Reha-Zentrum am Meer Erweiterung Onkologie Bettenhaus und Therapiezentrum Anlage zum Antrag auf Teilaufhebung des Landschaftsschutzgebietes LSG WST 00056 Zwischenahner Meer mit Umgebung Inhaltsverzeichnis 1 1.1 2. 2.1 2.2 2.3 3 4 4.1 4.2 4.3 4.4 5. 6 6.1 6.2 6.3 Vorbemerkungen Anlass und Zielsetzung Rechtliche Vorgaben Bundesnaturschutzgesetz Naturschutzgesetz von Niedersachsen Verordnung LSG WST 56 Lage, Größe, Beschaffenheit des Aufhebungsbereiches Begründung Alternative 1: Neubau auf der Fläche des Wellenbades Alternative 2: Neubau auf dem Parkplatz vor dem Wellenbad Alternative 3: Neubau als Ergänzungen/Aufstockungen im Bestand Alternative 4: Neubau auf dem Flurstück 10/4 Mögliche Betroffenheiten der Schutzzwecke des LSG durch Alternative 4 Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Ermittlung der voraussichtlich zu erwarten erheblichen Beeinträchtigungen Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen Ausgleich für erhebliche Beeinträchtigungen Anlage: 1. Biotoptypenkarte inkl. Baumbestand 2. Liste mit Baumbestand 3. Überlagerung Konzept für Bebauung/Biotoptypenkarte 4. Überlagerung Alternative Lageplan/Bestand 1 Vorbemerkungen 1.1 Anlass und Zielsetzung Ausgelöst durch den Erweiterungsbedarf des Reha-Zentrums am Meer für den Bereich Onkologie wurden auf dem vorhandenen Grundstück verschiedene Positionen für Erweiterungsoptionen untersucht. Im Ergebnis dieser Untersuchungen ergibt sich, dass die Erweiterung nach Westen auf das Flurstück 10/4 in Richtung des „Haus der Begegnung“ die einzig sinnvolle Option ist. Da dieses Flurstück bereits Teil des Kurparks und damit Teil des LSG WST 00056 ist, wird die Teilaufhebung des LSG für diesen Bereich beantragt. 2. Rechtliche Vorgaben 2.1 Bundesnaturschutzgesetz vom 29.Juli 2009(BGBI. I S.2542), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21.Januar 2013 (BGBI. I S.95). 1 2.2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19.Februar 2010 (NDS GVBI. S. 104) 2.3 Verordnung vom 18.März 1998 über das Landschaftsschutzgebiet „Zwischenahner Meer mit Umgebung“ in der Gemeinde Bad Zwischenahn, Landkreis Ammerland Abbildung 1 LSG WST 00056 2 10/3 10/4 Abbildung 2 Reha-Zentrum mit Verlauf der Grenze des LSG 10/3 10/4 Abbildung 3 Bereich der Teilaufhebung 3. Lage, Größe, Beschaffenheit des Aufhebungsbereiches Das LSG WST 00065 Zwischenahner Meer und Umgebung in der jetzigen Form wurde im Jahr 1998 durch eine Änderung einer bereits bestehenden Verordnung 3 ausgewiesen. Die bestehende Verordnung wurde erstmals 1949 auf der Grundlage des Reichsnaturschutzgesetzes erlassen. Es hat eine Gesamtgröße von 865 ha. (s. Abbildung 1). Die Fläche der Aufhebung befindet sich westlich des Reha-Zentrums auf dem Flurstück 10/4 zwischen Haus E und dem „Haus der Begegnung“ (ehemalige Villa Wempe unter Denkmalschutz). Das Flurstück der Aufhebung hat eine Fläche von ca. 5.750 m² = 0,58 ha (s. Abbildung 3). Das sind ca. 0,067 % der Gesamtfläche des gesamten Landschaftsschutzgebietes. Das Grundstück ist Teil der Parkanlage, in die das Reha-Zentrum eingebettet ist. Das Landschaftsbild ist geprägt von großen Rasenflächen, durchzogen von befestigten Wegen und einem Altbaumbestand. Auf dem Grundstück ist bereits ein „KneippBecken“ vorhanden. 4. Begründung Das Reha-Zentrum am Meer wurde im Laufe der letzten Dekaden immer wieder erweitert. Alle Anbauten erhalten die öffentliche Zugänglichkeit der Außenanlagen. Die Verbindungsbauten sind meist eingeschossig oder transparent ausgebildet, so dass sich überall Blickbeziehungen und Ausgänge in die Gartenanlage ergeben. Für den Ausbau des Bereichs Onkologie wird eine komplette Abteilung mit Therapiebereichen, Ärzte- und Untersuchungszimmern und Patientenzimmern, mit engen funktionalen Verknüpfungen auf möglichst kurzen Wegen benötigt. Hierfür wurden im Vorfeld dieses Antrags alternative Bauflächen auf dem Grundstück des Reha-Zentrums untersucht und diskutiert. 