Liste der Sonder-PZN

Liste der Sonder-PZN:
SonderSonder-Pharmazentralnummern
2567484
Erythrozyten-Konzentrate ohne Pharmazentralnummer
2567490
Thrombozyten-Konzentrate ohne Pharmazentralnummer
2567509
Plasmen ohne Pharmazentralnummer
2567515
Granulozyten ohne Pharmazentralnummer
2567521
Vollblutkonserven ohne Pharmazentralnummer
2567538
Leukozyten-Konzentrate ohne Pharmazentralnummer
2567544
Blutprodukte ohne Pharmazentralnummer soweit nicht mit dem Kennzeichen
2567484, 2567490, 2567509, 2567515, 2567521, 2567538 erfasst
6460518
Zuschlag (gemäß Anlage 3 der Hilfstaxe) nach Ziffer 4.14
(gültig ab 1.10.2015)
2566964* patientenindividuelle Teilmenge bei Dauerverordnungen
2566993* Abgabe von aus Fertigarzneimitteln entnommenen, patientenindividuellen Teilmengen
im Rahmen einer Dauermedikation (z.B. Wochenblister)
2567053* Auseinzelung
2567461* Individuell hergestellte parenterale Lösungen mit Folianten, die keine weiteren Wirkstoffe
enthalten
2567478* Individuell hergestellte parenterale Lösungen mit Monoklonalen Antikörpern
9999092* Zytostatika-Zubereitung
9999100* Individuell hergestellte parenterale Ernährungslösungen
9999117* Einzeln importierte verschreibungspflichtige Arzneimittel (§ 73 Absatz 3 AMG)
9999123* Individuell hergestellte parenterale antibiotikahaltige Infusionslösungen
9999146* Individuell hergestellte parenterale Lösungen mit Schmerzmitteln
9999152* Sonstige individuell hergestellte parenterale Lösungen, soweit nicht mit den Sonderkennzeichen 9999092, 9999100, 9999123, 9999169 oder 9999146 erfasst.
9999169* Individuell hergestellte parenterale virustatikahaltige Infusionslösungen
*) Bei diesen Sonder-PZN ist zur korrekten Abrechnung gegenüber den
Kostenträgern der Aufdruck einer Transaktionsnummer, des Hash-Codes
sowie eine Datenlieferung gem. der 15. Novelle des AMG zwingend erforderlich!
Seite 1 von 8
Stand: Juni 2015
Liste der Sonder-PZN:
2566958
Hilfsmittel, die im Zusammenhang mit einer individuell hergestellten parenteralen Lösung abgegeben werden und für die es weder eine Pharmazentralnummer noch eine 10-stellige Hilfsmittelnummer gibt.
2567001
BTM-Gebühr, wird im Anschluss an die verordneten Mittel in das Feld „Arzneimittelkennzeichen“ eingetragen.
2567018
Noctu-Gebühr, wird im Anschluss an die verordneten Mittel in das Feld „Arzneimittelkennzeichen“ eingetragen. Auf den Aufdruck der Noctu-Gebühr kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn durch den Aufdruck der Noctu-Gebühr mehr als drei Arzneimittelkennzeichen zu bedrucken sind. Dann wird die Noctu-Gebühr nur im Feld „Gesamt-Brutto“ hinzuaddiert.
2567024
Nichtverfügbarkeit von rabattbegünstigten oder von importierten Arzneimitteln
wird vor den verordneten Arzneimitteln in das Feld "Arzneimittelkennzeichen" eingetragen. Das
Feld "Taxe" wird mit "=" gefüllt. Ins Feld "Faktor" wird ein dreistelliges Kennzeichen eingetragen,
wobei die
1. Stelle Angaben zum ersten abgerechneten Mittel, die
2. Stelle Angaben zum zweiten abgerechneten Mittel, die
3. Stelle Angaben zum dritten abgerechneten Mittel enthält.
Die einzelnen Stellen können mit den folgenden Ziffern gefüllt werden:
1 = Abgabe nach Maßgabe des Rahmenvertrages nach § 129 SGB V oder leere Zeile
2 = Nichtverfügbarkeit eines rabattbegünstigten Arzneimittels
in Eilfällen oder im Falle von pharmazeutischen Bedenken.
