Karte Deines Glaubens

Was kann ich
erreichen?
Ich bin krank.
Warum?
Wem kann
ich danken?
Da
geht
was
andelns
du bist
anz nah!
Warum
immer ich?
ste
Wer verzeiht
meine Fehler?
Trau'
dich!
Musik machen
Anderen begegnen
Meine Liebe
ist in allem,
was ich tue
Ich erfreue mich an
meinen Kindern
Ja, ich will!
– von ganzem Herzen
Ich genieße
den Augenblick!
Gerechtigkeit
vorleben
Religion lernen
Bibel lesen
Andere begleiten
Ge b
Wo bleibt
Warum tut das
das Leben
Leben so weh?
am Ende?
Kart
Dein
Was hält mich
gefangen?
Niemals aufgeben
Gott behütet mich
Wü
Und wie?
Gott hält mich
Aussichtsreich
unterwegs
F
Lieben
können
Ich will Kind
Gottes sein
Wolke 7
Frei
könn
A
ve
Themen, Ziele und Wege fürMein Glaube ist stark
die Kirchenvorstandsarbeit
2015 – 2021
Thank God
i rg e de
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H
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r
mich
so leer
n
Meinen Weg
finden
Ein offenes Ohr finden
lns
Großzü
Ich kann
nicht mehr!
Gott begleitet mich
Verlassen
im tiefen Tal?
Ich sehe keinen
Ausweg mehr!
it‘s friday!
Meine Trauer ist
unendlich groß
Warum liebt
mich keiner?
Vorwort
Liebe Kirchenvorsteherinnen und
liebe Kirchenvorsteher,
zunächst beglückwünsche ich Sie von Herzen zu
Ihrem Ehrenamt. Sie leiten nun für sechs Jahre
die Geschicke Ihrer Kirchengemeinde vor Ort
soweit es menschenmöglich ist. Sie führen damit
ein bewährtes und wichtiges Strukturmerkmal
unserer evangelischen Kirche fort: Haupt- und Ehrenamtliche üben im Kirchenvorstand die Leitung
auch und gerade in geistlicher Hinsicht gemeinsam aus. Dafür möchte ich Ihnen herzlich danken.
Ein entscheidender Vorläufer unseres heutigen
Ehrenamtes „Kirchenvorsteherin und Kirchenvorsteher“ geht auf eine Versammlung zurück, die in
den Jahren 1538 und 1539 in dem Ort Ziegenhain in Hessen zusammenkam, heute Teil der
Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.
Der Straßburger Reformator Martin Bucer gab
dazu die Anregung und in der dort verabschiedeten „Kirchenzuchtordnung“ wurde nicht nur die
Konfirmation grundgelegt, sondern eben auch das
Amt, welches Sie nun ab dem 1. September 2015
innehaben werden.
In dieser Ordnung wird angeregt, dass die „verständigsten, bescheidensten, eifrigsten sowie
die bestvertrautesten und wohlangesehensten“
Gemeindemitglieder in dieses Amt zu wählen
bzw. zu berufen sind. Das, liebe Schwestern und
Brüder, sind in der Nachfolge von 1539 nun Sie.
Und wer glaubt, dass wir mit einem basisdemokratischen Verständnis eine Errungenschaft
erst des 20. Jahrhunderts vor uns haben, dem
empfehle ich die weitere Lektüre dieser alten
Ordnung. Dort wird diesen Gemeindemitgliedern
unter anderem der Auftrag erteilt, über die rechte
Lehre zu wachen und die Pfarrer (damals tatsächlich nur Männer) z. B. gegen Verleumdungen zu
verteidigen. Summa summarum heißt es dann:
„so sollen allewege die Ältesten dabei sein und
ihren getreuen Rat und Hilfe dazu nach ihrem
2
besten Vermögen beweisen, damit in der
Kirche alles desto ordentlicher, vertrauter und
zu größerer Besserung verrichtet werde“.
Auch wenn uns viele dieser Worte heute fremd
erscheinen, so bin ich froh und stolz darüber, in
einer Kirche verantwortlich mit dabei zu sein, in
der so vielen Menschen so vieles zugetraut wird.
Und ich freue mich, dass Sie zu diesen Menschen
heute ebenfalls gehören.
Auf den folgenden Seiten finden Sie viele Anregungen, wie Sie dieses Amt in den kommenden
sechs Jahren ausüben und wo Sie welche Unterstützung dazu abrufen können. Meine Bitte an Sie
lautet: Nutzen Sie diese Möglichkeit des Miteinanders, der Kommunikation, der Vernetzung. Es ist
wichtig, dass wir uns über den eigenen Kirchturm
hinaus gut verständigen und einander im guten
Sinne brauchen.
Für Ihr Ehrenamt wünsche ich Ihnen aber vor
allem auch Gottes Segen, denn in seinem Geist
werden wir ins Leben und in die Verantwortung
gerufen und in seinem Geist machen wir uns auf
den Weg. Vor allem so dürfen Sie den Titel dieser
Zusammenstellung verstehen: So sind wir nämlich
„Aussichtsreich unterwegs“.
Ihr
Dr. Ulrich Oelschläger
Präses der Kirchensynode
Inhaltsverzeichnis
Auf gute Zusammenarbeit
91 K
urze Übersicht über die
Struktur unserer Kirche 2
Vorwort
3
Inhaltsverzeichnis
96 A
ufgaben von
Kirchenvorstand
und Pfarramt
4
Zum Gebrauch dieses Buches
99 Regionalverwaltung
6
Aussichten und Ansichten,
100 K irchenverwaltung
die Wanderung beginnt
102 Wer Genehmigungen erteilt
110 S tichwortverzeichnis
121 Notizen
128 2 017 – Das Reformationsjubiläum
130 Das besondere Ereignis
131 Impressum
104 D
ie ersten Schritte im
Kirchenvorstand
Viele Aussichten und Ansichten im
Einzelnen:
15 Zentrum Verkündigung
21 Zentrum Seelsorge und Beratung
25 Zentrum Bildung
33 Zentrum Ökumene
39 Z entrum Gesellschaftliche
Verantwortung
46 Diakonie
74 V isitation
58 Kooperation: Miteinander auf dem Weg zu gemeinsamen
Zielen
59 K
ooperation in Organisation
und Verwaltung
62 G
ut organisiert Freiräume
gewinnen
65 Personalrecht
51 Konfirmandenarbeit
66 D
ie Zentrale Konfliktberatungsstelle
53 Sozialforschung und Statistik
68 Projekt Doppik
55 F undraising und
Mitgliederorientierung
70 K irchliche Gebäude
76 M
edien und
Öffentlichkeitsarbeit
81 C hancengleichheit
82 B
eraten mit Kontakt,
Personalberatung,
Organisationsentwicklung
und Supervision
86 Ehrenamtsakademie
88 Frauenverband
89 Jugendverband
3
Zum Gebrauch dieses Buches
Liebe Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher,
dieses Buch soll Sie bei Ihrer Arbeit im Kirchenvorstand unterstützen.
Es ist in drei Teile aufgeteilt.
Für die ersten Wochen und Monate ist hoffentlich der Teil unter der
Überschrift „Auf gute Zusammenarbeit“ ab Seite 90 für Sie hilfreich.
Sie bekommen dort einen ersten Überblick über die Struktur und
Zuständigkeiten innerhalb der Evangelischen Kirche in Hessen und
Nassau und Erläuterungen zu den Aufgaben eines Kirchenvorstandes.
Ganz am Ende des Buches sehen Sie ein Stichwortverzeichnis, in
dem über 500 Begriffe aufgeführt werden. Zu jedem Begriff finden
Sie entweder einen Querverweis auf die Erwähnung und Erläuterung
in diesem Buch selbst oder aber Sie werden auf die Internetseite
kirchenvorstand.ekhn.de verwiesen.
Im Internet finden Sie unter dieser Adresse dann das gesamte Stichwortverzeichnis und werden dort hinter jedem Stichwort einfach durch
Anklicken direkt zu den entsprechenden Fachstellen bzw. zu Broschüren,
Aufsätzen, Hinweisen, Formularen, Rechtstexten geleitet. Dieses Buch
lebt vom Zusammenspiel mit dieser Internetseite. Dort aktualisieren wir
die Liste ständig und nehmen weitere Informationen auf. Dieses Zusammenspiel ermöglicht übrigens auch, das Bedrucken von Papier deutlich
zu reduzieren, ein Wunsch, der von vielen Kirchenvorständen immer
wieder geäußert wird.
Im ersten Teil finden Sie viele „Aussichten und Ansichten“ über Ihre
mögliche Arbeit im Kirchenvorstand in den kommenden sechs Jahren. Über 20 Zentren und Fachstellen unserer Kirche haben aus ihrer
Sicht einerseits zusammengetragen, vor welchen Herausforderungen
und Chancen Sie als Kirchenvorstand vor Ort gegenwärtig oder in der
kommenden Zeit stehen könnten. Andererseits wird Ihnen gleichzeitig
angeboten und verdeutlicht, wie diese Fachstellen Sie bei Ihrer Arbeit
vor Ort unterstützen und begleiten wollen.
Herausgekommen ist ein buntes Bild, ein großer Blumenstrauß an
Aussichten und Ansichten. Damit Sie gut damit umgehen können,
sollten Sie unbedingt die Erläuterungen zu Beginn lesen. Unter dem Titel
„Aussichten und Ansichten, die Wanderung beginnt“ werden Sie eingeladen, für sich als Kirchenvorstand vor Ort auf eine gute Wanderung
zu gehen und dabei die angemessene Auswahl für sich zu treffen: Was
ist für uns dran? Wo wollen wir hin? Was lassen wir liegen? Was wählen
wir aus?
4
Wie soll Ihre Wandertour
aussehen? Eher flach oder
gebirgig? Wie lang sind
die Etappen? An welchen
Aussichten wollen Sie vorbeikommen? Wen wollen
Sie unterwegs besuchen?
Wer braucht Ihre Hilfe?
Viele Aussichten
und Ansichten
im Einzelnen
Auf gute
Zusammenarbeit
Auf gute Zusammenarbeit
Mit „Aussichtsreich unterwegs“ wollen wir Ihnen Mut machen, diesen
eigenen Weg für die Kirchenvorstandsarbeit der kommenden Jahre zu
finden und zu gehen. Das aber kann man getrost erst tun, wenn man
sich einen Überblick über Themen und Möglichkeiten verschafft hat.
Beides soll mit diesem Buch und den dazugehörenden Internet-Seiten
versucht werden.
Dr. Steffen Bauer,
L e i t e r d e r Ehr e n a m tsakad e m i e
Im Namen der rund 50 Personen, die an diesem Buch mitgeschrieben
haben, und deren Namen als Ansprechpersonen Sie jeweils bei den
Artikeln vermerkt sehen, darf ich Ihnen Gottes Segen für all Ihr Tun
wünschen. Gerne können Sie sich mit Anregungen und Kritik an die
einzelnen genannten Ansprechpersonen bzw. natürlich auch direkt an
mich, Dr. Steffen Bauer ([email protected]), wenden.
Merkposten:
Die EKHN lebt von ihrer Vielfalt. Diese Vielfalt spiegelt sich auch in den Beiträgen auf den kommenden Seiten wieder. Der Stil und die Art und Weise, Sie als Leserinnen und Leser anzusprechen, unterscheidet sich, und diese Verschiedenheit haben wir bewusst erhalten.
Die Stichwortliste am Ende verweist Sie mindestens auf die Fachstelle, die für das von Ihnen aufgesuchte Stichwort zuständig ist, selbst wenn Sie den Begriff im Beitrag des Heftes gar nicht direkt
finden. Keine Fachstelle und kein Zentrum hat alle Zuständigkeiten
erwähnen bzw. beschreiben können, das hätte den Umfang des
Heftes hier vervielfacht. Bitte schauen Sie deswegen auch im Internet
nach, denn dort können wir umfangreichere Informationen anbieten.
Nicht jede Person kann bzw. will sich im Internet bewegen. Natürlich
können Sie unter den jeweiligen Kontaktadressen auch direkt
Informationen erfragen bzw. um Zustellung in Papierform bitten.
5
Wie soll Ihre Wandertour
aussehen? Eher flach oder
gebirgig? Wie lang sind
die Etappen? An welchen
Aussichten wollen Sie vorbeikommen? Wen wollen
Sie unterwegs besuchen?
Wer braucht Ihre Hilfe?
Aussichten und Ansichten, die Wanderung beginnt
Ziele und Wege für die Kirchenvorstandsarbeit
Wanderung statt Sitzungsmarathon
Auf alle neugewählten Kirchenvorstandsmitglieder
warten in den nächsten sechs Jahren mindestens
72 Kirchenvorstandssitzungen, wenn der Kirchenvorstand monatlich tagt. Eine Sitzung dauert in
der Regel von 19.30 bis 22.00 Uhr, das ergibt die
beachtliche Zahl von 180(!) Stunden, die Sie sitzend und beratend miteinander verbringen. Eine
echte Herausforderung für Kopf und Gesäß! Auf
den nächsten acht Seiten wollen wir Ihnen keine
orthopädischen Ratschläge geben, wie Sie das
Ganze gut überstehen, sondern Sie einladen,
die Kirchenvorstandsarbeit nicht als Sitzungsmarathon, sondern als lange und aussichtsreiche
Wanderung zu gestalten.
Und das ist nicht nur ein Bild, eine Metapher.
Wenn Sie als Kirchenvorstand wirklich schon einmal eine Wanderung gemacht haben, dann haben
Sie erlebt: Sie reden ganz anders miteinander als
bei einer Sitzung. Mal läuft die eine neben mir,
mal ein anderer – ganz ungezwungen. Manchmal
schweigen Sie und es ist in Ordnung. Sie entdecken miteinander schöne Aussichten, schimpfen
gemeinsam über den plötzlichen Regen, teilen
den Proviant und erreichen miteinander ein Ziel.
Dabei ist es wie immer: Einige laufen schon
einmal voraus und erkunden den Weg, andere
nehmen sich mehr Zeit. Aber alle achten darauf,
dass alle dabei bleiben. Immer ist einer dabei
mit schrecklichem Schuhwerk, dessen Blasen versorgt werden, aber abends im Wirtshaus merken
Sie, dass sich alle Anstrengung gelohnt hat.
Und nicht zuletzt: Die Bibel berichtet von unzähligen Wandergeschichten. Menschen, die im
Vertrauen auf Gott unbekannte Wege gegangen
sind, sicheres Terrain verlassen, Wüsten durchquert, Ziele erreicht haben. Die Zahl der Sitzungsprotokolle fällt in der Bibel viel bescheidener aus!
Strategiearbeit für die Wanderung
Wie soll Ihre Wandertour aussehen? Eher
flach oder gebirgig? Wie lang sind die Etappen?
An welchen Aussichten wollen Sie vorbei-
kommen? Wen wollen Sie unterwegs besuchen?
Wer braucht Ihre Hilfe?
In diesem Handbuch für die Kirchenvorstandsarbeit bekommen Sie von den Fachstellen der
EKHN, den gesamtkirchlichen Zentren und
Dienststellen wertvolle Ideen und Impulse für
Ihre Arbeit in den nächsten sechs Jahren.
In dieser Zeit kommen auch Pflichtaufgaben auf
Sie zu, wie die Erstellung einer Geschäftsordnung
für ihre Arbeit im Kirchenvorstand, oder eine
Pfarrdienstordnung für die Gemeindepfarrerin
oder den Gemeindepfarrer, die Einführung der
Doppik im Haushaltswesen und die Erstellung
eines Gebäudestrukturplans für Ihre gemeindlichen Gebäude. Es wird in Ihrem Propsteibereich
eine Visitation geben, für die Sie eine Gemeindevorstellung schreiben. Sie werden besucht und
werden andere besuchen. Das Dekanat wird
eine Verwaltungsprüfung durchführen. Und viele
Kirchenvorstände werden sich angesichts der zurückgehenden Mitgliederzahlen und der nächsten
Pfarrstellenbemessung 2019 mit Fragen der Zusammenarbeit mit benachbarten Kirchengemeinden beschäftigen müssen. Für diese Aufgaben
werden Sie genügend Zeit einplanen müssen, um
sie gemeinsam mit Regionalverwaltung, Dekanat
oder Pröpstin oder Propst erledigen zu können.
Hinzu kommen die wöchentlichen, monatlichen
und jährlichen Aufgaben, die Sie als Kirchenvorstand (KV) zu bewältigen haben. Es gibt Liegengebliebenes vom Vorgänger-KV. Hinzu kommen
die Ideen der neu gewählten KV-Mitglieder.
Wenn Sie alle diese Impulse und Aufgaben gleich
zu Beginn in Angriff nehmen wollen, geht es
Ihnen in der Tat wie unerfahrenen Wanderern, die
meist viel zu viel in ihren Rucksack packen.
Deshalb braucht es eine gute Überlegung vor
Beginn und immer wieder zwischendurch, was
Ihre eigenen Prioritäten sind! Die nächsten Seiten
sollen Ihnen helfen, wie Sie Ihren Bedarfen
entsprechend die vielfältigen Angebote auswählen
und nutzen können. In anderen Zusammenhängen
würde eine solche Überlegung „Strategiearbeit“
heißen. Wir bleiben beim Bild der Wanderung.
7
Kooperation mit
Nachbargemeinden
Neue
Möglichkeiten
Aussichten und Ansichten, die Wanderung beginnt
Sackgasse
Blick auf die Wanderkarte
Der Blick auf die Wanderkarte und die eingezeichneten Wege zeigt, dass die Aufgabe eines
Kirchenvorstandes keine einfache Route von A
nach B ist.
Veränderungen im
Nachbarschaftsraum
der Gemeinden
Konfirmationen
Verwaltung
Reparaturen
Da gibt es einen monatlichen Rundweg, den geht der KV von Sitzung zu Sitzung: Das Planen
der nächsten Gottesdienste, Personalfragen in Kita und Gemeinde, bauliche Reparaturen,
tägliche Finanz- und Verwaltungsaufgaben. Und zwischen den Sitzungen geschieht durch den Vorsitzenden des KV, durch Pfarrerin und
Pfarrer und die Ausschüsse die tägliche Arbeit: Ausführen der Beschlüsse, Vorbereiten der nächsten Sitzungen und das Abarbeiten von vielem, was nicht in den Kirchenvorstand muss.
Daneben gibt es den Weg durch das Jahr mit all den Aufgaben, die jährlich anstehen:
Konfirmationen und die Einführung der neuen Konfis, die Feste, wie das Gemeindefest oder ein Dankfest für die Mitarbeitenden. Der Haus-
haltsplan ist zu verabschieden, die Kollekten-
kasse zu prüfen. Eine spannende Herausforde-
rung ist dabei, die Veränderungsimpulse aus dem Vorjahr gut in die Planung für das nächste Jahr einzubinden.
Und es kommen immer wieder ungeplante Ausflüge dazu. Bei der Wanderung ändert sich die Wetterlage. Es gibt Konflikte, die viel Kraft kosten oder es gibt Veränderungen im Dekanat und im Nachbarschaftsraum der Gemeinden: Eine neue Gemeindepädagogenstelle oder die Vakanz in der Nachbargemeinde. Manche Wege entpuppen sich dabei als spannende neue Möglichkeiten, manchmal gibt es auch Irrwege und Sackgassen.
8
Personalfragen
Finanzen
Gottesdienste
Feste
Konflikte
Und nun sollen weitere Ziele dazu kommen! Wandern auf dem Blütenweg an der Bergstraße oder dem Europäischen Fernwanderweg? –
Die Gottesdienste für junge Familien attraktiver
machen. Einen Glaubenskurs anbieten. Das Gemeindehaus umbauen. Eine Kooperation
mit der Nachbargemeinde anfangen oder sogar
einen Zusammenschluss planen? – Die Reaktion
eines Kirchenvorstands, der die monatlichen und jährlichen Aufgaben gut erledigt und die
dazwischen hineinkommenden Aufgaben auch
noch bewältigt, könnte nun sein: Dafür haben wir keine Zeit und Kraft! Das wird doch zu viel! –
Gleichzeitig ist es der Wunsch vieler Kirchen-
vorsteherinnen und Kirchenvorsteher, nicht nur
das Alltagsgeschäft zu bewältigen, sondern „hoffnungsvoll unterwegs“ zu sein und ein weiteres Ziel zu erreichen.
Planung
„nächstes Jahr“
Irrweg
Kirchenvorstandswochenende
Neue Impulse
Glaubenskursangebot
Haushaltsplan
Gemeindehaus-Umbau
Veränderung
im Dekanat
Neue Möglichkeiten
Wetterlage
Der Kirchenvorstand als Leitung
Am 1. September 2015 beginnt der Weg der neuen „Wandergruppe“. Mit dabei sind „Junge Wilde
und Alte Weise“, Menschen, die unterschiedliche
Geschwindigkeiten laufen. Da gibt es welche, die
sorgen für gute Verpflegung, andere machen gern
Fotos unterwegs und halten alles fest. Es gibt
Menschen, die nehmen ein fernes Ziel in Blick,
andere überwachen die GPS-Karte haargenau
und sagen, wie es weiter geht.
Diese bunt gemischte Gruppe hat nach Artikel
13 der Kirchenordnung den Auftrag, Gemeinde
„nach Schrift und Bekenntnis“ zu leiten. Konkret
benennt die Kirchenordnung dabei, die „Sendung
der Gemeinde in die Welt ernst zu nehmen“ und
„geeignete Gemeindeglieder zur Mitarbeit“ zu
„ermuntern und vorhandene Gaben in der Kirchengemeinde wirksam“ werden zu lassen.
Hier wird der Blick auf den Auftrag der Kirche
gerichtet. Der soll nicht dann erst in Angriff
Aussichten und Ansichten, die Wanderung beginnt
Veränderung
genommen werden, wenn die Aufgaben der
täglichen Selbstverwaltung abgearbeitet sind
und dafür noch Zeit ist! Sondern der Auftrag hat
Priorität. Wie kann es gehen, dass dieser Auftrag
angenommen und mit Phantasie bearbeitet wird?
Der Weg könnte darin liegen, dass der Kirchenvorstand begreift, dass er sich selbst leiten und
seine Arbeit gestalten kann! Und das ist nicht
die Aufgabe der Pfarrerin oder des Pfarrers oder
des Vorsitzenden, sondern hier kommt die oben
skizzierte bunt gemischte Gruppe ins Spiel. Jede
und jeder mit ihren und seinen Fähigkeiten und
Gaben und Neigungen, spielt eine Rolle. Das
Vertrauensprinzip, „geeignete Gemeindeglieder
zur Mitarbeit ermuntern und vorhandene Gaben“
wirksam werden zu lassen, muss der Kirchenvorstand in sich selbst leben, um es nach außen
wirken zu lassen!
Das bedeutet ganz konkret eine gute Delegation
der monatlichen und jährlichen Aufgaben in die
Ausschüsse eines Kirchenvorstandes, die vordenken und Beschlussvorschläge erarbeiten oder
Aufgaben selbst erledigen.
Bei einer Wanderung kümmern sich auch einige
um den Proviant, andere um die Wegführung; bei
einer Bergtour ist es wichtig, das Wetter im Blick
zu haben, andere kümmern sich um das Quartier.
Vertrauensvolle Delegation ist ein wirksames
Mittel gegen Ermüdung, die entsteht, wenn alle
immer alles machen. Kirchenvorstände sollen
sich nach der Kirchengemeindeordnung daher
eine Geschäftsordnung geben und die Aufgaben
verteilen. Hierzu gehört auch eine Pfarrdienstordnung für die Pfarrerin oder den Pfarrer. Die
Kirchengemeindeordnung ermöglicht es, dass
Ausschüsse eines Kirchenvorstands einzelne
Arbeitsbereiche selbst gestalten und verantworten. Auf diesem Weg setzt der Kirchenvorstand
ganz konkret die Weisung der Kirchenordnung
um, andere zu ermuntern und die „Sendung der
Gemeinde“ zu leben!
9
Aussichten und Ansichten, die Wanderung beginnt
Um Ziele zu erreichen, braucht man Kraft und
Luft und die bekommt ein Gremium, wenn es sich
selbst gut organisiert und leitet. Das erste Jahr
einer neuen Kirchenvorstandszeit ist gewiss nötig,
bis diese Selbststeuerung sich gut einspielt.
Mutig träumen ...
Zuversichtlich dürfen die neuen Kirchenvorstände an einem Klausurtag darangehen, ihre
neuen Ziele zu finden und zu benennen. Die
Arbeit an den monatlichen und jährlichen
Routinen muss nicht vorher erledigt sein, die
bleibt immer im Fluss, und unvorhergesehene
Aufgaben kommen sowieso von allein dazu.
Umso wichtiger ist das mutige Träumen. Die
schon zitierte Kirchenordnung hat mit der
„Sendung der Gemeinde in die Welt“ und dem
„Ermuntern von Gemeindegliedern“ eine Blickrichtung und eine Methode benannt: Träume
gehen über das schon immer Bekannte hinaus.
Sie weisen auf noch Unbekanntes. Und es werden
Menschen dazu kommen, die ihre Lust und Fähigkeiten einbringen. Es gibt Gemeinden, die machen
eine Werkstatt „zum mutigen Träumen“ und laden
noch andere ein, mit ihnen und für sie zu träumen. Die Landschaft, das Umfeld der Gemeinde,
der Ort, der Sozialraum, die Nachbargemeinden,
die Herausforderungen kommen in Blick. Es ist
aufregend zu hören, was andere der Gemeinde
zutrauen!
Übrigens: In dieser Phase des Träumens muss
keine Auskunft gegeben werden auf die Fragen,
wer was bis wann erledigt und aus welcher Haushaltsstelle das bezahlt werden soll!
neue Ziele finden ...
In einem zweiten Schritt werden aus Träumen
Ziele. Das Ziel einer Wanderung muss an einem
Tag oder bei einer Hüttentour in einer Zahl von
Tagen erreichbar sein. Und je länger der Weg ist,
desto mehr Unvorhergesehenes kann dazwischen
kommen wie eine Schlechtwetterfront. Ob aus
10
Träumen Ziele werden, entscheidet sich schon
bald an der Frage der Ressourcen. Das sind in
erster Linie menschliche Kräfte. Wer möchte sich
für dieses Ziel einsetzen? Wenn sich nun niemand
meldet, war es nur ein Traum, der gerade noch
nicht „dran“ war. Doch wenn nur ein Mensch im
KV sagt: „Das ist mein Ding!“, kann die nächste Frage lauten: „Was brauchst du, damit du
gut starten kannst? Andere Mitarbeitende der
Gemeinde oder Beratung oder finanzielle Unterstützung? Welcher bislang noch Unbeteiligte, aber
Interessierte kann gewonnen werden?“
Allerdings: Es wird auch Leute geben, die dem
neuen KV sagen, die vorrangige Aufgabe sei
der Erhalt des Bestehenden. Neue Ziele lösen
manchmal Ängste aus, das Alte werde nun über
Bord geworfen und nicht mehr geachtet. Hilfreich
könnte da der Satz sein: „Segne unser Tun und
Lassen.“ Das „Lassen“ muss nicht zwangsläufig
bedeuten, etwas fallen zu lassen, man kann auch
etwas einfach bestehen lassen und dennoch die
Kräfte ausrichten. Und manchmal geht wirklich
etwas zu Ende. Und Neues fängt an.
... und ins Leben der Gemeinde
integrieren
Dann folgt der dritte Schritt: Es wird z. B. eine
Projektgruppe gegründet, die aus KV-Mitgliedern
und anderen „geeigneten Gemeindegliedern“
besteht. Auch Neugierige dürfen mitarbeiten!
Im Gottesdienst wird die Projektgruppe „ausgesendet“. Die Gemeinde erfährt von den Zielen
und andere Interessierte schließen sich an. Im
Kirchenvorstand ist ein Bericht dieser Gruppe
In den genannten drei Phasen vom Traum über
das Ziel zum Projekt gibt es verschiedene Arbeitsbereiche unserer Kirche, die Sie beraten: Ermutigen beim Träumen, helfen beim Fokussieren und
praktisch unterstützen beim Planen. Nehmen Sie
diese Angebote in Anspruch!
... oder mutig scheitern
Bei einer Wanderung in den Alpen kann es noch
im Sommer passieren, dass plötzlich ein Schneefeld vor einem liegt. Steil, die Oberfläche zu Eis
gefroren, rutschig und es geht steil und gefährlich
weit nach unten. Ohne Steigeisen – und wer
hat die schon im Sommer dabei – unpassierbar.
Schon viele Höhenmeter am Morgen gelaufen,
aber hier ist die Wanderung zu Ende. Es geht wieder hinab. Enttäuschung ist spürbar. „Das hätte
man doch wissen müssen.“ Vorwürfe werden geäußert. Im Tal angekommen erst mal eine Pause:
Suppe, Brot und ein Bier. Anstoßen auf die gute
Weggemeinschaft bis dahin und auf ein Neues!
Jedes neue Projekt trägt das Risiko des Scheiterns in sich. Aber das ist kein Grund, das Projekt
nicht zu beginnen. Vielleicht ist bei der Gelegenheit ein gutes Team entstanden, das nach
einer Erholungszeit schon bald einen neuen Weg
oder ein anderes Ziel vor Augen hat. Außerdem
kommt dabei eine evangelische Grunderfahrung
zum Ausdruck: Wir dürfen scheitern! Wir dürfen
Fehler machen. Für manches Richtige ist manchmal auch noch nicht die Zeit. Manche Wanderer
müssen nochmal in der Hütte übernachten, bis
der Sturm vorüber ist.
Aussichten und Ansichten, die Wanderung beginnt
in den nächsten Monaten fester Bestandteil der
Sitzung. Es geht zu wie bei der Entwicklung
eines Produktes: Prototypen werden vorgestellt,
Kommentare gehört, Ideen hinzugefügt, es wird
wertgeschätzt und gelobt und die Gruppe wird
weiter losgeschickt.
Rückschläge gibt es auch: Enttäuschung, dass
erste Ideen nicht so ankommen. Aber welcher
Prototyp geht schon in Serie? Neue Ermutigung
wird ausgesprochen. Und auf einmal steht es da:
Der Glaubenskurs, der im nächsten Jahr angeboten wird. Die Flüchtlingsinitiative zusammen mit
der Nachbargemeinde. Das Gospelchorprojekt.
Haushaltsmittel waren keine vorgesehen, aber es
haben sich Spenderinnen und Spender gefunden
und nach einem Jahr ist das neue Modell fester
Bestandteil geworden.
Planen und offen bleiben für Neues
Beim schon erwähnten Klausursamstag zum „mutigen Träumen“ wurden noch mehr Träume aufgeschrieben. Und im Lauf der Zeit kommen neue
Impulse und Herausforderungen hinzu: Das Diakonische Werk hat eine Wohngruppe mit behinderten Menschen in der Gemeinde angesiedelt;
einige besuchen das Gemeindeleben. Syrische
Flüchtlinge leben in der Gemeinde und Menschen
haben sich beim KV gemeldet, sie würden gern
Deutschunterricht geben. Da ist Dynamik im Spiel
und das Leben ist nicht ordentlich planbar.
Der Kirchenvorstand darf dabei immer auf seine
Rolle als Leitungsgremium schauen, das zur
Arbeit ermutigt und selbst mit anpackt. Er ist
aber auch begrenzt, in dem, was seine Mitglieder
selbst zu leisten vermögen. Zur Leitungsaufgabe
des KV gehört auch die Klarheit manchmal zu sagen: „Gute Ideen machen wir auch nicht!“, denn
die gute Idee der anderen Gemeinde ist nicht
sofort ein Ziel für die eigene Gemeinde.
11
Aussichten und Ansichten, die Wanderung beginnt
Pausen und Orientierungen
Es ist wunderbar nach anstrengendem Aufstieg
an einem schönen Aussichtspunkt die Rucksäcke
zu öffnen, und Brot und Käse, Eier und Obst und
Schinken herauszuholen. Erstaunlich, was so ein
Wanderproviant alles zu Tage fördert. Ausruhen
und auftanken ist angesagt. Solche Zeiten sind im
Leben eines KV die Andachten und die Gespräche über den Glauben. Zeiten der Energiezufuhr,
Zeiten des Stillwerdens. Abseits von vielen lauten
Fragen, die sich aufdrängen, fragt der KV nach
dem, was wirklich wichtig ist. Wenn der KV diese
Zeiten für sich gestaltet, leitet er sich selbst und
gibt den Ton an für die ganze Gemeinde. Wir
leben nicht aus eigener Kraft, wir wissen, dass
Jesus gesagt hat: „Ohne mich könnt ihr nichts
tun“.
An einem Tag kommt eine Fraktion der Wandergruppe zum Kirchenvorstand und sagt: „Wir
sind keine Wandergruppe mehr! Wir können
die karierten Hemden und Kniebundhosen nicht
mehr sehen; und die alten Wanderlieder wollen
wir nicht mehr singen. Wir sind eine moderne
Outdoor-Trekking-Gruppe und wollen auch steilere
Wege gehen.“ Übersetzt: Wir stellen uns Gemeinde ganz anders vor, wollen ein neues Profil, neue
Musik, neue Gottesdienste. Ganz oft ist das eine
Generationenfrage.
Das Neue Testament ist voll davon: Es gibt Junge
und Alte, Männer und Frauen, Reiche und Arme,
Menschen verschiedener Herkunft. In Unterschiedlichkeit eins zu sein, ist eine große Aufgabe
und gleichzeitig ein Geschenk.
Manchmal kommt in Andachten auch die Frage
nach dem richtigen Weg zur Sprache. Wohin
sollen wir gehen, ausgehend von Herausforderungen, die sich uns stellen? Wie ist das Volk Israel,
wie ist die junge Gemeinde weitergegangen?
Was hat sie geleitet? Es ist wichtig, dass z. B. in
einem Bibelgespräch die Ideen und Impulse der
KV-Mitglieder zu Wort kommen.
Neben der Ausrichtung der Gemeinde hin zur
„Sendung für die Welt“, neben der Einbindung
vieler Menschen in die Aufgaben der Gemeinde,
ist das die dritte große Herausforderung für den
KV: Geistliche Leitung der Gemeinde. Ressourcen
verfügbar machen, zur Quelle gehen.
Unterschiedliche Wege gleichzeitig
gehen
Es könnte nämlich auch sein, dass die Einigkeit
bunt ist und einen großen Überblick braucht.
12
Für den Kirchenvorstand ist die Königsdisziplin,
wenn verschiedene Gruppen in der Gemeinde
verschiedene Routen gehen und die Leitung die
Aufgabe hat, immer wieder zusammenzuführen,
was für eine Zeit verschiedene Wege geht. Der
Kampfruf: „Wir wollen niemals auseinandergehen!“, führt oft zu endgültiger Trennung und
Menschen verlassen sogar die Gemeinde. Aber es
ist auch möglich, unterschiedliche Routen um den
Berg herumzugehen, Programme für verschiedene Generationen einzurichten und sich abends im
Gasthaus gemeinsam zu treffen!
Wenn der KV die Gemeinde und sich selbst
leitet, welche Rolle spielt dann die oder der
KV-Vorsitzende, zusammen mit den Pfarrerinnen
und Pfarrern der Gemeinde? Ganz klar, in diesen
Personen bündelt sich die Leitungsaufgabe und
sie haben Karte und Kompass und die Wetterkarte in der Hand. Sie schauen heute schon, wohin
die Wanderroute des nächsten Tages führt.
Es ist gut, wenn die Leitung nicht in einer Person
liegt, die allein die Aufgabe und die Last hat, zu
bestimmen, über was im Kirchenvorstand gesprochen wird. Das Aufstellen der Tagesordnung einer
Sitzung, das Gestalten der Andacht, das Thema
einer jährlichen Klausur des KV, hier geschieht die
Routenführung der Gemeindearbeit. Es tut gut,
das im kleinen Kreis zu besprechen.
Auch hier bieten Arbeitsstellen der EKHN ihre
Hilfe an. Wie man eine Sitzung gut leitet, wie man
die monatlichen Routinen gut organisiert. Ganz
wichtig ist, wie man mit Feedback und Kritik umgeht, wie man Dinge wieder auf die Tagesordnung
setzt, Ergebnisse auswertet und Veränderungen
wieder einspielt.
So wird KV-Arbeit wirklich aussichtsreich.
Ausblick
Aussichten und Ansichten, die Wanderung beginnt
Leitung der Leitung
Sie haben die Wahl! Es gibt eine Fülle von Möglichkeiten. Wählen Sie aus, welche Ziele Sie sich
setzen und welche Wege Sie gehen wollen (und
welche nicht)!
In diesem Handbuch finden Sie Angebote, die Sie
in Ihrer KV-Arbeit unterstützen können. Sie helfen
Ihnen bei der täglichen Verwaltungsarbeit, den
Routineaufgaben der Kirchenvorstandsarbeit und
bei dem, was Ihnen selbst „Lust auf Gemeinde“
macht: Träumen und neue Wege gehen und zum
Ziel kommen.
Elke Breckner und Andreas Klein, IPOS
13
Viele Aussichten
und Ansichten
im Einzelnen
Zentrum Verkündigung
GOTTESDIENST KULTUR –
stärken, begleiten und gestalten
In Ihrer Kirchengemeinde bringen Menschen großzügig ihre Gaben und
Kompetenzen ein. Miteinander werden Gottesdienste gefeiert, Projekte auf den Weg gebracht, das geistliche und kulturelle Leben wird
gepflegt, die Kirchenräume sind einladend gestaltet, Altes und Neues
werden auf gute Weise miteinander verbunden.
In Ihrer Arbeit als Kirchenvortand
begegnet Ihnen aber auch Belastendes, das mit den Veränderungsprozessen und Umbrüchen
in der Gesellschaft und in der
Kirche einhergeht. Im Blick auf
die Aufgaben und Erwartungen,
die sich mit Ihrem Amt als neu
gewählte Kirchenvorsteherinnen
und Kirchenvorsteher verbinden,
stellen sich elementare Fragen:
Unsere Aufgabe als gesamtkirchliches Zentrum ist es, für andere und
mit anderen zu arbeiten. Unsere Arbeit kommt Pfarrerinnen und Pfarrern
und allen, die sich ehrenamtlich, haupt- und nebenberuflich im Bereich
der Verkündigung engagieren, zu Gute. Dies geschieht in Begegnungen
bei Beratungen, Fortbildungen und Gesprächen, aber auch in Aus- und
Weiterbildungen und durch unsere Materialien (z. B. Materialbücher,
Predigtvorschläge, Periodika: Impuls Gemeinde und Kirchenmusikalische Nachrichten).
Was gibt uns Kraft für unser Leben?
Was sollen wir tun und was können wir lassen?
Wie finden wir in eine Haltung der Zuversicht und Besonnen heit, dass wir unsere Arbeit mit Freude und Liebe tun können?
Unser Anliegen als Zentrum
Verkündigung ist, Sie bei Ihren
Aufgaben zu unterstützen, um mit
Ihnen gemeinsam die Klarheit,
Vielfalt und geistliche Tiefe der
Verkündigung zu stärken.
Ausführliche Informationen über
das Zentrum Verkündigung finden
Sie auf unserer Internetseite:
zentrum-verkuendigung.de
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Oberkirchenrätin Pfarrerin Sabine Bäuerle, Zentrumsleitung
E-Mail: [email protected]
Jutta Winkler, Geschäftsführung und Beauftragte
für Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: [email protected]
Zentrum Verkündigung:
zentrum-verkuendigung.de
E-Mail: [email protected]
Telefon: 069 713790
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
15
Zentrum Verkündigung
Kunst und Kirchenraum
Das Referat Kunst und Kirche hilft Ihnen gerne, wenn Sie Ihren Kirchenraum verändern wollen, seien es Paramente und Altargerät oder ein
komplettes Raumkonzept samt Altar und Kanzel oder neue, künstlerisch
gestaltete Fenster. Das Referat begleitet sie bei theologischen Fragen
(z. B. „was bedeutet ein Altar für uns?“), hilft bei der Auswahl möglicher
Materialien und Stilmittel und bringt Sie in Kontakt mit geeigneten
Künstlerninnen oder Künstler. Manchmal hilft ein Wettbewerb mit
verschiedenen Entwürfen weiter. In Zusammenarbeit mit dem Baureferat
der EKHN kann das Referat Kunst und Kirche Sie bis zum erfolgreichen
Abschluss durch den Prozess begleiten und in manchen Fällen mit Zuschüssen helfen. Darüber hinaus finden Sie hier auch einen Ansprechpartner für Ausstellungen und für die „Offene Kirche“, wenn Ihre Kirche
unter der Woche zum Besuch einladen soll.
Ihr Ansprechpartner:
Pfarrer Dr. Markus Zink, Referent für Kunst und Kirche
E-Mail: [email protected]
Offene Kirche: offene-kirchen-ekhn.de
Orgeln und Glocken
Meist sind Glocken und Orgel einfach „da“. Im Laufe der Jahre und
Jahrzehnte ist es aber ganz natürlich und vorhersehbar, dass neben einer Wartung kleinere Reparaturen oder größere Überholungen notwendig werden, vielleicht sogar Restaurierungen oder Neuanschaffungen.
Für die Begleitung dieser Maßnahmen auf der Schnittstelle zwischen
Musik und Technik steht Ihnen von der ersten Planung bis zur Fertigstellung das Referat Orgel- und Glockensachverständigkeit im Zentrum
Verkündigung zur Seite. Das Beratungsangebot umfasst weiterhin
Hinweise zur Finanzierung oder Aspekte der Denkmalpflege bei alten
und kostbaren Instrumenten. Auch wenn Sie Fragen zur liturgischen
Verwendung der Instrumente oder zur Gestaltung einer Läuteordnung
haben, finden Sie hier die richtigen Ansprechpartner.
Übrigens: Auf der Internetseite des Zentrums Verkündigung können Sie
unter der Rubrik Orgeln und Glocken auch Handreichungen zu Erhaltung, Pflege, Heizung und Raumklima abrufen.
Ihr Ansprechpartner:
Thomas Wilhelm, Orgel- und Glockensachverständiger
E-Mail: [email protected]
16
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
Kunstvoll Raum und
Klang gestalten
Kirchenräume predigen mit –
auch ohne Worte, aber mit Farbe,
Formen, Licht und Klang. Jeder
Kirchenvorstand setzt sich früher
oder später damit auseinander,
vor allem, wenn eine Renovierung
ansteht. Vier Leitfragen stehen
dabei im Vordergrund:
Wie soll unser Kirchenraum samt Geläut und Bestuhlung wirken?
Was bedeutet die Raumaus stattung für unsere Liturgie
und unseren Gottesdienst?
Was sagen die Dinge im Raum über unseren Glauben?
Wie kann unsere Kirche
einladender werden?
Die Vielfalt der Gaben leuchtet
Den einen Gottesdienst gibt es nicht mehr. Neben Pfarrerinnen und
Pfarrern, Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern bringen sich
unterschiedlichste Menschen mit ihren Gaben und Begabungen in die
Gestaltung von Gottesdiensten mit ein und legen so Zeugnis vom ihrem
Glauben ab.
