2016 MEDIADATEN - Lübecker Nachrichten

Nr. 66, gültig ab 1. Januar 2016
MEDIADATEN
2016
Die Lübecker Nachrichten bieten Ihnen multimediale Vielfalt:
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Verbreitungsgebiet und Auflagen
LN-Online.de, II. Quartal 2015*
Durchschn.
PIs/Monat
Gesamt
Hansestadt Lübeck
Bad Schwartau
Ostholstein
Stormarn
Segeberg
Hzgt. Lauenburg
MV/Grevesmühlen
6.461.377
688.219
49.513
262.660
141.424
104.863
153.417
36.356
*IVW II/2015
Auflagen* II. Quartal 2015
Gesamtausgabe
Hansestadt Lübeck
Bad Schwartau
Ostholstein-Nord
Ostholstein-Süd
Stormarn
Segeberg
Hzgt. Lauenburg
LN/OZ-Kombi
MV/Grevesmühlen***
*IVW II/2015
DruckAuflage
Di - So
Verbreitete
Auflage
Di - So
Zis-Nr.**
100.835
40.287
8.012
15.369
10.697
6.855
4.630
12.472
95.022
38.677
7.806
14.138
9.962
6.355
4.292
11.855
101 832
101 445
101 560
100 468
101 518
100 941
101 392
100 746
11.100
10.103
104 542
** Die für jede Ausgabe angegebene Nummer identifiziert alle Anzeigen-Belegungseinheiten der
Lübecker Nachrichten und ermöglicht den Nutzern der Zeitungsplanungsprogramme der ZMG
(Zeitungs Marketing Gesellschaft) eine Zuordnung aller Ausgaben.
*** Auflage LN/OZ-Kombi Mecklenburg/Grevesmühlen jeweils Montag - Sonnabend.
Gesamtausgabe
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(Mindestberechnungsgröße 30 mm)
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1/1 Seite =
3360 mm
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Textteil
So
5,47
18.379,20
23,82
7,66
25.737,60
33,35
Di - Sa
4,85
16.296,00
21,21
6,79
22.814,40
29,69
Ortspreise
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1/1 Seite =
3360 mm
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Textteil
mm
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1/1 Seite =
3360 mm
mm
Textteil
So
4,65
15.624,00
20,25
6,51
21.873,60
28,35
Di - Sa
4,12
13.843,20
18,03
5,77
19.387,20
25,24
Tag/e
Lübecker Nachrichten
Gesamtausgabe, 230.000 Leser
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3360 mm
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12.969,60
16,87
5,40
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23,62
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21,43
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3,28
11.020,80
14,34
4,59
15.422,40
20,08
Di - Sa
2,97
9.979,20
13,01
4,16
13.977,60
18,21
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Lübecker Nachrichten
Hansestadt Lübeck, 85.000 Leser
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3360 mm
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1,05
3.528,00
4,59
1,47
4.939,20
6,43
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0,98
3.292,80
4,24
1,37
4.603,20
5,94
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3360 mm
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1/1 Seite =
3360 mm
mm
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So
0,89
2.990,40
3,90
1,25
4.200,00
5,46
Di - Sa
0,83
2.788,80
3,60
1,16
3.897,60
5,04
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Lübecker Nachrichten
Bad Schwartau 24.000 Leser
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3360 mm
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1,09
3.662,40
4,72
1,53
5.140,80
6,61
Di - Sa
1,00
3.360,00
4,29
1,40
4.704,00
6,01
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1/1 Seite =
3360 mm
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Textteil
mm
Anzeigenteil
1/1 Seite =
3360 mm
mm
Textteil
So
0,93
3.124,80
4,01
1,30
4.368,00
5,61
Di - Sa
0,85
2.856,00
3,65
1,19
3.998,40
5,11
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Lübecker Nachrichten
Ostholstein-Süd, 32.000 Leser
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So
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619,50
604,10
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3360 mm
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So
1,39
4.670,40
6,05
1,95
6.552,00
8,47
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1,22
4.099,20
5,38
1,71
5.745,60
7,53
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3360 mm
mm
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mm
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1/1 Seite =
3360 mm
mm
Textteil
So
1,18
3.964,80
5,14
1,65
5.544,00
7,20
Di - Sa
1,04
3.494,40
4,57
1,46
4.905,60
6,40
Tag/e
