Miteinander mehr erreichen

Miteinander
mehr erreichen
Gestaltungsmöglichkeiten und Erfahrungen
zur Zusammenarbeit von Kirchengemeinden
in der EKHN
Nicht mehr nur reagieren, sondern gemeinsam agieren.
Diese Haltung ist in den Kirchengemeinden und Dekanaten
der EKHN weit verbreitet. Viele wollen kooperieren, in einzelnen Projekten oder grundsätzlich wie z. B. in Netzwerken,
Arbeitsgemeinschaften oder Verbänden. Das Kirchenrecht
der EKHN ermöglicht vielfältige Formen der Zusammenarbeit
Diese Einsicht bestätigten Haupt- und Ehrenamtliche aus
dem gesamten Kirchengebiet der EKHN, als sie auf einem
Workshop im März 2015 nach ihren Erfahrungen mit kirchengemeindlichen Kooperationen befragt wurden. In den meisten
Fällen waren es veränderte Rahmenbedingungen, die eine
Zusammenarbeit mit benachbarten Gemeinden notwendig
machten. An erster Stelle stand die Reduzierung von Pfarrstellen. Häufig genannt wurde aber auch der Rückgang
von Gemeindegliederzahlen. Aus diesen nicht selbst gewählten Anstößen zur Veränderung entwickelte sich aber trotzdem eine bereichernde und entlastende Zusammenarbeit.
Voraussetzung für diese aktive Gestaltung kirchlicher und
gesellschaftlicher Herausforderungen war und ist eine starke
innere Motivation der Verantwortlichen, die von der Überzeugung getragen wird: „so ist´s ja besser zu zweien als allein“.
Ulrike Scherf
Stellvertretende Kirchenpräsidentin
Darmstadt, im Oktober 2015
Ich wünsche Ihnen von Herzen Gottes Segen und Geleit.
Wenn Sie mit Ihrer Gemeinde und den benachbarten Gemeinden gemeinsam in die Zukunft aufbrechen wollen, dann
möge Ihnen diese Handreichung als Wanderkarte dienen.
Im Mittelpunkt stehen anschließend einige anregende Kooperationsbeispiele kleinerer und größerer Gemeinden aus
verschiedenen Regionen unserer Kirche. Dabei geht es neben
der Motivation zur Zusammenarbeit auch um die Möglichkeiten und Grenzen der jeweils gewählten Kooperationsform. Die
beschriebenen Gemeinden freuen sich über Kontaktaufnahmen und stehen für Informationen gerne zur Verfügung.
mit Nachbargemeinden. Um den sich verändernden Anforderungen und den Nachfragen aus Gemeinden und Dekanaten
Rechnung zu tragen, hat die Kirchenleitung ein Projekt zur
Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen angestoßen.
Die vorliegende Handreichung gibt nach einer biblisch-theologischen Einordnung einen Überblick über die derzeitigen
Gestaltungsmöglichkeiten und die von der Kirchenleitung ins
Auge gefassten Aspekte für deren Weiterentwicklung.
17 Good-Practice: Beispiele
Kirchengemeindlicher
Kooperation
29 Dekanat Darmstadt-Stadt:
Als Kirche im Quartier sichtbar sein
32 Dekanat Bergstraße: Gemeindenetz
Nördliche Bergstraße
34 Dekanat Ingelheim: Modellprojekt
„gemeinsam evangelisch“
12 Kirchengemeindliche Kooperationsformen nach dem Verbandsrecht
14 Kirchengemeindliche Kooperation
mit Gemeindezusammenschluss
26 Dekanat Darmstadt-Land:
Evangelisch in Weiterstadt
23 Dekanat Dreieich: Zusammenschluss zur Evangelischen
Kirchengemeinde Langen
20 Dekanat Diez: Evangelisch in
der Esterau
10 Pfarrdienstbezogene Kooperationsformen nach der Kirchengemeindeordnung
8 Zusammenarbeit ohne spezielle
kirchenrechtliche Regelung
7 Gestaltungsmöglichkeiten
kirchengemeindlicher Kooperation in der EKHN und Ansätze
zu ihrer Weiterentwicklung
17 Dekanat Biedenkopf: Regionales
Kirchenbüro „Kirche vor Ort“
in Battenfeld
38 Rechtliche Beratung
38 Austausch über gute Ideen
37 „GEMEINDE weiterDENKEN“
4 Welche Ziele werden dabei in den
Blick genommen?
5 Wie lassen sich diese Ziele erreichen?
36 Beratungsmodul „Miteinander mehr
erreichen“
36 Miteinander Zusammenarbeit
planen und gemeinsame Ziele
erreichen
4 In welchem Geist können Gemeinden
zusammenarbeiten?
4 Bedingungen für gelingende
Kooperation in theologischer
Perspektive
Liebe Leserinnen und Leser,
liebe Schwestern und Brüder!
„So ist´s ja besser zu zweien als allein; denn sie haben guten
Lohn für ihre Mühe.“ (Prediger 4,9)
Dieser Vers motiviert zum Miteinander: gemeinsam geht es
leichter als allein. So lassen sich Kräfte bündeln, Projekte
planen und durchführen, Ideen und Vorhaben diskutieren und
so manche Wegstrecke gut zusammen meistern.
Überblick
Vorwort
3
4
Kooperation ist selbst kein Ziel, sondern
ein Weg, ein Mittel, um gemeinsame
Ziele zu erreichen. Die Verständigung
über die konkreten Ziele der Zusammenarbeit bildet ein wesentliches
Element jedes Kooperationsprozesses.
Dabei kann es um solidarische Aufgabenwahrnehmung, gabenorientierte
Profilbildung, gegenseitige Entlastung
und anderes mehr gehen. Wichtig ist,
dass eine solche Verständigung nicht
nur ökonomische Aspekte bedenkt,
sondern ausdrücklich auch die Möglichkeit eröffnet, als Gegenentwurf zu
gängigen Gesellschaftsbildern Attraktivität zu entwickeln. Eine solche zielorientierte Perspektive bietet das biblische
Leitbild vom wandernden Gottesvolk an:
„Wir haben hier keine bleibende Stadt,
sondern die zukünftige suchen wir.“
(Hebr 13,14)
In der Bibel finden sich an vielen Stellen Leitbilder, die christliche Grundhaltungen beschreiben:
Im gemeinsamen Nachdenken über
diese Bilder wird deutlich, dass sie
keine vorfindlichen Wirklichkeiten
beschreiben („So gehen Geschwister
miteinander um“), sondern vielmehr
einzunehmende und einzuübende
Haltungen („So sollten Geschwister
miteinander umgehen.“). In diesem
Sinne können diese Bilder normative
Kraft auch für und in Kooperationsprozessen entwickeln. Die Verantwortung
von stärkeren Partnern für schwächere
kann ebenso deutlich werden wie das
Vorleben einer „versöhnten Verschiedenheit“ (Konziliarität).
„Einer trage des anderen Last.“
(Gal 6,2),
„Freut euch mit den Fröhlichen, weint
mit den Weinenden.“ (Röm 12),
„Ein Leib mit vielen Gliedern“
(Röm 12,4; 1. Kor 11, Eph 4, 15 u.16).
Welche Ziele werden dabei in
den Blick genommen?
In welchem Geist können Gemeinden zusammenarbeiten?
Bedingungen für gelingende Kooperation in
theologischer Perspektive
Indem Kooperation selbst nicht als Ziel,
sondern „nur“ als ein Mittel beschrieben wird, um diese Ziele zu erreichen,
wird die Erkenntnis aufgenommen,
dass Kirche in ihrer Geschichte immer
schon unterschiedliche Organisationsformen und Strukturen ausgebildet hat.
Sie waren von Anfang an immer wieder
einer kritischen Überprüfung unter der
Fragestellung zu unterziehen, ob sie
die Erfüllung des kirchlichen Auftrags
unterstützen und somit Zeugnischarakter haben (im Sinne von These III der
Barmer Theologischen Erklärung): „Die
christliche Kirche […] hat mit ihrem
Glauben wie mit ihrem Gehorsam, mit
ihrer Botschaft wie mit ihrer Ordnung
mitten in der Welt der Sünde als die
Kirche der begnadigten Sünder zu
bezeugen, dass sie allein sein Eigentum
ist, allein von seinem Trost und von
seiner Weisung in Erwartung seiner
Erscheinung lebt und leben möchte.“
Wie lassen sich diese Ziele
erreichen?
Jede Gemeinde ist ganz Kirche, aber
nicht die ganze Kirche. Sie ist vollwertig, aber nicht vollständig. Diese
Einsicht führt zu einem Verständnis,
selbst ein wichtiger Teil eines größeren
Ganzen zu sein, in dem die einzelnen
Glieder aufeinander angewiesen sind.
Gemeinde ist nur Gemeinde in Beziehung: zur Nachbargemeinde, zur
Gesamtkirche, zur weltweiten Ökumene
zu ihrem Herrn und Heiland, der sie
gründet, bewahrt und vollendet. In diesem Sinne öffnet sich Gemeindeleben
zu mehr Kommunikation, Kooperation
und Konziliarität.
5
6
Die Vor- und Nachteile der einzelnen
Formen lassen sich nicht pauschal
Zusammenarbeit ohne spezielle
kirchenrechtliche Regelung
Pfarrdienstbezogene Kooperationsformen nach der Kirchengemeindeordnung
Kirchengemeindliche Kooperationsformen nach dem Verbandsrecht
Kirchengemeindliche Kooperation mit
Gemeindezusammenschluss
Seit es Kirchengemeinden als rechtlich selbständige Körperschaften gibt,
finden sich auch verschiedene Formen
der Zusammenarbeit. Entsprechend
dem paulinischen Bild vom Leib Christi
(1. Kor. 11), in dem die einzelnen
Glieder aufeinander angewiesen sind
und mit unterschiedlichen Funktionen
zusammenwirken, soll durch entsprechende Strukturen die Erfüllung der
vielfältigen kirchlichen Aufgaben und
Handlungsfelder sichergestellt werden.
In der EKHN hat sich eine vielfältige
Palette kirchengemeindlicher Kooperationsmöglichkeiten entwickelt, die
ein unterschiedliches Maß von örtlicher Selbständigkeit und verbindlicher
Gemeinsamkeit anbietet und sich in vier
Grundformen beschreiben lässt:
Kooperationsformen haben einen
dienenden Charakter und sind immer
wieder auf ihre Angemessenheit hin
zu überprüfen. Die Kirchenleitung hat
daher für die neue Kirchenvorstands-
bewerten. Vielmehr hängt es von den
konkreten Zielen und Inhalten der
regionalen Zusammenarbeit ab, welche
Kooperationsform am ehesten geeignet
ist, die Erfüllung des kirchengemeindlichen Auftrags in der jeweiligen Situation zu unterstützen. Eine gelingende
Zusammenarbeit braucht neben einer
Verständigung über die gemeinsamen
Ziele aber auch eine gemeinsame
Deutungsperspektive, in der Unterschiede nicht als trennend, sondern als
bereichernd erlebt werden. Kirchengemeinden, die sich in der Perspektive
der Geschwisterlichkeit verbunden
sehen, können partnerschaftliche
Vereinbarungen auf Augenhöhe treffen,
die auch von gegenseitiger Verantwortlichkeit und Fürsorge stärkerer Partner
für schwächere geprägt sind. Mit einer
solchen Haltung gewinnt der Blick auf
Strukturen, in der die Zusammenarbeit
von Kirchengemeinden gestaltet und
gelebt werden, auch eine theologische
Perspektive.
die Vielfalt gemeindlichen Lebens in
unterschiedlichen strukturellen Formen fördern und offen für künftige
Entwicklungen halten;
ortskirchliche Identitäten durch Erhalt
von Partizipation und Entscheidungsfähigkeit entwickeln;
Arbeitsbedingungen für Pfarrerinnen
und Pfarrer verbessern;
ehrenamtliche Verantwortlichkeit
ermöglichen;
Synergieeffekte in Hinsicht auf
Personal, Finanzen und Gebäude für
inhaltliche Arbeit bzw. Haushaltskonsolidierung nutzbar machen.
periode bis 2021 ein Projekt zur
Weiterentwicklung der bestehenden
Möglichkeiten beschlossen. Im Hinblick
auf sich verändernde Anforderungen in
der Zusammenarbeit sollen die Rahmenbedingungen kirchengemeindlicher
Kooperation so ausgestaltet werden,
dass sie folgendes leisten können:
7
Gestaltungsmöglichkeiten kirchengemeindlicher Kooperation
in der EKHN und Ansätze zu ihrer Weiterentwicklung
8
Ob Gottesdienstreihen, Chorprojekte,
Konfirmandenfreizeiten oder ein gemeinsamer Gemeindebrief; Kanzeltausch
oder Vertretungsabsprachen – Kirchen-
1.1 Frei vereinbarte Zusammenarbeit
1. Zusammenarbeit ohne
spezielle kirchenrechtliche
Regelung
gemeinden, die ihre Potenziale und
Profile bündeln, gewinnen gemeinsam
mehr Gestaltungsmöglichkeiten und
können sich gegenseitig entlasten.
