Europäische Kommission - Pressemitteilung Fusionskontrolle: Kommission gibt unter Bedingungen grünes Licht für Kaffee-Joint-Venture von DEMB und Mondelēz Brüssel, 05 Mai 2015 Die Europäische Kommission hat die geplante Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch zwei der weltweit führenden Kaffeehersteller, D.E. Master Blenders 1753 B.V. (DEMB) aus den Niederlanden und Mondelēz International Inc. aus den USA, nach eingehender Untersuchung auf der Grundlage der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Die Genehmigung ist an die Bedingung geknüpft, dass bestimmte Zusagen erfüllt werden, um die Bedenken der Kommission auszuräumen. Die Kommission hatte Bedenken, dass das Vorhaben in der ursprünglich angemeldeten Form im Bereich des gemahlenen Röstkaffees in Frankreich, Dänemark und Lettland sowie im Bereich der Kaffeepads in Österreich und Frankreich zu Preiserhöhungen führen würde. Um diese Bedenken auszuräumen, werden Mondelēz und DEMB ihre Unternehmen Carte Noire bzw. Merrild im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verkaufen, und DEMB wird zudem eine Lizenz für seine Marke Senseo in Österreich vergeben. „Viele Menschen genießen als Kaffeetrinker die große Produktvielfalt in diesem Bereich. Durch den heutigen Beschluss wird sichergestellt, dass die Verbraucher auch weiterhin unter einer Vielzahl von zu wettbewerbsbasierten Preisen angebotenen Kaffeemarken und formen eine Auswahl treffen können“, erklärte die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. Kaffee wird den Verbrauchern in verschiedener Form angeboten: Er kann als ganze Kaffeebohnen, als gemahlener Röstkaffee oder als Instantkaffee gekauft werden. Zudem wird Kaffee in Form von Pads, Kapseln oder ähnlichen Behältnissen für sogenannte „ Portionskaffeemaschinen“ verkauft, in denen jeweils nur eine Tasse Kaffee (bzw. ein anderes Getränk) zubereitet wird. Das Vorhaben sieht vor, dass alle materiellen Vermögenswerte von DEMB und das Kaffeegeschäft von Mondelēz in einem Gemeinschaftsunternehmen zusammengeführt werden. Das Gemeinschaftsunternehmen wird unter dem Namen Jacobs Douwe Egberts (JDE) firmieren und Kaffee in jeglicher Form anbieten, unter anderem Kaffeepads bzw. kapseln für Senseo-, Tassimo- und Nespresso-Portionskaffeemaschinen. Die Kommission hat Bedenken in Bezug auf die Märkte geäußert, für die die Untersuchung ergeben hatte, dass das Gemeinschaftsunternehmen Verbrauchermarken, die derzeit eng miteinander konkurrieren, zusammenführen würde. Dies gilt insbesondere für den Wettbewerb zwischen L'Or und Carte Noire in Frankreich, zwischen Merrild und Gevalia in Dänemark, zwischen Merrild und Jacobs in Lettland und zwischen Senseo und Jacobs in Österreich. Bei einem Zusammenschluss in der ursprünglich geplanten Form wären die übrigen Unternehmen auf dem Markt nicht in der Lage gewesen, ausreichenden Wettbewerbsdruck auf das Gemeinschaftsunternehmen auszuüben, um Kaffeepreiserhöhungen zu verhindern. Veräußerungen Um diese Bedenken auszuräumen, bot Mondelēz an, in Frankreich sein Unternehmen Carte Noire (einschließlich der Rösterei in Lavérune in der Nähe von Montpellier) zu verkaufen. Mit der Veräußerung des DEMB gehörenden Unternehmens Merrild soll der Wettbewerb auf den Märkten für gemahlenen Röstkaffee in Dänemark und Lettland wiederhergestellt werden. Der bzw. die Käufer dieser Marken werden in der Lage sein, mit dem Gemeinschaftsunternehmen in Wettbewerb zu treten. Zur Beseitigung der Bedenken in Bezug auf den Kaffeepadmarkt in Österreich wird eine fünfjährige Lizenz zur Überführung und Umbenennung der Marke Senseo vergeben. Anschließend darf fünf Jahre lang weder das Gemeinschaftsunternehmen noch der Lizenznehmer die Marke Senseo in Österreich verwenden. Dadurch wird es dem Lizenznehmer ermöglicht, den Marktanteil von Senseo im Bereich der Kaffeepads zu übernehmen und die Produkte in eine andere Marke zu überführen. Portionskaffeemaschinen Die Kommission hatte zunächst ferner Bedenken, dass das Gemeinschaftsunternehmen