalverwaltung für die Kirchengemeinden des Stadtdekanats Frankfurt wahrnimmt. Struktur Zu den Aufgaben zählen insbesondere im Bereich des Finanzwesens das Erstellen der Haushalts pläne, das Verwalten des Finanzflusses und der Jahresabschluss; im Personalwesen die Personal verwaltung und Gehaltsab rechnung sowie die Beratung in arbeits- und tarifrechtlichen Fragen; in der Kindertagesstättenver waltung der Beitragseinzug; die finanzielle Abrechnung von Baumaßnahmen sowie die Liegenschaftsverwaltung; die Genehmigung aller Dienstverträge; die Genehmigung von Stellen für geringfügig Beschäftigte. Zusätzlich können den Regionalverwaltungsverbänden von einer Kirchengemeinde, einem Dekanat oder einem Verband durch Vereinbarung weitere und damit freiwillige Aufgaben übertragen werden, die kostenpflichtig sein können. Auch die Regionalverwaltungsverbände sind demokratisch verfasst. Organe sind die Verbandsvertretung und der Verbandsvorstand. Der Verbandsvertretung gehören die Mitglieder an, die von den Dekanatssynoden gewählt werden. Jedes Dekanat entsendet je nach Größe zwischen drei und fünf Mitglieder entsprechend der Verbandssatzung. Die Verbandsvertretung ist das oberste Organ und entscheidet alle wichtigen Angelegenheiten. Die Verbandsvertretung wählt den Verbandsvorstand, der aus fünf Personen besteht. Der Vorstand führt die Dienstaufsicht über die Mitarbeitenden der Regionalverwaltung, Dienstvorgesetzte bzw. Dienstvorgesetzter ist der oder die Vorstandsvorsitzende. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Verbands zuständig, die nicht der Verbandsvertretung zugewiesen sind. Die Regionalverwaltung hat eine hauptamtliche Leitung, die auch Vorgesetzte aller Mitarbeitenden der Regionalverwaltung ist. Pflicht zur Zusammenarbeit Das Regionalverwaltungsgesetz geht vom Grundsatz einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Regionalverwaltung und den ihnen angeschlossenen Kirchengemeinden, Dekanaten und Verbänden aus. Beide Seiten sind deshalb rechtlich zur umfassenden gegenseitigen Information verpflichtet, damit die notwendigen Verwaltungsvorgänge möglichst reibungslos, effizient und entsprechend den rechtlichen Vorgaben abgewickelt werden können. Zugleich haben die Regionalverwaltungen gegenüber den angeschlossenen Einrichtungen auch kirchenaufsichtliche Funktionen zu erfüllen, in dem sie im Auftrag der Gesamtkirche Genehmigungsbefugnisse wahrzunehmen. Auf gute Zusammenarbeit 99 Die Kirchenverwaltung Die Kirchenverwaltung Dezernat Kirchliche Dienste Dezernat Personal Die Kirchenverwaltung ist das gesamtkirchliche Verwaltungszentrum. Sie unterstützt die Kirchenleitung bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Beschlüsse. Sie erfüllt die ihr übertragenen Aufgaben, führt die laufenden Verwaltungsgeschäfte und vertritt die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau insoweit auch im Rechtsverkehr. Oberkirchenrätin Pfarrerin Christine Noschka [email protected] Oberkirchenrat Pfarrer Jens Böhm [email protected] Seelsorge und Beratung, Koordination Kirchengemeinden und Dekanate Personalservice Pfarrdienst Kontakt: Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Lieferanschrift: 64276 Darmstadt Hausanschrift: Paulusplatz 1 64285 Darmstadt Telefon: 06151 405-0 Fax: 06151 405-220 E-Mail: [email protected] Oberkirchenrat Pfarrer Christof Schuster [email protected] Schule und Religionsunterricht Service-Center Personalverwaltung Oberkirchenrat Pfarrer Sönke Krützfeld [email protected] Oberkirchenrat Christian Ebert (komm.) [email protected] Sozialforschung und Statistik Personalservice Gesamtkirche Oberkirchenrat Dr. Franz Grubauer [email protected] Oberkirchenrat Christian Ebert [email protected] Fundraising und Mitgliederorientierung Personalförderung und Hochschulwesen Pfarrer Matthias Pape (komm.) [email protected] Oberkirchenrat Pfarrer Dr. Holger Ludwig [email protected] Rechtsfragen Kirchliche Dienste Personalrecht Oberkirchenrätin Petra Zander [email protected] Oberkirchenrätin Dr. Petra Knötzele [email protected] Zentrum Bildung Institut für Personalberatung, Organisationsentwicklung und Supervision (IPOS) Pfarrerin Heike Wilsdorf (Sprecherin) [email protected] Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung Oberkirchenrat Pfarrer Christian Schwindt [email protected] Zentrum Seelsorge und Beratung Oberkirchenrat Pfarrer Christof Schuster [email protected] Zentrum Seelsorge und Beratung Oberkirchenrätin Pfarrerin Sabine Bäuerle [email protected] Zentrum Oekumene der EKHN und EKKW Oberkirchenrat Pfarrer Detlev Knoche [email protected] 100 Auf gute Zusammenarbeit Oberkirchenrätin Pfarrerin Ines Flemmig [email protected] Diplom-Pädagoge Gerd Bauz [email protected] Leiter der Kirchenverwaltung Leitender Oberkirchenrat Heinz Thomas Striegler [email protected] Dezernat Finanzen Leitender Oberkirchenrat Heinz Thomas Striegler [email protected] Budgetkoordination Oberkirchenrat Thorsten Hinte [email protected] Finanzcontrolling Kirchenrätin Almut Schönthal [email protected] Organigramm der Kirchenverwaltung und zugeordnete Zentren. Stand 01.03.2015 Dezernat Organisation, Bau und Liegenschaften Oberkirchenrat Wolfgang Heine [email protected] Organisationsentwicklung und Qualitätsmanagement Oberkirchenrat Timo Keller (komm.) [email protected] Organisation und Informationstechnologie Stabsbereiche dem Leiter der Kirchenverwaltung unmittelbar unterstellt Öffentlichkeitsarbeit Oberkirchenrat Pfarrer Stephan Krebs [email protected] Recht Oberkirchenrat Karsten Schmitz [email protected] Leitender Oberkirchenrat Heinz Thomas Striegler [email protected] Kirchenrat Bernd Karn Verwaltungskoordination Chancengleichheit [email protected] Oberkirchenrat Timo Keller [email protected] Carmen Prasse (Sprecherin) [email protected] Zentrale Dienste Zentralarchiv und Zentralbibliothek Sebastian Parker [email protected] Kirchenarchivdirektor Holger Bogs [email protected] Steuern und Versicherungen Gesamtkirchenkasse Kirchenoberverwaltungsrat Ralf Diehl [email protected] Vermögensmanagement Sonja Müller-Rusam [email protected] Schriftgutverwaltung Kircheninspektorin z.A. Nina Seelbach [email protected] Geschäftsstelle Tagungshäuser Annette Frenz [email protected] Referatsgruppe Kirchliches Bauwesen Kirchenbaudirektorin Margrit Schulz [email protected] Bauwesen Kirchengemeinden und Dekanate 1 Kirchenbaudirektorin Margrit Schulz [email protected] Bauwesen Kirchengemeinden und Dekanate 2 Kirchenbaurat Wolfgang Feilberg [email protected] Bauwesen Gesamtkirche und Bauleitplanung Wolfgang Steinborn [email protected] Liegenschaftsverwaltung und Baurecht Oberkirchenrat Markus Keller [email protected] Auf gute Zusammenarbeit 101 Wer Genehmigungen erteilt Neben dem Dekanat nimmt auch die Kirchenverwaltung Aufsichtsaufgaben gegenüber den Kirchengemeinden wahr. § 47 KGO enthält einen Katalog wichtiger Beschlüsse und Erklärungen, die von der Kirchenverwaltung genehmigt werden müssen. Zu Ihrer besseren Orientierung ist jeweils die zu beteiligende Stelle in der Kirchenverwaltung vermerkt. § 47 (Kirchengemeindeordnung) Genehmigung von Beschlüssen und Erklärungen (1) Sofern die gesamtkirchlichen Vorschriften eine Genehmigung vorsehen, werden Beschlüsse des Kirchenvorstands und entsprechende Willenserklärungen erst mit Erteilung der Genehmigung wirksam. Sie dürfen vorher nicht vollzogen werden. (2) Beschlüsse des Kirchenvorstands und entsprechende Willenserklärungen über folgende Gegenstände bedürfen der Genehmigung durch die Kirchenverwaltung: 1. Feststellung des Haushalts- oder Wirtschaftsplanes einschließlich des Stellenplans; Regionalverwaltung – Genehmigen der Haushaltspläne 102 Auf gute Zusammenarbeit 2. Errichtung und Änderung von Stellen für Mitarbeitende; Personaldezernat (für den Bereich Kindertagesstätten das Zentrum Bildung) 3. A bschluss, Ergänzung und Änderung von Dienstverträgen mit Mitarbeitenden und sonstige Verträge, die die Übernahme von Personalverpflichtungen enthalten (insbesondere Gestellungs- und Geschäftsführerverträge) mit einer Vertragsdauer von mehr als drei Monaten; Regionalverwaltung für die Genehmigung von Arbeitsverträgen und der Genehmigung der Errichtung und Änderung von Stellen für Gemeindesekretariate und Reinigungspersonal, von Hausmeisterstelle, Küsterstellen und sonstigen eigenfinanzierten Stellen sowie von Stellen des haupt- und nebenberuflichen kirchenmusikalischen Dienstes, die über den Sollstellenplan des Dekanats hinaus errichtet werden, ansonsten Personaldezernat 4. B egründung und Änderung von Rechtsverhältnissen von wesentlicher Bedeutung, die die Kirchengemeinde auf Dauer verpflichten; Je nach Rechtsgebiet zuständiges Rechtsreferat 5. E rwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Erwerb und Aufgabe von Rechten an fremden Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; Referat Liegenschaften und Baurecht 6. Verpachtung von Grundstücken (mit Ausnahme von Äckern und Wiesen zur ausschließlichen landwirtschaftlichen Nutzung), An- und Vermietung von Gebäuden und Gebäudeteilen sowie Einräumung von Ansprüchen auf Nutzung hieran; Regionalverwaltung – Miet- und Landpachtverträge genehmigen; Referat Liegenschaften und Baurecht – Anmietung 7. Änderung, Veräußerung, Instandsetzung sowie Abbruch von Bauwerken und Gegenständen, die einen geschichtlichen, wissenschaftlichen, Kunst- oder Denkmalswert haben; Referatsgruppe Kirchliches Bauwesen 8. Beschaffung von Kunstwerken, Orgeln und Glocken; Referatsgruppe Kirchliches Bauwesen 9. Errichtung, Übernahme, wesentliche Erweiterung, Abgabe und Aufhebung von Einrichtungen oder wirtschaftlichen Unternehmen sowie die Beteiligung an ihnen (insbesondere Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kindergärten, Diakoniestationen); Zentrum Bildung – Kindergärten Stabsbereich Recht – Diakoniestationen 10. Namensgebung für Kirchengemeinden; Referat Rechtsfragen Kirchlicher Dienste 11. Erhebung einer Klage vor einem staatlichen Gericht, Abgabe von Anerkenntnissen oder Abschluss von Vergleichen; Je nach Gegenstand zuständiges Rechtsreferat, im Zweifel: Stabsbereich Recht 12. A nnahme von Schenkungen, Erbschaften und Vermächtnissen, soweit diese mit Auflagen oder Lasten verbunden sind; Stabsbereich Recht 13. Verwendung von Vermögen oder seinen Erträgnissen zu anderen als den bestimmungsgemäßen Zwecken; Regionalverwaltung: Genehmigung innerer Anleihen (Darlehen) und Genehmigung von Rücklagenumwidmungen; ansonsten Referat Budgetkoordination 14. A ufnahme von Darlehen, ab einer Wertgrenze von insgesamt 5.000 Euro pro Jahr; Referat Budgetkoordination 15. Verzicht auf vermögensrechtliche Ansprüche und auf die für sie bestellten Sicherheiten ab einer Wertgrenze von insgesamt 5.000 Euro pro Jahr; Referat Budgetkoordination 16. Ü bernahme von Bürgschaften oder sonstigen Verpflichtungen, die wirtschaftlich einer Schuldübernahme für Dritte gleichkommen; Referat Budgetkoordination 17. K irchengemeindesatzungen. Referat Rechtsfragen Kirchliche Dienste, bei Diakoniestationen Stabsbereich Recht Auf gute Zusammenarbeit 103 Allgemeiner Wahltermin Wahlvorstand hat für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl zu sorgen. Über die Wahlhandlung hat der Wahlvorstand eine Niederschrift aufzunehmen, die von allen Mitgliedern des Wahlvorstands zu unterschreiben ist (§ 15 Abs. 2 KGWO) und das vorläufige Wahlergebnis festzustellen. Danach ist die Arbeit des Wahlvorstands beendet. 26 Sonntag, 26. April 2015 27 bis spätestens 15. Mai 2015 Kirchenvorstandssitzung zur Prüfung des Wahlverfahrens und Feststellung des Ergebnisses, auch der Wahl von Jugenddelegierten (§ 21 Abs. 1 KGWO). Falls Feststellung der Ungültigkeit der Wahl, Übersendung der Unterlagen an den DSV zur Entscheidung (§ 21 Abs. 2 KGWO). 28 bis spätestens Sonntag, 17. Mai 2015 Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses – auch der Jugenddelegierten – durch den Kirchenvorstand und Bekanntgabe im Gottesdienst und auf andere geeignete Weise mit Hinweis auf Einspruchsmöglichkeit an den Kirchenvorstand (§ 22 Abs. 1 und 2 KGWO). 29 nach einer Woche (spätestens Montag, 25. Mai 2015) Ablauf der einwöchigen Einspruchsfrist gegen das Wahlergebnis (§ 22 Abs. 2 KGWO). 30 bis Imspätestens Zusammenhang Anfang Juni 2015 31 32 Die ersten Schritte im Kirchenvorstand Zeitschiene Zeitraum für Beratung und Stellungnahme des Kirchenvorstands über eingegangene Einsprüche und unverzügliche Vorlage an DSV mit den Kirchenvorstandswahlen haben alle (§ 22 Abs. 3 KGWO). Pfarrämter eine Zeitübersicht bekommen, deren letzter Abschnitt Schriftliche Bekanntgabe der Entscheidung des DSV über Einsprüche an die Beteiligten (§ 22 Abs. 4 KGWO). bis spätestens 6. Juli 2015 so aussieht: nach zwei Wochen (bis spätestens 20. Juli 2015) Ablauf der Klagefrist von zwei Wochen für Klagen beim Kirchengericht (§ 22 Abs. 5 KGWO). Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung (§ 22 Abs. 5 Satz 3 und 4 KGWO). 27. Juli – 6. September 2015 Sommerferien 33 bis 1. September 2015 Vorbereitung der Geschäftsübergabe durch die amtierenden KV-Vorsitzenden. Ein Übergabeprotokoll steht im Internet zur Verfügung. 34 1. September 2015 Beginn der Amtszeit des neu gewählten Kirchenvorstands (§ 24 Abs. 1 KGO). „Handbuch für den Kirchenvorstand“ liegt vor. Tagungsangebote der regionalen Ehrenamtsakademien zum Beginn der neuen Amtszeit stehen zur Verfügung. 35 6. / 13. September 2015 Einführung der gewählten Kirchenvorstandsmitglieder (§ 24 Abs. 1 KGO) im Gottesdienst. 36 bis 15. September 2015 Konstituierende Sitzung des Kirchenvorstands (§ 26 KGO). 37 bis 15. September 2015 Der DSV teilt dem Kirchenvorstand die Anzahl der von der Kirchengemeinde zu wählenden Gemeindemitglieder der Dekanatssynode mit. 38 10. Oktober 2015 EKHN-Tag in Gießen; Begrüßung der neugewählten Kirchenvorstände 19. Oktober – 31. Oktober 2015 Herbstferien 39 bis 1. November 2015 Wahl von Vorsitz und Stellvertretung im Kirchenvorstand (§ 27 Abs. 1 KGO). 40 danach Die Geschäftsübergabe an die neugewählten Kirchenvorstandsvorsitzenden wird durch den DSV begleitet. 41 1. Dezember bis 16. November2015 2015 Wahl der Gemeindemitglieder für die Dekanatssynode. Verwendete Abkürzungen: DSO – Dekanatssynodalordnung, DSV – Dekanatssynodalvorstand, DSWO – Dekanatssynodalwahlordnung, ECKD – EDV-Centrum für Kirche und Diakonie, KGO – Kirchengemeindeordnung, KVVG – Kirchliches Verfassungsund Verwaltungsgericht, KGWO – Kirchengemeindewahlordnung, KO – Kirchenordnung EKH-007_3-Leporello_fn_140224_as.indd 1 Formales für die erste Kirchenvorstandssitzung In der ersten Sitzung sind alle Kirchenvorstandsmitglieder von der Gemeindepfarrerin oder dem Gemeindepfarrer, die oder der den Vorsitz führt, auf ihre Pflicht zur Verschwiegenheit nach § 36 KGO hinzuweisen: § 36 Verschwiegenheitspflicht (1) Die Mitglieder des Kirchenvorstands sind verpflichtet, über Angelegenheiten der Seelsorge und der Kirchenzucht, in Personalangelegenheiten sowie über sonstige Gegenstände, die ihrer Natur nach vertraulich sind oder für vertraulich erklärt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die gewählten und berufenen Mitglieder des Kirchenvorstands sind hierauf sowie zur Wahrung des Datenschutzes in der ersten Sitzung ihrer Amtszeit durch die Pfarrerin oder den Pfarrer zu verpflichten. 104 Auf gute Zusammenarbeit 24.02.14 14:40 (2) Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch für solche Personen, die vom Kirchenvorstand zu seinen Beratungen hinzugezogen worden sind. Die erfolgte Verpflichtung ist im Protokoll der Sitzung zu vermerken. Jedes Kirchenvorstandsmitglied muss die Datenschutzerklärung der EKHN unterzeichnen. Die Datenschutzerklärung der EKHN ist zu erläutern und in zweifacher Ausfertigung zu unterschreiben. Eine Ausfertigung verbleibt bei der Kirchenvorsteherin, beim Kirchenvorsteher, das andere Exemplar wandert zu den Akten. Stichwort „Datenschutzerklärung“ kirchenvorstand.ekhn.de Auf gute Zusammenarbeit 105 Die ersten Schritte im Kirchenvorstand Neu Information über die Richtlinien zur Korruptionsprävention Die Kirchenleitung der EKHN hat im Februar 2015 Richtlinien zur Korruptionsprävention in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau erlassen und dazu auch ein Merkblatt herausgegeben, das gerade auch für „ehrenamtliche Tätigkeit“ zusammenfasst, was hierbei zu beachten ist. Dieses Merkblatt ist auszuteilen und zu besprechen. Weil dieses Merkblatt erstmals erstellt ist und vor allem, weil es prägnant beschreibt, was z. B. an Zuwendungen und Geschenken, Spenden und Sponsoring möglich ist, und wo welche zu beachtenden Grenzen liegen, wird es hier dokumentiert. Korruptionsprävention bedeutet für die ehrenamtliche Tätigkeit, dass … … die übertragenen Befugnisse nicht zu einem privaten Vorteil missbraucht werden dürfen. Um Korruption entgegenzuwirken, dürfen hauptoder ehrenamtlich Mitarbeitende, während und nach Beendigung der haupt- oder ehrenamtlichen Tätigkeit in Bezug auf diese keine Zuwendungen, Geschenke oder sonstige Vorteile für sich oder andere fordern oder annehmen. Gleiches gilt für Zuwendungen, die nur mittelbar (z. B. bei Zuwendungen an Angehörige) der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter zukommen sollen (Annahmeverbot gemäß § 6 der Richtlinien zur Korruptionsprävention). Eine Zuwendung wird dann in Bezug auf haupt- oder ehrenamtliche Tätigkeit geleistet, wenn die zuwendende Person sich davon leiten lässt, dass die Empfängerin oder der Empfänger eine bestimmte Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat. Ein Bezug zu einer bestimmten Handlung ist nicht erforderlich. Im Falle eines Angebots einer solchen Zuwendung oder der Kenntniserlangung von Korruptionsfällen, sind hauptamtlich Mitarbeitende verpflichtet, diese ihren Vorgesetzten, ehrenamtlich Mitarbeitende dem Gremium, dem sie angehören, anzuzeigen. Ausgenommen von dem Annahmeverbot sind: Zuwendungen und Geschenke, die üblich und angemessen sind oder ihren Grund in den Regeln des gesellschaftlichen Umgangs und der Höflichkeit haben, denen sich auch ein Mitglied eines kirchlichen Gremiums nicht entziehen kann, ohne gegen gesellschaftliche Formen zu verstoßen. Dabei kann es sich beispielsweise um geringwertige Sachzuwendungen handeln, deren Wert im Einzelfall 40,00 Euro und jährlich je Zuwenderin oder Zuwender insgesamt 100,00 Euro nicht übersteigt. 