Lübecker Nachrichten
Ostholstein-Nord, 40.000 Leser
Reichweite: 57,14%
lt. MA 2015
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15,00
375,00
750,00
Paket M (Medium Rectangle)
25,00
625,00
1.250,00
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40,00
1.000,00
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So
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641,90
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Stormarn
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3360 mm
mm
Textteil
mm
Anzeigenteil
1/1 Seite =
3360 mm
mm
Textteil
So
1,05
3.528,00
4,46
1,47
4.939,20
6,24
Di - Sa
0,96
3.225,60
4,15
1,34
4.502,40
5,81
Ortspreise
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Anzeigenteil
1/1 Seite =
3360 mm
mm
Textteil
mm
Anzeigenteil
1/1 Seite =
3360 mm
mm
Textteil
So
0,89
2.990,40
3,79
1,25
4.200,00
5,31
Di - Sa
0,82
2.755,20
3,53
1,15
3.864,00
4,94
Tag/e
Lübecker Nachrichten
Stormarn, 11.000 Leser
Reichweite: 19,30%
lt. MA 2015
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15,00
225,00
450,00
Paket M (Medium Rectangle)
25,00
375,00
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Paket L (Wallpaper)
40,00
600,00
1.200,00
Formate
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max. 505 x 100 Pixel
Titelkopf
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Laufzeit 4 Wochen
So
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468,30
450,10
730,80
712,60
Tag/e
Laufzeit 2 Wochen
Laufzeit 4 Wochen
So
Di - Sa
437,50
423,50
700,00
686,00
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3360 mm
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1/1 Seite =
3360 mm
mm
Textteil
So
0,85
2.856,00
3,64
1,19
3.998,40
5,10
Di - Sa
0,76
2.553,60
3,26
1,06
3.561,60
4,56
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Anzeigenteil
1/1 Seite =
3360 mm
mm
Textteil
mm
Anzeigenteil
1/1 Seite =
3360 mm
mm
Textteil
So
0,72
2.419,20
3,09
1,01
3.393,60
4,33
Di - Sa
0,65
2.184,00
2,77
0,91
3.057,60
3,88
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Lübecker Nachrichten
Bad Segeberg, 10.000 Leser
Reichweite: 19,61%
lt. MA 2015
4c
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lt. IVW II/2015
Laufzeit 2 Wochen
Laufzeit 4 Wochen
Paket S (Fullbanner oder Titelkopf)
15,00
255,00
525,00
Paket M (Medium Rectangle)
25,00
425,00
875,00
Paket L (Wallpaper)
40,00
680,00
1.400,00
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min. 468 x 60 Pixel
max. 505 x 100 Pixel
Titelkopf
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728 x 90 Pixel
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69,- Euro für Werbemittelerstellung.
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30%
Crossmedia-Rabatt
Medium Rectangle
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So
Di - Sa
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445,90
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760,90
Tag/e
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Laufzeit 4 Wochen
So
Di - Sa
438,90
424,90
753,90
739,90
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Paket M (Medium Rectangle
und 200 mm Anzeige)
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Hzgt. Lauenburg
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3360 mm
mm
Textteil
mm
Anzeigenteil
1/1 Seite =
3360 mm
mm
Textteil
So
1,39
4.670,40
6,01
1,95
6.552,00
8,41
Di - Sa
1,26
4.233,60
5,42
1,76
5.913,60
7,59
Ortspreise
schwarz/weiß
mm
Anzeigenteil
1/1 Seite =
3360 mm
mm
Textteil
mm
Anzeigenteil
1/1 Seite =
3360 mm
mm
Textteil
So
1,18
3.964,80
5,11
1,65
5.544,00
7,15
Di - Sa
1,07
3.595,20
4,61
1,50
5.040,00
6,45
Tag/e
Lübecker Nachrichten
Hzgt. Lauenburg, 23.000 Leser
Reichweite: 21,30%
lt. MA 2015
4c
(Mindestberechnungsgröße 30 mm)
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TKP
LN-Online.de
PIs/Monat, 153.417
lt. IVW II/2015
Laufzeit 2 Wochen
Laufzeit 4 Wochen
Paket S (Fullbanner oder Titelkopf)
15,00
300,00
600,00
Paket M (Medium Rectangle)
25,00
500,00
1.000,00
Paket L (Wallpaper)
40,00
800,00
1.600,00
Formate
Fullbanner
min. 468 x 60 Pixel
max. 505 x 100 Pixel
Titelkopf
200 x 70 Pixel
Medium Rectangle
300 x 250 Pixel
Wallpaper
728 x 90 Pixel
min. 120 x 600 Pixel
max. 200 x 600 Pixel
69,- Euro für Werbemittelerstellung.
mind.
30%
Crossmedia-Rabatt
Medium Rectangle
und eine 200 mm
Anzeige in 4c.
