Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos nach dem

SpVg Möhnesee von 1921 e. V.
Jugendabteilung
Berlingser Weg
59519 Möhnesee – Körbecke
Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos nach dem
Kunsturhebergesetz (KunstUrhG)
von Name, Vorname:
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Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung von Fotos in Publikationen der SpVg Möhnesee
von 1921 e. V. in Internet- und Social-Media-Auftritten sowie für Kampagnen (z.B. im Printbereich)
des Vereins SpVg Möhnesee von 1921 e. V..
Der Unterzeichner erklärt sein Einverständnis mit der (unentgeltlichen) Verwendung der
fotografischen Aufnahmen seiner Person für die oben beschriebenen Zwecke. Eine Verwendung
der fotografischen Aufnahmen für andere als die beschriebenen Zwecke ist unzulässig.
Wir weisen darauf hin, dass die Fotos bei der Veröffentlichung im Internet weltweit abrufbar sind.
Eine Weiterverwendung dieser Fotos durch Dritte kann daher nicht generell ausgeschlossen
werden.
Die Einwilligungserklärung gilt ab dem Datum der Unterschrift bis zu dem Zeitpunkt, an dem die
Einwilligung widerrufen wird.
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Ort, Datum
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Unterschrift*
*Minderjährige bis 18 Jahre brauchen zusätzlich die Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten, siehe nächste Seite.
SuS Günne 1926 e.V.
SpVg Möhnesee von 1921 e. V.
SV Völlinghausen e.V.
Bitte die entsprechende Vereinszugehörigkeit (Mitgliedschaft) des Partnervereins der Jugendspielgemeinschaft ankreuzen!
© Michael Hubal
Einwilligungserklärung des / der Erziehungsberechtigten
Ich/wir
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(Name, Vorname des Erziehungsberechtigten)
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Name, Vorname des Erziehungsberechtigten)
habe/n den vorherig aufgeführten Text zur Kenntnis genommen und bin/sind damit einverstanden,
dass von meinem/unserem Kind
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(Name, Vorname des Kindes**)
**Minderjährige werden bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres (Ende D-Junioren) namentlich nur mit dem Vornamen erwähnt.
Fotos in Vereins Publikationen wie Internet- und Social-Media- Auftritten veröffentlicht und für
Kampagnen (z. B. im Printbereich) verwendet werden.
Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir diese Einwilligungserklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft
widerrufen kann/können (der Widerruf nur eines Erziehungsberechtigten genügt).
Der Widerruf bewirkt, dass veröffentlichte Fotos aus den oben genannten Online-Auftritten
entfernt und keine weiteren Fotos meines/unseres Kindes eingestellt werden. Ich/wir habe/n zur
Kenntnis genommen, dass die Entfernung der Bilder bis zu zwei Wochen nach Eingang
meines/unseres Widerrufs dauern kann.
Bei Veröffentlichung eines Gruppenfotos führt der spätere Widerruf einer einzelnen Person
grundsätzlich nicht dazu, dass das Bild entfernt werden muss.
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Ort, Daum
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Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten
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Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten
Quelle:
www.gesetze-im-internet.de
Die Bereitstellung der Daten erfolgt durch die juris GmbH im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz www.bmjv.de
© Michael Hubal