BR-Reisen 2016 Radeln und Meer! BR Aktiv Kreuzfahrt 2016 Kroatien, Italien, Albanien & Griechenland Mit der BERLIN von der Adria ins Ionische Meer vom 08. bis 18. Oktober 2016 Bayern plus – Radio für die schönsten Jahre BR Aktiv Kreuzfahrt – Radeln und Meer! Die BR Kreuzfahrt hat eine 20 Jahre lange Tradition. Kaum ein europäisches Küstenland, in dem wir noch nicht unterwegs waren: Wir haben Irland besucht, Marokko, Tunesien, Frankreich, Italien, Türkei, Griechenland, Albanien, Montenegro und Kroatien. Überall wurden wir freundlich empfangen, wurde unsere Radschlange von der Polizei beschützt und Sanitätern begleitet. Etwa 65 Prozent der Bordgäste waren mit uns mehrfach unterwegs, ein Vertrauen, das sich auf unsere jahrelange Erfahrung mit dieser Reisekombination stützt. Eine große Familie ist unterwegs, in die „Neue“ rasch integriert werden. Das „Du“ entwickelt sich schnell zur allgemeinen Anredeform. Das Prinzip Sie können Ihr eigenes Fahrrad oder Pedelec mitnehmen. Busse mit Radanhänger bringen es zum Starthafen nach Venedig und wieder zurück. Die Räder werden per Hand von der Schiffsmannschaft an Deck gebracht und täglich für die Ausflüge herunter und wieder aufgeladen. Mit durchschnittlich 15 Stundenkilometer radeln wir dann gemeinsam zu unseren Zielen. Die Etappen überschreiten dabei selten 60 Kilometer und werden in der Regel von der Polizei, Sanitätern und einem deutschsprachigen Teamarzt begleitet. Ein Reparaturservice behebt im Rahmen des Möglichen Pannen. Ein bewährtes BR-Helferteam sichert auf Weisung der Polizei bevorrechtigte Straßen ab. Etwa alle 20 Kilometer gibt es eine Radpause. Bitte nehmen Sie unbedingt Ihren Radlhelm mit. Aus Sicherheitsgründen herrscht während der Radtouren Helmpflicht! Der Tag Sofern der Terminplan es zulässt bieten wir Ihnen eine Morgengymnastik an. Nach dem Frühstück trägt die Bordmannschaft die Räder auf die Mole. Sobald die örtliche Polizei und Sanitäter eingetroffen sind, starten wir in einem gemeinsamen Peloton. Ein Spitzenfahrer, der nicht überholt werden darf, sowie ein Schlussfahrer, der aufpasst, dass kein Gast zurückbleibt, sichern die Schlange ab. Hinter dem Schlussfahrer fährt ein Fahrzeug, das in begrenztem Umfang liegengebliebene Radler aufnimmt. Nach Rückkehr der Radler bleibt häufig noch Zeit für einen Stadtbummel. Am frühen Abend verlässt dann die MS Berlin den Hafen und steuert das nächste Tagesziel an, auf das wir Sie gegen 21.30 Uhr ausführlich in einem Salon vorbereiten wollen. Hier werden wir Sie auch auf Geschichte und Bedeutung der Ausflugsziele aufmerksam machen. Nicht radeln und trotzdem aktiv Gäste, die ihre radelnden Partner oder Freunde begleiten wollen, aber nicht unbedingt gerne in die Pedale treten, sind herzlich willkommen. Für sie organisiert FTI Cruises gerne gegen eine entsprechende Gebühr Busausflüge zu den Radzielen oder anderen bedeutsamen Sehenswürdigkeiten der besuchten Regionen. Seetag Am einzigen Seetag sollen Sie sich in erster Linie entspannen. Sie können aber auch am Bordchor teilnehmen oder durch unsere bayerischen Apotheker einen Gesundheitscheck mit Fingerblutmessungen absolvieren. Pedelec-Fahrer E-Biker sind auf der MS Berlin herzlich willkommen. Etwa ein Drittel aller Radgäste fahren inzwischen mit Stromunterstützung. Die Akkus können in den Kabinen über Nacht geladen werden. Das BR Team Unser ehrenamtliches Team ist seit vielen Jahren auf der BR aktiv Kreuzfahrt im Einsatz: darunter Polizeibeamte, die sich für die Reise Urlaub nehmen, ein Arzt, ein Sanitäter, Apotheker und ein Fitnesstrainer, sowie ein Reporter für unser BR digital Programm Bayern plus. Bitte denken Sie daran ... dass unsere BR aktiv Kreuzfahrt über eine sehr komplizierte Logistik verfügt. In einer Vorbereitungsphase werden die von uns ausgewählten Strecken eingereicht, geprüft und genehmigt. Meist erhalten wir erst in den letzten Wochen vor unserer Ankunft eine entsprechende Genehmigung. Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, wenn auf Grund der Genehmigungsbehörden Strecken verändert werden müssen. Auch unser Kreuzfahrtschiff könnte hinsichtlich des Wettergeschehens Routenänderungen vornehmen müssen. Unsere Ziele Sonntag 09. Oktober: Korcula (Kroatien) Vom Hafen aus führt unsere Tour in das bergige Hinterland bis auf 350 Meter nach Pupnat. Danach geht es nur noch bergab zur Küste und zurück nach Korcula. Die Strecke ist deshalb kürzer, weil Sie noch Gelegenheit zu einem Altstadt-Spaziergang haben sollen. Der Name weißt daraufhin, dass Korcula vermutlich nach dem Trojanischen Krieg von Siedlern aus Korfu gegründet wurde. Noch heute ist die Stadt von einer Wehrmauer mit vier Türmen umgeben. Gothik- und Renaissance-Häuser erinnern in der Altstadt an das Mittelalter. Im Jahre 1254 wurde hier angeblich Marco Polo geboren. Sein Geburtshaus kann man noch heute besichtigen. Montag 10. Oktober: Brindisi (Italien) Brindisi wurde von Griechen gegründet. Sie nannten sie Brentesion „Hirschgeweihs“, weil der Hafen den vielen Zacken eines Hirschgeweih glich. Von Beginn an war der Hafen ein Handelsplatz und Sitz reicher Kaufleute und Fürsten. Römer, Byzantiner, Sarrazenen, Franzosen und Ungarn balgten sich um die Stadt. Das rote Schloss und das Stauferschloss sind berühmte Relikte einer ruhmreichen Zeit. Mit frischer Kraft brechen wir am Morgen nach Carovigno auf. Die Fahrt führt uns entlang der Küste zu schönen Badestränden, alten Befestigungstürmen und zum Naturschutzgebiet Torre Guaceto. Unser Tagesziel liegt auf einem 130 Meter hohen Hügel. Carovigno verfügt über eine intakte Altstadt und ein imposantes Schloss Castello Dentice di Frasso. Dienstag 11. Oktober: Vlora (Albanien) Am frühen Morgen verlassen wir die Hafenstadt und radeln Richtung Norden nach Apollonia. Die Stadt, die in der Antike von einer vier Kilometer langen Mauer umgeben war, ist heute nur bis zu fünf Prozent seiner Bausubstanz ausgegraben. Theater und Tempel erinnern an die goldenen Zeiten. Leider wurde die reichhaltige archäologische Sammlung nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Systems geplündert. Raubgrabungen folgten. Seit 1998 wird wieder ausgegraben. Nach der Rückkehr nach Vlora wird noch Zeit sein, durch die drittgrößte Stadt Albaniens zu bummeln. Montag 17. Oktober: Sibenik (Kroatien) Wir legen in Sibenik an. Die kroatische Hafenstadt, 1066 erstmals erwähnt, war von 1412 bis 1797 unter venezianischer Herrschaft, bis 1918, abgesehen von einer französischen Besatzungszeit, ein Teil Österreich-Ungarns. In seinen Mauern steht die Kathedrale Sv. Jakova, ein Unesco-Weltkulturerbe. Wir radeln zu den berühmten Krka-Wasserfällen. Ein Wunder der Natur, bei dem der Fluss mit sieben Wasserfällen über 45 Höhenmeter überwindet. Mittwoch 12. Oktober: Preveza (Griechenland) Preveza gehört mit 30.000 Einwohnern zu den größeren griechischen Städten. Hier in der Meerenge fand 31 v. Chr. die Schlacht von Aktium statt, bei welcher der spätere Kaiser Augustus seinen Gegenspieler Markus Antonius und Kleopatra besiegte. Unser Radausflug führt uns über eine kleine Halbinsel nach Nicopolis, das Augustus nach der Schlacht gründete. Wir besichtigen Ruinen eines Apollonheiligtums, sowie römische und byzantinische Villen. Dann radeln wir weiter Richtung Westen, um an einem langen Sandstrand eine Pause einzulegen, bevor wir zurück nach Preveza radeln. Samstag 15. Oktober: Seetag An diesem Tag entspannen wir uns an Bord mit dem Theraband, mit Gymnastik und Yoga, bei Schafkopf und Chorsingen. Sonntag 16. Oktober: Manfredonia (Italien) Manfredonia liegt am Rande des Gargano Nationalparks. Im Jahr 1256 