Die CSRRichtlinie setzt neue Maßstäbe. Starten Sie jetzt mit der

Die CSRRichtlinie setzt
neue Maßstäbe.
Starten Sie jetzt mit
der Umsetzung.
Inhaltsverz eichnis
V orwort
3
2
E x ecutive Summary
4
3
D ie CSR- Richtline im Ü b erb lick
6
4
D ie K ernelemente der CSR- Richtlinie
9
5
1
6
W ie sieht die B erichterstattung z u den
Aspek ten und z u D iversitä t b ereits heute aus?
Ü b er diese Studie
D iese Studie enthä lt die E rg eb nisse verschiedener E Y - Analy sen sowie
einer unab hä ng ig en Unternehmensb efrag ung . D etaillierte Informationen
zu en Ana sen un zu e agung fin en ie au eite
Aus G rü nden der leichteren Lesb ark eit verz ichten wir in diesem B ericht
au ie gesch echtsspezifische i e enzie ung
W ie sind Unternehmen schon heute im H inb lick
auf die CSR- Richtlinie aufg estellt?
M DAXAnaly se
2
• Analy se verö ffentlichter N achhaltig k eitsinformationen der M D AX - Unternehmen
im H inb lick auf die von der Richtlinie
g eforderten Inhalte
• Im Fok us: B erichterstattung z u K onz epten
und deren Umsetz ung , Risik en und
K ennz ahlen
| Die C S R -R ichtlinie setzt neue M aß stäbe. Starten Sie j etz t mit der Umsetz ung .
14
5.1 Berichterstattung zum T hema U mw elt:
K ein Nachholbedarf?
5.2 Menschenrechtsrep orting rü ckt stärker
in den F okus
5.3 K orrup tion und Bestechung –
in Deutschland noch ein T hema?
5.4 Z iele im Bereich Arbeitnehmer
kommunizieren
5.5 S ozialbelange: K andidat fü r die
U nternehmensstrategie?
5.6 Diversität in Aufsichts-, L eitungs- und
K ontrollgremien managen
23
Sind Sie auf die CSR- Richtlinie vorb ereitet?
24
14
16
18
20
21
W ie sind Unternehmen g eg enü b er der CSR- Richtlinie
eing estellt und wie schä tz en sie sich selb st ein?
U nternehmensbefragung
• Unab hä ng ig e telefonische B efrag ung
von 20 0 g roß en deutschen Unternehmen,
die voraussichtlich von der CSR- Richtlinie
b etroffen sein werden
• Im Fok us: E rwartung en, H erausforderung en
und Selb steinschä tz ung in B ez ug auf die
g eforderten Inhalte
W as hat sich g enerell in der B erichterstattung
nichtfinanzie e n
ati nen getan
Analy se des
S tatus q uo
in den vier
DAX-Indizes
• Update der letz tj ä hrig en E Y - Analy se:
Auswertung der ak tuellen N achhaltig k eitsb erichte und Informationen z ur N achhaltig k eitsleistung in den G eschä ftsb erichten
• Im Fok us: H ä ufig k eit und Ausprä g ung der
nichtfinanz iellen B erichterstattung
1
V orwort
Nicole R ichter
Ex ecutive Director C limate C hange and S ustainability S ervices
( C C aS S ) , bei EY fü r S ustainability Assurance und R ep orting
verantw ortlich
Auch in diesem J ahr hat das EY C limate
C hange und S ustainability S ervices T eam
die vier DAX-I ndizes DAX 30, MDAX, S DAX
und TecDAX im Hinblick auf ihre nichtfinanzielle Berichterstattung analysiert. Dabei
hat sich gezeigt, dass das Niveau im
V ergleich zum V orj ahr gut geblieben ist.
Doch in etw a einem J ahr w ird sich das
Bild verändern, denn die von der EU
verabschiedete C S R -R ichtlinie ( C S R =
C orp orate S ocial R esp onsibility) 1 erw eitert
die Pflichten zur nichtfinanziellen Berichterstattung: Demnach mü ssen ab 2017
bestimmte U nternehmen mehr als bisher
über nichtfinanzielle Aspekte und Diversität berichten.
I n der vorliegenden S tudie haben w ir
daher die nichtfinanzielle Berichterstattung von U nternehmen vor allem im
H inblick auf die neuen Anforderungen
untersucht. Die Ergebnisse zeigen ein
differenziertes Bild. Während Arbeitnehmer- und U mw eltbelange schon recht w eit
etabliert sind, geraten auch neue T hemen
in den F okus, die in der Berichterstattung
bisher w eniger Beachtung fanden. H ierzu
gehö rt z. B. die Berichterstattung ü ber
die Einhaltung von Menschenrechten.
Darü ber hinaus ist die Berichterstattung
ü ber K onzep te, Maß nahmen, R isiken und
Ergebnisse vielen U nternehmen noch
nicht vertraut. I nsbesondere soll zukü nftig
auch ü ber solche R isiken berichtet w erden,
die von den Geschäftstätigkeiten des
U nternehmens ausgehen und Gesellschaft
und Umwelt beeinflussen.
Wir emp fehlen daher den betroffenen
kap italmarktorientierten U nternehmen,
ihre derzeitige P osition mit den Anforderungen der R ichtlinie abzugleichen.
Dabei sollte es vor allem darum gehen,
die w esentlichen R isiken und Werttreiber
zu identifizieren, um vor diesem Hintergrund geeignete Kennzahlen zu definieren und entsp rechende P rozesse zu
etablieren.
Der Studie beigefügt finden Sie eine
C heckliste mit S chlü sselfragen, die I hnen
helfen kann, I hre individuelle S ituation
besser einzuschätzen. Gerne kö nnen
w ir diese F ragen gemeinsam diskutieren.
Wir w ü nschen I hnen viel S p aß beim L esen!
Die C S R -R ichtlinie setzt neue M aß stäbe. Starten Sie j etz t mit der Umsetz ung . |
3
2
E x ecutive Summary
I m R ahmen der C S R -R ichtlinie sollen
U nternehmen ab 2017 verstärkt ü ber
nichtfinanzielle Aspekte berichten.
P I Es ( P ublic I nterest Entities) 2 mit mehr
als 500 Mitarbeitern sind durch die
CSR-Richtlinie verpflichtet, Konzepte
und deren U msetzung sow ie w esentliche
R isiken und K ennzahlen in Bezug auf die
von der Richtlinie vorgegebenen nichtfinanziellen Belange in ihrem L agebericht
darzustellen. Die sogenannten Belange
umfassen U mw elt-, Arbeitnehmerund S ozialthemen sow ie die T hemen
M enschenrechte, B estechung und
K orrup tion. Darü ber hinaus sollen
bestimmte groß e U nternehmen zusätzlich ü ber ihr K onzep t und ihre Z iele
im Bereich Diversität in Aufsichts-,
L eitungs- und K ontrollgremien berichten.
Dabei bilden die Anforderungen der
R ichtlinie das Minimum fü r die j ew eiligen
nationalen Gesetzgebungen. F olglich
stehen die Mindestanforderungen, die auf
die betroffenen U nternehmen ab 2017
zukommen, bereits fest und die U nternehmen kö nnen beginnen, sich auf die
Neuerungen in ihrer Berichterstattung
vorzubereiten. Dies ist aus unserer S icht
auch erforderlich, da die U msetzung Z eit
in Ansp ruch nehmen w ird. Die neuen T hemenbereiche und strukturellen Bestandteile mü ssen etabliert w erden, beisp ielsw eise das erw eiterte R isikoverständnis.
Aus unseren Analysen und der ex ternen
U nternehmensbefragung zur C S R -R ichtlinie haben w ir die nachfolgenden w esentlichen Ergebnisse abgeleitet:
4
Die Mitgliedstaaten mü ssen die EU -R ichtlinie nun in nationales R echt umsetzen.
| Die C S R -R ichtlinie setzt neue M aß stäbe. Starten Sie j etz t mit der Umsetz ung .
W as erwarten die b efrag ten Unternehmen in B ez ug auf die CSR- Richtlinie?
A Ana se zu nichtfinanzie en
B erichterstattung z eig t: M D AX , SD AX
und TecD AX sind im Z ug z wang .
• U nternehmen begrü ß en die S tärkung der ö ffentlichen Wahrnehmung von Nachhaltigkeitsasp ekten und die S chaffung von
Transparenz und Vergleichbarkeit in Bezug auf nichtfinanzielle
Berichterstattung.
• H erausforderungen sehen die U nternehmen w eiterhin vor
allem bei der Ausw ahl geeigneter K ennzahlen.
• Der DAX 30 ist w eiterhin fü hrend: 9 0 % der U nternehmen
verö ffentlichen z. B. einen sep araten Nachhaltigkeitsbericht.
• Dagegen berichten U nternehmen aus MDAX, S DAX und
T ecDAX in ihren Geschäftsberichten nur zu 28 % , 10 % und
20 % umfassend zu Nachhaltigkeit, einschließ lich U mw elt- und
S ozialkennzahlen.
H andlung sb edarf z u den g eforderten
Aspek ten der CSR- Richtlinie unterschiedlich g roß
Unternehmen sollten sich b ereits
heute vorb ereiten, indem sie …
• U mw eltasp ekte sind bereits w eit verbreitet in der Berichterstattung und w erden von den U nternehmen auch als sehr
relevant eingestuft. Es besteht j edoch Nachholbedarf im
H inblick auf konkrete K ennzahlen und Z iele.
• Das T hema Menschenrechtsrep orting w ird auf internationaler
Ebene stark vorangetrieben. Die derzeitige Berichterstattung
der analysierten U nternehmen sp iegelt diese Entw icklung
noch nicht w ider; vor allem R isiken und K ennzahlen w erden
erst von w enigen U nternehmen adressiert.
• Die Berichterstattung im Bereich Arbeitnehmer ist w eit
fortgeschritten, allerdings w erden auch hier selten Z iele
kommuniziert.
• S ozialbelange: I m T eilbereich C orp orate C itizenship ist vor
allem die Berichterstattung ü ber Maß nahmen ausgep rägt.
Ü ber R ichtlinien oder Managementansätze w ird selten
berichtet.
• I m Bereich K orrup tion und Bestechung sehen sich U nternehmen schon heute gut aufgestellt. Dies trifft aus unserer
P ersp ektive fü r L eitlinien und Managementansätze zu.
K onkrete I nhalte w ie Z iele oder K ennzahlen w erden aber
eher selten dargestellt.
• Diversität haben viele U nternehmen bereits durch die neuerlich
verabschiedete Geschlechterq uote in ihre Berichterstattung
intergiert, mit der Darstellung des K onzep ts fordert die
C S R -R ichtlinie allerdings eine detailliertere Berichterstattung.
• die Wesentlichkeit einzelner nichtfinanzieller Aspekte
einschätzen,
• nichtfinanzielle Aspekte in das Risikomanagement integrieren,
nicht nur im H inblick auf R isiken, die die Geschäftstätigkeit
des Unternehmens beeinflussen, sondern auch im Hinblick
auf R isiken, die sich vom U nternehmen auf Gesellschaft und
U mw elt ausw irken,
• bestehende L eitlinien und Managementkonzep te bezogen auf
die nichtfinanziellen Aspekte gegebenenfalls erweitern sowie
• bestehende Berichtsprozesse für nichtfinanzielle Aspekte
anp assen.
Die C S R -R ichtlinie setzt neue M aß stäbe. Starten Sie j etz t mit der Umsetz ung . |
5
3
D ie CSR- Richtlinie im Ü b erb lick
Das gegenw ärtig durch die R echnungslegungsrichtlinien vorgegebene Ausmaß
der Offenlegung nichtfinanzieller Informationen3 reicht aus S icht der EU K ommission nicht aus. S ie beruft sich
dabei auf die Mehrheit der konsultierten
S takeholder. Die K ommission sieht daher
eine Notw endigkeit, Anforderungen zu
konkretisieren und sich stärker auf die
w esentlichen T hemen zu konzentrieren,
die die nachhaltige Wertschö p fung des
U nternehmens bedeutend mitbestimmen.
