Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Villingen-Schwenningen 15. Dezember 2015 Nr. 18 Jahrgang 2 Information für Bürger Gedankenaustausch Perfekte Bedingungen Stimmgewaltig Amt für Stadtentwicklung stellt Rahmenplanung für ManginKasernengelände vor Seite 5 Stadt veranstaltet erstmals Wirtschaftsempfang in der Neuen Tonhalle Seite 8 Loipenverbund Ostschwarzwald präpariert auch dieses Jahr Strecken für Langläufer Seite 9 Landesgospelchor und 'Voices of Joy' verbinden Glaube und Lebensfreude im Franziskaner Seite 11 Zähringer-Narren feiern 2017 in VS Planungen laufen bereits / Großer Festumzug mit 2.000 Teilnehmern Villingen-Schwenningen wird Ende Januar 2017 das traditionsreiche Zähringer Narrentreffen ausrichten. Das Programm für die zweitägige Veranstaltung steht schon. Zu dem Fest am 28. und 29. Januar in gut einem Jahr erwartet die Stadt rund 2.000 Teilnehmer aus den elf weiteren Zähringerstädten. Neben VS gehören auch die Schweizer Städte Bern, Burgdorf, Fribourg, Murten, Rheinfelden und Thun sowie auf deutscher Seite St. Peter, Neuenburg am Rhein, Freiburg im Breisgau und Weilheim an der Teck diesem historischen Bund an. Die Wappen der zwölf Städte zieren auch das neu gestaltete Logo des Narrentreffens in Form des stolzen Zähringer -Adlers (siehe Grafik rechts). In der jüngsten Sitzung der Zuggesellschaft stellte Joachim Wöhrle, Leiter des Haupt- und Personalamts, das federführend für die Organisation des bunten Narrentreffens wenige Wochen vor der traditionellen Fasnacht verantwortlich ist, den geplanten Programmablauf sowie das farbenfrohe Logo der Veranstaltung vor. Diese steht unter dem Motto 'VaSnet vereint!'. Den Höhepunkt des Treffens stellt der große Umzug am Sonntag, 29. Januar 2017, durch die historische Villinger Innen- Programm des Zähringer Narrentreffens 2017 Zähringer-Samschtig (28.01.2017) 16 Uhr: Ausschwirren der Gastgruppen/Beginn des Festbetriebs in der Villinger Innenstadt 18 Uhr: offizielle Eröffnung des Narrentreffens auf dem Münster- platz 19.30 Uhr: Fackelumzug durch die Innenstadt ab 20 Uhr: Närrisches Treiben in VS Zähringer -Sunntig (29.01.2017) 9.30 Uhr: Ökumenischer Festgottesdienst für Narren im Münster 11 Uhr: Empfang für Zunftmeister und Ehrengäste im Franziskaner Kulturzentrum 11 Uhr: Beginn des Festbetriebs in der Innenstadt/Auftritte von Gruppen auf den Bühnen 13.30 Uhr: Großer Umzug durch die Villinger Innenstadt stadt mit mehr als 60 Gruppen dar. »Hierbei rechnen wir mit über 20.000 Besuchern entlang der Umzugsstrecke«, erläuterte Wöhrle. Auch zahlreiche Gäste aus den Partnerstädten von VS werden an dem närrischen Treiben teilnehmen. Bei den weiteren Vorbereitungen möchte die Stadt intensiv die vielen örtlichen Vereine, insbesondere die Fasnachtszünfte, mit einbeziehen. Hierzu fanden bereits mehrere Gespräche mit dem Vorstand der Zuggesellschaft und den zwei größten Schwenninger Fasnachtsvereinen statt. »Es ist geplant, dass sich während des Narrentreffens Vereine aus Villingen-Schwenningen um unsere Gäste aus den Zähringerstädten kümmern.« Zudem soll es auf dem Osianderplatz ein 'Narrendorf' geben. »So können dauerhafte und neue Kontakte zwischen den Vereinen geknüpft werden. Dadurch entsteht ein Netzwerk zwischen den einzelnen Gruppen«, hofft Wöhrle auf einen nachhaltigen Effekt des Zähringer-Treffens. Ein Teil der Veranstaltung wird über den Verkauf von Festabzeichen mit dem Zähringer-Adler gegenfinanziert. Das Narrentreffen markiert den Auftakt zu den Feierlichkeiten zum großen Stadtjubiläum von VS. Das Oberzentrum erinnert 2017 an die urkundliche Ersterwähnung von Villingen, Schwenningen und der Ortschaft Tannheim vor 1200 Jahren. �� weitere Informationen zaehringer-narrentreffen.org Satten Live-Sound gibt es an diesem Samstag, 19. Dezember, bei der Metal-Night im Schwenninger Jugendzentrum Spektrum (Alleenstr.16). Dann rocken die drei Bands Nebulus, Dayrot und Mindead (Foto) die Bühne. Einlass ist um 19 Uhr, Konzertbeginn um 20 Uhr. Der Eintritt kostet fünf Euro. Nach dem Konzert steigt gegen 23 Uhr eine Aftershow-Party im Spektrum-Keller mit DJ FA an den Plattentellern. Geschichtsträchtiges Spektakel für Frühaufsteher: Traditionell begrüßt das historische Grenadiercorps in der Morgendämmerung des 1. Januar das neue Jahr auf dem Villinger Hubenloch und erinnert damit an die Winterbelagerung von 1633. Um 7.30 Uhr werden die Geschütze in Stellung gebracht und pünktlich um 8 Uhr gibt der Sergeant das Kommando zum Abfeuern der zwölf Salutschüsse – einen Schuss für jeden Monat. © WTVS Es wird laut II: Neujahrsschießen auf dem Hubenloch © Andreas Hesse Photography Es wird laut I: Metal-Night im Jugendhaus Spektrum Aus den Fraktionen und Gruppierungen Stadtratsfraktion Villingen-Schwenningen Für die Gartenschule in Schwenningen hatten wir vorletzte Woche am 3. Dezember im Gemeinderat eine wichtige Zukunftsentscheidung getroffen. Grundsätzlich war sich der gesamte Gemeinderat einig. Die Gartenschule muss räumlich erweitert werden. Es standen jedoch unterschiedliche Möglichkeiten zur Auswahl: Sanierung des alten Feuerwehrhauses oder ein Neubau. Klar, dass man bei zwei Möglichkeiten unterschiedlicher Auffassung sein kann. Schon im Jahr 2007 bei der Beratung der räumlichen Erweiterung der Gartenschule hat Herr Bernd Hezel im Technischen Ausschuss die Herren Oberbürgermeister und Bürgermeister gebeten, sie sollen Überlegungen zur Nutzung des alten Feuerwehrhauses in Schwenningen anstellen. Im Jahr 2010 legte die Verwaltung eine Neubaukostenschätzung mit 1,8 Mio. Euro vor. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch der Projektbeschluss für den Neubau gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Ausführungs- und Genehmigungsplanung in die Wege zu leiten. Der Gemeinderatsbeschluss wurde jedoch nicht umgesetzt. Da fragt man sich: Warum wurde er nicht umgesetzt? Sicher, zum einen fehlte es in dieser Zeit an den finanziellen Möglichkeiten und zum anderen hatte die Verwaltung die Sanierung der alten Feuerwehrwache im Kopf. Am 4. Dezember 2013 kam erneut die Vorlage Gartenschule in den Gemeinderat. Der Auftrag lautete: Die Prüfung einer Planungsvariante der Gartenschule als Ganztagsschule als räumliche Erweiterung in der Alten Feuerwache. In der damaligen Sitzung hatte Frau Breuning diese einseitige Nutzungsmöglichkeit der alten Feuerwache für die CDUFraktion kritisiert. Leider wurden dem Gemeinderat nicht alle notwendigen Informationen für eine ganzheitliche Entscheidung zur Verfügung gestellt. Durch akribisches Nachfragen und Bohren hat unser Fraktionsmitglied Dirk Sautter sich zum Ansprechpartner bei der Gartenschule herauskristal- lisiert. Er hat die Informationen für den Hauskauf in der Sturmbühlstraße und das Interesse von Investoren selber zusammentragen müssen. Am 20. November 2014 bekam der Technische Ausschuss die erste Kostenschätzung der Sanierung der alten Feuerwache mit 2,77 Mio. Euro zur Kenntnis. Letzte Woche nun sollten wir der Sanierung Feuerwehrhaus mit 3,83 Mio. Euro zustimmen. Investoren wollte man an dieser Stelle nicht. Eine mögliche Belebung durch eine Einzelhandelsnutzung des alten Feuerwehrhauses sah man als zu hohes Risiko. Im Zusammenhang mit der Sanierung des Marktplatzes hätten wir eine Belebung sehr wohl gesehen. Bleibt abzuwarten, wie sich die Baukosten entwickeln. Wir werden das weiterhin kritisch beobachten. Gerne hätte die CDU Fraktion einen kostensicheren, bedarfsgerechten Neubau für die Gartenschule realisiert. Vor allem verdeutlicht uns dieses Beispiel auch, wir sollten uns vermehrt um einen offenen, freundlichen und fairen Umgang mit Investoren in der Stadt kümmern. Dietmar Wildi, CDU-Fraktion 'Alle Jahre wieder' sind die Diskussionen über den Haushalt angesagt. Von der Verwaltung sind die Richtlinien festgezurrt, Korrekturen vom Gemeinderat sind kaum noch möglich. Einer der ältesten Kindergärten des Landes, die Wilhelmspflege, steht seit Jahren auf der Agenda, jetzt geht wohl fast nichts. Wegen Schimmelpilzbefall sind Luftreinigungsgeräte eingesetzt, der Brandschutz ließ das 2. Stockwerk verbarrikadieren. Wieder einmal steht er auf der Dringlichkeitsliste im Jugendhilfeausschuss ganz oben, und kurz danach der Kindergarten St. Elisabeth im kinderreichen Wohngebiet Sauerwasen, wo die Kath. Kirchengemeinde seit Jahren einen Ersatz plant. Die dringliche Notwendigkeit ist bei der Verwaltungsspitze bekannt, doch der OB musste bedauern, dass weder für den Haushaltsplan 2016, noch für die Finanzplanung der nächsten Jah- re Mittel eingestellt sind. Eine weitere Kita macht dem Jugendhilfeausschuss große Sorgen, die Kita am Klinikum. Erst 2013 erbaut, platzt sie jetzt schon aus allen Nähten, Wartelisten liegen vor. Der Bewegungsraum – eigentlich dringend notwendig für die Kleinen – wurde nun für eine 5. Gruppe benötigt. Eine geplante 6. Gruppe soll nun an eine andere Kita ausgegliedert werden, dabei ist die klinikeigene Kita ein wesentliches Argument bei der Personalgewinnung. Bei der Planung der Kita sah man diese Probleme und dachte auch schon über einen möglichen Erweiterungsbau nach. Jetzt will die Klinikleitung laut Aufsichtsratsvorsitzendem Dr. Kubon nichts mehr davon wissen. Am Ende der Ausschusssitzung stellte der OB eine deutliche Erhöhung der Kindergartengebühren in Aussicht. Zugegebenermaßen sind die Gebühren in Villingen-Schwenningen bis jetzt im Vergleich zum Umfeld moderat, aber es gibt selbst im 'Ländle' Gemeinden, die Gebührenfreiheit anbieten. Darüber hinaus sind unsere Familien genügend belastet. Um mit einem weiteren Weihnachtslied zu enden kann man da nur sagen: 'Ihr Kinderlein kommet'. Dr. K.-H. Lichte Für die Freie Wähler Fraktion 18/2015 Für nächstes Jahr und wohl auch in der Folgezeit gilt es, genau hinzuschauen und aufzupassen, damit das Heimat- und Uhrenmuseum am Muslenplatz im Stadtbezirk Schwenningen nicht endgültig geschlossen wird. Schwenningen hat eine stark gewachsene Tradition, die es zu erhalten gilt, gerade auch in einem zukünftigen Stadtmuseum, das sich auch der Industrie- und Migrationsgeschichte öffnet. Eine wichtige Zukunftsaufgabe ist die Entwicklung eines Konzeptes für die Stadtentwicklung, das uns für die nächsten zehn Jahre die Marschrichtung vorgibt. Für das kommende und die nächsten Jahre gilt es, die Muslen-Sanierung fortzuführen und mit der Marktplatz-Sanierung zu beginnen. Foto: SPD-Fraktion Seite 2 Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Gemeinderat wünschen Ihnen zum Weihnachtsfest alles Gute und für das Jahr 2016 Gesundheit und viel Glück! Villingen-Schwenningen Liebe Mitbürger/innen, ein sitzungsreiches und manchmal stressiges Jahr liegt hinter uns, und im Rückblick zeigt sich einiges, was wir bewegen und durchsetzen konnten: Stadtteilhalle Schwenningen, Villinger Innenstadt, Gymnasium am Deutenberg. Zuletzt den Projektbeschluss zum Umbau des ehemaligen Feuerwehr-Gerätehauses im Stadtbezirk Schwenningen für die Ausweitung der Gartenschule zur Gesamtschule. Nicht gelungen ist bisher die Verwertung des alten Tonhallengeländes im Stadtbezirk Villingen. Hier spielt zweifellos auch das sich seit Jahren verändernde und vom Online-Handel stark beeinflusste Konsumverhalten unserer Bevölkerung eine Rolle. Bei einigen städtebaulichen Planungen in den vergangenen Jahren wurde seitens der Stadtverwaltung eine Bürgerbeteiligung durchgeführt. Im einzelnen bei der Gestaltung der Färberstraße in Villingen, des Marktplatzes und der Fußgängerzone in Schwenningen sowie bei der Erweiterung der Gartenschule. Unsere Fraktion freut sich über die Bürgerinnen und Bürger welche sich engagieren, sehen jedoch auch ein gewisses Frustpotential, wenn der Gemeinderat anschließend in veränderter Form entscheidet. Der Gemeinderat entscheidet nicht nur darüber, was wünschenswert ist, sondern auch darüber, was wirtschaftlich machbar ist. Die grundsätzliche Vorgehensweise des Gemeinderats ist es, einmal im Die Beiträge werden inhaltlich von den gemeinderätlichen Fraktionen und Gruppierungen verantwortet. Aktuelles 18/2015 Jahr während der Haushaltsberatung die anstehenden Aufgaben zu priorisieren und diese zu budgetieren. Zukünftig wünschen wir uns, dass diese Prioritätenliste und das verfügbare Budget in einer jährlich stattfindenden Bürgerversammlung jeweils pro Stadtteil zur Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern steht. Dafür werden wir uns einsetzen. Wirtschaften länger geöffnet! Der Gemeinderat hat mit den Stimmen der Freien Demokraten eine spürbare Lockerung der Sperrzeit in VS beschlossen. Mit der Entscheidung beginnt die Sperrzeit nun unter der Woche um 3 Uhr, an Wochenenden um 5 Uhr. Für unsere Fraktion war dieser Schritt überfällig, da wir bei uns im Landesvergleich eine bisher strenge Auslegung hatten. Eine hohe Lebensqualität und die Möglichkeit, gemeinsam auch mal etwas länger zusammenzusitzen, ist nicht nur für unsere Bürger wichtig, sondern auch eine entscheidende Frage für Berufseinsteiger und Fachkräfte, die überlegen, zu uns nach Villingen-Schwenningen zu ziehen! �� facebook.de/fdpvs �� fdp-vs.de �� #vs2020 Am30.09.2015lebten291Personen mitabgelehntemAsylantraginVS. DiesePersonensind'vollziehbarausreisepflichtig'.Stand17.06.15wurdendiesesJahr4Personenabgeschoben.287erhaltenalsounberechtigtWohnraumundSozialhilfe. DEUTSCHE LIGA FÜR VOLK UND HEIMAT (DLVH) Weihnachten – für uns Deutsche das wichtigste Fest des Jahres, an dem die Familien zusammenkommen. Allen ein frohes Weihnachtsfest, Gesundheit, Glück und Erfolg im neuen Jahr. Gott schütze unser Vaterland! Info: �� j-schuetzinger.de Seite 3 Stadt investiert stärker in Bildung OB Kubon bringt Haushalt ein / 35 Millionen Euro für Hoch- und Tiefbauprojekte Am vergangenen Mittwoch präsentierte Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon dem Gemeinderat den Haushaltsplanentwurf 2016. Das Zahlenwerk hat ein Gesamtvolumen von 285 Millionen Euro. Die Eckdaten des Etats: Bei den Grund- und Gewerbesteuereinnahmen rechnet die Stadt im kommenden Jahr mit Einnahmen von 61,4 Millionen Euro. Die Schlüsselzuweisungen des Landes spülen etwa 48,2 Millionen in den Stadtsäckel, der Gemeindeanteil an der Einkommens- und Umsatzsteuer beträgt 42,5 Millionen. Im Vermögenshaushalt sind Ausgaben in Höhe von 41,6 Millionen geplant und damit knapp 11 Millionen mehr als 2015. Den Löwenanteil, rund 35 Millionen, investiert die Stadt in Hoch- und Tiefbaumaßnahmen. Größter Posten ist hierbei eine Rate zur Generalsanierung des Deutenberg-Gymnasiums (6 Millionen). Weitere Großprojekte im kommenden Jahr sind, neben diversen Straßensanierungen, die neue Schwenninger Stadtteilhalle (2,4 Millionen), die weitere Umgestaltung der Fußgängerzone im Neckarstadtteil (1,8 Millionen), der Bau eines neuen Obdachlosenheims (1,2 Millionen), und der Umbau der Haslachschule zur Ganztagsgrundschule (1,1 Millionen). »Gerade die Investitionen im Bildungsbereich mit über zwölf Millionen Euro bringen einen nachhaltigen Schub in die Stadtentwicklung«, ist Kubon überzeugt. Für zusätzliches Personal, das vor allem für den Ausbau der Kinderbetreuung, die Flüchtlingsarbeit und weitere Aufgaben im Schulbereich benötigt wird, muss die Stadt 3,6 Millionen mehr als im Vorjahr aufwenden, die Personalkosten steigen auf insgesamt 58,3 Millionen an. Die Investitionen in öffentliche Infrastruktur und den Bereich Bildung wirken sich auch auf den Schuldenstand aus. Nach Jahren der Konsolidierung – in der letzten Dekade baute die Stadt ihre Verbindlichkeiten von fast 60 auf 37,3 Millionen ab – prognostiziert der Entwurf für 2016 eine Nettokreditaufnahme von 1,5 Millionen. Dennoch liegt VS damit bei der Pro-Kopf-Verschuldung noch deutlich unter dem Landesdurchschnitt. Der Gemeinderat beginnt im neuen Jahr mit den Etatberatungen. Der Haushalt soll am 28. Januar verabschiedet werden. �� weitere Informationen villingen-schwenningen.de In gut zwei Wochen beginnt das neue Jahr. Das Fernsehen ist voll von Rückblicken und versucht dabei, so etwas wie einen roten Faden über das Jahr hinweg zu zeichnen. Wie sieht dieser Rückblick für Villingen-Schwenningen aus? Gab es diesen roten Faden? Natürlich, auch bei uns gibt es ein Gesamtkonzept, das sich aus vielen Puzzleteilen zusammensetzt, die gemeinsam und richtig verknüpft ein sinnvolles Gesamtbild ergeben. Im nächsten Jahr werden wir es durch das integrierte Stadtentwicklungskonzept noch genauer ausformulieren. Da gehört die nachhaltige Schulplanung ebenso dazu, wie die Erschließung des Gewerbegebietes Salzgrube oder die Planung eines sozialverträglichen Wohnungsbaus im Mangin-Gelände. Dann kann man auch auf Unvorhergesehenes, wie etwa den Zuzug der vielen Flüchtlinge, angemessen reagieren. Immer geht es darum, jederzeit den unterschiedlichsten Bedürfnissen aller Menschen in unserer Stadt möglichst so gerecht zu werden, dass sie Perspektiven für die eigene Zukunft erkennen. In vielen Einzelprojekten, die wir auch 2015 auf den Weg gebracht haben, wird das mit Leben erfüllt. Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten, einen guten Rutsch und lade Sie herzlich für Sonntag, 10. Januar, um 17 Uhr zum Neujahrsempfang ins Theater am Ring ein. Ich freue mich, wenn wir dort über den roten Faden für 2016 ins Gespräch kommen. Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister Seite 4 Aus dem Gemeinderat 18/2015 Kurz notiert Rat will Erweiterung statt Neubau Keine Taubenhäuser Gartenschule kann Feuerwache für Ganztagsbetrieb nutzen / Absage an Investor Mehrheitlich lehnte der Rat den Bau von Taubenhäusern in VS ab. Diese hatten die Freien Wähler beantragt, um die Population der Vögel besser kontrollieren zu können. Mit 25 zu 13 Stimmen votierten die Stadträte mehrheitlich für die Erweiterung der Gartenschule in der benachbarten alten Feuerwache. Abwassergebühren steigen nicht Auch im kommenden Jahr bleiben die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser (2,01 €/m³), Niederschlagswasser (0,30 €/m³) und die Gebühr für Schlamm aus Kleinkläranlagen (50,25 €/m³) unverändert. Stadtbibliothek als Besuchermagnet Kann die Stadtbibliothek das Einkaufszentrum Rössle mit Leben erfüllen? Ein Investor hatte für das seit Jahren leerstehende Gebäude, das sich im Besitz der Berlinovo-Gesellschaft befindet, eine Verlagerung der benachbarten Stadtbibliothek ins Spiel gebracht. Mit knapper Mehrheit von 15 zu 14 Stimmen erteilte der Rat der Verwaltung nun das Mandat, bei zukünftigen Gesprächen mit möglichen Investoren auch über diese Variante zu verhandeln. Voraussichtlich im Mai 2018 können die Schüler die neuen Räume beziehen. Die Gesamtkosten für die Erweiterung liegen bei 3,8 Millionen Euro. In der letzten regulären Sitzung in diesem Jahr machte der Rat mit dem Projektbeschluss den Weg für die Lösung frei, die auch die Schulleitung, Lehrer und Eltern der Schüler gegenüber einem Neubau favorisiert hatten. In der Feuerwache sollen neben der Mensa auch eine Lernwerkstatt, Bastel- und Spielräume sowie ein Lesezimmer entstehen. Der Entscheidung vorausgegangen war eine neunzigminütige Debatte darüber, ob die Feuerwache besser von der Schule oder einem privaten Investor genutzt werden solle. »Der Neubau ist bedarfsgerechter und kostensicherer zu realisieren«, argumentierte Dietmar Wildi (CDU). »Gerne überlassen wir das Feuerwehrgebäude einem privaten Investor.« Kritik an einer fehlenden Entscheidungsgrundlage für die Ratsmitglieder äußerte Andreas Flöß (FW): »Die Verwaltung hat es zu keinem Für den Ganztagsbetrieb benötigt die Gartenschule neue Räumlichkeiten. Platz hierfür bietet die alte Feuerwache, die nun ab September 2016 umgebaut wird. Zeitpunkt ernsthaft erwogen, dem Gemeinderat eine Alternative für einen Neubau aufzuzeigen, wie es jedoch für eine ordentliche Abwägung nötig wäre«, monierte er. Anders sah es Edgar Schurr: »Die Belange der Gartenschule dürfen nicht durch zeitliche Verzögerungen belastet werden«, betonte der SPD-Fraktionsvorsitzende. Er bewertete die Erweiterung der Schule als einen »echten Qualitätsgewinn«, zudem sehe er in der kommerziellen Nutzung des Feuerwehrgebäudes keinen »Frequenzbringer« für den Marktplatz. Diese Meinung teilte auch Hans-Joachim von Mirbach (GRÜNE): »Man hat den Eindruck, dass es hier eine Phalanx gäbe, die glaubt, alle Einzelhandelsprobleme in Schwenningen mit der alten Feuerwache zu lösen. Dem wird nicht so sein«, äußerte er Zweifel an dem Geschäfts-Konzept eines privaten Investors – dieser hätte in der Feuerwache gerne eine Markthalle eröffnet. Ein schlüssiges Konzept des Investors vermisste auch Frank Bonath (FDP), kritisierte aber gleichzeitig die Stadtverwaltung: »Wir müssten eigentlich allen Investoren den roten Teppich ausrollen«, forderte er einen Bewusstseinwandel zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes VS. Kneipen dürfen länger öffnen Abschnittsweise Neues Zuhause für Obdachlose geht es voran Wohnmobile nicht erwünscht Ende einer jahrelangen Debatte: Einstimmig und ohne Aussprache votierte der Gemeinderat für eine Verkürzung der Sperrzeit. Damit passt das Oberzentrum seine bisherige Regelung an die liberalere Landesverordnung an. Im gesamten Stadtgebiet beginnt die allgemeine Sperrzeit nun zwei Stunden später, nämlich erst um 3 Uhr. In der Nacht von Samstag auf Sonntag dürfen Kneipen und Discos bis 5 Uhr öffnen (siehe S. 21). Gastronomen und Studierende hatten zuletzt erneut auf eine Lockerung der bestehenden Regelung gedrängt, die SPD-Fraktion hatte im Juli einen entsprechenden Antrag in den Rat eingebracht. Auch die Verwaltung hatte eine Anpassung empfohlen. Kritik an der Sanierung der Villinger Stadtmauer äußerte Stadtrat Dr. Wolfgang Berweck (FW): »Wir können nicht zusehen, wie die Stadtmauer zunehmend zerfällt«, kritisierte er die abschnittsweise Instandsetzung des mittelalterlichen Bauwerks. Hier hätte die Stadt andere Prioritäten setzten müssen, um schneller voranzukommen. »Wir können die Stadtmauer bei entsprechender Mittelbewilligung auch komplett sanieren, aber die abschnittsweise Sanierung war damals Konsens im Gemeinderat«, verteidigte Erster Bürgermeister Detlev Bührer das Vorgehen. Der nächste Abschnitt südöstlich des Oberen Tors wird im Frühjahr 2016 saniert, hierfür stehen 150.000 Euro bereit. Die Suche nach einem Stellplatz für Wohnmobile geht weiter. Nach Protesten aus der Bürgerschaft gegen den Standort 'Konradswiese' nahe der Villinger Südstadt setzte OB Kubon das Thema von der Tagesordnung ab. Auch im Münsterzentrum hatten zahlreiche Bürger Kritik an der Standortauswahl geübt (Foto). Die Stadt benötigt dringend einen Ersatz für das Obdachlosenheim in der Schwenninger Turnerstraße. Ende September hatte die Verwaltung einen neuen Suchlauf gestartet, nachdem der Neubau weder in der Klippeneck- noch in der Salinenstraße aufgrund des Widerstands in der Nachbarschaft zu verwirklichen war. Nun scheint eine Lösung in Sicht: Ein Grundstück der Stadtwerke im Steinkreuzweg entspräche den Anforderungen (u.a. Fläche, ÖPNV-Anbindung, Nähe zur Innenstadt, gute Einkaufsmöglichkeiten). Hier könnte die Stadt den Neubau dank bestehendem Planungsrecht auch kurzfristig realisieren. Den Projektbeschluss soll das Gremium nun im Frühjahr 2016 fassen. Aktuelles 18/2015 Seite 5 Was wird aus der ehemaligen Mangin-Kaserne? Amt für Stadtentwicklung stellt Rahmenplanung vor und präsentiert Ergebnisse vom Tag der offenen Tür Für die ehemalige französische Kaserne Mangin entwickelt das Amt für Stadtentwicklung (STE) mit dem Stuttgarter Büro Pesch+ Partner eine städtebauliche Perspektive. Bereits am 13. Juni hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, im Rahmen eines Tags der offenen Tür (Foto), das Kasernengelände und seine Gebäude zu besichtigen, die Nutzungsüberlegungen zu diskutieren und eigene Ideen zur Entwicklung einzubringen. Mehr als 1.000 Besucher nutzten diese Gelegenheit zum offenen Dialog. Die ausgewerteten Ergebnisse dieser Bürgerbeteiligung sind in die Überarbeitung der Rahmenplanung eingeflossen. Bei einem Fotos: Michael Kienzler (2) Bürgermeinung gefragt: Die städtebaulichen Perspektiven des Mangin-Geländes und Ideen der Bürger wurden nach dem Tag der offenen Tür im Juni dieses Jahres weiter konkretisiert. Die Ergebnisse werden nun am Montag, 18. Januar, vorgestellt. Infoabend präsentiert das STE die vorangetriebene Planung. Dabei berichten die Experten auch über aktuelle städtische Entwicklungen, die in Verbindung mit der Konversion des ManginAreals stehen. Die Flüchtlingsunterbringung, preiswerter Wohnraum oder die Standortsuche für die städtische Verwaltung sind aktuelle Themen. Die Infoveranstaltung findet am Montag, 18. Januar 2016, von 17.30 bis 19.30 Uhr im Foyer des Franziskanermuseums (Rietgasse 2, Stadtbezirk Villingen) statt. Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon, Bürgermeister Det- lev Bührer, Vertreter des Amtes für Stadtentwicklung und des Planungsbüros Pesch+Partner sowie des 'Bündnisses Für Faires Wohnen' stehen als Ansprechpartner zur Verfügung. �� weitere Informationen villingen-schwenningen.de Einladung zum Neujahrsempfang »Die meisten wollen helfen« Ansprache von OB Dr. Kubon / Bürger herzlich eingeladen Bürgertelefon für Flüchtlingsfragen wird gut angenommen Die Stadt Villingen-Schwenningen lädt ihre Bürgerinnen und Bürger für Sonntag, 10. Januar, 17 Uhr, herzlich zum traditionellen Neujahrsempfang des Oberbürgermeisters ins Theater am Ring (Romäusring 1, Stadtbezirk Villingen) ein. Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon (Foto) wird in seiner Rede unter anderem den aktuellen Zuzug der Flüchtlinge, deren Unterbringung und anschließende Integration beleuchten. Dabei be- Seit Ende Oktober bietet die Stadt den Bürgern mit einer Service-Hotline unter der Nummer 82-8700 eine zentrale Anlaufstelle zu Fragen rund um das Thema Flüchtlinge. Nach der sechswöchigen Startphase fällt das vorläufige Fazit des zuständigen Amtes für Familie, Jugend und Soziales (FJS) positiv aus. Bisher konnten die Mitarbeiter der Verwaltung rund 200 Anliegen aus der Bürgerschaft entgegennehmen. Hinzu kommen mehr als 30 Anfragen per E-Mail. »Die meisten wollen helfen«, kann Sabine Braun vom FJS berichten. »Rund 65 Prozent der Anrufer möchten sich informieren, etwa wo sie Kleiderspenden abgeben oder wie sie sich ehrenamtlich engagieren können«, so Braun. »Natürlich gibt es auch vereinzelt Beschwerden«. Vom 21. Dezember bis 8. Januar werden Anfragen nur per E-Mail unter fluechtlingsbeauftragte@villingen-schwenningen. de entgegen genommen, das Service-Telefon ist in dieser Zeit nicht besetzt. schäftigt er sich mit der Frage, wie Gemeinderat, Verwaltung und die Bürgerinnen und Bürger der Stadt gemeinsam konstruktive Lösungen erarbeiten können. Eine weitere Herausforderung im Jahr 2016 wird die Weiterentwicklung der Infrastruktur und der Verkehrswege sein. Gerade auch für die Unternehmen ist beispielsweise eine gute Anbindung an die B523 ein wichtiges Anliegen. Auch die Fortführung der Innenstadtsanierung im Stadtbezirk Schwenningen und die Erschließung des neuen Gewerbegebiets Salzgrube stehen 2016 auf der Agenda. Die Weiterentwicklung des Bildungswesen beschreibt eine dritte große Aufgabe für die Stadt. Über zwölf Millionen Euro werden allein im kommenden Jahr in die Entwicklung der Schullandschaft investiert. Nach der Ansprache sind alle Gäste herzlich zu einem Sektempfang eingeladen. Für die musikalische Unterhaltung sorgt die 'Jazz ConneXion' unter der Leitung von Stefan Merkl. Sachspenden können in Schwenningen hier abgegeben werden: DRK Kleiderkammer (Alleenstraße 3), Mo u. Mi, 16-17.30 Uhr. Benötigt werden warme Kleidung für Männer (Gr. S u. M), Decken und Schuhe. Der ProKids-Treff im Jugendhaus Spektrum (Alleenstraße 16) nimmt Mo, Mi u. Fr von 15-18 Uhr KinderKleider und -zubehör entgegen. In der BEA Messegelände (Tor 4) werden Winterkleidung für Männer und Kinder sowie Schuhe benötigt. In Villingen werden in der DRK Kleiderkammer (Freiburger Straße 30), geöffnet Mi 17-19 Uhr, warme Winterkleidung und Schuhe für Frauen, Jugendliche und Kinder gesucht. Für die BEA werden warme Winterkleidung für Männer, Frauen und Kinder (außer Babykleidung) und Herrenschuhe in der Französischen Schule, Di u. Do ab 13.30 Uhr, entgegen genommen. Über Weihnachten und Neujahr sind die Einrichtungen nicht oder nur eingeschränkt erreichbar. Ab Montag, 11. Januar, gelten die regulären Öffnungszeiten. Aktuelles Seite 6 Engagement wird belohnt Joseph-Haberer-Preis 2016: Wettbewerb für Schülerinnen und Schüler in VS wusster Abkehr vom Nationalsozialismus Wege zur Toleranz und Demokratie in unserer Gesellschaft heute aufzeigen. Die Bearbeitung all dieser Themen leistet einen grundlegenden und unverzichtbaren Beitrag zum bewussten Umgang mit der Geschichte und zur Demokratieerziehung. Sie ist Engagement für Demokratie und Toleranz. Die Themen, die für eine Bearbeitung in Frage kommen, sind frei wählbar, sie sollen jedoch Bezug nehmen zu Gegebenheiten, die mit der Stadt VS und der Region zu tun haben. Die drei besten Beiträge werden mit Geldpreisen von insgesamt 600 Euro bedacht. In diesem Jahr wurden zwei erste Preise an die Schülerinnen und Schüler der Literaturwerkstatt des Gymnasiums am Hoptbühl, und an die Theater-AG des Gymnasiums am Romäusring vergeben (links). Bei der Preisverleihung stellten sie kurze Auszüge aus dem Werk 'Stille Helden unserer Heimat. Für Menschenrechte-gegen die NS-Diktatur' und einige Szenen aus dem Theaterstück 'Der letzte Ritter' vor. Die Stadt VS schreibt auch für 2016 wieder den Joseph-Haberer-Preis aus. Beiträge und Projekte von Schülern rund um die Themen Demokratie und Toleranz werden damit ausgezeichnet. An dem Wettbewerb können Schülerinnen und Schüler im Alter von 14 bis 20 Jahren teilnehmen, die eine Schule in VS besuchen. Die Arbeiten können von Einzelpersonen oder Schulklas- sen bzw. Gruppen verfasst werden. Die Stadt möchte interessierte Jugendliche ermutigen, an die Leiden der Opfer der Verfolgung während des Nationalsozialismus und an den Widerstand gegen das NS-Regime zu erinnern und sich damit auseinanderzusetzen. Im Kontrast zum dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte gilt es, Beispiele für geschichtliche Ereignisse und Personen zu finden und zu untersuchen, die in be- �� weitere Informationen Teilnahmebedingungen auf der städtischen Homepage unter villingen-schwenningen.de 18/2015 Kurz notiert Feiern und Tagen im Abt-Gaisser-Haus Der Spitalfonds Villingen hat einen Videoclip über das AbtGaisser-Haus fertigen lassen. Dieser informiert über das beeindruckende Innenleben des in den Jahren 1233/34 erbauten Gebäudes. Die attraktiven und mietbaren Räumlichkeiten mit modernster Medientechnik und voll ausgestatteter Küche werden auf eindrucksvolle Weise gezeigt. Das Abt-Gaisser-Haus steht allen, die hier Geburtstag, Hochzeit, Taufe oder Jubiläen feiern, oder eine Tagung sowie Vorträge, Ausstellungen oder eine Vernissage durchführen wollen, zur Verfügung. Im Jahr 2010 wurde der ursprüngliche Pflegehof, eines der ältesten Gebäude der Stadt VS, renoviert. Seitdem sind neben dem Spitalfonds Villingen verschiedene soziale Einrichtungen untergebracht. �� weitere Informationen das Video über das Abt-Gaisser-Haus ist auf der Homepage des Spitalfonds unter spitalfonds-villingen.de oder auf youtube.com zu finden. 'Bickentor' des Rätsels Lösung Dreifache Gewinnchance zu Weihnachten / Tolle Preise winken Stadttore verleihen der Altstadt ein ganz besonderes Flair RÄTSEL- Auch das letzte Amtsblatträtsel 2015 dreht sich um das schönste Fest im Jahr: Weihnachten. Schon seit Wochen erleuchten zahlreiche Weihnachtsbäume die Innenstädte von VS und erfreuen Einheimische und Gäste. Wieviele Christbäume wurden von der Stadt in diesem Jahr aufgestellt? Kleiner Tipp: ? ?? Die Lösung finden ECKE Sie in einem Bei- trag in dieser Amtsblatt-Ausgabe. Wenn Sie die richtige Antwort wissen, senden Sie diese bis spätestens Sonntag, 20. Dezember, per EMail an [email protected]. Nennen Sie darin die Lösung, Ihren Namen mit vollFoto: WTVS ständiger Anschrift sowie ggf. Ihren Wunschgewinn. Als Preise winken je ein Gutschein für zwei Personen für eine frei wählbare Veranstaltung im 'Theater im Capitol', im 'Theater am Ring' und für eines der Meisterkonzerte 'Großer Zyklus'. Lösung und Gewinner veröffentlichen wir in der nächsten Amtsblatt-Ausgabe am 26. Januar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Wir wünschen allen Rätselfreunden viel Glück! Unser letztes Bilderrätsel zeigte eine der zahlreichen Villinger Sehenswürdigkeiten im 'Weihnachtsoutfit'. Doch auch ohne den stimmungsvollen Lichterschmuck ist die Altstadt eine wahre Augenweide, denn sie präsentiert die Epoche des Mittelalters sehr anschaulich. So sind beispielsweise drei der ursprünglich vier Stadttore des inneren Mauerrings noch erhalten. Da sich diese Tore fast zum verwechseln ähnlich sehen, bieten die unterschiedlich farbig hinterlegten Toruhren eine kleine Orientierungshilfe. Das Bickentor, erbaut im Jahre 1260 und damit einer der ersten Tortürme der Stadt, hat ein rotes Zifferblatt und ist das östliche Stadttor. Direkt an das Tor ist das Bickenkloster angebaut, welches im Sommer 2015 nach vielen hundert Jahren Villinger Klostergeschichte seine Pforte schloss. Foto: WTVS Christbäume schmücken Stadt Arnold Emminger erkannte das Bickentor auf unserem Foto, und wusste damit die richtige Antwort auf die Quizfrage in der letzten Amtsblatt-Ausgabe. Er darf sich über eine tolle VSTasse freuen. Das kleine Päckchen wird in den nächsten Tagen versandt. Herzlichen Glückwunsch! 