Techniker Krankenkasse Newsletter Februar 2016 Inhalt 1. Aktuelles .................................................. 1 1.1 Tschüss, Kontonummer ........................... 1 1.2 Rentenversicherungen bieten elektronisch unterstützte Betriebsprüfung an ..... 2 2. Recht........................................................ 2 2.1 Ist das Steuer oder kann das weg? .......... 2 2.2 Sozialabgaben für beschäftigte Rentner .. 3 3. Termine .................................................... 3 3.1 Lohn- und Gehaltsabrechnung................. 3 3.2 TK-Webinare: Melden Sie sich jetzt an .... 4 4. Panorama ................................................ 4 4.1 Employer Branding – bloß nicht auffallen. 4 4.2 Was wollen Kunden? – Trends im OnlineKundenservice ......................................... 5 4.3 Flexible Arbeitszeitgestaltung beeinflusst Wahl des Arbeitgebers ............................ 6 5. Kolumne ................................................... 6 1. Aktuelles 1.1 Tschüss, Kontonummer Seit dem 1. Februar 2016 gilt nur noch das SEPA-Verfahren mit der internationalen IBAN. Für Unternehmen und Behörden ist das ein alter Hut – aber jetzt müssen auch Privatpersonen daran denken. Bisher konnten Privatpersonen noch Kontonummer und Bankleitzahl für Überweisungen nutzen. Doch seit dem 1. Februar 2016 geht das nicht mehr: Egal ob online, am Terminal oder in Papierform, es gilt nur noch die internationale Bankkontonummer IBAN. Die Bundesbank ist besorgt über die endgültige Umstellung, denn es gebe immer noch eine kleine Minderheit, die an der alten Kontonummer festhalte. Banken mussten immerhin noch ca. zehn Prozent der Überweisungen auf die IBAN umstellen. Seit dem 1. Februar 2016 nehmen die Banken keine Konvertierungen mehr vor, sondern geben fehlerhafte Überweisungen zurück. IBAN lesbar gestalten Sehr geehrte Damen und Herren, der Februar-Newsletter bringt einige Neuigkeiten mit sich: Rentenversicherungen bieten elektronisch unterstützte Betriebsprüfungen an, diverse alte Steuerunterlagen können endlich entsorgt werden und seit dem 1. Februar 2016 gilt ausschließlich die IBAN. Außerdem widmen wir uns der Frage "Was wollen Kunden vom Online-Kundenservice?" und haben ein typisches Meeting belauscht – natürlich nicht ganz ernst gemeint. Viel Spaß beim Lesen! Freundliche Grüße Ihr TK-Firmenkundenservice Ein Tipp für die bessere Lesbarkeit der IBAN: Vor allem kleinere Betriebe stellen ihre Bankverbindung häufig als zusammenhängende, lange Nummer dar. Doch das erschwert die Lesbarkeit. Am besten ist es, die lange IBAN in Vierer- beziehungsweise Zweierblöcke zu unterteilen. Damit helfen Unternehmen ihren Kunden enorm. Zur Erinnerung: Die deutsche IBAN (International Bank Account Number) setzt sich aus der Länderkennung, einer zweistelligen Prüfziffer, der alten Bankleitzahl und der alten Kontonummer zusammen. Fehlende Stellen werden dabei mit Nullen aufgefüllt, bis die IBAN 22 Stellen erreicht. Die Kontonummer konvertieren können Sie mit Hilfe von diversen Webseiten. Zum Beispiel direkt bei Ihrer Bank oder auf Konvertierungsseiten wie www.iban-rechner.de. Quelle: TK; Bundesbank Newsletter Februar 2016 1.2 Rentenversicherungen bieten elektronisch unterstützte Betriebsprüfung an Ab 2016 können Arbeitgeber das Ergebnis der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung online abrufen. Der Vorteil des Online-Verfahrens: geringerer Vorbereitungsaufwand und Verkürzung der Prüfdauer vor Ort. Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung hat das Ziel, den Aufwand einer herkömmlichen Betriebsprüfung für alle Beteiligten zu verringern. Die Teilnahme am Verfahren ist freiwillig. Wichtig: Inhaltlich ändert sich an der Betriebsprüfung nichts, nur die Art der Übermittlung soll unkomplizierter gestaltet und die Prüfung vor Ort verkürzt werden. Ablauf des Verfahrens Wer an dem Verfahren teilnehmen möchte, vereinbart zunächst bei der Terminplanung mit dem Betriebsprüfer, dass eine elektronisch unterstützte Betriebsprüfung vorgenommen werden soll. Die relevanten Daten werden dann vom Arbeitgeber oder Steuerberater im Online-Verfahren an den jeweiligen Rentenversicherungsträger übermittelt. Dieser analysiert die Daten und nutzt die Erkenntnisse für die Durchführung der Prüfung. Bei Bedarf muss nun noch Einsicht in die Unterlagen vor Ort genommen werden. Meldekorrekturen und der Bescheid können am Ende elektronisch abgerufen werden. Voraussetzung: Modul euBP Für die Teilnahme an der elektronischen Variante der Betriebsprüfung muss das verwendete Abrechnungsprogramm das Modul "euBP" enthalten. "euBP" steht für "elektronisch unterstützte Betriebsprüfung". Die Übermittlung von Daten erfolgt dadurch in einem gesicherten und zertifizierten Online-Verfahren. In der Regel ist eine solche Funktion in Abrechnungsprogrammen vorgesehen. Interessierte Arbeitgeber können sich dazu jedoch mit den Betriebsprüfern abstimmen. Bitte beachten Sie, dass die Übermittlung von Daten mittels Datenträgern wie CDs oder USB-Sticks nicht möglich ist. Ergebnis online abrufbar Die Prüfmitteilung wird bereits seit dem 1. Januar 2016 von der Rentenversicherung als PDF in einem elektronischen Postfach zur Verfügung gestellt – sie wird parallel dazu aber auch weiterhin per Post versandt. Weitere Informationen Mehr dazu finden Sie in unserem Online-Lexikon zur Sozialversicherung TK-Lex unter www.tklex.tk.de oder auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutscherentenversicherung.de. Quelle: TK; Deutsche Rentenversicherung Seite 2 2. Recht 2.1 Ist das Steuer oder kann das weg? Frühjahrsputz in den Archiven: Der Jahresbeginn eignet sich dazu, Ordnung in den Unterlagen zu schaffen. Doch nicht alles kann einfach so entsorgt werden. Was kann 2016 weggeworfen werden? Ab 2016 können Unternehmen Bücher und Aufzeichnungen aus dem Jahr 2005 oder früher entsorgen. Ebenso Inventare, Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen und Lageberichte. Auch empfangene Geschäftsbriefe mit Posteingang bis zum 31. Dezember 2009 oder früher können Unternehmen wegwerfen. Für Durchschriften abgesandter Handels- oder Geschäftsbriefe gilt dieser Termin ebenfalls, sofern sie bis zum 31. Dezember 2009 oder eher versendet wurden. Aufbewahrungsfristen Denn es gelten die folgenden Aufbewahrungsfristen: 10 Jahre Aufbewahrungsfrist gelten für • • • • • • • Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanz, Buchungsbelege, Rechnungen und Lageberichte. Davon betroffen ist auch die digitale Aufbewahrung. 6 Jahre Aufbewahrungsfrist gelten für • • • empfange oder versandte Handels- und Geschäftsbriefe und sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. Regelung der Fristen Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem • • • • die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Geschäftsbrief versandt oder empfangen wurde oder der Buchungsbeleg entstanden ist. Quelle: TK; Handelskammer Hamburg Seite 3 2.2 Sozialabgaben für beschäftigte Rentner Viele Arbeitnehmer arbeiten auch nach Beginn der Altersrente weiter. Was müssen Arbeitgeber bei den Sozialabgaben beachten? Newsletter Februar 2016 Lediglich in der Arbeitslosenversicherung gilt Versicherungsfreiheit ab Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dann muss der Arbeitnehmer seinen Anteil nicht zahlen, wohingegen der Arbeitgeber den Beitragsanteil auch in diesen Fällen entrichten muss. Rentenversicherung bei Altersvollrente Rentenbezug vor Erreichen einer Altersgrenze Wer eine Altersvollrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder ein Ruhegehalt wegen