Mit der am 6 . Dezember 2014 in K raft
getretenen EU -R ichtlinie 2014 / 9 5/ EU zur
Angabe nichtfinanzieller und die Diversität
betreffender I nformationen w urde daher
die R ichtlinie 2013/ 34 / EU 4 geändert.
„Zahlreiche Gespräche mit unseren Mandanten zeigen deutlich,
dass die nichtfinanzielle Berichterstattung erheblich an Bedeutung gewinnt. Diese Entwicklung wird in Zukunft durch die landesspezifische Umsetzung der CSR-Richtlinie weiter vorangetrieben. Sowohl für die interne Steuerung als auch für die
Glaubwürdigkeit am Kapitalmarkt kommt es darauf an, dass die
Berichterstattung auf transparenten und verlässlichen Angaben
und Kennzahlen beruht.“
Daniel W ü st, M anaging P artner Assurance GS A
betroffenen U nternehmen mü ssen die
ersten Berichte nach der neuen R ichtlinie
fü r Geschäftsj ahre beginnend nach dem
31. Dezember 2016 verö ffentlichen.
C S R -R ichtlinie: die nächsten S chritte
Die EU -Mitgliedstaaten mü ssen die R ichtlinie bis Dezember 2016 in nationales
R echt umsetzen. Die von der R ichtlinie
6
I n Deutschland hat das Bundesministerium der J ustiz und fü r V erbraucherschutz ( BMJ V ) am 27. Ap ril 2015 ein
K onzep t zur U msetzung vorgestellt und
| Die C S R -R ichtlinie setzt neue M aß stäbe. Starten Sie j etz t mit der Umsetz ung .
beteiligten K reisen die Mö glichkeit eingeräumt, S tellung zu beziehen. Ende des
J ahres 2015 soll ein Gesetzentw urf verö ffentlicht w erden. I m nächsten S chritt
w ird dieser Entw urf von der Bundesregierung als offizieller Gesetzentwurf in den
Bundestag eingebracht. V erabschiedung
und I nkrafttreten des Gesetzes mü ssen bis
Ende Dezember 2016 erfolgen.
Entwicklung der CSR-Richtlinie vom ersten Vorschlag bis zur offiziellen Berichtspflicht
Mai bis Ende
des Jahres
April bis Dezember
April
• EU-Kommission bringt
Vorschlag zur Richtlinie
ein
• EU-Parlament nimmt
CSR-Richtlinie an (15.04.)
• Rat der EU nimmt
CSR-Richtlinie an (29.09.)
• CSR-Richtlinie tritt am
06.12. in Kraft
• BMJV veröffentlicht
Konzept zur Umsetzung
der CSR-Richtlinie
(27.04.)
• Dänemark verabschiedet
Umsetzung der CSRRichtlinie (22.05.)
als erstes Land der EU
• Bis Ende des Jahres
wird der Entwurf zur
Umsetzung der CSRRichtlinie vom BMJV
erwartet
Im Laufe
des Jahres
• EU-Mitgliedsländer
verabschieden nationale
Gesetze zur Umsetzung
der CSR-Richtlinie
• Deutschland wird das
Gesetz zur Umsetzung
der CSR-Richtlinie
verabschieden
• 31.12.: Geschäftsjahre
beginnend nach diesem
Datum fallen unter die
CSR-Berichtspflicht
2016
2015
2014
2013
Nachhaltigkeitsbericht nach Leitlinien der GRI
Die CSR-Richtlinie setzt neue Maßstäbe. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. |
7
Die C S R -R ichtlinie im Ü berblick
W as erw arten die U nternehmen?
Inhaltliche und formelle Anforderungen
U nternehmen sollen zukü nftig im L agebericht in einer sogenannten nichtfinanziellen Erklärung über nichtfinanzielle
Asp ekte berichten, die von Bedeutung
Inhalt –
thematisch
fü r ihre Geschäftstätigkeit sind. Die
folgende Ü bersicht stellt die formellen
und inhaltlichen Anforderungen der
C S R -R ichtlinie dar:
Wesentliche I nformationen in Bezug auf folgende Belange:
• U mw elt-, S ozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der M enschenrechte
und Bekämp fung von K orrup tion und B estechung
•► Diversität in Aufsichts-, L eitungs- und K ontrollgremien
Inhalt –
strukturell
• Darstellung des Geschäftsmodells
• I n Bezug auf die einzelnen Belange: K onzep t und U msetzung, w esentliche
R isiken und wesentliche nichtfinanzielle L eistungsindikatoren, die fü r die
Geschäftstätigkeit von Bedeutung sind
• I n Bezug auf Diversität: K onzep t und E rgebnisse
F ormat
• Offenlegung der geforderten Informationen in einer nichtfinanziellen Erklärung
im ( K onzern-) L agebericht
• „ C omp ly or ex p lain“ -Ansatz
• Rechenschaftspflicht eines Unternehmens, wenn für einen Belang kein
K onzep t vorliegt
• F lex ibles F ormat – H ilfestellung bieten international verbreitete und akzep tierte
R ahmenw erke ( z. B. GR I )
•► Wahlrecht der Mitgliedstaaten zur Befreiung von einer nichtfinanziellen
Erklärung, sofern ein gesonderter Bericht unter bestimmten Bedingungen
verö ffentlicht w ird
• Der gesonderte Bericht kann bis zu 6 Monate nach dem Bilanzstichtag
verö ffentlicht und auf der I nternetseite bereitgestellt w erden
Geltungsbereich
• Groß e U nternehmen von öffentlichem Interesse ( P IE s) bei B elangen
• K riterium am Bilanzstichtag: im Durchschnitt des Geschäftsj ahres mehr als
500 Mitarbeiter
• Groß e börsennotierte U nternehmen5 hinsichtlich Diversitätsvorgaben
• Bestandteil der Erklärung zur U nternehmensfü hrung nach § 28 9 a H GB
• „ K onzernklausel“
• Innerhalb von Konzernen werden nichtfinanzielle Kennzahlen konsolidiert
berichtet
• Tochterunternehmen sind von der Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung
befreit, wenn ihre Muttergesellschaften unter die Berichtspflicht fallen
R olle des P rü fers
8
• Ü berp rü fung, ob eine E rklärung vorliegt
| Die C S R -R ichtlinie setzt neue M aß stäbe. Starten Sie j etz t mit der Umsetz ung .
I m R ahmen der U mfrage haben w ir die
U nternehmen auch zu ihren Erw artungen
an die C S R -R ichtlinie befragt. U nternehmen befü rchten einen erhö hten administrativen Aufw and und K osten durch die
C S R -R ichtlinie. P ositiv bew erten die
Befragten, dass die ö ffentliche Wahrnehmung fü r Nachhaltigkeitsasp ekte gestärkt
und durch einheitliche V orgaben mehr
T ransp arenz und V ergleichbarkeit fü r
S takeholder geschaffen w ird.
I m H inblick auf die formellen Anforderungen hat unsere U nternehmensbefragung
vor allem gezeigt, dass U nternehmen ein
Wahlrecht begrü ß en w ü rden, das ihnen
erlaubt, die nichtfinanziellen Kennzahlen
auch in einem gesonderten Bericht zu
verö ffentlichen. Darü ber hinaus halten
ca. 4 0 % der U nternehmen die inhaltliche
Prüfung der nichtfinanziellen Kennzahlen
fü r sinnvoll, obw ohl die R ichtlinie lediglich
eine Prüfung der Existenz der nichtfinanziellen Erklärung vorsieht.
4
D ie K ernelemente der CSR- Richtlinie
Das Geschäftsmodell als
Ausgangsp unkt
Im Rahmen der nichtfinanziellen Erklärung sollen U nternehmen zunächst ihr
Geschäftsmodell kurz darstellen. Diese
Darstellung sollte bereits nach dem Deutschen R echnungslegungs S tandard Nr. 20
( DR S 20) im ( K onzern-) L agebericht enthalten sein, w as sich auch in der aktuellen
Berichterstattung im MDAX w idersp iegelt.
T hematisieren soll sie vor allem die Art
und Weise der Erzeugung von K undenmehrw ert und Ertrag fü r das U nternehmen. Dazu zählen z. B. w ichtige P rodukte
und Dienstleistungen des U nternehmens.
Neben dem DR S 20 bieten auch die Global
R ep orting I nitiative ( GR I ) G4 und das
I ntegrated R ep orting F ramew ork des
I nternational I ntegrated R ep orting C ouncil
( I I R C ) O rientierung fü r die Darstellung
des Geschäftsmodells.
Abbildung eines „ K onzep ts“ –
bestehende R ahmenw erke
F ü r j eden der Belange einschließ lich Diversität verlangt die C S R -R ichtlinie von den
U nternehmen, dass sie ihre K onzep te und
deren U msetzung durch Maß nahmen darstellen. I n der P rax is kö nnen darunter
R ichtlinien und P olicies, Managementkonzep te ( Z uständigkeit, P lanung, P rozesse, K ontrolle) und Z ielp rogramme
fallen. Auch die GR I -L eitlinien6 fordern
mit der Beschreibung des Managementansatzes gew issermaß en die Darstellung
eines K onzep ts in Bezug auf einzelne
Asp ekte. S tellt ein U nternehmen zu
einem Belang kein K onzep t dar, greift
die „ C omp ly or ex p lain“ -R egel.
Darü ber hinaus fordert die R ichtlinie,
auch die entsp rechenden Due-DiligenceP rozesse fü r die Belange darzustellen.
S o soll die Berichterstattung Mechanismen aufzeigen, mit denen sich negative
Ausw irkungen, die von einem U nternehmen ausgehen, identifizieren und managen lassen.
Das P rinzip der W esentlichkeit als R ahmenbedingung
Das P rinzip der Wesentlichkeit ist in der C S R -R ichtlinie verankert; es w ird die Berichterstattung ü ber w esentliche R isiken und K ennzahlen gefordert.
Die Anforderungen der CSR-Richtlinie gehen dabei über die Definition von Wesentlichkeit im DR S 20 hinaus. Der DR S 20 bezieht sich lediglich auf Asp ekte, die fü r den
Geschäftsverlauf und die L age des U nternehmens w esentlich sind. Der Wesentlichkeitsbegriff der C S R -R ichtlinie geht stärker in die R ichtung des P rinzip s der Wesentlichkeit nach den L eitlinien der GR I G4 , w onach auch w esentliche Ausw irkungen auf
Dritte Berücksichtigung finden müssen.
Die L eitlinien bieten eine O rientierung, um die w esentlichen I nhalte eines Nachhaltigkeitsberichts durch eine Wesentlichkeitsanalyse zu bestimmen. I m MDAX zeigt sich
derzeit, dass U nternehmen, die sich an GR I orientieren, in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung häufig die Ergebnisse einer Wesentlichkeitsanalyse darstellen. Bei der
Bestimmung der w esentlichen Asp ekte nach GR I w erden die w irtschaftlichen, ö kologischen und gesellschaftlichen Ausw irkungen eines Asp ekts, aber auch der j ew eilige
potenzielle Einfluss auf die Beurteilungen und Entscheidungen der Stakeholder
berü cksichtigt. I n die Ermittlung sollen sow ohl die interne als auch die ex terne U nternehmenssicht auf Nachhaltigkeitsthemen mit einfließen. Grundlage für die Analyse
w esentlicher Asp ekte kö nnen z. B. I nterview s oder U mfragen unter internen und
ex ternen S takeholdern sein.
Die C S R -R ichtlinie setzt neue M aß stäbe. Starten Sie j etz t mit der Umsetz ung . |
9
Die K ernelemente der C S R -R ichtlinie
R isiken entlang der W ertschöp fungskette – die C S R -R ichtlinie erw eitert den
R isikobegriff
B erichterstattung von w esentlichen R isiken nach B elangen
9 2%
Arb eitnehmer
Die C S R -R ichtlinie fordert die U nternehmen auf, ü ber w esentliche R isiken im
Z usammenhang mit den einzelnen Belangen zu berichten, die mit ihrer Geschäftstätigkeit, ihren P rodukten und Dienstleistungen sow ie ihren Geschäftsbeziehungen
verknü p ft sind.