In den letzten beiden Fällen mit Angabe einer ausführlichen Begründung auf dem
Rezeptblatt.
3 = Nichtverfügbarkeit eines Importarzneimittels
4 = Nichtverfügbarkeit eines rabattbegünstigten und eines importierten Arzneimittels
5 = "dringend benötigt" - Nichtabgabe eines rabattgünstigen Arzneimittels
6 = "Pharmazeutische Bedenken angezeigt" - Nichtabgabe eines rabattbegünstigten AM
7 = Abgabe eines vom Versicherten verlangten Arzneimittels
2567030
Nichtverfügbarkeit bei Angabe von Importarzneimitteln
2567047
Wiederabgabe von Arzneimitteln
2567107
Abrechnung von L-Polamidon-Einzeldosen
2567113
Abrechnung von Subutex-Einzeldosen
2567136
Abrechnung von Suboxone-Einzeldosen
2567142
Abrechnung des Zuschlages bei der Abgabe von Oseltamivir-Zubereitungen
*) Bei diesen Sonder-PZN ist zur korrekten Abrechnung gegenüber den
Kostenträgern der Aufdruck einer Transaktionsnummer, des Hash-Codes
sowie eine Datenlieferung gem. der 15. Novelle des AMG zwingend erforderlich!
Seite 2 von 8
Stand: Juni 2015
Liste der Sonder-PZN:
2567449
Erbringung eines Eigenanteils durch den Versicherten (jeweils § 3 der Anlagen)
2567455
Lymphatische Versorgungen (§ 3 Ziffer 6 der Anlage 17)
2567656
Abrechnung von Diamorphin (nur zur Verwendung durch sonstige Anbieter)
2567722
Hilfsmittel ohne PZN und Hilfsmittelnummer mit ermäßigtem Steuersatz
2567739
PKV Erstattungsbetrag nach 130b SGB V
2567768
Selbsterklärung ANSG
9999005
Verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne PZN
9999011
Rezepturen
9999028
Hilfsmittel ohne PZN und Hilfsmittelnummer (bei Abrechnung nach §300)
9999034
Verbandmittel/Pflaster ohne PZN
9999040
Verschreibungspflichtige Homöopathika ohne PZN
9999057
Bei Stückelung verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu verwenden, sofern nicht genügend
Felder für die Bedruckung der einzelnen PZN vorhanden sind.
9999063
Abrechnung von Mietgebühren für Hilfsmittel (bei Abrechnung nach §300)
9999086
Methadon-Zubereitung
9999175
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne PZN
9999181
Nicht verschreibungspflichtige Homöopathika ohne PZN
9999198
Bei Stückelung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu verwenden, sofern nicht genügend
Felder für die Bedruckung der einzelnen PZN vorhanden sind.
9999206
Einzeln importierte nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (§ 73 Absatz 3 AMG)
9999637
Abrechnungsfähige Beschaffungskosten
9999643
Die Sonderpharmazentralnummer für die künstliche Befruchtung wird in die erste
Verordnungszeile gedruckt. Ins Feld „Taxe“ wird der Betrag „0“ gedruckt. Nachfolgend werden
die abzurechnenden Arzneimittel mit dem bei der Krankenkassen abzurechnenden Betrag
(50% vom in Rechnung gestellten Betrag) aufgedruckt. Das Feld „Zuzahlung“ wird mit „0“ aufgefüllt. Die Eigenbeteiligung des Versicherten (50% vom in Rechnung gestellten Betrag) wird
nicht auf dem Rezept angegeben.
