Heraus aus der Grauzone

Heraus aus der Grauzone
Qualitätsgesicherter Einsatz polnischer
Haushaltshilfen in deutschen Familien
mit pflegebedürftigen Angehörigen
- CariFair B. von Germeten-Ortmann
München, 06.07.2015
1
Warum dieses Projekt
■ Betreuungsbedarf in
Deutschland
●
■ Bedarf der Einkommenssicherung in Polen
Ca. 1,5 Mill. pflegebedürftige
Menschen
●
Arbeitslosigkeit
Wirtschaftskrise
●
●
Zunahme auf Grund demografischer Entwicklungen
●
Geringes Einkommen
●
Veränderung der Versorgungssituation in den Familien

Massive Gefährdung der
Familieneinkommen
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Nutzen für beide Seiten
Deutschland
Familien bieten
• Verbleib im
häuslichen Bereich
• Entlastung der
(betreuenden)
Familien
• Verlässliche
Betreuung im
gewohnten Umfeld
• Finanzierbare
Dienstleistung
• Legales
Arbeitsverhältnis
Polen
Familien suchen
• Angemessene
Bezahlung
• Legales
Arbeitsverhältnis
• Einbindung in das
soziale Umfeld,
Kontakte
• Sichere
Versorgungssituation
der Familie in Polen
• Stabilität der
familiären Beziehung
• Zugang zu
polnischen
Ansprechpartnern
und Seelsorge
Arbeitsmöglichkeiten
Kooperation Caritas Polen – DiCV Paderborn 7/2009
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Ziel der Kooperation
Sicherung der
schutzwürdigen Interessen
der Frauen (und Männer) und ihrer Heimatfamilien
und
der Familien, die Haushaltshilfen/Betreuungskräfte
beschäftigen
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Zusammenarbeit
Caritas in Polen
Caritas in Deutschland
■
■
Information interessierter Familien
■
Begleitung der Familien und der
Haushaltshilfe
■
Polnisch sprechende Koordinatorin
■
Information interessierter Frauen
und Männer
Vorbereitung und Schulung
(Setting, Sprache)
■
Bei Bedarf Begleitung der Familien
in Polen
■
■
Ergänzende pflegerische
Versorgung
(möglichst) Deutsch sprechende
Koordinatorin
■
Entlastungsangebote (z.B.
Tagespflege)
■
Angebote für die Haushaltshilfen
(z.B. gemeinsame Treffen)
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Resonanz in Politik und Öffentlichkeit
■ Ehrenabzeichen „Für Verdienste um die
Menschenrechte“ durch die Bürgerrechtsbeauftragte der polnischen Regierung in 2011
■ Innovationspreis „Häusliche Pflege“ in 2011
■ Zunehmend Nachfragen von Caritasverbänden in
Deutschland sowie hier arbeitender Frauen und
deren Auftragsfamilien
■ Positive Bewertung der Verbraucherzentrale NRW,
Stiftung Warentest, verd.i
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Evaluation des Projekts 2013/2014
■ Untersuchung durch das Deutsche Institut für
angewandte Pflegeforschung (dip)
● Befragung
►
Familien in Deutschland
►
Haushaltshilfen in Polen und Deutschland
►
Koordinatorinnen in beiden Ländern
● Ziel u.a. Problemfelder in der Versorgung identifizieren, um
Angebot gezielt zu verbessern
● Insgesamt positive Ergebnisse der Evaluation – aber auch
Verbesserungspotentiale erkennbar
Merkmale des Modells
 Koordinatorinnen als zentrale
Ansprechperson
 Für arbeitssuchende Personen und deren Familien (in Polen)
 Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
- Unterstützung in Wahl der Betreuungskraft, Administration, Absprachen,
Problemlösungen
 Als Kontaktperson zwischen ambulantem Dienst und Familie
- z. B. Hinzuziehen einer Pflegefachkraft
 Kontaktperson zum Partnerverband in Polen
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Merkmale des Modells
 Arbeitgeber- Arbeitnehmermodell

Anstellung der Haushaltshilfe / Betreuungskraft bei der Familie (Arbeitsvertrag)
- keine Entsendung, sondern gleiche Bedingungen wie für deutsche Angestellte
- kein Selbstständigkeitsmodell, da „Scheinselbständigkeit“

