Schule der Sekundarstufe I in Trägerschaft der Stadt im Schulzentrum Rothenstein WP-Fach Informationen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 Liebe Schülerinnen und Schüler, im 6. Schuljahr bekommt ihr ein neues Unterrichtsfach: das Wahlpflichtfach (WP). Dieses dreistündige WP-Fach behaltet ihr bis zur Klasse 10. Die drei Unterrichtsstunden sind nicht zusätzlich, sondern werden in anderen Fächern eingespart. Eure Leistungen in dem Fach sind mit entscheidend für deinen Schulabschluss (Hauptfachcharakter). Ihr könnt zwischen folgenden Lernbereichen wählen: · · · · · Arbeitslehre Naturwissenschaften gesellschaftswissenschaftlichwirtschaftswissenschaftlicher Bereich mathematisch-naturwissenschaftlicher Bereich künstlerisch-musischer Bereich Wichtig ist, dass ihr die Wahl des Wahlpflichtfaches mit euren Eltern besprecht, denn sie treffen die endgültige Entscheidung. Die Lehrerinnen und Lehrer der Städtischen Sekundarschule Meinerzhagen beraten euch gerne, bevor ihr für die nächsten fünf Jahre ein WP-Fach wählt. Eure Lehrerinnen und Lehrer S. 2 Was ist ein Wahlpflichtfach? Ab der Jahrgangsstufe 6 ist das Wahlpflichtfach ein neues Unterrichtsfach für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule. Dieses Fach hat eine große Bedeutung, da es bis zum Ende der Klasse 10 fortgeführt wird. In diesem Fach werden, wie in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch, Klassenarbeiten geschrieben. Ihr entscheidet selbst, in welchem Bereich ihr verstärkt Unterricht haben möchtet, weil es eurem persönlichen Interesse und euren Neigungen entspricht. (WAHL)Aber ein Fach müsst ihr wählen (PFLICHT). Die endgültige Entscheidung liegt rechtlich bei den Eltern. Welche WP-Fächer stehen zur Auswahl? Du kannst ein Fach aus insgesamt sechs Lernbereichen auswählen: · Arbeitslehre → Hauswirtschaft / Ernährungslehre mit Wirtschaftslehre → Technik mit Wirtschaftslehre · Fremdsprache → Französisch · Naturwissenschaften → Biologie, Physik und Chemie S. 3 · mathematisch-naturwissenschaftlicher Bereich → MINT (Mathematik / Informatik / Naturwissenschaften / Technik) · gesellschaftswissenschaftlichwirtschaftswissenschaftlicher Bereich → Erdkunde, Politik, Geschichte und Wirtschaftslehre · künstlerisch-musischer Bereich → Theater, Musik und Kunst Warum muss ich zwei Wünsche angeben? Wenn alle Schüler und Schülerinnen ihre Wahlzettel abgegeben haben, bekommen wir einen genauen Überblick über eure Wünsche. Leider können wir nicht in allen WP-Fächern beliebig viele WP-Kurse einrichten. Es kann daher sein, dass wir nicht immer den Erstwunsch berücksichtigen können. In diesen Fällen sprechen wir aber vorher noch einmal mit euch und euren Eltern. S. 4 (K)eine leichte Entscheidung? Der Weg der Entscheidung Die Eltern und Schüler/innen werden umfassend informiert. (Schülerinformationsveranstaltung / Elternabend / Einzelberatungen / WP-Information) ò Die Klassenkonferenz empfiehlt ein Wahlpflicht-Fach. ò Das Klassenlehrer-Team berät die Schüler/innen und deren Eltern. ò Die Eltern treffen eine Entscheidung, die verbindlich ist und bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 gilt. Wenn sich herausstellen sollte, dass die Wahl offensichtlich falsch war, dann können die Eltern einmal innerhalb des ersten Jahres eine neue Entscheidung treffen. S. 5 Wie entscheide ich mich richtig? Wichtig ist, dass die Entscheidung in Ruhe getroffen wird. Folgende zwei Fragen können hierbei hilfreich sein: Welche Neigungen und Interessen habe ich? Überlege dir gut, wo deine Stärken liegen und welcher Lernbereich dir besonders viel Spaß macht. Welche Bedeutung hat meine Wahl des Faches für meine weitere Schullaufbahn? Du legst dich mit deiner Wahl eines Faches nicht auf einen bestimmten Schulabschluss am Ende der Sekundarstufe I der Sekundarschule fest. Deine Leistung im WP-Fach ist entscheidend. Wenn du nach der Klasse 10 in die gymnasiale Oberstufe gehen möchtest, dann musst du in diesem Fach mindestens die Note „befriedigend“ haben. Um das Abitur zu erlangen und an einer deutschen Universität studieren zu können, musst du erfolgreich am Unterricht in zwei Fremdsprachen teilgenommen haben. Du musst nicht bereits in Klasse 6 eine weitere Sprache erlernen, sondern kannst dich auch noch in der 8. Klasse für eine zweite Fremdsprache entscheiden. S. 6 ACHTUNG! Du musst bei deiner Wahl folgendes berücksichtigen: Wenn du nach dem Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses (Fachoberschulreife) mit der Berechtigung die gymnasiale Oberstufe zu besuchen unmittelbar in die Qualifikationsphase des Gymnasiums (G8)* eintreten möchtest, dann musst du die zweite Fremdsprache ab Klasse 6 wählen. Ansonsten musst du mit der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe beginnen. (G9)** * G8: Du kannst nach 6 Jahren in der Sekundarstufe I (Sekundarschule) und 2 Jahren in der Sekundarstufe II (Gymnasium) das Abitur machen. ** G9: Du bist 6 Jahre Schüler/in der Sekundarstufe I (Sekundarschule)und erwirbst nach 3 Jahren in der Sekundarstufe II (Gymnasium) das Abitur. Im Gymnasium umfasst die Sekundarstufe I nur 5 Jahre. Daran schließt sich die 3jährige gymnasiale Oberstufe an. In der Gesamtschule dauert die Sekundarstufe I 6 Jahre. Die Dauer der Sekundarstufe II beträgt 3 Jahre. S. 7 Terminübersicht: 12.04.2016 Elterninformation 12.04.2016 Schülerinformation 26.04.2016 Elternsprechtag / Elternberatung 04.05.2016 Abgabeschluss der Wahlzettel Mai 2016 Auswertung der WP-Wahl 08.07.2016 Information über die endgültige Zuweisung zum WP-Fach Notizen: S. 8
© Copyright 2024 ExpyDoc