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Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Villingen-Schwenningen 15. Dezember 2015 Nr. 18 Jahrgang 2
Information für Bürger
Gedankenaustausch
Perfekte Bedingungen
Stimmgewaltig
Amt für Stadtentwicklung stellt
Rahmenplanung für ManginKasernengelände vor
Seite 5
Stadt veranstaltet erstmals
Wirtschaftsempfang in der
Neuen Tonhalle
Seite 8
Loipenverbund Ostschwarzwald präpariert auch dieses
Jahr Strecken für Langläufer
Seite 9
Landesgospelchor und 'Voices
of Joy' verbinden Glaube und
Lebensfreude im Franziskaner
Seite 11
Zähringer-Narren feiern 2017
in VS
Planungen laufen bereits / Großer Festumzug mit 2.000 Teilnehmern
Villingen-Schwenningen wird
Ende Januar 2017 das traditionsreiche Zähringer Narrentreffen ausrichten. Das Programm für die zweitägige
Veranstaltung steht schon.
Zu dem Fest am 28. und 29. Januar in gut einem Jahr erwartet
die Stadt rund 2.000 Teilnehmer
aus den elf weiteren Zähringerstädten. Neben VS gehören auch
die Schweizer Städte Bern, Burgdorf, Fribourg, Murten, Rheinfelden und Thun sowie auf deutscher Seite St. Peter, Neuenburg
am Rhein, Freiburg im Breisgau
und Weilheim an der Teck diesem historischen Bund an. Die
Wappen der zwölf Städte zieren
auch das neu gestaltete Logo
des Narrentreffens in Form des
stolzen Zähringer -Adlers (siehe
Grafik rechts).
In der jüngsten Sitzung der
Zuggesellschaft stellte Joachim
Wöhrle, Leiter des Haupt- und
Personalamts, das federführend
für die Organisation des bunten
Narrentreffens wenige Wochen
vor der traditionellen Fasnacht
verantwortlich ist, den geplanten
Programmablauf sowie das farbenfrohe Logo der Veranstaltung
vor. Diese steht unter dem Motto 'VaSnet vereint!'.
Den Höhepunkt des Treffens
stellt der große Umzug am
Sonntag, 29. Januar 2017, durch
die historische Villinger Innen-
Programm des Zähringer Narrentreffens 2017
Zähringer-Samschtig (28.01.2017)
16 Uhr:
Ausschwirren der Gastgruppen/Beginn des Festbetriebs in
der Villinger Innenstadt
18 Uhr: offizielle Eröffnung des Narrentreffens auf dem Münster-
platz
19.30 Uhr: Fackelumzug durch die Innenstadt
ab 20 Uhr: Närrisches Treiben in VS
Zähringer -Sunntig (29.01.2017)
9.30 Uhr: Ökumenischer Festgottesdienst für Narren im Münster
11 Uhr:
Empfang für Zunftmeister und Ehrengäste im Franziskaner
Kulturzentrum
11 Uhr:
Beginn des Festbetriebs in der Innenstadt/Auftritte von
Gruppen auf den Bühnen
13.30 Uhr: Großer Umzug durch die Villinger Innenstadt
stadt mit
mehr als
60 Gruppen
dar. »Hierbei
rechnen wir
mit über
20.000
Besuchern
entlang der
Umzugsstrecke«, erläuterte Wöhrle. Auch
zahlreiche Gäste
aus den Partnerstädten von VS werden
an dem närrischen
Treiben teilnehmen.
Bei den weiteren Vorbereitungen
möchte die Stadt intensiv die vielen örtlichen Vereine, insbesondere die Fasnachtszünfte, mit einbeziehen. Hierzu
fanden bereits mehrere Gespräche mit dem Vorstand der
Zuggesellschaft und den zwei
größten Schwenninger Fasnachtsvereinen statt. »Es ist geplant, dass sich während des
Narrentreffens Vereine aus Villingen-Schwenningen um unsere
Gäste aus den Zähringerstädten
kümmern.« Zudem soll es auf
dem Osianderplatz ein 'Narrendorf' geben. »So können dauerhafte und neue Kontakte zwischen den Vereinen geknüpft
werden. Dadurch entsteht ein
Netzwerk zwischen den einzelnen Gruppen«, hofft Wöhrle auf
einen nachhaltigen Effekt des
Zähringer-Treffens. Ein Teil der
Veranstaltung wird über den Verkauf von Festabzeichen mit dem
Zähringer-Adler gegenfinanziert.
Das Narrentreffen markiert
den Auftakt zu den Feierlichkeiten zum großen Stadtjubiläum
von VS. Das Oberzentrum erinnert 2017 an die urkundliche
Ersterwähnung von Villingen,
Schwenningen und der Ortschaft
Tannheim vor 1200 Jahren.
�� weitere Informationen
zaehringer-narrentreffen.org
Satten Live-Sound gibt es an diesem Samstag, 19. Dezember, bei der Metal-Night im
Schwenninger Jugendzentrum Spektrum
(Alleenstr.16). Dann rocken die drei Bands
Nebulus, Dayrot und Mindead (Foto) die
Bühne. Einlass ist um 19 Uhr, Konzertbeginn um 20 Uhr. Der Eintritt kostet fünf Euro. Nach dem Konzert steigt gegen 23 Uhr
eine Aftershow-Party im Spektrum-Keller
mit DJ FA an den Plattentellern.
Geschichtsträchtiges Spektakel für Frühaufsteher: Traditionell begrüßt das historische
Grenadiercorps in der Morgendämmerung
des 1. Januar das neue Jahr auf dem Villinger Hubenloch und erinnert damit an die
Winterbelagerung von 1633. Um 7.30 Uhr
werden die Geschütze in Stellung gebracht
und pünktlich um 8 Uhr gibt der Sergeant
das Kommando zum Abfeuern der zwölf Salutschüsse – einen Schuss für jeden Monat.
© WTVS
Es wird laut II: Neujahrsschießen auf dem Hubenloch
© Andreas Hesse Photography
Es wird laut I: Metal-Night im Jugendhaus Spektrum
Aus den Fraktionen und Gruppierungen
Stadtratsfraktion
Villingen-Schwenningen
Für die Gartenschule in Schwenningen hatten wir vorletzte Woche am 3. Dezember im Gemeinderat eine wichtige Zukunftsentscheidung getroffen.
Grundsätzlich war sich der gesamte Gemeinderat einig. Die
Gartenschule muss räumlich erweitert werden. Es standen jedoch unterschiedliche Möglichkeiten zur Auswahl: Sanierung
des alten Feuerwehrhauses oder
ein Neubau. Klar, dass man bei
zwei Möglichkeiten unterschiedlicher Auffassung sein kann.
Schon im Jahr 2007 bei der
Beratung der räumlichen Erweiterung der Gartenschule hat Herr
Bernd Hezel im Technischen Ausschuss die Herren Oberbürgermeister und Bürgermeister gebeten, sie sollen Überlegungen
zur Nutzung des alten Feuerwehrhauses in Schwenningen
anstellen.
Im Jahr 2010 legte die Verwaltung eine Neubaukostenschätzung mit 1,8 Mio. Euro vor. Zu
diesem Zeitpunkt wurde auch
der Projektbeschluss für den
Neubau gefasst. Die Verwaltung
wurde beauftragt, die Ausführungs- und Genehmigungsplanung in die Wege zu leiten. Der
Gemeinderatsbeschluss wurde
jedoch nicht umgesetzt. Da fragt
man sich: Warum wurde er nicht
umgesetzt? Sicher, zum einen
fehlte es in dieser Zeit an den finanziellen Möglichkeiten und
zum anderen hatte die Verwaltung die Sanierung der alten Feuerwehrwache im Kopf.
Am 4. Dezember 2013 kam erneut die Vorlage Gartenschule in
den Gemeinderat. Der Auftrag
lautete: Die Prüfung einer Planungsvariante der Gartenschule
als Ganztagsschule als räumliche
Erweiterung in der Alten Feuerwache. In der damaligen Sitzung
hatte Frau Breuning diese einseitige Nutzungsmöglichkeit der alten Feuerwache für die CDUFraktion kritisiert.
Leider wurden dem Gemeinderat nicht alle notwendigen Informationen für eine ganzheitliche Entscheidung zur Verfügung
gestellt. Durch akribisches Nachfragen und Bohren hat unser
Fraktionsmitglied Dirk Sautter
sich zum Ansprechpartner bei
der Gartenschule herauskristal-
lisiert. Er hat die Informationen
für den Hauskauf in der Sturmbühlstraße und das Interesse
von Investoren selber zusammentragen müssen.
Am 20. November 2014 bekam der Technische Ausschuss
die erste Kostenschätzung der
Sanierung der alten Feuerwache
mit 2,77 Mio. Euro zur Kenntnis.
Letzte Woche nun sollten wir
der Sanierung Feuerwehrhaus
mit 3,83 Mio. Euro zustimmen.
Investoren wollte man an dieser
Stelle nicht. Eine mögliche Belebung durch eine Einzelhandelsnutzung des alten Feuerwehrhauses sah man als zu hohes
Risiko. Im Zusammenhang mit
der Sanierung des Marktplatzes
hätten wir eine Belebung sehr
wohl gesehen. Bleibt abzuwarten, wie sich die Baukosten entwickeln. Wir werden das weiterhin kritisch beobachten.
Gerne hätte die CDU Fraktion
einen kostensicheren, bedarfsgerechten Neubau für die Gartenschule realisiert. Vor allem
verdeutlicht uns dieses Beispiel
auch, wir sollten uns vermehrt
um einen offenen, freundlichen
und fairen Umgang mit Investoren in der Stadt kümmern.
Dietmar Wildi, CDU-Fraktion
'Alle Jahre wieder' sind die Diskussionen über den Haushalt angesagt. Von der Verwaltung sind
die Richtlinien festgezurrt, Korrekturen vom Gemeinderat sind
kaum noch möglich.
Einer der ältesten Kindergärten des Landes, die Wilhelmspflege, steht seit Jahren auf der
Agenda, jetzt geht wohl fast
nichts. Wegen Schimmelpilzbefall sind Luftreinigungsgeräte
eingesetzt, der Brandschutz ließ
das 2. Stockwerk verbarrikadieren. Wieder einmal steht er auf
der Dringlichkeitsliste im Jugendhilfeausschuss ganz oben,
und kurz danach der Kindergarten St. Elisabeth im kinderreichen Wohngebiet Sauerwasen,
wo die Kath. Kirchengemeinde
seit Jahren einen Ersatz plant.
Die dringliche Notwendigkeit ist
bei der Verwaltungsspitze bekannt, doch der OB musste bedauern, dass weder für den
Haushaltsplan 2016, noch für die
Finanzplanung der nächsten Jah-
re Mittel eingestellt sind.
Eine weitere Kita macht dem
Jugendhilfeausschuss große
Sorgen, die Kita am Klinikum.
Erst 2013 erbaut, platzt sie jetzt
schon aus allen Nähten, Wartelisten liegen vor. Der Bewegungsraum – eigentlich dringend notwendig für die Kleinen – wurde
nun für eine 5. Gruppe benötigt. Eine geplante 6. Gruppe soll
nun an eine andere Kita ausgegliedert werden, dabei ist die klinikeigene Kita ein wesentliches
Argument bei der Personalgewinnung. Bei der Planung der Kita sah man diese Probleme und
dachte auch schon über einen
möglichen Erweiterungsbau
nach. Jetzt will die Klinikleitung
laut Aufsichtsratsvorsitzendem
Dr. Kubon nichts mehr davon
wissen.
Am Ende der Ausschusssitzung stellte der OB eine deutliche Erhöhung der Kindergartengebühren in Aussicht. Zugegebenermaßen sind die Gebühren in
Villingen-Schwenningen bis jetzt
im Vergleich zum Umfeld moderat, aber es gibt selbst im 'Ländle' Gemeinden, die Gebührenfreiheit anbieten. Darüber hinaus
sind unsere Familien genügend
belastet. Um mit einem weiteren Weihnachtslied zu enden
kann man da nur sagen:
'Ihr Kinderlein kommet'.
Dr. K.-H. Lichte
Für die Freie Wähler Fraktion
18/2015
Für nächstes Jahr und wohl
auch in der Folgezeit gilt es, genau hinzuschauen und aufzupassen, damit das Heimat- und Uhrenmuseum am Muslenplatz im
Stadtbezirk Schwenningen nicht
endgültig geschlossen wird.
Schwenningen hat eine stark gewachsene Tradition, die es zu erhalten gilt, gerade auch in einem
zukünftigen Stadtmuseum, das
sich auch der Industrie- und Migrationsgeschichte öffnet.
Eine wichtige Zukunftsaufgabe
ist die Entwicklung eines Konzeptes für die Stadtentwicklung,
das uns für die nächsten zehn
Jahre die Marschrichtung vorgibt. Für das kommende und die
nächsten Jahre gilt es, die Muslen-Sanierung fortzuführen und
mit der Marktplatz-Sanierung zu
beginnen.
Foto: SPD-Fraktion
Seite 2
Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Gemeinderat wünschen
Ihnen zum Weihnachtsfest alles Gute und für das Jahr 2016
Gesundheit und viel Glück!
Villingen-Schwenningen
Liebe Mitbürger/innen,
ein sitzungsreiches und manchmal stressiges Jahr liegt hinter
uns, und im Rückblick zeigt sich
einiges, was wir bewegen und
durchsetzen konnten: Stadtteilhalle Schwenningen, Villinger Innenstadt, Gymnasium am Deutenberg. Zuletzt den Projektbeschluss zum Umbau des ehemaligen Feuerwehr-Gerätehauses
im Stadtbezirk Schwenningen
für die Ausweitung der Gartenschule zur Gesamtschule. Nicht
gelungen ist bisher die Verwertung des alten Tonhallengeländes
im Stadtbezirk Villingen. Hier
spielt zweifellos auch das sich
seit Jahren verändernde und
vom Online-Handel stark beeinflusste Konsumverhalten unserer Bevölkerung eine Rolle.
Bei einigen städtebaulichen Planungen in den vergangenen Jahren wurde seitens der Stadtverwaltung eine Bürgerbeteiligung
durchgeführt. Im einzelnen bei
der Gestaltung der Färberstraße
in Villingen, des Marktplatzes
und der Fußgängerzone in
Schwenningen sowie bei der Erweiterung der Gartenschule.
Unsere Fraktion freut sich über
die Bürgerinnen und Bürger welche sich engagieren, sehen jedoch auch ein gewisses Frustpotential, wenn der Gemeinderat
anschließend in veränderter
Form entscheidet. Der Gemeinderat entscheidet nicht nur darüber, was wünschenswert ist,
sondern auch darüber, was wirtschaftlich machbar ist. Die grundsätzliche Vorgehensweise des
Gemeinderats ist es, einmal im
Die Beiträge werden inhaltlich von den gemeinderätlichen Fraktionen und Gruppierungen verantwortet.
Aktuelles
18/2015
Jahr während der Haushaltsberatung die anstehenden Aufgaben zu priorisieren und diese zu
budgetieren.
Zukünftig wünschen wir uns,
dass diese Prioritätenliste und
das verfügbare Budget in einer
jährlich stattfindenden Bürgerversammlung jeweils pro Stadtteil zur Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern steht.
Dafür werden wir uns einsetzen.
Wirtschaften länger geöffnet!
Der Gemeinderat hat mit den
Stimmen der Freien Demokraten
eine spürbare Lockerung der
Sperrzeit in VS beschlossen. Mit
der Entscheidung beginnt die
Sperrzeit nun unter der Woche
um 3 Uhr, an Wochenenden um
5 Uhr. Für unsere Fraktion war
dieser Schritt überfällig, da wir
bei uns im Landesvergleich eine
bisher strenge Auslegung hatten. Eine hohe Lebensqualität
und die Möglichkeit, gemeinsam
auch mal etwas länger zusammenzusitzen, ist nicht nur für unsere Bürger wichtig, sondern
auch eine entscheidende Frage
für Berufseinsteiger und Fachkräfte, die überlegen, zu uns
nach Villingen-Schwenningen zu
ziehen! �� facebook.de/fdpvs
�� fdp-vs.de �� #vs2020
Am30.09.2015lebten291Personen
mitabgelehntemAsylantraginVS.
DiesePersonensind'vollziehbarausreisepflichtig'.Stand17.06.15wurdendiesesJahr4Personenabgeschoben.287erhaltenalsounberechtigtWohnraumundSozialhilfe.
DEUTSCHE LIGA
FÜR VOLK
UND
HEIMAT (DLVH)
Weihnachten – für uns Deutsche das wichtigste Fest des
Jahres, an dem die Familien zusammenkommen. Allen ein frohes Weihnachtsfest, Gesundheit,
Glück und Erfolg im neuen Jahr.
Gott schütze unser Vaterland!
Info: �� j-schuetzinger.de
Seite 3
Stadt investiert stärker in Bildung
OB Kubon bringt Haushalt ein / 35 Millionen Euro für Hoch- und Tiefbauprojekte
Am vergangenen Mittwoch
präsentierte Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon dem Gemeinderat den Haushaltsplanentwurf 2016. Das Zahlenwerk
hat ein Gesamtvolumen von
285 Millionen Euro.
Die Eckdaten des Etats: Bei
den Grund- und Gewerbesteuereinnahmen rechnet die Stadt
im kommenden Jahr mit Einnahmen von 61,4 Millionen Euro. Die Schlüsselzuweisungen
des Landes spülen etwa 48,2
Millionen in den Stadtsäckel,
der Gemeindeanteil an der Einkommens- und Umsatzsteuer
beträgt 42,5 Millionen.
Im Vermögenshaushalt sind
Ausgaben in Höhe von 41,6 Millionen geplant und damit knapp
11 Millionen mehr als 2015. Den
Löwenanteil, rund 35 Millionen,
investiert die Stadt in Hoch- und
Tiefbaumaßnahmen. Größter
Posten ist hierbei eine Rate zur
Generalsanierung des Deutenberg-Gymnasiums (6 Millionen).
Weitere Großprojekte im kommenden Jahr sind, neben diversen Straßensanierungen, die
neue Schwenninger Stadtteilhalle (2,4 Millionen), die weitere
Umgestaltung der Fußgängerzone im Neckarstadtteil (1,8 Millionen), der Bau eines neuen Obdachlosenheims (1,2 Millionen),
und der Umbau der Haslachschule zur Ganztagsgrundschule
(1,1 Millionen). »Gerade die Investitionen im Bildungsbereich
mit über zwölf Millionen Euro
bringen einen nachhaltigen
Schub in die Stadtentwicklung«,
ist Kubon überzeugt.
Für zusätzliches Personal, das
vor allem für den Ausbau der
Kinderbetreuung, die Flüchtlingsarbeit und weitere Aufgaben
im Schulbereich benötigt wird,
muss die Stadt 3,6 Millionen
mehr als im Vorjahr aufwenden,
die Personalkosten steigen auf
insgesamt 58,3 Millionen an.
Die Investitionen in öffentliche
Infrastruktur und den Bereich Bildung wirken sich auch auf den
Schuldenstand aus. Nach Jahren
der Konsolidierung – in der letzten Dekade baute die Stadt ihre
Verbindlichkeiten von fast 60 auf
37,3 Millionen ab – prognostiziert
der Entwurf für 2016 eine Nettokreditaufnahme von 1,5 Millionen. Dennoch liegt VS damit bei
der Pro-Kopf-Verschuldung noch
deutlich unter dem Landesdurchschnitt. Der Gemeinderat beginnt
im neuen Jahr mit den Etatberatungen. Der Haushalt soll am 28.
Januar verabschiedet werden.
�� weitere Informationen
villingen-schwenningen.de
In gut zwei Wochen beginnt das neue Jahr. Das Fernsehen ist voll von Rückblicken und versucht
dabei, so etwas wie einen roten Faden über das Jahr hinweg zu zeichnen. Wie sieht dieser
Rückblick für Villingen-Schwenningen aus? Gab es diesen roten Faden? Natürlich, auch bei uns
gibt es ein Gesamtkonzept, das sich aus vielen Puzzleteilen zusammensetzt, die gemeinsam
und richtig verknüpft ein sinnvolles Gesamtbild ergeben. Im nächsten Jahr werden wir es durch
das integrierte Stadtentwicklungskonzept noch genauer ausformulieren. Da gehört die nachhaltige Schulplanung ebenso dazu, wie die Erschließung des Gewerbegebietes Salzgrube oder die
Planung eines sozialverträglichen Wohnungsbaus im Mangin-Gelände. Dann kann man auch auf
Unvorhergesehenes, wie etwa den Zuzug der vielen Flüchtlinge, angemessen reagieren. Immer
geht es darum, jederzeit den unterschiedlichsten Bedürfnissen aller Menschen in unserer Stadt
möglichst so gerecht zu werden, dass sie Perspektiven für die eigene Zukunft erkennen. In vielen Einzelprojekten, die wir auch 2015 auf den Weg gebracht haben, wird das mit Leben erfüllt.
Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten, einen guten Rutsch und lade Sie herzlich für Sonntag,
10. Januar, um 17 Uhr zum Neujahrsempfang ins Theater am Ring ein. Ich freue mich, wenn wir
dort über den roten Faden für 2016 ins Gespräch kommen.
Dr. Rupert Kubon
Oberbürgermeister
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Aus dem Gemeinderat
18/2015
Kurz notiert
Rat will Erweiterung statt Neubau
Keine Taubenhäuser
Gartenschule kann Feuerwache für Ganztagsbetrieb nutzen / Absage an Investor
Mehrheitlich lehnte der Rat
den Bau von Taubenhäusern
in VS ab. Diese hatten die
Freien Wähler beantragt, um
die Population der Vögel besser kontrollieren zu können.
