Fusionskontrolle: Kommission gibt unter Bedingungen

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Fusionskontrolle: Kommission gibt unter Bedingungen grünes Licht für
Kaffee-Joint-Venture von DEMB und Mondelēz
Brüssel, 05 Mai 2015
Die Europäische Kommission hat die geplante Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch zwei
der weltweit führenden Kaffeehersteller, D.E. Master Blenders 1753 B.V. (DEMB) aus den Niederlanden
und Mondelēz International Inc. aus den USA, nach eingehender Untersuchung auf der Grundlage der
EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Die Genehmigung ist an die Bedingung
geknüpft, dass bestimmte Zusagen erfüllt werden, um die Bedenken der Kommission auszuräumen.
Die Kommission hatte Bedenken, dass das Vorhaben in der ursprünglich angemeldeten Form im
Bereich des gemahlenen Röstkaffees in Frankreich, Dänemark und Lettland sowie im Bereich der
Kaffeepads in Österreich und Frankreich zu Preiserhöhungen führen würde. Um diese Bedenken
auszuräumen, werden Mondelēz und DEMB ihre Unternehmen Carte Noire bzw. Merrild im gesamten
Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verkaufen, und DEMB wird zudem eine Lizenz für seine Marke
Senseo in Österreich vergeben.
„Viele Menschen genießen als Kaffeetrinker die große Produktvielfalt in diesem Bereich. Durch den
heutigen Beschluss wird sichergestellt, dass die Verbraucher auch weiterhin unter einer Vielzahl von zu
wettbewerbsbasierten Preisen angebotenen Kaffeemarken und formen eine Auswahl treffen können“,
erklärte die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager.
Kaffee wird den Verbrauchern in verschiedener Form angeboten: Er kann als ganze Kaffeebohnen, als
gemahlener Röstkaffee oder als Instantkaffee gekauft werden. Zudem wird Kaffee in Form von Pads,
Kapseln oder ähnlichen Behältnissen für sogenannte „ Portionskaffeemaschinen“ verkauft, in denen
jeweils nur eine Tasse Kaffee (bzw. ein anderes Getränk) zubereitet wird.
Das Vorhaben sieht vor, dass alle materiellen Vermögenswerte von DEMB und das Kaffeegeschäft von
Mondelēz in einem Gemeinschaftsunternehmen zusammengeführt werden. Das
Gemeinschaftsunternehmen wird unter dem Namen Jacobs Douwe Egberts (JDE) firmieren und Kaffee
in jeglicher Form anbieten, unter anderem Kaffeepads bzw. kapseln für Senseo-, Tassimo- und
Nespresso-Portionskaffeemaschinen.
Die Kommission hat Bedenken in Bezug auf die Märkte geäußert, für die die Untersuchung ergeben
hatte, dass das Gemeinschaftsunternehmen Verbrauchermarken, die derzeit eng miteinander
konkurrieren, zusammenführen würde. Dies gilt insbesondere für den Wettbewerb zwischen L'Or und
Carte Noire in Frankreich, zwischen Merrild und Gevalia in Dänemark, zwischen Merrild und Jacobs in
Lettland und zwischen Senseo und Jacobs in Österreich. Bei einem Zusammenschluss in der
ursprünglich geplanten Form wären die übrigen Unternehmen auf dem Markt nicht in der Lage
gewesen, ausreichenden Wettbewerbsdruck auf das Gemeinschaftsunternehmen auszuüben, um
Kaffeepreiserhöhungen zu verhindern.
Veräußerungen
Um diese Bedenken auszuräumen, bot Mondelēz an, in Frankreich sein Unternehmen Carte Noire
(einschließlich der Rösterei in Lavérune in der Nähe von Montpellier) zu verkaufen. Mit der
Veräußerung des DEMB gehörenden Unternehmens Merrild soll der Wettbewerb auf den Märkten für
gemahlenen Röstkaffee in Dänemark und Lettland wiederhergestellt werden. Der bzw. die Käufer
dieser Marken werden in der Lage sein, mit dem Gemeinschaftsunternehmen in Wettbewerb zu treten.
Zur Beseitigung der Bedenken in Bezug auf den Kaffeepadmarkt in Österreich wird eine fünfjährige
Lizenz zur Überführung und Umbenennung der Marke Senseo vergeben. Anschließend darf fünf Jahre
lang weder das Gemeinschaftsunternehmen noch der Lizenznehmer die Marke Senseo in Österreich
verwenden. Dadurch wird es dem Lizenznehmer ermöglicht, den Marktanteil von Senseo im Bereich der
Kaffeepads zu übernehmen und die Produkte in eine andere Marke zu überführen.
