Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme von Rexam durch Ball
unter Auflagen
Brüssel, 15. Januar 2016
Im Anschluss an eine eingehende Prüfung hat die Kommission den Erwerb des
Getränkedosenherstellers Rexam durch dessen Wettbewerber Ball vorbehaltlich der
Veräußerung von 12 Werken im EWR nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben.
Zehn dieser Werke produzieren Dosenband, die beiden anderen Dosendeckel.
Sowohl Rexam als auch Ball beliefern Hersteller von Erfrischungsgetränken, Bier und Energiegetränken
mit Getränkedosen und in geringerem Umfang auch mit Aluminiumflaschen. Getränkedosen bestehen
aus zwei separaten Metallteilen, einem Dosenband und einem Deckel (dem Dosenende), und werden
mit Flüssigkeiten wie etwa kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken, alkoholischen Getränken (z. B.
Bier), Fruchtsäften und Energiegetränken befüllt.
Die Untersuchung der Kommission ergab, dass das Vorhaben in der ursprünglich angemeldeten Form
den Wettbewerb auf den ohnehin schon konzentrierten Märkten für Getränkedosen verringert und für
die Verbraucher möglicherweise Preissteigerungen zur Folge hätte. Daher wurde die Genehmigung der
Kommission an die Bedingung geknüpft, dass Ball zehn Dosenbandwerke und zwei Dosendeckelwerke
an einen geeigneten Käufer veräußert, um so die Wettbewerbsbedenken der Kommission
auszuräumen.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu:
„Erfrischungsgetränke und Bier in Dosen sind bei den europäischen Bürgern sehr beliebt. Da die
Getränkedosenbranche bereits konzentriert ist, wird durch die umfangreiche Veräußerung
sichergestellt, dass der wirksame Wettbewerb gewahrt wird, so dass die Verbraucher keine
Preiserhöhungen hinnehmen müssen“.
Die Prüfung der Kommission
Das Vorhaben wurde am 15. Juni 2015 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Am 20. Juli
2015 leitete die Kommission eine eingehende Prüfung ein.
Rexam und Ball, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) der größte bzw. zweitgrößte
Getränkedosenhersteller sind, sind auch weltweit Marktführer. Die Kommission hat ihre Prüfung
deshalb auf den Wettbewerb auf den Märkten für Getränkedosen konzentriert.
Die Untersuchung ergab, dass das Vorhaben in der ursprünglich angemeldeten Form für Kunden mit
Abfüllanlagen in den folgenden Gebieten zu einer erheblichen Beschränkung des Wettbewerbs geführt
hätte: Benelux, Iberische Halbinsel, Italien, Frankreich, Mitteleuropa, nordische Staaten,
Nordosteuropa, Südosteuropa sowie Vereinigtes Königreich und Irland. Ohne die Veräußerungen wäre
durch die geplante Übernahme ein wichtiger Wettbewerber entfallen und die Auswahl an geeigneten
Lieferanten wäre geringer geworden, so dass angesichts der bereits konzentrierten Märkte
Preiserhöhungen möglich wären.
Can-Pack und Crown, die als einzige große Wettbewerber verblieben wären, hätten nach dem
Zusammenschluss keinen ausreichenden Wettbewerbsdruck auf das neu aufgestellte Unternehmen
ausgeübt. Zudem bestehen in der Branche hohe Marktzutrittsschranken. Die Hersteller müssen über
eine gewisse Mindestgröße und ein gewisses Netz an Produktionsanlagen verfügen, um wirksam um die
größten Aufträge konkurrieren und Dosen in der großen Bandbreite der von Kunden im EWR
gewünschten Größen und Formen liefern zu können.
Die Kommission hat eng mit den Wettbewerbsbehörden der USA (Federal Trade Commission) und
Brasiliens (CADE) zusammengearbeitet, die den geplanten Zusammenschluss ebenfalls geprüft haben.
Die Verpflichtungsangebote
Um die Bedenken der Kommission auszuräumen, bot Ball an, zehn Dosenbandwerke und zwei
Dosendeckelwerke im EWR zu veräußern. Ball wird dabei den größten Teil seines europäischen
Geschäfts im Bereich Metallverpackungen für Getränke veräußern, während Rexam zwei
Dosenbandwerke verkaufen wird.