Die CSR-Richtlinie definiert damit den
R isikobegriff ein S tü ck w eit neu: Bisher
sehen die handelsrechtlichen V orschriften
fü r die ( K onzern-) L ageberichterstattung
vor, dass ü ber bedeutsame R isiken berichtet w erden muss.7 Diese V orgaben
beziehen sich dabei auf R isiken, die
von Bedeutung fü r die voraussichtliche
Entw icklung des U nternehmens sind. Die
C S R -R ichtlinie geht darü ber hinaus und
sp richt nun bew usst auch solche R isiken
an, die von dem U nternehmen selbst
ausgehen und negative Effekte auf Dritte
haben. Diese Erw eiterung des R isikobegriffs soll Ausw irkungen der Geschäftstätigkeit des U nternehmens auf Gesellschaft und U mw elt transp arenter machen.
U m w el t
68 %
4 0 %
K orruption
Men s ch en r ech t e
32 %
60 %
32 %
Soz iales
68 %
10 0 %
Angaben zu aspektspezifischen Risiken
Keine Angaben zu aspektspezifischen Risiken
Quelle: EY-Analyse des MDAX zum 31.07.2015 auf der Basis von Geschäftsberichten,
Nachhaltigkeitsberichten und unternehmenseigenen Webseiten
I n der aktuellen Berichterstattung im
MDAX finden sich zahlreiche Angaben zu
den R isiken in den Bereichen U mw elt und
Arbeitnehmer. Diese Berichterstattung
beinhaltet sowohl nichtfinanzielle Risiken,
die vom U nternehmen ausgehen, als
auch R isiken fü r das U nternehmen selbst.
Beisp ielsw eise w erden fü r den Asp ekt
Arbeitnehmer R isiken fü r das U nternehmen, z. B. demografischer Wandel, sowie
R isiken, die vom U nternehmen ausgehen,
z. B. Arbeitssicherheit, genannt. R isiken zu
Menschenrechten sow ie zu K orrup tion und
Bestechung w erden in der P rax is w eniger
häufig kommuniziert.
10
8%
| Die C S R -R ichtlinie setzt neue M aß stäbe. Starten Sie j etz t mit der Umsetz ung .
Interview mit Nicole Richter,
Executive Director bei EY im Bereich Climate Change and Sustainability,
und Benjamin Lüders,
Senior Manager bei EY im Bereich Advisory Services Risk
Herr Lüders, in Ihrem Arbeitsalltag helfen Sie Unternehmen, konzernweite Risikomanagementsysteme aufzubauen.
Sind die Risiken aus den sozialen und ökologischen Aspekten der Unternehmenstätigkeit inzwischen ein fester Bestandteil eines Risikomanagementsystems oder eher eine
Seltenheit?
Wir merken in der Praxis, dass Unternehmen ihren Fokus
mehr und mehr auf einen in die Unternehmenssteuerung integrierten Risikomanagementansatz setzen. Dies zeigen auch die
Ergebnisse unserer aktuellen Studie EY GRC Survey 2015:
„90 % of organizations expect risk management to be more
directly involved in business making decisions […]”.8 Konkret
bedeutet das, dass Unternehmen immer stärker interne sowie
externe Risiken adressieren, die sowohl finanzieller als auch
nichtfinanzieller Natur sind. Für den Aufbau von Überwachungssystemen nutzen viele Unternehmen international
etablierte Standards und Rahmenwerke wie z. B. COSO9 oder
ISO 31000. Im Rahmen der Überarbeitung in den letzten Jahren rückte der Fokus von der reinen Finanzberichterstattung
auf die gesamte Unternehmensberichterstattung. Damit wurde
ein Zeichen für die Integration nichtfinanzieller Aspekte gesetzt
und den Unternehmen Spielraum in der individuellen Auslegung
gegeben. Einen weiteren Treiber für die Integration nichtfinanzieller Aspekte in das Risikomanagement und speziell in die
Risikoberichterstattung von Unternehmen stellt der DRS 20
dar, der die Konzernlageberichterstattung regelt. Demnach
sollen Unternehmen Entwicklung und Prognosen für solche
nichtfinanziellen Leistungsindikatoren aufzeigen, die zur internen Steuerung des Konzerns eingesetzt werden. Somit fordern
die Standardgeber immer mehr, dass sich die Unternehmen
frühzeitig mit der Integration nichtfinanzieller Aspekte in ihr
Risikomanagement sowie mit der internen und externen Berichterstattung auseinandersetzen.
Halten Sie die Integration dieser Aspekte in ein unternehmensweites Risikomanagementsystem für sinnvoll?
Das Marktumfeld von Unternehmen hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert, was auch Anpassungsbedarf bei
den Überwachungssystemen wie Risikomanagement, IKS und
Compliancesystem mit sich gebracht hat. So spielen heute
externe, nichtfinanzielle Risiken – z. B. in der Lieferkette –
eine zunehmende Rolle. In der Praxis beobachten wir den
Trend, dass Unternehmen interne und externe Risiken ganzheitlich betrachten, indem sie die Schadenshöhe nicht mehr nur
nach quantitativen, sondern auch nach qualitativen Gesichtspunkten wie Reputation, Arbeitssicherheit oder Verlust von
Know-how bewerten. Wir unterstützen Unternehmen dabei,
solche Risiken zu kategorisieren und auf der Basis von Bewertungsmodellen mit quantifizierbaren Risiken vergleichbar zu
machen.
Und welche praktischen Hinweise würden Sie den Unternehmen geben, die erstmalig ihre Risikoanalyse auf die in
der CSR-Richtlinie genannten Belange ausweiten wollen?
Zusammenfassend kann man sagen, dass die Unternehmen
ihr Risikomanagement immer auf ihren Wertesystemen und
Strategien aufbauen sollten. Daraus lässt sich wiederum die
Risikotoleranz ableiten. Unternehmen sollen sich fragen,
welche quantifizierbaren und welche nicht quantifizierbaren
Risiken mit ihrer Geschäftstätigkeit verbunden sind.
Frau Richter, ist Ihrer Meinung nach die Integration nichtfinanzieller Kennzahlen in das bestehende Risikomanagement ausreichend, um die neuen Anforderungen der CSRRichtlinie zu erfüllen?
Die Integration nichtfinanzieller Kennzahlen in das bestehende
Risikomanagement ist auf jeden Fall ein wichtiger und richtiger
Schritt auf dem Weg zur Erfüllung der Anforderungen der
CSR-Richtlinie. Allerdings beinhaltet die CSR-Richtlinie ein
erweitertes Verständnis von Risiko im Vergleich zur bisherigen
Unternehmensberichterstattung und auch zu den meisten Risikomanagementsystemen, die wir in der Praxis sehen. Es geht
dabei nicht mehr nur um Risiken, die den Geschäftsverlauf und
Unternehmenserfolg negativ beeinflussen könnten. Vielmehr
stehen auch solche Risiken entlang der Wertschöpfungskette im
Fokus, die sich negativ auf die Gesellschaft und die Umwelt auswirken – wobei auch solche Risiken die voraussichtliche Entwicklung eines Unternehmens mittelbar beeinflussen können.
Langfristig sollten sich Unternehmen diesem erweiterten Risikoverständnis öffnen, um adäquat auf diese Risiken reagieren
zu können und der Richtlinie zu entsprechen.
Die CSR-Richtlinie setzt neue Maßstäbe. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. |
11
Die K ernelemente der C S R -R ichtlinie
Ausw ahl w esentlicher K ennzahlen –
die größ te H ü rde?
Die C S R -R ichtlinie fordert von U nternehmen die Darstellung relevanter nichtfinanzieller L eistungsindikatoren im H inblick auf
das Geschäftsmodell. Aus den Ergebnissen
der U nternehmensbefragung geht hervor,
dass die Ausw ahl geeigneter K ennzahlen
die grö ß te H erausforderung fü r U nternehmen bei der Berichterstattung zu den
geforderten C S R -I nformationen darstellt.
Ausw ahl geeigneter K ennzahlen – am häufigsten genannte
H erausforderung ( 4 8 % der befragten U nternehmen)
12
| Die C S R -R ichtlinie setzt neue M aß stäbe. Starten Sie j etz t mit der Umsetz ung .
Bei der F rage nach dem geeignetsten
R ahmenw erk zur U msetzung der C S R R ichtlinie nannten die U nternehmen am
häufigsten den Deutschen Nachhaltigkeitskodex ( DNK ) und die GR I -L eitlinien.
Die befragten U nternehmen sind zuversichtlich, durch die Anw endung dieser
R ahmenw erke auch die Anforderungen
der C S R -R ichtlinie zu erfü llen.
F ü r die beiden R ahmenw erke ex istieren
bereits ö ffentlich verfü gbare Ü berleitungen zw ischen den Anforderungen dieser
R ahmenw erke und der C S R -R ichtlinie.10
Update: Status quo der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland
So viel ist sicher, die CSR-Richtlinie wird in Deutschland auf
fruchtbaren Boden fallen. Schließlich ist die Berichterstattung
über nichtfinanzielle Informationen bereits in vielen Unternehmen ein Thema.
Um einen Überblick über den aktuellen Status quo zu geben,
haben wir wie bereits im letzten Jahr in unserer Studie „Pflicht
oder Kür? Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland:
Standortbestimmung“11 auch dieses Jahr die Berichterstattung
der Unternehmen im DAX 30, MDAX, SDAX und TecDAX
untersucht.
Zunehmende Berichterstattung in SDAX und TecDAX
Obwohl es im Vergleich zur Vorjahresanalyse insgesamt
19 Unternehmenswechsel in den vier DAX-Indizes gab, ist
die Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten auf gleichem
Niveau geblieben.
Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten
in den vier DAX-Indizes
90 %
DAX 30
MDAX
40 %
SDAX
22 % 0 %
TecDAX
4 % 13 %
3 %7 %
Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen
in den Geschäftsberichten in den vier DAX-Indizes
83 %
DAX 30
MDAX
28 %
SDAX
10 %
TecDAX
20 %
17 %
8%
64 %
48 %
53 %
42 %
27 %
Umfassende Informationen zu Nachhaltigkeit im
Geschäftsbericht mit Umwelt- und Sozialkennzahlen
Ausgewählte Informationen zu Nachhaltigkeit im
Geschäftsbericht
Keine Informationen zu Nachhaltigkeit im
Geschäftsbericht
Quelle: EY-Auswertung der zum 31.07.2015 vorliegenden Geschäftsberichte.
Der Umfang der Nachhaltigkeitsberichte mit Prüfbescheinigung
bewegt sich auf Vorjahresniveau. Mit 71 % ist dieser im DAX 30
am höchsten, gefolgt von MDAX (43 %) und SDAX (37 %). Keines der Unternehmen aus dem TecDAX hat sich bis jetzt für
eine externe Verifizierung entschieden.
54 %
6%
78 %
83 %
Nachhaltigkeitsbericht nach Leitlinien der GRI
Nachhaltigkeitsbericht ohne Bezug zu GRI
Kein Nachhaltigkeitsbericht
Quelle: EY-Auswertung der Veröffentlichungen zum 31.07.2015. Integrierte
Berichte und Onlineberichte wurden als Nachhaltigkeitsberichte gewertet.
Mehr Veränderungen gab es in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Geschäftsberichten. Während die Darstellung der Unternehmen aus dem DAX 30 und MDAX gleich
geblieben ist, berichten über 10 % mehr Unternehmen aus
SDAX und TecDAX über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten in den
Geschäftsberichten.
Die Berichterstattung in Form eines integrierten oder kombinierten Berichts hat 2015 einen leichten Anstieg erfahren.
Zwei weitere Unternehmen aus MDAX und TecDAX adressieren
finanzielle und nichtfinanzielle Informationen in einem kombinierten beziehungsweise integrierten Bericht.
GRI G4 bereits verbreitet
Erkennbar ist das Interesse der deutschen Unternehmen an
den neuen Leitlinien G4 der GRI. Während im letzten Jahr über
alle vier DAX-Indizes hinweg lediglich drei Unternehmen nach
GRI G4 berichtet haben, sind es dieses Jahr 25. Damit orientieren sich bereits jetzt 37 % aller Nachhaltigkeitsberichte in
unserer Auswertung an den neuesten GRI-Leitlinien, die ab dem
1. Januar 2016 von Unternehmen, die sich an GRI orientieren,
angewendet werden müssen.
