BR Aktiv Kreuzfahrt 2016

BR-Reisen 2016
Radeln und Meer!
BR Aktiv Kreuzfahrt 2016
Kroatien, Italien, Albanien & Griechenland
Mit der BERLIN von der Adria ins Ionische Meer
vom 08. bis 18. Oktober 2016
Bayern plus – Radio für die schönsten Jahre
BR Aktiv Kreuzfahrt – Radeln und Meer!
Die BR Kreuzfahrt hat eine 20 Jahre lange Tradition. Kaum ein
europäisches Küstenland, in dem wir noch nicht unterwegs
waren: Wir haben Irland besucht, Marokko, Tunesien, Frankreich,
Italien, Türkei, Griechenland, Albanien, Montenegro und Kroatien. Überall wurden wir freundlich empfangen, wurde unsere
Radschlange von der Polizei beschützt und Sanitätern begleitet.
Etwa 65 Prozent der Bordgäste waren mit uns mehrfach unterwegs, ein Vertrauen, das sich auf unsere jahrelange Erfahrung
mit dieser Reisekombination stützt. Eine große Familie ist unterwegs, in die „Neue“ rasch integriert werden. Das „Du“ entwickelt
sich schnell zur allgemeinen Anredeform.
Das Prinzip
Sie können Ihr eigenes Fahrrad oder Pedelec mitnehmen. Busse
mit Radanhänger bringen es zum Starthafen nach Venedig und
wieder zurück. Die Räder werden per Hand von der Schiffsmannschaft an Deck gebracht und täglich für die Ausflüge herunter
und wieder aufgeladen. Mit durchschnittlich 15 Stundenkilometer radeln wir dann gemeinsam zu unseren Zielen. Die Etappen
überschreiten dabei selten 60 Kilometer und werden in der Regel
von der Polizei, Sanitätern und einem deutschsprachigen Teamarzt begleitet. Ein Reparaturservice behebt im Rahmen des Möglichen Pannen. Ein bewährtes BR-Helferteam sichert auf
Weisung der Polizei bevorrechtigte Straßen ab. Etwa alle 20 Kilometer gibt es eine Radpause. Bitte nehmen Sie unbedingt Ihren
Radlhelm mit. Aus Sicherheitsgründen herrscht während der
Radtouren Helmpflicht!
Der Tag
Sofern der Terminplan es zulässt bieten wir Ihnen eine Morgengymnastik an. Nach dem Frühstück trägt die Bordmannschaft
die Räder auf die Mole. Sobald die örtliche Polizei und Sanitäter
eingetroffen sind, starten wir in einem gemeinsamen Peloton.
Ein Spitzenfahrer, der nicht überholt werden darf, sowie ein
Schlussfahrer, der aufpasst, dass kein Gast zurückbleibt, sichern
die Schlange ab. Hinter dem Schlussfahrer fährt ein Fahrzeug,
das in begrenztem Umfang liegengebliebene Radler aufnimmt.
Nach Rückkehr der Radler bleibt häufig noch Zeit für einen Stadtbummel. Am frühen Abend verlässt dann die MS Berlin den
Hafen und steuert das nächste Tagesziel an, auf das wir Sie
gegen 21.30 Uhr ausführlich in einem Salon vorbereiten wollen.
Hier werden wir Sie auch auf Geschichte und Bedeutung der
Ausflugsziele aufmerksam machen.
Nicht radeln und trotzdem aktiv
Gäste, die ihre radelnden Partner oder Freunde begleiten wollen,
aber nicht unbedingt gerne in die Pedale treten, sind herzlich
willkommen. Für sie organisiert FTI Cruises gerne gegen eine entsprechende Gebühr Busausflüge zu den Radzielen oder anderen
bedeutsamen Sehenswürdigkeiten der besuchten Regionen.
Seetag
Am einzigen Seetag sollen Sie sich in erster Linie entspannen. Sie
können aber auch am Bordchor teilnehmen oder durch unsere
bayerischen Apotheker einen Gesundheitscheck mit Fingerblutmessungen absolvieren.