Für dieses vielfältige Engagement
von Ehrenamtlichen im Bereich
der Verkündigung braucht es
Kenntnisse und Fähigkeiten,
damit die Gaben und Begabungen
von den Ehrenamtlichen leuchten
können.
Das Referat Ehrenamtliche
Verkündigung berät und unterstützt Personen, die sich für den
Lektoren-oder Prädikantendienst
interessieren. Es unterstützt diese
durch überregionale Fortbildungen
und die Herausgabe der Predigtvorschläge. Es bildet zudem
Küsterinnen und Küster aus- und
fort.
Das Referat Spiel und Theater
berät und unterstützt Personen
und Gruppen, die theaterpädagogisch in der Kirchengemeinde
arbeiten. Ob bei Projekten oder
in regelmäßigen Theatergruppen
bei Fragen zum Thema Spiel
und Theater sind sie hier richtig.
Außerdem bietet das Referat
eine theaterpädagogische Ausbildung an.
Auch ohne Ordination ist es möglich an verantwortlicher Stelle Gottesdienste mit den Gemeinden zu feiern. Lektorinnen oder Lektoren leiten
Gottesdienste unter Verwendung einer Lesepredigt. Prädikantinnen oder
Prädikanten formulieren selbst ihre Predigten oder Gebete. Mitglieder
des Kirchenvorstandes übernehmen im Gottesdienst die Begrüßung, die
Schriftlesung und die Verabschiedung. Sie wirken mit bei der Austeilung
des Abendmahls und bei der Fürbitte. Auch manch Küsterdienst wird
von engagierten Gemeindegliedern ehrenamtlich übernommen.
Gerade bei besonderen Gottesdiensten, wie z. B. dem Gottesdienst mit
Krippenspiel, bei alternativen Gottesdienstformen oder den Gottesdiensten mit Konfirmanden planen und gestalten Ehrenamtliche mit den
Hauptamtlichen zusammen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Pfarrerin Dr. Christiane Braungart, Referentin für
Ehrenamtliche Verkündigung
E-Mail: [email protected]
Ihr Ansprechpartner:
Uwe Hausy, Referent für Spiel und Theater
E-Mail: [email protected]
Theaterpädagogische Ausbildung: modulausbildung.de
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
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Zentrum Verkündigung
Das Referat „Geistliches Leben“
bietet:
Geistlich stärken
„Geistlich“ meint, dass ein Mensch, eine Gruppe oder Gemeinde bewusst dem Einfluss des Heiligen Geistes Raum gibt. Dies bewirkt, dass
wir uns von der Liebe Gottes inspiriert, getragen und gestärkt wissen
und darum fröhlich glauben, lieben und hoffen können.
Bei der Gestaltung des geistlichen Lebens sowohl im persönlichen wie
im gemeindlichen Bereich können Sie sich Unterstützung holen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Pfarrerin Dorothea Hillingshäuser, Referentin für Geistliches Leben
E-Mail: [email protected]
Ihr Ansprechpartner:
Pfarrer Dr. Klaus Douglass, Referent für missionarisches Handeln und
geistliche Gemeindeentwicklung
E-Mail: [email protected]
Stärkung des geistlichen
Lebens von Ehren- und Hauptamtlichen in der Vielfalt evangelischer Frömmigkeit
und Spiritualität
Impulse für geistliches Leben im Kirchenvorstand
Vermittlung von geistlicher Begleitung
Fort- und Weiterbildungen
für Multiplikatorinnen und
Multiplikatoren im Bereich geistlicher Angebote
Das Referat „Missionarisches
Handeln und geistliche Gemeindeentwicklung“ bietet:
18
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
Fortbildungen und Begleitung u. a. zu den Themen „Glaubenskurse“, „Sprachfähig werden im Glauben“, oder „Glaubensweckende Verkündigung“
Unterstützung in den Bereichen „Hauskreisarbeit“, „gabenorientierte Mitarbeit“, „Missionarische Gottesdienste“ oder „Bibeltage und Bibelwochen“
Kirchenvorstandstage zu Fragen der geistlichen
Gemeindeentwicklung und Folgeangebote zu dem für die Kirchenwahl 2015 entwickelten Glaubenskurs für Kirchenvorstände „Sehnsucht nach mehr“
Lebendig Gottesdienst
feiern
Stärkung im Glauben finden wir
im Gottesdienst. Dabei gibt es
nicht mehr den Gottesdienst und
auch nicht mehr den Kindergottesdienst. Viele Gemeinden
haben sich auf die Suche nach
neuen Konzepten gemacht.
Lange Zeit war die Zielgruppenfrage die wichtigste. Jetzt sind
wir auch wieder auf der Suche
nach Konzepten, die Menschen
verschiedener Milieus, Generationen und Lebensformen verbinden. Grundlegend dabei ist für
uns: Jeder Gottesdienst, den wir
feiern, ist ein vollwertiger Gottesdienst, selbstverständlich auch
der Kindergottesdienst.
Zu diesen und weiteren Fragen
bieten wir Fortbildungen und
Beratungen für Pfarrerinnen und
Pfarrer, Kirchenmusikerinnen
und Kirchenmusikern sowie
Ehrenamtliche an. Wir sind über
unsere Landeskirche mit weiteren Instituten und Einrichtungen
vernetzt, reflektieren und diskutieren diese Themen mit anderen.
In Publikationen, sowohl gedruckt
als auch online, suchen wir Wege
für lebendige Gottesdienste und
stellen Material zur Verfügung.
Viele Gemeinden bewegen die Fragen:
Wie können wir einladende Gottesdienste gestalten?
Was ist Liturgie? Wie können wir sie gut mitfeiern? Wollen wir etwas ändern?
Wie können Ehrenamtliche in Gottesdiensten mitwirken?
Welche alternativen Gottesdienstformen gibt es? Und welche passen zu uns und unseren Möglichkeiten?
Wie gehen wir damit um, dass Menschen nicht mehr regelmäßig Gottesdienste besuchen?
Wie finden wir neue Formen, Gottesdienste mit wenigen zu feiern?
Wie können mehrere Gottesdienstorte nach Pfarrstellenreduzierung oder Gemeindefusionen bespielt werden?
Wie finden wir eine elementare Sprache in Gebet und Predigt?
Wie können wir generationenverbindende Gottesdienste feiern?
Wie begegnen wir dem Bedürfnis nach moderner Musik in Gottesdiensten?
Wie verbinden sich Wort und Musik?
Wie können wir auch hinsichtlich der Musik generationenverbindend feiern?
Wie gestalten wir unsere Abendmahlsfeiern einladend und stärkend – auch mit Kindern?
Wie kommen Kinder in unseren Gottesdiensten und Kasualgottes-
diensten vor?
Wie können Taufgottesdienste so gestaltet werden, dass anwesende Kinder Raum und Freiraum finden? Wie gehen wir mit der Unruhe um?
Welche Konzepte für Gottesdienste mit Kindern gibt es?
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Pfarrerin Natalie Ende, Referentin für Gottesdienste mit Kindern
E-Mail: [email protected]
Pfarrerin Doris Joachim-Storch, Referentin für Gottesdienst
E-Mail: [email protected]
Ursula Starke, Referentin für Singen mit Kindern
E-Mail: [email protected]
Rechtsauskünfte zu Fragen des Urheberrechts und der Gema:
Oberkirchenrätin Sabine Langmaack, Stabsbereich Recht der
Kirchenverwaltung
E-Mail: [email protected]
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
19
Zentrum Verkündigung
Klangvoll Gemeinde bauen
Kirchenmusik führt Menschen verschiedener Generationen in der
Gemeinde zusammen:
singend, spielend, hörend
in Chören, Bands, Posaunenchören, Instrumentalgruppen und an der Orgel
in Gottesdiensten, Konzerten und anderen Gemeindeveranstaltungen
Mitarbeitende des Zentrum Verkündigung beraten zu Fragen des
Urheber- und Aufführungsrechts und zur Eingruppierung bei nebenberufliche kirchenmusikalische Tätigkeit, stellen Urkunden für Dienstjubiläen nebenberuflicher Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker
aus und organisieren die Ausleihe der landeskirchlichen Orgeln. Nähere
Informationen und Kontaktdaten von allen Mitarbeitenden finden Sie
auf unserer Internetseite.
Ihre Ansprechpartnerin und Ansprechpartner:
Wolfgang Diehl, Referent für Gitarre und Bandarbeit
E-Mail: [email protected]
Bernhard Kießig, Referent für Pop Piano, Pop- und Gospelchor
E-Mail: [email protected]
Christa Kirschbaum, Landeskirchenmusikdirektorin
E-Mail: [email protected]
Abteilung Kirchenmusik:
zentrum-verkuendigung.de/unsere-themenbereiche/kirchenmusik
20
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
Kirchenmusikalische Arbeit in
der Gemeinde bewegt sich dabei
im Spannungsfeld zwischen
künstlerischem Anspruch und der
Ermöglichung der Teilhabe vieler.
Unterstützung und Beratung zu
den vielfältigen Themen und
Aufgaben erhalten Sie von den
kirchenmusikalischen Fachleuten
des Zentrums Verkündigung:
Gemeindesingen
Musizieren in der Kindertagesstätte
Singen mit Kindern
Musik mit Konfirmandinnen und
Konfirmanden
Popularmusik
Bläserarbeit
Orgel- und Glockensach-
verstand
Sie bieten kirchenmusikalische
Aus- und Fortbildungen an,
auch in Zusammenarbeit mit den
Dekanatskantorinnen und
Dekanatskantoren sowie mit
der Kirchenmusikalischen Fortbildungsstätte Schlüchtern:
D- und C-Ausbildung mit den Hauptfächern Bandleitung, Chorleitung, Bläserchorleitung, Gitarre, Kinderchorleitung, Pop- und Gospelchorleitung, Pop Piano, Orgel
Studientage Gemeindesingen, Gottesdienst- und Gesangbuchkunde, Klingende
Bibliothek, thematische Fortbildungen und Schulungen
Zentrum Seelsorge und Beratung
Das Zentrum Seelsorge und
Beratung der Evangelischen Kirche
in Hessen und Nassau (EKHN)
bietet allen, die in den Bereichen
Seelsorge und Beratung tätig
sind, fachliche Unterstützung.
Die Gemeinde ist der Ort gelebten
Glaubens, an dem christliche
Seelsorge auf vielen Ebenen und
auch in pastoralen Handlungsfeldern erlebbar wird. Der Kirchenvorstand trägt hier Mitverantwortung für die Seelsorge. Daher
steht das Zentrum auch hier
beratend und unterstützend zur
Seite – genauso wie den Pfarrerinnen und Pfarrern in den Gemeinden. Das Zentrum Seelsorge
und Beratung bietet fachliche
Beratung in den unterschiedlichen
Seelsorgebereichen und der
Psychologischen Beratungsarbeit,
Aus-, Fort- und Weiterbildung in
Seelsorge, sowie Psychologische
Beratung für Mitarbeitende.
Folgende Herausforderungen
sieht das Zentrums Seelsorge und
Beratung für die kommenden
Jahre:
Besuchsdienst / Besuchsseelsorge
Altenseelsorge
Inklusion
Interreligiöse Begegnung
Seit jeher ist es eine zentrale Aufgabe der Kirche, Menschen auf ihrem
Lebensweg und in den verschiedenen Lebensphasen zu begleiten.
Durch professionelle Hilfe in Form von Seelsorge und Beratung erfüllt die evangelische Kirche ihren Auftrag, das Evangelium von Jesus
Christus in Wort und Tat zu bezeugen. Seelsorge wird dabei als „Unterstützung in der Lebensgestaltung“ definiert. Diese Definition leitet sich
aus der Überzeugung ab, dass der christliche Glaube eine wesentliche
Bedeutung für ein erfülltes Leben hat. Zum einen, bietet er Orientierung
und kann neue Wege aufzeigen. Zum anderen, macht der Glaube und
die christliche Tradition die Menschen sprachfähig und hilft ihnen so,
ihre Wünsche und Hoffnungen zu formulieren und für ihre Interessen im
Leben einzutreten.
Besuchsdienst / Besuchsseelsorge
Die qualifizierte Mitarbeit Ehrenamtlicher in den Gemeinden wird zunehmend eine größere Bedeutung in den Gemeinden gewinnen. Auf dem
Feld des Besuchsdienstes und der Besuchsseelsorge wird die Teilhabe
Ehrenamtlicher in den nächsten Jahren deshalb zunehmen.
Der Besuch von Menschen zu Hause ermöglicht es, sie in ihren Lebenszusammenhängen wahrzunehmen und wertzuschätzen. Auch für
die Besuchsseelsorge ist der Kirchenvorstand in besonderer Weise
verantwortlich. Pfarrerinnen und Pfarrer oder andere neben- oder ehrenamtlich Mitarbeitende besuchen in Kirchengemeinden Zugezogene,
Konfirmandeneltern, aber vor allem alte, kranke oder sterbende Menschen. Über einen Besuch freuen sich auch Menschen, die Geburtstag
feiern oder ein anderes Jubiläum begehen (z. B. Silberne, Goldene und
Diamantene Hochzeit).
Besucht werden außerdem Menschen in Krankenhäusern, in Altenheimen oder im Rahmen der Hospizarbeit. Um die Arbeit der Ehrenamtlichen zu stärken, wurde am Zentrum Seelsorge und Beratung ein
Ausbildungskonzept entwickelt. Ehrenamtliche erhalten eine praxisnahe
Ausbildung auf einem hohen pastoralpsychologischen Niveau unter Mitwirkung von erfahrenen Pfarrerinnen und Pfarrern. Nach der Ausbildung
zur Seelsorge werden sie öffentlich in einem Gottesdienst für diesen
wichtigen Dienst der Kirche beauftragt.
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
21
Zentrum Seelsorge und Beratung
Altenseelsorge
Im demographischen Wandel sieht das Zentrum Seelsorge und Beratung
eine der größten Herausforderungen der nächsten Jahre. Die Zahl alter
und hochaltriger Menschen in den Gemeinden steigt. Die Kirchenleitung
hat auf Vorschlag des Zentrums Seelsorge und Beratung eine Neuorientierung in der Altenseelsorge vorgenommen. Zukünftig sollen nicht nur
die Menschen in den Blick genommen werden, die in Altenpflegeeinrichtungen leben (Aufgabe der klassischen Altenheimseelsorge), sondern
auch diejenigen, die noch in den eigenen vier Wänden leben können
und deren Lebensradius auf Grund des Alters eingeschränkt ist (deshalb
neu: Altenseelsorge). Das Zentrum Seelsorge und Beratung ist davon
überzeugt, dass der demographische Wandel eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und nur in Kooperation mit allen Kräften bewältigt
werden kann. Die neu geschaffenen Pfarrstellen der Altenseelsorge
sollen innerhalb der EKHN ein Netzwerk bilden, in dem bereits vorhandene kirchliche Angebote in Beziehung gesetzt und weiterentwickelt
werden sollen. Gleichzeitig sollen diese Stellen der Altenseelsorge die
Ansprechpartner für die Kommunen und die Schnittstellen für das bürgerschaftliche Engagement sein.
Die Pfarrstellen der Altenseelsorge verteilen sich über die ganze Fläche
der EKHN, jeweils zwei Stellen in einer Propstei. So soll sichergestellt
werden, dass jede Gemeinde in relativer Nähe eine Person finden kann,
die sie in Fragen des demographischen Wandels, dementielle Erkrankungen, Gemeinwesenorientierung und in Hinblick auf Altenseelsorge
beraten kann. Da sich das Netzwerk dieser Stellen im Aufbau befindet
(noch nicht alle geplanten Stellen sind besetzt) erhalten Sie aktuelle Informationen über die Homepage des Zentrums Seelsorge und Beratung.
Oder kontaktieren Sie im Zentrum den zuständigen Studienleiter, Herrn
Pfarrer Lutz Krüger.
Inklusion
Das Thema Inklusion ist ein Querschnittsthema, das zukünftig kirchliches Handeln in allen Bereichen verändern und beeinflussen wird. Der
Behindertenbereich ist sicher der wichtigste davon. Er betrifft nicht nur
die Inklusion geistig behinderter Menschen, sondern auch die Inklusion Schwerhöriger, Gehörloser und Sehbehinderter bzw. Blinder. Dies
erfordert eine Umstrukturierung des Bereichs Behindertenseelsorge.
Nach und nach sollen aus den vorhandenen Stellen der klassischen
Behindertenseelsorge Fachberater-Stellen „Inklusion“ (0,5 Pfarrstellen
pro Propstei) entwickelt werden.
22
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
Die Pfarrstellen für Inklusion
sollen Folgendes leisten:
Auf der Ebene der Strukturen:
Hier sollen sie Kirche entwi ckeln, Gebäude verändern und Vielfalt organisieren helfen.
Auf der Ebene der Praktiken: Hier sollen sie pädagogische Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, um das Mitmachen möglichst aller zu fördern.
Auf der Ebene der Kultur(en): Hier sollen sie neue Werte vermitteln, eine neue Bewusstseinsänderung herbeiführen und ein neues Gemeinschaftsgefühl bilden helfen. Ziel ist es,
möglichst viele Benachteiligungen
in der sozialen Interaktion, aber
auch Barrieren (in den Köpfen
und bei Gegenständen) abzubauen und möglichst viele Menschen zu berühren und für dieses Thema zu gewinnen.
Grundlage der Zusammenarbeit
sind die für die Seelsorgeausund -fortbildung geltenden
Standards der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie
(pastoralpsychologie.de)
und die Empfehlungen des Rates
der Religionen in Frankfurt
(rat-der-religionen.de).
Die Weiterentwicklung der
entstandenen Beziehungen im
gemeinsamen Lernen und Tun
gehört zu den aktuellen Aufgaben
des Zentrums Seelsorge und
Beratung.
Interreligiöse Begegnung
Einen ausführlichen Überblick
über die aktuellen Angebote
finden Sie auf der Homepage des
Zentrums unter zsb.ekhn.org
Ein breites Angebot an Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich der
Seelsorge verhilft Gemeindepfarrerinnen und Gemeindepfarrern, Pfarrkolleginnen und -kollegen in Einrichtungen und ehrenamtlich Mitarbeitenden dazu, ihre Kompetenzen zu vertiefen, Gaben weiterzuentwickeln
und größere Sicherheit gewinnen. Es werden grundlegende Kenntnisse
und Erfahrungen vermittelt, daneben wird Raum geboten für den Umgang mit aktuellen Herausforderungen und Fragestellungen wie etwa
der Seelsorge in interkulturellen Begegnungen, im Zusammenhang mit
wirtschaftlichen Krisen oder im Bereich der Sterbe- und Trauerbegleitung. Dies geschieht in Langzeitkursen mit intensivem Praxisbezug, in
thematischen Kursangeboten und in Studientagen. Spezielle Themen
können je nach Bedarf auch regional vor Ort bearbeitet werden. Alle
Kursangebote finden gemäß der geltenden Standards der Deutschen
Gesellschaft für Pastoralpsychologie statt.
Zentrum Seelsorge und Beratung
Kaiserstraße 2
61169 Friedberg
Telefon: 06031 162950
Fax: 06031 162951
E-Mail: [email protected]
zsb.ekhn.org
Die Begleitung des Mitmenschen in seiner Bedürftigkeit, Not und
Freude, die Sorge um den Nächsten ist ein Anliegen, das alle Religionen kennen. Eine zunehmend interreligiös und interkulturell geprägte
Gesellschaft erfordert den religionssensiblen Umgang in Gemeinden,
Krankenhäusern und anderen Einrichtungen.
Seit 2011 kooperiert das Zentrum Seelsorge und Beratung der EKHN
projektbezogen mit einem muslimischen Verein im Rhein-Main-Gebiet.
In verschiedenen Ausbildungskursen haben Mitarbeitende des Zentrums
den Verein dabei unterstützt, eine muslimische Klinik – und Notfallseelsorge in Frankfurt aufzubauen. Ein zweites Projekt fand in Kooperation
mit einem buddhistischen Verein in Frankfurt statt.
Aus-, Weiter- und Fortbildung von Pfarrerinnen
und Pfarrern
Psychologische Beratung für Mitarbeitende
Wenn haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende oder ihre Familienangehörigen in eine persönliche Krise geraten oder von psychischen
Probleme betroffen sind, so können auch sie sich direkt an das Zentrum
Seelsorge und Beratung wenden. Mitarbeitende des Zentrums stehen
ihnen helfend zur Seite und bieten auf Wunsch Einzel-, Paar- und
Familienberatung an.
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
23
Zentrum Seelsorge und Beratung
Ihre Ansprechpartnerin und Ansprechpartner:
Oberkirchenrat Christof Schuster, Leitung des
Zentrums Seelsorge und Beratung
Telefon: 06031 162950
Fax: 06031 162951 weiterhin erreichbar unter:
Telefon: 06151 405-431 (Kirchenverwaltung der EKHN )
E-Mail: [email protected]
O b e rk i r c h e n rat
Chr i sto f S c h u st e r
Pfarrer Lutz Krüger, Studienleitung Ehe-, Familienund Lebensberater (EZI), Stellv. Leitung des Zentrums
Seelsorge und Beratung
Telefon: 06031 162950
Fax: 06031 162951
E-Mail: [email protected]
Pfarrer Dr. Raimar Kremer, Diplom-Psychogerontologe,
Studienleiter Supervisor (DGSv)
Telefon: 06031 162950
Fax: 06031 162951
E-mail: [email protected]
Diplom-Psychologin Jutta Lutzi, Studienleiterin
Psychologische Psychotherapeutin Supervisorin (DGSv, BDP, EKFuL)
Landeskirchliche Beauftragte für psychologische Beratungsarbeit
Telefon: 06031 162950
Fax: 06031 162951
E-mail: [email protected]
Pfarrer Bernd Nagel, Supervisor (DGfP), Psychodramaleiter (DGfP)
Systemischer Coach, Studienleiter
Telefon: 06031 162950
Fax: 06031 162951
E-mail: [email protected]
P f arr e r L u tz K rüg e r
P f arr e r D r . R a i m ar K r e m e r
D i plo m - P s y c holog i n
J u tta L u tz i
P f arr e r B e r n d Nag e l
24
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
Zentrum Bildung
Das Zentrum Bildung gliedert
sich entsprechend der Breite
seines Handlungsfeldes Bildung
und Erziehung inhaltlich in drei
Fachbereiche:
Erwachsenenbildung und
Familienbildung
Kinder- und Jugend
Kindertagesstätten
Fachbereichsübergreifend werden
im Zentrum Bildung die Fachund Profilstellen wie auch der
gemeindepädagogische Dienst
gefördert und begleitet.
Das Zentrum Bildung ist das gesamtkirchliche Unterstützungszentrum
für das Handlungsfeld Bildung und Erziehung. Im Handlungsfeld Bildung
und Erziehung begleitet, fördert und vernetzt das Zentrum Bildung
die Bildungsarbeit der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau
und unterstützt die Profilentwicklung in den Regionen. Das Zentrum
orientiert sich am Konzept des „lebensbegleitenden Lernens“. Lebensphasengerechte Bildung fragt nach den biographischen Herausforderungen und nimmt die Lebenslagen der Menschen in den Blick.
Mit zielgruppenspezifischen Konzepten nimmt das Zentrum kirchliche
Bildungsverantwortung für die haupt- und ehrenamtliche, professionelle
Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Familien wahr.
Die Zuständigkeit des Zentrums bezieht sich auf den außerschulischen
und allgemeinen / außerberuflichen Bildungsbereich der EKHN und
beinhaltet den Bereich der öffentlichen Bildungsverantwortung.
Die Aufgaben und Angebote werden gemäß der Verwaltungsverordnung
zur Unterstützung der Arbeit in den kirchlichen Handlungsfeldern (Handlungsfelderverordnung – HfVO) wahrgenommen.
Die Fachbereiche des Zentrums Bildung sorgen für
die Entwicklung von Theorie und Praxis eines Handlungsfeldes Bildung durch Beteiligung an der theologischen, gesellschaftlichen und fachlichen Diskussion,
die Qualitätssicherung der kirchlichen Arbeit in den Handlungsfeldern,
Beratung und Unterstützung der Kirchengemeinden, Dekanate und kirchlichen Einrichtungen,
die Unterrichtung der Kirchenleitung bei wesentlichen Vorgängen und Entwicklungen in den Handlungsfeldern,
die Beratung der Kirchenleitung bei Entscheidungen, die die Hand lungsfelder betreffen,
die Vernetzung der im jeweiligen Handlungsfeld tätigen Einrichtungen und Dienste,
die Mitwirkung an der Personalförderung und Organisationsentwicklung,
Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichungen nach den Rahmenvor gaben der Kirchenleitung.
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
25
Zentrum Bildung
Die Bedarfe der Dekanate und Kirchengemeinden werden bei der
Entwicklung von Arbeitszielen und -schwerpunkten durch das Zentrum
Bildung angemessen berücksichtigt. Die Fachbereiche des Zentrums
Bildung sind ihrem Auftrag entsprechend an der Konzeptionserstellung
der Dekanate für das jeweilige Handlungsfeld, an der regelmäßigen Evaluation und an der Bestellung von Dekanatsbeauftragten beteiligt. Ihnen
obliegt die verbindlich vorgeschriebene Fachberatung.
Dies bedeutet:
Das Zentrum Bildung hat die Aufgabe zu erarbeiten, was Bildung, Erziehung und Arbeit mit Zielgruppen im Kontext von Kirche und Gesellschaft gegenwärtig bedeuten kann, und dies nach innen und außen zu vertreten.
Das Zentrum Bildung entwickelt zielgruppenorientierte, sowie
generations- und zielgruppenübergreifende Konzepte lebensbegleitenden Lernens.
Es werden Bildungsveranstaltungen angeboten, die den gegenwärtigen
Stand kirchlicher Bildungsarbeit reflektieren und zukunftsweisende Diskussionen fördern.
Die primäre Zielgruppe der Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sind ehrenamtliche und hauptamtliche Multiplikatorinnen und
Multiplikatoren der jeweiligen Fachfelder.
Das Zentrum Bildung hält Kontakt zu kommunalen, staatlichen und privaten Bildungsträgern und Kooperationspartnern, kommuniziert die Anliegen kirchlicher Bildungsarbeit und gemeinsamer Bedarfe.
Zur Weiterentwicklung von Theorie und Praxis hält das Zentrum
Kontakt zu Universitäten und Fachhochschulen.
Kontakt:
Zentrum Bildung
Erbacher Straße 17
64287 Darmstadt
zentrumbildung-ekhn.de
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Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
Fachbereich Erwachsenenund Familienbildung,
Leitung: Heike Wilsdorf
Fachbereich Kinder- und Jugend,
Leitung: Gernot Bach-Leucht
Fachbereich Kindertagesstätten,
Leitung: Sabine Herrenbrück
Der Fachbereich Kindertagesstätten im Zentrum Bildung ist
die Fachabteilung in der EKHN für
Kindertagesstätten, in der
Unterstützungsangebote wie pädagogische, religions pädagogische, rechtliche und betriebswirtschaftliche Be ratung für die Träger und das Personal von Kindertagesstätten organisiert werden;
Qualitätssicherung und ihre Fortschreibung gewährleistet wird;
Qualifizierungsangebote ent wickelt und geplant werden;
kirchenrechtliche Genehmi-
gungen der Betriebsverträge und Sollstellenpläne vorge nommen werden;
Unterstützung von Vertragsver handlungen mit den kommu nalen Kooperationspartnern geleistet wird;
Controlling und Strategieent wicklungen stattfindet;
Arbeitsmaterialien und
Praxishilfen wie der „Lila
Ordner“ oder Positionspapiere
erarbeitet und bereitgestellt werden;
Interessen der Träger und des Personals der Kindertages stätten in der EKHN in fach politischen Zusammenhängen
in den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz und auf
Bundesebene vertreten werden;
Fachbereich Kindertagesstätten
Im Evangelium werden wir aufgefordert, Kinder besonders zu achten,
sie in unseren Gemeinschaften in die Mitte zu stellen, sogar von ihrem
unverstellten Zugang zum Reich Gottes zu lernen. Aus diesem Grund
treten Kirchengemeinden anwaltlich für Kinder und Familien ein –
besonders in der Kindertagesstättenarbeit.
Kirchengemeinden betreiben als Träger von Kindertagesstätten professionelle Bildungseinrichtungen. Sie unterstützen als freie Träger die
Kommunen bei ihrer Aufgabe, die lokale Versorgung mit Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten sicherzustellen. Träger von Kindertagesstätten stehen vor der Herausforderung, Arbeitgeber von einer oft
nicht geringen Anzahl von Mitarbeitenden zu sein, im großen Umfang
mit öffentlichen Geldern umzugehen und sich immer wieder neu auf
gesetzliche und bildungspolitische Vorgaben einstellen zu müssen. Ein
umfassender Bildungsauftrag stellt fachliche Anforderungen an die
Träger und auch an die Qualifikation der Erzieherinnen und Erzieher.
Dies erfordert eine Weiterentwicklung der pädagogischen Angebote und
des Selbstverständnisses der Fachkräfte. Der Kirchenvorstand soll diese
Prozesse unterstützen. Es gilt politische, fachliche, finanzielle und gesetzliche Rahmenbedingungen so zu verknüpfen, dass die Qualität und
das evangelische Profil der Kindertagesstätten sichtbar sind und Kinder
und Familien einen gelingenden Alltag gestalten können.
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
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Zentrum Bildung
Der Fachbereich Kindertagesstätten versteht sich als Service- und
Dienstleistungsstelle für Kirchengemeinden und Dekanate und unterstützt die Einrichtungsträger in Fragen zur Gestaltung von Bildung,
Betreuung und Erziehung von Kindern durch vielfältige Angebote. Die
Dienstleistungen des Fachbereiches Kindertagesstätten werden getragen von Verbindlichkeit, Flexibilität, Fachlichkeit und Transparenz der
Fachberatungen. Der Fachbereich Kindertagesstätten positioniert sich
inhaltlich und gibt Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Arbeitsfeldes. Auf allen Ebenen in Kirche und Politik werden diese Positionen
eingebracht. Die Empfehlungen werden auf der Grundlage staatlicher
Gesetze, des Kirchenrechts der EKHN und erziehungswissenschaftlicher
Erkenntnisse erstellt. Die Zuständigkeiten des Fachbereiches Kindertagesstätten regelt die Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO)
Website des Fachbereichs Kindertagesstätten:
kita.zentrumbildung-ekhn.de/index_kita.html
Kontakt aufnehmen:
Zentrum Bildung der EKHN
Fachbereich Kindertagesstätten
Erbacher Straße 17
64287 Darmstadt
Telefon: 06151 6690-210
Fax: 06151 6690-212
E-Mail: [email protected]
zentrumbildung-ekhn.de
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Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
S ab i n e H e rr e n brü c k ,
L e i t e r i n d e s Fa c hb e r e i c h e s
K i n d e rtag e sstätt e n
Herausforderungen und
Chancen aus unserer Sicht
Die Umsetzung des Bundes kinderschutzgesetzes (Kindes wohl) und die Öffnung der Angebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
(Inklusion) markieren zwei aktuelle Herausforderungen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Das Internet ist für Kinder und
Jugendliche das zentrale
Kommunikationsmedium.
Schule wird als Lebens- und Lernort immer wichtiger, und die Auswirkungen der Hoch schulreform auf das Engage ment Jugendlicher und junger Erwachsener ist spürbar.
Die Schere zwischen Arm und Reich klafft immer weiter aus einander. Das erfordert Unter stützung, damit alle Kinder und Jugendlichen die Chance auf ein eigenständiges und selbst bestimmtes Leben erhalten.
Die Situation des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen hat sich in den letzten 15 Jahren
deutlich verändert.
Auch der Stellenwert religiöser Sozialisation innerhalb der Kirche
findet verstärkt Beachtung.
Zudem entsteht zunehmend ein Bewusstsein für die Not wendigkeit einer stärkeren Kooperation der unterschied lichen Akteurinnen und
Akteuren in der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Unterstützung durch den Fachbereich Kinder und
Jugend im Zentrum Bildung
Im Fachbereich Kinder und Jugend im Zentrum Bildung der EKHN
werden Ideen und Impulse für die Arbeit mit, von und für Kinder und
Jugendliche in den Kirchengemeinden und Dekanaten der Evangelischen
Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) entwickelt und Initiativen motiviert. Wir wollen, dass die Evangelische Kinder- und Jugendarbeit ein
zentrales Thema kirchlicher Selbstreflexionen bleibt und selbstverständlicher und selbstständiger Teil von Kirche ist. Dabei geht es darum,
das Evangelium Kindern und Jugendlichen vor dem Hintergrund ihrer
Lebenslagen und Lebensperspektiven offensiv und lebensnah zu interpretieren und ihnen die Räume zu eröffnen, die sie brauchen für eine
selbst organisierte und selbstverantwortliche Mitgestaltung von Kirche.
Wir unterstützen Kirchengemeinden und Dekanate durch die verbindliche
Fach- und Praxisberatung für die Evangelische Kinder- und Jugendarbeit. Sie richtet sich an alle hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Gemeindepädagogischen Dienst auf Gemeinde- und
Dekanatsebene, einschließlich der schulbezogenen Jugendarbeit im
Gemeindepädagogischen Dienst. Die Fachberatung unterstützt sowohl
die Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber als auch die Anstellungsträgerinnen und Anstellungsträger (Kirchenvorstand, Dekanatssynodalvorstand). So wird die berufliche Kompetenzentwicklung gefördert und
begleitet. Wir stärken den Reflexionsprozess der pädagogischen Praxis,
vermitteln in Konflikt- und Problemsituationen und fördern den Kommunikationsprozess zwischen den Arbeitsfeldern auf der Dekanatsebene.
Vor allem in Anstellungsfragen nehmen wir die verbindliche Fachberatung wahr. Wir bieten diverse Qualifizierungsangebote, z. B. Fachtage,
Konferenzen und Fachberatungstagungen, sodass die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter im Gemeindepädagogischen Dienst in der Kinder- und
Jugendarbeit gemeinsam Potenziale und Ressourcen erschließen und
innovative Ansätze kennenlernen.
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
29
Zentrum Bildung
Wir unterstützen ihre Kirchenvorstandsarbeit direkt, indem wir 2015 drei
Fachtage für frisch gewählte Jugenddelegierte in Zusammenarbeit mit
der Evangelischen Jugend in Hessen und Nassau e. V. (EJHN e. V.) und
der Ehrenamtsakademie der EKHN anbieten. Unter dem Motto: „Hurra,
ich bin gewählt – und nun?“ werden Jugenddelegierte in Mainz, Frankfurt und Herborn informiert und qualifiziert zu allen Fragen, die sie zu
dem Thema Kirchenvorstand haben. 2016 bietet der Fachbereich Kinder
und Jugend in Zusammenarbeit mit der EJHN e. V. für alle neu gewählten Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher einen Fachtag an, der
speziell erklärt, wie die Arbeit mit, von und für Kinder und Jugendliche
in der EKHN aufgebaut ist und wie sie Unterstützung erhalten können.
G e r n ot B a c h - L e u c ht,
L a n d e sj u g e n dp f arr e r L e i t e r
Fa c hb e r e i c h K i n d e r u n d J u g e n d
Simone Reinisch,
S t e llv e rtr e t e n d e L e i t e r i n
Fa c hb e r e i c h K i n d e r u n d J u g e n d
Weiterführende Informationen
Wir bieten Ihnen sehr viele Informationen über unsere Homepage:
ev-jugendarbeit-ekhn.de. Gerne können sie sich für unseren Newsletter anmelden. Bitte senden Sie hierfür eine E-Mail an:
[email protected], mit dem Stichwort „Newsletter“.
Es gibt sehr viele Arbeitshilfen und Dokumentationen zu bestellen,
lesen Sie dazu weiter auf ev-jugendarbeit-ekhn.de.
Ansprechadresse und Ansprechpartner
Landesjugendpfarrer Gernot Bach-Leucht
Zentrum Bildung der EKHN
Fachbereich Kinder und Jugend
Erbacher Straße 17
64287 Darmstadt
E-Mail: [email protected]
30
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
Erwachsenenbildung und Familienbildung im
Zentrum Bildung
Was wir Ihnen bieten – kurz vorgestellt
Der Fachbereich bietet in den Bereichen Erwachsenenbildung, Familienbildung und für den Aufbau von Familienzentren Gemeinden, Dekanaten
und Bildungseinrichtungen der EKHN Fort- und Weiterbildungen, Fachberatung sowie fachliche Unterstützung an. Seine Angebote richten sich
in erster Linie an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (Haupt- und
Ehrenamtliche), die im Bildungsbereich tätig sind.
Wir beraten Sie in allen Bereichen der Erwachsenenbildung und
Familienbildung und beim Aufbau von Familienzentren. Im Mittelpunkt
unserer Beratung steht die Situation vor Ort. Gemeinsam sichten wir
Bedarfe und entwickeln Handlungskonzepte für Ihre Region. Wir beraten
zu praxisrelevanten Themen und geben Ihnen konkrete Empfehlungen.
Wir unterstützen Sie bei der Konzeption von Fachtagen und Fortbildungen
in Ihrer Region, die speziell an Ihre Bedarfe angepasst sind.
Wir bieten Fort- und Weiterbildung für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren an. Erwachsenenbildung und Familienbildung arbeiten dabei
grundsätzlich prozess- und teilnehmenden orientiert. Fast alle Veranstaltungen des Fachbereichs sind öffentlich zugängig für Mitarbeitende
anderer Trägereinrichtungen und dem kommunalen Bildungsbereich.
Auf Anfrage halten wir Vorträge und fachlich aktuelle Impulsreferate in
Pfarrkonventen, Dekanatssynoden oder in ihrem Bildungswerk.
Wir erstellen Praxishilfen und Themenhefte, mit welchen wir Ihnen sowohl inhaltlich aufgearbeitetes Grundlagenwissen zur Verfügung stellen
wollen als auch praktische Anregungen für Ihre Bildungspraxis geben
können.
Wir nehmen die Interessen der Erwachsenenbildung und Familienbildung
durch Beratung kirchlicher Gremien und durch die Mitarbeit in den
Arbeitsgemeinschaften der Länder Hessen und Reinland-Pfalz sowie der
Landeskirche (EKHN) wahr.
Die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung
in der EKHN finden sie bei uns. Sie erhalten hier Informationen zur
Beantragung von Mitteln aus den Weiterbildungsgesetzen Hessen
und Rheinland-Pfalz. Durch die Geschäftsstelle werden die von Kirche
und Staat für die Erwachsenenbildung zur Verfügung gestellten Mittel
verwaltet.
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
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Zentrum Bildung
Bei uns finden Sie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
für:
Das Augenmerk unserer Arbeit liegt besonders auf den Bereichen:
Leitungskompetenz und Grundqualifikationen für die Bildungsarbeit
Religiöse und Theologische Bildung
Politische und Kulturelle Bildung
Persönlichkeitsbildung
Bildungsarbeit mit Zielgruppen, insbesondere Familien, Frauen und Männer, sowie älteren Menschen des dritten und vierten Lebensalters
Wir bieten Ihnen außerdem eine Plattform für vielfältige virtuelle Lernangebote unter: eeb-virtuell.de
Hier finden Sie u. a. das Evangelische Bildungsportal. Das Evangelische Bildungsportal ist ein interaktives Netz und steht als Lern- und
Austauschplattform Gemeinden und Dekanaten sowie allen kirchlichen
Gruppen und Einrichtungen in der EKHN zur Verfügung.
Das Bildungsportal ist eine „Mitmach-Plattform“ und bietet seinen
Nutzern öffentlich zugängliche Themenbereiche und geschlossene
Lernräume an.
Gruppen- und Erwachsenenpädagogik
Familienpädagogik und Inter generatives Lernen
Digitales Lernen
Bildungstheoretische Ansätze für das Lebenslange Lernen (DQR / EQR)
Regionale Bildungsplanung (Sozialraumanalyse / Milieu orientiertes Lernen)
Genderdidaktik
Biographisches Lernen
Qualitätsmanagement und Kompetenzstufenorientiertes Lernen
Bildungsarbeit im Gemeinde pädagogischen Dienst
Weiterbildungsgesetze der Länder
Bildungsurlaub
Bei Interesse wenden Sie sich an:
Erwachsenenbildung und Familienbildung im Zentrum Bildung
Erbacher Straße 17
64287 Darmstadt
Telefon: 06151 6690-190 Fax: 06151 6690-189
E-Mail: ebfb.zbekhn-net.de
erwachsenenbildung-ekhn.de
32
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
P f arr e r i n H e i k e W i lsdor f,
Fa c hb e r e i c hsl e i t u n g
Zentrum Ökumene
Der Ökumenische Rat der Kirchen
hat auf seiner Weltversammlung in Busan | Korea 2013
seine Mitgliedskirchen zu einer
gemeinsamen Pilgerreise der
Gerechtigkeit und des Friedens in
den kommenden sieben Jahren
eingeladen. Ziel der Pilgerreise
ist es, kirchliche und gemeindliche Initiativen der Gerechtigkeit
und des Friedens mit regionalen,
nationalen und internationalen
Initiativen zu verbinden. Die
Synode der EKHN hat diese
Einladung angenommen als eine
Chance in der Begegnung mit
den ökumenischen Partnerkirchen
wie mit zivilgesellschaftlichen
Initiativen als Kirche Jesu Christi
den missionarischen Auftrag in
dieser Welt anzunehmen. Dafür
stellt sie den Gemeinden Mittel
für Projekte, Veranstaltungen
und Workshops im Rahmen
der Pilgerreise zur Verfügung.
Inhaltliche Schwerpunkte sind:
Friedensbildung, Förderung
nachhaltiger Lebensstile und
nachhaltigen Wirtschaftens sowie
Fragen der Klimagerechtigkeit.
Ebenso kann die Entwicklung
von liturgischen Entwürfen,
Themengottesdiensten und
Angeboten von Einkehr- und
Besinnungstagen zu Fragen des
eigenen Lebensstils, der Friedenssicherung und der Klimagerechtigkeit gefördert werden.
Eingeladen zu einer Pilgerreise der Gerechtigkeit und
des Friedens
Das Zentrum Oekumene ist seit Januar 2015 eine gemeinsame Einrichtung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und
der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW). Wir beraten
Gemeinden, Dekanate und die Leitungsorgane beider Kirchen in den
Beziehungen zu anderen Christlichen Kirchen, zu Gemeinden anderer
Sprache und Herkunft sowie zu Religionsgemeinschaften und beraten in
Weltanschauungsfragen. Wir sind im Dialog mit den jüdischen Gemeinden und verschiedenen muslimischen Verbänden und vermitteln gerne
Kontakte. Wir gestalten die Beziehungen zu unseren Partnerkirchen in
Afrika, Amerika, Asien und Europa, fördern den Kirchlichen Entwicklungsdienst und die Aktion Brot für die Welt. Sie finden bei uns Beratung und Unterstützung in den Bereichen Friedensarbeit und Friedensbildung, globalen und interkulturellem Lernens.