Die CSR-Richtlinie setzt neue Maßstäbe. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. |
13
5
W ie sieht die B erichterstattung z u den Aspek ten
und z u D iversitä t b ereits heute aus?
5 . 1 B erichterstattung zum T hema U mw elt: K ein Nachholbedarf?
B etrieblicher U mw eltschutz als
B usiness C ase
U mw eltmanagement und -berichterstattung haben in Deutschland eine lange
T radition. Wesentliche Grü nde hierfü r sind
hohe S tandards, rechtliche Anforderungen
sow ie K ostenasp ekte und K undenanforderungen. Nicht nur in der energieintensiven
I ndustrie, sondern auch in der breiten
Wirtschaft haben U nternehmen Energieeffizienz längst als wichtiges Thema
erkannt. Gleichzeitig ist betrieblicher
U mw eltschutz laufend neuen Entw icklungen unterw orfen, die w eiter zu seiner
V erankerung beitragen. S o w erden
U mw eltasp ekte beisp ielsw eise immer
stärker aus der P ersp ektive der L ieferkette
betrachtet. Bei V ertragsschluss verlangen
heute viele U nternehmen von ihren Geschäftsp artnern die Einhaltung bestimmter U mw eltstandards.
Aber auch regulatorische Maß nahmen
sp ielen eine R olle. S o zeichnet sich bereits
der U mbau des EU -Emissionshandels im
H inblick auf die P reisgestaltung der Z ertifikate ab. Darüber hinaus sollen 20 bis
25 % der T reibhausgasreduktionen in der
EU über erhöhte Energieeffizienz erreicht
werden. Unter anderem verpflichtet die
EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU
die U nternehmen aller Branchen dazu,
Energieaudits durchzufü hren oder ein
systematisches Energie- oder U mw eltmanagement zu etablieren. Wer sich
mit dem T hema Energieverbrauch auseinandersetzt, betreibt keine einmalige
C omp liance-Ü bung. V ielmehr schafft er
T ransp arenz hinsichtlich der w esentlichen
K P I s, etabliert ein echtes ManagementT ool und schafft die V oraussetzungen, um
R essourcen- und K osteneinsp arp otenziale
aufzuzeigen.12
Diese und viele andere Entw icklungen
tragen dazu bei, dass U nternehmen die
Ausw irkungen ihrer Geschäftstätigkeit
auf die U mw elt systematisch erfassen
und sich entsp rechende Z iele setzen.
14
Dies sp iegelt sich in unserer U nternehmensbefragung w ider: V on allen in der
C S R -R ichtlinie genannten Belangen w erden U mw eltthemen als am relevantesten
fü r das K erngeschäft eingestuft.
B erichterstattung im M DAX-S egment
auf einem hohen Niveau
Gut aufgestellt sind die U nternehmen
aus dem MDAX-S egment vor allem in
p uncto Berichterstattung ü ber R isiken,
Managementsysteme und Maß nahmen.
64 %
der MDAX-U nternehmen
zählen das T hema U mw elt
zu den relevantesten
Belangen fü r das
K erngeschäft
| Die C S R -R ichtlinie setzt neue M aß stäbe. Starten Sie j etz t mit der Umsetz ung .
Als p otenzielle R isiken, die von ihrer
Geschäftstätigkeit ausgehen, nennen
die U nternehmen vor allem S tö rungen
und U nfälle, die mit U mw eltschäden einhergehen. Als p otenzielle R isiken, die auf
das U nternehmen w irken, nennen sie
z. B. neue Gesetzgebungen im Bereich
U mw eltschutz und kontaminierte I ndustrieflächen.
Auch L eitlinien sind bei den U nternehmen
w eit verbreitet. Dazu zählt z. B. die U nterzeichnung des U N Global C omp act, der
unter anderem U mw eltp rinzip ien enthält.
Darü ber hinaus enthält der allgemeine
V erhaltenskodex einiger U nternehmen ein
Bekenntnis zu U mw elt- oder R essourcenschutz. Einige U nternehmen verfü gen
auch ü ber eigens ausformulierte U mw eltleitlinien.
Managementsysteme sind w eit verbreitet,
w obei auch die MDAX-U nternehmen
die gängigsten S tandards verw enden:
I S O 14 001 und EMAS als U mw eltmanagementsysteme und I S O 50001 als Energiemanagementsystem.
Auch die Berichterstattung ü ber Maß nahmen ist ausgep rägt: K nap p 8 0 % der
MDAX-U nternehmen berichten ü ber Maß nahmen im U mw elt- und R essourcenschutz.
O ffenkundig tun sich die U nternehmen
dagegen mit der Publikation quantifizierter Z iele schw er. Nur etw a die H älfte der
MDAX-U nternehmen benennt konkret
messbare Ziele. Häufig beziehen sich diese
auf die R eduktion von Energieverbrauch
und T reibhausgasemissionen. Gängig
sind aber q ualitative Z iele, die z. B. die
Ausw eitung des U mw eltmanagements und
der U mw eltdatenerhebung beinhalten.
Ä hnlich verhält es sich mit der Darstellung
konkreter K ennzahlen – darü ber berichtet
etw a nur die H älfte der U nternehmen im
MDAX, dafü r j edoch umfassend.
Die MDAX-U nternehmen haben also den
Bereich U mw elt als K ernthema erkannt
und grö ß tenteils ein relevantes U mw eltmanagementsystem imp lementiert. Es
bleibt aber Nachholbedarf bezü glich
konkreter Z iele und K ennzahlen. H ier
bieten international anerkannte R ichtlinien
H ilfestellung.
Kennzahlen definieren und Auswirkungen messen – Ansätze und Initiativen
I n ihrer Berichterstattung greifen die
U nternehmen haup tsächlich auf die in
den GRI-Leitlinien definierten Kennzahlen
zurü ck. Diese L eitlinien beinhalten ein
umfassendes K ennzahlenset zu diversen
U mw eltasp ekten w ie etw a zu Energie,
Emissionen oder Wasser sow ie zu entsp rechenden Bemessungsgrundlagen.
Darü ber hinaus liefern aber auch
Methoden w ie die des „ natural cap ital
accounting“ Orientierung bei der Definition von K ennzahlen. „ Natural cap ital
accounting“ befasst sich mit der Bew ertung von Ausw irkungen und Abhängigkeiten in Bezug auf R essourcen w ie L uft,
L and, Boden, Biodiversität und Wasser.13
Dies kann dabei sow ohl auf U nternehmens- als auch auf P roduktebene stattfinden. Hierdurch lassen sich Hotspots
identifizieren, die das Unternehmen dann
aktiv managen kann.
„Wir sehen in der Praxis, dass Ansätze des so genannten „natural capital accounting“ Unternehmen dabei helfen, Auswirkungen und Abhängigkeiten in Bezug auf natürliche Ressourcen
in ihrer Wertschöpfungskette zu entdecken. Damit können Unternehmen Risiken für sich und
ihre Umwelt identifizieren und entsprechende KPIs definieren, die sich dann zur internen
Steuerung und zur Kommunikation an die Stakeholder nutzen lassen.
Es gibt eine Vielzahl von Methoden zur Messung von Auswirkungen und Abhängigkeiten in
Bezug auf natürliche Ressourcen. Eine gute Orientierung wird diesbezüglich in Zukunft das
Natural Capital Protocol (NCP) bieten, das momentan von der Natural Capital Coalition (NCC)
entwickelt wird. Die NCC bringt Stakeholder zusammen, die sich mit dem Thema „natural capital
accounting“ beschäftigen. Das Netzwerk evaluiert und standardisiert die Ansätze des „natural
capital accounting“, um sie vergleichbarer und konsistenter zu machen. Zu diesem Zweck hat
sich die NCC zum Ziel gesetzt, das NCP zu entwickeln. Das Protokoll soll Unternehmen eine
Hilfestellung bei der Auswahl des individuell geeigneten Ansatzes geben. Darüber hinaus soll
es aber auch ein umfassendes Rahmenwerk bieten, das von der Frage, wie natürliche Ressourcen
das Unternehmen überhaupt beeinflussen, bis hin zu Angaben darüber reicht, wie sich Ergebnisse
langfristig in Entscheidungsprozesse im Unternehmen einbinden lassen.
Zurzeit befindet sich das NCP in einer Testphase. Im Juni 2016 soll die erste Version des Protokolls
veröffentlicht werden. Für weitere Informationen siehe www.naturalcapitalcoalition.org.“
S op hia S chuster, E Y C limate C hange and S ustainability S ervices, ü ber die Natural C ap ital C oalition
Die C S R -R ichtlinie setzt neue M aß stäbe. Starten Sie j etz t mit der Umsetz ung . |
15
5 . 2 M enschenrechtsrep orting rü ckt stärker in den F okus
U nternehmen in der Verantw ortung
S chon seit vielen J ahren bemü hen sich
verschiedene I nitiativen um die V erbesserung von Menschenrechten entlang der
gesamten Wertschö p fungskette. T rotzdem
kommt es immer w ieder zu S ituationen,
die das T hema Menschenrechtsverletzungen in den F okus der Ö ffentlichkeit, von
Geschäftsp artnern und I nvestoren rü cken.
U nternehmen stellen sich heute zunehmend ihrer V erantw ortung fü r die Einhaltung von Menschenrechten – sei es um
R isiken w ie Buß geldern, R ep utationsschäden oder limitiertem Z ugang zu K ap ital entgegenzuw irken, um sich Wettbew erbsvorteile zu sichern oder schlichtw eg
um „ das R ichtige zu tun“ .
Die Bedeutung des T hemas ist nicht nur
auf global agierende U nternehmen beschränkt. S o lässt sich beisp ielsw eise der
im J ahr 2014 beschlossene gesetzliche
Mindestlohn in Deutschland als Bestandteil
des R echts auf faire Arbeitsbedingungen
ansehen.14
32 %
U N-L eitp rinzip ien schaffen neue Imp ulse
I m J uni 2011 verabschiedete der U NMenschenrechtsrat einstimmig die L eitp rinzip ien fü r Wirtschaft und Menschenrechte15 ( „ Guiding P rincip les on Business
and H uman R ights“ ) . Diese fordern U nternehmen dazu auf, menschenrechtliche
V erantw ortung fü r ihre Geschäftstätigkeit
entlang der gesamten Wertschö p fungskette zu ü bernehmen. Die 31 L eitp rinzip ien verlangen von U nternehmen, Menschrechte zu resp ektieren und p roaktiv
S chritte einzuleiten, die Menschenrechtsverletzungen verhindern, mildern oder
w iedergutmachen. Ein R ahmenw erk fü r
die Berichterstattung zum T hema Menschenrechte stellt das im F rü hj ahr 2015
verö ffentlichte U N Guiding P rincip les
R ep orting F ramew ork16 dar – siehe w eiterfü hrende I nformationen auf S eite 17.
V iele L änder haben bereits nationale
Aktionsp läne entw ickelt, um die U NL eitp rinzip ien umzusetzen. Auch in
16
32 %
68 %
E rwä hnung von Leitlinien
K eine E rwä hnung von Leitlinien
68 %
Risik ob erichterstattung
K eine Risik ob erichterstattung
Quelle: EY-Analyse des MDAX zum 31.07.2015 auf der Basis von Geschäftsberichten, Nachhaltigkeitsberichten
und unternehmenseigenen Websites
Deutschland w ird das T hema Menschenrechte vermehrt in P olitik und Wirtschaft
diskutiert. S o entw ickelt das Ausw ärtige
Amt derzeit federfü hrend den „ Nationalen
Aktionsp lan Wirtschaft und Menschenrechte“ , der die U N-L eitp rinzip ien auch in
Deutschland umsetzen und den R ahmen
fü r den U mgang mit Menschenrechten seitens des S taates und der Wirtschaft bilden
soll.17
| Die C S R -R ichtlinie setzt neue M aß stäbe. Starten Sie j etz t mit der Umsetz ung .