Mit 25 zu 13 Stimmen votierten die Stadträte mehrheitlich
für die Erweiterung der Gartenschule in der benachbarten
alten Feuerwache.
Abwassergebühren
steigen nicht
Auch im kommenden Jahr
bleiben die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser
(2,01 €/m³), Niederschlagswasser (0,30 €/m³) und die
Gebühr für Schlamm aus
Kleinkläranlagen (50,25 €/m³)
unverändert.
Stadtbibliothek als
Besuchermagnet
Kann die Stadtbibliothek das
Einkaufszentrum Rössle mit
Leben erfüllen? Ein Investor
hatte für das seit Jahren leerstehende Gebäude, das sich
im Besitz der Berlinovo-Gesellschaft befindet, eine Verlagerung der benachbarten
Stadtbibliothek ins Spiel gebracht. Mit knapper Mehrheit
von 15 zu 14 Stimmen erteilte der Rat der Verwaltung nun
das Mandat, bei zukünftigen
Gesprächen mit möglichen Investoren auch über diese Variante zu verhandeln.
Voraussichtlich im Mai 2018 können die Schüler die neuen Räume beziehen. Die Gesamtkosten für die Erweiterung liegen
bei 3,8 Millionen Euro. In der
letzten regulären Sitzung in diesem Jahr machte der Rat mit
dem Projektbeschluss den Weg
für die Lösung frei, die auch die
Schulleitung, Lehrer und Eltern
der Schüler gegenüber einem
Neubau favorisiert hatten. In der
Feuerwache sollen neben der
Mensa auch eine Lernwerkstatt,
Bastel- und Spielräume sowie
ein Lesezimmer entstehen.
Der Entscheidung vorausgegangen war eine neunzigminütige Debatte darüber, ob die Feuerwache besser von der Schule
oder einem privaten Investor genutzt werden solle. »Der Neubau ist bedarfsgerechter und
kostensicherer zu realisieren«,
argumentierte Dietmar Wildi
(CDU). »Gerne überlassen wir
das Feuerwehrgebäude einem
privaten Investor.« Kritik an einer
fehlenden Entscheidungsgrundlage für die Ratsmitglieder äußerte Andreas Flöß (FW): »Die
Verwaltung hat es zu keinem
Für den Ganztagsbetrieb benötigt die Gartenschule neue Räumlichkeiten. Platz
hierfür bietet die alte Feuerwache, die nun ab September 2016 umgebaut wird.
Zeitpunkt ernsthaft erwogen,
dem Gemeinderat eine Alternative für einen Neubau aufzuzeigen, wie es jedoch für eine
ordentliche Abwägung nötig wäre«, monierte er. Anders sah es
Edgar Schurr: »Die Belange der
Gartenschule dürfen nicht durch
zeitliche Verzögerungen belastet
werden«, betonte der SPD-Fraktionsvorsitzende. Er bewertete
die Erweiterung der Schule als
einen »echten Qualitätsgewinn«,
zudem sehe er in der kommerziellen Nutzung des Feuerwehrgebäudes keinen »Frequenzbringer« für den Marktplatz. Diese
Meinung teilte auch Hans-Joachim von Mirbach (GRÜNE):
»Man hat den Eindruck, dass
es hier eine Phalanx gäbe, die
glaubt, alle Einzelhandelsprobleme in Schwenningen mit der alten Feuerwache zu lösen. Dem
wird nicht so sein«, äußerte er
Zweifel an dem Geschäfts-Konzept eines privaten Investors –
dieser hätte in der Feuerwache
gerne eine Markthalle eröffnet.
Ein schlüssiges Konzept des Investors vermisste auch Frank
Bonath (FDP), kritisierte aber
gleichzeitig die Stadtverwaltung:
»Wir müssten eigentlich allen Investoren den roten Teppich ausrollen«, forderte er einen Bewusstseinwandel zur Stärkung
des Wirtschaftsstandortes VS.
Kneipen dürfen
länger öffnen
Abschnittsweise Neues Zuhause
für Obdachlose
geht es voran
Wohnmobile
nicht erwünscht
Ende einer jahrelangen Debatte:
Einstimmig und ohne Aussprache votierte der Gemeinderat
für eine Verkürzung der Sperrzeit. Damit passt das Oberzentrum seine bisherige Regelung
an die liberalere Landesverordnung an. Im gesamten Stadtgebiet beginnt die allgemeine
Sperrzeit nun zwei Stunden später, nämlich erst um 3 Uhr. In der
Nacht von Samstag auf Sonntag
dürfen Kneipen und Discos bis 5
Uhr öffnen (siehe S. 21). Gastronomen und Studierende hatten
zuletzt erneut auf eine Lockerung der bestehenden Regelung
gedrängt, die SPD-Fraktion hatte im Juli einen entsprechenden
Antrag in den Rat eingebracht.
Auch die Verwaltung hatte eine
Anpassung empfohlen.
Kritik an der Sanierung der Villinger Stadtmauer äußerte Stadtrat Dr. Wolfgang Berweck (FW):
»Wir können nicht zusehen, wie
die Stadtmauer zunehmend zerfällt«, kritisierte er die abschnittsweise Instandsetzung des mittelalterlichen Bauwerks. Hier
hätte die Stadt andere Prioritäten
setzten müssen, um schneller
voranzukommen. »Wir können
die Stadtmauer bei entsprechender Mittelbewilligung auch
komplett sanieren, aber die abschnittsweise Sanierung war damals Konsens im Gemeinderat«,
verteidigte Erster Bürgermeister Detlev Bührer das Vorgehen.
Der nächste Abschnitt südöstlich
des Oberen Tors wird im Frühjahr 2016 saniert, hierfür stehen
150.000 Euro bereit.
Die Suche nach einem Stellplatz
für Wohnmobile geht weiter.
Nach Protesten aus der Bürgerschaft gegen den Standort 'Konradswiese' nahe der Villinger
Südstadt setzte OB Kubon das
Thema von der Tagesordnung ab.
Auch im Münsterzentrum hatten
zahlreiche Bürger Kritik an der
Standortauswahl geübt (Foto).
Die Stadt benötigt dringend einen Ersatz für das Obdachlosenheim in der Schwenninger
Turnerstraße. Ende September
hatte die Verwaltung einen neuen Suchlauf gestartet, nachdem
der Neubau weder in der Klippeneck- noch in der Salinenstraße aufgrund des Widerstands in
der Nachbarschaft zu verwirklichen war. Nun scheint eine Lösung in Sicht: Ein Grundstück der
Stadtwerke im Steinkreuzweg
entspräche den Anforderungen
(u.a. Fläche, ÖPNV-Anbindung,
Nähe zur Innenstadt, gute Einkaufsmöglichkeiten). Hier könnte
die Stadt den Neubau dank bestehendem Planungsrecht auch
kurzfristig realisieren. Den Projektbeschluss soll das Gremium
nun im Frühjahr 2016 fassen.
Aktuelles
18/2015
Seite 5
Was wird aus der ehemaligen Mangin-Kaserne?
Amt für Stadtentwicklung stellt Rahmenplanung vor und präsentiert Ergebnisse vom Tag der offenen Tür
Für die ehemalige französische
Kaserne Mangin entwickelt das
Amt für Stadtentwicklung (STE)
mit dem Stuttgarter Büro Pesch+
Partner eine städtebauliche Perspektive. Bereits am 13. Juni hatten die Bürgerinnen und Bürger
die Möglichkeit, im Rahmen eines Tags der offenen Tür (Foto),
das Kasernengelände und seine
Gebäude zu besichtigen, die
Nutzungsüberlegungen zu diskutieren und eigene Ideen zur Entwicklung einzubringen. Mehr als
1.000 Besucher nutzten diese
Gelegenheit zum offenen Dialog.
Die ausgewerteten Ergebnisse
dieser Bürgerbeteiligung sind in
die Überarbeitung der Rahmenplanung eingeflossen. Bei einem
Fotos: Michael Kienzler (2)
Bürgermeinung gefragt: Die
städtebaulichen Perspektiven
des Mangin-Geländes und
Ideen der Bürger wurden nach
dem Tag der offenen Tür im Juni dieses Jahres weiter konkretisiert. Die Ergebnisse
werden nun am Montag, 18.
Januar, vorgestellt.
Infoabend präsentiert das STE
die vorangetriebene Planung.
Dabei berichten die Experten
auch über aktuelle städtische
Entwicklungen, die in Verbindung
mit der Konversion des ManginAreals stehen. Die Flüchtlingsunterbringung, preiswerter Wohnraum oder die Standortsuche für
die städtische Verwaltung sind
aktuelle Themen.
Die Infoveranstaltung findet
am Montag, 18. Januar 2016,
von 17.30 bis 19.30 Uhr im Foyer
des Franziskanermuseums (Rietgasse 2, Stadtbezirk Villingen)
statt. Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon, Bürgermeister Det-
lev Bührer, Vertreter des Amtes
für Stadtentwicklung und des
Planungsbüros Pesch+Partner
sowie des 'Bündnisses Für Faires Wohnen' stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.
�� weitere Informationen
villingen-schwenningen.de
Einladung zum Neujahrsempfang »Die meisten wollen helfen«
Ansprache von OB Dr. Kubon / Bürger herzlich eingeladen
Bürgertelefon für Flüchtlingsfragen wird gut angenommen
Die Stadt Villingen-Schwenningen lädt ihre Bürgerinnen und
Bürger für Sonntag, 10. Januar,
17 Uhr, herzlich zum traditionellen Neujahrsempfang des Oberbürgermeisters ins Theater am
Ring (Romäusring 1, Stadtbezirk
Villingen) ein.
Oberbürgermeister Dr. Rupert
Kubon (Foto) wird in seiner Rede
unter anderem den aktuellen Zuzug der Flüchtlinge, deren Unterbringung und anschließende Integration beleuchten. Dabei be-
Seit Ende Oktober bietet die
Stadt den Bürgern mit einer Service-Hotline unter der Nummer
82-8700 eine zentrale Anlaufstelle zu Fragen rund um das Thema
Flüchtlinge. Nach der sechswöchigen Startphase fällt das vorläufige Fazit des zuständigen
Amtes für Familie, Jugend und
Soziales (FJS) positiv aus. Bisher
konnten die Mitarbeiter der Verwaltung rund 200 Anliegen aus
der Bürgerschaft entgegennehmen. Hinzu kommen mehr als 30
Anfragen per E-Mail.
»Die meisten wollen helfen«,
kann Sabine Braun vom FJS berichten. »Rund 65 Prozent der
Anrufer möchten sich informieren, etwa wo sie Kleiderspenden
abgeben oder wie sie sich ehrenamtlich engagieren können«, so
Braun. »Natürlich gibt es auch
vereinzelt Beschwerden«.
Vom 21. Dezember bis 8. Januar werden Anfragen nur per
E-Mail unter fluechtlingsbeauftragte@villingen-schwenningen.
de entgegen genommen, das
Service-Telefon ist in dieser Zeit
nicht besetzt.
schäftigt er sich mit der Frage,
wie Gemeinderat, Verwaltung
und die Bürgerinnen und Bürger
der Stadt gemeinsam konstruktive Lösungen erarbeiten können.
Eine weitere Herausforderung
im Jahr 2016 wird die Weiterentwicklung der Infrastruktur und
der Verkehrswege sein. Gerade
auch für die Unternehmen ist
beispielsweise eine gute Anbindung an die B523 ein wichtiges Anliegen. Auch die Fortführung der Innenstadtsanierung im
Stadtbezirk Schwenningen und
die Erschließung des neuen Gewerbegebiets Salzgrube stehen
2016 auf der Agenda.
Die Weiterentwicklung des Bildungswesen beschreibt eine
dritte große Aufgabe für die
Stadt. Über zwölf Millionen Euro
werden allein im kommenden
Jahr in die Entwicklung der
Schullandschaft investiert.
Nach der Ansprache sind alle
Gäste herzlich zu einem Sektempfang eingeladen. Für die musikalische Unterhaltung sorgt die
'Jazz ConneXion' unter der Leitung von Stefan Merkl.
Sachspenden können in Schwenningen hier abgegeben werden:
DRK Kleiderkammer (Alleenstraße 3), Mo u. Mi, 16-17.30 Uhr.
Benötigt werden warme Kleidung für Männer (Gr. S u. M),
Decken und Schuhe. Der ProKids-Treff im Jugendhaus Spektrum (Alleenstraße 16) nimmt Mo,
Mi u. Fr von 15-18 Uhr KinderKleider und -zubehör entgegen.
In der BEA Messegelände (Tor
4) werden Winterkleidung für
Männer und Kinder sowie Schuhe benötigt. In Villingen werden
in der DRK Kleiderkammer (Freiburger Straße 30), geöffnet Mi
17-19 Uhr, warme Winterkleidung
und Schuhe für Frauen, Jugendliche und Kinder gesucht. Für die
BEA werden warme Winterkleidung für Männer, Frauen und
Kinder (außer Babykleidung) und
Herrenschuhe in der Französischen Schule, Di u. Do ab 13.30
Uhr, entgegen genommen.
Über Weihnachten und Neujahr
sind die Einrichtungen nicht oder
nur eingeschränkt erreichbar. Ab
Montag, 11. Januar, gelten die regulären Öffnungszeiten.
Aktuelles
Seite 6
Engagement wird belohnt
Joseph-Haberer-Preis 2016: Wettbewerb für Schülerinnen und Schüler in VS
wusster Abkehr
vom Nationalsozialismus Wege
zur Toleranz und
Demokratie in
unserer Gesellschaft heute aufzeigen. Die Bearbeitung all dieser
Themen leistet
einen grundlegenden und unverzichtbaren
Beitrag zum bewussten Umgang mit der Geschichte und zur
Demokratieerziehung. Sie ist
Engagement für
Demokratie und
Toleranz. Die Themen, die für eine Bearbeitung in Frage kommen, sind frei wählbar, sie sollen
jedoch Bezug nehmen zu Gegebenheiten, die mit der Stadt VS
und der Region zu tun haben.
Die drei besten Beiträge werden
mit Geldpreisen von insgesamt
600 Euro bedacht.
In diesem Jahr
wurden zwei erste Preise an die
Schülerinnen und
Schüler der Literaturwerkstatt des
Gymnasiums am
Hoptbühl, und an
die Theater-AG des
Gymnasiums am
Romäusring vergeben (links). Bei
der Preisverleihung stellten sie
kurze Auszüge aus
dem Werk 'Stille Helden unserer
Heimat. Für Menschenrechte-gegen die NS-Diktatur' und einige
Szenen aus dem
Theaterstück 'Der
letzte Ritter' vor.
Die Stadt VS schreibt auch für
2016 wieder den Joseph-Haberer-Preis aus. Beiträge und
Projekte von Schülern rund
um die Themen Demokratie
und Toleranz werden damit
ausgezeichnet.
An dem Wettbewerb können
Schülerinnen und Schüler im Alter von 14 bis 20 Jahren teilnehmen, die eine Schule in VS besuchen. Die Arbeiten können von
Einzelpersonen oder Schulklas-
sen bzw. Gruppen verfasst werden. Die Stadt möchte interessierte Jugendliche ermutigen,
an die Leiden der Opfer der Verfolgung während des Nationalsozialismus und an den Widerstand gegen das NS-Regime
zu erinnern und sich damit auseinanderzusetzen. Im Kontrast
zum dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte gilt es, Beispiele für geschichtliche Ereignisse und Personen zu finden
und zu untersuchen, die in be-
�� weitere Informationen
Teilnahmebedingungen auf der
städtischen Homepage unter
villingen-schwenningen.de
18/2015
Kurz notiert
Feiern und Tagen im
Abt-Gaisser-Haus
Der Spitalfonds Villingen hat
einen Videoclip über das AbtGaisser-Haus fertigen lassen.
Dieser informiert über das beeindruckende Innenleben des
in den Jahren 1233/34 erbauten Gebäudes. Die attraktiven und mietbaren Räumlichkeiten mit modernster
Medientechnik und voll ausgestatteter Küche werden auf
eindrucksvolle Weise gezeigt.
Das Abt-Gaisser-Haus steht
allen, die hier Geburtstag,
Hochzeit, Taufe oder Jubiläen
feiern, oder eine Tagung sowie Vorträge, Ausstellungen
oder eine Vernissage durchführen wollen, zur Verfügung.
Im Jahr 2010 wurde der ursprüngliche Pflegehof, eines der ältesten Gebäude der
Stadt VS, renoviert. Seitdem
sind neben dem Spitalfonds
Villingen verschiedene soziale
Einrichtungen untergebracht.
�� weitere Informationen
das Video über das Abt-Gaisser-Haus ist auf der Homepage des Spitalfonds unter
spitalfonds-villingen.de oder
auf youtube.com zu finden.
'Bickentor' des Rätsels Lösung
Dreifache Gewinnchance zu Weihnachten / Tolle Preise winken
Stadttore verleihen der Altstadt ein ganz besonderes Flair
RÄTSEL-
Auch das letzte Amtsblatträtsel
2015 dreht sich um das schönste Fest im Jahr: Weihnachten.
Schon seit Wochen erleuchten
zahlreiche Weihnachtsbäume die
Innenstädte von VS und erfreuen Einheimische und Gäste.
Wieviele Christbäume
wurden von der Stadt
in diesem Jahr aufgestellt? Kleiner Tipp:
?
??
Die Lösung finden
ECKE
Sie in einem Bei-
trag in dieser Amtsblatt-Ausgabe.
Wenn Sie die richtige Antwort wissen,
senden Sie diese bis
spätestens Sonntag,
20. Dezember, per EMail an [email protected]. Nennen Sie
darin die Lösung, Ihren Namen mit vollFoto: WTVS
ständiger Anschrift
sowie ggf. Ihren Wunschgewinn.
Als Preise winken je ein Gutschein für zwei Personen für eine frei wählbare Veranstaltung
im 'Theater im Capitol', im 'Theater am Ring' und für eines der
Meisterkonzerte 'Großer Zyklus'.
Lösung und Gewinner veröffentlichen wir in der nächsten Amtsblatt-Ausgabe am 26. Januar.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Wir wünschen allen
Rätselfreunden viel Glück!
Unser letztes Bilderrätsel zeigte eine der zahlreichen Villinger
Sehenswürdigkeiten im 'Weihnachtsoutfit'. Doch auch ohne
den stimmungsvollen Lichterschmuck ist die Altstadt eine
wahre Augenweide, denn sie
präsentiert die Epoche des Mittelalters sehr anschaulich. So
sind beispielsweise drei der ursprünglich vier Stadttore des inneren Mauerrings noch erhalten.
Da sich diese Tore fast zum verwechseln ähnlich sehen, bieten
die unterschiedlich farbig hinterlegten Toruhren eine kleine
Orientierungshilfe.
Das Bickentor, erbaut im Jahre
1260 und damit einer der ersten
Tortürme der Stadt, hat ein rotes Zifferblatt und ist das östliche
Stadttor. Direkt an das Tor ist das
Bickenkloster angebaut, welches
im Sommer 2015 nach vielen
hundert Jahren Villinger Klostergeschichte seine Pforte schloss.
Foto: WTVS
Christbäume schmücken Stadt
Arnold Emminger erkannte das
Bickentor auf unserem Foto, und
wusste damit die richtige Antwort auf die Quizfrage in der
letzten Amtsblatt-Ausgabe.
Er darf sich über eine tolle VSTasse freuen. Das kleine Päckchen wird in den nächsten Tagen
versandt.
Herzlichen Glückwunsch!
18/2015
Aktuelles
Seite 7
Kein Feuerwerk in der Innenstadt
Eine echt gute
Alternative
Bürgeramt weist auf Abbrennverbot hin / Bußgeld bis 50.000 Euro droht
In der Innenstadt der beiden großen Stadtbezirke dürfen keine Feuerwerkskörper
der Kategorie 2 abgebrannt
werden.
Dies betrifft in
Villingen den Bereich innerhalb der
historischen
Stadtmauer und
die gesamte Fahrbahn des Innenrings. In Schwenningen gilt das Verbot für das
Quartier 'Ob dem Brückle', also
das von der Bürkstraße, Berthavon-Suttner-Straße, Jägerstraße
und Oberdorfstraße eingerahmte Areal (hier auch die Gebäude auf der rechten Fahrbahnseite einschließlich Gehwege). Das
Verbot gilt auch für Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe
von Kirchen, Krankenhäusern,
Kinder- und Altersheimen sowie
Reet- und Fachwerkhäusern.
Von Dienstag, 29., bis Donnerstag, 31. Dezember, dürfen
wieder 'pyrotechnische Gegenstände' (Feuerwerkskörper) der
Kategorie 2 verkauft werden.
Hierbei handelt es sich um typische Silvesterartikel, wie zum
Beispiel Kleinfeuerwerke, Raketen, Chinaböller, Knallfrösche,
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m
co
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Viele Menschen begrüßen das
neue Jahr an Silvester mit Raketen und Böllern. Aber nicht
überall dürfen diese in VS gezündet werden.
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Kanonenschläge,
Schwärmer,
Feuertöpfe und
ähnliche explosive
Produkte.
Wie es der Gesetzgeber
vorsieht, dürfen diese Gegenstände ohne behördliche Erlaubnis das ganze Jahr hinweg nicht
abgebrannt werden. Eine gesetzliche Ausnahmeregelung besteht lediglich für Silvester und
Neujahr. An diesen Tagen dürfen
Personen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, solche
Feuerwerkskörper verwenden.