Portionskaffeemaschinen
Die Kommission hatte zunächst ferner Bedenken, dass das Gemeinschaftsunternehmen durch die
Zusammenführung der Portionskaffeemaschinen-Systeme Senseo von DEMB und Tassimo von
Mondelēz zu höheren Preisen und weniger Innovation führen könnte. Wenngleich die
Portionskaffeemaschinen für Senseo und Tassimo von Philips bzw. Bosch produziert werden, können
DEMB und Mondelēz die Verbraucherpreise für diese Maschinen beeinflussen, indem sie beispielsweise
Kaufpreiserstattungen oder Gutscheine gewähren. Für Kaffeeunternehmen ist dies lukrativ, denn mit
dem Marktanteil der entsprechenden Kaffeemaschinen steigen auch ihre Verkäufe von Kaffeepads bzw.
kapseln.
Nach einer eingehenden Untersuchung kam die Kommission jedoch zu dem Ergebnis, dass das
Gemeinschaftsunternehmen weiterhin mit dem starken Wettbewerber Nestlé konkurrieren muss, der
über die beiden anderen Portionskaffeemaschinen-Systeme, Dolce Gusto und Nespresso, verfügt. Dolce
Gusto von Nestlé steht besonders eng mit Tassimo im Wettbewerb, da beide auf die gleichen
Verbraucherbedürfnisse (Zubereitung einer Vielzahl von Heißgetränken wie aromatisierte Kaffeesorten,
Milchkaffees, Tees und Heiße Schokolade) zugeschnitten sind. Ferner wird das
Gemeinschaftsunternehmen weiterhin Anreize haben, den Verkauf von Kaffeemaschinen für Tassimo
und Senseo in unveränderter Weise zu fördern, da das Gemeinschaftsunternehmen nur im Falle der
Aufrechterhaltung hoher Verkaufszahlen dieser Portionskaffeemaschinen beim Verkauf der
entsprechenden Kaffeepads bzw. -kapseln eine ausreichende Rentabilität erreichen kann.
DEMB und Mondelēz hatten das Vorhaben am 27. Oktober 2014 angemeldet. Am 15. Dezember 2014
leitete die Kommission eine eingehende Prüfung ein.
Unternehmen und Produkte
DEMBist ein internationales Kaffee- und Teeunternehmen mit Sitz in den Niederlanden, das Kaffeeund Teeprodukte in Europa, Brasilien, Australasien und Asien anbietet. In der EU betreibt DEMB
darüber hinaus Kaffeehäuser in den Niederlanden.
Mondelēz ist ein weltweit tätiges Getränke-, Süßwaren- und Lebensmittelunternehmen, zu dessen
Produktpalette unter anderem Kleingebäck, Schokolade, Süßwaren, Käse, Nahrungsmittel,
Getränkepulver, Kaugummi und Kaffee gehören. Mondelēz vertreibt weltweit Kaffeeprodukte. Mondelēz
wurde am 1. Oktober 2012 nach einer Abspaltung der Kraft Foods Group, Inc., der nordamerikanischen
Lebensmittelsparte der Kraft Foods, Inc. gegründet.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren
Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und
Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.
Derzeit laufen sieben weitere eingehende Prüfverfahren. Sie betreffen:
– die geplante Übernahme der Telekommunikationsgesellschaft Jazztel durch dessen Wettbewerber
Orange(Beschlussfrist: 1. Juni 2015)
– die geplante Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen den
RechteverwertungsgesellschaftenGEMA (Deutschland), PRSfM (Vereinigtes Königreich) und STIM
(Schweden) für die Lizenzvergabe zur Onlinenutzung musikalischer Werke (Beschlussfrist: 26. Juni
2015)
– die geplante Übernahme des Industrieschokolade-Geschäfts von Archer Daniels Midland durch
Cargill(Beschlussfrist: 23. Juli 2015)
– die geplante Übernahme des Turbomaschinenherstellers Dresser-Rand (USA) durch Siemens
(Deutschland)(Beschlussfrist: 24. Juli 2015)
– die geplante Übernahme der Alstom-Sparten Thermische Energie, Erneuerbare Energien und
Energieübertragung durch General Electric(Beschlussfrist: 6. August 2015)
– die geplante Zusammenführung des dänischen Telekommunikationsgeschäfts von TeliaSonera und
Telenor (Beschlussfrist: 2. September 2015)
– die geplante Übernahme des griechischen Gasfernleitungsnetzbetreibers DESFA durch das staatliche
Mineralölunternehmen der Republik Aserbaidschan (SOCAR)
Weitere Informationen werden im öffentlich zugänglichen Registerauf der Website der Generaldirektion
Wettbewerb unter der Nummer der Wettbewerbssache M.7292 veröffentlicht.
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