Newsletter Februar 2016 - Techniker Krankenkasse

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Techniker Krankenkasse
Newsletter Februar 2016
Inhalt
1.
Aktuelles .................................................. 1
1.1
Tschüss, Kontonummer ........................... 1
1.2
Rentenversicherungen bieten elektronisch unterstützte Betriebsprüfung an ..... 2
2.
Recht........................................................ 2
2.1
Ist das Steuer oder kann das weg? .......... 2
2.2
Sozialabgaben für beschäftigte Rentner .. 3
3.
Termine .................................................... 3
3.1
Lohn- und Gehaltsabrechnung................. 3
3.2
TK-Webinare: Melden Sie sich jetzt an .... 4
4.
Panorama ................................................ 4
4.1
Employer Branding – bloß nicht auffallen. 4
4.2
Was wollen Kunden? – Trends im OnlineKundenservice ......................................... 5
4.3
Flexible Arbeitszeitgestaltung beeinflusst
Wahl des Arbeitgebers ............................ 6
5.
Kolumne ................................................... 6
1.
Aktuelles
1.1 Tschüss, Kontonummer
Seit dem 1. Februar 2016 gilt nur noch das
SEPA-Verfahren mit der internationalen IBAN.
Für Unternehmen und Behörden ist das ein alter
Hut – aber jetzt müssen auch Privatpersonen
daran denken.
Bisher konnten Privatpersonen noch Kontonummer
und Bankleitzahl für Überweisungen nutzen. Doch
seit dem 1. Februar 2016 geht das nicht mehr: Egal
ob online, am Terminal oder in Papierform, es gilt
nur noch die internationale Bankkontonummer
IBAN.
Die Bundesbank ist besorgt über die endgültige
Umstellung, denn es gebe immer noch eine kleine
Minderheit, die an der alten Kontonummer festhalte.
Banken mussten immerhin noch ca. zehn Prozent
der Überweisungen auf die IBAN umstellen. Seit
dem 1. Februar 2016 nehmen die Banken keine
Konvertierungen mehr vor, sondern geben
fehlerhafte Überweisungen zurück.
IBAN lesbar gestalten
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Februar-Newsletter bringt einige Neuigkeiten mit
sich: Rentenversicherungen bieten elektronisch
unterstützte Betriebsprüfungen an, diverse alte
Steuerunterlagen können endlich entsorgt werden
und seit dem 1. Februar 2016 gilt ausschließlich die
IBAN. Außerdem widmen wir uns der Frage "Was
wollen Kunden vom Online-Kundenservice?" und
haben ein typisches Meeting belauscht – natürlich
nicht ganz ernst gemeint.
Viel Spaß beim Lesen!
Freundliche Grüße
Ihr TK-Firmenkundenservice
Ein Tipp für die bessere Lesbarkeit der IBAN: Vor
allem kleinere Betriebe stellen ihre Bankverbindung
häufig als zusammenhängende, lange Nummer dar.
Doch das erschwert die Lesbarkeit. Am besten ist
es, die lange IBAN in Vierer- beziehungsweise
Zweierblöcke zu unterteilen. Damit helfen Unternehmen ihren Kunden enorm.
Zur Erinnerung: Die deutsche IBAN (International
Bank Account Number) setzt sich aus der Länderkennung, einer zweistelligen Prüfziffer, der alten
Bankleitzahl und der alten Kontonummer zusammen. Fehlende Stellen werden dabei mit Nullen
aufgefüllt, bis die IBAN 22 Stellen erreicht.
Die Kontonummer konvertieren können Sie mit Hilfe
von diversen Webseiten. Zum Beispiel direkt bei
Ihrer Bank oder auf Konvertierungsseiten wie
www.iban-rechner.de.
Quelle: TK; Bundesbank
Newsletter Februar 2016
1.2 Rentenversicherungen bieten elektronisch unterstützte Betriebsprüfung an
Ab 2016 können Arbeitgeber das Ergebnis der
elektronisch unterstützten Betriebsprüfung
online abrufen. Der Vorteil des Online-Verfahrens: geringerer Vorbereitungsaufwand und
Verkürzung der Prüfdauer vor Ort.
Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung hat
das Ziel, den Aufwand einer herkömmlichen
Betriebsprüfung für alle Beteiligten zu verringern.
Die Teilnahme am Verfahren ist freiwillig. Wichtig:
Inhaltlich ändert sich an der Betriebsprüfung nichts,
nur die Art der Übermittlung soll unkomplizierter
gestaltet und die Prüfung vor Ort verkürzt werden.
Ablauf des Verfahrens
Wer an dem Verfahren teilnehmen möchte, vereinbart zunächst bei der Terminplanung mit dem
Betriebsprüfer, dass eine elektronisch unterstützte
Betriebsprüfung vorgenommen werden soll. Die
relevanten Daten werden dann vom Arbeitgeber
oder Steuerberater im Online-Verfahren an den
jeweiligen Rentenversicherungsträger übermittelt.
Dieser analysiert die Daten und nutzt die Erkenntnisse für die Durchführung der Prüfung. Bei Bedarf
muss nun noch Einsicht in die Unterlagen vor Ort
genommen werden. Meldekorrekturen und der
Bescheid können am Ende elektronisch abgerufen
werden.
Voraussetzung: Modul euBP
Für die Teilnahme an der elektronischen Variante
der Betriebsprüfung muss das verwendete Abrechnungsprogramm das Modul "euBP" enthalten.
"euBP" steht für "elektronisch unterstützte Betriebsprüfung". Die Übermittlung von Daten erfolgt
dadurch in einem gesicherten und zertifizierten
Online-Verfahren. In der Regel ist eine solche Funktion in Abrechnungsprogrammen vorgesehen. Interessierte Arbeitgeber können sich dazu jedoch mit
den Betriebsprüfern abstimmen. Bitte beachten Sie,
dass die Übermittlung von Daten mittels Datenträgern wie CDs oder USB-Sticks nicht möglich ist.
Ergebnis online abrufbar
Die Prüfmitteilung wird bereits seit dem 1. Januar
2016 von der Rentenversicherung als PDF in einem
elektronischen Postfach zur Verfügung gestellt – sie
wird parallel dazu aber auch weiterhin per Post
versandt.
Weitere Informationen
Mehr dazu finden Sie in unserem Online-Lexikon
zur Sozialversicherung TK-Lex unter www.tklex.tk.de oder auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutscherentenversicherung.de.
Quelle: TK; Deutsche Rentenversicherung
Seite 2
2.
Recht
2.1 Ist das Steuer oder kann das weg?
Frühjahrsputz in den Archiven: Der Jahresbeginn eignet sich dazu, Ordnung in den Unterlagen zu schaffen. Doch nicht alles kann einfach
so entsorgt werden.
Was kann 2016 weggeworfen werden?
Ab 2016 können Unternehmen Bücher und Aufzeichnungen aus dem Jahr 2005 oder früher entsorgen. Ebenso Inventare, Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen und Lageberichte.
Auch empfangene Geschäftsbriefe mit Posteingang
bis zum 31. Dezember 2009 oder früher können
Unternehmen wegwerfen. Für Durchschriften
abgesandter Handels- oder Geschäftsbriefe gilt
dieser Termin ebenfalls, sofern sie bis zum 31.
Dezember 2009 oder eher versendet wurden.
Aufbewahrungsfristen
Denn es gelten die folgenden
Aufbewahrungsfristen:
10 Jahre Aufbewahrungsfrist gelten für
•
•
•
•
•
•
•
Bücher und Aufzeichnungen,
Inventare,
Jahresabschlüsse,
Eröffnungsbilanz,
Buchungsbelege,
Rechnungen und
Lageberichte.
Davon betroffen ist auch die digitale Aufbewahrung.
6 Jahre Aufbewahrungsfrist gelten für
•
•
•
empfange oder versandte
Handels- und Geschäftsbriefe
und sonstige Unterlagen, soweit sie für die
Besteuerung von Bedeutung sind.