Verheerender Brand im
Münsterzentrum
Nachdem es in der Villinger
Innenstadt beim Jahreswechsel
2008/2009 wegen einer fehlgeleiteten Silvesterrakete zu einem
verheerenden Großbrand mit einem Sachschaden von mehreren
Millionen Euro gekommen war,
hat die Stadt VS in Abstimmung
mit dem Gemeinderat beschlossen, in Gebieten mit besonders
brandgefährdeten Gebäuden
auch für den 31. Dezember und
1. Januar ein Abbrennverbot zu
erlassen. In der Villinger Innenstadt sowie im Bereich 'Ob dem
Brückle' im Stadtbezirk Schwenningen, ist es über das gesetzliche Abbrennverbot hinaus auch
dauerhaft am 31. Dezember und
am 1. Januar untersagt, Pyrotechnik abzubrennen.
Ziel dieser Maßnahme ist es,
einen ähnlichen Schadensfall
künftig zu vermeiden und hierdurch die in beiden Bereichen
vorhandene, historisch wertvolle
Bausubstanz zu erhalten sowie
die in den Gebäuden wohnenden Menschen zu schützen.
Das Bürgeramt appelliert an
alle Silvester-Feiernden, sich
auch im eigenen Interesse an
die geltende Regelung zu halten und in den betroffenen Gebieten keine Feuerwerkskörper
abzubrennen. Verstöße gegen
das Abbrennverbot werden vom
Kommunalen Ordnungsdienst
überwacht und können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
�� weitere Informationen
gekennzeichete Stadtpläne mit
den betreffenden Bereichen können unter villingen-schwenningen.de eingesehen werden.
Für Familien gibt es in VillingenSchwenningen ein buntes Angebot an Betreuungsmöglichkeiten. Eine bedeutende Säule der
Kinderbetreuung stellt dabei die
Kindertagespflege dar.
In den vergangenen Jahren
hat diese Betreuungsform quantitativ und qualitativ enorme
Fortschritte gemacht, stetig steigenden Zahlen der Vermittlungen von Kindern im gesamten
Schwarzwald-Baar-Kreis belegen
dies. Derzeit werden in VillingenSchwenningen 293 Kinder und
im Kreisgebiet 240 Kinder im Alter von 0-14 Jahren durch eine
Tagesmutter oder einen Tagesvater betreut. Durch die enge Bindung an die Betreuungsperson
und den familiären Rahmen im
Haushalt der Tagespflegeperson
oder in entsprechend ausgestatteten Räumen, kann eine individuelle Förderung und Versorgung
der Kinder besonders gut gewährleistet werden.
Qualifizierte Fachkräfte
Die Betreuungspersonen werden von der städtischen Fachstelle Kindertagespflege und
dem Verein TaPS auf diese verantwortungsvolle Tätigkeit vorbereitet und qualifiziert.
Zur Vermittlung einer Tagespflegeperson können sich Eltern
aus dem Stadtgebiet an die
Fachstelle Kindertagespflege unter Tel. 82-2143 wenden. Für Familien aus dem SchwarzwaldBaar-Kreis ist der Verein TaPS
Ansprechpartner und unter Tel.
07721/9468742 erreichbar.
Bürgeramt ändert Neue Fluchttreppe an der Tonhalle nimmt Gestalt an
Öffnungszeiten Fundamente stehen bereits / Rettungsweg wird noch rechtzeitig vor der Fasnacht fertig
Das Bürgeramt muss aufgrund
von aktuell stark gestiegenen
Fallzahlen sowie vakanten Personalstellen seine Öffnungszeiten
für einzelne Abteilungen anpassen. Betroffen sind die Dienststellen Allgemeines Ordnungswesen und die Ausländerbehörde
in der Villinger Josefsgasse 7,
das Standesamt im Rathaus am
Münster sowie das Sachgebiet
Polizeiwesen im Schwenninger
Rathaus. Deren Büros bleiben bis
auf Weiteres montagnachmittags
für den Publikumsverkehr geschlossen. Zwischen den Jahren
gibt es einen Notdienst.
Die Bauarbeiten für einen zusätzlichen Rettungsweg an der
Neuen Tonhalle sind in vollem
Gange. Das Fundament für die
Feuertreppe wurde bereits gegossen, auch die Auffüllarbeiten
sollen in den nächsten Tagen abgeschlossen werden.
Nach den Gerüstbauarbeiten
soll ab morgen mit der Montage
begonnen werden. Bei guter
Witterung wird die Treppe bis
Mitte Januar 2016 fertiggestellt
sein. Damit können auch die Vereine in VS ihre Fasnachtsveranstaltungen in der Neuen Tonhalle
wie geplant durchführen.
Wenn der Winter keinen Strich durch die Rechnung macht, wird die erforderliche
Fluchttreppe an der Neuen Tonhalle bis Mitte Januar 2016 montiert sein.
Seite 8 Aktuelles
18/2015
Inspirationen, Dialoge, Zukunftsvisionen
Erster Wirtschaftsempfang der Stadt VS voller Erfolg / Branchenübergreifender Austausch kommt an
Anfang Dezember kamen über
300 Wirtschaftsvertreter des
Oberzentrums sowie Mitarbeiter der Stadtverwaltung zum
ersten Wirtschaftsempfang der
Stadt VS in der Neuen Tonhalle
zusammen.
Ziel des Abends, welcher von
Wirtschaftsförderin Beate Behrens initiiert wurde, war es, den
Dialog zwischen den Vertretern
von Wirtschaft, Politik und Verwaltung zu fördern. Die Stadt
wollte auf diese Weise auch ihre
besondere Wertschätzung an die
örtlichen Wirtschaftsunternehmen übermitteln.
In seiner Begrüßungsansprache wies Oberbürgermeister Dr.
Rupert Kubon auf die kürzlich erschienene Studie des Glücksatlas hin, in dem der Südwesten
auf Platz zwei steht. »Sie alle
tragen zu diesem Glücksgefühl
bei«, betonte er. Außerdem gab
das Stadtoberhaupt einen kleinen Einblick in die Themen, die
das Oberzentrum in der nächsten Zeit beschäftigen werden.
Highlight des Abends war der
Impulsvortrag des bekannten Er-
folgsautors und als 'Dienstleister des Jahres' ausgezeichneten
Redners Bernd Reutemann. Unter dem Titel 'Besser als nur gut
– Die Extrameile macht den Unterschied', gab der Hotelier aus
Lindau den Anwesenden viele
Ideen und Anregungen für die
Praxis mit. Reutemann führte
Beispiele aus vielen unterschiedlichen Branchen an, sodass sich
jeder Unternehmer angesprochen fühlen konnte.
Im Anschluss an den inspirierenden Vortrag bot der Wirtschaftsempfang ausreichend Zeit
für das so genannte 'Come Together' im Foyer. Die Unternehmer nahmen die Möglichkeit des
'Netzwerkens' gerne wahr. Anregende Dialoge und Gespräche
ermöglichten den Blick über den
Tellerrand hinaus. Ebenso war
der branchenübergreifende Austausch zwischen den Unternehmern und der Spitze der städtischen Verwaltung gegeben. Bis
spät in den Abend fand ein reger
Dialog unter den Gästen statt.
Das Jazztrio der Musikakademie
Villingen-Schwenningen untermalte den Abend musikalisch.
Aktuelles
18/2015
Auf Ski durch die Winterlandschaft
Rund 50 Kilometer Langlaufvergnügen / 'Loipenbändel' wichtige Einnahmequelle
© ARochau/fotolia.com
Obwohl das perfekte Winterwetter derzeit noch ein wenig
auf sich warten lässt, laufen
beim Loipenverbund Ostschwarzwald die Vorbereitungen auf die anstehende Langlauf-Saison auf Hochtouren.
Die Städte VS und Vöhrenbach
sowie die Gemeinde Unterkir-
nach haben im Jahr 2011 ihre
bis dahin separaten Skilanglaufloipen miteinander vernetzt und
den Loipenverbund Ostschwarzwald gegründet. Seitdem steht
ein zusammenhängendes Netz
von 46,5 Kilometern Skiloipe zur
Verfügung. »Im vergangenen
Winter war auf den Loipen viel
los, und wir haben ausschließ-
lich positive Rückmeldungen bekommen«, freut sich der stellvertretende Forstamtsleiter und
Koordinator des Loipenverbunds,
Roland Brauner.
Die Einnahmen durch die 'Loipenbändel' seien jedoch ernüchternd gewesen. »Leider haben
nur wenige einen Loipenbändel
gekauft, und den symbolischen
Betrag von zehn Euro bezahlt«,
bedauert Brauner. Der 'Loipenbändel' ist ein wichtiger Beitrag
zur Finanzierung und langfristigen Sicherung des Loipenverbunds. Dabei kommen die
Organisatoren den Langlauffans
entgegen. »Wenn die Witterung
zu schlecht ist, und die Loipe
deshalb wenig genutzt werden
kann, gelten die Loipenbändel
auch für die nächste Skisaison«,
informiert Roland Brauner.
�� weitere Informationen
Der aktuelle Loipenzustand kann
über das 'Loipentelefon' unter
Tel. 82-1599 abgerufen werden.
Änderung der Sprechstunden
OB im Gespräch
Die nächste Sprechstunde des
Behindertenbeirats findet erst
wieder im neuen Jahr, am Donnerstag, 28. Januar, von 17 bis
18.30 Uhr im Liegenschaftsamt
in der Schwenninger Winkelstraße 9 (Raum 410) statt. Bürgerinnen und Bürger mit oder ohne
OB Kubon lädt die Bürgerinnen
und Bürger regelmäßig zu persönlichen Gesprächen ein. Die
nächste Bürgersprechstunde
findet am Donnerstag, 17. Dezember, von 16.30 bis 18 Uhr im
Bürgerservice-Zentrum Schwenningen (Marktplatz 1) statt.
Handicap können sich mit den
Beiratsmitgliedern über verschiedene Themen wie Inklusion, Barrierefreiheit oder auch in ganz
persönlichen Anliegen austauschen. Die turnusgemäß stattfindenden Sprechstunden am
31.12.15 und 07.01.16 entfallen.
Wochenmarkt
macht Pause
Der Mittwochs-Wochenmarkt in
Villingen (Münsterplatz) und in
Schwenningen (In der Muslen)
geht bald in die gewohnte Winterpause. Die frischen und regionalen Produkte können zwischen
dem 1. Januar und dem 31. März
2016 daher nur auf dem Samstags-Wochenmarkt von 6.30 bis
12.45 Uhr erworben werden.
Auch in diesem Jahr zieren wieder viele Weihnachtsbäume die Stadtbezirke Villingen und Schwenningen. Die Mitarbeiter des Eigenbetriebs Technische Dienste (TDVS) stellten zu Beginn der Adventszeit insgesamt 37 Weihnachtsbäume
in den beiden Innenstädten auf und brachten die Lichterketten an. Seither versprühen die Bäume ihren weihnachtlichen Glanz in den Straßen von VS und
sorgen für Vorfreude auf das nahende Weihnachtsfest. Seinen Ursprung indes
hat der Weihnachtsbaum im heidnischen Brauchtum. Schon im Mittelalter verzierten die Menschen Haus und Hof mit den immergrünen Zweigen von Tanne, Mistel und Wacholder. Im 19. Jahrhundert wurde der geschmückte Weihnachtsbaum immer populärer, erst in den Städten, dann auch auf dem Lande.
Andere Uhrzeit
Die Räum- und Streupflicht für
die Gehwege vor dem eigenen
Haus in VS endet nicht, wie im
letzten Amtsblatt versehentlich
abgedruckt, um 21 Uhr, sondern
bereits um 20 Uhr.
Seite 9
Kurz notiert
Öffnungszeiten über
Weihnachten
Die städtischen Dienststellen bleiben vom 24.12.2015
bis 26.12.2015, und vom
31.12.2015 bis 02.01.2016 sowie am 06.01.2016 geschlossen.
Das Franziskanermuseum
ist dienstags bis samstags
von 13 bis 17 Uhr, an Sonnund Feiertagen von 11 bis 17
Uhr geöffnet. Am 24.12.2015,
25.12.2015, Silvester und
Neujahr ist das Museum geschlossen.
Das Heimat-und Uhrenmuseum ist donnerstags bis
samstags von 13 bis 17 Uhr
geöffnet, an Sonn- und Feiertagen von 11 bis 17 Uhr. Am
24.12.2015, 25.12.2015, Silvester und Neujahr ist das
Museum geschlossen.
Die Verwaltung der Volkshochschule (vhs) ist von Donnerstag, 24.12.2015 bis Sonntag, 10.01.2016 geschlossen.
Das Amt für Kultur, Abt.
Theater und Konzerte ist
vom 24.12.2015 bis einschließlich 06.01.2016 geschlossen.
Das Amt für Schule, Bildung und Sport schließt
über die Weihnachtszeit vom
24.12.2015 bis einschließlich
03.01.2016.
Die Tourist-Info Villingen ist
an Heiligabend von 9 bis 13
Uhr, am 26.12.2015 von 11 bis
17 Uhr, am 31.12.2015 von 9
bis 13 Uhr und am 06.01.2016
von 11 bis 17 Uhr geöffnet.
Am 25.12.2015 und 01.01.2016
ist die Tourist-Info geschlossen.
Die Tourist-Info Schwenningen ist an Heiligabend und
am 31.12.2015 jeweils von 9
bis 12 Uhr geöffnet. Am 25.
und 26.12.2015 sowie am 01.
und 06.01.2016 ist die TouristInfo geschlossen.
Ämter und Einrichtungen
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18/2015
Öffnungszeiten und Telefonnummern städtischer Ämter und Einrichtungen
Auskunft / Zentrale  82-0
(alle Apparate können mit den Vorwahlen 0 77 20 oder 0 77 21 erreicht werden)
(V) Stadtbezirk Villingen, (S) Stadtbezirk Schwenningen
Amt für Archiv und Dokumentenmanagement
Stadtarchiv (Lantwattenstraße 4, V)  82-1810
) [email protected]
Bauaktenarchiv (Winkelstraße 9, S)  82-1809
) [email protected]
 Mo - Fr 8.30 - 11.30 Uhr / Mo 14 - 16 Uhr / Mi 14 - 17.15 Uhr
Amt für Familie, Jugend und Soziales Justinus-Kerner-Straße 7 (V)  82-2170
Jugendarbeit und Bürgerschaftliches Engagement  82-2158, Sozialleistungsrecht/Beistandschaften/Vormundschaften  82-2149, Sozialpädagogischer
Dienst/Wirtschaftliche Jugendhilfe  82-2221
) [email protected]
 Mo, Mi, Do, Fr 8.30 - 11.30 Uhr / Mi 14 - 17.15 Uhr
Amt für Finanzen und Controlling Obere Straße 4 (V)  82-1300
Stadtkasse  82-1331, Steuerverwaltung  82-1316
) [email protected]
 Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 11.30 Uhr
Amt für Gebäudewirtschaft und Hochbau Marktplatz 1 (S)  82-2551
Kommunales Energiemanagement  82-2554, Gebäudewirtschaft  82-2553,
Hochbau  82-2552
) [email protected]
 Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr
Franziskanermuseum Rietgasse 2 (V)  82-2351
) [email protected]
 Di - Sa 13 - 17 Uhr / So und Feiertage 11 - 17 Uhr
Haupt- und Personalamt Münsterplatz 7/8 (V)  82-2031
Personalservice  82-2128, Ausbildung  82-2130
) [email protected]
 Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr
Heimat- und Uhrenmuseum Kronenstraße 16 (S)  82-2371
) [email protected]
 Do - Sa 13 - 17 / So und Feiertage 11 - 17 Uhr
Kultur- und Tagungsräume VS GmbH Bertholdstraße 7 (V)  82-2390
) [email protected]
 Mo - Do 8.30 - 12.30 und 13.30 - 16.30 Uhr / Fr 8.30 - 12.30 Uhr
Liegenschaftsamt Winkelstraße 9 (S)  82-2790
) [email protected]
 Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr
Rechtsamt Großherzog-Karl-Straße 6 (V)  82-2081
) [email protected]
 Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr
Amt für Kultur – Theater am Ring Romäusring 2 (V)  82-2314
Theater und Konzerte
) [email protected]
 Mo - Do 9 - 13 und 14 - 16 Uhr / Fr 9 - 12 Uhr
Rufbus  82-8282
Amt für Schule, Bildung und Sport Rietstraße 8 (V)  82-1201
Kindertageseinrichtungen  82-1181, Stadtbibliothek  82-2246,
Volkshochschule  82-2272
) [email protected]
 Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 11.30 Uhr
) [email protected]
Amt für Stadtentwicklung Winkelstraße 9 (S)  82-2821
Umweltentwicklung und nachhaltige Planung  82-2740, Flächennutzungsplanung  82-2825, Baurecht  82-2841, Planung  82-2821,
Verwaltung und Statistik  82-2811
) [email protected]
 Mo - Fr 8.30 - 11.30 Uhr / Mo 14 - 16 Uhr / Mi 14 - 17.15 Uhr
Beirat für Menschen mit Behinderung Schulgasse 23 (V)  82-2180
) [email protected]
 Sprechstunden: jeden 1. Donnerstag im Monat im Stbz. Villingen / jeden letzten Donnerstag im Monat im Stbz. Schwenningen, jeweils 17 - 18.30 Uhr
Bürgeramt Josefsgasse 7 (V)  82-1401
Ausländerwesen  82-1412, Bußgeldstelle  82-1438, Feuerwehr- und
Zivilschutz  82-1121, Gemeindevollzugsdienst  82-1448, Gewerbe- und
Gaststättenwesen  82-1403, Polizeiwesen  82-1433,
Standesamt  82-1510, Verkehrswesen  82-1431
) [email protected]
 Mo - Fr 8.30 - 11.30 Uhr / Mo 14 - 16 Uhr / Mi 14 - 17.15 Uhr
Servicezentren  82-3333  Mo , Di , Do 8 - 16 Uhr / Mi 8 - 18 Uhr / Fr 8 - 12 Uhr
Dezernat I – Referat des Oberbürgermeisters Münsterplatz 7/8 (V)  82-2001
Geschäftsstelle Gemeinderat  82-2006,
Pressestelle und Öffentlichkeitsarbeit  82-2020
) [email protected]
 Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr
Dezernat II – Sekretariat des Bürgermeisters Marktplatz 1 (S)  82-2011
) [email protected]
 Mo - Fr 8.30 - 11.30 Uhr / Mo - Do 14 - 16 Uhr
Eigenbetrieb Stadtentwässerung SEVS Marktplatz 1 (S)  82-2660
) [email protected]
 Mo - Fr 8.30 - 11.30 / Mo 14 - 16 Uhr / Mi 14 - 17.15 Uhr
Eigenbetrieb Technische Dienste TDVS Auf der Steig 12/1 (V)  82-2401
und Friedhofsverwaltung
) [email protected]
 Mo - Do 8 - 12 und 14 - 16.15 Uhr / Fr 8 - 12.30 Uhr
Forstamt Waldstraße 10 (V)  82-1501
) [email protected]
 Mo - Do 7.30 - 12 und 13.30 bis 16.30 Uhr / Fr 7.30 - 14 Uhr
Seniorenrat  07721/82-1070
) [email protected]
Spitalfonds Schulgasse 23 (V)  82-1080
 Mo, Di, Mi 9 - 12 Uhr / Do 14 - 16 Uhr
Stadtbauamt Marktplatz 1 (S)  82-2601
) [email protected]
 Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr
Stadtbibliothek Villingen Kanzleigasse 4 (V)  82-2262
) [email protected]
 Di, Do, Fr 12 - 18 Uhr / Mi 10 - 18 Uhr / Sa 9 - 13 Uhr
Stadtbibliothek Schwenningen In der Muslen 2 (S)  82-2246
) [email protected]
 Di, Do, Fr 12 - 18 Uhr / Mi 10 - 18 Uhr / Sa 9 - 13 Uhr
Städtische Galerie Friedrich-Ebert-Straße 35 (S)  82-1098
) [email protected]
 Di - So 10 - 12 und 14 - 17 Uhr
Stadtmarketing Winkelstraße 9 (S)  82-1051
) [email protected]
 Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 11.30 Uhr
Wirtschaft und Tourismus Villingen-Schwenningen GmbH Winkelstraße 9 (S)
Wirtschaftsförderung  82-1051, Marketing  82-1051
) [email protected]
 Mo - Do 9 - 16 Uhr / Fr 9 - 13 Uhr
Tourist-Info & Ticket-Service Villingen Rietgasse 2 (V)  82-2340
) [email protected]
 Mo - Fr 10 - 18 Uhr / Sa 9 - 17 Uhr / So und Feiertage 11 - 17 Uhr
Tourist-Info & Ticket-Service Schwenningen Erzbergerstraße 20 (S)  82-1208
) [email protected]
 Mo - Fr 9 - 17 Uhr / Sa 9 - 13 Uhr
Vermessungsamt Winkelstraße 9 (S)  82-2860
Grundbucheinsichtsstelle  82-2892, Gutachterausschuss  82-2863
) [email protected]
 Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Mi 14 - 17.15 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr
Volkshochschule Villingen Kanzleigasse 6 (V)  82-2293
) [email protected]
 Mo - Fr 9 - 12 Uhr / Mo, Di 14 - 17 Uhr / Do 14 - 18 Uhr
Volkshochschule Schwenningen Metzgergasse 8 (S)  82-2272
) [email protected]
 Mo - Fr 9 - 12 Uhr / Mo, Di 14 - 17 Uhr / Do 14 - 18 Uhr
KULTURZEIT
Seite 11
Märchenhaft und mitreißend
Musical 'Drei Haselnüsse für Aschenbrödel' bezaubert zur Weihnachtszeit
Erstklassige Darsteller, ein
Live-Orchester und die Verwendung der Original-Filmmusik von Karel Svoboda begeistern Jung und Alt, wenn
am Dienstag, 29. Dezember
um 18 Uhr im Theater am Ring
das Familienmusical 'Drei
Haselnüsse für Aschenbrödel'
zu erleben ist.