18/2015 Aktuelles Seite 7 Kein Feuerwerk in der Innenstadt Eine echt gute Alternative Bürgeramt weist auf Abbrennverbot hin / Bußgeld bis 50.000 Euro droht In der Innenstadt der beiden großen Stadtbezirke dürfen keine Feuerwerkskörper der Kategorie 2 abgebrannt werden. Dies betrifft in Villingen den Bereich innerhalb der historischen Stadtmauer und die gesamte Fahrbahn des Innenrings. In Schwenningen gilt das Verbot für das Quartier 'Ob dem Brückle', also das von der Bürkstraße, Berthavon-Suttner-Straße, Jägerstraße und Oberdorfstraße eingerahmte Areal (hier auch die Gebäude auf der rechten Fahrbahnseite einschließlich Gehwege). Das Verbot gilt auch für Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. Von Dienstag, 29., bis Donnerstag, 31. Dezember, dürfen wieder 'pyrotechnische Gegenstände' (Feuerwerkskörper) der Kategorie 2 verkauft werden. Hierbei handelt es sich um typische Silvesterartikel, wie zum Beispiel Kleinfeuerwerke, Raketen, Chinaböller, Knallfrösche, fo D/ m co ia. tol Viele Menschen begrüßen das neue Jahr an Silvester mit Raketen und Böllern. Aber nicht überall dürfen diese in VS gezündet werden. R :V to Fo Kanonenschläge, Schwärmer, Feuertöpfe und ähnliche explosive Produkte. Wie es der Gesetzgeber vorsieht, dürfen diese Gegenstände ohne behördliche Erlaubnis das ganze Jahr hinweg nicht abgebrannt werden. Eine gesetzliche Ausnahmeregelung besteht lediglich für Silvester und Neujahr. An diesen Tagen dürfen Personen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, solche Feuerwerkskörper verwenden. Verheerender Brand im Münsterzentrum Nachdem es in der Villinger Innenstadt beim Jahreswechsel 2008/2009 wegen einer fehlgeleiteten Silvesterrakete zu einem verheerenden Großbrand mit einem Sachschaden von mehreren Millionen Euro gekommen war, hat die Stadt VS in Abstimmung mit dem Gemeinderat beschlossen, in Gebieten mit besonders brandgefährdeten Gebäuden auch für den 31. Dezember und 1. Januar ein Abbrennverbot zu erlassen. In der Villinger Innenstadt sowie im Bereich 'Ob dem Brückle' im Stadtbezirk Schwenningen, ist es über das gesetzliche Abbrennverbot hinaus auch dauerhaft am 31. Dezember und am 1. Januar untersagt, Pyrotechnik abzubrennen. Ziel dieser Maßnahme ist es, einen ähnlichen Schadensfall künftig zu vermeiden und hierdurch die in beiden Bereichen vorhandene, historisch wertvolle Bausubstanz zu erhalten sowie die in den Gebäuden wohnenden Menschen zu schützen. Das Bürgeramt appelliert an alle Silvester-Feiernden, sich auch im eigenen Interesse an die geltende Regelung zu halten und in den betroffenen Gebieten keine Feuerwerkskörper abzubrennen. Verstöße gegen das Abbrennverbot werden vom Kommunalen Ordnungsdienst überwacht und können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. �� weitere Informationen gekennzeichete Stadtpläne mit den betreffenden Bereichen können unter villingen-schwenningen.de eingesehen werden. Für Familien gibt es in VillingenSchwenningen ein buntes Angebot an Betreuungsmöglichkeiten. Eine bedeutende Säule der Kinderbetreuung stellt dabei die Kindertagespflege dar. In den vergangenen Jahren hat diese Betreuungsform quantitativ und qualitativ enorme Fortschritte gemacht, stetig steigenden Zahlen der Vermittlungen von Kindern im gesamten Schwarzwald-Baar-Kreis belegen dies. Derzeit werden in VillingenSchwenningen 293 Kinder und im Kreisgebiet 240 Kinder im Alter von 0-14 Jahren durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater betreut. Durch die enge Bindung an die Betreuungsperson und den familiären Rahmen im Haushalt der Tagespflegeperson oder in entsprechend ausgestatteten Räumen, kann eine individuelle Förderung und Versorgung der Kinder besonders gut gewährleistet werden. Qualifizierte Fachkräfte Die Betreuungspersonen werden von der städtischen Fachstelle Kindertagespflege und dem Verein TaPS auf diese verantwortungsvolle Tätigkeit vorbereitet und qualifiziert. Zur Vermittlung einer Tagespflegeperson können sich Eltern aus dem Stadtgebiet an die Fachstelle Kindertagespflege unter Tel. 82-2143 wenden. Für Familien aus dem SchwarzwaldBaar-Kreis ist der Verein TaPS Ansprechpartner und unter Tel. 07721/9468742 erreichbar. Bürgeramt ändert Neue Fluchttreppe an der Tonhalle nimmt Gestalt an Öffnungszeiten Fundamente stehen bereits / Rettungsweg wird noch rechtzeitig vor der Fasnacht fertig Das Bürgeramt muss aufgrund von aktuell stark gestiegenen Fallzahlen sowie vakanten Personalstellen seine Öffnungszeiten für einzelne Abteilungen anpassen. Betroffen sind die Dienststellen Allgemeines Ordnungswesen und die Ausländerbehörde in der Villinger Josefsgasse 7, das Standesamt im Rathaus am Münster sowie das Sachgebiet Polizeiwesen im Schwenninger Rathaus. Deren Büros bleiben bis auf Weiteres montagnachmittags für den Publikumsverkehr geschlossen. Zwischen den Jahren gibt es einen Notdienst. Die Bauarbeiten für einen zusätzlichen Rettungsweg an der Neuen Tonhalle sind in vollem Gange. Das Fundament für die Feuertreppe wurde bereits gegossen, auch die Auffüllarbeiten sollen in den nächsten Tagen abgeschlossen werden. Nach den Gerüstbauarbeiten soll ab morgen mit der Montage begonnen werden. Bei guter Witterung wird die Treppe bis Mitte Januar 2016 fertiggestellt sein. Damit können auch die Vereine in VS ihre Fasnachtsveranstaltungen in der Neuen Tonhalle wie geplant durchführen. Wenn der Winter keinen Strich durch die Rechnung macht, wird die erforderliche Fluchttreppe an der Neuen Tonhalle bis Mitte Januar 2016 montiert sein. Seite 8 Aktuelles 18/2015 Inspirationen, Dialoge, Zukunftsvisionen Erster Wirtschaftsempfang der Stadt VS voller Erfolg / Branchenübergreifender Austausch kommt an Anfang Dezember kamen über 300 Wirtschaftsvertreter des Oberzentrums sowie Mitarbeiter der Stadtverwaltung zum ersten Wirtschaftsempfang der Stadt VS in der Neuen Tonhalle zusammen. Ziel des Abends, welcher von Wirtschaftsförderin Beate Behrens initiiert wurde, war es, den Dialog zwischen den Vertretern von Wirtschaft, Politik und Verwaltung zu fördern. Die Stadt wollte auf diese Weise auch ihre besondere Wertschätzung an die örtlichen Wirtschaftsunternehmen übermitteln. In seiner Begrüßungsansprache wies Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon auf die kürzlich erschienene Studie des Glücksatlas hin, in dem der Südwesten auf Platz zwei steht. »Sie alle tragen zu diesem Glücksgefühl bei«, betonte er. Außerdem gab das Stadtoberhaupt einen kleinen Einblick in die Themen, die das Oberzentrum in der nächsten Zeit beschäftigen werden. Highlight des Abends war der Impulsvortrag des bekannten Er- folgsautors und als 'Dienstleister des Jahres' ausgezeichneten Redners Bernd Reutemann. Unter dem Titel 'Besser als nur gut – Die Extrameile macht den Unterschied', gab der Hotelier aus Lindau den Anwesenden viele Ideen und Anregungen für die Praxis mit. Reutemann führte Beispiele aus vielen unterschiedlichen Branchen an, sodass sich jeder Unternehmer angesprochen fühlen konnte. Im Anschluss an den inspirierenden Vortrag bot der Wirtschaftsempfang ausreichend Zeit für das so genannte 'Come Together' im Foyer. Die Unternehmer nahmen die Möglichkeit des 'Netzwerkens' gerne wahr. Anregende Dialoge und Gespräche ermöglichten den Blick über den Tellerrand hinaus. Ebenso war der branchenübergreifende Austausch zwischen den Unternehmern und der Spitze der städtischen Verwaltung gegeben. Bis spät in den Abend fand ein reger Dialog unter den Gästen statt. Das Jazztrio der Musikakademie Villingen-Schwenningen untermalte den Abend musikalisch. Aktuelles 18/2015 Auf Ski durch die Winterlandschaft Rund 50 Kilometer Langlaufvergnügen / 'Loipenbändel' wichtige Einnahmequelle © ARochau/fotolia.com Obwohl das perfekte Winterwetter derzeit noch ein wenig auf sich warten lässt, laufen beim Loipenverbund Ostschwarzwald die Vorbereitungen auf die anstehende Langlauf-Saison auf Hochtouren. Die Städte VS und Vöhrenbach sowie die Gemeinde Unterkir- nach haben im Jahr 2011 ihre bis dahin separaten Skilanglaufloipen miteinander vernetzt und den Loipenverbund Ostschwarzwald gegründet. Seitdem steht ein zusammenhängendes Netz von 46,5 Kilometern Skiloipe zur Verfügung. »Im vergangenen Winter war auf den Loipen viel los, und wir haben ausschließ- lich positive Rückmeldungen bekommen«, freut sich der stellvertretende Forstamtsleiter und Koordinator des Loipenverbunds, Roland Brauner. Die Einnahmen durch die 'Loipenbändel' seien jedoch ernüchternd gewesen. »Leider haben nur wenige einen Loipenbändel gekauft, und den symbolischen Betrag von zehn Euro bezahlt«, bedauert Brauner. Der 'Loipenbändel' ist ein wichtiger Beitrag zur Finanzierung und langfristigen Sicherung des Loipenverbunds. Dabei kommen die Organisatoren den Langlauffans entgegen. »Wenn die Witterung zu schlecht ist, und die Loipe deshalb wenig genutzt werden kann, gelten die Loipenbändel auch für die nächste Skisaison«, informiert Roland Brauner. �� weitere Informationen Der aktuelle Loipenzustand kann über das 'Loipentelefon' unter Tel. 82-1599 abgerufen werden. Änderung der Sprechstunden OB im Gespräch Die nächste Sprechstunde des Behindertenbeirats findet erst wieder im neuen Jahr, am Donnerstag, 28. Januar, von 17 bis 18.30 Uhr im Liegenschaftsamt in der Schwenninger Winkelstraße 9 (Raum 410) statt. Bürgerinnen und Bürger mit oder ohne OB Kubon lädt die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig zu persönlichen Gesprächen ein. Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 17. Dezember, von 16.30 bis 18 Uhr im Bürgerservice-Zentrum Schwenningen (Marktplatz 1) statt. Handicap können sich mit den Beiratsmitgliedern über verschiedene Themen wie Inklusion, Barrierefreiheit oder auch in ganz persönlichen Anliegen austauschen. Die turnusgemäß stattfindenden Sprechstunden am 31.12.15 und 07.01.16 entfallen. Wochenmarkt macht Pause Der Mittwochs-Wochenmarkt in Villingen (Münsterplatz) und in Schwenningen (In der Muslen) geht bald in die gewohnte Winterpause. Die frischen und regionalen Produkte können zwischen dem 1. Januar und dem 31. März 2016 daher nur auf dem Samstags-Wochenmarkt von 6.30 bis 12.45 Uhr erworben werden. Auch in diesem Jahr zieren wieder viele Weihnachtsbäume die Stadtbezirke Villingen und Schwenningen. Die Mitarbeiter des Eigenbetriebs Technische Dienste (TDVS) stellten zu Beginn der Adventszeit insgesamt 37 Weihnachtsbäume in den beiden Innenstädten auf und brachten die Lichterketten an. Seither versprühen die Bäume ihren weihnachtlichen Glanz in den Straßen von VS und sorgen für Vorfreude auf das nahende Weihnachtsfest. Seinen Ursprung indes hat der Weihnachtsbaum im heidnischen Brauchtum. Schon im Mittelalter verzierten die Menschen Haus und Hof mit den immergrünen Zweigen von Tanne, Mistel und Wacholder. Im 19. Jahrhundert wurde der geschmückte Weihnachtsbaum immer populärer, erst in den Städten, dann auch auf dem Lande. Andere Uhrzeit Die Räum- und Streupflicht für die Gehwege vor dem eigenen Haus in VS endet nicht, wie im letzten Amtsblatt versehentlich abgedruckt, um 21 Uhr, sondern bereits um 20 Uhr. Seite 9 Kurz notiert Öffnungszeiten über Weihnachten Die städtischen Dienststellen bleiben vom 24.12.2015 bis 26.12.2015, und vom 31.12.2015 bis 02.01.2016 sowie am 06.01.2016 geschlossen. Das Franziskanermuseum ist dienstags bis samstags von 13 bis 17 Uhr, an Sonnund Feiertagen von 11 bis 17 Uhr geöffnet. Am 24.12.2015, 25.12.2015, Silvester und Neujahr ist das Museum geschlossen. Das Heimat-und Uhrenmuseum ist donnerstags bis samstags von 13 bis 17 Uhr geöffnet, an Sonn- und Feiertagen von 11 bis 17 Uhr. Am 24.12.2015, 25.12.2015, Silvester und Neujahr ist das Museum geschlossen. Die Verwaltung der Volkshochschule (vhs) ist von Donnerstag, 24.12.2015 bis Sonntag, 10.01.2016 geschlossen. Das Amt für Kultur, Abt. Theater und Konzerte ist vom 24.12.2015 bis einschließlich 06.01.2016 geschlossen. Das Amt für Schule, Bildung und Sport schließt über die Weihnachtszeit vom 24.12.2015 bis einschließlich 03.01.2016. Die Tourist-Info Villingen ist an Heiligabend von 9 bis 13 Uhr, am 26.12.2015 von 11 bis 17 Uhr, am 31.12.2015 von 9 bis 13 Uhr und am 06.01.2016 von 11 bis 17 Uhr geöffnet. Am 25.12.2015 und 01.01.2016 ist die Tourist-Info geschlossen. Die Tourist-Info Schwenningen ist an Heiligabend und am 31.12.2015 jeweils von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Am 25. und 26.12.2015 sowie am 01. und 06.01.2016 ist die TouristInfo geschlossen. Ämter und Einrichtungen Seite 10 18/2015 Öffnungszeiten und Telefonnummern städtischer Ämter und Einrichtungen Auskunft / Zentrale 82-0 (alle Apparate können mit den Vorwahlen 0 77 20 oder 0 77 21 erreicht werden) (V) Stadtbezirk Villingen, (S) Stadtbezirk Schwenningen Amt für Archiv und Dokumentenmanagement Stadtarchiv (Lantwattenstraße 4, V) 82-1810 ) [email protected] Bauaktenarchiv (Winkelstraße 9, S) 82-1809 ) [email protected] Mo - Fr 8.30 - 11.30 Uhr / Mo 14 - 16 Uhr / Mi 14 - 17.15 Uhr Amt für Familie, Jugend und Soziales Justinus-Kerner-Straße 7 (V) 82-2170 Jugendarbeit und Bürgerschaftliches Engagement 82-2158, Sozialleistungsrecht/Beistandschaften/Vormundschaften 82-2149, Sozialpädagogischer Dienst/Wirtschaftliche Jugendhilfe 82-2221 ) [email protected] Mo, Mi, Do, Fr 8.30 - 11.30 Uhr / Mi 14 - 17.15 Uhr Amt für Finanzen und Controlling Obere Straße 4 (V) 82-1300 Stadtkasse 82-1331, Steuerverwaltung 82-1316 ) [email protected] Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 11.30 Uhr Amt für Gebäudewirtschaft und Hochbau Marktplatz 1 (S) 82-2551 Kommunales Energiemanagement 82-2554, Gebäudewirtschaft 82-2553, Hochbau 82-2552 ) [email protected] Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr Franziskanermuseum Rietgasse 2 (V) 82-2351 ) [email protected] Di - Sa 13 - 17 Uhr / So und Feiertage 11 - 17 Uhr Haupt- und Personalamt Münsterplatz 7/8 (V) 82-2031 Personalservice 82-2128, Ausbildung 82-2130 ) [email protected] Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr Heimat- und Uhrenmuseum Kronenstraße 16 (S) 82-2371 ) [email protected] Do - Sa 13 - 17 / So und Feiertage 11 - 17 Uhr Kultur- und Tagungsräume VS GmbH Bertholdstraße 7 (V) 82-2390 ) [email protected] Mo - Do 8.30 - 12.30 und 13.30 - 16.30 Uhr / Fr 8.30 - 12.30 Uhr Liegenschaftsamt Winkelstraße 9 (S) 82-2790 ) [email protected] Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr Rechtsamt Großherzog-Karl-Straße 6 (V) 82-2081 ) [email protected] Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr Amt für Kultur – Theater am Ring Romäusring 2 (V) 82-2314 Theater und Konzerte ) [email protected] Mo - Do 9 - 13 und 14 - 16 Uhr / Fr 9 - 12 Uhr Rufbus 82-8282 Amt für Schule, Bildung und Sport Rietstraße 8 (V) 82-1201 Kindertageseinrichtungen 82-1181, Stadtbibliothek 82-2246, Volkshochschule 82-2272 ) [email protected] Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 11.30 Uhr ) [email protected] Amt für Stadtentwicklung Winkelstraße 9 (S) 82-2821 Umweltentwicklung und nachhaltige Planung 82-2740, Flächennutzungsplanung 82-2825, Baurecht 82-2841, Planung 82-2821, Verwaltung und Statistik 82-2811 ) [email protected] Mo - Fr 8.30 - 11.30 Uhr / Mo 14 - 16 Uhr / Mi 14 - 17.15 Uhr Beirat für Menschen mit Behinderung Schulgasse 23 (V) 82-2180 ) [email protected] Sprechstunden: jeden 1. Donnerstag im Monat im Stbz. Villingen / jeden letzten Donnerstag im Monat im Stbz. Schwenningen, jeweils 17 - 18.30 Uhr Bürgeramt Josefsgasse 7 (V) 82-1401 Ausländerwesen 82-1412, Bußgeldstelle 82-1438, Feuerwehr- und Zivilschutz 82-1121, Gemeindevollzugsdienst 82-1448, Gewerbe- und Gaststättenwesen 82-1403, Polizeiwesen 82-1433, Standesamt 82-1510, Verkehrswesen 82-1431 ) [email protected] Mo - Fr 8.30 - 11.30 Uhr / Mo 14 - 16 Uhr / Mi 14 - 17.15 Uhr Servicezentren 82-3333 Mo , Di , Do 8 - 16 Uhr / Mi 8 - 18 Uhr / Fr 8 - 12 Uhr Dezernat I – Referat des Oberbürgermeisters Münsterplatz 7/8 (V) 82-2001 Geschäftsstelle Gemeinderat 82-2006, Pressestelle und Öffentlichkeitsarbeit 82-2020 ) [email protected] Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr Dezernat II – Sekretariat des Bürgermeisters Marktplatz 1 (S) 82-2011 ) [email protected] Mo - Fr 8.30 - 11.30 Uhr / Mo - Do 14 - 16 Uhr Eigenbetrieb Stadtentwässerung SEVS Marktplatz 1 (S) 82-2660 ) [email protected] Mo - Fr 8.30 - 11.30 / Mo 14 - 16 Uhr / Mi 14 - 17.15 Uhr Eigenbetrieb Technische Dienste TDVS Auf der Steig 12/1 (V) 82-2401 und Friedhofsverwaltung ) [email protected] Mo - Do 8 - 12 und 14 - 16.15 Uhr / Fr 8 - 12.30 Uhr Forstamt Waldstraße 10 (V) 82-1501 ) [email protected] Mo - Do 7.30 - 12 und 13.30 bis 16.30 Uhr / Fr 7.30 - 14 Uhr Seniorenrat 07721/82-1070 ) [email protected] Spitalfonds Schulgasse 23 (V) 82-1080 Mo, Di, Mi 9 - 12 Uhr / Do 14 - 16 Uhr Stadtbauamt Marktplatz 1 (S) 82-2601 ) [email protected] Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr Stadtbibliothek Villingen Kanzleigasse 4 (V) 82-2262 ) [email protected] Di, Do, Fr 12 - 18 Uhr / Mi 10 - 18 Uhr / Sa 9 - 13 Uhr Stadtbibliothek Schwenningen In der Muslen 2 (S) 82-2246 ) [email protected] Di, Do, Fr 12 - 18 Uhr / Mi 10 - 18 Uhr / Sa 9 - 13 Uhr Städtische Galerie Friedrich-Ebert-Straße 35 (S) 82-1098 ) [email protected] Di - So 10 - 12 und 14 - 17 Uhr Stadtmarketing Winkelstraße 9 (S) 82-1051 ) [email protected] Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 11.30 Uhr Wirtschaft und Tourismus Villingen-Schwenningen GmbH Winkelstraße 9 (S) Wirtschaftsförderung 82-1051, Marketing 82-1051 ) [email protected] Mo - Do 9 - 16 Uhr / Fr 9 - 13 Uhr Tourist-Info & Ticket-Service Villingen Rietgasse 2 (V) 82-2340 ) [email protected] Mo - Fr 10 - 18 Uhr / Sa 9 - 17 Uhr / So und Feiertage 11 - 17 Uhr Tourist-Info & Ticket-Service Schwenningen Erzbergerstraße 20 (S) 82-1208 ) [email protected] Mo - Fr 9 - 17 Uhr / Sa 9 - 13 Uhr Vermessungsamt Winkelstraße 9 (S) 82-2860 Grundbucheinsichtsstelle 82-2892, Gutachterausschuss 82-2863 ) [email protected] Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Mi 14 - 17.15 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr Volkshochschule Villingen Kanzleigasse 6 (V) 82-2293 ) [email protected] Mo - Fr 9 - 12 Uhr / Mo, Di 14 - 17 Uhr / Do 14 - 18 Uhr Volkshochschule Schwenningen Metzgergasse 8 (S) 82-2272 ) [email protected] Mo - Fr 9 - 12 Uhr / Mo, Di 14 - 17 Uhr / Do 14 - 18 Uhr KULTURZEIT Seite 11 Märchenhaft und mitreißend Musical 'Drei Haselnüsse für Aschenbrödel' bezaubert zur Weihnachtszeit Erstklassige Darsteller, ein Live-Orchester und die Verwendung der Original-Filmmusik von Karel Svoboda begeistern Jung und Alt, wenn am Dienstag, 29. Dezember um 18 Uhr im Theater am Ring das Familienmusical 'Drei Haselnüsse für Aschenbrödel' zu erleben ist. Das Familienmusical spielt mit Reminiszenzen an alte DEFA-Produktionen und präsentiert sich doch ganz gegenwärtig. (Foto: Hilda Lobinger) Mit einem detailreich gestalteten Bühnenbild, traumhaften Kostümen und einer mitreißenden Truppe an Darstellern und Musikern verzaubert das Musical Kinder sowie Erwachsene. Die Bühnenfassung steht dem Original in nichts nach: Seitdem 1973 der deutsch-tschechische Märchenfilm zum ersten Mal zu sehen war, haben sich Generationen in die Handlung verliebt. Der Erfolg kommt nicht von ungefähr, denn hier ist ein besonderes Aschenputtel zu erleben, mit dem man sich gerne identifiziert: Es ist nicht nur schön und warmherzig, es ist klug und selbstbewusst, kann reiten, schießen und klettern. Der Prinz bekommt die Zuneigung nicht geschenkt, er muss das Herz von Aschenputtel erobern. Das Musical lässt romantischen Bildern und lieb gewonnenen Melodien großen Raum und präsentiert sich doch gegenwärtig und eigenständig. Ein Geheimtipp für alle, die noch das ganz besondere Weihnachtsgeschenk für ihre Lieben suchen. ›› weitere Informationen Familienmusical in drei Akten nach dem DEFA-Film von Václav Vorlícek und Frantisek Pavlicek. Musikalische Leitung: Christian Auer. Choreografie: Eva-Patricia Klosowski. Mit Julia Klemm/Julia Hiemer, Thorin Kuh, Fee Denise Horstmann u.a. (a.gon München) 'Gospelicious' – Lebensfreude pur Tipps & Termine ■ Bräuche jenseits des Bollenhutes Volkskundlerin Sabine Schicht unternimmt am Sonntag, 27. Dezember um 15 Uhr mit den Besuchern einen Streifzug durch das Franziskanermuseum zum Thema 'Schwarzwälder Bräuche einst und heute'. Während die arbeitsintensiven Sommermonate vornehmlich der Existenzsicherung dienten, erhielten gerade in der ruhigeren und langen Winterszeit Feste und Feiern ihren Platz im Kalender. Die Wandlung dieser Bräuche – allen voran Weihnachten, das 'Fest der Familie' – steht im Fokus der Veranstaltung. © Städtische Museen 18/2015 Warum auch die Schwarzwälder vergangener Zeiten zwischen den Jahren lieber an der Führung teilgenommen hätten, als ihre Wäsche zu waschen, erfahren die Teilnehmer an diesem aufschlussreichen Nachmittag. 