merkblatt für die wohnungsrückgabe

MERKBLATT FÜR DIE WOHNUNGSRÜCKGABE
Sehr geehrte Genossenschafterin Sehr geehrter Genossenschafter
Um Ihnen die Rückgabe der Mietsache zu erleichtern, bitten wir Sie, folgende Anweisungen einzuhalten:
ALLGEMEINES
Die folgenden Stellen sind dankbar, wenn Sie Ihren Wohnungswechsel rechtzeitig bekannt geben:
– Einwohnerkontrolle, Stadthausstrasse 21, Postfach, 8402 Winterthur
– Stadtwerk Winterthur, Untere Vogelsangstrasse 11, Postfach, 8402 Winterthur
– Cablecom, Swisscom usw. (Telefon, TV, Radio)
– Die Post (Postzustellung)
– Zeitungen, Zeitschriften
Der Verkauf oder die Überlassung von privaten Wohnungseinrichtungen ist alleine Sache des Vor- und Nachmieters
(Teppiche, Novilon, Vorhänge, Möbel, Apparate, An- und Einbauten in Küche und anderen Räumen usw.).
Übernimmt der Neumieter beispielsweise einen Teppich, so haftet er zugleich für eventuelle Schäden an hauseigenen Bodenbelägen. Übernimmt er die Teppiche nicht, ist der bisherige Mieter verpflichtet, diese zu entfernen und die
Böden sauber zu reinigen. Dasselbe gilt auch für sämtliche aufgeschraubte oder geklebte Holzdecken, Haken und
Dekors aller Art.
REINIGUNG
Sämtliche Türen, Rahmen, Vorhangbretter, Fensterrahmen und Fenstersimse sind mit geeigneten Reinigungsmitteln
abzuwaschen und nachzutrocknen, wo vorhanden auch Heizungsradiatoren und Leitungsrohre. Ferner sind alle selbst
aufgeklebten Dichtungen an Fenstern und Türen sowie die dadurch entstandenen Kleberückstände zu entfernen!
Die Läden, Jalousie- oder Rollläden und Sonnenstoren auf dem Balkon, sind ebenfalls zu reinigen.
BÖDEN, PARKETT
Versiegelte Böden sind mit einem schonenden Spezialpflegemittel zu behandeln. Matte oder stark abgenutzte Stellen
dürfen auf keinen Fall mit Wasser aufgewischt werden.

LINOLEUM, NOVILON
Diese Beläge lassen sich gut mit normalen Reinigungsmitteln behandeln.
GWG Gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft Winterthur | Technikumstrasse 81 | 8400 Winterthur | 052 245 13 60 | [email protected] | www.gwg.ch
KÜCHE
Den Backofen sprühen Sie am besten mit einem Spezialschaum ein und lassen diesen einen Tag einwirken. Danach
können Sie den Apparat problemlos fertig reinigen. Neue Modelle mit Selbstreinigung dürfen nicht mit Spray behandelt werden. Auch der Kühlschrank bedarf einer besonderen Reinigung, vor allem bei der Türgummidichtung und den
kleinen Fächern. Wenn vorhanden sind Aktivkohlefilter beim Dampfabzug zu ersetzen.
Am Wasserhahn ist der untere Siebteil (Neoperl) abzuschrauben und zu entkalken. Vor allem am unteren Rand der
Mischbatterie und an den Wandplatten sind die Kalkstellen zu entfernen (mit Essig oder Durgol). Sofern ein Dampfabzug vorhanden ist, muss dieser sauber herausgewaschen werden. Je nach Modell ist der Filter zu reinigen oder zu
ersetzen.
Bei den Schränken müssen die Tablare herausgenommen werden, damit das Schrankinnere sauber gereinigt werden
kann. Sämtliche Kontaktpapiere sowie die dadurch entstandenen Kleberückstände sind zu entfernen. Dasselbe gilt
auch für Schränke in anderen Räumen.
Ferner sind sämtliche Lampen und Steckdosenplatten zu reinigen (vorher Sicherungen herausdrehen).
BAD UND WC
Hier ist besonders darauf zu achten, dass keine Kalkrückstände mehr vorhanden sind. Bei der Lavabo-Mischbatterie
ist der untere Siebteil (Neoperl) zu entfernen und zu entkalken.
Bei der Bad-Mischbatterie sind folgende Arbeiten nötig:
– «Umschaltung auf Brausebenützung» entkalken
– Brauseschlauch entkalken, wenn nötig demontieren und neue Dichtung einsetzen
– Brauseteil entkalken, wenn nötig aufschrauben und neue Dichtung einsetzen
Bei allen Mischbatterien ist darauf zu achten, dass auch die Unterseiten sauber sind. Ferner muss im Falle einer
vorhandenen Lüftung die Abdeckung entfernt und diese sowie die Abluftleitung gereinigt werden. Am Klosett sind
allfällige Urin-/Kalkspuren mit einem nicht säurehaltigen Spezialmittel zu entfernen.
ESTRICH- UND KELLERABTEILE, BRIEFKASTEN, GARAGE
Ebenfalls zur Wohnungseinrichtung gehören Keller- und Estrichabteile. Die möglicherweise noch vorhandene Obsthurde sowie allfällige Fenster oder Lichtschächte sind ebenfalls zu reinigen.
Brief- und Milchkasten nicht vergessen!
Wenn Sie Mieter eines Garagenplatzes oder eines Parkplatzes sind, müssen Sie diesen und den Pneukasten reinigen.
Allfällige Ölflecken müssen fachmännisch gereinigt werden.
KLEINREPARATUREN
Kleinreparaturen, wie z. B. gesprungene Schalter, Schalterabdeckungen, ausgefranste Rollladengurte, defekte Duschschläuche, tropfende Wasserhähnen usw. gehen gemäss Art. 259 OR und Mietvertrag zu Lasten des Mieters.
Alle Dübellöcher müssen fachgerecht zugespachtelt werden.
MALERARBEITEN
Wir raten Ihnen ab, irgendwelche Malerarbeiten selber auszuführen. Die Erfahrung zeigt, dass, wenn das Malen nicht
korrekt ausgeführt wird oder aber die Farbe nicht der von uns verwendeten Qualität entspricht, die nachträglichen
Ausbesserungen wesentlich mehr kosten, als Sie einsparen.
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SCHLÜSSELRÜCKGABE
Zu jeder Zimmertüre gehört ein Schlüssel. Bei registrierten Schliesssystemen müssen alle übernommenen und registrierten Schlüssel vorhanden sein. Sofern ein oder mehrere Schlüssel fehlen, wird der Zylinder bei der Wohnungstüre
und eventuell auch beim Briefkasten und der Kellertüre auf Kosten des Mieters ausgewechselt.
Wir hoffen, dass dieses Merkblatt dazu beiträgt, dass die Wohnungsabnahme für Sie und uns problemlos verläuft.
Bei allfälligen Unklarheiten bitten wir Sie, mit dem für die Wohnungsabnahme zuständigen Liegenschaftenverwalter
Kontakt aufzunehmen.
(Stand: August 2011)
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