Wohnen im Dorf Festsetzung der Mieten

Wohnen im Dorf
Festsetzung der Mieten
Das Neubauprojekt „Wohnen im Dorf“ dürfte für den Erstbezug im Spätherbst 2015 bereit
sein.
Dank den dem Bezirk zur Verfügung stehenden zweckgebundenen Fondsgeldern konnte das
zweifellos erfreuliche Projekt realisiert werden. Der Einsatz dieser Gelder erfordert aber
auch die Definition von Kriterien für die Vergabe von Wohnungen einerseits, aber auch für
die Geltendmachung eines reduzierten Mietzinses andererseits.
Der Bezirksrat hat folgenden Beschluss gefasst:
Als Berechtigte für die Anrechnung des reduzierten Mietzinses gelten Mieterinnen und
Mieter ab Erreichen des ordentlichen AHV-Alters (derzeit Männer 65 Jahre, Frauen 64
Jahre).
Entscheidend für die Anrechnung des reduzierten Mietzinses ist der im Mietvertrag
aufgeführte Mieter bzw. die aufgeführte Mieterin.
Bei mehreren aufgeführten Mietern (z.B. Ehepaar), wird die Miete gegebenenfalls
anteilmässig gesplittet und gesondert berechnet.
Bei Erreichen des ordentlichen AHV-Alters während des Mietverhältnisses wird die
reduzierte Miete ab dem Folgemonat angewendet.
Sowohl bei der Erstvermietung als auch bei einem Mieterwechsel haben Interessenten
im AHV-Alter Vorrang gegenüber jüngeren Interessenten.
Steht eine Wohnung frei und ist kein Interessent im AHV-Alter vorhanden, wird die
Wohnung ohne Einschränkung an jüngere Interessenten vermietet.
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Folgende Anfangsmieten sind festgelegt worden:
Lage
Beschreibung
Nettogeschossfläche
NGF in m2
Marktmiete
(exkl. Heiz-
Mietzins
reduziert **
und NK)
(exkl. Heiz-
CHF
und NK)
CHF
UG
Garagenplätze (2er), pro Platz
Tiefgaragenplätze, pro Platz
160.00
120.00
160.00
120.00
EG
0.1
0.2
0.3
2.5-Zi Wohnung / ohne Balkon
3-Zi Wohnung / ohne Balkon
2.5-Zi Wohnung / mit Balkon
81.45
68.08
70.22
1‘350.00
1‘200.00
1‘400.00
1‘080.00
960.00
1‘120.00
OG1
1.1
1.2
1.3
1.4
3.5-Zi Wohnung / mit Loggia
3 Zi Wohnung / mit Balkon
2.5 Zi Wohnung / mit Balkon
2.5 Zi Wohnung / mit Loggia
91.12
68.53
62.62
63.86
1‘680.00
1‘450.00
1‘400.00
1‘320.00
1‘344.00
1‘160.00
1‘120.00
1‘056.00
OG2
2.1
2.2
2.3
2.4
3.5-Zi Wohnung / mit Loggia
3 Zi Wohnung / mit Balkon
2 Zi Wohnung / mit Balkon
2.5 Zi Wohnung / mit Loggia
91.12
69.33
62.30
63.88
1‘750.00
1‘580.00
1‘400.00
1‘350.00
1‘400.00
1‘264.00
1‘120.00
1‘080.00
**
Der reduzierte Mietzins beinhaltet kalkulatorisch das eingesetzte Fondskapital aus den
für Alterswohnungen zweckgebundenen Geldern und beträgt derzeit 80% der Marktmiete.
Wir freuen uns auf Ihr Interesse!
Bezirksrat Oberegg