Liste der Sonder-PZN: SonderSonder-Pharmazentralnummern 2567484 Erythrozyten-Konzentrate ohne Pharmazentralnummer 2567490 Thrombozyten-Konzentrate ohne Pharmazentralnummer 2567509 Plasmen ohne Pharmazentralnummer 2567515 Granulozyten ohne Pharmazentralnummer 2567521 Vollblutkonserven ohne Pharmazentralnummer 2567538 Leukozyten-Konzentrate ohne Pharmazentralnummer 2567544 Blutprodukte ohne Pharmazentralnummer soweit nicht mit dem Kennzeichen 2567484, 2567490, 2567509, 2567515, 2567521, 2567538 erfasst 6460518 Zuschlag (gemäß Anlage 3 der Hilfstaxe) nach Ziffer 4.14 (gültig ab 1.10.2015) 2566964* patientenindividuelle Teilmenge bei Dauerverordnungen 2566993* Abgabe von aus Fertigarzneimitteln entnommenen, patientenindividuellen Teilmengen im Rahmen einer Dauermedikation (z.B. Wochenblister) 2567053* Auseinzelung 2567461* Individuell hergestellte parenterale Lösungen mit Folianten, die keine weiteren Wirkstoffe enthalten 2567478* Individuell hergestellte parenterale Lösungen mit Monoklonalen Antikörpern 9999092* Zytostatika-Zubereitung 9999100* Individuell hergestellte parenterale Ernährungslösungen 9999117* Einzeln importierte verschreibungspflichtige Arzneimittel (§ 73 Absatz 3 AMG) 9999123* Individuell hergestellte parenterale antibiotikahaltige Infusionslösungen 9999146* Individuell hergestellte parenterale Lösungen mit Schmerzmitteln 9999152* Sonstige individuell hergestellte parenterale Lösungen, soweit nicht mit den Sonderkennzeichen 9999092, 9999100, 9999123, 9999169 oder 9999146 erfasst. 9999169* Individuell hergestellte parenterale virustatikahaltige Infusionslösungen *) Bei diesen Sonder-PZN ist zur korrekten Abrechnung gegenüber den Kostenträgern der Aufdruck einer Transaktionsnummer, des Hash-Codes sowie eine Datenlieferung gem. der 15. Novelle des AMG zwingend erforderlich! Seite 1 von 8 Stand: Juni 2015 Liste der Sonder-PZN: 2566958 Hilfsmittel, die im Zusammenhang mit einer individuell hergestellten parenteralen Lösung abgegeben werden und für die es weder eine Pharmazentralnummer noch eine 10-stellige Hilfsmittelnummer gibt. 2567001 BTM-Gebühr, wird im Anschluss an die verordneten Mittel in das Feld „Arzneimittelkennzeichen“ eingetragen. 2567018 Noctu-Gebühr, wird im Anschluss an die verordneten Mittel in das Feld „Arzneimittelkennzeichen“ eingetragen. Auf den Aufdruck der Noctu-Gebühr kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn durch den Aufdruck der Noctu-Gebühr mehr als drei Arzneimittelkennzeichen zu bedrucken sind. Dann wird die Noctu-Gebühr nur im Feld „Gesamt-Brutto“ hinzuaddiert. 2567024 Nichtverfügbarkeit von rabattbegünstigten oder von importierten Arzneimitteln wird vor den verordneten Arzneimitteln in das Feld "Arzneimittelkennzeichen" eingetragen. Das Feld "Taxe" wird mit "=" gefüllt. Ins Feld "Faktor" wird ein dreistelliges Kennzeichen eingetragen, wobei die 1. Stelle Angaben zum ersten abgerechneten Mittel, die 2. Stelle Angaben zum zweiten abgerechneten Mittel, die 3. Stelle Angaben zum dritten abgerechneten Mittel enthält. Die einzelnen Stellen können mit den folgenden Ziffern gefüllt werden: 1 = Abgabe nach Maßgabe des Rahmenvertrages nach § 129 SGB V oder leere Zeile 2 = Nichtverfügbarkeit eines rabattbegünstigten Arzneimittels in Eilfällen oder im Falle von pharmazeutischen Bedenken. In den letzten beiden Fällen mit Angabe einer ausführlichen Begründung auf dem Rezeptblatt. 