R isikodarstellung im B ereich M enschenrechte ist im M DAX zurü ckhaltend
Die zunehmende ö ffentliche und p olitische
Aufmerksamkeit auf das T hema sp iegelt
sich noch nicht in der deutschen Berichtslandschaft w ider. Z u Menschenrechtsrisiken legen die MDAX-U nternehmen bisher
w enig offen. Diese zurü ckhaltende Berichterstattung zeigt sich auch in den Aussagen
der von uns befragten U nternehmen,
die w elche der Einhaltung von Menschenrechten einen relativ geringen Einfluss auf
das K erngeschäft zuschreiben.
Allerdings bekennen sich zw ei Drittel der
U nternehmen im MDAX in ihren L eitlinien
zur Einhaltung von Menschenrechten.
L eading-P ractice-Beisp iele fü r die U msetzung solcher L eitlinien beinhalten viele
Asp ekte. Dazu gehö ren die Ausarbeitung
von Managementkonzep ten ( z. B. fü r die
I ntegration von Menschenrechtsasp ekten
in das L ieferantenmanagement) , die
Definition von Zielen (z. B. quantitative
Z iele zu S elf-Assessments, ex terne/
interne Audits oder S chulungen) sow ie
die Berichterstattung von K ennzahlen.
16 %
Nur
der MDAX-U nternehmen
berichten K ennzahlen
zum T hema
Einige U nternehmen machen detaillierte
Angaben zur Art von Menschenrechtsverletzungen oder nennen die L änder,
in denen es zu Menschenrechtsverletzungen kam. Größtenteils findet man in der
Berichtsp rax is j edoch die Aussage, dass
es keine V erstö ß e gegen Menschenrechte
gegeben habe.
I m R ahmen der U msetzung der C S R R ichtlinie steht fü r U nternehmen, die sich
bisher w enig mit dem T hema Menschenrechtsrep orting auseinandergesetzt
haben, im V ordergrund, entsp rechende
K onzep te inklusive R ichtlinien und
Managementsysteme aufzubauen und
R isiko-Assessments durchzufü hren. F ü r
U nternehmen, die bereits ü ber interne
Managementansätze verfü gen, geht es
nun an die Weiterentw icklung der P rozesse fü r die ex terne Berichterstattung.
H ierbei kö nnen sich U nternehmen beisp ielsw eise auf das 2015 verö ffentlichte
U N Guiding P rincip les R ep orting F ramew ork stü tzen.
„Das Thema Menschenrechte in der Wirtschaft wird auf internationaler Ebene stark vorangetrieben.
So veröffentlichte die Human Rights Reporting and Assurance Frameworks Initiative 2015 zum
ersten Mal eine umfassende Orientierungshilfe für Unternehmen, die über ihre Verantwortung
im Bereich Menschenrechte berichten wollen: das UN Guiding Principles Reporting Framework.
Das Rahmenwerk wurde in einem zwei Jahre andauernden Prozess entwickelt. Darin waren Vertreter verschiedenster Stakeholdergruppen wie Unternehmen, Investorengruppen, NGOs oder staatliche Organisationen vertreten.
Das Framework bietet eine Liste von Fragen, die Unternehmen nutzen können, um ihre Risiken
und Maßnahmen zum Thema Menschenrechte offenzulegen. Das Rahmenwerk setzt dabei den
Fokus auf ,salient human rights issues‘, welche die potenziell schwerwiegendsten Menschenrechtsverletzungen, die durch die Geschäftstätigkeit oder Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens auftreten können, umfassen.
Ausgewählte, international agierende Unternehmen haben bereits begonnen oder planen, das
Framework in ihrer Berichterstattung anzuwenden. Zu den Vorreitern zählen hier Unternehmen
wie Unilever, Ericsson, H&M, Nestlé, Newmont und ABN AMRO.
Die Veröffentlichung des Rahmenwerks macht deutlich, dass Unternehmen nun am Zug sind, das
Thema Menschenrechte in ihre Managementprozesse zu integrieren. Im Fokus steht dabei, die Auswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit und Geschäftsbeziehungen zu verstehen, zu verbessern
und sie intern und extern transparent zu machen.“
M ichaela P roiß l, E Y C limate C hange and S ustainability S ervices, ü ber das U N Guiding P rincip les R ep orting F ramew ork
Die C S R -R ichtlinie setzt neue M aß stäbe. Starten Sie j etz t mit der Umsetz ung . |
17
5 . 3 K orrup tion und B estechung – in Deutschland noch ein T hema?
K orrup tion und Bestechung verursachen
enorme K osten fü r U nternehmen. V erschiedene U ntersuchungen zeigen, dass
w eltw eit j ährlich eine Billion U S -Dollar
Bestechungsgelder gezahlt w erden.
Die globalen K osten von K orrup tion w erden sogar auf 2,6 Billionen U S -Dollar
geschätzt, w as mehr als 5 % des globalen
BI P entsp richt. H eruntergebrochen bedeutet das, dass K orrup tion die Geschäftstätigkeit im S chnitt um 10 % erhö ht. Davon
sind deutsche U nternehmen nicht ausgenommen.18
I n der EY EMEI A F raud S urvey vom Mai
2015 w urden 3.8 00 V orstände, F ü hrungskräfte und Mitarbeiter in 38 L ändern
ü ber ihre Wahrnehmung von Betrug,
Bestechung und K orrup tion befragt. Die
Ergebnisse zeigen: I n Deutschland sind
K orrup tion und Bestechung nach w ie vor
T hema. S o schätzen 23 % der befragten
U nternehmen ihre eigenen Ethikstandards
als sehr hoch ein. Nur 22 % gehen davon
aus, dass ihren internationalen Geschäftstätigkeiten gleichartige Ethikstandards
zugrunde liegen. H ier ist j edoch ein p ositiver T rend zu verzeichnen, da „ nur“ noch
ein V iertel der befragten U nternehmen
K orrup tion in Deutschland fü r w eit verbreitet hält; 2011 lag dieser Anteil noch bei
knap p der H älfte.19
W ie ist die B erichterstattung in
deutschen U nternehmen?
Die S elbsteinschätzungen der befragten
U nternehmen zu ihrer Berichterstattung
im Bereich K orrup tion und Bestechung
fielen positiv aus. Zwei Drittel der befragten groß en deutschen U nternehmen sind
zuversichtlich, dass ihre Berichterstattung
bereits die Anforderungen der C S R -R ichtlinie erfü llt.
U nsere MDAX-Analyse stü tzt diese Einschätzung dahin gehend, dass ein Groß teil
18
der U nternehmen ( 8 6 % ) das T hema
K orrup tion in ihren L eitlinien verankert
hat. Z udem ist die Berichterstattung zu
Anti-K orrup tion bei den meisten U nternehmen in das C omp liance-Management
integriert. I n diesem R ahmen berichten
mehr als drei V iertel der U nternehmen
einen Managementansatz und fast
zw ei Drittel konkrete Maß nahmen zur
K orrup tionsbekämp fung.
Bei der Offenlegung spezifischerer
I nhalte zur K orrup tionsvermeidung sieht
die L age etw as anders aus: K onkrete
Zieldefinitionen sowie die Darstellung
von R isiken und K P I s in der ex ternen
Berichterstattung finden eher selten
statt. S o berichten gut 10 % der MDAXU nternehmen ü ber Z iele fü r die K orrup tionsbekämp fung ( z. B. V erringerung der
Beteiligungsgesellschaften in L ändern mit
erhö htem K orrup tionsrisiko oder Ausw eitung der C omp liance-T rainings auf 100 %
der Mitarbeiter) . Mehr als ein Drittel hebt
K orrup tionsrisiken hervor.
| Die C S R -R ichtlinie setzt neue M aß stäbe. Starten Sie j etz t mit der Umsetz ung .
Wo finden Unternehmen Informationen
und O rientierung?
Einen L eitfaden zum T hema Management
und Berichterstattung, K orrup tion und
Bestechung kö nnen U nternehmen bei
einer V ielzahl verschiedener I nstitutionen
finden. Beispielsweise hat der Bundesverband der Deutschen I ndustrie ( BDI )
Emp fehlungen zur V erhinderung von
K orrup tion herausgegeben, die eine H ilfestellung zum V orgehen gegen korrup tes
H andeln im Geschäftsverkehr bieten sollen.20 Die I nternationale H andelskammer
( I C C ) entw ickelte freiw illige R egeln,
R ichtlinien und K odizes ( z. B. I C C R ules on
C ombating C orrup tion) , die R ahmenbedingungen fü r die Ausü bung von verantw ortlicher Geschäftstätigkeit schaffen.
Ergänzend dazu erarbeitete das I C C
w eitere Emp fehlungen, die sich auf sp ezifische Aspekte wie die Annahme von
Geschenken, C omp liance-T rainings, K lauseln fü r H andelsverträge etc. beziehen.21
Die Geschäftsp rinzip ien zur Bekämp fung
von Bestechung von T ransp arency I nternational ( T I ) beinhalten L eitlinien zur
K ommunikation mit S takeholdern. Dieses
R ahmenw erk kann O rganisationen dabei
unterstützen, unternehmensspezifische
P rogramme gegen Bestechung zu entw ickeln, zu vergleichen und zu verbessern.22
Z udem entw ickelt T I einen C orrup tion
P ercep tions I ndex 23, den U nternehmen
z. B. zur der R isikoeinschätzung von L ieferanten bezü glich K orrup tion heranziehen
kö nnen.
Auch das U N Global C omp act ( U NGC )
unterstü tzt U nternehmen bei der Berichterstattung. S o liefert es inhaltliche Asp ekte zu unterschiedlichen T hemenfeldern
w ie zu K orrup tionsrisikobew ertungen,
K orrup tion in der L ieferkette oder zum
S p ortsp onsoring. Z usammen mit T ransp arency I nternational w urde darü ber hinaus der „ R ep orting Guidance“ zum zehnten P rinzip des U NGC entw ickelt. Damit
liegt ein neues, p rax isnahes I nstrument fü r
die Anti-K orrup tions-Berichterstattung
vor.24
Nicht zuletzt bieten R ahmenw erke w ie
der Deutsche Nachhaltigkeitskodex 25
oder die neuesten L eitlinien der Global
R ep orting I nitiative ( GR I G4 ) O rientierungsp unkte bei der K P I -Ausw ahl. Dort
finden sich beispielsweise KPIs zur
S umme p olitischer S p enden, zur P rü fung
von K orrup tionsrisiken, zur Anzahl von
K orrup tionsfällen oder zum U msatz in L ändern mit hohem C orrup tion P ercep tions
I ndex .
Interview mit Daniela K och,
Ex ecutive Director bei EY im Bereich F raud I nvestigation & Disp ute S ervices
F rau K och, die B egriffe „ K orrup tion“ und „ B estechung“
gehören zu Ihrem Arbeitsalltag. K önnen S ie unseren L esern
kurz erklären, w arum?
Wir unterstü tzen U nternehmen dabei, K orrup tion und Bestechung zu vermeiden. Dazu gehö rt auch die Aufklärung von
vermuteten oder begangenen V erstö ß en. V or Betrug und
Bestechung ist kein U nternehmen gefeit. Mit diesem T hema
mö chten sich j edoch die w enigsten Geschäftsfü hrer auseinandersetzen. Aber solche V orfälle stellen ein w esentliches R isiko
fü r U nternehmen dar. Das haben bereits groß e F älle gezeigt.
Deshalb ist die ö ffentliche Aufmerksamkeit rund um die T hemen K orrup tion und Bestechung in den vergangenen J ahren
insgesamt stark gestiegen.
W ie ist Ihre E inschätzung hinsichtlich der S ensibilität
der deutschen U nternehmen dem T hema gegenü ber?
Auch hier hat sich die S ensibilität stark erhö ht. Dennoch haben
Ergebnisse unserer EMEI A F raud S urvey 2015 gezeigt, dass
korrup tes H andeln und Bestechungen fü r viele Befragte noch
als K avaliersdelikte gelten und in der U nternehmenslandschaft
w eit verbreitet sind.
