15.04.2016 Gemeinsame Pressemeldung von Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE), Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Fachverband Biogas e.V. (FvB) und Fachverband Holzenergie (FvH). Anschlussregelung für alle Bioenergien im neuen EEG unbedingt erforderlich Vorschlag des Wirtschaftsministeriums unzureichend +++ Potenzial der Bioenergie als Ausgleichsenergie für schwankende Wind- und Solarstromerzeugung bleibt ungenutzt +++ Ausschreibungen für alle Bioenergieanlagen gehören ins Gesetz Berlin. Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bedeutet Stillstand und Abbau statt einer sinnvollen Weiterentwicklung der Bioenergie. Nach Auffassung der Bioenergieverbände und des Deutschen Bauernverbandes e.V. (DBV) ist eine konkrete, ab 2017 geltende Anschlussregelung im EEG notwendig, um die Vorteile der Bioenergie für die Energiewende effektiv zu nutzen. Die vom BMWi vorgeschlagene Verordnungsermächtigung und die Deckelung der Ausschreibungen sind völlig unzureichend, so die Verbände. Stattdessen fordern sie, die zielführenden Vorschläge verschiedener Bundesländer und des Bundeslandwirtschaftsministeriums für eine sinnvolle Reform der Bioenergie-Förderung im EEG aufzugreifen. Die Verbände kritisieren, dass mit den vorgesehenen Regelungen die BioenergieLeistung in den kommenden 15 Jahren um etwa 80 Prozent abgebaut wird. Denn die im Gesetz vorgesehenen 100 Megawatt (MW) an jährlicher neuer Leistung bedeuten de facto einen massiven Rückbau, weil in den kommenden Jahren bestehende Anlagen nach Ende ihrer Förderung aus der Produktion rutschen. Das hat auch eine jüngst veröffentlichte Studie des Fraunhofer Instituts für Windenergie und Energiesytemtechnik (Fraunhofer IWES) deutlich gemacht. Ihre wichtige Rolle zum Ausgleich der schwankenden Stromproduktion aus Wind- und Solarenergie pro Jahr könnte die Bioenergie dann praktisch nicht mehr wahrnehmen. Vorteile der Bioenergie für den Strommarkt sichern Die Bioenergieverbände und der DBV fordern daher eine Wahrung des derzeitigen Bestandes der Stromproduktion aus Biomasse. Eine zügige Nachfolgeregelung ist notwendig, um die energiewirtschaftlich wichtige Ausgleichsfunktion der Bioenergie zu sichern. Darüber hinaus würde ein moderater Zubau an Bioenergieanlagen dem hohen Nutzen der Bioenergie für den Strommarkt der Zukunft gerecht. Verschiedene Bundesländer haben in diesem Sinn sinnvolle Vorschläge für eine EEG-Novelle gemacht. So befürworten beispielsweise Bayern, Thüringen und Rheinland-Pfalz einen realen Zubau von 100 MW netto, ebenso wie eine Staffelung von Bioenergie- Ausschreibungen nach Größen- und Einsatzstoffklassen. „Der Wert der Bioenergie ist in der Fläche erkannt. Die zielführenden Vorschläge der Bundesländer, des Bundeslandwirtschaftsministeriums und aus dem Bundestag müssen im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden“, mahnt der stellvertretende DBVGeneralsekretär Udo Hemmerling. Klare Regeln im Gesetz, nicht erst später Mit dem EEG 2016 steht eine Neuausrichtung der Förderung Erneuerbarer Energien bevor. Die 2014 eingeleitete Umstellung von einer fixen, gesetzlich verankerten Vergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien auf ein System staatlicher Ausschreibungen wird ausgeweitet. Die Bioenergiebranche ist für diese Umstellung bereit, wenn sie unter fairen Bedingungen geschieht. Das ist derzeit nicht der Fall. „Der bisherige EEG-Referentenentwurf enthält nur Leitplanken für eine Verordnungsermächtigung, die es dem Bundeswirtschaftsministerium ermöglicht, die Vergütungsbedingungen für Bioenergieanlagen eigenmächtig festzulegen. Wir benötigen hingegen schon im Gesetz klare Regeln, um die Bioenergie mit ihren Vorteilen zum Zuge kommen zu lassen“, fordert der Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Biogas e.V. (FvB), Dr. Claudius da Costa Gomez. Anschlussregelungen auch für Altholzanlagen zwingend erforderlich Zudem müssen für alle Bioenergie-Technologien mit der laufenden Novelle adäquate Anschlussregelungen eingeführt werden. Dies gilt insbesondere auch für die Altholzanlagen, die bereits in wenigen Jahren aus dem ersten EEGVergütungszeitraum auslaufen. Laut aktuellem EEG-Entwurf sieht das BMWi just bei diesen Anlagen jedoch widersinniger Weise keinen Handlungsbedarf: „Das BMWi scheint davon auszugehen, dass sich unsere Altholzkraftwerke auch ohne Weiterbetriebs-Perspektive im EEG am Markt halten werden. Diese Markteinschätzung ist aber falsch“, empört sich Frank Scholl, Sprecher des Arbeitskreises Biomasseheizkraftwerke des FVH. „Vielmehr droht mittelfristig ein ernstzunehmendes Entsorgungsproblem für bis zu fünf bis sechs Millionen Tonnen Altholz jährlich, wenn die Altholzkraftwerke neben der Energieerzeugung ihre bedeutende Aufgabe als Verwertungsanlagen für Holzabfälle nicht mehr wahrnehmen können.“ Eine gemeinsame, ausführliche Stellungnahme zum EEG-Referentenentwurf wird in Kürze auf den Homepages der Verbände veröffentlicht. Kontakt: Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE) Bernd Geisen Geschäftsführer Tel. 02 28 / 810 02 59 Mail: [email protected] Fachverband Biogas e.V. (FvB) Alexander Knebel Politischer Pressesprecher Tel. 01578 56 89 899 Mail: [email protected] Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Dr. Michael Lohse Pressesprecher Tel. 0 30 /31904 240 Mail: [email protected] Fachverband Holzenergie im BBE Thomas Siegmund Koordinator Tel. 0228 / 81 002 57
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