Erreichens einer Altersgrenze bezieht, ist versicherungsfrei in der Rentenversicherung. Der Grund dafür ist, dass diese Personenkreise bereits ihre Höchstversorgung erhalten und keine weiteren Rentenanwartschaften mehr aufbauen können. Somit zahlen sie auch keinen Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung bei einer Beschäftigung. Wichtig dabei ist: Der Arbeitgeberanteil ist trotzdem zu zahlen. Bei einem Minijob ist die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht übrigens nicht erforderlich. Hier zahlt nur der Arbeitgeber den Pauschalbetrag. Kranken- und Pflegeversicherung bei Altersvollrente Erhält ein Arbeitnehmer eine Altersvollrente und ist gesetzlich krankenversichert, hat er keinen Anspruch auf Krankengeld. Deshalb fallen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auch nur in Höhe des ermäßigten Beitragssatzes an. Das wirkt sich positiv auf den Arbeitgeber aus: Auch sein Beitragsanteil reduziert sich entsprechend. In der Pflegeversicherung sind durch den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz Pflichtbeiträge zu zahlen – wie für andere Arbeitnehmer auch. Arbeitslosenversicherung bei Altersvollrente In der Arbeitslosenversicherung sind Beschäftigte immer dann versicherungsfrei, wenn sie die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreichen, also spätestens ab dem 67. Lebensjahr. In diesem Fall spart der Arbeitnehmer den Beitragsanteil zur Arbeitslosenversicherung. Aber: Der Arbeitgeber muss den Arbeitgeberanteil entrichten. Bezieht eine Person bereits vor dem eigentlichen Altersrentenbeginn eine Rente, kann sie weitere Rentenansprüche aufbauen. Dies betrifft zum Beispiel Erwerbsminderungsrenten. In einer Beschäftigung sind diese Personen rentenversicherungspflichtig. Bei einem Minijob bis 450 Euro kann der Arbeitnehmer sich in einem solchen Fall von der Rentenversicherung befreien lassen. In der Krankenversicherung sind diese Personenkreise krankenversicherungspflichtig aufgrund ihrer Beschäftigung, wenn sie regelmäßig mehr als 450 Euro im Monat verdienen. Besteht wegen des Rentenbezugs kein Anspruch auf Krankengeld, fällt in der Krankenversicherung nur der ermäßigte Beitragssatz an. In der Arbeitslosenversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht – bei einer mehr als geringfügigen Beschäftigung. Allerdings kann Versicherungsfreiheit auch bereits vor Beginn der Regelaltersgrenze eintreten, das ist dann abhängig von der Rentenart. Quelle: TK; Haufe 3. 3.1 Lohn- und Gehaltsabrechnung Ihre Termine für Februar und März für die Lohnund Gehaltsabrechnung. Februar 2016 • • • • Bezieher von Altersgeld Das Altersgeld nach dem Altersgeldgesetz und vergleichbare Alterssicherungsleistungen auf landesgesetzlicher Grundlage sind nicht einer Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften gleichzustellen. Arbeitnehmer mit einer solchen Leistung sind voll sozialversicherungspflichtig, da diese Leistungen keine Rentenversicherungsfreiheit begründen. Termine 10. Februar: Lohnsteueranmeldung Januar 2016 15. Februar: Jahresmeldung für 2015 23. Februar: SV-Beitragsnachweis Januar 2016 25. Februar: Fälligkeit der SV-Beiträge Februar 2016 März 2016 • • • 10. März: Lohnsteueranmeldung Februar 2016 23. März: SV-Beitragsnachweis März 2016 29. März: Fälligkeit der SV-Beiträge März 2016 Alle Termine finden Sie auch in unserem elektronischen Kalender auf www.firmenkunden.tk.de (Webcode 281524). Quelle: TK Newsletter Februar 2016 3.2 TK-Webinare: Melden Sie sich jetzt an Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer und Entsendungen Termin 1. März 2016 – 10 Uhr bis 12 Uhr Inhalt Der aktuelle Mangel an Fachkräften hat dazu geführt, dass vermehrt Mitarbeiter aus dem Ausland rekrutiert werden. Doch welche Rahmenbedingungen sind dabei