3 = Nichtverfügbarkeit eines Importarzneimittels 4 = Nichtverfügbarkeit eines rabattbegünstigten und eines importierten Arzneimittels 5 = "dringend benötigt" - Nichtabgabe eines rabattgünstigen Arzneimittels 6 = "Pharmazeutische Bedenken angezeigt" - Nichtabgabe eines rabattbegünstigten AM 7 = Abgabe eines vom Versicherten verlangten Arzneimittels 2567030 Nichtverfügbarkeit bei Angabe von Importarzneimitteln 2567047 Wiederabgabe von Arzneimitteln 2567107 Abrechnung von L-Polamidon-Einzeldosen 2567113 Abrechnung von Subutex-Einzeldosen 2567136 Abrechnung von Suboxone-Einzeldosen 2567142 Abrechnung des Zuschlages bei der Abgabe von Oseltamivir-Zubereitungen *) Bei diesen Sonder-PZN ist zur korrekten Abrechnung gegenüber den Kostenträgern der Aufdruck einer Transaktionsnummer, des Hash-Codes sowie eine Datenlieferung gem. der 15. Novelle des AMG zwingend erforderlich! Seite 2 von 8 Stand: Juni 2015 Liste der Sonder-PZN: 2567449 Erbringung eines Eigenanteils durch den Versicherten (jeweils § 3 der Anlagen) 2567455 Lymphatische Versorgungen (§ 3 Ziffer 6 der Anlage 17) 2567656 Abrechnung von Diamorphin (nur zur Verwendung durch sonstige Anbieter) 2567722 Hilfsmittel ohne PZN und Hilfsmittelnummer mit ermäßigtem Steuersatz 2567739 PKV Erstattungsbetrag nach 130b SGB V 2567768 Selbsterklärung ANSG 9999005 Verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne PZN 9999011 Rezepturen 9999028 Hilfsmittel ohne PZN und Hilfsmittelnummer (bei Abrechnung nach §300) 9999034 Verbandmittel/Pflaster ohne PZN 9999040 Verschreibungspflichtige Homöopathika ohne PZN 9999057 Bei Stückelung verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu verwenden, sofern nicht genügend Felder für die Bedruckung der einzelnen PZN vorhanden sind. 9999063 Abrechnung von Mietgebühren für Hilfsmittel (bei Abrechnung nach §300) 9999086 Methadon-Zubereitung 9999175 Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne PZN 9999181 Nicht verschreibungspflichtige Homöopathika ohne PZN 9999198 Bei Stückelung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu verwenden, sofern nicht genügend Felder für die Bedruckung der einzelnen PZN vorhanden sind. 9999206 Einzeln importierte nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (§ 73 Absatz 3 AMG) 9999637 Abrechnungsfähige Beschaffungskosten 9999643 Die Sonderpharmazentralnummer für die künstliche Befruchtung wird in die erste Verordnungszeile gedruckt. Ins Feld „Taxe“ wird der Betrag „0“ gedruckt. Nachfolgend werden die abzurechnenden Arzneimittel mit dem bei der Krankenkassen abzurechnenden Betrag (50% vom in Rechnung gestellten Betrag) aufgedruckt. Das Feld „Zuzahlung“ wird mit „0“ aufgefüllt. Die Eigenbeteiligung des Versicherten (50% vom in Rechnung gestellten Betrag) wird nicht auf dem Rezept angegeben. (ABDA-Schreiben 1.2.2013) *) Bei diesen Sonder-PZN ist zur korrekten Abrechnung gegenüber den Kostenträgern der Aufdruck einer Transaktionsnummer, des Hash-Codes sowie eine Datenlieferung gem. der 15. Novelle des AMG zwingend erforderlich! Seite 3 von 8 Stand: Juni 2015 Liste der Sonder-PZN: SonderSonder-PZNs für Wirkstoffverordnungen Sachsen und Thüringen 2567797 ARMIN Startintervention für Leistung gemäß Anlage 11 Pkt.II.1.a 6460429 ARMIN Folgeintervention für Leistung gemäß Anlage 11 Pkt. II.1.b 6460435 ARMIN Akutintervention für Leistung gemäß Anlage 11 Pkt. II.1.b bei wesentlichen Änderung der Medikation (mind. 3 Wirkstoffe innerhalb 1 Monat geändert) 6460441 ARMIN Übernahmebetreuung bei Apothekenwechsel für Leistungen gemäß Anlage 11 Pkt. II.1, die durch die Übernahme der Betreuung erforderlich sind 6460458 ARMIN Strukturpauschale 1500 6460464 ARMIN Strukturpauschale 1000 6460470 ARMIN Strukturpauschale 500 6460487 Wirkstoffverordnungen Die Anwendung des Sonderkennzeichens ist nur gestattet, wenn dies in ergänzenden Verträgen (z.B. nach § 129(5), § 63, § 64a, § 140a SGB V) zwischen Krankenkassen und Apotheken