Die neue E U -R ichtlinie beinhaltet einige Anforderungen
hinsichtlich der B erichterstattung ü ber P olicies, R isikobew ertung, M anagementansatz und K ennzahlen im B ereich
K orrup tion und B estechung. Z w ei Drittel der im R ahmen
dieser S tudie befragten groß en deutschen U nternehmen
sind zuversichtlich, dass ihre derzeitige B erichterstattung
bereits diese Anforderungen erfü llt. W as w ü rden S ie den
U nternehmen mit auf den W eg geben, die noch nicht so w eit
sind?
Z w ei Drittel der groß en deutschen U nternehmen, die in der
S tudie befragt w urden, haben angegeben, dass sie die Anforderungen der R ichtlinie bereits erfü llen. Dennoch gilt es, zu handeln. Es reicht nicht aus, lediglich Berichtspflichten zu erfüllen.
Entscheidend ist, die R isiken innerhalb des eigenen U nternehmens zu erkennen und managen zu kö nnen. J edes U nternehmen ist der Gefahr der K orrup tion und Bestechung ausgesetzt,
da gibt es keine Ausnahme. U nd j edes U nternehmen steht in
der Pflicht, diese Risiken aktiv zu bekämpfen. Das hat nicht
zuletzt das sogenannte Neubü rger-U rteil bew iesen: Der V orstand kann bei Gesetzesverstö ß en zivilrechtlich belangt w erden, w enn etw a keine funktionierenden S ysteme eingefü hrt und
etabliert w urden, die solche V erstö ß e verhindern kö nnten. Die
Auseinandersetzung mit der individuellen R isikolage ist unabdinglich. Nur so kö nnen entsp rechende Maß nahmen festgelegt
w erden.
Die C S R -R ichtlinie setzt neue M aß stäbe. Starten Sie j etz t mit der Umsetz ung . |
19
5 . 4 Z iele im B ereich Arbeitnehmer kommunizieren
Arbeitsmarkt fordert die U nternehmer
heraus
Fachkräfteengpässe und der demografische Wandel stellen U nternehmen bereits
j etzt vor groß e H erausforderungen und
fordern aktives H andeln.26 S chw ierigkeiten
bei der R ekrutierung geeigneter Arbeitnehmer zählen zu den grö ß ten U nternehmensrisiken.27 Gleichzeitig verändern sich
auch die Ansp rü che der Arbeitnehmer:
F lex ible Arbeitszeiten, V ereinbarkeit von
Beruf und F amilie sow ie adäq uate F ö rderung und Weiterbildung zählen zu den
w ichtigsten F aktoren bei der Wahl des
Arbeitsgebers.28 U nternehmen sind gefordert, diese Asp ekte zu berü cksichtigen,
w enn sie erfolgreich am Arbeitsmarkt
agieren und R isiken w ie P ersonalknap p heit entgegenw irken w ollen. Gleichzeitig
gilt es fü r U nternehmen, negative Ausw irkungen auf ihre Arbeitnehmer zu
reduzieren. Die C S R -R ichtlinie schlägt
daher vor, diesbezü gliche T hemen in die
nichtfinanzielle Erklärung aufzunehmen.
Dazu gehö ren etw a Arbeitsschutz und
Gesundheit, Achtung der R echte der
Arbeitnehmer und der Gew erkschaften
sow ie grundlegende Ü bereinkommen mit
der I nternational L abour O rganization
( IL O ) .
W ie sind die U nternehmen heute
aufgestellt?
Nicht zuletzt aufgrund der bereits
bestehenden gesetzlichen V orgaben zur
Berichterstattung hinsichtlich der Arbeitnehmerbelange ist die entsp rechende
Berichterstattung im MDAX stark ausgep rägt. F ast drei V iertel der U nternehmen
dokumentieren die Konformität mit offiziellen L eitlinien ( z. B. K ernarbeitsnormen
der I L O ) fü r den U mgang mit Mitarbeitern
und berichten ü ber Managementkonzep te,
z. B. im Bereich Gesundheit und Arbeitsschutz. Gleichermaß en ausgep rägt ist
die Berichterstattung ü ber Maß nahmen.
Darü ber hinaus dokumentieren die U nternehmen umfangreiche q uantitative S ozialkennzahlen. Dazu gehö ren etw a K rankheitsq uoten, U nfall- und F luktuationsraten.
20
Auch die Berichterstattung in Bezug auf
R isiken ist hinsichtlich der Arbeitnehmer
sehr ausgep rägt. Genannt w erden z. B.
Fachkräfteengpässe, demografischer
Wandel, Gesundheit und S icherheit der
Mitarbeiter.
9 0 %
der MDAX-U nternehmen
berichten ü ber R isiken im
Bereich Arbeitnehmer
U ngeachtet ihrer fortgeschrittenen
Berichterstattung zu Arbeitnehmerthemen berichtet nur rund ein V iertel der
U nternehmen im MDAX ü ber diesbezü gliche Z iele. Dies kann auch als Erklärung
dafü r dienen, w arum 30 % der 200 befragten U nternehmen einen Nachholbedarf in
ihrer Berichterstattung hinsichtlich der
Arbeitnehmerbelange sehen.
| Die C S R -R ichtlinie setzt neue M aß stäbe. Starten Sie j etz t mit der Umsetz ung .
Ziele setzen sich die Unternehmen häufig
im Bereich Gesundheit und Arbeitssicherheit. Dazu gehö rt z. B. die R eduktion der
U nfallraten und K rankheitsq uoten. T yp ische Z iele sind aber auch die R eduktion
der F luktuation und die Erhö hung der T eilnahme an der Mitarbeiterbefragung.
W elche O rientierung nutzen
die U nternehmen?
I m Bereich der L eitlinien beziehen sich
Unternehmen häufig auf die Kernarbeitsnormen der I L O , die O EC D-L eitsätze fü r
multinationale U nternehmen mit dem
P aragrafen „ Beschäftigung und Beziehungen zw ischen den S ozialp artnern“ sow ie
auf die L abour P rincip les des U N Global
C omp act.29 I m Bereich Gesundheit und
Arbeitsschutz bietet die I L O einen nü tzlichen L eitfaden zur Erfassung und Anzeige
von U nfällen und Erkrankungen.30 Das
am häufigsten eingesetzte Managementsystem in diesem Bereich ist O H S AS
18 001 ( O ccup ational H ealth and S afety
Assessement Series). Zu spezifischen
Arbeitnehmerkennzahlen liefern die GR I L eitlinien eine umfassende Ausw ahl in der
U nterkategorie „ Arbeitsp raktiken und
menschenw ü rdige Beschäftigung“ .
5 . 5 S ozialbelange: K andidat fü r die U nternehmensstrategie?
Neben dem T hema Arbeitnehmerbelange
fü hrt die C S R -R ichtlinie noch einen eigenen Bereich S ozialbelange auf. Dieser
enthält z. B. Asp ekte w ie sozialen Dialog,
Dialog mit lokalen Gemeinschaften und
Maß nahmen zur S icherstellung des S chutzes der Entw icklung lokaler Gemeinschaften. I n der bisherigen Berichterstattung
adressieren viele U nternehmen unter
dem Asp ekt S oziales oder Gesellschaft
das T hema C orp orate C itizenship ( C C )
beziehungsw eise gesellschaftliches
Engagement.
O bw ohl nicht vö llig deckungsgleich mit
dem Begriff der sozialen Belange der
R ichtlinie, haben w ir in unserer MDAXAnalyse und in unserer Befragung den
F okus auf dieses T hema gelegt. Nicht
zuletzt deshalb, w eil eine kü rzlich von
EY durchgefü hrte Benchmark-Analyse im
DAX 30 interessante Erkenntnisse zu diesem T hema lieferte.
„Im Sommer 2015 führte unser Team eine Corporate Citizenship-Benchmark-Analyse im DAX 30
durch, bei der wir die öffentlich zugängliche CC-Berichterstattung anhand bestimmter Kriterien
bewertet haben. Als Ergebnis zeigt die Analyse fünf spannende Tendenzen, die sich im DAX 30
abzeichnen.“
P ortfolio: Bislang haben es w enige U nternehmen aus dem DAX 30 geschafft, ihr C C -Engagement konseq uent strategisch am
K erngeschäft und entsp rechend ihren K ernkomp etenzen auszurichten.
Z uw endungen: Über 60 % der gemeinnützigen Investitionen von Unternehmen in die Gesellschaft finden als Geldspenden statt.
Aufw endungen in F orm von freiw illigen Arbeitsstunden fü r gemeinnü tzige Z w ecke, kostenlose Beratungsleistungen oder P roduktsp enden sind im DAX 30 deutlich w eniger vertreten.
R ep orting: Der I np ut von durchgefü hrten Maß nahmen ist in der P rax is bei vielen U nternehmen erkennbar, z. B. anhand der
Berichterstattung zu getätigten S p enden. Der O utp ut von Maß nahmen, z. B. die Anzahl erreichter Menschen, w ird nur in
w enigen F ällen konsolidiert berichtet.
W irkung: Eine ganzheitliche Wirkungsmessung von C C -Aktivitäten lässt sich nur im R ep orting von w enigen DAX 30-U nternehmen feststellen.
R anking: DAX 30-U nternehmen aus der Dienstleistungsbranche schneiden in der C C -Analyse besser ab als U nternehmen aus
dem p roduzierenden Bereich. Auß erdem fällt auf, dass U nternehmen, die angeben, ein Wirkungsmessungstool zu verw enden,
eine w esentlich bessere P osition im EY-C C -R anking erreichen als diej enigen ohne Wirkungsmessungstool.
„Unsere Erfahrungen zeigen, dass Stakeholder von Unternehmen vermehrt ein professionelles
CC-Management erwarten, was eine transparente Berichterstattung über den Einsatz von Aufwendungen und deren Wirkung beinhaltet. Die meisten DAX 30-Unternehmen sind bereits stark für die
Gesellschaft engagiert, jedoch gibt es vermehrt Handlungsbedarf hinsichtlich des Managements
von CC und dessen Außendarstellung.“
P iera Z iedek, E Y C limate C hange and S ustainability S ervices, ü ber die E Y -C C -B enchmark-Analy se31
Die C S R -R ichtlinie setzt neue M aß stäbe. Starten Sie j etz t mit der Umsetz ung . |
21
M aß nahmen im F okus
F ast j edes zw eite U nternehmen gab in
unserer U nternehmensbefragung an, dass
S ozialbelange w ichtig fü r K erngeschäft
und U nternehmenserfolg seien. Diese Einschätzung w ird dadurch gestü tzt, dass
R ating- und R anking-O rganisationen ihre
U nternehmensbew ertungen in Bezug auf
C C in den letzten J ahren ausgebaut und
verstärkt auf entsp rechende K ennzahlen
ausgerichtet haben.
Die Einschätzung der befragten U nternehmen sp iegelt sich in der Berichterstattung
der U nternehmen im MDAX w ider. U ngefähr drei V iertel der U nternehmen berichten ü ber Maß nahmen im Bereich C C ,
einige stellen ihre Maß nahmen im K ontex t
von definierten Zielen dar. Darüber hinaus
22
erw ähnt die H älfte der U nternehmen
R ichtlinien zu C C . Dabei verw eisen knap p
ü ber 20 % des MDAX auf R ichtlinien,
die intern sp eziell fü r das T hema C C entw ickelt w orden sind.
Auf ähnlichem Niveau bew egt sich die
Darstellung von Managementkonzep ten.
Etw a ein F ü nftel der U nternehmen aus
dem MDAX berichtet ebenfalls C C -K ennzahlen. R isiken w erden im Z usammenhang
mit C C nicht erw ähnt.
W irkungsmessung als neuer Ansatz
im B ereich C C
Einige U nternehmen haben ihr C C strategisch am K erngeschäft ausgerichtet. Diese
V orreiter lassen sich als P ositivbeisp iele
identifizieren, da sie zunehmend die Wir-
| Die C S R -R ichtlinie setzt neue M aß stäbe. Starten Sie j etz t mit der Umsetz ung .
kung ihrer C C -Maß nahmen darstellen.
H ierunter fallen die Analyse und Berichterstattung von p ositiven gesellschaftlichen
Effekten, die durch das C C -Engagement
eines U nternehmens ausgelö st w erden.