zu beachten? Das Webinar stellt die Grundlagen der Ausländerbeschäftigung dar und gibt Gestaltungshilfen für die arbeitsrechtliche Umsetzung. Zudem wird im Webinar die Entsendung von Mitarbeitern aus Deutschland ins Ausland näher betrachtet. Viele deutsche Unternehmen, die Waren exportieren, setzen auch ihre Mitarbeiter vor Ort ein. Was dabei aber arbeitsrechtlich zu beachten ist und an welche in- oder ausländischen Vorgaben der Sozialversicherung gedacht werden muss, erfahren Sie im Webinar. Anmeldung Anmelden können Sie sich über webinare.tk.de. Das Passwort für die Anmeldung ist "989". Die Teilnahme ist wie immer kostenlos. Seite 4 Christine Brandis, Referentin für Personalmarketing bei der TK, hat dafür Verständnis: "Top-Arbeitgeber, insbesondere Konzerne, punkten alle mit ähnlich hohen Standards bei den Themen Vergütung, Karrieremöglichkeiten, Arbeitsplatzsicherheit, Diversity, Arbeitsumgebung, Kommunikation und Arbeitskultur – so auch die TK. Durch die Verdichtung der Attraktivitätsmerkmale für die externe Kommunikation im Personalmarketing kann so die gefühlte Austauschbarkeit entstehen." PR statt Werbung Deswegen ist dringend ein neuer Stil gefragt, der stärker auf PR-Methoden setzt anstatt auf herkömmliche Werbung, um den gewünschten Effekt der Einzigartigkeit herzustellen. Dazu gehören journalistisch geprägte Kommunikationsmaßnahmen ebenso wie Glaubwürdigkeit und Substanz im Arbeitgeberangebot. Ganz wichtig: Erzählstrategien und eine kontinuierliche narrative Praxis statt der ewig gleichen Werbebotschaften. Authentizität entsteht beim Betrachter Die Botschaft ist das, was im Kopf des Betrachters entsteht, wenn er sich mit den Geschichten und Informationen zum Unternehmen beschäftigt hat. Authentizität ist das Ergebnis dieser Bewertung – oder eben auch nicht. Authentisch wirkt ein Unternehmen in seiner Selbstdarstellung, wenn der Bewerber beschließt, dass er die Botschaft "abkauft" und nicht das Gefühl hat, ihm werde etwas vorgespielt. Quelle: TK 4. Panorama 4.1 Employer Branding – bloß nicht auffallen Die Arbeitgeberkommunikation der größten deutschen Unternehmen ähnelt sich in Wort, Bild und Botschaft verblüffend. Eine Studie hat die DAX-30-Unternehmen untersucht und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass überraschend viel Gleichförmigkeit produziert wird. Mit dem sogenannten Employer Branding wollen sich Unternehmen als attraktive Arbeitgeber herausstellen und im Kampf um die Talente von der Konkurrenz abheben. Doch sieht man sich die Texte und Bilder von Karriereseiten und Stellenanzeigen zahlreicher Unternehmen an, dominieren nach wie vor klassische Werbetexte und Bildmotive, stellt die Studie "Club der Gleichen. Employer Telling: was Arbeitgeber aktuell wirklich zu sagen haben" fest. Damit liefern Arbeitgeber kaum Entscheidungskriterien für die eigentlich stark umworbenen Kandidaten. Hochglanzbilder und -videos mit Schauspielern, die das tolle Arbeitsklima bewerben, erfüllen diesen Anspruch nicht. Umgekehrt gefragt: Was würde ein Unternehmen von einem Bewerber halten, der sich im Vorstellungsgespräch auf die Aussagen beschränkt, dass er durch Kreativität und Zielstrebigkeit besteche, eine hervorragende Arbeitskultur biete und sowohl gefördert als auch gefordert werden wolle? Mitarbeiter als Markenbotschafter "Die konkreten Unterschiede von Top-Arbeitgebern können eigentlich nur Mitarbeiter, die bei diesen gearbeitet haben, glaubhaft kommunizieren", erklärt Christine Brandis. "Employer Branding ist also dann authentisch und erfolgreich, wenn die gelebte Unternehmenskultur und das Arbeitgebermarkenversprechen weitestgehend übereinstimmen und die eigenen Mitarbeiter als Markenbotschafter aufgebaut werden." Mit Hilfe von journalistischen Fragetechniken und echten, personen- und