Miteinander mehr erreichen Gestaltungsmöglichkeiten und Erfahrungen zur Zusammenarbeit von Kirchengemeinden in der EKHN Nicht mehr nur reagieren, sondern gemeinsam agieren. Diese Haltung ist in den Kirchengemeinden und Dekanaten der EKHN weit verbreitet. Viele wollen kooperieren, in einzelnen Projekten oder grundsätzlich wie z. B. in Netzwerken, Arbeitsgemeinschaften oder Verbänden. Das Kirchenrecht der EKHN ermöglicht vielfältige Formen der Zusammenarbeit Diese Einsicht bestätigten Haupt- und Ehrenamtliche aus dem gesamten Kirchengebiet der EKHN, als sie auf einem Workshop im März 2015 nach ihren Erfahrungen mit kirchengemeindlichen Kooperationen befragt wurden. In den meisten Fällen waren es veränderte Rahmenbedingungen, die eine Zusammenarbeit mit benachbarten Gemeinden notwendig machten. An erster Stelle stand die Reduzierung von Pfarrstellen. Häufig genannt wurde aber auch der Rückgang von Gemeindegliederzahlen. Aus diesen nicht selbst gewählten Anstößen zur Veränderung entwickelte sich aber trotzdem eine bereichernde und entlastende Zusammenarbeit. Voraussetzung für diese aktive Gestaltung kirchlicher und gesellschaftlicher Herausforderungen war und ist eine starke innere Motivation der Verantwortlichen, die von der Überzeugung getragen wird: „so ist´s ja besser zu zweien als allein“. Ulrike Scherf Stellvertretende Kirchenpräsidentin Darmstadt, im Oktober 2015 Ich wünsche Ihnen von Herzen Gottes Segen und Geleit. Wenn Sie mit Ihrer Gemeinde und den benachbarten Gemeinden gemeinsam in die Zukunft aufbrechen wollen, dann möge Ihnen diese Handreichung als Wanderkarte dienen. Im Mittelpunkt stehen anschließend einige anregende Kooperationsbeispiele kleinerer und größerer Gemeinden aus verschiedenen Regionen unserer Kirche. Dabei geht es neben der Motivation zur Zusammenarbeit auch um die Möglichkeiten und Grenzen der jeweils gewählten Kooperationsform. Die beschriebenen Gemeinden freuen sich über Kontaktaufnahmen und stehen für Informationen gerne zur Verfügung. mit Nachbargemeinden. Um den sich verändernden Anforderungen und den Nachfragen aus Gemeinden und Dekanaten Rechnung zu tragen, hat die Kirchenleitung ein Projekt zur Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen angestoßen. Die vorliegende Handreichung gibt nach einer biblisch-theologischen Einordnung einen Überblick über die derzeitigen Gestaltungsmöglichkeiten und die von der Kirchenleitung ins Auge gefassten Aspekte für deren Weiterentwicklung. 17 Good-Practice: Beispiele Kirchengemeindlicher Kooperation 29 Dekanat Darmstadt-Stadt: Als Kirche im Quartier sichtbar sein 32 Dekanat Bergstraße: Gemeindenetz Nördliche Bergstraße 34 Dekanat Ingelheim: Modellprojekt „gemeinsam evangelisch“ 12 Kirchengemeindliche Kooperationsformen nach dem Verbandsrecht 14 Kirchengemeindliche Kooperation mit Gemeindezusammenschluss 26 Dekanat Darmstadt-Land: Evangelisch in Weiterstadt 23 Dekanat Dreieich: Zusammenschluss zur Evangelischen Kirchengemeinde Langen 20 Dekanat Diez: Evangelisch in der Esterau 10 Pfarrdienstbezogene Kooperationsformen nach der Kirchengemeindeordnung 8 Zusammenarbeit ohne spezielle kirchenrechtliche Regelung 7 Gestaltungsmöglichkeiten kirchengemeindlicher Kooperation in der EKHN und Ansätze zu ihrer Weiterentwicklung 17 Dekanat Biedenkopf: Regionales Kirchenbüro „Kirche vor Ort“ in Battenfeld 38 Rechtliche Beratung 38 Austausch über gute Ideen 37 „GEMEINDE weiterDENKEN“ 4 Welche Ziele werden dabei in den Blick genommen? 5 Wie lassen sich diese Ziele erreichen? 36 Beratungsmodul „Miteinander mehr erreichen“ 36 Miteinander Zusammenarbeit planen und gemeinsame Ziele erreichen 4 In welchem Geist können Gemeinden zusammenarbeiten? 4 Bedingungen für gelingende Kooperation in theologischer Perspektive Liebe Leserinnen und Leser, liebe Schwestern und Brüder! „So ist´s ja besser zu zweien als allein; denn sie haben guten Lohn für ihre Mühe.“ (Prediger 4,9) Dieser Vers motiviert zum Miteinander: gemeinsam geht es leichter als allein. So lassen sich Kräfte bündeln, Projekte planen und durchführen, Ideen und Vorhaben diskutieren und so manche Wegstrecke gut zusammen meistern. Überblick Vorwort 3 4 Kooperation ist selbst kein Ziel, sondern ein Weg, ein Mittel, um gemeinsame Ziele zu erreichen. Die Verständigung über die konkreten Ziele der Zusammenarbeit bildet ein wesentliches Element jedes Kooperationsprozesses. Dabei kann es um solidarische Aufgabenwahrnehmung, gabenorientierte Profilbildung, gegenseitige Entlastung und anderes mehr gehen. Wichtig ist, dass eine solche Verständigung nicht nur ökonomische Aspekte bedenkt, sondern ausdrücklich auch die Möglichkeit eröffnet, als Gegenentwurf zu gängigen Gesellschaftsbildern Attraktivität zu entwickeln. Eine solche zielorientierte Perspektive bietet das biblische Leitbild vom wandernden Gottesvolk an: „Wir haben hier keine bleibende Stadt, sondern die zukünftige suchen wir.“ (Hebr 13,14) In der Bibel finden sich an vielen Stellen Leitbilder, die christliche Grundhaltungen beschreiben: Im gemeinsamen Nachdenken über diese Bilder wird deutlich, dass sie keine vorfindlichen Wirklichkeiten beschreiben („So gehen Geschwister miteinander um“), sondern vielmehr einzunehmende und einzuübende Haltungen („So sollten Geschwister miteinander umgehen.“). In diesem Sinne können diese Bilder normative Kraft auch für und in Kooperationsprozessen entwickeln. Die Verantwortung von stärkeren Partnern für schwächere kann ebenso deutlich werden wie das Vorleben einer „versöhnten Verschiedenheit“ (Konziliarität). „Einer trage des anderen Last.“ (Gal 6,2), „Freut euch mit den Fröhlichen, weint mit den Weinenden.“ (Röm 12), „Ein Leib mit vielen Gliedern“ (Röm 12,4; 1. Kor 11, Eph 4, 15 u.16). Welche Ziele werden dabei in den Blick genommen? In welchem Geist können Gemeinden zusammenarbeiten? Bedingungen für gelingende Kooperation in theologischer Perspektive Indem Kooperation selbst nicht als Ziel, sondern „nur“ als ein Mittel beschrieben wird, um diese Ziele zu erreichen, wird die Erkenntnis aufgenommen, dass Kirche in ihrer Geschichte immer schon unterschiedliche Organisationsformen und Strukturen ausgebildet hat. Sie waren von Anfang an immer wieder einer kritischen Überprüfung unter der Fragestellung zu unterziehen, ob sie die Erfüllung des kirchlichen Auftrags unterstützen und somit Zeugnischarakter haben (im Sinne von These III der Barmer Theologischen Erklärung): „Die christliche Kirche […] hat mit ihrem Glauben wie mit ihrem Gehorsam, mit ihrer Botschaft wie mit ihrer Ordnung mitten in der Welt der Sünde als die Kirche der begnadigten Sünder zu bezeugen, dass sie allein sein Eigentum ist, allein von seinem Trost und von seiner Weisung in Erwartung seiner Erscheinung lebt und leben möchte.“ Wie lassen sich diese Ziele erreichen? Jede Gemeinde ist ganz Kirche, aber nicht die ganze Kirche. Sie ist vollwertig, aber nicht vollständig. Diese Einsicht führt zu einem Verständnis, selbst ein wichtiger Teil eines größeren Ganzen zu sein, in dem die einzelnen Glieder aufeinander angewiesen sind. Gemeinde ist nur Gemeinde in Beziehung: zur Nachbargemeinde, zur Gesamtkirche, zur weltweiten Ökumene zu ihrem Herrn und Heiland, der sie gründet, bewahrt und vollendet. In diesem Sinne öffnet sich Gemeindeleben zu mehr Kommunikation, Kooperation und Konziliarität. 5 6 Die Vor- und Nachteile der einzelnen Formen lassen sich nicht pauschal Zusammenarbeit ohne spezielle kirchenrechtliche Regelung Pfarrdienstbezogene Kooperationsformen nach der Kirchengemeindeordnung Kirchengemeindliche Kooperationsformen nach dem Verbandsrecht Kirchengemeindliche Kooperation mit Gemeindezusammenschluss Seit es Kirchengemeinden als rechtlich selbständige Körperschaften gibt, finden sich auch verschiedene Formen der Zusammenarbeit. Entsprechend dem paulinischen Bild vom Leib Christi (1. Kor. 11), in dem die einzelnen Glieder aufeinander angewiesen sind und mit unterschiedlichen Funktionen zusammenwirken, soll durch entsprechende Strukturen die Erfüllung der vielfältigen kirchlichen Aufgaben und Handlungsfelder sichergestellt werden. In der EKHN hat sich eine vielfältige Palette kirchengemeindlicher Kooperationsmöglichkeiten entwickelt, die ein unterschiedliches Maß von örtlicher Selbständigkeit und verbindlicher Gemeinsamkeit anbietet und sich in vier Grundformen beschreiben lässt: Kooperationsformen haben einen dienenden Charakter und sind immer wieder auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen. Die Kirchenleitung hat daher für die neue Kirchenvorstands- bewerten. Vielmehr hängt es von den konkreten Zielen und Inhalten der regionalen Zusammenarbeit ab, welche Kooperationsform am ehesten geeignet ist, die Erfüllung des kirchengemeindlichen Auftrags in der jeweiligen Situation zu unterstützen. Eine gelingende Zusammenarbeit braucht neben einer Verständigung über die gemeinsamen Ziele aber auch eine gemeinsame Deutungsperspektive, in der Unterschiede nicht als trennend, sondern als bereichernd erlebt werden. Kirchengemeinden, die sich in der Perspektive der Geschwisterlichkeit verbunden sehen, können partnerschaftliche Vereinbarungen auf Augenhöhe treffen, die auch von gegenseitiger Verantwortlichkeit und Fürsorge stärkerer Partner für schwächere geprägt sind. Mit einer solchen Haltung gewinnt der Blick auf Strukturen, in der die Zusammenarbeit von Kirchengemeinden gestaltet und gelebt werden, auch eine theologische Perspektive. die Vielfalt gemeindlichen Lebens in unterschiedlichen strukturellen Formen fördern und offen für künftige Entwicklungen halten; ortskirchliche Identitäten durch Erhalt von Partizipation und Entscheidungsfähigkeit entwickeln; Arbeitsbedingungen für Pfarrerinnen und Pfarrer verbessern; ehrenamtliche Verantwortlichkeit ermöglichen; Synergieeffekte in Hinsicht auf Personal, Finanzen und Gebäude für inhaltliche Arbeit bzw. Haushaltskonsolidierung nutzbar machen. periode bis 2021 ein Projekt zur Weiterentwicklung der bestehenden Möglichkeiten beschlossen. Im Hinblick auf sich verändernde Anforderungen in der Zusammenarbeit sollen die Rahmenbedingungen kirchengemeindlicher Kooperation so ausgestaltet werden, dass sie folgendes leisten können: 7 Gestaltungsmöglichkeiten