legte offiziell der Stauferkaiser Manfred, Sohn des Friedrich des II., den Grundstein zu Stadt, die allerdings schon lange vorher von Illyrern errichtet worden war. Heute radeln wir vom Hafen aus vorbei an einer Nekropole und einer alten romanischen Kirche nach Mattinata. Der malerische Ort ist für die Vielfalt seiner wilden Orchideen, seine Oliven-, Zitronen-, Orangenplantagen und nicht zuletzt für seinen Badestrand bekannt. Italien, 10. Oktober 600 Brindisi 500 400 300 200 100 0 Donnerstag 13.Oktober: Itea (Griechenland) Die Königsetappe beginnt auf Meereshöhe und endet nach 17 Kilometern in 598 Meter Höhe – im Orakelheiligtum Delphi, dem Sitz des Apoll, der hier einer Priesterin Orakelsprüche einflüsterte. Ihr Gestammel interpretierten die Priester für die Fragesteller aus der gesamten antiken Welt. Gegen entsprechende Opfer versteht sich. Noch heute sind die Ruinen der Schatzhäuser zu sehen. Überhaupt: Der Aufstieg lohnt sich, denn Delphi liegt in fantastischer Landschaftskulisse Freitag 14. Oktober: Zakynthos (Griechenland) Zakynthos hatte viele Herren. Allein vier Jahrhunderte herrschten die Venezianer über die Insel, die nicht mehr als Wein, Öl und Rosinen zu bieten hat. Aber Geopolitisch war sie stets für alle Eroberer von großer Bedeutung. So kommt es, dass sich im Laufe der Geschichte Byzantiner, Normannen, Franzosen, Russen, Osmanen und Briten der Insel bemächtigten. Erst 1864 übergaben die Engländer die Insel dem griechischen Königreich. Wir radeln zunächst der hügeligen Küste entlang zum Alikais Park und seinem Sandstrand, an dem die bedrohten Caretta-Schildkröten unter dem Schutz von Tierliebhabern ihre Eier ablegen können. Danach geht es vorbei an Weinfeldern und Olivenhainen durchs Hügelland. Meter 10 20 30 Meter Albanien, 11. Oktober 600 Vlora 4 500 400 300 200 Apollo 100 0 10 20 Die geplanten Etappen 1 Sonntag 09. Oktober: Korcula (Kroatien) Strecke: Korcula – Pupnat – Kneza – Korcula (25 km / mittel) 2 Montag 10. Oktober: Brindisi (Italien) Strecke: Brindisi – Carovigno – Brindisi (74 km / mittel) 3 Dienstag 11. Oktober: Vlora (Albanien) Strecke: Vlora – Apollonia – gleiche Strecke zurück (75 km / leicht bis mittel) 4 Mittwoch 12. Oktober: Preveza (Griechenland) Strecke: Preveza – Nikopolis – Kanali – Preveza (37 km / leicht) 5 Donnerstag 13. Oktober: Itea (Griechenland) Strecke: Itea – Delphi – gleiche Strecke zurück (35 km / schwer) 6 Freitag 14. Oktober: Zakynthos (Griechenland) Strecke: Zakynthos – Machairado – Zakynthos (41 km / leicht) 7 Sonntag 16. Oktober: Manfredonia (Italien) Strecke: Manfredonia – Mattinata – gleiche Strecke zurück (47 km / leicht bis mittel) 8 Montag 17. Oktober: Sibenik (Kroatien) Strecke: Sibenik – Krka Wasserfälle – Sibenik (30 km / leicht) 30 4 40 Meter Kroatien, 09. Oktober 600 Korcula 1 500 Meter Kroatien, 17. Oktober 600 Sibenik Krka Wasserfälle 500 Korcula 400 400 300 300 200 200 100 100 0 10 20 30 40 50 60 Sibenik 0 70 km Venedig 10 20 30 Meter Italien, 16. Oktober 600 Manfredonia 40 50 60 7 70 km Mattinata 500 400 300 Brindisi 2 8 50 Mattinata 200 60 Manfredonia 100 0 70 km 10 20 30 40 50 60 70 km 1 Apollonia 3 7 2 3 Vlora onia 40 50 60 70 km 4 Meter Griechenland, 12. Oktober 600 Preveza Kanali 5 4 500 6 400 300 200 Preveza Kanali 100 0 Meter 600 10 20 30 40 Griechenland, 13. Oktober Itea 50 60 70 km 5 Meter Griechenland, 14. Oktober 600 Zakynthos Delphi 500 500 400 400 300 300 Zakynthos 200 200 Itea 100 0 6 100 10 20 30 40 50 60 70 km 0 10 20 30 40 50 60 70 km 8 Frühbucherpreise in € pro Person (gültig bis 31.05.2016) 3 Bett Frühbucher 2 Bett RadioclubMitglied (Gold)** Frühbucher RadioclubMitglied (Gold)** Kategorie Deck Kabinentyp Kabinenart 01 KA B-Deck Standard innen 2 Unterbetten od. franz. Bett, 1 Oberbett* 1.049,- 999,- 1.149,- 1.099,- 02 KB A-Deck