Regelung der Fristen
Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem
Schluss des Kalenderjahres, in dem
•
•
•
•
die letzte Eintragung in das Buch gemacht,
das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der
Jahresabschluss oder der Lagebericht
aufgestellt,
der Geschäftsbrief versandt oder empfangen
wurde oder
der Buchungsbeleg entstanden ist.
Quelle: TK; Handelskammer Hamburg
Seite 3
2.2 Sozialabgaben für beschäftigte Rentner
Viele Arbeitnehmer arbeiten auch nach Beginn
der Altersrente weiter. Was müssen Arbeitgeber
bei den Sozialabgaben beachten?
Newsletter Februar 2016
Lediglich in der Arbeitslosenversicherung gilt
Versicherungsfreiheit ab Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Dann muss der Arbeitnehmer seinen Anteil nicht
zahlen, wohingegen der Arbeitgeber den Beitragsanteil auch in diesen Fällen entrichten muss.
Rentenversicherung bei Altersvollrente
Rentenbezug vor Erreichen einer Altersgrenze
Wer eine Altersvollrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder ein Ruhegehalt wegen Erreichens einer Altersgrenze bezieht, ist versicherungsfrei in der Rentenversicherung. Der Grund dafür ist,
dass diese Personenkreise bereits ihre Höchstversorgung erhalten und keine weiteren Rentenanwartschaften mehr aufbauen können. Somit zahlen sie
auch keinen Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung bei einer Beschäftigung.
Wichtig dabei ist: Der Arbeitgeberanteil ist trotzdem
zu zahlen.
Bei einem Minijob ist die Befreiung von der
Rentenversicherungspflicht übrigens nicht
erforderlich. Hier zahlt nur der Arbeitgeber den
Pauschalbetrag.
Kranken- und Pflegeversicherung bei
Altersvollrente
Erhält ein Arbeitnehmer eine Altersvollrente und ist
gesetzlich krankenversichert, hat er keinen
Anspruch auf Krankengeld. Deshalb fallen Beiträge
zur gesetzlichen Krankenversicherung auch nur in
Höhe des ermäßigten Beitragssatzes an. Das wirkt
sich positiv auf den Arbeitgeber aus: Auch sein
Beitragsanteil reduziert sich entsprechend.
In der Pflegeversicherung sind durch den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz Pflichtbeiträge
zu zahlen – wie für andere Arbeitnehmer auch.
Arbeitslosenversicherung bei Altersvollrente
In der Arbeitslosenversicherung sind Beschäftigte
immer dann versicherungsfrei, wenn sie die
Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreichen, also spätestens ab dem
67. Lebensjahr. In diesem Fall spart der Arbeitnehmer den Beitragsanteil zur Arbeitslosenversicherung. Aber: Der Arbeitgeber muss den
Arbeitgeberanteil entrichten.
Bezieht eine Person bereits vor dem eigentlichen
Altersrentenbeginn eine Rente, kann sie weitere
Rentenansprüche aufbauen. Dies betrifft zum
Beispiel Erwerbsminderungsrenten. In einer
Beschäftigung sind diese Personen rentenversicherungspflichtig.
Bei einem Minijob bis 450 Euro kann der Arbeitnehmer sich in einem solchen Fall von der Rentenversicherung befreien lassen.
In der Krankenversicherung sind diese Personenkreise krankenversicherungspflichtig aufgrund ihrer
Beschäftigung, wenn sie regelmäßig mehr als 450
Euro im Monat verdienen. Besteht wegen des
Rentenbezugs kein Anspruch auf Krankengeld, fällt
in der Krankenversicherung nur der ermäßigte
Beitragssatz an.
In der Arbeitslosenversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht – bei einer mehr als
geringfügigen Beschäftigung. Allerdings kann
Versicherungsfreiheit auch bereits vor Beginn der
Regelaltersgrenze eintreten, das ist dann abhängig
von der Rentenart.
Quelle: TK; Haufe
3.
3.1 Lohn- und Gehaltsabrechnung
Ihre Termine für Februar und März für die Lohnund Gehaltsabrechnung.
