NABU Niedersachsen Alleestr. 36 30167 Hannover Uwe Baumert Stv. Landesvorsitzender Referent Erneuerbare Energien Experte Bioenergie Visoh 10 27446 Deinstedt Telefon: 04284/8102 Telefax: 04284/926367 E-Mail: [email protected] Überlebenskampf der Bioenergie Bioenergie am Scheideweg „Ohne die Erneuerbaren Energien und dabei ohne Bioenergie geht nichts, um die Energiewende zu erreichen. Gemeinsam mit Energieeffizienz sind sie die taktischen Mittel um das strategische Ziel des Ausstiegs aus den fossilen Energien zu schaffen“; stellt NABU Energieexperte Uwe Baumert fest. Der NABU Oldenburg lädt ein zu einem Vortrag mit anschließender Diskussion am Dienstag, 05. April 2016, 19.30 Uhr in Ort: PFL, Peterstrasse 3 Hannover/Deinstedt, .März 2016 NABU Landesverband Niedersachsen e.V. Alleestr. 36 30167 Hannover - Germany Tel. +49 (0)511.91105-0 Fax +49 (0)511.91105-40 [email protected] www.NABU-Niedersachsen.de Spenden Bank für Sozialwirtschaft BLZ 251 205 10 Konto 8 444 800 IBAN DE47251205100008444800 BIC BFSWDE33HAN Bankverbindung Bank für Sozialwirtschaft BLZ 251 205 10 Konto 8 445 600 IBAN DE78251205100008445600 BIC BFSWDE33HAN Vereinssitz Hannover Vereinsregister VR 4635, Amtsgericht Hannover Vorstandsvorsitzender Dr. Holger Buschmann USt-IdNr. DE 115665979 Die Akzeptanz von Energie aus Biomasse ist nicht nur gefährdet; die gesamte Bioenergie steht am Rande des Abgrunds. „Atomausstieg `Ja, bitte`:aber bitte keine Windräder, keine Biogasanlagen, keine Stromtrassen vor meiner Haustür. Das brauche ich nicht, bei mir kommt der Strom aus der Steckdose“. Der NABU ist ein staatlich anerkannter Naturschutzverband (nach § 63 BNatSchG) und Partner von Birdlife International. Spenden und Beiträge sind steuerlich absetzbar. Erbschaften und Vermächtnisse an den NABU sind steuerbefreit. Seite 2/5 Der Vortrag zeigt die Entwicklung der Bioenergie seit dem Jahr 1879 mit Schwerpunkt auf der rasanten Entwicklung seit dem Jahr 2002. Dabei werden beleuchtet Aspektevon A-Z wie A = Akzeptanz, Artenvielfalt, Bioenergie im Abseits!? E = EEG 2000/2004/2009/2012/2014, Energiepflanzenmix K= Komplotttheorie gegen Klimaschutz und Bioenergie L = Landschaftspflegegut, Landschaftspflegebonus für Mais (2009) N = Naturverträglichkeit, Auswirkungen auf Natur und Umwelt, Naturverträglichkeitsverordnung (2009) Z= Zukunftsperspektiven mit konkreten Gestaltungsvorschlägen. Initiativen wie „Farbe ins Feld“, „Bunte Felder“,„Für Artenvielfalt“ - auch wieder mit NABUNiedersachsen Beteiligung – sind anerkennenswerte Initiativen. Für die einen „Kosmetik“, für andere „Akzeptanzförderung“ und die nächsten „Insektenweide“. Beispiele: Zum 1. April 2016 sanken die Fördersätze für Biomasse um 0,5 Prozent. Bei Biomasse bewegt sich der Zubau 2015 mit 67 Megawatt wieder unterhalbder angesetzten Zubaugrenze von 100 Megawatt. Die Fördersätze für Strom aus Windenergie an Land und Biomasse müssen nach den Regeln des Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2014 ab 2016 quartalsweise angepasst werden. Entscheidend hierfür ist der Zubau im Bezugszeitraum von zwölf Monaten. „Strompreisbremse“ von Minister Gabriel schadet der Bioenergie und somit dem Klimaschutz. Die Energiewende soll nach Berechnungen der Bundesregierung innerhalb der nächsten30 Jahre 1 Billion(1.000 Mrd) Euro kosten. Das schürt Ängste. Aber, nach seriösen Berechnungen, auch der Bundesregierung, zahlt Deutschland jährlich ca. 51 Milliarden Euro für Öllieferungen. Hochgerechnet für 30 Jahre sind das 1,5 Billionen Euro.