Komfort innen 2 Unterbetten od. franz. Bett, 1 Oberbett* 1.099,- 1.049,- 1.239,- 1.189,- 03 KC Haupt-Deck Superior innen 2 Unterbetten od. franz. Bett – – 1.299,- 1.249,- 04 KD Promenade-Deck Premium innen 2 Unterbetten – – 1.449,- 1.399,- 05 KE B-Deck Standard außen 2 Unterbetten od. franz. Bett, 1 Oberbett* 1.199,- 1.149,- 1.499,- 1.449,- 06 KF A-Deck Select außen 2 Unterbetten od. franz. Bett, 1 Oberbett* 1.299,- 1.249,- 1.599,- 1.549,- 07 KG Haupt-Deck Komfort außen 2 Unterbetten od. franz. Bett, 1 Oberbett* 1.399,- 1.349,- 1.749,- 1.699,- 08 KH Promenade-Deck Superior außen 2 Unterbetten od. franz. Bett, 1 Oberbett* 1.549,- 1.499,- 1.949,- 1.899,- 09 KI Brücken-Deck Premium außen 2 Unterbetten od. franz. Bett – – 2.099,- 2.049,- 10 KJ Promenade-Deck Junior Suite 2 Unterbetten od. franz. Bett – – 2.299,- 2.249,- 11 KK Brücken-Deck Grand Suite franz. Bett – – 2.549,- 2.499,- Zuschlag für Einzelkabine (in Kat.KA bis KH) Zuschlag für Einzelkabine (in Kat. KJ + KK) Zuschlag für Buchungen ab 01.06.2016 50% 80% € 150,- p.P. Zuschlag für Mitnahme des Fahrrades (inkl. An-/Abreisetransfer, Ver- und Entladen in den Häfen, Organisation vor Ort etc. ) *) Oberbetten nur begrenzt verfügbar, frühzeitige Buchung zu empfehlen! **) Sonderpreise gelten auch für Mitglieder der Freundesvereine der BR Klangkörper! Änderungen vorbehalten. € 50,- Anreise ● Per Bus: Bequeme An- und Abreise per Fernreisebus € 170,- p.P. Busabfahrtsorte: Bamberg, Ulm, Erlangen, Stuttgart, Weiden, Nürnberg, Würzburg, Augsburg, Regensburg, Reischenhart, Ingolstadt, Garmisch-Partenkirchen, München. ● Per Flug: Es besteht die Möglichkeit, per Direktflug ab München, Stuttgart od. Frankfurt nach Venedig zu fliegen. Ein Fahrrad pro Person wird dabei als Sportgepäck befördert, aber insgesamt ist die Beförderung von Fahrrädern begrenzt. Die Preise für Oktober 2016 stehen noch nicht fest und können frühestens bei Buchung genannt werden. Wir gehen davon aus, dass der Preis inkl. Transfer zum/vom Schiff ab ca. € 390,- p.P. betragen wird. Änderungen vorbehalten! Geplante Route der BR Aktiv Kreuzfahrt 2016 Tag Datum Hafen An Ab Sa 08.10. Venedig/Italien So 09.10. Korcula/Kroatien 13.00 19.00 Mo 10.10. Brindisi/Italien 09.00 19.00 Di 11.10. Vlora/Albanien 07.00 18.00 Bequem per Telefon mit fachmännischer und ausführlicher Beratung durch Mitarbeiter 14.00 Buchung & Beratung Mi 12.10. Preveza/Griechenland 08.00 18.00 Do 13.10. Itea/Griechenland 08.00 20.00 Fr 14.10. Zakynthos/Griechenland 08.00 18.00 Sa 15.10. Erholung & Aktivitäten auf See – – per Tel. 0 89 / 25 25 53 02 So 16.10. Manfredonia/Italien 07.00 18.00 per Fax 0 89 / 25 25 53 01 Mo 17.10. Sibenik/Kroatien 07.30 15.30 per E-mail: [email protected] Di 18.10. Venedig/Italien 09.00 Fahrplanänderungen vorbehalten! unseres Call Centers bei FTI Cruises GmbH, erreichbar Mo − Fr 09.00 − 18.00 (ausg. Feiertage) Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, bitten wir Sie, unter obiger Telefon- Busausflüge/Landprogramm nummer einen Termin zu vereinbaren, sodass In allen Häfen werden außerdem für alle „Nicht-Radler“ Busausflüge zu den Sie keine Wartezeit in Kauf nehmen müssen Sehenswürdigkeiten der Umgebung gegen Bezahlung angeboten. und wir entsprechend Zeit für Sie haben. Reiseanmeldung zur BR Aktiv Kreuzfahrt 2016 vom 08. bis 18. Oktober 2016 Die Deckpläne der BERLIN MS Berlin Technische Daten: Sonnen-Deck ● BRT: 9.570 ● Flagge: Malta ● Geschwindigkeit: 15 Knoten ● Länge: 139 m ● Breite: 17,5 m ● Tiefgang: 4,98 m ● Anzahl Kabinen: 206 ● Passagierbetten: 420 ● Bordsprache: Deutsch/Englisch ● Alle Kabinen mit Bad/Dusche, Telefon, TV/ DVD, Air Condition ● ● Brücken-Deck Bordwährung: Euro Zahlungsmittel an Bord: in bar oder mit Kreditkarten VISA, Mastercard und American Express. Traveller/Eurocheques oder