'Gospelicious' steht für mitreißende Rhythmen und gefühlvolle Balladen, für originelle Eigenkompositionen und eigenständig interpretierte Klassiker, für das ursprüngliche Gefühl der traditionellen Gospelmusik in einem zeitgemäßen Sound: Der erste und bislang einzige Landesgospelchor Deutschlands kommt ins Franziskaner Konzerthaus – und erhält bei seinem Auftritt stimmstarke Unterstützung durch die 'Voices of Joy'. Der Auswahlchor wurde 1994 als zentrales Ensemble des Landesmusikrats Baden-Württemberg gegründet. Die Mitglieder im Alter von 16 bis 26 Jahren sind bei zahlreichen Konzerten und Festivals aufgetreten, haben bei Rundfunk- /Fernsehaufnahmen mitgewirkt und CDs eingespielt. Wer Mitglied werden möchte, empfiehlt sich am besten mit einem Preis beim Landeswettbewerb 'Jugend musiziert' in der Kategorie Pop-Gesang. Dieser Anspruch an Qualität ist deutlich zu hören. Unter der Leitung von Jörg Sommer treten hervorragende Solisten mit dem Chor in das typische Wechselspiel von Call & Response. Unterstützt werden sie von einer Live-Band und dem hiesigen Gospelchor 'Voices of Joy'. Glaube und Lebensfreude, die Vitalität und Spiritualität der schwarzen Gospelchöre geben dabei die Richtung vor. In die Musik fließen eigene Erfahrungen ein und verbinden sich mit Einflüssen aus Latin, Funk, Pop und Hip-Hop. 'Gospel' bedeutet, mit Menschen in Verbindung zu treten, zu berühren und zu inspirieren – daher werden die Konzertbesucher immer wieder ins lebendige musikalische Geschehen einbezogen. ›› weitere Informationen Landesgospelchor Baden-Württemberg und Band Gastchor: 'Voices of Joy' Leitung: Jörg Sommer Samstag, 9. Januar, 19 Uhr Franziskaner Konzerthaus © fotolia.com Landesgospelchor und 'Voices of Joy' bereiten gefühlvolles Konzert ■ Abo-Angebot gilt bis 24. Dezember Es könnte das ideale Geschenk auf den berühmten 'letzten Drücker' sein: Das beliebte Weihnachtsabo ist bis zum 24. Dezember bei den Tourist-Infos in Villingen und Schwenningen erhältlich. Beim Kauf von vier oder mehr Karten für eine oder verschiedene Veranstaltungen des Amtes für Kultur, die zwischen Januar und Juni 2016 auf dem Programm stehen, gibt’s einen Nachlass von 20 Prozent – und jede Menge Vorfreude gratis dazu! KULTURZEIT 18/2015 Ein spritziger Start ins neue Jahr Das Beste aus 1001 Kolumnen Operettentheater Salzburg lädt zum 'Ball im Savoy' / Opulente Bühnenbilder Seit 25 Jahren schreibt Axel Hacke für das Magazin der Süddeutschen Zeitung, vom berühmten 'Kleinen Erziehungsberater' über 'Das Beste aus meinem Leben' zu 'Das Beste aus aller Welt'. Der 'Ball im Savoy' erzählt eine turbulente Geschichte rund um ein frisch vermähltes Liebespaar, dessen Treue auf die Probe gestellt wird. Abraham landete 1932 mit der schillernden Swing-Operette einen weiteren Kassenschlager: Er hatte ein treffsicheres Gefühl für populäre Melodien und war in vieler Hinsicht ein Wegbereiter des Musicals. In dieser Neuproduktion zeigt sich das Operettentheater Salzburg im besten Sinn traditionell und gleichzeitig auf der Höhe der Zeit, mit frischem Esprit und pfiffigen Ideen. Ungewöhnlich ist die Opulenz der Bühnenbilder sowie © schlote productions In bester Tradition Kálmáns und Lehárs verband Paul Abraham abwechslungsreiche Melodien, ungarisches Temperament und moderne Tanzrhythmen: Der 'Ball im Savoy' sorgt für spritzige, temporeiche Unterhaltung zum Jahresauftakt. die prächtigen Kostüme von Gerlinde Höglhammer, seit 1981 bei den Österreichischen Bundestheatern und seit 1999 Leiterin der Kostümabteilung im Burgtheater. Hervorragende Sänger und Glanzlichter des BallettEnsembles lassen stimmlich und darstellerisch an diesem Abend garantiert keine Wünsche offen. ›› weitere Informationen 'Ball im Savoy' – Operette von Paul Abraham. Solisten, Chor und Orchester des Operettentheaters Salzburg Musikalische Leitung: Christian Pollack, Katalin Doman Regie: Lucia Meschwitz Freitag, 15. Januar, 20 Uhr Theater am Ring Thomas Zehetmair setzt Glanzlicht SWR Sinfonieorchester gastiert letztmals bei den Meisterkonzerten Vor 70 Jahren, im Februar 1946, wurde das SWR Sinfonieorchester Baden-Baden und Freiburg aus der Taufe gehoben. Seit vielen Jahren bereichert es auch regelmäßig die Reihe der Meisterkonzerte mit unvergesslichen Klangmomenten. Nun aber steht nach der beschlossenen Fusion mit dem Radio-Sinfonieorchester Stuttgart die 'Abschiedstournee' an – die Musiker um Tomáš Hanus setzen daher mit Spitzenviolinist Thomas Zehetmair nochmals ein besonderes Glanzlicht. Thomas Zehetmair ist eine herausragende Künstlerpersönlichkeit. Er tritt u.a. als Chefdirigent in Erscheinung – beispielsweise beim Orchestre de chambre de Paris und ab der Saison 2016/17 bei dem Musikkollegium Winterthur –, vor allem aber als begnadeter Violinist. Mit 16 Jahren gab Thomas Zehetmair sein Debüt bei den Salzburger Festspielen; im Jahr darauf gewann er den Ersten Preis beim Internationalen MozartWettbewerb. Ausgezeichnet mit dem 'Diapason d’Or' oder 'Gramophone Award', hat er die wich- Mit 16 debütierte er bei den Salzburger Festspielen, heute gehört Thomas Zehetmair zu den herausragenden Künstlern auf der Violine. (Foto: Keith Pattison) tigsten Werke der Violinliteratur eingespielt – dazu zählt auch das Oeuvre Prokofjews. Der Tscheche machte 1999 als Gewinner des Internationalen Dirigentenwettbewerbs in Kattowitz auf sich aufmerksam und war unter anderem Musikalischer Direktor des Nationaltheaters in Brünn. ›› weitere Informationen Meisterkonzert Großer Zyklus Leitung: Tomáš Hanus Violine: Thomas Zehetmair ˇ Leoš Janácek: Suite aus der Oper 'Aus einem Totenhaus' Sergej Prokofjew: Violinkonzert g-Moll Nr. 2 op. 63 ˇ Antonín Dvorák: Sinfonie Nr. 6 D-Dur op. 60 Samstag, 16. Januar, 20 Uhr Franziskaner Konzerthaus Konzerteinführung um 19.15 Uhr im Raum Aktionen 1 © Thomas Dashuber Seite 12 Tausend Texte sind so entstanden, Axel Hacke ist mit ihnen zum beliebtesten deutschen Kolumnisten geworden. »Die deutsche Presse ohne die Kolumne von Axel Hacke, das wäre wie Fernsehen ohne Thomas Gottschalk oder Boxen ohne Muhammad Ali, undenkbar eigentlich«,schrieb Harald Martenstein im Zeit-Magazin. Im 'Kolumnistischen Manifest' hat Hacke bekannte und unbekannte Texte versammelt, geordnet und kommentiert, nun liest er und erzählt von seiner Arbeit, und es wird sein, wie es immer war und in der Augsburger Allgemeinen hieß: »Betritt er die Bühne, wird gelacht.« Axel Hacke lebt in München. Er gehört zu den bekanntesten Autoren Deutschlands, seine Bücher sind in zahlreiche Sprachen übersetzt. Zuletzt erschien 'Fußballgefühle' (2014). ›› weitere Informationen Reihe 'Autoren im Gespräch' Axel Hacke: Das kolumnistische Manifest. Das Beste aus 1001 Kolumnen (Kunstmann) Gesprächspartner: Wolfgang Niess, SWR Mittwoch, 13. Januar, 20 Uhr Theater am Ring KULTURZEIT 18/2015 Seite 13 Mit Elan, Ausdruckskraft und unbändiger Freude Modern Dance mit dem Bayerischen Staatsballett II / Ivan Liškas einzigartige Handschrift ist unverkennbar Seit 2010 begleiten begeisterte Kritiken den Werdegang des Bayerischen Staatsballetts II: Mit Elan, Ausdruckskraft und unbändiger Freude an der Bewegung hat das junge Ensemble ganz Europa erobert. Die Junior Company kommt nun erneut nach Villingen-Schwenningen – und beweist, dass diesen jungen Tänzerinnen und Tänzern die Zukunft gehört. Ausgewählt aus bis zu 400 internationalen Bewerbern, treten alle zwei Jahre 16 Hoffnungsträger in das Junior-Ensemble ein. Hier erhalten sie eine Exzellenzausbildung durch hervorragende internationale Pädagogen und Trainer, verdienen sie sich erste künstlerische Sporen und sammeln Erfahrungen im großen Ensemble des Staatsballetts. Die Junior Company pflegt ein umfangreiches eigenes Repertoire, das von klassischen Balletten bis hin zu aktuellen Werken reicht – dazu zählen bei der aktuellen Tournee beispielsweise 'Concertante' von Hans van Manen, die von Norbert Graf, Ayman Harper und Ivan Liška in Tanz gebrachten 'Bilder einer Ausstellung' zur Musik Mussorgskys und 'Jardi Tancat' von Nacho Duato. Ivan Liška gründete das Bayerische Staatsballett II mit Konstanze Vernon, der 2013 verstorbenen ehemaligen Leiterin der Heinz-Bosl-Stiftung, und Jan Broeckx, Leiter der Ballett-Akademie der Hochschule für Musik und Theater München. Für seine Weltkarriere erhielt Ivan Liška im Jahr 2012 den Deutschen Tanzpreis. Im Juli 2016 endet seine Ära als Ballettdirektor – somit ist dieser Auftritt eine der letzten Gelegenheiten, das Schaffen des Tanz- Zauberers nochmals außerhalb der bayerischen Landeshauptstadt zu erleben! Aus bis zu 400 Bewerbern aus aller Welt kommen nur die 16 Besten in die Junior-Company – sie pflegt ein Repertoire anspruchsvollster Choreografien. (Foto: Charles Tandy) ›› weitere Informationen Künstlerischer Leiter: Ivan Liška Choreografien: Hans van Manen, Nacho Duato u.a. Donnerstag, 21. Januar, 20 Uhr Theater am Ring Literarische Kapriolen rund ums liebe Geld Freunde des gesprochenen Worts dürfen sich wieder auf niveauvolle Kurzweil freuen: Am Samstag, 23. Januar um 20 Uhr im Theater am Ring sinniert das 'O-TON ensemble wort' der Hochschule für Musik Trossingen über Mensch und Mammon. Nach Moneten lechzt Kurt Tucholskys Ideal, Sibylle Berg lässt jeden Wunschtraum durch ihr Gestichel wie Seifenblasen zerplatzen. Und wenn sich 'Klassiker' von Johann Wolfgang von Goethe bis Ernst Jandl übers Geld auslassen, begegnet man so mancher Redensart, die im Alltag auch über die eigenen Lippen huschen mag. © Hochschule für Musik 'Machen wir hier Kasse oder Grammatik?': Das O-TON ensemble wort setzt zu zungenfertiger Stimmakrobatik an Literarische Fundstücke, erbauliche Frechheiten, Weltberühmtes oder zungenfertige Stimmakrobatik rückt das O-TON ensemble wort ins rechte Licht. Die 2009 gegründete Formation der Staatlichen Hochschule für Musik Trossingen schafft daraus eine ganz eigene Kunstform. Wieder zeichnet die Künstlerische Leiterin Sabine A. Werner für Textauswahl, Bearbeitung, Choreografie und Regie verantwortlich. Bei so viel Tief-, Kunst- und Unsinn vom Solo bis zur großen Besetzung ist Zwerchfelltraining fürs Publikum garantiert – das kann ja heiter werden … Kultur und Freizeit in VS ZEITRAUMKOMPAKT Dezember Di Fr 9 Uhr · Theater am Ring 15 Dodokay Live: Die Welt auf Schwäbisch 'Subbercool' Das doppelte Lottchen 20 Uhr · Theater am Turm Weihnachtsmarkt Schauspiel nach Erich Kästner (siehe 17.12.) 19 Uhr · Franziskaner Konzerthaus 11 Uhr · Muslenplatz Schwenningen 20 Uhr · Theater im Capitol Konzert 'Wie im Himmel' Weihnachtsmarkt 20 Uhr · Theater am Ring 11 Uhr · Kindergarten Charlottenpflege mit Lex van Someren & Band Weihnachten an der Front Schauspiel mit Musik mit Nils Thorben Bartling, Stephanie Biesolt, Ulf Deutscher u.a. Württembergische Landesbühne Esslingen. Mi 16 Musikkabarett von und mit 'Honey Pie'. 21 Uhr · Jazzclub Villingen Nicole Johänntgen Quartett Weihnachtsmarkt Schwenningen 11 Uhr · Theater am Ring a u s ve r Erlebnis Majolika Abfahrt: 8.55 Uhr Bahnhof Villingen. Anmeldung: Tourist-Info, Tel. 07720 821209. Wanderung des Schwäbischen Albvereins, Ortsgruppe Schwenningen. 11 Uhr · Muslenplatz Schwenningen Blütenträume Hotter than ever ka u f t ! Das doppelte Lottchen Schauspiel nach Erich Kästner (siehe 17.12.) 18 Uhr · Hotel Allee 8.30 Uhr · Bahnhof Schwenningen Jahresabschluss Briefmarken- und Münzensammler-Verein Schwenningen. 19.30 Uhr · Helios Arena Schwenninger Wild Wings – Iserlohn Roosters Deutsche Eishochey Liga DEL 20 Uhr · Theater am Turm Blütenträume So 20 10 Uhr · Eisenbahnclub Villingen, Webergasse 5 Aktuelle Züge und historische Zuggarnituren (siehe 19.12.) 11 Uhr · Muslenplatz Schwenningen Weihnachtsmarkt 18 Uhr · Franziskaner Konzerthaus Weihnachten mit den Villinger Klosterspatzen in Zusammenarbeit mit der Musikakademie VS. Weihnachtsmarkt Komödie von Lutz Hübner Mo21 20 Uhr · Theater am Turm Sa 19 Komödie von Lutz Hübner 11 Uhr · Muslenplatz Schwenningen 14.30 Uhr · Seniorenresidenz Am Kaiserring Blütenträume Land der Wunder Spielfilm im ital. Original Do 17 9 Uhr · Theater am Ring a au f t ! u s ve r k Das doppelte Lottchen 15.12.2015 – 25.01.2016 a u sv t! e rka u f 11 Uhr · Muslenplatz Schwenningen 20.15 Uhr · Kommunales Kino Guckloch 2015/16 20 Uhr · Neue Tonhalle 18 Schauspiel nach Erich Kästner für Zuschauer ab 6 Jahren. Die Badische Landesbühne Bruchsal. 11 Uhr · Muslenplatz Schwenningen Weihnachtsmarkt 11 Uhr · Theater ka u f t ! a u s ve r am Ring Das doppelte Lottchen Weihnachtsmarkt 13 Uhr · Eisenbahnclub Villingen, Webergasse 5 Aktuelle Züge und historische Zuggarnituren befahren die Modellbahnanlage des Villinger Eisenbahn-Club e.V. 18 Uhr · Sporthalle Deutenberg Boxgala 2015 18 Uhr · Markuskirche Villingen Adventsmusik Adventliches mit Sandra Heinz (Mezzosopran), Alexander Gambin (Bariton), Instrumentalsolisten, Chor und Flötenkreis der Ev. Kirchengemeinde und Peter Hastedt, Orgel und Leitung. Schauspiel nach Erich Kästner (siehe 17.12.) 19 Uhr · Sporthalle Hoptbühl 12 Uhr · Seniorenbegegnungsstätte am Romäusturm Volleyball Regionalliga Süd Damen Mittagstisch Veranstalter: Spitalfonds Villingen. TV Villingen – Heidelberger TV 19 Uhr · Festhalle Marbach Jahresabschlusskonzert der Thekenproleten Spiele-Café Di 22 19.30 Uhr · Helios Arena Schwenninger Wild Wings – EHC Red Bull München Deutsche Eishockey Liga DEL 20 Uhr · Rudolf-SteinerSchule Oberuferer Weihnachtsspiel Mi 23 20.15 Uhr · Kommunales Kino Guckloch Ein Geschenk der Götter Do 24 17.30 - 21 Uhr · Tagesstüble St. Lioba Heiligabend nicht allein – Offene Feier Veranstalter: Caritas, Tel. 07721 840720. 23 Uhr · Innenstadt Villingen Kuhreihen 20.15 Uhr · Kommunales Kino Guckloch Weihnachtswunschfilm 20 Uhr · Ratskeller Villingen Kampf der Giganten Michael Schopfer und Thomas Moser. Weitere Informationen: www.kampf-der-giganten-vs.de 27 So 13 Uhr · Eisenbahnclub Villingen, Webergasse 5 Aktuelle Züge und historische Zuggarnituren (siehe 19.12.) 15 Uhr · Franziskanermuseum Schwarzwälder Bräuche jenseits von Bollenhut und Kuckucksuhr mit Volkskundlerin Sabine Schicht. 18.30 Uhr · Sporthalle Deutenberg DINNER FOR ONE ... wie alles begann Shaking Dices Do 17 Uhr · Theater am Turm (siehe 28.12.) (siehe 19.12.) Tri-Tra-Trallala mit Henry Silvesterball Mit Gala-Buffet und Live-Musik. Veranstalter: Öschberghof GmbH. DINNER FOR ONE ... wie alles begann Silvesterkonzert Mario Goldstein: Meine Reise zum Dalai Lama Reihe 'story VS'. Mo Der Nussknacker (siehe 28.12.) 20 Uhr · Ratskeller Villingen Diagnose VS – Akuter Hirnstillstand 6 16 Uhr · Franziskanermuseum Fasnet im Puppenformat Die Figuren von Ingeborg Jaag. 20 Uhr · Neue Tonhalle DINNER FOR ONE ... wie alles begann 5 Di Mi Familienmusical in drei Akten mit Julia Klemm/Julia Hiemer, Thorin Kuhn u.a. a.gon München Die Ausstellung zum Buch. Ausstellungseröffnung © fotolia.com 20 Uhr · Theater am Turm Familienballett. Veranstalter: GO 2 – Convent GmbH. (siehe 2.01.) Drei Haselnüsse für Aschenbrödel mit Judith & Mel, Liane, Reiner Kirsten u.a. 4 17 Uhr · Neue Tonhalle mit dem Sinfonieorchester VS. Dirigent: Jörg Iwer Solist: Daniel Schulz (Violine) Walzer, Polken und Ouvertüren von Johann Strauss und Zeitgenossen. 20 Uhr · Franziskaner Konzerthaus Neujahrskonzert (siehe 1.01.) 20 Uhr · Theater am Turm Doppeltes Spiel Zwei Schauspieler, ein Pianist und 70 Highlights der Filmgeschichte. 20 Uhr · Ratskeller Villingen Sa 20 Uhr · Neue Tonhalle Neujahrskonzert Deutsche Eishockey Liga DEL Reihe 'story VS'. Theateraufführung (s. 2.01.) 1 Schwenninger Wild Wings – Straubing Tigers Diagnose VS – Akuter Hirnstillstand 'Oh Gott die Familie' 22 Uhr · Münster ULF Kulinarischer Genuss und Nervenkitzel. Veranstalter: Engesser Marketing. 15.30 Uhr · Neue Tonhalle 18 Uhr · Glöckenberghalle, Weilersbach (siehe 28.12.) 18 Uhr · Theater am Ring Weihnachtszauber mit Herz Kasperletheater mit Henry Greif. Mario Goldstein: Fünf Jahre – fünf Meere 20 Uhr · Theater am Turm 17 Uhr · Franziskaner Konzerthaus 11 Uhr · Theater am Turm 19.30 Uhr · Neue Tonhalle 20 Uhr · Theater am Turm Aktuelle Züge und historische Zuggarnituren DINNER FOR ONE ... wie alles begann Fr 29 3 10 Uhr · Eisenbahn Club e.V, Webergasse 5 Mo 28 Di 19.30 Uhr · Helios Arena So 31 Januar von Volker Heyman. Abendfüllendes Theaterstück mit dem legendären Sketch 'Dinner for One'. 20 Uhr · Ratskeller Villingen Satirische Jahresrückblick mit Th. Moser und M. Schopfer. 20.15 Uhr · Folkclub in der 'Scheuer' 19.00 Uhr · Neue Tonhalle 'Oh Gott die Familie' Diagnose VS – Akuter Hirnstillstand (siehe 28.12.) TurnGala DINNER FOR ONE ... wie alles begann 20 Uhr · Theater am Turm 8 KrimiDinner: Mord in besten Kreisen Theateraufführung des MGV Liederkranz 1922 Weilersbach e.V. Hallenöffnung 18 Uhr. Deutsche Eishockey Liga DEL Fr 20 Uhr · Theater am Turm MaNouche 20.15 Uhr · Kommunales Kino Guckloch in der Scheuer 'Hat Wolf von Amerongen Konkursdelikte begangen?' Dokumentarfilm. (siehe 2.01.) 26 Sa 19.30 Uhr · Glöckenberghalle, Weilersbach Schwenninger Wild Wings – Kölner Haie Ede’s Bluesgang 19.30 Uhr · Helios Arena 2 20.30 Uhr · Folkclub in der 'Scheuer' Sa Weihnachtliches Musizieren und Singen 30 17 Uhr · Muslenplatz Schwenningen Mi 25 Fr 9 19 Uhr · Neue Tonhalle KrimiDinner: Mord in besten Kreisen (siehe 8.01.) 19 Uhr · Franziskaner Konzerthaus Gospelicious Gospelkonzert mit dem Landesgospelchor Baden-Württemberg, 'Voices of Joy' und Band. Leitung: Jörg Sommer. 20 Uhr · Theater am Turm Doppeltes Spiel (siehe 8.01.) 