Eine solche Kooperation von Kirchengemeinden bzw. den in ihnen tätigen
Pfarrerinnen und Pfarrern lässt sich
oftmals frei vereinbaren und in Umfang
und Intensität sehr flexibel gestalten.
Formen und Bereiche der Zusammen-
Die Förderung der Zusammenarbeit
ist nach Artikel 17 der Kirchenordnung zentraler Gestaltungsauftrag des
Dekanats. Viele Dekanate unterstützen
daher den Trend zur Bildung sogenannter Nachbarschaftsräume (vgl.
Kooperationsbeispiel 7). Motor sind
häufig Pfarrerinnen und Pfarrer, die ihre
Zuständigkeit nicht mehr auf die eigene
Gemeinde beschränkt sehen und
stattdessen als Pfarrteam gemeinsam
1.2 Regionalentwicklung des Dekanats im Nachbarschaftsraum
arbeit sind zwischen den beteiligten
Kirchenvorständen abzusprechen und
nur bei Bedarf in einer Vereinbarung
festzuhalten (vgl. Kooperationsbeispiele 4 und 6). Die rechtliche Struktur
der einzelnen Kirchengemeinde ist auf
dieser niedrigschwelligen Kooperationsstufe nicht tangiert. Gemeinsame Gremien sind nicht erforderlich, wodurch
allerdings Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse auch erschwert werden
können. Zu bedenken sind zudem der
zeitliche Aufwand für die Koordinierung
der gemeinsamen Aufgaben sowie die
hohe Abhängigkeit von den engagierten
Personen, die die Zusammenarbeit
lebendig halten.
Gestaltungsmöglichkeiten kirchengemeindlicher Kooperation
in der EKHN und Ansätze zu ihrer Weiterentwicklung
Spezielle kirchenrechtliche Regelungen
für solche Nachbarschaftsräume gibt
es bislang nicht, werden aber insbesondere im Hinblick auf die Zusammenarbeit der Pfarrerinnen und Pfarrer
gewünscht. Hier bieten die derzeit
vorhandenen Kooperationsformen der
gemeinsamen Pfarrdienstordnung und
der pfarramtlichen Verbindung nicht
immer die von den Verantwortlichen vor
Ort gewünschten Gestaltungsmöglichkeiten.
Verantwortung für mehrere Kirchengemeinden wahrnehmen wollen (vgl.
Kooperationsbeispiele 2, 4, 5 und 6).
Eine solche Zusammenarbeit strahlt auf
die beteiligten Kirchenvorstände aus.
Diese nutzen die Möglichkeiten der
Ergänzung oder inhaltlichen Schwerpunktbildung und erfahren es als sehr
entlastend, kein Vollprogramm für alle
möglichen Arbeitsbereiche anbieten
zu müssen. Gemeinden können ihre
Zusammengehörigkeit als einander
ergänzende Glieder entdecken, eine
eigene regionale Identität formen und
von der Öffentlichkeit anders wahrgenommen werden.
Für die inhaltliche Zusammenarbeit in
den verschiedenen Handlungsfeldern
gilt es zu klären, inwieweit zusätzliche
Steuerungs- und Gestaltungsmöglichkeiten sinnvoll und hilfreich sein
könnten. Bereits heute nutzen viele
Dekanate Nachbarschaftsräume für
die Verteilung der Pfarrstellen und die
Einteilung von Regionalkonventen. Zu
untersuchen wäre, inwiefern auch die
kirchenmusikalischen und gemeindepädagogischen Konzeptionen sinnvoll
auf diese Strukturen bezogen werden
können, um dadurch eine kleinräumige
Regionalentwicklung in sich vergrößernden Dekanaten zu befördern.
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Speziell zur Regelung des Pfarrdienstes
in mehreren, weiterhin selbständigen
Kirchengemeinden bietet das derzeitige Kirchenrecht der EKHN zwei
Kooperationsformen: die gemeinsame
Pfarrdienstordnung und die pfarramtliche Verbindung. Eine darüber hinaus
gehende Zusammenarbeit lässt sich mit
einer zusätzlichen Kooperationsvereinbarung für weitere Arbeitsbereiche oder
durch Kombination mit einer verbandsrechtlichen Kooperationsform gestalten.
2. Pfarrdienstbezogene Kooperationsformen nach der
Kirchengemeindeordnung
In der Umsetzung des neuen Pfarrstellenrechts wurde seit 2013 das Instrument der gemeinsamen Pfarrdienstordnung (§ 5 Abs. 2 KGO) zur Erarbeitung
der aktuellen Dekanatssollstellenpläne
von den Dekanaten intensiv genutzt.
Gemeinsame Pfarrdienstordnungen ermöglichen es, Dienste von Pfarrerinnen
und Pfarrern in verschiedenen Kirchengemeinden solidarisch und gabenorientiert zu verteilen und so einen wichtigen
Beitrag zur Förderung einer regionalen
Dienstgemeinschaft zu leisten (vgl.
Kooperationsbeispiele 2, 4 und 5).
Pfarrstellen mit einer größeren Arbeitsbelastung können entlastet werden,
indem benachbarten Kolleginnen oder
Kollegen die Betreuung von Einrichtungen wie beispielsweise Alten- und
Pflegeheimen oder die Zuständigkeit für
einen Seelsorgebezirk übertragen wird.
Eine Unterstützung lässt sich aber auch
an persönlichen Stärken orientieren, so
dass z. B. eine Pfarrerin mit besonderen
Gaben in der Konfirmandenarbeit diese
Aufgabe auch für benachbarte Gemeinden übernimmt.
2.1 Gemeinsame Pfarrdienstordnung
Da diese Kooperationsform ausschließlich den Dienst der beteiligten Pfarrerinnen und Pfarrer betrifft, bleibt die
rechtliche Struktur der Kirchengemeinden unangetastet. Eine gemeinsame
Pfarrwahl findet nicht statt. Welche
Beteiligungsmöglichkeiten den unterstützten Kirchengemeinden bei der
Besetzung von Pfarrstellen künftig eingeräumt werden können, wird derzeit
untersucht.
Gemeinsame Pfarrdienstordnungen
werden daher im Blick auf die jeweiligen Erfordernisse und die konkreten
Personen von den beteiligten Kirchenvorständen erarbeitet und im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand beschlossen. Eine Überarbeitung
erfolgt bei Bedarf, spätestens aber
nach personellen Veränderungen.
Gestaltungsmöglichkeiten kirchengemeindlicher Kooperation
in der EKHN und Ansätze zu ihrer Weiterentwicklung
Auf Antrag benachbarter Kirchengemeinden werden hier die Pfarrstellenanteile dieser Gemeinden zusammengelegt, um eine (oder mehrere)
gemeinsame Pfarrstellen errichten zu
können. Zur Regelung der Dienste ist
eine Pfarrdienstordnung vorgesehen
(vgl. oben). Die Pfarrerinnen und Pfarrer
sind in mehreren Kirchengemeinden als
Gemeindepfarrerinnen oder Gemeindepfarrer tätig und haben daher Sitz und
Stimme in allen Kirchenvorständen,
wodurch ihre Aufgaben im Bereich der
Kirchenvorstandsarbeit nicht unerheblich vergrößert werden.
In die rechtliche Struktur der einzelnen
Kirchengemeinden wird allerdings auch
hier nicht eingegriffen. Die pfarramtlich
verbundenen Kirchengemeinden behalten ihre jeweiligen Kirchenvorstände,
die für gemeinschaftliche Angelegen-
Eine seit langem bestehende Form der
verbindlichen Zusammenarbeit von
Kirchengemeinden ist die pfarramtliche
Verbindung (§ 8 KGO), die sich in der
EKHN vor allem in oberhessischen
und rheinhessischen Dekanaten mit
kleinteiligen Gemeindestrukturen weit
verbreitet findet.
2.2 Pfarramtliche Verbindung
In der Vergangenheit umfassten pfarramtliche Verbindungen in der Regel
nicht mehr als zwei selbständige
Kirchengemeinden (teilweise mit zusätzlichen unselbständigen Außenorten
in sogenannten „Kirchspielen“), die
von einer Einzelpfarrstelle aus betreut
wurden. In der letzten Zeit finden sich
heiten zu gemeinsamer Beratung und
Beschlussfassung zusammentreten.
Gesetzlich vorgesehen ist dies zumindest bei der Pfarrwahl und optional für
die Wahl von Synodalen für die Dekanatssynode.
jedoch zunehmend Kirchenvorstände
sowie Pfarrerinnen und Pfarrer, die
gemeinsam Verantwortung für vier oder
mehr Kirchengemeinden im Nachbarschaftsraum wahrnehmen wollen (vgl.
Kooperationsbeispiel 6) und dazu
pfarramtliche Verbindungen mit mehreren Pfarrstellen anstreben. Die Anforderungen in der Kirchenvorstandsarbeit sowie in der Wahrnehmung der
Aufgaben als Gemeindepfarrerin bzw.
Gemeindepfarrer in den beteiligten
Kirchengemeinden stellen die Arbeit in
diesen Konstellationen allerdings vor
Herausforderungen.
11
12
Das Verbandsgesetz der EKHN bietet
derzeit mit der kirchlichen Arbeitsgemeinschaft und dem Kirchengemeindeverband unterschiedliche rechtlich geregelte Formen für die Zusammenarbeit
selbständiger Kirchengemeinden an.
Hiermit bietet sich eine gute Grundlage
für eine regionale Kooperation, die in
theologischem Sinne einem konziliaren
Organisationsprinzip folgt: Hier gehen
gleichberechtigte Partner selbstverantwortet vertragliche Bindungen ein
und bilden unterschiedliche inhaltliche
Profile aus, um dadurch gemeinsame
Ziele zu erreichen.
3. Kirchengemeindliche
Kooperationsformen nach
dem Verbandsrecht
Die von den Kirchenvorständen beschlossenen Vereinbarungen zur
Bildung einer kirchlichen Arbeitsgemeinschaft werden anschließend von
Zur dauerhaften Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben können Kirchengemeinden eine Arbeitsgemeinschaft
bilden und die Zusammenarbeit in
einer schriftlichen Vereinbarung regeln
(§ 20 VerbG). Dies empfiehlt sich z. B.
zur stärkeren Vernetzung der Mitarbeitenden im Gemeindebüro oder zur
Regelung des Zusammenwirkens in der
Kinder-, Jugend- und Familienarbeit
einschließlich der Kindertagesstätten.
Durch Bildung einer Arbeitsgemeinschaft wird nicht in die rechtliche
Struktur der Kirchengemeinde eingegriffen. Neue Organe, die für die
Arbeitsgemeinschaft handeln, müssen
nicht geschaffen werden. Die Kirchenvorstände können aber zur Beratung
gemeinsame Ausschüsse einrichten
oder zur Entlastung bestimmte Aufgaben auf eine der beteiligten Kirchengemeinden übertragen. Dies bringt
allerdings einen erhöhten Koordinationsaufwand mit sich.
3.1 Kirchliche Arbeitsgemeinschaft
mit schriftlicher Vereinbarung
der Kirchenverwaltung genehmigt,
um eine deutliche Verbindlichkeit der
Kooperation zu erreichen (vgl. Kooperationsbeispiel 2).
Aufgrund der gestiegenen Anforderungen im Bereich kirchengemeindlicher
Verwaltung könnte diese Organisationsform auch zur Bildung gemeinsamer
Gemeindebüros zur Entlastung und
Optimierung von Verwaltungsaufgaben
dienen. In Auswertung verschiedener
modellhafter Erprobungen (vgl. Kooperationsbeispiele 1 und 2) wird derzeit
geprüft, unter welchen rechtlichen,
organisatorischen und personellen
Bedingungen eine Einrichtung gemeinsamer Gemeindebüros für mehrere
Kirchengemeinden ermöglicht werden
kann.
Gestaltungsmöglichkeiten kirchengemeindlicher Kooperation
in der EKHN und Ansätze zu ihrer Weiterentwicklung
Über eine vertragliche Vereinbarung
hinaus lässt sich die Zusammenarbeit
in einer kirchlichen Arbeitsgemeinschaft auch durch eine gemeinsame
Satzung regeln (§ 21 VerbG), wodurch
die Bildung von gemeinsamen Vertretungsorganen mit Entscheidungsbefugnis ermöglicht wird (z. B. in Form eines
geschäftsführenden Ausschusses).