4 4.1 Alternative 1: Neubau auf der Fläche des Wellenbades 10/3 10/4 Abbildung 4 Reha-Zentrum – Erweiterungsfläche Wellenbad Der Neubau der Onkologie auf den Flächen des Wellenbades mit Soleaußenbecken stellt grundsätzlich eine geeignete Variante dar. Hier lassen sich in kompakter Bauweise alle neuen Flächen bedarfsgerecht und funktional anordnen. Für den Reha-Betrieb würde im Erdgeschoss ein neues Therapiebecken mit Umkleidebereich integriert. Funktional ungünstig ist die große Entfernung vom Neubau zu den zentralen Einrichtungen des Reha-Zentrums (Speisesaal). Das Wellenbad hat sowohl für die Patienten des Reha-Zentrums am Meer, als auch für die Gäste und Einwohner der Gemeinde Bad Zwischenahn, eine besondere touristische Bedeutung. Die Welle stellt ein Alleinstellungsmerkmal in der Bäderlandschaft im Nordwesten von Niedersachsen da. Das Wellenbad mit Soleaußenbecken ist Bestandteil der Anlage Wellness am Meer. Der Abriss des Wellenbades und damit der Verlust des öffentlichen Bades und einer touristischen Infrastruktur an dieser Stelle werden von Seiten der politischen Gremien negativ beurteilt und abgelehnt. 5 4.2 Alternative 2: Neubau auf dem Parkplatz vor dem Wellenbad Wellenbad 10/3 Haus B 10/4 Haus C Haus E Abbildung 5 – Reha-Zentrum – Erweiterungsfläche Parkplatz Der Parkplatz vor dem Wellenbad bietet grundsätzlich eine ausreichend große Fläche für die Anordnung der neuen Funktionen. Der ersatzlose Rückbau der Stellplätze ist jedoch funktional und genehmigungsrechtlich weder möglich, noch sinnvoll. Die Stellplätze werden von Besuchern der Klinik-Patienten, wie auch von den Besuchern des Wellenbades gleichermaßen genutzt und gebraucht. Mit der Erweiterung der Onkologie werden zusätzliche Stellplätze notwendig. Diese Stellplätze sind auf dem Klinikgelände herzustellen. Unabhängig von der Position des Neubaus steht für die Schaffung von neuen Stellplätzen nur diese Fläche zur Verfügung. Desweiteren würde ein mehrgeschossiger Neubau mit ca. 5.000 m² BGF große Teile der Fläche vor dem Wellenbad benötigen. Die notwendigen Abstandsflächen zum 4geschossigen Haus B und Haus C der Klinik erfordern ein Abrücken vom Bestand. Unumgänglich ist dennoch eine baukörperliche Anbindung der neuen OnkologieAbteilung an den übrigen Reha-Betrieb. Es käme zu einem Kreuzungspunkt der Verkehrswege, der negativ für die Onkologie und für das Wellenbad ist. Das Wellenbad würde komplett abgeschnitten. Es wäre für die touristischen und regionalen Besucher nicht mehr als eigenständiges Gebäude erreichbar und auffindbar. Es verlöre in der Wahrnehmung von außen seine Eigenständigkeit. Der Bade- oder Saunagast müsste „ins Klinikum gehen“, um das Wellenbad zu besuchen. Für die Gesamtanlage Wellness am Meer, als eine unabhängige touristische Attraktion in Bad Zwischenahn, ist das eine große Beeinträchtigung, die 6 zum Rückgang der Besucherzahlen und einem erheblichen Verlust an Attraktivität führen wird. Darüber hinaus ist es für den Reha-Betrieb und im Besonderen für den sensiblen Bereich der Onkologie unzumutbar, dass bis zu 1000 Besucher täglich durch das Reha-Zentrum laufen, um das Hallenbad zu erreichen. Die Betreiber des Reha-Zentrums sehen in der großen Entfernung vom Neubau zu den zentralen Einrichtungen (z.B. Speisesaal im Haus E) ein weiteres Ausschlusskriterium für diese Position des Neubaus. Viele der Onkologie-Patienten sind gerade erst operiert worden und noch nicht in der Lage den weiten Weg zum Speisesaal mehrmals täglich zu bewältigen. 