kirchengemeindlicher Kooperation in der EKHN und Ansätze zu ihrer Weiterentwicklung 8 Ob Gottesdienstreihen, Chorprojekte, Konfirmandenfreizeiten oder ein gemeinsamer Gemeindebrief; Kanzeltausch oder Vertretungsabsprachen – Kirchen- 1.1 Frei vereinbarte Zusammenarbeit 1. Zusammenarbeit ohne spezielle kirchenrechtliche Regelung gemeinden, die ihre Potenziale und Profile bündeln, gewinnen gemeinsam mehr Gestaltungsmöglichkeiten und können sich gegenseitig entlasten. Eine solche Kooperation von Kirchengemeinden bzw. den in ihnen tätigen Pfarrerinnen und Pfarrern lässt sich oftmals frei vereinbaren und in Umfang und Intensität sehr flexibel gestalten. Formen und Bereiche der Zusammen- Die Förderung der Zusammenarbeit ist nach Artikel 17 der Kirchenordnung zentraler Gestaltungsauftrag des Dekanats. Viele Dekanate unterstützen daher den Trend zur Bildung sogenannter Nachbarschaftsräume (vgl. Kooperationsbeispiel 7). Motor sind häufig Pfarrerinnen und Pfarrer, die ihre Zuständigkeit nicht mehr auf die eigene Gemeinde beschränkt sehen und stattdessen als Pfarrteam gemeinsam 1.2 Regionalentwicklung des Dekanats im Nachbarschaftsraum arbeit sind zwischen den beteiligten Kirchenvorständen abzusprechen und nur bei Bedarf in einer Vereinbarung festzuhalten (vgl. Kooperationsbeispiele 4 und 6). Die rechtliche Struktur der einzelnen Kirchengemeinde ist auf dieser niedrigschwelligen Kooperationsstufe nicht tangiert. Gemeinsame Gremien sind nicht erforderlich, wodurch allerdings Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse auch erschwert werden können. Zu bedenken sind zudem der zeitliche Aufwand für die Koordinierung der gemeinsamen Aufgaben sowie die hohe Abhängigkeit von den engagierten Personen, die die Zusammenarbeit lebendig halten. Gestaltungsmöglichkeiten kirchengemeindlicher Kooperation in der EKHN und Ansätze zu ihrer Weiterentwicklung Spezielle kirchenrechtliche Regelungen für solche Nachbarschaftsräume gibt es bislang nicht, werden aber insbesondere im Hinblick auf die Zusammenarbeit der Pfarrerinnen und Pfarrer gewünscht. Hier bieten die derzeit vorhandenen Kooperationsformen der gemeinsamen Pfarrdienstordnung und der pfarramtlichen Verbindung nicht immer die von den Verantwortlichen vor Ort gewünschten Gestaltungsmöglichkeiten. Verantwortung für mehrere Kirchengemeinden wahrnehmen wollen (vgl. Kooperationsbeispiele 2, 4, 5 und 6). Eine solche Zusammenarbeit strahlt auf die beteiligten Kirchenvorstände aus. Diese nutzen die Möglichkeiten der Ergänzung oder inhaltlichen Schwerpunktbildung und erfahren es als sehr entlastend, kein Vollprogramm für alle möglichen Arbeitsbereiche anbieten zu müssen. Gemeinden können ihre Zusammengehörigkeit als einander ergänzende Glieder entdecken, eine eigene regionale Identität formen und von der Öffentlichkeit anders wahrgenommen werden. Für die inhaltliche Zusammenarbeit in den verschiedenen Handlungsfeldern gilt es zu klären, inwieweit zusätzliche Steuerungs- und Gestaltungsmöglichkeiten sinnvoll und hilfreich sein könnten. Bereits heute nutzen viele Dekanate Nachbarschaftsräume für die Verteilung der Pfarrstellen und die Einteilung von Regionalkonventen. Zu untersuchen wäre, inwiefern auch die kirchenmusikalischen und gemeindepädagogischen Konzeptionen sinnvoll auf diese Strukturen bezogen werden können, um dadurch eine kleinräumige Regionalentwicklung in sich vergrößernden Dekanaten zu befördern. 9 10 Speziell zur Regelung des Pfarrdienstes in mehreren, weiterhin selbständigen Kirchengemeinden bietet das derzeitige Kirchenrecht der EKHN zwei Kooperationsformen: die gemeinsame Pfarrdienstordnung und die pfarramtliche Verbindung. Eine darüber hinaus gehende Zusammenarbeit lässt sich mit einer zusätzlichen Kooperationsvereinbarung für weitere Arbeitsbereiche oder durch Kombination mit einer verbandsrechtlichen Kooperationsform gestalten. 2. Pfarrdienstbezogene Kooperationsformen nach der Kirchengemeindeordnung In der Umsetzung des neuen Pfarrstellenrechts wurde seit 2013 das Instrument der gemeinsamen Pfarrdienstordnung (§ 5 Abs. 2 KGO) zur Erarbeitung der aktuellen Dekanatssollstellenpläne von den Dekanaten intensiv genutzt. Gemeinsame Pfarrdienstordnungen ermöglichen es, Dienste von Pfarrerinnen und Pfarrern in verschiedenen Kirchengemeinden solidarisch und gabenorientiert zu verteilen und so einen wichtigen Beitrag zur Förderung einer regionalen Dienstgemeinschaft zu leisten (vgl. Kooperationsbeispiele 2, 4 und 5). Pfarrstellen mit einer größeren Arbeitsbelastung können entlastet werden, indem benachbarten Kolleginnen oder Kollegen die Betreuung von Einrichtungen wie beispielsweise Alten- und Pflegeheimen oder die Zuständigkeit für einen Seelsorgebezirk übertragen wird. Eine Unterstützung lässt sich aber auch an persönlichen Stärken orientieren, so dass z. B. eine Pfarrerin mit besonderen Gaben in der Konfirmandenarbeit diese Aufgabe auch für benachbarte Gemeinden übernimmt. 2.1 Gemeinsame Pfarrdienstordnung Da diese Kooperationsform ausschließlich den Dienst der beteiligten Pfarrerinnen und Pfarrer betrifft, bleibt die rechtliche Struktur der Kirchengemeinden unangetastet. Eine gemeinsame Pfarrwahl findet nicht statt. Welche Beteiligungsmöglichkeiten den unterstützten Kirchengemeinden bei der Besetzung von Pfarrstellen künftig eingeräumt werden können, wird derzeit untersucht. Gemeinsame Pfarrdienstordnungen werden daher im Blick auf die jeweiligen Erfordernisse und die konkreten Personen von den beteiligten Kirchenvorständen erarbeitet und im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand beschlossen. Eine Überarbeitung erfolgt bei Bedarf, spätestens aber nach personellen Veränderungen. Gestaltungsmöglichkeiten kirchengemeindlicher Kooperation in der EKHN und Ansätze zu ihrer Weiterentwicklung Auf Antrag benachbarter Kirchengemeinden werden hier die Pfarrstellenanteile dieser Gemeinden zusammengelegt, um eine (oder mehrere) gemeinsame Pfarrstellen errichten zu können. Zur Regelung der Dienste ist eine Pfarrdienstordnung vorgesehen (vgl. oben). Die Pfarrerinnen und Pfarrer sind in mehreren Kirchengemeinden als Gemeindepfarrerinnen oder Gemeindepfarrer tätig und haben daher Sitz und Stimme in allen Kirchenvorständen, wodurch ihre Aufgaben im Bereich der Kirchenvorstandsarbeit nicht unerheblich vergrößert werden. In die rechtliche Struktur der einzelnen Kirchengemeinden wird allerdings auch hier nicht eingegriffen. Die pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden behalten ihre jeweiligen Kirchenvorstände, die für gemeinschaftliche Angelegen- Eine seit langem bestehende Form der verbindlichen Zusammenarbeit von Kirchengemeinden ist die pfarramtliche Verbindung (§ 8 KGO), die sich in der EKHN vor allem in oberhessischen und rheinhessischen Dekanaten mit kleinteiligen Gemeindestrukturen weit verbreitet findet. 2.2 Pfarramtliche Verbindung In der Vergangenheit umfassten pfarramtliche Verbindungen in der Regel nicht mehr als zwei selbständige Kirchengemeinden (teilweise mit zusätzlichen unselbständigen Außenorten in sogenannten „Kirchspielen“), die von einer Einzelpfarrstelle aus betreut wurden. In der letzten Zeit finden sich heiten zu gemeinsamer Beratung und Beschlussfassung zusammentreten. Gesetzlich vorgesehen ist dies zumindest bei der Pfarrwahl und optional für die Wahl von Synodalen für die Dekanatssynode. jedoch zunehmend Kirchenvorstände sowie Pfarrerinnen und Pfarrer, die gemeinsam Verantwortung für vier oder mehr Kirchengemeinden im Nachbarschaftsraum wahrnehmen wollen (vgl. Kooperationsbeispiel 6) und dazu pfarramtliche Verbindungen mit mehreren Pfarrstellen anstreben. Die Anforderungen in der Kirchenvorstandsarbeit sowie in der Wahrnehmung der Aufgaben als Gemeindepfarrerin bzw. Gemeindepfarrer in den beteiligten Kirchengemeinden stellen die Arbeit in diesen Konstellationen allerdings vor Herausforderungen. 11 12 Das Verbandsgesetz der EKHN bietet derzeit mit der kirchlichen Arbeitsgemeinschaft und dem Kirchengemeindeverband unterschiedliche rechtlich geregelte Formen für die Zusammenarbeit selbständiger Kirchengemeinden an. Hiermit bietet sich eine gute Grundlage für eine regionale Kooperation, die in theologischem Sinne einem konziliaren Organisationsprinzip folgt: Hier gehen gleichberechtigte Partner selbstverantwortet vertragliche Bindungen ein und bilden unterschiedliche inhaltliche Profile aus, um dadurch gemeinsame Ziele zu erreichen. 3. Kirchengemeindliche Kooperationsformen nach dem Verbandsrecht Die von den Kirchenvorständen beschlossenen Vereinbarungen zur Bildung einer kirchlichen Arbeitsgemeinschaft werden anschließend von Zur dauerhaften Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben können Kirchengemeinden eine Arbeitsgemeinschaft bilden und die Zusammenarbeit in einer schriftlichen Vereinbarung regeln (§ 20 VerbG). Dies empfiehlt sich z. B. zur stärkeren Vernetzung der Mitarbeitenden im Gemeindebüro oder zur Regelung des Zusammenwirkens in der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit einschließlich der Kindertagesstätten. Durch Bildung einer Arbeitsgemeinschaft wird nicht in die rechtliche Struktur der Kirchengemeinde eingegriffen. Neue Organe, die für die Arbeitsgemeinschaft handeln, müssen nicht geschaffen werden. Die Kirchenvorstände können aber zur Beratung gemeinsame Ausschüsse einrichten oder zur Entlastung bestimmte Aufgaben auf eine der beteiligten Kirchengemeinden übertragen. Dies bringt allerdings einen erhöhten Koordinationsaufwand mit sich. 3.1 Kirchliche Arbeitsgemeinschaft mit schriftlicher Vereinbarung der Kirchenverwaltung genehmigt, um eine deutliche Verbindlichkeit der Kooperation zu erreichen (vgl. Kooperationsbeispiel 2). Aufgrund der gestiegenen Anforderungen im Bereich kirchengemeindlicher Verwaltung könnte diese Organisationsform auch zur Bildung gemeinsamer Gemeindebüros zur Entlastung und Optimierung von Verwaltungsaufgaben dienen. In Auswertung verschiedener modellhafter Erprobungen (vgl. Kooperationsbeispiele 1 und 2) wird derzeit geprüft, unter welchen rechtlichen, organisatorischen und personellen Bedingungen eine Einrichtung gemeinsamer Gemeindebüros für mehrere Kirchengemeinden ermöglicht werden kann. Gestaltungsmöglichkeiten