Weitere Anzeigengrößen im
Crossmedia-Angebot möglich,
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Paket-Angebote
Grundpreise
Paket M (Medium Rectangle
und 200 mm Anzeige)
Tag/e
Laufzeit 2 Wochen
Laufzeit 4 Wochen
So
Di - Sa
623,00
596,40
973,00
946,40
Tag/e
Laufzeit 2 Wochen
Laufzeit 4 Wochen
So
Di - Sa
581,00
560,00
931,00
910,00
Ortspreise
Paket M (Medium Rectangle
und 200 mm Anzeige)
Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
* Ortspreise für Handel und Handwerk aus dem Hauptverbreitungsgebiet nur im Direktverkehr
Mecklenburg, Grevesmühlen
Geschäftsanzeigen Print
Grundpreise
schwarz/weiß
Tag/e
mm
Anzeigenteil
4c
(Mindestberechnungsgröße 30 mm)
1/1 Seite =
3360 mm
mm
Textteil
mm
Anzeigenteil
1/1 Seite =
3360 mm
mm
Textteil
So
1,61
5.409,60
4,70
2,33
7.828,80
*
Di - Sa
1,55
5.208,00
4,53
2,25
7.560,00
*
Ortspreise
schwarz/weiß
mm
Anzeigenteil
1/1 Seite =
3360 mm
mm
Textteil
mm
Anzeigenteil
1/1 Seite =
3360 mm
mm
Textteil
So
1,37
4.603,20
4,00
1,99
6.686,40
*
Di - Sa
1,32
4.435,20
3,85
1,91
6.417,60
*
Tag/e
Lübecker Nachrichten/Ostsee-Zeitung
Mecklenburg, Grevesmühlen, 4.000 Leser
Reichweite: 57,14%
lt. MA 2015
4c
(Mindestberechnungsgröße 30 mm)
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TKP
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PIs/Monat, 36.356
lt. IVW II/2015
Laufzeit 2 Wochen
Laufzeit 4 Wochen
Paket S (Fullbanner oder Titelkopf)
15,00
150,00
225,00
Paket M (Medium Rectangle)
25,00
250,00
375,00
Paket L (Wallpaper)
40,00
400,00
600,00
Formate
Fullbanner
min. 468 x 60 Pixel
max. 505 x 100 Pixel
Titelkopf
200 x 70 Pixel
Medium Rectangle
300 x 250 Pixel
Wallpaper
728 x 90 Pixel
min. 120 x 600 Pixel
max. 200 x 600 Pixel
69,- Euro für Werbemittelerstellung.
mind.
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Crossmedia-Rabatt
Medium Rectangle
und eine 200 mm
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Paket-Angebote
Grundpreise
Paket M (Medium Rectangle
und 200 mm Anzeige)
Tag/e
Laufzeit 2 Wochen
Laufzeit 4 Wochen
So
Di - Sa
501,20
490,00
588,70
577,50
Tag/e
Laufzeit 2 Wochen
Laufzeit 4 Wochen
So
Di - Sa
453,60
442,40
541,10
529,90
Ortspreise
Paket M (Medium Rectangle
und 200 mm Anzeige)
Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
* Ortspreise für Handel und Handwerk aus dem Hauptverbreitungsgebiet nur im Direktverkehr
Stellenmarkt Print und Online
Stellenanzeigen**
Ausgabe
bis 120 mm
schwarz/weiß
4c*
Tag/e
Gesamtausgabe
ab 121 mm
schwarz/weiß
4c*
So
5,28
7,39
5,80
8,12
Mi
4,77
6,68
5,23
7,32
Stellenmarktdoppel**
Ausgabe
Tag/e
Gesamtausgabe
So/Mi
bis 120 mm
schwarz/weiß
4c*
7,67
ab 121 mm
schwarz/weiß
4c*
10,74
8,42
11,79
Nur im Doppel Sonntag/Mittwoch oder Mittwoch/Sonntag buchbar, keine Größenänderungen oder Neusatz möglich,
Doppelanzeigen tragen einfach zur Abschlusserfüllung bei.
jeweils zzgl. Online-Veröffentlichung
Print-Online-Anzeige
Basic
Print-Online-Anzeige
Plus
Print-Online-Anzeige
Pro
bis 250,00
251,00 bis 500,00
ab 501,00
+ 20,00
+ 90,00
+ 190,00
Anzeigenpreis
Print
Aufpreis zur
Printanzeige
LN-Jobs.de – Online Only
Express-Anzeige
Premium-Anzeige
179,00
499,00
Stellenmarkt Jobplus
bis 120 mm
schwarz/weiß
Kombination mit den Kieler Nachrichten
4c*
ab 121 mm
schwarz/weiß
4c*
Grundpreis
11,36
15,40
11,83
16,03
Ortspreis
10,37
14,06
10,84
14,69
LN-JOBS.de und KN-JOBSs.de – Print-Upgrade jobplus
bis 120 mm
ab 121 mm
182,70
362,70
Ortspreise für Handel und Handwerk aus dem Hauptverbreitungsgebiet nur im Direktverkehr.
Alle Preise (außer Jobplus Ortspreis) Agenturrabattfähig, zzgl. gesetzlicher MwSt.
Preise: Agentur-Rabattfähig
* Mindestberechnungsgröße 30 mm, Jobplus 100 mm
** Nur in Kombination mit Online moglich.
Rubrikenanzeigen
Automarktdoppel
Ausgabe
Grundpreise
schwarz/weiß
Gesamtausgabe
7,89
Ortspreise
schwarz/weiß
4c*
11,05
6,71
4c*
9,39
Nur im Doppel Sonntag/Mittwoch oder Mittwoch/Sonntag buchbar, keine Größenänderungen oder Neusatz möglich,
Doppelanzeigen tragen einfach zur Abschlusserfüllung bei.
IMMOPLUS
Ausgabe
Text
(5 Zeilen Fließtext)
Gesamtausgabe
25,-
Text
+ Logo
Bild
+ Text
35,-
40,-
Bild
+ Text + Logo
50,-
Keine weiteren Rabatte
Reiseanzeigen
Ausgabe
Gesamtausgabe
Tag/e
Sa.