Pedelec-Fahrer
E-Biker sind auf der MS Berlin herzlich willkommen. Etwa ein
Drittel aller Radgäste fahren inzwischen mit Stromunterstützung.
Die Akkus können in den Kabinen über Nacht geladen werden.
Das BR Team
Unser ehrenamtliches Team ist seit vielen Jahren auf der BR aktiv
Kreuzfahrt im Einsatz: darunter Polizeibeamte, die sich für die
Reise Urlaub nehmen, ein Arzt, ein Sanitäter, Apotheker und ein
Fitnesstrainer, sowie ein Reporter für unser BR digital Programm
Bayern plus.
Bitte denken Sie daran ...
dass unsere BR aktiv Kreuzfahrt über eine sehr komplizierte Logistik
verfügt. In einer Vorbereitungsphase werden die von uns ausgewählten
Strecken eingereicht, geprüft und genehmigt. Meist erhalten wir erst in
den letzten Wochen vor unserer Ankunft eine entsprechende Genehmigung. Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, wenn auf Grund der
Genehmigungsbehörden Strecken verändert werden müssen.
Auch unser Kreuzfahrtschiff könnte hinsichtlich des Wettergeschehens
Routenänderungen vornehmen müssen.
Unsere Ziele
Sonntag 09. Oktober: Korcula (Kroatien)
Vom Hafen aus führt unsere Tour in das bergige Hinterland bis
auf 350 Meter nach Pupnat. Danach geht es nur noch bergab zur
Küste und zurück nach Korcula. Die Strecke ist deshalb kürzer,
weil Sie noch Gelegenheit zu einem Altstadt-Spaziergang haben
sollen. Der Name weißt daraufhin, dass Korcula vermutlich nach
dem Trojanischen Krieg von Siedlern aus Korfu gegründet wurde.
Noch heute ist die Stadt von einer Wehrmauer mit vier Türmen
umgeben. Gothik- und Renaissance-Häuser erinnern in der Altstadt an das Mittelalter. Im Jahre 1254 wurde hier angeblich
Marco Polo geboren. Sein Geburtshaus kann man noch heute
besichtigen.
Montag 10. Oktober: Brindisi (Italien)
Brindisi wurde von Griechen gegründet. Sie nannten sie Brentesion „Hirschgeweihs“, weil der Hafen den vielen Zacken eines
Hirschgeweih glich. Von Beginn an war der Hafen ein Handelsplatz und Sitz reicher Kaufleute und Fürsten. Römer, Byzantiner,
Sarrazenen, Franzosen und Ungarn balgten sich um die Stadt.
Das rote Schloss und das Stauferschloss sind berühmte Relikte
einer ruhmreichen Zeit. Mit frischer Kraft brechen wir am Morgen nach Carovigno auf. Die Fahrt führt uns entlang der Küste zu
schönen Badestränden, alten Befestigungstürmen und zum Naturschutzgebiet Torre Guaceto. Unser Tagesziel liegt auf einem
130 Meter hohen Hügel. Carovigno verfügt über eine intakte
Altstadt und ein imposantes Schloss Castello Dentice di Frasso.
Dienstag 11. Oktober: Vlora (Albanien)
Am frühen Morgen verlassen wir die Hafenstadt und radeln
Richtung Norden nach Apollonia. Die Stadt, die in der Antike von
einer vier Kilometer langen Mauer umgeben war, ist heute nur
bis zu fünf Prozent seiner Bausubstanz ausgegraben. Theater
und Tempel erinnern an die goldenen Zeiten. Leider wurde die
reichhaltige archäologische Sammlung nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Systems geplündert. Raubgrabungen folgten. Seit 1998 wird wieder ausgegraben. Nach der
Rückkehr nach Vlora wird noch Zeit sein, durch die drittgrößte
Stadt Albaniens zu bummeln.
