Infos zum Vortrag

NABU Niedersachsen Alleestr. 36 30167 Hannover
Uwe Baumert
Stv. Landesvorsitzender
Referent Erneuerbare Energien
Experte Bioenergie
Visoh 10
27446 Deinstedt
Telefon: 04284/8102
Telefax: 04284/926367
E-Mail: [email protected]
Überlebenskampf der Bioenergie
Bioenergie am Scheideweg
„Ohne die Erneuerbaren Energien und dabei ohne Bioenergie
geht nichts, um die Energiewende zu erreichen. Gemeinsam mit
Energieeffizienz sind sie die taktischen Mittel um das strategische
Ziel des Ausstiegs aus den fossilen Energien zu schaffen“; stellt
NABU Energieexperte Uwe Baumert fest.
Der NABU Oldenburg lädt ein zu einem
Vortrag mit anschließender Diskussion am
Dienstag, 05. April 2016, 19.30 Uhr in
Ort: PFL, Peterstrasse 3
Hannover/Deinstedt, .März 2016
NABU Landesverband Niedersachsen e.V.
Alleestr. 36
30167 Hannover - Germany
Tel. +49 (0)511.91105-0
Fax +49 (0)511.91105-40
[email protected]
www.NABU-Niedersachsen.de
Spenden
Bank für Sozialwirtschaft
BLZ
251 205 10
Konto
8 444 800
IBAN
DE47251205100008444800
BIC
BFSWDE33HAN
Bankverbindung
Bank für Sozialwirtschaft
BLZ
251 205 10
Konto
8 445 600
IBAN
DE78251205100008445600
BIC
BFSWDE33HAN
Vereinssitz Hannover
Vereinsregister VR 4635, Amtsgericht Hannover
Vorstandsvorsitzender Dr. Holger Buschmann
USt-IdNr. DE 115665979
Die Akzeptanz von Energie aus Biomasse ist nicht nur gefährdet;
die gesamte Bioenergie steht am Rande des Abgrunds.
„Atomausstieg `Ja, bitte`:aber bitte keine Windräder, keine
Biogasanlagen, keine Stromtrassen vor meiner Haustür. Das
brauche ich nicht, bei mir kommt der Strom aus der Steckdose“.
Der NABU ist ein staatlich anerkannter
Naturschutzverband (nach § 63 BNatSchG) und
Partner von Birdlife International.
Spenden und Beiträge sind steuerlich absetzbar.
Erbschaften und Vermächtnisse an den NABU
sind steuerbefreit.
Seite 2/5
Der Vortrag zeigt die Entwicklung der Bioenergie seit dem Jahr 1879
mit Schwerpunkt auf der rasanten Entwicklung seit dem Jahr 2002.
Dabei werden beleuchtet Aspektevon A-Z wie
A = Akzeptanz, Artenvielfalt, Bioenergie im Abseits!?
E = EEG 2000/2004/2009/2012/2014, Energiepflanzenmix
K= Komplotttheorie gegen Klimaschutz und Bioenergie
L = Landschaftspflegegut, Landschaftspflegebonus für Mais (2009)
N = Naturverträglichkeit, Auswirkungen auf Natur und Umwelt, Naturverträglichkeitsverordnung (2009)
Z= Zukunftsperspektiven mit konkreten Gestaltungsvorschlägen.
Initiativen wie „Farbe ins Feld“, „Bunte Felder“,„Für Artenvielfalt“ - auch wieder mit NABUNiedersachsen Beteiligung – sind anerkennenswerte Initiativen. Für die einen „Kosmetik“, für
andere „Akzeptanzförderung“ und die nächsten „Insektenweide“.
Beispiele:
Zum 1. April 2016 sanken die Fördersätze für Biomasse um 0,5 Prozent.
Bei Biomasse bewegt sich der Zubau 2015 mit 67 Megawatt wieder unterhalbder angesetzten
Zubaugrenze von 100 Megawatt.
Die Fördersätze für Strom aus Windenergie an Land und Biomasse müssen nach den Regeln des
Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2014 ab 2016 quartalsweise angepasst werden. Entscheidend hierfür ist
der Zubau im Bezugszeitraum von zwölf Monaten.
„Strompreisbremse“ von Minister Gabriel schadet der Bioenergie und somit dem Klimaschutz.
Die Energiewende soll nach Berechnungen der Bundesregierung innerhalb der nächsten30 Jahre
1 Billion(1.000 Mrd) Euro kosten. Das schürt Ängste.
Aber, nach seriösen Berechnungen, auch der Bundesregierung, zahlt Deutschland
jährlich ca. 51 Milliarden Euro für Öllieferungen. Hochgerechnet für 30 Jahre sind das 1,5
Billionen Euro.(Zahlen 2014/15)
Viel Geld, das durch die Energiewende künftig in Deutschland bleibt, weil Sonne, Wind,
Wasserkraft und Bioenergie genutzt werden, zur künftigen ökologischen Energieversorgung.
Seite 3/5
Das Jahr 2015 war für die Bioenergie, nach den drastischen Einschnitten, die mit dem EEG 2014
einhergingen, durch einen „Konsolidierungsprozess“ gekennzeichnet. Am härtesten betroffen sind
Biogasanlagenhersteller und deren Dienstleister und Zulieferer.