kirchengemeindlicher Kooperation in der EKHN und Ansätze zu ihrer Weiterentwicklung Über eine vertragliche Vereinbarung hinaus lässt sich die Zusammenarbeit in einer kirchlichen Arbeitsgemeinschaft auch durch eine gemeinsame Satzung regeln (§ 21 VerbG), wodurch die Bildung von gemeinsamen Vertretungsorganen mit Entscheidungsbefugnis ermöglicht wird (z. B. in Form eines geschäftsführenden Ausschusses). Kirchengemeinden in einer solchen Arbeitsgemeinschaft behalten ihre Selbstständigkeit; die beteiligten Kirchenvorstände können sich aber von bestimmten Aufgaben lösen (§ 21 Abs. 1 in Verbindung mit § 27 Abs. 2 VerbG) und der Arbeitsgemeinschaft zur eigenständigen Wahrnehmung übertragen. Bereits seit langem nutzen Kirchenge- 3.2 Kirchliche Arbeitsgemeinschaft mit Satzung Als weitere verbandsrechtlich geregelte Kooperationsform kennt die EKHN den Kirchengemeindeverband (§§ 25-28 VerbG). Auch hier bleiben die Kirchengemeinden weiter bestehen, bilden aber mit dem Kirchengemeindeverband eine zusätzliche neue Körperschaft des öffentlichen Rechts. Dem Kirchengemeindeverband können durch 3.3 Kirchengemeindeverband Die Satzungen kirchlicher Arbeitsgemeinschaften bedürfen der Genehmigung durch die Kirchenleitung, die diese Aufgabe an die Kirchenverwaltung übertragen hat, und sind damit von hoher Verbindlichkeit. Zu bedenken ist dabei allerdings, dass durch die zusätzlichen Vertretungsorgane neben der regulären Kirchenvorstandsarbeit weitere Gremienarbeit notwendig wird und die Kirchengemeinden für die finanzielle Ausstattung verantwortlich sind. meinden, gerade auch im ländlichen Raum, diese Möglichkeiten zur Bildung einer Haushaltsgemeinschaft mit gemeinsamer Haushaltsführung und Vermögensverwaltung. Satzung Aufgaben (nach § 27 Abs. 2 VerbG) zur selbständigen Wahrnehmung übertragen werden, die über die Kraft der einzelnen Kirchengemeinde hinausgehen und in einer eigenständigen Verbandsstruktur effizienter und kompetenter zu erfüllen sind. Für einen Verband muss mindestens ein Vertretungsorgan, der Verbandsvorstand, gebildet werden, § 12 Abs. 2 VerbG. In der Vergangenheit konzentrierten sich die Verbandsaufgaben neben der Trägerschaft gemeinsamer Einrichtungen, z. B. im diakonischen Bereich, vor allem auf die Liegenschafts-, Finanzverwaltung und Personalverantwortung. Aufgrund der aufwändigen Verbandsstruktur, die auch die Einrichtung einer Geschäftsstelle zur Führung der laufenden Verwaltungsgeschäfte des Verbandes beinhalten kann, war diese Kooperationsform bislang ausschließlich im mittel- und großstädtischen Bereich angesiedelt. Auch Kirchengemeindeverbände müssen von den beteiligten Kirchengemeinden finanziert werden. Im Zusammenhang der Überprüfung kirchengemeindlicher Kooperationsformen soll geklärt werden, inwiefern Bedarf für eine Weiterentwicklung des Verbandsmodells besteht. 13 14 Im Blick auf die Gremienarbeit ist der Gemeindezusammenschluss die schlankeste Lösung. In einer vereinigten, größeren Kirchengemeinde lassen sich für inhaltliche, finanzielle und personelle Fragen am flexibelsten Lösungen finden. Durch die erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten und die Reduzierung von Gremien erhöht sich auch die Attraktivität von Pfarrstellen. 25 Kirchengemeinden haben sich in den vergangenen zehn Jahren auf diese Weise neu gebildet und seitdem überwiegend gute Erfahrungen gemacht. In der Zukunft dürfte diese Entwicklung noch zunehmen, da das neue Zuweisungssystem für Kirchengemeinden Gemeindezusammenlegungen ab 2016 nicht länger finanziell benachteiligen wird. 4. Kirchengemeindliche Kooperation mit Gemeindezusammenschluss Entschließen sich Kirchengemeinden zum Gemeindezusammenschluss, entsteht dadurch eine neue gemeinsame Kirchengemeinde (§ 4 KGO). Ein Zusammenschluss von Kirchengemeinden berührt die historisch gewachsene theologisch-kirchliche und regionale Identität und greift in sämtliche Beziehungs- und Sachstrukturen der einzelnen Kirchengemeinden ein. Gemeindeglieder und Mitarbeitende müssen sich neu orientieren. Eine theologisch verantwortete Grundhaltung verbunden mit einem Höchstmaß an Transparenz, Partizipation und Kommunikation ist daher von besonderer Bedeutung, damit sich die beteiligten Partnerinnen und Partner auf Augenhöhe begegnen und das notwendige Vertrauen aufbauen können. Ein weiteres entscheidendes Kriterium für das Gelingen eines solchen Prozesses ist ein gemeinsam geteiltes Zukunftsbild. Eine solche gemeinsame Vision setzt Potenziale frei und macht einen Perspektivwechsel möglich, weg von dem, was die Gemeinden vielleicht verlieren, hin zu dem, was sie in der neuen Gemeinde gewinnen können. 4.1 Gemeindezusammenschluss Über den Gemeindezusammenschluss entscheidet die Kirchenverwaltung im Auftrag der Kirchenleitung. Vorher ist die Zustimmung des Dekanatssynodalvorstands einzuholen. Der Antrag ist über die zuständige Pröpstin Über den Gemeindezusammenschluss ist ein Vereinigungsvertrag zu schliessen. In dieser Vereinbarung können die beteiligten Kirchenvorstände beispielsweise festlegen, dass bisher bei den Kirchengemeinden bestehende Rücklagen, Stiftungen und Fonds auch zukünftig ausschließlich dem Zweck zugutekommen, für den sie gebildet wurden, oder dass diese finanziellen Mittel nur für den Bereich der Kirchengemeinde verwendet werden dürfen, die sie eingebracht hat. Als Rechtsnachfolgerin der bisherigen Einzelgemeinden tritt diese automatisch in alle Rechte und Pflichten ein. Die bisherigen Körperschaften der Kirchengemeinden werden aufgehoben, und ein gemeinsamer Kirchenvorstand wird aus den Mitgliedern der bisherigen Kirchenvorstände gebildet. Diese behalten ihr Amt so lange, bis die laufende Wahlperiode zu Ende ist. Gestaltungsmöglichkeiten kirchengemeindlicher Kooperation in der EKHN und Ansätze zu ihrer Weiterentwicklung Diese Regelung erlaubt seit dem 01.01.2013 die Bildung sachlich oder räumlich abgegrenzter Ausschüsse, denen Aufgaben zur selbständigen Wahrnehmung und Beschlussfassung übertragen werden können (vgl. Kooperationsbeispiel 3). Bei einem Gemeindezusammenschluss lassen Gegen einen Gemeindezusammenschluss spricht für viele Haupt- und Ehrenamtliche in den Kirchenvorständen allerdings die Befürchtung, mit der Selbständigkeit auch die hergebrachte Identität der Gemeinde zu verlieren oder von „den anderen“ dominiert zu werden. Gestaltungsmöglichkeiten dem entgegenzuwirken eröffnet bereits heute § 44 der Kirchengemeindeordnung. 4.2 Gemeindezusammenschluss mit teilselbständigen Bereichen oder den zuständigen Propst an die Kirchenverwaltung zu senden. Die Mitarbeitervertretung hat gemäß § 38 des Mitarbeitervertretungsgesetzes ein Mitwirkungsrecht in organisatorischen, wirtschaftlichen und sonstigen Angelegenheiten und muss daher im Regelfall dem Gemeindezusammenschluss ebenfalls zustimmen. Im Rahmen der von der Kirchenleitung angestoßenen Weiterentwicklung der vorhandenen Kooperationsformen wird daher untersucht, ob eine neue rechtliche Regelung für die Zusammenarbeit teilselbständiger örtlicher Bereiche in einer vereinigten Kirchengemeinde sich auf diesem Weg, „Ortsbeiräte“ für einzelne Gemeindeteile mit Entscheidungsbefugnissen einrichten. „Versteckt“ in einer Ausschussregelung der Kirchengemeindeordnung wird das Kooperationsmodell bisher nur vereinzelt genutzt. geschaffen werden soll. Klärungsbedarf besteht besonders bezüglich der Verteilung von Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnissen. 15 16 Interessante Beispiele kirchengemeindlicher Zusammenarbeit finden sich in allen Dekanaten der EKHN. Mit den folgenden sieben Beispielen geben regionale Öffentlichkeitsreferentinnen und -referenten exemplarisch einen Überblick über die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten mit ihren jeweiligen regionalen Besonderheiten, Potenzialen aber auch Grenzen. Denn nicht nur sechs Kirchengemeinden aus der nördlichsten Region der EKHN im Evangelisch-lutherischen Dekanat Biedenkopf haben sich für das Projekt „Kirche vor Ort“ zusammengetan, sondern auch die rund 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allendorf-Battenfeld. Erst noch schnell Milch und was fürs Mittagessen kaufen und dann noch schnell die Taufbescheinigung abholen? Zumindest in ländlichen Gegenden ist so etwas kaum auf einem Weg möglich: Ein Pfarrbüro ist meistens direkt bei der Kirche oder im Pfarrhaus angesiedelt, und der TanteEmma-Laden hat schon lange zu. Im Einkaufszentrum Battenfeld im Oberen Edertal aber kann man seit Anfang Juli 2014 direkt im Einkaufszentrum um die Ecke nahezu all das erledigen, was auch im örtlichen Gemeindebüro möglich ist – und sogar noch einiges mehr. von Klaus Kordesch, Öffentlichkeitsarbeit Dekanate Biedenkopf und Gladenbach „Kirche vor Ort“ in Battenfeld Diakonie und Kirche im Einkaufszentrum um die Ecke 1. Dekanat Biedenkopf: Regionales Kirchenbüro Erste Überlegungen für das innovative Projekt wurden laut Failing schon 1998 angestellt; konkretisiert wurde die Idee, dass jede Kirchengemeinde einen Anteil der Gemeindesekretärinnen-Stunden für das gemeinsame Büro abgibt, im Rahmen des ebenfalls von der EKHN im Dekanat Biedenkopf begleiteten Projekts „Kirche in der Region“, das 2013 abgeschlossen wurde. Die Erfahrungen Diakoniestation sind in der Ringstraße 5 zu finden. Möglich wurde das Regionale Kirchenbüro „Kirche vor Ort“ durch eine Anschubfinanzierung der EKHN, wie Dekan Gerhard Failing erklärt. Nach drei Jahren solle das Projekt, zu dem die Landeskirche so lange die Personalkosten für eine halbe Stelle übernimmt, während die Kirchengemeinden Bürostunden beisteuern, auf eigenen Beinen stehen. Good-Practice: Beispiele Kirchengemeindlicher Kooperation 17 18 Gerade bei den Seelsorgerinnen und Seelsorgern sei die Befürchtung groß gewesen, mit dem Reduzieren der Bürostunden vor Ort würde mehr an ihnen hängen bleiben, sagt auch Pfarrer Stefan Peter aus Laisa, der zudem als stellvertretender Dekan und Vorstandsvorsitzender der Diakoniestation Biedenkopf fungiert: „Aber im Gegenteil, es ist eine Entlastung!