Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für das Verhältnis

Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für das Verhältnis zwischen Nutzern des besonderen Services Drivy Open und der Drivy SAS (nachfolgend “Drivy” oder “wir”), welche die Internet­Webseiten www.drivy.com​, ​www.drivy.es​ und ​www.drivy.de​ zur Verfügung stellt. Sie ergänzen die allgemeinen Nutzungsbedingungen der Webseite Drivy, die vom Nutzer während der Registrierung auf der Webseite bestätigt wurden. Allgemeine Nutzungsbedingungen der Drivy Open Services BITTE LESEN SIE DIE NACHFOLGENDEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN AUFMERKSAM DURCH. SIE ENTHALTEN WICHTIGE INFORMATIONEN HINSICHTLICH IHRER RECHTE, RECHTSBEHELFE UND VERPFLICHTUNGEN. DIE NUTZUNGSBEDINGUNGEN ENTHALTEN ZUDEM VERSCHIEDENE BESCHRÄNKUNGEN UND AUSNAHMEN SOWIE VERPFLICHTUNGEN IN BEZUG AUF DIE ANWENDBAREN GESETZESREGELUNGEN. Aktuelle Version veröffentlicht am 01.04.2016. Die aktuelle Version ist am 01.04.2016 in Kraft getreten. Begriffsdefinitionen / Hauptbegriffe Alle Begriffe, die nachfolgend nicht aufgeführt sind, wurden in den allgemeinen Drivy Nutzungsbedingungen definiert. Die nachfolgenden Begriffe ersetzen diejenigen in den allgemeinen Nutzungsbedingungen. “Nutzer”​: meint eine natürliche oder juristische Person, welche Gebrauch der Drivy­ Webseite macht und dort ordnungsgemäß registriert ist. “Autobesitzer”​: meint einen Nutzer, der Fahrzeughalter ist und sein Auto auf der Drivy Webseite eingestellt hat. "Mieter”​: meint einen Nutzer, der ein Fahrzeug von einem Autobesitzer auf der Drivy Webseite mietet und die in den in den Nutzungsbedingungen definierten Bedingungen einhält. “Drivy Open Autobesitzer”​: meint einen Autobesitzer, dessen Fahrzeug mit der Drivy Open Technologie ausgestattet ist. “Drivy Open Mieter”:​ meint einen Mieter, der ein Fahrzeug, das mit der Drivy Open Technologie ausgestattet ist, mietet. “Zustandsbericht”​: meint die Liste, welche alle vorhandenen Schäden am Fahrzeug aufzeigt. Dieser besteht aus Fotos und Text und ist in digitaler Form auf der Drivy Webseite abrufbar. "Drivy Open Technologie": ​meint die Kombination aus der Telematik­Box, welche im Fahrzeug installiert wird, und den bereitgestellten digitalen Services, um das Fahrzeug für eine Drivy Anmietung mit dem Smartphone öffnen zu können. "Drivy Nutzungsbedingungen"​: meint die allgemeinen Drivy Geschäftsbedingungen auf www.drivy.de/terms​. “Drivy Open Nutzungbedingungen"​: meint diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. “Nutzungsbedingungen”:​ meint die allgemeinen Drivy Nutzungsbedingungen und die Nutzungsbedingungen für Drivy Open gleichermaßen. “Services”:​ meint alle Dienstleistungen gemäß der allgemeinen Drivy Nutzungsbedingungen und die des Drivy Open Angebots. “Auto”:​ meint ein Kraftfahrzeug mit 4 Rädern, das weniger als 3,5 t wiegt und maximal 9 Personen transportieren kann. “Mietvertrag”:​ meint den Vertrag, der für die Nutzer für eine Anmietung zur Verfügung gestellt wird. Er wird von beiden Parteien, Autobesitzer und Mieter, entweder in der Papierversion oder der mobilen Version unterzeichnet. Die zusätzlichen Bestimmungen zum Mietvertrag sind über den nachfolgenden Link zu finden: ​Bestimmungen zum Mietvertrag​ . 