Die Referentinnen und Referenten im Zentrum Oekumene beraten Sie
gerne im Blick auf mögliche Projekte, Veranstaltungen und Workshops
und kommen dazu auch in Ihre Gemeinde. Gemeinsam wird entwickelt,
wie Sie vor Ort die Anliegen dieser Pilgerreise aufgreifen können. Wenn
dazu finanzielle Mittel notwendig sind, werden Sie auch bezüglich der
Antragsstellung beraten.
Weitere Informationen und Kontakte über:
Detlev Knoche, Leiter des Zentrums Ökumene
Praunheimer Landstraße 206
60488 Frankfurt
Telefon: 069 976518-13
E-Mail: [email protected]
zentrum-oekumene.de
Informationen des Ökumenischen Rates der Kirchen zur Pilgerreise
finden Sie unter:
oikoumene.org/de/was-wir-tun/pilgerweg-der-gerechtigkeit-und-desfriedens
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
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Zentrum Ökumene
Nachhaltig leben – Einfach besser leben – Fairer Handel
Das Zentrum Ökumene ist seit Januar 2015 eine gemeinsame Einrichtung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und der
Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW). Im Rahmen
unserer Beziehungen zu Kirchen in Afrika, Asien, Europa und den USA
beschäftigen wir uns auch mit den Aufgaben und Zielen kirchlicher
Entwicklungszusammenarbeit und den Herausforderungen nachhaltiger
Lebensstile.
Unser Leben ist zu schnell und zu voll. In immer kürzeren Zeitabständen
wollen wir immer mehr Dinge erledigen. Wir stöhnen unter der Last
der vielen materiellen Güter. Dazu der technische Overkill. Computer,
Digitalkamera, iPods und iPads – die tausend Bedienoptionen lassen sich
nicht mehr beherrschen. Die Küchenherde haben 30 Programmierstufen,
die Fernseher mehr als 700 Programme. Nonstop-Kommunikation,
24-Stunden-Shopping; die Atemlosigkeit des Alltags scheint uns das
Leben zu rauben.
Dazu wird immer deutlicher: unsere Art und Weise zu leben hat Auswirkungen – auf den Planeten und das Leben der Menschen anderswo.
Wir verbrauchen mehr Ressourcen als nachwachsen können. Unser
Lebensstil ist nicht zukunftsfähig. Durch unseren Konsum sind wir mit
Menschen in anderen Ländern verbunden; wir kennen ihre Arbeits- und
Lebensbedingungen. Egal ob es um Kleidung geht, um Lebensmittel,
Kosmetikprodukte, Einrichtungsgegenstände oder um elektronische
Geräte – viele Menschen die diese Produkte herstellen, arbeiten unter
menschenunwürdigen Bedingungen.
Weitere Informationen und Kontakte über:
Dr. Ute Greifenstein,
Sabine Striether,
Helmut Törner-Roos
Praunheimer Landstraße 206
60488 Frankfurt
Telefon: 069 97651811
E-Mail: [email protected]
zentrum-oekumene.de
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Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
Wie können wir als Christinnen
und Christen verantwortlich in
unserer Welt leben? Welche
Herausforderungen stellen weltweite Ungerechtigkeit, Klimawandel und die Endlichkeit
der Ressourcen an unseren
Lebensstil?
Unter der Überschrift „Einfach
besser leben“ haben wir Angebote für Kirchengemeinden und
Schulen entwickelt. Dazu gehören
Vorträge über z. B. die Wasserproblematik, die Problematik des
Fleischkonsums genauso, wie
Konfirmandentage oder Ideen für
Unterrichtseinheiten an Schulen.
Der Faire Handel spielt dabei eine
besondere Rolle. Sie können Lernkisten (z. B. zu Kaffee, Kakao,
Bananen, Gewürze, Kokos etc.)
ausleihen, um mit Jugendlichen
oder Erwachsenen zu arbeiten.
Sie können Ausstellungen ausleihen zu Themen wie „Kleidung“
oder „Fairem Handel“. Alle Angebote finden Sie im aktuellen
Jahresprogramm.
Das Zentrum Oekumene möchte
die interreligiöse Begegnung vor
Ort fördern. Aus diesem Grund
bieten die Referentinnen und
Referenten für interreligiösen
Dialog Orientierung und Beratung
in interreligiösen Fragen an:
durch Einzelberatung, Fortbildungsveranstaltungen und
Veröffentlichungen von Orientierungshilfen, die im Zentrum
Ökumene erhältlich sind. Auf
Anfrage kommen sie zu Vorträgen
und beraten Kirchenvorstände
in Konfliktfällen. Als Türöffner
können sie einen ersten Zugang
zu nichtchristlichen Nachbarn
eröffnen und die Gemeinden bei
interreligiösen Projekten begleiten.
Auf Anfrage können Führungen
durch Moscheen, Synagogen und
Tempel durchgeführt werden. Alle
Aktionen werden in Absprache mit
den kirchlichen Einrichtungen vor
Ort organisiert.
Gemeinsam Gesellschaft gestalten – Im Dialog mit den
Religionen
Das Zentrum Ökumene ist seit Januar 2015 eine gemeinsame Einrichtung
der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW). Im Rahmen unserer
Beziehungen zu jüdischen Gemeinden und muslimischen Verbänden sowie
Einrichtungen anderer Religionsgemeinschaften fördern wir den interreligiösen Dialog und vermitteln Kontakte.
In den vergangenen Jahren ist die Gesellschaft religiös bunter geworden.
Immer öfter begegnen sich Menschen unterschiedlicher Religionszugehörigkeit in der Schule, am Arbeitsplatz oder im Stadtviertel. Leider wachsen
auch Rassismus, Antisemitismus und religiöse Radikalisierung.
Hier stehen die Kirchengemeinden vor großen Herausforderungen. Sei es
in den kirchlichen Kindertagesstätten, wo sich die Frage stellt, wie weit
sich die Erzieherinnen und Erzieher auf nichtchristliche Kinder und deren
Religion einstellen sollen, oder bei den Schulanfängergottesdiensten, bei
denen schon lange nicht mehr nur christliche Kinder in der Kirche sitzen.
Wie soll sich ein Pfarrer verhalten, wenn ein religiös gemischtes Brautpaar
in seiner Kirche getraut werden möchte? Wie kann eine Kirchengemeinde angesichts eines Brandanschlages auf die benachbarte Synagoge
angemessen reagieren? Soll die Pfarrerin die von der Moscheegemeinde
ausgesprochene Einladung zum Iftar-Empfang annehmen? Soll sie sie mit
einer Einladung zur Adventsfeier beantworten? Die Erfahrung zeigt, gegen
alle interreligiösen Konflikte: Es gibt keine Alternative zum Dialog und
dieser will gelernt sein!
Weitere Informationen und Kontakte über:
Susanna Faust Kallenberg (Schwerpunkt Judentum und Naher Osten),
Andreas Herrmann (Schwerpunkt Islam),
Dr. Martin Repp (Schwerpunkt Asiatische Religionen)
Praunheimer Landstraße 206
60488 Frankfurt
Telefon: 069 97651811
E-Mail: [email protected]
zentrum-oekumene.de
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
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Zentrum Ökumene
Tragen Kerzen Rucksäcke? – Pilgern mal anders
Das Zentrum Oekumene ist seit Januar 2015 eine gemeinsame Einrichtung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und der
Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW). Sie finden bei
uns auch Beratung und Unterstützung in den Bereichen Friedensarbeit
und Friedensbildung.
Bei der „Ökumenischen Aktion Wanderfriedenskerze“ pilgern nicht
Menschen, sondern eine Kerze wandert von Gemeinde zu Gemeinde.
Sie wird in Gottesdiensten, Friedensgebeten und überall dort entzündet,
wo Menschen gemeinsam den Frieden zum Leuchten bringen wollen.
Die Idee zur Aktion entstand nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001. Evangelische, katholische und freikirchliche Gemeinden
entwickelten ein Friedensgebet, dessen verbindendes Element eine
große Kerze war. Seitdem werden jedes Jahr neue Kerzen gestaltet. Sie
bringen ein Gebetsanliegen zum Ausdruck für Menschen, die Opfer von
Terror, Gewalt und Krieg sind. Im dazu gehörenden „Kerzenrucksack“
gibt es Anregungen für Gottesdienste und Veranstaltungen zur Wanderfriedenskerze. Außerdem lädt ein Gästebuch dazu ein, Friedenswünsche
zu teilen.
Weitere Informationen und Kontakte über:
Sabine Müller-Langsdorf
Praunheimer Landstraße 206
60488 Frankfurt
Telefon: 069 97651811
E-Mail: [email protected]
zentrum-oekumene.de
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Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
Die Aktion Wanderfriedenskerze
startet jeweils am 1. September
(Internationaler Antikriegstag) mit
einem zentralen ökumenischen
Gottesdienst. Aus einer Kerze im
Jahr 2002 in Frankfurt wurden
im Jahr 2014 sieben Kerzen, die
in einem zentralen ökumenischen
Gottesdienst auf ihren Weg geschickt werden. Bis zum Buß-und
Bettag Ende November wandern
die Kerzen durch fast 200 katholische, evangelische und freikirchliche Gemeinden in ganz Hessen.
Abgeholt werden können sie in
Frankfurt, Gießen, Darmstadt,
Limburg und Mainz. Die Kerzenübergabe schafft Begegnung
zwischen Gemeinden und stärkt
das gemeinsame Eintreten für
Gerechtigkeit und Frieden.
Am Ende der Aktion werden die
Kerzen an Initiativen verschenkt,
die sich in besonderer Weise
für Gerechtigkeit und Frieden
einsetzen. So ging im Jahr 2014
eine Kerze in eine katholische
christliche Gemeinde im NordIrak, eine andere fährt mit einem
Kleiderkonvoi aus Neu-Isenburg
in die reformierte Gemeinde in
der West-Ukraine. Auch bei der
letzten Weltversammlung des
Ökumenischen Rates der Kirchen
wanderte eine Friedenskerze aus
Hessen mit dem Peace-Train von
Berlin bis Busan | Korea.
Von einem Partnerschaftsbesuch
zurückgekehrt hat es ein Teilnehmer so formuliert:
„Die ökumenischen Partnerschaften geben der Ökumene
ein Gesicht. Es fasziniert mich
zu wissen, dass der eine Glaube
uns über alle Grenzen hinweg
verbindet, dass der Glaube eine
weltweite Dimension hat. Als
Christ bin ich nicht allein. Es gibt
Menschen, die an mich denken,
die für mich beten.“
Oft entsteht daraus eine Sensibilität für die Nöte und Belange
der Partner, ein Engagement für
Gerechtigkeit, Frieden und faire
Handelsbeziehungen oder auch für
Versöhnungsarbeit vor allem mit
unseren osteuropäischen Partnern.
Die EKHN und ihre weltweiten Partnerschaften
Das Zentrum Oekumene ist seit Januar 2015 eine gemeinsame Einrichtung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und der
Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW). Zu den Aufgaben
gehört u. a. die Gestaltung der Beziehungen zu unseren Partnerkirchen in
Afrika, Amerika, Asien und Europa.
Die EKHN pflegt seit vielen Jahren offizielle Partnerschaften zu Kirchen in
Afrika, Asien, Europa und in den USA. Diese sind verschiedenen Regionen
in unsere Kirche zugeordnet und werden von engagierten Ehren- und
Hauptamtlichen getragen. Sie sind aus dem Wunsch nach einem ökumenisch gelebtem Glauben heraus entstanden und werden getragen durch
eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von gleichberechtigten Partnern.
Die ökumenischen Partnerschaften waren und sind Instrumente um mit
Christinnen und Christen aus anderen Teilen der Welt Glauben und Leben
zu teilen, sich gegenseitig zu entdecken und in einer globalisierten Welt
Kirche als weltweite Gemeinschaft zu erleben.
Die Partnerschaften haben ökumenische Lernprozesse angestoßen und
die Kirche verändert. In manchen Gemeinden werden in Gottesdiensten
regelmäßig Lieder aus den Partnerkirchen gesungen oder im Fürbittengebet die Anliegen der Partner aufgenommen und mit Kollekten gemeinsame Projekte unterstützt. In manchen Partnerschaften ist es zur Gewohnheit geworden einmal im Jahr einen Partnerschaftsgottesdienst mit
einer gemeinsamen Liturgie zu feiern. Durch die Begegnungen im Rahmen von Partnerschaftsbesuchen haben Gemeindeglieder neue Zugänge
zum Glauben gefunden. Der lebendige Glaube in den Partnerkirchen und
die Auseinandersetzung mit existenziellen Themen in den Partnerschaften
haben Menschen beeindruckt und nachdenklich gemacht.
Als Gemeinden sind Sie herzlich eingeladen, mit dabei zu sein.
Weiter Informationen und Kontakte über:
Friedhelm Pieper (Europa und USA),
Dr. Helga Rau (Afrika),
Dr. Johny Thonipara (Asien)
Praunheimer Landstraße 206
60488 Frankfurt
Telefon: 069 97 65 18 31
E-Mail: [email protected]
zentrum-oekumene.de
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
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Zentrum Ökumene
Evangelische Vielfalt – gemeinsam gestalten
Das Zentrum Ökumene ist seit Januar 2015 eine gemeinsame Einrichtung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und der
Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW). Sie finden bei
uns unter anderem Beratung und Unterstützung in Fragen der Beziehungen zu anderen christlichen Konfessionen und Kirchen sowie zu „Gemeinden anderer Sprache und Herkunft“.
Christliche Gemeinden anderer Sprache und Herkunft weisen uns auf
diese Vielfalt gelebten Christin- und Christ-Seins hin und bilden zudem
einen Stachel im Fleisch, der unsere Auffassungen von festgefügten
kirchlich-gemeindlichen Realitäten hinterfragt. 2001, bzw. 2004 hat die
EKHN als erste Landeskirche in Deutschland zwei dieser Gemeinden
aufgenommen: die Koreanische Gemeinde im Rhein-Main-Gebiet und
die Indonesische Kristusgemeinde Rhein-Main. Interkulturalität ist
mittlerweile (nicht nur im Rhein-Main-Gebiet) auch innerhalb des
gemeindlich gelebten christlichen Glaubens eine Realität – in jeder
Gemeinde, auch auf dem Land, leben heute Christinnen und Christen
mit einem „Migrationshintergrund“. Zunehmend brechen Gemeinden in
der EKHN auf und versuchen erste Schritte um mit dieser zunehmenden
kulturellen Vielfalt umzugehen. Da bleibt sicherlich nicht alles beim Alten
und um diese ersten Schritte hin zu einer adäquaten Öffnung muss
immer wieder neu gerungen werden. Wenn Sie sich als Gemeinde auf
diesen Weg begeben wollen und nach notwendigen Veränderungen und
Neuaufbrüchen suchen, beraten wir Sie gerne und vermitteln Kontakte
zu Gemeinden, die hier bereits erste Erfahrungen gemacht haben.
Weitere Informationen und Kontakte über:
Jörg Bickelhaupt
Praunheimer Landstraße 206
60488 Frankfurt
Telefon: 069 97651811
E-Mail: [email protected]
zentrum-oekumene.de
38
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
Im Zuge weltweiter Migration
kommen auch viele evangelische
Christinnen und Christen aus
anderen Kontinenten zu uns.
Nach dem hessischen Religionsmonitor sind rund 67 % der
Migrantinnen und Migranten
Christen. Lediglich 20 % sind
Muslime. Oft akzentuieren und
leben sie ihren christlichen
Glauben deutlich anders als wir.
Diese wachsende Vielfalt und die
intensiven Beziehungen zu den
„Gemeinden anderer Sprache und
Herkunft“ sind dabei das Gesicht
unserer Kirche zu verändern. In
den sozialen Einrichtungen der
Kirche wird die interkulturelle
Öffnung diskutiert und gefordert.
Und nicht zuletzt leben auch in
den Ortsgemeinden zunehmend
Menschen, deren kulturelle
Wurzeln außerhalb Deutschlands
liegen. Die Vielfalt in der EKHN
wächst und wenn sie sich weiterhin als eine Volkskirche verstehen
will, fordert dies zu einem gemeinsamen Nachdenken heraus,
wie diese Vielfalt gestaltet werden
kann.
Zentrum
Gesellschaftliche Verantwortung
Der Grüne Hahn
Jede Kirchengemeinde verbraucht
Heizenergie, Strom und Wasser.
Papier wird benötigt. Vielleicht
stehen Sanierungs- oder Baumaßnahmen an. Dabei werden
begrenzte Ressourcen verbraucht,
Luft, Boden und Wasser belastet, Tiere und Pflanzen in ihren
Lebensmöglichkeiten gefordert
oder gefährdet. Möchten Sie sich
über klimafreundliche Möglichkeiten informieren und einige davon
umsetzen?
Potenziale des Grünen
Hahns:
Erreichbar sind bis zu 10 % weniger Stromverbrauch, bis zu 25 %
weniger Wasserverbrauch und bis
zu 30 % weniger Wärmeenergieverbrauch (Heizung) sowie eine
Reduktion des Restmüllaufkommens.
Links:
kirum.de/index.php/umweltmanagementsysteme.html –
KirUm Netzwerk Kirchliches
Umweltmanagement
ekiba.de/html/content/
umweltmanagement_gruener_
gockel.html
Herausforderungen für Kirchenvorstände aus Sicht
des Zentrums Gesellschaftliche Verantwortung
1. Nachhaltigkeit
Eine Möglichkeit ist die Einführung des Grünen Hahns. Und so geht das:
Der Kirchenvorstand beschließt, das Umweltmanagementsystem in der Kirchengemeinde einzuführen.
Er nimmt Kontakt mit dem Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung auf. Dieses benennt einen Umweltauditor, der die Kirchengemeinde bei allen folgenden Schritten begleitet.
Die Kirchengemeinde gründet ein Umweltteam und benennt einen Umweltbeauftragten.
Das Team plant eine Auftaktveranstaltung. Dadurch wird der Grüne Hahn in der Gemeinde bekannt gemacht. Hier lassen sich Interessierte für das Umweltteam finden.
Schöpfungs- / Umweltleitlinien werden vom Umweltteam formuliert. Die Leitlinien beschreiben die grundsätzlichen Umweltziele der Gemeinde.
Es folgt die Bestandsaufnahme: Das Umweltteam erfasst die umwelt relevanten Daten, z. B. monatlich den Heizenergie-, Strom- und Wasser verbrauch sowie jährlich das Abfallaufkommen, die Reinigungsmittel
und die rechtlichen Grundlagen.
Das Umweltprogramm wird vom Team erstellt. Es enthält die konkreten
Verbesserungsmaßnahmen für einen Zeitraum von vier Jahren. Ein Ablaufplan und Verantwortlichkeiten werden festgelegt.
So entsteht Schritt für Schritt ein Umweltmanagementsystem. Dieses wird in den folgenden Monaten getestet. Die wichtigsten Ergebnisse werden vom Team in der Umwelterklärung zusammengefasst.
Der Umweltgutachter überprüft vor Ort die bisherigen Schritte und erklärt die Umwelterklärung durch seine Unterschrift für geltend
(Validierung). Der Erfolg der Gemeinde ist durch die Verleihung des kirchlichen Umweltzertifikats Grüner Hahn für alle sichtbar. Das
Umweltteam überprüft fortan jährlich die selbstgesteckten Umweltziele.
Das Zertifikat gilt für vier Jahre und kann dann erneuert werden.
kirchliches-umweltmanagement.de
Kontakt:
evangelisch-in-westfalen.de/
themen/gruener-hahn.html
Pfarrer Dr. Hubert Meisinger
Referat Umwelt und Digitale Welt
Telefon: 06131 2874450
E-Mail: [email protected]
Siehe auch: Synodenbeschluss
vom 24.04.2009
P farr e r D r . H u b e rt M e i s i n g e r ,
R e f e rat U m w e lt u n d
D i g i tal e W e lt
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
39
Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung
Nachhaltige Ernährung und fair gehandelte Produkte
Zum Kirchengemeindeleben gehören Feste, gemeinsames Essen und
Trinken bei Seniorenkreisen, in Kindertagesstätten oder bei Arbeitsbesprechungen. Selten macht man sich im Alltag Gedanken über die Herkunft der Lebensmittel. Aber es gibt viele einfache Möglichkeiten, den
Einkauf öko-fairer zu gestalten, Kosten niedrig zu halten und trotzdem
nicht auf Genuss zu verzichten.
Einige Anregungen: Kaffee und Tee können aus fairem Handel bezogen
werden. Obstsaft gibt es aus ökologisch arbeitenden Betrieben der
Region. Manche Kindertagesstätten abonnieren Gemüsekisten und versorgen die Kinder mit frischen, ökologischen und saisonalen Produkten.
Bei einer nachhaltigen Ernährungsweise geht es darum, etwas Neues
auszuprobieren und damit das eigene Verhaltensspektrum zu erweitern.
Seminare im Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung bieten Anregungen für und Informationen zu nachhaltiger Ernährung und geben
Orientierung im Kennzeichnungsdschungel.
Links:
zukunft-einkaufen.de
ecotopten.de
Siehe auch: Synodenbeschluss vom 21.11.2012
Naturnahe Gestaltung
kirchlicher Grundstücke
Wie viele Gärten, Rasenflächen
und versiegelte Böden gibt es in
Ihrer Kirchengemeinde?
Mit wenigen Mitteln können
Sie die Grundstücke naturnah gestaltet. Sähen Sie Wiesen anstatt Rasen.
Brechen Sie versiegelte Flächen wieder auf und legen Blühstreifen an oder pflanzen Schmetterlingsbüsche.
Stellen Sie Nistkästen auf. Hummeln, Bienen und
Schmetterlinge, aber auch die heimischen Vögel werden es Ihnen danken und Sie
selbst leisten ganz nebenbei einen Beitrag zur Erhaltung
der Artenvielfalt.
Kontakt:
Dr. Maren Heincke
Referat Ländlicher Raum
Telefon: 06131 2874447
E-Mail: [email protected]
D r . Mar e n H e i n c k e ,
R e f e rat L ä n dl i c h e r R a u m
40
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
Viele Kirchengemeinden sind
im Besitz von Land, das sie an
Landwirtinnen und Landwirte
verpachten. Pachtverträge haben
eine bestimmte Laufzeit. Danach
müssen die Grundstücke wieder
neu ausgeschrieben werden. Und
was dann? Wie geht man mit den
eingehenden Pachtwünschen um?
Wie trifft man eine Entscheidung?
Für juristische Fragen in Bezug
auf die Verpachtung von Kirchenland (genehmigungspflichtig)
steht Ihnen in der EKHN-Kirchenverwaltung die Abteilung „Grundstücksverwaltung und -angelegenheiten“ zur Verfügung:
Lutz Schinke
E-Mail: [email protected]
Telefon: 06151 405-337
2. Kirchenlandverpachtung
Erste Anregungen für ein transparentes und glaubwürdiges kirchliches
Handeln in Bezug auf eine gerechte Kirchenlandverpachtung können
folgende Vergabekriterien bieten:
Kirchenzugehörigkeit
Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche
Zugehörigkeit zur katholischen Kirche
Zugehörigkeit zu einer Kirche der „Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland“
Wirtschaftliche bzw. soziale Bedürftigkeit / Verträglichkeit
Ökonomisch erforderliche Mindestflächengröße von Betrieben
traditionell lange, kontinuierliche Verpachtung an den gleichen Pächter
räumliche Nähe des Pächterbetriebs zur Pachtfläche (Pächter aus dem Dorf)
Ökologische Verträglichkeit der Bewirtschaftung
Anerkannter Betrieb des ökologischen Landbaus
Einhaltung des kirchlichen Klärschlammverbots
Einhaltung des kirchlichen Anbauverbots von gentechnisch veränderten Pflanzen
Beitrag zur Landschaftspflege
Tierethische Kriterien
Artgerechte Tierhaltung
Höhe des Pachtpreisangebots
Die Kirchenvorstände müssen individuell entscheiden und die örtlichen
Kriterien gegeneinander abwägen. In einigen Landeskirchen gibt es transparente Punktesysteme für Verpachtungskriterien. In anderen Kirchengemeinden wird gelost.
Kontakt:
Dr. Maren Heincke
Referat Ländlicher Raum
Telefon: 06131 2874447
E-Mail: [email protected]
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
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Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung
3. Sonntagsschutz
Das ehrenamtliche Engagement im Kirchenvorstand ist von einer gesellschaftlichen Entwicklung betroffen, die in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat. Arbeitszeiten werden flexibler und erstrecken sich
oft sogar in Sonn- und Feiertage hinein. Immer mehr Menschen müssen
an Sonn- und Feiertagen arbeiten und immer mehr Menschen nutzen
verkaufsoffene Sonntage zum Einkaufen. Diese Flexibilität bietet Chancen,
bringt aber auch zum Teil erhebliche Belastungen für das Zusammenleben
im privaten wie im öffentlichen Raum mit sich.
Davon betroffen sind Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher selbst,
aber auch andere Ehrenamtliche in einer Kirchengemeinde und natürlich
alle Gemeindeglieder und alle Bürgerinnen und Bürger im Einzugsbereich
einer Kirchengemeinde.
Auch wenn in Hessen und Rheinland-Pfalz unterschiedliche Regelungen
für die Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen gelten, erweckt ein
Blick auf die in den Medien dargestellte Diskussion zum Sonntagsschutz
in den beiden Bundesländern den Eindruck, als ginge es den Kritikern
der verkaufsoffenen Sonntage in beiden Ländern nur um ein verzweifeltes
Rückzugsgefecht zum Schutz des Gottesdienstbesuches und zur Aufrechterhaltung längst überholter christlicher Traditionen. Das ist aber
nicht der Fall und verkürzt die tatsächlich geführte Debatte erheblich.
Sowohl in der Allianz für den freien Sonntag Hessen als auch in der
Allianz für den freien Sonntag Rheinland-Pfalz engagieren sich neben
evangelischen und katholischen Organisationen und Einrichtungen vor
allem auch Mitglieder der Gewerkschaft ver.di.
Sie alle verbindet die Einsicht, dass die zuverlässige Einräumung gleichzeitiger Ruhephasen für die Menschen in unserem Land ein hohes gesellschaftliches Gut ist, das nicht zuletzt dem sozialen Frieden dient. Diese
Einsicht wurde von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem
Jahr 2009 mit großer Klarheit formuliert und als unverzichtbarer Bestandteil unseres Rechtsstaates festgehalten. Menschen, die nicht in einem
der wenigen notwendig von Sonntagsarbeit betroffen Berufe – wie zum
Beispiel Polizei, medizinische Versorgung, Feuerwehr und jenen Berufen,
die unmittelbar der Erholung und Entspannung von Menschen dienen –
arbeiten, müssen vor dem Interesse sowohl der Unternehmer als auch der
Konsumenten geschützt werden.
42
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
Falls im Bereich Ihrer Kirchengemeinde Fälle auftreten, in denen der
Schutz des Sonntages infrage gestellt wird, nutzen Sie doch diese Gelegenheit zu einer nicht nur oberflächlichen Diskussion dieses Themas. Sie
werden staunen, wie tief diese Frage mit fast allen Aspekten des menschlichen Zusammenlebens verknüpft ist, und wie sie in ihrer Tiefe auch von
Menschen ohne religiöse Bindung unmittelbar verstanden wird. Hilfestellung und Orientierung erhalten Sie von der EKHN.
Auch die juristische Klärung kann ein Teil einer solchen gesellschaftlichen Debatte sein. Kirchengemeinden, die vor Gericht die Klärung einer
strittigen Frage rund um den Sonntagsschutz anstreben, sind beileibe
keine Spaßverderber, sondern tragen zur gesellschaftlichen Aufklärung
bei. Und wie die Erfahrung aus den vergangenen Jahren zeigt, ergeben
sich oft schon lange vor solchen juristischen Klärungsprozessen erstaunliche Koalitionen zwischen kirchlich engagierten Menschen und dem
Engagement nichtkirchlicher Personenkreise, die ganz neue Einblicke in
die gesellschaftliche Relevanz des christlichen Glaubens mit sich bringen. Auch in juristischen Fragen kann die EKHN Ihnen Information und
Beratung vermitteln.
Links:
sonntagsallianz-hessen.de
sonntagsallianz-rlp.de
Siehe auch: Synodenbeschluss vom 27.04.2012
Kontakt:
P f arr e r D r . R al f S troh ,
R e f e rat W i rts c ha f t u n d
F i n a n zpol i t i k
Pfarrer Dr. Ralf Stroh
Referat Wirtschaft und Finanzpolitik
Telefon: 06131 28744-56
E-Mail: [email protected]
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
43
Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung
4. Kommunales Engagement
Bereits heute schon beteiligen sich viele Kirchengemeinden als Träger
von Kindertagesstätten an den sozialpolitischen Aufgaben der Kommunen. Durch den Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen haben Städte
und Gemeinden weniger Geld für die Daseinsvorsorge und gleichzeitig
müssen sie zusätzliche Aufgaben von Bund und Ländern erfüllen. Die
Verschuldung wird steigen und die Abwanderung ebenfalls. Wenn weniger
Menschen in der Kommune leben, gehen zudem die Einnahmen aus der
Einkommenssteuer zurück. Ein Teufelskreis setzt ein.
Wie kann ein funktionierendes Gemeinwesen erhalten werden?
Für die Glaubwürdigkeit von Kirchengemeinden ist es unverzichtbar, dass
sie sich mit ihren Mitteln für die Verbesserung der Lebensbedingungen
der Nachbarinnen und Nachbarn engagiert. „Die Kirchensteuer ist ein Privileg, das uns verpflichtet, die Gesellschaft aktiv mitzugestalten“, so der
Kirchenpräsident Dr. Volker Jung. In der Öffentlichkeit werde Kirche auch
wahrgenommen, wenn sie Angebote außerhalb der Gemeinde mache wie
z. B. die Flughafenseelsorge.
Dafür bringen Kirchengemeinden einiges mit: laut jüngster Mitgliedschaftsuntersuchung der EKD ist die Bereitschaft von Kirchenmitgliedern,
sich ehrenamtlich zu engagieren, höher als in der Gesamtgesellschaft. Die
Kirchengemeinden haben Erfahrung in Beratungs- und Seelsorgearbeit
und, wie man bei der Unterstützung von Flüchtlingen heute sieht, auch
Erfahrung in der Organisation von elementarer Hilfe.
Durch ihr kommunales Engagement kann die Kirchengemeinde wesentlich
dazu beitragen, den sozialen Frieden in der Stadt oder der Gemeinde zu
erhalten.
Im Mai 2014 hat die Synode der
Evangelischen Kirche in Hessen
und Nassau das Projekt DRIN
(Dabei sein, Räume entdecken,
Initiativ werden, Nachbarschaft
leben, siehe „Diakonie“ S.46)
auf den Weg gebracht und drei
Millionen Euro für Angebote gegen
zunehmende Armut und wachsende Ausgrenzung zur Verfügung
gestellt. Voraussetzung für eine
Projektfinanzierung ist, dass sich
Kirchengemeinden gemeinsam mit
anderen Einrichtungen und Akteuren vor Ort zusammenschließen,
die unterschiedlichen Erfahrungen
und Stärken zusammenbringen
und gemeinsam einen Beitrag für
das Gemeinwesen leisten.
Links:
zgv.info
Perspektiefe Nr. 34: Regionale
Schrumpfung gestalten
Perspektiefe Nr. 35: Den Wandel
gestalten im Gemeinwesen
Siehe auch: Synodenbeschluss
vom 10.05.2014
Kontakt:
Oberkirchenrat Pfarrer Christian Schwindt
Telefon: 0631 28744-41
E-Mail: [email protected]
P f arr e r Chr i st i a n S c hw i n dt,
O b e rk i r c h e n rat
44
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
Das Zentrum Gesellschaftliche
Verantwortung bietet zusammen
mit dem Stabsbereich Chancengleichheit für die Mitarbeitenden
der EKHN regelmäßig Fortbildungen zu folgenden Fragen an:
Wie kann die eigene Berufs tätigkeit mit der Pflege von Angehörigen in Einklang
gebracht werden?
Was muss man tun, um nicht selbst krank zu werden?
Können Arbeitszeiten so eingeteilt werden, dass sie den Bedürfnissen der Mitarbeitenden
und ihrer Familien entgegen kommen?
Wie erhält man professionelle und vertrauenswürdige Unter stützung, wenn man die Angehörigen selbst nicht
pflegen kann?
Wie lässt sich professionelle Hilfe finanzieren?
Unterstützend wirken auch dasNetzwerk Familie und das Netzwerk Leben im Alter der EKHN.
5. Kirche als Arbeitgeber
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Die Themen rund um „Familien“ sind von herausragender Bedeutung für
Gesellschaft und Kirche (siehe auch „Gleichstellung“). Zuletzt hat dies
die Diskussion um die Orientierungshilfe der EKD „Zwischen Autonomie
und Angewiesenheit - Familie als verlässliche Gemeinschaft stärken“
nochmals deutlich gezeigt. Auch Kirchengemeinden sind hier auf vielfältige Weise sehr engagiert und es sollte auch in Zukunft ein starkes
Signal von Kirchengemeinden für Familien ausgehen. Dabei ist sowohl
darauf zu achten, dass der im Familienpapier der EKD vorgestellte
Familienbegriff – dieser sogenannte erweiterte Familienbegriff umfasst
alle familiären Beziehungen, in denen sich Menschen in Freiheit und
verlässlich aneinander binden, füreinander Verantwortung übernehmen
und fürsorglich und respektvoll miteinander umgehen – zum Orientierungsbegriff in der vielfältigen Arbeit mit und für Familien wird, und
zum anderen, dass Familien in ihren unterschiedlichen Lebensbezügen
Kirchengemeinden als Anwältin für ihre Anliegen wahrnehmen.
Dabei spielt auch das Thema „Kirchengemeinde als Arbeitgeber“ eine
große Rolle, insbesondere im Kontext der Vereinbarkeit von Beruf und
Familie: Nicht nur als Anbieter von Kindertagesstätten, sondern auch als
Dienstgeber für die eigenen Beschäftigten, stehen die Kirchengemeinden vor der Frage, wie sich die Pflege von kranken Kindern oder Eltern
und die Berufstätigkeit miteinander vereinbaren lassen?
Gerade da, wo Präsenzzeiten abzudecken sind, kann dies zu Unmut
im Team führen, wenn Mitarbeitende, wegen der Pflege von kranken
Angehörigen öfter ausfallen. Die betroffenen Mitarbeitenden erleben
dies selbst sehr häufig als zusätzliche Stressbelastung.
Unterstützende Links:
netzwerk-familie.ekhn.de
leben-im-alter.ekhn.de
Kontakt:
Heike Miehe,
R e f e rat A rb e i t u n d S oz i al e s
Heike Miehe, Referat Arbeit und Soziales
Telefon.: 06131 28744-45
E-Mail: [email protected]
Zu diesen und vielen anderen Themen gibt es ausführliche Informationen
auf der Internetseite des Zentrums Gesellschaftliche Verantwortung:
zgv.info
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
45
Diakonie
Sozial engagiert? Immer zusammen mit der Diakonie!
Weil Glaube und tätige Liebe zusammengehören, darum gehören Kirche
und Diakonie zusammen. In einer eigenen diakonischen Profilierung liegen
große Chancen für Kirchengemeinden. Umfragen belegen: Menschen
schätzen an den Kirchen in erster Linie ihr diakonisches Engagement. In
seiner Weltgerichtspredigt (Mt 25) nennt Jesus Christus die diakonische
Zuwendung zum Nächsten als das entscheidende Kriterium, an dem sich
festmachen lässt, ob ein Leben christlich, sinnvoll und gottgefällig geführt
wurde. Manchmal muss sich die Kirche an ihren diakonischen Auftrag
erinnern lassen.
Viele Kirchengemeinden haben es längst verstanden, dass sie Fragen der
Barmherzigkeit und Gerechtigkeit nicht einfach an die hauptamtlichen
Mitarbeitenden in der organisierten Diakonie wegdelegieren können.
Gemeindliche Diakonie und diakonische Einrichtungen sind aufeinander
angewiesen und ergänzen sich. Gemeinden, die sich nicht nur mit sich
selbst beschäftigen und immer weiter an gesellschaftlicher Bedeutung
verlieren wollen, sondern sich einen lebendigen Aufbruch im Geist der
Liebe wünschen, müssen ihren diakonischen Auftrag neu erkennen und
wahrnehmen. Dabei müssen sie nicht als Einzelkämpfer arbeiten oder sich
angesichts fehlender Fachkenntnisse selbst überfordern. Die Kolleginnen
und Kollegen von der Diakonie beraten und unterstützen sie gerne.
Egal ob Ihre Gemeinde Flüchtlinge unterstützen, die Lebensqualität von
älteren Menschen im Dorf verbessern oder sich politisch gegen Armut
engagieren möchte: Rufen Sie immer als ersten Schritt beim regionalen
Diakonischen Werk in Ihrer Nähe an. Laden Sie Vertreterinnen und Vertreter der Diakonie in Ihre Kirchenvorstandssitzungen ein. Besuchen Sie
als Kirchenvorstand diakonische Einrichtungen in Ihrer Umgebung. Oder
gestalten Sie gemeinsam Diakonie-Gottesdienste. Setzen Sie den Bericht
des Diakonie-Ausschusses selbstverständlich als ersten Punkt jeder
Tagesordnung. Damit zusammenwächst, was zusammengehört: Kirche
und Diakonie.
Weitere Informationen unter:
diakonie-rwl.de/cms/media/pdf/publikationen/2012-publikationen/
2012-05-18-HandreichungDiakoniepresbyterUndKirchenvorstaende.pdf
Kontaktadressen der regionalen Diakonischen Werke:
diakonie-hessen.de/ueber-uns/regionale-diakonische-werke.html
46
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
Es ist nicht genug, wenn die
Christen Frieden für sich selbst
suchen. Sie müssen Gerechtigkeit
für andere suchen.
Botschaft der 2. ÖRK-Vollversammlung,
Evanston 1954
„Als Mensch vor Gott zu leben
angesichts der Menschwerdung
Gottes kann also nur heißen,
nicht für sich selbst, sondern für
Gott und die anderen Menschen
dazusein … Nicht der religiöse
Akt macht den Christen, sondern
das Teilnehmen am Leiden Gottes
im weltlichen Leben.“
Dietrich Bonhoeffer, 1943 und 1944
Nicht ohne meine Nachbarn – Gemeinwesendiakonie
als Chance für Kirchengemeinden
Grundidee der Gemeinwesendiakonie ist, dass sich Kirchengemeinden,
diakonische Einrichtungen und andere Akteure gemeinsam an der
Erkundung und Gestaltung lokaler Räume und der Verbesserung von
Lebensverhältnissen beteiligen. Kirchengemeinden überschreiten so die
eigenen Milieugrenzen und werden wieder zu gefragten zivilgesellschaftlichen Akteuren und Partnern, die gesellschaftliche Verantwortung zum
Wohl der Menschen übernehmen. Hinter dieser Perspektive steht die
Vision von Kirchengemeinden, in denen die Mitglieder nicht unter sich
bleiben, sondern die sich öffnen, ihren Horizont erweitern und sich für
ihre Nachbarn interessieren.
Indem sich die Kirche gemeinwesendiakonisch ausrichtet, stellt sie
sich gemeinsam mit der Diakonie und weiteren Partnern den Herausforderungen der sich wandelnden Welt, gestaltet Sozialräume und
macht Lebensräume lebenswert. Indem sie ihrem eigenen Anspruch
treu bleibt, sich wirklich auf die Nächsten, also die Nachbarn bzw. die
Nachbarschaft einzulassen, erschließen sich ihr neue Perspektiven:
Gemeindehäuser werden zu Treffpunkten, soziale Angebote entstehen,
Begegnungen zwischen Menschen finden statt. Gemeinden können sich
als diakonische Gemeinden profilieren und als verlässliche Partnerinnen
im Gemeinwesen sichtbar und aktiv werden.
Die EKHN und die Diakonie Hessen haben gemeinsam die Initiative
DRIN (Dabei sein, Räume entdecken, Initiativ werden, Nachbarschaft
leben) auf den Weg gebracht, die gemeinwesendiakonische Projekte von
Kirchengemeinden finanziell fördert. Bis zum 6. November 2015 können
gemeinsam mit diakonischen Partnern Anträge gestellt werden. Ein
idealer inhaltlicher Auftakt für neue Kirchenvorstände!
Weitere Informationen unter:
drin-projekt.de
Kontakt:
Pfarrerin Margarete Reinel
Projektreferentin für Gemeinwesendiakonie bei der Diakonie Hessen
Telefon: 069 7947-6323
E-Mail: [email protected]
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
47
Diakonie
Gemeindearbeit immer auch durch die „Armuts-Brille“
betrachten
Die Sozialberichte der Bundesregierung und der Landesregierung belegen:
Es gibt immer mehr Menschen, die von Armut betroffen sind – garantiert auch in Ihrer Kirchengemeinde. Vielleicht erkennen Sie betroffene
Menschen nicht als Arme. Denn so treten Sie oftmals auch ganz bewusst
nicht auf. Überlegen Sie: Wenn Sie selbst arm wären, würden Sie wahrscheinlich auch alles tun, damit man es Ihnen nicht ansieht. Und darauf
angesprochen, werden die meisten Betroffenen es abstreiten. Aber viele
ältere Frauen haben kein Geld zum Heizen, für den Frisör oder für den Gemeindeausflug. Viele Kinder gehen ohne Schulbrot zur Schule und können
sich auf dem Gemeindefest kein Getränk kaufen. Viele Erwerbslose gehen
jeden Morgen mit dem Aktenkoffer aus dem Haus wegen der verletzenden Vorurteile gegenüber „Hartz IV“-Beziehern – denen übrigens auch in
Kirchenvorstandssitzungen nicht immer widersprochen wird.
In einer Selbstverpflichtung vom 8. Mai 2014 ermutigt die Synode der
EKHN Kirchengemeinden, dafür zu sorgen, dass ihre Angebote und Aktivitäten nicht zur Ausgrenzung armer Menschen beitragen, und sich intensiv
sozialanwaltschaftlich für die Interessen armer Menschen politisch zu
engagieren. Insbesondere im politischen Engagement könnten sich Kirche
und Diakonie ausgezeichnet ergänzen: Die Diakonie weiß, wo regional und
überregional die armutspolitischen Stellschrauben liegen, und die Kirche
kann aufgrund ihrer finanziellen Unabhängigkeit selbstbewusst auftreten.