106 Auf gute Zusammenarbeit Merkblatt zur Korruptionsprävention in der EKHN Stand 23.02.2015 Zum Thema „Korruptionsprävention“ in der EKHN sind die Richtlinien zur Korruptionsprävention in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 19. Februar 2015 Rechtssammlung Nr. 718 zu beachten. In gleicher Weise sind künftige Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EKHN zur Korruptionsprävention zu beachten. Sollte entgegen des Annahmeverbotes die Annahme einer Zuwendung beabsichtigt werden, haben Hauptamtliche bei ihren Vorgesetzten und Ehrenamtliche bei der oder dem Vorsitzenden des Gremiums, dem sie oder er angehört, die Zustimmung zur Annahme zu beantragen. Es besteht die Verpflichtung, die für die Entscheidung maßgeblichen Umstände vollständig mitzuteilen. Eine Zustimmung darf nur erteilt werden, wenn ausgeschlossen werden kann, dass: Die haupt- und ehrenamtlichen Mitglieder von kirchlichen Gremien, sind verpflichtet darauf zu achten, dass … das Gremium keine Zuwendungen, Geschenke oder sonstige Vorteile für sich oder andere fordert oder annimmt. das Gremium den Grundsätzen des Wettbewerbs im Sinne der Korruptionsprävention angemessen Rechnung trägt und die kirchen rechtlichen Vergabevorschriften (§ 49 der Kirchlichen Haushalts ordnung und des § 6 der Rechtsverordnung über die verwaltungs technische Abwicklung von Baumaßnahmen der Kirchengemeinden, Dekanate und kirchlichen Verbände) beachtet. Nach diesen Vor gaben erfolgt die Vergabe eines Auftrages grundsätzlich im Wege einer öffentlichen oder beschränkten Ausschreibung und nur aus nahmsweise freihändig. Entscheidungen im Vergabeverfahren transparent und nachvollziehbar sind. Dies wird durch eine eindeutige Zuständigkeitsregelung und eine vollständige verfahrensbegleitende Dokumentation sichergestellt. durch die Annahme der Zuwendung das dienstliche oder ehrenamtliche Handeln beeinflusst werden soll oder könnte, die Annahme der Zuwendung die Unabhängigkeit und die objektive Tätigkeitsausübung beeinträchtigen soll oder könnte, durch die Annahme der Zuwendung bei dritten Personen der Eindruck der Befangenheit entsteht und die Zuwendung als Anerkennung für ein bestimmtes dienstliches oder ehrenamtliches Handeln verstanden werden könnte. Interessenskonflikte, die sich zwischen den privaten wirtschaftlichen Interessen der Gremiumsmitglieder und der Abstimmungen in dem Gremium ergeben, sind vor der Beratung anzuzeigen. Hinsichtlich Spenden und Zuwendungen im Rahmen eines Sponsorings besteht kein Annahmeverbot. Eine Zustimmung darf nicht erteilt werden, wenn der Verdacht besteht, dass die zuwendende Person eine Beeinflussung des dienstlichen oder ehrenamtlichen Handelns beabsichtigt. Die Annahme von Bargeld ist in keinem Fall zustimmungsfähig. Anfragen zum Thema Korruptionsprävention können gerichtet werden an: Dabei gilt: Spenden werden freiwillig (ohne rechtliche Verpflichtung) und ohne Gegenleistung oder in Erwartung einer Gegenleistung getätigt. Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden. Werden mit einer Zuwendung andere Ziele verfolgt, handelt es sich nicht mehr um Sponsoring und sie unterfällt möglicherweise dem Annahmeverbot. Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Stabsbereich Recht Paulusplatz 1 64285 Darmstadt Telefon: 06151 405 126 Fax: 06151 405 469 E-Mail: [email protected] Auf gute Zusammenarbeit 107 Die ersten Schritte im Kirchenvorstand Die Wanderung beginnt Diese formalen Aspekte können zeitlich sicher gut erledigt werden. Bestimmt können Sie sich auf Ihren ersten Sitzungen darüber austauschen und entscheiden, ob und wie sie „Sehnsucht nach Mehr“, den Glaubenskurs für Kirchenvorstände, in ihre Arbeitsstruktur einbauen können. An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis. Im Internet stehen Ihnen wichtige Musterformulare für die Kirchenvorstandsarbeit zur Verfügung. Unter ihnen ist auch der Entwurf einer Geschäftsordnung. In ihr ist ausdrücklich auch auf die Möglichkeit zur Bildung von Ausschüssen hingewiesen. Eine gut funktionierende Ausschussarbeit mit klar geregelten Zuständigkeiten kann die Sitzungslänge der Kirchenvorstandssitzungen deutlich entlasten oder aber Zeit und Raum für andere Themen schaffen. In jedem Fall lohnt es sich diesen, wie auch alle anderen Musterentwürfe einmal in Ruhe zur Hand zu nehmen. Die Pfarrerin, der Pfarrer geht – was tun? Dieses Ereignis bedeutet meistens eine erhebliche Veränderung. Nach einem Stellenwechsel oder einer Pensionierung einer Inhaberin oder eines Verwalters einer Pfarrstelle, oder wenn die Pfarrstelle als Ergebnis des Zuweisungsverfahrens aufgehoben wird, kann eine Gemeinde für kürzere oder längere Zeit ohne Pfarrerin oder Pfarrer sein. In diesem Falle regelt die Dekanin, der Dekan die Vertretung im Pfarramt. Hat die Pfarrerin oder der Pfarrer den Vorsitz im Kirchenvorstand, so übernimmt die gewählte Stellvertreterin oder der gewählte Stellvertreter den Vorsitz. Bei einer länger als zwei Monate dauernden Verhinderung übernimmt die Vertretung im Pfarramt den Vorsitz. Zur Unterstützung des Kirchenvorstandes bzw. der Vertretungen kann für die Zeit der Vakanz eine vorübergehende Aufstockung der Bürokapazitäten einer Kirchengemeinde bei der Regionalverwaltung beantragt werden. Und dann? Der Kirchenvorstand bilanziert mit der Pröpstin oder dem Propst die Gemeindearbeit und erstellt ein Aufgabenprofil für die Pfarrstelle. Der Dekanatssynodalvorstand ist zu beteiligen. Auf der Basis dieser Bilanzierung erarbeitet der Kirchenvorstand einen Ausschreibungstext und leitet diesen auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung. Dort wird die Ausschreibung der Pfarrstelle für das nächstmögliche Amtsblatt veranlasst. Für Rückfragen steht das Referat Personalservice Pfarrdienst zur Verfügung. Melden sich auf die erste Bewerbung keine geeigneten Bewerberinnen und Bewerber, wird die Stelle erneut ausgeschrieben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine dritte Ausschreibung erfolgen. 108 Auf gute Zusammenarbeit Schauen Sie bitte einfach unter kirchenvorstand.ekhn.de Stichwort „Muster“ nach. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erörtert die Dekanin oder der Dekan die Bewerbungen im Kirchenvorstand, der so die Gelegenheit erhält, sich zu den Bewerbungen zu äußern und die Bewerbungsliste zu ergänzen. Für das weitere Verfahren kommt es darauf an, ob die Stelle durch Gemeindewahl oder durch die Kirchenleitung besetzt wird. Mit Ausnahme der noch vorhandenen Patronatsstellen und einiger reformierter Gemeinden wird jede Pfarrstelle in zeitlicher Reihenfolge zweimal durch Gemeindewahl (Modus A und B) und einmal durch die Kirchenleitung (Modus C) besetzt. Pfarrvikarstellen werden durch die Kirchenleitung nach vorheriger Anhörung des Kirchenvorstandes im Rahmen von Verwaltungsdienstaufträgen besetzt. Bei der Besetzung durch die Gemeinde wählt der Kirchenvorstand die Pfarrerin oder den Pfarrer. Hierbei leitet die Dekanin oder der Dekan die Wahl. Er bzw. sie ist für alle diesbezüglichen Fragen ansprechbar. Bei der Besetzung durch die Kirchenleitung wählt diese nach Anhören des Kirchenvorstandes eine Bewerberin oder einen Bewerber aus und stellt sie oder ihn der Gemeinde vor. Liegen nach Ablauf der Einspruchsfrist keine Einsprüche vor, ernennt die Kirchenleitung die vorgestellte Person zur Stelleninhaberin bzw. zum Stelleninhaber. Zeiten der Vakanz stellen häufig Wegabschnitte dar, in denen es wichtig ist, sich als Gemeinde klug zu beraten und klug beraten zu lassen. Das Dekanat und der Personalservice Pfarrdienst in der Kirchenverwaltung unterstützen dabei gerne. Das Institut für Personalberatung, Organisationsentwicklung und Supervision kann helfen, den eigenen Weg klarer zu erkennen, Ziele der eigenen Gemeinde zu erarbeiten, Profile zu schärfen. In jedem Fall gilt: Die Wanderung geht weiter, die Gemeinde verstanden als wanderndes Volk Gottes ist und bleibt unterwegs. Auf gute Zusammenarbeit 109 Stichwortverzeichnis Im nachfolgenden Verzeichnis finden Sie zentrale Stichwörter mit Verweisen auf die Erwähnung in diesem Buch und auf weitere Informationen im Internet immer aktuell unter: kirchenvorstand.ekhn.de. Dort finden Sie auch die Links zu den Fachstellen, bzw. direkt zu Broschüren, Aufsätzen, Hinweisen, Formularen und Rechtstexten. Bitte melden Sie uns, wenn Sie ein Thema, bzw. einen Hinweis vermissen, unter: [email protected]. 