1. Zweck des Drivy Open Services Drivy Open ermöglicht es dem Autobesitzer, eines oder mehrere Fahrzeuge, die er auf Drivy vermietet, mit der Drivy Open Technologie auszustatten. Dies ermöglicht es, das Fahrzeug mit dem Smartphone auf­ und abzuschließen und den Kontroll­Rundgang mit dem Smartphone durchzuführen. Der Drivy Open Service wird dem Nutzer untrennbar von den in den allgemeinen Nutzungsbedingungen beschriebenen Leistungen angeboten, die vom Nutzer während der Registrierung auf der Webseite bestätigt wurden. Der Drivy Open Service ist integriert und untrennbar von der Drivy Webseite und wird unter folgendem Link bereitgestellt: https//www.drivy.de/open 2. Vertragsgegenstand und Vertragsdokumente Die vorliegenden Nutzungsbedingungen legen die Bedingungen für den Zugriff und die Nutzung der Services durch die Nutzer fest. Alle Regeln für eine Anmietung sind durch die Drivy Nutzungsbedingungen festgelegt. Die vorliegenden Bedingungen für den Drivy Open Service überschreiben oder vervollständigen die allgemeinen Drivy Nutzungsbedingungen. Die Klauseln der Drivy Open Nutzungsbedingungen gelten vor den Drivy Nutzungsbedingungen. Sollten sich die Drivy Open Nutzungsbedingungen und die allgemeinen Drivy Nutzungsbedingungen widersprechen, wird anerkannt, dass die Drivy Open Nutzungsbedingungen als Referenz dienen. Der Nutzer erklärt, dass er vor Zugriff auf und Nutzung der Services alle Informationen und alle benötigten technischen Details erhalten hat. Der Nutzer darf die Services nur nutzen, nachdem er die Nutzungsbedingungen bei Registrierung auf der Website anerkannt und akzeptiert hat. Die Nutzungsbedingungen stellen im Hinblick auf die Services die Gesamtheit aller Vereinbarungen zwischen den Parteien an dem Tag dar, an dem der Nutzer auf die Services zugreift und diese nutzt. Die Nutzungsbedingungen binden die Parteien und sind rechtlich durchsetzbar. Alle anderen Dokumente, insbesondere solche, die auf der Webseite veröffentlicht sind, dienen lediglich als Informationsmaterial und können gegenüber Drivy nicht durchgesetzt werden. 3. Änderungen Drivy behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen zu jeder Zeit und ohne Ankündigung, die Webseite, die App, die Services oder die vorliegenden Nutzungsbedingungen, einschließlich der Vergütungskonditionen für die Services, zu ändern. Nutzer aus Deutschland werden über diese Änderungen vier Wochen im Voraus informiert. Die auf der Website abrufbaren Nutzungsbedingungen gehen früheren Versionen vor. 4. Zugangsvoraussetzungen für die Drivy Open Services 4.1 Registrierungsbedingungen und Zugang zu den Services für den Autobesitzer Um Zugriff auf die Drivy Open Services zu haben, muss der Autobesitzer die folgenden Anforderungen erfüllen: ● Der Autobesitzer hat die Nutzungsbedingungen bei Registrierung auf der Webseite akzeptiert. ● Die Registrierung auf der Webseite darf nur unter der eigenen, wahren Identität erfolgen. ● Der Autobesitzer muss eine gültige Telefonnummer angegeben, unter der er tatsächlich erreichbar ist. ● Der Autobesitzer ist mindestens 18 Jahre alt. ● Der Autobesitzer darf nur Autos zur Miete anbieten, deren Eigentümer er ist und während der Dauer der Vermietung auch bleibt oder für deren Vermietung er eine ausdrückliche Vollmacht des Eigentümers vorlegen kann ● Der Autobesitzer muss sorgfältig überprüfen, ob das Fahrzeug allen in den Nutzungsbedingungen genannten Anforderungen entspricht. Der Autobesitzer erklärt und garantiert, dass jeder von ihm veröffentlichter Eintrag und jede Anmietung eines von ihm beworbenen Autos an einen Mieter keine zwischen ihm und einem Dritten gegebenenfalls geschlossene Vereinbarung verletzt. Drivy ist weder für eine Verletzung etwaiger Vereinbarungen oder Verpflichtungen, die ein Nutzer mit bzw. gegenüber einem Dritten eingegangen ist, noch für etwaige Verstöße des Autobesitzers gegenüber einer Drittpartei, noch für etwaige Verletzungen von anwendbaren Gesetzen oder sonstigen Regelungen oder Bestimmungen verantwortlich. Der Autobesitzer verpflichtet sich dazu, alle Dokumente, die Drivy zur Verifizierung benötigt, bereit zu stellen. Für den Fall, dass der Autobesitzer unwahre Angaben macht, behält sich Drivy das Recht vor, die Nutzungsbedingungen unverzüglich und ohne Vorwarnung oder Entschädigung auszusetzen oder zu beenden. Sollte der Autobesitzer fehlerhafte Angaben machen, verliert er gegebenenfalls auch den unten beschriebenen Versicherungsschutz. Drivy behält sich das Recht vor, ohne Grund und nach eigenem Ermessen Registrierungen auf der Website anzunehmen oder abzulehnen sowie den Mitgliederbereich eines Nutzers, der gegen die aktuellen Nutzungsbedingungen verstößt, zu sperren oder zu schließen. 