“ Und er erklärt, dass anstelle seines nur zwei Stunden pro Woche besetzten Pfarramts nun an allen Wochentagen eine kompetent arbeitende Verwaltung zur Verfügung stehe. Nun müsse nicht alles so lange liegenbleiben, bis einmal die Woche die nun – ein gutes dreiviertel Jahr nach Eröffnung – sind durchweg positiv, und das sehen alle Beteiligten so: „Jede Gemeinde hatte ein bisschen Angst, dass ihr was weggenommen wird“, erinnert sich Pfarrerin Eleonore Merkel aus Dodenau: „Aber tatsächlich kriegt und gewinnt man vieles!“ Außer ihrer Kirchengemeinde sind Laisa, Berghofen, Frohnhausen mit Eifa, Allendorf und Battenfeld beteiligt, die Gemeinden Hatzfeld und Battenberg hoffen die Initiatoren noch mit ins Boot holen zu können. Auch für die Mitarbeiterinnen birgt das Kirchenbüro im Einkaufszentrum viele Vorteile: „Vorher waren wir Einzelkämpferinnen, manche nur zwei oder vier Stunden beschäftigt“, erläutert Gemeindesekretärin Michaela Ackermann, die zusammen mit Christa Jacobi, Gisela Engel, Marga Arnold und Anita Baumgarten das Kirchenbüro besetzt. Mittlerweile reduzieren aber die ersten Gemeinden nach den guten Erfahrungen ihre Präsenz im eigenen Ort weiter zugunsten des Kirchenbüros – neben Battenfeld bringen auch Dodenau und Allendorf weitere Stunden ein: „Gerade im Kita-Bereich ist es eine deutliche Entlastung“, findet Michaela Ackermann. Auch beispielsweise das Vorarbeiten der Beschlussvorlagen für die Kirchenvorstände und der Blick auf Fristen und Stichtage bei Förderanträgen und im Zusammenhang mit dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) seien nun vereinfacht: „Wir können die Gremienarbeit professioneller vorbereiten“, sagt Michaela Ackermann: „Inhaltliches Gemeindesekretärin kommt. „Das ist eine deutliche Arbeitserleichterung, ich bringe die Papiere einfach mit, wenn ich einkaufen fahre“, berichtet er. Ganz wichtig für das gute Funktionieren des regionalen Kirchenbüros ist der Standort. Kirche und Diakonie sind beim Einkaufen in der Nähe – so ein niedrigschwelliges Angebot gibt der Kirche vor Ort ein Gesicht und spricht Dazu kommt, dass manche Vorgänge in einer Kirchengemeinde eher selten anstehen: „Da musste sich die Sekretärin dann immer erst alles wieder in Erinnerung rufen“, sagt Stefan Peter: „Hier hat sie aber ständig damit zu tun.“ Das Gemeindesekretärinnen-Team sieht auch noch andere gute Seiten. „Eigentlich sollte jede alles können, aber perspektivisch könnte man gewisse Zuständigkeiten festschreiben“, überlegt Michaela Ackermann mit Blick auf die Arbeit rund um die Kindergärten, das Kirchliche Finanzmanagement (KFM) oder die Software KirA (Kirchlicher Arbeitsplatz). „Die Leute, die zu uns kommen, fragen auch gar nicht mehr, wer für ihre Gemeinde zuständig ist“, hat sie bemerkt. Alle wesentlichen Unterlagen und Internetzugänge sind ja vor Ort verfügbar. Arbeiten und Formulieren kostet ja auch Zeit.“ Good-Practice: Beispiele Kirchengemeindlicher Kooperation Auch die Diakoniestation ist überaus zufrieden mit dem neuen Standort. Martin Melzer als stellvertretender Pflegedienstleiter bestätigt die positiven Eindrücke: „Das wird super angenommen“, sagte er. „Hätten wir das ahnen können, hätten wir das schon vor Jahren so gemacht.“ Neben der allgemeinen Lebensberatung seien auch Fragen rund um Pflege und Gesundheit Anlass für die Menschen, im Kirchenbüro „Kirche vor Ort“ vorbeizukommen. „Wenn Kirche und Diakonie gemeinsam an einem Ort wie dem Einkaufszentrum präsent sind, ist man erreichbarer für die Menschen als in deren Kirchengemeinden selbst“, erklärt Stefan Peter. sich herum. Nach Wahrnehmung der Sekretärinnen kommen immer mehr Leute vorbei: „Jetzt war eine Frau da, die heiraten möchte und schnell mal nachfragte, was man da so braucht“, erzählt Michaela Ackermann. Zusätzliche Frequenz und Bekanntheit bringt die Entscheidung der Kommune Allendorf, das Kirchenbüro als zentrale Anmeldestelle für die Kindertagesstätten zu nutzen: Die drei Einrichtungen in evangelischer Trägerschaft verfügen zusammen über rund 270 Plätze. E-Mail: [email protected] Pfarrerin Eleonore Merkel Telefon: 06452 6502 Pfarrer Stefan Peter, Battenberg Telefon: 06452 8420 Gemeindesekretärin Michaela Ackermann Telefon: 06452 8420 Ansprechpartner: Das Angebot ist nicht statisch, sondern wird an die Anfragen angepasst. Die Pfarrerinnen und Pfarrer planen Sprechstunden im Regionalen Kirchenbüro, das regionale Diakonische Werk Biedenkopf-Gladenbach beispielsweise Angebote der Altenhilfe, der allgemeinen Lebenshilfe oder einen Gesprächskreis für pflegende Angehörige. Gemeindepädagogin Anna Rüttger erstellt Angebote für die Kindergottesdienstund Frauenarbeit im Kirchenbüro, außerdem hat die Mitarbeitervertretung des Dekanats regelmäßige Sitzungen und Sprechzeiten angekündigt. 19 20 26 Ortsgemeinden, sieben Predigtstätten, fünf Kirchengemeinden und drei Pfarrstellen – das sind die Voraussetzungen, unter denen die evangelischen Akteure in der sogenannten Esterau, von Bernd-Christoph Matern, Öffentlichkeitsarbeit Dekanate Diez, Nassau, St. Goarshausen Fünf Kirchengemeinden haben Zusammenarbeit über den eigenen Kirchturm in Kooperationsvertrag besiegelt 2. Dekanat Diez: Evangelisch in der Esterau 4.200 Evangelische leben in der 86 km² großen Region, deren am weitesten einer Region im evangelischen Dekanat Diez, derzeit Weichen für die Zukunft stellen. Unter dem Logo „Evangelisch in der Esterau“ hat sich dort eine Kooperation entwickelt, die zum einen dem demografisch bedingten Mitgliederrückgang Rechnung trägt und die zum anderen dafür sorgt, dass ländliche Pfarrstellen für den theologischen Nachwuchs wieder attraktiver werden. Ein Kooperationsvertrag regelt die Rahmenbedingungen in Form einer Arbeitsgemeinschaft nach dem Verbandsrecht. entfernten Orte etwa 15 km Straße trennen. Anstatt tatenlos zu bejammern, wie der in erster Linie demografisch bedingte Mitgliederschwund die Pfarrstellenanteile auf dem Land kleiner werden lässt, bewegten sich Kirchenvorstände und Pfarrpersonal der Kirchengemeinden Dörnberg, Eppenrod, Hirschberg, Holzappel Langenscheid und Geilnau bereits vor fünf Jahren aufeinander zu, um die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit auszubauen. Eine Art offizieller Startschuss fiel vor zwei Jahren. Das Netzwerk rief die Veranstaltungsreihe „Sommer in der Esterau“ ins Leben. Eine symbolträchtige Sternwanderung führte Gemeindeglieder aller fünf Gemeinden an Pfingsten zum Gottesdienst unter freiem Himmel zusammen. Bis zum Buß- und Bettag wird 2015 zu einem Dutzend Veranstaltungen eingeladen. Ganz praktisch werden zu den Orten auch Mitfahrgelegenheiten über die miteinander vernetzten Pfarrbüros angeboten. „Die Gemeinden sollen ihre Eigenständigkeit behalten“, ist Pfarrerin Kerstin Janott wichtig, bei der die Fäden fürs neue Organisationsmodell zusammenlaufen. Nicht nur sich, sondern auch Good-Practice: Beispiele Kirchengemeindlicher Kooperation Die Bereitschaft zur äußeren wie inneren Bewegung stand am Anfang der Kooperation. „Man muss zusammengehen. Und wir haben auf diese Weise schon viele neue und wunderschöne Veranstaltungen erlebt“, sagt Petra Geißler vom Kirchenvorstand Hirschberg. Feuer und Flamme für die Idee war von Anfang an auch Irma Geis (Eppenrod): „Die Kooperation bringt wohltuend Abwechslung ins Gemeindeleben.“ Das gilt nicht nur für gemeinsame Events, sondern auch die Predigten andere gelten zu lassen, sei einer der Lernprozesse auf dem Weg zur Kooperation gewesen. „Das Miteinander hat sich zwar aus einer gewissen Not heraus entwickelt“, sagt Sabine Schmidt-Gerheim (KV LangenscheidGeilnau), „aber es ist ja nicht so, dass sich die Menschen hier fremd wären.“ Mit Ausnahme der Orte des so genannten Buchfinkenlandes sei es selbstverständlich, bei Beerdigungen, aber auch bei Dorffesten und Feiern Gesichter aus der ganzen Esterau anzutreffen. Der Blick über den eigenen Kirchturm kam mittlerweile auch in den Gemeindebriefen in Form eines gemeinsamen Mittelteils an. Damit ist der Vorteil für die drei in der Esterau wirkenden Pfarrerinnen benannt. Abgesehen davon, dass zwischen Kerstin Janott (Hirschberg und Langenscheid-Geilnau), Mela- bei Gottesdiensten und den Kasualien. Die augenfälligste Umstellung, die allen fünf einst parochial orientierten Kirchengemeinden abverlangt wird: Statt einer Pfarrerin, gibt es nun gleich drei. Geis: „Wir haben uns auf den Weg gemacht und sind mittlerweile auch angekommen und haben uns an die drei Gesichter gewöhnt.“ nie Schneider (Holzappel) und Irene Vongehr (Eppenrod) die Chemie zu stimmen scheint, bringt die Kooperation für sie entscheidende Vorteile. „Wir sind gern Pfarrerinnen in dieser ländlich geprägten Region, wissen aber auch, dass man sich oft als Einzelkämpfer vorkommt mit den damit verbundenen Problemen“, weiß Melanie Schneider. Die Arbeit im Trio bringt sowohl einen stärkeren Austausch als auch Entlastung. „Wir können uns jetzt so absprechen, dass wir auch mal tatsächlich guten Gewissens ein freies Wochenende einplanen können“, sagt Vongehr. Und 21 22 Bis Ende 2014 gab es noch einen vierten Kollegen in Dörnberg. Doch die einst halbe Stelle fiel dem neuen Pfarrstellenbemessungsgesetz zum Opfer. „Das war schon schmerzhaft, in der Gemeinde keinen eigenen Pfarrer mehr zu haben“, erzählt Kirchenvorstandsvorsitzende Heike Meyer, die schon einige Vakanzen in der Gemeinde erleben musste, zu der noch Orte des Westerwaldkreises, dem sogenannten Buchfinkenland gehören. Sie weiß, wie schwierig es ist, junge Theologinnen und Theologen für den Dienst auf dem Land zu begeistern. „Durch die Kooperation sind wir jetzt auf einem guten Weg“. Die Lösung in der Esterau führt dazu, dass Dörnberg von allen drei Theologinnen pfarramtlich betreut wird. Konkret: Holzappel übernimmt die Verwaltung, die Konfirmanden werden der jeweils kleinsten Gruppe einer der anderen Gemeinden zugeordnet, bei Gottesdiensten und Kasualien wechseln sich die Pfarrerinnen ab, die zudem fachliche Schwerpunkte wie Bauangelegenheiten oder Finanzfragen untereinander aufgeteilt haben. der Kanzeltausch an den vier vollen und drei halben Predigtstätten entlaste in der Gottesdienst-Vorbereitung. Einzig an der Einführung eines gemeinsamen Siegels hapert es noch, weil die Arbeitsgemeinschaft keine eigene Rechtsperson ist. Dem lebendigen Miteinander hat das bisher aber noch nicht geschadet. Pfarrerin Melanie Schneider, Holzappel