„Zukunft Meer“ Call 2016 Die Ressourcen aus dem Meer sind begrenzt: in Schleswig-Holstein, in Europa und weltweit. Neue Visionen und Ansätze für die Nutzung der Meere sind gefragt. Die Landesregierung Schleswig-Holstein initiierte schon 2004 die Initiative „Zukunft Meer“ und legte damit die Grundlage für das, was wir heute als Maritimes Regierungshandeln bezeichnen. Ziel dieses Regierungshandelns war und ist, durch verbesserte Information und Kommunikation der verschiedenen maritimen Akteure kluge Entscheidungen für das Land zu treffen. Mit der Landesinitiative „Zukunft Meer“ wollen wir das Verständnis für die Meere und ihren Schutz aber auch ihre verantwortungsvolle Nutzung fördern, Meerespolitik ressortübergreifend im Sinne eines integrierten Vorgehens zusammenführen, die Bildung von Kooperationsnetzwerken und Clustern zwischen Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Politik unterstützen, Ideen und Innovationen fördern, die Meeresforschung vorantreiben, mehr Wertschöpfung und neue Arbeitsplätze schaffen und insgesamt die maritime Wirtschaft einschließlich des meeresbezogenen Tourismus stärken. 2013 erfolgte aus der Landesinitiative heraus ein Aufruf zur Förderung von Projekten – die damals für die Förderung ausgewählten Projekte sind ausgelaufen bzw. stehen kurz vor dem Abschluss. Zur Unterstützung weiterer innovativer Projekte rund um das Thema Meer soll nun 2016 eine neue Förderrunde gestartet werden. Rechtsgrundlage Die Förderung der Projekte erfolgt nach den Vorgaben der FIT-Richtlinie. Des Weiteren müssen die Projekte einen thematischen Bezug zum Meer und damit zu den Zielen der Landesinitiative „Zukunft Meer“ enthalten. Die Projekte können z.B. aus dem Bereich der Meeresforschung, Offshore, Tourismus, IKZM, Schiffsverkehr, Sensorik, Munitionsbeseitigung, Aquakultur, Medizintechnik, Meerestechnik, Schiffbau, Digitalisierung usw. kommen. Natürlich sind auch Projekte mit einem cross-innovation Ansatz denkbar und sehr gewünscht. Verfahren Mit einem Förderbeginn ist in der zweiten Hälfte des Jahres 2016 zu rechnen. Die Vorhaben können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 30. April 2016 zunächst Projektskizzen vorzulegen. Projektskizzen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können im Rahmen dieses Aufrufs nicht berücksichtigt werden. Die Projektskizzen sollen alle notwendigen Informationen enthalten, um dem Kreis begutachtender Personen eine abschließende fachliche Stellungnahme zu erlauben. Sie ist anhand des dafür vorgesehenen Musters zu erstellen. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen unter Angabe eines Termins aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag (Vorhabenbeschreibung und Formantrag) vorzulegen. Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme hat das MWAVT die WTSH beauftragt. Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. WTSH Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH Lorentzendamm 24 24103 Kiel Ansprechpartner: Philipp Freese Telefon: +49 431 66 66 6-8 54
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