4.2 Bedingungen für einen Eintrag eines Autos Zusätzlich zu den in den Drivy Nutzungsbedingungen genannten Anforderungen, ohne diese Bedingungen außer Acht zu lassen, muss das Fahrzeug, das vom Autobesitzer für den Drivy Open Service in Erwägung gezogen wird, folgende Bedingungen erfüllen: ● Das Auto muss weniger als 150.000km (weniger als 100.000 Meilen) haben. ● Das Datum der Erstzulassung des Autos darf nicht länger als 15 Jahre her sein. ● Der Autobesitzer muss über einen Zweitschlüssel für das Auto verfügen. ● Alle vom Hersteller empfohlenen Wartungen wurden durchgeführt. ● Das Auto muss an einem für den Mieter frei zugänglichen Ort geparkt sein. Privatparkplätze, für die eine spezielle Plakette nötig ist, um Zugang zum Auto zu haben, werden damit explizit ausgeschlossen. ● Das Auto muss für die Anmietung an einem Ort mit einer zuverlässigen mobilen Internetverbindung geparkt sein. Damit werden insbesondere Tiefgaragen ausgeschlossen. Autos, die für die Drivy Open Services zulässig sind, müssen in ausgewählten Regionen geparkt sein. Alle Änderungen vorbehalten. Drivy hat das Recht, ein Fahrzeug aus technischen Gründen anzunehmen oder abzulehnen. 4.3 Ein Auto eintragen Der Autobesitzer kann eine Anfrage stellen, die Drivy Open Technologie in einem oder mehreren Fahrzeugen installieren zu lassen, indem er das von Drivy auf ​www.drivy.de/open​ zur Verfügung gestellte Registrierungsformular verwendet. Etwaige Angaben werden erfragt, wie Alter, Eigenschaften, Standort des Fahrzeugs und die Telefonnummer, unter welcher zurückgerufen werden kann. Ein Techniker wird zusammen mit dem Autobesitzer die Kompatibilität des Autos prüfen und, wenn nötig, einen Installationstermin vereinbaren. 4.4 Installation der Drivy Open Technologie im Auto Um die Drivy Open Technologie zu installieren, verpflichtet sich der Autobesitzer dazu, sein Fahrzeug einem Drivy­internen Techniker oder dessen Partner für eine maximale Dauer von bis zu acht (8) Stunden zu überlassen. Drivy behält sich das Recht vor, den Autobesitzer darum zu bitten, sein Auto für die Installation zum vom Drivy definierten Standort zu bringen und dort wieder abzuholen. Der Autobesitzer verpflichtet sich dazu, den mit dem Techniker, der die Installation vornimmt, vereinbarten Termin wahrzunehmen. Sollte der Autobesitzer den Termin weniger als zwei (2) Werktage vor der geplanten Installation stornieren, wird Drivy die Installation der Technologie zu einem Pauschalbetrag von 100€ berechnen. 4.5 Deinstallation der Drivy Open Technologie im Fahrzeu​g Der Autobesitzer hat das Recht, jederzeit die Deinstallation der Drivy Open Technologie zu verlangen. Dem Autobesitzer wird der aktuelle Monat für sein Auto in Rechnung gestellt. Die Abrechnung für den Drivy Open Service wird am ersten Tag des Folgemonats beendet. Einzelheiten zu den Kosten des Drivy Open Services sind in den nachstehenden Drivy Open Nutzungsbedingungen definiert. Drivy verpflichtet sich dazu, die Deinstallation der Drivy Open Technologie im betroffenen Auto innerhalb eines Zeitrahmens von 30 Tagen, nachdem der Autobesitzer die Anfrage gestellt hat, durchzuführen. Um die Drivy Open Technologie zu