Telefon: 06439 929-293 E-Mail: [email protected] Pfarrerin Irene Vongehr, Eppenrod Telefon: 06485 236 E-Mail: [email protected] Pfarrerin Kerstin Janott, Langenscheidt Telefon: 06439 929-756 E-Mail: [email protected] Ansprechpartnerinnen: Die rechtlichen Voraussetzungen für das Modell wurden in enger Absprache mit der Kirchenverwaltung im Kooperationsvertrag und einer gemeinsamen Pfarrdienstordnung fixiert. Unerlässlich für ein reibungsloses Miteinander sind verlässliche Absprachen. Dabei setzen die fünf Gemeinden auf moderne Technik. Ein virtuelles zentrales Gemeindebüro entsteht gerade, auf das die Gemeindesekretärinnen und die Pfarrerinnen Zugriff haben. Dort sind nicht nur alle Gemeindeglieder erfasst, was den Evangelischen der Esterau neuerdings Geburtstagspost beschert, auch die Wochen- und die Gottesdienstpläne mit Predigtexten und Organisten-Anschriften werden dort zentral hinterlegt, etwaige Änderungen automatisch angezeigt. Good-Practice: Beispiele Kirchengemeindlicher Kooperation Der Impuls zur Vereinigung kam schon im Jahr 2004: „Als klar war, dass die Mit rund 10.000 Mitgliedern, drei Kindergärten und einem Familienzentrum ist die Evangelische Kirchengemeinde Langen aktuell die größte der EKHN. Zum Jahresbeginn 2014 schlossen sich die vier protestantischen Kirchengemeinden der Stadt genau 50 Jahre nach ihrer Gründung wieder zusammen und lösten zum gleichen Zeitpunkt den bestehenden gemeinsamen Kirchengemeindeverband auf. Dem 2015 neu gewählten Kirchenvorstand gehören neben zwei Jugenddelegierten und den sechs Pfarrerinnen und Pfarrern 21 weitere Personen an. Sie alle eint die Freude am gemeinsamen Gestalten in einer großen, lebendigen Kirchengemeinde. von Stephanie Kunert, Öffentlichkeitsarbeit Dekanat Dreieich Langener Protestanten möchten mit klarem Profil zukunftsfähig sein 3. Dekanat Dreieich: Zusammenschluss zur Evangelischen Kirchengemeinde Langen „Einen Druck von außen gab es nicht“, sagt Birgit Frohnhoff, stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstands. Sie bekleidete vor dem Zusammenschluss das gleiche Amt im Langener Kirchengemeindeverband. „Wir wollten die evangelische Kirche in Langen zukunftsfähig machen und profilierter in Erscheinung treten lassen, zudem Doppelstrukturen abbauen, die viel Zeit und Energie kosteten“, erläutert sie die Motivation. „Auch die schrumpfenden Zuweisungen der Landeskirche und die sinkende Mitgliederzahl brachten uns zum Nachdenken“, gibt Frohnhoff zu. „Ein Blick in die Zukunft machte deutlich, dass die Anteile der Pfarrstellen wie auch die der Küster, Hausmeister Kirchengemeindeverbände aufgelöst werden, war das ein wichtiger Anstoß zu überlegen, wie die Zusammenarbeit zwischen den vier Gemeinden intensiviert werden kann“, erinnert sich Dekan Reinhard Zincke. Damals war er als Pfarrer an der Stadtkirche der Vorsitzende des Langener Kirchengemeindeverbands, in dem die Johannes-, Martin-Luther-, Petrus- und die Stadtkirchengemeinde bis zur Fusion zusammengefasst waren. Pfarrer Steffen Held, der Reinhard Zincke als Vorsitzender des Kirchengemeindeverbands ablöste und heute dem Langener Kirchenvorstand vorsteht, sieht etliche Ziele bereits verwirklicht: „Wir treten heute klar erkennbar als eine evangelische Kirche für die Stadt Langen in Erscheinung“, stellt er fest. Außerdem gelinge es den Gemeindebezirken sehr gut, ihr Profil innerhalb der Großgemeinde zu schärfen. So ist zum Beispiel in einem Bezirk die Jugendarbeit schwerpunktmäßig angesiedelt, in einem anderen entstand ein Familienzentrum. „Jeder kann sich nach seinen und Sekretärinnen weiter verringert würden und wir gemeinsam bessere Lösungen für diese Herausforderungen finden können als jede Gemeinde für sich alleine.“ 23 24 Natürlich birgt ein Fusionsprozess etliche Herausforderungen. Da war es von Vorteil, dass es bereits im Vorfeld viele Kooperationen gab, wie etwa bei der Kinder- und Jugendarbeit. Hier wären beispielsweise die gemeinsame Wochenendfreizeit aller Langener Konfirmanden sowie der Jugendtreff „Café 46“ zu nennen. Sichtbares Zeichen der Einheit ist auch der seit 15 Jahren zusammen gefeierte Reformationstag, der inzwischen auch im kommunalen Kalender seinen festen Platz hat. Und mit der „Vierfalt“ entwickelte sich ein Gemeindebrief, in dem sich alle Langener Protestanten wiederfinden. 2011 wurde die Publikation im Gemeindebrief-Wettbewerb der EKHN mit dem Innovationspreis ausgezeichnet. „Solche Projekte sind wichtig, um das Zusammenwirken auszuprobieren“, ist Reinhard Zincke überzeugt. „Sie machen die Vorteile eines konstruktiven Gaben und Möglichkeiten einbringen, es muss nicht mehr jeder alles machen“, freut sich Held. Die erhofften Synergieeffekte und Einsparungen werden sich wohl erst mittelfristig bemerkbar machen. „In fünf Jahren können wir Bilanz ziehen“. „Das wichtigste ist, nichts zu überstürzen und einander gut zuzuhören!“ rät Birgit Frohnhoff allen, die über einen solchen Schritt nachdenken. Sie regt an, einen Stufenplan über mehrere Jahre zu erstellen, der klar definierte Ziele zum Zusammenwachsen für jedes „Wenn Gemeinden planen, sich zusammenzutun, müssen die Pfarrerinnen und Pfarrer sowie die Kirchenvorstände vertrauensvoll zusammenarbeiten“, so der Hinweis von Steffen Held. Die Langener setzten daher auf umfangreiche Kommunikation. So fanden seit mehreren Jahren immer wieder gemeinsame Sitzungen aller Kirchenvorstände statt. Auch der Austausch im Rahmen des Langener Pfarrkonvents spielte eine zentrale Rolle beim Zustandekommen der Fusion. Natürlich gab es zu manchen Punkten auch gegensätzliche Positionen. „Aber wenn die gemeinsame Vision klar ist, dann kann man in Detailfragen auch einmal unterschiedlicher Meinung sein, ohne das Gesamtvorhaben zu gefährden“, weiß Held. Miteinanders für jeden erlebbar und dokumentieren Einigkeit nach innen und außen“. „Nach den vielen Gesprächen darf man nicht den Punkt verpassen, an dem es darum geht, Fakten zu schaffen, denn sonst fängt man wieder von vorne an, oder man lässt es ganz“, so ihre Erfahrung. Dem Planungsteam müsse mindestens eine Person angehören, die Erfahrung in Projektmanagement mitbringt und bereit ist, die Führungsrolle zu übernehmen, empfiehlt Frohnhoff. Darüber hinaus brauche es eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, der oder die als „Leuchtturm“ mit diesem Thema in der Gemeinde sichtbar ist. einzelne Jahr enthält. Diesen könnten Gemeinden Schritt für Schritt abarbeiten, das Voranschreiten erkennen und dennoch gestaltend bleiben. Good-Practice: Beispiele Kirchengemeindlicher Kooperation Durch den Zusammenschluss ist die neue Langener Kirchengemeinde ein mittelständischer Betrieb geworden. „Das fordert veränderte Strukturen, 2010 begann die heiße Phase, Ende 2013 hielten die Verantwortlichen in Langen nach intensiven Vorbereitungen die Fusionsurkunde der EKHN in den Händen. Anschließend ging es an die Ausgestaltung in der Praxis. „Wir definierten die Prozesse, legten eine neue Geschäftsordnung für den Kirchenvorstand für die Zeit vor und nach der Wahl fest, klärten die Verantwortlichkeiten der Sekretärinnen, und so weiter“, berichtet Birgit Frohnhoff. Bis alle Abläufe „sitzen“, dauere es seine Zeit. „Wir werden künftig sehr von dem Zusammenschluss profitieren!“, ist Held überzeugt. „Aber man muss sich darüber im Klaren sein, dass ein solcher Weg eine Menge zusätzlicher Arbeit mit sich bringt, und diese endet nicht mit dem Abschluss des Vertrags und dem Fusionsgottesdienst.“ en auch die Fachleute an ihre Grenzen gelangt. „Die Landeskirche hat mit uns gelernt und dabei neue Unterstützungsmechanismen für Gemeinden geschaffen“, erklärt er. „Wir haben den Eindruck, dass Gemeinden, die jetzt über eine verstärkte Kooperation oder auch Fusion nachdenken, intensiver und individueller begleitet werden können“. Dekan Reinhard Zincke Telefon: 06103 3007812 E-Mail: [email protected] Stellvertretende KV-Vorsitzende Birgit Frohnhoff E-Mail: [email protected] Pfarrer Steffen Held, Langen Telefon: 06103 53835 E-Mail: [email protected] Ansprechpartner: Während des Fusionsprozesses fühlten sich die Verantwortlichen immer gut von der Kirchenverwaltung beraten. „Doch wir galten oft als ‚Pilotprojekt‘ – mit allen Vor- und Nachteilen“, meint Steffen Held. Bei manchen Fragen sei- beispielsweise sehr selbstständig arbeitende Ausschüsse, einen professionellen Umgang mit Finanzen und Bauaktivitäten, eine stringente Personalführung und eine führungsstarke Person für die Leitung des Kirchenvorstandes“, zählt Birgit Frohnhoff auf. Zudem brauchen alle Beteiligten eine erhöhte kommunikative Kompetenz, ebenso wie das Vertrauen in die Zuverlässigkeit derjenigen, die bestimmte Aufgaben übernehmen. „Das muss man üben!