Das Familienmusical spielt mit Reminiszenzen an alte DEFA-Produktionen und
präsentiert sich doch ganz gegenwärtig.
(Foto: Hilda Lobinger)
Mit einem detailreich gestalteten
Bühnenbild, traumhaften Kostümen und einer mitreißenden
Truppe an Darstellern und Musikern verzaubert das Musical Kinder sowie Erwachsene. Die Bühnenfassung steht dem Original
in nichts nach: Seitdem 1973 der
deutsch-tschechische Märchenfilm zum ersten Mal zu sehen
war, haben sich Generationen in
die Handlung verliebt. Der Erfolg
kommt nicht von ungefähr, denn
hier ist ein besonderes Aschenputtel zu erleben, mit dem man
sich gerne identifiziert: Es ist nicht
nur schön und warmherzig, es ist
klug und selbstbewusst, kann
reiten, schießen und klettern.
Der Prinz bekommt die Zuneigung nicht geschenkt, er muss
das Herz von Aschenputtel erobern. Das Musical lässt romantischen Bildern und lieb gewonnenen Melodien großen Raum
und präsentiert sich doch gegenwärtig und eigenständig. Ein Geheimtipp für alle, die noch das
ganz besondere Weihnachtsgeschenk für ihre Lieben suchen.
›› weitere Informationen
Familienmusical in drei Akten
nach dem DEFA-Film von Václav
Vorlícek und Frantisek Pavlicek.
Musikalische Leitung: Christian
Auer. Choreografie: Eva-Patricia
Klosowski. Mit Julia Klemm/Julia
Hiemer, Thorin Kuh, Fee Denise
Horstmann u.a. (a.gon München)
'Gospelicious' – Lebensfreude pur
Tipps & Termine
■ Bräuche jenseits
des Bollenhutes
Volkskundlerin Sabine Schicht unternimmt am Sonntag, 27. Dezember um 15 Uhr mit den Besuchern
einen Streifzug durch das Franziskanermuseum zum Thema
'Schwarzwälder Bräuche einst
und heute'. Während die arbeitsintensiven Sommermonate vornehmlich der Existenzsicherung
dienten, erhielten gerade in der
ruhigeren und langen Winterszeit
Feste und Feiern ihren Platz im
Kalender. Die Wandlung dieser
Bräuche – allen voran Weihnachten, das 'Fest der Familie' – steht
im Fokus der Veranstaltung.
© Städtische Museen
18/2015
Warum auch die Schwarzwälder
vergangener Zeiten zwischen
den Jahren lieber an der Führung
teilgenommen hätten, als ihre
Wäsche zu waschen, erfahren
die Teilnehmer an diesem aufschlussreichen Nachmittag.
'Gospelicious' steht für mitreißende Rhythmen und gefühlvolle
Balladen, für originelle Eigenkompositionen und eigenständig interpretierte Klassiker, für das ursprüngliche Gefühl der traditionellen Gospelmusik in einem zeitgemäßen Sound: Der erste und bislang einzige Landesgospelchor
Deutschlands kommt ins Franziskaner Konzerthaus – und erhält
bei seinem Auftritt stimmstarke
Unterstützung durch die 'Voices
of Joy'.
Der Auswahlchor wurde 1994
als zentrales Ensemble des Landesmusikrats Baden-Württemberg gegründet. Die Mitglieder
im Alter von 16 bis 26 Jahren sind
bei zahlreichen Konzerten und
Festivals aufgetreten, haben bei
Rundfunk- /Fernsehaufnahmen
mitgewirkt und CDs eingespielt.
Wer Mitglied werden möchte,
empfiehlt sich am besten mit einem Preis beim Landeswettbewerb 'Jugend musiziert' in der
Kategorie Pop-Gesang. Dieser
Anspruch an Qualität ist deutlich
zu hören.
Unter der Leitung von Jörg
Sommer treten hervorragende
Solisten mit dem Chor in das
typische Wechselspiel von Call
& Response. Unterstützt werden
sie von einer Live-Band und dem
hiesigen Gospelchor 'Voices of
Joy'. Glaube und Lebensfreude,
die Vitalität und Spiritualität der
schwarzen Gospelchöre geben
dabei die Richtung vor. In die Musik fließen eigene Erfahrungen
ein und verbinden sich mit Einflüssen aus Latin, Funk, Pop und
Hip-Hop. 'Gospel' bedeutet, mit
Menschen in Verbindung zu treten, zu berühren und zu inspirieren – daher werden die Konzertbesucher immer wieder ins lebendige musikalische Geschehen
einbezogen.
›› weitere Informationen
Landesgospelchor
Baden-Württemberg und Band
Gastchor: 'Voices of Joy'
Leitung: Jörg Sommer
Samstag, 9. Januar, 19 Uhr
Franziskaner Konzerthaus
© fotolia.com
Landesgospelchor und 'Voices of Joy' bereiten gefühlvolles Konzert
■ Abo-Angebot gilt
bis 24. Dezember
Es könnte das ideale Geschenk auf
den berühmten 'letzten Drücker'
sein: Das beliebte Weihnachtsabo ist bis zum 24. Dezember bei
den Tourist-Infos in Villingen und
Schwenningen erhältlich. Beim
Kauf von vier oder mehr Karten
für eine oder verschiedene Veranstaltungen des Amtes für Kultur,
die zwischen Januar und Juni
2016 auf dem Programm stehen,
gibt’s einen Nachlass von 20 Prozent – und jede Menge Vorfreude
gratis dazu!
KULTURZEIT
18/2015
Ein spritziger Start ins neue Jahr
Das Beste aus
1001 Kolumnen
Operettentheater Salzburg lädt zum 'Ball im Savoy' / Opulente Bühnenbilder
Seit 25 Jahren schreibt Axel
Hacke für das Magazin der Süddeutschen Zeitung, vom berühmten 'Kleinen Erziehungsberater'
über 'Das Beste aus meinem Leben' zu 'Das Beste aus aller Welt'.
Der 'Ball im Savoy' erzählt eine
turbulente Geschichte rund um
ein frisch vermähltes Liebespaar,
dessen Treue auf die Probe gestellt wird. Abraham landete 1932
mit der schillernden Swing-Operette einen weiteren Kassenschlager: Er hatte ein treffsicheres Gefühl für populäre Melodien und
war in vieler Hinsicht ein Wegbereiter des Musicals.
In dieser Neuproduktion zeigt
sich das Operettentheater Salzburg im besten Sinn traditionell
und gleichzeitig auf der Höhe der
Zeit, mit frischem Esprit und pfiffigen Ideen. Ungewöhnlich ist die
Opulenz der Bühnenbilder sowie
© schlote productions
In bester Tradition Kálmáns und
Lehárs verband Paul Abraham
abwechslungsreiche Melodien,
ungarisches Temperament und
moderne Tanzrhythmen: Der
'Ball im Savoy' sorgt für spritzige, temporeiche Unterhaltung zum Jahresauftakt.
die prächtigen Kostüme von
Gerlinde Höglhammer, seit 1981
bei den Österreichischen Bundestheatern und seit 1999 Leiterin
der Kostümabteilung im Burgtheater. Hervorragende Sänger
und Glanzlichter des BallettEnsembles lassen stimmlich und
darstellerisch an diesem Abend
garantiert keine Wünsche offen.
›› weitere Informationen
'Ball im Savoy' – Operette von
Paul Abraham. Solisten, Chor
und Orchester des Operettentheaters Salzburg
Musikalische Leitung:
Christian Pollack, Katalin Doman
Regie: Lucia Meschwitz
Freitag, 15. Januar, 20 Uhr
Theater am Ring
Thomas Zehetmair setzt Glanzlicht
SWR Sinfonieorchester gastiert letztmals bei den Meisterkonzerten
Vor 70 Jahren, im Februar 1946,
wurde das SWR Sinfonieorchester Baden-Baden und Freiburg aus
der Taufe gehoben. Seit vielen
Jahren bereichert es auch regelmäßig die Reihe der Meisterkonzerte mit unvergesslichen Klangmomenten. Nun aber steht nach
der beschlossenen Fusion mit dem
Radio-Sinfonieorchester Stuttgart
die 'Abschiedstournee' an – die
Musiker um Tomáš Hanus setzen
daher mit Spitzenviolinist Thomas
Zehetmair nochmals ein besonderes Glanzlicht.
Thomas Zehetmair ist eine herausragende Künstlerpersönlichkeit. Er tritt u.a. als Chefdirigent
in Erscheinung – beispielsweise
beim Orchestre de chambre de
Paris und ab der Saison 2016/17
bei dem Musikkollegium Winterthur –, vor allem aber als begnadeter Violinist. Mit 16 Jahren gab
Thomas Zehetmair sein Debüt bei
den Salzburger Festspielen; im
Jahr darauf gewann er den Ersten
Preis beim Internationalen MozartWettbewerb. Ausgezeichnet mit
dem 'Diapason d’Or' oder 'Gramophone Award', hat er die wich-
Mit 16 debütierte er bei den Salzburger Festspielen, heute gehört Thomas
Zehetmair zu den herausragenden Künstlern auf der Violine.
(Foto: Keith Pattison)
tigsten Werke der Violinliteratur
eingespielt – dazu zählt auch das
Oeuvre Prokofjews. Der Tscheche machte 1999 als Gewinner
des Internationalen Dirigentenwettbewerbs in Kattowitz auf
sich aufmerksam und war unter
anderem Musikalischer Direktor
des Nationaltheaters in Brünn.
›› weitere Informationen
Meisterkonzert Großer Zyklus
Leitung: Tomáš Hanus
Violine: Thomas Zehetmair
ˇ
Leoš Janácek:
Suite aus der
Oper 'Aus einem Totenhaus'
Sergej Prokofjew:
Violinkonzert g-Moll Nr. 2 op. 63
ˇ
Antonín Dvorák:
Sinfonie Nr. 6 D-Dur op. 60
Samstag, 16. Januar, 20 Uhr
Franziskaner Konzerthaus
Konzerteinführung um 19.15 Uhr
im Raum Aktionen 1
© Thomas Dashuber
Seite 12
Tausend Texte sind so entstanden, Axel Hacke ist mit ihnen zum
beliebtesten deutschen Kolumnisten geworden. »Die deutsche
Presse ohne die Kolumne von
Axel Hacke, das wäre wie Fernsehen ohne Thomas Gottschalk
oder Boxen ohne Muhammad Ali,
undenkbar eigentlich«,schrieb
Harald Martenstein im Zeit-Magazin. Im 'Kolumnistischen Manifest' hat Hacke bekannte und unbekannte Texte versammelt, geordnet und kommentiert, nun liest
er und erzählt von seiner Arbeit,
und es wird sein, wie es immer
war und in der Augsburger Allgemeinen hieß: »Betritt er die Bühne, wird gelacht.«
Axel Hacke lebt in München.
Er gehört zu den bekanntesten
Autoren Deutschlands, seine
Bücher sind in zahlreiche Sprachen übersetzt. Zuletzt erschien
'Fußballgefühle' (2014).
›› weitere Informationen
Reihe 'Autoren im Gespräch'
Axel Hacke: Das kolumnistische
Manifest. Das Beste aus 1001
Kolumnen (Kunstmann)
Gesprächspartner:
Wolfgang Niess, SWR
Mittwoch, 13. Januar, 20 Uhr
Theater am Ring
KULTURZEIT 18/2015
Seite 13
Mit Elan, Ausdruckskraft und unbändiger Freude
Modern Dance mit dem Bayerischen Staatsballett II / Ivan Liškas einzigartige Handschrift ist unverkennbar
Seit 2010 begleiten begeisterte
Kritiken den Werdegang des
Bayerischen Staatsballetts II:
Mit Elan, Ausdruckskraft und
unbändiger Freude an der Bewegung hat das junge Ensemble ganz Europa erobert. Die
Junior Company kommt nun
erneut nach Villingen-Schwenningen – und beweist, dass diesen jungen Tänzerinnen und
Tänzern die Zukunft gehört.
Ausgewählt aus bis zu 400 internationalen Bewerbern, treten alle
zwei Jahre 16 Hoffnungsträger in
das Junior-Ensemble ein. Hier erhalten sie eine Exzellenzausbildung
durch hervorragende internationale Pädagogen und Trainer, verdienen sie sich erste künstlerische
Sporen und sammeln Erfahrungen
im großen Ensemble des Staatsballetts. Die Junior Company pflegt
ein umfangreiches eigenes Repertoire, das von klassischen Balletten bis hin zu aktuellen Werken
reicht – dazu zählen bei der aktuellen Tournee beispielsweise
'Concertante' von Hans van Manen, die von Norbert Graf, Ayman
Harper und Ivan Liška in Tanz gebrachten 'Bilder einer Ausstellung' zur Musik Mussorgskys und
'Jardi Tancat' von Nacho Duato.
Ivan Liška gründete das Bayerische Staatsballett II mit Konstanze Vernon, der 2013 verstorbenen ehemaligen Leiterin der
Heinz-Bosl-Stiftung, und Jan
Broeckx, Leiter der Ballett-Akademie der Hochschule für Musik
und Theater München. Für seine
Weltkarriere erhielt Ivan Liška im
Jahr 2012 den Deutschen Tanzpreis. Im Juli 2016 endet seine
Ära als Ballettdirektor – somit ist
dieser Auftritt eine der letzten
Gelegenheiten, das Schaffen des
Tanz- Zauberers nochmals außerhalb der bayerischen Landeshauptstadt zu erleben!
Aus bis zu 400 Bewerbern aus aller
Welt kommen nur die 16 Besten in die
Junior-Company – sie pflegt ein Repertoire anspruchsvollster Choreografien.
(Foto: Charles Tandy)
›› weitere Informationen
Künstlerischer Leiter: Ivan Liška
Choreografien: Hans van Manen,
Nacho Duato u.a.
Donnerstag, 21. Januar, 20 Uhr
Theater am Ring
Literarische Kapriolen rund ums liebe Geld
Freunde des gesprochenen Worts
dürfen sich wieder auf niveauvolle
Kurzweil freuen: Am Samstag, 23.
Januar um 20 Uhr im Theater am
Ring sinniert das 'O-TON ensemble
wort' der Hochschule für Musik
Trossingen über Mensch und
Mammon.
Nach Moneten lechzt Kurt
Tucholskys Ideal, Sibylle Berg lässt
jeden Wunschtraum durch ihr Gestichel wie Seifenblasen zerplatzen. Und wenn sich 'Klassiker' von
Johann Wolfgang von Goethe bis
Ernst Jandl übers Geld auslassen,
begegnet man so mancher Redensart, die im Alltag auch über
die eigenen Lippen huschen mag.
© Hochschule für Musik
'Machen wir hier Kasse oder Grammatik?': Das O-TON ensemble wort setzt zu zungenfertiger Stimmakrobatik an
Literarische Fundstücke, erbauliche Frechheiten, Weltberühmtes
oder zungenfertige Stimmakrobatik rückt das O-TON ensemble
wort ins rechte Licht. Die 2009
gegründete Formation der Staatlichen Hochschule für Musik
Trossingen schafft daraus eine
ganz eigene Kunstform. Wieder
zeichnet die Künstlerische Leiterin Sabine A. Werner für Textauswahl, Bearbeitung, Choreografie und Regie verantwortlich.
Bei so viel Tief-, Kunst- und Unsinn vom Solo bis zur großen
Besetzung ist Zwerchfelltraining
fürs Publikum garantiert – das
kann ja heiter werden …
Kultur und Freizeit in VS
ZEITRAUMKOMPAKT
Dezember
Di
Fr
9 Uhr · Theater
am Ring
15
Dodokay Live:
Die Welt auf Schwäbisch
'Subbercool'
Das doppelte Lottchen
20 Uhr · Theater am Turm
Weihnachtsmarkt
Schauspiel nach Erich Kästner
(siehe 17.12.)
19 Uhr · Franziskaner
Konzerthaus
11 Uhr · Muslenplatz
Schwenningen
20 Uhr · Theater im Capitol
Konzert 'Wie im Himmel'
Weihnachtsmarkt
20 Uhr · Theater am Ring
11 Uhr · Kindergarten
Charlottenpflege
mit Lex van Someren & Band
Weihnachten an der Front
Schauspiel mit Musik mit
Nils Thorben Bartling, Stephanie
Biesolt, Ulf Deutscher u.a.
Württembergische Landesbühne
Esslingen.
Mi 16
Musikkabarett von und mit
'Honey Pie'.
21 Uhr · Jazzclub Villingen
Nicole Johänntgen
Quartett
Weihnachtsmarkt
Schwenningen
11 Uhr · Theater
am Ring
a u s ve r
Erlebnis Majolika
Abfahrt: 8.55 Uhr Bahnhof Villingen. Anmeldung: Tourist-Info,
Tel. 07720 821209.
Wanderung des Schwäbischen
Albvereins, Ortsgruppe Schwenningen.
11 Uhr · Muslenplatz
Schwenningen
Blütenträume
Hotter than ever
ka u f t !
Das doppelte Lottchen
Schauspiel nach Erich Kästner
(siehe 17.12.)
18 Uhr · Hotel Allee
8.30 Uhr · Bahnhof
Schwenningen
Jahresabschluss
Briefmarken- und Münzensammler-Verein Schwenningen.
19.30 Uhr · Helios Arena
Schwenninger Wild
Wings – Iserlohn Roosters
Deutsche Eishochey Liga DEL
20 Uhr · Theater am Turm
Blütenträume
So 20
10 Uhr · Eisenbahnclub
Villingen, Webergasse 5
Aktuelle Züge und
historische Zuggarnituren
(siehe 19.12.)
11 Uhr · Muslenplatz
Schwenningen
Weihnachtsmarkt
18 Uhr · Franziskaner
Konzerthaus
Weihnachten mit den
Villinger Klosterspatzen
in Zusammenarbeit mit der
Musikakademie VS.
Weihnachtsmarkt
Komödie von Lutz Hübner
Mo21
20 Uhr · Theater am Turm
Sa 19
Komödie von Lutz Hübner
11 Uhr · Muslenplatz
Schwenningen
14.30 Uhr · Seniorenresidenz
Am Kaiserring
Blütenträume
Land der Wunder
Spielfilm im ital. Original
Do 17
9 Uhr · Theater
am Ring
a
au f t !
u s ve r k
Das doppelte Lottchen
15.12.2015 – 25.01.2016
a u sv
t!
e rka u f
11 Uhr · Muslenplatz
Schwenningen
20.15 Uhr · Kommunales
Kino Guckloch
2015/16
20 Uhr · Neue Tonhalle
18
Schauspiel nach Erich Kästner
für Zuschauer ab 6 Jahren.
Die Badische Landesbühne
Bruchsal.
11 Uhr · Muslenplatz
Schwenningen
Weihnachtsmarkt
11 Uhr · Theater
ka u f t !
a u s ve r
am Ring
Das doppelte Lottchen
Weihnachtsmarkt
13 Uhr · Eisenbahnclub Villingen, Webergasse 5
Aktuelle Züge und
historische Zuggarnituren
befahren die Modellbahnanlage
des Villinger Eisenbahn-Club e.V.
18 Uhr · Sporthalle
Deutenberg
Boxgala 2015
18 Uhr · Markuskirche Villingen
Adventsmusik
Adventliches mit Sandra Heinz
(Mezzosopran), Alexander Gambin (Bariton), Instrumentalsolisten, Chor und Flötenkreis der
Ev. Kirchengemeinde und Peter
Hastedt, Orgel und Leitung.
Schauspiel nach Erich Kästner
(siehe 17.12.)
19 Uhr · Sporthalle Hoptbühl
12 Uhr · Seniorenbegegnungsstätte am Romäusturm
Volleyball Regionalliga Süd Damen
Mittagstisch
Veranstalter: Spitalfonds Villingen.
TV Villingen –
Heidelberger TV
19 Uhr · Festhalle Marbach
Jahresabschlusskonzert
der Thekenproleten
Spiele-Café
Di
22
19.30 Uhr · Helios Arena
Schwenninger
Wild Wings – EHC Red
Bull München
Deutsche Eishockey Liga DEL
20 Uhr · Rudolf-SteinerSchule
Oberuferer
Weihnachtsspiel
Mi 23
20.15 Uhr · Kommunales Kino
Guckloch
Ein Geschenk der Götter
Do 24
17.30 - 21 Uhr · Tagesstüble
St. Lioba
Heiligabend nicht allein –
Offene Feier
Veranstalter: Caritas,
Tel. 07721 840720.
23 Uhr · Innenstadt Villingen
Kuhreihen
20.15 Uhr · Kommunales
Kino Guckloch
Weihnachtswunschfilm
20 Uhr · Ratskeller Villingen
Kampf der Giganten
Michael Schopfer und Thomas
Moser. Weitere Informationen:
www.kampf-der-giganten-vs.de
27
So
13 Uhr · Eisenbahnclub
Villingen, Webergasse 5
Aktuelle Züge und
historische Zuggarnituren
(siehe 19.12.)
15 Uhr · Franziskanermuseum
Schwarzwälder Bräuche
jenseits von Bollenhut und
Kuckucksuhr
mit Volkskundlerin Sabine Schicht.
18.30 Uhr · Sporthalle
Deutenberg
DINNER FOR ONE ...
wie alles begann
Shaking Dices
Do
17 Uhr · Theater am Turm
(siehe 28.12.)
