1 Reha-Zentrum am Meer Erweiterung Onkologie Bettenhaus und

Reha-Zentrum am Meer
Erweiterung Onkologie Bettenhaus und Therapiezentrum
Anlage zum Antrag auf Teilaufhebung des Landschaftsschutzgebietes
LSG WST 00056 Zwischenahner Meer mit Umgebung
Inhaltsverzeichnis
1
1.1
2.
2.1
2.2
2.3
3
4
4.1
4.2
4.3
4.4
5.
6
6.1
6.2
6.3
Vorbemerkungen
Anlass und Zielsetzung
Rechtliche Vorgaben
Bundesnaturschutzgesetz
Naturschutzgesetz von Niedersachsen
Verordnung LSG WST 56
Lage, Größe, Beschaffenheit des Aufhebungsbereiches
Begründung
Alternative 1: Neubau auf der Fläche des Wellenbades
Alternative 2: Neubau auf dem Parkplatz vor dem Wellenbad
Alternative 3: Neubau als Ergänzungen/Aufstockungen im Bestand
Alternative 4: Neubau auf dem Flurstück 10/4
Mögliche Betroffenheiten der Schutzzwecke des LSG durch Alternative 4
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Ermittlung der voraussichtlich zu erwarten erheblichen Beeinträchtigungen
Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen
Ausgleich für erhebliche Beeinträchtigungen
Anlage:
1. Biotoptypenkarte inkl. Baumbestand
2. Liste mit Baumbestand
3. Überlagerung Konzept für Bebauung/Biotoptypenkarte
4. Überlagerung Alternative Lageplan/Bestand
1
Vorbemerkungen
1.1
Anlass und Zielsetzung
Ausgelöst durch den Erweiterungsbedarf des Reha-Zentrums am Meer für den
Bereich Onkologie wurden auf dem vorhandenen Grundstück verschiedene
Positionen für Erweiterungsoptionen untersucht.
Im Ergebnis dieser Untersuchungen ergibt sich, dass die Erweiterung nach Westen
auf das Flurstück 10/4 in Richtung des „Haus der Begegnung“ die einzig sinnvolle
Option ist. Da dieses Flurstück bereits Teil des Kurparks und damit Teil des LSG
WST 00056 ist, wird die Teilaufhebung des LSG für diesen Bereich beantragt.
2.
Rechtliche Vorgaben
2.1
Bundesnaturschutzgesetz vom 29.Juli 2009(BGBI. I S.2542), zuletzt geändert
durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21.Januar 2013 (BGBI. I S.95).
1
2.2
Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz
(NAGBNatSchG) vom 19.Februar 2010 (NDS GVBI. S. 104)
2.3
Verordnung vom 18.März 1998 über das Landschaftsschutzgebiet
„Zwischenahner Meer mit Umgebung“ in der Gemeinde Bad Zwischenahn, Landkreis
Ammerland
Abbildung 1 LSG WST 00056
2
10/3
10/4
Abbildung 2 Reha-Zentrum mit Verlauf der Grenze des LSG
10/3
10/4
Abbildung 3 Bereich der Teilaufhebung
3.
Lage, Größe, Beschaffenheit des Aufhebungsbereiches
Das LSG WST 00065 Zwischenahner Meer und Umgebung in der jetzigen Form
wurde im Jahr 1998 durch eine Änderung einer bereits bestehenden Verordnung
3
ausgewiesen. Die bestehende Verordnung wurde erstmals 1949 auf der Grundlage
des Reichsnaturschutzgesetzes erlassen.
Es hat eine Gesamtgröße von 865 ha. (s. Abbildung 1).
Die Fläche der Aufhebung befindet sich westlich des Reha-Zentrums auf dem
Flurstück 10/4 zwischen Haus E und dem „Haus der Begegnung“ (ehemalige Villa
Wempe unter Denkmalschutz).
Das Flurstück der Aufhebung hat eine Fläche von ca. 5.750 m² = 0,58 ha (s.