Kirchengemeinden in einer solchen
Arbeitsgemeinschaft behalten ihre
Selbstständigkeit; die beteiligten
Kirchenvorstände können sich aber von
bestimmten Aufgaben lösen (§ 21 Abs.
1 in Verbindung mit § 27 Abs. 2 VerbG)
und der Arbeitsgemeinschaft zur eigenständigen Wahrnehmung übertragen.
Bereits seit langem nutzen Kirchenge-
3.2 Kirchliche Arbeitsgemeinschaft
mit Satzung
Als weitere verbandsrechtlich geregelte
Kooperationsform kennt die EKHN den
Kirchengemeindeverband (§§ 25-28
VerbG). Auch hier bleiben die Kirchengemeinden weiter bestehen, bilden
aber mit dem Kirchengemeindeverband
eine zusätzliche neue Körperschaft
des öffentlichen Rechts. Dem Kirchengemeindeverband können durch
3.3 Kirchengemeindeverband
Die Satzungen kirchlicher Arbeitsgemeinschaften bedürfen der Genehmigung durch die Kirchenleitung, die
diese Aufgabe an die Kirchenverwaltung übertragen hat, und sind damit
von hoher Verbindlichkeit.
Zu bedenken ist dabei allerdings, dass
durch die zusätzlichen Vertretungsorgane neben der regulären Kirchenvorstandsarbeit weitere Gremienarbeit
notwendig wird und die Kirchengemeinden für die finanzielle Ausstattung
verantwortlich sind.
meinden, gerade auch im ländlichen
Raum, diese Möglichkeiten zur Bildung
einer Haushaltsgemeinschaft mit
gemeinsamer Haushaltsführung und
Vermögensverwaltung.
Satzung Aufgaben (nach § 27 Abs. 2
VerbG) zur selbständigen Wahrnehmung übertragen werden, die über die
Kraft der einzelnen Kirchengemeinde
hinausgehen und in einer eigenständigen Verbandsstruktur effizienter und
kompetenter zu erfüllen sind. Für einen
Verband muss mindestens ein Vertretungsorgan, der Verbandsvorstand,
gebildet werden, § 12 Abs. 2 VerbG.
In der Vergangenheit konzentrierten
sich die Verbandsaufgaben neben der
Trägerschaft gemeinsamer Einrichtungen, z. B. im diakonischen Bereich, vor
allem auf die Liegenschafts-, Finanzverwaltung und Personalverantwortung.
Aufgrund der aufwändigen Verbandsstruktur, die auch die Einrichtung
einer Geschäftsstelle zur Führung der
laufenden Verwaltungsgeschäfte des
Verbandes beinhalten kann, war diese
Kooperationsform bislang ausschließlich
im mittel- und großstädtischen Bereich
angesiedelt. Auch Kirchengemeindeverbände müssen von den beteiligten
Kirchengemeinden finanziert werden.
Im Zusammenhang der Überprüfung
kirchengemeindlicher Kooperationsformen soll geklärt werden, inwiefern
Bedarf für eine Weiterentwicklung des
Verbandsmodells besteht.
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Im Blick auf die Gremienarbeit ist
der Gemeindezusammenschluss die
schlankeste Lösung. In einer vereinigten, größeren Kirchengemeinde
lassen sich für inhaltliche, finanzielle
und personelle Fragen am flexibelsten
Lösungen finden. Durch die erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten und die
Reduzierung von Gremien erhöht sich
auch die Attraktivität von Pfarrstellen.
25 Kirchengemeinden haben sich in
den vergangenen zehn Jahren auf diese
Weise neu gebildet und seitdem überwiegend gute Erfahrungen gemacht. In
der Zukunft dürfte diese Entwicklung
noch zunehmen, da das neue Zuweisungssystem für Kirchengemeinden
Gemeindezusammenlegungen ab 2016
nicht länger finanziell benachteiligen
wird.
4. Kirchengemeindliche Kooperation mit Gemeindezusammenschluss
Entschließen sich Kirchengemeinden
zum Gemeindezusammenschluss,
entsteht dadurch eine neue gemeinsame Kirchengemeinde (§ 4 KGO).
Ein Zusammenschluss von Kirchengemeinden berührt die historisch
gewachsene theologisch-kirchliche und
regionale Identität und greift in sämtliche Beziehungs- und Sachstrukturen
der einzelnen Kirchengemeinden ein.
Gemeindeglieder und Mitarbeitende
müssen sich neu orientieren. Eine
theologisch verantwortete Grundhaltung
verbunden mit einem Höchstmaß an
Transparenz, Partizipation und Kommunikation ist daher von besonderer
Bedeutung, damit sich die beteiligten
Partnerinnen und Partner auf Augenhöhe begegnen und das notwendige
Vertrauen aufbauen können.
Ein weiteres entscheidendes Kriterium
für das Gelingen eines solchen Prozesses ist ein gemeinsam geteiltes Zukunftsbild. Eine solche gemeinsame
Vision setzt Potenziale frei und macht
einen Perspektivwechsel möglich, weg
von dem, was die Gemeinden vielleicht
verlieren, hin zu dem, was sie in der
neuen Gemeinde gewinnen können.
4.1 Gemeindezusammenschluss
Über den Gemeindezusammenschluss
entscheidet die Kirchenverwaltung
im Auftrag der Kirchenleitung. Vorher
ist die Zustimmung des Dekanatssynodalvorstands einzuholen. Der
Antrag ist über die zuständige Pröpstin
Über den Gemeindezusammenschluss
ist ein Vereinigungsvertrag zu schliessen. In dieser Vereinbarung können
die beteiligten Kirchenvorstände
beispielsweise festlegen, dass bisher
bei den Kirchengemeinden bestehende
Rücklagen, Stiftungen und Fonds auch
zukünftig ausschließlich dem Zweck
zugutekommen, für den sie gebildet
wurden, oder dass diese finanziellen
Mittel nur für den Bereich der Kirchengemeinde verwendet werden dürfen,
die sie eingebracht hat.
Als Rechtsnachfolgerin der bisherigen
Einzelgemeinden tritt diese automatisch
in alle Rechte und Pflichten ein. Die
bisherigen Körperschaften der Kirchengemeinden werden aufgehoben, und
ein gemeinsamer Kirchenvorstand wird
aus den Mitgliedern der bisherigen
Kirchenvorstände gebildet. Diese behalten ihr Amt so lange, bis die laufende
Wahlperiode zu Ende ist.
Gestaltungsmöglichkeiten kirchengemeindlicher Kooperation
in der EKHN und Ansätze zu ihrer Weiterentwicklung
Diese Regelung erlaubt seit dem
01.01.2013 die Bildung sachlich oder
räumlich abgegrenzter Ausschüsse,
denen Aufgaben zur selbständigen
Wahrnehmung und Beschlussfassung übertragen werden können (vgl.
Kooperationsbeispiel 3). Bei einem
Gemeindezusammenschluss lassen
Gegen einen Gemeindezusammenschluss spricht für viele Haupt- und
Ehrenamtliche in den Kirchenvorständen allerdings die Befürchtung, mit der
Selbständigkeit auch die hergebrachte
Identität der Gemeinde zu verlieren
oder von „den anderen“ dominiert zu
werden. Gestaltungsmöglichkeiten dem
entgegenzuwirken eröffnet bereits heute § 44 der Kirchengemeindeordnung.
4.2 Gemeindezusammenschluss
mit teilselbständigen Bereichen
oder den zuständigen Propst an die
Kirchenverwaltung zu senden. Die
Mitarbeitervertretung hat gemäß § 38
des Mitarbeitervertretungsgesetzes ein
Mitwirkungsrecht in organisatorischen,
wirtschaftlichen und sonstigen Angelegenheiten und muss daher im Regelfall dem Gemeindezusammenschluss
ebenfalls zustimmen.
Im Rahmen der von der Kirchenleitung
angestoßenen Weiterentwicklung der
vorhandenen Kooperationsformen wird
daher untersucht, ob eine neue rechtliche Regelung für die Zusammenarbeit
teilselbständiger örtlicher Bereiche
in einer vereinigten Kirchengemeinde
sich auf diesem Weg, „Ortsbeiräte“
für einzelne Gemeindeteile mit Entscheidungsbefugnissen einrichten.
„Versteckt“ in einer Ausschussregelung
der Kirchengemeindeordnung wird das
Kooperationsmodell bisher nur vereinzelt genutzt.
geschaffen werden soll. Klärungsbedarf besteht besonders bezüglich der
Verteilung von Zuständigkeiten und
Entscheidungsbefugnissen.
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Interessante Beispiele kirchengemeindlicher Zusammenarbeit finden sich in
allen Dekanaten der EKHN. Mit den
folgenden sieben Beispielen geben
regionale Öffentlichkeitsreferentinnen
und -referenten exemplarisch einen
Überblick über die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten mit ihren jeweiligen
regionalen Besonderheiten, Potenzialen
aber auch Grenzen.
Denn nicht nur sechs Kirchengemeinden aus der nördlichsten Region der
EKHN im Evangelisch-lutherischen
Dekanat Biedenkopf haben sich für
das Projekt „Kirche vor Ort“ zusammengetan, sondern auch die rund 20
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Allendorf-Battenfeld. Erst noch schnell
Milch und was fürs Mittagessen kaufen
und dann noch schnell die Taufbescheinigung abholen? Zumindest in ländlichen Gegenden ist so etwas kaum auf
einem Weg möglich: Ein Pfarrbüro ist
meistens direkt bei der Kirche oder im
Pfarrhaus angesiedelt, und der TanteEmma-Laden hat schon lange zu. Im
Einkaufszentrum Battenfeld im Oberen
Edertal aber kann man seit Anfang Juli
2014 direkt im Einkaufszentrum um
die Ecke nahezu all das erledigen, was
auch im örtlichen Gemeindebüro möglich ist – und sogar noch einiges mehr.
von Klaus Kordesch, Öffentlichkeitsarbeit
Dekanate Biedenkopf und Gladenbach
„Kirche vor Ort“ in Battenfeld
Diakonie und Kirche im Einkaufszentrum um die Ecke
1. Dekanat Biedenkopf:
Regionales Kirchenbüro
Erste Überlegungen für das innovative
Projekt wurden laut Failing schon 1998
angestellt; konkretisiert wurde die Idee,
dass jede Kirchengemeinde einen Anteil
der Gemeindesekretärinnen-Stunden
für das gemeinsame Büro abgibt, im
Rahmen des ebenfalls von der EKHN im
Dekanat Biedenkopf begleiteten Projekts „Kirche in der Region“, das 2013
abgeschlossen wurde. Die Erfahrungen
Diakoniestation sind in der Ringstraße 5
zu finden. Möglich wurde das Regionale
Kirchenbüro „Kirche vor Ort“ durch eine
Anschubfinanzierung der EKHN, wie
Dekan Gerhard Failing erklärt. Nach
drei Jahren solle das Projekt, zu dem
die Landeskirche so lange die Personalkosten für eine halbe Stelle übernimmt, während die Kirchengemeinden
Bürostunden beisteuern, auf eigenen
Beinen stehen.
Good-Practice: Beispiele Kirchengemeindlicher Kooperation
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Gerade bei den Seelsorgerinnen und
Seelsorgern sei die Befürchtung groß
gewesen, mit dem Reduzieren der
Bürostunden vor Ort würde mehr an ihnen hängen bleiben, sagt auch Pfarrer
Stefan Peter aus Laisa, der zudem als
stellvertretender Dekan und Vorstandsvorsitzender der Diakoniestation Biedenkopf fungiert: „Aber im Gegenteil,
es ist eine Entlastung!“ Und er erklärt,
dass anstelle seines nur zwei Stunden
pro Woche besetzten Pfarramts nun
an allen Wochentagen eine kompetent
arbeitende Verwaltung zur Verfügung
stehe. Nun müsse nicht alles so lange
liegenbleiben, bis einmal die Woche die
nun – ein gutes dreiviertel Jahr nach
Eröffnung – sind durchweg positiv, und
das sehen alle Beteiligten so: „Jede
Gemeinde hatte ein bisschen Angst,
dass ihr was weggenommen wird“,
erinnert sich Pfarrerin Eleonore Merkel
aus Dodenau: „Aber tatsächlich kriegt
und gewinnt man vieles!“ Außer ihrer
Kirchengemeinde sind Laisa, Berghofen, Frohnhausen mit Eifa, Allendorf
und Battenfeld beteiligt, die Gemeinden
Hatzfeld und Battenberg hoffen die
Initiatoren noch mit ins Boot holen zu
können.
