DAS – gemeinsam lernen und leben Wettbewerbsaufruf 2015

DAS
– gemeinsam lernen und leben
DAS
Inklusion an Deutschen Auslandsschulen
Wettbewerbsaufruf 2015
Grußwort
der Schirmherrin
Ulla Schmidt,
Lehrerin, Bundesministerin für Gesundheit a.D.,
Mitglied des Bundestages seit 1990, seit 2013
Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages
Inklusion in der Schule bedeutet Unterricht für eine heterogene Schülerschaft, in der jeder
Schüler und jede Schülerin die auf die jeweils persönlichen Bedürfnisse und Fähigkeiten zugeschnittene, individuelle Betreuung bekommt. Eine inklusive Schule ist eine Schule, die für
alle da ist – und zwar nicht nur für Menschen mit Behinderung, aber eben auch!
Unsere Deutschen Schulen im Ausland sehen sich bereits heute einer in besonderem Maße
heterogen zusammengesetzten Schülerschaft gegenüber – sie sind in besonderem Maße
dafür geeignet, Kinder und Jugendliche unterschiedlichster sprachlicher, ethnischer und sozialer Herkunft zu unterrichten und ihnen mit großem Engagement, die jeweils individuell
passende Förderung zuteilwerden zu lassen, die sie benötigen.
Für den Wettbewerb, der im letzten Jahr erstmalig durchgeführt wurde, haben sich bereits
damals eine Reihe von tollen und kreativen Projekten beworben, die uns gezeigt haben, wie
inklusiv viele unserer Auslandsschulen bereits sind, mit wieviel Engagement die Beteiligten
vor Ort zu Werke gehen und welch großen Gewinn dies für alle Beteiligten bedeutet!
Eine der Schulen beschrieb Inklusion als einen gelebten und lebendigen Prozess, der persönliche Kompetenzen fördert und soziales Zusammenleben und gegenseitigen Respekt
tagein, tagaus zur Realität werden lässt – es wäre mein großer Wunsch, diesen Prozess in
allen unseren Schulen im Ausland zu stärken. Dieser Wettbewerb kann hierfür ein guter Impuls sein, sich gegenseitig zu unterstützen und voneinander zu lernen!
Ich freue mich sehr über die erneute Ausschreibung dieses Preises und bin gespannt auf
Ihre Ideen!
Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages
Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind alle Deutschen Auslandsschulen.
Aufgabe:
Stellen Sie ein für die Implementierung Ihrer Inklusionsbemühungen typisches Unterrichtsprojekt dar, das das Motto des Wettbewerbs „DAS – gemeinsam lernen und arbeiten“ beispielhaft beschreibt bzw. umsetzt.
Details:
1. Das Unterrichtsprojekt - auch fächerübergreifend - (zeitlicher Umfang zehn bis zwölf
Unterrichtsstunden) sollte so dokumentiert werden, dass diese Dokumentation auch
öffentlichkeitswirksam präsentiert werden kann, z.B. als Film (max. 10 min), PPP,
Poster oder ähnlich. Arbeitsergebnisse bitte auf maximal zehn DIN A 4 Seiten (Zeilenabstand 1,5 Pt., Arial 11) darstellen. Diese Dokumentation ist Teil des Wettbewerbs und damit auch Bewertungsgrundlage.
Hinweis:
Falls Sie in Ihren Film- oder Fotoaufnahmen keine Kinder mit besonderem Förderbedarf abbilden möchten, können Sie stattdessen geeignete Aufnahmen von den verwendeten Unterrichtsmaterialien, der Ausstattung, der Lernumgebung etc. zeigen
sowie Interviews mit beteiligten Lehr- und Ergänzungskräften bzw. den Eltern oder
Klassenkameraden führen. Fotos sollten bitte eine sehr hohe Auflösung haben, mindestens 500 KB oder 300 dpi. Alle Fotos sollten auch für die Öffentlichkeitsarbeit des
Auslandsschulwesen zu Verfügung stehen.
2. Für die Bewertung dieses Projektes sollte die Einbettung in das Inklusionskonzept/
Unterrichtsprinzipien (die inklusive Elemente enthalten) der Schule deutlich gemacht
werden; dabei sollte erkennbar werden, dass in diesem Projekt die Vorstellungen der
Schule zu Inklusion beispielhaft, nachhaltig und in einer gewissen Kontinuität umgesetzt werden.
3. Die Bewertung wird sich orientieren an den im „Index für Inklusion“ (Booth, T. und
Aisnscow, M., 2003 übersetzt und für deutschsprachige Verhältnisse bearbeitet und
herausgegeben von Boban, I. und Hinz, A., Halle – Wittenberg, 2003) festgelegten
Leitlinien, S. 81 ff. http://www.eenet.org.uk/resources/docs/Index%20German.pdf
4. Schulen, die bereits im letzten Inklusionswettbewerb Projekte eingereicht haben, dürfen erneut teilnehmen. Es darf sich jedoch nicht um inhaltlich gleiche Projekte wie im
Vorjahr handeln.
Einsendeschluss
Einsendeschluss ist der 18. September 2015.
Pro Schule ist nur ein Wettbewerbsbeitrag zulässig. Die Schulen reichen ihre Wettbewerbsbeiträge elektronisch ein unter
[email protected]
Preisverleihung
Auf die drei Siegerschulen wartet ein attraktives Preisgeld von insgesamt 17.500 €, das
zweckgebunden für Inklusionsprojekte an der Schule eingesetzt werden muss.
Die feierliche Preisverleihung findet am 6. Januar 2016 in Berlin statt. Für jede der drei Siegerschulen werden Reise- und Übernachtungskosten für drei Personen (z.B. Schulleiter/-in,
Schulvorstand, am Inklusionsprojekt beteiligte Lehrkraft, ggf. sonderpädagogische Fachoder Ergänzungskraft, Schülerin/Schüler) im Rahmen des Bundesreisekostengesetzes erstattet. Hinweise dazu werden den Siegerschulen rechtzeitig übermittelt.
Die Siegerprojekte werden zusätzlich im fachlichen Teil der Schulleitertagung ausführlich als
Best-Practice vorgestellt.
Jury
Dr. Andreas Görgen
Leiter der Abteilung Kultur und Kommunikation im Auswärtigen Amt,
Heidi Weidenbach-Mattar
Stellvertretende Generalsekretärin der Kultusministerkonferenz
Dorit Wernicke
Stellvertretende Bundesvorsitzende Verband Sonderpädagogik e.V.
Christina Marx (angefragt)
Aktion Mensch e.V., Bereichsleiterin Aufklärung, und
Mitglied der UNESCO Expertenkommission zu inklusiver
Bildung
Neben der Jury werden die eingereichten
Projekte durch eine vorwiegend aus Wissenschaftlern und Pädagogen bestehende
Fachkommission geprüft.
Impressum
Bildnachweis
Bundesverwaltungsamt
- Zentralstelle für das Auslandsschulwesen 50728 Köln
Deckblatt: istockphoto@timsa
Grußwort: Deutscher Bundestag /Stella
von Saldern
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