bzw. deren Verbänden entsprechend geregelt ist. 6460493 ARMIN Strukturpauschale 2 (Startintervention) mit erstmaliger Abrechnung der PZN 2567797 SonderSonder-PZNs für Hausapotheken (teils nicht mehr aktiv) 2566705 HKK Bremen/Niedersachsen: Medikationsbericht für Patient der besonderen Personengruppe mit Zuordnung zu einem DMP-Erkrankungsbild 2566711 AOK Brandenburg und IKK Brandenburg und Berlin: Kommunikation mit Hausarzt 2566728 Kommunikation mit dem Hausarzt IKK Sachsen 2566734 AOK Brandenburg und IKK Brandenburg und Berlin: Einschreibung 2566912 AOK Brandenburg Junior: Einschreibung 2566929 AOK Brandenburg Junior: Kommunikation mit Hausarzt 2567076 Erstberatung – Qualitäts-Check Blutzuckerselbstmessung Barmer 2567082 Folgeberatung – Qualitäts-Check Blutzuckerselbstmessung Barmer *) Bei diesen Sonder-PZN ist zur korrekten Abrechnung gegenüber den Kostenträgern der Aufdruck einer Transaktionsnummer, des Hash-Codes sowie eine Datenlieferung gem. der 15. Novelle des AMG zwingend erforderlich! Seite 4 von 8 Stand: Juni 2015 Liste der Sonder-PZN: 2567604 Hausapotheke Abrechnungspauschale 1 nach § 5 BKK Schwenninger 2567610 Hausapotheke Abrechnungspauschale 2 nach § 5 BKK Schwenninger 2567627 Hausapotheke Abrechnungspauschale 3 nach § 5 BKK Schwenninger 2567662 Hausapotheke Hilfsmittelpauschale 1 (Peak-Flow-Meter) BKK Schwenninger 2567679 Hausapotheke Hilfsmittelpauschale 1 (Spacer) BKK Schwenninger 9999557 Deutsche BKK "Hausapothekenvertrag" 9999577 Abrechnung Honorar gemäß Hausapothekenvertrag Deutsche BKK Niedersachsen 9999790 HKK Bremen/Niedersachsen: Medikationsbericht für Patient der besonderen Personengruppe ohne Zuordnung zu einem DMP-Erkrankungsbild 9999809 Honorierte Kommunikation Hausarzt 9999910 IKK Mecklenburg-Vorpommern und IKK Schleswig-Holstein: Dienstleistung: Einschreibung mit Medikationscheck 9999927 IKK Mecklenburg-Vorpommern und IKK Schleswig-Holstein: Dienstleistung: Arzneimitteltagebuch mit komprimiertem Leistungsnachweis 9999933 IKK Mecklenburg-Vorpommern und IKK Schleswig-Holstein: Honorierte Wirtschaftlichkeit: Vermeidung Doppelmedikation 9999956 IKK Mecklenburg-Vorpommern und IKK Schleswig-Holstein: Honorierte Wirtschaftlichkeit: Anpassung Packungsgröße 9999962 IKK Mecklenburg-Vorpommern und IKK Schleswig-Holstein: Honorierte Wirtschaftlichkeit: Auswahl aut idem 9999979 IKK Mecklenburg-Vorpommern und IKK Schleswig-Holstein: Honorierte Wirtschaftlichkeit: Importauswahl 9999985 Barmer Integrationsvertrag Einschreiberezept 0 € 9999991 Barmer Serviceapotheke: Medikationsprofil *) Bei diesen Sonder-PZN ist zur korrekten Abrechnung gegenüber den Kostenträgern der Aufdruck einer Transaktionsnummer, des Hash-Codes sowie eine Datenlieferung gem. der 15. Novelle des AMG zwingend erforderlich! Seite 5 von 8 Stand: Juni 2015 Liste der Sonder-PZN: SonderSonder-PZNs für HomöopathieHomöopathie-Verträge ( teils nicht mehr aktiv) 2566740 Abrechnung Honorar gemäß Integrationsvertrag Homöopathie BKK mhplus Niedersachsen 2566757 Abrechnung Honorar gemäß Integrationsvertrag Homöopathie BKK Energie Niedersachsen 2566763 Abrechnung Honorar gemäß Integrationsvertrag Homöopathie Autoclub Niedersachsen 2566792 Abrechnung Honorar gemäß Integrationsvertrag Homöopathie Niedersachsen 2566823 Abrechnung Honorar gemäß Integrationsvertrag Homöopathie IKK Niedersachsen 9999560 Abrechnung Honorar gemäß Integrationsvertrag Homöopathie BKK Deutsche SonderSonder-PZNs für PandemiePandemie-Impfstoffe ( teils nicht mehr aktiv) 2567685 2567159 Stückelung SSB Grippeimpfstoff Westfalen-Lippe 1x10 Dosen (ggf. bei höherer Abgab Faktor eintragen) Bayern 2567165 Impfset x10 (ggf. bei höherer Abgab