Weitere Informationen unter:
diakonie-hessen.de/veroeffentlichungen/publikationen.html?eID=dam_
frontend_push&docID=2633
Kontakt:
Dr. Alexander Dietz
Stabsstelle Diakonische Kultur und Referent
für Armutspolitik bei der Diakonie Hessen
Telefon: 069 7947-6321
E-Mail: [email protected]
48
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
Das große ehrenamtliche Engagement ist begeisternd und ein
großer Schatz. Aber wir sehen
auch, dass Freiwillige an ihre
Grenzen kommen. Deshalb
brauchen sie zum einen Unterstützung, Entlastung und Fortbildung durch die Hauptamtlichen
der Diakonie. Aber Ehrenamtliche
müssen auch wissen, wohin sie
abgeben können. Auch dafür, also
für unabhängige Beratung und
psychosoziale Versorgung, gerade
im Hinblick auf die vielen, die
durch Erlebnisse im Herkunftsland, aber auch durch die gefährlichen Fluchtwege traumatisiert
sind, braucht es kompetente
Fachleute, mit denen Ehrenamtliche eng zusammenarbeiten.
Willkommenskultur für Flüchtlinge – Wie Kirchengemeinden den Segen der Gastfreundschaft erleben
können
Aktuell suchen viele Flüchtlinge Schutz und neue Lebensmöglichkeiten
in Deutschland. Darum ist es gut, dass sich so viele Menschen wie noch
nie in der Flüchtlingsunterstützung engagieren. Diese Unterstützer kommen aus vielen gesellschaftlichen Kreisen – gerade auch aus Kirchengemeinden. Denn für verfolgte und gefährdete Menschen einzutreten
und da zu sein, gehört von Beginn an zu den elementaren Aufgaben der
Christenheit und der Kirche. In dieser Tradition stehen Kirchengemeinden, die sich für Menschen einsetzen, deren Würde durch ihre Abschiebung in unmenschliche Lebensumstände angetastet wird und denen
eine Verletzung ihrer Menschenrechte droht.
Immer mehr Kirchengemeinden öffnen zurzeit ihre Türen für Menschen,
die von Abschiebung bedroht sind, und ermöglichen ihnen damit, zu
Atem, zur Ruhe und zur Besinnung zu kommen. Im besonderen Schutzraum eines Kirchenasyls erleben und erfahren oft nicht nur die Schutzsuchenden, sondern auch die Gemeinden den Segen der Gastfreundschaft als etwas Heilsames. Das gilt auch für die Menschen, die sich für
die Flüchtlinge engagieren. Die Entscheidung einer Gemeinde, Kirchenasyl zu gewähren, muss jedoch im Einzelfall sehr sorgfältig geprüft und
mit Fachleuten und Verantwortlichen in Kirche und Diakonie besprochen
werden.
Weitere Informationen unter:
diakonie-hessen.de/ueber-uns/arbeitsfelder/flucht-interkulturelle-arbeitmigration.html
Kontakt:
Pfarrer Andreas Lipsch
Leiter des Bereichs Flucht
Interkulturelle Arbeit, Migration bei der Diakonie Hessen
Telefon: 069 7947-6226
E-Mail: [email protected]
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
49
Diakonie
Für eine neue Kultur des Helfens und der Pflege
Helfendes alltägliches Handeln und Pflege sind wesentliche Aufträge
für Kirche und Diakonie. Immer mehr Menschen werden immer älter,
werden pflegebedürftig, erkranken an Demenz. Immer mehr pflegende
Angehörige benötigen Entlastung. Immer mehr Pflegekräfte leiden unter
der strukturellen Unterfinanzierung des Pflegebereichs. Viele Kirchengemeinden organisieren Besuchsdienste, übernehmen Verantwortung für
Diakoniestationen, unterstützen Hospizdienste – und tragen so zur Ermöglichung eines Lebens in Würde sowie zur gesellschaftlichen Teilhabe von
Menschen mit Pflegebedarf bei.
Eine neue Kultur des Helfens macht unser Land menschlicher, freundlicher und warmherziger. Diakonisches Handeln will dazu beitragen, denn
Gottes Liebe – für alle ohne Unterschied – ist das Band, das uns zur Gemeinde macht. Am Schluss des Tages ist nicht nur Geld gefragt, sondern
eine Wende der Wahrnehmung in unserer Gesellschaft, eine Wende, die
uns alle einübt in die Haltung der Barmherzigkeit im helfenden alltäglichen Handeln. Und es trifft uns ohne Ausnahme, dass wir schwach und
hilfebedürftig sind – in jedem Fall am Anfang und am Ende des Lebens,
nicht selten auch dazwischen. Mit unserem festen Glauben und unserer
nimmermüden Hoffnung kann es gelingen, dass Gottes Botschaft der
helfenden Liebe uns Beine macht.
Weitere Informationen unter:
diakonie-hessen.de/ueber-uns/arbeitsfelder/gesundheit-alter-undpflege.html
Kontakt:
Barbara Heuerding
Leiterin des Bereichs Gesundheit, Alter, Pflege bei der Diakonie Hessen
Telefon: 069 7947-6262
E-Mail: [email protected]
Diakonie Hessen – wir sind für Sie da!
Vorstand der Diakonie Hessen:
Pfr. Dr. Wolfgang Gern (Vorsitzender)
Dr. Harald Clausen
Dipl.-W.-Ing. Wilfried Knapp
Oberlandeskirchenrat Horst Rühl
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Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
Konfirmandenarbeit
Die Konfirmandenarbeit – ein fruchtbarer Acker auf
Gottes weitem Feld
Die Konfirmandenarbeit ist eines der stabilsten Arbeitsfelder der Evangelischen Kirche. Das belegen besonders die beiden großen bundesweiten Studien, die in den letzten Jahren zum Thema Konfirmandenarbeit
durchgeführt worden sind. Diese Studien belegen aber auch, dass sich
nicht nur die Bezeichnung „Konfirmandenarbeit“ gegenüber den Zeiten
des „klassischen Konfirmandenunterrichts“ verändert hat: Die Konfirmandenarbeit ist, unbeschadet des dienstlichen Auftrag, nicht mehr nur
eine Angelegenheit der Pfarrerin oder des Pfarrers. An vielen Orten arbeiten Pfarrerinnen und Pfarrer mit Teams von haupt- und ehrenamtlich
Mitarbeitenden zusammen. Auch in ihren Arbeitsformen entfernt sich
die Konfirmandenarbeit immer mehr vom „Konfi-Unterricht“ hin zu einer
Zeit vielfältiger Erfahrungen mit dem eigenen und dem Glauben anderer
Menschen. Konfi-Arbeit vollzieht sich in der Begegnung mit anderen Kirchenmitgliedern, mit der eigenen Kirchengemeinde und mit besonderen
kirchlichen Orten auch außerhalb der eigenen Gemeinde. Nicht zuletzt
ist sie wesentlich Begegnung Gleichaltriger. Die Jugendlichen sollen
spüren können: „Hier geht es um mich ganz persönlich!“
Wenn Jugendliche nach ihrer Konfirmation dem Sonntagsgottesdienst
zunächst wieder fern bleiben, ist dies keine Messlatte für Erfolg oder
Misserfolg der Konfirmandenarbeit. Denn das Gefühl der Zugehörigkeit
zur Kirche zeigt sich heute zunehmend weniger im Sinne eines lebenslangen, aktiven Treueverhältnisses zur Kirchengemeinde. Bindungen
existieren nicht weniger als früher, aber sie funktionieren anders,
ebenso wie die Mitwirkung in Kirche. Für die Jugendlichen ist ihre
Konfi-Zeit nicht der Einstieg (oder Ausstieg) aus einer dauerhaften und
ununterbrochenen Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen, sondern
ein ihnen wertvolles und zugleich zeitlich begrenztes Angebot ihrer
Kirchengemeinde – so die Studien links. Und wenn die Konfi-Zeit gelingt,
dann sind Jugendliche in ihrer weiteren Entwicklung immer wieder
ansprechbar für persönliches, häufig projektbezogenes Engagement,
beispielsweise für die Mithilfe bei Kinderbibeltagen, als Teamer in
kommenden Konfi-Jahrgängen oder zur Mitwirkung in einem Jugendgottesdienst. Eher selten suchen sie jedoch nach einer Jugendgruppe
mit regelmäßigen Treffen.
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
51
Konfirmandenarbeit
Noch etwas hat sich verändert: Die Konfirmation markiert nicht mehr so
deutlich wie früher den Übergang von der Jugend zum Erwachsensein.
Sie bietet Zeit und Hilfe zur Selbstvergewisserung und fokussiert die
Aufmerksamkeit auf wesentliche Fragen: Was macht mich aus? Auf wen
kann ich mich verlassen? Wer gehört zu mir und zu wem gehöre ich?
Das sind die Leitfragen der Konfi-Zeit, die Fragen nach der eigenen
Person, nach Familie, nach Freundschaft und nach Gott. Die Konfi-Zeit
gibt den Jugendlichen die Möglichkeit, genau diese für sie entscheidenden Fragen mit Hilfe der biblischen Überlieferungen und der christlichen
Grundüberzeugungen zu stellen und eigene Antworten zu finden.
Wie eingangs geschrieben: Die Konfirmandenarbeit ist – unbeschadet
des dienstlichen Auftrags- nicht nur eine Angelegenheit der Pfarrerin
oder des Pfarrers: Die Verantwortung für die Konfirmandenarbeit trägt
der Kirchenvorstand. Nach Artikel 13 der Kirchenordnung der EKHN
leitet er „…die Kirchengemeinde nach Schrift und Bekenntnis sowie
der auf ihnen beruhenden kirchlichen Ordnung und ist für das gesamte
Gemeindeleben verantwortlich.“ Die Lebensordnung der EKHN präzisiert
dies in Abschnitt 198 hinsichtlich der Konfirmandenarbeit: „Für Ziele
und Struktur der Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden ist
der Kirchenvorstand unter Beachtung der geltenden Rahmenvorgaben
verantwortlich.“
Unterstützung der Kirchenvorstände bei der Wahrnehmung dieser Verantwortung leistet unter anderem das Religionspädagogische Institut der
Evangelischen Kirche Kurhessen-Waldeck und der Evangelischen Kirche
in Hessen und Nassau. Ständig aktualisierte Tipps, Hinweise und Anregungen sowie ein Rahmenkonzept für die gemeindebezogene Gestaltung
der Konfirmandenarbeit finden sich auch unter der Internetadresse
konfirmandenarbeit-ekhn.de.
Kontakt:
OKR Pfarrer Sönke Krützfeld
Referat Schule und Religionsunterricht
Kirchenverwaltung der EKHN
E-Mail: [email protected]
52
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
Sozialforschung und Statistik
Sie erreichen diesen Dienst des
Referates für Sozialforschung und
Statistik der EKHN unter folgender Adresse, wenn Sie einen
Zugang zum Intranet haben:
http://geoinfo.ekhn.de/ekhn1/
Haben Sie sich schon einmal auf
einer Karte angesehen, wie Ihr
Kirchengebiet aussieht? Wenn Sie
sich das auf einer Straßenkarte
ansehen, bekommen sie vermutlich einen Eindruck, wie umfangreich die Fläche ist, die zu Ihrem
Zuständigkeitsbereich als Kirchenvorstand gehört.
Da finden sie Ihre Kirche, den
Kindergarten, das Gemeindehaus,
aber auch die Straßen, wo Ihre
Freunde und Bekannte wohnen,
die Ärzte, die Sozialstation, die
Schule und die Einkaufsmöglichkeiten. Vor Ihren Augen sehen Sie
Menschen, die Sie kennen, aber
vielleicht auch solche, denen es
nicht gut geht. Sie sehen auch die
Straße vor dem Kindergarten, die
noch nicht verkehrsberuhigt ist,
oder die Apotheke, die geschlossen werden soll, weil immer mehr
jüngere Menschen im Internet
einkaufen, oder Sie sehen ein
Wohngebiet, das soziale Probleme
hat.
In welchem Raum steht unsere Kirche? – Kirchliche
Zukunftskonzepte mit Hilfe von Sozialraumanalysen
Zur Kirchenvorstandswahl haben wir auch eine Landkarte verteilt, die
Karte des Glaubens. Darin sind die fünf Handlungsfelder unserer Landeskirche enthalten: Verkündigung, Seelsorge, Bildung, Ökumene und gesellschaftliche Verantwortung. Und wenn Sie genauer hinschauen, erscheinen
darin in anderer Weise auch die Menschen Ihrer Gemeinde in der Karte
vor Ihrem geistigen Auge und vielleicht auch Sie selbst.
Wenn Sie solche Bilder aus den verschiedenen Blickwinkeln für Ihre Arbeit
als Kirchenvorstand in der Leitungsfunktion für die Gemeinde wahrnehmen, dann sehen Sie auch Entwicklungen, die uns in den nächsten
Jahren mehr oder weniger beschäftigen werden: Der gesellschaftliche
Wandel, die demografische Entwicklung, Veränderung von Arbeitsplätzen
durch Digitalisierung, die Alterung der Gesellschaft, neue Lebensformen
und Lebensverhältnisse, das Zusammenleben in einer multikulturellen und
religionspluralen Gesellschaft etc. Solche und andere Faktoren werden
auch das kirchliche Leben in Ihrer Gemeinde beeinflussen.
Deshalb stellt sich heute die Frage für die Kirche, welche Rolle sie in diesen Veränderungen spielen wird, welche Aufgaben sie übernehmen wird.
Zuallererst stellt sich aber die Frage nach der Bedeutung des Glaubens,
und von den Kirchenmitgliedern her gedacht, wie sich persönliche Glaubensüberzeugungen verbinden mit diesen Entwicklungen.
Mit diesen vielfältigen Fragen zur Gestaltung des kirchlichen Lebens in
Ihrer Kirchen- und Ortsgemeinde werden Sie aber nicht alleine gelassen.
Wir stellen Ihnen individuell genau für Ihre Gemeinde passend ein für viele
Fragen relevantes Expertenwissen zur Verfügung, das Sie jederzeit auch
selbst über das kirchliche Intranet abrufen können. In einen Fachbegriff
gefasst, können Sie auf Daten und Karten der Sozialraumanalyse zurückgreifen. Ein kircheneigenes Geo-Informationssystem wie Sie das aus
Google kennen, steht Ihnen ebenso zur Verfügung aber auch persönlicher
Rat und Unterstützung. Sozialraum bedeutet aber nicht nur die Daten zu
sozialen Lagen in der Gemeinde, sondern meint auch den kulturellen,
den wirtschaftlichen, den politischen Raum und schließlich den Lebensraum in Ihrer Gemeinde. Darin finden sich insbesondere die unterschiedlichen Menschen in ihren kulturellen und sozialen Milieus. In der
Vergewisserung dieser vielfältigen Perspektiven und in den Entscheidungen für Ihr kirchliches Handeln erschließt und verbindet sich dann
auch der Raum des Glaubens. Als Beispiel für eine direkt von ihnen
abrufbare Karte sehen Sie einen Kartenausschnitt einer Gemeinde. So,
wie Sie hier als Beispiel in einem kleinen Pop-up-Fenster den Zugang
zu einer Gemeinde sehen, so lassen sich vielfältige kirchenstatistische
und sozialräumliche Information Ihrer Gemeinde, von Dekanaten und
Regionen auf der Karte abrufen.
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
53
Sozialforschung und Statistik
Sie erreichen diesen Dienst des Referates für Sozialforschung und
Statistik der EKHN unter folgender Adresse, wenn Sie einen Zugang
zum Intranet haben: geoinfo.ekhn.de/ekhn1/
Das Beispiel der Geo-Karte zeigt eine von vielen möglichen Nutzungen.
Welche Fragen an den „Gestaltungsraum Kirche“ für ihre Gemeinde Bedeutung hat, liegt in Ihrer Planung und Entscheidung für die kommende
Wahlperiode des Kirchenvorstandes.
Damit Sie noch eine genauere Vorstellung bekommen, welche Fragen
die Daten und Karten beantworten können, haben wir als Beispiel einige
Fragen zusammengetragen, die von Gemeinden an uns gestellt wurden.
Wenn Sie für Ihre Leitungsaufgabe für die Gestaltung Ihres KirchenRaumes Informationen von uns zur Nutzung der Daten oder für sozialräumliche Analysen benötigen, dann wenden Sie sich gerne an uns.
Kontakt:
Kirchenverwaltung der EKHN
Dezernat 1, Sozialforschung und Statistik
Paulusplatz 1
64285 Darmstadt
Telefon: 06151 405-280
Fax: 06151 405-555280
E-Mail: [email protected]
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Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
Gemeindefragen in
sozialwissenschaftlicher
Perspektive an den
sozialen Raum
Welche Altersgruppen, welche
soziale Struktur kennzeichnet
die Gemeinde und welche
Milieus?
Wie tragfähig sind die sozialen
Netze in der Gemeinde, ihre
Vereinsstruktur, wie steht es mit
Festen und sozialen und politi schen Traditionen?
Wie wird die künftige Personal situation aussehen?
(Pfarrerinnen und Pfarrer, Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen etc.)
Wie groß ist Ihr ehrenamtliches
Potenzial?
Was unterscheidet die Gemeinde
von anderen und was wird sich in den kommenden Jahren
ändern?
Wie sehr partizipiert die Kirchen gemeinde an positiven / negativen Bedingungen der Ortsgemeinde?
Welche Infrastruktur ist vor handen und wie wird diese sich in den kommenden Jahren
ändern? ( Kindergärten,
Schulen, Jugendtreffs, Senio rentreffs, Altersheime, städti sche Zentren, Einkaufszentren, Sportstätten etc.?)
Was könnten Gottesdienste / Veranstaltungen / Feste / Events / Orte sein, die über die eigene Gemeinde hinaus dem regiona len Raum eine Identität geben?
Gibt es Ideen und Wege, eine
Gemeinde mit schwachen
sozialen Bindungen und Netzen
zu stärken?
Fundraising und Mitgliederorientierung
Ansprechpartner:
Fundraising: Die ersten Schritte in der Gemeinde
Angelika Vasold –
Referentin Fundraising
Die Herausforderungen der Kirchengemeinde von Morgen heißen u. a.
demographischer Wandel und zurückgehende Kirchensteuereinnahmen.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) prognostiziert, dass der
Anteil der Kirchensteuerzahler bis zum Jahr 2030 um ein Drittel sinken
wird, die Kirchensteuereinnahmen sogar um die Hälfte. Ein guter Grund
also, mit Fundraising, das sich um dauerhafte Unterstützung kirchlicher
Arbeit bemüht, zu beginnen.
Matthias Pape – Referent
Mitgliederorientierung
Als Kirchengemeinde verfügen Sie über gute Ausgangsbedingungen für
das Fundraising wie z. B.:
stabile Beziehungen
Präsenz Vorort
Beziehungsnetzwerk
Datenbank
Ein hohes Maß an regionaler Verbundenheit und die stark ausgeprägte
Bindung der Mitglieder an ihre Kirchengemeinde bieten gute Chancen
für das Gelingen von Fundraising Projekten.
Gerne unterstützen wir Sie in Ihren Überlegungen, wenn es z. B. um die
Hinweis: Rechtsauskünfte
zu Fragen des Stiftungrechts
erteilt auch Oberkirchenrätin
Sabine Langmaack aus
dem Stabsbereich Recht der
Kirchenverwaltung:
[email protected]
Sanierung der Kirche,
Restaurierung der Orgel,
Gestaltung des Kirchplatzes,
Finanzierung der Gemeindepädagogen Stelle,
Errichtung eines Förderkreises / Fördervereins oder Stiftung,
Umgestaltung des Außengeländes ihrer Kindertagesstätte
oder um vieles mehr geht. Der Kirchenvorstand entscheidet über
Finanzen und freut sich, wenn Spenden eingenommen werden. Ein Ziel
des Fundraising ist es, zu den Spendern eine langfristige Beziehung
herzustellen und Spenden als gute – und möglichst kontinuierliche –
Ergänzung zu den Haushaltsmitteln zu sehen.
Überlegen Sie in Ihrem Kirchenvorstand, ob Sie sich diesem neuen
Arbeitsfeld widmen wollen und überlegen Sie, wer in Ihrer Gemeinde
für das Fundraising geeignet sein könnte. Kommunikative, Kreative,
Querdenker und Planer sind gut geeignet, Internet- und WebsiteKompetenzen wünschenswert.
Das notwendige Handwerkszeug kann z. B. bei der Fundraising Akademie in Kooperation mit dem Referat Fundraising und Mitgliederorientierung der EKHN erlernt werden. Weitere Angebote wie dem jährlichen
Fundraising-Forum Frankfurt und die regelmäßig stattfindenden AfterWorkShops bieten Gelegenheit zur Weiterqualifizierung.
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
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Fundraising und Mitgliederorientierung
Mitgliederorientierung: Wie erreichen wir (welche)
Mitglieder?
Aus dem Bereich der Mitgliederorientierung stehen Kirchengemeinden
vielerorts vor folgenden Herausforderungen und Fragestellungen:
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Wie sind wir erkennbar:
a) Profil „Unsere Kirchengemeinde ist ...“
b) äußerlich klar erkenn- und wahrnehmbar?
Wie viele „Ehemalige“ gibt es in Ihrer Gemeinde? Sie sind nicht mehr Kirchenmitglieder, aber weiterhin evangelische getaufte Christen! Möchten Sie diese Menschen ansprechen?
Möchten Sie in Ihrer Gemeinde für die Taufe „werben“? Wie viele Kinder zwischen 0 und 10 Jahren leben in Ihrer Gemeinde und sind nicht getauft?
Wie wird sich Ihre Gemeinde demografisch entwickeln? Was sind die altersspezifischen Angebote Ihrer Gemeinde?
Manche Kirchenmitglieder werden zukünftig höhere Erwartungen an ihre Gemeinde, an ihre Kirche stellen, andere werden immer weniger von kirchlicher Arbeit wissen und sich auch nicht für sie interessieren.
Was bedeutet ein solches Verhalten für Ihre Gemeinde?
Für Kirchenmitglieder ist es gut zu wissen, dass die Kirche da ist, aber sie nehmen nicht am kirchlichen Leben teil – was bedeutet das für Ihre Gemeinde?
Menschen reden am ehesten im geschützten Rahmen – z. B. zu Hause am Küchentisch, also im privaten Umfeld – über Fragen des
Glaubens. Wie können Sie mit Menschen über die Frohe Botschaft
ins Gespräch kommen?
Die Amtshandlungen – Taufe, Konfirmation, Trauung, Bestattung – sind für Kirchenmitglieder wichtige Begegnungspunkte mit ihrer Kirche. Was bedeutet das für das kirchliche Leben in Ihrer Gemeinde?
Neben Gemeindebrief, Mitteilungen in der lokalen Presse geschieht Kommunikation heute auch im Internet und den Sozialen Medien. Bietet Ihre Gemeinde eine Homepage, einen Newsletter an?
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
Kontakt:
KR Pfarrer Matthias Pape, Komm. Leitung, Mitgliederorientierung
E-Mail: [email protected]
Telefon: 06151 405-501
K R P f arr e r Matth i as Pap e ,
K o m m . L e i t u n g , M i tgl i e d e r or i e n t i e r u n g
Angelika Vasold, Fundraising
E-Mail: [email protected]
Telefon: 06151 405-221
fundraising-evangelisch.de
plusevangelisch.blogger.de
Umfassenden Überblick bietet der Ordner „Fundraising in Kirche und
Diakonie“
Literatur (in Auswahl) zur Mitgliederorientierung:
A n g e l i ka Vasold,
F u n dra i s i n g
„Engagement und Indifferenz – Kirchenmitgliedschaft als soziale Praxis“,
V. EKD-Erhebung über Kirchenmitgliedschaft, Hannover 2014
„Von außen sieht man anders – Mitgliederorientierung in der Gemeinde“,
Handbuch Kirchenvorstand Bd. 1, 2009
Gemeinde nah am Menschen“, Ksenija Auksutat, Göttingen 2009
„Hinaus ins Weite – Gehversuche einer milieusensiblen Kirche“,
Michael N. Ebertz, Hans-Georg Hunstig (Hg.), Würzburg 2008
„Kirchenbindung. Praktische Theologie der mediatisierten Kommunikation“,
Gerald Kretzschmar, Göttingen 2007
„MitMenschen gewinnen – Wegmarken für Mission in der Region“
Kirche im Aufbruch Bd. 2, Hans-Hermann Pompe, Thomas Schlegel
(Hg.), Leipzig 2011
„Milieus praktisch“, Claudia Schulz, Eberhardt Hauschildt, Eike Kohler,
Göttingen 2008
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
57
Kooperation: Miteinander auf dem Weg
zu gemeinsamen Zielen
In den letzten Jahren entscheiden sich Kirchengemeinden immer öfter,
eine engere Kooperation mit Nachbarkirchengemeinden zu suchen. Der
Anstoß dazu kommt manchmal von außen, wenn z. B. zur Umsetzung
der neuen Dekanatssollstellenpläne gemeinsame Pfarrdienstordnungen
entwickelt oder pfarramtliche Verbindungen eingegangen werden. Sehr
häufig kommt der Anstoß aber auch von den beteiligten Kirchenvorständen mit ihren Pfarrerinnen und Pfarrern selbst, die erkennen, dass ihre
Gemeinden durch gegenseitige Unterstützung etwas gewinnen können:
seien es attraktivere Angebote durch eine gemeinsame Konfirmandenoder Chorarbeit, oder eine Entlastung im Bereich der Verwaltung durch
eine Zusammenarbeit der Gemeindebüros.
Einige Kirchengemeinden schließen sich mit anderen Kirchengemeinden
zusammen und machen dabei weitgehend gute Erfahrungen. In der
Zukunft dürfte dieser Trend noch zunehmen, da das neue Zuweisungssystem für Kirchengemeinden ab 2016 Gemeindezusammenlegungen
nicht länger finanziell benachteiligt.
Daneben bietet das Kirchenrecht der EKHN vielfältige Möglichkeiten mit
Nachbargemeinden zu kooperieren, so dass bestimmte Arbeitsbereiche
gemeinsam gestaltet und verbindlich geregelt werden, die Gemeinde
aber als selbständige Kirchengemeinde erhalten bleibt. Hier sind
insbesondere die nach dem Verbandsrecht gebildeten Arbeitsgemeinschaften zu nennen. Für die Zusammenarbeit im Pfarrdienst stehen die
gemeinsame Pfarrdienstordnung und die pfarramtliche Verbindung zur
Verfügung. Die aktuell gültigen Rahmenbedingungen werden im Laufe
der neuen Kirchenvorstands-Amtsperiode überarbeitet und weiterentwickelt, um den sich verändernden Anforderungen Rechnung zu tragen.
Häufig können konkrete Herausforderungen von Engagierten in den
Gemeinden zunächst aber auch unabhängig von kirchenrechtlich festgelegten Formen gemeinsam angegangen werden, wie z. B. in Konfirmandenprojekten oder aktuell in der Flüchtlingsarbeit.
Kontakt:
Pfarrer Thomas Eberl, Referat Seelsorge und Beratung
Kirchenverwaltung der EKHN,
Koordinationsstelle Kirchengemeinden und Dekanate
64276 Darmstadt
Telefon: 06151 405-387
E-Mail: [email protected].
58
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
Am Anfang stehen immer ganz
konkrete Fragestellungen,
Anforderungen und Probleme,
die Sie in Kooperation mit Ihren
Nachbarkirchengemeinden lösen
wollen oder auch müssen.
Gerne unterstützen wir Sie in
der Kirchenverwaltung, die
jeweils passenden Möglichkeiten
und Formen der Zusammenarbeit
zu finden. Wenden Sie sich hierzu
an die Koordinationsstelle Kirchengemeinden und Dekanate im
Referat Seelsorge und Beratung,
die auch die Koordination mit den
weiter zuständigen Fachreferaten
und Arbeitszentren übernimmt.
Zum Einstieg in die Planung
konkreter Kooperationsprozesse
wird außerdem in Zusammenarbeit mit dem IPOS ein eigenes
Beratungsmodul vorgehalten
und finanziell unterstützt. Eine
exemplarische Übersicht der
unterschiedlichen Möglichkeiten
kirchengemeindlicher Zusammenarbeit mit einer biblisch-theologischen Einordnung und konkreten
Praxisbeispielen aus der EKHN
erscheint zum Beginn der neuen
Amtsperiode im Oktober 2015.
Kooperation in Organisation und Verwaltung
Durch Kooperation
in Organisation und
Verwaltung Handlungsspielräume gewinnen
Projekt „Gemeinde
weiterDenken“
Aufgabe des Kirchenvorstandes
ist es, die Kirchengemeinde zu
leiten. Mit seiner Wahl bringt
jedes Kirchenvorstandsmitglied
seine Bereitschaft zum Ausdruck
selbst Verantwortung für das Gemeinwesen Kirchengemeinde als
Ganzes zu übernehmen. Da die
Kirchengemeinde als öffentlichrechtliche Körperschaft durch den
Kirchenvorstand handelt, bedeutet diese Gesamtverantwortung
die persönliche Wahrnehmung
von zum Teil neuen, ungewohnten Funktionen mit denen die
Kirchengemeinde am kirchlichen
und gesellschaftlichen Leben teilnimmt. Sei es als Arbeitgeberin,
Bauherrin oder Finanzverantwortliche, aber auch beispielsweise
als Veranstalterin einer Jugendfreizeit.
Die Arbeit des Kirchenvorstands ist von vielfältigen Organisationsaufgaben und Verwaltungstätigkeiten geprägt, die gleichsam das notwendige
Handwerkszeug für die Gestaltung des Gemeindelebens bilden. Dabei
wird die Kirchengemeinde insbesondere von ihrer Regionalverwaltung
unterstützt. Trotzdem verbleiben der Kirchengemeinde Aufgaben,
die nur in ihrer Verantwortung als Körperschaft und damit durch den
Kirchenvorstand erledigt werden können, in dem dieser Entscheidungen
trifft, Aufsichtspflichten wahrnimmt und Informationen zur Verfügung
stellt. Umso wichtiger ist es, in der Kirchengemeinde über eine gute
eigene Arbeitsorganisation zu verfügen. Angesichts der finanziellen
Rahmenbedingungen ist aber in vielen Kirchengemeinden der Spielraum für die Ausstattung des Gemeindesekretariats häufig begrenzt,
die Befassung der Pfarrerinnen und Pfarrer mit organisatorischen und
verwaltungstechnischen Fragen steht in Konkurrenz zu seelsorgerlichen
Aufgaben. Zudem schränkt ein bedachter Umgang mit ehrenamtlicher
Zeit die Bandbreite realisierbarer Aktivitäten ein.
Herausforderung nachbarschaftliche Kooperation
Eine zentrale Herausforderung wird es deshalb sein, Gemeinde weiter(zu)denken. Weiterdenken bedeutet in diesem Zusammenhang, neue
zukunftsorientierte Konzepte in Nachbarschaft mit anderen Kirchengemeinden oder auch in einem regionalen Zusammenhang zu entwickeln.
Ein Schlüssel für den zukünftigen Erhalt eigener Handlungsspielräume
wird darin liegen, in Kooperation zwischen Kirchengemeinden Synergien
zu schaffen, in dem durch Arbeitsteilung, die zu leistende Arbeit auf
mehrere Schultern verteilt wird und die Finanzierungsspielräume durch
eine gemeinsame Mittelverwendung insgesamt erhöht werden. So
kann mit der Bündelung administrativer Tätigkeiten in gemeinsamen
Beschäftigungsverhältnissen ein erhöhter Stellenumfang erreicht
werden, der wiederum die Verlässlichkeit der Verwaltungsabläufe in
den beteiligten Kirchengemeinden und damit das Leitungshandeln
der Kirchenvorstände stärkt.
Nach dem Motto „Nicht alle Kirchengemeinden müssen alles machen,
aber das, was sie machen, besonders gut“ eröffnet die Kooperation
von Kirchengemeinden bis hin zur Dekanatsebene die Chance, sich auf
eigene Stärken zu besinnen und gleichzeitig von den Ideen und Erfahrungen anderer Kirchengemeinden zu profitieren. Vielleicht verfügt eine
Kirchengemeinde im Umkreis bereits über ein gelungenes Konzept der
Jugendarbeit, das bei einer gemeinsamen Umsetzung auch Kinder und
Jugendliche der eigenen Gemeinde anspricht und eine Bündelung, der
dafür eingesetzten Mittel ermöglicht. Die Zusammenarbeit im Gemeindebüro kann beispielsweise die Ansprechbarkeit aller Kirchengemeinden
erhöhen, ebenso Vertretungsmöglichkeiten schaffen und damit für mehr
Kontinuität in der Bearbeitung der täglichen Vorgänge sorgen.
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
59
Kooperation in Organisation und Verwaltung
Förderprojekt der Kirchenleitung
Ihre Ideen zählen
Solche Konzepte können jedoch nicht nur einem Strukturmodell folgen
und dürfen damit nicht „von der Stange“ sein. Vielmehr müssen sie individuell von allen Beteiligten gestaltet und getragen werden.
Seit Anfang 2014 fördert deshalb das gesamtkirchliche Projekt „GEMEINDE weiterDENKEN - Entwicklung und Erprobung von Kooperationsund Delegationsmodellen in der Region“ innovative Konzepte der Zusammenarbeit von Kirchengemeinden in Verwaltungsaufgaben. Etliche
Kirchengemeinden haben diese Möglichkeit bereits genutzt, um sich
beispielsweise durch Bildung eines gemeinsamen Gemeindebüros oder
eine abgestimmte Arbeitsweise gegenseitig zu stärken und Freiräume
zur Gestaltung des gemeindlichen Lebens zu gewinnen.
Voraussetzung für eine Bewerbung ist lediglich eine Idee, die
von allen Beteiligten mitgetragen
wird und zu den Bedingungen
vor Ort passt. Das kann eine
gemeinsame Materialbeschaffung sein, die Vernetzung der
Gemeindebüros und Abstimmung
der Öffnungszeiten für bessere
Vertretungsmöglichkeiten, die
gebündelte Erledigung einzelner
Aufgaben wie das Meldewesen
oder die Kirchbuchführung bis
hin zu einer Zusammenlegung
von Gemeindebüros und der
Beschäftigung gemeinsamer
Mitarbeitender.
Vorschläge erproben
Kirchengemeinden, die eine Kooperation anstreben, in ihren Gesprächen
aber Unterstützung bei der Konkretisierung von Zusammenarbeitsfeldern benötigen, stellt das Projekt auf Anfrage Themenvorschläge und
Hilfestellung bei der Ausarbeitung zur Verfügung.
Sie sind der Auffassung, dass
auch weniger mehr sein kann?
Die Erprobung konkreter Ideen zur
Vereinfachung von Abläufen und
zur Aufgabenkritik kann ebenso
in die Förderung aufgenommen
werden, wie die Zusammenarbeit
mit einer Regionalverwaltung.
Zudem fördert das Projekt
auch Modelle, die sich über die
eigentlichen Verwaltungsaufgaben
hinaus das Ziel setzen, Vorhandenes gemeinsam besser zu nutzen.
Kirchengemeinden, die zum Beispiel Interesse an einer gemeindeübergreifenden Jugendarbeit,
einem Gebäudenutzungskonzept
im Verbund mehrerer Kirchengemeinden, einer Kooperation
im Küster- und Organistendienst
durch abgestimmte Gottesdienstzeiten oder einer gemeinsamen
Öffentlichkeitsarbeit haben,
können daher ebenfalls einen
Projektantrag stellen.
60
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
Das bietet eine Projektteilnahme
Die Projektförderung soll es den teilnehmenden Modellen erleichtern,
die Startbedingungen für eine Zusammenarbeit herzustellen. Sie kann
beispielsweise für notwendige Investitionen in die Infrastruktur eines
Gemeindebüros genutzt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang
mit der Kooperation stehen oder für anfängliche zusätzliche Personalkosten. Je Modell ist nach Prüfung der geplanten Aufwände eine Förderung bis zu 30.000 Euro möglich.
Ergänzend stehen zur Unterstützung der Umsetzung begleitende Moderationstage des IPOS sowie Mittel für besondere Schulungsbedarfe zur
Verfügung.
Über die Aufnahme in das Projekt und den Umfang der Projektförderung
entscheidet nach Prüfung ein von der Kirchenleitung beauftragtes
Vergabegremium. Die Projektteilnehmer verpflichten sich mit der Aufnahme, das Modell drei Jahre lang zu erproben.
Keine Antragsfrist!
Um nach den Kirchenvorstandswahlen möglichst vielen weiteren
Initiativen die Gelegenheit für eine Bewerbung zu geben, wird auf eine
zeitliche Begrenzung der Aufnahme in die Projektförderung verzichtet.
Bis zum Verbrauch der vorgesehenen Fördermittel können somit Projektanträge im Referat Organisationsentwicklung und Qualitätsmanagement der Kirchenverwaltung eingereicht werden. Die dazu notwendigen
Antragsformulare sind im Intranet der EKHN abrufbar oder können im
Referat angefordert werden.
Kontakt:
Anfragen und Anträge richten Sie bitte an:
Kirchenverwaltung der EKHN,
Referat Organisationsentwicklung und Qualitätsmanagement
Timo Keller
Ulrike Vieten
Telefon: 06151 405-281
E-Mail: [email protected]
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
61
Gut organisiert Freiräume gewinnen
Herausforderungen und Anregungen
Gesellschaftliche Rahmenbedingungen
Christlichen Glauben in einer pluralen Gesellschaft zu leben, bekommt
auch für evangelische Christinnen und Christen zunehmend individuellen Charakter. Immer verschiedenartiger und differenzierter werden
die Wünsche, die an die Kirche und damit auch an die Kirchengemeinden gerichtet werden. Wenn Dekanate und Kirchengemeinden auch in
Zukunft gemeindliches Leben sichern wollen, brauchen sie den Mut zu
größerer Verschiedenartigkeit und Beweglichkeit.
Kirchenvorstandsarbeit gut organisieren –
Geschäftsordnung und Pfarrdienstordnung
Ein neugewählter Kirchenvorstand soll für die nächsten sechs Jahre
die Kirchengemeinde leiten. Hierzu ist es erforderlich, dass sich alle
Mitglieder zu einem Team zusammenfinden, dem es gelingt, die vor
ihm liegenden Aufgaben zu bewältigen und andere Gemeindemitglieder
einzubeziehen. Ein blühendes Gemeindeleben fällt nicht von Himmel und
muss gut gepflegt werden. Dabei ist eine gute innere Organisation der
Kirchenvorstandsarbeit von großem Vorteil. Der Gesetzgeber verpflichtet daher alle Kirchenvorstände, sich selbst eine Geschäftsordnung zu
geben, in der geregelt wird, wer welche Aufgabe wahrnimmt und welche
Ausschüsse mit welchen Kompetenzen eingesetzt werden.
Da auch die Pfarrerinnen und Pfarrer der Kirchengemeinde Teil des Kirchenvorstands sind, sieht der Gesetzgeber vor, dass auch ihre Aufgaben
in der Gemeinde in einer Pfarrdienstordnung gemeinsam mit dem Dekanatssynodalvorstand festgelegt werden. Sind Pfarrerinnen und Pfarrer
für mehrere Kirchengemeinden zuständig, ist eine gemeinsame Pfarrdienstordnung für alle betroffenen Pfarrerinnen und Pfarrer gemeinsam
von allen beteiligten Kirchenvorständen zu erstellen.
Zu Beginn einer Amtsperiode sollen die Kirchenvorstände so die innere
Struktur ihrer Zusammenarbeit und Aufgabenverteilung regeln, sodass
sie auf dieser soliden Basis ihre tägliche Leitungsarbeit gut beginnen
können. Die Kirchenverwaltung hat eine Muster-Geschäftsordnung und
Muster-Pfarrdienstordnungen entwickelt, die im Internet zur Verfügung
stehen und Ihnen Grundlage und Anregung sein sollen.
62
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
Sich mit den unterschiedlichen theologisch-kirchlichen sowie
lokalen Traditionen auseinanderzusetzen, kann dazu führen, dass sich Neues entwickelt. Hierdurch können Kirchen-
gemeinden den sich rasant verändernden gesellschaftlichen Bedingungen möglicherweise besser gerecht werden als in den bisherigen kirchlichen Strukturen und Arbeitsformen.
Vorhandene personelle und finanzielle Möglichkeiten und
das kreative wie ideelle
Potential könnten verstärkt oder besser ausgeschöpft werden (Synergieeffekt).
Kirchliche Angebote, die für
eine Gemeinde allein nicht mehr zu finanzieren wären, können erhalten oder neu aufgebaut werden.
Kirchenmitglieder, die bislang nicht zu erreichen waren,
werden angesprochen.
Wird der Prozess hin zur
Partnerschaft öffentlich vermittelt, tritt die Kirchengemeinde und so auch die Kirche in die gesellschaftliche Öffentlichkeit und wird beachtet.
Zukunft gestalten – Kirchengemeinden schließen
sich zusammen
Wenn aufgrund des demographischen Wandels die Zahlen der Kirchenmitglieder, der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schrumpfen und das Kirchensteueraufkommen
zurückgeht, wenn Zuweisungen gekürzt und Stellenpläne reduziert werden, wenn es für die einzelne Kirchengemeinde immer schwieriger wird,
ihre Gebäude zu unterhalten und sich das ehrenamtliche Engagement
auf immer weniger Menschen konzentriert, ist es sinnvoll, mit anderen
Kirchengemeinden zusammenzuarbeiten, um die Arbeit der Gemeinden
vor Ort in den fünf Handlungsfeldern der EKHN
Verkündigung, geistliches Leben, Kirchenmusik,
Seelsorge und Beratung,
Bildung, Erziehung und Arbeit mit Zielgruppen,
Gesellschaftliche Verantwortung und diakonisches Handeln,
sowie Ökumene
erhalten und fortführen zu können. Das kirchliche Recht der EKHN
bietet unterschiedliche rechtliche Formen der Zusammenarbeit. In der
Regel ist die Wahl der Form abhängig von den verschiedenen Ursachen,
Gründen, der jeweiligen Ausgangssituation und vor allem dem Ziel einer
Zusammenarbeit. Beispielsweise kann ein Zustand wieder hergestellt
werden, den es vor 50 bis 60 Jahren einmal gab. Denn in den 50erund 60er-Jahren des letzten Jahrhunderts wurden insbesondere in
den Ballungsräumen der Großstädte zahlreiche Kirchengemeinden neu
gegründet. Vielleicht ist es im ländlichen Raum sinnvoll sich zu fragen,
ob viele kleine, selbständige Kirchengemeinden mit nur wenigen hundert Gemeindemitgliedern noch die angemessene Struktur in einer von
Landflucht betroffenen Region sind.
Interessant für Kirchengemeinden sind vor allem die Arbeitsgemeinschaft und der Gemeindezusammenschluss.
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
63
Gut organisiert Freiräume gewinnen
Gemeindezusammenschluss – ein Prozess mit
Chancen und Risiken
Wenn sich Kirchengemeinden zusammenschließen, geht das nicht von
heute auf morgen. Es ist ein umfassender Prozess. Er berührt die historisch gewachsene theologisch-kirchliche und regionale Identität und
greift in sämtliche Beziehungs- und Sachstrukturen der einzelnen Kirchengemeinden ein. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich
neu orientieren. Gemeindeglieder müssen sich mit einer veränderten
Gemeindestruktur vertraut machen. Kirchengemeinden müssen sich in
der Öffentlichkeit neu verankern. Für viele Kirchengemeinden dürfte das
aber der Königsweg sein, um gemeinsam mit anderen wieder Freiräume
für neue inhaltliche Arbeit zu gewinnen.