Februar 2016
•
•
•
•
Bezieher von Altersgeld
Das Altersgeld nach dem Altersgeldgesetz und
vergleichbare Alterssicherungsleistungen auf
landesgesetzlicher Grundlage sind nicht einer
Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften
gleichzustellen. Arbeitnehmer mit einer solchen
Leistung sind voll sozialversicherungspflichtig, da
diese Leistungen keine Rentenversicherungsfreiheit
begründen.
Termine
10. Februar: Lohnsteueranmeldung Januar
2016
15. Februar: Jahresmeldung für 2015
23. Februar: SV-Beitragsnachweis Januar 2016
25. Februar: Fälligkeit der SV-Beiträge Februar
2016
März 2016
•
•
•
10. März: Lohnsteueranmeldung Februar 2016
23. März: SV-Beitragsnachweis März 2016
29. März: Fälligkeit der SV-Beiträge März 2016
Alle Termine finden Sie auch in unserem elektronischen Kalender auf www.firmenkunden.tk.de
(Webcode 281524).
Quelle: TK
Newsletter Februar 2016
3.2 TK-Webinare: Melden Sie sich jetzt an
Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer und
Entsendungen
Termin
1. März 2016 – 10 Uhr bis 12 Uhr
Inhalt
Der aktuelle Mangel an Fachkräften hat dazu
geführt, dass vermehrt Mitarbeiter aus dem Ausland
rekrutiert werden. Doch welche Rahmenbedingungen sind dabei zu beachten? Das Webinar stellt die
Grundlagen der Ausländerbeschäftigung dar und
gibt Gestaltungshilfen für die arbeitsrechtliche
Umsetzung.
Zudem wird im Webinar die Entsendung von
Mitarbeitern aus Deutschland ins Ausland näher
betrachtet. Viele deutsche Unternehmen, die Waren
exportieren, setzen auch ihre Mitarbeiter vor Ort ein.
Was dabei aber arbeitsrechtlich zu beachten ist und
an welche in- oder ausländischen Vorgaben der
Sozialversicherung gedacht werden muss, erfahren
Sie im Webinar.
Anmeldung
Anmelden können Sie sich über webinare.tk.de.
Das Passwort für die Anmeldung ist "989". Die
Teilnahme ist wie immer kostenlos.
Seite 4
Christine Brandis, Referentin für Personalmarketing
bei der TK, hat dafür Verständnis: "Top-Arbeitgeber,
insbesondere Konzerne, punkten alle mit ähnlich
hohen Standards bei den Themen Vergütung,
Karrieremöglichkeiten, Arbeitsplatzsicherheit,
Diversity, Arbeitsumgebung, Kommunikation und
Arbeitskultur – so auch die TK. Durch die
Verdichtung der Attraktivitätsmerkmale für die
externe Kommunikation im Personalmarketing kann
so die gefühlte Austauschbarkeit entstehen."
PR statt Werbung
Deswegen ist dringend ein neuer Stil gefragt, der
stärker auf PR-Methoden setzt anstatt auf herkömmliche Werbung, um den gewünschten Effekt
der Einzigartigkeit herzustellen. Dazu gehören
journalistisch geprägte Kommunikationsmaßnahmen ebenso wie Glaubwürdigkeit und Substanz
im Arbeitgeberangebot. Ganz wichtig: Erzählstrategien und eine kontinuierliche narrative Praxis statt
der ewig gleichen Werbebotschaften.
Authentizität entsteht beim Betrachter
Die Botschaft ist das, was im Kopf des Betrachters
entsteht, wenn er sich mit den Geschichten und
Informationen zum Unternehmen beschäftigt hat.
Authentizität ist das Ergebnis dieser Bewertung –
oder eben auch nicht. Authentisch wirkt ein Unternehmen in seiner Selbstdarstellung, wenn der
Bewerber beschließt, dass er die Botschaft
"abkauft" und nicht das Gefühl hat, ihm werde etwas
vorgespielt.
Quelle: TK
4.
