Europäische Kommission - Pressemitteilung Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme von Rexam durch Ball unter Auflagen Brüssel, 15. Januar 2016 Im Anschluss an eine eingehende Prüfung hat die Kommission den Erwerb des Getränkedosenherstellers Rexam durch dessen Wettbewerber Ball vorbehaltlich der Veräußerung von 12 Werken im EWR nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Zehn dieser Werke produzieren Dosenband, die beiden anderen Dosendeckel. Sowohl Rexam als auch Ball beliefern Hersteller von Erfrischungsgetränken, Bier und Energiegetränken mit Getränkedosen und in geringerem Umfang auch mit Aluminiumflaschen. Getränkedosen bestehen aus zwei separaten Metallteilen, einem Dosenband und einem Deckel (dem Dosenende), und werden mit Flüssigkeiten wie etwa kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken, alkoholischen Getränken (z. B. Bier), Fruchtsäften und Energiegetränken befüllt. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass das Vorhaben in der ursprünglich angemeldeten Form den Wettbewerb auf den ohnehin schon konzentrierten Märkten für Getränkedosen verringert und für die Verbraucher möglicherweise Preissteigerungen zur Folge hätte. Daher wurde die Genehmigung der Kommission an die Bedingung geknüpft, dass Ball zehn Dosenbandwerke und zwei Dosendeckelwerke an einen geeigneten Käufer veräußert, um so die Wettbewerbsbedenken der Kommission auszuräumen. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Erfrischungsgetränke und Bier in Dosen sind bei den europäischen Bürgern sehr beliebt. Da die Getränkedosenbranche bereits konzentriert ist, wird durch die umfangreiche Veräußerung sichergestellt, dass der wirksame Wettbewerb gewahrt wird, so dass die Verbraucher keine Preiserhöhungen hinnehmen müssen“. Die Prüfung der Kommission Das Vorhaben wurde am 15. Juni 2015 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Am 20. Juli 2015 leitete die Kommission eine eingehende Prüfung ein. Rexam und Ball, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) der größte bzw. zweitgrößte Getränkedosenhersteller sind, sind auch weltweit Marktführer. Die Kommission hat ihre Prüfung deshalb auf den Wettbewerb auf den Märkten für Getränkedosen konzentriert. Die Untersuchung ergab, dass das Vorhaben in der ursprünglich angemeldeten Form für Kunden mit Abfüllanlagen in den folgenden Gebieten zu einer erheblichen Beschränkung des Wettbewerbs geführt hätte: Benelux, Iberische Halbinsel, Italien, Frankreich, Mitteleuropa, nordische Staaten, Nordosteuropa, Südosteuropa sowie Vereinigtes Königreich und Irland. Ohne die Veräußerungen wäre durch die geplante Übernahme ein wichtiger Wettbewerber entfallen und die Auswahl an geeigneten Lieferanten wäre geringer geworden, so dass angesichts der bereits konzentrierten Märkte Preiserhöhungen möglich wären. Can-Pack und Crown, die als einzige große Wettbewerber verblieben wären, hätten nach dem Zusammenschluss keinen ausreichenden Wettbewerbsdruck auf das neu aufgestellte Unternehmen ausgeübt. Zudem bestehen in der Branche hohe Marktzutrittsschranken. Die Hersteller müssen über eine gewisse Mindestgröße und ein gewisses Netz an Produktionsanlagen verfügen, um wirksam um die größten Aufträge konkurrieren und Dosen in der großen Bandbreite der von Kunden im EWR gewünschten Größen und Formen liefern zu können. Die Kommission hat eng mit den Wettbewerbsbehörden der USA (Federal Trade Commission) und Brasiliens (CADE) zusammengearbeitet, die den geplanten Zusammenschluss ebenfalls geprüft haben. Die Verpflichtungsangebote Um die Bedenken der Kommission auszuräumen, bot