meinungszentrierten Mitarbeiterinterviews kann ein authentisches Bild erzeugt werden. Wichtig ist es dabei, nicht zu abstrakt zu bleiben. Bewerber sind auf der Suche nach ganzheitlichen und realistischen Informationen über Arbeitgeber und Job. Seite 5 Brandis: "Die TK setzt seit Beginn des Arbeitgebermarkenaufbaus auf die eigenen Mitarbeiter als Testimonials, ob auf der Karriere-Webseite, im Karriereblog, in den Karriere-Social-Media-Kanälen oder auf Karrieremessen. Hier geben sie der TK als Arbeitgeber ein Gesicht nach außen und können ihre eigenen Botschaften einbringen." Auf dem Karriereportal unter www.tk.de (Webcode 503194) sind zum Beispiel Videos von Mitarbeitern zahlreicher Arbeitsbereiche zu sehen, die ein realistisches Bild über den jeweiligen Arbeitsplatz geben sollen – vom Vorstandsvorsitzenden bis zum Azubi. "Es braucht dabei ein bisschen Mut aller Beteiligten, der Personalmarketing-Verantwortlichen und der Mitarbeiter selbst, sich von den Botschaften zu verabschieden, die Bewerber vermeintlich hören wollen, hin zu sehr subjektiven und ehrlichen Äußerungen", gibt Christine Brandis zu. Kommunikation mit dem Bewerber Doch nicht nur Geschichten und Videos sind wichtig. Denn nicht der einmal im Jahr produzierte Werbespot gewinnt die meisten Bewerber, sondern eine kontinuierliche, alltägliche Kommunikation zwischen Unternehmen und potenziellen Kandidaten über Twitter, Facebook, Anzeigen, E-Mail und natürlich auf den Karriereseiten selbst. Markenbotschafter können darüber Feedback einfordern und damit ständig überprüfen, ob die Unternehmensbotschaften marktgerecht sind und die erwünschten Bewerber tatsächlich anlocken. Die Studie schließt mit dem Fazit, dass die Mission des Employer Branding noch nicht erfüllt ist – zumindest nicht bei den untersuchten DAX-30Unternehmen. Aktive Pressearbeit und eine journalistische Prägung beim Erstellen von Inhalten sind nötig, um glaubwürdig kommunizieren zu können. Nur so können gute Arbeitgeber im Kampf um die besten Köpfe bestehen. Newsletter Februar 2016 Allgegenwärtige Unternehmen Ganz wichtig für Kunden: Unternehmen müssen überall, dauerhaft und umgehend zur Verfügung stehen. Alle Kanäle sollten abgedeckt sein, sei es über eine Webseite oder über Social-Media-Kanäle, auf einem Desktop-PC oder mobil. Kunden suchen immer weniger, sondern erwarten, dass ihre Marke zur richtigen Zeit am richtigen Ort vorhanden ist. Damit werden technische Lösungen, die Kundenanfragen von verschiedenen Plattformen bündeln, immer wichtiger. Social-Media-Kanäle Die Präsenz von Unternehmen auf Social-MediaPlattformen wird immer weiter zunehmen. Die direkte Kommunikation auf Augenhöhe mit den Kunden ist dabei ein zentrales Element, denn das einfache Posten von Marketing-Inhalten wird nicht mehr ausreichen. Im Gegenteil, der Kundenservice über Social-Media-Plattformen wird immer weiter ausgebaut werden. Kundenservice – persönlich und in Echtzeit Das Informationsverhalten und die Erwartungen der Kunden haben sich stark verändert: Statt StandardAntworten und langen Wartezeiten wollen Kunden eine persönliche Kommunikation in Echtzeit. Damit laufen Unternehmen, die sich an diese Erwartungen nicht anpassen, Gefahr, von der Konkurrenz überholt zu werden. Nicht nur die Präsenz auf allen Kanälen ist wichtig, sondern auch effiziente CRMSysteme und neue Ideen im Kundenservice. Stichwort "Community" Quelle: TK; Studie "Club der Gleichen. Employer telling: was Arbeitgeber aktuell wirklich zu sagen haben", November 2015 Der professionelle Online-Kundenservice und die Online-Betreuung durch Call-Center müssen ergänzt werden. Unternehmen werben zunehmend sogenannte Markenbotschafter aus ihrem Kundenkreis an, die wiederum andere Kunden online beraten oder Einkaufs- und Produktnutzungstipps geben. 