Montag 17. Oktober: Sibenik (Kroatien)
Wir legen in Sibenik an. Die kroatische Hafenstadt, 1066 erstmals erwähnt, war von 1412 bis 1797 unter venezianischer
Herrschaft, bis 1918, abgesehen von einer französischen Besatzungszeit, ein Teil Österreich-Ungarns. In seinen Mauern steht
die Kathedrale Sv. Jakova, ein Unesco-Weltkulturerbe. Wir radeln
zu den berühmten Krka-Wasserfällen. Ein Wunder der Natur, bei
dem der Fluss mit sieben Wasserfällen über 45 Höhenmeter
überwindet.
Mittwoch 12. Oktober: Preveza (Griechenland)
Preveza gehört mit 30.000 Einwohnern zu den größeren griechischen Städten. Hier in der Meerenge fand 31 v. Chr. die
Schlacht von Aktium statt, bei welcher der spätere Kaiser
Augustus seinen Gegenspieler Markus Antonius und Kleopatra
besiegte. Unser Radausflug führt uns über eine kleine Halbinsel
nach Nicopolis, das Augustus nach der Schlacht gründete. Wir
besichtigen Ruinen eines Apollonheiligtums, sowie römische und
byzantinische Villen. Dann radeln wir weiter Richtung Westen,
um an einem langen Sandstrand eine Pause einzulegen, bevor
wir zurück nach Preveza radeln.
Samstag 15. Oktober: Seetag
An diesem Tag entspannen wir uns an Bord mit dem Theraband,
mit Gymnastik und Yoga, bei Schafkopf und Chorsingen.
Sonntag 16. Oktober: Manfredonia (Italien)
Manfredonia liegt am Rande des Gargano Nationalparks. Im Jahr
1256 legte offiziell der Stauferkaiser Manfred, Sohn des Friedrich
des II., den Grundstein zu Stadt, die allerdings schon lange vorher
von Illyrern errichtet worden war.
Heute radeln wir vom Hafen aus vorbei an einer Nekropole und
einer alten romanischen Kirche nach Mattinata. Der malerische
Ort ist für die Vielfalt seiner wilden Orchideen, seine Oliven-,
Zitronen-, Orangenplantagen und nicht zuletzt für seinen Badestrand bekannt.
Italien, 10. Oktober
600
Brindisi
500
400
300
200
100
0
Donnerstag 13.Oktober: Itea (Griechenland)
Die Königsetappe beginnt auf Meereshöhe und endet nach
17 Kilometern in 598 Meter Höhe – im Orakelheiligtum Delphi,
dem Sitz des Apoll, der hier einer Priesterin Orakelsprüche einflüsterte. Ihr Gestammel interpretierten die Priester für die Fragesteller aus der gesamten antiken Welt. Gegen entsprechende
Opfer versteht sich. Noch heute sind die Ruinen der Schatzhäuser zu sehen. Überhaupt: Der Aufstieg lohnt sich, denn Delphi
liegt in fantastischer Landschaftskulisse
Freitag 14. Oktober: Zakynthos (Griechenland)
Zakynthos hatte viele Herren. Allein vier Jahrhunderte herrschten die Venezianer über die Insel, die nicht mehr als Wein, Öl und
Rosinen zu bieten hat. Aber Geopolitisch war sie stets für alle
Eroberer von großer Bedeutung. So kommt es, dass sich im Laufe
der Geschichte Byzantiner, Normannen, Franzosen, Russen,
Osmanen und Briten der Insel bemächtigten. Erst 1864 übergaben die Engländer die Insel dem griechischen Königreich. Wir
radeln zunächst der hügeligen Küste entlang zum Alikais Park
und seinem Sandstrand, an dem die bedrohten Caretta-Schildkröten unter dem Schutz von Tierliebhabern ihre Eier ablegen
können. Danach geht es vorbei an Weinfeldern und Olivenhainen
durchs Hügelland.