Abbildung 3). Das sind ca. 0,067 % der Gesamtfläche des gesamten
Landschaftsschutzgebietes.
Das Grundstück ist Teil der Parkanlage, in die das Reha-Zentrum eingebettet ist. Das
Landschaftsbild ist geprägt von großen Rasenflächen, durchzogen von befestigten
Wegen und einem Altbaumbestand. Auf dem Grundstück ist bereits ein „KneippBecken“ vorhanden.
4. Begründung
Das Reha-Zentrum am Meer wurde im Laufe der letzten Dekaden immer wieder
erweitert. Alle Anbauten erhalten die öffentliche Zugänglichkeit der Außenanlagen.
Die Verbindungsbauten sind meist eingeschossig oder transparent ausgebildet, so
dass sich überall Blickbeziehungen und Ausgänge in die Gartenanlage ergeben.
Für den Ausbau des Bereichs Onkologie wird eine komplette Abteilung mit
Therapiebereichen, Ärzte- und Untersuchungszimmern und Patientenzimmern, mit
engen funktionalen Verknüpfungen auf möglichst kurzen Wegen benötigt. Hierfür
wurden im Vorfeld dieses Antrags alternative Bauflächen auf dem Grundstück des
Reha-Zentrums untersucht und diskutiert.
4
4.1
Alternative 1: Neubau auf der Fläche des Wellenbades
10/3
10/4
Abbildung 4 Reha-Zentrum – Erweiterungsfläche Wellenbad
Der Neubau der Onkologie auf den Flächen des Wellenbades mit Soleaußenbecken
stellt grundsätzlich eine geeignete Variante dar. Hier lassen sich in kompakter
Bauweise alle neuen Flächen bedarfsgerecht und funktional anordnen. Für den
Reha-Betrieb würde im Erdgeschoss ein neues Therapiebecken mit Umkleidebereich
integriert. Funktional ungünstig ist die große Entfernung vom Neubau zu den
zentralen Einrichtungen des Reha-Zentrums (Speisesaal).
Das Wellenbad hat sowohl für die Patienten des Reha-Zentrums am Meer, als auch
für die Gäste und Einwohner der Gemeinde Bad Zwischenahn, eine besondere
touristische Bedeutung. Die Welle stellt ein Alleinstellungsmerkmal in der
Bäderlandschaft im Nordwesten von Niedersachsen da. Das Wellenbad mit
Soleaußenbecken ist Bestandteil der Anlage Wellness am Meer.
Der Abriss des Wellenbades und damit der Verlust des öffentlichen Bades und einer
touristischen Infrastruktur an dieser Stelle werden von Seiten der politischen Gremien
negativ beurteilt und abgelehnt.
5
4.2
Alternative 2: Neubau auf dem Parkplatz vor dem Wellenbad
Wellenbad
10/3
Haus B
10/4
Haus C
Haus E
Abbildung 5 – Reha-Zentrum – Erweiterungsfläche Parkplatz
Der Parkplatz vor dem Wellenbad bietet grundsätzlich eine ausreichend große
Fläche für die Anordnung der neuen Funktionen.
Der ersatzlose Rückbau der Stellplätze ist jedoch funktional und genehmigungsrechtlich weder möglich, noch sinnvoll. Die Stellplätze werden von Besuchern der
Klinik-Patienten, wie auch von den Besuchern des Wellenbades gleichermaßen
genutzt und gebraucht. Mit der Erweiterung der Onkologie werden zusätzliche
Stellplätze notwendig. Diese Stellplätze sind auf dem Klinikgelände herzustellen.
Unabhängig von der Position des Neubaus steht für die Schaffung von neuen
Stellplätzen nur diese Fläche zur Verfügung.
Desweiteren würde ein mehrgeschossiger Neubau mit ca. 5.000 m² BGF große Teile
der Fläche vor dem Wellenbad benötigen. Die notwendigen Abstandsflächen zum 4geschossigen Haus B und Haus C der Klinik erfordern ein Abrücken vom Bestand.