4.2 Was wollen Kunden? – Trends im OnlineKundenservice Mit anderen Worten, der Community-Gedanke wird immer weiter ausgebaut. Kunden legen Wert auf eine zügige Kommunikation im eCommerce. Doch nicht nur das – wir haben für Sie die Trends im Online-Kundenservice zusammengefasst. Intelligente Software Verbraucher erwarten von Unternehmen, dass ihnen gut und schnell weitergeholfen wird. Eine EMail-Antwort sollte innerhalb von 14 Stunden vorliegen. In den sozialen Medien wie Facebook oder Twitter werden noch kürzere Reaktionszeiten erwartet: Gerade einmal eine halbe Stunde gibt der Kunde einem Unternehmen. Doch nicht nur Schnelligkeit ist gefragt. Es gibt noch weitere Trends, die für einen guten Kundenservice stehen: Intelligente Software für Kundenbetreuung und andere Bereiche wird weiterentwickelt und immer stärker eingesetzt werden. Anliegen von Kunden können so schnell erkannt und zugeordnet werden. Antworten können automatisch verfasst werden oder – bei komplexeren Anliegen – vorgeschlagen und vom Kundenbetreuer individuell umformuliert werden. Die Betreuung muss dabei so natürlich wirken, dass der Kunden nicht das Gefühl hat, mit einer Maschine zu kommunizieren. Quelle: TK; Haufe Newsletter Februar 2016 4.3 Flexible Arbeitszeitgestaltung beeinflusst Wahl des Arbeitgebers 2016 haben sich Berufstätige mehr Flexibilität im Job vorgenommen. Dahinter steht das Ziel, die Work-Life-Balance zu verbessern. Das ist auch für Arbeitgeber interessant. Im Auftrag des Unternehmens Community Life wurden im Dezember 2015 über 1.000 Berufstätige in Deutschland befragt, wie sie den Ausgleich zwischen Beruf und Freizeit 2016 gestalten möchten. Die häufigsten Vorsätze der Arbeitnehmer für 2016 waren: flexiblere Arbeitszeiten, Überstunden vermeiden und Ausgleichsaktivitäten in der Freizeit finden. Flexible Arbeitszeitgestaltung gefordert Wichtig ist auch die Arbeitszeitgestaltung: Beinahe jeder dritte Arbeitnehmer würde sich gern eine längere Auszeit gönnen. Fast genauso viele wünschen sich entweder eine Vier-Tage-Woche oder die Home-Office-Option. Dagegen möchten die Berufstätigen nach Feierabend ihre Ruhe haben: Jeder Fünfte möchte zuhause keine beruflichen E-Mails mehr lesen müssen und das Smartphone ausschalten. Arbeitgeber werden als unflexibel eingeschätzt Interessant ist die Einschätzung der Befragten, wie ihre Arbeitgeber zu diesen Themen stehen. Auf die Frage "Achtet der Arbeitgeber auf eine ausgewogene Work-Life-Balance?" gaben 38 Prozent an, dass dies ihrem Arbeitgeber egal sei. 31 Prozent vermuteten, dass die Work-Life-Balance teilweise wichtig sei und nur 18 Prozent sind sich sicher, dass diese für den Arbeitgeber ein wichtiges Thema darstelle. Mahnung an die Arbeitgeber Das lässt sich leicht als Mahnung an Arbeitgeber lesen, ihre Arbeitszeitmodelle flexibler zu gestalten. Denn Unternehmen, die im Punkt Work-Life-Balance gut aufgestellt sind, profitieren von der aktuellen Arbeitnehmerhaltung: Fast die Hälfte, nämlich 47 Prozent der befragten Arbeitnehmer, würden sich bei zwei vergleichbaren Jobangeboten für das Unternehmen entscheiden, das die bessere WorkLife-Balance-Kultur hat. Seite 6 5. Kolumne 5.1 Meet the Floskels Morgens, halb zehn in Deutschland, ein typisches Meeting. Herr Meier, Frau Schulz, Frau Müller, Herr Bäcker und Herr Richter unterhalten sich über – ja, über was eigentlich? Kennen Sie diese Situation? Ihr Schreibtisch brennt, sie können kaum noch aus den Augen gucken vor lauter eiligen Anfragen und dann knallt Ihnen irgend so ein Mensch einen ach-so-dringenden (sprich: höchst unwillkommenen und völlig unnötigen) Termin in Ihren Kalender. Und Sie wissen genau: Ob Sie den Termin nun wahrnehmen oder nicht, ist im Grunde völlig egal. Denn was dort besprochen wird, würde auch