“ 25 26 Vor rund sieben Jahren vereinbarten die Evangelischen Kirchengemeinden Gräfenhausen-Schneppenhausen und Weiterstadt ein gemeinsames Pfarrstellen- und Kooperationsmodell. Darin wird von der Zuständigkeit bei Beerdigungen über die Schwerpunkte der vier Pfarrstellen bis zur Zusammenarbeit von Maline Thierolf-Jöckel, Öffentlichkeitsarbeit Dekanat Darmstadt-Land Eine Kooperation entwickelt Leuchtkraft 4. Dekanat Darmstadt-Land: Evangelisch in Weiterstadt Simone Bachinger sieht die enge Zusammenarbeit positiv: „Es ist selbstverständlich, dass Themen gemeinsam besprochen werden. Jede Gemeinde darf aber auch eigene Projekte verfolgen. Ihr Kollege Hartmut Stiller ergänzt: „Die Gemeinden haben unterschiedliche Traditionen und Kulturen, die nebeneinander gelebt werden, das bereichert und wird auch respektiert“. Gleichzeitig verstehe man sich sehr gut. Das „Fest der Gemeinden“ werde wechselnd in Gräfenhausen und Weiterstadt veranstaltet. der beiden Kirchenvorstände vieles geregelt. Über die Motive zur Veränderung der Rahmenbedingungen, den Verlauf des Kooperationsprozesses und ihre Erfahrungen mit dieser Form der Zusammenarbeit berichten Simone Bachinger, seit Mai 2008 Pfarrerin in Weiterstadt, und Hartmut Stiller, seit 1986 Pfarrer in Gräfenhausen-Schneppenhausen. Sie gehören gemeinsam mit Inka Gente und Raphael Eckert-Heckelmann dem Pfarrteam der beiden Gemeinden an. Gräfenhausen und Schneppenhausen sind Stadteile der Kommune Weiterstadt. Im Vorfeld stark problematisiert haben Kirchenvorstandsmitglieder die neue Beerdigungsregelung, die besagt: Jede Pfarrerin, jeder Pfarrer ist an einem festen Tag pro Woche für Beerdigungen hauptverantwortlich zuständig. Für „Wir Pfarrerinnen und Pfarrer besprechen auf gemeinsamen Teamsitzungen mehrmals im Jahr die Verteilung der Gottesdienste in den beiden Kirchen, unabhängig von Gemeindegrenzen“, erläutert Hartmut Stiller. Formen der Zusammenarbeit Mit der Einführung der neuen Pfarrdienstordnung im Rahmen der Kooperation sind die traditionellen Pfarrbezirke weitestgehend aufgehoben worden. Ausnahmen sind Seelsorgegespräche, Geburtstags- und Krankenbesuche. Die zwei Theologinnen und zwei Theologen übernehmen die pfarramtlichen Tätigkeiten wie Gottesdienst, Taufe oder Trauung. Aber die Vier haben daneben noch eigene Schwerpunkte wie Erwachsenenbildung, Mitgliederorientierung und Diakonie; Jugendarbeit und Kultur; Arbeit mit Kindern und Familien; Interne Organisation und Öffentlichkeitsarbeit. Good-Practice: Beispiele Kirchengemeindlicher Kooperation Auch in der Kinder- und Jugendarbeit hat sich die Kooperation positiv ausge- Hartmut Stiller hat sich der Verzicht auf eine räumliche Zuordnung bewährt, ebenso wie weitere wesentliche Punkte der Kooperations-Vereinbarung: Es gibt eine gemeinsame Konfirmandenarbeit und die Gemeindebüros haben sich zunehmend vernetzt. Die zwei Gemeindesekretärinnen arbeiten eng zusammen und können sich gegenseitig vertreten. Büros vor Ort in Gräfenhausen und Weiterstadt garantieren kurze Wege für die Gemeindemitglieder. Die Öffentlichkeitsarbeit wird inzwischen in allen Bereichen kooperativ gestaltet. Das gilt für die Homepage (www.evangelisch-in-weiterstadt.de), das Programmheft „Kinder und Jugend“ sowie alle Materialien vom Briefpapier bis zur Strandflagge. wirkt. Freizeiten, Kinderbibeltage, Fortbildungen und mehr werden von den zwei Gemeindepädagoginnen konzipiert. Die unterschiedliche Ausrichtung der beiden – religionspädagogisch bzw. sozialpädagogisch – wird als Bereicherung empfunden. Gemeinsame Tagungen und Workshops der beiden Kirchenvorstände sind inzwischen selbstverständlich, das habe sich organisch entwickelt. „Die Mitglieder der Kirchenvorstände haben sich vorab zu gemeinsamen Spiel- und Grillabenden getroffen, um sich besser kennenzulernen“, so Stiller. Ab Anfang 2003 tagten die Kirchenvorstände immer wieder gemeinsam. Von 2004 an gab es auch viele Kontakte zwischen den Gruppen und Kreisen der zwei Gemeinden und die Mitarbeitenden haben sich intensiv beteiligt. Aufgabe der 2002 etablierten „Steuerungsgruppe“ war es, alle Gemeinsamkeiten auszuloten und die verschiedenen Gruppen und Ausschüsse zusammenzuführen. Außerdem sollte sie die Kooperationsvereinbarung und die gemeinsame Pfarrdienstordnung vorbereiten. Nachdem die Kooperationsvereinbarung 2006 beschlossen und in Gemeindeversammlungen thematisiert wurde, trat die Vereinbarung im Juli 2008 in Kraft und wurde 2009 evaluiert. „Der Slogan ‚Evangelisch in Weiterstadt‘ zeigt unsere konzeptionelle Vision: Wir verstehen uns als Kirche für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt“, so Stiller. 27 28 Verschiedene Faktoren waren Anlass für die Kooperation. Zum einen: Die Kirchengemeinde GräfenhausenSchneppenhausen sollte 2001 von zwei auf eineinhalb Pfarrstellen gekürzt werden. Daher stellte deren Kirchenvorstand eine Kooperations-Anfrage an den Weiterstädter Kirchenvorstand, die positiv beschieden wurde. Außerdem sollte 2006 in Braunshardt eine weitere halbe Pfarrvikarstelle wegfallen. „Die Stellenkürzung war der äußere Anlass. Gleichzeitig waren wir unzufrieden, den Dingen hinterherzurennen. Wir wollten konzeptionell einiges anders machen, beispielsweise Schwerpunkte bilden und damit mehr Freiräume erhalten für eine Gemeindearbeit, die nicht nur dem Tagesgeschäft huldigt“, sagt Stiller. Und Bachinger ergänzt: „Wir müssen nicht kooperieren. Aber 8.000 Gemeindeglieder in zwei Gemeinden bedeuten mehr als 300 haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende, 60 bis 100 Konfirmanden, eine große Zahl an Beerdigungen, Geburtstagbesuchen und mehr. Es gilt, diese Menge an Aufgaben in einem sinnvollen System gut zu bewältigen.“ Die Freiräume nutzt das Pfarrteam, um sich in den städtischen Arbeitsgruppen Anlass für die Kooperation Gibt es ein Erfolgsrezept? Für Simone Bachinger hängt es bei jeder Kooperation „von den handelnden Personen ab, die gerne im Team arbeiten und sich selbst nicht zu wichtig nehmen“. Hartmut Stiller betont: „Wir passen gut zusammen, unterstützen uns und bereichern uns geistlich-spirituell. Jede und jeder hat Stärken und Schwächen, die werden respektiert.“ Zwei Männer und zwei Frauen mit voller Stelle, das sei ausgewogen. zu engagieren: vom Präventions- und Bildungsbeirat bis zur Jugend- und Sozialarbeit. „Wir sind damit präsent im städtischen Umfeld“, erläutert Stiller. Pfarrer Hartmut Stiller, Weiterstadt Telefon: 06150 5919096 E-Mail: [email protected] Ansprechpartner: Zu den systemischen Voraussetzungen für ein Gelingen der Kooperation gehört auch ein professionelles Changemanagement, das klare Zielsetzungen enthält. „Kooperations-Beschlüsse stets zeitlich limitieren und überprüfen“, empfiehlt Hartmut Stiller. Und Simone Bachinger gibt anderen Gemeinden den Tipp „mutig zu sein, neben den gewohnten Wegen zu denken und kreativ zu sein“. Sie schwärmt: „Unsere Kooperation hat Leuchtkraft und wird auch zum Vorbild für Vereine und Verbände in Weiterstadt.“ Good-Practice: Beispiele Kirchengemeindlicher Kooperation Den Anstoß zu einer Kooperation gab vor zehn Jahren die Stiftskirchengemeinde. Bei der kleinsten Gemeinde im Evangelischen Dekanat DarmstadtStadt sollte die Pfarrstelle von einer ganzen auf eine halbe Stelle reduziert werden. Man ging auf die benachbarten Gemeinden im Quartier zu. Ziel war eine Kooperation von Stiftskirchengemeinde, Martinsgemeinde, Thomasgemeinde und Michaelsgemeinde. Dekanat und IPOS waren mit einbezogen. Aus dem Kooperations- wurde ein Fusionsprozess, den jedoch nur zwei der vier Gemeinden beendeten: Am 1. Januar 2009 unterzeichneten Stiftskirchengemeinde und Martinsgemeinde den Fusionsvertrag zur neuen Martin-Luther-Gemeinde. Aus der Stiftskirche wurde die Diakoniekirche des Dekanats. Die Kooperation mit Michaels- und Thomasgemeinde wurde von Rebecca Keller, Öffentlichkeitsarbeit Dekanat Darmstadt-Stadt Kooperation von Martin-LutherGemeinde, Michaelsgemeinde und Thomasgemeinde in Darmstadt 5. Dekanat Darmstadt-Stadt: Als Kirche im Quartier sichtbar sein Die Kooperation der Martin-LutherGemeinde, Michaelsgemeinde und Thomasgemeinde wird am stärksten in gemeinsamen Gottesdiensten sichtbar. Dazu zählt etwa die Sommerkirche. In diesem Jahr fanden unter dem aktuellen Thema „Fremd sein – Heimat finden“ im August die Sonntagsgottesdienste zu je einem anderen Themenaspekt reihum in den Kirchen statt. Auch Erntedank und Himmelfahrt werden gemeinsam gefeiert. An drei Sonntagen im Monat bietet man in der Region im Nordosten Darmstadts reih- jedoch fortgesetzt, eine Grundlage des Vertrauens war bereits geschaffen. Auch die ökumenische Zusammenarbeit wuchs durch die Kooperation. Eine gemeinsame Pfarrdienstordnung aller vier Pfarrstellen wurde 2010 geschlossen. Diese müsste jedoch überarbeitet werden, da sind sich die Kooperationspartner einig. Im Evangelischen Dekanat Darmstadt-Stadt haben sich zudem parallel seit der ersten Pfarrstellenbemessung fünf Regionen gebildet, in denen eng kooperiert wird. Am deutlichsten zeigt sich dies im Gemeindepädagogischen Dienst, der im Zuge des Stellenabbaus regionalisiert wurde. um einen Abendgottesdienst an. Dazu kommt als vierter Abendgottesdienst im Monat die „Blaue Stunde“ für die mittlere Generation. Dieser besondere Gottesdienst wurde von der befristeten EKHN-Projektstelle „30+“ eingerichtet. Hier wurden auch die gemeinsamen Geburtstagskarten entwickelt, die die Gemeindeglieder der drei Gemeinden 29 30 In den jeweiligen Gemeindebriefen wird von Aktivitäten der jeweils anderen beiden Kooperationsgemeinden berichtet. Alle drei Gemeindebriefe haben denselben Redaktionsschluss. Es gibt gemeinsame Sitzungen der Öffentlichkeitsarbeits-Ausschüsse. zu runden Geburtstagen ab dem 10. erhalten. Darüber hinaus gibt es gemeinsame Gruppen und Kreise. Besonders bereichernd findet Tanja Bergelt, Pfarrerin der Martin-LutherGemeinde, das monatliche gemeinsame Dienstgespräch: „Der Erfahrungsaustausch ist eine große Stärkung.“ Auch würden durch die regionale Gottesdienstplanung „Synergien spürbar“, die Entlastung bringen. Kirche in der Region würde sichtbar. Überhaupt könne man dank der Kooperation „mehr stemmen und durch größere personelle Ebenfalls für die drei Gemeinden besteht der Arbeitsbereich „Aktive Ältere“, den die Gemeindepädagogin Karin Rewald betreut. Hierzu zählen Gruppen, Ausflüge und ein Repair-Café. Alle Angebote sind gleichermaßen an alle älteren Menschen in den drei Gemeinden gerichtet und finden an verschiedenen Orten statt. Die Kinder- und Jugendarbeit ist in der Region vorbildlich aufgestellt. Unter der Leitung der Gemeindepädagogin Birgit Heckelmann hat sich hier die erste regionale Jugendvertretung (RJV) der EKHN formiert. Die RJV ist die Möglichkeit für Aktive in der gemeindepädagogischen Arbeit der Martin-Luther-, Michaelsund Thomasgemeinde, sich zu vernetzen, auszutauschen und über aktuelle Kapazitäten Neues wagen“, so Pfarrerin Tanja Bergelt. Die drei Kirchenvorstände kommen zudem zu Begegnungstreffen zusammen. Auch gemeinsame Dienstgespräche mit den katholischen Kollegen und den Gemeindepädagogen gehören zur Tagesordnung. 2014 hat der Gospelchor „parish4“ sein zehnjähriges Jubiläum gefeiert. Er entstand im Zuge der anfänglichen Fusionsbestrebungen der vier Gemeinden im Viertel. Good-Practice: Beispiele Kirchengemeindlicher Kooperation Themen zu reden. Dabei steht die Kinder- und Jugendarbeit im Vordergrund und die Idee, diese zu fördern und die Interessen der Kinder und Jugendlichen zu vertreten. „Landwirtschaft für Stadtfamilien“ ist ein weiteres gemeinsames Projekt der drei Gemeinden, das Gemeindepädagogin Birgit Heckelmann ins Leben gerufen hat. Hier werden Ausflüge in landwirtschaftliche Betriebe in der Umgebung unternommen. „Ziel ist es vor allem, sich mit allen Sinnen auf die Landwirtschaft einzulassen“, sagt Birgit Heckelmann, „Kinder erleben den Geschmack, die Geräusche, den Anblick, die Empfindungen und die Gerüche der Natur.