20 Uhr · Rollmops-Theater Herb im Abgang Leseabend 20 Uhr · Sporthalle Deutenberg wiha Panthers Schwenningen – 1. FC Kaiserslautern Basketball Regionalliga Herren Südwest-Süd 20 Uhr · Ratskeller Villingen Diagnose VS – Akuter Hirnstillstand (siehe 2.01.) 21 Uhr · Jazzkeller Villingen Esther Kaiser Quartet – Tribute to Abbey Lincoln So 10 Fr 15 Uhr · Franziskanermuseum 15.30 Uhr · Bildungszentrum Villingen 15 Uhr · Matthäussaal, Talacker 9 John Williams: Stoner Basteln von Fasnachtsdeko Fasnet im Puppenformat Die Figuren von Ingeborg Jaag. Die Ausstellung zum Buch. Führung mit Hans-Jörg Fehrenbach und Dr. Michael Hütt. 16 Uhr · Kommunales Kino Guckloch in der Scheuer 'Lippels Traum' Mo11 15 Uhr · Matthäussaal, Talacker 9 Programmcafé Rommé und Brettspiele Di 12 20 Uhr · Theater am Ring Patric Heizmann: 'Ich bin dann mal schlank' 20.30 Uhr · Kommunales Kino im Capitol Victoria Mi 13 15 Uhr · Franziskanermuseum Kultur-Café mit Bärbel Brüderle und Lambert Hermle. 20 Uhr · Theater am Ring 15 Reif für die Bücherinsel 20 Uhr · Theater am Ring Ball im Savoy Operette 20 Uhr · Ratskeller Villingen Diagnose VS – Akuter Hirnstillstand (siehe 2.01.) 20 Uhr · Rollmops-Theater Wir können Alles Soloabend mit Uwe Spinder 20.11 Uhr · Neue Tonhalle Mo18 Programmcafé Di 19 19.30 Uhr · Theater am Ring Karma? Schicksal? Pech gehabt? Metropolitan Opera im Kino Zivilcourage Vortrag 20 Uhr · VHS am Münsterplatz THE ZERO THEOREM Mi 20 20.15 Uhr · Kommunales Kino Guckloch in der Scheuer 'Taxi Teheran' Do 21 Bizet: Les Pêcheurs de Perles Live-Übertragung aus New York. 18.30 Uhr · VHS Metzgergasse 20 Uhr · Franziskaner Konzerthaus Infoabend für Frauen mit und ohne Migrationshintergrund. SWR Sinfonieorchester Baden-Baden und Freiburg Heimat ist – hier Axel Hacke: Das kolum20 Uhr · Theater am Ring nistische Manifest. Das Bayerisches Staatsballett II Meisterkonzert Großer Zyklus Beste aus 1001 Kolumnen. Modern Dance Reihe 'Autor im Gespräch'. 20.15 Uhr · Kommunales Kino Guckloch in der Scheuer 'Ich und Kaminski' Do 14 18.30 Uhr · VHS am Münsterplatz Kunstgeschichte im Blick: Hilfe in Leben und Tod – von Heiligen und Mächtigen 20 Uhr · Theater am Ring Der Kurschattenmann Komödie mit Jochen Busse, Ingrid Steeger, Simone Rethel, u.a. (Theater an der Kö Düsseldorf/Kömödie im Bayerischen Hof München). 20.15 Uhr · Vortragssaal Wohnanlage Hammerhalde, Am Affenberg 46/3 Philosophie im Gespräch 'Wovon der Tod uns befreit – Gedanken zum Tod.' Tomáš Hanus Leitung Thomas Zehetmair Violine 20.11 Uhr · Neue Tonhalle 20.30 Uhr · Folkclub in der Scheuer Katzenmusikball Katzenmusik Verein Miau e.V. Andy Susemihl & Superfrieds 21 Uhr · Jazzkeller Villingen Fr Clara Vetter Trio So 17 10 Uhr · Neuhäusle-Wiese, Gasthaus Auerhahn Langlauf Event Erlös für die Feldner Mühle. 15 Uhr · Heimat- und Uhrenmuseum Fastnachtsführung in der Dauerausstellung mit Dr. Michael Hütt. 16.30 Uhr · Helios Arena Schwenninger Wild Wings – Thomas Sabo Ice Tigers Deutsche Eishockey Liga DEL 19 Uhr · Sporthalle Hoptbühl TV Villingen – SV Fellbach 20 Uhr · Theater am Ring Sa 16 19 Uhr · Cine-Star, Schwenningen Sa 23 19.45 Uhr · VHS am Münsterplatz 20.30 Uhr · Kommunales Kino im Capitol NLP – geheimnisvolle Abkürzung, spannender Inhalt Dieter Ilg Trio – 'Mein Beethoven' Volleyball Regionalliga Süd Damen Entschlacken – Entgiften – Entspannen 10 Uhr · VHS Metzgergasse 21 Uhr · Jazzkeller Villingen Theater-Comedy-Solo Katzenmusikball Katzenmusik Verein Miau e.V. 20 Uhr · Rudolf-Steiner-Schule Der kleine Prinz 22 15 Uhr · VHS Metzgergasse Nicht nur Minnelieder Walther von der Vogelweide. Vortrag. Veranstalter: Senioren-VHS. 19 Uhr · VHS Metzgergasse Der Schlüssel zum perfekten Gedächtnis Vortrag 20 Uhr · Theater am Ring Die Zwerge Mittelalter-FantasySpektakulum O-TON ensemble wort Reihe 'Junges Podium'. 20 Uhr · Neue Tonhalle Zunftball Hist. Narrozunft Villingen e.V. 20 Uhr · Theater am Turm FAUSTinside 20 Uhr · Sporthalle Deutenberg wiha Panthers Schwenningen – TBB Trier II Basketball Regionalliga Herren Südwest-Süd 20 Uhr · Café Häring Diagnose VS – Akuter Hirnstillstand (siehe 2.01.) 21 Uhr · Jazzkeller Villingen Jazz ConneXion des GaD Workshop und Konzert So 24 11 Uhr · Rudolf-Steiner-Schule Schülermatinée 15 Uhr · Franziskanermuseum Narri, Narro – Familienführung 15 Uhr · Franziskaner Konzerthaus Geschichten aus 1000 und einem Rhythmus Familienkonzert 16.30 Uhr · Helios Arena Schwenninger Wild Wings – ERC Ingolstadt Deutsche Eishockey Liga DEL 19 Uhr · Café Häring Diagnose VS – Akuter Hirnstillstand (siehe 2.01.) 20 Uhr · Neue Tonhalle Mo25 Hist. Narrozunft Villingen e.V. 15 Uhr · Matthäussaal, Talacker 9/1 Zunftball 20 Uhr · Café Häring Vorbeischwimmer Musikkabarett Programmcafé Emotionale Balance mit Birgitt Merkel. 18/2015 KULTURZEIT Seite 17 'Corvus Corax' macht Mittelalter-Illusion perfekt Lesung, Konzert und Show: 'Die Zwerge' begeben sich in einem neuen Bühnenformat auf fantastische Reisen Ein unbedarfter Zwerg, eine gefährliche Reise – und die große Sehnsucht eines kleinen Mannes: Johannes Steck, der Magier der Stimmen, und 'Corvus Corax', die 'Könige der Spielleute', treten in eine neue theatralische Dimension. Gemeinsam erzählen sie das KultFantasy-Epos 'Die Zwerge' von Markus Heitz. Die atmosphärisch dichte Performance lässt vor Augen und Ohren ein Live-Mittelalter-Fantasy-Spektakulum entstehen. Im Mittelpunkt der Geschichte steht Zwerg Tungdil, der sich in einer fremden Welt zurechtfinden und das Geborgene Land vor dem Bösen bewahren muss. Ihm und allen anderen verleiht Johannes Steck (Foto) seine Stimme. Er ist Schauspieler und einer der erfolgreichsten Hörbuchsprecher Deutschlands, unter anderem mit drei Goldenen Schallplatten ausgezeichnet. 'Corvus Corax' setzte als erste 'Neue Deutsche Mittelalterband' Maßstäbe. Mit Bombarde, Dudelsack oder Schalmei begleitet sie 'Die Zwerge' auf ihrer fantastischen Reise. (Foto: Holger Bücker) Die mittelalterlichen Klangwelten von 'Corvus Corax' geben der Erzählung einen stimmungsvollen Rahmen und entführen tief in Sagen und Mythen hinein. Die 1989 gegründete erste 'Neue Deutsche Mittelalterband' war Vorreiter der neuen Spielmannsmusik. Melodien aus dem 14. Jahrhundert werden rekonstruiert, Instrumente der Zeit – Dudelsack, Schalmei, Bombarde oder Trumscheit – weiterentwickelt. Die 'Zwergen'-Romane von Markus Heitz sind mit weit über einer Million verkaufter Exemplare längst Bestseller. Heitz lehnt seine Geschichte an die FantasyKlassiker von Tolkien an, entwickelt jedoch die Welten und ihre Wesen weiter. Sein Erzählstil hat epische Elemente, ist rasant und überrascht mit ironischen Untertönen. Er trifft er den Nerv der Zeit. Diese Star-Dichte sucht ihresgleichen Beim 'Kurschattenmann' gibt’s ein Wiedersehen beliebter Akteure Jochen Busse, Ingrid Steeger, Simone Rethel, Christiane Rücker und Christine Schild stehen stellvertretend für ein halbes Jahrhundert deutscher Theater- und Fernsehgeschichte: Das brillante Team nimmt das Publikum mit auf eine herzerfrischende VergnügungsKur. Für die Komödie von René Heinersdorff sind noch Restkarten im Vorverkauf erhältlich. Ein Sanatorium, irgendwann in diesen Tagen. Die naive Dauerpatientin Edith, Powerfrau Alice und die spröde Ärztin Isabel beweisen in Sachen Kurschatten kein gutes Händchen. Alle drei haben sich in Ulrich verguckt. Der Hochstapler weiß, wie man alleinstehende und mutmaßlich wohlhabende Damen um den Finger wickelt – und wie man mit seinen Liebschaften jongliert, ohne dass die eine von der Christine Schild (v.l.), Christiane Rücker, Ingrid Steeger und Simone Rethel umgarnen den 'Kurschattenmann' Jochen Busse. (Foto: O. Fantitsch) anderen erfährt. Als die geheimnisvolle Oda einzieht, wendet sich das Blatt. Unter ihrer Führung schließen die Betrogenen einen Pakt – für das muntere DamenQuartett scheint die Stunde der Rache gekommen … ›› weitere Informationen 'Der Kurschattenmann' Komödie von René Heinersdorff Theater an der Kö Düsseldorf/ Komödie im Bay. Hof München Donnerstag, 14. Januar, 20 Uhr, Theater am Ring ›› weitere Informationen 'Die Zwerge' Mittelalter-Fantasy-Spektakulum von Johannes Steck nach dem Weltbestseller von Markus Heitz Regie: Alexander May Sprecher: Johannes Steck Musik: 'Corvus Corax' Freitag, 22. Januar, 20 Uhr Theater am Ring Lebensfragen mit Lacheffekt 'Karma? Schicksal? Pech gehabt?': Um die großen Fragen des Lebens geht es am es am Dienstag, 19. Januar um 19.30 Uhr im Theater am Ring in der Jugendtheater-Reihe. Nach 'Jetzt mal im Ernst' haben das Landestheater Tübingen-Reutlingen und Helge Thun wieder gemeinsam eine Vorstellung für Zuschauer ab 14 Jahren entwickelt, die klassisches Erzähltheater mit Elementen der Stand-up-Comedy vereint. Wo geht’s hin? Warum ich? Was soll das Ganze? Steckt da irgendein tieferer Sinn dahinter? Der Soloabend hat zwar keine abschließende Erklärung parat, stellt aber zumindest die richtigen Fragen – zumal sie auch von Helge Thun kommen, vielen bekannt als die eine Hälfte von 'Helge und das Udo'. KULTURZEIT Perlen tschechischer Musikgeschichte Das Zemlinsky Quartet spielt Dvorák, ˇ Richter und Janácek ˇ 'Fasnet im Puppenformat' Vom 6. Januar bis 14. Februar sind im Franziskanermuseum wieder die Figuren von Ingeborg Jaag ausgestellt. Diese Figuren im Maßstab 1:3 sind ein einzigartiger Beitrag zur Villinger Fasnet. Narro und Altvillingerin, Butzesel und Wuescht, aber auch zahlreiche Porträtfiguren zeigen aktuelles Brauchtum in lebendigen Szenen. Parallel zur Ausstellung gibt es ab 6. Januar alle Figuren auch in Buchform. Foto: Atelier Hugel Vier erstklassige tschechische Interpreten spielen große Werke tschechischer Komponisten: Das Zemlinsky Quartet hebt die kammermusikalische Tradition seines Heimatlandes auf eine neue Ebene. »Dvoráks Quartettkunst als gleichsam natürlichste musikalische Sache der Welt, sagenhaft geschliffen umgesetzt und dabei doch stets erfrischend spontan anmutend«: So lobte das 'Darmstädter Echo' das Zemlinsky Quartet bei der Aufführung des G-Dur-Spätwerks op. 106. Es steht bei dem Meisterkonzert neben Franz Xaver Richters Streichquartett op. 5/1 ˇ und Leoš Janáceks Streichquartett Nr. 2 'Intime Briefe' auf dem Programm – eine faszinierender Gang durch mehr als zwei Jahrhunderte Musikgeschichte. Frantisek Soucek ˇ (Violine), Petr Strizek (Violine), Petr Holman (Viola) und Vladimir Fortin (Violoncello) formen das 1994 ins Leben gerufene Zemlinsky Quartet. Neben zahlreichen Auszeichnungen gewann es den ersten Preis im Internationalen Wettbewerb für 18/2015 Seite 18 Streichquartette in Bordeaux (2010), ist Preisträger des 'Prager Frühlings' und der internationalen Wettbewerbe im kanadischen Banff und in London, wo es zugleich den Publikumspreis errang. Gleich für das erste gemeinsame CD-Projekt mit der französischen Firma Praga Digitals, bei der das Zemlinsky Quartet seit 2007 exklusiv unter Vertrag ist, erhielt es den prestigeträchtigen französischen Schallplattenpreis 'Diapason d’Or'. Von Banff bis Bordeaux: Mit etlichen Wettbewerbsgewinnen im Gepäck reist das Zemlinsky Quartet an. (Foto: Tomáš Bican) ›› weitere Informationen Zemlinsky Quartet Meisterkonzert Kleiner Zyklus Mittwoch, 27. Januar, 20 Uhr Franziskaner Konzerthaus Konzerteinführung um 19.15 Uhr im Raum Aktionen 1 Von den Triebfedern des Hasses Hamburger Kammerspielen gelingt mit 'Zorn' ein großer Wurf Ein Teenager sprüht islamfeindliche Parolen – für die Eltern bricht die scheinbar heile Welt in tausend Stücke: Das Schauspiel 'Zorn' wirft Fragen nach der Motivation und Rechtfertigung von Gewalttaten auf. Die erfolgreiche Wissenschaftlerin Alice und ihr Mann Patrick, ein Romanautor, haben ihren Sohn Joe doch im Sinne von Toleranz erzogen. Was treibt ausgerechnet ihn zu einem 'hate crime'? Zuerst versuchen die Eltern reflexartig, die Hauptschuld auf Joes Komplizen abzuwälzen. Doch dann wird Hochkarätig und prominent besetzt: Jacqueline Macaulay, Rufus Beck und sein Alice mit einem dunklen Kapitel Sohn Jonathan spielen die Hauptrollen in 'Zorn'. (Foto: Peter Hönnemann) ihrer eigenen Jugend konfrontiert. Unerwartet verschiebt sich der Fo- Smith. Den Hamburger Kammerspielen ist mit der Inszenierung kus von einem dummen Akt der ›› weitere Informationen Intoleranz auf einen linken Terror- ein großer Wurf gelungen: Die hochkarätige, prominente Beset- 'Zorn' anschlag. Für beide ist und war Schauspiel von zung mit Rufus Beck, dessen moralische Empörung die TriebJoanna Murray-Smith Sohn Jonathan und Jacqueline feder. Deutschsprachige Erstaufführung 'Zorn' ist das jüngste Stück der Macaulay – sie war jüngst in Donnerstag, 28. Januar, 20 Uhr gegenwärtig erfolgreichsten aus- 'Rose Bernd' zu erleben – trägt Theater am Ring tralischen Autorin Joanna Murray- wesentlich dazu bei. Reusch rettet das Jahr 2015 2015 – viele sind froh, dass das Jahr endlich vorbei ist. Denn Angela Merkel war immer noch Bundeskanzlerin, Bayern München wurde schon wieder Deutscher Meister und selbst die Erderwärmung machte eiskalt einfach da weiter, wo sie zuvor aufgehört hatte. Warum fand dieses Jahr überhaupt statt? Ehrenrettung für 365 Tage »zwischen Gut und Börse« betreibt der u.a. aus SWR bekannte Silbenverdreher Stefan Reusch am Samstag, 30. Januar um 20 Uhr im Theater im Capitol: Sein kabarettistischer Rückblich gewinnt 2015 ungeahnte Seiten ab – und bringt endlich zusammen, was noch nie in einem Atemzug ausgesprochen wurde. Doch Vorsicht: Jeder Halbsatz ist mit Bedacht gewählt, jedes Wort wandelt sich zu neuen Bedeutungen. Wer Reuschs blitzgescheitem Humor folgen möchte, muss also auf der Hut sein, wird dann aber reich belohnt – und kann sich ungeniert auf 2016 freuen! Stellenangebote 18/2015 �� Wir suchen Sie. Seite 19 �� Wir suchen Sie. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist beim Amt für Familie, Jugend und Soziales, Abteilung Sozialleistungsrecht, Beistandschaften, Vormundschaften, eine Stelle in Teilzeit (50 %) als Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sind beim Eigenbetrieb Technische Dienste VillingenSchwenningen (TDVS) drei Stellen als Sachbearbeiter/in im Bereich der Unterhaltsvorschusskasse Gärtner/in, Forstwirt/in, Landwirt/in zu besetzen. Einsatzgebiet sind in erster Linie die Grünflächen der Stadt VillingenSchwenningen. Das Aufgabengebiet umfasst aber grundsätzlich alle im Bauhof anfallenden Arbeiten sowie auch die Mitarbeit im Bereitschaftsund Winterdienst. Ihre Aufgaben � Geltendmachung von Ansprüchen gegen das unterhaltspflichtige Elternteil � Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen � Statistik Ihr Profil � abgeschlossenes Studium als Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) bzw. Bachelor of Arts – Public Management oder eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachwirt/in (früher: Angestelltenlehrgang II) oder ein abgeschlossenes Studium der Sozialwirtschaft � Kenntnisse im UVG, SGB I, III und X, ZPO, StGB, Insolvenzrecht � persönliches Engagement � selbstständiges und eigenverantwortliches Handeln � soziale Kompetenz � Bereitschaft zur Teamarbeit und Kooperation Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 9 TVöD, bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen bis zu Besoldungsgruppe A 10 LBesGBW. Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis spätestens 8. Januar 2016 an das Haupt- und Personalamt Abteilung Personalservice Postfach 12 60 78002 Villingen-Schwenningen Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Abteilungsleiterin Sandra Witteler (Tel. 82-2149) und Robert Gora (Tel. 82-2194) gerne zur Verfügung. zu besetzen. Ihre Aufgaben � Gewässerunterhaltung � Bibermanagement � sämtliche Arbeiten im Bereich der Grünpflege � sämtliche Arbeiten im Bereich der Friedhofspflege � Neubaumaßnahmen im Bereich Grün � Arbeiten mit verschiedenen Geräten, Maschinen und Fahrzeugen � Mitarbeit in der Stadtreinigung � Mitarbeit im Winterdienst Ihr Profil � abgeschlossene Ausbildung zum Gärtner, Forstwirt oder Landwirt � Maschinenkenntnisse (Baumaschinenkenntnisse) � selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten � Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit � Teamfähigkeit und Einfühlungsvermögen � schnelle Verfügbarkeit im Rahmen des Bereitschafts- und Winterdienstes � Führerschein Klasse BE Die Eingruppierung für alle Stellen erfolgt nach Entgeltgruppe 5 TVöD. Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis spätestens 8. Januar 2016 an das Haupt- und Personalamt Abteilung Personalservice Postfach 12 60 78002 Villingen-Schwenningen Für weitere Auskünfte steht Ihnen der stellvertretende Betriebsleiter Roland Pfaff (Tel. 82-2402) gerne zur Verfügung. �� Wir suchen Sie. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist bei der Ortsverwaltung Weilersbach eine Stelle in Teilzeit (3 Stunden wöchentlich) als Betreuungskraft (m/w) für den Jugendraum in Weilersbach zu besetzen. Ihre Aufgaben � Arbeitszeit: abends und evtl. am Wochenende � Unterstützung und Betreuung der Jugendlichen � Ansprechpartner für Jugendliche und Eltern � Entwicklung von Angeboten und Aktivitäten für Jugendliche Arbeitgeberin für rund 1.400 Menschen: Die 'Baden-Württemberg-Stadt' Villingen-Schwenningen (83.000 Einwohner) bietet als Oberzentrum der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg spannende Aufgabenbereiche und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle. Für die vielfältigen Aufgaben sucht die RAL-zertifizierte Stadtverwaltung gut ausgebildete und engagierte Fachleute in den unterschiedlichsten Berufen. Wir bieten ein interessantes, abwechslungsreiches und anspruchsvolles Arbeitsgebiet und Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Ihr Profil � abgeschlossene Ausbildung als Erzieher/in � Erfahrung mit Kindern und Jugendlichen wäre wünschenswert Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe S 4 TVöD-SuE. Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis spätestens 8. Januar 2016 an das Haupt- und Personalamt Abteilung Personalservice Postfach 12 60 78002 Villingen-Schwenningen Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Ortsvorsteherin Silke Lorke (Tel. 07721/71124) gerne zur Verfügung. Immer aktuell – die städtische Website villingen-schwenningen.de �� Bürgerservice �� Kultur und Bildung �� Tourismus und Freizeit �� Soziales �� Bauen und Verkehr Besuchen Sie uns bei facebook.com/StadtVS Stellenangebot / Nachruf Seite 20 18/2015 Anzeige �� Wir suchen Sie. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt, befristet bis 31.12.2016 (Krankheitsvertretung), ist beim Amt für Kultur eine Stelle als Hier sind wir daheim. Meister/in für Veranstaltungstechnik bzw. Bühnenmeister/in zu besetzen. Das Amt für Kultur verantwortet und koordiniert ein reichhaltiges Kulturangebot und ist Veranstalter von hochkarätigen Schauspiel-, Musiktheater-, Tanz- und Konzertgastspielen, Eigenproduktionen sowie Festivals in vier Häusern. Ihre Aufgaben � technische Veranstaltungsvorbereitung und -betreuung sowie das Einrichten und Bedienen der Haus- und Veranstaltungstechnik � Einsatz in den Bereichen Ton, Beleuchtung und Bühnentechnik an allen Bühnen der Stadt � Wartung und Instandhaltung von Bühnen und Geräten � allgemeine organisatorische Tätigkeiten im Verwaltungsbereich ... ihren Mietern und Geschäftspartnern ein frohes Fest und gemütliche Feiertage www.wbg-vs.de Telefon: 07720 / 8503-0 Anzeige Ihr Profil � abgeschlossene Ausbildung als Meister/in für Veranstaltungstechnik � mehrjährige Berufserfahrung in einem Veranstaltungshaus ist wünschenswert � Eigeninitiative, Teamfähigkeit � hohes Maß an Einsatzbereitschaft � kundenorientiertes Handeln und betriebswirtschaftliches Denken � Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und Belastbarkeit Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem jungen, engagierten Team. Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 8 TVöD. Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen, gerne auch per Mail, richten Sie bitte bis spätestens 12. Januar 2016 an das Haupt- und Personalamt Abteilung Personalservice Postfach 12 60 78002 Villingen-Schwenningen E-Mail: [email protected] �� Zuständig für die Verteilung Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Verwaltungsleiter Artur Repp (Tel. 82-2323) gerne zur Verfügung. Nachruf Mit großer Betroffenheit müssen wir Abschied nehmen von Hans-Peter Schwarz der am 30. November 2015 im Alter von 63 Jahren verstarb. Hans-Peter Schwarz war mehr als 36 Jahre als Vermessungstechniker beim Vermessungsamt der Stadt Villingen-Schwenningen beschäftigt. Wir haben einen wertvollen Mitarbeiter verloren, den wir nicht vergessen werden und sind dankbar ihn kennengelernt zu haben. Seinen Angehörigen gehört unser Mitgefühl. Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister Die Personalvertretung Brigitte Quattländer © Volker Zintgraf/pixelio.de Das Amtsblatt VS erscheint in der Regel alle 14 Tage und wird kostenlos in die Briefkästen der Haushalte in Villingen-Schwenningen eingelegt. Die Verteilung des Amtsblatts übernimmt unsere Partnerin, die Deutsche Post AG. Bei Fragen rund um die Zustellung hilft Ihnen der Deutsche Post-Kundenservice gerne weiter unter Telefon 0228/4333111, Internet deutschepost.de Amtliche Bekanntmachungen 18/2015 Seite 21 Änderung der Rechtsverordnung der Stadt Villingen-Schwenningen zur Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit 2. In § 5 Abs. 5 Nr. 3 werden die Begriffe 'der Vorgesetzten' durch die Begriffe 'ihrer Vorgesetzten' ersetzt. Aufgrund von § 18 Gaststättengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.11.1998 (BGBl. I S. 3418), zuletzt geändert durch Artikel 286 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) und dem Gaststättengesetz für Baden-Württemberg (Landesgaststättengesetz – LGastG) vom 10.11.2009 (GBl. 2009, S. 628, 629), i. V. m. § 11 der Verordnung der Landesregierung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung – GastVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.02.1991 (GBl. S. 196), zuletzt geändert durch § 50 Abs. 1 des Gesetzes vom 20.11.2012 (GBl. S. 604, 623), und § 44 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung – GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. 2000, S. 581), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.04.2013 (GBl. S. 55) hat der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen in seiner Sitzung am 02.12.2015 beschlossen: 3. In § 5 Abs. 6 wird vor dem Begriff 'Abteilungskommandanten' der Begriff 'jeweiligen' eingefügt. 1. In § 8 Abs. 1 werden nach dem Begriff 'Jugendgruppen' die Begriffe 'und den Kindergruppen' eingefügt. 2. In § 8 Abs. 2 werden die Begriffe 'vollendeten 12. Lebensjahr' durch den Begriff 'Grundschulalter' ersetzt. 3. In § 8 Abs. 2 wird der Satz 'In besonders begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder ab dem vollendeten 10. Lebensjahr aufgenommen werden' durch den Satz 'Der Wechsel von der Kindergruppe in die Jugendgruppe der Jugendfeuerwehr erfolgt grundsätzlich mit Vollendung des 10. Lebensjahres' ersetzt. 4. In § 8 Abs. 3 werden die Begriffe 'des Angehörigen der Jugendfeuerwehr' gestrichen sowie in den Nr. 1., 2., 4. und 5. jeweils der Begriff 'er' durch die Begriffe 'der Jugendfeuerwehrangehörige' ersetzt. 5. In § 8 Abs. 4 S. 1 werden nach dem Begriff 'Jugendgruppe' die Begriffe 'in der jeweiligen Abteilung' eingefügt. 6. N ach § 8 Abs. 4 wird folgender Abs. 5 neu eingefügt: '(5) Der Abteilungskommandant kann geeignete Angehörige der Gemeindefeuerwehr mit der Leitung der Kindergruppe in der jeweiligen Abteilung beauftragen. Die Betreuung der Kinder in der Kindergruppe muss durch speziell qualifizierte Feuerwehrangehörige erfolgen. Diese Kindergruppenleiter sollen durch Seminare und Lehrgänge auf ihre Tätigkeit besonders vorbereitet werden.' 7. In § 8 Abs. 5 wird '(5)' durch '(6)' ersetzt und erhält folgenden Wortlaut: '(6) Die Leiter der Kinder- und Jugendgruppen sind für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben ihrer Kinder- und Jugendgruppen verantwortlich; sie unterstützen den jeweiligen Abteilungskommandanten. Die Leiter der Kinder- und Jugendgruppen werden von den stellvertretenden Leitern der Kinder- und Jugendgruppen unterstützt und von diesen in ihrer Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten vertreten.' 8. In § 8 Abs. 6 wird '(6)' durch '(7)' ersetzt und vor dem Begriff 'Jugendgruppen' die Begriffe 'Kinder- und' vorangestellt. In S. 2 wird der Begriff 'Jugendfeuerwehr' durch die Begriffe 'Kinder- und Jugendgruppen' ersetzt. 1. In § 9 Abs. 1 Nr. 1 werden die Begriffe '12. Lebensjahr vollendet' durch die Begriffe 'Grundschulalter erreicht' ersetzt. 2. N ach § 9 Abs. 4 wird folgender Abs. 5 neu eingefügt: '(5) Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen in der Musikabteilung muss durch speziell qualifizierte Angehörige der Musikabteilung erfolgen. Diese speziell qualifizierten Angehörigen der Musikabteilung sollen durch Seminare und Lehrgänge auf ihre Tätigkeit besonders vorbereitet werden.' 3. In § 9 Abs. 5 wird '(5)' durch '(6)' ersetzt. 1. In § 13 erhält die Überschrift folgenden Wortlaut: '§ 13 Stellvertretende Feuerwehrkommandanten' 2. § 13 Abs. 10 wird gestrichen. Die Rechtsverordnung der Stadt Villingen-Schwenningen zur Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit vom 05.07.1989, zuletzt geändert am 19.05.2010, wird wie folgt geändert: §5 §1 § 1 erhält folgende Fassung: (1) Im gesamten Stadtgebiet Villingen-Schwenningen beginnt die allgemeine Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten um 03:00 Uhr. In der Nacht zum Samstag und zum Sonntag beginnt die Sperrzeit um 05:00 Uhr. Sie endet jeweils um 06:00 Uhr. (2) In der Nacht zum 01. Januar sowie in den Nächten zum Rosenmontag und zum Fastnachtsdienstag wird die Sperrzeit aufgehoben. (3) bweichend von Absatz 1 beginnt die Sperrzeit an Fastnacht in der Nacht zum Freitag A um 04:00 Uhr. (4) Abweichend von Absatz 1 beginnt die Sperrzeit in der Nacht zum 01. Mai um 05:00 Uhr. §2 § 3 erhält folgende Fassung: Die allgemeine Sperrzeit für Spielhallen richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen des Landesglückspielgesetzes. §3 § 5 wird aufgehoben. §4 § 6 erhält folgende Fassung: Ordnungswidrig nach § 28 Abs. 1 Nr. 6 des Gaststättengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen dieser Rechtsverordnung verstößt. §6 §5 Diese Änderung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Villingen-Schwenningen, den 15.12.2015 Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister §7 Satzung zur Änderung der 'Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Villingen-Schwenningen (Feuerwehrsatzung – FwS)' Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.04.2013 (GBl. S. 55), i. V. m. §§ 6 Abs. 1 Satz 3, 7 Abs. 1 Satz 1, 8 Abs. 2 Satz 2, 10 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg (FwG) in der Fassung vom 02.03.2010 (GBl. S. 333) hat der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen am 02.12.2015 folgende Satzung beschlossen: Die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Villingen-Schwenningen (Feuerwehrsatzung – FwS) vom 07.12.2011 wird wie folgt geändert: §1 1. In § 1 Abs. 1 Nr. 4 werden dem Begriff 'Jugendgruppen' die Begriffe 'Kinder- und' vorangestellt. 2. In § 1 Abs. 1 Nr. 6 werden die Begriffe 'der Einsatzabteilungen' durch die Begriffe 'einer Einsatzabteilung' sowie der Begriff 'Einheitsführers' durch die Begriffe 'Führers der Sondereinheit' ersetzt. 3. In § 1 werden folgende Abs. 3 und 4 neu eingefügt: '(3) Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr können aus den in Absatz 2 Ziffer 1 genannten Einsatzabteilungen taktische Einheiten gebildet werden. Diese umfassen jeweils alle für einen ordnungsgemäßen Einsatz- und Übungsbetrieb erforderlichen Bereiche und werden gemäß Feuerwehrgesetz, den geltenden Dienstvorschriften sowie den Regelungen dieser Satzung geführt. (4) Sofern in einer Einsatzabteilung die Funktion des Abteilungskommandanten nicht besetzt werden kann, werden durch Verfügung des Leiters der Feuerwehr, in Abstimmung mit dem Feuerwehrausschuss, taktische Einheiten festgelegt.' §2 In § 3 Abs. 4 wird vor dem Begriff 'Abteilungskommandanten' der Begriff 'jeweiligen' eingefügt sowie der Begriff 'erforderlich' durch den Begriff 'vorzulegen' ersetzt. §3 1. In § 4 Abs. 3 wird vor dem Begriff 'Abteilungskommandanten' der Begriff 'jeweiligen' eingefügt. 2. In § 4 Abs. 4 wird vor dem Begriff 'Abteilungskommandanten' der Begriff 'jeweiligen' eingefügt sowie der Begriff 'Stadtteil' durch den Begriff 'Stadtbezirk' ersetzt. §4 1. In § 5 Abs. 1 werden die Begriffe 'die Mitglieder des Feuerwehrausschusses' durch die Begriffe 'die Vertreter ihrer jeweiligen Abteilung im Feuerwehrausschuss' sowie die Begriffe 'seinen Stellvertreter' durch die Begriffe 'seine Stellvertreter' ersetzt. §8 Nach § 13 wird folgender § 14 neu eingefügt: '§14 Abteilungskommandanten, stellvertretende Abteilungskommandanten, Leiter der taktischen Einheiten (1) D ie ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten (§ 11 Ziffer 2) und ihre Stellvertreter werden von den Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr aus deren Mitte in geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt; die Wahlen finden in der Abteilungsversammlung statt. (2) D ie ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten werden nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Gemeinderat vom Oberbürgermeister bestellt. (3) D ie ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Kommt binnen drei Monaten nach Freiwerden der Stelle oder nach Versagung der Zustimmung keine Neuwahl zustande und wird kein Leiter einer taktischen Einheit für diesen Bereich bestimmt, kann der Oberbürgermeister einen vom Gemeinderat gewählten Feuerwehrangehörigen zum Abteilungskommandanten bestellen (§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG). Diese Bestellung endet mit der Bestellung eines Nachfolgers nach Absatz 2. (4) G egen eine Wahl der ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten und ihrer Stellvertreter kann binnen einer Woche nach der Wahl von jedem Wahlberechtigten Einspruch bei der Gemeinde erhoben werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Gegen die Entscheidung über den Einspruch können der Wahlberechtigte, der Einspruch erhoben hat, und der durch die Entscheidung betroffene Bewerber unmittelbar Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage erheben. (5) D ie ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden (§ 8 Abs. 2 Satz 5 FwG). (6) D ie jeweiligen Abteilungskommandanten üben dieses Amt in allen organisatorischen Angelegenheiten ihrer jeweiligen Abteilung aus. Die gleichzeitige Übertragung der Funktion des Leiters der örtlichen taktischen Einheit erfolgt automatisch, wenn die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Für die stellvertretenden Abteilungskommandanten gelten die Absätze 2 bis 6 entsprechend. (7) S ofern ein Abteilungskommandant nicht über die erforderlichen Voraussetzungen zur Führung der örtlichen taktischen Einheit verfügt, wird durch Verfügung des Leiters der Feuerwehr in Abstimmung mit dem Feuerwehrausschuss ein Leiter für die taktische Einheit (§ 1 Absatz 3 und 4) bestimmt. Bestimmt werden kann nur, wer 1. einer Einsatzabteilung der Feuerwehr angehört, Amtliche Bekanntmachungen Seite 22 2. über die für das Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und 3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt. (8) Die Leiter der taktischen Einheiten sind für die Einsatzbereitschaft ihrer taktischen Einheiten verantwortlich und unterstützen den Feuerwehrkommandanten bei seinen Aufgaben nach § 12 Absatz 3, insbesondere Ziffer 3 bis 6.' 1. In § 14 wird '§ 14' durch '§ 15' ersetzt und in der Überschrift der Begriff 'Unterführer' durch die Begriffe 'Einsatzleiter vom Dienst, Zug- und Gruppenführer' ersetzt. §9 2. Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.04.2013 (GBl. S. 55), i. V. m. § 34 Abs. 5 Satz 5 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg (FwG) in der Fassung vom 02.03.2010 (GBl. S. 333) hat der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen am 02.12.2015 folgende Satzung beschlossen: § 1 Geltungsbereich (1) In § 14 werden vor Abs. 1 folgende Abs. 1 - 3 neu eingefügt: '(1) Zur Sicherstellung der ständigen Verfügbarkeit eines Einsatzleiters nach § 27 Absatz 1 FwG werden Einsatzleiter vom Dienst bestellt. (2) Die Einsatzleiter vom Dienst übernehmen an Stelle des Feuerwehrkommandanten sowie der stellvertretenden Feuerwehrkommandanten die Aufgaben des technischen Einsatzleiters im Sinne von § 27 FwG. (3) Die Einsatzleiter vom Dienst werden vom Feuerwehrkommandanten, in Abstimmung mit seinen Stellvertretern bestellt. Nach der Bestellung führen die Einsatzleiter vom Dienst diese Funktion bis auf Widerruf durch den Feuerwehrkommandanten, in Abstimmung mit seinen Stellvertretern aus.' 3. In § 14 Abs. 1 wird '(1)' durch '(4)' ersetzt und die Begriffe 'Die Unterführer (Zug- und Gruppenführer) dürfen' durch die Begriffe 'Die Einsatzleiter vom Dienst und die Zug- und Gruppenführer (Unterführer) dürfen grundsätzlich' ersetzt. 4. In § 14 Abs. 2 werden '(2)' durch '(5)' und in S. 1 der Begriff 'Unterführer' durch die Begriffe 'Zug- und Gruppenführer' ersetzt sowie den Begriffen 'Abteilungskommandanten' und 'Abteilungsausschusses' jeweils der Begriff 'jeweiligen' vorangestellt. Als Leistung gilt auch das Bereitstellen der Einsatzkräfte nach Alarmierung. (3) in Kostenersatz wird nicht erhoben, sofern dies eine unbillige Härte wäre oder der EinE satz im öffentlichen Interesse liegt. (4) Ersatzansprüche nach allgemeinen Vorschriften bleiben unberührt. § 2 Kostenersatzpflichtige Pflichtleistungen Die Feuerwehr verlangt Kostenersatz für die Erfüllung von Aufgaben nach den Vorgaben des § 2 Abs. 1 FwG gemäß § 34 Abs. 1 FwG. Dies umfasst unter anderem: 1. E insätze bei denen die Gefahr oder der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, 2. E insätze die durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängerfahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen verursacht wurden, 3. K osten für Sonderlösch- und -einsatzmittel bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb anfallen, Nach § 14 Abs. 2 wird folgender Abs. 6 neu eingefügt: 4. E insätze bei denen die Gefahr oder der Schaden beim Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand, '(6) Die bestellten Zug- und Gruppenführer haben grundsätzlich ihren Dienst nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens bis zur Bestellung ihres Nachfolgers wahrzunehmen.' 6. In § 14 Abs. 3 werden '(3)' durch '(7)' und der Begriff 'Unterführer' durch die Begriffe 'Einsatzleiter vom Dienst und die Zug- und Gruppenführer' ersetzt. 7. Nach § 14 Abs. 3 wird folgender Abs. 8 neu eingefügt: '(8) Sonstige erforderliche Funktionsträger werden durch Verfügung des Feuerwehrkommandanten, in Abstimmung mit dem Feuerwehrausschuss gegebenenfalls eingerichtet und besetzt. Die Funktionsträger haben beratende Funktion und sind verpflichtet, den Feuerwehrkommandanten bei der Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr zu unterstützen.' § 10 1. In § 15 wird '§ 15' durch '§ 16' ersetzt. 2. In § 15 Abs. 1 werden die Begriffe 'Der Gerätewart wird vom Abteilungskommandanten' durch die Begriffe 'Die ehrenamtlichen Gerätewarte werden vom jeweiligen Abteilungskommandanten' ersetzt sowie dem Begriff 'Abteilungsausschusses' der Begriff 'jeweiligen' vorangestellt. 3. 