Panorama
4.1 Employer Branding – bloß nicht auffallen
Die Arbeitgeberkommunikation der größten
deutschen Unternehmen ähnelt sich in Wort,
Bild und Botschaft verblüffend. Eine Studie hat
die DAX-30-Unternehmen untersucht und ist zu
dem Ergebnis gekommen, dass überraschend
viel Gleichförmigkeit produziert wird.
Mit dem sogenannten Employer Branding wollen
sich Unternehmen als attraktive Arbeitgeber herausstellen und im Kampf um die Talente von der
Konkurrenz abheben. Doch sieht man sich die
Texte und Bilder von Karriereseiten und Stellenanzeigen zahlreicher Unternehmen an, dominieren
nach wie vor klassische Werbetexte und Bildmotive,
stellt die Studie "Club der Gleichen. Employer
Telling: was Arbeitgeber aktuell wirklich zu sagen
haben" fest. Damit liefern Arbeitgeber kaum
Entscheidungskriterien für die eigentlich stark
umworbenen Kandidaten.
Hochglanzbilder und -videos mit Schauspielern, die
das tolle Arbeitsklima bewerben, erfüllen diesen
Anspruch nicht. Umgekehrt gefragt: Was würde ein
Unternehmen von einem Bewerber halten, der sich
im Vorstellungsgespräch auf die Aussagen
beschränkt, dass er durch Kreativität und Zielstrebigkeit besteche, eine hervorragende Arbeitskultur
biete und sowohl gefördert als auch gefordert
werden wolle?
Mitarbeiter als Markenbotschafter
"Die konkreten Unterschiede von Top-Arbeitgebern
können eigentlich nur Mitarbeiter, die bei diesen
gearbeitet haben, glaubhaft kommunizieren", erklärt
Christine Brandis. "Employer Branding ist also dann
authentisch und erfolgreich, wenn die gelebte
Unternehmenskultur und das Arbeitgebermarkenversprechen weitestgehend übereinstimmen und die
eigenen Mitarbeiter als Markenbotschafter
aufgebaut werden."
Mit Hilfe von journalistischen Fragetechniken und
echten, personen- und meinungszentrierten
Mitarbeiterinterviews kann ein authentisches Bild
erzeugt werden. Wichtig ist es dabei, nicht zu
abstrakt zu bleiben. Bewerber sind auf der Suche
nach ganzheitlichen und realistischen Informationen
über Arbeitgeber und Job.
Seite 5
Brandis: "Die TK setzt seit Beginn des Arbeitgebermarkenaufbaus auf die eigenen Mitarbeiter als
Testimonials, ob auf der Karriere-Webseite, im
Karriereblog, in den Karriere-Social-Media-Kanälen
oder auf Karrieremessen. Hier geben sie der TK als
Arbeitgeber ein Gesicht nach außen und können
ihre eigenen Botschaften einbringen."
Auf dem Karriereportal unter www.tk.de (Webcode
503194) sind zum Beispiel Videos von Mitarbeitern
zahlreicher Arbeitsbereiche zu sehen, die ein
realistisches Bild über den jeweiligen Arbeitsplatz
geben sollen – vom Vorstandsvorsitzenden bis zum
Azubi. "Es braucht dabei ein bisschen Mut aller
Beteiligten, der Personalmarketing-Verantwortlichen
und der Mitarbeiter selbst, sich von den Botschaften
zu verabschieden, die Bewerber vermeintlich hören
wollen, hin zu sehr subjektiven und ehrlichen
Äußerungen", gibt Christine Brandis zu.
Kommunikation mit dem Bewerber
Doch nicht nur Geschichten und Videos sind
wichtig. Denn nicht der einmal im Jahr produzierte
Werbespot gewinnt die meisten Bewerber, sondern
eine kontinuierliche, alltägliche Kommunikation
zwischen Unternehmen und potenziellen Kandidaten über Twitter, Facebook, Anzeigen, E-Mail und
natürlich auf den Karriereseiten selbst.
Markenbotschafter können darüber Feedback
einfordern und damit ständig überprüfen, ob die
Unternehmensbotschaften marktgerecht sind und
die erwünschten Bewerber tatsächlich anlocken.