Meter
10
20
30
Meter
Albanien, 11. Oktober
600
Vlora
4
500
400
300
200
Apollo
100
0
10
20
Die geplanten Etappen
1 Sonntag 09. Oktober: Korcula (Kroatien)
Strecke: Korcula – Pupnat – Kneza – Korcula (25 km / mittel)
2 Montag 10. Oktober: Brindisi (Italien)
Strecke: Brindisi – Carovigno – Brindisi (74 km / mittel)
3 Dienstag 11. Oktober: Vlora (Albanien)
Strecke: Vlora – Apollonia – gleiche Strecke zurück
(75 km / leicht bis mittel)
4 Mittwoch 12. Oktober: Preveza (Griechenland)
Strecke: Preveza – Nikopolis – Kanali – Preveza (37 km / leicht)
5 Donnerstag 13. Oktober: Itea (Griechenland)
Strecke: Itea – Delphi – gleiche Strecke zurück (35 km / schwer)
6 Freitag 14. Oktober: Zakynthos (Griechenland)
Strecke: Zakynthos – Machairado – Zakynthos (41 km / leicht)
7 Sonntag 16. Oktober: Manfredonia (Italien)
Strecke: Manfredonia – Mattinata – gleiche Strecke zurück
(47 km / leicht bis mittel)
8 Montag 17. Oktober: Sibenik (Kroatien)
Strecke: Sibenik – Krka Wasserfälle – Sibenik (30 km / leicht)
30
4
40
Meter
Kroatien, 09. Oktober
600
Korcula
1
500
Meter
Kroatien, 17. Oktober
600
Sibenik
Krka Wasserfälle
500
Korcula
400
400
300
300
200
200
100
100
0
10
20
30
40
50
60
Sibenik
0
70 km
Venedig
10
20
30
Meter
Italien, 16. Oktober
600
Manfredonia
40
50
60
7
70 km
Mattinata
500
400
300
Brindisi
2
8
50
Mattinata
200
60
Manfredonia
100
0
70 km
10
20
30
40
50
60
70 km
1
Apollonia
3
7
2
3
Vlora
onia
40
50
60
70 km
4
Meter
Griechenland, 12. Oktober
600
Preveza
Kanali
5
4
500
6
400
300
200
Preveza
Kanali
100
0
Meter
600
10
20
30
40
Griechenland, 13. Oktober
Itea
50
60
70 km
5
Meter
Griechenland, 14. Oktober
600
Zakynthos
Delphi
500
500
400
400
300
300
Zakynthos
200
200
Itea
100
0
6
100
10
20
30
40
50
60
70 km
0
10
20
30
40
50
60
70 km
8
Frühbucherpreise in € pro Person (gültig bis 31.05.2016)
3 Bett
Frühbucher
2 Bett
RadioclubMitglied (Gold)**
Frühbucher
RadioclubMitglied (Gold)**
Kategorie Deck
Kabinentyp
Kabinenart
01 KA
B-Deck
Standard innen
2 Unterbetten od. franz. Bett, 1 Oberbett*
1.049,-
999,-
1.149,- 1.099,-
02 KB
A-Deck
Komfort innen
2 Unterbetten od. franz. Bett, 1 Oberbett*
1.099,- 1.049,-
1.239,- 1.189,-
03 KC
Haupt-Deck
Superior innen
2 Unterbetten od. franz. Bett
–
–
1.299,- 1.249,-
04 KD
Promenade-Deck
Premium innen
2 Unterbetten
–
–
1.449,- 1.399,-
05 KE
B-Deck
Standard außen
2 Unterbetten od. franz. Bett, 1 Oberbett*
1.199,- 1.149,-
1.499,- 1.449,-
06 KF
A-Deck
Select außen
2 Unterbetten od. franz. Bett, 1 Oberbett*
1.299,- 1.249,-
1.599,- 1.549,-
07 KG
Haupt-Deck
Komfort außen
2 Unterbetten od. franz. Bett, 1 Oberbett*
1.399,- 1.349,-
1.749,- 1.699,-
08 KH
Promenade-Deck
Superior außen
2 Unterbetten od. franz. Bett, 1 Oberbett*
1.549,- 1.499,-
1.949,- 1.899,-
09 KI
Brücken-Deck
Premium außen
2 Unterbetten od. franz. Bett
–
–
2.099,- 2.049,-
10 KJ
Promenade-Deck
Junior Suite
2 Unterbetten od. franz. Bett
–
–
2.299,- 2.249,-
11 KK
Brücken-Deck
Grand Suite
franz. Bett
–
–
2.549,- 2.499,-
Zuschlag für Einzelkabine (in Kat.KA bis KH)
Zuschlag für Einzelkabine (in Kat. KJ + KK)
Zuschlag für Buchungen ab 01.06.2016
50%
80%
€ 150,- p.P.