(siehe 19.12.)
Tri-Tra-Trallala mit Henry
Silvesterball
Mit Gala-Buffet und Live-Musik.
Veranstalter: Öschberghof GmbH.
DINNER FOR ONE ...
wie alles begann
Silvesterkonzert
Mario Goldstein: Meine
Reise zum Dalai Lama
Reihe 'story VS'.
Mo
Der Nussknacker
(siehe 28.12.)
20 Uhr · Ratskeller Villingen
Diagnose VS –
Akuter Hirnstillstand
6
16 Uhr · Franziskanermuseum
Fasnet im Puppenformat
Die Figuren von Ingeborg
Jaag.
20 Uhr · Neue Tonhalle
DINNER FOR ONE ...
wie alles begann
5
Di
Mi
Familienmusical in drei Akten
mit Julia Klemm/Julia Hiemer,
Thorin Kuhn u.a.
a.gon München
Die Ausstellung zum Buch.
Ausstellungseröffnung
© fotolia.com
20 Uhr · Theater am Turm
Familienballett. Veranstalter:
GO 2 – Convent GmbH.
(siehe 2.01.)
Drei Haselnüsse
für Aschenbrödel
mit Judith & Mel, Liane, Reiner
Kirsten u.a.
4
17 Uhr · Neue Tonhalle
mit dem Sinfonieorchester VS.
Dirigent: Jörg Iwer
Solist: Daniel Schulz (Violine)
Walzer, Polken und Ouvertüren
von Johann Strauss und Zeitgenossen.
20 Uhr · Franziskaner
Konzerthaus
Neujahrskonzert
(siehe 1.01.)
20 Uhr · Theater am Turm
Doppeltes Spiel
Zwei Schauspieler, ein Pianist und
70 Highlights der Filmgeschichte.
20 Uhr · Ratskeller Villingen
Sa
20 Uhr · Neue Tonhalle
Neujahrskonzert
Deutsche Eishockey Liga DEL
Reihe 'story VS'.
Theateraufführung (s. 2.01.)
1
Schwenninger Wild
Wings – Straubing Tigers
Diagnose VS –
Akuter Hirnstillstand
'Oh Gott die Familie'
22 Uhr · Münster ULF
Kulinarischer Genuss und
Nervenkitzel. Veranstalter:
Engesser Marketing.
15.30 Uhr · Neue Tonhalle
18 Uhr · Glöckenberghalle,
Weilersbach
(siehe 28.12.)
18 Uhr · Theater am Ring
Weihnachtszauber
mit Herz
Kasperletheater mit Henry Greif.
Mario Goldstein:
Fünf Jahre – fünf Meere
20 Uhr · Theater am Turm
17 Uhr · Franziskaner
Konzerthaus
11 Uhr · Theater am Turm
19.30 Uhr · Neue Tonhalle
20 Uhr · Theater am Turm
Aktuelle Züge und historische Zuggarnituren
DINNER FOR ONE ...
wie alles begann
Fr
29
3
10 Uhr · Eisenbahn Club e.V,
Webergasse 5
Mo 28
Di
19.30 Uhr · Helios Arena
So
31
Januar
von Volker Heyman.
Abendfüllendes Theaterstück
mit dem legendären Sketch
'Dinner for One'.
20 Uhr · Ratskeller Villingen
Satirische Jahresrückblick
mit Th. Moser und M. Schopfer.
20.15 Uhr · Folkclub in der
'Scheuer'
19.00 Uhr · Neue Tonhalle
'Oh Gott die Familie'
Diagnose VS –
Akuter Hirnstillstand
(siehe 28.12.)
TurnGala
DINNER FOR ONE ...
wie alles begann
20 Uhr · Theater am Turm
8
KrimiDinner: Mord in
besten Kreisen
Theateraufführung des MGV
Liederkranz 1922 Weilersbach
e.V. Hallenöffnung 18 Uhr.
Deutsche Eishockey Liga DEL
Fr
20 Uhr · Theater am Turm
MaNouche
20.15 Uhr · Kommunales Kino
Guckloch in der Scheuer
'Hat Wolf von Amerongen
Konkursdelikte begangen?'
Dokumentarfilm.
(siehe 2.01.)
26
Sa
19.30 Uhr · Glöckenberghalle,
Weilersbach
Schwenninger Wild
Wings – Kölner Haie
Ede’s Bluesgang
19.30 Uhr · Helios Arena
2
20.30 Uhr · Folkclub in der
'Scheuer'
Sa
Weihnachtliches
Musizieren und Singen
30
17 Uhr · Muslenplatz
Schwenningen
Mi
25
Fr
9
19 Uhr · Neue Tonhalle
KrimiDinner:
Mord in besten Kreisen
(siehe 8.01.)
19 Uhr · Franziskaner
Konzerthaus
Gospelicious
Gospelkonzert mit dem Landesgospelchor Baden-Württemberg, 'Voices of Joy' und Band.
Leitung: Jörg Sommer.
20 Uhr · Theater am Turm
Doppeltes Spiel
(siehe 8.01.)
20 Uhr · Rollmops-Theater
Herb im Abgang
Leseabend
20 Uhr · Sporthalle
Deutenberg
wiha Panthers Schwenningen – 1. FC Kaiserslautern
Basketball Regionalliga Herren
Südwest-Süd
20 Uhr · Ratskeller Villingen
Diagnose VS –
Akuter Hirnstillstand
(siehe 2.01.)
21 Uhr · Jazzkeller Villingen
Esther Kaiser Quartet –
Tribute to Abbey Lincoln
So 10
Fr
15 Uhr · Franziskanermuseum
15.30 Uhr · Bildungszentrum
Villingen
15 Uhr · Matthäussaal,
Talacker 9
John Williams: Stoner
Basteln von Fasnachtsdeko
Fasnet im Puppenformat
Die Figuren von Ingeborg
Jaag.
Die Ausstellung zum Buch.
Führung mit Hans-Jörg Fehrenbach und Dr. Michael Hütt.
16 Uhr · Kommunales Kino
Guckloch in der Scheuer
'Lippels Traum'
Mo11
15 Uhr · Matthäussaal,
Talacker 9
Programmcafé
Rommé und Brettspiele
Di
12
20 Uhr · Theater am Ring
Patric Heizmann:
'Ich bin dann mal schlank'
20.30 Uhr · Kommunales Kino
im Capitol
Victoria
Mi 13
15 Uhr · Franziskanermuseum
Kultur-Café
mit Bärbel Brüderle und
Lambert Hermle.
20 Uhr · Theater am Ring
15
Reif für die Bücherinsel
20 Uhr · Theater am Ring
Ball im Savoy
Operette
20 Uhr · Ratskeller Villingen
Diagnose VS –
Akuter Hirnstillstand
(siehe 2.01.)
20 Uhr · Rollmops-Theater
Wir können Alles
Soloabend mit Uwe Spinder
20.11 Uhr · Neue Tonhalle
Mo18
Programmcafé
Di
19
19.30 Uhr · Theater am Ring
Karma? Schicksal?
Pech gehabt?
Metropolitan Opera
im Kino
Zivilcourage
Vortrag
20 Uhr · VHS am Münsterplatz
THE ZERO THEOREM
Mi 20
20.15 Uhr · Kommunales Kino
Guckloch in der Scheuer
'Taxi Teheran'
Do 21
Bizet: Les Pêcheurs de Perles
Live-Übertragung aus New York.
18.30 Uhr · VHS Metzgergasse
20 Uhr · Franziskaner
Konzerthaus
Infoabend für Frauen mit und
ohne Migrationshintergrund.
SWR Sinfonieorchester
Baden-Baden und Freiburg
Heimat ist – hier
Axel Hacke: Das kolum20 Uhr · Theater am Ring
nistische Manifest. Das
Bayerisches Staatsballett II
Meisterkonzert
Großer
Zyklus
Beste aus 1001 Kolumnen.
Modern Dance
Reihe 'Autor im Gespräch'.
20.15 Uhr · Kommunales Kino
Guckloch in der Scheuer
'Ich und Kaminski'
Do 14
18.30 Uhr · VHS am Münsterplatz
Kunstgeschichte im Blick:
Hilfe in Leben und Tod –
von Heiligen und Mächtigen
20 Uhr · Theater am Ring
Der Kurschattenmann
Komödie mit Jochen Busse,
Ingrid Steeger, Simone Rethel,
u.a. (Theater an der Kö Düsseldorf/Kömödie im Bayerischen
Hof München).
20.15 Uhr · Vortragssaal
Wohnanlage Hammerhalde,
Am Affenberg 46/3
Philosophie im Gespräch
'Wovon der Tod uns befreit –
Gedanken zum Tod.'
Tomáš Hanus Leitung
Thomas Zehetmair Violine
20.11 Uhr · Neue Tonhalle
20.30 Uhr · Folkclub in der
Scheuer
Katzenmusikball
Katzenmusik Verein Miau e.V.
Andy Susemihl &
Superfrieds
21 Uhr · Jazzkeller Villingen
Fr
Clara Vetter Trio
So 17
10 Uhr · Neuhäusle-Wiese,
Gasthaus Auerhahn
Langlauf Event
Erlös für die Feldner Mühle.
15 Uhr · Heimat- und Uhrenmuseum
Fastnachtsführung
in der Dauerausstellung
mit Dr. Michael Hütt.
16.30 Uhr · Helios Arena
Schwenninger Wild Wings
– Thomas Sabo Ice Tigers
Deutsche Eishockey Liga DEL
19 Uhr · Sporthalle
Hoptbühl
TV Villingen – SV Fellbach
20 Uhr · Theater am Ring
Sa 16
19 Uhr · Cine-Star,
Schwenningen
Sa 23
19.45 Uhr · VHS am
Münsterplatz
20.30 Uhr · Kommunales Kino
im Capitol
NLP – geheimnisvolle Abkürzung, spannender Inhalt
Dieter Ilg Trio –
'Mein Beethoven'
Volleyball Regionalliga Süd Damen
Entschlacken – Entgiften –
Entspannen
10 Uhr · VHS Metzgergasse
21 Uhr · Jazzkeller Villingen
Theater-Comedy-Solo
Katzenmusikball
Katzenmusik Verein Miau e.V.
20 Uhr · Rudolf-Steiner-Schule
Der kleine Prinz
22
15 Uhr · VHS Metzgergasse
Nicht nur Minnelieder
Walther von der Vogelweide.
Vortrag.
Veranstalter: Senioren-VHS.
19 Uhr · VHS Metzgergasse
Der Schlüssel zum
perfekten Gedächtnis
Vortrag
20 Uhr · Theater am Ring
Die Zwerge
Mittelalter-FantasySpektakulum
O-TON ensemble wort
Reihe 'Junges Podium'.
20 Uhr · Neue Tonhalle
Zunftball
Hist. Narrozunft Villingen e.V.
20 Uhr · Theater am Turm
FAUSTinside
20 Uhr · Sporthalle
Deutenberg
wiha Panthers Schwenningen – TBB Trier II
Basketball Regionalliga Herren
Südwest-Süd
20 Uhr · Café Häring
Diagnose VS –
Akuter Hirnstillstand
(siehe 2.01.)
21 Uhr · Jazzkeller Villingen
Jazz ConneXion des GaD
Workshop und Konzert
So 24
11 Uhr · Rudolf-Steiner-Schule
Schülermatinée
15 Uhr · Franziskanermuseum
Narri, Narro –
Familienführung
15 Uhr · Franziskaner
Konzerthaus
Geschichten aus 1000
und einem Rhythmus
Familienkonzert
16.30 Uhr · Helios Arena
Schwenninger Wild
Wings – ERC Ingolstadt
Deutsche Eishockey Liga DEL
19 Uhr · Café Häring
Diagnose VS –
Akuter Hirnstillstand
(siehe 2.01.)
20 Uhr · Neue Tonhalle
Mo25
Hist. Narrozunft Villingen e.V.
15 Uhr · Matthäussaal,
Talacker 9/1
Zunftball
20 Uhr · Café Häring
Vorbeischwimmer
Musikkabarett
Programmcafé
Emotionale Balance
mit Birgitt Merkel.
18/2015
KULTURZEIT Seite 17
'Corvus Corax' macht Mittelalter-Illusion perfekt
Lesung, Konzert und Show: 'Die Zwerge' begeben sich in einem neuen Bühnenformat auf fantastische Reisen
Ein unbedarfter Zwerg, eine
gefährliche Reise – und die
große Sehnsucht eines kleinen Mannes: Johannes Steck,
der Magier der Stimmen, und
'Corvus Corax', die 'Könige der
Spielleute', treten in eine neue
theatralische Dimension.
Gemeinsam erzählen sie das
KultFantasy-Epos 'Die Zwerge'
von Markus Heitz. Die atmosphärisch dichte Performance lässt vor
Augen und Ohren ein Live-Mittelalter-Fantasy-Spektakulum entstehen. Im Mittelpunkt der Geschichte steht Zwerg Tungdil, der
sich in einer fremden Welt zurechtfinden und das Geborgene
Land vor dem Bösen bewahren
muss. Ihm und allen anderen verleiht Johannes Steck (Foto) seine
Stimme. Er ist Schauspieler und
einer der erfolgreichsten Hörbuchsprecher
Deutschlands, unter anderem mit
drei Goldenen
Schallplatten
ausgezeichnet.
'Corvus Corax' setzte als erste 'Neue Deutsche Mittelalterband' Maßstäbe. Mit Bombarde, Dudelsack oder Schalmei
begleitet sie 'Die Zwerge' auf ihrer fantastischen Reise.
(Foto: Holger Bücker)
Die mittelalterlichen Klangwelten von 'Corvus Corax' geben
der Erzählung einen stimmungsvollen Rahmen und entführen
tief in Sagen und Mythen hinein.
Die 1989 gegründete erste 'Neue
Deutsche Mittelalterband' war
Vorreiter der neuen Spielmannsmusik. Melodien aus dem 14. Jahrhundert werden rekonstruiert, Instrumente der Zeit – Dudelsack,
Schalmei, Bombarde oder
Trumscheit – weiterentwickelt.
Die 'Zwergen'-Romane von
Markus Heitz sind mit weit über
einer Million verkaufter Exemplare längst Bestseller. Heitz lehnt
seine Geschichte an die FantasyKlassiker von Tolkien an, entwickelt jedoch die Welten und ihre
Wesen weiter. Sein Erzählstil hat
epische Elemente, ist rasant und
überrascht mit ironischen Untertönen. Er trifft er den Nerv der Zeit.
Diese Star-Dichte sucht ihresgleichen
Beim 'Kurschattenmann' gibt’s ein Wiedersehen beliebter Akteure
Jochen Busse, Ingrid Steeger,
Simone Rethel, Christiane Rücker
und Christine Schild stehen stellvertretend für ein halbes Jahrhundert deutscher Theater- und Fernsehgeschichte: Das brillante Team
nimmt das Publikum mit auf eine
herzerfrischende VergnügungsKur. Für die Komödie von René
Heinersdorff sind noch Restkarten
im Vorverkauf erhältlich.
Ein Sanatorium, irgendwann in
diesen Tagen. Die naive Dauerpatientin Edith, Powerfrau Alice und
die spröde Ärztin Isabel beweisen
in Sachen Kurschatten kein gutes
Händchen. Alle drei haben sich in
Ulrich verguckt. Der Hochstapler
weiß, wie man alleinstehende und
mutmaßlich wohlhabende Damen
um den Finger wickelt – und wie
man mit seinen Liebschaften jongliert, ohne dass die eine von der
Christine Schild (v.l.),
Christiane Rücker,
Ingrid Steeger und
Simone Rethel
umgarnen den
'Kurschattenmann'
Jochen Busse.
(Foto: O. Fantitsch)
anderen erfährt. Als die geheimnisvolle Oda einzieht, wendet sich
das Blatt. Unter ihrer Führung
schließen die Betrogenen einen
Pakt – für das muntere DamenQuartett scheint die Stunde der
Rache gekommen …
›› weitere Informationen
'Der Kurschattenmann'
Komödie von René Heinersdorff
Theater an der Kö Düsseldorf/
Komödie im Bay. Hof München
Donnerstag, 14. Januar, 20 Uhr,
Theater am Ring
›› weitere Informationen
'Die Zwerge'
Mittelalter-Fantasy-Spektakulum
von Johannes Steck
nach dem Weltbestseller
von Markus Heitz
Regie: Alexander May
Sprecher: Johannes Steck
Musik: 'Corvus Corax'
Freitag, 22. Januar, 20 Uhr
Theater am Ring
Lebensfragen
mit Lacheffekt
'Karma? Schicksal? Pech gehabt?': Um die großen Fragen
des Lebens geht es am es am
Dienstag, 19. Januar um 19.30
Uhr im Theater am Ring in der
Jugendtheater-Reihe. Nach 'Jetzt
mal im Ernst' haben das Landestheater Tübingen-Reutlingen und
Helge Thun wieder gemeinsam
eine Vorstellung für Zuschauer
ab 14 Jahren entwickelt, die klassisches Erzähltheater mit Elementen der Stand-up-Comedy
vereint. Wo geht’s hin? Warum
ich? Was soll das Ganze? Steckt
da irgendein tieferer Sinn dahinter? Der Soloabend hat zwar
keine abschließende Erklärung
parat, stellt aber zumindest die
richtigen Fragen – zumal sie
auch von Helge Thun kommen,
vielen bekannt als die eine Hälfte
von 'Helge und das Udo'.
KULTURZEIT
Perlen tschechischer Musikgeschichte
Das Zemlinsky Quartet spielt Dvorák,
ˇ
Richter und Janácek
ˇ
'Fasnet
im Puppenformat'
Vom 6. Januar bis 14. Februar
sind im Franziskanermuseum
wieder die Figuren von Ingeborg
Jaag ausgestellt. Diese Figuren
im Maßstab 1:3 sind ein einzigartiger Beitrag zur Villinger Fasnet.
Narro und Altvillingerin, Butzesel
und Wuescht, aber auch zahlreiche Porträtfiguren zeigen aktuelles Brauchtum in lebendigen
Szenen. Parallel zur Ausstellung
gibt es ab 6. Januar alle Figuren
auch in Buchform.
Foto: Atelier Hugel
Vier erstklassige tschechische
Interpreten spielen große Werke tschechischer Komponisten: Das Zemlinsky Quartet
hebt die kammermusikalische
Tradition seines Heimatlandes
auf eine neue Ebene.
»Dvoráks Quartettkunst als gleichsam natürlichste musikalische Sache der Welt, sagenhaft geschliffen umgesetzt und dabei doch
stets erfrischend spontan anmutend«: So lobte das 'Darmstädter
Echo' das Zemlinsky Quartet bei
der Aufführung des G-Dur-Spätwerks op. 106. Es steht bei dem
Meisterkonzert neben Franz Xaver
Richters Streichquartett op. 5/1
ˇ
und Leoš Janáceks
Streichquartett Nr. 2 'Intime Briefe' auf dem
Programm – eine faszinierender
Gang durch mehr als zwei Jahrhunderte Musikgeschichte.
Frantisek Soucek
ˇ (Violine),
Petr Strizek (Violine), Petr Holman
(Viola) und Vladimir Fortin (Violoncello) formen das 1994 ins Leben
gerufene Zemlinsky Quartet. Neben zahlreichen Auszeichnungen
gewann es den ersten Preis im
Internationalen Wettbewerb für
18/2015
Seite 18
Streichquartette in Bordeaux
(2010), ist Preisträger des 'Prager Frühlings' und der internationalen Wettbewerbe im kanadischen Banff und in London, wo
es zugleich den Publikumspreis
errang. Gleich für das erste gemeinsame CD-Projekt mit der
französischen Firma Praga Digitals, bei der das Zemlinsky Quartet seit 2007 exklusiv unter Vertrag ist, erhielt es den prestigeträchtigen französischen Schallplattenpreis 'Diapason d’Or'.
Von Banff bis Bordeaux: Mit etlichen
Wettbewerbsgewinnen im Gepäck
reist das Zemlinsky Quartet an.
(Foto: Tomáš Bican)
›› weitere Informationen
Zemlinsky Quartet
Meisterkonzert Kleiner Zyklus
Mittwoch, 27. Januar, 20 Uhr
Franziskaner Konzerthaus
Konzerteinführung um 19.15 Uhr
im Raum Aktionen 1
Von den Triebfedern des Hasses
Hamburger Kammerspielen gelingt mit 'Zorn' ein großer Wurf
Ein Teenager sprüht islamfeindliche Parolen – für die Eltern bricht
die scheinbar heile Welt in tausend Stücke: Das Schauspiel 'Zorn'
wirft Fragen nach der Motivation
und Rechtfertigung von Gewalttaten auf.
Die erfolgreiche Wissenschaftlerin Alice und ihr Mann Patrick,
ein Romanautor, haben ihren Sohn
Joe doch im Sinne von Toleranz
erzogen. Was treibt ausgerechnet
ihn zu einem 'hate crime'? Zuerst
versuchen die Eltern reflexartig,
die Hauptschuld auf Joes Komplizen abzuwälzen. Doch dann wird Hochkarätig und prominent besetzt: Jacqueline Macaulay, Rufus Beck und sein
Alice mit einem dunklen Kapitel
Sohn Jonathan spielen die Hauptrollen in 'Zorn'.
(Foto: Peter Hönnemann)
ihrer eigenen Jugend konfrontiert.
Unerwartet verschiebt sich der Fo- Smith. Den Hamburger Kammerspielen ist mit der Inszenierung
kus von einem dummen Akt der
›› weitere Informationen
Intoleranz auf einen linken Terror- ein großer Wurf gelungen: Die
hochkarätige, prominente Beset- 'Zorn'
anschlag. Für beide ist und war
Schauspiel von
zung mit Rufus Beck, dessen
moralische Empörung die TriebJoanna Murray-Smith
Sohn Jonathan und Jacqueline
feder.