Unumgänglich ist dennoch eine baukörperliche Anbindung der neuen OnkologieAbteilung an den übrigen Reha-Betrieb. Es käme zu einem Kreuzungspunkt der
Verkehrswege, der negativ für die Onkologie und für das Wellenbad ist. Das
Wellenbad würde komplett abgeschnitten. Es wäre für die touristischen und
regionalen Besucher nicht mehr als eigenständiges Gebäude erreichbar und
auffindbar. Es verlöre in der Wahrnehmung von außen seine Eigenständigkeit. Der
Bade- oder Saunagast müsste „ins Klinikum gehen“, um das Wellenbad zu
besuchen. Für die Gesamtanlage Wellness am Meer, als eine unabhängige
touristische Attraktion in Bad Zwischenahn, ist das eine große Beeinträchtigung, die
6
zum Rückgang der Besucherzahlen und einem erheblichen Verlust an Attraktivität
führen wird.
Darüber hinaus ist es für den Reha-Betrieb und im Besonderen für den sensiblen
Bereich der Onkologie unzumutbar, dass bis zu 1000 Besucher täglich durch das
Reha-Zentrum laufen, um das Hallenbad zu erreichen.
Die Betreiber des Reha-Zentrums sehen in der großen Entfernung vom Neubau zu
den zentralen Einrichtungen (z.B. Speisesaal im Haus E) ein weiteres
Ausschlusskriterium für diese Position des Neubaus. Viele der Onkologie-Patienten
sind gerade erst operiert worden und noch nicht in der Lage den weiten Weg zum
Speisesaal mehrmals täglich zu bewältigen.
4.3
Alternative 3: Neubau als Ergänzungen/Aufstockungen im Bestand
Haus F
10/3
Haus B
10/4
Haus E
Haus C
Abbildung 6 Reha-Zentrum – Erweiterung als Ergänzungen /Aufstockungen
Zwischen den einzelnen Gebäudeteilen des Reha-Zentrums gibt es noch Bereiche,
in denen Lücken geschlossen und ergänzt werden können. Der Bereich zwischen
den Häusern F und B und der Bereich zwischen den Häusern B und C sind nur
teilweise oder nur 1- oder 2-geschossig bebaut.
Eine nachträgliche Verdichtung hat sicher das flächenmäßige Potenzial, um einen
Großteil der Bedarfsflächen für die Onkologie abzudecken. Funktional würde jedoch
kein zusammenhängender Bereich entstehen. Eine gut funktionierende Organisation,
die die Funktionsbereiche Orthopädie und Onkologie sinnvoll gliedert, ist so nicht
möglich. Die Orientierung innerhalb des vielfach angebauten und erweiterten Reha7
Zentrums ist für die Patienten ohnehin schon schwierig. Eine weitere Durchmischung
würde das Problem noch vervielfachen.
Um einen funktionierenden Gesamtgrundriss zu erhalten, müssten viele Bereiche
neu geordnet und dann entsprechend umgebaut werden. Der Reha-Betrieb wäre in
dieser Zeit u.U. nur eingeschränkt möglich.
Dieses Problem stellt sich generell für alle Ergänzungen innerhalb des Bestands.
Wirtschaftliches Ziel ist es, den Reha-Betrieb auch während der Baumaßnahmen,
ohne große Beeinträchtigungen fortzuführen.
Des Weiteren sind bei jeder Nachverdichtung der Lücken zwischen den Gebäuden
die notwendigen Abstandsflächen der Gebäude untereinander, aber auch die
notwendigen Zufahrten und Aufstellflächen für die Feuerwehr zu beachten und
freizuhalten.
4.4
Alternative 4: Neubau auf dem Flurstück 10/4
10/3
Haus der
Begegnung
10/4
Haus E
Abbildung 7 Reha-Zentrum – Erweiterung auf einer Teilfläche des LSG
Für das Reha-Zentrum am Meer wird die Erweiterung auf das Flurstück 10/4 im
Landschaftsschutzgebiet, neben der Alternative 4.1, als beste, sinnvoll realisierbare
Alternative angesehen.