(Zahlen 2014/15) Viel Geld, das durch die Energiewende künftig in Deutschland bleibt, weil Sonne, Wind, Wasserkraft und Bioenergie genutzt werden, zur künftigen ökologischen Energieversorgung. Seite 3/5 Das Jahr 2015 war für die Bioenergie, nach den drastischen Einschnitten, die mit dem EEG 2014 einhergingen, durch einen „Konsolidierungsprozess“ gekennzeichnet. Am härtesten betroffen sind Biogasanlagenhersteller und deren Dienstleister und Zulieferer. Biogasanlagenbetreiber spüren die Folgen des EEG 2014.Eine Weiterentwicklung der Bestandsanlagen ist durch die Festlegung der Höchstbemessungsleistung dramatisch eingeschränkt, routinemäßige technische Austauschprozesse werden verschoben. Die aus Umwelt- und Naturschutzgründen besonders notwendigen Auflagen aus genehmigungsrechtlichen Vorgaben im Bereich Düngerecht, Wasserrecht, Bundesemissionsschutzgesetz, Störfallverordnung beeinflussen die wirtschaftliche Situation der Betreiber. Für die ersten Biogasanlagen läuft der bestehende EEG Vergütungsanspruch am 31.12.2020 aus. Für diese Anlagen stellt sich bereits heute bei Reinvestitionen die Frage, wie diese finanziert werden können, wenn nur noch für 5 Jahre eine kalkulierbare Einnahmequelle nach zu weisen ist. Insbesondere Investitionen in Wärmenetze, Flexibilisierung der Strombereitstellung oder zur Erfüllung genehmigungsrechtlicher Anforderungen werden vor diesem Hintergrund unterlassen oder unmöglich. Das Jahr 2016 wird politisch und rechtlich geprägt werden durch die Diskussion zum EEGAusschreibungsgesetz 2016. Die Bundesregierung wird den Entwurf auf der Basis der Verbändestellungnahmen und den Forderungen aus den beteiligten Ministerien (Landwirtschaft und Umwelt) beschließen. Die Parlamentarier haben bis Mai/Junidie Möglichkeit Änderungen durch Bundestagsbeschlüsse vor zu nehmen Uwe Baumert optimistisch„Für mich sind ein ausgewogener Mix mit der Vielzahl der Möglichkeiten, allen voran Geothermie, Windkraft und Fotovoltaik sowie weiterhin Solarthermie, Gezeitenthermie, aber auch innovative Technik wie die Brennstoffzelle zielführend. Wichtig sind Energieeffizienz, Energiesparen und Erneuerbare Energien mit Energiemix und bei Bioenergie Speicherkapazitäten sowie der Energiepflanzenmix“. Seite 4/5 Weitere Informationen Der Experte bekräftigt, der NABU-Niedersachsen sagt „JA“ zu Energie aus Biomasse, diesem Multitalent für Strom, Wärme, Kraft und Beweglichkeit zum Klimaschutz. Allerdings gibt es bei der Umsetzung erhebliche Defizite, die bei den letzten Novellierungen des EEG nochmals verschärft wurden. Nicht den Landwirten und Betreibern von Biogasanlagen muss man Vorwürfe machen, sondern der Politik; denn es gibt einen Unterschied zwischen gut gemeint und gut gemacht. Negative Beispiele sind der im vorletzten EEG völlig überhöhte Nawaro-Bonus und die begrenzte Nutzung der Gülle; im jetzigen EEG die Abschaffung des Bonus für Energiepflanzen.Allein diese drei Maßnahmen haben zurVermaisung ganzer Regionen beigetragen. Erneuerbare Energiequellen müssen nachhaltig und naturverträglich sein, sie dürfen nicht zu einer dramatischen Umnutzung der Kulturlandschaft führen. Durch dauerhafte Monokulturen werden Tiere und Pflanzen verdrängt. Das Artensterben schreitet rasant voran; die Artenvielfalt ist gefährdet, aber: Artenvielfalt ist nicht Selbstzweck, sondern dient dem Selbsterhalt, denken wir nur an Arzneistoffe und Fasern für die Industrie. Das Ziel soviel wie möglich Strom, Wärme und Kraftstoff vom Acker zu gewinnen halte ich aufgrund vieler Konfliktfelder wie z. B. Flächenkonkurrenz, Pachtpreisexplosionen und Umbruch von Grünland und Moor nicht für sinnvoll und erstrebenswert. Grünland ist der Regenwald Europas!! Grünland speichertdoppelt soviel Kohlenstoff wie Ackerland. Wenn Moor umgebrochen wird, entweichen klimaschädliche Gase wie Lachgas, Methan und CO2. Auf diesem Boden dann Mais anzubauen für Biogasanlagen zum Klimaschutz ist absurd und kontraproduktiv. Bei Mais auf normalem Ackerboden entstehen bei der Verwendung in der Biogasanlage 100-200g CO2 pro erzeugter KWh; Mais auf Moorboden 700-800 g CO2 pro KWh !! Vergleich: Erdgas 400 g; Kohle 1000 g. Für mich sind ein ausgewogener Mix mit der Vielzahl der Möglichkeiten, allen voran Geothermie,Windkraft und Fotovoltaik sowie weiterhin Solarthermie, Gezeitenthermie, aber auch innovative Technik wie die Brennstoffzelle zielführend. Wichtig sind Energieeffizienz, Energiesparen und Erneuerbare Energien mitEnergiemix und bei Bioenergie ein Energiepflanzenmix. Fotos: NABU, Uwe Baumert zur kostenfreien Veröffentlichung in örtlichen Medien. Rückfragen gerne an Uwe Baumert, Daten siehe erste Seite Uwe Baumert Seite 5/5
© Copyright 2024 ExpyDoc