Zuschlag für Mitnahme des Fahrrades (inkl. An-/Abreisetransfer,
Ver- und Entladen in den Häfen, Organisation vor Ort etc. )
*) Oberbetten nur begrenzt verfügbar, frühzeitige
Buchung zu empfehlen!
**) Sonderpreise gelten auch für Mitglieder der
Freundesvereine der BR Klangkörper!
Änderungen vorbehalten.
€ 50,-
Anreise
● Per Bus: Bequeme An- und Abreise per Fernreisebus
€ 170,- p.P.
Busabfahrtsorte: Bamberg, Ulm, Erlangen, Stuttgart, Weiden, Nürnberg, Würzburg,
Augsburg, Regensburg, Reischenhart, Ingolstadt, Garmisch-Partenkirchen, München.
● Per Flug: Es besteht die Möglichkeit, per Direktflug ab München, Stuttgart od. Frankfurt
nach Venedig zu fliegen. Ein Fahrrad pro Person wird dabei als Sportgepäck befördert,
aber insgesamt ist die Beförderung von Fahrrädern begrenzt. Die Preise für Oktober
2016 stehen noch nicht fest und können frühestens bei Buchung genannt werden.
Wir gehen davon aus, dass der Preis inkl. Transfer zum/vom Schiff ab ca. € 390,- p.P.
betragen wird. Änderungen vorbehalten!
Geplante Route der BR Aktiv Kreuzfahrt 2016
Tag
Datum
Hafen
An
Ab
Sa
08.10.
Venedig/Italien
So
09.10.
Korcula/Kroatien
13.00
19.00
Mo
10.10.
Brindisi/Italien
09.00
19.00
Di
11.10.
Vlora/Albanien
07.00
18.00
Bequem per Telefon mit fachmännischer
und ausführlicher Beratung durch Mitarbeiter
14.00
Buchung & Beratung
Mi
12.10.
Preveza/Griechenland
08.00
18.00
Do
13.10.
Itea/Griechenland
08.00
20.00
Fr
14.10.
Zakynthos/Griechenland
08.00
18.00
Sa
15.10.
Erholung & Aktivitäten auf See
–
–
per Tel. 0 89 / 25 25 53 02
So
16.10.
Manfredonia/Italien
07.00
18.00
per Fax 0 89 / 25 25 53 01
Mo
17.10.
Sibenik/Kroatien
07.30
15.30
per E-mail: [email protected]
Di
18.10.
Venedig/Italien
09.00
Fahrplanänderungen vorbehalten!
unseres Call Centers bei FTI Cruises GmbH,
erreichbar Mo − Fr 09.00 − 18.00 (ausg. Feiertage)
Sollten Sie ein persönliches Gespräch
wünschen, bitten wir Sie, unter obiger Telefon-
Busausflüge/Landprogramm
nummer einen Termin zu vereinbaren, sodass
In allen Häfen werden außerdem für alle „Nicht-Radler“ Busausflüge zu den
Sie keine Wartezeit in Kauf nehmen müssen
Sehenswürdigkeiten der Umgebung gegen Bezahlung angeboten.
und wir entsprechend Zeit für Sie haben.