Biogasanlagenbetreiber spüren die Folgen des EEG 2014.Eine Weiterentwicklung der
Bestandsanlagen ist durch die Festlegung der Höchstbemessungsleistung dramatisch
eingeschränkt, routinemäßige technische Austauschprozesse werden verschoben.
Die aus Umwelt- und Naturschutzgründen besonders notwendigen Auflagen aus
genehmigungsrechtlichen Vorgaben im Bereich Düngerecht, Wasserrecht,
Bundesemissionsschutzgesetz, Störfallverordnung beeinflussen die wirtschaftliche Situation
der Betreiber.
Für die ersten Biogasanlagen läuft der bestehende EEG Vergütungsanspruch am 31.12.2020 aus.
Für diese Anlagen stellt sich bereits heute bei Reinvestitionen die
Frage, wie diese
finanziert werden können, wenn nur noch für 5 Jahre eine kalkulierbare Einnahmequelle nach zu
weisen ist. Insbesondere Investitionen in Wärmenetze, Flexibilisierung der Strombereitstellung
oder zur Erfüllung genehmigungsrechtlicher Anforderungen werden vor diesem Hintergrund
unterlassen oder unmöglich.
Das Jahr 2016 wird politisch und rechtlich geprägt werden durch die Diskussion zum EEGAusschreibungsgesetz 2016. Die Bundesregierung wird den Entwurf auf der Basis der
Verbändestellungnahmen und den Forderungen aus den beteiligten Ministerien (Landwirtschaft
und Umwelt) beschließen. Die Parlamentarier haben bis Mai/Junidie Möglichkeit Änderungen
durch Bundestagsbeschlüsse vor zu nehmen
Uwe Baumert optimistisch„Für mich sind ein ausgewogener Mix mit der Vielzahl der Möglichkeiten,
allen voran Geothermie, Windkraft und Fotovoltaik sowie weiterhin Solarthermie, Gezeitenthermie,
aber auch innovative Technik wie die Brennstoffzelle zielführend.
Wichtig sind Energieeffizienz, Energiesparen und Erneuerbare Energien mit Energiemix
und bei Bioenergie Speicherkapazitäten sowie der Energiepflanzenmix“.
Seite 4/5
Weitere Informationen
Der Experte bekräftigt, der NABU-Niedersachsen sagt „JA“ zu Energie aus Biomasse, diesem Multitalent für
Strom, Wärme, Kraft und Beweglichkeit zum Klimaschutz. Allerdings gibt es bei der Umsetzung erhebliche
Defizite, die bei den letzten Novellierungen des EEG nochmals verschärft wurden.
Nicht den Landwirten und Betreibern von Biogasanlagen muss man Vorwürfe machen, sondern der Politik;
denn es gibt einen Unterschied zwischen gut gemeint und gut gemacht. Negative Beispiele sind der im
vorletzten EEG völlig überhöhte Nawaro-Bonus und die begrenzte Nutzung der Gülle;
im jetzigen EEG die Abschaffung des Bonus für Energiepflanzen.Allein diese drei Maßnahmen haben zurVermaisung
ganzer Regionen beigetragen.
Erneuerbare Energiequellen müssen nachhaltig und naturverträglich sein, sie dürfen nicht zu einer dramatischen
Umnutzung der Kulturlandschaft führen. Durch dauerhafte Monokulturen werden Tiere und Pflanzen verdrängt. Das
Artensterben schreitet rasant voran; die Artenvielfalt ist gefährdet, aber:
Artenvielfalt ist nicht Selbstzweck, sondern dient dem Selbsterhalt, denken wir nur an Arzneistoffe
und Fasern für die Industrie.
Das Ziel soviel wie möglich Strom, Wärme und Kraftstoff vom Acker zu gewinnen halte ich aufgrund vieler
Konfliktfelder wie z. B. Flächenkonkurrenz, Pachtpreisexplosionen und Umbruch von Grünland und Moor
nicht für sinnvoll und erstrebenswert. Grünland ist der Regenwald Europas!! Grünland speichertdoppelt
soviel Kohlenstoff wie Ackerland.
Wenn Moor umgebrochen wird, entweichen klimaschädliche Gase wie Lachgas, Methan und CO2.
Auf diesem Boden dann Mais anzubauen für Biogasanlagen zum Klimaschutz ist absurd und kontraproduktiv.
Bei Mais auf normalem Ackerboden entstehen bei der Verwendung in der Biogasanlage 100-200g CO2
pro erzeugter KWh; Mais auf Moorboden 700-800 g CO2 pro KWh !!
Vergleich: Erdgas 400 g; Kohle 1000 g.
Für mich sind ein ausgewogener Mix mit der Vielzahl der Möglichkeiten, allen voran Geothermie,Windkraft
und Fotovoltaik sowie weiterhin Solarthermie, Gezeitenthermie, aber auch innovative Technik wie die
Brennstoffzelle zielführend.
Wichtig sind Energieeffizienz, Energiesparen und Erneuerbare Energien mitEnergiemix
und bei Bioenergie ein Energiepflanzenmix.
Fotos: NABU, Uwe Baumert
zur kostenfreien Veröffentlichung in örtlichen Medien.
Rückfragen gerne an Uwe Baumert, Daten siehe erste Seite
Uwe Baumert
Seite 5/5