EC-/Maestro-Karte nicht möglich Eingeschlossene Leistungen: Promenade-Deck Haupt-Deck ● Kreuzfahrt in der gebuchten Kategorie ● Ein- und Ausschiffungsgebühren ● Sicherheitsgebühren ● Begrüßungs- und Abschiedscocktail ● Kapitäns-Dinner ● Showprogramm ● Volle Bordverpflegung ● Teilnahme an allen Bordveranstaltungen ● Radausflüge laut Programm ● Freie Benutzung aller Bordeinrichtungen (Ausnahme: Friseur, Massage etc.) ● Gepäckbeförderung vom Anlegeplatz in die Kabine und zurück A-Deck B-Deck ● Vorträge zu den Landausflügen ● Sicherungsschein Nicht eingeschlossen: ● An-, Abreise per Fernreisebus ● Landausflüge per Bus ● Trinkgelder: 6,- € pro Person und Tag ● Getränke ● Versicherungen ● Persönliche Ausgaben ● Eintrittspreise Pass- und Visabestimmungen: Fur diese Reise ist ein Reisepass nötig. Wir empfehlen die Mitnahme eines Reisepasses, der noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig ist. D-Deck Vertragspartner und Buchungsabwicklung: FTI CRUISES GmbH Landsbergstr. 88, 80339 Munchen Tel. 0 89/25 25 53 02 Die Buchung von Reiseleistungen aus dem Katalog DIE BERLIN der FTI Cruises GmbH (im folgenden FTI) erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Reise- und Zahlungsbedingungen. (6) Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Reisebestätigung von FTI nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann. durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften. 1. Abschluss des Reisevertrages Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich - auch per E-Mail oder Fax - bei FTI. Mit der schriftlichen Reisebestätigung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch FTI an Sie (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und FTI zu Stande. 5. Beförderungsleistungen/ Anschlussflüge Die mit der Reisebestätigung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Flugtage stehen unter dem Leistungsänderungsvorbehalt gemäß Ziffer 4 (4). Sollten Sie selbst noch weitere Anschlussbeförderungen buchen, so berücksichtigen Sie diesen Umstand ebenso wie den Umstand, dass es bei der Beförderung selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls fragen Sie bitte bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst nach, ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind. Berücksichtigen Sie bei der Buchung von Anschlussbeförderungen auch ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung. Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt. 11. Gewährleistung, Abhilfe, Kündigung, Verjährungsverkürzung Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie gemäß § 651 e BGB ist erst dann möglich, wenn Sie FTI eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung gesetzt haben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von FTI verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird. Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz direkt bei FTI in München geltend machen. Schriftform wird empfohlen. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für diejenigen Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c bis 651 f BGB, die der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 12 unterliegen, verkürzt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. 2. Beförderungsbeschränkungen fur schwangere Reisende und Kinder auf Kreuzfahrten: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung auf dem Schiff folgende Beförderungsbeschränkungen gelten: Schwangere Reisende, die sich zur Zeit der Einschiffung bis zur 21. Schwangerschaftswoche befinden, müssen eine ärztliche Reisefähigkeitsbestätigung vorweisen. Ab der 22. Schwangerschaftswoche wird die Beförderung abgelehnt. Kinder, die zur Zeit der Einschiffung noch nicht drei Monate alt sind, werden nicht befördert. Auf allen Routen mit drei oder mehr aufeinanderfolgenden Seetagen gilt für Kinder zum Zeitpunkt der Einschiffung ein Mindestalter von zwölf Monaten. Auf die üblichen Beförderungsbeschränkungen bei Flugreisen wird hingewiesen. 