Faktor eintragen) Bayern 2567171 Vergütung für die Verteilung des Impfstoffes je Dosis NRW 2567188 Handlingsgebühr NRW 2567194 Vergütung für die Verteilung des Impfstoffes je Dosis. Abgabe über Sonderrezept Thüringen 2567202 Abgabe-Pauschalgebühr Niedersachsen 2567219 Abgabe Impfzubehör Niedersachsen 2567225 Abgabe-Pauschalgebühr Mecklenburg-Vorpommern 2567231 Abgabe der ersten Packung (10 Impfdosen) je Arzt Sachsen 2567248 Jede weitere Abgabe je Packung an den gleichen Arzt Sachsen 2567254 Pauschalgebühr für die Abgabe des Impfstoffes (10er Dosen) einschließlich Impfbesteck Baden-Württemberg 2567260 Abgabe nur durch Bezugsapotheken Rheinland-Pfalz *) Bei diesen Sonder-PZN ist zur korrekten Abrechnung gegenüber den Kostenträgern der Aufdruck einer Transaktionsnummer, des Hash-Codes sowie eine Datenlieferung gem. der 15. Novelle des AMG zwingend erforderlich! Seite 6 von 8 Stand: Juni 2015 Liste der Sonder-PZN: 2567277 Abgabe des Impfsets. Im Faktorfeld ist die Zahl der Impfsets anzugeben (1 Set = 10 Dosen u. 11 Spritzen) Brandenburg 2567283 Impfstoff (jeweils mit Faktor, z.B. 50 Dosen = Faktor 5) Schleswig-Holstein 2567308 Impfzubehör Schleswig-Holstein 2567314 Abrechnung der Pauschale für die Versorgung mit Impfstoff H1N1 (Normal) Vergütung 0,58 € zzgl. MwSt./Impfdosis 2567320 H1N1 Impfstoff 50x10 Dosen Bayern 2567337 H1N1 Impfset 50x10 Bayern 2567343 Abrechnung der Pauschale für die Versorgung mit Impfstoff H1N1 (Schwangere) - BaWü Vergütung 5,30 € zzgl. MwSt./Lieferung, 1x pro KW 2567389 Pandemie-Impfstoff für Schwangere v. Firma CSL - Honorar (Bayern) 2567403 CSL H1N1 Pandemie Influenza für Schwangere (NRW) 2567426 Abrechnung der Pauschale für die Versorgung mit Impfstoff H1N1 (Allergiker) Vergütung 5,30 € zzgl. MwSt./Lieferung, 1x pro KW 2567432 CSL H1N1 Pandemie Influenza für Schwangere (Sachsen) SonderSonder-PZNs für Blutzuckermeßgeräte 2567573 aut idem Ausschluss bei Blutzuckerteststreifen vdek 2567596 Umstellungsgebühr Geräteaustausch Blutzuckermeßgerät vdek 2567550 Honorar Erstberatung Blutzuckerselbstmessung BKK Mobil Oil 2567567 Honorar Zweitberatung Blutzuckerselbstmessung BKK Mobil Oil *) Bei diesen Sonder-PZN ist zur korrekten Abrechnung gegenüber den Kostenträgern der Aufdruck einer Transaktionsnummer, des Hash-Codes sowie eine Datenlieferung gem. der 15. Novelle des AMG zwingend erforderlich! Seite 7 von 8 Stand: Juni 2015 Liste der Sonder-PZN: sonstige Sonderpharmazentralnummern für einzelne Bundesländer und Kassen (teils nicht mehr aktiv) 2566800 Fallpauschalen Hilfsmittel Knappschaft Niedersachsen 2566817 Fallpauschalen enterale Ernährung Knappschaft Niedersachsen 2566987 Pauschale Blutzuckermessgerät BKK Niedersachsen 2566846 Monatspauschale Technik AOK Niedersachsen 2566852 Monatspauschale Verbandsstoffe AOK Niedersachsen 2566906 Monatspauschale Stomaprodukte AOK Niedersachsen 2567774 Honorierung Sichtbezug BtM Baden-Württemberg 2567780 Honorierte Beratung Asthma und COPD Baden-Württemberg 2566935 Aufzahlungsvereinbarung Knappschaft Saarbrücken 2567099 Monatspauschale Inkontinenz AOK Schleswig-Holstein 2567691 Aufwandspauschale Umstellung Blutzuckerteststreifen AOK Nordost 2566970 Handlingspauschale AOK Berlin 2566881 Sonderpharmazentralnummer AOK Brandenburg ergänzende Vereinbarung zum ALV für das Land Brandenburg zur Abrechnung von in Apotheken hergestellten Zytostatika nach § 129 Abs. 5 SGB V *) Bei diesen Sonder-PZN ist zur korrekten Abrechnung gegenüber den Kostenträgern der Aufdruck einer Transaktionsnummer, des Hash-Codes sowie eine Datenlieferung gem. der 15. Novelle des AMG zwingend erforderlich! Seite 8 von 8 Stand: Juni 2015
© Copyright 2024 ExpyDoc