Vertrag zwischen der Haushaltshilfe und der Familie in Deutschland (Muster
ZAV)

deutsches Arbeitsrecht

Tarifvertrag (Deutscher Hausfrauenbund und NGG)
Brutto ca. 1.600 €, 38,5 Std./Wo, Urlaub 26/30 Tg.
Netto 900 – 1200 €; (ggf. Anspruch auf Kindergeld)
● Sachbezugswert für freie Unterkunft 189,55 (wahlweise)
● Sachbezugswert für freie Verpflegung 229 € (wahlweise)
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10
Merkmale des Modells
 Aufgabenzuordnung

Die Beschäftigten übernehmen Haushaltstätigkeiten / Betreuung und einfache
grundpflegerische Hilfen
- die Koordinatoren prüfen, ob die Inanspruchnahme leistbar ist
- insbesondere Einschätzung notwendig, wenn 2 Personen im Haushalt leben
- die Aufgaben werden abgesprochen

Behandlungspflegerische Aufgaben werden durch Pflegefachkräfte übernommen

Keine 24-Stunden-Verfügbarkeit, aber Caritassozialstation steht 24 Stunden im
Hintergrund bereit, z. B. Hausnotruf

Ergänzende Angebote nutzen (Tagespflege, niedrigschwellige Angebote…)

Qualitätssicherung über Koordinatoren (1.,3.,10. Tag) und Pflegefachkräfte
(Sozialstation, Tagespflege, Beratungsbesuche § 37,3 SGB XI..) - Protokoll
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Protokoll Qualitätssicherungsbesuch
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Ablauf eines Einsatzes

Anfrage deutsche Familie

Info + Abklärung des Bedarfes

Anfrage an Partnerverband in Polen, bzw. Datenbank

Vereinbarung Arbeitsvertrag
- Klärung U / V – Sachbezugswerte

Dauer des Einsatzes, Organisation eines Wechsels

Anreise – Einführung in die Familie

Besuche nach Plan durch Koordinatorin
(3., 10., 30. Tag mit Doku, dann regelmäßig)

Telefonbereitschaft (zeitl. zu definieren), außerhalb Bereitschaft der Sozialstation

fachliche Begleitung durch Sozialstation o. Tagespflege
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Kosten
 Kosten für die Familie
 Personalkosten Haushaltshilfe
⇒ Bruttopersonalkosten: 2.050 – 2.250 €
 Beratung und Begleitung der deutschen Familie durch Koordinatoren
⇒ Familie (Pauschale ca. 95 €, 1. Monat ca. 380 €, ab 2. Jahr, 76 €)
 An- und Abreise
 Übernahme der Abrechnungen (fakultativ)
⇒ ca. 25 €
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Leistungen ohne Kostenbelastung der Familie

Beratung der Frauen und ihrer Familien in Polen

Schulungen
⇒ z. T. polnische Arbeitsagentur, Deutsch-Polnische Stiftung (Sprache)
⇒ Teilnahme an Hauskrankenpflegekurs oder „Einzelschulung“ (SGB XI, § 45)
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Refinanzierung
■
SGB XI – Pflegegeld (ggf. anteilig)
Pf-stufe 0
Pf-stufe 1
Pf-stufe 2
Pf-stufe 3
0
244 €
458 €
728 €
123 €*
316 €*
545 €*
728 €*
* § 123 SGB XI für Personen mit erheblich eingeschränkter
■
SGB XII
■
Anrechnung Einkommenssteuer

Alltagskompetenz
Arbeitskosten von 20.000 Euro zu einem Fünftel in der Einkommensteuererklärung geltend machen)
■
??? Betreuungs- /Entlastungsangebot nach SGB XI, § 45 b
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Sicherung der Freizeit
■ Wochen-/Tagesplan vereinbaren
■ Tagespflege (231 € - 1.995 € - verfällt, wenn nicht in Anspruch
genommen)
■ Kurzzeit-/ Verhinderungspflege (bis zu 8 Wochen / je 1.612€)
■ Niederschwellige Angebote SGB XI, § 45c
■ Hausnotruf
■ Angehörige, Freunde, Ehrenamtliche
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Musterwochenplan
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Übertragbarkeit
■ Modell kann in Grundzügen übernommen
werden
 Informationen der Verbraucherzentrale,
Pflegeberatung, Pflegestützpunkte nutzen
 Legale Beschäftigung
- Unterstützung durch ZAV und ggf. Steuerberatung
 Qualitätssicherung
- Zusammenarbeit Familie mit Sozialstation
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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