Entschließen sich Kirchengemeinden zum Gemeindezusammenschluss,
entsteht eine neue gemeinsame Kirchengemeinde. Die neue Kirchengemeinde ist Rechtsnachfolgerin der bisherigen Einzelgemeinden und tritt
automatisch in alle Rechte und Pflichten ein.
Materialien:
Rechtlicher Leitfaden zur Kirchengemeindeordnung (KGO)
Rechtlicher Leitfaden zur Kirchengemeindewahlordnung (KGWO)
Rechtlicher Leitfaden zu Dekanatssynodalordnung (DSO) und
Dekanatssynodalwahlordnung (DSWO)
Handreichung zur Verwaltungsprüfung
Muster-Vereinigungsvertrag
Fahrplan für den Gemeindezusammenschlus
Muster-Geschäftsordnung für den Kirchenvorstand
Über den Gemeindezusammenschluss sind zunächst die
betroffenen Gemeindemitglieder
in einer Gemeindeversammlung
zu informieren. Anschließend ist
ein Vereinigungsvertrag auszuarbeiten und abzuschließen. Ein
Vertragsmuster der Kirchenverwaltung steht hierfür im Internet
zur Verfügung.
Nach Unterzeichnung des Vereinigungsvertrages können die
beteiligten Kirchenvorstände den
Antrag auf Gemeindezusammenschluss an die Kirchenverwaltung
stellen. Vorher ist die zuständige
Pröpstin oder der zustände Propst
zu informieren und die Zustimmung
des Dekanatssynodalvorstands
einzuholen. Die Mitarbeitervertretung hat gem. § 38 des
Mitarbeitervertretungsgesetzes
ein Mitwirkungsrecht in organisatorischen, wirtschaftlichen
und sonstigen Angelegenheiten.
Im Regelfall muss daher auch
die Mitarbeitervertretung dem
Gemeindezusammenschluss
zustimmen.
Muster-Beschlussvorlagen für Kirchenvorstandssitzungen
Muster-Tagesordnung für Kirchenvorstandssitzungen
Muster-Protokoll für Kirchenvorstandssitzungen
Muster-Übergabeprotokoll beim Wechsel im Kirchenvorstandsvorsitz
Muster-Pfarramtsübergabeprotokoll
64
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
Der Gemeindezusammenschluss
wird durch die Kirchenverwaltung
im Auftrag der Kirchenleitung
ausgesprochen, die Vereinigungsurkunde wird im Amtsblatt
veröffentlicht. Die bisherigen
Kirchenvorstände bilden nunmehr
einen gemeinsamen Kirchenvorstand. Die Mitglieder der jeweiligen
Kirchenvorstände behalten ihr
Amt solange, bis die laufende
Wahlperiode zu Ende ist (§ 33 KGO).
Personalrecht
Für folgende Fragestellungen sind
wir zuständig bzw. bieten wir
unsere Unterstützung an:
Der Kirchenvorstand ist gemäß § 21 KGO Anstellungsträger der Mitarbeitenden in der Kirchengemeinde und führt die Dienstaufsicht.
Kirchliches Arbeitsrecht
Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses
Das Einstellungsverfahren
Leitfaden für Vorstellungsgespräche
Störungen im Arbeitsverhältnis (Abmahnung)
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
Kündigungsschutz
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Mitarbeitervertretungsrecht
Fragen rund um den „Dritten Weg“, Dienstgemeinschaft
Stellenbewertung
Er ist dabei an die durch die Arbeitsrechtliche Kommission beschlossenen Regelungen (insbesondere die kirchliche Dienstvertragsordnung)
gebunden und wird z. B. in der Personalverwaltung durch die zuständige
Regionalverwaltung unterstützt.
Im Intranet finden Sie unter der
Rubrik „Personal“
einen Muster-Aufhebungsvertrag
eine Muster-Abmahnung
eine Muster-Änderungskündigung
ein Muster für ordentliche und außerordentliche Kündigungen
eine Muster-Empfangsbestätigung der Kündigung und
Muster-Zeugnisse
Mit allgemeinen Informationen über staatliche Vorgaben, oder auch
kirchliche Veränderungen, werden die Kirchenvorstände durch Rundschreiben und Merkblätter des Referates Personalrecht informiert.
In Streitfällen oder bei Rechtsfragen, sowie in Gerichtsverfahren,
erhalten diese darüber hinaus individuelle Unterstützung. Das Referat
Personalrecht bearbeitet neben Fragen des Arbeits- und Dienstrechts,
auch Mitarbeitervertretungsrechtliche Fragestellungen und unterstützt
bei notwendigem Stellenabbau. Ferner bildet die Stellenbewertung einen
Arbeitsschwerpunkt.
Die angegliederte Stellenbörse ist bei der Veröffentlichung von Stellenausschreibungen im kirchlichen Intranetportal der EKHN, als auch im
überregionalen Stellenportal der EKD anzusprechen und kümmert sich
um die entsprechende Veröffentlichung.
Anfragen richten Sie bitte an:
[email protected]
Über alles Wichtige rund ums Dienst- und Personalrecht wird über
Rundschreiben, Merkblätter etc. informiert.
Wichtig: Je früher Sie sich in diesen Fragen an uns wenden, umso
mehr schaffen Sie damit in der
Regel die Möglichkeit, dass wir
gemeinsam mit Ihnen gut überlegen können, welche Schritte wie
gegangen werden können, um zu
guten Lösungen für alle Beteiligten zu kommen.
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
65
Die Zentrale Konfliktberatungsstelle
Für ein faires und respektvolles Verhalten in der EKHN
Die Herausforderungen: Kennen Sie solche oder
ähnliche Situationen?
Gemeindepädagoge und Pfarrerin streiten. Es geht um die nächste
Konfirmandenfahrt. Die Pfarrerin hat den Gemeindepädagogen fest
eingeplant. Die Pfarrerin rechnet damit, dass der Gemeindepädagoge
mitkommt – wenn nicht für die Jugendarbeit, für was ist er denn sonst
da?! Und der Gemeindepädagoge hat das Gefühl, er kann es niemandem recht machen. Wie zueinander kommen?
Im Team der Kita scheint es seit einiger Zeit zwei Lager zu geben: die
einen, mit ihnen die Kita-Leitung, möchten endlich die Inklusion auch
in der Kita umsetzen. Die anderen sagen: „Wir haben doch kaum die
Umstellung auf U3 verarbeitet. Jetzt lasst doch endlich mal Ruhe einkehren! Wir werden schon jetzt den Größeren nicht mehr gerecht, weil
unsere Zeit vorne und hinten nicht reicht“. Wie geht der Kirchenvorstand
damit um, wenn ihm das Thema vorgelegt wird oder er es mitbekommt?
Aktuelle gesellschaftliche Streitfragen gehen manchmal mitten durch
die Gemeinde: Wie steht die Gemeinde zur neuen Moschee in der
Nachbarschaft – geht der KV zu einem offiziellen Antrittsbesuch? Das
Dekanat bittet darum, eine von Abschiebung bedrohte Familie aufzunehmen. Wie stellt man sich dazu? Interkulturalität und Interreligiosität
fordern die Gemeinden heraus. Manche fordern klare Antworten und
Positionierungen, andere sagen, die gibt es nicht. Manchmal prallen
dabei Kirchen-, Pfarr- und Gemeindebilder aufeinander und führen zu
Auseinandersetzungen. Wie lässt sich hierfür ein guter Prozess für
Wahrnehmung und Verständigung aufbauen?
Sind Gemeindemitglieder Kunden oder Mitglieder der Kirche oder
beides nicht? Können sie Angebote erwarten, die besondere Wünsche
im Hinblick auf Taufen, Trauungen und Beerdigungen verwirklichen?
Werden Pfarrpersonen damit zu Zeremonienmeistern degradiert oder
gehört es zu ihren Aufgaben, Menschen in ihren lebensgeschichtlichen
Übergängen bedarfsorientiert zur Seite zu stehen? Hier gehen die
Erwartungen stark auseinander und erzeugen Spannungen. Wie können
diese Unterschiede fruchtbar miteinander ins Gespräch gebracht und in
gemeinsam getragene Entscheidungen überführt werden?
66
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
In jedem Konflikt liegt eine
Chance, eine positive Veränderung auf den Weg zu bringen.
Häufig entstehen gemeinsame
Prioritäten, eine gemeinsame
Ausrichtung oder innovative
Ideen nicht durch harmonische
Gespräche, sondern erst durch
sachliche Auseinandersetzungen
und fruchtbares Austragen von
Differenzen. Ein konstruktiver
Umgang mit Konflikten und eine
erfolgreiche Konfliktbearbeitung
erzeugen produktive Energie für
die weitere Zusammenarbeit. In
jedem Konflikt liegt aber auch die
Gefahr, soziale Beziehungen oder
langjährig erarbeitete Früchte der
Arbeit zu zerstören. Dabei zeigt
die Erfahrung, je früher Konflikte
angesprochen und bearbeitet
werden, desto größer die Chance,
das in ihnen liegende Entwicklungspotenzial zu nutzen und das
destruktive Potenzial zu begrenzen!
Die Chancen: Entwicklungspotenzial von Konflikten
nutzen und destruktives Potenzial begrenzen
Konflikte sind nichts Ungewöhnliches. Sie sind normal und alltäglich.
Häufig macht sich jedoch das destruktive Potenzial breit, welches auch
in Konflikten liegt: Konflikte wirken sich auf das Wohlbefinden sowohl
der ehren- als auch hauptamtlichen Mitarbeitenden aus und beeinflussen das Arbeitsklima. In zugespitzten Fällen machen sie krank und arbeitsunfähig oder legen die Arbeit eines ganzen Kirchenvorstands lahm.
Die Kunst besteht darin, das konstruktive, entwicklungsförderliche
Potenzial in Konflikten zu heben und zu nutzen und die belastenden,
destruktiven Anteile zu überwinden.
Hinweis (wie neben beschrieben): Die zentrale
Konfliktberatungsstelle
arbeitet in einem geschützten
Rahmen der Vertraulichkeit.
Bei Konflikten können Sie
sich mit dienstrechtlichen
Fragen auch an die Abteilungen „Personalrecht“ und
„Gemeinderecht“ der Kirchenverwaltung wenden. Ihr
dienstrechtlicher Ansprechpartner bei Konflikten ist der
Dekanatssynodalvorstand
vor Ort.
Zahlreiche Konflikte lassen sich mit Hilfe des gesunden Menschenverstands und eines guten Willens durch klärende Gespräche unter den
Beteiligten oder mithilfe eines guten Rats aus dem direkten Umfeld
bearbeiten und lösen. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen es
ratsam ist, Unterstützung zu holen. Dieses zu tun ist kein Zeichen von
Schwäche oder Misserfolg, sondern im Gegenteil: Es zeigt einen professionellen Umgang mit herausfordernden Situationen!
Für schon genannte und viele andere Konfliktlagen hat die EKHN eine
qualifizierte, kostenfreie, vertrauliche und schnell reagierende Unterstützung eingerichtet. Alle Haupt- und Ehrenamtliche können sich
jederzeit direkt an die Zentrale Konfliktberatungsstelle wenden. Davon
erfährt niemand etwas. Das weitere eigene Vorgehen kann ruhig und
geschützt beraten werden.
Kontakt und weiterführende Informationen:
Die Ansprechpartnerin für die Bearbeitung von Konflikten und den
Umgang mit Mobbing sowie Informationsveranstaltungen zum Thema ist
die zentrale Konfliktbeauftragte der EKHN:
Elke Breckner
Konflikt-Handy: 0151 15181419
Konflikt-E-Mail: [email protected]
Elk e B r e c k n e r ,
K o n f l i ktb e a u f tragt e
Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Handreichung zum
Umgang mit Konflikten, Mobbing, Grenzverletzungen und sexualisierter
Gewalt (Februar 2015), zu beziehen über folgende Internetseite:
ipos-ekhn.de/konfliktmanagement-der-ekhn.html
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
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Projekt Doppik
Umstellung des Rechnungswesens auf die Doppik
Die 11. Kirchensynode der EKHN hat beschlossen, ihr Rechnungswesen
von der erweiterten Kameralistik auf die Doppik (Doppelte Buchführung
in Konten) umzustellen. Dies soll nicht für alle Körperschaften gleichzeitig erfolgen, sondern stufenweise. In der Erprobungsphase 2015
erfolgt in drei sogenannten Pilotregionen die Umstellung schon zum
01.01.2015:
in der Gesamtkirche,
in der Regionalverwaltung Starkenburg West,
in der Regionalverwaltung Wiesbaden-Rheingau-Taunus
sowie für sämtliche dort angeschlossene Kirchengemeinden, Dekanate
und sonstige Körperschaften.
Aus den dort gemachten Erfahrungen (einschließlich Fehlern) gilt es zu
lernen und für die weiteren Kassengemeinschaften bis zu deren Umstieg
am 01.01.2017 entsprechende Anpassungen vorzunehmen.
Weshalb der Umstieg?
Mit der Einführung der kaufmännischen Buchführung soll die Anschlussfähigkeit an die Kenntnisse kommender Generationen in Hauptund Ehrenamt gesichert werden. Natürlich sind weder das bisherige
kamerale noch das kaufmännische Rechnungswesen selbsterklärend.
Dennoch ist letzteres deutlich verbreiterter und dasjenige, welches
in den einschlägigen Aus- und Fortbildungsgängen behandelt wird.
Auch Sie als Ehrenamtliche werden in ihrem hauptberuflichen Umfeld
eher mit dem Geschäftsbericht Ihrer Organisation konfrontiert als mit
einem kameralen Haushalt oder gar Jahresabschluss. Denkt man an
das kirchlich-diakonische Netz der Einrichtungen, in deren Gremien die
EKHN Vertretungsfunktionen wahrnimmt, wird der Umgang mit Bilanzen
und Ergebnisrechnungen unerlässlich.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil liegt in der automatischen Verknüpfung
zwischen Mittelherkunft und Mittelverwendung bei der Buchung. Damit
wird auch die begrenzte Nutzung von Vermögen, etwa Gebäuden, sichtbar und bezieht dies in Planungsentscheidungen vor Ort mit ein (z. B.
Mittel für Instandhaltung reservieren oder Nutzungskonzepte ändern).
68
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
Was ändert sich?
Weitere Gründe und gleichzeitig wesentliche Ziele des Doppikprojekts:
Am Ende der Einführungs- und
Umstiegsprozesse stehen folgende Änderungen im Mittelpunkt:
Transparenz schaffen
a) über Ziele und Inhalte kirchlichen Handelns
b) über Art und Höhe der dafür eingesetzten Ressourcen
c) über Vermögens- und Schuldenverhältnisse
Um landeskirchen- und
EKD-weit aussagefähig zur kirchlichen Aufgaben- und Handlungsvielfalt zu sein, erfolgen die Planungen und Buchungen in einer einheit lichen und detaillierteren
Datenbasis.
Die Verantwortlichkeiten für Aufgabensteuerung (Kirchen vorstand) und ordnungs gemäßer Buchführung (Regio nalverwaltung) sind klar
getrennt.
Bilanzen werden Auskunft über Mittelverwendung und -herkunft
im Jahresabschluss geben.
Der Haushalt plant und vollzieht die Veränderungen zwischen zwei Bilanzstichtagen als
Ergebnisrechnung mit Erträgen und Aufwendungen, Rück lagenbewegungen und
Investitionen.
Die wesentlichen Veränderungen
für die Kirchengemeinden erläutert die Broschüre „Kleiner Leitfaden Doppik“, die Sie spätestens
mit dem ersten doppisch aufgestellten Haushalt 2017 von Ihrer
Regionalverwaltung erhalten. Sie
können sie auch gerne im Intranet
unter Projekt Doppik abrufen.
Vergleichbarkeit herstellen z. B. der Ressourceneinsätze bei ähnlichen Inhalten wie z. B. Verwaltungen oder Bildungseinrichtungen
Entscheidungsgrundlagen liefern
a) zur Planung und Steuerung der inhaltlichen Ausrichtung
b) zum Einsatz von Ressourcen und ihrer Finanzierbarkeit
Substanzerhalt ermöglichen – im Sinne einer intergenerativen
Gerechtigkeit – über 2025 hinaus: Vermeidung zusätzlicher
Investitionsstaus im Interesse der
Handlungsspielraum für Kirchensteuerverwendung
Mitglieder
Handlungsspielraum für Stellen und Gehälter
Mitarbeitenden
Handlungsspielraum für Schwerpunktsetzungen
Leitungsgremien
Für Sie als Ehrenamtliche bietet das Projektteam zusammen mit der
Ehrenamtsakademie die Informationsveranstaltung „Lesehilfe“ für
den doppischen Haushalt und die Bilanz an. Sie wird seit Frühjahr 2015
in den Pilotregionen und ab 2016 dekanatsweise angeboten und auf der
Website der Ehrenamtsakademie angekündigt. Fragen zur Umstellung
können Sie darüber hinaus jederzeit an das Doppikteam richten unter
[email protected].
Kontakt:
EKHN Kirchenverwaltung
Dezernat 3, Finanzcontrolling
Paulusplatz 1
64285 Darmstadt
Telefon: 06151 405-570
Timm Ohnesorg
Fachkonzepte Doppik
operativer Leiter und Projektkoordinator
E-Mail: [email protected]
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
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Kirchliche Gebäude
Segen und - oder Last
Mit der Wahl zum Kirchenvorstand sind Sie Eigentümer geworden –
und damit ganz plötzlich steinreich- nicht nur in Bezug auf die Steine,
sondern auch in Bezug auf die Gebäudewerte. Denn meist steckt der
größte Teil des gemeindlichen Vermögens und damit der Verpflichtung
in den Gebäuden und den Grundstücken.
Viel von dem was Ihre Kirchengemeinde ausmacht, spielt sich in diesen
Gebäuden ab. Sie geben ein besonderes Zeichen in unsere Gesellschaft.
Mit dem Angebot, der Qualität, dem Zuschnitt und dem Potenzial
prägen die Gebäude auch nach außen das Bild Ihrer Kirchengemeinde
ähnlich einer Visitenkarte.
Sicher kennen Sie „Ihre“ Gebäude als Gemeindemitglied schon – die
Kirche, das Pfarrhaus, das Gemeindehaus oder Gemeindezentrum,
eventuell einen Kindergarten, Wohnhäuser und vielleicht auch mehr.
Die meisten Menschen identifizieren sich mit ihren Orten als Heimat
neben Sprache, Mentalität, Atmosphäre, sozialen Netzen auch über
Bauwerke.
Verantwortung
weil die öffentliche Bedeutung Ihrer Gebäude, die kirchliche Kultur und die darin enthaltene
Aufgabe der Bewahrung der Schöpfung messbar und
ablesbar sind,
weil alle, die in Ihre Gebäude kommen, darauf vertrauen, diese sicher und gefahrenfrei nutzen zu können,
weil Sie Ihr Kirchvermögen schützen, nachhaltig und nutzungsorientiert entwickeln und vertrauensvoll und fürsorglich an die nächsten
Generationen von Kirchenvorständen weitergeben wollen.
Chancen
Gerade die sakralen Bauwerke stehen aber nicht nur für Kontinuität,
sondern spiegeln auch den sozialen und kulturellen Wandel, insbesondere die jeweilige spirituelle Situation einer Zeit wieder.
Kirchen sind daher Orte, die Sinn eröffnen und zum Leben helfen können, Orte der Gastfreundschaft und Zuflucht. Sie sind Räume, die Glauben symbolisieren, Erinnerungen wach halten, Zukunft denkbar werden
lassen, Beziehungen ermöglichen: zu sich selbst, zur Welt, zu Gott.
Dies unterscheidet unsere Gebäude verantwortlich in einer besonderen
Wirkung.
Als Eigentümer werden sie ab jetzt aber auch noch ganz anders Ihren
Blick auf die Gebäude richten, denn mit dem Eigentum kommen die
Verantwortung, die Chancen und vielleicht auch die Last.
70
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
weil Ihre Gebäude auch gebaute Einladungen sind, sie
erzählen eine Geschichte und sind häufig über lange Zeit geprägte Orte.
Im besten Fall machen sie auf Ihre
Gemeinde und die evangelische
Gemeinschaft neugierig und
vermitteln zusammen mit den
inhaltlichen Angeboten die Attraktivität Ihrer Kirchengemeinde.
Bauen ist zudem oft auch mit
Aufbruch, Erneuerung und
zukunftsorientierten Impulsen
für ein aktives Gemeindeleben
verbunden - Sie können diese
Aufgabe auch aktiv und gemeinschaftsbildend nutzen.
Last
weil die Entscheidungen, wie
die Gebäude in Zukunft aus sehen sollen und wo die
eigenen, aber auch gesamt kirchlichen Ressourcen mit Blick auf die Zukunft eingesetzt werden müssen, nicht einfach sind.
weil Sie auch im Umgang mit
Ihren Gebäuden ein Vorbild sind und sich Kritik und vielleicht nachvollziehbaren, jedoch unrealistischen
Wünschen gegenüberstehend behaupten und erklären müssen.
weil sich bei Problemen die Lösungen manchmal nicht aufdrängen, Entscheidungen fast immer auch nachvollzieh bare, abgewogene Kompromisse benötigen, und Sie sich dafür auch den Diskussionen aus setzen müssen.
weil die ehrenamtliche Aufgabe Bauen viel Arbeit macht,
kompliziert ist und auch Risiken birgt.
Pflege, Unterhaltung und der
Betrieb der vielfach öffentlich
genutzten Gebäude verlangen
einigen Aufwand, personell aber
auch finanziell. Bei anstehenden
größeren Baumaßnahmen sollte
ein Kreis von Ehrenamtlichen z. B.
in einem Bauausschuss dies in
der Aufgabe der Bauherrenschaft
der Kirchengemeinde gemeinsam
verantworten und arbeitsteilig an
der Umsetzung und dem auch für
die Gemeindearbeit belebenden
schönen Ergebnis einer Baumaßnahme mitwirken.
Umso höher schätzen wir Ihr ehrenamtliches Engagement in diesem
Bereich und unterstützen Sie dabei. Schön wäre es, wenn Sie im Kirchenvorstand zwei Personen mit Einsatz und Interesse für die Aufgaben
rund um die Gebäude und Grundstücke als Verantwortliche benennen
können. Vielleicht gibt es zukünftig auch gemeindeübergreifend Kirchenvorstände, die sich mit einem gewissen Schwerpunkt dieser ehrenamtlichen Aufgabe in einer Gruppe widmen möchten und ebenso im Austausch voneinander in der Erfahrung und Unterstützung profitieren.
Die MitarbeiterInnen und Mitarbeiter der Kirchenverwaltung im Bereich
kirchliches Bauwesen und Liegenschaften unterstützen sie darin inhaltlich, methodisch und finanziell.
Im Bereich der Liegenschaften finden Sie Ansprechpartner zu den
Themen Grundstücke, Verpachtung, Vermietung, sowie An- und Verkauf
von Immobilien. Für die überwiegende Zahl der Verträge sind kirchenaufsichtliche Genehmigungen erforderlich, die das Referat Liegenschaften erteilt. Besonders interessant kann die Zusammenarbeit mit dem
Liegenschaftsreferat werden, wenn Sie über wenig oder nicht genutzte
Grundstücke bzw. Grundstücksteile wie z. B. zu große Außenbereiche
um Gebäude, übergroße Pfarrhausgärten etc. sowie Acker- oder
Wiesengrundstücke in der Nähe zu bebautem Gebiet verfügen. Durch
Entwicklung von Bauland kann in diesen Fällen ein nicht unerheblicher
Mehrwert zu Gunsten Ihrer Kirchengemeinde entstehen.
Das Liegenschaftsreferat unterstützt Sie außerdem in allen rechtlichen
Fragen um die Immobilien (Baurecht, Mietrecht, Erbbaurecht, Nachbarrecht etc.) bis hin zur Vertretung vor Gericht.
In den Referaten Kirchliches Bauen sind die Kirchenarchitekten in der
Region und in der zentralen Kirchenverwaltung für alle Fragen rund um
die Gebäude, Kirche, Gemeindehaus, Pfarrhaus und Kita Ihre ersten
Ansprechpartner.
Bei der Vorbereitung und Abwägung der baulichen Prioritäten, der
Planung von Baumaßnahmen, bei der Einschaltung von Architekten
und Fachplanern, in Fragen der Denkmalpflege, der Wirtschaftlichkeit,
der Gestaltung, aber auch der technischen Umsetzung im Bereich
der Nachhaltigkeit, wie ökologisches Bauen und Förderungen zur
Energieeinsparung und der Finanzierung der Maßnahmen werden Sie
beraten, begleitet durch die notwendigen Gremienentscheidungen
bis zur kirchenaufsichtlichen Baugenehmigung, die die Baufreigabe mit
den entsprechenden Zuschüssen enthalten.
Auch bei der Abwicklung der Baumaßnahmen werden Sie unterstützt,
auch wenn wir nicht Ihre Bauherrenaufgaben übernehmen können.
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
71
Kirchliche Gebäude
Kirchen
Die Kirchen sind Orte des Gottesdienstes in der Gemeinschaft und
gleichzeitig auch Angebot für die Bedürfnisse der persönlichen Andacht
und des Gebets. Die EKHN ist bestrebt, unsere Kirchen zu pflegen und
zu erhalten und fördert dies in besonderem Maße. Wir möchten Sie
auch begleiten zur „Offenen Kirche“. Als Zeichen einer gastfreundlichen Kirche erfordert sie Aufmerksamkeit und liebevolle Gestaltung.
Ist „offene Kirche“ in diesem Sinn nur für die allgemeine Öffentlichkeit
gemeint oder noch wichtiger als aufmerksame Geste, Haltung der sich
selbst wertschätzenden Gemeinde?
Pfarrhaus
Das Pfarrhaus ist seelsorgerisches Angebot in die Gemeinde und
zugleich attraktive Dienstwohnung für die hauptamtliche evangelische
Präsenz in Ihrer Gemeinde. Die Pfarrfamilie reicht von der Familie mit
mehreren Kinder, über Paare bis zu Einzelpersonen. Unsere Pfarrhäuser
sollten flexibel auf die Erfordernisse der Nutzer reagieren können.
Gemeindehaus
Das Gemeindehaus ist Zentrum des aktiven Gemeindelebens und
des evangelischen Angebots in der Gesellschaft. Häufig ist für das
Gemeindehaus nicht Größe und Raumangebot (Quantität) das Problem,
sondern die Qualität. Bei der Entscheidung zu baulichen Eingriffen
oder Änderungen sollten die Gemeindeperspektiven, die inhaltliche
Ausrichtung zusammen mit den anderen lokalen Einrichtungen z. B.
von evangelischen Nachbargemeinden, der Kommune, der katholischen
Kirche oder von diakonischen Einrichtungen mit betrachtet werden, um
Synergien und Ergänzungen im gemeindlichen Angebot zu stärken.
Noch, zurzeit, stets, auf
ewig??? sind Kirchen in
der EKHN gesetzt
Wenn das unser erklärtes, gemeinsames Ziel ist, müssen wir
uns Strategien und Wege dazu
bilden und einen Konsens finden
in der Priorisierung des möglichen
Mitteleinsatzes für alle unsere
Gebäude. Neben den Kirchen
liegt dabei auch viel Potenzial im
Umgang mit unseren Gemeindehäusern, die teilweise sehr hohen
Investitionsbedarf haben und
andererseits im Hinblick auf ihre
Nutzungsanforderungen und bei
schwindenden Mitgliederzahlen
häufig überdimensioniert und unterqualifiziert sind. Viele Kirchengemeinden haben an dieser Stelle
oft kein quantitatives, sondern ein
qualitatives Problem.
Da aber diese Gebäude langjährige
Dienstleister sind und den aktiven
gemeindlichen Bedürfnissen
Rechnung tragen und sich über
die Jahre wechselnden Anforderungen anpassen sollten, können
wir mit intelligenten Lösungen
mit diesen Bauaufgaben über die
bisherigen Kirchengemeindegrenzen hinweg Mehrwert in vielerlei
Hinsicht entwickeln. Für komplexe
strategische Fragestellungen zum
Umgang mit dem Gebäudebestand
bieten wir das methodische
Instrument von Gebäudeentwicklungskonzepten an.
Eine Idee: Die Gemeinde beschreibt ihr Profil und definiert
Angebote an die Gemeinde und
die Öffentlichkeit, auch mit Blick
auf die Nachbarn.
72
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
Der Blick auf das Bestehende klärt sich und lässt die Defizite erkennen.
Varianten zu Investitionen und vergleichende Folge- und Betriebskosten schärfen den Blick, eröffnen Handlungsspielräume und bilden ein
gefestigtes Ziel.
Diskussionen darüber bilden im besten Fall neue Gemeinschaften.
Neue Angebote mobilisieren passive Mitglieder und senden positive,
lebendige, zukunftsorientierte, optimistische Signale in die zivile Gesellschaft.
Da Betriebskosten innerhalb weniger Jahre die Investitionskosten
einholen, lohnen sich der Einsatz und die konsequente Reduktion auf
das Wesentliche innerhalb überschaubarer Zeiten wirtschaftlich und
inhaltlich doppelt.
Nicht blindes Aufgeben sondern intelligente Konzentration und Qualitätssteigerungen sind die Schätze, die wir mit Ihnen gemeinsam heben
möchten.
„Gebäude sind dienende Hüllen“ –
je intelligenter, je nachhaltiger,
je einladender – umso selbstverständlicher, motivierender und
zeitgemäß kann Ihre aktive Gemeinde wirken und das vielfältige
Angebot der evangelische Kirche
zeigen.
Weiterführende
Informationen:
Intranet der EKHN
(http://192.168.5.6/intranet/verwaltung/kv/bauwesen/download.
htm) mit zahlreichen Informations-und Merkblättern, Vertragsmustern sowie Musterformularen
Handbuch Kirchenvorstand 2009,
Markus Keller: „Eigentum der
Gemeinde – Grundstücke, Liegenschaften, Immobilien“ Bd. 3,
S. 153-159 (ehrenamtsakademie.
ekhn.de/infos-ehrenamt/downloads.html)
Wir möchten mit Ihnen gemeinsam aktiv handeln und in die Zukunft
steuern, solange die Spielräume noch da sind, damit Mangel oder
finanzielle Not letztlich nicht nur Reaktionen zulassen.
Wir können Zeichen durch einen kirchengemeindlichen Veränderungsprozess setzen und dem Abwandern in eine gesellschaftliche Nische
oder Randbereich auch mit einem baulichen, gemeindlichen Aufbruch
entgegen wirken.
Auf unserer Homepage finden Sie die Ansprechpartnerinnen und
Ansprechpartner, die Angebote, die inhaltliche Themen, die Methoden,
die Pflichten und auch die Spielregeln der EKHN rund ums Thema
Bauen.
Kontakt:
Kirchenbaudirektorin Margrit Schulz
E-Mail: [email protected]
Oberkirchenrat Markus Keller
E-Mail: [email protected]
zpv-ekhn.de
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
73
Visitation
Kirchenvorstände, die visitiert werden, stehen in einer großen Tradition.
Der Besuch von Christengemeinden durch Glaubensgenossen gehört
zu den ältesten Aufgaben der Kirche. Schon Paulus hat die frühen
Gemeinden nach ihrer Gründung nicht alleine gelassen, sondern sich
durch Briefe und Boten immer wieder nach ihrem Befinden erkundigt
und sie auf seinen Reisen persönlich aufgesucht, um sie im Glauben zu
ermutigen. Luther und Melanchthon war die Visitation wichtig, um
die Gemeinden in ihrer reformatorischen Grundhaltung zu festigen. Und
auch wenn die Anliegen, die Praxis und die Bedeutung der Visitation
in ihrer langen Geschichte recht verschieden gewesen sind, so ist sie
bis heute eine zentrale Aufgabe kirchenleitenden Handelns geblieben.
In der EKHN liegt der Akzent der Visitation deutlich auf dem partnerschaftlichen Austausch und der gegenseitigen Glaubensvergewisserung. Sie geschieht im Geist gegenseitiger Wertschätzung und
Ermutigung. Visitation ist Schatzsuche, nicht Fehlerfahndung. Sie hilft
den Besuchten ebenso wie der Kirchenleitung bei der Bestandsaufnahme und der Zukunftsorientierung. Insofern ist sie ein Beitrag zur
Gemeinde- und Kirchenentwicklung.
Die Visitation stellt Kirchenvorstände vor die Herausforderung, ihre Kirchengemeinde als Teil der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau zu
verstehen. Deshalb ist eines der im Visitationsgesetz vorgegeben Ziele
die Vernetzung innerhalb der Kirche. Dazu gehört auch, sich gegenseitig
Einblick in die Arbeit und Entwicklung der Gemeinde zu gewähren und
einander Rechenschaft abzulegen. So trägt die Visitation zur Einheit der
Kirche in all ihrer Vielfalt bei. Neben dem synodalen Prinzip, das die
Einheit der Kirche gewährleistet, dient auch die Visitation der Zusammengehörigkeit von Gemeinden in ihren unterschiedlichen Prägungen
und Gestalten und hilft, über den eigenen Kirchturm hinauszublicken. In
ihr begegnet und reflektiert Kirche sich selbst. Bilder von Gemeinde und
Kirche bleiben im Austausch und regen sich gegenseitig an.
74
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
„Zuerst waren wir nicht sehr
begeistert über die Aussicht,
Visitationsbesuch zu bekommen.
Aber jetzt sind wir sehr froh, dass
wir das gemacht haben.“
Solche oder ähnliche Rückmeldungen kommen aus den allermeisten Kirchenvorständen nach
der Visitation.
„Wir sind zusammen gewachsen
an dieser Aufgabe. Wir haben viel
über uns selbst erfahren, was uns
so gar nicht klar war.“
Etwa alle acht Jahre kommt auf
einen Kirchenvorstand die Aufgabe zu, die Visitation der Gemeinde vorzubereiten, die Gäste zu
empfangen und die Rückmeldungen anschließend für die Weiterentwicklung der Gemeindearbeit
zu nutzen. Umgekehrt können
Kirchenvorsteherinnen und
Kirchenvorsteher auch mit dem
Besuch einer anderen Gemeinde
als Mitglied der Kommission
beauftragt werden. Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher
können also damit rechnen, dass
sie im Schnitt etwa einmal während einer Amtsperiode mit der
Visitation zu tun haben.
Die Leitung der Gemeindevisitationen liegt in unserer Kirche
beim zuständigen Propst bzw. der
zuständigen Pröpstin. Sie werden
dabei von den Beauftragten für
Visitation unterstützt, welche die
Visitation mit ihnen vorbereiten,
durchführen und auswerten.
Sie arbeiten im Auftrag der
Kirchenleitung.
Konkret heißt das für Kirchenvorstände:
Sie erhalten jeweils aktualisierte Leitfragen, anhand derer sie die
Situation, das Umfeld, die Aktivitäten und Herausforderungen,
Kooperationen und Ziele ihrer Kirchengemeinde bedenken und in einem Gemeindebericht beschreiben.
Sie bekommen an einem vereinbarten Wochenende Besuch von einer Kommission aus einer anderen Kirchengemeinde. Sie führen die Gäste durch ihre Gemeinde, stellen ihnen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter vor, lassen sie am Gemeindeleben und Gottesdienst
teilhaben und diskutieren mit ihnen Perspektiven ihrer Arbeit.
Von der Besuchskommission wird ihnen ein Bericht mit Beobachtungen,
Fragen und Anregungen zur Verfügung gestellt. In einem gemeinsamen
Auswertungsgespräch mit der Pröpstin oder dem Propst zieht der Kirchenvorstand vorläufige Konsequenzen. Auch auf Dekanats und Kirchenleitungsebene werden aus den Visitationserfahrungen Schlüsse gezogen.
Die Visitation betrifft übrigens nicht nur Kirchengemeinden. Auch
Dekanate mit ihren Dienststellen und gesamtkirchliche Stellen und
Einrichtungen werden visitiert.
Weiterführende Informationen:
ekhn.de/visitation
Ansprechpersonen:
Beauftragte für Visitation der EKHN:
Pfarrer Christoph Gerken und
Pfarrer Dr. Frank Löwe
Propsteibereiche Nord-Nassau, Oberhessen und Süd-Nassau:
Pfarrer Christoph Gerken
Beauftragter für Visitation (Nord)
Helene-Mössinger-Straße 38
63303 Dreieich
Telefon: 06103 803929
E-Mail: [email protected]
Propsteibereiche Rheinhessen, Rhein-Main und Starkenburg:
Pfarrer Dr. Frank Löwe
Beauftragter für Visitation (Süd)
Von-Virneburg-Straße 14
65343 Eltville
Telefon: 06123 9999177
E-Mail: [email protected]
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
75
Medien und Öffentlichkeitsarbeit
Wie bilden sich Menschen heute ihre (Glaubens-) Einstellungen sowie
ihr Bild von der Welt und der Kirche? Besonders intensiv wirken nach
wie vor persönliche Erfahrungen mit (Groß-) Eltern und Leuten im Dienst
der Kirche – auch Ehrenamtlichen. Deshalb ist es gut, dass alle Menschen um sich herum eine Gemeinde haben.
Doch viele bauen sich ihr Weltbild im Wesentlichen mit Hilfe von
Informationen und Eindrücken aus den Medien zusammen. Stundenlang
sehen sie Fernsehen, hören Radio, surfen im Netz und lesen Zeitung.
Deshalb muss die Kirche auch dort vorkommen. Sie tut es – zum Glück.
Einen Überblick über die Medienangebote unserer Kirche gibt die
folgende Tabelle (S.78 ff.).
Doch die Anzahl der Medien wächst rasant. Das interaktive und soziale
Internet stellt nichts weniger als eine neue Medienrevolution dar, die
immer mehr Menschen ihre Zeit bei Facebook, Twitter & Co. verbringen
lässt. Bislang ist die Evangelische Kirche stets mit den neu hinzukommenden Medien mitgegangen. Angefangen vom Buchdruck, der den
Reformatoren eine bis dahin undenkbar große öffentliche Wirkung
ermöglichte. Wie entwickeln wir jetzt angesichts stagnierender Ressourcen unsere Kirche in diesen neuen IT-Bereich hinein? Wenn wir dort
nicht ankommen, geraten wir aus dem Blickfeld sehr vieler Menschen.
Zugleich werden die alten Medien weiter genutzt.
Unsere Chance ist: Viele Menschen sind nachdenklich über ihr Leben,
Gott und die Welt geworden. Sie wünschen sich, von ihrer Kirche im Leben begleitet zu werden. Sie schätzen sie auch als Hilfsorganisation. Sie
wünschen sich Antworten auf existenzielle Fragen. Aber immer mehr
wollen auch selbst ganz konkret etwas davon haben. Sie wollen aktiv
vom Sinn des Glaubens und der Kirche überzeugt werden.
76
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
Als Kirche müssen wir die Öffentlichkeit suchen – aus mindestens
vier Gründen:
1. Weil Jesus uns „in alle Welt“
schickt, wie es der Taufbefehl
sagt.
2. Weil wir eine Freude daran
haben, mit möglichst vielen die
Botschaft des Evangeliums zu
teilen und damit auch die Gesellschaft mitzugestalten.
3. Weil wir als Volkskirche den
Status einer Körperschaft des
öffentlichen Rechts haben und
damit der Öffentlichkeit Transparenz und Rechenschaft schuldig
sind.
4. Weil wir in einer offenen und
pluralistischen Gesellschaft nur
überzeugend wirken, wenn wir
genau dies sind: transparent,
offen und einladend.
Das Problem ist: Wir leben in
einer Überflussgesellschaft –
auch an Informationen. Angeboten wird weit mehr, als jede und
jeder Einzelne verkraften, verarbeiten und gebrauchen kann.
Die Folge: Informationen werden
in Sekundenbruchteilen gefiltert
und aussortiert. Wir konkurrieren also um eine der knappsten
Ressourcen unserer Zeit: Aufmerksamkeit. Diese erringen wir
nur, wenn wir schnell erkennbare,
verständliche und nützliche Angebote machen. Alles muss von
denen her gedacht werden, die es
wahrnehmen sollen. Sonst tun sie
es nicht.
Leitfragen für Öffentlichkeitsarbeit in Kirchengemeinden
Öffentlichkeitsarbeit ist durchdachte und nachhaltige Kommunikation
mit Zielgruppen, die öffentlich zugänglich ist. Wir kommunizieren mit
allem: Gebäude, Kleidung, Körper, Sprache, Medien, Veranstaltungen.
Denn wir können gar nicht nicht kommunizieren. Nur gut oder schlecht.
Zehn Leitfragen helfen, die eigene Öffentlichkeitsarbeit zu verbessern:
P f arr e r S t e pha n K r e bs ,
L e i t e r d e s S tabsb e r e i c hs
Ö f f e n tl i c hk e i tsarb e i t
Kontakt
Pfarrer Stephan Krebs
Leiter des Stabsbereichs
Öffentlichkeitsarbeit in der
Kirchenverwaltung und
Verantwortlicher für Medienarbeit in der EKHN
Telefon: 06151 405-289
E-Mail: [email protected]
Unsere Gebäude sind eine ständige Visitenkarte. Sind sie gut zu
erkennen als evangelisch, kirchlich, öffentlich und gemeinschaftlich? Passen Gestaltung und Bewuchs, Beschriftung und Erkennungs zeichen (Logo / Corporate Design) der Gebäude? Ist ihr Zugang
einladend gestaltet?
Wie und wo sollen die Personen, die für unsere Gemeinde stehen, öffentlich auftreten? (Feste und Veranstaltungen, auf der Straße, bei Vereinstreffen u. a.)
Verfügen die Personen, die für uns einstehen, über die nötigen Informationen, um dies auch tun zu können? (Stichwort: Interne
Kommunikation)
Sind unsere öffentlichen Informationen (Schaukasten, Plakate,
Gemeindebriefe, Pressetexte) schnell erkennbar, informativ und
interessant zu betrachten?
Sind wir angemessen im Internet zu finden? Was muss dort von uns zu sehen sein?
Können wir Social Media (Facebook, WhatsApp etc.) für unsere Gemeindekommunikation nutzen? Lässt sich zum Beispiel damit
die Gruppenkommunikation im Chor, in der Konfi-Gruppe oder im
Kirchenvorstand verbessern?
Wie und mit was erreichen wir die Zielgruppen, die wir uns
vorstellen? Was brauchen die Leute in unserer Gemeinde eigentlich?
Sind wir bereit, auch über Unerfreuliches öffentlich und ehrlich
Auskunft zu geben?
Offene und einladende Kirche – das wollen fast alle sein. Aber stimmen Anspruch und Wirklichkeit tatsächlich überein? Erleben
Fremde unsere Veranstaltungen als offen und einladend? Ist zum
Beispiel bei Veranstaltungen immer jemand da, der begrüßt und
integriert?