Die onkologische Abteilung könnte als abgeschlossene Einheit mit allen funktionalen
und räumlichen Anforderungen geplant werden. Die Nähe zu den zentralen
Einrichtungen des Reha-Betriebs im Haus E ist gegeben.
8
Abbildung 8 Konzept für Bebauung der Teilfläche
Konzeptionell ist eine Lösung mit einem gegliederten Neubau angedacht. Die beiden
äußeren Gebäude sind 4-geschossig, der mittlere Bereich ist 3-geschossig. Der
Anbau nach Süden ist 1-geschossig. Das Haus der Begegnung, das ebenfalls vom
Reha-Zentrum genutzt wird, sollte dabei in die Planung integriert werden – unter
Rücksichtnahme der Belange des Denkmalschutzes.
Abbildung 9 Konzeptskizze
9
Logistisch kann der Neubau unabhängig vom laufenden Betrieb errichtet werden.
Nach Fertigstellung können eventuell Bereiche temporär aus dem Altbau in den
Neubau ziehen, um dort längst fällige Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.
5.
Mögliche Betroffenheiten der Schutzzwecke des LSG durch Alternative 4
Der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes „Zwischenahner Meer mit
Umgebung“ ist in der Schutzgebietsverordnung § 3 Charakter und Schutzzweck
dargelegt:
…
Zweck der Unterschutzstellung ist es, das Landschaftsbild und die
typischen Lebensräume des Zwischenahner Meeres mit seiner
Umgebung zu erhalten und zu entwickeln. Dabei kommt dem
Schutz der aquatischen und terrestrischen Lebensräume mit ihrer
Flora und Fauna sowie der charakteristischen Bodenarte, dem
Kleinklimaschutz, dem Erhalt der Altbaumbestände und
Waldflächen sowie der Erhaltung der Uferbereiche mit ihren
extensiven
artenreichen
Grünlandflächen,
Seggenriedern,
Sümpfen und Verlandungsbereichen und der Verbesserung der
Gewässergüte eine besondere Bedeutung zu.
Darüber hinaus soll durch die Unterschutzstellung eine im
Landkreis einzigartige erlebnisreiche, vielfältige und durch
besondere
Eigenart
geprägte
Seelandschaft
für
die
Funktionsfähigkeit der Erholung erhalten bleiben.
Schließlich soll das Landschaftsschutzgebiet als Pufferzone zu
den vorhandenen Naturschutzgebieten dienen.
10
Nachfolgend sind tabellarisch die Schutzzwecke des LSG und die Betroffenheiten
durch das Vorhaben in der zusammenfassenden Übersicht gegenübergestellt:
Schutzzweck
Betroffenheiten durch das Vorhaben
Erhaltung des
Landschaftsbilds
-
Durch Überplanung von Gehölzen/Altbäumen sind
die Ziele für das Landschaftsbild örtlich begrenzt
betroffen.
Erhaltung und Entwicklung
typischer Lebensräume
-
Als für das LSG zweckgebende Lebensräume im
Bereich
des
Vorhabens
sind
einzelne
Gebüsche/Altbäume betroffen.
Schutz des Kleinklimas
-
Wertgebend für das Klima gemäß der
Charakterbeschreibung
in
§
3
der
Schutzverordnung ist die Wasserfläche des
Zwischenahner Meeres sowie die vorhandene
Waldgebiete und Kleinstrukturen. Im Bereich des
Vorhabens sind die Gebüsche/Altbäume als für
das Kleinklima bedeutsame Kleinstrukturen
betroffen.
Erhalt der
Altbaumbestände und
Waldflächen
Erhaltung der Uferbereiche -
Im Bereich des Vorhabens sind einzelne Altbäume
betroffen.
Waldflächen sind nicht betroffen.
Der Uferbereich ist von dem Vorhaben bzw. von
einer Herausnahme aus dem LSG nicht betroffen.
Die zweckbestimmenden Lebensräume kommen
im Bereich des Vorhabens nicht vor.