Ball an, zehn Dosenbandwerke und zwei Dosendeckelwerke im EWR zu veräußern. Ball wird dabei den größten Teil seines europäischen Geschäfts im Bereich Metallverpackungen für Getränke veräußern, während Rexam zwei Dosenbandwerke verkaufen wird. Im Einzelnen sind folgende Dosenbandwerke zu veräußern: Balls Werke im Vereinigten Königreich (Rugby und Wrexham), in Deutschland (Weißenthurm, Haßloch und Hermsdorf) sowie in den Niederlanden (Oss) und in Polen (Radomsko), eines der beiden Ball-Werke in Frankreich (La Ciotat), Rexams Werk in Österreich (Enzesfeld) und eines der beiden Rexam-Werke in Spanien (Valdemarillo). Ball veräußert ferner zwei Dosendeckelwerke an den Standorten Deeside (Vereinigtes Königreich) bzw. Braunschweig (Deutschland). Die Veräußerung umfasst auch Balls Business Center in Bonn, das Unterstützungsaufgaben wahrnimmt. Seine Werke in Bierne (Frankreich) und Belgrad (Serbien), die beide Kunden im EWR beliefern, wird Ball behalten. Somit sollen Kapazitäten zur Produktion von insgesamt mehr als 18 Mrd. Dosen im EWR veräußert werden. Nach Ansicht der Kommission wird durch die zugesagte Veräußerung sichergestellt, dass es auch weiterhin einen großen alternativen Anbieter geben wird. Die Zusagen räumen alle wettbewerbsrechtlichen Bedenken in Bezug auf die Märkte für Getränkedosen aus. Die Kommission stellte ferner fest, dass ein geeigneter Käufer in der Lage wäre, mit dem zu veräußernden Geschäft sofort nach dessen Erwerb einen wirksamen Wettbewerbsdruck auszuüben, der mit demjenigen, den Ball und Rexam vor der Übernahme aufeinander ausgeübt haben, vergleichbar ist. Die Genehmigung der Übernahme ist an die vollständige Umsetzung der Auflagen gebunden. Unternehmen und Produkte Ball ist ein US-amerikanisches Unternehmen, das weltweit in der Herstellung und Lieferung von Metallverpackungen für Getränke, Lebensmittel und Haushaltsprodukte tätig ist. Das Unternehmen verfügt über Produktionsanlagen in Nordamerika, Brasilien, Europa und der asiatisch-pazifischen Region. Darüber hinaus ist es in der Konzeption, Entwicklung und Herstellung von Luft- und Raumfahrtsystemen tätig. Ball ist der größte Anbieter von Getränkedosen weltweit und der zweitgrößte Anbieter im EWR. Rexam PLC ist ein im Vereinigten Königreich ansässiges Unternehmen, das weltweit in der Herstellung von Getränkedosen tätig ist und über Produktionsanlagen in Nordamerika, Südamerika, Europa, Afrika, dem Nahen Osten und Asien verfügt. Rexam ist der zweitgrößte Anbieter von Getränkedosen weltweit und der größte Anbieter im EWR. Fusionskontrollvorschriften und -verfahren Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden. Derzeit laufen fünf weitere eingehende Prüfverfahren zur Untersuchung der folgenden Zusammenschlüsse: - die geplante Übernahme des Bürobedarfshändlers Office Depot durch dessen Wettbewerber Staples (Frist für den Beschluss: 9. März 2016) - die geplante Übernahme von BASE Belgium durch Liberty Global (Frist für den Beschluss: 17. März 2016) - die geplante Übernahme von Telefónica UK durch Hutchison 3G UK (Frist für den Beschluss: 22. April 2016) - die geplante Übernahme des Ölfeld-Service-Anbieters Baker Hughes durch dessen Wettbewerber Halliburton (Frist für den Beschluss: 26. Mai 2016) - die geplante Übernahme des griechischen Gasfernleitungsnetz-Betreibers DESFA durch die staatliche aserbaidschanische Mineralölgesellschaft SOCAR Weitere Informationen werden unter der Nummer der Wettbewerbssache M.7567 im öffentlich zugänglichen Register auf der Website der GD Wettbewerb veröffentlicht. 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