Auch für die Mitarbeiterinnen birgt
das Kirchenbüro im Einkaufszentrum
viele Vorteile: „Vorher waren wir
Einzelkämpferinnen, manche nur zwei
oder vier Stunden beschäftigt“, erläutert Gemeindesekretärin Michaela
Ackermann, die zusammen mit Christa
Jacobi, Gisela Engel, Marga Arnold
und Anita Baumgarten das Kirchenbüro
besetzt. Mittlerweile reduzieren aber
die ersten Gemeinden nach den guten
Erfahrungen ihre Präsenz im eigenen
Ort weiter zugunsten des Kirchenbüros – neben Battenfeld bringen auch
Dodenau und Allendorf weitere Stunden
ein: „Gerade im Kita-Bereich ist es eine
deutliche Entlastung“, findet Michaela
Ackermann. Auch beispielsweise das
Vorarbeiten der Beschlussvorlagen für
die Kirchenvorstände und der Blick auf
Fristen und Stichtage bei Förderanträgen und im Zusammenhang mit dem
Kinderförderungsgesetz (KiföG) seien
nun vereinfacht: „Wir können die Gremienarbeit professioneller vorbereiten“,
sagt Michaela Ackermann: „Inhaltliches
Gemeindesekretärin kommt. „Das ist
eine deutliche Arbeitserleichterung, ich
bringe die Papiere einfach mit, wenn
ich einkaufen fahre“, berichtet er.
Ganz wichtig für das gute Funktionieren
des regionalen Kirchenbüros ist der
Standort. Kirche und Diakonie sind
beim Einkaufen in der Nähe – so ein
niedrigschwelliges Angebot gibt der
Kirche vor Ort ein Gesicht und spricht
Dazu kommt, dass manche Vorgänge
in einer Kirchengemeinde eher selten
anstehen: „Da musste sich die Sekretärin dann immer erst alles wieder in
Erinnerung rufen“, sagt Stefan Peter:
„Hier hat sie aber ständig damit zu
tun.“ Das Gemeindesekretärinnen-Team
sieht auch noch andere gute Seiten.
„Eigentlich sollte jede alles können,
aber perspektivisch könnte man gewisse Zuständigkeiten festschreiben“,
überlegt Michaela Ackermann mit Blick
auf die Arbeit rund um die Kindergärten, das Kirchliche Finanzmanagement
(KFM) oder die Software KirA (Kirchlicher Arbeitsplatz). „Die Leute, die zu
uns kommen, fragen auch gar nicht
mehr, wer für ihre Gemeinde zuständig
ist“, hat sie bemerkt. Alle wesentlichen
Unterlagen und Internetzugänge sind ja
vor Ort verfügbar.
Arbeiten und Formulieren kostet ja
auch Zeit.“
Good-Practice: Beispiele Kirchengemeindlicher Kooperation
Auch die Diakoniestation ist überaus
zufrieden mit dem neuen Standort.
Martin Melzer als stellvertretender
Pflegedienstleiter bestätigt die positiven
Eindrücke: „Das wird super angenommen“, sagte er. „Hätten wir das ahnen
können, hätten wir das schon vor
Jahren so gemacht.“ Neben der allgemeinen Lebensberatung seien auch
Fragen rund um Pflege und Gesundheit
Anlass für die Menschen, im Kirchenbüro „Kirche vor Ort“ vorbeizukommen.
„Wenn Kirche und Diakonie gemeinsam
an einem Ort wie dem Einkaufszentrum
präsent sind, ist man erreichbarer für
die Menschen als in deren Kirchengemeinden selbst“, erklärt Stefan Peter.
sich herum. Nach Wahrnehmung der
Sekretärinnen kommen immer mehr
Leute vorbei: „Jetzt war eine Frau da,
die heiraten möchte und schnell mal
nachfragte, was man da so braucht“,
erzählt Michaela Ackermann. Zusätzliche Frequenz und Bekanntheit
bringt die Entscheidung der Kommune
Allendorf, das Kirchenbüro als zentrale
Anmeldestelle für die Kindertagesstätten zu nutzen: Die drei Einrichtungen
in evangelischer Trägerschaft verfügen
zusammen über rund 270 Plätze.
E-Mail: [email protected]
Pfarrerin Eleonore Merkel
Telefon: 06452 6502
Pfarrer Stefan Peter, Battenberg
Telefon: 06452 8420
Gemeindesekretärin Michaela Ackermann
Telefon: 06452 8420
Ansprechpartner:
Das Angebot ist nicht statisch, sondern wird an die Anfragen angepasst.
Die Pfarrerinnen und Pfarrer planen
Sprechstunden im Regionalen Kirchenbüro, das regionale Diakonische Werk
Biedenkopf-Gladenbach beispielsweise
Angebote der Altenhilfe, der allgemeinen Lebenshilfe oder einen Gesprächskreis für pflegende Angehörige. Gemeindepädagogin Anna Rüttger erstellt
Angebote für die Kindergottesdienstund Frauenarbeit im Kirchenbüro,
außerdem hat die Mitarbeitervertretung
des Dekanats regelmäßige Sitzungen
und Sprechzeiten angekündigt.
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26 Ortsgemeinden, sieben Predigtstätten, fünf Kirchengemeinden und drei
Pfarrstellen – das sind die Voraussetzungen, unter denen die evangelischen
Akteure in der sogenannten Esterau,
von Bernd-Christoph Matern,
Öffentlichkeitsarbeit Dekanate Diez, Nassau,
St. Goarshausen
Fünf Kirchengemeinden haben
Zusammenarbeit über den eigenen
Kirchturm in Kooperationsvertrag
besiegelt
2. Dekanat Diez: Evangelisch in
der Esterau
4.200 Evangelische leben in der 86 km²
großen Region, deren am weitesten
einer Region im evangelischen Dekanat
Diez, derzeit Weichen für die Zukunft
stellen. Unter dem Logo „Evangelisch
in der Esterau“ hat sich dort eine
Kooperation entwickelt, die zum einen
dem demografisch bedingten Mitgliederrückgang Rechnung trägt und die
zum anderen dafür sorgt, dass ländliche Pfarrstellen für den theologischen
Nachwuchs wieder attraktiver werden.
Ein Kooperationsvertrag regelt die Rahmenbedingungen in Form einer Arbeitsgemeinschaft nach dem Verbandsrecht.
entfernten Orte etwa 15 km Straße
trennen. Anstatt tatenlos zu bejammern, wie der in erster Linie demografisch bedingte Mitgliederschwund
die Pfarrstellenanteile auf dem Land
kleiner werden lässt, bewegten sich
Kirchenvorstände und Pfarrpersonal der
Kirchengemeinden Dörnberg, Eppenrod,
Hirschberg, Holzappel Langenscheid
und Geilnau bereits vor fünf Jahren
aufeinander zu, um die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit auszubauen. Eine Art offizieller Startschuss
fiel vor zwei Jahren. Das Netzwerk
rief die Veranstaltungsreihe „Sommer
in der Esterau“ ins Leben. Eine symbolträchtige Sternwanderung führte
Gemeindeglieder aller fünf Gemeinden
an Pfingsten zum Gottesdienst unter
freiem Himmel zusammen. Bis zum
Buß- und Bettag wird 2015 zu einem
Dutzend Veranstaltungen eingeladen.
Ganz praktisch werden zu den Orten
auch Mitfahrgelegenheiten über die
miteinander vernetzten Pfarrbüros
angeboten.
„Die Gemeinden sollen ihre Eigenständigkeit behalten“, ist Pfarrerin Kerstin
Janott wichtig, bei der die Fäden fürs
neue Organisationsmodell zusammenlaufen. Nicht nur sich, sondern auch
Good-Practice: Beispiele Kirchengemeindlicher Kooperation
Die Bereitschaft zur äußeren wie
inneren Bewegung stand am Anfang
der Kooperation. „Man muss zusammengehen. Und wir haben auf diese
Weise schon viele neue und wunderschöne Veranstaltungen erlebt“, sagt
Petra Geißler vom Kirchenvorstand
Hirschberg. Feuer und Flamme für die
Idee war von Anfang an auch Irma Geis
(Eppenrod): „Die Kooperation bringt
wohltuend Abwechslung ins Gemeindeleben.“ Das gilt nicht nur für gemeinsame Events, sondern auch die Predigten
andere gelten zu lassen, sei einer
der Lernprozesse auf dem Weg zur
Kooperation gewesen. „Das Miteinander hat sich zwar aus einer gewissen
Not heraus entwickelt“, sagt Sabine
Schmidt-Gerheim (KV LangenscheidGeilnau), „aber es ist ja nicht so, dass
sich die Menschen hier fremd wären.“
Mit Ausnahme der Orte des so genannten Buchfinkenlandes sei es selbstverständlich, bei Beerdigungen, aber auch
bei Dorffesten und Feiern Gesichter
aus der ganzen Esterau anzutreffen.
Der Blick über den eigenen Kirchturm
kam mittlerweile auch in den Gemeindebriefen in Form eines gemeinsamen
Mittelteils an.
Damit ist der Vorteil für die drei in
der Esterau wirkenden Pfarrerinnen
benannt. Abgesehen davon, dass
zwischen Kerstin Janott (Hirschberg
und Langenscheid-Geilnau), Mela-
bei Gottesdiensten und den Kasualien.
Die augenfälligste Umstellung, die
allen fünf einst parochial orientierten
Kirchengemeinden abverlangt wird:
Statt einer Pfarrerin, gibt es nun gleich
drei. Geis: „Wir haben uns auf den Weg
gemacht und sind mittlerweile auch
angekommen und haben uns an die
drei Gesichter gewöhnt.“
nie Schneider (Holzappel) und Irene
Vongehr (Eppenrod) die Chemie zu
stimmen scheint, bringt die Kooperation
für sie entscheidende Vorteile. „Wir
sind gern Pfarrerinnen in dieser ländlich
geprägten Region, wissen aber auch,
dass man sich oft als Einzelkämpfer
vorkommt mit den damit verbundenen
Problemen“, weiß Melanie Schneider.
Die Arbeit im Trio bringt sowohl einen
stärkeren Austausch als auch Entlastung. „Wir können uns jetzt so absprechen, dass wir auch mal tatsächlich guten Gewissens ein freies Wochenende
einplanen können“, sagt Vongehr. Und
21
22
Bis Ende 2014 gab es noch einen vierten Kollegen in Dörnberg. Doch die einst
halbe Stelle fiel dem neuen Pfarrstellenbemessungsgesetz zum Opfer. „Das
war schon schmerzhaft, in der Gemeinde
keinen eigenen Pfarrer mehr zu haben“,
erzählt Kirchenvorstandsvorsitzende
Heike Meyer, die schon einige Vakanzen in der Gemeinde erleben musste,
zu der noch Orte des Westerwaldkreises, dem sogenannten Buchfinkenland
gehören. Sie weiß, wie schwierig es ist,
junge Theologinnen und Theologen für
den Dienst auf dem Land zu begeistern.
„Durch die Kooperation sind wir jetzt
auf einem guten Weg“. Die Lösung in
der Esterau führt dazu, dass Dörnberg
von allen drei Theologinnen pfarramtlich betreut wird. Konkret: Holzappel
übernimmt die Verwaltung, die Konfirmanden werden der jeweils kleinsten
Gruppe einer der anderen Gemeinden
zugeordnet, bei Gottesdiensten und Kasualien wechseln sich die Pfarrerinnen
ab, die zudem fachliche Schwerpunkte
wie Bauangelegenheiten oder Finanzfragen untereinander aufgeteilt haben.
der Kanzeltausch an den vier vollen und
drei halben Predigtstätten entlaste in
der Gottesdienst-Vorbereitung.
Einzig an der Einführung eines gemeinsamen Siegels hapert es noch, weil
die Arbeitsgemeinschaft keine eigene
Rechtsperson ist. Dem lebendigen
Miteinander hat das bisher aber noch
nicht geschadet.