(mit extensiven artenreichen
Grünlandflächen, Seggenriedern,
Sümpfen, Verlandungsbereichen)
Abbildung 10 Uferkante im Bereich des Vorhabens
11
Schutzzweck
Verbesserung der
Gewässergüte
Betroffenheiten durch das Vorhaben
- Das Teilgebiet trägt aktuell nicht zur Verbesserung
der Gewässergüte bei. Eine Verschlechterung
dieser ist ebenfalls nicht zu erwarten. Der
Schutzzweck bleibt von dem Vorhaben unberührt.
Erhaltung einer im LK
- Die Seelandschaft bleibt durch das Vorhaben in
Ammerland einzigartigen,
seiner Funktionsfähigkeit erhalten. Auf den
erlebnisreichen, vielfältigen
Bereich des Vorhabens steht die bisher parkartig
Seelandschaft für
zugängliche
Fläche
zukünftig
der
Funktionsfähigkeit der
Erholungsnutzung nicht mehr zur Verfügung.
Erholung
Pufferzone zu den
- Naturschutzgebiete befinden sich ausschließlich
vorhandenen
nördlich des
Zwischenahner
Meers.
Der
Naturschutzgebieten
Schutzzeck der Pufferfunktion des LSG zu
Naturschutzgebieten ist durch das Vorhaben nicht
betroffen.
Der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist in erster Linie durch die
Beseitigung der Gehölze sowie durch die Einschränkung der öffentlichen
Zugänglichkeit betroffen. Die Betroffenheiten bleiben auf den unmittelbaren Bereich
des Vorhabens.
Lediglich im Hinblick auf das Landschaftsbild ist auch für die unmittelbar
angrenzenden Flächen des LSG von Betroffenheiten auszugehen.
6.
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Die von dem Vorhaben ausgehenden Auswirkungen auf Natur und Landschaft sind
im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, z.B. im Rahmen der
Bauleitplanung zu berücksichtigen.
6.1
Eingriff
Unter Beachtung des Vermeidungsansatzes der Eingriffsregelung zum Erhalt eines
möglichst breiten Uferrandstreifens (s.u.). bezieht sich das Vorhaben voraussichtlich
auf eine Fläche von ca. 5.750 m².
Betroffen sind überwiegend Scherrasen (GR)1, Beete (ER), Gebüsche (BZ) und
Einzelbäume. Ca. 1.250 m² sind bereits durch Wege befestigt/versiegelt.
Bei einer zukünftigen baulichen Entwicklung mit einem angenommenen zulässigen
zukünftigen Versiegelungsgrad von 80 % (= 4.600 m²) ist abzüglich der bestehenden
Versiegelung von einer Neuversiegelung von etwa 3.350 m² auszugehen.
Die Neuversiegelung ist mit erheblichen Beeinträchtigungen für Natur und
Landschaft, insbesondere für die Schutzgüter Boden sowie für Tiere und Pflanzen,
verbunden.
1
s. Anhang: Biotopkarte
12
Zur genaueren Beurteilung der Eingriffsregelung und des artenschutzrechtlichen
Sachverhaltes sind bereits Fledermaus- und Brutvogelkartierungen für den Bereich
der Kurklinik eingeleitet.
Durch Bebauung der derzeit parkartig gestalteten Freifläche wird das Landschaftsbild
komplett überformt. Die damit verbundenen erheblichen Auswirkungen für das
Landschaftsbild bzw. auf das Schutzgut Landschaft bleiben unter Beachtung
geeigneter Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (s.u.) auf den unmittelbaren
Vorhabenbereich beschränkt.
6.2
Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen
Es gilt das Vermeidungs- und Minimierungsgebot der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung. Dadurch werden gleichfalls die Auswirkungen auf das
Landschaftsschutzgebiet gering gehalten.