Sind wir in unserem Handeln glaubwürdig?
Tipp: Sehen Sie sich mit den Augen eines interessierten Neulings!
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
77
Medien und Öffentlichkeitsarbeit
Lokale
Ebene
Regionale
Ebene
(Dekanat)
78
Wer macht
Was
Für wen
Redaktionskreis in
der Gemeinde
Gemeindebrief
Alle lesenden
Gemeindemitglieder
Redaktionskreis in
der Gemeinde
Website
Die Internet-affine
Öffentlichkeit
Jemand in der Gemeinde
Pressearbeit
Zeitungsleser/-innen
Jemand in der Gemeinde
Schaukasten
Passanten der Gebäude
Jemand in der Gemeinde
Plakate für Veranstaltungen
Passanten
Jemand in der Gemeinde
Begleitmaterialien für
Impulspost-Aktionen
Passanten
Evt. jemand in der Gemeinde
Social Media, oft verknüpft mit
Website
Nutzergruppen
Jemand in der Gemeinde
Besondere lokale Aktivitäten und Verschiedene
Veranstaltungen
Beauftragte/r für
Öffentlichkeitsarbeit
Berät und unterstützt mediale
Aktivitäten im Dekanat
Kirchengemeinden
Beauftragte/r für
Öffentlichkeitsarbeit
Website des Dekanats, ggf.
auch Social Media
Die Internet-affine
Öffentlichkeit
Beauftragte/r für
Öffentlichkeitsarbeit
Pressearbeit im Dekanat
Nutzer/-innen
von Zeitungen und
anderen Medien
Beauftragte/r für
Öffentlichkeitsarbeit
Newsletter und andere interne
Kommunikation
Verschiedene
Zielgruppen
Jemand im Dekanat
Besondere regionale
Aktivitäten
Verschiedene
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
EKHNEbene
Wer macht
Was
Für wen
Stabsbereich Öffentlichkeitsarbeit, Kirchenverwaltung
Paulusplatz 1, Darmstadt
06151 405-288
[email protected]
Informationsbroschüren über
Kasualien, Kirche, Finanzen u. a.
meine-lebensart.de
Kirchengemeinden,
Dekanate, Einrichtungen
und interessierte Einzelpersonen
Stabsbereich
Öffentlichkeitsarbeit
EKHN-Shop mit FacettenkreuzProdukten zum Verschenken,
Verteilen und Erkennbar Machen
meine-lebensart.de
Kirchengemeinden,
Dekanate, Einrichtungen
und interessierte
Einzelpersonen
Stabsbereich
Öffentlichkeitsarbeit
Jahresbericht mit Einblicken,
Fakten und Zahlen über
unsere Kirche
ekhn.de/jahresberichte
Multiplikatoren,
Kirchengemeinden,
Dekanate, Einrichtungen
und interessierte
Einzelpersonen
Stabsbereich
Öffentlichkeitsarbeit
Pressearbeit für die EKHN
Nutzer/-innen
von Zeitungen
und anderen Medien
Stabsbereich
Öffentlichkeitsarbeit
Krisenkommunikation
Betroffene Gemeinden
und Einrichtungen sowie
Medien-Redaktionen und
-Nutzerinnen und -Nutzer
Stabsbereich
Öffentlichkeitsarbeit
EKHN-Mitteilungen (Onlinedienst
für interne Informationen)
unsere.ekhn.de/medien/ekhnmitteilungen
Gemeinden, Einrichtungen
und interessierte
Einzelpersonen
Medienhaus der EKHN
Rechneigrabenstraße 10
Frankfurt am Main
069 92107-401
[email protected]
Verkündigungssendungen im HR
und im SWR
rundfunk-evangelisch.de
und kirche-im-swr.de
Hörer/-innen
Medienhaus
Sendungen in allen privaten
Radiokanälen
ev-medienhaus.de
Hörer/-innen
Medienhaus
EKHN-Websites ekhn.de und
ekhn.de/intern
Internet-affine
Öffentlichkeit
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
79
Medien und Öffentlichkeitsarbeit
EKHNEbene
80
Wer macht
Was
Für wen
Medienhaus
Social Media-Kanäle der EKHN
de-de.facebook.com/ekhn.de,
twitter.com/ekhn_de,
twitter.com/glaubensimpuls,
instagram.com/glaubensimpuls/
Social-Media-affine
Öffentlichkeit und Follower
Medienhaus
Beratung und Schulung für
Social Media
Kirchengemeinden
Medienhaus
Die Wochenpublikation „Evangelische Sonntagszeitung“ (ESZ)
evangelische-sonntagszeitung.de
Abonnenten
Medienhaus
Evangelischer Pressedienst (epd)
epd.de
Medienredaktionen und
deren Nutzer/-innen
Stabsbereich Öffentlichkeitsarbeit und Medienhaus gemeinsam
Impulspost (kurze, attraktiv und
elementar gestaltete geistliche
Briefe, zwei Mal im Jahr)
Alle EKHN-Mitglieder
und deren
Mitbewohner/-innen
Stabsbereich Öffentlichkeitsarbeit und Medienhaus gemeinsam
Begleitmaterialien zur Impulspost (Fassadenbanner, Fahnen,
Plakate, Postkarten, Flyer, Aufkleber und mehr sowie Websites
zur Aktion)
Kirchengemeinden und
Dekanate sowie deren
regionale Öffentlichkeiten
Medienhaus gemeinsam
mit Stabsbereich
Öffentlichkeitsarbeit
und IT-Bereich
FacettNet, die gemeinsame
Online-Plattform für Websites
und den Austausch von Inhalten
Kirchengemeinden, Dekanate und EKHN-Einrichtungen
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
Chancengleichheit
Seit 2011 gibt es das Chancengleichheitsgesetz (ChGlG) in der
EKHN.
Mit der Novellierung des Gesetzes
wurde die regionale Gleichstellungsarbeit eingestellt und der
Stabsbereich Chancengleichheit
personell verstärkt. Dieser ist
zuständig für alle Bereiche der
EKHN und der Kirchenverwaltung.
Im Vordergrund der Arbeit steht
die Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit in allen Bereichen und auf allen Ebenen der
EKHN. Das Ziel ist Vielfalt, ohne
Diskriminierung von Menschen
auf Grund von Geschlecht, Alter,
Herkunft, sexueller Orientierung,
Lebensform, usw.
Vielfalt leben und gestalten – Chancengleichheit in
der EKHN
Der Fokus unserer Arbeit liegt auf der Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern auf allen Ebenen: bei Stellenausschreibungen und Einstellungsverfahren, Beteiligung in den kirchlichen
Arbeitsfeldern, bei der Zusammensetzung von Gremien und in der
praktischen Gemeindearbeit. Die verschiedenen Blickwinkel von Frauen
und Männern sollen schon bei der Planung durchgehend Berücksichtigung finden.
Der Stabsbereich Chancengleichheit arbeitet u. a. zu Themen wie Gender Mainstreaming, Diversity, gerechte Teilhabe von Männern und Frauen
an der Arbeitswelt, geschlechtergerechte Besetzung von Gremien,
Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Kinder und zu Pflegende), Gesundheit im Beruf, sexualisierte Gewalt, sexuelle Belästigung und Mobbing,
geschlechtergerechte Besetzung und Teilbarkeit von Führungspositionen,
Theologie und Feminismus, Rente / Altersarmut, Unterhaltsrecht, die
Vielfalt von Lebensformen wie auch Geschlechteridentitäten und das
daraus resultierende veränderte Familienbild (siehe auch „Zentrum
Gesellschaftliche Verantwortung“).
Der Stabsbereich Chancengleichheit bietet zu den genannten Themen
auch für Kirchenvorstände Materialien, Beratung, Infoveranstaltungen, Workshops, Podiumsdiskussionen und kulturelle Veranstaltungen an.
P f arr e r i n
A n i ta G i m b e l- B lä n kl e
Mehr erfahren Sie auf unserer Website:
chancengleichheit-ekhn.de
Kontakt
Pfarrerin Anita Gimbel-Blänkle
Telefon: 06151 405-414
E-Mail: [email protected]
Ly d i a Först e r
Lydia Förster
Telefon: 06151 405-116
E-Mail: [email protected]
Carmen Prasse
Telefon: 06151 405-434
E-Mail: [email protected]
Car m e n P rass e
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
81
Beraten mit Kontakt, Personalberatung,
Organisationsentwicklung und Supervision
Institut für Personalberatung, Organisationsentwicklung und Supervision in der EKHN, IPOS
as wird die Zeit bringen, in der Sie als neu gewählte KirchenvorW
steherin und Kirchenvorsteher Verantwortung tragen? Was finden Sie vor – in der Kirchengemeinde und im Gemeinwesen? Was kommt von aussen auf Sie zu?
Wie kommen Sie, zum Beispiel, darüber zu einer guten Wahrnehmung?
V on dem vielen, was sich aufdrängt, oder was es aufzufinden gilt: Worauf wollen Sie zugehen, was liegen lassen? Welche Impulse
wollen Sie setzen?
Wie kommen Sie, zum Beispiel, darüber zu einer guten
Verständigung?
elche Entwicklungen in der Landeskirche wird die elfte Legislatur
W
der EKHN von 2015 bis 2021 für Sie bringen? Mit welchen Veränderungen in den Ausstattungen mit Personen, Gebäuden, Finanzen werden Sie konfrontiert werden?
Wie kommen Sie, zum Beispiel, hier zu guten konzeptionellen Lösungen?
as können Sie gut in der eigenen Kirchengemeinde gestalten? W
Mit wem wollen Sie zusammenarbeiten? Wozu wäre, innerkirchlich,
eine nachbarschaftliche Kooperation günstig? Oder überlegen Sie eine gemeindliche Fusion?
Wie kommen Sie, zum Beispiel, hier zu einer guten Entscheidung?
„Zum Beispiel“ – denn diese und
eine Fülle anderer Leitungssituationen oder „Stationen“ werden
an Ihrem Weg auftauchen: gut
wahrnehmen, gut sich verständigen, gut Lösungen finden, gut
entscheiden. Doppelt gut: gut gewollt im Auftrag und gut gemacht
in der Sache.
Sie starten nun in eine sechsjährige Amtszeit. Dafür wünschen
wir Ihnen Gottes Segen! Und
dafür bieten wir Ihnen unsere
Unterstützung an,
für Sie persönlich als Leitungskraft in der Gemeinde und für Ihr Leitungsgremium, den Kirchenvorstand und ebenso für diejenigen, für die Sie
verantwortlich sind;
für die Anfangssituation, für auftauchende Themen, für die jährliche Bilanz – und nach sechs Jahren für einen guten Abschluss.
Unsere Beratungsangebote finden Sie auf den nächsten drei Seiten.
Unsere Fortbildungen finden Sie über die Ehrenamtsakademie oder über
WissensWerte, das Fortbildungsprogramm der EKHN, und selbstverständlich auf unserer Homepage, ipos-ekhn.de.
Gerne beraten wir Sie, welche Art von Unterstützung jeweils die beste ist.
Kontakt:
Kaiserstraße 2
61169 Friedberg
Telefon: 06031 1629-70
Fax: 06031 1629-71
E-Mail: [email protected]
ipo-ekhn.de
82
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
G e rd B a u z ,
I n st i t u tsl e i t e r
Fachbereich Personalberatung – Wir unterstützen Menschen in
ihrer Berufslaufbahn
Die Personalberatung lässt sich
von einem weiten Beratungsverständnis leiten. Unterschiedliche
Verfahren und Methoden – Personal- und Eignungsdiagnostik,
systemische Beratung, Gestaltpsychotherapie, neurolinguistisches
Programmieren, Seelsorge –
wirken so zusammen, dass die
Kunden:
Ihre Selbstwahrnehmung schärfen,
Ihre Potentiale erkennen und realisieren,
Ihr Handlungsspektrum
erweitern können.
Wir arbeiten „auf gleicher Augenhöhe“ – Kundin und Kunde und
Beraterin und Berater begegnen
einander gleichberechtigt. Die
Personalberatung prägt eine
doppelte Loyalität: dem Beratungspartner – und ihrer Kirche
in gleicher Weise nützlich zu sein.
Vertraulichkeit und Wahrhaftigkeit
gehören dabei selbstverständlich
zum beraterischen Ethos.
Folgende Leistungen bietet die Personalberatung an:
Laufbahnberatung: Kirchliche Mitarbeitende reflektieren im Beratungsgespräch ihren Berufsweg, bewerten das Erreichte, vergewissern sich
ihrer Potenziale und Fähigkeiten, bedenken ihre Möglichkeiten und
antizipieren ihre zukünftige berufliche Entwicklung. Neben Laufbahnberatungen aus Eigeninitiative, gibt es Überweisungen aus Personaldezernaten (auch anderer Landeskirchen und diakonischer Einrichtungen),
von Dekaninnen und Dekanen sowie Personalverantwortlichen.
Stellenwechsel-Coaching: Entscheiden sich Mitarbeitende für einen
Stellenwechsel, erarbeitet die Personalberatung mit ihnen ein StärkenSchwächen-Profil, klärt Karrierewünsche sowie die Motivation, prüft
realistische Optionen, identifiziert geeignete Bewerbungsstrategien und
begleitet den Bewerbungsprozess – einschließlich der Vorbereitung auf
Bewerbungsgespräche – bis hin zur Auswertung. Auf Wunsch schließt
sich ein Einstiegs-Coaching an.
Lebensbalance NEU: Mit Hilfe eines wissenschaftlichen Testverfahrens
(BIL) bieten wir die Möglichkeit zur Bilanzierung der eigenen LebensBalance. Der Test erfasst ihre Ansprüche an Beruf und Leben und stellt
diesen ihre gegenwärtige Realität gegenüber.
Personalauswahl und Potenzialanalysen: Die Personalberatung besitzt
langjährige Erfahrung in der Entwicklung und Durchführung von Auswahlverfahren und Potenzialanalysen sowohl für Berufseinsteiger, als
auch für Fach- und Führungskräfte in Kirche und Diakonie.
Personalmanagement: Personalverantwortliche nutzen die Kompetenz
der Personalberatung in Fragen der Mitarbeitenden-Gewinnung und
Personalentwicklung. Sie erarbeitet zudem personalpolitische Konzepte
sowie Expertisen für Personalabteilungen.
Outplacement-Beratung: Für Mitarbeitende bieten wir eine individuelle
Begleitung auf dem Weg in eine neue Berufstätigkeit auch außerhalb
der Kirche.
Nähere Infos:
ipos.ekhn.de
Fachbereich Personalberatung oder rufen Sie an – wir beraten Sie gern:
06031 1629-70
Uw e J as c hk e
S y lta S ta u t n e r
83
Personalberatung, Organisationsentwicklung und Supervision
Beratung mit Kontakt Gemeindeberatung in der EKHN
Die Gotthardbahn in der Schweiz führt auf der Nordflanke des Berges
am Durchgangsort Wassen vorbei. Die vielen Höhenmeter schafft die
Bahnstrecke nicht mit einem Mal. Zwei Kehrtunnels führen in den Berg
hinein, um weiter oben wieder hinauszuführen. Die Kirche von Wassen
sieht man während der 10 Minuten dauernden Bahnfahrt gleich dreimal
aus verschiedenen Blickwinkeln.
Wir von der Gemeindeberatung im IPOS wollen Sie gern bei Ihrer aufregenden Bahnfahrt gut begleiten. Aus langer Erfahrung wissen wir: Es
geht nicht nur geradeaus berghoch. Manchmal gehen Gemeinden viele
Schleifen, Wege führen in die scheinbar entgegengesetzte Richtung, um
doch zu dem erstrebten Zielen zu führen. Auf diese Weise sehen Sie in
sechs Jahren Kirchenvorstandsarbeit Ihre Kirche sicher mehr als dreimal
mit immer neuen Blickwinkeln.
Wir begleiten Sie gern bei den Aufgaben, die Sie als neuen Kirchenvorstand erwarten. Wenn Sie sagen:
wir wollen als Kirchenvorstand ein gutes Team werden, unsere verschiedenen Gaben zur Geltung bringen und die Aufgaben gut verteilen,
wir wollen unsere Ausschuss-Arbeit sinnvoll gestalten,
die Pflichtaufgaben gut bewältigen, um Zeit und Luft für Gemeindeentwicklung zu haben,
wir wollen die richtigen Themen und Schwerpunkte finden und
bestimmen, die uns in den nächsten Jahren beschäftigen sollen,
wir wollen neue Bilder von Gemeinde finden und umsetzen, dabei Bestehendes gut integrieren und in guter Weise Abschied nehmen
von Überlebtem,
wir wollen als geistliches Leitungsgremium für uns und für die
Gemeinde den rechten Weg finden,
wir wollen auf die Quellen unser Inspiration und unserer Kraft für
die Arbeit achten,
wir haben uns in gegensätzlichen Positionen eingefroren und
kommen so überhaupt nicht weiter; wir wollen aber wieder
aufeinander zu gehen,
wir wollen den Sozialraum unserer Gemeinde und die hier
entstehenden Aufgaben neu wahrnehmen,
wir wollen ehrenamtlich Mitarbeitende in unserer Gemeinde
ermutigen und einladen mitzumachen, sie dabei gut begleiten
und nicht überfordern,
wir wollen den Blick auf unser Umfeld richten und mit den
Nachbargemeinden kooperieren,
Meistens begleiten wir Sie bei
Kirchenvorstandsklausuren, an
einem Samstag oder einem
ganzen Wochenende, eingebettet
in eine Vor- und Nachbereitung.
Wir von der Gemeindeberatung
kommen meist zu zweit, um die
verschiedenen Blickwinkel auf
die Dinge zu stärken. Und wir
kommen auch gerne wieder, denn
die Umsetzungswege brauchen
oft einen langen Atem.
Nähere Infos:
ipos.ekhn.de
Gemeindeberatung in der EKHN
oder rufen Sie an – wir beraten
Sie gern: 06031 1629-70
A n dr e as K l e i n
J u tta R ottw i l m
dann sind wir als Gemeindeberatung gern für Sie da!
Ines Riermeier
84
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
Supervision ist ein wichtiges
Angebot der beruflichen Beratung
für haupt- und ehrenamtliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in Kirche und Diakonie im Blick
auf die Reflexion der Aufgaben,
der Rolle, der Organisation und
der Person. Supervision hilft:
bei der Klärung und Über nahme neuer Aufgaben,
zur Unterstützung von haupt- und ehrenamtlichen Leitungen,
bei der Begleitung von Veränderungsprozessen,
bei der Entwicklung geeigneter Kommunikations- und Kooperationsformen,
bei der Klärung unverstandener
und ungelöster Konflikte von Einzelnen, Gruppen, Teams,
beim Verständnis von Klienten und anvertrauten Menschen,
bei beruflichen Krisen,
zur Entlastung in schwierigen
Situationen und BurnoutProphylaxe.
G e rh i ld Fras c h
Fachbereich Supervision
Mit einem Team von rund 150 internen und vor allem externen Supervisorinnen und Supervisoren ermöglichen wir folgende Angebote:
Einzelsupervision – stellt die Rolle und die Aufgaben einer Person in den Mittelpunkt (z. B. Pfarrerin oder Pfarrer, Vorsitzende oder Vorsitzender des KV oder DSV, Gemeindepädagogin oder Gemeindepädagoge, Kirchenmusikerin oder Kirchenmusiker)
Teamsupervision – zur Verbesserung der Kommunikation und
Kooperation, zur Klärung von unterschiedlichen Positionen und
Konflikten, auch fallbezogen (z. B. Kita, Team Pflegedienst, KV,
hauptamtliches Team)
Gruppensupervision – ermöglicht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
einer Berufsgruppe übergemeindlichen Austausch / Sichtweitung
(z. B. Gruppen für KV-Mitglieder, Gemeindepädagoginnen oder
Gemeindepädagogen, Kitaleitungen)
Coaching (für Leitende) – gezielte lösungsorientierte Begleitung für
Personen mit Leitungsaufgaben
Mediation und Konfliktberatung – zur Klärung und möglichen
Lösung bei bereits vorhandenen Konfliktsituationen (in allen Feldern)
Fortbildung bei spezifischen Fragen (z. B. kollegiale Beratung,
Einführung ins Mentoring)
Wir vermitteln Sie nach Ihren Anfragen passgenau und zeitnah an
kompetente Supervisorinnen und Supervisore.
Die Supervisorinnen und Supervisore arbeiten mit verschiedenen
Methoden, sie beraten mit Respekt und achten auf Verschwiegenheit
über den Prozess hinaus gegenüber Dritten. Sie qualifizieren sich
ständig weiter und wissen um neue kirchliche / staatliche Entwicklungen
(z. B. Fusionsprozesse, Pfarrerinnen- und Pfarrermangel, Kitaverordnungen usw.). Die Supervisionen werden unterstützt aus Mitteln
der Gemeinde, der Dekanate, der Landeskirche (soweit die Budgets
reichen).
Strukturelle Erkenntnisse aus den Supervisionsprozessen werden
an die Träger zurückgespiegelt, um Veränderungsprozesse und Verbesserungen von schwierigen Situationen nachhaltig zu ermöglichen.
Nähere Infos:
ipos.ekhn.de
Fachbereich Supervision
oder rufen Sie an – wir beraten Sie gern:
06031 1629-70
Ma n u e la K u c h e n b e c k e r
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
85
Ehrenamtsakademie
Wir von der Ehrenamtsakademie organisieren Fortbildungen. Die größte
Zielgruppe sind dabei alle Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher,
also Sie. Aber auch an die Vorstände der Dekanatssynoden, an die
Vorstände z. B. in den Regionalverwaltungen oder an die Synodalen auf
allen Ebenen unserer Kirche wenden wir uns.
Diese Fortbildungen finden in der Regel bei Ihnen in der Nähe statt,
denn die Ehrenamtsakademie hat ihre Geschäftsstelle zwar in Darmstadt, die Hauptarbeit findet aber an 19 regionalen Standorten verteilt
über das gesamte Kirchengebiet der EKHN statt. Auf unserer Homepage
finden Sie eine Übersicht über alle diese Standorte und vor allem eine
Liste mit den dort jeweils verantwortlichen Personen.
Wie kommt eine Fortbildung zustande?
Die regional verantwortlichen Personen der Ehrenamtsakademie planen
und führen die Fortbildungen für ihre Region selbständig durch. Dabei
machen wir von der Geschäftsstelle bestimmte Vorschläge für Themen,
aber entscheidend ist allein das, was vor Ort gewünscht und gebraucht
wird. Dabei hoffen wir immer auf Anregungen aus den Gemeinden
selbst. Meistens kann schnell eine Fortbildung zu jedem von Ihnen
gewünschten Thema stattfinden. Dazu werden die Kirchenvorstände
der Region an einen Ort in Ihrer Nähe eingeladen. Das ist immer ein
wesentliches Element unserer Veranstaltungen: Nicht nur die Referentin
bzw. der Referent vermitteln Wissen, sondern die anwesenden Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher aus verschiedenen Gemeinden
lernen gerade auch durch ihren Austausch untereinander. Dieser Austausch soll bei unseren Veranstaltungen ausdrücklich möglich sein.
Was sind die ersten inhaltlichen Schwerpunkte der
Fortbildungen?
Auf unserer Homepage finden Sie unter „Veranstaltungen“ immer alle
Fortbildungen aufgelistet und können sich direkt online anmelden. Dabei
können Sie natürlich auch gerne Fortbildungen besuchen, die an einem
anderen Ort als in Ihrer Nähe angeboten werden. Bitte melden Sie sich
aber in jedem Fall an.
86
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
Ihre Fragen zu beantworten, das ist unsere erste
Aufgabe
Die Ehrenamtsakademie der
EKHN hat die Aufgabe, möglichst
präzise und schnell alle Fragen
rund um das Ehrenamt entweder
selbst zu beantworten, oder aber
an die Einrichtung bzw. Person
weiterzuleiten, die Ihre Fragen
und Problemstellungen beantworten und lösen kann. Auf unserer
Homepage finden Sie übrigens
schon reichhaltig Materialien zu
Fragestellungen wie Sonderurlaub, Versicherungen, Zuschüsse,
Auslagenersatz für Ehrenamtliche,
Formulare und vieles mehr.
Unsere Hauptaufgabe
Fortbildungen für Ehrenamtliche
in institutionellen Leitungsämtern
der Kirche zu organisieren.
Übrigens: Als Teilnehmende
verwenden Sie wertvolle Zeit
für unsere Fortbildungen, müssen
aber natürlich nichts bezahlen.
Wir freuen uns, wenn Sie kommen.
Hinweis: Für ein gutes Miteinander im Kirchenvorstand
ist sie eine wichtige Voraussetzung – die Kunst der Anerkennung. Mit diesem Titel
haben wir eine Broschüre
mit Tipps, Anregungen und
Hinweisen zusammengestellt, die Sie gerne bei uns
kostenfrei bestellen können.
Für den Herbst 2015, bzw. das erste Halbjahr 2016 stehen folgende
Themen im Mittelpunkt, bzw. können abgerufen werden:
„Hurra – ich bin gewählt“ – die ersten Schritte im Kirchenvorstand, das Thema Jugenddelegierte ist dabei mit im Blick, bzw. wird in
eigenen Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit dem Zentrum
Bildung und der Evangelischen Jugend in Hessen und Nassau e. V.
thematisiert,
„Die Struktur der EKHN“ – einen Überblick bekommen,
„Sehnsucht nach Mehr“ – vier überregionale Veranstaltungen zum Glaubenskurs für Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher,
„Flüchtlinge-Willkommenskultur“ als Thema im Kirchenvorstand – Was ist zu tun? Was kann man tun?,
„Gemeinsam an der Spitze“ des Kirchenvorstands, Vorsitz im Kirchen vorstand und Pfarramt, eine Fortbildung für Pfarrerinnen und Pfarrer und ehrenamtliche im Vorsitz des Kirchenvorstandes.
Bei Einführung der Doppik werden dazu Fortbildungen in den Regionen
angeboten werden.
Ganz besonders möchten wir auf das Thema der Prioritätensetzung
(Strategie) im Kirchenvorstand hinweisen. Dazu bietet das Institut für
Personalberatung, Organisationsentwicklung und Supervision (IPOS)
unserer Kirche Beratungen für den Kirchenvorstand an. Bitte wenden
Sie sich bei Interesse direkt an das IPOS.
Wir von der Ehrenamtsakademie führen in Zusammenarbeit mit Alexander Wolz, einem Trainer und Coach, einen überregionalen „Impulstag
Strategie nach der sogenannten TEMP-Analyse“ am 13.02.2016 in
Arnoldshain durch. Nähere Informationen finden Sie unter „Veranstaltungen“ auf unserer Website.
Kontakt:
Dr. Steffen Bauer,
L e i t e r d e r Ehr e n a m tsakad e m i e
I n a W i tt m e i e r ,
Referentin
Geschäftsstelle Ehrenamtsakademie
Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau
Paulusplatz 1 64285 Darmstadt
Telefon: 06151 405-357
Fax: 06151 405-555357
E-Mail: [email protected]
ehrenamtsakademie-ekhn.de
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
87
Frauenverband
Landesverband Evangelische Frauen in Hessen und
Nassau e. V. (EFHN)
Als Dachverband für Frauen und Familien in Kirche und Gesellschaft mit
370 Mitgliedsgruppen, 18 Frauenverbänden und 350 Einzelmitgliedern
ist der Landesverband Evangelische Frauen in Hessen und Nassau e. V.
Stimme evangelischer Frauen auf dem Gebiet der EKHN. Er setzt politische und spirituelle Impulse mit frauenspezifischer Kompetenz und weiß
sich eingebunden in die weltweite Ökumene. Mit seinen vier Evangelischen Familien-Bildungsstätten in Wiesbaden, Gießen, Offenbach und
der Wetterau mit rund 30.000 Teilnehmenden jährlich ist der Landesverband der größte Anbieter für evangelische Familienbildung in Hessen.
Die Situation von Frauen und Familien im Blick
Junge Frauen und Paare stehen heute vor der schwierigen Entscheidung, wann und wie sie eine Familie gründen – vor allem, da Berufstätigkeit immer höhere Flexibilität erfordert. Oft sind es dann die Frauen,
die zurückstehen. Sie riskieren Probleme beim beruflichen Wiedereinstieg und bei Ehescheidung oder im Alter unterversorgt zu sein. Oder
beide Partner arbeiten am Rande der Erschöpfung, wenn die Kinder
noch klein sind oder die Eltern Pflege brauchen. Doch Fürsorge- und
Pflegearbeit darf nicht auf dem Rücken junger Menschen ausgetragen
werden. Fürsorge tut uns persönlich gut, aber auch der Gesellschaft.
Private Fürsorge gehört anerkannt und neu bewertet.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Werden Sie Teil unseres Netzwerks.
Wir freuen uns auf Sie!
Kontakt:
Angelika Thonipara
Geschäftsführende Pfarrerin
Landesverband Evangelische Frauen in Hessen und Nassau e. V.
evangelischefrauen.de
Evangelische Familien-Bildungsstätten
(Wiesbaden, Gießen, Offenbach, Wetterau):
evangelischefrauen.de/familienbildung.html
Besuchen Sie uns auch auf Facebook!
88
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
Wir…
nehmen Stellung zu gesell schaftspolitischen Fragen
stärken Frauen in ihrem ehren amtlichen Engagement in Kirche und Gesellschaft
unterstützen unsere Mitglieds verbände und sind Teil eines EKD-weiten Netzwerks
setzen uns für politische Strukturen der Frauenarbeit auf Dekanatsebene ein
pflegen den Austausch mit Frauen aus der weltweiten Ökumene
ziehen unsere Kraft aus dem Evangelium und den Erkennt nissen der feministischen Theologie
Als Träger von vier FamilienBildungsstätten:
unterstützen wir Familien
wirken wir präventiv in die
Gesellschaft
sind wir für Kindertagesstätten
kompetente Partner auf dem Weg
zum Familienzentrum
sind wir für viele Menschen
aller Generationen „Gemeinde auf
Zeit“
fördern wir interkulturelle
Begegnung
Der Frauenverband ist Bindeglied
zur Ökumenischen Weltgebetstagsarbeit auf dem Gebiet der
EKHN. Jährlich erscheint ein
Gottesdienst zum 2. Advent von
Frauen für Frauen gestaltet.
Jugendverband
Jugendliche im Kirchenvorstand
sind nicht nur gefragt, wenn es
um Jugendfragen geht. Sie
können genauso über die Frage
der Liturgie, einer neuen
Heizungsanlage oder der Renovierung der Kirche mitdenken,
mitdiskutieren und mitentscheiden. Und ihre Gedanken,
Anregungen und Argumente
werden in allen Fällen eine
Bereicherung sein.
Für die Fort- und Weiterbildung
sowie die konkrete Beratung von
Jugendlichen im Kirchenvorstand
gibt es eine Kooperation von
Ehrenamtsakademie, Fachbereich
Kinder und Jugend im Zentrum
Bildung und Evangelischer
Jugend in Hessen und Nassau
e. V. (EJHN).
J as m i n M e i st e r ,
V ors i tz e n d e
Herausforderungen und Chancen
Erstmals können Jugendliche bereits ab dem 14. Lebensjahr als
Jugenddelegierte im Kirchenvorstand mitwirken. Sie haben dabei
alle Rechte im Kirchenvorstand bis auf das Stimmrecht erhalten. Mit
der Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten sie automatisch volles
Stimmrecht.
Gleichzeitig werden viele jungen Menschen in den Kirchenvorstand gewählt, die zum ersten Mal und in jungen Jahren Verantwortung in dem
Leitungsgremium ihrer Gemeinde übernehmen.
Diese jungen Menschen sind nicht nur eine Zierde für jedes kirchliche
Gremium, sie eröffnen auch neue Möglichkeiten und Perspektiven in
der Arbeitskultur, in den Inhalten und in den Perspektiven bei den zu
treffenden Entscheidungen.
Wenn sich ein Kirchenvorstand nun fragt: Was ist für unsere jungen
Mitglieder eigentlich zumutbar (Länge der Sitzungen, Art und Weise
der Behandlung eines komplexen Themas, wer bringt sie abends nach
Hause?), so werden damit Fragen behandelt, die nicht nur für diese
Jugendlichen relevant sind, sondern die Arbeitsweise des Kirchenvorstands insgesamt und für alle zum Guten hin verändern. Die Fragen, die
Jugendlichen stellen, geben der Diskussion meist eine neue Wendung,
erweitern den Blick und bringen so manches einfach auf den Punkt.
Die Anwesenheit von Jugendlichen unter 18 Jahren ist neu und muss
auch geübt werden. Normal ist, wenn sich die Erwachsenen bemühen,
ihnen alles genau zu erklären, sie nicht zu überfordern und ihre schützende Hand über sie zu halten. Das ist sicher wichtig. Gleichzeitig sollen
sie sich aber auch eigenständig ihre Meinung bilden können, sie können
gefordert werden und bei Entscheidungen auch einmal unterliegen. In
jedem Falle wollen sie ernst genommen werden.
Ansprechperson in der EJHN:
J o c h e n R u o f f,
G e s c hä f ts f ühr e r
Jochen Ruoff und Matthias Roth
Telefon: 06151 15988-50
E-Mai: [email protected]
ejhn.de
facebook.com/ejhn.de
Viele Aussichten und Ansichten im Einzelnen
89
Auf gute
Zusammenarbeit
Auf gute Zusammenarbeit
Kurze Übersicht über die Struktur unserer Kirche
Folgende Informationen sollen
helfen, dieses Miteinander, diese
Zusammenarbeit zu erfassen:
Aufbau der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN)
Aufgaben und Zusammenarbeit
von Kirchenvorstand und
Pfarramt
Regionalverwaltung
Kirchenverwaltung
Wer Genehmigungen erteilt
Die ersten Schritte im Kirchenvorstand
Einführung
Die Arbeit in der Kirche ist auf Zusammenarbeit angelegt.
Niemand steht alleine an der Spitze, das ist strukturell ausgeschlossen.
Auf jeder Ebene kommt es darauf an, dass man sich gut abspricht,
dass man seine Aufgaben kennt, dass man weiß, wo die Grenzen der
Zuständigkeit sind und dass man nur gemeinsam zu guten Lösungen
und Entscheidung kommt.
Das heißt ausdrücklich nicht, dass alles im Konsens zu geschehen
habe. Abstimmungen und Mehrheitsentscheidungen gehören dazu. Die
gute Zusammenarbeit, so kann man wohl formulieren, hängt nicht davon ab, dass man etwas einstimmig beschließt, wohl aber davon, dass
man einander gut informiert, zuhört und miteinander die Argumente
abwägt und dann entscheidet.
Spannend und kompliziert wird das Arbeiten gerade im Kirchenvorstand
aber auch dadurch, dass nicht nur auf der jeweils gleichen Ebene, also
in der Kirchengemeinde, im Dekanat, in der Gesamtkirche gut miteinander zusammenzuarbeiten ist, sondern auch alle drei Ebenen ihre
Zuständigkeiten im Miteinander haben.
Aufbau der EKHN
Leitungsgremien
Kirchenleitung
Synode
Gemeinden
Kirchenmitglieder
wählen Kirchenvorstände
Hauptamtliche
Leitungsämter
Kirchenvorstand, an
der Spitze:
Präses
Stellverterater/-in
Kirchenpräsident/-in
Stellvertreter/-in
Dekan / -innen
wählen Vertreter/-innen
in die Kirchensynode
Dekanatssynodalvorstand, an der Spitze:
Dekanatssynodalvorsitzende
Kirchenvorstände
Kirchenvorstandsvorsitzende
Pfarrer / -innen
Synode wählt Kirchenleitung
Dekanate
Ehrenamtliche
Leitungsämter
Dekanatssynoden
wählen Vertreter/-innen
in die Dekanatssynoden
Auf gute Zusammenarbeit
91
Kurze Übersicht über die Struktur unserer Kirche
Die Kirchengemeinde
Die Kirchengemeinde hat einen grundlegenden Auftrag. Sie soll das
Evangelium vermitteln und sich selbst daran orientieren, so dass die
Frohe Botschaft bei möglichst vielen Menschen ankommt. Dazu dienen
ihre Gottesdienste ebenso wie das Handeln in Form von Seelsorge,
Bildung und Diakonie. Dazu dienen auch Leitung und Verwaltung,
die Zusammenarbeit mit übergemeindlichen Einrichtungen und der
Umgang mit den materiellen Werten (vgl. Artikel 10 Kirchenordnung).
Die Kirchengemeinde soll kirchliches Leben umfassend verwirklichen.
Sie steht aber auch in der Gemeinschaft der Christenheit und ist
daher auf die Gemeinschaft des Dekanats und der EKHN bezogen. Im
modernen demokratischen Verfassungssystem in Deutschland ist
die Evangelische Kirche in Deutschland, ihre Gliedkirchen und
damit jede Kirchengemeinde demokratisch verfasst. Jede Kirchengemeinde besteht aus ihren Mitgliedern. Die Kirchengemeinde ist
in der Rechtsform der Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert.
Sie kann damit Trägerin von Rechten und Pflichten sein (Artikel
140 Grundgesetz, Artikel 137 Absatz 5 Weimarer Reichsverfassung,
Artikel 2 Absatz 4 Kirchenordnung). Kirchenrechtlich bilden die
Kirchengemeinden die gemeindliche Ebene im Aufbau der EKHN und
sind integraler Bestandteil der Kirche. Eine der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie vergleichbare Selbstständigkeit der Kirchengemeinde besteht im kirchlichen Recht nicht (Artikel 11 Kirchenordnung).
Dekanate
Die Dekanate bilden die mittlere Ebene der EKHN. Sie sind mehr als nur
Verwaltungseinheiten. Vielmehr sorgt das Dekanat dafür, der Evangelischen Kirche in der Region eine angemessene Gestalt zu geben.
Gebildet wird das Dekanat durch die Kirchengemeinden eines zusammengehörigen Gebietes. Das Dekanat organisiert das Miteinander der
Gemeinden, die Zusammenarbeit unterschiedlicher kirchlicher Dienste,
die Leitung der Kirche in der Region und das missionarische Wirken.
Der Auftrag des Dekanats lautet, „das kirchliche Leben in der Region
zu gestalten und so das Evangelium in seinem Bereich zu bezeugen. Es
dient der Erfüllung gemeinsamer Aufgaben, der Förderung der Zusammenarbeit und dem missionarischen Wirken in der Welt. Das Dekanat
trägt Verantwortung für die Entwicklung der kirchlichen Handlungsfelder
in seinem Gebiet und fördert neue kirchliche Arbeit in seinem Gebiet
(Artikel 17 Kirchenordnung).
In zwei Stufen werden aus den bisher 44 Dekanaten (2015) in den
kommenden Jahren 25 Dekanate.
92
Auf gute Zusammenarbeit
Dekanatssynode und
Dekanatssynodalvorstand
Laut Kirchenordnung der EKHN
leitet die Dekanatssynode, ähnlich einem regionalen Kirchenparlament, das Dekanat. Die
Dekanatssynode setzt sich aus
Gemeindemitgliedern der Kirchengemeinden des Dekanats, aus
Pfarrerinnen oder Pfarrer im
Dekanat und weiteren berufenen
Mitgliedern zusammen. Die Dekanatssynode wiederum wählt den
Dekanatssynodalvorstand (DSV),
der das Dekanat nach außen
vertritt, repräsentiert und im Auftrag der Dekanatssynode leitet.
An der Spitze des Dekanatssynodalvorstands stehen eine
ehrenamtlich tätige Person als
Vorsitzende oder Vorsitzender
und der Dekanin oder die Dekan,
also eine gewählte Pfarrerin oder
ein Pfarrer. Der DSV berät die
Kirchengemeinden und unterstützt
in Konfliktsituationen vor Ort.
Dekanin, Dekan
Pröpstin, Probst
Die Aufgaben der Dekanin, des
Dekans, werden hauptamtlich
wahrgenommen. Sie oder er wird
für die Dauer von sechs Jahren
von der Dekanatssynode gewählt.
Ihre oder seine Kernaufgaben
sind die Vertretung der Kirchenleitung vor Ort. Gemeinsam mit
dem Dekanatssynodalvorstand
repräsentiert die Dekanin, der
Dekan die Evangelische Kirche in
der Region und Öffentlichkeit. Sie
oder er trägt laut Kirchenordnung
„Sorge für die öffentliche Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung im Dekanat“. Das Kirchengebiet der EKHN ist in Propsteibereiche eingeteilt, die
jeweils mehrere Dekanate umfassen. Für jeden Bereich gibt es eine
Pröpstin oder einen Propst. Sie tragen Sorge für die rechte Wortverkündigung und Verwaltung der Sakramente und sind zuständig für
Ordinationen und Visitationen.
Zu den Aufgaben der Dekanin,
des Dekans, gehören insbesondere die Personalverantwortung
und die Dienstaufsicht über die
Pfarrerinnen und Pfarrer. Das
heißt z. B.: Urlaubs-regelungen,
Regelung der Vertretungen in
Krankheitsfällen oder Vakanzen
sowie jährlich stattfindende Personal- und Evaluierungsgespräche. Auch bei Personalkonflikten
im Dekanat kann die Dekanin,
der Dekan, hinzugezogen werden.
Zu den weiteren Aufgaben der
Dekanin, des Dekans, gehört die
Leitung von Dekanatskonferenzen
der Pfarrerinnen und Pfarrer.
Die Pröpstinnen und Pröpste sind zusammen mit dem Kirchenpräsidenten und seiner Stellvertreterin „insbesondere berufen, innerhalb
der Kirchenleitung und gegenüber der Kirche im Gesamten geistlich
orientierend zu wirken.“ (Artikel 54 Absatz 1 der Kirchenordnung). Sie
werden von der Kirchensynode der EKHN für eine Amtsperiode von
sechs Jahren gewählt.
Die Pröpstinnen und Pröpste nehmen Amtseinführungen (Ordinationen)
von Pfarrerinnen und Pfarrern vor und begleiten Pfarrstellenwechsel
und -besetzungen sowie die theologischen Fortbildungen der Pfarrerinnen und Pfarrer. Daher gehört auch die Seelsorge an Pfarrerinnen und
Pfarrer zu ihren Aufgaben. Ihre Sorge gilt der rechten Verkündigung und
der Einhaltung der kirchlichen Ordnungen in den Kirchengemeinden und
Dekanaten. Darum führen Sie Visitationen in den Gemeinden und Dekanaten sowie bei kirchlichen Diensten durch. Bei ihrer Arbeit sind die
Pröpstinnen und Pröpste an die (unierten, lutherischen und reformierten)
Bekenntnisse der Kirchengemeinden im Kirchengebiet gebunden. Sie
sind Mitglieder der Kirchenleitung. Ihnen obliegt auch die Dienstaufsicht
über die Dekaninnen und Dekane.