Pfarrerin Melanie Schneider, Holzappel
Telefon: 06439 929-293
E-Mail: [email protected]
Pfarrerin Irene Vongehr, Eppenrod
Telefon: 06485 236
E-Mail: [email protected]
Pfarrerin Kerstin Janott, Langenscheidt
Telefon: 06439 929-756
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartnerinnen:
Die rechtlichen Voraussetzungen für
das Modell wurden in enger Absprache
mit der Kirchenverwaltung im Kooperationsvertrag und einer gemeinsamen
Pfarrdienstordnung fixiert. Unerlässlich für ein reibungsloses Miteinander
sind verlässliche Absprachen. Dabei
setzen die fünf Gemeinden auf moderne Technik. Ein virtuelles zentrales
Gemeindebüro entsteht gerade, auf
das die Gemeindesekretärinnen und
die Pfarrerinnen Zugriff haben. Dort
sind nicht nur alle Gemeindeglieder
erfasst, was den Evangelischen der
Esterau neuerdings Geburtstagspost
beschert, auch die Wochen- und die
Gottesdienstpläne mit Predigtexten und
Organisten-Anschriften werden dort
zentral hinterlegt, etwaige Änderungen
automatisch angezeigt.
Good-Practice: Beispiele Kirchengemeindlicher Kooperation
Der Impuls zur Vereinigung kam schon
im Jahr 2004: „Als klar war, dass die
Mit rund 10.000 Mitgliedern, drei Kindergärten und einem Familienzentrum
ist die Evangelische Kirchengemeinde
Langen aktuell die größte der EKHN.
Zum Jahresbeginn 2014 schlossen
sich die vier protestantischen Kirchengemeinden der Stadt genau 50 Jahre
nach ihrer Gründung wieder zusammen
und lösten zum gleichen Zeitpunkt den
bestehenden gemeinsamen Kirchengemeindeverband auf. Dem 2015 neu
gewählten Kirchenvorstand gehören
neben zwei Jugenddelegierten und den
sechs Pfarrerinnen und Pfarrern 21
weitere Personen an. Sie alle eint die
Freude am gemeinsamen Gestalten in
einer großen, lebendigen Kirchengemeinde.
von Stephanie Kunert, Öffentlichkeitsarbeit
Dekanat Dreieich
Langener Protestanten möchten
mit klarem Profil zukunftsfähig
sein
3. Dekanat Dreieich: Zusammenschluss zur Evangelischen Kirchengemeinde
Langen
„Einen Druck von außen gab es nicht“,
sagt Birgit Frohnhoff, stellvertretende
Vorsitzende des Kirchenvorstands.
Sie bekleidete vor dem Zusammenschluss das gleiche Amt im Langener
Kirchengemeindeverband. „Wir wollten
die evangelische Kirche in Langen
zukunftsfähig machen und profilierter
in Erscheinung treten lassen, zudem
Doppelstrukturen abbauen, die viel Zeit
und Energie kosteten“, erläutert sie die
Motivation. „Auch die schrumpfenden
Zuweisungen der Landeskirche und die
sinkende Mitgliederzahl brachten uns
zum Nachdenken“, gibt Frohnhoff zu.
„Ein Blick in die Zukunft machte deutlich, dass die Anteile der Pfarrstellen
wie auch die der Küster, Hausmeister
Kirchengemeindeverbände aufgelöst
werden, war das ein wichtiger Anstoß
zu überlegen, wie die Zusammenarbeit
zwischen den vier Gemeinden intensiviert werden kann“, erinnert sich
Dekan Reinhard Zincke. Damals war
er als Pfarrer an der Stadtkirche der
Vorsitzende des Langener Kirchengemeindeverbands, in dem die Johannes-, Martin-Luther-, Petrus- und die
Stadtkirchengemeinde bis zur Fusion
zusammengefasst waren.
Pfarrer Steffen Held, der Reinhard
Zincke als Vorsitzender des Kirchengemeindeverbands ablöste und heute dem
Langener Kirchenvorstand vorsteht,
sieht etliche Ziele bereits verwirklicht:
„Wir treten heute klar erkennbar als
eine evangelische Kirche für die Stadt
Langen in Erscheinung“, stellt er fest.
Außerdem gelinge es den Gemeindebezirken sehr gut, ihr Profil innerhalb der
Großgemeinde zu schärfen. So ist zum
Beispiel in einem Bezirk die Jugendarbeit schwerpunktmäßig angesiedelt, in
einem anderen entstand ein Familienzentrum. „Jeder kann sich nach seinen
und Sekretärinnen weiter verringert
würden und wir gemeinsam bessere
Lösungen für diese Herausforderungen
finden können als jede Gemeinde für
sich alleine.“
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Natürlich birgt ein Fusionsprozess
etliche Herausforderungen. Da war es
von Vorteil, dass es bereits im Vorfeld
viele Kooperationen gab, wie etwa bei
der Kinder- und Jugendarbeit. Hier
wären beispielsweise die gemeinsame
Wochenendfreizeit aller Langener Konfirmanden sowie der Jugendtreff „Café
46“ zu nennen. Sichtbares Zeichen
der Einheit ist auch der seit 15 Jahren
zusammen gefeierte Reformationstag,
der inzwischen auch im kommunalen
Kalender seinen festen Platz hat. Und
mit der „Vierfalt“ entwickelte sich
ein Gemeindebrief, in dem sich alle
Langener Protestanten wiederfinden. 2011 wurde die Publikation im
Gemeindebrief-Wettbewerb der EKHN
mit dem Innovationspreis ausgezeichnet. „Solche Projekte sind wichtig, um
das Zusammenwirken auszuprobieren“,
ist Reinhard Zincke überzeugt. „Sie
machen die Vorteile eines konstruktiven
Gaben und Möglichkeiten einbringen,
es muss nicht mehr jeder alles machen“, freut sich Held. Die erhofften
Synergieeffekte und Einsparungen werden sich wohl erst mittelfristig bemerkbar machen. „In fünf Jahren können wir
Bilanz ziehen“.
„Das wichtigste ist, nichts zu überstürzen und einander gut zuzuhören!“ rät
Birgit Frohnhoff allen, die über einen
solchen Schritt nachdenken. Sie regt
an, einen Stufenplan über mehrere
Jahre zu erstellen, der klar definierte
Ziele zum Zusammenwachsen für jedes
„Wenn Gemeinden planen, sich zusammenzutun, müssen die Pfarrerinnen
und Pfarrer sowie die Kirchenvorstände
vertrauensvoll zusammenarbeiten“, so
der Hinweis von Steffen Held. Die Langener setzten daher auf umfangreiche
Kommunikation. So fanden seit mehreren Jahren immer wieder gemeinsame
Sitzungen aller Kirchenvorstände statt.
Auch der Austausch im Rahmen des
Langener Pfarrkonvents spielte eine
zentrale Rolle beim Zustandekommen
der Fusion. Natürlich gab es zu manchen Punkten auch gegensätzliche
Positionen. „Aber wenn die gemeinsame Vision klar ist, dann kann man in
Detailfragen auch einmal unterschiedlicher Meinung sein, ohne das Gesamtvorhaben zu gefährden“, weiß Held.
Miteinanders für jeden erlebbar und
dokumentieren Einigkeit nach innen und
außen“.
„Nach den vielen Gesprächen darf man
nicht den Punkt verpassen, an dem
es darum geht, Fakten zu schaffen,
denn sonst fängt man wieder von vorne
an, oder man lässt es ganz“, so ihre
Erfahrung. Dem Planungsteam müsse
mindestens eine Person angehören, die
Erfahrung in Projektmanagement mitbringt und bereit ist, die Führungsrolle
zu übernehmen, empfiehlt Frohnhoff.
Darüber hinaus brauche es eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, der oder die als
„Leuchtturm“ mit diesem Thema in der
Gemeinde sichtbar ist.
einzelne Jahr enthält. Diesen könnten
Gemeinden Schritt für Schritt abarbeiten, das Voranschreiten erkennen und
dennoch gestaltend bleiben.
Good-Practice: Beispiele Kirchengemeindlicher Kooperation
Durch den Zusammenschluss ist die
neue Langener Kirchengemeinde ein
mittelständischer Betrieb geworden.
„Das fordert veränderte Strukturen,
2010 begann die heiße Phase, Ende
2013 hielten die Verantwortlichen in
Langen nach intensiven Vorbereitungen die Fusionsurkunde der EKHN in
den Händen. Anschließend ging es
an die Ausgestaltung in der Praxis.
„Wir definierten die Prozesse, legten
eine neue Geschäftsordnung für den
Kirchenvorstand für die Zeit vor und
nach der Wahl fest, klärten die Verantwortlichkeiten der Sekretärinnen, und
so weiter“, berichtet Birgit Frohnhoff.
Bis alle Abläufe „sitzen“, dauere es
seine Zeit.
„Wir werden künftig sehr von dem
Zusammenschluss profitieren!“, ist Held
überzeugt. „Aber man muss sich darüber im Klaren sein, dass ein solcher
Weg eine Menge zusätzlicher Arbeit mit
sich bringt, und diese endet nicht mit
dem Abschluss des Vertrags und dem
Fusionsgottesdienst.“
en auch die Fachleute an ihre Grenzen
gelangt. „Die Landeskirche hat mit
uns gelernt und dabei neue Unterstützungsmechanismen für Gemeinden
geschaffen“, erklärt er. „Wir haben den
Eindruck, dass Gemeinden, die jetzt
über eine verstärkte Kooperation oder
auch Fusion nachdenken, intensiver
und individueller begleitet werden
können“.
Dekan Reinhard Zincke
Telefon: 06103 3007812
E-Mail: [email protected]
Stellvertretende KV-Vorsitzende Birgit Frohnhoff
E-Mail: [email protected]
Pfarrer Steffen Held, Langen
Telefon: 06103 53835
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartner:
Während des Fusionsprozesses fühlten
sich die Verantwortlichen immer gut
von der Kirchenverwaltung beraten.
„Doch wir galten oft als ‚Pilotprojekt‘
– mit allen Vor- und Nachteilen“, meint
Steffen Held. Bei manchen Fragen sei-
beispielsweise sehr selbstständig arbeitende Ausschüsse, einen professionellen Umgang mit Finanzen und Bauaktivitäten, eine stringente Personalführung
und eine führungsstarke Person für die
Leitung des Kirchenvorstandes“, zählt
Birgit Frohnhoff auf. Zudem brauchen
alle Beteiligten eine erhöhte kommunikative Kompetenz, ebenso wie das Vertrauen in die Zuverlässigkeit derjenigen,
die bestimmte Aufgaben übernehmen.
„Das muss man üben!“
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Vor rund sieben Jahren vereinbarten
die Evangelischen Kirchengemeinden
Gräfenhausen-Schneppenhausen und
Weiterstadt ein gemeinsames Pfarrstellen- und Kooperationsmodell. Darin
wird von der Zuständigkeit bei Beerdigungen über die Schwerpunkte der vier
Pfarrstellen bis zur Zusammenarbeit
von Maline Thierolf-Jöckel, Öffentlichkeitsarbeit Dekanat Darmstadt-Land
Eine Kooperation entwickelt
Leuchtkraft
4. Dekanat Darmstadt-Land:
Evangelisch in Weiterstadt
Simone Bachinger sieht die enge Zusammenarbeit positiv: „Es ist selbstverständlich, dass Themen gemeinsam
besprochen werden. Jede Gemeinde
darf aber auch eigene Projekte verfolgen. Ihr Kollege Hartmut Stiller ergänzt:
„Die Gemeinden haben unterschiedliche
Traditionen und Kulturen, die nebeneinander gelebt werden, das bereichert
und wird auch respektiert“. Gleichzeitig
verstehe man sich sehr gut. Das „Fest
der Gemeinden“ werde wechselnd in
Gräfenhausen und Weiterstadt veranstaltet.
der beiden Kirchenvorstände vieles geregelt. Über die Motive zur Veränderung
der Rahmenbedingungen, den Verlauf
des Kooperationsprozesses und ihre Erfahrungen mit dieser Form der Zusammenarbeit berichten Simone Bachinger,
seit Mai 2008 Pfarrerin in Weiterstadt,
und Hartmut Stiller, seit 1986 Pfarrer
in Gräfenhausen-Schneppenhausen.
Sie gehören gemeinsam mit Inka Gente
und Raphael Eckert-Heckelmann dem
Pfarrteam der beiden Gemeinden an.
Gräfenhausen und Schneppenhausen
sind Stadteile der Kommune Weiterstadt.
Im Vorfeld stark problematisiert haben
Kirchenvorstandsmitglieder die neue
Beerdigungsregelung, die besagt: Jede
Pfarrerin, jeder Pfarrer ist an einem
festen Tag pro Woche für Beerdigungen
hauptverantwortlich zuständig. Für
„Wir Pfarrerinnen und Pfarrer besprechen auf gemeinsamen Teamsitzungen
mehrmals im Jahr die Verteilung der
Gottesdienste in den beiden Kirchen,
unabhängig von Gemeindegrenzen“,
erläutert Hartmut Stiller.