“ Neben persönlichen Erfahrungen werden den teilnehmenden Familien aus den drei Gemeinden auch Arbeitsabläufe vermittelt und die Botschaft, „dass hinter all dem Gott als Lebensschenkender zu bedenken ist“. Birgit Heckelmann arbeitet außerdem in dem Kooperationsprojekt „Inklusives Martinsviertel“ mit der Stadt Darmstadt mit, das die drei Gemeinden ebenfalls verbindet. Für den 8. November ist ein inklusiver Gottesdienst in der Michaelskirche geplant, den die gemeindepädagogische Arbeit der drei Gemeinden mitveranstaltet. Ein von den drei Empfehlung für andere Gemeinden: Kooperationswillige Gemeinden sollten sich nicht zu viel vornehmen, sondern eher mit der Gestaltung von gemeinsamen Projekten beginnen. Ein Gewinn müsse erkennbar sein, als Anfangsmotivation sollte irgendwo „der Schuh drücken“, meinen die Verantwortlichen Alle gemeinsamen Aktivitäten sind in der gemeinsamen Pfarrdienstordnung von 2010 geregelt. Nach den Sommerferien nehmen die drei Kooperationspartner unter Einbeziehung auch der katholischen Gemeinden im Quartier bereits eine gemeinsame Jahresplanung vor. Die neu gebildeten Kirchenvorstände wollen diese noch stärker, auch mit den Pfarrgemeinderäten der katholischen Gemeinden, miteinander ins Gespräch bringen. Eine kleinere Kooperation zwischen den beiden Martinsviertel-Gemeinden Martin-Luther- und Michaelsgemeinde findet in der Konfirmandenarbeit, bei Weltgebetstagsgottesdiensten und dem Kerbgottesdienst statt. Gemeinden gemeinsam getragenes Familienzentrum ist in Planung. Pfarrerin Tanja Bergelt Telefon: 06151 74349 E-Mail: [email protected] Ansprechpartnerin: der drei Darmstädter Kooperationsgemeinden. 31 32 In der nördlichen Region des Evangelischen Dekanats Bergstraße ist zum 1. Januar 2015 eine halbe Pfarrstelle weggefallen. Dennoch sind in den Kirchengemeinden Alsbach, OberBeerbach, Jugenheim und Zwingenberg seitdem mehr Pfarrerinnen und Pfarrer tätig als zuvor. Ein Kooperationsmodell, das es in dieser Form nirgendwo sonst in der EKHN gibt, macht es möglich: das Gemeindenetz. von Bernd Biewendt, Öffentlichkeitsarbeit Dekanat Bergstraße Ein gemeinsames Netz für vier Kirchengemeinden 6. Dekanat Bergstraße: Gemeindenetz Nördliche Bergstraße Die Grundlage des Gemeindenetzes bildet eine gemeinsame pfarramtliche Verbindung und eine gemeinsame Pfarrdienstordnung. Darin sind die Aufgaben der einzelnen Pfarrerinnen und Pfarrer festgelegt. So hat jede und jeder Geistliche einen gemeindeübergreifenden Schwerpunkt etwa in der Kinder- und Jugendarbeit oder der Seniorenarbeit. Dafür wurden gemeindeübergreifende Ausschüsse gebildet, die sich regelmäßig treffen. Auch die Pfarrerinnen und Pfarrer kommen einmal im Monat zusammen, erarbeiten Gottesdienstpläne und befassen sich mit aktuellen Fragen. „Die Koordinationsgremien haben allerdings keine Entscheidungsgewalt. Das letzte Wort haben jeweils die Kirchenvorstände, die auch weiterhin über die Finanzen entscheiden“, betont der Jugenheimer Pfarrer Hans-Peter Rabenau in Vertretung für die am Gemeindenetz beteiligten Pfarrerinnen und Pfarrer. Jede Gemeinde behält ihre Ortspfarrerin oder ihren Ortspfarrer. Doch sie haben jeweils Sitz und Stimme in allen Kirchenvorständen der vier beteiligten Gemeinden. Wie arbeiten die vier Kirchengemeinden zusammen? Angesichts der Mitgliederentwicklung und der daraus resultierenden Pfarrstellenbemessung gab es in den vier Gemeinden einen entschlossenen Gestaltungswillen: „Wir wollten nicht darauf warten, dass uns von außen etwas übergestülpt wird, sondern den Prozess selbst gestalten“, erläutert Pfarrer Rabenau. Am Ende dieses Prozesses soll ein funktionierendes Netzwerk stehen. Obwohl die beteiligten Gemeinden selbstständig bleiben, trägt jede Pfarrerin und jeder Pfarrer Verantwortung für alle Gemeinden. „Für mich setzt das Gemeindenetz auch einen Gegenpol zur Vereinsamung. Wenn Was war der Anlass für das Gemeindenetz? Eine gemeinsame Homepage für alle vier Gemeinden ist bereits online: ev-gemeindenetz-nb.de. „Ob es mittelfristig auch einen gemeinsamen Gemeindebrief geben wird, ist noch nicht entschieden, aber durchaus vorstellbar“, sagt Pfarrer Rabenau. Zurzeit werden die einzelnen Gemeindebriefe in allen Gemeinden des Gemeindenetzes ausgelegt. Der Grund: Es gibt ein gestiegenes Interesse am Geschehen in den Nachbargemeinden. Good-Practice: Beispiele Kirchengemeindlicher Kooperation Eine erste Bilanz kann frühestens nach einem Jahr gezogen werden, betonen die beteiligten Gemeinden. Der Anfang war nicht leicht: „Ohne die Beratung durch das IPOS wäre es nicht gegangen“, sagt Pfarrer Rabenau. In den ersten Monaten hat das Gemeindenetz großen Anklang gefunden. Kritische Stimmen sind in den Gemeinden bislang nicht zu hören gewesen. „Ich bin überwältigt davon, wie positiv das Gemeindenetz aufgenommen wurde und wie viele Menschen an diesem Netz knüpfen wollen“, erklärt Pfarrer Thomas Beder. Insgesamt gibt es eine hohe Bereitschaft zur Mitwirkung. Viele Gemeindemitglieder äußern sich begeistert, dass sich etwas Neues entwickelt. „Ich freue mich, nicht allein auf einer Pfarrstelle zu sein. Wir sind im Team unterwegs“, sagt auch Stefan Hilsberg, der im Februar 2015 Wie ist die Zusammenarbeit im Gemeindenetz bislang gelaufen? ich jetzt besser mitbekomme, was die anderen Gemeinden machen, komme ich ins Nachdenken, ob das nicht auch für uns eine Möglichkeit wäre. Das hat eine befruchtende Seite“, meint Pfarrer Rabenau. Rechtlich ist das Gemeindenetz eine pfarramtliche Verbindung mit der Folge, dass formal alle Pfarrstellen an Zwingenberg, der größten Gemeinde im Netz, angebunden sind. Auch wenn die Zusammenarbeit bislang ohne größere Reibungen verläuft, bleibt die Frage, ob das Gemeindenetz so fest gestrickt ist, dass es auch einem größeren Konflikt standhalten kann. „Wenn sich die Gemeinden in einer Frage nicht einigen können, kann der Dekanatssynodalvorstand angerufen werden“, betont Pfarrer Rabenau. Welche Erfahrungen hat das Gemeindenetz mit den rechtlichen Rahmenbedingungen gemacht? Für die freigewordenen Pfarrstellen wird in den Ausschreibungen ausdrücklich verlangt, dass die Bewerberinnen und Bewerber netz- und teamfähig sein müssen. Pfarrer Hans-Peter Rabenau Seeheim-Jugenheim Telefon: 06257 3326 E-Mail: [email protected] Ansprechpartner: Selbst kurzfristig auftretende Vakanzen durch Stellenwechsel und Elternzeiten haben das Gemeindenetz bislang nicht aus der Bahn geworfen. Auch das spricht für dieses Kooperationsmodell. als Pfarrvikar nach Zwingenberg kam. Für den 32-jährigen ist das Gemeindenetz nach eigenen Angaben eine gute Möglichkeit, Kirche gemeinsam zu gestalten. „Ich bin gespannt, wie es sich entwickelt. Mir verschafft es eine gute Startmöglichkeit und eine neue Motivation zur Zusammenarbeit.“ Eine gute Atmosphäre gibt es auch unter den Pfarramtssekretärinnen. Bei Schwierigkeiten und Problemen, so berichten sie, hätten sie früher in der Kirchenverwaltung in Darmstadt angerufen. Seitdem es das Gemeindenetz gibt, holen sie sich kollegialen Rat in der Nachbargemeinde. „Früher hätten wir uns das nicht so ohne Weiteres getraut“, so die Gemeindesekretärinnen. 33 34 Fragt man im Dekanat Ingelheim ehrenamtlich Engagierte nach ihren Erfahrungen in punkto „kirchengemeindlicher Kooperation“, so fällt in der Regel das Stichwort „gemeinsam evangelisch“. Obwohl dieses von der EKHN initiierte Modellprojekt zur Gestaltung kirchlichen Handelns in der Region bereits vor über zwei Jahren im April 2013 abgeschlossen wurde, ist es bei vielen Gemeindemitgliedern, von Hilke Wiegers, Öffentlichkeitsarbeit Dekanat Ingelheim Zusammenarbeit der Kirchengemeinden des Dekanates Ingelheim profitierte von dreijährigem Programm 7. Dekanat Ingelheim: Modellprojekt „gemeinsam evangelisch“ Bedeutete das 2010 gestartete Modellprojekt „gemeinsam evangelisch“, dass insbesondere die Ehrenamtlichen von diesem Zeitpunkt ab regelmäßig miteinander ins Gespräch kamen, sich austauschten und unterstützten, so ist wohl das Jahr 2006, als die Pfarrerinnen und Pfarrer des Dekanates auf einem Pfarrkonvent beschlossen, in Regionalgruppen zu kooperieren, Haupt- wie Ehrenamtlichen, im Dekanat Ingelheim noch in ebenso lebhafter wie positiver Erinnerung. Die Anstöße und Initiativen, die von ihm ausgingen, sind immer noch deutlich zu spüren. So feierten im Mai 2015 fünf der 23 Kirchengemeinden des Dekanates im Binger Park am Mäuseturm zum vierten Mal sehr erfolgreich (über 200 Besucher kamen) einen gemeinsamen Himmelfahrtsgottesdienst – nicht nur ein Ergebnis von „gemeinsam evangelisch“, sondern auch ein Zeichen dafür, dass die Kooperation zwischen Ehren- und Hauptamtlichen auch nach Jahren immer noch (fast könnte man sagen „immer besser“) klappt. Und demnächst werden die Gemeinden der „Region Bingen“ auch einen gemeinsamen Reformationsgottesdienst feiern. Profitiert hat auch die Konfirmandenarbeit der Pfarrerinnen und Pfarrer von der die Gemeindegrenzen überschreitenden Kooperation. Nicht nur, dass einige Gemeinden, unter anderem aufgrund sinkender Konfirmandenzahlen, mittlerweile eine gemeinsame Konfirmandenarbeit anbieten, seit vier Jahren findet auch mit wachsendem Erfolg ein dekanatsweiter Konfirmandentag statt. Veranstaltungsort ist die Stiftung Kreuznacher Diakonie, die zusammen mit der Evangelischen Jugend des Dekanates Ingelheim für die aus dem gesamten Dekanat angereisten rund 200 als eigentliches Auftaktjahr für einen regelmäßigen Blick der Gemeinden über ihren „Tellerrand“ zu werten. Mit „gemeinsam evangelisch“ beschleunigte sich dieser Prozess, und er hat dem Dekanat einige attraktive Veranstaltungen eingebracht, wie z. B. die „Sternstunden in den Selztalkirchen“, die mit ihren abwechslungsreichen Themen, wie „Farbe und Religion“, mittlerweile nicht nur zu einer ökumenischen Veranstaltung geworden sind, sondern in der Regel auch über 100 Besucher in die Kirchen im Nordosten des Dekanates locken. Good-Practice: Beispiele Kirchengemeindlicher Kooperation ckelt. Viele der hier