Grundpreise
schwarz/weiß
4c*
3,81
5,33
Ortspreise
schwarz/weiß
4c*
3,24
4,54
Kombination mit dem Wochenspiegel am Sonnabend auf Anfrage.
Veranstaltungsanzeigen
Ausgabe
Tag/e
Gesamtausgabe
Mi/Fr
Grundpreise
schwarz/weiß
4c*
3,81
5,33
Ortspreise
schwarz/weiß
4c*
3,24
4,54
Gastronomieanzeigen
Ausgabe
Tag/e
Gesamtausgabe
Mi/Fr
Grundpreise
schwarz/weiß
4c*
2,49
3,49
Ortspreise
schwarz/weiß
4c*
2,12
2,97
Anzeigen von Restaurants, Hotels, Cafés, Gaststätten und Bars, mit denen ausschließlich eigene gastronomische
Angebote beworben werden.
Handelsregister
Ausgabe
Gesamtausgabe
Tag/e
Grundpreise
schwarz/weiß
4c*
Ortspreise
schwarz/weiß
4c*
So
4,93
6,90
4,19
5,87
Mi
4,36
6,10
3,71
5,19
Ortspreise für Handel und Handwerk aus dem Hauptverbreitungsgebiet nur im Direktverkehr.
Rubrikenanzeigen: keine Belegung der Ausgabe Hansestadt Lübeck möglich, alle anderen Lokalausgaben Dienstag bis Samstag;
Alle Preise Agenturrabattfähig, zzgl. gesetzlicher MwSt.
Sonntags in allen Lokalausgaben keine Veröffentlichung von Rubrikenanzeigen möglich.
* Mindestberechnungsgröße 30 mm
Tip-on-Sticker, Beilagen und Resthaushaltsabdeckung
Tip-on-Sticker, Vorderseite 4c, Rückseite sschwarz/weiß oder 1 Zusatzfarbe
Grundpreise
Mengen
ab 12.500
ab 25.000
ab 50.000
ab 75.000
ab 100.000
158,24
148,82
142,94
140,59
139,41
je 1.000 Exemplare
Ortspreise
Mengen
ab 12.500
ab 25.000
ab 50.000
ab 75.000
ab 100.000
134,50
126,50
121,50
119,50
118,50
je 1.000 Exemplare
Tip-on-Sticker, Vorderseite 4c, Rückseite ab 2 Zusatzfarben
Grundpreise
Mengen
Technische Angaben:
Stickergröße:
76 x 76 mm, selbstklebend, ablösbar
Vorlaufzeit:
3 Wochen oder nach Absprache
Mindestabnahmen:
12.500 Tip-on-Sticker oder Coupon-Notes,
25.000 Booklets oder Membership Cards,
50.000 Tip-on-Sticker mit Rubbelfeld
Weitere Informationen:
Beilagendisposition
Janett Iwen
Telefon: 04 51 / 144 - 16 81
E-Mail: [email protected]
ab 12.500
ab 25.000
ab 50.000
ab 75.000
ab 100.000
165,29
155,88
145,29
141,76
140,59
je 1.000 Exemplare
Ortspreise
Mengen
ab 12.500
ab 25.000
ab 50.000
ab 75.000
ab 100.000
140,50
132,50
123,50
120,50
119,50
je 1.000 Exemplare
Weitere Mengen und Preise auf Anfrage. Keine weiteren Rabatte.
Stanzkonturen ohne Aufpreis (Beispiele)
Weitere Beispiele auf Anfrage.
Beilagen
Grundpreise
je 1.000 Exemplare
Tag/e
bis 10 g
bis 20 g
bis 30 g
bis 40 g
bis 50 g
je weitere 10 g
So
105,00
113,50
122,00
130,50
139,00
8,50
Di - Sa
98,50
107,00
115,50
124,00
132,50
8,50
bis 50 g
je weitere 10 g
Ortspreise
Tag/e
je 1.000 Exemplare
Weitere Informationen:
Beilagendisposition
Janett Iwen
Telefon: 04 51 / 144 - 16 81
E-Mail: [email protected]
bis 10 g
bis 20 g
bis 30 g
bis 40 g
So
91,50
99,00
106,50
114,00
121,50
7,50
Di - Sa
85,50
93,00
100,50
108,00
115,50
7,50
Mindestbelegung: 5000 Exemplare
Auch LN E-Paper und LN-Online.de Belegung möglich. Startseite LN-Online.de, 1 Woche Laufzeit,
180,00 Euro inkl. E-Book Erstellung.
Hierfür benötigen wir die Anlieferung der Beilage als PDF-Datei per E-Mail an: [email protected]
Preise auf Anfrage.
Resthaushaltsabdeckung
Preise auf Anfrage.
Ortspreise für Handel und Handwerk aus dem Hauptverbreitungsgebiet nur im Direktverkehr.
Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Specials
Unsere Specials im Überblick.
JANUAR
JULI
Freitag, 15. 01
Hochzeitszauber – Alles zum Planen
Ihrer Hochzeit
Freitag, 08. 07.