Formen der Zusammenarbeit
Mit der Einführung der neuen Pfarrdienstordnung im Rahmen der Kooperation sind die traditionellen Pfarrbezirke
weitestgehend aufgehoben worden.
Ausnahmen sind Seelsorgegespräche,
Geburtstags- und Krankenbesuche. Die
zwei Theologinnen und zwei Theologen übernehmen die pfarramtlichen
Tätigkeiten wie Gottesdienst, Taufe
oder Trauung. Aber die Vier haben daneben noch eigene Schwerpunkte wie
Erwachsenenbildung, Mitgliederorientierung und Diakonie; Jugendarbeit und
Kultur; Arbeit mit Kindern und Familien;
Interne Organisation und Öffentlichkeitsarbeit.
Good-Practice: Beispiele Kirchengemeindlicher Kooperation
Auch in der Kinder- und Jugendarbeit
hat sich die Kooperation positiv ausge-
Hartmut Stiller hat sich der Verzicht
auf eine räumliche Zuordnung bewährt,
ebenso wie weitere wesentliche Punkte
der Kooperations-Vereinbarung: Es
gibt eine gemeinsame Konfirmandenarbeit und die Gemeindebüros haben
sich zunehmend vernetzt. Die zwei
Gemeindesekretärinnen arbeiten eng
zusammen und können sich gegenseitig
vertreten. Büros vor Ort in Gräfenhausen und Weiterstadt garantieren kurze
Wege für die Gemeindemitglieder.
Die Öffentlichkeitsarbeit wird inzwischen in allen Bereichen kooperativ
gestaltet. Das gilt für die Homepage
(www.evangelisch-in-weiterstadt.de),
das Programmheft „Kinder und
Jugend“ sowie alle Materialien vom
Briefpapier bis zur Strandflagge.
wirkt. Freizeiten, Kinderbibeltage, Fortbildungen und mehr werden von den
zwei Gemeindepädagoginnen konzipiert. Die unterschiedliche Ausrichtung
der beiden – religionspädagogisch bzw.
sozialpädagogisch – wird als Bereicherung empfunden.
Gemeinsame Tagungen und Workshops der beiden Kirchenvorstände
sind inzwischen selbstverständlich, das
habe sich organisch entwickelt. „Die
Mitglieder der Kirchenvorstände haben
sich vorab zu gemeinsamen Spiel- und
Grillabenden getroffen, um sich besser
kennenzulernen“, so Stiller. Ab Anfang
2003 tagten die Kirchenvorstände
immer wieder gemeinsam. Von 2004
an gab es auch viele Kontakte zwischen
den Gruppen und Kreisen der zwei
Gemeinden und die Mitarbeitenden haben sich intensiv beteiligt. Aufgabe der
2002 etablierten „Steuerungsgruppe“
war es, alle Gemeinsamkeiten auszuloten und die verschiedenen Gruppen
und Ausschüsse zusammenzuführen.
Außerdem sollte sie die Kooperationsvereinbarung und die gemeinsame
Pfarrdienstordnung vorbereiten. Nachdem die Kooperationsvereinbarung
2006 beschlossen und in Gemeindeversammlungen thematisiert wurde, trat
die Vereinbarung im Juli 2008 in Kraft
und wurde 2009 evaluiert.
„Der Slogan ‚Evangelisch in Weiterstadt‘
zeigt unsere konzeptionelle Vision: Wir
verstehen uns als Kirche für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt“, so Stiller.
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Verschiedene Faktoren waren Anlass
für die Kooperation. Zum einen: Die
Kirchengemeinde GräfenhausenSchneppenhausen sollte 2001 von
zwei auf eineinhalb Pfarrstellen gekürzt
werden. Daher stellte deren Kirchenvorstand eine Kooperations-Anfrage an
den Weiterstädter Kirchenvorstand, die
positiv beschieden wurde. Außerdem
sollte 2006 in Braunshardt eine weitere
halbe Pfarrvikarstelle wegfallen. „Die
Stellenkürzung war der äußere Anlass.
Gleichzeitig waren wir unzufrieden, den
Dingen hinterherzurennen. Wir wollten
konzeptionell einiges anders machen,
beispielsweise Schwerpunkte bilden
und damit mehr Freiräume erhalten für
eine Gemeindearbeit, die nicht nur dem
Tagesgeschäft huldigt“, sagt Stiller. Und
Bachinger ergänzt: „Wir müssen nicht
kooperieren. Aber 8.000 Gemeindeglieder in zwei Gemeinden bedeuten
mehr als 300 haupt- und ehrenamtlich
Mitarbeitende, 60 bis 100 Konfirmanden, eine große Zahl an Beerdigungen,
Geburtstagbesuchen und mehr. Es gilt,
diese Menge an Aufgaben in einem
sinnvollen System gut zu bewältigen.“
Die Freiräume nutzt das Pfarrteam, um
sich in den städtischen Arbeitsgruppen
Anlass für die Kooperation
Gibt es ein Erfolgsrezept? Für Simone
Bachinger hängt es bei jeder Kooperation „von den handelnden Personen
ab, die gerne im Team arbeiten und
sich selbst nicht zu wichtig nehmen“.
Hartmut Stiller betont: „Wir passen
gut zusammen, unterstützen uns und
bereichern uns geistlich-spirituell. Jede
und jeder hat Stärken und Schwächen,
die werden respektiert.“ Zwei Männer
und zwei Frauen mit voller Stelle, das
sei ausgewogen.
zu engagieren: vom Präventions- und
Bildungsbeirat bis zur Jugend- und
Sozialarbeit. „Wir sind damit präsent im
städtischen Umfeld“, erläutert Stiller.
Pfarrer Hartmut Stiller, Weiterstadt
Telefon: 06150 5919096
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartner:
Zu den systemischen Voraussetzungen
für ein Gelingen der Kooperation gehört
auch ein professionelles Changemanagement, das klare Zielsetzungen
enthält. „Kooperations-Beschlüsse
stets zeitlich limitieren und überprüfen“,
empfiehlt Hartmut Stiller. Und Simone
Bachinger gibt anderen Gemeinden
den Tipp „mutig zu sein, neben den
gewohnten Wegen zu denken und
kreativ zu sein“. Sie schwärmt: „Unsere Kooperation hat Leuchtkraft und
wird auch zum Vorbild für Vereine und
Verbände in Weiterstadt.“
Good-Practice: Beispiele Kirchengemeindlicher Kooperation
Den Anstoß zu einer Kooperation gab
vor zehn Jahren die Stiftskirchengemeinde. Bei der kleinsten Gemeinde
im Evangelischen Dekanat DarmstadtStadt sollte die Pfarrstelle von einer
ganzen auf eine halbe Stelle reduziert
werden. Man ging auf die benachbarten
Gemeinden im Quartier zu. Ziel war
eine Kooperation von Stiftskirchengemeinde, Martinsgemeinde, Thomasgemeinde und Michaelsgemeinde.
Dekanat und IPOS waren mit einbezogen. Aus dem Kooperations- wurde
ein Fusionsprozess, den jedoch nur
zwei der vier Gemeinden beendeten:
Am 1. Januar 2009 unterzeichneten
Stiftskirchengemeinde und Martinsgemeinde den Fusionsvertrag zur neuen
Martin-Luther-Gemeinde. Aus der
Stiftskirche wurde die Diakoniekirche
des Dekanats. Die Kooperation mit
Michaels- und Thomasgemeinde wurde
von Rebecca Keller, Öffentlichkeitsarbeit
Dekanat Darmstadt-Stadt
Kooperation von Martin-LutherGemeinde, Michaelsgemeinde und
Thomasgemeinde in Darmstadt
5. Dekanat Darmstadt-Stadt:
Als Kirche im Quartier sichtbar sein
Die Kooperation der Martin-LutherGemeinde, Michaelsgemeinde und
Thomasgemeinde wird am stärksten in
gemeinsamen Gottesdiensten sichtbar.
Dazu zählt etwa die Sommerkirche.
In diesem Jahr fanden unter dem
aktuellen Thema „Fremd sein – Heimat finden“ im August die Sonntagsgottesdienste zu je einem anderen
Themenaspekt reihum in den Kirchen
statt. Auch Erntedank und Himmelfahrt
werden gemeinsam gefeiert. An drei
Sonntagen im Monat bietet man in der
Region im Nordosten Darmstadts reih-
jedoch fortgesetzt, eine Grundlage des
Vertrauens war bereits geschaffen.
Auch die ökumenische Zusammenarbeit wuchs durch die Kooperation. Eine
gemeinsame Pfarrdienstordnung aller
vier Pfarrstellen wurde 2010 geschlossen. Diese müsste jedoch überarbeitet
werden, da sind sich die Kooperationspartner einig. Im Evangelischen
Dekanat Darmstadt-Stadt haben sich
zudem parallel seit der ersten Pfarrstellenbemessung fünf Regionen gebildet,
in denen eng kooperiert wird. Am
deutlichsten zeigt sich dies im Gemeindepädagogischen Dienst, der im Zuge
des Stellenabbaus regionalisiert wurde.
um einen Abendgottesdienst an. Dazu
kommt als vierter Abendgottesdienst
im Monat die „Blaue Stunde“ für die
mittlere Generation. Dieser besondere
Gottesdienst wurde von der befristeten
EKHN-Projektstelle „30+“ eingerichtet.
Hier wurden auch die gemeinsamen
Geburtstagskarten entwickelt, die die
Gemeindeglieder der drei Gemeinden
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In den jeweiligen Gemeindebriefen
wird von Aktivitäten der jeweils anderen beiden Kooperationsgemeinden
berichtet. Alle drei Gemeindebriefe
haben denselben Redaktionsschluss.
Es gibt gemeinsame Sitzungen der
Öffentlichkeitsarbeits-Ausschüsse.
zu runden Geburtstagen ab dem 10.
erhalten. Darüber hinaus gibt es gemeinsame Gruppen und Kreise.
Besonders bereichernd findet Tanja
Bergelt, Pfarrerin der Martin-LutherGemeinde, das monatliche gemeinsame
Dienstgespräch: „Der Erfahrungsaustausch ist eine große Stärkung.“ Auch
würden durch die regionale Gottesdienstplanung „Synergien spürbar“,
die Entlastung bringen. Kirche in der
Region würde sichtbar. Überhaupt
könne man dank der Kooperation „mehr
stemmen und durch größere personelle
Ebenfalls für die drei Gemeinden
besteht der Arbeitsbereich „Aktive
Ältere“, den die Gemeindepädagogin
Karin Rewald betreut. Hierzu zählen
Gruppen, Ausflüge und ein Repair-Café.
Alle Angebote sind gleichermaßen
an alle älteren Menschen in den drei
Gemeinden gerichtet und finden an
verschiedenen Orten statt. Die Kinder- und Jugendarbeit ist in der Region
vorbildlich aufgestellt. Unter der Leitung
der Gemeindepädagogin Birgit Heckelmann hat sich hier die erste regionale
Jugendvertretung (RJV) der EKHN
formiert. Die RJV ist die Möglichkeit für
Aktive in der gemeindepädagogischen
Arbeit der Martin-Luther-, Michaelsund Thomasgemeinde, sich zu vernetzen, auszutauschen und über aktuelle
Kapazitäten Neues wagen“, so Pfarrerin
Tanja Bergelt. Die drei Kirchenvorstände kommen zudem zu Begegnungstreffen zusammen. Auch gemeinsame
Dienstgespräche mit den katholischen
Kollegen und den Gemeindepädagogen
gehören zur Tagesordnung. 2014 hat
der Gospelchor „parish4“ sein zehnjähriges Jubiläum gefeiert. Er entstand im
Zuge der anfänglichen Fusionsbestrebungen der vier Gemeinden im Viertel.
Good-Practice: Beispiele Kirchengemeindlicher Kooperation
Themen zu reden. Dabei steht die Kinder- und Jugendarbeit im Vordergrund
und die Idee, diese zu fördern und die
Interessen der Kinder und Jugendlichen zu vertreten. „Landwirtschaft für
Stadtfamilien“ ist ein weiteres gemeinsames Projekt der drei Gemeinden, das
Gemeindepädagogin Birgit Heckelmann
ins Leben gerufen hat. Hier werden
Ausflüge in landwirtschaftliche Betriebe
in der Umgebung unternommen. „Ziel
ist es vor allem, sich mit allen Sinnen
auf die Landwirtschaft einzulassen“,
sagt Birgit Heckelmann, „Kinder erleben
den Geschmack, die Geräusche, den
Anblick, die Empfindungen und die Gerüche der Natur.“ Neben persönlichen
Erfahrungen werden den teilnehmenden Familien aus den drei Gemeinden
auch Arbeitsabläufe vermittelt und die
Botschaft, „dass hinter all dem Gott als
Lebensschenkender zu bedenken ist“.