(ABDA-Schreiben 1.2.2013)
*) Bei diesen Sonder-PZN ist zur korrekten Abrechnung gegenüber den
Kostenträgern der Aufdruck einer Transaktionsnummer, des Hash-Codes
sowie eine Datenlieferung gem. der 15. Novelle des AMG zwingend erforderlich!
Seite 3 von 8
Stand: Juni 2015
Liste der Sonder-PZN:
SonderSonder-PZNs für Wirkstoffverordnungen Sachsen und Thüringen
2567797
ARMIN Startintervention für Leistung gemäß Anlage 11 Pkt.II.1.a
6460429
ARMIN Folgeintervention für Leistung gemäß Anlage 11 Pkt. II.1.b
6460435
ARMIN Akutintervention für Leistung gemäß Anlage 11 Pkt. II.1.b bei wesentlichen
Änderung der Medikation (mind. 3 Wirkstoffe innerhalb 1 Monat geändert)
6460441
ARMIN Übernahmebetreuung bei Apothekenwechsel für Leistungen gemäß Anlage
11 Pkt. II.1, die durch die Übernahme der Betreuung erforderlich sind
6460458
ARMIN Strukturpauschale 1500
6460464
ARMIN Strukturpauschale 1000
6460470
ARMIN Strukturpauschale 500
6460487
Wirkstoffverordnungen Die Anwendung des Sonderkennzeichens ist nur gestattet, wenn dies
in ergänzenden Verträgen (z.B. nach § 129(5), § 63, § 64a, § 140a SGB V) zwischen
Krankenkassen und Apotheken bzw. deren Verbänden entsprechend geregelt ist.
6460493
ARMIN Strukturpauschale 2 (Startintervention) mit erstmaliger Abrechnung der PZN 2567797
SonderSonder-PZNs für Hausapotheken (teils nicht mehr aktiv)
2566705
HKK Bremen/Niedersachsen: Medikationsbericht für Patient der besonderen Personengruppe
mit Zuordnung zu einem DMP-Erkrankungsbild
2566711
AOK Brandenburg und IKK Brandenburg und Berlin: Kommunikation mit Hausarzt
2566728
Kommunikation mit dem Hausarzt IKK Sachsen
2566734
AOK Brandenburg und IKK Brandenburg und Berlin: Einschreibung
2566912
AOK Brandenburg Junior: Einschreibung
2566929
AOK Brandenburg Junior: Kommunikation mit Hausarzt
2567076
Erstberatung – Qualitäts-Check Blutzuckerselbstmessung Barmer
2567082
Folgeberatung – Qualitäts-Check Blutzuckerselbstmessung Barmer
*) Bei diesen Sonder-PZN ist zur korrekten Abrechnung gegenüber den
Kostenträgern der Aufdruck einer Transaktionsnummer, des Hash-Codes
sowie eine Datenlieferung gem. der 15. Novelle des AMG zwingend erforderlich!