Daneben sind Pröpstinnen und Pröpste geistliche Repräsentanten der
Evangelischen Kirche in ihrer Region. Sie halten Kontakt zu gesellschaftlichen Gruppen. Sie beteiligen sich als geistliche Stimme an öffentlichen
Debatten.
In der Praxis liegt das Schwergewicht der geistlichen Leitungsaufgabe
einer Pröpstin bzw. eines Propstes darauf, die Gemeinden, Dienste und
Dekanate zu begleiten und zu beraten. Dazu gehören bilanzierende
Gespräche, Visitationen sowie auch theologische Stellungnahmen zu
aktuellen Herausforderungen des kirchlichen Handelns.
Auf gute Zusammenarbeit
93
Kurze Übersicht über die Struktur unserer Kirche
Kirchensynode
Die Synode ist gemäß Artikel 31 der Kirchenordnung das „maßgebende
Organ der EKHN der geistlichen und rechtlichen Leitung der Gesamtkirche“.
Die Kirchensynode hat den Auftrag für:
die Sorge für die rechte Wortverkündigung und Sakramentsver waltung gemäß dem Grundartikel sowie die Sorge für die kirchliche Ordnung;
die Beobachtung und Förderung des gesamten kirchlichen Lebens, die Hilfe zur Erfüllung des missionarischen und diakonischen Auftrags
in Gemeinde und Kirche sowie die Verantwortung für die geistliche Einheit der in ihr verbundenen Gemeinde;
die Stärkung des Zusammenhalts der evangelischen Christenheit in Deutschland und die Pflege der ökumenischen Verantwortung;
die Vertretung des ihr aufgetragenen Zeugnisses gegenüber anderen Kirchen, dem Staat und der Gesellschaft;
die Wahrnehmung gesamtkirchlicher Aufgaben und die Fürsorge für kirchliche Werke und Verbände.
Die Synode erlässt Gesetze, besetzt durch Wahl wichtige Leitungsämter,
beschließt den Haushalt und trifft wichtige kirchenpolitische Entscheidungen. Ausschüsse und regionale Arbeitsgruppen bereiten ihre Entscheidungen vor. Geleitet wird die Synode vom Kirchensynodalvorstand.
Präses der Kirchensynode
Der Präses ist Vorsitzender der
Synodentagungen und des
Kirchensynodalvorstands und ist
verantwortlich für deren Leitung.
Er moderiert zusammen mit den
weiteren Mitgliedern des Kirchensynodalvorstands die Sitzungen
der Synode und fördert deren
Arbeit inhaltlich. Er leitet die
Sitzungen des Kirchensynodalvorstands, der außerhalb der
Synodaltagungen die Rechte der
Synode wahrt. Zu seinen Aufgaben gehören des Weiteren die
Ausfertigung von Kirchengesetzen
und die Vertretung der Kirchensynode nach außen. Der Präses
übt die Dienstaufsicht über die
Mitarbeitenden im Synodalbüro
und den Leiter des Rechnungsprüfungsamtes aus.
Der Kirchensynodalvorstand
Der Kirchensynodalvorstand strukturiert und leitet die Synodentagungen. Er wahrt die Rechte der Kirchensynode, wenn die Synode nicht
tagt. Der Kirchensynodalvorstand, ehrenamtlich geführt, besteht aus
dem/der Präses und einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter,
sowie drei weiteren Mitgliedern. Der/die Präses führt den Vorsitz im
Kirchensynodalvorstand und sollte nicht Pfarrer oder Pfarrerin sein.
94
Auf gute Zusammenarbeit
D r . Ulr i c h O e ls c hläg e r ,
P räs e s d e r 11. S y n od e d e r E K H N
Der Kirchenpräsident
Die Kirchenleitung
Der Kirchenpräsident tritt für die
EKHN nach außen auf. Dabei
kann er in eigener Verantwortung
zu wesentlichen Fragen, die Kirche, Theologie und Gesellschaft
betreffen, Stellung beziehen.
Die Kirchensynode der EKHN
wählt den Kirchenpräsidenten für
eine Amtszeit von jeweils acht
Jahren, die Wiederwahl ist möglich. Der Kirchenpräsident muss
ordinierter Pfarrer sein.
Aufgabe des Kirchenpräsidenten
ist – zusammen mit anderen –
die geistliche Leitung der EKHN.
Er hat laut Kirchenordnung „auf
die schriftgemäße und bekenntnisgemäße Verkündigung des
Wortes Gottes und auf die rechte
Verwaltung der Sakramente zu
achten“. Er soll die Pfarrerinnen
und Pfarrer und Gemeinden
„beraten, trösten, mahnen und
begleiten“. Außerdem pflegt er die
Verbindung mit anderen Kirchen.
Die Leitung der Kirche verantwortet ein Gremium. In der EKHN gibt es
kein zentrales Bischofsamt, sondern eine Kirchenleitung, die sich aus
17 bis 19 stimmberechtigten oder beratenden Mitgliedern zusammensetzt. Der Kirchenpräsident ist Vorsitzender der Kirchenleitung, hat
aber bei Abstimmungen wie alle anderen Mitglieder nur eine Stimme.
Damit entsteht eine Entscheidungskultur, in der viele ihre Sichtweisen
einbringen können. Aufgabe der Kirchenleitung ist es, die EKHN geistlich und rechtlich „in unaufgebbarem Zusammenwirken“ (Artikel 5
Kirchenordnung) zu leiten.
Die Kirchenleitung besteht aus:
der Kirchenpräsidentin als Vorsitzender oder dem Kirchenpräsidenten als Vorsitzendem,
der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter der Kirchenpräsidentin oder des Kirchenpräsidenten,
der Leiterin oder dem Leiter der Kirchenverwaltung,
den Dezernentinnen und Dezernenten der Kirchenverwaltung mit beratender Stimme,
zwei Mitgliedern des Kirchensynodalvorstandes, die von diesem entsandt werden,
zwei, drei oder vier nicht ordinierten Gemeindemitgliedern, die von der Kirchensynode auf die Dauer von sechs Jahren gewählt werden,
den Pröpstinnen und Pröpsten.
Ein Vorstandsmitglied des Diakonischen Werkes kann mit beratender
Stimme an den Sitzungen der Kirchenleitung teilnehmen.
Weitere Informationen
unter dem Stichwort „Struktur“ im Internet unter
kirchenvorstand.ekhn.de
D r . V olk e r J u n g ,
K i r c h e n präs i d e n t
Jedes Jahr im Frühjahr zu Beginn
der Kirchensynode präsentiert der
Kirchenpräsident seinen Bericht
zur Lage in Kirche und Gesellschaft.
Auf gute Zusammenarbeit
95
Aufgaben von Kirchenvorstand und Pfarramt
Der Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand ist das (einzige) Leitungsorgan der Kirchengemeinde
(Artikel 13 Absatz 1 Kirchenordnung, KO). Er entscheidet und berät im
Rahmen der gesamtkirchlichen Ordnung über alle Angelegenheiten der
Kirchengemeinde. Er leitet nach der Schrift und gemäß dem Bekenntnis
innerhalb der kirchlichen Ordnung die Gemeinde (geistliche Gemeindeleitung) und ist für das gesamte Gemeindeleben verantwortlich. Zu seinen
Aufgaben gehören insbesondere (Artikel 13 Absatz 3 KO, §§ 16-23
Kirchengemeindeordnung, KGO):
Die Vertretung der Kirchengemeinde in geistlichen und rechtlichen
Fragen,
die Ordnung und Gestaltung des kirchlichen Lebens in der Kirchengemeinde,
die Mitverantwortung für die Seelsorge,
die Aufstellung von Pfarrdienstordnungen (§ 5 KGO),
die Ordnung der besonderen Dienste der Kirchengemeinde und die
Zusammenarbeit mit übergemeindlichen Einrichtungen und Werken
der Kirche,
die Wahl der Pfarrerin oder des Pfarrers im Falle des Wahlrechts der
Kirchengemeinde und die Mitwirkung bei der Pfarrstellenbesetzung in
den übrigen Fällen,
die Mitwirkung bei der Errichtung neuer Pfarrstellen und der Bildung
neuer Pfarrbezirke sowie bei Änderungen im Bestand und der Be grenzung der Kirchengemeinde,
die Entscheidung über die finanziellen Angelegenheiten der Kirchengemeinde,
die Wahrnehmung der Arbeitgeberfunktion,
die Zuständigkeit für die Gebäude.
96
Auf gute Zusammenarbeit
Pfarrerinnen und Pfarrer sind:
Das Pfarramt der Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer
zur Teilnahme an den Deka natskonferenzen (Artikel 28
Absatz 1 Nr. 5 KO) und
den gesamtkirchlichen
Pastoralkollegs verpflichtet.
Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer haben in der Kirchengemeinde einen
eigenen Aufgabenbereich (Artikel 15 Kirchenordnung). Sie haben im
Rahmen der kirchlichen Ordnung den von der Gesamtkirche erteilten
Auftrag und das vorrangige Recht, in der Kirchengemeinde
Die Pfarrerin oder der Pfarrer
ist darüber hinaus für folgende
pfarramtliche Verwaltungsaufgaben verantwortlich:
Führen der Kirchenbücher
(§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Kirchenbuch ordnung) und Beurkundungswesen,
Führen der Pfarrchronik
(§ 5 der Chronikverordnung),
Siegelführung für pfarramtliche Zwecke (§ 4 Siegelordnung).
Dieser Auftrag der Gemeindepfarrerinnen und Gemeindepfarrer
besteht neben und unabhängig
von den Aufgaben des Kirchenvorstands aufgrund des ihnen
übertragenen kirchlichen Amtes.
die öffentliche Wortverkündigung auszuüben, d. h. Gottesdienste zu
leiten,
Amtshandlungen vorzunehmen sowie die
Seelsorge und
Unterweisung wahrzunehmen, d. h. Religionsunterricht und Konfir mandenunterricht zu erteilen,
die Zustimmung, wenn eine Amtshandlung durch eine andere Pfarrerin
oder einen anderen Pfarrer vorgenommen werden soll, zu erteilen
(§ 13 KGO),
Pfarrdiakoninnen und Pfarrdiakone, Prädikantinnen und Prädikanten, Lektorinnen und Lektoren und andere dazu beauftragte Gemeinde mitglieder in der Teilhabe am Dienst der Verkündigung zu unterstüt zen und zu beraten.
Alle pfarramtlichen Dienste sind durch eine Pfarrdienstordnung für
die Kirchengemeinde zu regeln (§ 5 KGO). Gemeindepfarrerinnen und
-pfarrer unterliegen der allgemeinen Dienstaufsicht der zuständigen
Dekaninnen und Dekane (Artikel 28 Absatz 2 Nr. 4 KO). Sie sind keine
Mitarbeitenden der Kirchengemeinde, sondern von der Gesamtkirche in
die jeweilige Kirchengemeinde entsandt.
Verzahnung der Aufgaben von Kirchenvorstand und
Pfarrerin oder Pfarrer
Sowohl Kirchenvorstand als auch Pfarrerin oder Pfarrer haben in der
Kirchengemeinde festgelegte Aufgabenbereiche. Es gibt zwar keine
„Grauzonen“ aber doch eine enge Verzahnung beider Bereiche. Die
kirchliche Ordnung ist so angelegt, dass eine gute, enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit Basis für eine gelingende Zusammenarbeit
beider ist. Beide Partner müssen daher den Aufgabenbereich des
anderen kennen und respektieren, damit das Zusammenspiel beider zum
Wohl der Gemeinde gelingt (Artikel 15 Absatz 2 KO). Einige Beispiele
mögen verdeutlichen, dass die Zusammenarbeit von Pfarrerin oder
Pfarrer und Kirchenvorstand nur dann harmonisch gelingt, wenn beide
Partner zum richtigen Zeitpunkt den richtigen Schritt tun:
Die Pfarrerin oder der Pfarrer leitet den Gottesdienst (Artikel 15 Absatz 1 KO). Für die Gottesdienstordnung ist der Kirchenvorstand
zuständig (§§ 7 und 17 KGO). Die Pfarrerin oder der Pfarrer
muss sich daher an die bestehende Gottesdienstordnung halten
(Artikel 15 KO).
Auf gute Zusammenarbeit
97
Aufgaben von Kirchenvorstand und Pfarramt
98
Die Pfarrerin oder der Pfarrer leitet den Gottesdienst (Artikel 15 KO)
und hat das Kanzelrecht. Danach ist die Pfarrerin oder der Pfarrer
dazu befugt, Gottesdienste und Amtshandlungen in den Gottesdienststätten der Kirchengemeinde selbst zu halten und allein darüber
zu bestimmen, welche anderen Personen dort Gottesdienste halten und Amtshandlungen vollziehen dürfen (§ 13 Absatz 1 Satz 2 KGO).
Der Kirchenvorstand leitet die Gemeinde nach Schrift und Bekenntnis
(Artikel 13 Absatz 1 Satz 1 KO) und hat das Hausrecht für alle Gebäude der Kirchengemeinde (§ 20 KGO). Für den Einsatz anderer
Pfarrerinnen, Pfarrer, Prädikantinnen und Prädikanten ist daher das Einvernehmen zwischen Kirchenvorstand und Pfarrerin oder Pfarrer
erforderlich, d. h. beide müssen dem Einsatz zustimmen (§ 16 Absatz
5 KGO).
Für jede Kirchengemeinde werden die Dienste der Pfarrerin bzw. des Pfarrers durch eine Pfarrdienstordnung geregelt. Die Pfarrdienstordnung stellt der Kirchenvorstand auf (Artikel 13 Absatz 3 Nr. 4 KO,
§ 5 KGO). Aufgrund der Dienstaufsicht der Dekaninnen und Dekane
nach Artikel 28 Absatz 2 Nr. 4 KO sollen diese für den Kirchenvorstand im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeindepfarrerinnen
und -pfarrern einen entsprechenden Entwurf für die Pfarrdienstordnung erstellen. Die Pfarrdienstordnung kann dann vom zuständigen Dekanatssynodalvorstand genehmigt werden.
Die Pfarrerin oder der Pfarrer ist für die Durchführung der Amtshandlungen Taufe, Konfirmation, Trauung, Beerdigung und (Wieder-)
Aufnahme in die Kirche zuständig. In Bindung an ihr oder sein Ordinationsgelübde gemäß Artikel 7 Abs. 3 KO können sie oder er die
Vornahme von Amtshandlungen im Einzelfall ablehnen und die Sache
dem Kirchenvorstand vorlegen. Aufgrund § 17 Absatz 3 KGO und
der Lebensordnung der EKHN entscheidet der Kirchenvorstand in
diesen Fällen über die Zulässigkeit der Amtshandlung. Hält er die
Amtshandlung für zulässig, benennt die zuständige Dekanin oder der zuständige Dekan im „Ernstfall“ eine andere Pfarrerin oder einen
anderen Pfarrer, der oder die die Amtshandlung dann vornimmt.
Die Pfarrerin oder der Pfarrer ist für die Durchführung des Konfirmationsunterrichts zuständig (Artikel 15 Absatz 1 KO). Ziele und Inhalte der Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden sind nach der Lebensordnung RandNr. 198 vom Kirchenvorstand im Einvernehmen mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer festzulegen.
Auf gute Zusammenarbeit
Weitere Informationen siehe in
der Stichwortliste unter:
Rechtlicher Leitfaden zur Kirchengemeindeordnung (KGO)
Kontakt:
Ansprechpartnerin für
Rechtsfragen –
Oberkirchenrätin Petra Zander
E-Mail: [email protected]
Die Regionalverwaltung
Aufgaben
Dienstleistungszentrum in der Region
Die Regionalverwaltungsverbände nehmen wesentliche
Verwaltungsaufgaben für die
Kirchengemeinden, Dekanate und
kirchlichen Verbände der jeweiligen Verwaltungsregion wahr.
Sie haben damit eine wichtige
Unterstützungsfunktion für die
Kirchengemeinden inne.
Die Regionalverwaltung ist das Dienstleistungszentrum für die Kirchengemeinden in der Region. Die Regionalverwaltungsverbände sind
selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ihre Mitglieder
sind die Dekanate der jeweiligen Verwaltungsregion. Derzeit gibt es im
Kirchengebiet der EKHN neun Regionalverwaltungsverbände mit je einer
Regionalverwaltung als Verwaltungsdienststelle sowie den Regionalverband Frankfurt, der die Funktion einer Regionalverwaltung für die
Kirchengemeinden des Stadtdekanats Frankfurt wahrnimmt.
Struktur
Zu den Aufgaben zählen insbesondere
im Bereich des Finanzwesens
das Erstellen der Haushalts pläne, das Verwalten des
Finanzflusses und der Jahresabschluss;
im Personalwesen die Personal verwaltung und Gehaltsab rechnung sowie die Beratung
in arbeits- und tarifrechtlichen
Fragen;
in der Kindertagesstättenver waltung der Beitragseinzug;
die finanzielle Abrechnung von Baumaßnahmen sowie die Liegenschaftsverwaltung;
die Genehmigung aller Dienstverträge;
die Genehmigung von Stellen für geringfügig Beschäftigte.
Zusätzlich können den Regionalverwaltungsverbänden von einer
Kirchengemeinde, einem Dekanat oder einem Verband durch
Vereinbarung weitere und damit
freiwillige Aufgaben übertragen
werden, die kostenpflichtig sein
können.
Auch die Regionalverwaltungsverbände sind demokratisch verfasst.
Organe sind die Verbandsvertretung und der Verbandsvorstand. Der
Verbandsvertretung gehören die Mitglieder an, die von den Dekanatssynoden gewählt werden. Jedes Dekanat entsendet je nach Größe
zwischen drei und fünf Mitglieder entsprechend der Verbandssatzung.
Die Verbandsvertretung ist das oberste Organ und entscheidet alle
wichtigen Angelegenheiten.
Die Verbandsvertretung wählt den Verbandsvorstand, der aus fünf
Personen besteht. Der Vorstand führt die Dienstaufsicht über die Mitarbeitenden der Regionalverwaltung, Dienstvorgesetzte bzw. Dienstvorgesetzter ist der oder die Vorstandsvorsitzende. Der Vorstand ist für alle
Angelegenheiten des Verbands zuständig, die nicht der Verbandsvertretung zugewiesen sind. Die Regionalverwaltung hat eine hauptamtliche
Leitung, die auch Vorgesetzte aller Mitarbeitenden der Regionalverwaltung ist.
Pflicht zur Zusammenarbeit
Das Regionalverwaltungsgesetz geht vom Grundsatz einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Regionalverwaltung und den
ihnen angeschlossenen Kirchengemeinden, Dekanaten und Verbänden
aus. Beide Seiten sind deshalb rechtlich zur umfassenden gegenseitigen
Information verpflichtet, damit die notwendigen Verwaltungsvorgänge
möglichst reibungslos, effizient und entsprechend den rechtlichen Vorgaben abgewickelt werden können.
Zugleich haben die Regionalverwaltungen gegenüber den angeschlossenen Einrichtungen auch kirchenaufsichtliche Funktionen zu erfüllen,
in dem sie im Auftrag der Gesamtkirche Genehmigungsbefugnisse
wahrzunehmen.
Auf gute Zusammenarbeit
99
Die Kirchenverwaltung
Die Kirchenverwaltung
Dezernat Kirchliche Dienste
Dezernat Personal
Die Kirchenverwaltung ist das
gesamtkirchliche Verwaltungszentrum. Sie unterstützt die Kirchenleitung bei der Vorbereitung und
Durchführung ihrer Beschlüsse.
Sie erfüllt die ihr übertragenen
Aufgaben, führt die laufenden
Verwaltungsgeschäfte und vertritt
die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau insoweit auch im
Rechtsverkehr.
Oberkirchenrätin Pfarrerin
Christine Noschka
[email protected]
Oberkirchenrat Pfarrer Jens Böhm
[email protected]
Seelsorge und Beratung, Koordination
Kirchengemeinden und Dekanate
Personalservice Pfarrdienst
Kontakt:
Kirchenverwaltung der
Evangelischen Kirche
in Hessen und Nassau
Lieferanschrift:
64276 Darmstadt
Hausanschrift:
Paulusplatz 1
64285 Darmstadt
Telefon: 06151 405-0
Fax: 06151 405-220
E-Mail: [email protected]
Oberkirchenrat Pfarrer Christof Schuster
[email protected]
Schule und Religionsunterricht
Service-Center Personalverwaltung
Oberkirchenrat Pfarrer Sönke Krützfeld
[email protected]
Oberkirchenrat Christian Ebert (komm.)
[email protected]
Sozialforschung und Statistik
Personalservice Gesamtkirche
Oberkirchenrat Dr. Franz Grubauer
[email protected]
Oberkirchenrat Christian Ebert
[email protected]
Fundraising und Mitgliederorientierung
Personalförderung und Hochschulwesen
Pfarrer Matthias Pape (komm.)
[email protected]
Oberkirchenrat Pfarrer Dr. Holger Ludwig
[email protected]
Rechtsfragen Kirchliche Dienste
Personalrecht
Oberkirchenrätin Petra Zander
[email protected]
Oberkirchenrätin Dr. Petra Knötzele
[email protected]
Zentrum Bildung
Institut für Personalberatung,
Organisationsentwicklung und
Supervision (IPOS)
Pfarrerin Heike Wilsdorf (Sprecherin)
[email protected]
Zentrum Gesellschaftliche
Verantwortung
Oberkirchenrat Pfarrer Christian Schwindt
[email protected]
Zentrum Seelsorge und Beratung
Oberkirchenrat Pfarrer Christof Schuster
[email protected]
Zentrum Seelsorge und Beratung
Oberkirchenrätin Pfarrerin Sabine Bäuerle
[email protected]
Zentrum Oekumene der EKHN und EKKW
Oberkirchenrat Pfarrer Detlev Knoche
[email protected]
100
Auf gute Zusammenarbeit
Oberkirchenrätin Pfarrerin Ines Flemmig
[email protected]
Diplom-Pädagoge Gerd Bauz
[email protected]
Leiter der Kirchenverwaltung
Leitender Oberkirchenrat
Heinz Thomas Striegler
[email protected]
Dezernat Finanzen
Leitender Oberkirchenrat
Heinz Thomas Striegler
[email protected]
Budgetkoordination
Oberkirchenrat Thorsten Hinte
[email protected]
Finanzcontrolling
Kirchenrätin Almut Schönthal
[email protected]
Organigramm der Kirchenverwaltung und zugeordnete Zentren. Stand 01.03.2015
Dezernat Organisation, Bau und
Liegenschaften
Oberkirchenrat Wolfgang Heine
[email protected]
Organisationsentwicklung und Qualitätsmanagement
Oberkirchenrat Timo Keller (komm.)
[email protected]
Organisation und Informationstechnologie
Stabsbereiche
dem Leiter der Kirchenverwaltung
unmittelbar unterstellt
Öffentlichkeitsarbeit
Oberkirchenrat Pfarrer Stephan Krebs
[email protected]
Recht
Oberkirchenrat Karsten Schmitz
[email protected]
Leitender Oberkirchenrat
Heinz Thomas Striegler
[email protected]
Kirchenrat Bernd Karn
Verwaltungskoordination
Chancengleichheit
[email protected]
Oberkirchenrat Timo Keller
[email protected]
Carmen Prasse (Sprecherin)
[email protected]
Zentrale Dienste
Zentralarchiv und Zentralbibliothek
Sebastian Parker
[email protected]
Kirchenarchivdirektor Holger Bogs
[email protected]
Steuern und Versicherungen
Gesamtkirchenkasse
Kirchenoberverwaltungsrat Ralf Diehl
[email protected]
Vermögensmanagement
Sonja Müller-Rusam
[email protected]
Schriftgutverwaltung
Kircheninspektorin z.A. Nina Seelbach
[email protected]
Geschäftsstelle Tagungshäuser
Annette Frenz
[email protected]
Referatsgruppe Kirchliches Bauwesen
Kirchenbaudirektorin Margrit Schulz
[email protected]
Bauwesen Kirchengemeinden und
Dekanate 1
Kirchenbaudirektorin Margrit Schulz
[email protected]
Bauwesen Kirchengemeinden und
Dekanate 2
Kirchenbaurat Wolfgang Feilberg
[email protected]
Bauwesen Gesamtkirche und Bauleitplanung
Wolfgang Steinborn
[email protected]
Liegenschaftsverwaltung und Baurecht
Oberkirchenrat Markus Keller
[email protected]
Auf gute Zusammenarbeit
101
Wer Genehmigungen erteilt
Neben dem Dekanat nimmt auch die Kirchenverwaltung Aufsichtsaufgaben gegenüber den Kirchengemeinden wahr. § 47 KGO enthält einen Katalog
wichtiger Beschlüsse und Erklärungen, die von der
Kirchenverwaltung genehmigt werden müssen. Zu
Ihrer besseren Orientierung ist jeweils die zu beteiligende Stelle in der Kirchenverwaltung vermerkt.
§ 47 (Kirchengemeindeordnung)
Genehmigung von Beschlüssen und
Erklärungen
(1) Sofern die gesamtkirchlichen Vorschriften eine
Genehmigung vorsehen, werden Beschlüsse des
Kirchenvorstands und entsprechende Willenserklärungen erst mit Erteilung der Genehmigung wirksam.
Sie dürfen vorher nicht vollzogen werden.
(2) Beschlüsse des Kirchenvorstands und entsprechende Willenserklärungen über folgende
Gegenstände bedürfen der Genehmigung durch die
Kirchenverwaltung:
1. Feststellung des Haushalts- oder Wirtschaftsplanes einschließlich des Stellenplans;
Regionalverwaltung – Genehmigen der Haushaltspläne
102
Auf gute Zusammenarbeit
2. Errichtung und Änderung von Stellen für Mitarbeitende;
Personaldezernat (für den Bereich Kindertagesstätten das Zentrum Bildung)
3. A bschluss, Ergänzung und Änderung von Dienstverträgen mit Mitarbeitenden und sonstige Verträge, die die Übernahme von Personalverpflichtungen enthalten (insbesondere Gestellungs- und
Geschäftsführerverträge) mit einer Vertragsdauer
von mehr als drei Monaten;
Regionalverwaltung für die Genehmigung von
Arbeitsverträgen und der Genehmigung der
Errichtung und Änderung von Stellen für Gemeindesekretariate und Reinigungspersonal, von
Hausmeisterstelle, Küsterstellen und sonstigen
eigenfinanzierten Stellen sowie von Stellen des
haupt- und nebenberuflichen kirchenmusikalischen Dienstes, die über den Sollstellenplan des
Dekanats hinaus errichtet werden, ansonsten
Personaldezernat
4. B egründung und Änderung von Rechtsverhältnissen von wesentlicher Bedeutung, die die Kirchengemeinde auf Dauer verpflichten;
Je nach Rechtsgebiet zuständiges Rechtsreferat
5. E rwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie
Erwerb und Aufgabe von Rechten an fremden
Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten;
Referat Liegenschaften und Baurecht
6. Verpachtung von Grundstücken (mit Ausnahme
von Äckern und Wiesen zur ausschließlichen landwirtschaftlichen Nutzung), An- und Vermietung
von Gebäuden und Gebäudeteilen sowie Einräumung von Ansprüchen auf Nutzung hieran;
Regionalverwaltung – Miet- und Landpachtverträge genehmigen;
Referat Liegenschaften und Baurecht – Anmietung
7. Änderung, Veräußerung, Instandsetzung sowie
Abbruch von Bauwerken
und Gegenständen, die einen geschichtlichen,
wissenschaftlichen,
Kunst- oder Denkmalswert haben;
Referatsgruppe Kirchliches Bauwesen
8. Beschaffung von Kunstwerken, Orgeln und
Glocken;
Referatsgruppe Kirchliches Bauwesen
9. Errichtung, Übernahme, wesentliche Erweiterung,
Abgabe und Aufhebung von Einrichtungen oder
wirtschaftlichen Unternehmen sowie die Beteiligung an ihnen (insbesondere Gesellschaften mit
beschränkter Haftung, Kindergärten, Diakoniestationen);
Zentrum Bildung – Kindergärten
Stabsbereich Recht – Diakoniestationen
10. Namensgebung für Kirchengemeinden;
Referat Rechtsfragen Kirchlicher Dienste
11. Erhebung einer Klage vor einem staatlichen
Gericht, Abgabe von Anerkenntnissen oder
Abschluss von Vergleichen;
Je nach Gegenstand zuständiges Rechtsreferat,
im Zweifel: Stabsbereich Recht
12. A nnahme von Schenkungen, Erbschaften und
Vermächtnissen, soweit diese mit Auflagen oder
Lasten verbunden sind;
Stabsbereich Recht
13. Verwendung von Vermögen oder seinen Erträgnissen zu anderen als den bestimmungsgemäßen Zwecken;
Regionalverwaltung: Genehmigung innerer
Anleihen (Darlehen)
und Genehmigung von Rücklagenumwidmungen;
ansonsten Referat Budgetkoordination
14. A ufnahme von Darlehen, ab einer Wertgrenze
von insgesamt 5.000 Euro pro Jahr;
Referat Budgetkoordination
15. Verzicht auf vermögensrechtliche Ansprüche und
auf die für sie bestellten Sicherheiten ab einer
Wertgrenze von insgesamt 5.000 Euro pro Jahr;
Referat Budgetkoordination
16. Ü bernahme von Bürgschaften oder sonstigen
Verpflichtungen, die wirtschaftlich einer Schuldübernahme für Dritte gleichkommen;
Referat Budgetkoordination
17. K irchengemeindesatzungen.
Referat Rechtsfragen Kirchliche Dienste, bei
Diakoniestationen Stabsbereich Recht
Auf gute Zusammenarbeit
103
Allgemeiner Wahltermin
Wahlvorstand hat für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl zu sorgen. Über die Wahlhandlung hat der Wahlvorstand eine
Niederschrift aufzunehmen, die von allen Mitgliedern des Wahlvorstands zu unterschreiben ist (§ 15 Abs. 2 KGWO) und das vorläufige
Wahlergebnis festzustellen. Danach ist die Arbeit des Wahlvorstands beendet.
26
Sonntag, 26. April 2015
27
bis spätestens 15. Mai 2015
Kirchenvorstandssitzung zur Prüfung des Wahlverfahrens und Feststellung des Ergebnisses, auch der Wahl von Jugenddelegierten
(§ 21 Abs. 1 KGWO). Falls Feststellung der Ungültigkeit der Wahl, Übersendung der Unterlagen an den DSV zur Entscheidung
(§ 21 Abs. 2 KGWO).
28
bis spätestens
Sonntag, 17. Mai 2015
Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses – auch der Jugenddelegierten – durch den Kirchenvorstand und Bekanntgabe im Gottesdienst und auf andere geeignete Weise mit Hinweis auf Einspruchsmöglichkeit an den Kirchenvorstand (§ 22 Abs. 1 und 2 KGWO).
29
nach einer Woche (spätestens
Montag, 25. Mai 2015)
Ablauf der einwöchigen Einspruchsfrist gegen das Wahlergebnis (§ 22 Abs. 2 KGWO).
30
bis
Imspätestens
Zusammenhang
Anfang Juni 2015
31
32
Die ersten Schritte im Kirchenvorstand
Zeitschiene
Zeitraum
für Beratung und Stellungnahme des Kirchenvorstands
über eingegangene Einsprüche und unverzügliche Vorlage an DSV
mit den
Kirchenvorstandswahlen
haben alle
(§ 22 Abs. 3 KGWO).
Pfarrämter eine Zeitübersicht bekommen, deren letzter Abschnitt
Schriftliche Bekanntgabe der Entscheidung des DSV über Einsprüche an die Beteiligten (§ 22 Abs. 4 KGWO).
bis spätestens 6. Juli 2015
so aussieht:
nach zwei Wochen
(bis spätestens 20. Juli 2015)
Ablauf der Klagefrist von zwei Wochen für Klagen beim Kirchengericht (§ 22 Abs. 5 KGWO).
Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung (§ 22 Abs. 5 Satz 3 und 4 KGWO).
27. Juli – 6. September 2015 Sommerferien
33
bis 1. September 2015
Vorbereitung der Geschäftsübergabe durch die amtierenden KV-Vorsitzenden. Ein Übergabeprotokoll steht im Internet zur Verfügung.
34
1. September 2015
Beginn der Amtszeit des neu gewählten Kirchenvorstands (§ 24 Abs. 1 KGO).
„Handbuch für den Kirchenvorstand“ liegt vor. Tagungsangebote der regionalen Ehrenamtsakademien zum Beginn der neuen Amtszeit
stehen zur Verfügung.
35
6. / 13. September 2015
Einführung der gewählten Kirchenvorstandsmitglieder (§ 24 Abs. 1 KGO) im Gottesdienst.
36
bis 15. September 2015
Konstituierende Sitzung des Kirchenvorstands (§ 26 KGO).
37
bis 15. September 2015
Der DSV teilt dem Kirchenvorstand die Anzahl der von der Kirchengemeinde zu wählenden Gemeindemitglieder der Dekanatssynode mit.
38
10. Oktober 2015
EKHN-Tag in Gießen; Begrüßung der neugewählten Kirchenvorstände
19. Oktober – 31. Oktober 2015 Herbstferien
39
bis 1. November 2015
Wahl von Vorsitz und Stellvertretung im Kirchenvorstand (§ 27 Abs. 1 KGO).
40
danach
Die Geschäftsübergabe an die neugewählten Kirchenvorstandsvorsitzenden wird durch den DSV begleitet.
41
1. Dezember
bis 16.
November2015
2015
Wahl der Gemeindemitglieder für die Dekanatssynode.
Verwendete Abkürzungen: DSO – Dekanatssynodalordnung, DSV – Dekanatssynodalvorstand, DSWO – Dekanatssynodalwahlordnung,
ECKD – EDV-Centrum für Kirche und Diakonie, KGO – Kirchengemeindeordnung, KVVG – Kirchliches Verfassungsund Verwaltungsgericht, KGWO – Kirchengemeindewahlordnung, KO – Kirchenordnung
EKH-007_3-Leporello_fn_140224_as.indd 1
Formales für die erste Kirchenvorstandssitzung
In der ersten Sitzung sind alle Kirchenvorstandsmitglieder von der
Gemeindepfarrerin oder dem Gemeindepfarrer, die oder der den Vorsitz
führt, auf ihre Pflicht zur Verschwiegenheit nach § 36 KGO hinzuweisen:
§ 36 Verschwiegenheitspflicht
(1) Die Mitglieder des Kirchenvorstands sind verpflichtet, über Angelegenheiten der Seelsorge und der Kirchenzucht, in Personalangelegenheiten sowie über sonstige Gegenstände, die ihrer Natur nach
vertraulich sind oder für vertraulich erklärt werden, Stillschweigen zu
bewahren. Die gewählten und berufenen Mitglieder des Kirchenvorstands sind hierauf sowie zur Wahrung des Datenschutzes in der
ersten Sitzung ihrer Amtszeit durch die Pfarrerin oder den Pfarrer zu
verpflichten.
104
Auf gute Zusammenarbeit
24.02.14 14:40
(2) Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch für solche Personen, die vom
Kirchenvorstand zu seinen Beratungen hinzugezogen worden sind.
Die erfolgte Verpflichtung ist im Protokoll der Sitzung zu vermerken.
Jedes Kirchenvorstandsmitglied muss die Datenschutzerklärung
der EKHN unterzeichnen. Die Datenschutzerklärung der EKHN ist zu
erläutern und in zweifacher Ausfertigung zu unterschreiben. Eine Ausfertigung verbleibt bei der Kirchenvorsteherin, beim Kirchenvorsteher,
das andere Exemplar wandert zu den Akten.
Stichwort „Datenschutzerklärung“
kirchenvorstand.ekhn.de
Auf gute Zusammenarbeit
105
Die ersten Schritte im Kirchenvorstand
Neu
Information über die Richtlinien zur Korruptionsprävention
Die Kirchenleitung der EKHN hat im Februar 2015 Richtlinien zur Korruptionsprävention in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau
erlassen und dazu auch ein Merkblatt herausgegeben, das gerade
auch für „ehrenamtliche Tätigkeit“ zusammenfasst, was hierbei zu
beachten ist. Dieses Merkblatt ist auszuteilen und zu besprechen. Weil
dieses Merkblatt erstmals erstellt ist und vor allem, weil es prägnant
beschreibt, was z. B. an Zuwendungen und Geschenken, Spenden und
Sponsoring möglich ist, und wo welche zu beachtenden Grenzen liegen,
wird es hier dokumentiert.
Korruptionsprävention bedeutet für die ehrenamtliche
Tätigkeit, dass …
… die übertragenen Befugnisse nicht zu einem privaten Vorteil missbraucht werden dürfen. Um Korruption entgegenzuwirken, dürfen hauptoder ehrenamtlich Mitarbeitende, während und nach Beendigung der
haupt- oder ehrenamtlichen Tätigkeit in Bezug auf diese keine Zuwendungen, Geschenke oder sonstige Vorteile für sich oder andere fordern
oder annehmen. Gleiches gilt für Zuwendungen, die nur mittelbar (z. B.
bei Zuwendungen an Angehörige) der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter zukommen sollen (Annahmeverbot gemäß § 6 der Richtlinien zur
Korruptionsprävention).
Eine Zuwendung wird dann in Bezug auf haupt- oder ehrenamtliche
Tätigkeit geleistet, wenn die zuwendende Person sich davon leiten lässt,
dass die Empfängerin oder der Empfänger eine bestimmte Tätigkeit
ausübt oder ausgeübt hat. Ein Bezug zu einer bestimmten Handlung ist
nicht erforderlich.
Im Falle eines Angebots einer solchen Zuwendung oder der Kenntniserlangung von Korruptionsfällen, sind hauptamtlich Mitarbeitende
verpflichtet, diese ihren Vorgesetzten, ehrenamtlich Mitarbeitende dem
Gremium, dem sie angehören, anzuzeigen.
Ausgenommen von dem Annahmeverbot sind:
Zuwendungen und Geschenke, die üblich und angemessen sind oder
ihren Grund in den Regeln des gesellschaftlichen Umgangs und der
Höflichkeit haben, denen sich auch ein Mitglied eines kirchlichen Gremiums nicht entziehen kann, ohne gegen gesellschaftliche Formen zu
verstoßen. Dabei kann es sich beispielsweise um geringwertige Sachzuwendungen handeln, deren Wert im Einzelfall 40,00 Euro und jährlich je
Zuwenderin oder Zuwender insgesamt 100,00 Euro nicht übersteigt.
106
Auf gute Zusammenarbeit
Merkblatt zur Korruptionsprävention in der EKHN
Stand 23.02.2015
Zum Thema „Korruptionsprävention“ in der EKHN sind die
Richtlinien zur Korruptionsprävention in der Evangelischen Kirche
in Hessen und Nassau vom 19.
Februar 2015 Rechtssammlung
Nr. 718 zu beachten.
In gleicher Weise sind künftige
Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EKHN zur Korruptionsprävention zu beachten.
Sollte entgegen des Annahmeverbotes die Annahme einer Zuwendung beabsichtigt werden,
haben Hauptamtliche bei ihren
Vorgesetzten und Ehrenamtliche
bei der oder dem Vorsitzenden
des Gremiums, dem sie oder er
angehört, die Zustimmung zur
Annahme zu beantragen. Es
besteht die Verpflichtung, die für
die Entscheidung maßgeblichen
Umstände vollständig mitzuteilen.
Eine Zustimmung darf nur erteilt
werden, wenn ausgeschlossen
werden kann, dass:
Die haupt- und ehrenamtlichen Mitglieder von kirchlichen Gremien,
sind verpflichtet darauf zu achten, dass …
das Gremium keine Zuwendungen, Geschenke oder sonstige Vorteile
für sich oder andere fordert oder annimmt.
das Gremium den Grundsätzen des Wettbewerbs im Sinne der Korruptionsprävention angemessen Rechnung trägt und die kirchen rechtlichen Vergabevorschriften (§ 49 der Kirchlichen Haushalts ordnung und des § 6 der Rechtsverordnung über die verwaltungs technische Abwicklung von Baumaßnahmen der Kirchengemeinden, Dekanate und kirchlichen Verbände) beachtet. Nach diesen Vor gaben erfolgt die Vergabe eines Auftrages grundsätzlich im Wege
einer öffentlichen oder beschränkten Ausschreibung und nur aus nahmsweise freihändig.
Entscheidungen im Vergabeverfahren transparent und nachvollziehbar
sind. Dies wird durch eine eindeutige Zuständigkeitsregelung und
eine vollständige verfahrensbegleitende Dokumentation sichergestellt.
durch die Annahme der Zuwendung das dienstliche oder
ehrenamtliche Handeln beeinflusst werden soll oder könnte,
die Annahme der Zuwendung
die Unabhängigkeit und die
objektive Tätigkeitsausübung
beeinträchtigen soll oder könnte,
durch die Annahme der Zuwendung bei dritten Personen der Eindruck der Befangenheit entsteht und
die Zuwendung als Anerkennung für ein bestimmtes dienstliches oder ehrenamtliches Handeln verstanden
werden könnte.
Interessenskonflikte, die sich zwischen den privaten wirtschaftlichen
Interessen der Gremiumsmitglieder und der Abstimmungen in dem
Gremium ergeben, sind vor der Beratung anzuzeigen.
Hinsichtlich Spenden und Zuwendungen im Rahmen eines Sponsorings besteht kein Annahmeverbot.
Eine Zustimmung darf nicht
erteilt werden, wenn der Verdacht
besteht, dass die zuwendende
Person eine Beeinflussung des
dienstlichen oder ehrenamtlichen
Handelns beabsichtigt. Die Annahme von Bargeld ist in keinem
Fall zustimmungsfähig.
Anfragen zum Thema Korruptionsprävention können
gerichtet werden an:
Dabei gilt: Spenden werden freiwillig (ohne rechtliche Verpflichtung) und
ohne Gegenleistung oder in Erwartung einer Gegenleistung getätigt.
Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder
geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen,
Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen,
wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen
gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch
unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit
verfolgt werden. Werden mit einer Zuwendung andere Ziele verfolgt,
handelt es sich nicht mehr um Sponsoring und sie unterfällt möglicherweise dem Annahmeverbot.
Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau
Stabsbereich Recht
Paulusplatz 1
64285 Darmstadt
Telefon: 06151 405 126
Fax: 06151 405 469
E-Mail: [email protected]
Auf gute Zusammenarbeit
107
Die ersten Schritte im Kirchenvorstand
Die Wanderung beginnt
Diese formalen Aspekte können zeitlich sicher gut erledigt werden. Bestimmt können Sie sich auf Ihren ersten Sitzungen darüber austauschen
und entscheiden, ob und wie sie „Sehnsucht nach Mehr“, den Glaubenskurs für Kirchenvorstände, in ihre Arbeitsstruktur einbauen können.
An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis. Im Internet stehen Ihnen wichtige
Musterformulare für die Kirchenvorstandsarbeit zur Verfügung. Unter
ihnen ist auch der Entwurf einer Geschäftsordnung. In ihr ist ausdrücklich auch auf die Möglichkeit zur Bildung von Ausschüssen hingewiesen.