Die Studie schließt mit dem Fazit, dass die Mission
des Employer Branding noch nicht erfüllt ist –
zumindest nicht bei den untersuchten DAX-30Unternehmen. Aktive Pressearbeit und eine
journalistische Prägung beim Erstellen von Inhalten
sind nötig, um glaubwürdig kommunizieren zu
können. Nur so können gute Arbeitgeber im Kampf
um die besten Köpfe bestehen.
Newsletter Februar 2016
Allgegenwärtige Unternehmen
Ganz wichtig für Kunden: Unternehmen müssen
überall, dauerhaft und umgehend zur Verfügung
stehen. Alle Kanäle sollten abgedeckt sein, sei es
über eine Webseite oder über Social-Media-Kanäle,
auf einem Desktop-PC oder mobil. Kunden suchen
immer weniger, sondern erwarten, dass ihre Marke
zur richtigen Zeit am richtigen Ort vorhanden ist.
Damit werden technische Lösungen, die Kundenanfragen von verschiedenen Plattformen bündeln,
immer wichtiger.
Social-Media-Kanäle
Die Präsenz von Unternehmen auf Social-MediaPlattformen wird immer weiter zunehmen. Die direkte Kommunikation auf Augenhöhe mit den Kunden
ist dabei ein zentrales Element, denn das einfache
Posten von Marketing-Inhalten wird nicht mehr ausreichen. Im Gegenteil, der Kundenservice über
Social-Media-Plattformen wird immer weiter
ausgebaut werden.
Kundenservice – persönlich und in Echtzeit
Das Informationsverhalten und die Erwartungen der
Kunden haben sich stark verändert: Statt StandardAntworten und langen Wartezeiten wollen Kunden
eine persönliche Kommunikation in Echtzeit.
Damit laufen Unternehmen, die sich an diese Erwartungen nicht anpassen, Gefahr, von der Konkurrenz
überholt zu werden. Nicht nur die Präsenz auf allen
Kanälen ist wichtig, sondern auch effiziente CRMSysteme und neue Ideen im Kundenservice.
Stichwort "Community"
Quelle: TK; Studie "Club der Gleichen. Employer
telling: was Arbeitgeber aktuell wirklich zu sagen
haben", November 2015
Der professionelle Online-Kundenservice und die
Online-Betreuung durch Call-Center müssen
ergänzt werden. Unternehmen werben zunehmend
sogenannte Markenbotschafter aus ihrem Kundenkreis an, die wiederum andere Kunden online
beraten oder Einkaufs- und Produktnutzungstipps
geben.
4.2 Was wollen Kunden? – Trends im OnlineKundenservice
Mit anderen Worten, der Community-Gedanke wird
immer weiter ausgebaut.
Kunden legen Wert auf eine zügige Kommunikation im eCommerce. Doch nicht nur das – wir
haben für Sie die Trends im Online-Kundenservice zusammengefasst.
Intelligente Software
Verbraucher erwarten von Unternehmen, dass
ihnen gut und schnell weitergeholfen wird. Eine EMail-Antwort sollte innerhalb von 14 Stunden vorliegen. In den sozialen Medien wie Facebook oder
Twitter werden noch kürzere Reaktionszeiten erwartet: Gerade einmal eine halbe Stunde gibt der
Kunde einem Unternehmen.
Doch nicht nur Schnelligkeit ist gefragt. Es gibt noch
weitere Trends, die für einen guten Kundenservice
stehen:
Intelligente Software für Kundenbetreuung und
andere Bereiche wird weiterentwickelt und immer
stärker eingesetzt werden. Anliegen von Kunden
können so schnell erkannt und zugeordnet werden.
Antworten können automatisch verfasst werden
oder – bei komplexeren Anliegen – vorgeschlagen
und vom Kundenbetreuer individuell umformuliert
werden. Die Betreuung muss dabei so natürlich
wirken, dass der Kunden nicht das Gefühl hat, mit
einer Maschine zu kommunizieren.