Birgit Heckelmann arbeitet außerdem
in dem Kooperationsprojekt „Inklusives
Martinsviertel“ mit der Stadt Darmstadt
mit, das die drei Gemeinden ebenfalls
verbindet. Für den 8. November ist ein
inklusiver Gottesdienst in der Michaelskirche geplant, den die gemeindepädagogische Arbeit der drei Gemeinden
mitveranstaltet. Ein von den drei
Empfehlung für andere Gemeinden:
Kooperationswillige Gemeinden sollten
sich nicht zu viel vornehmen, sondern
eher mit der Gestaltung von gemeinsamen Projekten beginnen. Ein Gewinn
müsse erkennbar sein, als Anfangsmotivation sollte irgendwo „der Schuh
drücken“, meinen die Verantwortlichen
Alle gemeinsamen Aktivitäten sind in
der gemeinsamen Pfarrdienstordnung
von 2010 geregelt. Nach den Sommerferien nehmen die drei Kooperationspartner unter Einbeziehung auch der
katholischen Gemeinden im Quartier
bereits eine gemeinsame Jahresplanung vor. Die neu gebildeten Kirchenvorstände wollen diese noch stärker,
auch mit den Pfarrgemeinderäten der
katholischen Gemeinden, miteinander
ins Gespräch bringen.
Eine kleinere Kooperation zwischen
den beiden Martinsviertel-Gemeinden
Martin-Luther- und Michaelsgemeinde
findet in der Konfirmandenarbeit, bei
Weltgebetstagsgottesdiensten und dem
Kerbgottesdienst statt.
Gemeinden gemeinsam getragenes
Familienzentrum ist in Planung.
Pfarrerin Tanja Bergelt
Telefon: 06151 74349
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartnerin:
der drei Darmstädter Kooperationsgemeinden.
31
32
In der nördlichen Region des Evangelischen Dekanats Bergstraße ist zum
1. Januar 2015 eine halbe Pfarrstelle
weggefallen. Dennoch sind in den
Kirchengemeinden Alsbach, OberBeerbach, Jugenheim und Zwingenberg
seitdem mehr Pfarrerinnen und Pfarrer
tätig als zuvor. Ein Kooperationsmodell,
das es in dieser Form nirgendwo sonst
in der EKHN gibt, macht es möglich:
das Gemeindenetz.
von Bernd Biewendt, Öffentlichkeitsarbeit
Dekanat Bergstraße
Ein gemeinsames Netz für vier
Kirchengemeinden
6. Dekanat Bergstraße:
Gemeindenetz Nördliche
Bergstraße
Die Grundlage des Gemeindenetzes
bildet eine gemeinsame pfarramtliche
Verbindung und eine gemeinsame
Pfarrdienstordnung. Darin sind die
Aufgaben der einzelnen Pfarrerinnen
und Pfarrer festgelegt. So hat jede
und jeder Geistliche einen gemeindeübergreifenden Schwerpunkt etwa in
der Kinder- und Jugendarbeit oder der
Seniorenarbeit. Dafür wurden gemeindeübergreifende Ausschüsse gebildet,
die sich regelmäßig treffen. Auch die
Pfarrerinnen und Pfarrer kommen
einmal im Monat zusammen, erarbeiten
Gottesdienstpläne und befassen sich
mit aktuellen Fragen. „Die Koordinationsgremien haben allerdings keine
Entscheidungsgewalt. Das letzte Wort
haben jeweils die Kirchenvorstände,
die auch weiterhin über die Finanzen
entscheiden“, betont der Jugenheimer Pfarrer Hans-Peter Rabenau in
Vertretung für die am Gemeindenetz
beteiligten Pfarrerinnen und Pfarrer.
Jede Gemeinde behält ihre Ortspfarrerin oder ihren Ortspfarrer. Doch sie
haben jeweils Sitz und Stimme in allen
Kirchenvorständen der vier beteiligten
Gemeinden.
Wie arbeiten die vier Kirchengemeinden zusammen?
Angesichts der Mitgliederentwicklung
und der daraus resultierenden Pfarrstellenbemessung gab es in den vier
Gemeinden einen entschlossenen
Gestaltungswillen: „Wir wollten nicht
darauf warten, dass uns von außen
etwas übergestülpt wird, sondern den
Prozess selbst gestalten“, erläutert
Pfarrer Rabenau. Am Ende dieses
Prozesses soll ein funktionierendes
Netzwerk stehen. Obwohl die beteiligten Gemeinden selbstständig bleiben,
trägt jede Pfarrerin und jeder Pfarrer
Verantwortung für alle Gemeinden. „Für
mich setzt das Gemeindenetz auch einen Gegenpol zur Vereinsamung. Wenn
Was war der Anlass für das
Gemeindenetz?
Eine gemeinsame Homepage für alle
vier Gemeinden ist bereits online:
ev-gemeindenetz-nb.de.
„Ob es mittelfristig auch einen gemeinsamen Gemeindebrief geben
wird, ist noch nicht entschieden, aber
durchaus vorstellbar“, sagt Pfarrer
Rabenau. Zurzeit werden die einzelnen
Gemeindebriefe in allen Gemeinden des
Gemeindenetzes ausgelegt. Der Grund:
Es gibt ein gestiegenes Interesse am
Geschehen in den Nachbargemeinden.
Good-Practice: Beispiele Kirchengemeindlicher Kooperation
Eine erste Bilanz kann frühestens nach
einem Jahr gezogen werden, betonen
die beteiligten Gemeinden. Der Anfang
war nicht leicht: „Ohne die Beratung
durch das IPOS wäre es nicht gegangen“, sagt Pfarrer Rabenau. In den
ersten Monaten hat das Gemeindenetz
großen Anklang gefunden. Kritische
Stimmen sind in den Gemeinden
bislang nicht zu hören gewesen. „Ich
bin überwältigt davon, wie positiv das
Gemeindenetz aufgenommen wurde
und wie viele Menschen an diesem
Netz knüpfen wollen“, erklärt Pfarrer
Thomas Beder. Insgesamt gibt es eine
hohe Bereitschaft zur Mitwirkung.
Viele Gemeindemitglieder äußern sich
begeistert, dass sich etwas Neues
entwickelt. „Ich freue mich, nicht
allein auf einer Pfarrstelle zu sein. Wir
sind im Team unterwegs“, sagt auch
Stefan Hilsberg, der im Februar 2015
Wie ist die Zusammenarbeit im
Gemeindenetz bislang gelaufen?
ich jetzt besser mitbekomme, was die
anderen Gemeinden machen, komme
ich ins Nachdenken, ob das nicht auch
für uns eine Möglichkeit wäre. Das hat
eine befruchtende Seite“, meint Pfarrer
Rabenau.
Rechtlich ist das Gemeindenetz eine
pfarramtliche Verbindung mit der Folge,
dass formal alle Pfarrstellen an Zwingenberg, der größten Gemeinde im
Netz, angebunden sind. Auch wenn die
Zusammenarbeit bislang ohne größere
Reibungen verläuft, bleibt die Frage, ob
das Gemeindenetz so fest gestrickt ist,
dass es auch einem größeren Konflikt
standhalten kann. „Wenn sich die
Gemeinden in einer Frage nicht einigen
können, kann der Dekanatssynodalvorstand angerufen werden“, betont
Pfarrer Rabenau.
Welche Erfahrungen hat das
Gemeindenetz mit den rechtlichen
Rahmenbedingungen gemacht?
Für die freigewordenen Pfarrstellen
wird in den Ausschreibungen ausdrücklich verlangt, dass die Bewerberinnen
und Bewerber netz- und teamfähig sein
müssen.
Pfarrer Hans-Peter Rabenau
Seeheim-Jugenheim
Telefon: 06257 3326
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartner:
Selbst kurzfristig auftretende Vakanzen
durch Stellenwechsel und Elternzeiten
haben das Gemeindenetz bislang nicht
aus der Bahn geworfen. Auch das
spricht für dieses Kooperationsmodell.
als Pfarrvikar nach Zwingenberg kam.
Für den 32-jährigen ist das Gemeindenetz nach eigenen Angaben eine gute
Möglichkeit, Kirche gemeinsam zu gestalten. „Ich bin gespannt, wie es sich
entwickelt. Mir verschafft es eine gute
Startmöglichkeit und eine neue Motivation zur Zusammenarbeit.“ Eine gute
Atmosphäre gibt es auch unter den
Pfarramtssekretärinnen. Bei Schwierigkeiten und Problemen, so berichten sie,
hätten sie früher in der Kirchenverwaltung in Darmstadt angerufen. Seitdem
es das Gemeindenetz gibt, holen sie
sich kollegialen Rat in der Nachbargemeinde. „Früher hätten wir uns das
nicht so ohne Weiteres getraut“, so die
Gemeindesekretärinnen.
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Fragt man im Dekanat Ingelheim
ehrenamtlich Engagierte nach ihren
Erfahrungen in punkto „kirchengemeindlicher Kooperation“, so fällt in
der Regel das Stichwort „gemeinsam
evangelisch“. Obwohl dieses von
der EKHN initiierte Modellprojekt zur
Gestaltung kirchlichen Handelns in der
Region bereits vor über zwei Jahren
im April 2013 abgeschlossen wurde,
ist es bei vielen Gemeindemitgliedern,
von Hilke Wiegers, Öffentlichkeitsarbeit
Dekanat Ingelheim
Zusammenarbeit der Kirchengemeinden des Dekanates Ingelheim profitierte von dreijährigem
Programm
7. Dekanat Ingelheim: Modellprojekt „gemeinsam evangelisch“
Bedeutete das 2010 gestartete Modellprojekt „gemeinsam evangelisch“,
dass insbesondere die Ehrenamtlichen
von diesem Zeitpunkt ab regelmäßig
miteinander ins Gespräch kamen, sich
austauschten und unterstützten, so ist
wohl das Jahr 2006, als die Pfarrerinnen und Pfarrer des Dekanates
auf einem Pfarrkonvent beschlossen,
in Regionalgruppen zu kooperieren,
Haupt- wie Ehrenamtlichen, im Dekanat
Ingelheim noch in ebenso lebhafter
wie positiver Erinnerung. Die Anstöße
und Initiativen, die von ihm ausgingen,
sind immer noch deutlich zu spüren.
So feierten im Mai 2015 fünf der 23
Kirchengemeinden des Dekanates
im Binger Park am Mäuseturm zum
vierten Mal sehr erfolgreich (über 200
Besucher kamen) einen gemeinsamen
Himmelfahrtsgottesdienst – nicht nur
ein Ergebnis von „gemeinsam evangelisch“, sondern auch ein Zeichen
dafür, dass die Kooperation zwischen
Ehren- und Hauptamtlichen auch nach
Jahren immer noch (fast könnte man
sagen „immer besser“) klappt. Und
demnächst werden die Gemeinden der
„Region Bingen“ auch einen gemeinsamen Reformationsgottesdienst feiern.
Profitiert hat auch die Konfirmandenarbeit der Pfarrerinnen und Pfarrer von
der die Gemeindegrenzen überschreitenden Kooperation. Nicht nur, dass
einige Gemeinden, unter anderem aufgrund sinkender Konfirmandenzahlen,
mittlerweile eine gemeinsame Konfirmandenarbeit anbieten, seit vier Jahren
findet auch mit wachsendem Erfolg
ein dekanatsweiter Konfirmandentag
statt. Veranstaltungsort ist die Stiftung
Kreuznacher Diakonie, die zusammen
mit der Evangelischen Jugend des Dekanates Ingelheim für die aus dem gesamten Dekanat angereisten rund 200
als eigentliches Auftaktjahr für einen
regelmäßigen Blick der Gemeinden
über ihren „Tellerrand“ zu werten. Mit
„gemeinsam evangelisch“ beschleunigte sich dieser Prozess, und er hat dem
Dekanat einige attraktive Veranstaltungen eingebracht, wie z. B. die „Sternstunden in den Selztalkirchen“, die mit
ihren abwechslungsreichen Themen,
wie „Farbe und Religion“, mittlerweile
nicht nur zu einer ökumenischen Veranstaltung geworden sind, sondern in der
Regel auch über 100 Besucher in die
Kirchen im Nordosten des Dekanates
locken.