Dabei geht die Wirkungsmessung auf
induzierte Effekte ein, die durch die Ergebnisse von Maß nahmen und P roj ekten entstehen.
Ein mö gliches R ahmenw erk zur Berichterstattung im R ahmen von C C liefern die
GR I -L eitlinien. Die aktuelle V ersion G4
bezieht sich u. a. auch auf den U mgang
eines U nternehmens mit lokalen Gemeinschaften.
5 . 6 Diversität in Aufsichts-, L eitungs- und K ontrollgremien managen
W elche Anforderungen gibt es bisher
zur B erichterstattung zu Diversität?
I n der gesetzlichen R egulierung und in
der ö ffentlichen Debatte in Deutschland ist
das T hema Diversität nicht neu. I m F okus
steht vor allem der Anteil der F rauen in
F ü hrungsp ositionen und in Aufsichtsräten.
Ein kü rzlich in Deutschland in K raft getretenes Gesetz32 fordert eine Geschlechterq uote von 30 % in den Aufsichtsräten
bö rsennotierter und p aritätisch mitbestimmter ( Aufsichtsrat, der aus Arbeitnehmern und Anteilseignern besteht)
U nternehmen. Darü ber hinaus mü ssen
sich diese U nternehmen selbstbestimmte
Z ielgrö ß en fü r den V orstand und die
oberste F ü hrungsebene unterhalb des
V orstands setzen. Die neuen V orgaben zur
Diversität sind nach dem Gesetz fü r die
gleichberechtigte T eilnahme von F rauen
und Männern an F ü hrungsp ositionen auch
Gegenstand der Erklärung zur U nternehmensfü hrung im L agebericht nach § 28 9 a
H GB. Dabei sollen die U nternehmen j ährlich die Einhaltung der Quote bestätigen
beziehungsw eise Z iele und Z ielerreichung
berichten. Darü ber hinaus ist das T hema
Diversität bei F ü hrungsp ositionen und Aufsichtsräten auch im Deutschen C orp orate
Governance K odex verankert.33
Die C S R -R ichtlinie berü cksichtigt diese
bereits bestehenden Berichtspflichten und
erw eitert sie dahin gehend, dass U nternehmen nun auch ü ber die konkrete U msetzung von Managementkonzep ten und die
zugrunde liegenden Diversitätskriterien
berichten sollen. Dabei geht die R ichtlinie
nicht nur ex p lizit auf die V erteilung der Geschlechter ein, sondern auch auf andere
K riterien w ie Alter, Bildungs- und Berufshintergrund.
Beim T hema Diversität w eicht die C S R R ichtlinie von dem fü r die anderen Belange
geltenden S cop e ab. Entsp rechend § 28 9 a
HGB gilt die Berichtspflicht für alle großen
bö rsennotierten U nternehmen. Die Angaben sind in die Erklärung zur U nternehmensfü hrung aufzunehmen und nicht in
die nichtfinanzielle Erklärung im Lagebericht.
Z iele ohne M anagementkonzep t
Entsp rechend den bereits bestehenden
Berichtspflichten berichten schon viele
U nternehmen zum T hema Diversität.
Mehr als die H älfte der U nternehmen im
MDAX gehen in ihrer Berichterstattung
auf eine bestehende P olicy ( z. B. als T eil
des C ode of C onduct, U nterzeichner der
C harta der V ielfalt) ein und berichten ü ber
Maß nahmen zur F ö rderung von Diversität
( z. B. Mentoringp rogramme) . Die dazugehö rigen Z iele beziehen sich in fast allen
F ällen auf den F rauenanteil im Aufsichtsrat
und nicht auf F rauen in anderen F ü hrungsp ositionen. Auffällig ist, dass trotz der w eiten V erbreitung von L eitlinien und selbst
erklärten Z ielen nur 9 der 50 MDAX-U nternehmen ü ber ein Managementkonzep t zu
Diversität berichten. Dies erklärt w omö glich auch, w arum 4 0 % der von uns befragten U nternehmen Nachholbedarf beim
T hema Diversität im H inblick auf die
C S R -R ichtlinie sehen. Gleichw ohl bew erten
es nur etw a 20 % der befragten U nternehmen als w ichtig fü r ihren U nternehmenserfolg. Diese Einschätzung sp iegelt sich in
der T atsache w ider, dass im J uli 2015
lediglich 10 % der MDAX-U nternehmen
mindestens eine F rau im V orstand hatten.34
W oran können sich U nternehmen beim
T hema Diversität orientieren?
Weit verbreitet bei den MDAX-U nternehmen ist die U nterzeichnung der C harta
der V ielfalt als L eitlinie zu Diversität bei
Unternehmen. Unterzeichner verpflichten
sich zur Einhaltung verschiedener P unkte
im Bereich Diversität.35 Die L eading
P ractice im Management von Diversität
zeichnet sich durch die V erankerung von
Diversität auf K onzernebene aus, aber
auch durch Diversitätsverantw ortliche
in einzelnen O rganisationseinheiten und
durch die standardisierte I ntegration
von Diversitätskriterien bei der P ersonalbesetzung und durch S teuerung ü ber
entsp rechende K ennzahlen. Auch die
GR I -L eitlinien bieten eine O rientierung –
seit fast zehn J ahren ist das T hema Diversität bei K ontrollorganen und bei Mitarbeitern ü ber entsp rechende I ndikatoren und
Angaben in den L eitlinien berü cksichtigt.
Die C S R -R ichtlinie setzt neue M aß stäbe. Starten Sie j etz t mit der Umsetz ung . |
23
6
Sind Sie auf die CSR- Richtlinie
vorb ereitet?
Die C S R -R ichtlinie fordert die U nternehmen auf, fü r Geschäftsj ahre, die nach
dem 01.01.2017 beginnen, umfassend
über nichtfinanzielle und die Diversität
betreffende I nformationen zu berichten.
U nternehmen sind daher gefordert, zü gig
zu evaluieren, inw iew eit sie die Anforderungen der C S R -R ichtlinie bereits erfü llen
oder ob noch Anp assungsbedarf bei internen P rozessen besteht.
F olgende F aktoren sehen w ir auf der Basis
unserer Analysen und Befragung als
S chlü ssel zur erfolgreichen U msetzung
der C S R -R ichtlinie:
S ind S ie auf die C S R -R ichtlinie vorbereitet?
S chlü sselfragen
Wurde die Wesentlichkeit der einzelnen nichtfinanziellen Aspekte
im H inblick auf das K erngeschäft analysiert?
Wurden bei der Einschätzung der Wesentlichkeit die Anliegen
ex terner S takeholder berü cksichtigt?
Wurden die Risiken hinsichtlich der einzelnen nichtfinanziellen
Asp ekte analysiert?
• Einschätzung
►
der Wesentlichkeit einzelner nichtfinanzieller Aspekte
• Integration
►
nichtfinanzieller Aspekte in
das R isikomanagement im H inblick auf
R isiken, die die Geschäftstätigkeit des
Unternehmens beeinflussen, aber auch
bezü glich solcher R isiken, die sich vom
U nternehmen auf die Gesellschaft ausw irken
• ( Weiter-) Entw icklung bestehender
L eitlinien, Managementkonzep te und
Kennzahlen bezogen auf nichtfinanzielle
Asp ekte
• (Weiter-)Entwicklung
►
bestehender
Berichtsprozesse für nichtfinanzielle
Asp ekte
Gibt es für alle relevanten nichtfinanziellen Aspekte bereits
L eitlinien?
Die nachstehende C heckliste mit S chlü sselfragen kö nnen U nternehmen nutzen,
um einzuschätzen, inw iew eit sie auf die
C S R -R ichtlinie bereits heute vorbereitet
sind. Gerne diskutieren w ir diese P unkte
mit I hnen!
Werden für alle relevanten nichtfinanziellen Aspekte
K ennzahlen erhoben?
24
Wurden für alle relevanten nichtfinanziellen Aspekte Ziele
definiert?
Gibt es für alle relevanten nichtfinanziellen Aspekte interne
Managementkonzep te?
Werden bestehende Managementkonzep te mit konkreten
Maß nahmen unterlegt?
Gibt es fü r die Berichterstattung bereits festgelegte
O rientierungshilfen oder R ahmenw erke?
Gibt es einen strukturierten Berichtsp rozess fü r die nichtfinanzielle Berichterstattung mit klar definierten Rollen und
V erantw ortlichkeiten?
| Die C S R -R ichtlinie setzt neue M aß stäbe. Starten Sie j etz t mit der Umsetz ung .
C heck?
Bereits seit 1992 bietet EY weltweit Beratungsund Prüfungsleistungen im Bereich Nachhaltigkeit an. EY begleitet Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größenordnungen bei der
Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten und
bei der Kommunikation von nichtfinanziellen
Kennzahlen. Auch als Prüfer der Nachhaltigkeitsberichte sind wir gefragt. Weltweit verfügt
EY über ein Netzwerk von mehr als 700 Fachmitarbeitern im Bereich Climate Change and
Sustainability Services (CCaSS).
Kontaktdaten
Nicole Richter
Executive Director
Tel. +49 89 14331 19332
Mobil +49 160 939 19332
[email protected]
Annette Johne
Senior Manager
Tel. +49 211 9352 18459
Mobil + 49 160 939 18459
[email protected]
Die CSR-Richtlinie setzt neue Maßstäbe. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. |
25
Ü b er diese Studie
Diese S tudie basiert auf den folgenden
Analysen des C C aS S -T eams. Wir mö chten
an dieser S telle ausdrü cklich unseren
K ollegen P ascal S chäfer und Enno Wiesner
danken, die intensiv daran mitgew irkt
haben.
Ausw ertung der B erichterstattung
im M DAX zum 3 1 . 0 7 . 2 0 1 5 in B ezug
auf die inhaltlichen Anforderungen
der C S R -R ichtlinie
Die F okussierung auf den MDAX erfolgte,
da dieser I ndex in Bezug auf U mfang und
T iefe verö ffentlichter Nachhaltigkeitsinformationen unserer Meinung nach
einen rep räsentativen Durchschnitt der
von der C S R -R ichtlinie betroffenen U nternehmen bietet.
F ü r die in der C S R -R ichtlinie angesp rochenen inhaltlichen Belange w urde die
Berichterstattung im H inblick auf die Darstellung eines K onzep ts, dessen U msetzung, von R isiken und von w esentlichen
K ennzahlen analysiert. Diese K riterien
w urden zur w eiteren Analyse untergliedert. Wir haben das K onzep t in die
Bestandteile R ichtlinien, S teuerungsmaß nahmen und Z iele aufgeteilt. Z ur Erhebung der I nformationen haben w ir die
aktuellen Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte sow ie w eitere ö ffentlich zugängliche U nternehmensp ublikationen, w ie F ortschrittsberichte zum U N Global C omp act
oder C odes of C onduct ausgew ertet, die
bis zum S tichtag 31.07.2015 verö ffentlicht
w urden.
U nabhängige telefonische B efragung
von 2 0 0 deutschen U nternehmen im
Z eitraum von J uni bis J uli 2 0 1 5
Befragt w urden kap italmarktorientierte
U nternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, die voraussichtlich von der
C S R -R ichtlinie betroffen sein w erden.
Die I nterview s w urden durch das unabhängige Meinungsforschungsinstitut
V alid R esearch, Bielefeld durchgefü hrt.
Ziel der Befragung war es, herauszufinden
w ie U nternehmen generell gegenü ber der
R ichtlinie eingestellt sind und w ie sie sich
selbst in Bezug auf die inhaltlichen Anforderungen aus heutiger S icht einschätzen.
Die 200 U nternehmen setzen sich w ie
folgt zusammen:
7 %
16 %
61 %
6%
10 %
D AX
TecD AX
K ein D AX - Seg ment
3%
3%
M D AX
SD AX
1%
6%
28 %
16 %
11 %
16 %
16 %
Industrial Prod.
Finance
Automotive
Retail
Life Sciences
26
| Die C S R -R ichtlinie setzt neue M aß stäbe. Starten Sie j etz t mit der Umsetz ung .