Seite 4 von 8
Stand: Juni 2015
Liste der Sonder-PZN:
2567604
Hausapotheke Abrechnungspauschale 1 nach § 5 BKK Schwenninger
2567610
Hausapotheke Abrechnungspauschale 2 nach § 5 BKK Schwenninger
2567627
Hausapotheke Abrechnungspauschale 3 nach § 5 BKK Schwenninger
2567662
Hausapotheke Hilfsmittelpauschale 1 (Peak-Flow-Meter) BKK Schwenninger
2567679
Hausapotheke Hilfsmittelpauschale 1 (Spacer) BKK Schwenninger
9999557
Deutsche BKK "Hausapothekenvertrag"
9999577
Abrechnung Honorar gemäß Hausapothekenvertrag Deutsche BKK Niedersachsen
9999790
HKK Bremen/Niedersachsen: Medikationsbericht für Patient der besonderen Personengruppe
ohne Zuordnung zu einem DMP-Erkrankungsbild
9999809
Honorierte Kommunikation Hausarzt
9999910
IKK Mecklenburg-Vorpommern und IKK Schleswig-Holstein: Dienstleistung: Einschreibung mit
Medikationscheck
9999927
IKK Mecklenburg-Vorpommern und IKK Schleswig-Holstein: Dienstleistung:
Arzneimitteltagebuch mit komprimiertem Leistungsnachweis
9999933
IKK Mecklenburg-Vorpommern und IKK Schleswig-Holstein: Honorierte Wirtschaftlichkeit:
Vermeidung Doppelmedikation
9999956
IKK Mecklenburg-Vorpommern und IKK Schleswig-Holstein: Honorierte Wirtschaftlichkeit:
Anpassung Packungsgröße
9999962
IKK Mecklenburg-Vorpommern und IKK Schleswig-Holstein: Honorierte Wirtschaftlichkeit:
Auswahl aut idem
9999979
IKK Mecklenburg-Vorpommern und IKK Schleswig-Holstein: Honorierte Wirtschaftlichkeit:
Importauswahl
9999985
Barmer Integrationsvertrag Einschreiberezept 0 €
9999991
Barmer Serviceapotheke: Medikationsprofil
*) Bei diesen Sonder-PZN ist zur korrekten Abrechnung gegenüber den
Kostenträgern der Aufdruck einer Transaktionsnummer, des Hash-Codes
sowie eine Datenlieferung gem. der 15. Novelle des AMG zwingend erforderlich!
Seite 5 von 8
Stand: Juni 2015
Liste der Sonder-PZN:
SonderSonder-PZNs für HomöopathieHomöopathie-Verträge ( teils nicht mehr aktiv)
2566740
Abrechnung Honorar gemäß Integrationsvertrag Homöopathie BKK mhplus Niedersachsen
2566757
Abrechnung Honorar gemäß Integrationsvertrag Homöopathie BKK Energie Niedersachsen
2566763
Abrechnung Honorar gemäß Integrationsvertrag Homöopathie Autoclub Niedersachsen
2566792
Abrechnung Honorar gemäß Integrationsvertrag Homöopathie Niedersachsen
2566823
Abrechnung Honorar gemäß Integrationsvertrag Homöopathie IKK Niedersachsen
9999560
Abrechnung Honorar gemäß Integrationsvertrag Homöopathie BKK Deutsche
SonderSonder-PZNs für PandemiePandemie-Impfstoffe ( teils nicht mehr aktiv)
2567685
2567159
Stückelung SSB Grippeimpfstoff Westfalen-Lippe
1x10 Dosen (ggf. bei höherer Abgab Faktor eintragen) Bayern
2567165
Impfset x10 (ggf. bei höherer Abgab Faktor eintragen) Bayern
2567171
Vergütung für die Verteilung des Impfstoffes je Dosis NRW
2567188
Handlingsgebühr NRW
2567194
Vergütung für die Verteilung des Impfstoffes je Dosis. Abgabe über Sonderrezept Thüringen
2567202
Abgabe-Pauschalgebühr Niedersachsen
2567219
Abgabe Impfzubehör Niedersachsen
2567225
Abgabe-Pauschalgebühr Mecklenburg-Vorpommern
2567231
Abgabe der ersten Packung (10 Impfdosen) je Arzt Sachsen
2567248
Jede weitere Abgabe je Packung an den gleichen Arzt Sachsen
2567254
Pauschalgebühr für die Abgabe des Impfstoffes (10er Dosen) einschließlich Impfbesteck
Baden-Württemberg
2567260
Abgabe nur durch Bezugsapotheken Rheinland-Pfalz
*) Bei diesen Sonder-PZN ist zur korrekten Abrechnung gegenüber den
Kostenträgern der Aufdruck einer Transaktionsnummer, des Hash-Codes
sowie eine Datenlieferung gem. der 15. Novelle des AMG zwingend erforderlich!