4.3 Alternative 3: Neubau als Ergänzungen/Aufstockungen im Bestand Haus F 10/3 Haus B 10/4 Haus E Haus C Abbildung 6 Reha-Zentrum – Erweiterung als Ergänzungen /Aufstockungen Zwischen den einzelnen Gebäudeteilen des Reha-Zentrums gibt es noch Bereiche, in denen Lücken geschlossen und ergänzt werden können. Der Bereich zwischen den Häusern F und B und der Bereich zwischen den Häusern B und C sind nur teilweise oder nur 1- oder 2-geschossig bebaut. Eine nachträgliche Verdichtung hat sicher das flächenmäßige Potenzial, um einen Großteil der Bedarfsflächen für die Onkologie abzudecken. Funktional würde jedoch kein zusammenhängender Bereich entstehen. Eine gut funktionierende Organisation, die die Funktionsbereiche Orthopädie und Onkologie sinnvoll gliedert, ist so nicht möglich. Die Orientierung innerhalb des vielfach angebauten und erweiterten Reha7 Zentrums ist für die Patienten ohnehin schon schwierig. Eine weitere Durchmischung würde das Problem noch vervielfachen. Um einen funktionierenden Gesamtgrundriss zu erhalten, müssten viele Bereiche neu geordnet und dann entsprechend umgebaut werden. Der Reha-Betrieb wäre in dieser Zeit u.U. nur eingeschränkt möglich. Dieses Problem stellt sich generell für alle Ergänzungen innerhalb des Bestands. Wirtschaftliches Ziel ist es, den Reha-Betrieb auch während der Baumaßnahmen, ohne große Beeinträchtigungen fortzuführen. Des Weiteren sind bei jeder Nachverdichtung der Lücken zwischen den Gebäuden die notwendigen Abstandsflächen der Gebäude untereinander, aber auch die notwendigen Zufahrten und Aufstellflächen für die Feuerwehr zu beachten und freizuhalten. 4.4 Alternative 4: Neubau auf dem Flurstück 10/4 10/3 Haus der Begegnung 10/4 Haus E Abbildung 7 Reha-Zentrum – Erweiterung auf einer Teilfläche des LSG Für das Reha-Zentrum am Meer wird die Erweiterung auf das Flurstück 10/4 im Landschaftsschutzgebiet, neben der Alternative 4.1, als beste, sinnvoll realisierbare Alternative angesehen. Die onkologische Abteilung könnte als abgeschlossene Einheit mit allen funktionalen und räumlichen Anforderungen geplant werden. Die Nähe zu den zentralen Einrichtungen des Reha-Betriebs im Haus E ist gegeben. 8 Abbildung 8 Konzept für Bebauung der Teilfläche Konzeptionell ist eine Lösung mit einem gegliederten Neubau angedacht. Die beiden äußeren Gebäude sind 4-geschossig, der mittlere Bereich ist 3-geschossig. Der Anbau nach Süden ist 1-geschossig. Das Haus der Begegnung, das ebenfalls vom Reha-Zentrum genutzt wird, sollte dabei in die Planung integriert werden – unter Rücksichtnahme der Belange des Denkmalschutzes. Abbildung 9 Konzeptskizze 9 Logistisch kann der Neubau unabhängig vom laufenden Betrieb errichtet werden. Nach Fertigstellung können eventuell Bereiche temporär aus dem Altbau in den Neubau ziehen, um dort längst fällige Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. 5. Mögliche Betroffenheiten der Schutzzwecke des LSG durch Alternative 4 Der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes „Zwischenahner Meer mit Umgebung“ ist in der Schutzgebietsverordnung § 3 Charakter und Schutzzweck dargelegt: … Zweck der Unterschutzstellung ist es, das Landschaftsbild und die typischen Lebensräume des Zwischenahner Meeres mit seiner Umgebung zu erhalten und zu entwickeln. Dabei kommt dem Schutz der aquatischen und terrestrischen Lebensräume mit ihrer Flora und Fauna sowie der charakteristischen Bodenarte, dem Kleinklimaschutz, dem Erhalt der Altbaumbestände und Waldflächen sowie der Erhaltung der Uferbereiche mit ihren extensiven artenreichen Grünlandflächen, Seggenriedern, Sümpfen und Verlandungsbereichen und der Verbesserung der Gewässergüte eine besondere Bedeutung zu. Darüber hinaus soll durch die Unterschutzstellung eine im Landkreis einzigartige erlebnisreiche, vielfältige und durch besondere Eigenart geprägte Seelandschaft für die Funktionsfähigkeit der Erholung erhalten bleiben. Schließlich soll das Landschaftsschutzgebiet als Pufferzone zu den vorhandenen Naturschutzgebieten dienen. 