Deutschsprachige Erstaufführung
'Zorn' ist das jüngste Stück der Macaulay – sie war jüngst in
Donnerstag, 28. Januar, 20 Uhr
gegenwärtig erfolgreichsten aus- 'Rose Bernd' zu erleben – trägt
Theater am Ring
tralischen Autorin Joanna Murray- wesentlich dazu bei.
Reusch rettet
das Jahr 2015
2015 – viele sind froh, dass das
Jahr endlich vorbei ist. Denn
Angela Merkel war immer noch
Bundeskanzlerin, Bayern München wurde schon wieder Deutscher Meister und selbst die
Erderwärmung machte eiskalt
einfach da weiter, wo sie zuvor
aufgehört hatte. Warum fand dieses Jahr überhaupt statt? Ehrenrettung für 365 Tage »zwischen
Gut und Börse« betreibt der u.a.
aus SWR bekannte Silbenverdreher Stefan Reusch am Samstag,
30. Januar um 20 Uhr im Theater
im Capitol: Sein kabarettistischer
Rückblich gewinnt 2015 ungeahnte Seiten ab – und bringt endlich zusammen, was noch nie in
einem Atemzug ausgesprochen
wurde. Doch Vorsicht: Jeder Halbsatz ist mit Bedacht gewählt, jedes Wort wandelt sich zu neuen
Bedeutungen. Wer Reuschs blitzgescheitem Humor folgen möchte, muss also auf der Hut sein,
wird dann aber reich belohnt –
und kann sich ungeniert auf 2016
freuen!
Stellenangebote
18/2015
�� Wir suchen Sie.
Seite 19
�� Wir suchen Sie.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist beim Amt
für Familie, Jugend und Soziales, Abteilung Sozialleistungsrecht, Beistandschaften, Vormundschaften, eine Stelle in Teilzeit (50 %) als
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sind beim
Eigenbetrieb Technische Dienste VillingenSchwenningen (TDVS) drei Stellen als
Sachbearbeiter/in im Bereich der
Unterhaltsvorschusskasse
Gärtner/in, Forstwirt/in, Landwirt/in
zu besetzen.
Einsatzgebiet sind in erster Linie die Grünflächen der Stadt VillingenSchwenningen. Das Aufgabengebiet umfasst aber grundsätzlich alle im
Bauhof anfallenden Arbeiten sowie auch die Mitarbeit im Bereitschaftsund Winterdienst.
Ihre Aufgaben
� Geltendmachung von Ansprüchen gegen das unterhaltspflichtige
Elternteil
� Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
� Statistik
Ihr Profil
� abgeschlossenes Studium als Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) bzw.
Bachelor of Arts – Public Management oder eine abgeschlossene
Ausbildung als Verwaltungsfachwirt/in (früher: Angestelltenlehrgang II)
oder ein abgeschlossenes Studium der Sozialwirtschaft
� Kenntnisse im UVG, SGB I, III und X, ZPO, StGB, Insolvenzrecht
� persönliches Engagement
� selbstständiges und eigenverantwortliches Handeln
� soziale Kompetenz
� Bereitschaft zur Teamarbeit und Kooperation
Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 9 TVöD, bei Vorliegen der
beamtenrechtlichen Voraussetzungen bis zu Besoldungsgruppe A 10
LBesGBW.
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis
spätestens 8. Januar 2016 an das
Haupt- und Personalamt
Abteilung Personalservice
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Abteilungsleiterin Sandra Witteler (Tel. 82-2149) und Robert Gora (Tel. 82-2194) gerne zur Verfügung.
zu besetzen.
Ihre Aufgaben
� Gewässerunterhaltung
� Bibermanagement
� sämtliche Arbeiten im Bereich der Grünpflege
� sämtliche Arbeiten im Bereich der Friedhofspflege
� Neubaumaßnahmen im Bereich Grün
� Arbeiten mit verschiedenen Geräten, Maschinen und Fahrzeugen
� Mitarbeit in der Stadtreinigung
� Mitarbeit im Winterdienst
Ihr Profil
� abgeschlossene Ausbildung zum Gärtner, Forstwirt oder Landwirt
� Maschinenkenntnisse (Baumaschinenkenntnisse)
� selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
� Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
� Teamfähigkeit und Einfühlungsvermögen
� schnelle Verfügbarkeit im Rahmen des Bereitschafts- und Winterdienstes
� Führerschein Klasse BE
Die Eingruppierung für alle Stellen erfolgt nach Entgeltgruppe 5 TVöD.
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis
spätestens 8. Januar 2016 an das
Haupt- und Personalamt
Abteilung Personalservice
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
Für weitere Auskünfte steht Ihnen der stellvertretende Betriebsleiter
Roland Pfaff (Tel. 82-2402) gerne zur Verfügung.
�� Wir suchen Sie.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist bei der
Ortsverwaltung Weilersbach eine Stelle in
Teilzeit (3 Stunden wöchentlich) als
Betreuungskraft (m/w) für den
Jugendraum in Weilersbach
zu besetzen.
Ihre Aufgaben
� Arbeitszeit: abends und evtl. am Wochenende
� Unterstützung und Betreuung der Jugendlichen
� Ansprechpartner für Jugendliche und Eltern
� Entwicklung von Angeboten und Aktivitäten für Jugendliche
Arbeitgeberin für rund 1.400 Menschen: Die 'Baden-Württemberg-Stadt' Villingen-Schwenningen (83.000 Einwohner) bietet
als Oberzentrum der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg spannende Aufgabenbereiche und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle.
Für die vielfältigen Aufgaben sucht die RAL-zertifizierte Stadtverwaltung gut ausgebildete und engagierte Fachleute in den
unterschiedlichsten Berufen. Wir bieten ein interessantes,
abwechslungsreiches und anspruchsvolles Arbeitsgebiet und
Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher und
persönlicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Ihr Profil
� abgeschlossene Ausbildung als Erzieher/in
� Erfahrung mit Kindern und Jugendlichen wäre wünschenswert
Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe S 4 TVöD-SuE.
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis
spätestens 8. Januar 2016 an das
Haupt- und Personalamt
Abteilung Personalservice
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Ortsvorsteherin Silke Lorke
(Tel. 07721/71124) gerne zur Verfügung.
Immer aktuell – die städtische Website
villingen-schwenningen.de
�� Bürgerservice �� Kultur und Bildung �� Tourismus
und Freizeit �� Soziales �� Bauen und Verkehr
Besuchen Sie uns bei
facebook.com/StadtVS
Stellenangebot / Nachruf
Seite 20
18/2015
Anzeige
�� Wir suchen Sie.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt, befristet bis
31.12.2016 (Krankheitsvertretung), ist beim Amt
für Kultur eine Stelle als
Hier sind wir daheim.
Meister/in für Veranstaltungstechnik
bzw. Bühnenmeister/in
zu besetzen.
Das Amt für Kultur verantwortet und koordiniert ein reichhaltiges
Kulturangebot und ist Veranstalter von hochkarätigen Schauspiel-,
Musiktheater-, Tanz- und Konzertgastspielen, Eigenproduktionen
sowie Festivals in vier Häusern.
Ihre Aufgaben
� technische Veranstaltungsvorbereitung und -betreuung sowie das
Einrichten und Bedienen der Haus- und Veranstaltungstechnik
� Einsatz in den Bereichen Ton, Beleuchtung und Bühnentechnik an
allen Bühnen der Stadt
� Wartung und Instandhaltung von Bühnen und Geräten
� allgemeine organisatorische Tätigkeiten im Verwaltungsbereich
... ihren Mietern und Geschäftspartnern
ein frohes Fest und gemütliche Feiertage
www.wbg-vs.de
Telefon: 07720 / 8503-0
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Ihr Profil
� abgeschlossene Ausbildung als Meister/in für Veranstaltungstechnik
� mehrjährige Berufserfahrung in einem Veranstaltungshaus ist
wünschenswert
� Eigeninitiative, Teamfähigkeit
� hohes Maß an Einsatzbereitschaft
� kundenorientiertes Handeln und betriebswirtschaftliches Denken
� Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und Belastbarkeit
Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem jungen,
engagierten Team.
Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 8 TVöD.
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen, gerne auch per Mail,
richten Sie bitte bis spätestens 12. Januar 2016 an das
Haupt- und Personalamt
Abteilung Personalservice
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
E-Mail: [email protected]
�� Zuständig für die Verteilung
Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Verwaltungsleiter Artur Repp
(Tel. 82-2323) gerne zur Verfügung.
Nachruf
Mit großer Betroffenheit müssen wir Abschied nehmen von
Hans-Peter Schwarz
der am 30. November 2015 im Alter von 63 Jahren verstarb.
Hans-Peter Schwarz war mehr als 36 Jahre als Vermessungstechniker beim
Vermessungsamt der Stadt Villingen-Schwenningen beschäftigt.
Wir haben einen wertvollen Mitarbeiter verloren, den wir nicht vergessen
werden und sind dankbar ihn kennengelernt zu haben.
Seinen Angehörigen gehört unser Mitgefühl.
Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister
Die Personalvertretung
Brigitte Quattländer
© Volker Zintgraf/pixelio.de
Das Amtsblatt VS erscheint in der Regel alle 14 Tage und wird kostenlos in
die Briefkästen der Haushalte in Villingen-Schwenningen eingelegt. Die Verteilung des Amtsblatts übernimmt unsere Partnerin, die Deutsche Post AG.
Bei Fragen rund um die Zustellung hilft Ihnen der Deutsche Post-Kundenservice gerne weiter unter Telefon 0228/4333111, Internet deutschepost.de
Amtliche Bekanntmachungen
18/2015
Seite 21
Änderung der Rechtsverordnung der Stadt Villingen-Schwenningen zur
Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit
2.
In § 5 Abs. 5 Nr. 3 werden die Begriffe 'der Vorgesetzten' durch die Begriffe 'ihrer Vorgesetzten' ersetzt.
Aufgrund von § 18 Gaststättengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.11.1998
(BGBl. I S. 3418), zuletzt geändert durch Artikel 286 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I
S. 1474) und dem Gaststättengesetz für Baden-Württemberg (Landesgaststättengesetz –
LGastG) vom 10.11.2009 (GBl. 2009, S. 628, 629), i. V. m. § 11 der Verordnung der Landesregierung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung – GastVO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 18.02.1991 (GBl. S. 196), zuletzt geändert durch § 50
Abs. 1 des Gesetzes vom 20.11.2012 (GBl. S. 604, 623), und § 44 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung – GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl.
2000, S. 581), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.04.2013 (GBl. S. 55) hat
der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen in seiner Sitzung am 02.12.2015
beschlossen:
3.
In § 5 Abs. 6 wird vor dem Begriff 'Abteilungskommandanten' der Begriff 'jeweiligen'
eingefügt.
1.
In § 8 Abs. 1 werden nach dem Begriff 'Jugendgruppen' die Begriffe 'und den Kindergruppen' eingefügt.
2.
In § 8 Abs. 2 werden die Begriffe 'vollendeten 12. Lebensjahr' durch den Begriff 'Grundschulalter' ersetzt.
3.
In § 8 Abs. 2 wird der Satz 'In besonders begründeten Ausnahmefällen können auch
Kinder ab dem vollendeten 10. Lebensjahr aufgenommen werden' durch den Satz 'Der
Wechsel von der Kindergruppe in die Jugendgruppe der Jugendfeuerwehr erfolgt grundsätzlich mit Vollendung des 10. Lebensjahres' ersetzt.
4.
In § 8 Abs. 3 werden die Begriffe 'des Angehörigen der Jugendfeuerwehr' gestrichen sowie in den Nr. 1., 2., 4. und 5. jeweils der Begriff 'er' durch die Begriffe 'der Jugendfeuerwehrangehörige' ersetzt.
5.
In § 8 Abs. 4 S. 1 werden nach dem Begriff 'Jugendgruppe' die Begriffe 'in der jeweiligen
Abteilung' eingefügt.
6.
N
ach § 8 Abs. 4 wird folgender Abs. 5 neu eingefügt:
'(5) Der Abteilungskommandant kann geeignete Angehörige der Gemeindefeuerwehr
mit der Leitung der Kindergruppe in der jeweiligen Abteilung beauftragen. Die Betreuung
der Kinder in der Kindergruppe muss durch speziell qualifizierte Feuerwehrangehörige
erfolgen. Diese Kindergruppenleiter sollen durch Seminare und Lehrgänge auf ihre Tätigkeit besonders vorbereitet werden.'
7.
In § 8 Abs. 5 wird '(5)' durch '(6)' ersetzt und erhält folgenden Wortlaut:
'(6) Die Leiter der Kinder- und Jugendgruppen sind für die ordnungsgemäße Erfüllung
der Aufgaben ihrer Kinder- und Jugendgruppen verantwortlich; sie unterstützen den jeweiligen Abteilungskommandanten. Die Leiter der Kinder- und Jugendgruppen werden
von den stellvertretenden Leitern der Kinder- und Jugendgruppen unterstützt und von
diesen in ihrer Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten vertreten.'
8.
In § 8 Abs. 6 wird '(6)' durch '(7)' ersetzt und vor dem Begriff 'Jugendgruppen' die Begriffe 'Kinder- und' vorangestellt. In S. 2 wird der Begriff 'Jugendfeuerwehr' durch die Begriffe 'Kinder- und Jugendgruppen' ersetzt.
1.
In § 9 Abs. 1 Nr. 1 werden die Begriffe '12. Lebensjahr vollendet' durch die Begriffe
'Grundschulalter erreicht' ersetzt.
2.
N
ach § 9 Abs. 4 wird folgender Abs. 5 neu eingefügt:
'(5) Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen in der Musikabteilung muss durch speziell qualifizierte Angehörige der Musikabteilung erfolgen. Diese speziell qualifizierten Angehörigen der Musikabteilung sollen durch Seminare und Lehrgänge auf ihre Tätigkeit
besonders vorbereitet werden.'
3.
In § 9 Abs. 5 wird '(5)' durch '(6)' ersetzt.
1.
In § 13 erhält die Überschrift folgenden Wortlaut:
'§ 13 Stellvertretende Feuerwehrkommandanten'
2.
§ 13 Abs. 10 wird gestrichen.
Die Rechtsverordnung der Stadt Villingen-Schwenningen zur Verkürzung der allgemeinen
Sperrzeit vom 05.07.1989, zuletzt geändert am 19.05.2010, wird wie folgt geändert:
§5
§1
§ 1 erhält folgende Fassung:
(1)
Im gesamten Stadtgebiet Villingen-Schwenningen beginnt die allgemeine Sperrzeit für
Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten um 03:00 Uhr.
In der Nacht zum Samstag und zum Sonntag beginnt die Sperrzeit um 05:00 Uhr.
Sie endet jeweils um 06:00 Uhr.
(2)
In der Nacht zum 01. Januar sowie in den Nächten zum Rosenmontag und zum Fastnachtsdienstag wird die Sperrzeit aufgehoben.
(3)
bweichend von Absatz 1 beginnt die Sperrzeit an Fastnacht in der Nacht zum Freitag
A
um 04:00 Uhr.
(4)
Abweichend von Absatz 1 beginnt die Sperrzeit in der Nacht zum 01. Mai um 05:00 Uhr.
§2
§ 3 erhält folgende Fassung:
Die allgemeine Sperrzeit für Spielhallen richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen
des Landesglückspielgesetzes.
§3
§ 5 wird aufgehoben.
§4
§ 6 erhält folgende Fassung:
Ordnungswidrig nach § 28 Abs. 1 Nr. 6 des Gaststättengesetzes handelt, wer vorsätzlich
oder fahrlässig gegen die Bestimmungen dieser Rechtsverordnung verstößt.
§6
§5
Diese Änderung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Villingen-Schwenningen, den 15.12.2015
Dr. Rupert Kubon
Oberbürgermeister
§7
Satzung zur Änderung der 'Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt
Villingen-Schwenningen (Feuerwehrsatzung – FwS)'
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung
vom 24.07.2000, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.04.2013 (GBl. S. 55),
i. V. m. §§ 6 Abs. 1 Satz 3, 7 Abs. 1 Satz 1, 8 Abs. 2 Satz 2, 10 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz
1, 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg (FwG) in der
Fassung vom 02.03.2010 (GBl. S. 333) hat der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen am 02.12.2015 folgende Satzung beschlossen:
Die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Villingen-Schwenningen (Feuerwehrsatzung – FwS) vom 07.12.2011 wird wie folgt geändert:
§1
1.
In § 1 Abs. 1 Nr. 4 werden dem Begriff 'Jugendgruppen' die Begriffe 'Kinder- und' vorangestellt.
2.
In § 1 Abs. 1 Nr. 6 werden die Begriffe 'der Einsatzabteilungen' durch die Begriffe 'einer
Einsatzabteilung' sowie der Begriff 'Einheitsführers' durch die Begriffe 'Führers der
Sondereinheit' ersetzt.
3.
In § 1 werden folgende Abs. 3 und 4 neu eingefügt:
'(3) Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr können aus den in Absatz
2 Ziffer 1 genannten Einsatzabteilungen taktische Einheiten gebildet werden. Diese umfassen jeweils alle für einen ordnungsgemäßen Einsatz- und Übungsbetrieb erforderlichen Bereiche und werden gemäß Feuerwehrgesetz, den geltenden Dienstvorschriften
sowie den Regelungen dieser Satzung geführt.
(4)
Sofern in einer Einsatzabteilung die Funktion des Abteilungskommandanten nicht besetzt werden kann, werden durch Verfügung des Leiters der Feuerwehr, in Abstimmung
mit dem Feuerwehrausschuss, taktische Einheiten festgelegt.'
§2
In § 3 Abs. 4 wird vor dem Begriff 'Abteilungskommandanten' der Begriff 'jeweiligen' eingefügt sowie der Begriff 'erforderlich' durch den Begriff 'vorzulegen' ersetzt.
§3
1.
In § 4 Abs. 3 wird vor dem Begriff 'Abteilungskommandanten' der Begriff 'jeweiligen'
eingefügt.
2.
In § 4 Abs. 4 wird vor dem Begriff 'Abteilungskommandanten' der Begriff 'jeweiligen'
eingefügt sowie der Begriff 'Stadtteil' durch den Begriff 'Stadtbezirk' ersetzt.
§4
1.
In § 5 Abs. 1 werden die Begriffe 'die Mitglieder des Feuerwehrausschusses' durch die
Begriffe 'die Vertreter ihrer jeweiligen Abteilung im Feuerwehrausschuss' sowie die Begriffe 'seinen Stellvertreter' durch die Begriffe 'seine Stellvertreter' ersetzt.
§8
Nach § 13 wird folgender § 14 neu eingefügt:
'§14 Abteilungskommandanten, stellvertretende Abteilungskommandanten, Leiter der taktischen Einheiten
(1) D
ie ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten (§ 11 Ziffer 2) und ihre Stellvertreter
werden von den Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr aus deren Mitte in geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt; die Wahlen finden in der Abteilungsversammlung statt.
(2) D
ie ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten werden nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Gemeinderat vom Oberbürgermeister bestellt.
(3) D
ie ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten haben ihr Amt nach Ablauf ihrer
Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Kommt binnen drei Monaten nach Freiwerden der Stelle oder
nach Versagung der Zustimmung keine Neuwahl zustande und wird kein Leiter einer taktischen Einheit für diesen Bereich bestimmt, kann der Oberbürgermeister einen vom Gemeinderat gewählten Feuerwehrangehörigen zum Abteilungskommandanten bestellen
(§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG). Diese Bestellung endet mit der Bestellung eines Nachfolgers
nach Absatz 2.
(4) G
egen eine Wahl der ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten und ihrer Stellvertreter kann binnen einer Woche nach der Wahl von jedem Wahlberechtigten Einspruch
bei der Gemeinde erhoben werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Gegen die Entscheidung über den
Einspruch können der Wahlberechtigte, der Einspruch erhoben hat, und der durch die
Entscheidung betroffene Bewerber unmittelbar Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage erheben.
(5) D
ie ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden (§ 8 Abs. 2 Satz 5 FwG).
(6) D
ie jeweiligen Abteilungskommandanten üben dieses Amt in allen organisatorischen Angelegenheiten ihrer jeweiligen Abteilung aus. Die gleichzeitige Übertragung der Funktion
des Leiters der örtlichen taktischen Einheit erfolgt automatisch, wenn die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Für die stellvertretenden Abteilungskommandanten gelten die Absätze 2 bis 6 entsprechend.
(7) S
ofern ein Abteilungskommandant nicht über die erforderlichen Voraussetzungen zur
Führung der örtlichen taktischen Einheit verfügt, wird durch Verfügung des Leiters der
Feuerwehr in Abstimmung mit dem Feuerwehrausschuss ein Leiter für die taktische Einheit (§ 1 Absatz 3 und 4) bestimmt. Bestimmt werden kann nur, wer
1. einer Einsatzabteilung der Feuerwehr angehört,
Amtliche Bekanntmachungen
Seite 22
2. über die für das Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und
3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt.
(8)
Die Leiter der taktischen Einheiten sind für die Einsatzbereitschaft ihrer taktischen Einheiten verantwortlich und unterstützen den Feuerwehrkommandanten bei seinen Aufgaben nach § 12 Absatz 3, insbesondere Ziffer 3 bis 6.'
1.
In § 14 wird '§ 14' durch '§ 15' ersetzt und in der Überschrift der Begriff 'Unterführer'
durch die Begriffe 'Einsatzleiter vom Dienst, Zug- und Gruppenführer' ersetzt.