Seite 6 von 8
Stand: Juni 2015
Liste der Sonder-PZN:
2567277
Abgabe des Impfsets. Im Faktorfeld ist die Zahl der Impfsets anzugeben
(1 Set = 10 Dosen u. 11 Spritzen) Brandenburg
2567283
Impfstoff (jeweils mit Faktor, z.B. 50 Dosen = Faktor 5) Schleswig-Holstein
2567308
Impfzubehör Schleswig-Holstein
2567314
Abrechnung der Pauschale für die Versorgung mit Impfstoff H1N1 (Normal)
Vergütung 0,58 € zzgl. MwSt./Impfdosis
2567320
H1N1 Impfstoff 50x10 Dosen Bayern
2567337
H1N1 Impfset 50x10 Bayern
2567343
Abrechnung der Pauschale für die Versorgung mit Impfstoff H1N1 (Schwangere) - BaWü
Vergütung 5,30 € zzgl. MwSt./Lieferung, 1x pro KW
2567389
Pandemie-Impfstoff für Schwangere v. Firma CSL - Honorar (Bayern)
2567403
CSL H1N1 Pandemie Influenza für Schwangere (NRW)
2567426
Abrechnung der Pauschale für die Versorgung mit Impfstoff H1N1 (Allergiker)
Vergütung 5,30 € zzgl. MwSt./Lieferung, 1x pro KW
2567432
CSL H1N1 Pandemie Influenza für Schwangere (Sachsen)
SonderSonder-PZNs für Blutzuckermeßgeräte
2567573
aut idem Ausschluss bei Blutzuckerteststreifen vdek
2567596
Umstellungsgebühr Geräteaustausch Blutzuckermeßgerät vdek
2567550
Honorar Erstberatung Blutzuckerselbstmessung BKK Mobil Oil
2567567
Honorar Zweitberatung Blutzuckerselbstmessung BKK Mobil Oil
*) Bei diesen Sonder-PZN ist zur korrekten Abrechnung gegenüber den
Kostenträgern der Aufdruck einer Transaktionsnummer, des Hash-Codes
sowie eine Datenlieferung gem. der 15. Novelle des AMG zwingend erforderlich!
Seite 7 von 8
Stand: Juni 2015
Liste der Sonder-PZN:
sonstige Sonderpharmazentralnummern für einzelne
Bundesländer und Kassen (teils nicht mehr aktiv)
2566800
Fallpauschalen Hilfsmittel Knappschaft Niedersachsen
2566817
Fallpauschalen enterale Ernährung Knappschaft Niedersachsen
2566987
Pauschale Blutzuckermessgerät BKK Niedersachsen
2566846
Monatspauschale Technik AOK Niedersachsen
2566852
Monatspauschale Verbandsstoffe AOK Niedersachsen
2566906
Monatspauschale Stomaprodukte AOK Niedersachsen
2567774
Honorierung Sichtbezug BtM Baden-Württemberg
2567780
Honorierte Beratung Asthma und COPD Baden-Württemberg
2566935
Aufzahlungsvereinbarung Knappschaft Saarbrücken
2567099
Monatspauschale Inkontinenz AOK Schleswig-Holstein
2567691
Aufwandspauschale Umstellung Blutzuckerteststreifen AOK Nordost
2566970
Handlingspauschale AOK Berlin
2566881
Sonderpharmazentralnummer AOK Brandenburg ergänzende Vereinbarung zum ALV für
das Land Brandenburg zur Abrechnung von in Apotheken hergestellten Zytostatika nach
§ 129 Abs. 5 SGB V
*) Bei diesen Sonder-PZN ist zur korrekten Abrechnung gegenüber den
Kostenträgern der Aufdruck einer Transaktionsnummer, des Hash-Codes
sowie eine Datenlieferung gem. der 15. Novelle des AMG zwingend erforderlich!
Seite 8 von 8
Stand: Juni 2015