ehrenamtlich Engagierten sind Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher und haben erkannt, dass der Austausch von Erfahrungen zwischen den Gemeinden allen Nutzen bringt. Sei es nun, wenn es darum geht, welche Erfahrungen man im Umgang mit einer Vakanz der Pfarrstelle oder in der Kinder- und Jugendarbeit gemacht hat. Raten und Unterstützen wird hier groß geschrieben. „Aus „gemeinsam evangelisch“, so der ehrenamtliche Leiter dieses Modellprojektes, Hans-Dieter Ecker, „haben sich mittlerweile einige kreative Ideen für eine engere Zusammenarbeit Konfirmandinnen und Konfirmanden einen eindrucksvollen, erlebnisreichen Tag in den verschiedenen Einrichtungen der Kreuznacher Diakonie organisiert. Nach Interessensgebieten auf verschiedene Gruppen aufgeteilt, lernen sich die Konfirmandinnen und Konfirmanden auch untereinander kennen. Vielleicht ein Ansatzpunkt, die Kooperation zwischen den Gemeinden auch für die Zukunft zu sichern. Haben sich manche Ideen, die auf der Basis des Modellprojektes „gemeinsam evangelisch“ entstanden, wie z. B. ein Internetportal mit gemeindeübergreifenden Veranstaltungshinweisen für die Regionalgruppe Selz- und Welzbachtal, nicht durchgesetzt, weil sie sich als zu arbeitsaufwändig heraus stellten, so ist ein anderes Projekt, die „Ehrenamtslotsen“ der Region Ingelheim, im kleinen Rahmen immer noch sehr lebendig. Hier, wie bei den Organisatoren des Himmelfahrtsgottesdienstes im Binger Park am Mäuseturm, hat sich aus der Regionalgruppe ein Freundeskreis entwickelt, der sich in unregelmäßiger Folge trifft und neben dem gemeinsamen Organisieren auch einen regen Austausch pflegt und neue Ideen entwi- 35 Dekanin Annette Stegmann, Ingelheim Telefon: 06132 71890 E-Mail: [email protected] Projektleiter Hans-Dieter Ecker Telefon: 06725 5316 E-Mail: [email protected] Ansprechpartner: zwischen den Gemeinden entwickelt, wie z. B. 2014 die von den Gemeinden Appenheim, Bubenheim, Engelstadt, Nieder- und Ober-Hilbersheim, Jugenheim, Partenheim, Vendersheim und Stadecken-Elsheim durchgeführte mehrtägige Veranstaltungsreihe zum Thema „Mauerfall“ mit Zeitzeugengesprächen, Filmvorführungen und einem Festgottesdienst, oder die „Fahrradtour durch’s Dekanat“, die am 31. Mai 2015 ihre mit Spannung erwartete Premiere feierte. Letztendlich waren es 100 Teilnehmende, die bei gutem Wetter unterwegs waren. Eine Wiederholung ist geplant. Hoffnungsvolle Ansätze einer sich gegenseitig befruchtenden, intensiver werdenden Kooperation zwischen den Gemeinden des Dekanates Ingelheim. 36 In der Kirchenverwaltung ist das Referat Seelsorge und Beratung / Koordinationsstelle Kirchengemeinden und Dekanate erste Anlaufstelle für inhaltliche und strukturelle Fragen kirchengemeindlicher Zusammenarbeit oder kirchlicher Regionalentwicklung. Gemeinden und Dekanate, die eine engere Kooperation entwickeln wollen, finden hier Unterstützung bei der Suche nach den zu ihren gemeinsamen Zielen und Anforderungen jeweils passenden Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Die Koordinationsstelle übernimmt auch die Vermittlung an die weiter zuständigen Fachreferate und Arbeitszentren. Hinweise auf zusätzliche Arbeitsmaterialien finden Sie außerdem unter „unsere.ekhn.de“ unter dem Stichwort „Kooperationsmöglichkeiten“ in der Rubrik „Gemeinde & Dekanat“. Pfarrer Thomas Eberl Telefon: 06151 405387 E-Mail: [email protected] Auf Ihre Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung freut sich: Für einen solchen Beratungsprozess im Umfang von ca. 10 Beratungsstunden empfiehlt sich eine gemeinsame Klausur mehrerer Kirchenvorstände oder Arbeitsbereiche. Denkbar ist auch eine Verteilung über drei Beratungstermine. Aus Projektmitteln der Kirchenverwaltung können auf Antrag Die Gemeindeberatung im Institut für Personalberatung, Organisationsentwicklung und Supervision (IPOS) unterstützt Gemeinden und Dekanate in einer Region, die gemeinsam nachbarschaftliche und regionale Zusammenarbeit stärken wollen. Sie bietet ein aus gesamtkirchlichen Mitteln unterstütztes Beratungsmodul an zur Findung der eigenen Ziele, zum Einstieg in die Planung konkreter Kooperationsprozesse und zur Weiterentwicklung einer bereits bestehenden Zusammenarbeit. Zielgruppe sind die Kirchenvorstände als Leitungsorgane ebenso wie auch kirchengemeindliche Ausschüsse oder Mitarbeitende einzelner Arbeitsbereiche, die eine thematische Zusammenarbeit ihrer Gemeinden entwickeln wollen. 1. Beratungsmodul „Miteinander mehr erreichen“ Miteinander Zusammenarbeit planen und gemeinsame Ziele erreichen Zur Begleitung weitergehender Zusammenarbeit stehen die Beraterinnen und Berater des IPOS ebenfalls zur Verfügung, um mit Ihnen Dekanats- und Regionalkonzeptionen zu erarbeiten und besondere regionale Projekte zu entwickeln. 50 % (maximal € 500) der anfallenden Beratungskosten übernommen werden. Voraussetzung ist, dass mindestens zwei Kirchengemeinden einen gemeinsamen Prozess vereinbaren. Seit Anfang 2014 fördert das gesamtkirchliche Projekt „GEMEINDE weiterDENKEN“ innovative Konzepte der Zusammenarbeit von Kirchengemeinden in Verwaltungsaufgaben. Eine 2. „GEMEINDE weiterDENKEN“ Zusätzlich können in der neuen Amtsperiode der Kirchenvorstände auch Modelle der Zusammenarbeit unterstützt werden, die sich über die eigentlichen Verwaltungsaufgaben hinaus das Ziel setzen, Vorhandenes gemeinsam besser zu nutzen. Kirchengemeinden, die zum Beispiel Interesse an einer gemeindeübergreifenden Jugendarbeit, einem Gebäudenutzungskonzept im Verbund mehrerer Kirchengemeinden, einer Kooperation im Küster- und Organistendienst durch abgestimmte Gottesdienstzeiten oder einer gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit haben, können daher ebenfalls einen Projektantrag stellen. Die dazu notwendigen Antragsformulare sind im Intranet der ganze Reihe von Kirchengemeinden hat diese Möglichkeit bereits genutzt, um sich durch Bildung eines gemeinsamen Gemeindebüros oder eine abgestimmte Arbeitsweise gegenseitig zu stärken. Pfarrer Andreas Klein, Studienleiter für Gemeindeberatung und kirchliche Regionalentwicklung Telefon: 06031 162980 oder 069 84776898 E-Mail: [email protected] Nähere Informationen erhalten Sie ebenfalls über: 37 38 Die Projektförderung soll es den teilnehmenden Kooperationsmodellen erleichtern, die Startbedingungen für eine Zusammenarbeit herzustellen. Sie kann beispielsweise für notwendige Investitionen in die Infrastruktur eines Gemeindebüros genutzt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Kooperation stehen oder für anfängliche zusätzliche Personalkosten. Je Modell ist nach Prüfung der geplanten Aufwände eine Förderung bis zu 30.000 Euro möglich. Über die Aufnahme in das Projekt und den Umfang der Projektförderung entscheidet nach Prüfung ein von der Kirchenleitung beauftragtes Vergabegremium. Die Projektteilnehmer verpflichten sich mit der Aufnahme, das Modell drei Jahre lang zu erproben. EKHN abrufbar oder können im Referat Organisationsentwicklung und Qualitätsmanagement der Kirchenleitung angefordert werden. Bei juristischen Fachfragen wenden Sie sich bitte an das Referat Rechtsfragen Kirchliche Dienste der Kirchenverwaltung der EKHN. 4. Rechtliche Beratung Allen Kirchenvorstandsmitgliedern und Interessierten steht in Facebook die von der Ehrenamtsakademie betreute öffentliche Gruppe „Kirchenvorstand EKHN“ auch zum Austausch über kirchengemeindliche Zusammenarbeit offen. Hier lassen sich gute Ideen teilen, die auch für andere interessant sein könnten. Es können aber auch Fragen nach Erfahrungen mit bestimmten Kooperationsstrukturen, wie zum Beispiel einer Haushaltsgemeinschaft zur Diskussion gestellt werden. 3. Austausch über gute Ideen Petra Zander E-Mail: [email protected] Kirchenverwaltung der EKHN Referat Organisationsentwicklung und Qualitätsmanagement Kontakt: Ulrike Engler Telefon: 06151 405281 E-Mail: [email protected] Das Referat Rechtsfragen Kirchliche Dienste begleitet bei der Ausarbeitung von Vereinbarungen, Satzungen oder Geschäftsordnungen, stellt MusterTexte zur Verfügung und ist zuständig für die Erteilung erforderlicher kirchenaufsichtlicher Genehmigungen. Nähere Informationen finden Sie auch auf „unsere.ekhn.de“ in der Rubrik „Gemeinde & Dekanat“ unter dem Stichwort „Kirchenvorstand.ekhn.de“. Sind auch Fragen zu pfarramtlicher Verbindung und Pfarrdienstordnung betroffen, erfolgt die Beratung in enger Abstimmung mit dem Referat Personalservice Pfarrdienst und der zuständigen Dekanin oder dem zuständigen Dekan. Ansprechpartnerin: Anfragen und Anträge: Miteinander Zusammenarbeit planen und gemeinsame Ziele erreichen Print Id-Nr. 1435418 www.bvdm-online.de kompensiert Der Umwelt zuliebe, gedruckt auf 100 % Recyclingpapier Fotos: Die eingereichten Fotos stammen – bis auf wenige Ausnahmen – von der EKHN und den regionalen Öffentlichkeitsreferenten. © AfricaStudio/shutterstock ( Titel), © Kostenko Maxim/shutterstock (S. 3 links), © loreanto/shutterstock (S. 3 mittig, 6), © Sunny studio/shutterstock (S. 3rechts), © wavebreakmedia/shutterstock (S. 4), @ Maline Thierolf-Jöckel (S. 5, 26-27), @ Hilke Wiegers (S. 8, 10, 16, 34-35), © SpeedKingz/ shutterstock (S. 9, oben), © Soloviova Liudmyla/shutterstock (S. 9, unten), @ Bernd Biewendt (S. 11, 32-33), © dotshock /shutterstock (S. 12), © Marcel Mooij/shutterstock (S. 12 - 13), @ Stephanie Kunert, (S. 15, 23-25), @ Klaus Kordesch (S. 17, 19), @ Bernd-Christoph Matern (S. 20-22), @ Rebecca Keller (S. 29-31), © Helmut Völkel (S. 36) © Robert Kneschke/shutterstock (S. 37), © Dmitry Naumov/shutterstock (S. 38). Papier: Recystar Polar, Innenteil 100 g/m², Umschlag 170 g/m² Druck: Druckkollektiv GmbH / gründrucken ® , Gießen Öffentlichkeitsreferenten/-innen: Bernd Biewendt (Bergstraße), Rebecca Keller (Darmstadt-Stadt), Klaus Kordesch (Biedenkopf und Gladenbach), Stephanie Kunert (Dreieich), Bernd-Christoph Matern (Diez, Nassau, St. Goarshausen), Maline Thierolf-Jöckel (Darmstadt-Land), Hilke Wiegers (Ingelheim). Verantwortlich / Text: Pfarrer Thomas Eberl Design: FA ZIT: Image (Elena Berlakov, Arline Langmann, Annika Schubert), Wiesbaden Herausgegeben 2015 von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt Impressum: 39
© Copyright 2024 ExpyDoc