deinstallieren, verpflichtet sich der Autobesitzer dazu, sein Fahrzeug einem Drivy­internen Techniker oder dessen Partner für eine maximale Dauer von bis zu acht (8) Stunden zu überlassen. Der Autobesitzer verpflichtet sich dazu, innerhalb 30 Tage nach seiner Anfrage einen Termin zur Deinstallation zu vereinbaren. Für den Fall, dass der Autobesitzer nicht innerhalb von 30 Tagen einen Termin zur Deinstallation verabredet, so wird der Drivy Open Service dem Autobesitzer die folgenden Monate in Rechnung gestellt, bis die Deinstallation durchgeführt wurde. Drivy behält sich das Recht vor, den Autobesitzer darum zu bitten, sein Auto für die Deinstallation zum vom Drivy definierten Standort zu bringen und dort wieder abzuholen. Der Autobesitzer verpflichtet sich dazu, den mit dem Techniker, der die Deinstallation vornimmt, vereinbarten Termin wahrzunehmen. Sollte der Autobesitzer den Termin weniger als zwei (2) Werktage vor der geplanten Deinstallation stornieren, wird Drivy die Deinstallation der Technologie zu einem Pauschalbetrag von 50€ berechnen. 5. Wie der Drivy Open Service funktioniert Der von Drivy zur Verügung gestellte "Drivy Open Service" beinhaltet: Für den Autobesitzer ● Die Installation eines Telematikgeräts (die "Drivy Open Technologie") im Fahrzeug des Autobesitzers. ● Online­Werkzeuge, um den Zustandsbericht für das Auto zu erstellen, wenn das Fahrzeug mit der Drivy Open Technologie ausgestattet ist. ● Online­Werkzeuge, um die Drivy Open Anmietungen aus der Ferne verwalten zu können, ohne den Mieter treffen zu müssen. ● Online­Werkzeuge, um die Drivy Open Autos außerhalb Drivy Open Anmietungen verwalten zu können. Für den Mieter ● Eine Online­Schnittstelle, um den Kontroll­Rundgang zu Beginn der Anmietung durchzuführen. ● Eine Online­Schnittstelle, um das Auto während der Anmietung aufzuschließen. ● Eine Online­Schnittstelle, um das Auto während der Anmietung abzuschließem. ● Eine Online­Schnittstelle, um den Kontroll­Rundgang am Ende der Anmietung durchzuführen. 5.1 Buchung eines Drivy Open Autos Die Buchung eines Drivy Open Autos wird auf der Drivy Webseite oder App getätigt. Der Prozess einer Buchungsanfrage für den Mieter wie auch der Besttätigungsprozess für den Autobesitzer bleiben unverändert. 5.2 Mietbedingungen Um Zugang zum Drivy Open Service zu haben, muss der Mieter den in den Drivy Nutzungsbedingungen definierten Ansprüchen entsprechen. Der Mieter muss ein Mitglied auf Drivy sein und die Anmietung auf der Drivy Webseite oder durch die App gebucht haben. Der Mieter muss über ein Smartphone mit Internetzugang verfügen, um die Anmietung abzuwickeln. Drivy kann nicht für unzureichendes Mobilfunknetz verantwortlich gemacht werden. Vor seiner ersten Drivy Open Anmietung wird Drivy den Mieter um Dokumente oder das Durchlaufen gewisser Schritte/Prozesse bitten, um sein Profil zu verifizieren. Zweitfahrer werden akzeptiert, wenn sie die gleichen Bedingungen erfüllen, wie der Hautpmieter und sie Drivy vor der Anmietungen die gleiche Verfikation durchlaufen haben. Personen, die diesen Anforderungen nicht gerecht werden, sind nicht zu den Bedingungen der Versicherung abgesichert. 5.3 Zustandsbericht des Autos und Versicherung Vor jeder Drivy Open Anmietung muss der Autobesitzer den Zustandsbericht des Autos vervollständigen. Dieser Zustandsbericht muss acht (8) Weitwinkelaufnahmen von allen Seiten und Ecken des Fahrzeugs beinhalten. Jedes Foto wird durch detaillierte Fotos von Schäden am Fahrzeug ergänzt, so diese vorhanden sind. Diese detaillierten Fotos sind durch rote Punkte auf der Weitwinkelaufnahme des Autos gekennzeichnet und mit einer Textbeschreibung hinterlegt. Der Autobesitzer kann den digitalen Zustandsbericht seines