in eine kurze E-Mail passen. Der Rest ist überflüssiges Geschwafel aus Floskeln und Phrasen. Sie wissen, was wir meinen? Dann erkennen Sie das folgende Gespräch sicher wieder – und vielleicht sogar ein bisschen sich selbst? Wir haben gelauscht und ein – nicht ganz ernst gemeintes – Protokoll geführt. Lesen Sie selbst: 9:30 Uhr, Konferenzraum "Blauer Himmel" Teilnehmer: Herr Meier, Frau Schulz, Frau Müller, Herr Bäcker und Herr Richter Meier: Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Hallo erstmal… Haha. Danke, dass Sie so kurzfristig Zeit hatten. Ich habe eine kleine Präsentation mit dem Beamer vorbereitet, aber wie Sie sehen, sehen Sie nichts. Haha! Schulz: Sie müssen auf den Knopf da drücken. Dann ist alles im grünen Bereich. Meier: Ah, danke. Läuft bei mir. Haha. Also, heute geht es darum, Synergieeffekte mehr auszunutzen und den Kunden da abzuholen, wo er steht. Richter: Unbedingt, wir müssen das Ganze proaktiv angehen. Müller: Ich bin da ganz bei Ihnen. Bäcker: Mit wem ist das abgesprochen? Sollte das nicht die Fachabteilung entscheiden? Meier: Herr Bäcker, das ist eine politische Entscheidung. Quelle: TK; Community Life Bäcker: Das höre ich jetzt aber zum ersten Mal. Richter: Mit der Unschärfe müssen wir leben. Müller: Können Sie das nicht bilateral klären? Ich würde jetzt wirklich gern Lösungen hören und keine Probleme. Seite 7 Meier: Genau. Lösungen. Aus der Abteilung kommen Ideen, die sind echt nice to have. Die arbeiten mit Hochdruck daran. Ich setze Sie mal alle ins CC. Schulz: Ja, danke für den Input. Die Kollegen sind da viel besser im Thema. Wir müssen allerdings auf die neuralgischen Punkte achten und an unserer Performance arbeiten. Bäcker: Das haben wir ja jetzt alle auf dem Schirm. Müller: Ist der Termin fix? Das ist aber schon ganz schön sportlich. Meier: Ja, der Termin ist fix, der ist historisch gewachsen. Richter: Ach, da bin ich leidenschaftslos. Das erledige ich zeitnah von unterwegs mit meinem Schlepptop. Newsletter Februar 2016 Unternehmenskultur und Kommunikation Die Unternehmenskultur ist nach wie vor ein TopThema. Das wichtigste Handlungsfeld ist dabei die Kommunikation als kultureller Faktor. Eine Studie des Personaldienstleisters Hays kommt zu dem Ergebnis, dass nur 40 Prozent der befragten Unternehmen finden, sie seien kommunikativ gut aufgestellt: Dazu gehören der offene Umgang mit kritischen Themen, eine wertschätzende Kommunikation zwischen Führungskräften und Mitarbeitern und eine funktionierende Feedbackkultur. Daher: Gehen Sie Ihren Kollegen mit gutem Beispiel voran und pflegen Ihr gutes Kommunikationsverhalten. Denn wie es in den Wald hineinschallt, so schallt es auch wieder heraus. Ist aber nur mal so eine Idee. Quelle: TK; Hays: HR-Report 2015/2016 Schulz: Wir müssen das einfach sukzessive umsetzen. Ich bin da ganz tiefenentspannt. Bäcker: Und wie geht es dann weiter? Ich meine, die Kollegen sind aber wirklich in der Bringschuld. Meier: Ich schreibe gleich mal eine E-Mail: "Bitte Rü". Richter: Dann ist doch jetzt alles geklärt, oder? Ich will das jetzt vom Tisch haben. Schulz: Am Ende des Tages werden wir die Ergebnisse zusammenfassen. Ich komme dann auf Sie zu. Meier: Genau, wir klären das dann auf der Tonspur. Sie machen das schon. And don't hesitate to contact me. Müller: Besprechen wir das bei einem Kaffee? Bäcker: Gern! Stellen Sie doch einfach einen Termin ein. Meier: Gut. Dann bis morgen in alter Frische! Tschö mit Ö! Weitere Information zu Themen rund um Sozialversicherungs-, Arbeits- und Auslandsrecht finden Sie in unserem Firmenkundenportal www.firmenkunden.tk.de (Webcode 213080). Aktuelle Informationen zum Jahreswechsel haben wir auf www.jahreswechsel.tk.de für Sie zusammengestellt.
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