Im Einzelnen sind folgende Dosenbandwerke zu veräußern: Balls Werke im Vereinigten Königreich
(Rugby und Wrexham), in Deutschland (Weißenthurm, Haßloch und Hermsdorf) sowie in den
Niederlanden (Oss) und in Polen (Radomsko), eines der beiden Ball-Werke in Frankreich (La Ciotat),
Rexams Werk in Österreich (Enzesfeld) und eines der beiden Rexam-Werke in Spanien (Valdemarillo).
Ball veräußert ferner zwei Dosendeckelwerke an den Standorten Deeside (Vereinigtes Königreich) bzw.
Braunschweig (Deutschland).
Die Veräußerung umfasst auch Balls Business Center in Bonn, das Unterstützungsaufgaben
wahrnimmt. Seine Werke in Bierne (Frankreich) und Belgrad (Serbien), die beide Kunden im EWR
beliefern, wird Ball behalten.
Somit sollen Kapazitäten zur Produktion von insgesamt mehr als 18 Mrd. Dosen im EWR veräußert
werden.
Nach Ansicht der Kommission wird durch die zugesagte Veräußerung sichergestellt, dass es auch
weiterhin einen großen alternativen Anbieter geben wird. Die Zusagen räumen alle
wettbewerbsrechtlichen Bedenken in Bezug auf die Märkte für Getränkedosen aus. Die Kommission
stellte ferner fest, dass ein geeigneter Käufer in der Lage wäre, mit dem zu veräußernden Geschäft
sofort nach dessen Erwerb einen wirksamen Wettbewerbsdruck auszuüben, der mit demjenigen, den
Ball und Rexam vor der Übernahme aufeinander ausgeübt haben, vergleichbar ist. Die Genehmigung
der Übernahme ist an die vollständige Umsetzung der Auflagen gebunden.
Unternehmen und Produkte
Ball ist ein US-amerikanisches Unternehmen, das weltweit in der Herstellung und Lieferung von
Metallverpackungen für Getränke, Lebensmittel und Haushaltsprodukte tätig ist. Das Unternehmen
verfügt über Produktionsanlagen in Nordamerika, Brasilien, Europa und der asiatisch-pazifischen
Region. Darüber hinaus ist es in der Konzeption, Entwicklung und Herstellung von Luft- und
Raumfahrtsystemen tätig. Ball ist der größte Anbieter von Getränkedosen weltweit und der zweitgrößte
Anbieter im EWR.
Rexam PLC ist ein im Vereinigten Königreich ansässiges Unternehmen, das weltweit in der Herstellung
von Getränkedosen tätig ist und über Produktionsanlagen in Nordamerika, Südamerika, Europa, Afrika,
dem Nahen Osten und Asien verfügt. Rexam ist der zweitgrößte Anbieter von Getränkedosen weltweit
und der größte Anbieter im EWR.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren
Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und
Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.
Derzeit laufen fünf weitere eingehende Prüfverfahren zur Untersuchung der folgenden
Zusammenschlüsse:
- die geplante Übernahme des Bürobedarfshändlers Office Depot durch dessen Wettbewerber
Staples (Frist für den Beschluss: 9. März 2016)
- die geplante Übernahme von BASE Belgium durch Liberty Global (Frist für den Beschluss: 17. März
2016)
- die geplante Übernahme von Telefónica UK durch Hutchison 3G UK (Frist für den Beschluss:
22. April 2016)
- die geplante Übernahme des Ölfeld-Service-Anbieters Baker Hughes durch dessen Wettbewerber
Halliburton (Frist für den Beschluss: 26. Mai 2016)
- die geplante Übernahme des griechischen Gasfernleitungsnetz-Betreibers DESFA durch die
staatliche aserbaidschanische Mineralölgesellschaft SOCAR
Weitere Informationen werden unter der Nummer der Wettbewerbssache M.7567 im öffentlich
zugänglichen Register auf der Website der GD Wettbewerb veröffentlicht.
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