Eine gut funktionierende Ausschussarbeit mit klar geregelten Zuständigkeiten kann die Sitzungslänge der Kirchenvorstandssitzungen deutlich
entlasten oder aber Zeit und Raum für andere Themen schaffen. In
jedem Fall lohnt es sich diesen, wie auch alle anderen Musterentwürfe
einmal in Ruhe zur Hand zu nehmen.
Die Pfarrerin, der Pfarrer geht – was tun?
Dieses Ereignis bedeutet meistens eine erhebliche Veränderung. Nach
einem Stellenwechsel oder einer Pensionierung einer Inhaberin oder
eines Verwalters einer Pfarrstelle, oder wenn die Pfarrstelle als Ergebnis
des Zuweisungsverfahrens aufgehoben wird, kann eine Gemeinde für
kürzere oder längere Zeit ohne Pfarrerin oder Pfarrer sein. In diesem
Falle regelt die Dekanin, der Dekan die Vertretung im Pfarramt.
Hat die Pfarrerin oder der Pfarrer den Vorsitz im Kirchenvorstand, so
übernimmt die gewählte Stellvertreterin oder der gewählte Stellvertreter
den Vorsitz. Bei einer länger als zwei Monate dauernden Verhinderung
übernimmt die Vertretung im Pfarramt den Vorsitz.
Zur Unterstützung des Kirchenvorstandes bzw. der Vertretungen kann
für die Zeit der Vakanz eine vorübergehende Aufstockung der Bürokapazitäten einer Kirchengemeinde bei der Regionalverwaltung beantragt werden.
Und dann? Der Kirchenvorstand bilanziert mit der Pröpstin oder dem
Propst die Gemeindearbeit und erstellt ein Aufgabenprofil für die Pfarrstelle. Der Dekanatssynodalvorstand ist zu beteiligen. Auf der Basis dieser Bilanzierung erarbeitet der Kirchenvorstand einen Ausschreibungstext und leitet diesen auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung.
Dort wird die Ausschreibung der Pfarrstelle für das nächstmögliche
Amtsblatt veranlasst. Für Rückfragen steht das Referat Personalservice
Pfarrdienst zur Verfügung. Melden sich auf die erste Bewerbung keine
geeigneten Bewerberinnen und Bewerber, wird die Stelle erneut ausgeschrieben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine dritte
Ausschreibung erfolgen.
108
Auf gute Zusammenarbeit
Schauen Sie bitte einfach unter
kirchenvorstand.ekhn.de Stichwort „Muster“ nach.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erörtert die Dekanin oder der Dekan
die Bewerbungen im Kirchenvorstand, der so die Gelegenheit erhält,
sich zu den Bewerbungen zu äußern und die Bewerbungsliste zu ergänzen. Für das weitere Verfahren kommt es darauf an, ob die Stelle durch
Gemeindewahl oder durch die Kirchenleitung besetzt wird. Mit Ausnahme der noch vorhandenen Patronatsstellen und einiger reformierter
Gemeinden wird jede Pfarrstelle in zeitlicher Reihenfolge zweimal durch
Gemeindewahl (Modus A und B) und einmal durch die Kirchenleitung
(Modus C) besetzt. Pfarrvikarstellen werden durch die Kirchenleitung
nach vorheriger Anhörung des Kirchenvorstandes im Rahmen von Verwaltungsdienstaufträgen besetzt.
Bei der Besetzung durch die Gemeinde wählt der Kirchenvorstand die
Pfarrerin oder den Pfarrer. Hierbei leitet die Dekanin oder der Dekan
die Wahl. Er bzw. sie ist für alle diesbezüglichen Fragen ansprechbar.
Bei der Besetzung durch die Kirchenleitung wählt diese nach Anhören
des Kirchenvorstandes eine Bewerberin oder einen Bewerber aus und
stellt sie oder ihn der Gemeinde vor. Liegen nach Ablauf der Einspruchsfrist keine Einsprüche vor, ernennt die Kirchenleitung die vorgestellte
Person zur Stelleninhaberin bzw. zum Stelleninhaber.
Zeiten der Vakanz stellen häufig Wegabschnitte dar, in denen es wichtig
ist, sich als Gemeinde klug zu beraten und klug beraten zu lassen. Das
Dekanat und der Personalservice Pfarrdienst in der Kirchenverwaltung
unterstützen dabei gerne. Das Institut für Personalberatung, Organisationsentwicklung und Supervision kann helfen, den eigenen Weg klarer
zu erkennen, Ziele der eigenen Gemeinde zu erarbeiten, Profile zu
schärfen. In jedem Fall gilt: Die Wanderung geht weiter, die Gemeinde
verstanden als wanderndes Volk Gottes ist und bleibt unterwegs.
Auf gute Zusammenarbeit
109
Stichwortverzeichnis
Im nachfolgenden Verzeichnis finden Sie zentrale Stichwörter mit Verweisen auf die Erwähnung in
diesem Buch und auf weitere Informationen im Internet immer aktuell unter: kirchenvorstand.ekhn.de.
Dort finden Sie auch die Links zu den Fachstellen, bzw. direkt zu Broschüren, Aufsätzen, Hinweisen,
Formularen und Rechtstexten.
Bitte melden Sie uns, wenn Sie ein Thema, bzw. einen Hinweis vermissen, unter:
[email protected].
110
A
B
Abendmahl..............................................S. 17
Abendmahl mit Kindern............................S. 17
Abmahnung........................................... S. 65
Agrarpolitik............................................ S. 40
AIDS-Seelsorge.................................. S. 21 ff.
Altar.......................................................S. 16
Alter und Pflege...........................S. 22, 50, 81
Altenseelsorge........................................ S. 22
Altenheimseelsorge................................. S. 22
Amtshandlungen................... S. 15 ff., 56, 97 f.
Amtshandlungsrecht, Rechtsfragen
zur Lebensordnung............................. S. 62 ff.
Anerkennungskultur............................. S. 86 f.
Anti-Korruption...................................S. 106 f.
Arbeit.................................................... S. 45
Arbeitgeber..............................S. 45, 65, 96 f.
Arbeitsgemeinschaft für
Erwachsenenbildung............................... S. 31
Arbeitskreis Kirche und Sport................S. 15 ff.
Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik... S. 45
Arbeitsrecht........................................... S. 65
Arbeitsrechtliche Kommission................... S. 65
Archiv................. siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Armut und Reichtum......................... S. 46, 48
Asyl....................................................... S. 49
Ausbildungsnetzwerk st.ar.k..................... S. 45
Ausschreibung Pfarrstelle.......................S. 108
Ausstellungen..........................................S. 15
Autofasten............................................. S. 39
Bandarbeit............................................. S. 20
Baufragen.......................................... S. 70 ff.
Baugenehmigung................................ S. 70 ff.
Bauausschuss.................................... S. 70 ff.
Baurecht............................................ S. 70 ff.
Baureferat.......................................... S. 70 ff.
Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit......... S. 78
Berufsverband Kirchenmusik.................... S. 20
Berufung in KV................................... S. 62 ff.
Beschäftigungsverhältnis......................... S. 65
Betriebsbesuche..................................... S. 45
Betriebsverträge..................................... S. 27
Besuchsdienst........................................ S. 21
Besuchsseelsorge................................... S. 21
Bewerbungsverfahren.............................. S. 81
Bibeltheater............................................S. 17
Bibelwochen............................................S. 18
Bibliothek Zentrum Verkündigung..............S. 15
Bikerpfarrer.............................................S. 15
Bilanzen............................................. S. 68 ff.
Bildung von Arbeitsgemeinschaften
durch Kirchengemeinden: ...............S. 58 f., 63
Bildungsurlaub........................................ S. 32
Bildpredigten...........................................S. 15
Biographisches Lernen............................ S. 32
Biopatente.......................................... S. 40 f.
Biotreibstoff........................................ S. 40 f.
Boden................................................ S. 40 f.
Mehr Informationen zum Stichwort unter:
C
Coaching........................................... S. 82 ff.
C-Ausbildung......................................... S. 20
Chorverband.......................................... S. 20
Chronik............... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Computerspiele...................................... S. 44
D
Datenschutz.......................................S. 104 f.
Datenschutzerklärung.............................S. 105
D-Ausbildung......................................... S. 20
Dekanin, Dekan, Dekanat.................... S. 91 ff.
Dekanatsbeauftragte für Kindergottesdienst
.............................................................S. 19
Dekanatssynodalvorstand.................... S. 91 ff.
Dekanatssynode................................. S. 91 ff.
Dekanatsvereinigung
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Demographischer Wandel
................................... S. 22, 39 ff., 53 ff., 56
Denkmalpflege................................... S. 71 ff.
Designhilfen der EKHN
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Diakonie............................................ S. 46 ff.
Diakonieausschuss................................. S. 46
Diakoniestation....................................... S. 50
Diakonie Hessen................................. S. 46 ff.
Dialog der Religionen.............................. S. 35
Dienstgemeinschaft................................ S. 65
Dienstvertragsordnung
............... (KDO) siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Digitales Lernen..................................... S. 32
Diversity................................................ S. 81
kirchenvorstand.ekhn.de
Doppik................................................ S. 68 f.
DRIN................................................S. 44, 47
Dritter Weg............................................ S. 65
E
EDV Programme
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Eheberatung........................................... S. 23
EJHN..................................................... S. 89
Ehrenamt, Aufwendungsersatz
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Ehrenamtliche „gewinnen“
............................Alle Fachstellen und Zentren
Ehrenamt, geschichtlich
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Ehrenamt, Haftung, Schadenersatz
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Ehrenamtliche Verkündigung.....................S. 17
Ehrenamt, Versicherungsschutz............. S. 86 f.
Ehrenamtsakademie............................. S. 86 f.
Eigentum der Gemeinde...................... S. 70 ff.
„Einfach besser leben“............................ S. 34
Einstellungsverfahren.............................. S. 65
EKHN Mitteilungen.................................. S. 79
EKHN-Orchester..................................... S. 20
EKHN Shop............................................ S. 79
EKD .................. siehe kirchenvorstand.ekhn.de
EKKW................. siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Energieeinsparung.............................. S. 71 ff.
Energiepolitik.......................................... S. 39
Energiewende......................................... S. 40
Epd....................................................... S. 80
Erbbaurecht....................................... S. 71 ff.
Ernährung.............................................. S. 40
Erntedank.............................................. S. 40
111
Stichwortverzeichnis
Erwachsenenbildung.............................S. 31 f.
Erwerbslosigkeit..................................... S. 45
Erzieherin, Erzieher...............................S. 27 f.
Erziehungsurlaub................................. S. 23 f.
Ethisches Investment............................... S. 43
Evangelische Akademie
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Evangelisches Bildungsportal................... S. 32
Evangelische Sonntagszeitung.................. S. 80
Exerzitien im Alltag..................................S. 18
Existenzsicherung................................... S. 45
F
FacettNet............................................... S. 80
Fachberatung.........Alle Fachstellen und Zentren
Fachportal Ehrenamt............................... S. 87
Fahrplan Gemeindezusammenschluss....... S. 64
„Fairer Handel“................................. S. 34, 40
Familie....................................... S. 45, 81, 88
Familienberatung.................................... S. 23
Familienbildung.................................S. 31, 88
Familiengottesdienste...............................S. 15
Familienzentren.................................S. 31, 88
Feedbackkultur Gottesdienst.....................S. 15
Finanzmarkt........................................... S. 43
Finanzpolitik........................................... S. 43
Finanzverantwortung
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Flüchtlinge............................S. 44, 46, 49, 87
Flüchtlingsfonds der EKHN
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Flughafenausbau.................................... S. 39
Förderkreis, Errichtung............................ S. 55
Förderverein für LektorInnen
und PrädikantInnen..................................S. 17
Fortbildung im Ehrenamt
............................Alle Fachstellen und Zentren
Frauen..............................................S. 81, 88
112
Freiwilligenmanagement.......................... S. 87
Fundraising............................................ S. 55
Fusion..................................S. 58, 64, 82, 85
G
Gebäude............................................ S. 70 ff.
Gebäudeentwicklungskonzepte...............S. 72 f.
Gebietsänderungen............................. S. 62 ff.
Geistliche Begleitung................................S. 18
Geistliche Gemeindeentwicklung...............S. 18
Geistliche Gemeinschaften........................S. 18
Geistliches Leben....................................S. 18
Geld...................................................... S. 43
Geldpolitik.............................................. S. 43
GEMA.....................................................S. 15
Gemeindeberatung
.................. Alle Fachstellen und Zentren, S. 84
Gemeindebilder...................................... S. 84
Gemeindebrief.................................... S. 76 ff.
Gemeindeentwicklung........... S. 15 ff., 74 f., 84
Gemeindehaus................................... S. 70 ff.
Gemeindenamen................................. S. 62 ff.
Gemeinderecht................................... S. 62 ff.
Gemeindesekretariat........................... S. 59 ff.
Gemeindesingen..................................... S. 20
Gemeindepädagogin, Gemeindepädagoge
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Gemeindepädagogischer Dienst
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Gemeindesekretär/in
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Gemeindesekretariat............................... S. 59
Gemeindeversammlung
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Gemeinwesenarbeit............................S. 44, 47
Gemeinwesendiakonie............................. S. 47
Gemeindezusammenschluss.............. S. 58, 64
Mehr Informationen zum Stichwort unter:
„Gemeinde leiten“..................................S. 120
Genderdidaktik....................................... S. 32
Gender Mainstreaming:........................... S. 81
Geo-Informationssystem...................... S. 53 ff.
Gesamtverband für Kindergottesdienst.......S. 19
Geschäftsordnungsrecht
des Kirchenvorstands.............................. S. 62
Geschlechtergerechtigkeit:....................... S. 81
Gesundheit (bei der Arbeit).................S. 65, 81
Gitarre................................................... S. 20
Glaubenskurse........................................S. 18
Gleichstellung......................................... S. 81
Glocken..................................................S. 16
Gospelchor............................................. S. 20
Gottesdienst......................................S. 19, 97
Gottesdienstberatung...............................S. 19
Gottesdienstordnung............................... S. 97
Green IT................................................ S. 39
Grundstücke........................................... 71 ff.
Grüne Gentechnik................................... S. 40
Grüner Hahn.......................................... S. 39
H
Handbuch Gemeindebüro
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Handbuch zum Recht der EKHN
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Handlungsfelder der EKHN......S. 25, 53, 63, 92
Handreichung zur Verwaltungsprüfung
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Hartz IV................................................. S. 45
Haushalt........................................S. 68 f., 99
Hauskreisarbeit.......................................S. 18
Hoffnungsvoll unterwegs
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Homepage......................................... S. 76 ff.
Heil und Heilung......................................S. 18
kirchenvorstand.ekhn.de
Homepage......................................... S. 76 ff.
Hospiz..............................................S. 21, 50
Hospizseelsorge...................................... S. 21
I
Ideenmesse....................... Rückseite Umschlag
Immobilien............................................. 70 ff.
Impuls Gemeinde.....................................S. 15
Impulspost............................................. S. 80
Inklusion................................. S. 15 ff., 22, 29
Interkulturelle Öffnung............................. S. 38
Internationale Begegnung........................ S. 44
Internet.............................................. S. 76 ff.
Interreligiöse Begegnung................... S. 23, 35
Iona – Material........................................S. 15
IPOS............................................. S. 61, 81 ff.
J
Jahresberichte EKHN.............................. S. 79
Jugendarbeit..................................S. 29 f., 89
Jugendberatung..................................... S. 23
Jugenddelegierte......................... S. 30, 87, 89
Jugendmedienschutz.............................. S. 44
Jugendverband....................................... S. 89
K
Kanzel....................................................S. 16
Kanzelrecht................................................ 98
Kamerales Rechnungswesen..................... 68 f.
Kasualien..........................................S. 15, 79
Kaufmännische Buchführung..................... 68 f.
113
Stichwortverzeichnis
„Kerzenrucksack“................................... S. 36
Kinderbibelwochen...................................S. 19
Kindergarten..............................S. 28 f., 70 ff.
Kindergottesdienst...................................S. 19
Kinderkrippen...................................... S. 28 f.
Kinderschutz.....................................S. 19, 29
Kindertagesstätten......................S. 28 f., 70 ff.
KirA.................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Kirche....................................... S. 15 ff., 70 ff.
Kirche in der Region............................ S. 91 ff.
Kirchenarchitekten.............................. S. 70 ff.
Kirchenasyl............................................ S. 49
Kirchenbücher
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Kirchengemeinde................................ S. 91 ff.
Kirchenglocken..............................S. 16, 70 ff.
Kirchenjahr.............................................S. 15
Kirchenland.............................................S. 41
Kirchliche Leitfäden zum Recht der EKHN
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Kirchliches Bauwesen.......................... S. 71 ff.
Kirchenmitgliedschaft.....................S. 53 ff., 56
Kirchenmusik......................................... S. 20
Kirchenmusikalische Ausbildung............... S. 20
Kirchenmusikalische Nachrichten.............. S. 20
Kirchenordnung
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Kirchenpräsident................................. S. 91 ff.
Kirchenraum............................................S. 15
Kirchensteuer
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Kirchensynodalvorstand....................... S. 91 ff.
Kirchensynode.................................... S. 91 ff.
Kirchentag..............................................S. 15
Kirche und Geld
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Kirchenverwaltung.............................S. 100 ff.
Kirchenvorstand als Arbeitgeber............... S. 65
Kirchenvorstand, Aufgaben.................. S. 96 ff.
Kirchenvorstand, erste Schritte...........S. 104 ff.
114
Kirchenvorstand, Geschichte
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Kirchenvorstandsformulare für
Geschäftsordnung, Tagesordnung, Beschlüsse
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Kirchenvorstandsklausur.......................... S. 84
Kirchenvorstandsvorsitzende und
Kirchenvorstandsvorsitzender............... S. 91 ff.
Kirchenvorstandswahl....................S. 19, 62 ff.
Klimaschutz........................................... S. 39
Klinikseelsorge.....................................S. 21 f.
Kollektenplan
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Kommunikation................................... S. 76 ff.
Kommunitäten.........................................S. 15
Kompetenznachweis Kultur.......................S. 15
Kompetenzen in der Bildungspraxis....... S. 29 ff.
Konfessionen.......................................... S. 38
Konfirmandenarbeit...............................S. 51 f.
Konfliktberatung.................... S. 65 f., 84 f., 92
Konflikte.......................................... S. 65, 66
Konzeption............................................. S. 82
Kooperation................. S. 58, 59 f., 62 f., 82 ff.
Kooperationsverträge.....................S. 58, 62 ff.
Körperlernen...........................................S. 15
Körperschaft des öffentlichen Rechts.... S. 92 ff.
Korruptionsprävention.........................S. 106 f.
Krankenseelsorge.................................S. 21 f.
Kreative Gestaltung und
kulturelle Kompetenz................................S. 15
Krippenspiel............................................S. 17
Kultur des Helfens................................... S. 50
Kulturelle Bildung.................................... S. 32
Kunst und Kirche.....................................S. 16
Kunstgottesdienste..................................S. 16
Kündigungsschutz................................... S. 65
Küster, Küsterin.......................................S. 17
Küsterbund EKHN....................................S. 17
KüsterInnenaus- und fortbildung................S. 17
Mehr Informationen zum Stichwort unter:
L
Lärm..................................................... S. 39
Laufbahnberatung................................... S. 83
Läuteordnungen......................................S. 16
Landesausschuss Kirchentag für
Hessen und Nassau.................................S. 15
Landeskirchenmusikdirektorat.................. S. 20
Landesposaunenwarte............................ S. 20
Landesverband für Kindergottesdienst.......S. 19
Land Grabbing..................................... S. 40 f.
Landwirtschaft....................................... S. 40
Leben im Alter........................................ S. 45
„Lebensart“........................................... S. 79
Lebensbegleitendes Lernen..................... S. 25
Lebensbalance....................................... S. 83
Lebensberatung...................................... S. 21
Lebensordnung..................................S. 52, 98
Lebensstile........................................ S. 53 ff.
Lebenswortgruppen.................................S. 15
Lektorinnen und Lektoren.........................S. 17
Leitbild.................................................. 82 ff.
Leitfaden Notfallkette Trauerfeier...............S. 15
Leitungsgremium.................................... S. 82
Lesepredigt.............................................S. 17
Liegenschaften................................... S. 71 ff.
Liturgik...................................................S. 16
Logos der EKHN zum download
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
„Lust auf Gemeinde“, Netzwerk
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
M
„Mach doch, was Du glaubst“
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Materialbücher .......................................S. 15
Materialien Gottesdienst...........................S. 15
kirchenvorstand.ekhn.de
MAV............................................... S. 64, 65
Mediation............................................... S. 86
Medienhaus.........................................S. 79 f.
Meditation...............................................S. 15
Menschenskinderliederbücher...................S. 15
Merkblatt zur Korruptionsprävention......S. 106 f.
Mietrecht........................................... S. 71 ff.
Migration..................................... S. 38, 53 ff.
Migrationshintergrund................... S. 38, 53 ff.
Milieus................................ S. 19, 53 ff., 56 ff.
Missionarisches Handeln..........................S. 18
Mitarbeitendengespräch.......................... S. 65
Mitarbeitervertretungsrecht................ S. 64, 65
Mitbestimmung....................................... S. 65
Mitgliederorientierung.......................... S. 55 f.
Mitgliedschaftsfragen:......................... S. 62 ff.
Mobbing........................................S. 66 f., 81
Mobilfunk............................................... S. 39
Mobilität.................................................S. 17
Modulausbildung im Bereich Spiel und
Theater...................................................S. 17
Monatslieder.......................................... S. 20
Motorradfahrerseelsorge...........................S. 15
Musical- und Singspielkatalog.................. S. 20
Musik mit Konfirmanden.......................... S. 20
Musikgottesdienste................................. S. 20
Musizieren in der Kita...............................S. 15
Muster-Abmahnung
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Muster-Änderungskündigung
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Muster-Aufhebungsvertrag
.........................siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Muster-Beschlussvorlagen
für Kirchenvorstandssitzungen
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Muster der Empfangsbestätigung der Kündigung l
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Muster für ordentliche und
außerordentliche Kündigungen
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
115
Stichwortverzeichnis
116
Notfallkette.............................................S. 15
Notfallseelsorge....................................S. 21 f.
Nutztierhaltung.................................... S. 40 f.
Muster-Geschäftsordnung für
den Kirchenvorstand
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Muster-Kooperationsvertrag für
eine Arbeitsgemeinschaft
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Muster-Pfarramtsübergabeprotoll
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Muster-Protokoll für Kirchenvorstandssitzungen.
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Muster-Satzung für eine Arbeitsgemeinschaft
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Muster- Stellenbeschreibungen Kirchenmusik
............................................................ S. 20
Muster-Tagesordnung für
Kirchenvorstandssitzungen
.........................siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Muster-Übergabeprotokoll beim Wechsel
im Kirchenvorstandsvorsitz
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Muster-Vereinigungsvertrag
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Muster Zeugnisse bezüglich Arbeitsverhältnisse
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Offene Kirchen..................................S. 16, 72
Öffentliche Finanzen................................ S. 43
Öffentlichkeitsarbeit............................ S. 76 ff.
Ökofaire Beschaffung.............................. S. 40
Ökumene........................................... S. 33 ff.
Ökumenischer Rat der Kirchen................. S. 33
Ökumenischer Weltgebetstag................... S. 88
Online-Shop Zentrum Verkündigung...........S. 15
Ordination......................................... S. 17, 93
Organisationsentwicklung........................ 82 ff.
Orgelausleihe..........................................S. 16
Orgelnachwuchs......................................S. 16
Orgelpflege und Orgelbaumaßnahmen........S. 16
Orgelsachverständige...............................S. 16
Outplacement-Beratung........................... S. 83
N
P
Nachbarschaftsrecht........................... S. 71 ff.
Nachhaltige Entwicklung...................... S. 39 ff.
Nachhaltig predigen................................ S. 39
Nachhaltig Wirtschaften.......................... S. 43
Nachwachsende Rohstoffe....................... S. 40
Nachwuchswerbung
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Netzwerk Familie.................................... S. 45
Netzwerk Leben im Alter der EKHN........... S. 45
Netzwerk Lust auf Gemeinde
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Pachtverträge..........................................S. 41
Pädagogische Fachkräfte..................... S. 25 ff.
Paramentik.............................................S. 15
Partnerkirchen........................................ S. 37
Partnerschaftsberatung........................... S. 23
Perlen des Glaubens................................S. 15
Personalauswahl..................................... S. 83
Personalberatung.................................... S. 83
Personalmanagement.............................. S. 83
Persönlichkeitsbildung............................. S. 32
Pfarramtliche Verbindung......................... S. 58
O
Mehr Informationen zum Stichwort unter:
Pfarramtliche Verwaltungsaufgaben.......... S. 97
Pfarrarchiv
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Pfarramt............................................ S. 96 ff.
Pfarrdienstordnung..................S. 58, 62, 96 ff.
Pfarrerin, Pfarrer................................ S. 91 ff.
Pfarrhaus........................................... S. 70 ff.
Pfarrstellenbesetzung..........................S. 108 f.
Pflege............................. S. 22, 45, 50, 81, 88
Pilgern....................................................S. 15
Pilgern mit Kindern..................................S. 15
Pilgerweg der Gerechtigkeit und
des Friedens.......................................... S. 33
Politische Bildung................................... S. 32
Polizeiseelsorge................................... S. 21 f.
Pop- und Gospelchor.............................. S. 20
Pop-Piano.............................................. S. 20
Popularmusik......................................... S. 20
Posaunenchorarbeit................................ S. 20
Posaunenwerk........................................ S. 20
Potenzialanalysen................................... S. 83
Prädikantinnen und Prädikanten................S. 17
Prädikantenausbildung.............................S. 17
Präses............................................S. 2, 91 ff.
Praxisseminare Kindergottesdienst............S. 19
Predigtangebote......................................S. 15
Predigtvorschläge....................................S. 17
Prekäre Beschäftigung............................ S. 45
Pressearbeit....................................... S. 78 ff.
Priestertum aller Getauften
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Prinzipalstücke........................................S. 15
Profil..................................................S. 7, 56
Prioritäten................................................ S. 7
Propst, Pröpstin.................................. S. 91 ff.
Propsteikantorinnen und Propsteikantoren
........................................................... S. 20
Psychologische Beratung..................... S. 21 ff.
kirchenvorstand.ekhn.de
Q
Qualität im Gottesdienst...........................S. 15
Qualitätssicherung.................................. S. 25
R
Rat der Religionen, Frankfurt................... S. 23
Raumerfahrung........................................S. 16
Raumgestaltung......................................S. 16
Rechnungswesen..................................... 68 f.
Rechnungsprüfungsamt
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Recht der EKHN
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Rechtsfragen des Lektorenund Prädikantendienstes: .................... S. 62 ff.
Rechtsfragen des
kirchenmusikalischen Dienstes............. S. 62 ff.
Rechtsfragen der Visitation.................. S. 62 ff.
Rechtlicher Leitfaden zur
Kirchengemeindeordnung (KGO)
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Rechtlicher Leitfaden zur
Kirchengemeindewahlordnung (KGWO)
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Rechtlicher Leitfaden zu Dekanatssynodalordnung
(DSO) und Dekanatssynodalwahlordnung (DSWO)
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Referat Sozialforschung und Statistik.... S. 53 ff.
Reformationsjubiläum 2017.......... S. 15, 128 ff.
Region........................................S. 53, 58, 78
Regionalentwicklung............................ S. 40 f.
Regionale Bildungsplanung...................... S. 32
Regionalverwaltung............................. S. 99 ff.
Regionalverwaltungsgesetz
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
117
Stichwortverzeichnis
Regionalverwaltungsverordnung
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Religionspädagogische Beratung.......... S. 25 ff.
Religiöse Bildung................................ S. 25 ff.
Rundfunkarbeit................................... S. 76 ff.
S
Sakrale Bauwerke............................... S. 70 ff.
Schaukasten.......................................... S. 78
Schaustellerseelsorge..............................S. 15
Schöpfungstag....................................... S. 39
Schriftgutverwaltung
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Schriftlesung...........................................S. 17
Schwerhörigenseelsorge...................... S. 21 ff.
Schwerpunktsetzung................................. S. 7
Seelsorge.......................................... S. 21 ff.
Segen.....................................................S. 15
Sehbehinderten und Blindenseelsorge
........................................................ S. 21 ff.
„Sehnsucht nach Mehr“, Glaubenskurs......S. 18
Seniorenbildung....................................S. 31 f.
Sexualisierte Gewalt................................ S. 81
Sexuelle Belästigung............................... S. 81
Sicherheit (bei der Arbeit)........................ S. 65
Siegel der Gemeinde
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Singen mit Kindern..................................S. 15
Singen mit Erwachsenen..........................S. 15
Social Media.................................S. 44, 76 ff.
Social Learning....................................... S. 44
Sonntagsschutz...................................... S. 42
Sozialraumanalyse.....................S. 53 ff., 82 ff.
Spenden...................................... S. 55 f., 107
Spiel- und Theaterpädagogik.....................S. 17
Spiritualität im Alltag................................S. 15
Sponsoring................................... S. 55 f., 107
118
Sprachschule des Glaubens......................S. 18
Stadtkirchenarbeit...................................S. 15
Stellenbewertung.................................... S. 65
Stellenbörse........................................... S. 65
Stellenwechsel-Coaching......................... S. 83
Steuergerechtigkeit................................. S. 43
Steuern und Abgaben
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Stiftung, errichten................................ S. 55 f.
Stiftung „Gemeinde im Aufbruch“..............S. 18
Stiftungsrecht......................................... S. 55
Störungen im Arbeitsverhältnis.........S. 65, 66 f.
Strategie.................................................. S. 7
Streitigkeiten im Kirchenvorstand
und mit Gemeindemitgliedern............... S. 62 ff.
Struktur der EKHN.............................. S. 91 ff.
Subsidiarität........ siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Supervision............................................ S. 85
Synodenbeschlüsse
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Systemische Beratung......................... S. 82 ff.
T
Tagesordnung
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Tagungshäuser der EKHN
......................... siehe kirchenvorstand.ekhn.de
Taufe......................................................S. 15
Teambildung....................................... S. 82 ff.
Telefonseelsorge..................................... S. 21
Theatergruppe.........................................S. 17
Theaterpädagogische Ausbildung..............S. 17
Trauerseelsorge.......................................... 21
Trägerberatung....................................... 25 ff.
Transatlantische Freihandelsabkommen
(TTIP und CETA) ........................................ 43
Mehr Informationen zum Stichwort unter:
kirchenvorstand.ekhn.de
U
W
Übergang Schule – Beruf......................... S. 45
Unterhalt................................................ S. 81
Urheberrecht...........................................S. 15
Wahlen und Berufungen
im Kirchenvorstand ............................ S. 62 ff.
Wanderfriedenskerze.............................. S. 36
Website............................................. S. 76 ff.
Wechsel im Pfarramt..............................S. 108
Weiterbildungsgesetze......................... S. 25 ff.
Weltgebetstag........................................ S. 88
Wiedereinstieg........................................ S. 81
Windenergieanlagen................................ S. 40
ekhn.de................................................. S. 79
V
Vakanz..............................................S. 108 f.
Vereinbarkeit Familie und Beruf..... S. 45, 81, 88
Vereinigungsvertrag................................ S. 64
Verkündigung..........................................S. 15
Vermietung........................................ S. 71 ff.
Verpachtung....................................... S. 71 ff.
Verschwiegenheit................................S. 104 f.
Verwaltungskoordination...................... S. 59 ff.
Verwaltungsprüfung................................ S. 63
Verkündigungssendungen Radio, TV......... S. 79
Vielfalt leben.......................................... S. 81
Visitation..............................................S. 74 f.
Vorsitz .............................................. S. 91 ff.
Vorstellungsgespräche............................. S. 65
Z
Zentrum Bildung................................. S. 25 ff.
Zentrum Gesellschaftliche
Verantwortung.................................... S. 39 ff.
Zentrum Ökumene.................................. S. 33
Zentrum Seelsorge und Beratung......... S. 21 ff.
Zentrum Verkündigung.........................S. 15 ff.
Zusammenarbeit........ S. 58, 59 ff., 62 ff., 82 ff.
Zuschüsse Kirchenmusik......................... S. 20
119
120
Notizen
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Notizen
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Notizen
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2017: Das Reformationsjubiläum –
ein epochales Ereignis
Das 500. Jubiläum des Beginns der Reformation ist eine herausragende
Chance und Aufgabe für den Protestantismus in Deutschland. Keine
Generation zuvor sah sich in der Situation, ein derartig symbolträchtiges Jubiläum zu gestalten. Zugleich stand keine Christengeneration
zuvor derartig intensiv in der öffentlichen, kritischen Debatte über die
Relevanz ihres Glaubens und die Rolle der Kirchen. Entsprechend groß
ist die Chance, das Reformationsjubiläum zu nutzen, um die Bedeutung
des evangelischen Glaubens deutlich zu machen und seine theologischen Kernaussagen für die heutige Zeit neu zu buchstabieren. Welche
besonderen Chancen dieses 500. Jubiläum bietet, zeigt auch ein Blick
in frühere Jubiläumsjahre. Das 400. Jubiläum stand 1917 im Schatten
des ersten Weltkriegs. Das 300. Jubiläum fand unter dem Eindruck der
napoleonischen Kriege und des entstehenden nationalen Pathos statt.
Im Jahr 2017 bietet sich nun erstmals die Chance, das Reformationsjubiläum in Friedenszeiten, in weltweit ökumenischer Perspektive sowie
auch mit einem freien Zugang zu Wittenberg und anderen wichtigen
Stätten der Reformation zu feiern. Erstmals können angesichts der
modernen Mobilität und der gewachsenen ökumenischen Vernetzung
auch viele Christen aus anderen Ländern an dem Jubiläum in Deutschland teilhaben. Das weltweite Interesse ist groß. Entsprechend groß sind
die Chancen, aber auch die Herausforderungen für die reformatorischen
Kirchen hierzulande.
Die EKHN beteiligt sich zusammen mit den anderen 19 Landeskirchen in
Deutschland an den Feierlichkeiten zur Gestaltung des Reformationsjubiläums.
128
Der Reigen der Veranstaltungen hat bereits vor einiger Zeit begonnen
und wird im Herbst 2015 mit der großen Ausstellung zu „Luthers
Meisterwerken“ im Bibelhaus Erlebnismuseum in Frankfurt am Main einen ersten Höhepunkt erreichen.
Danach läuft alles auf das Jubiläumsjahr 2017 zu. Die EKHN plant,
ihre LichtKirche zwischen Mai und September 2017 an einem
zentralen Platz in Wittenberg aufzustellen, wo die von der EKD
geplante „Weltausstellung Reformation“ stattfindet. Besucherinnen
und Besucher aus der EKHN sind dort herzlich willkommen.
Die EKHN feiert natürlich auch in ihrem eigenen Kirchengebiet in
Hessen und Rheinland-Pfalz. Worms und Herborn werden 2016/2017
Stationen des sog. „Stationenweges“ der EKD sein; diese beiden
Städte zählen zusammen mit Idstein im Taunus zu den „Reformationsstädten Europas“.
In Idstein wird überdies im August 2017 an die „Idsteiner Union“
von 1817 erinnert werden, ein Ereignis, das man als einen religiösen
Friedensvertrag werten kann.
Wichtig: Gemeinden, Dekanate
und selbstständige Einrichtungen
der EKHN können bei dem von
der Synode der EKHN eingesetzten Projektbüro Mittel zur Förderung von Projekten im Rahmen
der Reformationsdekade beantragen. Alle grundlegenden Informationen hierzu finden Sie unter:
ekhn.de/reformationsdekade.
Weitere Informationen unter:
ekhn.de/reformationsdekade
Mit dem „Lutherweg“, der von Wittenberg quer durch Hessen nach Worms und von dort aus zur Wartburg führt, ist ein evangelischer
Pilgerweg im Entstehen, der ab 2017 in beiden Richtungen begehbar sein soll.
Ein ökumenisches Kinder- und Jugendchorfest wird im Frühjahr
2017 in Frankfurt am Main stattfinden; ein Beispiel dafür, dass das Reformationsjubiläum in einem ökumenischen Kontext gefeiert
werden soll.
Auf der Ebernburg (Nähe Bad Kreuznach) und in Marburg sollen zusammen mit den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Hessen öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen stattfinden.
Darüber hinaus wird sich an vielen Orten in der EKHN ein buntes
Programm entfalten, das sich wie ein Teppich über die vielen Gemeinden und Dekanate der EKHN legen wird: ein Programm des friedlichen,
kreativen und weltoffenen Miteinander-Feierns in Erinnerung an einen
historischen Ausgangspunkt, der zugleich immer auch Verpflichtung für
die Zukunft ist. Denn die evangelische Kirche ist von ihrem Selbstverständnis her eine „ecclesia semper reformanda“, eine Kirche, die sich
immer wieder neu ihrem Ursprung in der Gestalt Jesu Christi annähert.
Der Beauftragte der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau für
die Reformationsdekade, Pfarrer Dr. Eberhard Pausch, sowie sein
Stellvertreter, Pfarrer Dr. Jeffrey Myers, stehen außerdem gerne für
Informationsveranstaltungen und Beratungen in Ihrer Gemeinde, Ihrem
Dekanat oder Ihrer Einrichtung zur Verfügung.
Kontakt:
Beauftragter, Pfarrer Dr. Eberhard Pausch
E-Mail: [email protected]
Stellvertretende Leitung, Pfarrer Dr. Jeffrey Myers
E-Mail: [email protected]
Mitarbeit im Projektbüro, Michelle Kunz
E-Mail: [email protected]
129
Das besondere Ereignis
Vom 16. September bis 31. Dezember 2015 können Sie eine ganz
außergewöhnliche Ausstellung im Bibelhaus erleben: „Luthers Meisterwerk.“ Entdecken Sie in einer interaktiven Ausstellung herausragende
Bibeldrucke zwischen Gutenberg und Zwingli. Bedeutende Erstausgaben
der Reformationszeit belegen das erste Medienereignis der Weltgeschichte. Luthers Sprachschöpfungen klingen bis in unsere heutige Zeit.
Profitieren Sie von den Gruppenkonditionen und buchen Sie rechtzeitig
Ihren Wunschtermin.
Spezielles Angebot für Kirchenvorstände:
Nutzen Sie die einmalige Gelegenheit, um sich als Leitungsgremium der
Gemeinde auf das Reformationsjubiläum 2017 einzustimmen. Für den
symbolischen Preis von 1 Euro pro teilnehmendem Mitglied Ihres Kirchenvorstands erhalten Sie Eintritt und Führung durch die Ausstellung
sowie ein Workshop-Gespräch mit einer Referentin oder einem Referenten über die Möglichkeiten zum Reformationsfest.
(Dieses Angebot ist Kirchenvorständen vorbehalten und ermöglicht mit
freundlicher Unterstützung der EKHN und der Ehrenamtsakademie der
EKHN).
Frankfurter Bibelgesellschaft e. V. / Bibelhaus Erlebnis Museum
Metzlerstraße 19
60594 Frankfurt am Main
Telefon: 069 664265-25
Fax: 069 664265-26
bibelhaus-frankfurt.de
130
Infos unter:
luthersmeisterwerk.de oder
069 664265-25
Impressum:
Herausgegeben 2015 von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche
in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt
Design: FA ZIT: Image (Arline Langmann, Elena Berlakov), Wiesbaden
Verantwortlich / Text: Dr. Steffen Bauer, Ehrenamtsakademie, Darmstadt
Druck: Druckkollektiv GmbH / gründrucken ® , Gießen
Papier: Recystar Polar, Innenteil 100 g/m², Umschlag 240 g/m²
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© Iakov Kalinin/shutterstock (S. 10), © wavebreakmedia/shutterstock (S. 11, S. 31 unten), © Goran Bogicevic/
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© Alexander Raths/shutterstock (S. 13 unten), © Circumnavigation/shutterstock (S. 14), © Peter Bongard/ZV
(S. 15 links), © Jörg Baumann/Z V (S. 15 rechts), © Thomas Kuzio/ZV (S. 16 oben), © Thomas Wilhelm/ZV
(S. 16 unten), © Birke Schmidt /Z V (S. 17 links), © David Kozlowski/Getty Images (S. 17 rechts),
© Zentrum Verkündigung (S. 18, S. 19), © Heidi Förster/ZV (S. 20 links), © Nico Haase (S. 20 rechts),
© Michael Hero/shutterstock (S. 22), © SpeedKingz/shutterstock (S. 25, S. 29), © photo.ua/shutterstock (S. 26),
© bikeriderlondon/shutterstock (S. 27), © Petro Feketa/fotolia (S. 28 unten links), © motorradcbr/fotolia
(S. 30 links), © Mooshny/shutterstock (S. 31 oben), © Africa Studio/shutterstock (S. 32 links), © Alexandra Lande/
shutterstock (S. 36), © Branko Srot /fotolia (S.41), © Goodluz/shutterstock (S. 42, S. 43 oben), © Arno F. Kehrer/
Diakonie Hessen (S. 46), © gcelebi/fotolia (S. 48 oben), © Photographee.eu/shutterstock (S. 48 unten),
© Ocskay Bence/fotolia (S. 50), © 4Max /shutterstock (S. 51), © LeahKat /shutterstock (S. 52), © Oscity/shutterstock (S. 55), © Oleg Mikhaylov/shutterstock (S. 56), © Igor Mojzes/fotolia (S. 58), © Max Topchii/ shutterstock
(S. 59), © lettas/fotolia (S. 60), © frankie‘s/fotolia (S. 61), © Sergey Peterman/shutterstock (S. 62 oben),
© Liljam/shutterstock (S. 62 Mitte), © Diego Cervo/shutterstock (S. 62 unten), © g-stockstudio/shutterstock
(S. 66, S. 67 oben), © lzf/shutterstock (S. 68), © Jorg Hackemann/shutterstock (S. 73), © Rolf Oeser
(Anita Gimbel-Blänkle, Lydia Förster S. 81), © Christian Rauschert (S. 84 oben), © Vixit /shutterstock (S. 90),
© Everything/shutterstock (S. 96 links), © PeterMooij/shutterstock (S. 96 rechts), © Doug Lemke/shutterstock
(S. 97), © Arno F. Kehrer (S. 98), © Polarpx /shutterstock (S. 102), © Brues/shutterstock (S. 108 oben),
© Denis Rozhnovsky/shutterstock (S. 108 unten), © Modestas.k /shutterstock (S. 109)
Alle sonstigen Fotos wurden von EKHN zur Verfügung gestellt.
Der Umwelt zuliebe, gedruckt auf 100 % Recyclingpapier
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kompensiert
Id-Nr. 1435418
www.bvdm-online.de
131
IDEENMESSE
für Kirchenvorstände und Mitarbeitende
Hessenhallen, Gießen
10.Okt
ober
2015
www.kirchenvorstandstag.de