Rätsel-Magazin
Mittwoch, 27. 01.
Handwerk – Rund ums Haus
Freitag, 29. 01.
Berufswelt 2016
FEBRUAR
Freitag, 05. 02.
Reisen
Freitag, 12. 02.
Lust auf Leben
Freitag, 19. 02.
Feste Feiern
Für jede Anspruch und jede Branche
das passende Special.
Anzeigenschluss: 7 Tage vor Erscheinen,
für Magazine mindestens 14 Tage vorher.
LN-Magazine.de – Rund 40 Specials zum
Durchblättern und Herunterladen.
Weitere Informationen:
Kathrin Römer
Telefon: 04 51 / 144 - 16 25
Britta Voss
Telefon: 04 51 / 144 - 16 22
Fax: 04 51 / 144 - 18 99
E-Mail: [email protected]
Freitag, 19. 02.
Gesundheit
Mittwoch, 24. 02.
Öfen & Kamine
MÄRZ
Freitag, 04. 03.
Verkaufsoffener Sonntag
6. März, Motto: „Presseball“
Mittwoch, 09. 03.
LN-Immomeile 2016, 12./13. März
Freitag, 18. 03.
Gut betreut
Freitag, 18. 03.
Die Wirtschaft
APRIL
Freitag, 15. 04.
Golf
Freitag, 22. 04.
Bauen & Wohnen
Freitag, 29. 04.
Lust auf Leben
Freitag, 29. 04.
Bauernmärkte & Hofcafés
AUGUST
Mittwoch, 31. 08.
Öfen & Kamine
Mittwoch, 31. 08.
Wintergärten
SEPTEMBER
Freitag, 09. 09.
Berufswelt 2017
Mittwoch, 14. 09.
LN-Automeile 2016, 18. September
Freitag, 23. 09.
Bauen & Wohnen
Freitag, 23. 09.
Tag der Küche
Freitag, 23. 09.
Feste Feiern
Donnerstag, 29. 09.
Reisen
Freitag, 30. 09.
Die Wirtschaft
Freitag, 30. 09.
Verkaufsoffener Sonntag
2. Oktober, Motto: „Erntedank“
OKTOBER
Freitag, 07. 10.
Gut betreut
Freitag, 14. 10.
Lust auf Leben
Samstag, 15. 10.
Kids & Teens
Freitag, 21. 10.
Hochzeitszauber – Alles zum Planen
Ihrer Hochzeit
NOVEMBER
MAI
Mittwoch, 02. 11.
Stille Tage des Gedenkens
Donnerstag, 05. 05.
Kids & Teens
Mittwoch, 02. 11.
Öfen & Kamine
Donnerstag, 12. 05.
Gesundheit
Donnerstag, 03. 11.
Gesundheit
JUNI
Mittwoch, 01. 06.
Handwerk – rund ums Haus
Freitag, 03. 06.
Verkaufsoffener Sonntag
5. Juni, Motto: „Lübeck klingt“
Samstag, 11. 06.
Sommer aktuell mit Campingwelt
Freitag, 17. 06.
Gut betreut
Freitag, 24. 06.
Die Wirtschaft
Freitag, 04. 11.,
Verkaufsoffener Sonntag
6. November, Motto: „Nordische Filmtage“
Freitag, 11. 11.
Weihnachtsmärkte & Adventsausstellungen
Freitag, 25. 11.
Die Wirtschaft
Freitag, 25. 11.
Weihnachtszauber
DEZEMBER
Sonntag, 25. 12.
Weihnachtsgrüße & Horoskop
Samstag, 31. 12.
Gute Vorsätze
Drucktechnische Daten
Drucktechnische Angaben
Satzspiegel:
- 327 mm breit, 480 mm hoch brutto
Satzbreiten:
1spaltig, 45 mm brutto
2spaltig, 92 mm brutto
3spaltig, 139 mm brutto
4spaltig, 186 mm brutto
5spaltig, 233 mm brutto
6spaltig, 280 mm brutto
7spaltig, 327 mm brutto
Panoramaseite:
- 677 mm breit, 480 mm hoch brutto
Spaltenzahl und -breite:
- Anzeigenteil: 7 à 45 mm brutto, Textteil: 6 à 51 mm brutto
Druckverfahren:
- Rollen-Offsetdruck nach DIN-ISO Standard 12647-3
Rasterweite:
- 40 L/cm, elliptische Punktform
Strichstärken:
- negative Striche: 0,15 mm, positive Striche: 0,10 mm
Druckbarer Tonwertumfang:
- hellster Punkt: 5%, dunkelster Punkt: 90%
Tonwertzunahme im Druck:
- 26% Tonwertzuwachs bei 50%
Druckfarben:
- Prozessfarben: C, M, Y, K
Schmuckfarben (HKS-Z) werden nicht eingesetzt
240% Volltondichte im Zusammendruck
Aus technischen Gründen werden Schmuckfarben in Prozessfarben gewandelt,
dadurch kann es zu Farbabweichungen im Vergleich zum Farbfächer (HKS-Z) kommen.