Reiseanmeldung zur BR Aktiv Kreuzfahrt 2016
vom 08. bis 18. Oktober 2016
Die Deckpläne der BERLIN
MS Berlin
Technische Daten:
Sonnen-Deck
●
BRT: 9.570
●
Flagge: Malta
●
Geschwindigkeit: 15 Knoten
●
Länge: 139 m
●
Breite: 17,5 m
●
Tiefgang: 4,98 m
●
Anzahl Kabinen: 206
●
Passagierbetten: 420
●
Bordsprache: Deutsch/Englisch
●
Alle Kabinen mit Bad/Dusche, Telefon,
TV/ DVD, Air Condition
●
●
Brücken-Deck
Bordwährung: Euro
Zahlungsmittel an Bord: in bar oder
mit Kreditkarten VISA, Mastercard und
American Express. Traveller/Eurocheques oder EC-/Maestro-Karte nicht
möglich
Eingeschlossene Leistungen:
Promenade-Deck
Haupt-Deck
●
Kreuzfahrt in der gebuchten Kategorie
●
Ein- und Ausschiffungsgebühren
●
Sicherheitsgebühren
●
Begrüßungs- und Abschiedscocktail
●
Kapitäns-Dinner
●
Showprogramm
●
Volle Bordverpflegung
●
Teilnahme an allen Bordveranstaltungen
●
Radausflüge laut Programm
●
Freie Benutzung aller Bordeinrichtungen (Ausnahme: Friseur, Massage etc.)
●
Gepäckbeförderung vom Anlegeplatz
in die Kabine und zurück
A-Deck
B-Deck
●
Vorträge zu den Landausflügen
●
Sicherungsschein
Nicht eingeschlossen:
●
An-, Abreise per Fernreisebus
●
Landausflüge per Bus
●
Trinkgelder: 6,- € pro Person und Tag
●
Getränke
●
Versicherungen
●
Persönliche Ausgaben
●
Eintrittspreise
Pass- und Visabestimmungen:
Fur diese Reise ist ein Reisepass nötig.
Wir empfehlen die Mitnahme eines
Reisepasses, der noch mindestens
6 Monate nach Reiseende gültig ist.
D-Deck
Vertragspartner und
Buchungsabwicklung:
FTI CRUISES GmbH
Landsbergstr. 88, 80339 Munchen
Tel. 0 89/25 25 53 02
Die Buchung von Reiseleistungen aus dem Katalog DIE BERLIN der
FTI Cruises GmbH (im folgenden FTI) erfolgt auf der Grundlage der
nachfolgenden Reise- und Zahlungsbedingungen.
(6) Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Reisebestätigung von FTI nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen
Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.
durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden
wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch
wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei
den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt
schriftlich - auch per E-Mail oder Fax - bei FTI. Mit der schriftlichen
Reisebestätigung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen
durch FTI an Sie (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder
E-Mail-Adresse) kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und FTI
zu Stande.
5. Beförderungsleistungen/ Anschlussflüge
Die mit der Reisebestätigung bekannt gegebenen Reisezeiten für
die gebuchten Flugtage stehen unter dem Leistungsänderungsvorbehalt gemäß Ziffer 4 (4). Sollten Sie selbst noch weitere Anschlussbeförderungen buchen, so berücksichtigen Sie diesen
Umstand ebenso wie den Umstand, dass es bei der Beförderung
selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen
kann. Gegebenenfalls fragen Sie bitte bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst nach, ob die genauen Zeiten bereits bekannt
sind. Berücksichtigen Sie bei der Buchung von Anschlussbeförderungen auch ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung. Empfohlen wird grundsätzlich eine
Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt.
11. Gewährleistung, Abhilfe, Kündigung, Verjährungsverkürzung
Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden
Sie sich bitte unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen
bekannt gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht
erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese
Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie gemäß
§ 651 e BGB ist erst dann möglich, wenn Sie FTI eine angemessene
Frist für die Abhilfeleistung gesetzt haben, es sei denn, die Abhilfe
ist unmöglich oder wird von FTI verweigert oder wenn die sofortige
Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes Interesse von
Ihnen gerechtfertigt wird. Unabhängig von der sofortigen Anzeige
des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem
Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz direkt bei FTI in München
geltend machen. Schriftform wird empfohlen. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für diejenigen Ansprüche aus
dem Reisevertrag nach §§ 651 c bis 651 f BGB, die der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 12 unterliegen, verkürzt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach
enden sollte.