Quelle: TK; Haufe
Newsletter Februar 2016
4.3 Flexible Arbeitszeitgestaltung beeinflusst
Wahl des Arbeitgebers
2016 haben sich Berufstätige mehr Flexibilität im
Job vorgenommen. Dahinter steht das Ziel, die
Work-Life-Balance zu verbessern. Das ist auch
für Arbeitgeber interessant.
Im Auftrag des Unternehmens Community Life
wurden im Dezember 2015 über 1.000 Berufstätige
in Deutschland befragt, wie sie den Ausgleich
zwischen Beruf und Freizeit 2016 gestalten
möchten.
Die häufigsten Vorsätze der Arbeitnehmer für 2016
waren: flexiblere Arbeitszeiten, Überstunden vermeiden und Ausgleichsaktivitäten in der Freizeit finden.
Flexible Arbeitszeitgestaltung gefordert
Wichtig ist auch die Arbeitszeitgestaltung: Beinahe
jeder dritte Arbeitnehmer würde sich gern eine
längere Auszeit gönnen. Fast genauso viele
wünschen sich entweder eine Vier-Tage-Woche
oder die Home-Office-Option.
Dagegen möchten die Berufstätigen nach Feierabend ihre Ruhe haben: Jeder Fünfte möchte
zuhause keine beruflichen E-Mails mehr lesen
müssen und das Smartphone ausschalten.
Arbeitgeber werden als unflexibel eingeschätzt
Interessant ist die Einschätzung der Befragten, wie
ihre Arbeitgeber zu diesen Themen stehen.
Auf die Frage "Achtet der Arbeitgeber auf eine
ausgewogene Work-Life-Balance?" gaben 38 Prozent an, dass dies ihrem Arbeitgeber egal sei.
31 Prozent vermuteten, dass die Work-Life-Balance
teilweise wichtig sei und nur 18 Prozent sind sich
sicher, dass diese für den Arbeitgeber ein wichtiges
Thema darstelle.
Mahnung an die Arbeitgeber
Das lässt sich leicht als Mahnung an Arbeitgeber
lesen, ihre Arbeitszeitmodelle flexibler zu gestalten.
Denn Unternehmen, die im Punkt Work-Life-Balance gut aufgestellt sind, profitieren von der aktuellen
Arbeitnehmerhaltung: Fast die Hälfte, nämlich 47
Prozent der befragten Arbeitnehmer, würden sich
bei zwei vergleichbaren Jobangeboten für das
Unternehmen entscheiden, das die bessere WorkLife-Balance-Kultur hat.
Seite 6
5.
Kolumne
5.1 Meet the Floskels
Morgens, halb zehn in Deutschland, ein typisches Meeting. Herr Meier, Frau Schulz, Frau
Müller, Herr Bäcker und Herr Richter unterhalten
sich über – ja, über was eigentlich?
Kennen Sie diese Situation? Ihr Schreibtisch brennt,
sie können kaum noch aus den Augen gucken vor
lauter eiligen Anfragen und dann knallt Ihnen irgend
so ein Mensch einen ach-so-dringenden (sprich:
höchst unwillkommenen und völlig unnötigen)
Termin in Ihren Kalender.
Und Sie wissen genau: Ob Sie den Termin nun
wahrnehmen oder nicht, ist im Grunde völlig egal.
Denn was dort besprochen wird, würde auch in eine
kurze E-Mail passen. Der Rest ist überflüssiges
Geschwafel aus Floskeln und Phrasen. Sie wissen,
was wir meinen? Dann erkennen Sie das folgende
Gespräch sicher wieder – und vielleicht sogar ein
bisschen sich selbst?
Wir haben gelauscht und ein – nicht ganz ernst
gemeintes – Protokoll geführt. Lesen Sie selbst:
9:30 Uhr, Konferenzraum "Blauer Himmel"
Teilnehmer: Herr Meier, Frau Schulz, Frau Müller,
Herr Bäcker und Herr Richter
Meier: Guten Morgen, liebe Kolleginnen und
Kollegen. Hallo erstmal… Haha. Danke, dass Sie so
kurzfristig Zeit hatten. Ich habe eine kleine Präsentation mit dem Beamer vorbereitet, aber wie Sie
sehen, sehen Sie nichts. Haha!