Geringfügige Abweichungen im Farbton und/oder beim Passer sind nicht
reklamationsfähig.
Anlieferung digitaler Druckunterlagen
Datenübertragung:
- Mailadressen (Mailanhang max. 10 MB)
- FTP (entsprechende Zugangsdaten erhalten Sie auf Anfrage)
- CD/DVD, USB-Stick
Datenformate:
- PDF/X-3
- EPS (mit eingebunden Schriften und Bildern)
Bilddaten:
- Farbbilddateien müssen CMYK separiert sein, Bilddateien müssen eine Auflösung
von minimal 200 dpi besitzen, Strichdaten 600 dpi
- Für Ihren Color-Management-Workflow benutzen Sie bitte folgende Profile:
- ICC Profil Farbe-ISOnewspaper26v4.icc
- ICC Profil Grau-ISOnewspaper26v4_gr.icc
Kostenloser Download auf: www.ifra.com
Verlagsadressen
Verlagsdaten
Lübecker Nachrichten GmbH
Herrenholz 10 - 12
23556 Lübeck
Postanschrift: 23543 Lübeck,
Gewerbegebiet Herrenholz, BAB-Abfahrt Moisling
Tel.-Sammel-Nr.:
04 51 / 144 - 0
(Mo. bis Fr. 8.00 bis 18.00 Uhr, Sa. 8.00 bis 12.00 Uhr)
Bankverbindungen:
Deutsche Bank AG, 880 223 300 (BLZ 230 707 10)
IBAN: DE08 2307 0710 0880 2233 00
BIC: DEUTDEHH222
Sparkasse zu Lübeck, 1 018 027 (BLZ 230 501 01)
IBAN: DE76 2305 0101 0001 0180 27
BIC: NOLADE21SPL
Gerichtsstand:
Internet-Adressen:
Amtsgericht Lübeck
www.LN-Medienhaus.de
www.LN-online.de
Zahlungsziel:
LN-Pressehaus:
Dr.-Julius-Leber-Straße 9 - 11
23552 Lübeck
Telefon: 04 51 / 144 - 13 90, Fax: - 10 12
(Mo. bis Fr. 9.30 bis 18.30 Uhr, Sa. 10.00 bis 14.00 Uhr)
Zahlbar sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug.
Bei Bankeinzug 2% Skonto.
Anzeigen von Auslandskunden nur gegen Vorkasse.
Marketing und Anzeigen
Geschäftskunden
Anzeigenannahmeschluss und Rücktrittstermine:
Verkaufsteam Lübeck, Kunden aus Lübeck
für die Gesamtausgabe:
11.00 Uhr am Vortage
Telefon: 04 51 / 144 - 16 41, Fax: - 16 19
E-Mail: [email protected]
Verkaufsteam Land, Kunden aus den LokalausgabenBereichen: Travemünde, Ostholstein, Segeberg, Stormarn,
Hzgt. Lauenburg, Nordwestmecklenburg
Telefon: 04 51 / 144 - 16 42, Fax: - 28 31
E-Mail: [email protected]
Großkundenservice, Großkunden, überregionale Kunden
Telefon: 04 51 / 144 - 16 83, Fax: - 16 99
E-Mail: [email protected]
Beilagendisposition:
Telefon: 04 51 / 144 - 16 81, Fax: - 16 99
E-Mail: [email protected]
für die Lokalausgaben Dienstag bis Sonnabend:
10.00 Uhr am Vortage
für die Wochenendhauptausgabe am Sonntag:
Freitag, 11.00 Uhr
Lokalausgaben am Sonntag:
Donnerstag, 18.00 Uhr
Stellenanzeigen am Sonntag:
Donnerstag, 15.00 Uhr
Reiseanzeigen am Sonnabend:
Dienstag, 18.00 Uhr
Veranstaltungs- und Gastronomietipps am Freitag:
Mittwoch, 15.00 Uhr
Telefonische Anzeigenannahme für Geschäftskunden:
Telefon: 04 51 / 144 - 16 60
Erscheinungsweise: täglich außer Montag
ostsee information & medien gmbh
Hausanschrift:
LN-Online.de
Herrenholz 10 - 12
23556 Lübeck
Postanschrift: 23543 Lübeck
Telefon: 04 51 / 144 - 23 52, Fax: - 22 62
E-Mail: [email protected]
www.LN-online.de
Privatkunden
Anzeigenservice:
Leserservice:
Telefon: 04 51 / 144 - 11 11, Fax: - 10 10
E-Mail: [email protected]
Telefon: 04 51 / 144 - 18 00, Fax: - 10 10
E-Mail: [email protected]
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und andere
Werbemittel in Zeitungen und Zeitschriften
1) „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Verlag
und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet) eines Werbungtreibenden
oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) in einer Zeitung oder Zeitschrift
zum Zweck der Verbreitung.
2) Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung
mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die
jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers
erfolgen.
Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene
Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine
gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen.
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines
Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern
die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss
abgerufen und veröffentlicht wird.
3) Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses
aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten
hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer
Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten
und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn
nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den
seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines
Jahres entsprechenden Nachlass.
4) Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter
umgerechnet.
5) Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der
Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor
Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag
auf diese Weise nicht auszuführen ist.
Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
6) Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei
Seiten an Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen.
Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen
erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort
„Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
7) Der Verlag behält sich vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, insbesondere wenn
- deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
- deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts,
der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder
- Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten.
Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst
nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend.
Soweit der Verlag von seinem Ablehnungsrecht in Bezug auf
Werbemitteln, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten
(Verbundwerbung), keinen Gebrauch macht, bedürfen diese
in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages.
Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
8) Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der
Anlieferung von digitalen Druckunterlagen obliegt es dem
Auftraggeber, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format
oder den technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn
anzuliefern. Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die für
den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit
der Anzeigen im Rahmen der durch die Druckunterlagen und
der von der Druckerei eingesetzten Technik gegebenen Möglichkeiten.
9) Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung
an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet fünf Wochen nach der
erstmaligen Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen
Werbemittels.
10) Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat
der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder
eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung
des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem
der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige
bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn
- diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und
Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder
- diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten
möglich wäre.
Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der
Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels
ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn
geltend gemacht werden. Der Verlag haftet für sämtliche
Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder
aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die
Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt
nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder
leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die
Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen
Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung
geltend gemacht werden. Alle gegen den Verlag gerichteten
Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie
nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
11) Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die
Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12) Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so
wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13) Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart
ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der
Preisliste gewährt.
14) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die
restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Abschlusses das Erscheinen weiterer
Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes
Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender
Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15) Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je
nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern
geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so
tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung
des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der
Anzeige.
16) Aus einer Auflagenminderung kann – nach Maßgabe des
Satzes 2 bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die zugesicherte Auflage unterschritten wird.
Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung
berechtigender Mangel, wenn und soweit sie
bei einer zugesicherten verkauften Auflage bis zu 50.000
Exemplaren mindestens 20 v. H.,
bei einer zugesicherten verkauften Auflage bis zu 100.000
Exemplaren mindestens 15 v. H.,
bei einer zugesicherten verkauften Auflage bis zu 500.000
Exemplaren mindestens 10 v. H.,
bei einer zugesicherten verkauften Auflage über 500.000
Exemplaren mindestens 5 v. H.
beträgt.
Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziff. 23 bleibt unberücksichtigt.
Als zugesicherte verkaufte Auflage gilt die in der Preisliste
oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage
oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vorausgegangenen Kalenderjahres. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen
Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag
dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der
Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
17) Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und
Expressbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in
dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im
erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die
das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 50 g) überschreiten,
sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind
von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung
kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden,
dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
18) Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend
gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei NichtKaufleuten nach deren Wohnsitz.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
19) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen
mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu
halten.
20) Für Preis-/Rabattänderungen gilt Absatz a) der zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages.
21) Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis
des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung
sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines
Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines
Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss
innerhalb der ersten Hälfte des Abschlusszeitraumes erbracht
werden. Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der
ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag.
Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der
Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.
22) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung
der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber
trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten
Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrags von
allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der
Verlag von den Kosten zur notwen-digen Rechtsverteidigung
freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach
Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der
Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der
Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere
das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung,
Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich
in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.
23) Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung
und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in
fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner
Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle
Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage
vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. Auflagenminderungen aus
Gründen von Satz 1 bleiben im Rahmen von Ziffer 16 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberücksichtigt.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen
a) Sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist, treten neue Tarife bei Preisanpassungen auch
für laufende Aufträge sofort in Kraft; dies gilt gegenüber
Nichtkaufleuten nicht bei Aufträgen, die innerhalb von vier
Monaten nach Vertragsabschluss abgewickelt werden sollen.
b) Sondervereinbarungen für amtliche Bekanntmachungen in
den Bezirksausgaben gemäß Vertragsabschluss.
c) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen, Kollektiven, Sonderveröffentlichungen oder
Anzeigenstrecken Sonderpreise und Sonderformate entsprechend den besonderen Gegebenheiten zu vereinbaren. Das
gilt auch für Anzeigen, deren Erscheinungstermin, Platzierung und endgültige Größe (aus vorgegebenen Standardformaten bis zu 600 mm) dem Verlag überlassen bleiben.
d) Aktionen im Bereich der privaten Kleinanzeigen oder Familienanzeigen im erweiterten Sinne können zu Preisen wie
Bestellschein-Zusendungen abgerechnet werden.
e) Sonderpreise für Kollektive oder Rubriken-Gemeinschaftsanzeigen können gewährt werden.
f) Für Wortanzeigen und Zeilenanzeigen können keine Belegausschnitte geliefert werden. Vollbelege werden nur nach
Vereinbarung gestellt.
g) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen des Auftraggebers nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben
erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber
bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das gleiche
gilt bei Fehlern in wiederholt erscheinenden Anzeigen, wenn
der Auftraggeber nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden
Anzeige auf den Fehler hinweist. Der Vergütungsanspruch
des Verlages bleibt unberührt.