2. Beförderungsbeschränkungen fur schwangere Reisende und
Kinder auf Kreuzfahrten:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus Sicherheitsgründen
und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung
auf dem Schiff folgende Beförderungsbeschränkungen gelten:
Schwangere Reisende, die sich zur Zeit der Einschiffung bis zur
21. Schwangerschaftswoche befinden, müssen eine ärztliche Reisefähigkeitsbestätigung vorweisen. Ab der 22. Schwangerschaftswoche wird die Beförderung abgelehnt. Kinder, die zur Zeit der
Einschiffung noch nicht drei Monate alt sind, werden nicht befördert. Auf allen Routen mit drei oder mehr aufeinanderfolgenden
Seetagen gilt für Kinder zum Zeitpunkt der Einschiffung ein Mindestalter von zwölf Monaten. Auf die üblichen Beförderungsbeschränkungen bei Flugreisen wird hingewiesen.
3. Bezahlung des Reisepreises / Versicherungsschutz / Rücktritt
(1) Mit der Reisebestätigung erhalten Sie gleichzeitig den Nachweis
über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB
für alle von Ihnen auf die gebuchten Reiseleistungen zu leistenden
Zahlungen, die zu nachfolgenden Zahlungsbedingungen zu erfolgen haben. Eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zzgl.
evtl. Versicherungsprämien (siehe Ziffer 14) ist sofort nach Erhalt
der Reisebestätigung nebst Sicherungsschein fällig zahlbar. Der
Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf
der Reisebestätigung ersichtlichen Vorgangsnummer ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten. Maßgeblich
ist jeweils der Zahlungseingang bei FTI.
Kurzfristbuchungen: Bei Reiseverträgen, die weniger als 30 Tage
vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis
sofort zur Zahlung fällig.
Etwas anderes gilt, wenn sich FTI ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 7
vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig,
wenn die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist
und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.
(2) Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung bzw.
Anzahlung oder Restzahlung behält sich FTI nach Mahnung mit
Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und
Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 9 (2)
zu verlangen.
4. Leistungen / Leistungs-/ Preisänderung / Nebenabreden
(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie
aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung von FTI. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch
Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für FTI nicht verbindlich.
(2) FTI behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung
der ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann insbesondere aus Gründen
der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie bspw. Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer
Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse
nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen oder wenn die
von Ihnen gewünschte Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher
Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar
ist.
(3) FTI behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nachträglich
zu erhöhen, um damit einer personenbezogenen Erhöhung der
Beförderungskosten oder der personenbezogenen Erhöhung der
Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen- und Flughafengebühren) Rechnung zu tragen. Dies gilt nur, soweit der Abreisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt und die
Erhöhung vor Vertragsschluss nicht erfolgt noch bekannt noch vorhersehbar war. Die Preiserhöhung bemisst sich im Falle einer personenbezogenen Erhöhung nach der Differenz des zum Zeitpunkt
der Änderungsmitteilung und des bei Vertragsschluss gültigen
Betrages. Sollte eine Preisänderung erfolgen, wird FTI den Kunden
unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Eine Preisänderung ist nur
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zulässig.
(4) FTI behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher Reiseleistungen, die vom vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und von FTI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Eine solche Leistungsänderung wird FTI
nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und
den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. FTI wird den
Kunden über solche wesentlichen Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund informieren.
(5) IIm Falle einer Preisänderung um mehr als 5% des Reisepreises
(Ziffer 4 (3)) oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung (Ziffer 4. (4)) ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren
vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit FTI in
der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne
Mehrkosten für den Kunden anzubieten. Der Kunde hat diese
Rechte unverzüglich nach Erklärung durch FTI dieser gegenüber
geltend zu machen. Schriftform wird hierzu empfohlen.
6. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren
Lasten, es sei denn, es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte
Informationen von FTI vor. Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich ist, empfehlen wir, die Dauer und die
Voraussetzungen der Visumserteilung bereits vor der Buchung mit
dem zuständigen Konsulat/Botschaft zu klären. FTI wird Sie über
alle bekannten Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten
Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten. Wir empfehlen darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt bzw. mit
einem Tropeninstitut.
7. Mindestteilnehmerzahlen
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist FTI berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens bis 2 Wochen vor Antritt
der Reise erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden
rückerstattet.
12. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von FTI
herbeigeführt worden ist beziehungsweise FTI allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die
vertragliche und deliktische Haftung für Schäden, die nicht auf der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen,
auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Etwaig darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf diesen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben
von der Haftungsbeschränkung unberührt.
8. Ersatzperson
FTI berechnet € 30,- pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und
eine Ersatzperson benennt und er selbst die Reiseleistung nicht in
Anspruch nimmt. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.)
anfallen, werden diese gesondert belastet.
13. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit
dem Reisevertrag ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung
erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an
ihn abgetreten haben.
9. Rücktritt
(1) Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag
zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der
Rücktrittserklärung bei FTI. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat FTI Anspruch auf
eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich
für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch
für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum.
(2) FTI macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden
Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung von § 651 i (3)
BGB zu pauschalieren. Diese Entschädigungssätze geben wir wie
folgt bekannt:
14. Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den
Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Krankenund Unfallversicherung. Soweit FTI Reiseversicherungen anbietet,
handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung.
Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem
Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande.
Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend
gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten.
Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung
fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten
werden.
Pauschalarrangement Kreuzfahrtpassage ab/bis Hafen ohne
An-/Abreise
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn
20%
ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn
25%
ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn
35%
ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn
50%
ab 09. – 07. Tag vor Reisebeginn
70%
ab 06. – 03. Tag vor Reisebeginn
75%
ab 2. Tag vor Reisebeginn
80%
des Reisepreises.
Pauschalarrangement Kreuzfahrtpassage ab/bis Hafen inkl.
An-/Abreise mit Bus oder nicht flexibel umbuchbarem Linienflug
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn
35%
ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn
45%
ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn
55%
ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn
70%
ab 09. – 07. Tag vor Reisebeginn
80%
ab 06. – 03. Tag vor Reisebeginn
85%
ab 2. Tag vor Reisebeginn
90%
des Reisepreises.
(3) Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen,
dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.
(4) Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten
Reisepreises erhalten. Grundsätzlich wird sich FTI bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten
Aufwendungen an FTI erstattet werden, wird FTI diese auch an den
Kunden erstatten.
10. Identität der ausführenden Fluggesellschaft
bei gebuchten Flugleistungen
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weisen wir hiermit auf die
Verpflichtung des Veranstalters hin, den Kunden über die Identität
der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen
auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir
verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die
Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug
15. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen
Luftverkehr
Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr
unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie
der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des
Montrealer Übereinkommens. Ausführliche Informationen hierzu
finden Sie im Internet unter www.fti.de unter dem Stichwort
„Kundeninfo“.
16. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von
Reisenden auf See
Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf
See unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von
Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem
Verlust oder der Beschädigung von Wertsachen sowie bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder Beschädigung
von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 23.04.2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von
Reisenden auf See. Nähere Informationen über die geltenden Bestimmungen und Rechte des Reisenden aufgrund dieser Verordnung finden Sie unter www.fti-cruises.com unter dem Stichpunkt
„Gut zu wissen“.
17. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von FTI ist München. Für den Fall, dass der Vertragspartner von FTI keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss
ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist
sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner von FTI um
Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand München vereinbart.
Ihr Vertragspartner:
FTI Cruises GmbH, Landsberger Str. 88, 80339 München,
AG Munchen, HRB 186982
Veröffentlichungsstand: 05.10.2015