Schulz: Sie müssen auf den Knopf da drücken.
Dann ist alles im grünen Bereich.
Meier: Ah, danke. Läuft bei mir. Haha. Also, heute
geht es darum, Synergieeffekte mehr auszunutzen
und den Kunden da abzuholen, wo er steht.
Richter: Unbedingt, wir müssen das Ganze proaktiv
angehen.
Müller: Ich bin da ganz bei Ihnen.
Bäcker: Mit wem ist das abgesprochen? Sollte das
nicht die Fachabteilung entscheiden?
Meier: Herr Bäcker, das ist eine politische
Entscheidung.
Quelle: TK; Community Life
Bäcker: Das höre ich jetzt aber zum ersten Mal.
Richter: Mit der Unschärfe müssen wir leben.
Müller: Können Sie das nicht bilateral klären? Ich
würde jetzt wirklich gern Lösungen hören und keine
Probleme.
Seite 7
Meier: Genau. Lösungen. Aus der Abteilung kommen Ideen, die sind echt nice to have. Die arbeiten
mit Hochdruck daran. Ich setze Sie mal alle ins CC.
Schulz: Ja, danke für den Input. Die Kollegen sind
da viel besser im Thema. Wir müssen allerdings auf
die neuralgischen Punkte achten und an unserer
Performance arbeiten.
Bäcker: Das haben wir ja jetzt alle auf dem Schirm.
Müller: Ist der Termin fix? Das ist aber schon ganz
schön sportlich.
Meier: Ja, der Termin ist fix, der ist historisch
gewachsen.
Richter: Ach, da bin ich leidenschaftslos. Das
erledige ich zeitnah von unterwegs mit meinem
Schlepptop.
Newsletter Februar 2016
Unternehmenskultur und Kommunikation
Die Unternehmenskultur ist nach wie vor ein TopThema. Das wichtigste Handlungsfeld ist dabei die
Kommunikation als kultureller Faktor.
Eine Studie des Personaldienstleisters Hays kommt
zu dem Ergebnis, dass nur 40 Prozent der befragten Unternehmen finden, sie seien kommunikativ
gut aufgestellt: Dazu gehören der offene Umgang
mit kritischen Themen, eine wertschätzende Kommunikation zwischen Führungskräften und Mitarbeitern und eine funktionierende Feedbackkultur.
Daher: Gehen Sie Ihren Kollegen mit gutem Beispiel
voran und pflegen Ihr gutes Kommunikationsverhalten. Denn wie es in den Wald hineinschallt, so
schallt es auch wieder heraus. Ist aber nur mal so
eine Idee.
Quelle: TK; Hays: HR-Report 2015/2016
Schulz: Wir müssen das einfach sukzessive
umsetzen. Ich bin da ganz tiefenentspannt.
Bäcker: Und wie geht es dann weiter? Ich meine,
die Kollegen sind aber wirklich in der Bringschuld.
Meier: Ich schreibe gleich mal eine E-Mail: "Bitte
Rü".
Richter: Dann ist doch jetzt alles geklärt, oder? Ich
will das jetzt vom Tisch haben.
Schulz: Am Ende des Tages werden wir die
Ergebnisse zusammenfassen. Ich komme dann auf
Sie zu.
Meier: Genau, wir klären das dann auf der Tonspur.
Sie machen das schon. And don't hesitate to
contact me.
Müller: Besprechen wir das bei einem Kaffee?
Bäcker: Gern! Stellen Sie doch einfach einen
Termin ein.
Meier: Gut. Dann bis morgen in alter Frische! Tschö
mit Ö!
Weitere Information zu Themen rund um
Sozialversicherungs-, Arbeits- und Auslandsrecht
finden Sie in unserem Firmenkundenportal
www.firmenkunden.tk.de (Webcode 213080).
Aktuelle Informationen zum Jahreswechsel haben
wir auf www.jahreswechsel.tk.de für Sie
zusammengestellt.