Anschlussregelung für alle Bioenergien im neuen EEG unbedingt

15.04.2016
Gemeinsame Pressemeldung von Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE), Deutscher
Bauernverband e.V. (DBV), Fachverband Biogas e.V. (FvB) und Fachverband Holzenergie
(FvH).
Anschlussregelung für alle Bioenergien im
neuen EEG unbedingt erforderlich
Vorschlag des Wirtschaftsministeriums unzureichend +++ Potenzial der Bioenergie
als Ausgleichsenergie für schwankende Wind- und Solarstromerzeugung bleibt
ungenutzt +++ Ausschreibungen für alle Bioenergieanlagen gehören ins Gesetz
Berlin. Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zur
Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bedeutet Stillstand und Abbau
statt einer sinnvollen Weiterentwicklung der Bioenergie. Nach Auffassung der
Bioenergieverbände und des Deutschen Bauernverbandes e.V. (DBV) ist eine
konkrete, ab 2017 geltende Anschlussregelung im EEG notwendig, um die Vorteile
der Bioenergie für die Energiewende effektiv zu nutzen. Die vom BMWi
vorgeschlagene Verordnungsermächtigung und die Deckelung der Ausschreibungen
sind völlig unzureichend, so die Verbände. Stattdessen fordern sie, die zielführenden
Vorschläge verschiedener Bundesländer und des Bundeslandwirtschaftsministeriums
für eine sinnvolle Reform der Bioenergie-Förderung im EEG aufzugreifen.
Die Verbände kritisieren, dass mit den vorgesehenen Regelungen die BioenergieLeistung in den kommenden 15 Jahren um etwa 80 Prozent abgebaut wird. Denn die
im Gesetz vorgesehenen 100 Megawatt (MW) an jährlicher neuer Leistung bedeuten
de facto einen massiven Rückbau, weil in den kommenden Jahren bestehende
Anlagen nach Ende ihrer Förderung aus der Produktion rutschen. Das hat auch eine
jüngst veröffentlichte Studie des Fraunhofer Instituts für Windenergie und
Energiesytemtechnik (Fraunhofer IWES) deutlich gemacht. Ihre wichtige Rolle zum
Ausgleich der schwankenden Stromproduktion aus Wind- und Solarenergie pro Jahr
könnte die Bioenergie dann praktisch nicht mehr wahrnehmen.
Vorteile der Bioenergie für den Strommarkt sichern
Die Bioenergieverbände und der DBV fordern daher eine Wahrung des derzeitigen
Bestandes der Stromproduktion aus Biomasse. Eine zügige Nachfolgeregelung ist
notwendig, um die energiewirtschaftlich wichtige Ausgleichsfunktion der Bioenergie
zu sichern. Darüber hinaus würde ein moderater Zubau an Bioenergieanlagen dem
hohen Nutzen der Bioenergie für den Strommarkt der Zukunft gerecht. Verschiedene
Bundesländer haben in diesem Sinn sinnvolle Vorschläge für eine EEG-Novelle
gemacht. So befürworten beispielsweise Bayern, Thüringen und Rheinland-Pfalz
einen realen Zubau von 100 MW netto, ebenso wie eine Staffelung von Bioenergie-
Ausschreibungen nach Größen- und Einsatzstoffklassen. „Der Wert der Bioenergie
ist in der Fläche erkannt. Die zielführenden Vorschläge der Bundesländer, des
Bundeslandwirtschaftsministeriums und aus dem Bundestag müssen im weiteren
Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden“, mahnt der stellvertretende DBVGeneralsekretär Udo Hemmerling.
Klare Regeln im Gesetz, nicht erst später
Mit dem EEG 2016 steht eine Neuausrichtung der Förderung Erneuerbarer Energien
bevor. Die 2014 eingeleitete Umstellung von einer fixen, gesetzlich verankerten
Vergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien auf ein System staatlicher
Ausschreibungen wird ausgeweitet. Die Bioenergiebranche ist für diese Umstellung
bereit, wenn sie unter fairen Bedingungen geschieht. Das ist derzeit nicht der Fall.
„Der bisherige EEG-Referentenentwurf enthält nur Leitplanken für eine
Verordnungsermächtigung, die es dem Bundeswirtschaftsministerium ermöglicht, die
Vergütungsbedingungen für Bioenergieanlagen eigenmächtig festzulegen. Wir
benötigen hingegen schon im Gesetz klare Regeln, um die Bioenergie mit ihren
Vorteilen zum Zuge kommen zu lassen“, fordert der Hauptgeschäftsführer des
Fachverbandes Biogas e.V. (FvB), Dr. Claudius da Costa Gomez.
Anschlussregelungen auch für Altholzanlagen zwingend erforderlich
Zudem müssen für alle Bioenergie-Technologien mit der laufenden Novelle adäquate
Anschlussregelungen eingeführt werden. Dies gilt insbesondere auch für die
Altholzanlagen, die bereits in wenigen Jahren aus dem ersten EEGVergütungszeitraum auslaufen. Laut aktuellem EEG-Entwurf sieht das BMWi just bei
diesen Anlagen jedoch widersinniger Weise keinen Handlungsbedarf: „Das BMWi
scheint davon auszugehen, dass sich unsere Altholzkraftwerke auch ohne
Weiterbetriebs-Perspektive im EEG am Markt halten werden. Diese
Markteinschätzung ist aber falsch“, empört sich Frank Scholl, Sprecher des
Arbeitskreises Biomasseheizkraftwerke des FVH. „Vielmehr droht mittelfristig ein
ernstzunehmendes Entsorgungsproblem für bis zu fünf bis sechs Millionen Tonnen
Altholz jährlich, wenn die Altholzkraftwerke neben der Energieerzeugung ihre
bedeutende Aufgabe als Verwertungsanlagen für Holzabfälle nicht mehr
wahrnehmen können.“
Eine gemeinsame, ausführliche Stellungnahme zum EEG-Referentenentwurf wird in
Kürze auf den Homepages der Verbände veröffentlicht.
Kontakt:
Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE)
Bernd Geisen
Geschäftsführer
Tel. 02 28 / 810 02 59
Mail: [email protected]
Fachverband Biogas e.V. (FvB)
Alexander Knebel
Politischer Pressesprecher
Tel. 01578 56 89 899
Mail: [email protected]
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
Dr. Michael Lohse
Pressesprecher
Tel. 0 30 /31904 240
Mail: [email protected]
Fachverband Holzenergie im BBE
Thomas Siegmund
Koordinator
Tel. 0228 / 81 002 57