Autos mit dem Online­Tool, das Drivy ihm nach Registrierung beim Drivy Open Service zur Verfügung stellt, vervollständigen. Der Autobesitzer ist für die Instandhaltung des Zustandsberichts seines Autos verantwortlich. Dieser muss je nach tatsächlichem Zustand des Fahrzeugs aktualisiert werden: sobald ein neuer Schaden eintritt oder aber, wenn etwas repariert wurde. Ein Autobesitzer, dessen Zustandsbericht veraltet ist, wird hinsichtlich Drivy Open Anmietungen seinen Anspruch auf den Versicherungsschutz verlieren. Bevor der Mieter seine Drivy Open Anmietung beginnt, dessen Startzeit an das Öffnen der Fahrzeugtüren gebunden ist, muss er den ihm vorliegenden Zustandsbericht mit dem tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs vergleichen. Der Mieter muss dem Autobesitzer jeden Schaden, der nicht im Zustandsbericht des Autos kenntlich gemacht wurde, melden, bevor er mit dem Fahrzeug losfährt. Diese Angabe muss durch Bilder ergänzt werden. Etwaige Schäden, die im Zustandsbericht nicht deklariert wurden und die der Mieter vor dem Losfahren gemeldet hat, werden dem Mieter angelastet. Am Ende der Anmietung muss der Mieter jeden Schaden, der während seiner Anmietung entstanden ist, selbstständig melden. Jeder Schaden, der nicht deklariert wurde, wird dem Mieter zusammen mit einer Strafgebühr gemäß Artikel 6.4 der Drivy Open Nutzungsbedingungen in Rechnung gestellt. Am Ende der Anmietung muss der Mieter Fotos von allen Seiten des Autos machen. Angelehnt an den Kontroll­Rundgang zu Beginn der Anmietung muss er mindestens acht (8) Bilder von allen Seiten und Ecken des Autos machen. Der Mieter muss diese 30 Tage lang aufbewahren. Sollte der Autobsitzer oder der nächste Mieter einen Schaden melden, so wird der Mieter Drivy diese Fotos zur Verfügung stellen müssen, um einen einwandfreien Zustand des Fahrzeugs am Ende seiner Anmietung zu beweisen. Für den Fall, dass sich der Mieter weigert oder er nicht in der Lage ist, Drivy mit den Fotos zu versorgen, wird er für den gemeldeten Schaden verantwortlich gemacht. Nach dem Ende einer Drivy Open Anmietung und bevor er das Auto zu privaten Zwecken nutzt, muss der Autobesitzer sein Fahrzeug inspizieren. Sobald er das Auto aufschließt, wird davon ausgegangen, dass der Autobesitzer den Zustand des Autos akzeptiert. Der Autobesitzer hat nach dem Ende einer Anmietung vier (4) Tage Zeit, etwaige zusätzliche Schäden an seinem Auto zu melden und somit die Abwicklung durch den Drivy Kundenservice in Anspruch zu nehmen. Der Autobesitzer wird dann alle Bilder, die seine Anfrage unterstützen, zur Verfügung stellen müssen. Drivy wird den aktuellsten Mieter kontaktieren und seine Bilder vom Ende der Anmietung beschaffen, um zu erfassen, wer die Schuld am Schaden trägt. 5.4 Mietvertrag Der Drivy Open Mieter akzeptiert den Mietvertrag, wenn er die Türen Drivy Open Autos aufschließt und somit die Anmietung startet. Der Drivy Open Autobesitzer akzeptiert den Mietvertrag automatisch, wenn die Türen seines Fahrzeugs durch den Mieter aufgeschlossen werden. 6. Finanzielle Bedingungen und Strafzahlungen für Drivy Open 6.1 Vertragsgebühren für Autobesitzer Die Registrierung für die Drivy Open Technologie wird mit 29€ pro Monat und pro ausgerüstetem Auto abgerechnet. Die Installation der Drivy Open Technologie kostet pro Auto einen Pauschalbetrag von 100€. Diese Kosten werden von Drivy getragen und werden dem Autobesitzer erlassen, solange der Autobesitzer den mit dem Techniker, der die Technologie installiert, vereinbarten Termin zur Installation wahrnimmt. Die Deinstallation der Drivy Open Technologie kostet pro Auto einen Pauschalbetrag von 50€. Diese Kosten werden von Drivy getragen und werden dem Autobesitzer erlassen, solange der Autobesitzer den mit dem Techniker, der die Technologie deinstalliert, vereinbarten Termin zur Deinstallation wahrnimmt. 