10 Nachfolgend sind tabellarisch die Schutzzwecke des LSG und die Betroffenheiten durch das Vorhaben in der zusammenfassenden Übersicht gegenübergestellt: Schutzzweck Betroffenheiten durch das Vorhaben Erhaltung des Landschaftsbilds - Durch Überplanung von Gehölzen/Altbäumen sind die Ziele für das Landschaftsbild örtlich begrenzt betroffen. Erhaltung und Entwicklung typischer Lebensräume - Als für das LSG zweckgebende Lebensräume im Bereich des Vorhabens sind einzelne Gebüsche/Altbäume betroffen. Schutz des Kleinklimas - Wertgebend für das Klima gemäß der Charakterbeschreibung in § 3 der Schutzverordnung ist die Wasserfläche des Zwischenahner Meeres sowie die vorhandene Waldgebiete und Kleinstrukturen. Im Bereich des Vorhabens sind die Gebüsche/Altbäume als für das Kleinklima bedeutsame Kleinstrukturen betroffen. Erhalt der Altbaumbestände und Waldflächen Erhaltung der Uferbereiche - Im Bereich des Vorhabens sind einzelne Altbäume betroffen. Waldflächen sind nicht betroffen. Der Uferbereich ist von dem Vorhaben bzw. von einer Herausnahme aus dem LSG nicht betroffen. Die zweckbestimmenden Lebensräume kommen im Bereich des Vorhabens nicht vor. (mit extensiven artenreichen Grünlandflächen, Seggenriedern, Sümpfen, Verlandungsbereichen) Abbildung 10 Uferkante im Bereich des Vorhabens 11 Schutzzweck Verbesserung der Gewässergüte Betroffenheiten durch das Vorhaben - Das Teilgebiet trägt aktuell nicht zur Verbesserung der Gewässergüte bei. Eine Verschlechterung dieser ist ebenfalls nicht zu erwarten. Der Schutzzweck bleibt von dem Vorhaben unberührt. Erhaltung einer im LK - Die Seelandschaft bleibt durch das Vorhaben in Ammerland einzigartigen, seiner Funktionsfähigkeit erhalten. Auf den erlebnisreichen, vielfältigen Bereich des Vorhabens steht die bisher parkartig Seelandschaft für zugängliche Fläche zukünftig der Funktionsfähigkeit der Erholungsnutzung nicht mehr zur Verfügung. Erholung Pufferzone zu den - Naturschutzgebiete befinden sich ausschließlich vorhandenen nördlich des Zwischenahner Meers. Der Naturschutzgebieten Schutzzeck der Pufferfunktion des LSG zu Naturschutzgebieten ist durch das Vorhaben nicht betroffen. Der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist in erster Linie durch die Beseitigung der Gehölze sowie durch die Einschränkung der öffentlichen Zugänglichkeit betroffen. Die Betroffenheiten bleiben auf den unmittelbaren Bereich des Vorhabens. Lediglich im Hinblick auf das Landschaftsbild ist auch für die unmittelbar angrenzenden Flächen des LSG von Betroffenheiten auszugehen. 6. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Die von dem Vorhaben ausgehenden Auswirkungen auf Natur und Landschaft sind im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, z.B. im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen. 6.1 Eingriff Unter Beachtung des Vermeidungsansatzes der Eingriffsregelung zum Erhalt eines möglichst breiten Uferrandstreifens (s.u.). bezieht sich das Vorhaben voraussichtlich auf eine Fläche von ca. 5.750 m². Betroffen sind überwiegend Scherrasen (GR)1, Beete (ER), Gebüsche (BZ) und Einzelbäume. Ca. 1.250 m² sind bereits durch Wege befestigt/versiegelt. Bei einer zukünftigen baulichen Entwicklung mit einem angenommenen zulässigen zukünftigen Versiegelungsgrad von 80 % (= 4.600 m²) ist abzüglich der bestehenden Versiegelung von einer Neuversiegelung von etwa 3.350 m² auszugehen. Die Neuversiegelung ist mit erheblichen Beeinträchtigungen für Natur und Landschaft, insbesondere für die Schutzgüter Boden sowie für Tiere und Pflanzen, verbunden. 