3. Bezahlung des Reisepreises / Versicherungsschutz / Rücktritt (1) Mit der Reisebestätigung erhalten Sie gleichzeitig den Nachweis über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB für alle von Ihnen auf die gebuchten Reiseleistungen zu leistenden Zahlungen, die zu nachfolgenden Zahlungsbedingungen zu erfolgen haben. Eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zzgl. evtl. Versicherungsprämien (siehe Ziffer 14) ist sofort nach Erhalt der Reisebestätigung nebst Sicherungsschein fällig zahlbar. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Vorgangsnummer ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten. Maßgeblich ist jeweils der Zahlungseingang bei FTI. Kurzfristbuchungen: Bei Reiseverträgen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig. Etwas anderes gilt, wenn sich FTI ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 7 vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde. (2) Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung bzw. Anzahlung oder Restzahlung behält sich FTI nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 9 (2) zu verlangen. 4. Leistungen / Leistungs-/ Preisänderung / Nebenabreden (1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung von FTI. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für FTI nicht verbindlich. (2) FTI behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann insbesondere aus Gründen der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie bspw. Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen oder wenn die von Ihnen gewünschte Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist. (3) FTI behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nachträglich zu erhöhen, um damit einer personenbezogenen Erhöhung der Beförderungskosten oder der personenbezogenen Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen- und Flughafengebühren) Rechnung zu tragen. Dies gilt nur, soweit der Abreisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt und die Erhöhung vor Vertragsschluss nicht erfolgt noch bekannt noch vorhersehbar war. Die Preiserhöhung bemisst sich im Falle einer personenbezogenen Erhöhung nach der Differenz des zum Zeitpunkt der Änderungsmitteilung und des bei Vertragsschluss gültigen Betrages. Sollte eine Preisänderung erfolgen, wird FTI den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Eine Preisänderung ist nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zulässig. (4) FTI behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher Reiseleistungen, die vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und von FTI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Eine solche Leistungsänderung wird FTI nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. FTI wird den Kunden über solche wesentlichen Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund informieren. (5) IIm Falle einer Preisänderung um mehr als 5% des Reisepreises (Ziffer 4 (3)) oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (Ziffer 4. (4)) ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit FTI in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für den Kunden anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung durch FTI dieser gegenüber geltend zu machen. Schriftform wird hierzu empfohlen. 6. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen von FTI vor. Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich ist, empfehlen wir, die Dauer und die Voraussetzungen der Visumserteilung bereits vor der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/Botschaft zu klären. FTI wird Sie über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten. Wir empfehlen darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut. 7. Mindestteilnehmerzahlen Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist FTI berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens bis 2 Wochen vor Antritt der Reise erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet. 12. Haftungsbeschränkung Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von FTI herbeigeführt worden ist beziehungsweise FTI allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die vertragliche und deliktische Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Etwaig darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf diesen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt. 8. Ersatzperson FTI berechnet € 30,- pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt und er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet. 13. Abtretungsverbot Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben. 9. Rücktritt (1) Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei FTI. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat FTI Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. (2) FTI macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung von § 651 i (3) BGB zu pauschalieren. Diese Entschädigungssätze geben wir wie folgt bekannt: 14. Reiseversicherungen In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Krankenund Unfallversicherung. Soweit FTI Reiseversicherungen anbietet, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden. Pauschalarrangement Kreuzfahrtpassage ab/bis Hafen ohne An-/Abreise bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20% ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 25% ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 35% ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 50% ab 09. – 07. Tag vor Reisebeginn 70% ab 06. – 03. Tag vor Reisebeginn 75% ab 2. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises. Pauschalarrangement Kreuzfahrtpassage ab/bis Hafen inkl. An-/Abreise mit Bus oder nicht flexibel umbuchbarem Linienflug bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 35% ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 45% ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 55% ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 70% ab 09. – 07. Tag vor Reisebeginn 80% ab 06. – 03. Tag vor Reisebeginn 85% ab 2. Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises. (3) Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall. (4) Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten. Grundsätzlich wird sich FTI bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an FTI erstattet werden, wird FTI diese auch an den Kunden erstatten. 10. Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei gebuchten Flugleistungen Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des Veranstalters hin, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug 15. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.fti.de unter dem Stichwort „Kundeninfo“. 16. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der Beschädigung von Wertsachen sowie bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See. Nähere Informationen über die geltenden Bestimmungen und Rechte des Reisenden aufgrund dieser Verordnung finden Sie unter www.fti-cruises.com unter dem Stichpunkt „Gut zu wissen“. 17. Gerichtsstand Der Gerichtsstand von FTI ist München. Für den Fall, dass der Vertragspartner von FTI keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner von FTI um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Ihr Vertragspartner: FTI Cruises GmbH, Landsberger Str. 88, 80339 München, AG Munchen, HRB 186982 Veröffentlichungsstand: 05.10.2015
© Copyright 2024 ExpyDoc