110 A B Abendmahl..............................................S. 17 Abendmahl mit Kindern............................S. 17 Abmahnung........................................... S. 65 Agrarpolitik............................................ S. 40 AIDS-Seelsorge.................................. S. 21 ff. Altar.......................................................S. 16 Alter und Pflege...........................S. 22, 50, 81 Altenseelsorge........................................ S. 22 Altenheimseelsorge................................. S. 22 Amtshandlungen................... S. 15 ff., 56, 97 f. Amtshandlungsrecht, Rechtsfragen zur Lebensordnung............................. S. 62 ff. Anerkennungskultur............................. S. 86 f. Anti-Korruption...................................S. 106 f. Arbeit.................................................... S. 45 Arbeitgeber..............................S. 45, 65, 96 f. Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung............................... S. 31 Arbeitskreis Kirche und Sport................S. 15 ff. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik... S. 45 Arbeitsrecht........................................... S. 65 Arbeitsrechtliche Kommission................... S. 65 Archiv................. siehe kirchenvorstand.ekhn.de Armut und Reichtum......................... S. 46, 48 Asyl....................................................... S. 49 Ausbildungsnetzwerk st.ar.k..................... S. 45 Ausschreibung Pfarrstelle.......................S. 108 Ausstellungen..........................................S. 15 Autofasten............................................. S. 39 Bandarbeit............................................. S. 20 Baufragen.......................................... S. 70 ff. Baugenehmigung................................ S. 70 ff. Bauausschuss.................................... S. 70 ff. Baurecht............................................ S. 70 ff. Baureferat.......................................... S. 70 ff. Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit......... S. 78 Berufsverband Kirchenmusik.................... S. 20 Berufung in KV................................... S. 62 ff. Beschäftigungsverhältnis......................... S. 65 Betriebsbesuche..................................... S. 45 Betriebsverträge..................................... S. 27 Besuchsdienst........................................ S. 21 Besuchsseelsorge................................... S. 21 Bewerbungsverfahren.............................. S. 81 Bibeltheater............................................S. 17 Bibelwochen............................................S. 18 Bibliothek Zentrum Verkündigung..............S. 15 Bikerpfarrer.............................................S. 15 Bilanzen............................................. S. 68 ff. Bildung von Arbeitsgemeinschaften durch Kirchengemeinden: ...............S. 58 f., 63 Bildungsurlaub........................................ S. 32 Bildpredigten...........................................S. 15 Biographisches Lernen............................ S. 32 Biopatente.......................................... S. 40 f. Biotreibstoff........................................ S. 40 f. Boden................................................ S. 40 f. Mehr Informationen zum Stichwort unter: C Coaching........................................... S. 82 ff. C-Ausbildung......................................... S. 20 Chorverband.......................................... S. 20 Chronik............... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Computerspiele...................................... S. 44 D Datenschutz.......................................S. 104 f. Datenschutzerklärung.............................S. 105 D-Ausbildung......................................... S. 20 Dekanin, Dekan, Dekanat.................... S. 91 ff. Dekanatsbeauftragte für Kindergottesdienst .............................................................S. 19 Dekanatssynodalvorstand.................... S. 91 ff. Dekanatssynode................................. S. 91 ff. Dekanatsvereinigung ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Demographischer Wandel ................................... S. 22, 39 ff., 53 ff., 56 Denkmalpflege................................... S. 71 ff. Designhilfen der EKHN ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Diakonie............................................ S. 46 ff. Diakonieausschuss................................. S. 46 Diakoniestation....................................... S. 50 Diakonie Hessen................................. S. 46 ff. Dialog der Religionen.............................. S. 35 Dienstgemeinschaft................................ S. 65 Dienstvertragsordnung ............... (KDO) siehe kirchenvorstand.ekhn.de Digitales Lernen..................................... S. 32 Diversity................................................ S. 81 kirchenvorstand.ekhn.de Doppik................................................ S. 68 f. DRIN................................................S. 44, 47 Dritter Weg............................................ S. 65 E EDV Programme ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Eheberatung........................................... S. 23 EJHN..................................................... S. 89 Ehrenamt, Aufwendungsersatz ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Ehrenamtliche „gewinnen“ ............................Alle Fachstellen und Zentren Ehrenamt, geschichtlich ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Ehrenamt, Haftung, Schadenersatz ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Ehrenamtliche Verkündigung.....................S. 17 Ehrenamt, Versicherungsschutz............. S. 86 f. Ehrenamtsakademie............................. S. 86 f. Eigentum der Gemeinde...................... S. 70 ff. „Einfach besser leben“............................ S. 34 Einstellungsverfahren.............................. S. 65 EKHN Mitteilungen.................................. S. 79 EKHN-Orchester..................................... S. 20 EKHN Shop............................................ S. 79 EKD .................. siehe kirchenvorstand.ekhn.de EKKW................. siehe kirchenvorstand.ekhn.de Energieeinsparung.............................. S. 71 ff. Energiepolitik.......................................... S. 39 Energiewende......................................... S. 40 Epd....................................................... S. 80 Erbbaurecht....................................... S. 71 ff. Ernährung.............................................. S. 40 Erntedank.............................................. S. 40 111 Stichwortverzeichnis Erwachsenenbildung.............................S. 31 f. Erwerbslosigkeit..................................... S. 45 Erzieherin, Erzieher...............................S. 27 f. Erziehungsurlaub................................. S. 23 f. Ethisches Investment............................... S. 43 Evangelische Akademie ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Evangelisches Bildungsportal................... S. 32 Evangelische Sonntagszeitung.................. S. 80 Exerzitien im Alltag..................................S. 18 Existenzsicherung................................... S. 45 F FacettNet............................................... S. 80 Fachberatung.........Alle Fachstellen und Zentren Fachportal Ehrenamt............................... S. 87 Fahrplan Gemeindezusammenschluss....... S. 64 „Fairer Handel“................................. S. 34, 40 Familie....................................... S. 45, 81, 88 Familienberatung.................................... S. 23 Familienbildung.................................S. 31, 88 Familiengottesdienste...............................S. 15 Familienzentren.................................S. 31, 88 Feedbackkultur Gottesdienst.....................S. 15 Finanzmarkt........................................... S. 43 Finanzpolitik........................................... S. 43 Finanzverantwortung ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Flüchtlinge............................S. 44, 46, 49, 87 Flüchtlingsfonds der EKHN ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Flughafenausbau.................................... S. 39 Förderkreis, Errichtung............................ S. 55 Förderverein für LektorInnen und PrädikantInnen..................................S. 17 Fortbildung im Ehrenamt ............................Alle Fachstellen und Zentren Frauen..............................................S. 81, 88 112 Freiwilligenmanagement.......................... S. 87 Fundraising............................................ S. 55 Fusion..................................S. 58, 64, 82, 85 G Gebäude............................................ S. 70 ff. Gebäudeentwicklungskonzepte...............S. 72 f. Gebietsänderungen............................. S. 62 ff. Geistliche Begleitung................................S. 18 Geistliche Gemeindeentwicklung...............S. 18 Geistliche Gemeinschaften........................S. 18 Geistliches Leben....................................S. 18 Geld...................................................... S. 43 Geldpolitik.............................................. S. 43 GEMA.....................................................S. 15 Gemeindeberatung .................. Alle Fachstellen und Zentren, S. 84 Gemeindebilder...................................... S. 84 Gemeindebrief.................................... S. 76 ff. Gemeindeentwicklung........... S. 15 ff., 74 f., 84 Gemeindehaus................................... S. 70 ff. Gemeindenamen................................. S. 62 ff. Gemeinderecht................................... S. 62 ff. Gemeindesekretariat........................... S. 59 ff. Gemeindesingen..................................... S. 20 Gemeindepädagogin, Gemeindepädagoge ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Gemeindepädagogischer Dienst ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Gemeindesekretär/in ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Gemeindesekretariat............................... S. 59 Gemeindeversammlung ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Gemeinwesenarbeit............................S. 44, 47 Gemeinwesendiakonie............................. S. 47 Gemeindezusammenschluss.............. S. 58, 64 Mehr Informationen zum Stichwort unter: „Gemeinde leiten“..................................S. 120 Genderdidaktik....................................... S. 32 Gender Mainstreaming:........................... S. 81 Geo-Informationssystem...................... S. 53 ff. Gesamtverband für Kindergottesdienst.......S. 19 Geschäftsordnungsrecht des Kirchenvorstands.............................. S. 62 Geschlechtergerechtigkeit:....................... S. 81 Gesundheit (bei der Arbeit).................S. 65, 81 Gitarre................................................... S. 20 Glaubenskurse........................................S. 18 Gleichstellung......................................... S. 81 Glocken..................................................S. 16 Gospelchor............................................. S. 20 Gottesdienst......................................S. 19, 97 Gottesdienstberatung...............................S. 19 Gottesdienstordnung............................... S. 97 Green IT................................................ S. 39 Grundstücke........................................... 71 ff. Grüne Gentechnik................................... S. 40 Grüner Hahn.......................................... S. 39 H Handbuch Gemeindebüro ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Handbuch zum Recht der EKHN ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Handlungsfelder der EKHN......S. 25, 53, 63, 92 Handreichung zur Verwaltungsprüfung ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Hartz IV................................................. S. 45 Haushalt........................................S. 68 f., 99 Hauskreisarbeit.......................................S. 18 Hoffnungsvoll unterwegs ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Homepage......................................... S. 76 ff. Heil und Heilung......................................S. 18 kirchenvorstand.ekhn.de Homepage......................................... S. 76 ff. Hospiz..............................................S. 21, 50 Hospizseelsorge...................................... S. 21 I Ideenmesse....................... Rückseite Umschlag Immobilien............................................. 70 ff. Impuls Gemeinde.....................................S. 15 Impulspost............................................. S. 80 Inklusion................................. S. 15 ff., 22, 29 Interkulturelle Öffnung............................. S. 38 Internationale Begegnung........................ S. 44 Internet.............................................. S. 76 ff. Interreligiöse Begegnung................... S. 23, 35 Iona – Material........................................S. 15 IPOS............................................. S. 61, 81 ff. J Jahresberichte EKHN.............................. S. 79 Jugendarbeit..................................S. 29 f., 89 Jugendberatung..................................... S. 23 Jugenddelegierte......................... S. 30, 87, 89 Jugendmedienschutz.............................. S. 44 Jugendverband....................................... S. 89 K Kanzel....................................................S. 16 Kanzelrecht................................................ 98 Kamerales Rechnungswesen..................... 68 f. Kasualien..........................................S. 15, 79 Kaufmännische Buchführung..................... 68 f. 113 Stichwortverzeichnis „Kerzenrucksack“................................... S. 36 Kinderbibelwochen...................................S. 19 Kindergarten..............................S. 28 f., 70 ff. Kindergottesdienst...................................S. 19 Kinderkrippen...................................... S. 28 f. Kinderschutz.....................................S. 19, 29 Kindertagesstätten......................S. 28 f., 70 ff. KirA.................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Kirche....................................... S. 15 ff., 70 ff. Kirche in der Region............................ S. 91 ff. Kirchenarchitekten.............................. S. 70 ff. Kirchenasyl............................................ S. 49 Kirchenbücher ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Kirchengemeinde................................ S. 91 ff. Kirchenglocken..............................S. 16, 70 ff. Kirchenjahr.............................................S. 15 Kirchenland.............................................S. 41 Kirchliche Leitfäden zum Recht der EKHN ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Kirchliches Bauwesen.......................... S. 71 ff. Kirchenmitgliedschaft.....................S. 53 ff., 56 Kirchenmusik......................................... S. 20 Kirchenmusikalische Ausbildung............... S. 20 Kirchenmusikalische Nachrichten.............. S. 20 Kirchenordnung ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Kirchenpräsident................................. S. 91 ff. Kirchenraum............................................S. 15 Kirchensteuer ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Kirchensynodalvorstand....................... S. 91 ff. Kirchensynode.................................... S. 91 ff. Kirchentag..............................................S. 15 Kirche und Geld ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Kirchenverwaltung.............................S. 100 ff. Kirchenvorstand als Arbeitgeber............... S. 65 Kirchenvorstand, Aufgaben.................. S. 96 ff. Kirchenvorstand, erste Schritte...........S. 104 ff. 114 Kirchenvorstand, Geschichte ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Kirchenvorstandsformulare für Geschäftsordnung, Tagesordnung, Beschlüsse ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Kirchenvorstandsklausur.......................... S. 84 Kirchenvorstandsvorsitzende und Kirchenvorstandsvorsitzender............... S. 91 ff. Kirchenvorstandswahl....................S. 19, 62 ff. Klimaschutz........................................... S. 39 Klinikseelsorge.....................................S. 21 f. Kollektenplan ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Kommunikation................................... S. 76 ff. Kommunitäten.........................................S. 