Fahrplan Flüchtlinge – Jobcenter -

Fahrplan Flüchtlinge – Jobcenter -- Wann soll was erledigt werden
Flüchtling ist
angekommen
Erfassungsbogen des Jobcenters ausfüllen (vollständig und leserlich)
"Ausweis"-Dokument
mit Lichtbild vorhanden
(z.B.
Aufenthaltsgestattung)
Kontoeröffnung
Fiktionsbescheinigung
liegt vor
Anruf zur Terminvereinbarung beim Jobcenter
kann bereits weit im Vorfeld der Alg II – Antragstellung erfolgen
Hinweis: Die Sparkassen haben sich zu einer Guthabenkontoeröffnung verpflichtet.
Gilt nur für Syrien, Irak, Iran und Eritrea:
Anmeldung zum Integrationskurs:
Nach Asylantragstellung beim BAMF besteht die Möglichkeit, einen Zulassungsantrag (Vordruck siehe:
http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/Integrationskurse/Formulare/formulare-node.html)
zum Integrationskurs zu stellen. Nach Zugang des Zulassungsschreibens des BAMF kann eine Anmeldung beim
Integrationskurs bereits bei einem nahegelegenen Kursträger erfolgen.
Die übrigen Nationalitäten müssen i.d.R. mit der Anmeldung zum Integrationskurs warten, bis sie vom
Ausländeramt dazu verpflichtet worden sind.
Tel. 08421/68993-77
Anmeldung bei der Krankenkasse
Fiktionsbescheinigung und Ausweisdokument mit Lichtbild mitnehmen.
Alg II – Antrag aus Internet downloaden:
https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Formulare/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI516946
Es werden nur der Hauptantrag und die Anlagen EK, VM, ggf. WEP und KI benötigt – bitte aktuellste Vordrucke
verwenden und komplett ausfüllen und unterschreiben.
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Fahrplan Flüchtlinge – Jobcenter -- Wann soll was erledigt werden
Termin beim Jobcenter
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Datenaufnahme:
Erforderliche Unterlagen:
 Fiktionsbescheinigung
 Lichtbild-Ausweisdokument (z.B. Aufenthaltsgestattung, nationaler Pass, ID-Card)
 Erfassungsbogen (komplett und leserlich ausgefüllt)
 Niederschrift zu einem Asylantrag (AZR-Nummer)
 BüMA (sofern noch vorhanden)
 Kontodaten
 Antrag aus Internet (Hauptantrag und die Anlagen EK, VM, ggf. WEP und KI) vorausgefüllt
 „Dolmetscher“ / Betreuer
Gespräch beim Vermittler:
 Eingliederungsvereinbarung wird erarbeitet
 Integrationskurs-Sachstand wird abgefragt
 Alg II – Antrag wird mit Sichtvermerk versehen und ausgehändigt
Antragsabgabe beim Leistungs-Sachbearbeiter:
 Alg II – Antrag und Anlagen müssen komplett ausgefüllt sein
 Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse muss vorgelegt werden
 Vorlage Fiktionsbescheinigung
Dolmetscher-Termin
beim Ausländeramt
Integrationskurs-Verpflichtung wird ausgesprochen
Gültigkeit der
Fiktionsbescheinigung
läuft demnächst ab
Fiktionsbescheinigung beim Ausländeramt rechtzeitig verlängern lassen.
Fiktionsbescheinigung mit neuer Gültigkeitsdauer bzw. zwischenzeitlich ggf. erhaltenen Aufenthaltstitel
rechtzeitig bei der Leistungssachbearbeitung im Jobcenter vorlegen.
Anmeldung zum Integrationskurs ist danach unverzüglich vorzunehmen, falls nicht bei Syrien, Irak, Iran oder
Eritrea schon nach dem BAMF-Zulassungsschreiben erledigt.