§9
2.
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen (Feuerwehrkostenersatzsatzung)
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung
vom 24.07.2000, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.04.2013 (GBl. S. 55),
i. V. m. § 34 Abs. 5 Satz 5 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg (FwG) in der Fassung
vom 02.03.2010 (GBl. S. 333) hat der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen am
02.12.2015 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
(1)
In § 14 werden vor Abs. 1 folgende Abs. 1 - 3 neu eingefügt:
'(1) Zur Sicherstellung der ständigen Verfügbarkeit eines Einsatzleiters nach § 27 Absatz
1 FwG werden Einsatzleiter vom Dienst bestellt.
(2) Die Einsatzleiter vom Dienst übernehmen an Stelle des Feuerwehrkommandanten
sowie der stellvertretenden Feuerwehrkommandanten die Aufgaben des technischen
Einsatzleiters im Sinne von § 27 FwG.
(3) Die Einsatzleiter vom Dienst werden vom Feuerwehrkommandanten, in Abstimmung mit seinen Stellvertretern bestellt. Nach der Bestellung führen die Einsatzleiter
vom Dienst diese Funktion bis auf Widerruf durch den Feuerwehrkommandanten, in Abstimmung mit seinen Stellvertretern aus.'
3.
In § 14 Abs. 1 wird '(1)' durch '(4)' ersetzt und die Begriffe 'Die Unterführer (Zug- und
Gruppenführer) dürfen' durch die Begriffe 'Die Einsatzleiter vom Dienst und die Zug- und
Gruppenführer (Unterführer) dürfen grundsätzlich' ersetzt.
4.
In § 14 Abs. 2 werden '(2)' durch '(5)' und in S. 1 der Begriff 'Unterführer' durch die Begriffe 'Zug- und Gruppenführer' ersetzt sowie den Begriffen 'Abteilungskommandanten'
und 'Abteilungsausschusses' jeweils der Begriff 'jeweiligen' vorangestellt.
Als Leistung gilt auch das Bereitstellen der Einsatzkräfte nach Alarmierung.
(3)
in Kostenersatz wird nicht erhoben, sofern dies eine unbillige Härte wäre oder der EinE
satz im öffentlichen Interesse liegt.
(4)
Ersatzansprüche nach allgemeinen Vorschriften bleiben unberührt.
§ 2 Kostenersatzpflichtige Pflichtleistungen
Die Feuerwehr verlangt Kostenersatz für die Erfüllung von Aufgaben nach den Vorgaben des
§ 2 Abs. 1 FwG gemäß § 34 Abs. 1 FwG.
Dies umfasst unter anderem:
1. E
insätze bei denen die Gefahr oder der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde,
2. E
insätze die durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängerfahrzeugen, Schienen-,
Luft- oder Wasserfahrzeugen verursacht wurden,
3. K
osten für Sonderlösch- und -einsatzmittel bei einem Brand in einem Gewerbe- oder
Industriebetrieb anfallen,
Nach § 14 Abs. 2 wird folgender Abs. 6 neu eingefügt:
4. E
insätze bei denen die Gefahr oder der Schaden beim Umgang mit Gefahrstoffen
oder wassergefährdenden Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand,
'(6) Die bestellten Zug- und Gruppenführer haben grundsätzlich ihren Dienst nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens bis zur Bestellung ihres
Nachfolgers wahrzunehmen.'
6.
In § 14 Abs. 3 werden '(3)' durch '(7)' und der Begriff 'Unterführer' durch die Begriffe
'Einsatzleiter vom Dienst und die Zug- und Gruppenführer' ersetzt.
7.
Nach § 14 Abs. 3 wird folgender Abs. 8 neu eingefügt:
'(8) Sonstige erforderliche Funktionsträger werden durch Verfügung des Feuerwehrkommandanten, in Abstimmung mit dem Feuerwehrausschuss gegebenenfalls eingerichtet
und besetzt. Die Funktionsträger haben beratende Funktion und sind verpflichtet, den
Feuerwehrkommandanten bei der Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr
zu unterstützen.'
§ 10
1.
In § 15 wird '§ 15' durch '§ 16' ersetzt.
2.
In § 15 Abs. 1 werden die Begriffe 'Der Gerätewart wird vom Abteilungskommandanten'
durch die Begriffe 'Die ehrenamtlichen Gerätewarte werden vom jeweiligen Abteilungskommandanten' ersetzt sowie dem Begriff 'Abteilungsausschusses' der Begriff 'jeweiligen' vorangestellt.
3.
5. E
insätze die durch einen Alarm einer Brandmeldeanlage ausgelöst wurden, ohne
dass ein Schadenfeuer vorlag,
6. E
insätze zu denen ohne Vorliegen eines Schadensereignisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert wurde.
§ 3 Kostenersatzpflichtige freiwillige Leistungen
Für Leistungen nach § 2 Abs. 2 FwG wird gemäß § 34 Abs. 2 FwG Kostenersatz verlangt.
Leistungen nach § 2 Abs. 2 FwG und weitere freiwillige Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen sind unter anderem:
a) Türöffnung bei Gebäuden, Wohnungen, Aufzügen usw.
b) Z
eitweise Überlassung von Lösch-, Rettungs-, Beleuchtungs- und sonstigen Hilfsgeräten
c) Einfangen von Tieren, Entfernung (auch Umsetzung) von Stechinsekten usw.
d) Beseitigung von Wasserschäden (z. B. Auspumpen von Kellern)
e) Mitwirkung bei Räum- und Aufräumarbeiten
In § 15 Abs. 4 werden die Begriffe 'Der Gerätewart hat' durch die Begriffe 'Die ehrenamtlichen Gerätewarte haben' ersetzt.
f) Absicherung von Gebäuden und Gebäudeteilen
g) Beseitigung von Unwetterschäden
§ 11
1.
In § 16 wird '§ 16' durch '§ 17' ersetzt.
2.
Nach § 16 Abs. 1 Nr. 4 werden folgende Nr. 5 - 6 neu eingefügt:
h) Stellung von Brandsicherheitswachdiensten
i) Abnahme von Brandmeldeanlagen
j) Ein- und Ausgaben von Schlüsseln in Feuerwehrschlüsseldepots
'5. dem Leiter des Musikzuges als beratendes Mitglied.
k) Brandschutztechnische Beratung
6. den Leitern der Sondereinheiten als beratende Mitglieder.'
3.
In § 16 Abs. 4 werden die Begriffe 'der Schriftführer' durch die Begriffe 'ein Schriftführer' ersetzt.
4.
In § 16 Abs. 10 werden in Nr. 2 die Begriffe 'seinem Stellvertreter' durch die Begriffe
'seinen Stellvertretern' ersetzt sowie in Nr. 4 bzw. Nr. 5 den Begriffen 'Kassenführer'
bzw. 'Schriftführer' jeweils der Begriff 'einem' vorangestellt.
F
ür die Inanspruchnahme von Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt VillingenSchwenningen werden Kostenersätze nach dieser Satzung und dem als Anlage beigefügten Kostenverzeichnis erhoben, soweit diese Leistungen nicht nach den Bestimmungen des Feuerwehrgesetzes unentgeltlich sind.
(2)
In § 14 Abs. 2 wird S. 3 gestrichen.
5.
18/2015
l) Sonstige Dienstleistungen im Sinne des Brandschutzes
m)Durchführung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen.
§ 4 Kostenersatzpflichtige
(1)
D
er Kostenersatzpflichtige bestimmt sich nach § 34 Abs. 3 FwG. Weiterhin ist zum Kostenersatz bei der Leistung von Brandsicherheitswachdienst insbesondere der Veranstalter verpflichtet.
'7. Die Leiter der Kinder- und Jugendgruppe gehören dem Abteilungsausschuss als
stimmberechtigtes Mitglied an.'
(2)
Mehrere Kostenersatzpflichtige haften als Gesamtschuldner.
§ 12
(1)
berlandhilfen nach § 26 Abs. 1 FwG werden im Schwarzwald-Baar-Kreis gemäß § 26
Ü
Abs. 2 FwG entsprechend des 'Vertrags zur Regelung der Kosten der Überlandhilfe für
die Städte und Gemeinden des Schwarzwald-Baar-Kreises' berechnet.
(2)
onstige Überlandhilfen werden entsprechend § 6 dieser Satzung berechnet, sofern keiS
ne anderen Regelungen vorliegen.
(1)
oweit nichts anderes bestimmt ist, wird der Kostenersatz nach den Sätzen des als AnS
lage beigefügten Kostenverzeichnisses in der jeweils gültigen Fassung, nach Zeitaufwand, Art und Anzahl des in Anspruch genommenen Personals und der Fahrzeuge berechnet.
(2)
ie Einsatzzeit beginnt beim Personal mit der Alarmierung bzw. Bereitstellung und enD
det nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft bzw. nach Ende der notwendigen
Aufräumungs-, Reinigungs- und Ruhezeiten.
§ 16 Abs. 10 Nr. 7 erhält folgenden Wortlaut:
§ 5 Überlandhilfe
In § 17 wird '§ 17' durch '§ 18' ersetzt.
§ 13
In § 18 wird '§ 18' durch '§ 19' ersetzt.
§ 14
In § 19 wird '§ 19' durch '§ 20' ersetzt.
§ 15
1.
In § 20 wird '§ 20' durch '§ 21' ersetzt.
2.
In § 20 Abs. 6 werden dem Begriff 'Jugendgruppen' die Begriffe 'Kinder- und' vorangestellt.
§ 6 Berechnung des Kostenersatzes
§ 16
In § 21 wird '§ 21' durch '§ 22' ersetzt.
§ 17
In § 22 wird '§ 22' durch '§ 23' ersetzt.
(3) B
ei Fahrzeugen beginnt die Einsatzzeit mit der Abfahrt aus dem Feuerwehrhaus und endet mit der Rückkehr (Ankunft) im Feuerwehrhaus.
(4)
§ 18
Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
Villingen-Schwenningen, den 02.12.2015
Dr. Rupert Kubon
Oberbürgermeister
(5)
B
ei der Berechnung der Kosten werden alle Stundensätze – mit Ausnahme der Aufwandsentschädigungen gemäß Feuerwehrentschädigungssatzung – je angefangener
halben Stunde berechnet.
Die Kostenersätze setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, zusammen aus:
1. den Personalkosten für die eingesetzten Feuerwehrangehörigen,
2. den Kosten für den Einsatz von Fahrzeugen inklusive Geräten,
Amtliche Bekanntmachungen
18/2015
(6)
(7)
(8)
(9)
3. den Kosten, die durch den Einsatz von Hilfe leistenden Gemeinde- und Werkfeuerwehren oder anderen Einrichtungen und Organisationen entstanden sind,
2. Einsatz von Fahrzeugen 2.1 Kommandowagen (KdoW)
17,50 €/Std.
4. den sonstigen Kosten.
2.2 Einsatzleitwagen 1 (ELW 1)
42,50 €/Std.
2.3 Einsatzleitwagen 2 (ELW 2)
10,00 €/Std.
2.4 Werkstattwagen (WSW)
25,50 €/Std.
2.5 Mannschaftstransportwagen (MTW)
16,00 €/Std.
2.6 Tanklöschfahrzeuge (TLF 16/25)
70,00 €/Std.
2.7 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF 20/16, HLF 20)
88,00 €/Std.
2.8 Löschgruppenfahrzeuge (LF 16/12, LF 20)
64,00 €/Std.
2.9 Löschgruppenfahrzeuge (LF 8/6, LF 10/6, LF 10, StLF 10/6, MLF)
78,00 €/Std.
Für besondere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen werden
in dem als Anlage beigefügten Kostenverzeichnis Pauschalsätze festgelegt, welche für
die dort beschriebenen Leistungen Anwendung finden.
Entstehen der Feuerwehr durch die Inanspruchnahme von Personal, Fahrzeugen, Geräten und Ausrüstungsgegenständen besondere Kosten (z. B. Reisekosten, Reparaturkosten, Ersatzbeschaffungskosten bei Unbrauchbarkeit oder Verlust), so sind diese zusätzlich zu erstatten, soweit diese einer kostenersatzpflichtigen Leistung zuzuordnen sind.
Bei Einsätzen in den Nachtstunden (zwischen 24:00 Uhr und 06:00 Uhr) aufgrund derer
der Einsatzleiter zusätzliche Ruhestunden anordnet, werden zu der tatsächlichen Leistungsdauer diese zusätzlichen Ruhestunden als Personalkosten mit berechnet.
Bei erschwerten Einsätzen aufgrund derer der Einsatzleiter zusätzliche Stunden – maximal 2 Stunden – zur Reinigung der persönlichen Ausrüstungsgegenstände anordnet,
werden diese zusätzlichen Stunden als Personalkosten mit berechnet.
osten für ersatzpflichtige Leistungen der Feuerwehr, die im als Anlage beigefügten
(10) K
Kostenverzeichnis nicht aufgeführt sind, werden entsprechend vergleichbarer Kostensätze des Kostenverzeichnisses berechnet. Kann keine Zuordnung vorgenommen werden,
werden die Kosten gesondert ermittelt und festgesetzt.
§ 7 Rabattierung
Die gemäß dieser Satzung anfallenden Personal- und Fahrzeugkosten werden für Arbeitgeber, die Angehörige der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen beschäftigen und diese für Einsätze freistellen, mit einer Ermäßigung von 10 % pro Person, jedoch mindestens mit 50 % in Rechnung gestellt.
§ 8 Entstehung und Fälligkeit des Kostenersatzes
(1)
Der Anspruch auf Kostenersatz entsteht mit Beendigung der Inanspruchnahme der Feuerwehr.
(2)
Der Kostenersatz wird mit Bekanntgabe des Kostenbescheides an den Zahlungspflichtigen zur Zahlung fällig.
§ 9 Anpassungsermächtigung
(1)
Seite 23
Die Feuerwehrverwaltung wird ermächtigt, die im Kostenverzeichnis aufgeführten, nicht
pauschalierten Beträge, selbständig anzupassen. Solche Anpassungen sollen nur erfolgen, sofern die Beträge nicht mehr den wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten entsprechen.
Verrechnungseinheit
2.10 Löschgruppenfahrzeuge Bund (LF KatS)
10,00 €/Std.
2.11 Drehleiter mit Korb (DLA(K) 23/12)
133,50 €/Std.
2.12 Drehleiter ohne Korb (DL 22)
47,50 €/Std.
2.13 Rüstwagen (RW 2)
143,00 €/Std.
2.14 Kleineinsatzfahrzeug (KEF)
34,00 €/Std.
2.15 Gerätewagen Transport (GW-T)
56,50 €/Std.
2.16 Gerätewagen Höhenrettung (GW-H)
50,00 €/Std.
2.17 Gerätewagen Atemschutz/Strahlenschutz (GW-A/S)
10,00 €/Std.
2.18 CBRN-Erkundungswagen (CBRN-ErkW)
10,00 €/Std.
2.19 Schlauchwagen (SW 1000)
57,50 €/Std.
2.20 Wechselladerfahrzeug (WLF)
90,50 €/Std.
2.21 Abrollbehälter Sonderlöschmittel (AB-SLM)
40,00 €/Std.
2.22 Abrollbehälter Wasser/Schaum (AB-W/S)
34,50 €/Std.
2.23 Abrollbehälter Rüstmaterial (AB-Rüst)
111,00 €/Std.
3. Kostenpauschalen Verrechnungseinheit
3.1 Fehlalarm durch eine Brandmeldeanlage der Kat. 'BMA 2'
500,00 €/Einsatz
3.2 Fehlalarm durch eine Brandmeldeanlage der Kat. 'BMA 4'
1.000,00 €/Einsatz
3.3 geringfügige Leistung nach § 3 Feuerwehrkostenersatzsatzung,
zuzüglich Material
100,00 €/Einsatz
3.4 Stellproben von Drehleitern, sowie Befahrungen mit Feuerwehr-
fahrzeugen im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes
100,00 €/Objekt
(2)
Die Veränderung von Kostenpunkten oder Pauschalbeträgen erfordert die Zustimmung
des Gemeinderates.
4. Leistungen der Schlauchwerkstatt
(3)
Sollten für einzelne Positionen des als Anlage beigefügten Kostenverzeichnisses durch
das Innenministerium Baden-Württemberg Stundensätze per Rechtsverordnung festgelegt werden, so sind diese ab Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsverordnung zu
verwenden.
Sollten nur Teilbereiche einer Position betroffen sein, so behalten die nicht betroffenen
Bereiche weiterhin ihre Gültigkeit.
4.1 Reinigung und Prüfung eines Schlauchs
6,40 €/Stk.
4.2 Einbinden von Kupplungen
zuzüglich Material
6,00 €/Stk.
5. Leistungen der Atemschutzwerkstatt
5.1 Füllen von Atemluftflaschen
Die Feuerwehrkostenersatzsatzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.
Villingen-Schwenningen, den 02.12.2015
Dr. Rupert Kubon
Oberbürgermeister
9,00 €/Stk.
5.2.1 Reinigen, Desinfizieren und Prüfen von Atemschutzmasken
17,00 €/Stk.
5.2.2 Reinigen, Desinfizieren und Prüfen von Lungenautomaten
42,50 €/Stk.
5.3.1 Halbjährliche Funktionsprüfung von Atemschutzmasken
Im Einzelnen betragen die Kostensätze für
1. Personalkosten Verrechnungseinheit
5.3.2 Funktionsprüfung von Atemschutzgeräten (Veratmung)
1.1.1 Personal im mittleren Dienst (oder vergleichbar)
47,00 €/Std.
1.1.2 Personal im gehobenen Dienst (oder vergleichbar)
57,00 €/Std.
51,00 €/Stk.
5.3.3 Sechs-Jahresprüfung Atemschutzgerät
(incl. Druckmindererwechsel und Lungenautomat)
204,00 €/Stk.
5.3.4 Sechs-Jahresprüfung Lungenautomat
102,50 €/Stk.
5.4.1 Ventilscheibenwechsel Atemschutzmaske
42,50 €/Stk.
5.4.2 Membranwechsel Lungenautomat
51,00 €/Stk.
5.4.3 Kürzen des Schlauchs am Lungenautomat
30,00 €/Stk.
5.5 Chemikalienschutzanzüge
5.5.1 Reinigung Chemikalienschutzanzug
1.2. Personalkosten für ehrenamtliches Personal
2,60 €/Std.
25,50 €/Stk.
5.4 Sonstige Arbeiten Atemschutz
ersonalkosten für hauptamtliches Personal
1.1. P
(nach VwV-Kostenfestlegung)
1.2.3 Kosten für ehrenamtliche Ausbilder 6,00 €/Stk.
5.1.2 Füllen einer 6 L bzw. 6,8 L Atemluftflasche
5.3 Prüfungen Atemschutz
gemäß §§ 1 Abs. 1 und 6 der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen
der Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen (Kostenverzeichnis zur Feuerwehrkostenersatzsatzung)
1.2.2 Kosten für ehrenamtliche Wachdienstleistende zuzüglich
der Kosten, die die Stadt Villingen-Schwenningen
nach der jeweils gültigen Feuerwehrentschädigungssatzung
an die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen
Feuerwehr zu leisten hat (Aufwandsentschädigungen, etc.).
5.1.1 Füllen einer 4 L Atemluftflasche
5.2 Reinigung Atemschutz
Kostenverzeichnis
1.2.1 Einsatzkosten für ehrenamtliche Einsatzkräfte
zuzüglich
der Kosten, die die Stadt Villingen-Schwenningen
nach der jeweils gültigen Feuerwehrentschädigungssatzung
an die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen
Feuerwehr zu leisten hat (Aufwandsentschädigungen, etc.).
Verrechnungseinheit
(Zur Vermeidung von Konkurrenzbildung an die Kostensätze der ZAW Donaueschingen angepasst)
§ 10 Inkrafttreten
Gleichzeitig treten die 'Richtlinien zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen (Feuerwehr-Kostenersatzrichtlinien)' außer Kraft.
Verrechnungseinheit
(Zur Vermeidung von Konkurrenzbildung an die Kostensätze der Schlauchwerkstatt Donaueschingen angepasst)
6.
102,00 €/Stk.
5.5.2 Prüfung und Wartung Chemikalienschutzanzug
102,00 €/Stk.
Leistungen der Kleiderkammer
Verrechnungseinheit
6.1 Einsatzkleidung / Arbeitskleidung
3,35 €/Std.
18,50 €/Std.
6.1.1 Waschen, trocknen (Jacke & Hose)
12,50 €/Stk.
6.1.2 Waschen, trocknen, imprägnieren (Jacke & Hose)
14,00 €/Stk.
7. Sonstige Kosten Verrechnungseinheit
7.1 Entsorgungskosten
nach Aufwand
7.2
Verbrauchsmaterialien
nach Aufwand
7.3 Instandsetzungskosten von Fahrzeugen, Geräten,
Ausrüstungsgegenständen
nach Aufwand
7.4
nach Aufwand
Sonstige Kosten
Amtliche Bekanntmachungen
Seite 24
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen
Ein Zusammenschluss der Stadt Villingen-Schwenningen mit den Gemeinden Brigachtal,
Dauchingen, Mönchweiler, Niedereschach, Tuningen und Unterkirnach
20. und 26. Änderung des Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009
– Bekanntmachung der Offenlage –
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen hat für die 20. und 26. Änderung des seit dem 28.02.1998 wirksamen Flächennutzungsplan 1994 bis 2009 in seiner öffentlichen Sitzung am 03.12.2015 den Beschluss zur Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB sowie § 4 (2) BauGB (in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist), gefasst.