5. E insätze die durch einen Alarm einer Brandmeldeanlage ausgelöst wurden, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag, 6. E insätze zu denen ohne Vorliegen eines Schadensereignisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert wurde. § 3 Kostenersatzpflichtige freiwillige Leistungen Für Leistungen nach § 2 Abs. 2 FwG wird gemäß § 34 Abs. 2 FwG Kostenersatz verlangt. Leistungen nach § 2 Abs. 2 FwG und weitere freiwillige Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen sind unter anderem: a) Türöffnung bei Gebäuden, Wohnungen, Aufzügen usw. b) Z eitweise Überlassung von Lösch-, Rettungs-, Beleuchtungs- und sonstigen Hilfsgeräten c) Einfangen von Tieren, Entfernung (auch Umsetzung) von Stechinsekten usw. d) Beseitigung von Wasserschäden (z. B. Auspumpen von Kellern) e) Mitwirkung bei Räum- und Aufräumarbeiten In § 15 Abs. 4 werden die Begriffe 'Der Gerätewart hat' durch die Begriffe 'Die ehrenamtlichen Gerätewarte haben' ersetzt. f) Absicherung von Gebäuden und Gebäudeteilen g) Beseitigung von Unwetterschäden § 11 1. In § 16 wird '§ 16' durch '§ 17' ersetzt. 2. Nach § 16 Abs. 1 Nr. 4 werden folgende Nr. 5 - 6 neu eingefügt: h) Stellung von Brandsicherheitswachdiensten i) Abnahme von Brandmeldeanlagen j) Ein- und Ausgaben von Schlüsseln in Feuerwehrschlüsseldepots '5. dem Leiter des Musikzuges als beratendes Mitglied. k) Brandschutztechnische Beratung 6. den Leitern der Sondereinheiten als beratende Mitglieder.' 3. In § 16 Abs. 4 werden die Begriffe 'der Schriftführer' durch die Begriffe 'ein Schriftführer' ersetzt. 4. In § 16 Abs. 10 werden in Nr. 2 die Begriffe 'seinem Stellvertreter' durch die Begriffe 'seinen Stellvertretern' ersetzt sowie in Nr. 4 bzw. Nr. 5 den Begriffen 'Kassenführer' bzw. 'Schriftführer' jeweils der Begriff 'einem' vorangestellt. F ür die Inanspruchnahme von Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt VillingenSchwenningen werden Kostenersätze nach dieser Satzung und dem als Anlage beigefügten Kostenverzeichnis erhoben, soweit diese Leistungen nicht nach den Bestimmungen des Feuerwehrgesetzes unentgeltlich sind. (2) In § 14 Abs. 2 wird S. 3 gestrichen. 5. 18/2015 l) Sonstige Dienstleistungen im Sinne des Brandschutzes m)Durchführung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen. § 4 Kostenersatzpflichtige (1) D er Kostenersatzpflichtige bestimmt sich nach § 34 Abs. 3 FwG. Weiterhin ist zum Kostenersatz bei der Leistung von Brandsicherheitswachdienst insbesondere der Veranstalter verpflichtet. '7. Die Leiter der Kinder- und Jugendgruppe gehören dem Abteilungsausschuss als stimmberechtigtes Mitglied an.' (2) Mehrere Kostenersatzpflichtige haften als Gesamtschuldner. § 12 (1) berlandhilfen nach § 26 Abs. 1 FwG werden im Schwarzwald-Baar-Kreis gemäß § 26 Ü Abs. 2 FwG entsprechend des 'Vertrags zur Regelung der Kosten der Überlandhilfe für die Städte und Gemeinden des Schwarzwald-Baar-Kreises' berechnet. (2) onstige Überlandhilfen werden entsprechend § 6 dieser Satzung berechnet, sofern keiS ne anderen Regelungen vorliegen. (1) oweit nichts anderes bestimmt ist, wird der Kostenersatz nach den Sätzen des als AnS lage beigefügten Kostenverzeichnisses in der jeweils gültigen Fassung, nach Zeitaufwand, Art und Anzahl des in Anspruch genommenen Personals und der Fahrzeuge berechnet. (2) ie Einsatzzeit beginnt beim Personal mit der Alarmierung bzw. Bereitstellung und enD det nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft bzw. nach Ende der notwendigen Aufräumungs-, Reinigungs- und Ruhezeiten. § 16 Abs. 10 Nr. 7 erhält folgenden Wortlaut: § 5 Überlandhilfe In § 17 wird '§ 17' durch '§ 18' ersetzt. § 13 In § 18 wird '§ 18' durch '§ 19' ersetzt. § 14 In § 19 wird '§ 19' durch '§ 20' ersetzt. § 15 1. In § 20 wird '§ 20' durch '§ 21' ersetzt. 2. In § 20 Abs. 6 werden dem Begriff 'Jugendgruppen' die Begriffe 'Kinder- und' vorangestellt. § 6 Berechnung des Kostenersatzes § 16 In § 21 wird '§ 21' durch '§ 22' ersetzt. § 17 In § 22 wird '§ 22' durch '§ 23' ersetzt. (3) B ei Fahrzeugen beginnt die Einsatzzeit mit der Abfahrt aus dem Feuerwehrhaus und endet mit der Rückkehr (Ankunft) im Feuerwehrhaus. (4) § 18 Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. Villingen-Schwenningen, den 02.12.2015 Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister (5) B ei der Berechnung der Kosten werden alle Stundensätze – mit Ausnahme der Aufwandsentschädigungen gemäß Feuerwehrentschädigungssatzung – je angefangener halben Stunde berechnet. Die Kostenersätze setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, zusammen aus: 1. den Personalkosten für die eingesetzten Feuerwehrangehörigen, 2. den Kosten für den Einsatz von Fahrzeugen inklusive Geräten, Amtliche Bekanntmachungen 18/2015 (6) (7) (8) (9) 3. den Kosten, die durch den Einsatz von Hilfe leistenden Gemeinde- und Werkfeuerwehren oder anderen Einrichtungen und Organisationen entstanden sind, 2. Einsatz von Fahrzeugen 2.1 Kommandowagen (KdoW) 17,50 €/Std. 4. den sonstigen Kosten. 2.2 Einsatzleitwagen 1 (ELW 1) 42,50 €/Std. 2.3 Einsatzleitwagen 2 (ELW 2) 10,00 €/Std. 2.4 Werkstattwagen (WSW) 25,50 €/Std. 2.5 Mannschaftstransportwagen (MTW) 16,00 €/Std. 2.6 Tanklöschfahrzeuge (TLF 16/25) 70,00 €/Std. 2.7 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF 20/16, HLF 20) 88,00 €/Std. 2.8 Löschgruppenfahrzeuge (LF 16/12, LF 20) 64,00 €/Std. 2.9 Löschgruppenfahrzeuge (LF 8/6, LF 10/6, LF 10, StLF 10/6, MLF) 78,00 €/Std. Für besondere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen werden in dem als Anlage beigefügten Kostenverzeichnis Pauschalsätze festgelegt, welche für die dort beschriebenen Leistungen Anwendung finden. Entstehen der Feuerwehr durch die Inanspruchnahme von Personal, Fahrzeugen, Geräten und Ausrüstungsgegenständen besondere Kosten (z. B. Reisekosten, Reparaturkosten, Ersatzbeschaffungskosten bei Unbrauchbarkeit oder Verlust), so sind diese zusätzlich zu erstatten, soweit diese einer kostenersatzpflichtigen Leistung zuzuordnen sind. Bei Einsätzen in den Nachtstunden (zwischen 24:00 Uhr und 06:00 Uhr) aufgrund derer der Einsatzleiter zusätzliche Ruhestunden anordnet, werden zu der tatsächlichen Leistungsdauer diese zusätzlichen Ruhestunden als Personalkosten mit berechnet. Bei erschwerten Einsätzen aufgrund derer der Einsatzleiter zusätzliche Stunden – maximal 2 Stunden – zur Reinigung der persönlichen Ausrüstungsgegenstände anordnet, werden diese zusätzlichen Stunden als Personalkosten mit berechnet. osten für ersatzpflichtige Leistungen der Feuerwehr, die im als Anlage beigefügten (10) K Kostenverzeichnis nicht aufgeführt sind, werden entsprechend vergleichbarer Kostensätze des Kostenverzeichnisses berechnet. Kann keine Zuordnung vorgenommen werden, werden die Kosten gesondert ermittelt und festgesetzt. § 7 Rabattierung Die gemäß dieser Satzung anfallenden Personal- und Fahrzeugkosten werden für Arbeitgeber, die Angehörige der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen beschäftigen und diese für Einsätze freistellen, mit einer Ermäßigung von 10 % pro Person, jedoch mindestens mit 50 % in Rechnung gestellt. § 8 Entstehung und Fälligkeit des Kostenersatzes (1) Der Anspruch auf Kostenersatz entsteht mit Beendigung der Inanspruchnahme der Feuerwehr. (2) Der Kostenersatz wird mit Bekanntgabe des Kostenbescheides an den Zahlungspflichtigen zur Zahlung fällig. § 9 Anpassungsermächtigung (1) Seite 23 Die Feuerwehrverwaltung wird ermächtigt, die im Kostenverzeichnis aufgeführten, nicht pauschalierten Beträge, selbständig anzupassen. Solche Anpassungen sollen nur erfolgen, sofern die Beträge nicht mehr den wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten entsprechen. Verrechnungseinheit 2.10 Löschgruppenfahrzeuge Bund (LF KatS) 10,00 €/Std. 2.11 Drehleiter mit Korb (DLA(K) 23/12) 133,50 €/Std. 2.12 Drehleiter ohne Korb (DL 22) 47,50 €/Std. 2.13 Rüstwagen (RW 2) 143,00 €/Std. 2.14 Kleineinsatzfahrzeug (KEF) 34,00 €/Std. 2.15 Gerätewagen Transport (GW-T) 56,50 €/Std. 2.16 Gerätewagen Höhenrettung (GW-H) 50,00 €/Std. 2.17 Gerätewagen Atemschutz/Strahlenschutz (GW-A/S) 10,00 €/Std. 2.18 CBRN-Erkundungswagen (CBRN-ErkW) 10,00 €/Std. 2.19 Schlauchwagen (SW 1000) 57,50 €/Std. 2.20 Wechselladerfahrzeug (WLF) 90,50 €/Std. 2.21 Abrollbehälter Sonderlöschmittel (AB-SLM) 40,00 €/Std. 2.22 Abrollbehälter Wasser/Schaum (AB-W/S) 34,50 €/Std. 2.23 Abrollbehälter Rüstmaterial (AB-Rüst) 111,00 €/Std. 3. Kostenpauschalen Verrechnungseinheit 3.1 Fehlalarm durch eine Brandmeldeanlage der Kat. 'BMA 2' 500,00 €/Einsatz 3.2 Fehlalarm durch eine Brandmeldeanlage der Kat. 'BMA 4' 1.000,00 €/Einsatz 3.3 geringfügige Leistung nach § 3 Feuerwehrkostenersatzsatzung, zuzüglich Material 100,00 €/Einsatz 3.4 Stellproben von Drehleitern, sowie Befahrungen mit Feuerwehr- fahrzeugen im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes 100,00 €/Objekt (2) Die Veränderung von Kostenpunkten oder Pauschalbeträgen erfordert die Zustimmung des Gemeinderates. 4. Leistungen der Schlauchwerkstatt (3) Sollten für einzelne Positionen des als Anlage beigefügten Kostenverzeichnisses durch das Innenministerium Baden-Württemberg Stundensätze per Rechtsverordnung festgelegt werden, so sind diese ab Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsverordnung zu verwenden. Sollten nur Teilbereiche einer Position betroffen sein, so behalten die nicht betroffenen Bereiche weiterhin ihre Gültigkeit. 4.1 Reinigung und Prüfung eines Schlauchs 6,40 €/Stk. 4.2 Einbinden von Kupplungen zuzüglich Material 6,00 €/Stk. 5. Leistungen der Atemschutzwerkstatt 5.1 Füllen von Atemluftflaschen Die Feuerwehrkostenersatzsatzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft. Villingen-Schwenningen, den 02.12.2015 Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister 9,00 €/Stk. 5.2.1 Reinigen, Desinfizieren und Prüfen von Atemschutzmasken 17,00 €/Stk. 5.2.2 Reinigen, Desinfizieren und Prüfen von Lungenautomaten 42,50 €/Stk. 5.3.1 Halbjährliche Funktionsprüfung von Atemschutzmasken Im Einzelnen betragen die Kostensätze für 1. Personalkosten Verrechnungseinheit 5.3.2 Funktionsprüfung von Atemschutzgeräten (Veratmung) 1.1.1 Personal im mittleren Dienst (oder vergleichbar) 47,00 €/Std. 1.1.2 Personal im gehobenen Dienst (oder vergleichbar) 57,00 €/Std. 51,00 €/Stk. 5.3.3 Sechs-Jahresprüfung Atemschutzgerät (incl. Druckmindererwechsel und Lungenautomat) 204,00 €/Stk. 5.3.4 Sechs-Jahresprüfung Lungenautomat 102,50 €/Stk. 5.4.1 Ventilscheibenwechsel Atemschutzmaske 42,50 €/Stk. 5.4.2 Membranwechsel Lungenautomat 51,00 €/Stk. 5.4.3 Kürzen des Schlauchs am Lungenautomat 30,00 €/Stk. 5.5 Chemikalienschutzanzüge 5.5.1 Reinigung Chemikalienschutzanzug 1.2. Personalkosten für ehrenamtliches Personal 2,60 €/Std. 25,50 €/Stk. 5.4 Sonstige Arbeiten Atemschutz ersonalkosten für hauptamtliches Personal 1.1. P (nach VwV-Kostenfestlegung) 1.2.3 Kosten für ehrenamtliche Ausbilder 6,00 €/Stk. 5.1.2 Füllen einer 6 L bzw. 6,8 L Atemluftflasche 5.3 Prüfungen Atemschutz gemäß §§ 1 Abs. 1 und 6 der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen (Kostenverzeichnis zur Feuerwehrkostenersatzsatzung) 1.2.2 Kosten für ehrenamtliche Wachdienstleistende zuzüglich der Kosten, die die Stadt Villingen-Schwenningen nach der jeweils gültigen Feuerwehrentschädigungssatzung an die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr zu leisten hat (Aufwandsentschädigungen, etc.). 5.1.1 Füllen einer 4 L Atemluftflasche 5.2 Reinigung Atemschutz Kostenverzeichnis 1.2.1 Einsatzkosten für ehrenamtliche Einsatzkräfte zuzüglich der Kosten, die die Stadt Villingen-Schwenningen nach der jeweils gültigen Feuerwehrentschädigungssatzung an die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr zu leisten hat (Aufwandsentschädigungen, etc.). Verrechnungseinheit (Zur Vermeidung von Konkurrenzbildung an die Kostensätze der ZAW Donaueschingen angepasst) § 10 Inkrafttreten Gleichzeitig treten die 'Richtlinien zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen (Feuerwehr-Kostenersatzrichtlinien)' außer Kraft. Verrechnungseinheit (Zur Vermeidung von Konkurrenzbildung an die Kostensätze der Schlauchwerkstatt Donaueschingen angepasst) 6. 102,00 €/Stk. 5.5.2 Prüfung und Wartung Chemikalienschutzanzug 102,00 €/Stk. Leistungen der Kleiderkammer Verrechnungseinheit 6.1 Einsatzkleidung / Arbeitskleidung 3,35 €/Std. 18,50 €/Std. 6.1.1 Waschen, trocknen (Jacke & Hose) 12,50 €/Stk. 6.1.2 Waschen, trocknen, imprägnieren (Jacke & Hose) 14,00 €/Stk. 7. Sonstige Kosten Verrechnungseinheit 7.1 Entsorgungskosten nach Aufwand 7.2 Verbrauchsmaterialien nach Aufwand 7.3 Instandsetzungskosten von Fahrzeugen, Geräten, Ausrüstungsgegenständen nach Aufwand 7.4 nach Aufwand Sonstige Kosten Amtliche Bekanntmachungen Seite 24 Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen Ein Zusammenschluss der Stadt Villingen-Schwenningen mit den Gemeinden Brigachtal, Dauchingen, Mönchweiler, Niedereschach, Tuningen und Unterkirnach 20. und 26. Änderung des Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009 – Bekanntmachung der Offenlage – Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen hat für die 20. und 26. Änderung des seit dem 28.02.1998 wirksamen Flächennutzungsplan 1994 bis 2009 in seiner öffentlichen Sitzung am 03.12.2015 den Beschluss zur Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB sowie § 4 (2) BauGB (in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist), gefasst. Mit der 20. und 26. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 sollen insgesamt 7 lokale Änderungen vorgenommen werden. Diese befinden sich in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft: 20. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt 20.01 Villingen-Schwenningen OT Pfaffenweiler Gewann 'Gassenäcker', Umplanung in ein Wohngebiet 26. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt 26.01 Villingen-Schwenningen OT Pfaffenweiler Gewann 'Gassenäcker', Umplanung in ein Wohngebiet sowie Ausweisung einer landwirtschaftlichen Nutzfläche 26. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt 26.02 Villingen-Schwenningen- OT Rietheim Gewann 'Hinterhofen II', Umplanung in ein Misch- und Wohngebiet 26. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt 26.03 Villingen-Schwenningen OT Weigheim Gewann 'Ried II', Umplanung in ein Wohngebiet sowie Ausweisung einer landwirtschaftlichen Nutzfläche 26. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt 26.04 Villingen-Schwenningen OT Weilersbach Gewann 'An der Steig', Rücknahme eines eingeschränkten Gewerbegebietes sowie Ausweisung einer landwirtschaftlichen Nutzfläche 26. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt 26.05 Villingen-Schwenningen SB Schwenningen Gewann 'Hankenberg', Rücknahme einer Wohnbaufläche sowie Ausweisung einer landwirtschaftlichen Nutzfläche 18/2015 schluss gemäß § 2 (1) BauGB und den Beschluss zur Frühzeitigen Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie § 4 (1) BauGB (in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist), gefasst. Mit der 28. und 30. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 soll jeweils eine lokale Änderung vorgenommen werden. Diese Änderungspunkte befinden sich in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft: 28. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt 28.01 Niedereschach Kernort Gewann 'Zwischen den Wegen II', Neuausweisung eines Gewerbegebietes 30. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt 30.01 Tuningen Gewann 'Kalkhof II', Verlegung und Neuausweisung eines Gewerbegebietes Zum Zwecke der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB liegt der Vorentwurf der 28. und 30. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 einschließlich der bisher vorliegenden umweltbezogenen Informationen (Vorentwurf Umweltbericht) zu den geplanten Änderungen in der Zeit vom 11.01.2016 bis einschließlich 19.02.2016 im Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Planung, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. OG, Flur zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift im Amt für Stadtentwicklung vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Anregungen, die nach Ablauf der Auslegungsfrist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Villingen-Schwenningen, den 04.12.2015 Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister, Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses 31. Änderung des Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009 – Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses – Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen hat für die 31. Änderung des seit dem 28.02.1998 wirksamen Flächennutzungsplan 1994 bis 2009 in seiner öffentlichen Sitzung am 03.12.2015 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB (in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist), gefasst. 26. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt 26.06 Mit der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 soll eine lokale Änderung vorgenommen werden. Dieser Änderungspunkt befindet sich in der Gemeinde Tuningen: Dauchingen 31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt 31.01 Gewann 'Riesenburg II', Neuausweisung einer Gewerbefläche Für das Flächennutzungsplanverfahren ist nach § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung. Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor: Boden Auswirkung der Planung auf die Bodenfunktion Grundwasser Auswirkung der Planung – bezogen auf den Versiegelungsgrad Oberflächenwasser Auswirkung der Planung auf Fließ- und Stehgewässer Klima / Luft Auswirkung der Planung auf die Klimatologie Landschaftsbild Auswirkung der Planung auf das Erscheinungsbild der Landschaft Mensch Auswirkung der Planung (Emissionen) Kultur- / und Sachgüter Auswirkung der Planung auf historische Bau- und Bodendenkmale Arten / Biotope Auswirkung der Planung auf Flora und Fauna Wechselwirkungen Auswirkung der Planung Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen die Entwürfe der Änderungsverfahren (für die 20. und 26. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009), bestehend aus Begründung und Umweltbericht sowie alle eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom 11.01.2016 bis einschließlich 19.02.2016 im Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Planung, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. OG, Flur zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift im Amt für Stadtentwicklung vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Anregungen, die nach Ablauf der Auslegungsfrist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Villingen-Schwenningen, den 04.12.2015 Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister, Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses Tuningen Gewann 'Weihaldengraben' und 'Tobel', Ausweisung eines Sondergebietes 'Solarpark' Villingen-Schwenningen, den 04.12.2015 Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister, Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Vergabe-/Projekt-Nummer: 982/2915 Maßnahme: Forstbetrieb der Stadt Villingen-Schwenningen Leistung: Vergabe von Holzrückeleistungen in 3 Losen (Rahmenvereinbarungen) Ort der Leistung: Villingen-Schwenningen und Unterkirnach Ausführungszeitraum: 0 1.03.2016 – 28.02.2019 Einmalige Verlängerungsoption für 1 Jahr Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 29.02.2016 Angebotsfrist/Eröffnungstermin: 12.01.2016, um 10.30 Uhr Der vollständige Bekanntmachungstext kann unter www.villingen-schwenningen.de (Rubrik: 'Wirtschaft und Bauen / Umwelt und Verkehr' Õ 'Ausschreibungen') oder bei der Vergabestelle der Stadt Villingen Schwenningen im Stadtbauamt, Abt. Verwaltung, Marktplatz 1 (Stbz. Schwenningen), 78054 Villingen-Schwenningen; Rathaus Zimmer 316/318, E-Mail [email protected], Tel. 07720 82-2601, Fax 07720 82-2617 eingesehen werden. Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Vergabe-/Projekt-Nummer: 105/2015 Maßnahme: Umgestaltung Spielplatz Erbsenlachen Leistung: Landschaftsbauarbeiten Ort der Leistung: Stadtbezirk Villingen, Erbsenlachen Ausführungszeitraum: 07.03. – 29.04.2016 Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 12.02.2016 Angebotsfrist/Eröffnungstermin: 07.01.2016, um 10.45 Uhr 28. und 30. Änderung des Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009 – Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Frühzeitigen Beteiligung – Der vollständige Bekanntmachungstext kann unter www.villingen-schwenningen.de (Rubrik: 'Wirtschaft und Bauen / Umwelt und Verkehr' Õ 'Ausschreibungen') oder bei der Vergabestelle der Stadt Villingen Schwenningen im Stadtbauamt, Abt. Verwaltung, Marktplatz 1 (Stbz. Schwenningen), 78054 Villingen-Schwenningen; Rathaus Zimmer 316/318, E-Mail [email protected], Tel. 07720 82-2601, Fax 07720 82-2617 eingesehen werden. Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen hat für die 28. und 30. Änderung des seit dem 28.02.1998 wirksamen Flächennutzungsplan 1994 bis 2009 in seiner öffentlichen Sitzung am 03.12.2015 den Aufstellungsbe- Ausgabe der Vergabeunterlagen (Papierform/Download) ausschließlich über: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Postfach 10 43 63, 70038 Stuttgart, Telefon 0711/66601-555, Fax 0711/66601-84, E-Mail [email protected] 18/2015 Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntgabe der Wohnungsbaugesellschaft Villingen-Schwenningen mbH gem. § 105 GemO BaWü Jahresabschluss 2014 Die Bilanz zum 31.12.2014 ist in der Gesellschafterversammlung am 13.11.2015 mit einer Bilanzsumme von 57.978.524,33 Euro und die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Gewinn von 978.634,77 Euro sowie der Anhang für das Geschäftsjahr 2014 festgestellt worden. Für den Jahresabschluss zum 31.12.2014 mit dem Lagebericht 2014 hat der Abschlussprüfer mit Datum vom 25.09.2015 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Jahresabschluss und Lagebericht sind in den Geschäftsräumen der WOHNUNGSBAUGESELLSCHAFT VILLINGEN-SCHWENNINGEN MBH, Oberdorfstr. 6 in 78054 VillingenSchwenningen in der Zeit vom 01.12. bis 31.12.2015 während unserer Geschäftszeiten am Empfang zur Einsicht ausgelegt. Villingen-Schwenningen WOHNUNGSBAUGESELLSCHAFT November 2015 VILLINGEN-SCHWENNINGEN MBH Rainer Müldner Geschäftsführer Seite 25 Durch das Bebauungsplanverfahren wird eine planungsrechtliche Neuordnung dieses Gebietes angestrebt. Vorgesehen ist eine Neubebauung durch Geschoßwohnbebauung sowie eine Einzelhandelsnutzung. Zur gestalterischen Einbindung in das Gebiet wurden zusätzlich örtliche Bauvorschriften erlassen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan, dem Textteil mit örtlichen Bauvorschriften, der Begründung und kann nebst dem Verkehrs- und Schallgutachten im Amt für Stadtentwicklung, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, Abt. Planung, 2. Obergeschoss während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Etwaige Verletzungen von Vorschriften beim Zustandekommen der Satzung sind nach § 215 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie in den Fällen nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt VillingenSchwenningen unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Dies gilt nicht, wenn: Umlegung Gemarkung Obereschach 'Ob den Gärten' 1. Feststellung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans Der Umlegungsplan (Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis) mit den Ordnungs-Nr. 1, 2, 3, für das Umlegungsgebiet 'Ob den Gärten', aufgestellt durch Beschluss des Umlegungsausschusses vom 27.10.2015 ist am 09.12.2015 unanfechtbar geworden. 2. Eigentumsübergang Damit wird nach § 72 (1) Baugesetzbuch der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Diese Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden beantragt. Der Umlegungsplan kann bis zur Berichtigung des Grundbuches beim Vermessungsamt der Stadt Villingen-Schwenningen, Winkelstraße 9, 1. Stock, Zimmer 201, während der Kontaktzeiten Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt. 3. Rechtbehelfsbelehrung Gegen diese Bekanntmachung kann bei der Stadt Villingen-Schwenningen, Vermessungsamt, Winkelstraße 9, 78056 Villingen-Schwenningen, innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden. Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten wird und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrags dienen. Der Antrag kann ohne Rechtsanwalt gestellt werden. Für weitere prozessuale Erklärungen ist jedoch die Mitwirkung eines vertretungsberechtigten Rechtsanwalts erforderlich. Über den Antrag entscheidet das Landgericht Karlsruhe, Kammer für Baulandsachen. Ein gegen den Verwaltungsakt gestellter Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat keine aufschiebende Wirkung. Villingen-Schwenningen, den 15.12.2015 Vorsitzender des Umlegungsausschusses Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister 1. D ie Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 2. D er Oberbürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO-BW wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder vor Ablauf von einem Jahr seit der Rechtsverbindlichkeit die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder wenn eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb dieser Jahresfrist geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung und das Erlöschen etwaiger Entschädigungsansprüche, die sich auf Festsetzungen des Bebauungsplanes gründen, wird hingewiesen. Der Bebauungsplan wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich. Villingen-Schwenningen, den 15.12.2015 Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 'Neckarpark, Teilbereich südliches Baufeld' im Stadtbezirk Schwenningen – Beginn des Verfahrens und Offenlage – Der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.11.2015 gemäß den Bestimmungen des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), das zuletzt durch den Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, die Aufstellung beschlossen und dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus Planbild, Vorhabenplan, Textteil nebst örtlichen Bauvorschriften und Begründung zugestimmt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan führt die Bezeichnung 'Neckarpark, Teilbereich südliches Baufeld'. Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Schwenningen auf einer Teilfläche des Geländes der Landesgartenschau 2010. Die genaue Abgrenzung ist in der nachfolgend abgebildeten Übersicht dargestellt. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und örtlicher Bauvorschriften 'Alte Ziegelei' im Stadtbezirk Schwenningen – Satzungsbeschluss – Der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.12.2015 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 'Alte Ziegelei' gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), das zuletzt durch den Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) als Satzung beschlossen. Durch dieses Bebauungsplanverfahren wird der rechtsverbindliche Bebauungsplan 'Weiden' teilweise überplant. Das Plangebiet befindet sich im Stadtgebiet Schwenningen. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die 'Villinger Straße' im Norden und der 'Wasenstraße' im Süden. Die genaue Abgrenzung ist in der nachfolgend abgebildeten Übersicht dargestellt: Ziel der Planung ist die Errichtung von vier Wohngebäude in fünfgeschossiger Bauweise. Das Bebauungsplanverfahren wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB, ohne frühzeitige Bürgerbeteiligung und unter Verzicht auf einen Umweltbericht durchgeführt. Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar: Mensch und Umwelt keine Flora, Fauna, Biotope keine Boden und Wasser Es handelt sich um einen Altstandort im Sinne des Bodenschutzgesetzes. Eine Sanierung wurde/ wird durchgeführt. Klima / Luft / Emissionen / Energie keine Landschaftsbild und Erholung / Kultur und Sachgüter keine Seite 26 Amtliche Bekanntmachungen Gemäß § 13 a Abs. 3, Nr. 2 BauGB kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit vom 18/2015 Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb dieser Jahresfrist geltend gemacht worden ist. 23. Dezember 2015 bis einschließlich 08. Januar 2016 im Amt für Stadtentwicklung, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. Obergeschoss, Abt. Planung, Zimmer 313 Ist eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. während der üblichen Dienststunden unterrichten. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung und das Erlöschen etwaiger Entschädigungsansprüche, die sich auf Festsetzungen des Bebauungsplanes gründen, wird hingewiesen. Gemäß § 3 Abs. 2 liegen der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus Planbild, Vorhabenplan, Textteil nebst örtlichen Bauvorschriften und Begründung in der Zeit vom 11. Januar 2016 bis einschließlich 17. Februar 2016 im Amt für Stadtentwicklung, Abt. Planung, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. Obergeschoss, Flur während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Die ausgelegten Planunterlagen sind ebenfalls auf der Homepage der Stadt Villingen-Schwenningen unter http://www.villingenschwenningen.de/bauen/stadtentwicklung/bebauungsplan/aktuelle-verfahren.html einzusehen. Während der Auslegungsfristen können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Amt für Stadtentwicklung vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Gemäß § 3 Abs. 2 wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Villingen-Schwenningen, den 15. Dezember 2015 Stadt Villingen-Schwenningen Amt für Stadtentwicklung Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 'Herdenen, 2. Änderung' im Zentralbereich – Satzungsbeschluss – Der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.12.2015 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 'Herdenen, 2. Änderung' gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), das zuletzt durch den Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) als Satzung beschlossen. Durch dieses Bebauungsplanverfahren wird die rechtsverbindliche Bebauungsplanänderung 'Herdenen' im Teilbereich östlich der Straße "Auf Herdenen" teilweise überplant. Das Plangebiet befindet sich zwischen den beiden Stadtbezirken Villingen und Schwenningen, östlich der Straße 'Auf Herdenen'. Die genaue Abgrenzung ist im nachfolgend abgedruckten Lageplan ersichtlich: Der Bebauungsplan wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich. Villingen-Schwenningen, den 15.12.2015 Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister Feststellung des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebs Technische Dienste Villingen-Schwenningen Der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.12.2015 den Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebs Technische Dienste VillingenSchwenningen festgestellt. Der Jahresgewinn 2012 in Höhe von 975.163,15 EUR wird wie folgt verwendet: a. B etriebssparte Bauhof Gewinnvortrag zur Tilgung des Verlustvortrages Gewinnvortrag zur Einstellung in Rücklagen 537.608,54 EUR 574.235,12 EUR b. B etriebssparte Friedhöfe Verlustvortrag auf neue Rechnung -483.488,38 EUR c. B etriebssparte Krematorium Gewinnvortrag zur Einstellung in Rücklagen 346.807,87 EUR Das Amt für Innenrevision hat mit Bericht vom 15.07.2015 einen Versagungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss 2012 mit Lagebericht des Eigenbetriebs Technische Dienste VillingenSchwenningen liegt gemäß § 95 Abs. 3 GemO bzw. § 16 Abs. 4 EigBG in der Zeit vom 16. Dezember 2015 bis einschließlich 28. Dezember 2015 beim Amt für Finanzen und Controlling, Stadtbezirk Villingen, Obere Straße 4, Zimmer 106 und beim Bürgeramt, Rathaus Stadtbezirk Schwenningen, zu den jeweils üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus. Villingen-Schwenningen, den 15.12.2015 Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister Die nächsten Sitzungstermine �16. Sitzung des Technischen Ausschusses (Haushaltsplan) Dienstag, 12. Januar, 17 Uhr Matthäus-Hummel-Saal (Kronengasse, Stbz. Villingen) �16. Sitzung des Verwaltungs- und Kulturausschusses (Haushaltsplan) Mittwoch, 13. Januar, 17 Uhr Matthäus-Hummel-Saal (Kronengasse, Stbz. Villingen) �17. Sitzung des Technischen Ausschusses Dienstag, 19. Januar, 17 Uhr Matthäus-Hummel-Saal (Kronengasse, Stbz. Villingen) Durch das Bebauungsplanverfahren wird eine planungsrechtliche Grundlage für die Erweiterung des gewerblich genutzten Betriebsgeländes der Otto Bächle GmbH geschaffen. Aufgrund der Erweiterung der Lagerhallen des Speditionsbetriebes müssen Flächen für den Umschlag, das Rangieren und Parken der Lastwagen vergrößert sowie PKW-Stellplätze für Mitarbeiter neu angelegt werden. Darüber hinaus wird der entlang der Straße 'Auf Herdenen' verlaufende Radweg aus Gründen der Verkehrssicherheit nach Osten, auf einen z. T. bestehenden und z. T. neu zu planenden Weg entlang des Industriegebietes Herdenen, verlegt werden. Weitergeführt werden soll der Radweg anschließend nördlich des Industriegebietes – im Bereich des Bebauungsplanes – und dort wieder in die bestehende Radwegtrasse auf einen landwirtschaftlichen Weg einmünden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan, dem Textteil, der Begründung nebst Umweltbericht und kann im Amt für Stadtentwicklung, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, Abt. Planung, 2. Obergeschoss während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Etwaige Verletzungen von Vorschriften beim Zustandekommen der Satzung sind nach § 215 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie in den Fällen nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt VillingenSchwenningen unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Dies gilt nicht, wenn: 1. D ie Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 2. D er Oberbürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO-BW wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder vor Ablauf von einem Jahr seit der Rechtsverbindlichkeit die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder wenn eine �17. Sitzung des Verwaltungs- und Kulturausschusses Mittwoch, 20. Januar, 18 Uhr Matthäus-Hummel-Saal (Kronengasse, Stbz. Villingen) � 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses Donnerstag, 21. Januar, 17 Uhr Matthäus-Hummel-Saal (Kronengasse, Stbz. Villingen) �� Impressum Herausgeberin Stadt Villingen-Schwenningen, Referat des Oberbürgermeisters, Münsterplatz 7/8, 78050 Villingen-Schwenningen, villingen-schwenningen.de Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt Dr. Jörg Röber Redaktion Nicolas Lutterbach, Oxana Brunner, Susanne Kammerer, Heike Burkard, Tel. 82-2020, E-Mail [email protected] Verantwortlich für die KULTURZEIT Andreas Dobmeier Fotos Stellenanzeigen Rido, Dan Race, Syda Productions/fotolia.com, Michael Kienzler Anrufe bei im Amtsblatt genannten Telefonnummern sind ggf. gebührenpflichtig Auflage 46.000 Erscheinungsweise in der Regel alle 14 Tage dienstags Verteilung kostenlos an die Haushalte in VS Druck Freiburger Druck GmbH & Co. KG, Lörracher Straße 3, 79115 Freiburg Anzeigen connection line, Langes Gewann 9, 78052 Villingen-Schwenningen Online-Version des Amtsblatts abrufbar unter villingen-schwenningen.de Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Die gesamte Stadtverwaltung wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein besinnliches Weihnachtsfest mit ihren Familien und Freunden. Die Amtsblatt-Redaktion bedankt sich ganz herzlich bei den treuen Lesern und Rätselteilnehmern. Das Amtsblatt verabschiedet sich mit den besten Wünschen für ein glückliches, erfolgreiches und vor allem gesundes Jahr 2016 in eine kleine Winterpause. Die erste Ausgabe im neuen Jahr erscheint am Dienstag, 26. Januar. © magdal3na/fotolia.com Der neue Mietspiegel ist gegen eine Schutzgebühr von € 5,00 ab Anfang Dezember 2015 bei folgenden städtischen Dienststellen erhältlich: • Bürgerservicezentren Villingen und Schwenningen • Ortsverwaltungen • Amt für Stadtentwicklung, Winkelstraße 9 im Stadtbezirk Schwenningen AMT FÜR STADTENTWICKLUNG STATISTIKSTELLE Der Mietspiegel 2015 ist gültig vom 01.12.2015 bis 30.11.2017. © Martin Kierstein/colourbox.de Mietspiegel 2015
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