durch die Zusammenführung der Portionskaffeemaschinen-Systeme Senseo von DEMB und Tassimo von Mondelēz zu höheren Preisen und weniger Innovation führen könnte. Wenngleich die Portionskaffeemaschinen für Senseo und Tassimo von Philips bzw. Bosch produziert werden, können DEMB und Mondelēz die Verbraucherpreise für diese Maschinen beeinflussen, indem sie beispielsweise Kaufpreiserstattungen oder Gutscheine gewähren. Für Kaffeeunternehmen ist dies lukrativ, denn mit dem Marktanteil der entsprechenden Kaffeemaschinen steigen auch ihre Verkäufe von Kaffeepads bzw. kapseln. Nach einer eingehenden Untersuchung kam die Kommission jedoch zu dem Ergebnis, dass das Gemeinschaftsunternehmen weiterhin mit dem starken Wettbewerber Nestlé konkurrieren muss, der über die beiden anderen Portionskaffeemaschinen-Systeme, Dolce Gusto und Nespresso, verfügt. Dolce Gusto von Nestlé steht besonders eng mit Tassimo im Wettbewerb, da beide auf die gleichen Verbraucherbedürfnisse (Zubereitung einer Vielzahl von Heißgetränken wie aromatisierte Kaffeesorten, Milchkaffees, Tees und Heiße Schokolade) zugeschnitten sind. Ferner wird das Gemeinschaftsunternehmen weiterhin Anreize haben, den Verkauf von Kaffeemaschinen für Tassimo und Senseo in unveränderter Weise zu fördern, da das Gemeinschaftsunternehmen nur im Falle der Aufrechterhaltung hoher Verkaufszahlen dieser Portionskaffeemaschinen beim Verkauf der entsprechenden Kaffeepads bzw. -kapseln eine ausreichende Rentabilität erreichen kann. DEMB und Mondelēz hatten das Vorhaben am 27. Oktober 2014 angemeldet. Am 15. Dezember 2014 leitete die Kommission eine eingehende Prüfung ein. Unternehmen und Produkte DEMBist ein internationales Kaffee- und Teeunternehmen mit Sitz in den Niederlanden, das Kaffeeund Teeprodukte in Europa, Brasilien, Australasien und Asien anbietet. In der EU betreibt DEMB darüber hinaus Kaffeehäuser in den Niederlanden. Mondelēz ist ein weltweit tätiges Getränke-, Süßwaren- und Lebensmittelunternehmen, zu dessen Produktpalette unter anderem Kleingebäck, Schokolade, Süßwaren, Käse, Nahrungsmittel, Getränkepulver, Kaugummi und Kaffee gehören. Mondelēz vertreibt weltweit Kaffeeprodukte. Mondelēz wurde am 1. Oktober 2012 nach einer Abspaltung der Kraft Foods Group, Inc., der nordamerikanischen Lebensmittelsparte der Kraft Foods, Inc. gegründet. Fusionskontrollvorschriften und -verfahren Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden. Derzeit laufen sieben weitere eingehende Prüfverfahren. Sie betreffen: – die geplante Übernahme der Telekommunikationsgesellschaft Jazztel durch dessen Wettbewerber Orange(Beschlussfrist: 1. Juni 2015) – die geplante Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen den RechteverwertungsgesellschaftenGEMA (Deutschland), PRSfM (Vereinigtes Königreich) und STIM (Schweden) für die Lizenzvergabe zur Onlinenutzung musikalischer Werke (Beschlussfrist: 26. Juni 2015) – die geplante Übernahme des Industrieschokolade-Geschäfts von Archer Daniels Midland durch Cargill(Beschlussfrist: 23. Juli 2015) – die geplante Übernahme des Turbomaschinenherstellers Dresser-Rand (USA) durch Siemens (Deutschland)(Beschlussfrist: 24. Juli 2015) – die geplante Übernahme der Alstom-Sparten Thermische Energie, Erneuerbare Energien und Energieübertragung durch General Electric(Beschlussfrist: 6. August 2015) – die geplante Zusammenführung des dänischen Telekommunikationsgeschäfts von TeliaSonera und Telenor (Beschlussfrist: 2. September 2015) – die geplante Übernahme des griechischen Gasfernleitungsnetzbetreibers DESFA durch das staatliche Mineralölunternehmen der Republik Aserbaidschan (SOCAR) Weitere Informationen werden im öffentlich zugänglichen Registerauf der Website der Generaldirektion Wettbewerb unter der Nummer der Wettbewerbssache M.7292 veröffentlicht. IP/15/4915 Kontakt für die Medien Lucia CAUDET (+32 2 295 61 82) Carolina LUNA GORDO (+32 2 296 83 86) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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