1 s. Anhang: Biotopkarte 12 Zur genaueren Beurteilung der Eingriffsregelung und des artenschutzrechtlichen Sachverhaltes sind bereits Fledermaus- und Brutvogelkartierungen für den Bereich der Kurklinik eingeleitet. Durch Bebauung der derzeit parkartig gestalteten Freifläche wird das Landschaftsbild komplett überformt. Die damit verbundenen erheblichen Auswirkungen für das Landschaftsbild bzw. auf das Schutzgut Landschaft bleiben unter Beachtung geeigneter Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (s.u.) auf den unmittelbaren Vorhabenbereich beschränkt. 6.2 Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen Es gilt das Vermeidungs- und Minimierungsgebot der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Dadurch werden gleichfalls die Auswirkungen auf das Landschaftsschutzgebiet gering gehalten. Folgende Vermeidungs- und Minimierungsstrategien werden in der weiteren Planung konkretisiert: - Einhaltung eines möglichst breiten Uferrandstreifens zur Sicherung und Entwicklung des auch für das LSG wertgebenden Verlandungsbereiches (Uferröhricht), - Erhalt der wertgebenden Gehölzbestände, insbesondere der Altbäume nach den bautechnischen und baufunktionalen Möglichkeiten, Auffällig ist in dieser Hinsicht vor allem eine alte Stieleiche (Stammdurchmesser ca. 1,40 m) an der östlichen Grundstücksgrenze. Da ein Vorhandensein von Baumhöhlen nach jetzigem Kenntnisstand nicht auszuschließen ist, besteht auch, je nach den Ergebnissen der eingeleiteten faunistischen Untersuchungen (s.o.), die Möglichkeit einer artenschutzrechtlichen Relevanz dieses Baumes. (s. Abbildung 11: Auszug aus Biotopkarte und Abbildung 12: Foto) Abbildungen 11 - Abbildung 12 Reduzierung der Umgebungswirkung der Sicherung/Herstellung einer geeignete Eingrünung 13 Neubauvorhaben durch - Reduzierung der Umgebungswirkung durch Abstaffelung der Gebäudeteile für einen harmonischen Übergang vom Reha-Zentrum zum Kurpark Auf der Umsetzungsebene sind allgemein die artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen, z.B. Berücksichtigung von Vogelbrutzeittermine und möglichen Fledermausquartiersqualitäten) zu beachten 6.3 Ausgleich für erhebliche Beeinträchtigungen Für die versiegelungsbedingten erheblichen Beeinträchtigungen beläuft sich der Ausgleich bei einem hier überschlägig veranschlagten Ausgleichsverhältnis von 1:1 auf einen Flächenbedarf von ca. 3.350 m². Die Ausgleichsmaßnahmen sollen möglichst den Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes unterstützen und entsprechend innerhalb des LSG umgesetzt werden. Denkbar wären z.B. Maßnahmen im Landschaftspark Rostrup oder am Uferstreifen vor dem Grundstück des alten Kurhauses. Soweit wertgebende Gehölze bzw. Bäume beseitigt werden, sind hierfür Ausgleichspflanzungen vorzusehen. Maßgeblich für den Ausgleichsbedarf ist das Alter der Gehölze. Dies lässt sich anhand des Stammdurchmessers ablesen. Als Anhaltspunkt und mögliches Beispiel zur Ermittlung des Ausgleichsbedarf für unvermeidbar zu beseitigende Gehölze werden hier, vorbehaltlich der weiteren Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde beim Landkreis Ammerland, folgende Ausgleichansätze berechnet2: Stammdurchmesser [cm] Ausgleichsfaktor (StU. 16/18) > 10 > 25 > 55 > 85 ≥ 100 1:1,8 1:2,5 1:3,5 1:7 1:10 (bis 1:15) Davon Bäume in Bereich des Vorhabens 9 28 5 3 Erforderlicher Ausgleich 16,2 70,0 17,5 37,5 (gemittelt) Demnach beliefe sich der Ausgleichsbedarf im ungünstigsten Fall, soweit das Vorhaben keinen einzigen Baumerhalt zuließe, auf 141 neu zu pflanzende Einzelbäume der genannten Pflanzqualität (StU 16/18). Nach der Überlagerung des bisherigen Planstands mit der Biotopkarte ist der Erhalt einzelner abseits der Hochbauplanung stehender Bäume offensichtlich bzw. vorbehaltlich der weiteren Planungsdetails möglich. (s. Anhang 2, Tabelle Baumbestand). Demnach würde sich der Ausgleichsbedarf auf Neupflanzung von etwa 76 Bäumen reduzieren. Genaueres obliegt der nachfolgenden Detailplanung. 2 vgl. Landkreis Oldenburg 14
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