„Zukunft Meer“ Call 2016

„Zukunft Meer“ Call 2016
Die Ressourcen aus dem Meer sind begrenzt: in Schleswig-Holstein, in Europa und
weltweit. Neue Visionen und Ansätze für die Nutzung der Meere sind gefragt.
Die Landesregierung Schleswig-Holstein initiierte schon 2004 die Initiative „Zukunft
Meer“ und legte damit die Grundlage für das, was wir heute als Maritimes
Regierungshandeln bezeichnen. Ziel dieses Regierungshandelns war und ist, durch
verbesserte Information und Kommunikation der verschiedenen maritimen Akteure
kluge Entscheidungen für das Land zu treffen.
Mit der Landesinitiative „Zukunft Meer“ wollen wir

das Verständnis für die Meere und ihren Schutz aber auch ihre
verantwortungsvolle Nutzung fördern,

Meerespolitik ressortübergreifend im Sinne eines integrierten Vorgehens
zusammenführen,

die Bildung von Kooperationsnetzwerken und Clustern zwischen Wirtschaft,
Wissenschaft, Verwaltung und Politik unterstützen,

Ideen und Innovationen fördern,

die Meeresforschung vorantreiben,

mehr Wertschöpfung und neue Arbeitsplätze schaffen und insgesamt

die maritime Wirtschaft einschließlich des meeresbezogenen Tourismus
stärken.
2013 erfolgte aus der Landesinitiative heraus ein Aufruf zur Förderung von Projekten
– die damals für die Förderung ausgewählten Projekte sind ausgelaufen bzw. stehen
kurz vor dem Abschluss. Zur Unterstützung weiterer innovativer Projekte rund um
das Thema Meer soll nun 2016 eine neue Förderrunde gestartet werden.
Rechtsgrundlage
Die Förderung der Projekte erfolgt nach den Vorgaben der FIT-Richtlinie. Des
Weiteren müssen die Projekte einen thematischen Bezug zum Meer und damit zu
den Zielen der Landesinitiative „Zukunft Meer“ enthalten. Die Projekte können z.B.
aus dem Bereich der Meeresforschung, Offshore, Tourismus, IKZM, Schiffsverkehr,
Sensorik, Munitionsbeseitigung, Aquakultur, Medizintechnik, Meerestechnik,
Schiffbau, Digitalisierung usw. kommen. Natürlich sind auch Projekte mit einem
cross-innovation Ansatz denkbar und sehr gewünscht.
Verfahren
Mit einem Förderbeginn ist in der zweiten Hälfte des Jahres 2016 zu rechnen. Die
Vorhaben können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert
werden.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 30. April 2016
zunächst Projektskizzen vorzulegen. Projektskizzen, die nach dem oben genannten
Zeitpunkt eingehen, können im Rahmen dieses Aufrufs nicht berücksichtigt werden.
Die Projektskizzen sollen alle notwendigen Informationen enthalten, um dem Kreis
begutachtender Personen eine abschließende fachliche Stellungnahme zu erlauben.
Sie ist anhand des dafür vorgesehenen Musters zu erstellen.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten
Projektskizzen unter Angabe eines Termins aufgefordert, einen förmlichen
Förderantrag (Vorhabenbeschreibung und Formantrag) vorzulegen.
Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme hat das MWAVT die WTSH beauftragt. Es
wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.
WTSH Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
Lorentzendamm 24
24103 Kiel
Ansprechpartner: Philipp Freese
Telefon: +49 431 66 66 6-8 54