6.2 Kündigungsbedingungen Die Kündigung des Drivy Open Services ist kostenlos. Es gibt für den Autobesitzer keine Kündigungsfrist. 6.3 Eigentumsverhältnis des Telematikgeräts Das im Fahrzeug des Autobesitzers installierte Telematikgerät wird in keinem Fall zum Eigentum des Autobesitzers. Drivy behält sich das Recht vor, das Gerät jederzeit zurückzuverlangen und die Technologie im Auto zu deinstallieren. Die Begründung für diese Entscheidung bleibt im eigenen Ermessen Drivys und Drivy ist nicht dazu verpflichtet, diese dem Autobesitzer zu offenbaren. Im Falle einer dauerhaften Stilllegung des Autos muss der Autobesitzer Drivy über die Situation informieren und den Zugang zum Fahrzeug ermöglichen, um das Gerät zurückzuerlangen. Dem Autobesitzer ist es nicht gestattet, sein Auto zu verkaufen, bevor die Technologie nicht deinstalliert wurde. Der Autobesitzer darf die Technologie nicht durch eine Drittpartei deinstallieren lassen. Der Autobesitzer darf einer Drittpartei keinen Zugriff zum Telematikgerät geben und dieses nicht manipulieren lassen oder selber manipulieren. Ein Telematikgerät, das ein Autobesitzer Drivy nicht zurückgibt, wird dem Autobesitzer von Drivy zu einem Pauschalbetrag von 400€ in Rechnung gestellt. 6.4 Drivy Open Gebühren Dem Mieter wird eine Strafzahlung in Höhe von 15€ durch Drivy in Rechnung gestellt, wenn der Mieter das Auto nicht mit dem gleichen Tankstand zurückbringt und er damit den entsprechenden Anpassungen widerspricht. Dem Mieter wird eine Strafzahlung in Höhe von 45€ durch Drivy in Rechnung gestellt, wenn der Mieter einen Schaden, für den er entsprechend des Kontroll­Rundgangs verantwortlich gemacht wird, nicht freiwillig und selbstständig meldet. Der Mieter muss sich vergewissern, dass er das Auto in der gleichen Region abstellt, in der er es abgeholt hat. Sofern nicht explizit etwas Anderes mit dem Autobesitzer vereinbart wurde, darf er das Auto nicht mehr als 5 Minuten zu Fuß vom Standort, wo er es abgeholt hat, parken. Für den Fall, dass spezielle Anwohnerparkplätze vorgesehen sind, ist der Mieter dafür verantwortlich, das Auto in einer der zulässigen Straßen zu parken und den entsprechenden Parkausweis dafür zu verwenden. Solte der Mieter diesen Anforderungen nicht gerecht werden und sollte der Autobesitzer infolge dessen einen Strafzettel erhalten, so wird der Mieter für die Begleichung dieses Bußgelds aufkommen, zuzüglich einer Strafzahlung in Höhe von 15€. Der Mieter muss sich vergewissern, dass er das Fahrzeug bei der Rückgabe in einem Bereich parkt, der zum Zeitpunkt der Rückgabe und für die darauffolgenden fünf (5) Tage zulässig ist. Er muss darauf achten, dass er das Auto nicht in einem für Anlieferungen bestimmten Parkplatz, auf einem Martkplatz oder abweichenden Seitenstraßen abstellt. Solte der Mieter diesen Anforderungen nicht gerecht werden und sollte der Autobesitzer infolge dessen einen Strafzettel erhalten, so wird der Mieter für die Begleichung dieses Bußgelds aufkommen, zuzüglich einer Strafzahlung in Höhe von 15€. Für den Fall, dass das Auto nach der Anmietung eines Mieters abgeschleppt wird, wird der Mieter gemäß den oben genannten Parkregeln etwaig aufkommende Bußgelder zu bezahlen, die mit dem Abschleppen des Fahrzeugs, dessen Beschlagnahmung und des ursprünglichen Strafzettels in Zusammenhang stehen. Der Mieter muss das Auto innerhalb der auf die Beschlagnahmung folgenden drei (3) Tage wieder zurückerlangen, nachdem er die benötigten Dokumente vom Autobesitzer erhalten hat. Sollte der Mieter das Auto nicht zurückerhalten, sondern der Autobesitzer, so wird er eine Strafzahlung in Höhe von 45€ zahlen müssen. Falls die darauffolgende Anmietung storniert werden muss, wird der Mieter eine zusätzliche Strafzahlung in Höhe von 30€ zahlen müssen. 