Mit der 20. und 26. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 sollen insgesamt 7 lokale
Änderungen vorgenommen werden. Diese befinden sich in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft:
20. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt 20.01
Villingen-Schwenningen
OT Pfaffenweiler Gewann 'Gassenäcker', Umplanung in ein
Wohngebiet
26. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt 26.01
Villingen-Schwenningen
OT Pfaffenweiler Gewann 'Gassenäcker', Umplanung in ein
Wohngebiet sowie Ausweisung einer
landwirtschaftlichen Nutzfläche
26. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt 26.02
Villingen-Schwenningen-
OT Rietheim Gewann 'Hinterhofen II', Umplanung in ein
Misch- und Wohngebiet
26. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt 26.03
Villingen-Schwenningen
OT Weigheim Gewann 'Ried II', Umplanung in ein Wohngebiet sowie Ausweisung einer landwirtschaftlichen Nutzfläche
26. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt 26.04
Villingen-Schwenningen
OT Weilersbach Gewann 'An der Steig', Rücknahme eines
eingeschränkten Gewerbegebietes sowie Ausweisung einer landwirtschaftlichen Nutzfläche
26. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt 26.05
Villingen-Schwenningen
SB Schwenningen Gewann 'Hankenberg', Rücknahme einer
Wohnbaufläche sowie Ausweisung einer landwirtschaftlichen Nutzfläche
18/2015
schluss gemäß § 2 (1) BauGB und den Beschluss zur Frühzeitigen Öffentlichkeits- sowie
Behördenbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie § 4 (1) BauGB (in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist), gefasst.
Mit der 28. und 30. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 soll jeweils eine lokale Änderung vorgenommen werden. Diese Änderungspunkte befinden sich in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft:
28. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt 28.01
Niedereschach
Kernort Gewann 'Zwischen den Wegen II', Neuausweisung
eines Gewerbegebietes
30. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt 30.01
Tuningen
Gewann 'Kalkhof II', Verlegung und Neuausweisung eines
Gewerbegebietes
Zum Zwecke der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB liegt der
Vorentwurf der 28. und 30. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 einschließlich der bisher vorliegenden umweltbezogenen Informationen (Vorentwurf Umweltbericht) zu den geplanten Änderungen in der Zeit
vom 11.01.2016 bis einschließlich 19.02.2016 im Amt für Stadtentwicklung, Abteilung
Planung, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. OG, Flur
zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift im Amt
für Stadtentwicklung vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollen die
volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Anregungen, die nach Ablauf der Auslegungsfrist
eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Villingen-Schwenningen, den 04.12.2015
Dr. Rupert Kubon
Oberbürgermeister, Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses
31. Änderung des Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009
– Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses –
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen hat für die 31. Änderung des seit dem 28.02.1998 wirksamen Flächennutzungsplan
1994 bis 2009 in seiner öffentlichen Sitzung am 03.12.2015 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB (in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I
S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist), gefasst.
26. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt 26.06
Mit der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 soll eine lokale Änderung vorgenommen werden. Dieser Änderungspunkt befindet sich in der Gemeinde Tuningen:
Dauchingen
31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt 31.01
Gewann 'Riesenburg II', Neuausweisung einer
Gewerbefläche
Für das Flächennutzungsplanverfahren ist nach § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung. Folgende Arten
umweltbezogener Informationen liegen vor:
Boden
Auswirkung der Planung auf die Bodenfunktion
Grundwasser
Auswirkung der Planung – bezogen auf den Versiegelungsgrad
Oberflächenwasser
Auswirkung der Planung auf Fließ- und Stehgewässer
Klima / Luft
Auswirkung der Planung auf die Klimatologie
Landschaftsbild
Auswirkung der Planung auf das Erscheinungsbild der Landschaft
Mensch
Auswirkung der Planung (Emissionen)
Kultur- / und Sachgüter
Auswirkung der Planung auf historische Bau- und Bodendenkmale
Arten / Biotope
Auswirkung der Planung auf Flora und Fauna
Wechselwirkungen
Auswirkung der Planung
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen die Entwürfe der Änderungsverfahren (für die 20. und 26.
Änderung des Flächennutzungsplanes 2009), bestehend aus Begründung und Umweltbericht
sowie alle eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit
vom 11.01.2016 bis einschließlich 19.02.2016 im Amt für Stadtentwicklung, Abteilung
Planung, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. OG, Flur
zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift im Amt
für Stadtentwicklung vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Anregungen, die nach Ablauf der Auslegungsfrist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Villingen-Schwenningen, den 04.12.2015
Dr. Rupert Kubon
Oberbürgermeister, Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses
Tuningen
Gewann 'Weihaldengraben' und 'Tobel', Ausweisung
eines Sondergebietes 'Solarpark'
Villingen-Schwenningen, den 04.12.2015
Dr. Rupert Kubon
Oberbürgermeister, Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses
Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A
Vergabe-/Projekt-Nummer: 982/2915
Maßnahme: Forstbetrieb der Stadt Villingen-Schwenningen
Leistung: Vergabe von Holzrückeleistungen in 3 Losen (Rahmenvereinbarungen)
Ort der Leistung: Villingen-Schwenningen und Unterkirnach
Ausführungszeitraum: 0
1.03.2016 – 28.02.2019
Einmalige Verlängerungsoption für 1 Jahr
Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 29.02.2016
Angebotsfrist/Eröffnungstermin: 12.01.2016, um 10.30 Uhr
Der vollständige Bekanntmachungstext kann unter www.villingen-schwenningen.de
(Rubrik: 'Wirtschaft und Bauen / Umwelt und Verkehr' Õ 'Ausschreibungen') oder bei der
Vergabestelle der Stadt Villingen Schwenningen im Stadtbauamt, Abt. Verwaltung, Marktplatz 1 (Stbz. Schwenningen), 78054 Villingen-Schwenningen; Rathaus Zimmer 316/318,
E-Mail [email protected], Tel. 07720 82-2601, Fax 07720 82-2617 eingesehen
werden.
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Vergabe-/Projekt-Nummer: 105/2015
Maßnahme: Umgestaltung Spielplatz Erbsenlachen
Leistung: Landschaftsbauarbeiten
Ort der Leistung: Stadtbezirk Villingen, Erbsenlachen
Ausführungszeitraum: 07.03. – 29.04.2016
Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 12.02.2016
Angebotsfrist/Eröffnungstermin: 07.01.2016, um 10.45 Uhr
28. und 30. Änderung des Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009
– Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Frühzeitigen
Beteiligung –
Der vollständige Bekanntmachungstext kann unter www.villingen-schwenningen.de
(Rubrik: 'Wirtschaft und Bauen / Umwelt und Verkehr' Õ 'Ausschreibungen') oder bei der
Vergabestelle der Stadt Villingen Schwenningen im Stadtbauamt, Abt. Verwaltung, Marktplatz 1 (Stbz. Schwenningen), 78054 Villingen-Schwenningen; Rathaus Zimmer 316/318,
E-Mail [email protected], Tel. 07720 82-2601, Fax 07720 82-2617 eingesehen
werden.
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen hat für die 28. und 30. Änderung des seit dem 28.02.1998 wirksamen Flächennutzungsplan 1994 bis 2009 in seiner öffentlichen Sitzung am 03.12.2015 den Aufstellungsbe-
Ausgabe der Vergabeunterlagen (Papierform/Download) ausschließlich über:
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Postfach 10 43 63, 70038 Stuttgart,
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18/2015
Amtliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntgabe der Wohnungsbaugesellschaft
Villingen-Schwenningen mbH gem. § 105 GemO BaWü
Jahresabschluss 2014
Die Bilanz zum 31.12.2014 ist in der Gesellschafterversammlung am 13.11.2015 mit einer Bilanzsumme von 57.978.524,33 Euro und die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Gewinn
von 978.634,77 Euro sowie der Anhang für das Geschäftsjahr 2014 festgestellt worden. Für
den Jahresabschluss zum 31.12.2014 mit dem Lagebericht 2014 hat der Abschlussprüfer mit
Datum vom 25.09.2015 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Jahresabschluss und Lagebericht sind in den Geschäftsräumen der WOHNUNGSBAUGESELLSCHAFT VILLINGEN-SCHWENNINGEN MBH, Oberdorfstr. 6 in 78054 VillingenSchwenningen in der Zeit vom 01.12. bis 31.12.2015 während unserer Geschäftszeiten am
Empfang zur Einsicht ausgelegt.
Villingen-Schwenningen WOHNUNGSBAUGESELLSCHAFT
November 2015
VILLINGEN-SCHWENNINGEN MBH
Rainer Müldner
Geschäftsführer
Seite 25
Durch das Bebauungsplanverfahren wird eine planungsrechtliche Neuordnung dieses Gebietes angestrebt. Vorgesehen ist eine Neubebauung durch Geschoßwohnbebauung sowie eine
Einzelhandelsnutzung. Zur gestalterischen Einbindung in das Gebiet wurden zusätzlich örtliche Bauvorschriften erlassen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, dem Vorhaben- und
Erschließungsplan, dem Textteil mit örtlichen Bauvorschriften, der Begründung und kann
nebst dem Verkehrs- und Schallgutachten im
Amt für Stadtentwicklung, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, Abt. Planung,
2. Obergeschoss
während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen werden.
Etwaige Verletzungen von Vorschriften beim Zustandekommen der Satzung sind nach § 215
BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie in den Fällen nach § 214
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt VillingenSchwenningen unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Dies gilt nicht, wenn:
Umlegung Gemarkung Obereschach 'Ob den Gärten'
1. Feststellung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans
Der Umlegungsplan (Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis) mit den Ordnungs-Nr. 1,
2, 3, für das Umlegungsgebiet 'Ob den Gärten', aufgestellt durch Beschluss des Umlegungsausschusses vom 27.10.2015 ist am
09.12.2015 unanfechtbar geworden.
2. Eigentumsübergang
Damit wird nach § 72 (1) Baugesetzbuch der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Diese Bekanntmachung schließt die
Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen
Behörden beantragt. Der Umlegungsplan kann bis zur Berichtigung des Grundbuches beim
Vermessungsamt der Stadt Villingen-Schwenningen, Winkelstraße 9, 1. Stock, Zimmer 201,
während der Kontaktzeiten Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Freitag von
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
3. Rechtbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann bei der Stadt Villingen-Schwenningen, Vermessungsamt,
Winkelstraße 9, 78056 Villingen-Schwenningen, innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden.
Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten wird und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrags dienen. Der Antrag kann ohne Rechtsanwalt gestellt werden. Für weitere
prozessuale Erklärungen ist jedoch die Mitwirkung eines vertretungsberechtigten Rechtsanwalts erforderlich.
Über den Antrag entscheidet das Landgericht Karlsruhe, Kammer für Baulandsachen. Ein gegen den Verwaltungsakt gestellter Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat keine aufschiebende Wirkung.
Villingen-Schwenningen, den 15.12.2015
Vorsitzender des Umlegungsausschusses
Dr. Rupert Kubon
Oberbürgermeister
1. D
ie Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
2. D
er Oberbürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO-BW wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder vor Ablauf von einem Jahr seit der Rechtsverbindlichkeit die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder wenn eine
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb dieser Jahresfrist geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgerechte
Geltendmachung und das Erlöschen etwaiger Entschädigungsansprüche, die sich auf Festsetzungen des Bebauungsplanes gründen, wird hingewiesen.
Der Bebauungsplan wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Villingen-Schwenningen, den 15.12.2015
Dr. Rupert Kubon
Oberbürgermeister
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 'Neckarpark, Teilbereich südliches Baufeld' im Stadtbezirk Schwenningen
– Beginn des Verfahrens und Offenlage –
Der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am
11.11.2015 gemäß den Bestimmungen des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), das zuletzt durch den
Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, die
Aufstellung beschlossen und dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus Planbild, Vorhabenplan, Textteil nebst örtlichen Bauvorschriften und Begründung
zugestimmt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan führt die Bezeichnung 'Neckarpark, Teilbereich südliches Baufeld'.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Schwenningen auf einer Teilfläche des Geländes
der Landesgartenschau 2010. Die genaue Abgrenzung ist in der nachfolgend abgebildeten
Übersicht dargestellt.
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und örtlicher Bauvorschriften 'Alte Ziegelei' im Stadtbezirk Schwenningen – Satzungsbeschluss –
Der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am
02.12.2015 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 'Alte Ziegelei' gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), das zuletzt
durch den Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) als Satzung beschlossen.
Durch dieses Bebauungsplanverfahren wird der rechtsverbindliche Bebauungsplan 'Weiden'
teilweise überplant.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtgebiet Schwenningen. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die 'Villinger Straße' im Norden und der 'Wasenstraße' im Süden. Die genaue
Abgrenzung ist in der nachfolgend abgebildeten Übersicht dargestellt:
Ziel der Planung ist die Errichtung von vier Wohngebäude in fünfgeschossiger Bauweise.
Das Bebauungsplanverfahren wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB, ohne frühzeitige Bürgerbeteiligung und unter Verzicht auf einen Umweltbericht durchgeführt.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Mensch und Umwelt
keine
Flora, Fauna, Biotope
keine
Boden und Wasser
Es handelt sich um einen Altstandort im Sinne des Bodenschutzgesetzes. Eine Sanierung
wurde/ wird durchgeführt.
Klima / Luft / Emissionen / Energie
keine
Landschaftsbild und Erholung / Kultur und Sachgüter
keine
Seite 26
Amtliche Bekanntmachungen
Gemäß § 13 a Abs. 3, Nr. 2 BauGB kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele
und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit vom
18/2015
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb dieser Jahresfrist geltend gemacht worden ist.
23. Dezember 2015 bis einschließlich 08. Januar 2016 im Amt für Stadtentwicklung,
Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. Obergeschoss, Abt. Planung, Zimmer 313
Ist eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
während der üblichen Dienststunden unterrichten.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgerechte
Geltendmachung und das Erlöschen etwaiger Entschädigungsansprüche, die sich auf Festsetzungen des Bebauungsplanes gründen, wird hingewiesen.
Gemäß § 3 Abs. 2 liegen der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend
aus Planbild, Vorhabenplan, Textteil nebst örtlichen Bauvorschriften und Begründung in der
Zeit vom
11. Januar 2016 bis einschließlich 17. Februar 2016 im Amt für Stadtentwicklung, Abt.
Planung, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. Obergeschoss, Flur
während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Die ausgelegten Planunterlagen sind
ebenfalls auf der Homepage der Stadt Villingen-Schwenningen unter http://www.villingenschwenningen.de/bauen/stadtentwicklung/bebauungsplan/aktuelle-verfahren.html einzusehen.
Während der Auslegungsfristen können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im
Amt für Stadtentwicklung vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.
Gemäß § 3 Abs. 2 wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach
§ 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet
geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Villingen-Schwenningen, den 15. Dezember 2015
Stadt Villingen-Schwenningen
Amt für Stadtentwicklung
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 'Herdenen,
2. Änderung' im Zentralbereich – Satzungsbeschluss –
Der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am
02.12.2015 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 'Herdenen, 2. Änderung' gemäß § 10
Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), das
zuletzt durch den Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) als Satzung beschlossen.
Durch dieses Bebauungsplanverfahren wird die rechtsverbindliche Bebauungsplanänderung
'Herdenen' im Teilbereich östlich der Straße "Auf Herdenen" teilweise überplant.
Das Plangebiet befindet sich zwischen den beiden Stadtbezirken Villingen und Schwenningen, östlich der Straße 'Auf Herdenen'. Die genaue Abgrenzung ist im nachfolgend abgedruckten Lageplan ersichtlich:
Der Bebauungsplan wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Villingen-Schwenningen, den 15.12.2015
Dr. Rupert Kubon
Oberbürgermeister
Feststellung des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebs Technische
Dienste Villingen-Schwenningen
Der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am
02.12.2015 den Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebs Technische Dienste VillingenSchwenningen festgestellt. Der Jahresgewinn 2012 in Höhe von 975.163,15 EUR wird wie
folgt verwendet:
a. B
etriebssparte Bauhof
Gewinnvortrag zur Tilgung des Verlustvortrages Gewinnvortrag zur Einstellung in Rücklagen 537.608,54 EUR
574.235,12 EUR
b. B
etriebssparte Friedhöfe
Verlustvortrag auf neue Rechnung -483.488,38 EUR
c. B
etriebssparte Krematorium
Gewinnvortrag zur Einstellung in Rücklagen 346.807,87 EUR
Das Amt für Innenrevision hat mit Bericht vom 15.07.2015 einen Versagungsvermerk erteilt.
Der Jahresabschluss 2012 mit Lagebericht des Eigenbetriebs Technische Dienste VillingenSchwenningen liegt gemäß § 95 Abs. 3 GemO bzw. § 16 Abs. 4 EigBG in der Zeit vom 16.
Dezember 2015 bis einschließlich 28. Dezember 2015 beim Amt für Finanzen und Controlling,
Stadtbezirk Villingen, Obere Straße 4, Zimmer 106 und beim Bürgeramt, Rathaus Stadtbezirk
Schwenningen, zu den jeweils üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Villingen-Schwenningen, den 15.12.2015
Dr. Rupert Kubon
Oberbürgermeister
Die nächsten Sitzungstermine
�16. Sitzung des Technischen Ausschusses (Haushaltsplan)
Dienstag, 12. Januar, 17 Uhr
Matthäus-Hummel-Saal (Kronengasse, Stbz. Villingen)
�16. Sitzung des Verwaltungs- und Kulturausschusses
(Haushaltsplan)
Mittwoch, 13. Januar, 17 Uhr
Matthäus-Hummel-Saal (Kronengasse, Stbz. Villingen)
�17. Sitzung des Technischen Ausschusses
Dienstag, 19. Januar, 17 Uhr
Matthäus-Hummel-Saal (Kronengasse, Stbz. Villingen)
Durch das Bebauungsplanverfahren wird eine planungsrechtliche Grundlage für die Erweiterung des gewerblich genutzten Betriebsgeländes der Otto Bächle GmbH geschaffen. Aufgrund der Erweiterung der Lagerhallen des Speditionsbetriebes müssen Flächen für den
Umschlag, das Rangieren und Parken der Lastwagen vergrößert sowie PKW-Stellplätze für
Mitarbeiter neu angelegt werden. Darüber hinaus wird der entlang der Straße 'Auf Herdenen' verlaufende Radweg aus Gründen der Verkehrssicherheit nach Osten, auf einen z. T. bestehenden und z. T. neu zu planenden Weg entlang des Industriegebietes Herdenen, verlegt
werden. Weitergeführt werden soll der Radweg anschließend nördlich des Industriegebietes
– im Bereich des Bebauungsplanes – und dort wieder in die bestehende Radwegtrasse auf
einen landwirtschaftlichen Weg einmünden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, dem Vorhaben- und
Erschließungsplan, dem Textteil, der Begründung nebst Umweltbericht und kann im
Amt für Stadtentwicklung, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, Abt. Planung,
2. Obergeschoss
während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen werden.
Etwaige Verletzungen von Vorschriften beim Zustandekommen der Satzung sind nach § 215
BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie in den Fällen nach § 214
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt VillingenSchwenningen unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Dies gilt nicht, wenn:
1. D
ie Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
2. D
er Oberbürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO-BW wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder vor Ablauf von einem Jahr seit der Rechtsverbindlichkeit die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder wenn eine
�17. Sitzung des Verwaltungs- und Kulturausschusses
Mittwoch, 20. Januar, 18 Uhr
Matthäus-Hummel-Saal (Kronengasse, Stbz. Villingen)
�
7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Donnerstag, 21. Januar, 17 Uhr
Matthäus-Hummel-Saal (Kronengasse, Stbz. Villingen)
�� Impressum
Herausgeberin Stadt Villingen-Schwenningen, Referat des Oberbürgermeisters,
Münsterplatz 7/8, 78050 Villingen-Schwenningen, villingen-schwenningen.de Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt Dr. Jörg Röber Redaktion Nicolas Lutterbach, Oxana Brunner, Susanne Kammerer, Heike Burkard, Tel.
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alle 14 Tage dienstags Verteilung kostenlos an die Haushalte in VS Druck Freiburger Druck GmbH & Co. KG, Lörracher Straße 3, 79115 Freiburg Anzeigen connection line, Langes Gewann 9, 78052 Villingen-Schwenningen Online-Version des
Amtsblatts abrufbar unter villingen-schwenningen.de
Frohe Weihnachten und
einen guten Rutsch
ins neue Jahr!
Die gesamte Stadtverwaltung wünscht allen
Bürgerinnen und Bürgern ein besinnliches Weihnachtsfest mit ihren Familien und Freunden. Die
Amtsblatt-Redaktion bedankt sich ganz herzlich
bei den treuen Lesern und Rätselteilnehmern.
Das Amtsblatt verabschiedet sich mit den
besten Wünschen für ein glückliches, erfolgreiches und vor allem gesundes Jahr 2016 in eine
kleine Winterpause. Die erste Ausgabe im neuen
Jahr erscheint am Dienstag, 26. Januar.
© magdal3na/fotolia.com
Der neue Mietspiegel ist gegen eine Schutzgebühr von € 5,00 ab Anfang Dezember 2015 bei
folgenden städtischen Dienststellen erhältlich:
• Bürgerservicezentren Villingen und Schwenningen
• Ortsverwaltungen
• Amt für Stadtentwicklung, Winkelstraße 9 im Stadtbezirk Schwenningen
AMT FÜR STADTENTWICKLUNG
STATISTIKSTELLE
Der Mietspiegel 2015 ist gültig vom 01.12.2015 bis 30.11.2017.
© Martin Kierstein/colourbox.de
Mietspiegel 2015