15 Kompetenznachweis Kultur.......................S. 15 Kompetenzen in der Bildungspraxis....... S. 29 ff. Konfessionen.......................................... S. 38 Konfirmandenarbeit...............................S. 51 f. Konfliktberatung.................... S. 65 f., 84 f., 92 Konflikte.......................................... S. 65, 66 Konzeption............................................. S. 82 Kooperation................. S. 58, 59 f., 62 f., 82 ff. Kooperationsverträge.....................S. 58, 62 ff. Körperlernen...........................................S. 15 Körperschaft des öffentlichen Rechts.... S. 92 ff. Korruptionsprävention.........................S. 106 f. Krankenseelsorge.................................S. 21 f. Kreative Gestaltung und kulturelle Kompetenz................................S. 15 Krippenspiel............................................S. 17 Kultur des Helfens................................... S. 50 Kulturelle Bildung.................................... S. 32 Kunst und Kirche.....................................S. 16 Kunstgottesdienste..................................S. 16 Kündigungsschutz................................... S. 65 Küster, Küsterin.......................................S. 17 Küsterbund EKHN....................................S. 17 KüsterInnenaus- und fortbildung................S. 17 Mehr Informationen zum Stichwort unter: L Lärm..................................................... S. 39 Laufbahnberatung................................... S. 83 Läuteordnungen......................................S. 16 Landesausschuss Kirchentag für Hessen und Nassau.................................S. 15 Landeskirchenmusikdirektorat.................. S. 20 Landesposaunenwarte............................ S. 20 Landesverband für Kindergottesdienst.......S. 19 Land Grabbing..................................... S. 40 f. Landwirtschaft....................................... S. 40 Leben im Alter........................................ S. 45 „Lebensart“........................................... S. 79 Lebensbegleitendes Lernen..................... S. 25 Lebensbalance....................................... S. 83 Lebensberatung...................................... S. 21 Lebensordnung..................................S. 52, 98 Lebensstile........................................ S. 53 ff. Lebenswortgruppen.................................S. 15 Lektorinnen und Lektoren.........................S. 17 Leitbild.................................................. 82 ff. Leitfaden Notfallkette Trauerfeier...............S. 15 Leitungsgremium.................................... S. 82 Lesepredigt.............................................S. 17 Liegenschaften................................... S. 71 ff. Liturgik...................................................S. 16 Logos der EKHN zum download ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de „Lust auf Gemeinde“, Netzwerk ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de M „Mach doch, was Du glaubst“ ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Materialbücher .......................................S. 15 Materialien Gottesdienst...........................S. 15 kirchenvorstand.ekhn.de MAV............................................... S. 64, 65 Mediation............................................... S. 86 Medienhaus.........................................S. 79 f. Meditation...............................................S. 15 Menschenskinderliederbücher...................S. 15 Merkblatt zur Korruptionsprävention......S. 106 f. Mietrecht........................................... S. 71 ff. Migration..................................... S. 38, 53 ff. Migrationshintergrund................... S. 38, 53 ff. Milieus................................ S. 19, 53 ff., 56 ff. Missionarisches Handeln..........................S. 18 Mitarbeitendengespräch.......................... S. 65 Mitarbeitervertretungsrecht................ S. 64, 65 Mitbestimmung....................................... S. 65 Mitgliederorientierung.......................... S. 55 f. Mitgliedschaftsfragen:......................... S. 62 ff. Mobbing........................................S. 66 f., 81 Mobilfunk............................................... S. 39 Mobilität.................................................S. 17 Modulausbildung im Bereich Spiel und Theater...................................................S. 17 Monatslieder.......................................... S. 20 Motorradfahrerseelsorge...........................S. 15 Musical- und Singspielkatalog.................. S. 20 Musik mit Konfirmanden.......................... S. 20 Musikgottesdienste................................. S. 20 Musizieren in der Kita...............................S. 15 Muster-Abmahnung ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Muster-Änderungskündigung ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Muster-Aufhebungsvertrag .........................siehe kirchenvorstand.ekhn.de Muster-Beschlussvorlagen für Kirchenvorstandssitzungen ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Muster der Empfangsbestätigung der Kündigung l ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Muster für ordentliche und außerordentliche Kündigungen ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de 115 Stichwortverzeichnis 116 Notfallkette.............................................S. 15 Notfallseelsorge....................................S. 21 f. Nutztierhaltung.................................... S. 40 f. Muster-Geschäftsordnung für den Kirchenvorstand ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Muster-Kooperationsvertrag für eine Arbeitsgemeinschaft ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Muster-Pfarramtsübergabeprotoll ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Muster-Protokoll für Kirchenvorstandssitzungen. ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Muster-Satzung für eine Arbeitsgemeinschaft ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Muster- Stellenbeschreibungen Kirchenmusik ............................................................ S. 20 Muster-Tagesordnung für Kirchenvorstandssitzungen .........................siehe kirchenvorstand.ekhn.de Muster-Übergabeprotokoll beim Wechsel im Kirchenvorstandsvorsitz ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Muster-Vereinigungsvertrag ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Muster Zeugnisse bezüglich Arbeitsverhältnisse ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Offene Kirchen..................................S. 16, 72 Öffentliche Finanzen................................ S. 43 Öffentlichkeitsarbeit............................ S. 76 ff. Ökofaire Beschaffung.............................. S. 40 Ökumene........................................... S. 33 ff. Ökumenischer Rat der Kirchen................. S. 33 Ökumenischer Weltgebetstag................... S. 88 Online-Shop Zentrum Verkündigung...........S. 15 Ordination......................................... S. 17, 93 Organisationsentwicklung........................ 82 ff. Orgelausleihe..........................................S. 16 Orgelnachwuchs......................................S. 16 Orgelpflege und Orgelbaumaßnahmen........S. 16 Orgelsachverständige...............................S. 16 Outplacement-Beratung........................... S. 83 N P Nachbarschaftsrecht........................... S. 71 ff. Nachhaltige Entwicklung...................... S. 39 ff. Nachhaltig predigen................................ S. 39 Nachhaltig Wirtschaften.......................... S. 43 Nachwachsende Rohstoffe....................... S. 40 Nachwuchswerbung ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Netzwerk Familie.................................... S. 45 Netzwerk Leben im Alter der EKHN........... S. 45 Netzwerk Lust auf Gemeinde ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Pachtverträge..........................................S. 41 Pädagogische Fachkräfte..................... S. 25 ff. Paramentik.............................................S. 15 Partnerkirchen........................................ S. 37 Partnerschaftsberatung........................... S. 23 Perlen des Glaubens................................S. 15 Personalauswahl..................................... S. 83 Personalberatung.................................... S. 83 Personalmanagement.............................. S. 83 Persönlichkeitsbildung............................. S. 32 Pfarramtliche Verbindung......................... S. 58 O Mehr Informationen zum Stichwort unter: Pfarramtliche Verwaltungsaufgaben.......... S. 97 Pfarrarchiv ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Pfarramt............................................ S. 96 ff. Pfarrdienstordnung..................S. 58, 62, 96 ff. Pfarrerin, Pfarrer................................ S. 91 ff. Pfarrhaus........................................... S. 70 ff. Pfarrstellenbesetzung..........................S. 108 f. Pflege............................. S. 22, 45, 50, 81, 88 Pilgern....................................................S. 15 Pilgern mit Kindern..................................S. 15 Pilgerweg der Gerechtigkeit und des Friedens.......................................... S. 33 Politische Bildung................................... S. 32 Polizeiseelsorge................................... S. 21 f. Pop- und Gospelchor.............................. S. 20 Pop-Piano.............................................. S. 20 Popularmusik......................................... S. 20 Posaunenchorarbeit................................ S. 20 Posaunenwerk........................................ S. 20 Potenzialanalysen................................... S. 83 Prädikantinnen und Prädikanten................S. 17 Prädikantenausbildung.............................S. 17 Präses............................................S. 2, 91 ff. Praxisseminare Kindergottesdienst............S. 19 Predigtangebote......................................S. 15 Predigtvorschläge....................................S. 17 Prekäre Beschäftigung............................ S. 45 Pressearbeit....................................... S. 78 ff. Priestertum aller Getauften ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Prinzipalstücke........................................S. 15 Profil..................................................S. 7, 56 Prioritäten................................................ S. 7 Propst, Pröpstin.................................. S. 91 ff. Propsteikantorinnen und Propsteikantoren ........................................................... S. 20 Psychologische Beratung..................... S. 21 ff. kirchenvorstand.ekhn.de Q Qualität im Gottesdienst...........................S. 15 Qualitätssicherung.................................. S. 25 R Rat der Religionen, Frankfurt................... S. 23 Raumerfahrung........................................S. 16 Raumgestaltung......................................S. 16 Rechnungswesen..................................... 68 f. Rechnungsprüfungsamt ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Recht der EKHN ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Rechtsfragen des Lektorenund Prädikantendienstes: .................... S. 62 ff. Rechtsfragen des kirchenmusikalischen Dienstes............. S. 62 ff. Rechtsfragen der Visitation.................. S. 62 ff. Rechtlicher Leitfaden zur Kirchengemeindeordnung (KGO) ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Rechtlicher Leitfaden zur Kirchengemeindewahlordnung (KGWO) ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Rechtlicher Leitfaden zu Dekanatssynodalordnung (DSO) und Dekanatssynodalwahlordnung (DSWO) ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Referat Sozialforschung und Statistik.... S. 53 ff. Reformationsjubiläum 2017.......... S. 15, 128 ff. Region........................................S. 53, 58, 78 Regionalentwicklung............................ S. 40 f. Regionale Bildungsplanung...................... S. 32 Regionalverwaltung............................. S. 99 ff. Regionalverwaltungsgesetz ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de 117 Stichwortverzeichnis Regionalverwaltungsverordnung ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Religionspädagogische Beratung.......... S. 25 ff. Religiöse Bildung................................ S. 25 ff. Rundfunkarbeit................................... S. 76 ff. S Sakrale Bauwerke............................... S. 70 ff. Schaukasten.......................................... S. 78 Schaustellerseelsorge..............................S. 15 Schöpfungstag....................................... S. 39 Schriftgutverwaltung ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Schriftlesung...........................................S. 17 Schwerhörigenseelsorge...................... S. 21 ff. Schwerpunktsetzung................................. S. 7 Seelsorge.......................................... S. 21 ff. Segen.....................................................S. 15 Sehbehinderten und Blindenseelsorge ........................................................ S. 21 ff. „Sehnsucht nach Mehr“, Glaubenskurs......S. 18 Seniorenbildung....................................S. 31 f. Sexualisierte Gewalt................................ S. 81 Sexuelle Belästigung............................... S. 81 Sicherheit (bei der Arbeit)........................ S. 65 Siegel der Gemeinde ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Singen mit Kindern..................................S. 15 Singen mit Erwachsenen..........................S. 15 Social Media.................................S. 44, 76 ff. Social Learning....................................... S. 44 Sonntagsschutz...................................... S. 42 Sozialraumanalyse.....................S. 53 ff., 82 ff. Spenden...................................... S. 55 f., 107 Spiel- und Theaterpädagogik.....................S. 17 Spiritualität im Alltag................................S. 15 Sponsoring................................... S. 55 f., 107 118 Sprachschule des Glaubens......................S. 18 Stadtkirchenarbeit...................................S. 15 Stellenbewertung.................................... S. 65 Stellenbörse........................................... S. 65 Stellenwechsel-Coaching......................... S. 83 Steuergerechtigkeit................................. S. 43 Steuern und Abgaben ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Stiftung, errichten................................ S. 55 f. Stiftung „Gemeinde im Aufbruch“..............S. 18 Stiftungsrecht......................................... S. 55 Störungen im Arbeitsverhältnis.........S. 65, 66 f. Strategie.................................................. S. 7 Streitigkeiten im Kirchenvorstand und mit Gemeindemitgliedern............... S. 62 ff. Struktur der EKHN.............................. S. 91 ff. Subsidiarität........ siehe kirchenvorstand.ekhn.de Supervision............................................ S. 85 Synodenbeschlüsse ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Systemische Beratung......................... S. 82 ff. T Tagesordnung ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Tagungshäuser der EKHN ......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de Taufe......................................................S. 15 Teambildung....................................... S. 82 ff. Telefonseelsorge..................................... S. 21 Theatergruppe.........................................S. 17 Theaterpädagogische Ausbildung..............S. 17 Trauerseelsorge.......................................... 21 Trägerberatung....................................... 25 ff. Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP und CETA) ........................................ 43 Mehr Informationen zum Stichwort unter: kirchenvorstand.ekhn.de U W Übergang Schule – Beruf......................... S. 45 Unterhalt................................................ S. 81 Urheberrecht...........................................S. 15 Wahlen und Berufungen im Kirchenvorstand ............................ S. 62 ff. Wanderfriedenskerze.............................. S. 36 Website............................................. S. 76 ff. Wechsel im Pfarramt..............................S. 108 Weiterbildungsgesetze......................... S. 25 ff. Weltgebetstag........................................ S. 88 Wiedereinstieg........................................ S. 81 Windenergieanlagen................................ S. 40 ekhn.de................................................. S. 79 V Vakanz..............................................S. 108 f. Vereinbarkeit Familie und Beruf..... S. 45, 81, 88 Vereinigungsvertrag................................ S. 64 Verkündigung..........................................S. 15 Vermietung........................................ S. 71 ff. Verpachtung....................................... S. 71 ff. Verschwiegenheit................................S. 104 f. Verwaltungskoordination...................... S. 59 ff. Verwaltungsprüfung................................ S. 63 Verkündigungssendungen Radio, TV......... S. 79 Vielfalt leben.......................................... S. 81 Visitation..............................................S. 74 f. Vorsitz .............................................. S. 91 ff. Vorstellungsgespräche............................. S. 65 Z Zentrum Bildung................................. S. 25 ff. Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung.................................... S. 39 ff. Zentrum Ökumene.................................. S. 33 Zentrum Seelsorge und Beratung......... S. 21 ff. Zentrum Verkündigung.........................S. 15 ff. Zusammenarbeit........ S. 58, 59 ff., 62 ff., 82 ff. Zuschüsse Kirchenmusik......................... S. 20 119 120 Notizen .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. 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.................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. 127 2017: Das Reformationsjubiläum – ein epochales Ereignis Das 500. Jubiläum des Beginns der Reformation ist eine herausragende Chance und Aufgabe für den Protestantismus in Deutschland. Keine Generation zuvor sah sich in der Situation, ein derartig symbolträchtiges Jubiläum zu gestalten. Zugleich stand keine Christengeneration zuvor derartig intensiv in der öffentlichen, kritischen Debatte über die Relevanz ihres Glaubens und die Rolle der Kirchen. Entsprechend groß ist die Chance, das Reformationsjubiläum zu nutzen, um die Bedeutung des evangelischen Glaubens deutlich zu machen und seine theologischen Kernaussagen für die heutige Zeit neu zu buchstabieren. Welche besonderen Chancen dieses 500. Jubiläum bietet, zeigt auch ein Blick in frühere Jubiläumsjahre. Das 400. Jubiläum stand 1917 im Schatten des ersten Weltkriegs. Das 300. Jubiläum fand unter dem Eindruck der napoleonischen Kriege und des entstehenden nationalen Pathos statt. Im Jahr 2017 bietet sich nun erstmals die Chance, das Reformationsjubiläum in Friedenszeiten, in weltweit ökumenischer Perspektive sowie auch mit einem freien Zugang zu Wittenberg und anderen wichtigen Stätten der Reformation zu feiern. Erstmals können angesichts der modernen Mobilität und der gewachsenen ökumenischen Vernetzung auch viele Christen aus anderen Ländern an dem Jubiläum in Deutschland teilhaben. Das weltweite Interesse ist groß. Entsprechend groß sind die Chancen, aber auch die Herausforderungen für die reformatorischen Kirchen hierzulande. Die EKHN beteiligt sich zusammen mit den anderen 19 Landeskirchen in Deutschland an den Feierlichkeiten zur Gestaltung des Reformationsjubiläums. 128 Der Reigen der Veranstaltungen hat bereits vor einiger Zeit begonnen und wird im Herbst 2015 mit der großen Ausstellung zu „Luthers Meisterwerken“ im Bibelhaus Erlebnismuseum in Frankfurt am Main einen ersten Höhepunkt erreichen. Danach läuft alles auf das Jubiläumsjahr 2017 zu. Die EKHN plant, ihre LichtKirche zwischen Mai und September 2017 an einem zentralen Platz in Wittenberg aufzustellen, wo die von der EKD geplante „Weltausstellung Reformation“ stattfindet. Besucherinnen und Besucher aus der EKHN sind dort herzlich willkommen. Die EKHN feiert natürlich auch in ihrem eigenen Kirchengebiet in Hessen und Rheinland-Pfalz. Worms und Herborn werden 2016/2017 Stationen des sog. „Stationenweges“ der EKD sein; diese beiden Städte zählen zusammen mit Idstein im Taunus zu den „Reformationsstädten Europas“. In Idstein wird überdies im August 2017 an die „Idsteiner Union“ von 1817 erinnert werden, ein Ereignis, das man als einen religiösen Friedensvertrag werten kann. Wichtig: Gemeinden, Dekanate und selbstständige Einrichtungen der EKHN können bei dem von der Synode der EKHN eingesetzten Projektbüro Mittel zur Förderung von Projekten im Rahmen der Reformationsdekade beantragen. Alle grundlegenden Informationen hierzu finden Sie unter: ekhn.de/reformationsdekade. Weitere Informationen unter: ekhn.de/reformationsdekade Mit dem „Lutherweg“, der von Wittenberg quer durch Hessen nach Worms und von dort aus zur Wartburg führt, ist ein evangelischer Pilgerweg im Entstehen, der ab 2017 in beiden Richtungen begehbar sein soll. Ein ökumenisches Kinder- und Jugendchorfest wird im Frühjahr 2017 in Frankfurt am Main stattfinden; ein Beispiel dafür, dass das Reformationsjubiläum in einem ökumenischen Kontext gefeiert werden soll. Auf der Ebernburg (Nähe Bad Kreuznach) und in Marburg sollen zusammen mit den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Hessen öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen stattfinden. Darüber hinaus wird sich an vielen Orten in der EKHN ein buntes Programm entfalten, das sich wie ein Teppich über die vielen Gemeinden und Dekanate der EKHN legen wird: ein Programm des friedlichen, kreativen und weltoffenen Miteinander-Feierns in Erinnerung an einen historischen Ausgangspunkt, der zugleich immer auch Verpflichtung für die Zukunft ist. Denn die evangelische Kirche ist von ihrem Selbstverständnis her eine „ecclesia semper reformanda“, eine Kirche, die sich immer wieder neu ihrem Ursprung in der Gestalt Jesu Christi annähert. Der Beauftragte der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau für die Reformationsdekade, Pfarrer Dr. Eberhard Pausch, sowie sein Stellvertreter, Pfarrer Dr. Jeffrey Myers, stehen außerdem gerne für Informationsveranstaltungen und Beratungen in Ihrer Gemeinde, Ihrem Dekanat oder Ihrer Einrichtung zur Verfügung. Kontakt: Beauftragter, Pfarrer Dr. Eberhard Pausch E-Mail: [email protected] Stellvertretende Leitung, Pfarrer Dr. Jeffrey Myers E-Mail: [email protected] Mitarbeit im Projektbüro, Michelle Kunz E-Mail: [email protected] 129 Das besondere Ereignis Vom 16. September bis 31. Dezember 2015 können Sie eine ganz außergewöhnliche Ausstellung im Bibelhaus erleben: „Luthers Meisterwerk.“ Entdecken Sie in einer interaktiven Ausstellung herausragende Bibeldrucke zwischen Gutenberg und Zwingli. Bedeutende Erstausgaben der Reformationszeit belegen das erste Medienereignis der Weltgeschichte. Luthers Sprachschöpfungen klingen bis in unsere heutige Zeit. Profitieren Sie von den Gruppenkonditionen und buchen Sie rechtzeitig Ihren Wunschtermin. Spezielles Angebot für Kirchenvorstände: Nutzen Sie die einmalige Gelegenheit, um sich als Leitungsgremium der Gemeinde auf das Reformationsjubiläum 2017 einzustimmen. Für den symbolischen Preis von 1 Euro pro teilnehmendem Mitglied Ihres Kirchenvorstands erhalten Sie Eintritt und Führung durch die Ausstellung sowie ein Workshop-Gespräch mit einer Referentin oder einem Referenten über die Möglichkeiten zum Reformationsfest. (Dieses Angebot ist Kirchenvorständen vorbehalten und ermöglicht mit freundlicher Unterstützung der EKHN und der Ehrenamtsakademie der EKHN). Frankfurter Bibelgesellschaft e. V. / Bibelhaus Erlebnis Museum Metzlerstraße 19 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 664265-25 Fax: 069 664265-26 bibelhaus-frankfurt.de 130 Infos unter: luthersmeisterwerk.de oder 069 664265-25 Impressum: Herausgegeben 2015 von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt Design: FA ZIT: Image (Arline Langmann, Elena Berlakov), Wiesbaden Verantwortlich / Text: Dr. Steffen Bauer, Ehrenamtsakademie, Darmstadt Druck: Druckkollektiv GmbH / gründrucken ® , Gießen Papier: Recystar Polar, Innenteil 100 g/m², Umschlag 240 g/m² Fotos: © runzelkorn/fotolia (S. 3 linke Spalte oben), © Jenny Sturm/fotolia (S. 3 linke Spalte unten), © Brendan Delany/shutterstock (S. 3 mittlere Spalte oben), ©Artalis/fotolia (S. 3 mittlere Spalte unten), © arka38/shutterstock (S. 3 rechte Spalte oben), ©Andrea Wilhelm/fotolia (S. 3 rechte Spalte unten), © Iakov Kalinin/shutterstock (S. 10), © wavebreakmedia/shutterstock (S. 11, S. 31 unten), © Goran Bogicevic/ shutterstock (S. 12 oben), © TaiChesco/shutterstock (S. 12 unten), © LianeM/shutterstock (S. 13 oben), © Alexander Raths/shutterstock (S. 13 unten), © Circumnavigation/shutterstock (S. 14), © Peter Bongard/ZV (S. 15 links), © Jörg Baumann/Z V (S. 15 rechts), © Thomas Kuzio/ZV (S. 16 oben), © Thomas Wilhelm/ZV (S. 16 unten), © Birke Schmidt /Z V (S. 17 links), © David Kozlowski/Getty Images (S. 17 rechts), © Zentrum Verkündigung (S. 18, S. 19), © Heidi Förster/ZV (S. 20 links), © Nico Haase (S. 20 rechts), © Michael Hero/shutterstock (S. 22), © SpeedKingz/shutterstock (S. 25, S. 29), © photo.ua/shutterstock (S. 26), © bikeriderlondon/shutterstock (S. 27), © Petro Feketa/fotolia (S. 28 unten links), © motorradcbr/fotolia (S. 30 links), © Mooshny/shutterstock (S. 31 oben), © Africa Studio/shutterstock (S. 32 links), © Alexandra Lande/ shutterstock (S. 36), © Branko Srot /fotolia (S.41), © Goodluz/shutterstock (S. 42, S. 43 oben), © Arno F. 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