7. Technische Haftung Ein Betriebsschaden des Autos kann nicht als eine Konsequenz der Drivy Open Technologie betrachtet werden und Drivy kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden. Sollte es zu einem Betriebsschaden kommen, der auf die Drivy Open Technologie zurückzuführen ist, ist der Autobesitzer dafür zuständig, die Beweislast zu erbringen. Im Falle dessen kann das Telematikgerät lediglich für einen Schaden eines Geräts, das unmittelbar mit der Telematik verbunden ist, verantwortlich gemacht werden. 8. Änderung des Services Drivy behält sich das Recht vor, die Merkmale und Funktionalitäten der Website, der App oder der Services jederzeit zu ändern. Die Nutzer werden über diese Änderung durch einfache Veröffentlichung auf der Website oder der App oder durch andere, nach Meinung von Drivy passenden Maßnahmen, benachrichtigt. 9. Haftungsausschluss und ­beschränkungen Die Website und die Services werden so wie sie sind zur Verfügung gestellt. Drivy haftet nicht für eine Fehlfunktion der Website oder des Services, insbesondere nicht für eine Nichtverfügbarkeit. Drivy ist verpflichtet die Mittel zur Erbringung des Services bereitzustellen und, allgemeiner, die Nutzungsbedingungen auszuführen. Der Nutzer erklärt, dass er die Merkmale und Beschränkungen des Online​Services akzeptiert und insbesondere anerkennt, dass: a. er die Risiken eines online bereitgestellten Services, insbesondere hinsichtlich Reaktionszeiten, versteht. b. er verantwortlich dafür ist, alle Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die technischen Eigenschaften seines Computers und/oder des IT​Netzwerks, das die Verbindung zur Website und den Services herstellt, funktionieren. c. er allein für seinen Internetzugang verantwortlich ist. d. er dafür verantwortlich ist, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um seine eigenen Daten und/oder Software vor Viren aus dem Internet oder anderen elektronischen Instrumenten zu schützen. Drivy gibt keine ausdrückliche oder stillschweigende Garantie hinsichtlich der Website oder der Services ab. Der Nutzer ist für seine Wahl, von den Services zu profitieren, selbst verantwortlich. Drivy ist unter keinen Umständen für die Solvenz seiner Nutzer, einschließlich der Mieter, haftbar. Dies gilt auch für den Fall, dass der Nutzer von der Sicherheitskautions​kaution Gebrauch macht. Drivy wird keine vom Nutzer in seinen Listen bereitgestellten Informationen oder seine Bewertungen überprüfen. Der Nutzer wird ausschließlich als Autor der Listen und der Bewertungen angesehen und der bereitgestellte Inhalt verbleibt in seiner eigenen und vollen Verantwortlichkeit. Für den Fall, dass der Nutzer falsche, ungenaue, unangemessene oder rechtswidrige Angaben bereitstellt, kann Drivy unter keinen Umständen haftbar gemacht werden. Drivy haftet weder für die Beseitigung von noch für die Beschränkung des Zugangs zu rechtswidrig erscheinenden Inhalten, die der Nutzer veröffentlicht hat. Unter keinen Umständen ist Drivy für direkte oder indirekte Schäden, die durch die Webseite oder durch die Services, ganz oder teilweise, verursacht wurden, haftbar. Dasselbe gilt bei gänzlicher oder teilweiser Unerreichbarkeit der Website oder der Services. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass jeder kommerzielle oder nicht​kommerzielle Vorbehalt, entgangener Gewinn, Umsatz, Bestellungen, Einkommen, Kunden, Daten und jede Handlung eines Dritten gegen einen Nutzer sowie die daraus resultierenden Folgen, indirekte Schäden darstellen. Drivy’s Funktion ist ausdrücklich auf die Vermittlung des Kontakts zwischen dem Eigentümer und dem Mieter beschränkt. Drivy wird zu keinem Zeitpunkt, weder über die Website noch über die Services, als Autovermietung auftreten. Drivy kann daher auch nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die vom Mieter oder Eigentümer mittels bzw. aufgrund eines Autos, das über die Website gemietet wurde, verursacht werden. 10. Personenbezogene Daten Richtlinie Die personenbezogene Daten Richtlinie ist in Artikel 15 der Drivy Nutzungsbedingungen definiert. Die gleichen Richtlinien gelten auch für Drivy Open. Geolokationsdaten des Fahrzeugs werden von Drivy weder aktiv abgerufen noch gespeichert. Im Falle einer rechtfertigenden Anfrage ist Drivy jedoch ausdrücklich berechtigt die GPS Position und andere Fahrzeugdaten zu erfragen. Durch die Registrierung zu den Drivy Open Services akzeptiert der Autobesitzer, dass die GPS­Position, die Geschwindigkeit und der Status seines Fahrzeugs durch Drivy abgerufen wird, wenn nötig. Durch die Inanspruchnahme der Drivy Open Services akzeptiert der Mieter, dass die GPS­Position, die Geschwindigkeit und der Status des Fahrzeugs durch Drivy abgerufen wird, wenn nötig. 11. Beendigung Die Nutzungsbedingungen können automatisch von Drivy beendet werden, wenn der Nutzer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Nutzer profitieren von den Services nur im Rahmen der Beachtung der Nutzungsbedingungen sowie aller anwendbaren rechtlichen und regulatorischen Vorschriften. Drivy darf, nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung, den Zugang zum Service vollständig oder in Teilen sperren bzw. die Nutzungsbedingungen ohne vorherige Ankündigung beenden, sollte der Nutzer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, die ihm nach diesen Nutzungsbedingungen übertragenen Rechte verletzen oder gegen die Integrität der Website agieren oder diese stören. 12. Verschiedenes und Kontakt Die Parteien sind eigenständig. Keine Partei kann im Namen und Auftrag der anderen Partei eine Verpflichtung eingehen. Jede Partei handelt nur für sich selbst. Keine Regelung in den Nutzungsbedingungen soll so interpretiert werden, dass zwischen den Parteien eine Gesellschaft, eine Beauftragung, eine Stellvertretung oder ein Angestelltenverhältnis begründet wird. Die Nutzungsbedingungen, einschließlich der hiernach begründeten Rechte und Verpflichtungen, dürfen unter keinen Umständen auf einen Dritten übertragen werden. Sollte eine der Bestimmungen der Nutzungsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Sollte eine der Parteien den Verbindlichkeiten oder Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei nicht nachkommen, wird dieses Unterlassen zukünftig nicht als ein Verzicht auf die Beachtung der jeweiligen Verbindlichkeit oder Verpflichtung gewertet. Für die Einbeziehung der Nutzungsbedingungen stimmen die Parteien zu, ihre Adresse in Übereinstimmung mit den folgenden Bedingungen zu wählen: ● Für Drivy gilt die Adresse ihrer Hauptgeschäftsstelle, wie sie im Impressum angegeben ● Für den Nutzer gilt die Adresse, die er bei der Registrierung angegeben hat. 13. Rechtswahl und Gerichtsstand Die Nutzungsbedingungen unterliegen französischem Recht. IM FALLE EINER STREITIGKEIT, DIE AUS DER AUSLEGUNG ODER DER LEISTUNGSERBRINGUNG UNTER DIESEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN ENSTEHT, VERPFLICHTEN DIE PARTEIEN SICH, EINE GÜTLICHE LÖSUNG ZU FINDEN. SOLLTE EINE SOLCHE LÖSUNG NICHT MÖGLICH SEIN, STEHT DIE STREITIGKEIT IN DER AUSSCHLIESSLICHEN GERICHTSBARKEIT DER GERICHTE UND BERUFUNGSGERICHTE VON PARIS. DIES GILT AUCH IM FALLE EINER MEHRZAHL VON BEKLAGTEN ODER DER STREITVERKÜNDUNG GEGENÜBER EINEM DRITTEN.