Fahrplan Flüchtlinge – Jobcenter -- Wann soll was erledigt werden Flüchtling ist angekommen Erfassungsbogen des Jobcenters ausfüllen (vollständig und leserlich) "Ausweis"-Dokument mit Lichtbild vorhanden (z.B. Aufenthaltsgestattung) Kontoeröffnung Fiktionsbescheinigung liegt vor Anruf zur Terminvereinbarung beim Jobcenter kann bereits weit im Vorfeld der Alg II – Antragstellung erfolgen Hinweis: Die Sparkassen haben sich zu einer Guthabenkontoeröffnung verpflichtet. Gilt nur für Syrien, Irak, Iran und Eritrea: Anmeldung zum Integrationskurs: Nach Asylantragstellung beim BAMF besteht die Möglichkeit, einen Zulassungsantrag (Vordruck siehe: http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/Integrationskurse/Formulare/formulare-node.html) zum Integrationskurs zu stellen. Nach Zugang des Zulassungsschreibens des BAMF kann eine Anmeldung beim Integrationskurs bereits bei einem nahegelegenen Kursträger erfolgen. Die übrigen Nationalitäten müssen i.d.R. mit der Anmeldung zum Integrationskurs warten, bis sie vom Ausländeramt dazu verpflichtet worden sind. Tel. 08421/68993-77 Anmeldung bei der Krankenkasse Fiktionsbescheinigung und Ausweisdokument mit Lichtbild mitnehmen. Alg II – Antrag aus Internet downloaden: https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Formulare/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI516946 Es werden nur der Hauptantrag und die Anlagen EK, VM, ggf. WEP und KI benötigt – bitte aktuellste Vordrucke verwenden und komplett ausfüllen und unterschreiben. Seite 1 Fahrplan Flüchtlinge – Jobcenter -- Wann soll was erledigt werden Termin beim Jobcenter Seite 2 Datenaufnahme: Erforderliche Unterlagen: Fiktionsbescheinigung Lichtbild-Ausweisdokument (z.B. Aufenthaltsgestattung, nationaler Pass, ID-Card) Erfassungsbogen (komplett und leserlich ausgefüllt) Niederschrift zu einem Asylantrag (AZR-Nummer) BüMA (sofern noch vorhanden) Kontodaten Antrag aus Internet (Hauptantrag und die Anlagen EK, VM, ggf. WEP und KI) vorausgefüllt „Dolmetscher“ / Betreuer Gespräch beim Vermittler: Eingliederungsvereinbarung wird erarbeitet Integrationskurs-Sachstand wird abgefragt Alg II – Antrag wird mit Sichtvermerk versehen und ausgehändigt Antragsabgabe beim Leistungs-Sachbearbeiter: Alg II – Antrag und Anlagen müssen komplett ausgefüllt sein Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse muss vorgelegt werden Vorlage Fiktionsbescheinigung Dolmetscher-Termin beim Ausländeramt Integrationskurs-Verpflichtung wird ausgesprochen Gültigkeit der Fiktionsbescheinigung läuft demnächst ab Fiktionsbescheinigung beim Ausländeramt rechtzeitig verlängern lassen. Fiktionsbescheinigung mit neuer Gültigkeitsdauer bzw. zwischenzeitlich ggf. erhaltenen Aufenthaltstitel rechtzeitig bei der Leistungssachbearbeitung im Jobcenter vorlegen. Anmeldung zum Integrationskurs ist danach unverzüglich vorzunehmen, falls nicht bei Syrien, Irak, Iran oder Eritrea schon nach dem BAMF-Zulassungsschreiben erledigt.
© Copyright 2024 ExpyDoc