Chemicals
Power & Utilities
Transport
Consumer Products
Ausw ertung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in vier DAX-Indizes
zum 3 1 . 0 7 . 2 0 1 5 ( U p date der S tudie
„Pflicht oder Kür? Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland:
S tandortbestimmung“ aus dem J ahr
2 0 1 4 )
Dazu w urden die aktuellen Nachhaltigkeitsberichte und I nformationen zur
Nachhaltigkeitsleistung in den Geschäftsberichten analysiert, die bis zum S tichtag
31.07.2015 verö ffentlicht w urden.
I ntegrierte und kombinierte Berichte sow ie
O nlineberichte w urden ebenfalls als Nachhaltigkeitsberichte gew ertet. Dabei haben
w ir die V erö ffentlichungen der letzten
drei J ahre betrachtet. Dadurch sollen
V erzerrungen der Darstellung vermieden
w erden, die z. B. durch nicht mehr fortgefü hrte „ P ilotversuche der Nachhaltigkeitsberichterstattung“ entstehen oder durch
U nternehmen, die nur alle zw ei J ahre
einen Nachhaltigkeitsbericht verö ffentlichen. Die K ategorisierung der Angaben
zur Nachhaltigkeitsleistung erfolgte in den
K ategorien „ U mfassende I nformationen“
( Berichterstattung im S ozial- und U mw eltbereich mit j ew eils mehreren K ennzahlen) ,
„ Ausgew ählte I nformationen“ ( Berichterstattung im sozialen und/ oder U mw eltbereich mit keinen bis w enigen K ennzahlen) und „ K eine I nformationen“ . Basis
dafü r sind die T iefe und der U mfang der
Darstellung in den Geschäftsberichten.
Q uellen und E rlä uterung en
1
Richtlinie 2014/95/EU zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf
die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch
bestimmte große Unternehmen und Gruppen
20 Bundesverband der Deutschen Industrie: Korruption verhindern – Empfehlungen
des BDI, http://www.csrgermany.de/www/csr_cms_relaunch.nsf/res/Broschuere_Korruption_verhindern.pdf/$file/Broschuere_Korruption_verhindern.pdf
2
Unternehmen von öffentlichem Interesse: kapitalmarktorientierte Unternehmen,
Banken und Versicherungen und Unternehmen, die vom Mitgliedstaat als solche
bestimmt wurden
3
§ 289 Absatz 3; § 315 HGB: Große Kapitalgesellschaften und Konzerne sind verpflichtet, nichtfinanzielle Leistungsindikatoren wie Informationen über Umweltund Arbeitnehmerbelange in den (Konzern-)Lagebericht aufzunehmen, sofern
diese für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind. Auch der DRS 20 fordert, dass die Berichterstattung
der steuerungsrelevanten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren in die Analyse
des Geschäftsverlaufs einbezogen und offengelegt wird.
21 ICC Germany: Handlungsempfehlungen der ICC für Unternehmen im Bereich
der Korruptionsprävention und –bekämpfung, http://www.iccgermany.de/
icc-regeln-und-richtlinien/icc-verhaltensrichtlinien/icc-verhaltensrichtlinienanti-korruption-bestechung-in-deutschland-definition-geschichte.html
4
Europäisches Parlament und Europäischer Rat: Richtlinie 2013/34/EU vom
26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und
damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen
und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/
EWG des Rates, http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.
do?uri=OJ:L:2013:182:0019:0076:DE:PDF
5
Börsennotierte Aktiengesellschaften, börsennotierte Kommanditgesellschaften
auf Aktien oder börsennotierte Europäische Aktiengesellschaften.
6
GRI: G4 (2013): Sustainability Reporting Guidelines,
https://www.globalreporting.org/standards/g4/Pages/default.aspx
7
§ 289 Absatz 3; § 315 HGB: Im (Konzern-)Lagebericht sind die voraussichtliche
Entwicklung einer Unternehmung und wesentliche Chancen und Risiken offenzulegen. Auch der DRS 20 fordert die Darstellung bedeutsamer Risiken für den
Konzern und wesentliche in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen.
8
9
EY (2015): There’s no reward without risk. EY’s global governance,
risk and compliance survey 2015,
http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/EY-theres-no-reward-without-riskgrc-survey-2015/$FILE/EY-theres-no-reward-without-risk-grc-survey-2015.pdf
The Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission
(COSO): http://www.coso.org/
10 Deutscher Nachhaltigkeitskodex: Nachhaltigkeitskodex erfüllt zukünftige
EU-Berichtspflicht,
http://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/de/dnk/eu-berichtspflicht.html
Global Reporting Initiative: Making headway in Europe, https://www.globalreporting.org/resourcelibrary/GRI_G4_EU%20Directive_Linkage.pdf
22 Transparency International: Business principles for countering bribery –
A multi-stakeholder initiative led by Transparency International,
http://files.transparency.org/content/download/707/3036/file/2013_
Business%20Principles_EN.pdf
23 Transparency International: Corruption Perceptions Index,
http://www.transparency.org/cpi2014
24 UN Global Compact & Transparency International: Reporting Guidance on the
10th Principle against corruption, https://www.unglobalcompact.org/docs/issues_doc/Anti-Corruption/UNGC_AntiCorruptionReporting.pdf
25 Deutscher Nachhaltigkeitskodex:
http://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/
26 DIHK (2014): DIHK-Arbeitsmarktreport,
http://www.dihk.de/ressourcen/downloads/dihk-arbeitsmarktsreport-2013-14/
at_download/file?mdate=1394632466652
EY (2015): Mittelstandsbarometer Deutschland und Europa, http://www.ey.
com/Publication/vwLUAssets/EEY_Mittelstandsbarometer_-_Januar_2015/$FILE/EY-Mittelstandsbarometer-Deutschland-und-Europa-Januar-2015.pdf
27 EY (2013): Business Pulse Exploring dual perspectives on the top 10 risks
and opportunities in 2013 and beyond, http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/Business_Pulse_-_top_10_risks_and_opportunities/$FILE/Business%20
pulse%202013.pdf
28 EY (2014): Studentenstudie 2014, http://www.ey.com/DE/de/Newsroom/
News-releases/20140604-EY-News-EY-studentenstudie-2014-acht-von-zehn-studenten-sind-zufrieden-werte-ziele-perspektiven
29 ILO Kernarbeitsnormen: http://www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeitsnormen/lang--de/index.html
OECD (2011): OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen,
http://www.oecd.org/daf/inv/mne/48808708.pdf
UN Global Compact (2008): The Labour Principles,
http://www.unglobalcompact.org/docs/issues_doc/labour/the_labour_
principles_a_guide_for_business.pdf
11 EY (2014): Pflicht oder Kür? Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland:
Standortbestimmung, http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/
EY_Studie_-_Pflicht_oder_Kuer/$FILE/EY-Studie-PflichtoderKuer-2014.pdf
30 ILO (1996): Recording and notification of occupational accidents and diseases,
http://www.ilo.org/safework/info/standards-and-instruments/codes/
WCMS_107800/lang--en/index.htm
12 Die EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU verpflichtet große Unternehmen
(mindestens 250 Mitarbeiter, über 50 Mio. Euro Umsatz oder über 43 Mio. Euro
Bilanzsumme) zur Durchführung von Energieaudits in allen Konzerngesellschaften mit einer Beteiligungsquote von mindestens 25 %. Dies gilt in sämtlichen
EU-Mitgliedstaaten. Diese Energieaudits müssen bis zum 5. Dezember 2015 abgeschlossen sein. Das betrifft auch Konzerne, die ihren Sitz außerhalb der EU
(z. B. USA oder Schweiz) und Standorte innerhalb der EU haben.
http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/EY-eu-energieeffizienzrichtlinie/$FILE/EY-eu-energieeffizienzrichtlinie.pdf
31 EY (2015): Corporate Citizenship Benchmark Analyse. Does your corporate
citizenship make a difference?, http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/
EY-report-benchmarking-corporate-citizenship/$FILE/EY-report-benchmarking-corporate-citizenship.pdf
13 Natural Capital Coalition: http://www.naturalcapitalcoalition.org/
14 Vereinte Nationen (1948): Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,
http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf
15 United Nations (2011): Guiding Principles on Business and Human Rights,
http://www.ohchr.org/Documents/Publications GuidingPrinciplesBusinessHR_
EN.pdf
16 UN Guiding Principles Reporting Framework: http://www.ungpreporting.org/
17 Auswärtiges Amt: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/
Aussenwirtschaft/Wirtschaft-und-Menschenrechte/NAPWiMR_Grundlage_
node.html
18 World Economic Journal: The cost of corruption, http://world-economic.com/
articles_wej-373.html
32 Gesetz für die gleichberechtigte Teilnahme von Frauen und Männern an
Führungspositionen (BGBI vom 24.4.2015, S. 642 ff.):
Für Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmt sind, gibt es keine gesetzliche Quote; für alle drei Ebenen (Aufsichtsrat, Vorstand, oberste Führungsebene unterhalb des Vorstands) muss eine selbstbestimmte Zielgröße festgelegt werden.
33 Auch im Deutschen Corporate Governance Kodex, an den sich börsennotierte
Unternehmen in Form von „comply or explain“ per Gesetz halten müssen
(§ 161 AktG), hält das Thema Diversität seit einigen Jahren Einzug. Der
Kodex fordert die Berücksichtigung von Diversität bei Führungspositionen
und Aufsichtsräten sowie die Formulierung entsprechender Ziele.
http://www.dcgk.de/de/
34 EY (2015): Mixed Leadership Barometer: http://www.ey.com/Publication/
vwLUAssets/EY_Studie_-_Mixed_Leadership_Barometer_-_Januar_2015/$FILE/EY-Mixed-Leadership-Barometer-Januar-2015.pdf
35 Charta der Vielfalt: http://www.charta-der-vielfalt.de/startseite.html
19 EY: Fraud and corruption — the easy option for growth? Europe, Middle East,
India and Africa Fraud Survey 2015, http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/ey-emeia-fraud-survey/$FILE/ey-emeia-fraud survey.pdf
Die C S R -R ichtlinie setzt neue M aß stäbe. Starten Sie j etz t mit der Umsetz ung . |
27
EY | Assurance | Tax | Transactions | Advisory
Die globale EY-Organisation im Überblick
Die globale EY-Organisation ist einer der Marktführer in der Wirtschafts­
prüfung, Steuerberatung, Transaktionsberatung und Managementberatung.
Mit unserer Erfahrung, unserem Wissen und unseren Leistungen stärken wir
weltweit das Vertrauen in die Wirtschaft und die Finanzmärkte. Dafür sind wir
bestens gerüstet: mit hervorragend ausgebildeten Mitarbeitern, starken Teams,
exzellenten Leistungen und einem sprichwörtlichen Kundenservice. Unser
Ziel ist es, Dinge voranzubringen und entscheidend besser zu machen – für
unsere Mitarbeiter, unsere Mandanten und die Gesellschaft, in der wir leben.
Dafür steht unser weltweiter Anspruch „Building a better working world“.
Die globale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von
Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist
rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln
und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young
Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem
Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten. Weitere Informationen
finden Sie unter www.ey.com.
In Deutschland ist EY an 22 Standorten präsent. „EY“ und „wir“ beziehen
sich in dieser Publikation auf alle deutschen Mitgliedsunternehmen von
Ernst & Young Global Limited.
© 2015 Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
All Rights Reserved.
SKN 1511-160
ED None
Diese Publikation ist lediglich als allgemeine, unverbindliche Information gedacht und kann daher nicht
als Ersatz für eine detaillierte Recherche oder eine fachkundige Beratung oder Auskunft dienen. Obwohl
sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität; insbesondere kann diese Publikation nicht den besonderen U
­ mständen
des Einzelfalls Rechnung tragen. Eine Verwendung liegt damit in der eigenen Verantwortung des
Lesers. Jegliche Haftung seitens der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und/oder
anderer Mitgliedsunternehmen der globalen EY-Organisation wird ausgeschlossen. Bei jedem spezifischen Anliegen sollte ein geeigneter Berater zurate gezogen werden.
www.de.ey.com