Folgende Vermeidungs- und Minimierungsstrategien werden in der weiteren Planung
konkretisiert:
-
Einhaltung eines möglichst breiten Uferrandstreifens zur Sicherung und
Entwicklung des auch für das LSG wertgebenden Verlandungsbereiches
(Uferröhricht),
-
Erhalt der wertgebenden Gehölzbestände, insbesondere der Altbäume nach den
bautechnischen und baufunktionalen Möglichkeiten,
Auffällig ist in dieser Hinsicht vor allem eine alte Stieleiche (Stammdurchmesser
ca. 1,40 m) an der östlichen Grundstücksgrenze. Da ein Vorhandensein von
Baumhöhlen nach jetzigem Kenntnisstand nicht auszuschließen ist, besteht auch,
je nach den Ergebnissen der eingeleiteten faunistischen Untersuchungen (s.o.),
die Möglichkeit einer artenschutzrechtlichen Relevanz dieses Baumes.
(s. Abbildung 11: Auszug aus Biotopkarte und Abbildung 12: Foto)
Abbildungen 11
-
Abbildung 12
Reduzierung
der
Umgebungswirkung
der
Sicherung/Herstellung einer geeignete Eingrünung
13
Neubauvorhaben
durch
-
Reduzierung der Umgebungswirkung durch Abstaffelung der Gebäudeteile für
einen harmonischen Übergang vom Reha-Zentrum zum Kurpark
Auf
der
Umsetzungsebene sind
allgemein
die artenschutzrechtlichen
Vermeidungsmaßnahmen, z.B. Berücksichtigung von Vogelbrutzeittermine und
möglichen Fledermausquartiersqualitäten) zu beachten
6.3
Ausgleich für erhebliche Beeinträchtigungen
Für die versiegelungsbedingten erheblichen Beeinträchtigungen beläuft sich der
Ausgleich bei einem hier überschlägig veranschlagten Ausgleichsverhältnis von 1:1
auf einen Flächenbedarf von ca. 3.350 m².
Die
Ausgleichsmaßnahmen
sollen
möglichst
den
Schutzzweck
des
Landschaftsschutzgebietes unterstützen und entsprechend innerhalb des LSG
umgesetzt werden. Denkbar wären z.B. Maßnahmen im Landschaftspark Rostrup
oder am Uferstreifen vor dem Grundstück des alten Kurhauses.
Soweit wertgebende Gehölze bzw. Bäume beseitigt werden, sind hierfür
Ausgleichspflanzungen vorzusehen. Maßgeblich für den Ausgleichsbedarf ist das
Alter der Gehölze. Dies lässt sich anhand des Stammdurchmessers ablesen.
Als Anhaltspunkt und mögliches Beispiel zur Ermittlung des Ausgleichsbedarf für
unvermeidbar zu beseitigende Gehölze werden hier, vorbehaltlich der weiteren
Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde beim Landkreis Ammerland,
folgende Ausgleichansätze berechnet2:
Stammdurchmesser [cm]
Ausgleichsfaktor
(StU. 16/18)
> 10
> 25
> 55
> 85
≥ 100
1:1,8
1:2,5
1:3,5
1:7
1:10 (bis 1:15)
Davon Bäume in
Bereich des
Vorhabens
9
28
5
3
Erforderlicher
Ausgleich
16,2
70,0
17,5
37,5
(gemittelt)
Demnach beliefe sich der Ausgleichsbedarf im ungünstigsten Fall, soweit das
Vorhaben keinen einzigen Baumerhalt zuließe, auf 141 neu zu pflanzende
Einzelbäume der genannten Pflanzqualität (StU 16/18).
Nach der Überlagerung des bisherigen Planstands mit der Biotopkarte ist der Erhalt
einzelner abseits der Hochbauplanung stehender Bäume offensichtlich bzw.
vorbehaltlich der weiteren Planungsdetails möglich. (s. Anhang 2, Tabelle
Baumbestand).
Demnach würde sich der Ausgleichsbedarf auf Neupflanzung von etwa 76 Bäumen
reduzieren.
Genaueres obliegt der nachfolgenden Detailplanung.
2
vgl. Landkreis Oldenburg
14