Good-Practice: Beispiele Kirchengemeindlicher Kooperation
ckelt. Viele der hier ehrenamtlich Engagierten sind Kirchenvorsteherinnen und
Kirchenvorsteher und haben erkannt,
dass der Austausch von Erfahrungen
zwischen den Gemeinden allen Nutzen
bringt. Sei es nun, wenn es darum
geht, welche Erfahrungen man im
Umgang mit einer Vakanz der Pfarrstelle oder in der Kinder- und Jugendarbeit
gemacht hat. Raten und Unterstützen
wird hier groß geschrieben.
„Aus „gemeinsam evangelisch“, so der
ehrenamtliche Leiter dieses Modellprojektes, Hans-Dieter Ecker, „haben
sich mittlerweile einige kreative Ideen
für eine engere Zusammenarbeit
Konfirmandinnen und Konfirmanden
einen eindrucksvollen, erlebnisreichen
Tag in den verschiedenen Einrichtungen
der Kreuznacher Diakonie organisiert.
Nach Interessensgebieten auf verschiedene Gruppen aufgeteilt, lernen sich
die Konfirmandinnen und Konfirmanden
auch untereinander kennen. Vielleicht
ein Ansatzpunkt, die Kooperation
zwischen den Gemeinden auch für die
Zukunft zu sichern.
Haben sich manche Ideen, die auf der
Basis des Modellprojektes „gemeinsam
evangelisch“ entstanden, wie z. B. ein
Internetportal mit gemeindeübergreifenden Veranstaltungshinweisen für die
Regionalgruppe Selz- und Welzbachtal,
nicht durchgesetzt, weil sie sich als zu
arbeitsaufwändig heraus stellten, so ist
ein anderes Projekt, die „Ehrenamtslotsen“ der Region Ingelheim, im kleinen
Rahmen immer noch sehr lebendig.
Hier, wie bei den Organisatoren des
Himmelfahrtsgottesdienstes im Binger
Park am Mäuseturm, hat sich aus der
Regionalgruppe ein Freundeskreis
entwickelt, der sich in unregelmäßiger
Folge trifft und neben dem gemeinsamen Organisieren auch einen regen
Austausch pflegt und neue Ideen entwi-
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Dekanin Annette Stegmann, Ingelheim
Telefon: 06132 71890
E-Mail: [email protected]
Projektleiter Hans-Dieter Ecker
Telefon: 06725 5316
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartner:
zwischen den Gemeinden entwickelt,
wie z. B. 2014 die von den Gemeinden
Appenheim, Bubenheim, Engelstadt,
Nieder- und Ober-Hilbersheim, Jugenheim, Partenheim, Vendersheim und
Stadecken-Elsheim durchgeführte
mehrtägige Veranstaltungsreihe zum
Thema „Mauerfall“ mit Zeitzeugengesprächen, Filmvorführungen und einem
Festgottesdienst, oder die „Fahrradtour
durch’s Dekanat“, die am 31. Mai 2015
ihre mit Spannung erwartete Premiere
feierte. Letztendlich waren es 100
Teilnehmende, die bei gutem Wetter
unterwegs waren. Eine Wiederholung
ist geplant. Hoffnungsvolle Ansätze
einer sich gegenseitig befruchtenden,
intensiver werdenden Kooperation zwischen den Gemeinden des Dekanates
Ingelheim.
36
In der Kirchenverwaltung ist das
Referat Seelsorge und Beratung /
Koordinationsstelle Kirchengemeinden
und Dekanate erste Anlaufstelle für
inhaltliche und strukturelle Fragen
kirchengemeindlicher Zusammenarbeit
oder kirchlicher Regionalentwicklung.
Gemeinden und Dekanate, die eine
engere Kooperation entwickeln wollen,
finden hier Unterstützung bei der Suche
nach den zu ihren gemeinsamen Zielen
und Anforderungen jeweils passenden
Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Die
Koordinationsstelle übernimmt auch die
Vermittlung an die weiter zuständigen
Fachreferate und Arbeitszentren.
Hinweise auf zusätzliche Arbeitsmaterialien finden Sie außerdem unter
„unsere.ekhn.de“ unter dem Stichwort
„Kooperationsmöglichkeiten“ in der
Rubrik „Gemeinde & Dekanat“.
Pfarrer Thomas Eberl
Telefon: 06151 405387
E-Mail: [email protected]
Auf Ihre Kontaktaufnahme und
Terminvereinbarung freut sich:
Für einen solchen Beratungsprozess
im Umfang von ca. 10 Beratungsstunden empfiehlt sich eine gemeinsame
Klausur mehrerer Kirchenvorstände
oder Arbeitsbereiche. Denkbar ist
auch eine Verteilung über drei Beratungstermine. Aus Projektmitteln der
Kirchenverwaltung können auf Antrag
Die Gemeindeberatung im Institut
für Personalberatung, Organisationsentwicklung und Supervision (IPOS)
unterstützt Gemeinden und Dekanate in
einer Region, die gemeinsam nachbarschaftliche und regionale Zusammenarbeit stärken wollen. Sie bietet ein aus
gesamtkirchlichen Mitteln unterstütztes
Beratungsmodul an zur Findung der
eigenen Ziele, zum Einstieg in die
Planung konkreter Kooperationsprozesse und zur Weiterentwicklung einer
bereits bestehenden Zusammenarbeit.
Zielgruppe sind die Kirchenvorstände
als Leitungsorgane ebenso wie auch
kirchengemeindliche Ausschüsse oder
Mitarbeitende einzelner Arbeitsbereiche, die eine thematische Zusammenarbeit ihrer Gemeinden entwickeln
wollen.
1. Beratungsmodul „Miteinander mehr erreichen“
Miteinander Zusammenarbeit planen und gemeinsame
Ziele erreichen
Zur Begleitung weitergehender Zusammenarbeit stehen die Beraterinnen und
Berater des IPOS ebenfalls zur Verfügung, um mit Ihnen Dekanats- und
Regionalkonzeptionen zu erarbeiten
und besondere regionale Projekte zu
entwickeln.
50 % (maximal € 500) der anfallenden
Beratungskosten übernommen werden.
Voraussetzung ist, dass mindestens
zwei Kirchengemeinden einen gemeinsamen Prozess vereinbaren.
Seit Anfang 2014 fördert das gesamtkirchliche Projekt „GEMEINDE
weiterDENKEN“ innovative Konzepte
der Zusammenarbeit von Kirchengemeinden in Verwaltungsaufgaben. Eine
2. „GEMEINDE weiterDENKEN“
Zusätzlich können in der neuen Amtsperiode der Kirchenvorstände auch Modelle der Zusammenarbeit unterstützt
werden, die sich über die eigentlichen
Verwaltungsaufgaben hinaus das
Ziel setzen, Vorhandenes gemeinsam
besser zu nutzen. Kirchengemeinden,
die zum Beispiel Interesse an einer
gemeindeübergreifenden Jugendarbeit,
einem Gebäudenutzungskonzept im
Verbund mehrerer Kirchengemeinden,
einer Kooperation im Küster- und
Organistendienst durch abgestimmte
Gottesdienstzeiten oder einer gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit haben,
können daher ebenfalls einen Projektantrag stellen. Die dazu notwendigen
Antragsformulare sind im Intranet der
ganze Reihe von Kirchengemeinden hat
diese Möglichkeit bereits genutzt, um
sich durch Bildung eines gemeinsamen
Gemeindebüros oder eine abgestimmte
Arbeitsweise gegenseitig zu stärken.
Pfarrer Andreas Klein, Studienleiter für Gemeindeberatung und
kirchliche Regionalentwicklung
Telefon: 06031 162980 oder 069 84776898
E-Mail: [email protected]
Nähere Informationen erhalten Sie ebenfalls über:
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Die Projektförderung soll es den teilnehmenden Kooperationsmodellen
erleichtern, die Startbedingungen für
eine Zusammenarbeit herzustellen. Sie
kann beispielsweise für notwendige
Investitionen in die Infrastruktur eines
Gemeindebüros genutzt werden, die in
unmittelbarem Zusammenhang mit der
Kooperation stehen oder für anfängliche
zusätzliche Personalkosten. Je Modell
ist nach Prüfung der geplanten Aufwände eine Förderung bis zu 30.000
Euro möglich.
Über die Aufnahme in das Projekt und
den Umfang der Projektförderung
entscheidet nach Prüfung ein von der
Kirchenleitung beauftragtes Vergabegremium. Die Projektteilnehmer verpflichten sich mit der Aufnahme, das
Modell drei Jahre lang zu erproben.
EKHN abrufbar oder können im Referat
Organisationsentwicklung und Qualitätsmanagement der Kirchenleitung
angefordert werden.
Bei juristischen Fachfragen wenden Sie
sich bitte an das Referat Rechtsfragen
Kirchliche Dienste der Kirchenverwaltung der EKHN.
4. Rechtliche Beratung
Allen Kirchenvorstandsmitgliedern und
Interessierten steht in Facebook die
von der Ehrenamtsakademie betreute
öffentliche Gruppe „Kirchenvorstand
EKHN“ auch zum Austausch über
kirchengemeindliche Zusammenarbeit
offen. Hier lassen sich gute Ideen
teilen, die auch für andere interessant
sein könnten. Es können aber auch Fragen nach Erfahrungen mit bestimmten
Kooperationsstrukturen, wie zum Beispiel einer Haushaltsgemeinschaft zur
Diskussion gestellt werden.
3. Austausch über gute Ideen
Petra Zander
E-Mail: [email protected]
Kirchenverwaltung der EKHN
Referat Organisationsentwicklung
und Qualitätsmanagement
Kontakt: Ulrike Engler
Telefon: 06151 405281
E-Mail: [email protected]
Das Referat Rechtsfragen Kirchliche
Dienste begleitet bei der Ausarbeitung
von Vereinbarungen, Satzungen oder
Geschäftsordnungen, stellt MusterTexte zur Verfügung und ist zuständig
für die Erteilung erforderlicher kirchenaufsichtlicher Genehmigungen. Nähere
Informationen finden Sie auch auf
„unsere.ekhn.de“ in der Rubrik „Gemeinde & Dekanat“ unter dem Stichwort „Kirchenvorstand.ekhn.de“.
Sind auch Fragen zu pfarramtlicher
Verbindung und Pfarrdienstordnung
betroffen, erfolgt die Beratung in enger
Abstimmung mit dem Referat Personalservice Pfarrdienst und der zuständigen
Dekanin oder dem zuständigen Dekan.
Ansprechpartnerin:
Anfragen und Anträge:
Miteinander Zusammenarbeit planen und gemeinsame
Ziele erreichen
Print
Id-Nr. 1435418
www.bvdm-online.de
kompensiert
Der Umwelt zuliebe, gedruckt auf 100 % Recyclingpapier
Fotos: Die eingereichten Fotos stammen – bis auf wenige Ausnahmen – von der EKHN und den regionalen
Öffentlichkeitsreferenten. © AfricaStudio/shutterstock ( Titel), © Kostenko Maxim/shutterstock (S. 3 links),
© loreanto/shutterstock (S. 3 mittig, 6), © Sunny studio/shutterstock (S. 3rechts), © wavebreakmedia/shutterstock (S. 4), @ Maline Thierolf-Jöckel (S. 5, 26-27), @ Hilke Wiegers (S. 8, 10, 16, 34-35), © SpeedKingz/
shutterstock (S. 9, oben), © Soloviova Liudmyla/shutterstock (S. 9, unten), @ Bernd Biewendt (S. 11, 32-33),
© dotshock /shutterstock (S. 12), © Marcel Mooij/shutterstock (S. 12 - 13), @ Stephanie Kunert, (S. 15, 23-25),
@ Klaus Kordesch (S. 17, 19), @ Bernd-Christoph Matern (S. 20-22), @ Rebecca Keller (S. 29-31), © Helmut
Völkel (S. 36) © Robert Kneschke/shutterstock (S. 37), © Dmitry Naumov/shutterstock (S. 38).
Papier: Recystar Polar, Innenteil 100 g/m², Umschlag 170 g/m²
Druck: Druckkollektiv GmbH / gründrucken ® , Gießen
Öffentlichkeitsreferenten/-innen: Bernd Biewendt (Bergstraße), Rebecca Keller (Darmstadt-Stadt),
Klaus Kordesch (Biedenkopf und Gladenbach), Stephanie Kunert (Dreieich), Bernd-Christoph Matern (Diez,
Nassau, St. Goarshausen), Maline Thierolf-Jöckel (Darmstadt-Land), Hilke Wiegers (Ingelheim).
Verantwortlich / Text: Pfarrer Thomas Eberl
Design: FA ZIT: Image (Elena Berlakov, Arline Langmann, Annika Schubert), Wiesbaden
Herausgegeben 2015 von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche
in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt
Impressum:
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