h) Der Verlag lehnt eine Rechnungsminderung ab, wenn Platzierungsvorschriften des Auftraggebers eine einwandfreie
Druckwiedergabe der Anzeige nicht gewährleisten.
i) Hat der Verlag das Nichterscheinen oder das nicht ordnungsgemäße oder verspätete Erscheinen der Anzeige zu
vertreten, ohne dass ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, so ist ein Schadenersatz wegen entgangenen Gewinns ausgeschlossen, im
übrigen beschränkt sich ein eventueller Ersatzanspruch auf
den Betrag des Anzeigenpreises einschließlich Mehrwertsteuer.
j) Für Anzeigen, die zum Ortspreis disponiert werden, erhalten Werbungsmittler keine Provision. Lokale Empfehlungsanzeigen aus Schleswig-Holstein werden Werbungsmittlern
provisioniert, wenn sie zum Grundpreis abgerechnet werden.
Voraussetzung für eine Provisionszahlung an Werbungsmittler ist, dass die Auftragserteilung vom Werbungsmittler erfolgt und Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden.
k) Abbestellungen oder Änderungswünsche bedürfen der
schriftlichen oder fernschriftlichen Form. Bei Abbestellun-
gen können Satzkosten in Rechnung gestellt werden. Für
Fehler, die aus telefonischer Übermittlung jeder Art oder aus
undeutlicher Schrift des Auftraggebers entstanden sind, wird
nicht gehaftet.
l) Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich
der Inserent, die
Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich
auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige
bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte
Dritter beeinträchtigt werden.
m) Bei Rubrikanzeigen behält sich der Verlag die Wahl der
Schrift, Satzanordnung, Umrandung und Platzierung vor
sowie bei Wort- und Fließsatzanzeigen die Anwendung von
allgemeinverständlichen Abkürzungen. Anzeigen werden
nur in der Gesamtausgabe Rubriken zugeordnet. Anzeigen in
den Bezirksausgaben erscheinen nicht rubriziert.
n) Bei Chiffreanzeigen wahrt der Verlag grundsätzlich das
Chiffregeheimnis, es sei denn, dass dazu befugte Behörden
Auskunft verlangen. Schadenersatzansprüche wegen Verletzung des Chiffregeheimnisses, wegen Verlustes oder verzögerter Übersendung von Zuschriften auf Chiffreanzeigen sind
ausgeschlossen.
o) Dem Verlag kann einzelvertraglich als Empfangsbevollmächtigtem des Auftraggebers das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten
Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Der Verlag kann
darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der
Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung
vereinbaren.
p) Die Vertragsdaten/Auftragsdaten werden – soweit notwendig und im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes zulässig – in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch
über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.
q) Mit Erteilung des Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Preisliste, die Allgemeinen und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages an. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm
vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den
Allgemeinen oder Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des
Verlages ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn
nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht.
r) Der Verlag behält sich vor, Anzeigen außer in den gebuchten Ausgaben zusätzlich auch selbst oder durch Tochter-,
Schwester- sowie Partnerunternehmen online zu veröffentlichen. Hieraus ergeben sich keine weiteren Verpflichtungen
des Auftraggebers.
s) Der Kunde hat digital übermittelte Druckunterlagen frei
von sogenannten Computerviren, Würmern und sonstigen
Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet,
zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die jeweils dem neuesten technischen Stand zu entsprechen haben. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Schadensquellen der vorbezeichneten Art, wird
der Verlag von dieser Datei keinen Gebrauch mehr machen
und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung (insbesondere zur Vermeidung des Übergreifens der
Schadensquelle auf die EDV-Anlage des Verlages) erforderlich, löschen, ohne dass der Kunde in diesem Zusammenhang
Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Der Verlag
behält sich vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch
zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierte
Schadensquellen dem Verlag Schäden entstanden sind.
t) Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen
können nur mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof
zuverlässig verarbeitet werden. Ohne Farb-Proof sind Farbabweichungen unvermeidbar, die keinen Preisminderungsanspruch auslösen können.
u) Der Verlag sendet auf Wunsch des Kunden auf ein von
diesem zu benennendes Telefaxgerät einen Korrekturabzug
der im Verlag auf Papier ausgedruckten digital übermittelten
Druckvorlage zur Überprüfung. Scheitert die Telefaxübertragung wegen technischer Probleme, ist der Verlag zu einer
Übermittlung des Korrekturabzugs auf anderem Wege nicht
verpflichtet. Erhält der Verlag keine Fehlermeldung bis Anzeigenschluss, gilt der Korrekturabzug als vom Kunden gebilligt.
Ansprüche des Kunden auf Preisminderung, Schadensersatz
o. ä. wegen später gerügter Mängel sind ausgeschlossen.
v) Kosten für die Anfertigung bestellter Satz- und Reproduktionsarbeiten sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu
vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
w) Die Anzeigenkunden sind damit einverstanden, dass die
Frist der Versendung der Vorabankündigung (sog. Prenotification), durch welche mitgeteilt wird, dass der genannte
Rechnungsbetrag von dem angegebenen Kundenkonto abgebucht wird, kürzer als 5 Tage ist.
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